wie die Bilder des Schreckens gebraucht, man altgermanische Prinzip unter Hinweisung auf England, wo es un⸗ . Allein er wisse aus seinem früheren Be⸗ rufe recht gut, daß nach diesen germanischen Grundsätzen die Frauen keinen Antheil am öffentlichen Leben nehmen durften, die Geschichte stehe hier auf Seiten der Regierung, ebenso die Sitte. Was die müsse er Folgendes bemerken: Die Minderjäh nnd strafrechtlicher Beziehung in ei warum sollten sie nun selbstständig sein, Staatswohl handelt, während sie über Mein urechnungsfähig erachtet wür zeruf erlernen, der Studirende „Wissenschaft umsehen, und dann lasse
Jungfrauenbündnisse gebildet; allein diese sind von der ili Kontrolle ausgeschlossen, nur die Jünglinge, welche Ar⸗ ildungsvereinen angehören, sind solcher unterworfen. mit gleichem Maß und Gewicht! ̃ en Jahre weder einem politischen noch einem nichtpoliti⸗ beitreten, dann haben wir ein Provisorium, hheit vor dem Gesetze bleibt beseitigt. ; aber noch einmal frage ich: Können wir denn nicht der jüngsten 6 Monaten Man erzählt uns von Guillotinen, die von den Dolchen ei erzählen uns
verfälscht sei, hingewiesen. Lasse man die Jugend
Jugend be reffe, se rigen blieben in civilrechtlicher und s
Aber ich will auch da⸗— ohne stets ar „Erinnerung . wo es sich um ; Dein nicht entscheidungs
am Halse trugen; ing. Handwerker möge
sich auf dem weiten Felde
politische Leben die wahre Bildung, Frankreich, diesen estimmungen, wie
Abstimmung
Vergeudung
igsfassung angenommen.
wärtigen Ge
angener Vorfälle
nus der Erinnerung bannen; aller Versammlungen
Schreckbilder meine Pflicht
satzungsmäßie
bennlragt;
offentlichen timmungen !
so rufe auch deutsch also wenn Zeit und Art der mäßig festgestellt sind.“ rungsentwurfs folgenden rein persönliche
Polizeibehörde ist nicht befugt, ist derselben eine Anzeige Kammer von den
5 72 * e en so gesährlich hält
Vaterlandsli
Vereinsrecht
schen Gründe des Herrn
vermehren. betheiligenden Bürger erklärt;
liche, selbstbewußte
urter Parlament
** ; . zählt hätten.
ͤ en Angelegenheiten X n l amen gemacht abscheulichsten Mißbräuche in Kirche und daß man nach einigen Monate
Versammlung stets anwoh
8 65 in Frantsurt
T Anriisecko 7 ĩ womischen Kalser e
Ordnung, wonach einen 6 ᷑genstand nicht bsltr als
Angelegen heite! us Achtung vor ᷣ
sezgebung sie unterwerfen.
231 [oöossener Mering 5 jn e öoöff ene gen geschlossener Wereine ist eine offene Ordnung verlesen. Reinhard: ; kammer nimmt Referenten, der sich gegen die
Staatsminister
ohne gegen ihn selbst sich Stagtes auf
Anwesenheit der Ar
s 81 Dr. Rin, f ner 5 font ich Fei , . iner Oeffentlichkeit ableiten will.
man habe auch auf das
früheres Einführen un⸗ Bürgererziehung. In
Gegensätzen, seien die⸗
setzentwurfe, gegeben.
Ztöcker's auf Streichung en und die Regie
Auf Versammlungen
I ! — 9 des gegen besondere liegt den Vor der Distriktspolizei
ses Gesetzes bezüglich und Ort nicht bereits
huß eine Aenderung nicht vom Abgeordneten Boye
falls die Modification ification: „Auf die ein Vereine finden die Be zen Gesetzes ihre Anwen⸗ htung, vorgängige An
Vereine jedoch enthoben,
s s vr e
rsammlungen schon satzungs—⸗ ) 5.
