1850 / 29 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

In Erlangen ist der weithin bekannte und geschätzte Apotheker und Professor Martius in seinem 94sten Jahre gestorben.“ Freunden hat er in seinen „Erinnerungen aus meinem 90 jährigen

Leben“ Abschied genommen.

Hannover, 23. Jan. (H.

.

Kammer. In

Ihm s ö 5 3 s sändische Erwiede 198⸗ einer Abendsitzung der Kammer wurde das ständische Erwiederunge

schreiben wegen der ständischen Gesch

Regierungsschreiben vom heutigen Tage verlesen,

höchsten Auftrage die Vertagung der

neue Peti

äftsordnung

Staͤnde bis z

nissionen, aus

] 11 5

Kammer. Nachdem 17 tio

ferirt der Vice⸗General⸗Syndikns aus dei

des Ministerial-Schreibens vom Sten d. M., . . Ausgaben der Kriegsverwaltung während der ö. l

1849 betreffen d 1

; . Aufgabe des

1848 bis 31. Oktober schen Geschäftsordnung.

hin ö ne

hat r hat 1

llusse erster Kammer beizutm Militair⸗Kommission (fu

an die Finanz⸗Kommission ver 5

14. Dezember v. J., di

daß die s. g.

s und , w

nan sich in de Beschlusses zwei eten, jedoch mi

r das Offizier

twiesenen vert

18 I bens . ‚— . . dentlichen Bedürfnisse der Kriegsverwaltung währen dentlichen Bed k mes vom 1. Januar 1819 bis 39. Juni 1859 betrese

*

nanz⸗Kommission in Communication zu tret

he Di Prüfung

mit dem Entwurse wonach die

eizutreten. Fe

übereinstimmenden der Vollmachten ner proponirt die Major

eiter Kammer,

Be schluß Ml I nhln ß

p b d

ann mn nicht 9. formelle, nich abe

Vollmachten soll, übereinstimmenden Beschluß

aufzugeben erster Kan

5 . HR o s zustehen soll,

aber einen Zusatz⸗Paragraphen zu be endgültige 0 Sfr7Yn de- MNMersan sung betageleaf wird Stände⸗Versammlung beigelegt wird.

)

ein Nachgeben der ersten Kammer n dürfe und anderenfalls die

gen der neuen Geschäfts

—— 9 1

eten habe.“

t igen 7 Stimmen) schluß zweiter Kammer zu den s8. 22 und 23 wegen einseitiger üfung der Vollmachten in jeder Kammer aufzugeben und dem ; m

Beschlusse

beiden Kammern

ität der Kon

und den mit imer 'schließen,

Der Referent beantragt, weil

icht mehr er

ien angekündigt worden, re

anzunehmen, durch welchen tige Entscheidung über die Gültigkeit der Vollmachten

um 28. Februar, spricht. Zweite

Po

außerordentlichen vom 1. März egen der ständi⸗ r Konferenz da⸗ elt Kammer t dem Zusatze, Pensionswesen)

3chrei rei

aulichen Sch

Veranschlagung der außeror

id des Zeitrau nd, mit der Fi⸗ ieser Konferenz

Ad 2 schlägt die Mehr⸗

vor, den

erster Kammer, verbleibt,

ferenz, ad §. 10

demzufolge der Regierung nur die iber auch die materielle vorläufige Prüfung der

dem Entwurfe

daneben

8

L 8 L

er

wartet werden

mancherlei wesentlichen Verbesserun— Ordnung nicht ins Leben treten können, nferenz⸗Vorschläge anzunehmen. Nach einer längeren lebhaften Diskussion, welche im Wesentlichen nur eine Wiederholung der bei den

früheren Verhandlungen für und wider ausführlich erörterten Gründe

men; wonach denn nunmehr eine völlige Uebereinstimmung in den Beschlüssen beider Kammern über die Geschäfts-Ordnung erzielt ist. Der Tagesordnung gemäß wird darauf der gestern gefaßte zustim— mende Beschluß über den Ur⸗-Antrag Rohrmann's wegen baldiger

Vorlage einer N N vo mw s ohne Weiteres wiederholt.

oaiialich or nr bezuglieh Der von

. Bueren beantragte Bueren gefaßten Beschlusses

daher zu dem gestrigen Beschlusse den

s

) Versajsungs zesetzes ** N orm * s meinen Glaubens⸗ und i 4 *

die Eivilehe und

zu lassen.“ Er b

zur Motivirung seines

entgegentreten kör

verschiedene/

für ganz

1 Deutschland un hiesige Königreich

in Betracht zu Institut der in mehrere

sei die Frage aber noch völlig offen

der Windthorstsche Antrag das

n Einführung

Fön

(Sor fe ) Gewissensst

Standesbücher

ezieht sich au

Antrages v

rung bereits in dem mit Pi vurf eines deutschen Verfa rung der Eivilehe zugestimmt habe, und ver veshalb man nunmehr das hiesige Köni

estrige

Rücksichten hervor, welche

d bei der spe

ilehe sche

n deutschen

vie

Totariats⸗-Ordnung anderweit zur Frage gestellt und z Es folgt dann die zweite Berathung über den gestern angenommenen Verbesserungs-Antrag Windthorst'

z der Civil-Ehe.

ist durch die gestrige Verhandlung von den Vorzügen des vor seinem Antrage nicht überzeugt zerbesserungs⸗—

chließen, die König iche Regierung zu ersuchen, zur

und stellt Antraf ö 2 tände Durchführung 1848 ver

entwersen unt ßer dem, was er

/ s ye 5 5 orgebrach

eußen und

issungsgesetzes de

mag nicht einzu greich wieder die

Beschluß ist ihm

und findet er darin nur ein Verleugnen der un /

zugestandenen Reformen. Stüve

3

elne!