em Art. 15 des Regie
sik ungen, 11 welchen nun der unter sich verhandelt
Torschriften nicht. Die
Sitzungen beizuwohnen, doch
, , Bayern ·Wenn die
jagen; wenn sie
zende Beaufsichtigur
nicht viel, so hätten
nlosigkeit in Beziehung auf
Verdorbenheit im s*
Ztaat, die schändlichste Feilheit der Beamten, und in den höheren ja selbst bei Geistlichen,
eine Schamlosigkeit der Sitten und eine
(68
6
2
1 er
Allgemeinen Gerichtsordnung Th.! unbekannten Inhaber derselben da r aufgefordert, mit ihren Ansprüchen daran bis zum instermine Johannis 1850, spätestens aber in dem auf 50, Vormittags 11 Uhr,
anberaumten Termine in unserem Kassenzimmer selbst sich zu melden, widrigenfalls gedachte Pfandbriefe durch richterlichen Spruch gänzlich amortisirt, in den en Hypothekenbüchern gelöscht, und wenn selbige späterhin auch wieder zum Vorschein kommen sollten, dennoch durch irgend einige Zahlung oder Zinsen es Aufgebotes
hungen. n. Berlin, den rstadt, 2 Meilen
3. Augu st 1
führenden Chaussee belegene Do⸗
2 1IRuthen Gartenland, Landschaftsregistern und enen Ober-Amtmanns Melms sbecie an das zu derselben gehörige Gut Wendisch Baggendorf, im Kreise Grimmen, mit Arbeiten und Inventarium, so wi—
VDomar al-Moör I S bad 34 ni Norschusz omann gal⸗X werts Segebadenhau mit Vorschuß,
S Heteborn bei
Weide⸗Entschädigung
Extrahenten
ausgereicht werden. Bezeichnung der Pfandbriefe und Extrahenten: Rogau⸗Rosenau Extrahent: Kaufmann Adolph Epstein zu Guttentag. Nieder ⸗Adelsbach T sendorf 8. J. Neudorf (Jauer) 8. ] dorf und Zug 8
handenen Karte alle zeither mit 1609 über 59 T
Grundstücke
zäuden, einschließlich des im mnerhauses, desgleichen der verpachteten und Boden unter dem obi⸗— on Johannis 1850 ab auf achtzehn hintereinandersolgende Jahre öffentlie Hestellt werden. Qnalifizirte Pach dem auf den 741.
500 Thlr.; B e, deren Grund lr.; Groß⸗Gieraltowitz Os. gen Areal m 10) Thlr.; Mikultschütz 08. Nr. 34 500 T Ober⸗, Nieder⸗Mschanna O8 200 Thlr.; klustige werden eingeladen, sich in e., Vormittags 10 Uhr, Assessor Kopf in unserem Ses⸗— angesetzten Termine
. Nr. 14 32 5090 Thlr.; Groß-Wiersewitz L VW Schmarker O0 M Fleischer Berg—⸗
Die Verpachtungs Ellguth und ags- und Bonitirun mainen-Registratur un insicht aus.
Karte von der?
Sebote zugelasse
ügen nebst dem Vermes— zister liegen in unserer Do— ine Heteborn zur
mann zu Breslau. Breslau, am 21. Januar 1850. Schlesische General
auf der D om
andschafts⸗
1 maß den Nach⸗ destens 26, 009 andwirth darch
Die bei den Provinzial-Rüitterschafts-Kassen nicht er— benen halbjährigen P d. J. können bei der Haupt-Ri Wilhelms -Platz Nr. 6, vom Vormittags zwischen 9 und 12 nommen werden.
Dies wird mit der Auff den Coupons ein dieselben, ohne Rü
u Attesten ausweisen. Magdeburg, den 12. tönigliche Negierung. der dirckten Steuern, B
fanpbriefszinsen vom tterschaftskasse hierselbst, läten k. M., Uhr, in Empfang ge⸗
Januar 1850.
eilung für die V omainen und
EC dittal Auf Antrag der unten den die nachstehend verzeichneten hriefe zum Zweck der gänzlichen
ing bekannt gemacht, beizufügen, in welchem Provinzen und Münz- Nummern aufzufüh⸗
cksicht auf di nach der Reihefolge der
Amortisation der
Graf von Haseler.
P 1 9 1 J 1
diejenigen, welche an die
)
Zaaten, Acker⸗Arbeiten und Inventarium, Ansprüche und Forderungen irgend einer Art machen zu können sich berechtigt halten sollten, werden auf Vormundschaft des minorennen Sohnes und Erben hiermit geladen, solche in einem der auf
ten und 26sten
l . ens
„ jedesmal Morg
.
zon der Anmeldungs
Papstes und
am⸗
Ver
den Antrag der be⸗
11 Uhr, . damerstraße Nr. 68, in Verbindung mit einem Ande
zten Liqiidations-Termine vor dem Königlichen
Kreis gerichte, hierselbst speziell anzumelden und zu vc⸗ Hon 70 Thlrn, mitteist Cindrückens einer Fensterscheibe bei Strafe der in dem letzten Liquidations-⸗
Termine, den 26sten k. M.
Präklusio n.
Diejen gen Kreditoren, welche ihre Forderungen auf
dem ihnen vorzulegenden, von unserer Kanzlei attestir
ten Postenzettel richtig verzeichnet
so fort
finden werden, sind pflicht entfreit, mindestens
sie auf den Ersatz der Liquidationskosten keinen Anspruch zu machen.
Greifswald, den 7 Januar 1850.
fentlichkeit nicht scheuen, aber nicht beaufsichtigt werden wollen; be aufsichtigt zu werden, das ist ein Gefühl, das das Herz zusammen⸗ schnürt; öffentlich zu verhandeln, das macht das Herz weit und frei und glücklich. Ein anderer Grund, der für die Anwesenheit der Aufsichtsbehörde angeführt wurde, ist so tief schmerzlich, daß ich viel darum gegeben hätte, dem Volke diesen Schmerz zu erspaxren. Es ist von der Absendung geheimer Agenten die Rede gewesen; daß dies geschehe, verhüte der allwahrhaftige Gott!“ Förg hat einige Redactionsbedenken. Weis entkräftet diese und spricht für den Regierungsentwurf. Crämer von Doos: So wie das Gesetz liege, dessen Verwerfung er beim Beginn beantragt habe, empfehle er die Annahme des Art. 15 nach dem Regierungs⸗Entwurf. Wenn man ein— mal den Polizeidiener dabei haben wolle, so sei es. Er habe nie einem politischen Verein angehört, jedoch öfters in solchen gesprochen; al lein für die Zukunft werde er sich einer gewissen Beklommenheit nicht erwehren können. Er werde zwar keine Gespensterfurcht spü
ren und nicht vermeinen, sich selbst zu sehen, aber er werde immer in einer Ecke jene Gestalt zu erblicken glauben, die Göthe in seinem Faust so meisterhaft geschildert. Was die polizeiliche Ueberwachung betreffe, würden sich die Folgen bald zeigen. Beim Bierglase würde
Mancher warm werden und ein unüberlegtes, leichtsinniges Wort reden, woraus schlimme Folgen entstünden. Deun „der in weidet an des Abgrunds Rand!“ (Bewegung. Der Ministerpräsi
ö ; , . „Gäß dent nickt ihm lächelnd zu.) W allerstein: „Sehr gut )
ler und Ruland, desgleichen der Referent, sprechen gegen d welche bei der Abstimmung auch verworsen
Regierungs⸗Entwurfes wird hierauf an
Modification B oye'
8
ird Mr, .
-. . ' 6 . ee 4 ö I vf 1 genommen, der Zusatz ye S8 gleichfalls erworsen. Zu Art ) 5 f T . 1 194 2 dor hat der Ausschuß eine geänderte Fassung beliebt, welche statt der * ß 95 k . . M . vas Worte: „mit anderen inländischen oder ausländischen Vereinen“ da Wort „außerbayerischen“ setzt. Vom zweiten Präsidenten liegt ein 5 . ; ; —ᷣ. 93 Die sell Modifieg or Desgliechen von Lang und Boye. Dieselben ; ö . ö. 28 5 — ö 6 änlzaoß 28 9) 116 kommen rgen zur Begründung. Die Sitzung schließt um 2 Uhr — — 0 Wg ü n * * 11 D* 22 . — z 32. ) 2163 8 Man will m ( Italien, Rom, 1 n loyd kan ö ; z ⸗ a6 j n 82a Uerie nach Bl ( stimmtheit wissen, daß die französische Ke allerie nach Vit . 11 7 ] , gerleat wird 3; ] Abl n, ,, in dessen Umgebungen verlegt wird e 2 . * . fe,, f (eh schen Truppen in Terracina bestimmten hi eingetroffen. ; Ueber die Ansie der t hö . s ö r Mericht ht daß ein ewisse auch bestimmtere Berichte, geht, 2 w s des Papstes herrschen
Meinungsverschiedenheit in
VI en Absolutismus vertri
9
muß. Eine nicht schwache l 3 nt i 16456 1 wird durch den Kardinal della Ghenga repräsentirt und zahlt ur
ter ihren Mitgliedern die Mehrzahl r G . h en Kol legium Eine zweite Partei hat sich für u prio ausgesprochen und verlangt als Maxin n heiten eine Consulta. Repräsentirt wird . Kardinal Antonelli. 1
1
k geltend gemachte
änsts ; che Mär rfassun wendigkeit einer päpstliche 2X J 12 J J Torrm' 331 r* οk 2 aen 9 us Kardinal Bernetti hat sich nach Ferma zuruchgezogen. — A111. * VI 1 1 1 1
dinal Antonelli ist gegenwärtig der einflußreichste Rathgeber ö 890 . F (Gene gemäßigten Reformen zugethan. Der bekannte Gene
⸗ 9 66 und BK enia Dank für seine ral Zucchi ist noch immer in Neapel und hat wenig . 3 1 s J TNerretti st beim Papste 11
großen Dienste erfahren. Kardim
; . 18 ing nicht 82 il er wit den 66 91 ( ung . . , , 2 3 tici geschriebe da verstanden ist. em Statuto wir! . ö zie Abreise des Papstes von dort vischen em 53. Und — le Ablieise 1 stattfinden werde ⸗ — ( 91 Ben 15 dan 6 oy 9 5 Griechen?!and. Athen, 15. Jan l as. ; s . nom Dampf . 1 fünf fh drei Linienschiffen, zwei Vamp U U ; . ĩ he englische Geschwader Hafen von Salamis cht l we iräcus, die Ank zewo Der smyrnager In 11 ( sagt, daß dasselbe vom Pirgeus nach Malta eh U I n ö 9! H 9. . ; ö . 1 / daß die französische Flotille, wele in jenem Tage ) NR T . 8oyfand 3sreornfasls türkischer l J . Nur durch das Vertrauen von Smyrna befand, ebenfalls 9 schen — ger haben die Vereine für lassen und nach Frankreich zuruckt erde ! 2 KR*7YM 1 5681 r star — st l Staunen erregen, wenn Zum griechischen Gesandter ö . ö 5* 27 2 Moe 1 Kamme t then, HYher Leong tsͤbeamten aus dem Prinzip allge Präsident der Rechnungs-Kammer zu the D ne werden die Oef nannt worden sein. ö / /// . — * n * n d mel c * . D aoschios 18 ö 1 56ymet Ablauf dieses Termins wird die Kasse geschlos⸗ ge g anzumelde bei 264 ); ! . ö K r ss ung j letztge dachten Termine zu erlgssenden pr sindet eine fernere Zinszahlung wiederum erst dung der im letzte ten z Aug r att klusion. ö . . A 1gust . ** tatt. . , . ö jaben hierselbst Bevollmäch⸗ 25. Januar 1850 luswärtige Kredito . * = . 3 ñ 8.. . . n bestesser nnter d Verwarnung, und Neumärkische Haupt-Ritterschafts Direction zu bestellen, unter der Verwarnung 4 l . . ö ) . . urs sad In Im men Graf von Voß. Freiherr von Monteton den in dieser Konkurssache vorkommen
erhandlungen nicht werden zugezogen,
Beschlüsse der hier vorhandenen oder
ver ü den
werden gebunden
zannar 1850 lassenschast des ver 99 y 1 067. . . , , n , igliches Kreisgericht J. Abtheilung. 17 egebadenhan, ? ö .