6ge⸗

ziellen G

ziehen seien Bei

* 1 ö 1 In deshalb auf

Staaten bereits

de Eherecht in mancher Hinsicht

ig bedürfe, J daß für manche

di iner Civilehe ferner nicht entbehrt wer

könne, dürf é wohl annehmen. Das aber sei noch

sehr die Frag b ä man die Civilehe als Regel oder als usnahme hinstellen wolle, und darüber vorab schen jetzt einen de itiven präjudizirlichen Beschluß zu fassen, möchte sich um so we empfehlen, als die mancherlei gegen die Einführung der Civil

Ehe als Regel vorliegenden Bedenken in diesem Augenblicke keines⸗ en. Detering spricht auch

übersehen werden könn die Einführung der

ntrag: „Kö

v Civil⸗Ehe und stellt für den der Ablehnung des Buerenschen Verbesserungs-Antrages seiner

nigliche Regie⸗

zu ersuchen, die in Folge des §. 6 des Gesetzes vom 5. Sep— erforderlichen Abänderungen in der Ehegesetzgebung m zur verfassungsmäßigen Mitwirkung baldigst vorzule—

Antrage darü⸗

se d entuellen Verbesserungs⸗A

am

gen.“ Er will damit die nach dem Windthorstschen

ber bleibenden Zweifel beseitigen, ob der 8. 6 Aenderungen in der

Ehegesetzgebung wirklich nothwendig mache oder nicht. und Lehzen auch gegen diesen Verbesserungs-Antrag sich nutzlos sei oder mehr beabsichtige, als den

Stüve erklärt, welcher entweder

Nachdem

Werten nach darin liege, und nachdem endlich Windthorst zur Ter egung der gegen seinen Autrag vorgebrachten Ausstellungen

merkt ee, . Und die eider nicht vermeidlich er Einführ 3 ag 3 meg, s geschritten Und nach Verw estrige Beschluß Annah In der auf 7

auch er Aenderungen in der Ehegesetzgebung für er— Einführung der Civil⸗Ehe für gewisse Fälle für agegen aber bestimmt gegen unbedingte ze sich erklären müsse, wird zur Abstimmung ersung der beiden Verbesserungs⸗-Anträge der

Jie des Windthorstschen Antrages) wiederholt.

e hr anber ; 89 h . dische Erwiedetun beraumten Abendsitzung wird nur die stän—

auf den E lesen e ; . esen und genehmigt. Darauf w

gen der Vertagung er ff

gung eröffnet u e nd 16 * . Debruar mn 6 2ikung bringt der Präsident die R Verkehrs mit inländischem Sal

anberaumt. An

ntwurf zur Geschäfts-Ordnung ver—

ird das Regierungs-Schreiben we— nächste Sitzung auf Donner ff die Tagesordnung für diese erh mi . , , , wegen des Ur⸗Antrag Ves permanmw s wegen de ,

erledigten

r An⸗ und Abbauergefälle.

Hannover, 22. Jan. ( mer. Nach , en 5 g. Antrag Merkels zum zweitenmal um eine Gesetzvorlage ersucht werde, tei im Civilprozesse das sogenannte

f. Nordvd.) nge von Petit

Zweite Kam⸗ lonen wurde auf

deschlossen, vaß die Regierung

nach welcher, Armenrecht b

wenn einer Par⸗ eigelegt sei, auch

Von

172 der Prozeßgegner des Benefiziums der e, n, dn her e . teln so lange theilhaftig sein, solle, bis entschie den 1e hk ; ; pen gezahlen miäsfe,⸗ Es kömmt darquf die zweite Veschlußnahmeo , , . Finanz- Kommission, bei welcher Gelegenheit LVber den , ; ö eee. gestellten Antrag auf Hinaussetzung der Vein ha gen 4 ind'm er in der Annahme nur eine Gut— Berathung . Des Gesammtministeriums bei Verwendung / e , , könne. Lang II. dagegen sucht auszuführen, 4 der Gesichtspunkt, welchen der Antragsteller im Auge habe, auf dicke Vorlage nicht passe, sondern bei Prüfung des Budgets des Kriegs-Ministeriums ins Auge zu fassen sei. Auch darüber sei be reits eine Vorlage eingegangen, und so viel er dieselbe ansehe, werde es bei der Berathung derselben vielleicht nicht an triftigen Gründen fehlen, gegen das Kriegs-Ministerium begründete Vorwürfe geltend zu machen. Weinha gen muß gleichwohl bei seinem Antrage verhar⸗ ren, welcher von Bueren unterstützt wird. Er bewillige keine neue An leihe oder Steuer, wenn nicht erst eine Prüfung des Verausgabten vorher gegangen sei. Er müsse erst wissen, ob das Geld auch zu außerordenllichen Kriegsbedürfnissen verwandt sei. Es sei aber Manches vorgekommen, was gewiß zu außerordentlichen Kriegs gerechnet werden solle, er aber als solche nicht ansehen und deshalb kein Geld

dahin bewilligen könne. Er meine die Truppenausstellung an der

Bedürfnissen

hessischen Gränze, durch welche man die südlichen Gegenden nur zu sehr belästigt habe. Er wisse doch nicht, daß wir mit Helen in

Krieg lebten; wohl aber habe er Verfassung anerkannt werde, und se den haben, nöthigenfalls mit hann deren Lande gegen die Reichs-Ve solche außerordentliche Kriegs-Be! nicht Lust, die Kräfte Land

yt wird noch einige Zeit über den permann für den Antrag der K Letzterer fragt daneben an, wie es sich Hannover geleisteten Vorschüsse verhalte Einzelnheiten ein; Hannover ha l Centralgewalt sämmtliche