ö
Saaten, Acker
; , ‚ ‚ ; Un das Pachtrecht 586 8 ö z z n 2 rief Son 19 ul i Gegen den durch den Steckbrief vom 12. Juli . 9 F 1a Satt chwetk verfolgten Bäckermeister Wilhelm Gottliel chwetzke
(auch 3schwitzke) ist nach vorgängiger Versetzung in den Anklagestand die Anklage wegen gewaltsamen Viek— stahls erhoben worden, indem er beschuldigt wird, in der Nacht vom 20. zum 21. April c. aus dem ver
Pots
s⸗ . d Schule schlossenen Kellerraum der verehelichten Schulze,
ren, ctwa 20 Centner Mehl in Säcken zum Taxwerthe
. e . 4 e zu verhängenden zur Verantwortung des Angeklagten ist ein Termime
ö . 14 2. März 1850, Vormittags 9 Uhr,
. den ; . im Gerichtsgebäude, am Molkenmarki Nr. 3, angesetzt, ; ⸗ s ie ch mit der Aufforderung vor
zu welchem derselbe hierdurch mit der Aussorderung
geladen wird, zur sestgesetzten Stunde zu eisc , und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweis mitiel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht dergestalt zeitig vor dem Termine ., daß sie noch zu demselben herbeigeschafft weiden or
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung nen, unter der Verwarnung, daß im Falle seines 36 s F egß 4 ö g . z . actam versah⸗ k bleibens mit der Entscheidung in cantumaciam versa
förmliche Konkurs erkannt worden, so werden alle die senigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forde rungen und Ansprüche an den gedachten Nachlaß, ins⸗ JI21 besondere aber an das dazu gehörige, in der hiesigen Mühlenvorstadt auf der Wolgaster Straße sub Nr. 11 belegene Gehöft nebst Zubehör haben, hierdurch aufge⸗— fordert, solche in einem der drei Termine:
den 29. Januar, 12, u. 26. Februar d. J.
Morgens 10 uhr,
ren werden wird.
— ᷣ , 465348. J 9 Berlin, den 7. November . gsachen Da uber den Rachlaß des hierselbst im Jahre 1848 Königl. Stadtgericht. Abtheilung , . verstorbenen Oekonomen Albert Friedrich Priester der Deputation J. für Schwurgerichtssachen.
Bekanntmachung. Bie Theilung des Nachlasses der hier gestorbenen Apotheker Kindlerschen Eheleute wird der gesetzlichen Vorschrift gemäß hicnmit öffentlich bekannt gemacht. Breslau, den 3. Januar 1850. Königliches Stadtgericht. Abtheilung II. für Vormundschaftssachen.
3
as Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für K 8 , 3
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen Kummern wird
der Bogen mit 25 Sgr. berechnet
68 Berli 9 I d /// /// / /
. . Amtlicher Theil. Deut schland
Hesterreich. Wien. Organisation der Gendarmerie. Ankunft des neqpolitanischen Gesandten. Die Beziehungen zu den Vereinigten — 1è von Nord⸗Amerila. Truppensendung nach Italien. — Ga—
3s Verwaltung. — Konsulat in Chartun. — Vermischles.
liz
Bayern. München. Die Gesetz⸗Entwürfe über die T ienstverhältnisse
der gerichtlichen Beamten und über die Versammlungen und Vereine.
Sachsen. Dresden. Annahme des Postulats fuͤr den Elsterbrunnen
in D
Untéersuchung gegen die Mai— Angeklagten geschlossen.
1
Verwaltung. — Kiel. Kanonier Leonhardt Seedorf.
Lübeck. Lübeck. Hafen Polizei der Schiffs-Abgaben und Schiffsver—
Ausland.
Frankreich, Gesetzgebende Versfammlung. Die polytechnische und
die militairische hule. Paris. Ball beim Praͤsidenten der Natio- nal⸗Veisammlung. Die La Plata-Angelegenheit. — Die Ergänzungs⸗ vahlen. — Die päpstliche Anleihe. — Vermischtes.
den Polarregionen. — Projelt eines eleltrischen Telegraphen zwischen Nordamerika und England. — Vermischtes. Schweden und Norwegen. Stockholm. Die Gerüchte von Mi— nister⸗Veränderungen unbegründet. Einfuhrverbot von Pferden 2c. auf- gehoben. Bevoꝛrstehende Neform des Konsulatwesens. — Ch ristiania. Session des Höchstengerichts. National-Theater in Bergen. Dänemark. Kopenhagen. Wahl für bas Landéthing.
. )
Italien. t Spanien. Madrid. C oitesverhandlungen.
von Monßpensier.
1 n
GSisenbahn⸗Verkehr. Börsen- und Handels-⸗-Nachrichten.
— 20 e, m n eme rm x, , e m de, mee.
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Donnerst ag deu 31. anuar
Dem Gendarmen ist Einschreiten in einem Privathause in der Regel nur schristlichen Befehls der berufenen Behörde und im obrigkeitlichen oder sonst vertrauenswerthen Person aus dem Orte Er ist aber ausnahmsweise berechtigt, in jedes Haus bei Tag und Nacht einzudringen, um die Bewohner vor Feuer- Waß oder sonst einer sie am Leben oder Eigenthum bedrohenden oder aber um einen in das H Verbrecher zu verfolgen. Selbst dann aber soll die Beiziehung einer obrigkeitlichen oder einer anderen Vertrauensperson stattfinden, wenn
eobachtet werde. das dienstliche in Folge eines
Beisein einer
Sperrstunde
aus flüchtenden der ersten Kammer. — Leipzig. Stiatistisches. — Neu stadt.
'swig-⸗Holstein. Flensburg. Bekanntmachung der Landes-
Gendarmerie Versammlun⸗ e um Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung hintanzuhalten. Sie hat von Rei senden, die sich auf irgend eine Art verdächtig machen, die Einsicht der Reise⸗-Urkunden zu verlangen. Sie sorgt für die freie Verbin Sie hat gleichfalls auf öffentliche
öffentlichen
furt. Frankfurt 4. M. Handwerker⸗ und Gewerbe⸗Ausschuß.
dung auf den Hauptstraßen. Anstalten und Anlagen ihre Aufmerksamkeit zu richten, der öffentlichen Sicherheit nachtheiligen Gebrechen und Beschädigungen den Behörden anzuzeigen. Volkszählung und Beschreibung zugezégen. Amtshandlungen, nöthigen Beistand Amtshandlungen Eintreibung
ßbritanien und Irland. London. Neue Land-Entdeckung in genommenen,
Sie hat der Rechts— bewaffneten
betreffenden unterstützen, riere und andere Reisende zu begleiten, wenn dies nothwendig Vom Unteroffizier abwärts ist jeder S Verlangen dem Gendarmen seine Marschroute, Urlaubspaß oder rzüglich aber die Vorspanns-Anweisung vor— Jeder Gendarm hat das Recht, wenn es nicht einen Offizier betrifft, eine ungebührliche durch Gewalt oder Drohung
Tammerverhandlungen. — Die Flüchtlinge in Genua. — Secretair des Herzogs
oldat schuldig, auf
sonstigen Ausweis,
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
seen Kammerherrn Grafen von Galen zu Allerhöchstihrem n , , . Gesandten und bevollmächtigten Minister am Koniglich sächsischen .
ekommen: Se. Excell Minist. r von Plötz, von T eßau.
Lereist: Se; Durchlaucht der Fürst
zittgenstein⸗Hohenstein, nach Braunschweig.
.
erpreßte Vorspann augenblicklich nach Hause zu schicken und die Schuldtragenden anzuhalten.
Auskünfte zi Verrichtungen
Gendarmerie Verrichtungen Aufforderung im Namen des Gesetzes von Jedermann unbedingt Folge geleistet Die Gendarmerie kann von der Waffe Gebrauch machen: l) als Nothwehr zur Abwendung eines gegen sie gerichteten thät— 2) zur Bezwingung eines auf die Vereitelung ihrer Dienstverrichlung abzielenden Widerstandes und 3) überhaupt in
zuvorkommend k, ,, ö Niemanden
und bei den thüringischen Staaten zu ernennen. abgehalten,
enz der Herzoglich anhalt deßaui⸗
, . . Alehäander zu lichen Angriffs
e . Tl nil
Uichtamlllcher Cheil. Dent schland.