Aussicht vorhanden, daß ein Er ele ig

Weinhagen's wird darauf abgelehnt, der

gegen zum zweitenmale angeno die Finanz-Kommission sich t udge eschäftige. Lang II.: Die Kommission sei damit igt sei die Art

pnicht; er bemerke auch, daß die Finanz-Kommission ihre Arbeit

fort begonnen habe und sich hinsichtlich ihrer Thätigkeit jeder and

(S erding Herding

Kommission an die Seite stellen könne

es nicht seine Absicht gewesen, der Finanz-Kommission im Verhält

niß zu den übrigen einen dem Urantrage von Rohrmann, 1

iats-Ordnung. Nach bejal begründet der nent den Antrag dadurch, daß eine allgemeine Notariats für das Königreich Hannover ein un sbarcs Bedürfniß sei

1 daß es nicht nur zweckmä

d 4 14

5

rn dende

gierur Entwurf einer riats⸗ d Fest stellung der Gerichts-Verfassu b 3 wesen nicht von vorn herein kenachtheil N sagt er, „stützt sich in er

4 . tariatswesen“ 1

noch immer auf die im Jahre

ir deutsche Reich gegebene Notariats-Ordnung. Dieses Gesetz List von Haus aus nichts weiter, als eine nicht sehr gelungene Com ypil em römischen Rechte, und man darf dasselbe nun hen, um zu der Ueber t gelangen, daß P unsere Zustände li ssen P Die Notarien uns Landes n haben, wenn sie sie den 9 1 malitäten, welck 6 r1 eibt noch im gegenwärtigen Jahrhundert hatten ienen wollen. Diese rmlichkeiten sind daher ßtentheil 1 Hebrauch gekomme l geset aufgehoben zu 1 nd on eshall bedarf e neue 6stin 1gen Abe ehen davon sinm nneren Verhältnisse de taaten Laufe von drei Jahrhunde ten in ihrer Entwickelung so weit forlgeschritten, daß das Institut r N wie es durch d Ordnung von 1512 fest gestellt worden ist, für die G erscheint.

unzureichend Man hat den damals manche Geschäfte der f Gerichtsbarkeit nicht übertragen zu dürfen geglaubt, ur deren hat man ihnen die Zuziehung von Zeugen und : schwerliche Förmlichkeiten vorgeschrieben, während der Richter die selben Rechtsgeschäfte ohne jene Formalitäten rechtsbeständig vo nimmt. Diese Verschiedenheit der Formen für dieselben Rechtsge schäfte, je nachdem sie von der einen oder anderen mit öffentlichem Glauben versehenen Person vorgenommen werden, läßt sich vor dem gesunden Menschenverstande nicht rechtfertigen. Die Beschränkungen

reiwilligen 18 n

der amtlichen Thätigkeit der Notarien scheinen ihren Grund in einem gewissen Mißtrauen gegen dieselbe

n gehabt zu haben. Seitdem jedoch in unserm Lande die Kreirung der Notarien durch sogenannte Psalz grafen aufgehört hat und dieselben gleich den Richtern durch das Königl. Ministerium angestellt werden, scheint mir nicht oas ge ringste Bedenken vorzuliegen, wodurch eine völlige Gleichstellung der Notarien mit den lünftigen Amtsrichtern hinsich lich dei

Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit verhindert würde Allein ich gehe noch weiter, indem ich annehme, daß unsere kom

J plizirten Rechtszustände die Trennung der freiwilligen Gerichte barkeit von den streitigen ju Interesse der Sache gebieten. Amtsrichter wird, wenn er seine Pflicht gegen die Amtseingesessenen gehörig erfüllen will, mit der streitigen Gerichtsbarkeit genug zu thun haben. Dagegen wird die freiwillige Gerichtsbarkeit an gründlicher Behandlnng sicher bedeutend gewinnen, wenn deren deren Ausübung andern öffentlichen Personen, ich meine den Notarien, ausschließlich überlassen wird. Der Name thut nichts zur Sache, ob Richter oder Notar, wenn der von der Regierung angestellte, dem die freiwillige Gerichtebarkeit anvertraut wird, nur die nöthigen Kenntnisse besitzt. Wohin die Ueberhäu⸗ fung der Beamten mit den heterogensten Geschäften führt, dazu liefert die bisherige Besorgung der Acte der

D

61

frei⸗ willigen Gerichtsbarkeit durch die Königlichen Aemter die besten Belege. Bei vielen derselben sind die Vorträge in den Dörfern durch die Vögte oder Amtsvögte und auf der Gerichtsstube durch die Kopiisten nach gedruckten Formularen aufgenommen worden. Da diese Leute von dem eigentlichen Wesen der Verträge keinen Begriff haben, so darf man sich nicht wundern, wenn es oft sehr schwer hält, aus den von ihnen konzipirten Kontrakten den Sinn herauszufinden.

Indeß mir ist selbst ein richterliches Testament vorgekommen, dem weiter nichts fehlte, als die Erbeseinsetzung. Solche Mißgriffe sind die natürliche Folge der Ueberhäufung mit verschiedenarligen Geschäften; denn in diesem Falle wird immer nur eins als das Hauptgeschäft angesehen, während alle übrigen mit einer gewissen Leichtigkeit behandelt oder, wie man im gemeinen Leben sagk. von ver Hand geschlagen werden. Leider findet diese Oberflächlichkeit immer auf Kosten der Amtseingesessenen statt,

welche dadurch in weitläuftige und kostspieli ; twi ge Prozesse verwickelt werden und deren ganzes Wohl und Wehe milunler Tabon abhängt.