Oesterreich. Wien, 26. Jan. Das Reichsgesetzblatt
zrganische Gesetz der Gendarmerie in dem Dieselbe wird für alle Kronländer als ĩ rga Wachkörper errichtet, und ist bestimmt, i öffentliche Zicherheit, Ruhe und Ordnung in jeder Richtung hin aufrecht zu erhalten. Sie bildet einen Bestandtheil der Kaiser⸗ lichen Armee, genießt alle dem Militair, zukommenden Auszeichnun⸗ gen, untersteht der Militairgerichtsbarkeit und wird in 16 Regimen fer, jedes zu ungefähr 1060 Mann getheilt. Außer Ungarn, für welches drei Regimenter bestimmt sind, erhalten die übrigen Kron länder, und zwar Oesterreich ob und unter der Enns mit Salzburg, Böhmen, Maͤhren und Schlesien, Galizien mit der Bukowina und dem krakauer Gebiet, Siebenbürgen, die Woiwodina, Croatien und Slavonien, Steiermark, Tyrol und Vorarlberg, die Lombardei, die venet. Pro— dann Dalmatien, jedes ein Regiment. Jedes Regiment
Korporals, dann Gendarmen zu Pferde und zu Fuß. Die Regi— menter theilen sich in Eskadronen und stehen unter der Oberlei— tung eines General-Inspektors, welcher seinen Sitz in Wien hat. Die Gendarmerie erhält ihre Mannschaft in der Regel und vor— züglich durch Tra sferirung aus dem Stande der Armee, die Dienst⸗ zeit ist dieselbe, wie bei dieser. Die aufzunehmenden Gendarmen nüssen österreichisch Staatsbürger, 21 . 36 Jahre alt und ledig sein und die Landessprache kennen. Jeder als Gemeiner Eintretende muß ein halbes Jahr Probedienste leisten, um wirklicher Gendarm werden zu können. Entspricht er während der Probezeit nicht den gesagten Erwartungen, so wird er entlassen. Die Besetzung der Offizierstl⸗ len geschieht vom Kriegsministerium. Die Stabs-Offiziete werden von Sr. Majestät dem Kaiser ernannt. Die Gendarmerie ist ver— pflichtet, nach Erforderniß sowohl, gegen Eivilé, als Militairperso— nen einzuschreiten, ohne Unteischied des Standes den lichertreler der Gesetze zu verhaften, welchen sie Aug, frischer That betritt, und jedes verhaftete Individuum längstens binnen 24 Slunden an die nächste Sicherheite behörde abzugeben und . den Anlaß schriftlich, in dringenden Fällen auch nur mündlich Anzeige zu machen. Die Gendarmerie ist befugt, in Voltziehung ihres, Dienstes, Gast⸗ Schank- und Kaffeehäuser und andere dem Publikum offen stehende Lokalitäten ähnlicher Art zu jeder Stunde des Tages und bis zu der Zeit, in welcher solche nach der olige. Vorschrift geschlossen werden müßsen, zu besuchen, in die Namensliste der vom Wirthe beherberg⸗ ten Fremden Einsicht zu nehmen und die vorfindigen verdächtigen Personen zu stellen. Sie hat darauf zu sehen, daß in den oben⸗ angeführten Lokalitäten, in Theatern und anderen öffentlichen Be⸗
lustigungs- Orten Ruhe und Ordnung gehalten und die gesetzliche
e ö 1e
in welchen einer Schildwache gestattet ist, von Der Stab eines jeden Regiments Kor (Oberst oder nöthigen Stabs-Offizieren; einen einem Unter⸗Lieutenant als einem Rechnungsführer und einem Oekonomie⸗Offizier,
der Waffe Gebrauch besteht aus dem Regi Lieutenant),
zu machen.
ĩ ments Kommandanten dann aus den
Lieutenant als Regiments— dessen Adjunkt, einem Regiments mit dem erforderlichen Hülfspersonale welcher wo möglich aus dem Militair-Pensionsstande zu nehmen und mit einer Zulage zu betheilen ist. Jedes Regiment hat einen sogenannten Depotflügel, welcher im Stabsorte selbst oder in dessen Nähe sich be— finden und in der Regel aus nicht mehr als einem subalternen achtmeistern zu Fuß, einem Wachtmeister zu Pferd, zwei Korporalen, wovon einer zu Pferd, zwei Vice-Korporalen, wovon einer zu Pferd, einem Trompeter zu Fuß, und sechs Gen— darmen zu Pferd, nebst einem Privatdiener bestehen soll.
zer neapolitanische Gesandte am hiesigen Hofe, Fürst von Petrulla, ist gestern Nachmittags aus Neapel hier an—
—— — ————— ——
Adjutanten,
Offizier, zwei
(Wanderer.)
Es bestätigt sich nicht, daß seitens des österreichischen Kabinets ein Befehl an die Gesandtschaften im Auslande ergangen ist, den Bürgern der Vereinigten Nordamerikanischen Staaten esterreich zu verweigern.