Maximilian

Die Sache ist mithin von ernster Bedeutung, und ich hege zu der Re— gierung das Vertrauen, daß dieselbe das von mir gerügte Unwesen ab— stellen werde. Nach meiner Ansicht geschieht dies am sichersten durch Trennung der freiwilligen Gerichtsbarkeit von der streitigen und Uebertragung der ersteren auf Personen, welche sich ausschließlich damit beschästigen. Wählt man dazu die Notarien, denen die frei willige Gerichtsbarkeit theilweise bereits überlassen ist, so wird diese Refoim zur Fortbildung und Vervollkommnung des Notariats we⸗ sentlich beitagen.“ Der Antrag wird nach einiger Diskussion mit großer Majorität angenommen. Der Buerensche Antrag in Be treff der Civilehe und der Standesbücher wird dann in erster Be— rathung durch einen Aenderungs-Antrag von Windthorst (mit 33 gegen 24 Stimmen) verdrängt, der dahin geht, „Stände beschlie ßen, die Regierung zu ersuchen, Königliche Regierung wolle in Er⸗ wägung ziehen, welche Abänderungen in der bestehenden Ehegesetz⸗ gebung erforderlich sein werden zur Ausführung des in §. 6 des

Landes- Verfassungsgesetzes ausgesprochenen Grundsatzes der Glau—

bens und Gewissensfréeiheit, und den St iächst eine Vor⸗ lage zur verfassungsmäßigen Erklärung

Württemberg. Stuttgart,? Schw De

Gemeinde- Rath hat heute beschlossen, in l ung de 11

über die Bildung der Bürgerwehr jedem zum ordent

lichen Dienste berufenen Wehrpflichtigen die Verheirathung und die

9 6

wenn er sich zefehlshaber-Amtes darüber ausweist, daß

- ĩ in Zeugniß des Oberl

k versehen ist

l ete und Patrontasche

55 7 . ö. ( . 2188 e m. Baben. Karlsruhe, 19. Jan,. (8. ig) Die Mer tin , 66 . 3 2 ** Hon (i 15 3 nisation der badischen Truppen hat begonnen Der Großherzog hat I 2 J R 24 9 Befehls vom 6Hten d. Formalie N ** . 81 ROMuOiöwro noni ntern angeordnet. Regt deur der Reite General ites un ögiment. ; n preußisck 5 erste the, T z 1 ritte rage Il rei öcke us 4 Schwadron zwar 34 it ö aver 1 Streltbaren: J 5 * m ot skeo 219 te] Rittmeister zweit 1 4 —. ͤ 63. Ober⸗Wachtmeiste 12 Wachtme 69) (8 1 2 1 1 1 1 Rara nel zweite tl 1111 1 en 18 Offiz 9 stpse M 1 169 j I l Regiments 6, techn Thierarzt, 1 mach 1ᷣ , enstpferd. 6 l wer 9 s n 19 . R390 er-Megiment, welches 1 Vagaden l IM ö ö herigen Dragoner-Schwadron noc chwar Unterm 10ten d. ist die Besetzung d sizie l in el .

mandeur

Regiment: Lien Prim rie? zader tert mandeur 9 t Gla K Fr. V an N l n ter sti n . No 18 uhr * J ! ammlun us lie n 2st j n zwi mme das erfu ke 9 ö 61 911 . 12 7 m 1 6 1 16m l ch 101 Vl J 1 * a st att, 25. In cl ) gest J nie t 91 ' 2 1 til ) 1 J sti Psen n ! 83 1 der Infanterie scheinen gleichfalls l de gstens müssen die Offiziere auf V „kündigen Heidell 2 3 schen Regierung ist nun d ston L renußis . 11 . Kriegsbeam eizugeben hiel rtige Bedür s d selbe zug ar erne Spital n chtun leiten u chen Hell ber 9 Heu 1 den die Wa er in z net t Ständekammer mit dem sst ndi früheren Distrikten die sogen rvative Parte 1 ausgeschlossen hatte, so hatte . l 1 J Pflicht erkannt, die Stimmen a i u vereinigen, lͤc man sehr ungern im Wahlkörper vermißte ne mit ße —; lurne hervor Namen sten J

Majorität aus der Wah wie Geh.⸗Rath Dr. Chelius, Banquier Adolph Zimmern und Dr. Posselt

Hessen. Hanau, 24. Jan. (H. 3.) Von dem Präsidium Kurfürst lichen Ober⸗Appellationsgerichts ist zur Verhand der Ankl— sachen wider D. Georg aus Bockenheim und Genossen, wegen

mordung des Fürsten Lichnowski und des Generals ven Auers— wald, eine besondere Schwurgerichtssitzung auf Montag den 11. März

d. J. bestimmt. Der Herr Ober-Appellations-Rath Zuschlag ist

zum Sitzungs-Präsidenten ernannt worden.

Hessen und bei Rhein Oberhessen, ö Jan. F rankf. Ober⸗ Po st Amts⸗ 3 tzg.) Man be anstandet die Rechtsgültigkeit der päpstlichen Entscheidung, in, ker? Bischofsangelegenheit, weil sie konkordatswidrig ist. Nach dem 8 kordat nämlich für die oberrheinische Kirchenprovind kan eine Ver werfung der kanonisch vollzogenen Wahl, mit Bezug auf die Eigen schaften des Gewählten, nur nach vorher , , d m n, durchgeführtem Informativprozeß statifinden, wie dieses ausdrüe lich als eiwas durch die Einigung der bett elfen den Stag en mit dem Papste Ausgemachtes und zwar, damit . die Erhaltung der Rechte des apostolischen Stuhles hier ö di allgemeine Zustimmung erhalte“, in der . ; 1. April 1827 festgesetz ist. Ein solcher Informativprozeß ist aber dieemal vielleicht n der irrthümlichen Ansicht, daß Lie unghhängighei der Kirche, schon ganz fo, wie man es wünschte, in den . . e. Volkes ausgesprochen sei nicht eingeleitet worden. . Wahrschein ich sst die Folge hiervon, daß der bischöfliche Stuhl zu Mainz so lauge unbesetzt bleiben wird. bis der Papst den vertragsmäßig übernom⸗ menen Verpflichtungen nachkommt. Etwas Aehnliches ist schon

*

ler uhr

J Kam 1

ide ist ein Anderes gar nicht denkbar.

einmal in Hessen geschehen, und in einem constitutionellen

Mainz, 26. Jan. (Fr. J.) Seit einigen Tagen trafen

leine Abtheilungen Freischärler von Rastatt unter Eskorte von Sol⸗ aten des Königlich preußischen 24sten Infanterie⸗Regiments hier ein, lieben über Nacht in der Citadelle und marschirten am nächsten 7

Di

e (

stimmunge!

orgen nach der Festung Ehrenbreitenstein.

* 1den, 26. Jan. (D. Ztg.) Die vor⸗

zu Limburg stattgehabte Versammlung der Mitglieder der

denen Wahlcomité«s und der Wahlmänner zur Feststellung daten für den Reichstag zählte trotz der ungünstigen Wit⸗ 50 Theilnehmer aus den verschiedenen Gegenden des r Wahlbezirk Langenschwalbach war nicht vertreten.

it für den hiesigen Wahlbezirk wurde Hergenhahn, für von Gagern festgestellt. Der westliche Theil des Be—

s 8 hatte sich für Amts verwalter Wirth zu Sel

der östliche für den Medizinalrath Heyden

entschieden. Es steht

reunbdbelen

is halten, einer

Dl ! rlautet nen 1911 ch in manchen t imnhes digend n den Städ hgehends nur s A ge in Haige und ein Lehrer die ein ius der dritte varen, so haben auf dem . di ch zahlreich eingefunden irke auf den rwalde (von circa 3000 fanden sich un hi 6 bur katzel 5, zan. A M z schen m Statthalter ischen Bevollmächtigten von unterm 1011. Januna 1 Statthalterschaft Durch die heilungen, welche der 1 hohen Präsidium Statthalterschaft in d. M. über die mit dem Königl. dänischen Bevoll— n Pechlin zerhandlungen rden sind nhalt de hohen Präsidiums vom Zter lt ndes v zu dem Ausspruche ihres lebhaften lichtet und gedrungen, den Ausdruck des festen Vertrauens Ztatthalterschaft fortfahren werde, mit allen ihr zu ln dal streben, daß dem Lande das von ihr l rer itwirkung ins Leben gerufene Grundgesetz rhalten, die ruhige Fortentwickelung der durch dasselbe ischen Einrichtungen gesichert werde. Die Landesversamm— i jedoch nicht mit der Erklärung zurückhalten, daß i” des Königlichen Bevollmächtigten für in in Berlin vom 2ten und 5ten Januar Unkum er Verhältnisse he zegangenen und da— setzunge uten Ansichten einen tief betrübenden icht haben. Das Land, dessen treue Bevölkerung in litischen Aufregung in dem ganzen deutschen Vater— icht z Willen, sondern durch den Gang v zu dem Landesherrn, und sich I, stets gesetzliche Haltung beobachtet hat

d den Ausspruch, daß Alles, was des Landesherrn in Folge unabweislicher Forderungen ing der billigsten Wünsche des Volkes auf legalstem Wege den Landesherrn unverbindlich sein solle. In diesen Aeußerungen Friedensabschlusse mit der Krone Preußen beauftragten und dieser nübe Instructionen gebunde Bevollmächtigten glaubt auch nicht den wahren Ausdruck des landesherr— dem eigenen Lande, gnerkennen zu dürfen, weil erscheint, daß Se. Majestät der König Herzog Bevölkerung als die volle Be—

di candeseinrichtungen besser würdi ihjahr des Jahres 1848 die eingetretenen Kriegs— rung in dem gewohnten Gange der Verwal- die Bewegung welche das ge das Herzogthum Lauenburg nicht u i allerhöchste Resolution vom altung des Landes den Zeitumstanden ent il herrliche Verheißung, ę deutschen gebaute, i a olle, und daß sich Se. Maj ; ; Lrrichtung eines kräftigen und volks⸗— he tschen Parlaments offen anschließen werde.“ . nst ing mit der durch diese allerhöchste V ticht erfolgte auf den Antrag der Ritter rzogthums, als der verfassungsmäßigen Landes⸗Vertretung, die pro sse gung der Königlichen Regierung vom 10. April zur Herstel weine 9 den Wünschen der Einwohner entsprechenden Lan is tio: von dieser Königlichen Regierung in allen Bezie l jenige Vertretung anerkannt wurde, die bisher der Ritter- und n ind'g gewesen war. Es hatte also die Ritter⸗ und Land eiem Entschluss ihrer bisherigen ausschließenden Be n und war der bestehenden Verfassung auf e durch allerhö— öntschließung hervorgerufen. da des Kriegszustandes erheischte für das deutsche Bundes imnächst e interimistische Verwaltungseinrichtung und . s Bundes v 16. Juni selbigen Jah ndung ein ußerordentlichen Bundes⸗Kommissarius, de th Dr, Welker, durch dessen öffentliche Erklärung vom 10. eine interimistische höchste zes-Administration mit Vorbehalt“ des La rn it allen dem Lar jerrn selbst zustehenden n und 2 rt wurde. Daß während der Dauer dieser listra ten des Landesherrn in keiner Weise vorgegriffen dies das Gewissenhafteste gewahrt sind, bedarf der

m ffenstillstands⸗Vertrages von Malmö vom 1848 trat eine ö Veränderung in der höchsten Verwaltung

wurde durch die zur Ausführung der Vertrags-Be⸗—

„weit sie das Herzogthum Lauenbung betrafen, entsandten bei⸗ kommissarien, für das Reich, Herrn Stedmann, und für den den Kammerherrn Baron von Plessen, eine höchste Landes-

indes ein Und

seitigen shenrnm,

zehörde eingesetzt, welche fortan die Regierung im Namen Sr. Majestät

nommenen Protokolle

Herzogs führte.