Der Abmarsch so vieler Truppen aus Italien giebt den schen wieder etwas Muth und Hoffnung, und es sollen wieder häu⸗ sige Cigarren-Neckereien stattfinden. Radetzky aber soll einem jeden Kommandanten die Vollmacht gegeben haben, jeden Exzeß stand— rechtlich zu ahnden und ihm erst nach der Hand darüber Bericht zu
visum nach
Es verbreitet sich in der neuesten Zeit das Gerücht, daß Ga— Statthalterschaften eingetheilt werden soll, man nennt sogar die Personen, die bestimmt sind, ihnen vorzustehen. In Lem in Tarnow Fürst Karl Jablonowski und in Krakau Felir Graf von Mier als Statthalter fungiren. meinde ⸗-Einrichtung im Sinne des provisorischen Gemeindegesetzes wird, wie es scheint, in Galizien jetzt nicht vorgenommen werden, sondern es sollen Regierungsmandatare durch die Kreisämter über mehrere vereinte Dominien aufgestellt werden. brzezaner Kreise eingeführt, wo zugleich ein Ober-Mandatar mit dem Titel eines Ober-Amtmannes zur Kontrollirung aller Manda— tare im ganzen Kreise ernannt wurde. von, daß dasselbe bald in anderen Kreisen auch geschehen werde.
Zum Schutze des Verkehrs mit dem Innern Afrika's hat die österreichische Regierung zu Chartun im 6stlichen Sudan ein Kon- sulat errichtet und dasselbe dem Reisenden und Naturforscher Frei⸗ herrn J. W. von Müller, welcher zunächst mit den Anstoß dazu gegeben hat, anvertraut.
Der romanische Bischof von Arad hat an den serbischen Pa⸗ triarchen Rajachich eine Erklärung gerichtet, romanische Hierarchie von der serbisch die romanische Kirche ihr
lizien in drei
berg soll Herr Bach,
Dies ist schon im
Man spricht allgemein da—
des Inhalts, daß die en durchaus getrennt, sie und eigenes Oberhaupt haben müsse.
In den wissenschaftlichen Wochenversammlungen am natur— historischen Museum zu Klagenfurt ist als Gegenstand der Ver⸗ sammlung am 24. Januar angekündigt: Ueber vie verschie denen
Vl Post.· Anstalten Aus landes e, ,. mn, .
1 l SG 9 2 Flart an, fur 8 * rpedition des Preuß. Staats Anzeigers 2 D ehren - Straße nr. 37.
1850.
* ö
Beleuchtungsmittel und deren Anwendung, vorgetragen von Herrn Arthur Görgey. 45 . Nachdem die Zahl der Diebstähle auf eine so erstaunliche Weise um sich gegriffen hat, daß selbst der beste Wille nicht hinreichte, die Thäter jederzeit zu schneller Verantwortung zu ziehen, so wurde nun ein eigenes Büreau ins Leben gerufen, welches sich lediglich mit der Aufrechthaltung der Sicherheit des Eigenthums in der Re? sidenz beschäftigt und unter der perfönlicheu Leitung des durch seine Geschäftskenntniß bekannten Ober-Kommissärs von Felsenthal steht.
Bayern. München, 23. Jan. (ND. M. 3.) Kam— mer der Reichsräthe. Auf der Tagesordnung steht der Vortrag Fes ersten Ausschusses über den Gesetzentwurf, die Dienstverhältnisse der gerichtlichen Beamten betreffend. Die Be— rathung einleitend, nahm Reichsrath von Arnold als Be— Uichterstatter in Kürze Bezug auf das in der Sitzung vom 27. November v. J. Vorgetragent, indem schon damals derselbe Ge⸗ genstand auf der Tagesordnung stand, im Laufe der allgemeinen Diskussion aber mit Rückfsicht auf die nothwendig vorher festzͤusez= zende neue Gerichts- Verfassung vertagt würde. Im Hin— blicke darauf wurde auch sogleich zur speziellen Berathung übergegangen und bei deren Beginn unter Genehmigung des Einganges der Titel des Gesetzes also gefaßt: „Gesetz, die Dienstverhältnisse und Disziplinarübertretungen der gerichtlichen Beamten betreffend.“ Der erste Abschnitt (Art. 1— 12) enthielt die Aufschrift: Von den gerichtlichen Beamten überhaupt“ und wurde im Laufe der Debatte nach seinen einzelnen Artikeln in der Fassung des Negierungs-Entwurfes, jedoch mit folgenden unbe— trächtlichen Modificationen — angenommen. Art. 1) Statt „zu dem Amte eines Staatsanwaltes“ zu setzen „zur Staatsanwaltschaft“ und statt der folgenden Worte „Staatsanwalt“ zu setzen „General⸗ Staatsanwalt.“ Art. 2) „dieselbe“ in „diese“ zu verwandeln. Dem Artikel 3) einige Worte beizufügen, wonach derselbe folgende
ldtragent In. äluf, erkaungsmäßige Aufforderung Fassung erhielt „Rüctsichtlich Der übrigen nicht lgusschlikßend Civilbehörden hat die Gendarmerie ihnen die erforderlichen ;