über den Akt der Einsetzung vom 15. November 1848 auf— erklärten sich die Miiglieder der höchsten Behörde der Annahme dieser Stellung sub Nr. 2 und 3

Königs⸗

In dem

die Bedingungen folgt:

Hinsichtlich der, während der Dauer des Waffenstillstandes von der deutschen Centralgewalt erlassenen oder noch zu erlassenden Gesetze, welche in Gemäßheit der deutschen Reichs⸗Verfassung in den deutschen Staaten zu publiziren und zur Geltung zu bringen sein möchten, de— ren Inkraftsetzung in dem Herzogthum Lauenburg schon während der Dauer des Waffenstillstandes der einzusetzenden höchsten Landes⸗Be⸗ hörde unerläßlich erscheine und durch welche den Bedingungen des definitiven Friedens und den Rechten Sr. Majestät des Königs von Dänemark als Herzogs von Lauenburg, nicht präjudizirt und die An⸗ erkennung seiner Rechte als regierender deutscher Fürst, nicht in Zweifel ge= zogen werde, sprachen die genannten Herren die Erwartung aus, daß sie von Sr. Majestät dem Könige von Dänemark in Seiner Eigenschaft als Herzog von Lauenburg würden ermächtigt werden, die Gesetze eben⸗

e,. 173 bezeichneter Art im Herzogthum Lauenburg promulgiren und zur that⸗ sächlichen Wirksamkeit gelangen zu lassen. .

) Die genannten Herren sprachen die Erwartung aus, daß es ihnen werde gestattet sein, vorbehaltlich der Allerhöchsten Bestätigung Sr. Majestät des Königs- Herzogs cine auf Grundlage ausgedehnten Wahlrechts beruhende Verfassung mit einer zu dem Ende zu bilden den Verfammlung zu berathen und vorzubereiten, so wie solches de—

28

reits in dem in Lauenburg durch Regierungs-Bekanntmachung vom

30. März d. J.

5. April d. J. publizirten Königlichen Erlaß vom

Erklärung des Reichs-Kommissars quoad 2, druck „thatsächliche Wirksamkeit der Reichsge ger Ausübung derselben nach ihrer Promulgatio: ünd der ferneren Erklärung des landesherrlichen Komn mit einverstanden sei.

In Ausführung der Bestimmungen ad 3 wurde in i auch von dem landesherrlichen Kommissarin— der verstärkten?

9 ,

solchem nach von dem Landesherrn gene

1 7 * 11 * Uebereinstimmung

kannten Landes-Vertretung, der höchsten Behörde vom

mit den Rechten und er n n fernerer s des zwecke der r st ; en Verfassung. diese Versammlung unter ; war, wurde derselben von der höchsten zrde ni der ihr verliehenen Ermächtigung der pf nem f

Berathung vr

das hum Lauenburg zur d Ausbruch des Krieges brachte es h, daß auch in Lauenburg die bisherige formell michtung hste nicht länger fonbestehen durite, und wi n lichen Reichs⸗Kommissars vo . he Statthalterschaft eingesetzt hte

Herzogs, die Regierung dieses Herz

zu einem Frieden mit der t und Verordnungen des Landes erlich werdenden und in Wirksamkeit tretenden weiteren Gesetze r Verordnungen zu führen hat. Von der versammel ertre wurde sodann die Berathung des vorgelegten Entwurf z unter unmittelbarer Mitwirkung des Reichs-Kom irs f und 1 Berathung durch dieses Organ zöch 1

X Hinweisung auf den landesherrlichen Erlaß vom Statthalterschaft a

Königs-Herzogs zu verkündige 2 dieses Grundgefetz auch durch d anwesenden Mitglieder der früheren Ritter⸗ und Lar

Stimmrecht in der Versammlu

em Wege zu Stande gekommen und a4 sherrlichen Sanction verkündet und in Wir fte darans sowohl die Berechtigung als die ‚Versammlung klar hervorgehen, dieses Gesetz gebot— J und überzeugend dargelegt sein, daß den 1 geäußerten

durch

tigten Freiherin von Pechlin ten und Absichten keinerlei Berechtigung kann denselben hinsichtlich der Sistirung der

das Gewicht einer landeshen

Friedens keinenfalls be t J deren 3st dluire Die

äßigen Landesgewalten Folge gegeben ist.

von Pechlin in

rfassungs lichen Bevollmächt; der Erklärung des der Königliche Bevollmächtigte bei nd ‚Kommission bereits angewie⸗ sen ist, derselben als Central⸗Behörde für Deutschland einen Antrag wegen des Herzogthums Lauenburg zu übergeben, der namentlich eine Sistirung der fortschreitenden gesetzlichen Thätigk wenn solchem Antrage Folge von der Centralgewalt voraussichtlich nicht gegeben

doch für die

Umstand aber, daß nach Schreiben vom 2. Januar

befasse,

gleich eine kann, dürfte hohe Statthalterschaft ein

werden

grund sein, den Schutz der Centralgewalt e ni rende Behörde in Anspruch zu nehmen und zniß einer Beein—⸗ trächtigung der verfassungsmäßigen Landesrechte durch die zu erbittende ausdrückliche Anerkennung der Berechtigung zur ungestörten Fortentn 9 der organischen Landes- Einrichtungen zu heben. Die Landes⸗Ver

erlaubt sich daher das ehrerbietige Ersuchen an das hohe Prä Statthalterschaft zu richten, daß es sich zur Erreichung dieser Zwecke auf

Wege mit der Central-Behörde in Frankfurt

geeignetem

setzen wolle. Wenn sodann die Landes-Versamulung bereits in ihrem ehrerbietigsten

Antrage vom 9. Oktober v. J. den Wunsch zu erkennen gegeben hat, das

errn auf dem Wege der Verstän Siatthalterschaft

eressen des Landes

aRkr iy ĩ Rechte zur Wahrung der Rechte ;

ei Unterhandlungen durch ei b du nittelung de r Deutschland d lungen beauftragten Ministers eine Verstär z kan s dem von der hohen Stattha die z Schritte der des An an B lungen nur einver erklär

Frankfurt. Frankfurt a. M 1. Ztg.) Trotz des heute eingetretenen rs hat da hier garnisonirende Königlich preußische terie⸗ Regiment heute Vormittag eine git ße litairi h Uf der heimer Chaussee gemacht Auch da er n

stehende Königlich preußische

, ine 8 X 14 gerückt, um vor seinem bis st⸗Lieutenant von Unruh⸗Bomst r genommen hat, zum letz tenmale zu paradir brachte dem scheidenden Führer ein dreimaliges von Otterstedt, Königlich

preußischer Resident tadt, ist auf kurze Zeit nach Baden gereist. Während seiner Abwesenheit werk fenden Geschäfte durch den Königlich preußischen Legations tair von Rosenberg versehen Frankfurt M, 26. Jan. General-Lieutenant Jochmus

hier hat folgendes

„Lieber General! Ich danke Ihnen Mittheilungen vom 12ten d. M. Meine Rei ungeachtet des hohen Schnees, und ich fund überall eine herzliche Aufnahme, insbesondere hier in Wien bei meinem Kaiser, meiner Familie und allen meinen Bekannten. Es freut mich, daß Prinz Hohenlohe zufrieden zurückgekehrt ist, und ich hoffe, daß in sehr kurzer Zeit für ihn noch Befriedigenderes erfolgen wird. Was die Colonisation in Ungarn betrlfft, so ist hier eine Kommission zusam mengesetzt, die sich damit beschäftigt und welche bereits eine Druck⸗ schrift unter dem Titel: „Teutsches Kolonialwesen in Ungarn und Siebenbürgen im 18ten und 19ten Jahrhundert“ herausgegeben hat. Ich gehe morgen nach Steyermark ab, und zwar nach Gratz, wohin ich Sie bitte, mir künftig zu schreiben. Leben Sie wohl Wien, am 18. Januar. Ihr aufrichtigster (gez Johann m. p.“

12 0

Mnsland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 25. Jan. Der Minister der öffentlichen Arbeiten legt einen Gesetz-Entwurf in Bezug auf einen Ergänzungs⸗Kredit nieder. Die Versammlung nimmt hierauf einige Gesetz⸗Entwürfe von blos

—=— Pp y * 22 2 9 11 * 9 Schreiben von dem Erzherzog Johann erhalten: f ur die mir gemachten

sehr c ise war recht' glücklich

Anforderungen des Konig

in Verbindung

lokalem Interesse n und beschließt, daß sie zu einer dritten Lesung des Handels und Schifffahrts Vertrages mit Belgien schreiten werde. Der Tagesordnung gemäß, schreitet man hierauf zur Ver⸗ handlung über die Verlegung des Hauptorts der Präfektur des Departements Loire von Montbrison nach St. Etienne! Der Antrag der Kommission ist in dem Sinne der Regierungs⸗Vorlage entgegen⸗ ge

etzt, als sie es der Administration zur Pflicht macht, später die Mittel rzuschlagen, durch welche die sollen, angegeben sind.

3 Interessen, die geschont werden Herr Varitte bekämpft die Anträge der politischen und administrativen Standpunkte

Mittelpunkt des Departements, und nicht nur Handelsbewegung mache die Anwesenheit des Präfekten wün⸗ sondern noch mehr die Nothwendigkeit, über anarchische zen wachen zu Rautour de Chaulieu

gun zu müssen. (Kommissions-Mitglied) spricht zu Gunsten des Kommissions⸗

sion vom

Ttienne sei der

enswerth

N

Antrages. Heurtier spricht vom departementalen, nationalen und sozialen Standpunkt zu Gunsten des Regierungs- Projekts und weist darauf hin, daß in St. Etienne 40, 000 Arbeiter leben, d mn Wuhlern bearbeitet. Tie Lokal-Behörde sei so unge⸗ nügend, bie Ordnung aufrecht zu erhalten, daß der Präfekt einen heil des Jahres in St. Etienne zubringen müsse. Die Versamm⸗ ing spricht hierauf den Schluß der Debatte aus und schreitet zu nem Skrutinium der Abtheilungen, um zu entscheiden, ob eine

sesung stattfinden solle. Das Skrutinium giebt folgendes

hl der Stimmenden 672; zu Gunsten der zweiten Le⸗ agegen 255. Die Versammlung entscheidet also, daß zweiten Lesung schreiten werde. Die Tagesordnung f zur Debatte über den Antrag des Generals Bara⸗

guay d' Hilliers auf eine Modification des Dekrets vom 19. Juli 1848 hinsichtlich der polytechnischen und militairischen Schulen.

bekämpft den Antrag, welcher der Unentgeltlichkeit des

1 „der für die Zöglinge beider Schulen stattfindet, ein Ende machen will. Kerdrel spricht gegen die Argumentations-— veise, die durch die Redner der Linken angenommen worden sei,

die eine Seite eines Geldstückes anzu⸗ ihn beträfe, so handle er anders. Der Antrag wolle bräuche abschaffen. Der Redner geht, um dies zu. be⸗ Geschichte der polytechnischen Schule ein, worauf die

n bestehe, nur

vertagt wird. Herr Pradie hat heute einen Nachtrag zu seiner Proposltion über die Verantwortlichkeit der Minister ein= in ein förmliches organisches Gesetz

. 9 *

gel der seinen Antrag 2 1 ol

on tikeln verwandelt.