mgeben oder auch bewaffneten Beistand zu leisten. Der Gendarm hat sich in und außer seinen Dienstes⸗ gegen Jedermann scheidenheit
dem Richterstande angehörigen Beamten steht es der Staatsregie— rung nach Maßgabe der einschlägigen Verfassungs- und anderer Gesetze zu, die Ablehnung der verfügten Versetzung zu verwerfen.“ Art. 4) statt „Staats -Anwalt am vorgesetzten Gerichte“ zu sagen „betreffenden Staats-Anwalt (Art. 1)“. Art. 6) Im Absatze statt „hierzu? zu sagen: „zur Verhandlung“. Im Absatze 3 statt der ersten 8 Worte des Entwurfes zu sagen: „Erscheint derselbe nicht, so kann das Urtheil auf seinen Einspruch“ zurückgenommen werden ꝛc. Art. 7) statt „Amt“ zu sagen „Richteramt“. Art. 9) Vor „beabsichtigt“ einzuschalten „durch den Hrn. Justizminister“ . Art. 10) Die Anführungsstelle „gemäß Art. 98“ wegzu⸗ lassen. Im Art. 11, zwischen dem ersten und zweiten Absatze einzuschalten: „Gegen das Erkenntniß haben Beru— fung und Nichtigkeitsbeschwerde nicht statt“. Art. 12) zwischen „Versetzung in den Ruhestand“ einzuschalten „auf eine an- dere Stelle, oder“ und statt des Schluß-Allegates zu setzen „nach den einschlägigen Verfassungs⸗ und anderen Gesetzen“. Aus der Debatte über die einzelnen Artikel heben wir Folgendes hervor: Bei Art. 3, welcher im Gegensatze zu dem vorhergehenden blos die mit dem Richteramte bekleideten Beamten zum Gegenstande haben ⸗ den Artikel von den „übrigen gerichtlichen Beamten“ (z. B. Staats Anwälten, Notaren) handelt und diese als nach Edikt 1X. der Ver fassungs-Urkunde versetzbar erklärt, brachte Freiherr von Zu⸗Rhein in Anregung, daß im Hinblicke auf die vielleicht erst spãte und der Publication des gegenwärtigen Dis ziplinargesetzes nachfolgende Tren⸗ nung der Justiz von der Verwaltung bezüglich der Beamten des gemisch⸗ ten Dienstes Vorsicht zu treffen sei, um nicht bei diesen neuerdings den Wahn der Unversetzbarkeit zu veranlassen. Deshalb schlage er vor, statt „gerichtliche Beamte“ zu setzen: „nicht ausschließend dem Rich terstande angehörige Beamte.“ Auf die Entgegnung des Bericht⸗ erstatters, daß ja ohnehin gemäß Art. 40 des Entwurfs dieses Ge⸗ setz nur gleichzeitig mit jenem über die Gerxichtsverfassung in Wirk— samkeit trete, beharrte Freiherr von Zu⸗Rhein bii seiner Modifica⸗ tion, indem nach den gefaßten Beschlüssen die Gerichts verfassung nach und nach in einzelnen Kreisen eingeführt werden könne, neben ihr also in den anderen Kreisen immer noch gemischte Dienstllas⸗ sen zeitweise fortbestehen würden. Der zweite Präsident unter- stützte diesen Antrag mit dem Bemerken, daß man bei dem Wahne vieler Beamten, als seien sie schon in Folge des Gesetzes vom 4. Juni 1848 unversetzbar, nicht behutsam und deutlich genug sein könne, wogegen der Herr Justiz⸗Minister diese Modification als nicht nothwendig erklärte, indem ja dieses Gesetz mit jenem über die Gerichtsverfassung Hand in Hand gehe, nur mit und neben diesem zum Vollzuge komme, guch der etwaige Wahn einzelner Be⸗ amten über ihre vermeintlich schon jetzt zu Recht bestehende Unver⸗ setzbarleit gegenüber der wiederholt und entschieden vom Ministe⸗ rium fengehaltenen gegentheiligen Ansicht an sich gleichgültig sei, da ein mit solchem Wahne behafteter Beamter, im Falles ein gen? gender Anlaß zu seiner Versetzung sicher eine thatsächliche Heilung von seiner irrigen Ansicht erleben würde. Wie oben erwähnt, wurd? der von Zu⸗Rheinsche Antrag in dem Artikel 3 aufgenommen. Im Art. 6 wollte Reichsrath von Arnold die Einzelrichter unter Tie Disziplinar-Jurisdiction der Kreisgerichte gestellt wissen, fand je⸗= doch damit keinen Anklang, da der Justiz⸗Minister erklärte, daß solche Bestimmung das den ganzen Gesetz⸗Entwurf hindurchziehende Prinzip in der hierarchischen Unterordnung der einzelnen Richter— Klassen stören würde, überdies im Hinblicke auf die ausgedehnte Gerichtsbarkeit der künftigen unteren Kollegialgerichte (Landge⸗= richte), welche über alle strafrechtlichen Uebertretungen zu urthei⸗ len, sonach selbst die Cassation von Beamten auszusprechen haben, nicht einmal zweckmäßig erscheine. Da mit den berathenen zwölf Artikeln der Gesetz⸗Abschnitt erschöpft war, schloß der erste Präsi⸗ dent die Sitzung gegen 2 und beraumte vie Fortsetzung der Be⸗ rathung auf morgen 10 Uhr an.