Paris, Jan Vorgestern war eine höchst glänzende

e im El Von 11 Uhr Abends bis 2 Uhr Morgens füll—⸗ 1 mehr als 2000 Personen die Salens des Palastes. Man be⸗ merkte darunter sehr viele Generale und Offiziere der Garnison.

Das Prejekt Ter Regierung in Bezug auf die Mobilgarde der National-Versammlung angenommen werden. Die zat sich für das Prinzip desselben entschieden und Herrn

erichterstatter gewählt. Der Bericht über die Trans⸗ mit dessen Ausarbeitung Herr Rodat beauftragt wurde, umfangreich ausfallen. Die Kommission über diesen Ge⸗ zurf hörte gestern einen Theil desselben an. Man sagt,

paß der Entwurf der Regierung, der eine Vermehrung des Gehal tes der Unteroffiziere um 20 Centimes beantragt, gestern von der Kommission mit der Modification angenom rden sei, daß diese Solderhöhung nur, falls sie nach Abl 'r Dienstzeit sich neuerdings anwerben lassen sollten, einzutreten habe. Die Kom mission will die Maßregel auch auf Korporale und Brigadiers aus

dehnen . hres brachte die Summe von

Nillio als vergangenen Jahr,

( ; im Jahre 1847 Besonders

zeigt die W eine große me Dieselbe Steigerung st in B zug auf die Ausfuhr zu n. Die französischen Weine und kweine waren so großer Menge ins Ausland geführt im Die ahl der Manu⸗ faltur en engewebe, und Leinewand⸗Produkte aus⸗ genommen, bei denen ein klein chlassen bemerkbar ist) sind der— selben Bewegung gefolgt. bietet die Schifffahrt dasselbe

günstige Resultat.

Man behauptet, daß die Regierung, weil sie aus Anlaß der

Bankette zur Jahresfeier der Februar Revolution unruhige Auf tritte bes chörden angewiesen habe, auf's strengste

sorge, die Lokal⸗X 1

1 36 über Erhaltung der Ordnung zu wachen und jeden etwaigen z

Ruhestörungs-Versuch der Sozigalisten zu verhindern. Zu Lyon hat der Polizei⸗Kommissar der Vorstadt Vaise zwei Ballen soziali stischer Flugschriften und Journale weggenommen. Auch wurden ein Buchhändler, ein Post-Conducteur und mehrere der nen wegen sozialistischer Propaganda verhaftet. Ar gemeldet, daß auf dem Lande überall Abgeordnete umherziehen. Bei den Arbeitern

chte Aufnahme, bei vielen Bauern abe

gegen die wohlhabenderen Klassen und ihre lockender

ngen tiefen Eindruck.

Großbritanien und Irland. London, 25. Jan. De Globe berichtet, daß gestern die Effekten der neuen russischen 2 eihe vertheilt worden, und daß nur die näher es e

Baring deren erhalten konnten. An der gestrigen Be nde sie schon r 3ZpCt. höher als zum ibe⸗ meldet jetzt auch, daß das Haus Rothschild im e st Anleihen für den Papst abzuschließen

Cobden ist noch auf seiner Agitationsrei 1d

Dienstag Abend zu Sheffield wieder eine große Versam wo gegen 20090 seiner Wähler sich eingefunden, sammt den e reichsten Liberalen der Stadt und Umgegend. Freihandel,

Reform und parlamentarische Reform waren wiederum t der Kolonialfrage Hauptgegenstände der Bespre ungen leber die parlamentarische Reform sprach Cobden seine näheren Ansichten aus und hob die Ungleichheit der Vertretung in den verschiedenen

Gleichmäßiges Vertretungsrecht für den

man zur Er

Grafschaften des Landes hervor. der Grafschaften nach Steuerbetrag und Volkszahl hält er ersten Schritt zur parlamentarischen Reform, bevor weiterung des Wahlrechts schreite.

Kopenhagen; 15. Jan. (H. Ztg.) Vom Kultus⸗Ministerium ist in Betreff der gemischten Ehen folgendes Gesetz ausgegangen: Mit Bezugnahme auf, S8. 81 und 84 der Grundrechte ist s den Predigern der Landeskirche gestattet, Perso nen des mosaischen Glaubensbekenntnisses mit Mitgliedern der Lan⸗ deskirche ehelich zu verbinden, ohne dazu, wie bisher, die Königliche allerhöchste Erlaubniß nachzusuchen, jedoch mit der Verpflichtung fur die betreffenden Personen, daß die Kinder, welche in einer solchen Ehe erzeugt werden, in Uebereinstimmung mit den bisher desfalls geltenden Gesetzen, in der evangelisch⸗lutherischen Religion erzogen werden, und soll es wie bisher den resp. Obrigkeiten obliegen, die Erfüllung dieser Verpflichtung zu überwachen.

Nyborg, 22. Jan. (Fyens Avis.) Heute Abend lagen auf Sprogöe alle Eisböte, ungefähr S0 Passagiere und eben so

Dänemark.

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