. . * 2 6. . ö J z ' ö 2 ö 9 . 8 * 2 4 * * . w * 33 ö. 6 '
Br., 54 Gy.
ohne Truppen; „Flambart“, Dampf⸗Aviso⸗-Schnellsegler ohne Trup— pen. Der „Prony“, Dampfkriegskorvette, wird unverzüglich ab gehen, um dem Admiral Leprédour Befehle zu überbringen. Die Anleihe welche auf Rechnung des Papstes eröffnet wurde, ist gestern durch das Haus Rothschild gezeichnet worden.
K . ö . 7 19 Großbritanien und Irland, London, 2h, Zan— Vie Königin hat befohlen, daß die britischen Forts und Ansiede lungen an der Goldküste nicht ferner von der Kolonie Sierra Leona
abhängig sein sollen, und den jetzigen Vice-Gouverneunn jener Forts und Niederlassungen, Marine Eommande ir Sir William Vinniett, zum Gouverneur und Ober⸗Befehlshaber derselben ernannt.
Gestern fand in der ägyptischen Halle des Mansion⸗House die angekündigte öffentliche Versammlung von Kaufleuten, Banquiers und Gewerbtreibenden der City von London statt, um eine Mitthei
42
186 Thomas Baring, Lewis Llovd und die beiden Rothschild haben ein jeder 509 Pfund gezeichnet, die Mini⸗ ster Lord J. Russell, Labouchere, Sir George Grey, Lans downe, Hobhouse, Eharles Wood jeder 100 Pfd. Das Unternehmen fin— 9. . 1 ö — 1 — ö . 1 ö. det von allen Seiten die eifrigste Unterstützung.
Italien. Turin, 24. Jan. (Fr. B.) Der, französische Gesasd te Murat gab gestern Abend eine musikalische Soireg. Unter ingeladenen bemerkte man auch den Gesandten von Oesterreich ue Gemahlin, eine geborne Russin. Gestern hielt keine der Kammern eine öffentliche Sitzung. meldet, daß die Polizei in Genua eine Ver
ren Samuel Jones Lloyd,
den E und se beiden
Die Concordia
s 9 1dDeckt 6 schwörung entdeckt habe
Das Ministerium hat die Nationalgarde von Nizza aufgelöst. 18. Jan. (Fr. B.) Der König hat eine Amnestie ausgesprochen, die für die römische Republik mitge⸗
Neapel,
The Bondman, des Alfred Bunn,
mit Tanz, nach dem Englischen: Tanz von Paul
von J. C. Grünbaum. Musik von Balfe. Taglioni. (Mit Abkürzungen.) Anfang 6 Uhr.
Sonnabend, 2. Febr. Im Schauspielhause. 19e Abonnements⸗ Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Der Genius und die , , Original-Schauspiel in 5 Abtheilungen. Anfang halb 7 Uhr.
Rönigsstädtisches Theater. y. Freitag, 1. Febr. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesaug in 3 Akten von D. Kalisch. Vorher: Herr Lehmann, als Prolog vorgetragen, von Herrn Grobecker. Sonnabend, 2. Febr. (Italienische Opern⸗Vorstellung Zum erstenmale wiederholt in dieser Saison: Roberto il Biavolo (Robert der Teufel). Optr in 5. Abtheilungen, nach dem Französischen des
ł 8 = z . 15 sinm 11 für die jenigen lung der Königlichen ndustrie⸗Ausstel Kommission zu ur diesenigen ö i . ,,, . 73 ö s ban Salis empfangen ad nanveste sih! um Förderung der Subscription haben. Es ist das Gerücht verbreitet, daß der Papst am Scribe und Delavigne, ins Italienische übertragen von Calisto . lich um Nen seu, Russsellung der 2. Februar nach Rom zurückkehren werde. Bassi. Musik vom Königl. General⸗Musikdirektor und Hof⸗Kapell⸗ e die int jahre 1851 zu veranstaltende Ausstellung : 4 ; , . . . . , , Industrle - Erzen 45 Ratio Die Beiträge us J ; . meister Meyerbeer. (Sga. Claudina Fiorentini: Alice, als Gastrolle.) ö y Erz antsst alle uatit . — * 14 139 4 — a1 9 2 — de 49 ; s jauf ö 11 — scl — auf 160 06400 Pfd Sterling Königliche Schauspie le. Anfang 6 Uhr. er City belaufen sich jetzt schon au , . 9 . ö 16 — . 9 ; , . unde f) . 6 mehr als das Vierfache Freitag, 1. Febr. Im Opernhause. 16 te Abonnements ind es wurde bemerkt daß mehr als — ‚ 9 9 . . s 7 y . dbzeser Summ 9 der City acht werden Die Her Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Der Mulatte, Oper in 3Abth. 1811 — 1 11111 V 1 2111 xai , a 2 ar , d e - -. Re, er, ü n ; 3m 2. 1 22 v 2 2 ö J * ' 2 I Gerl Gl ö6 ESG Vom 51. e all lla l. ; n 2 2 1M echsel- Coums His en ha lhmnm — A CHtüiem. 1 DJ ; ö. —— Brie l . ; ; j 4. . 141 Sitiamm- Actien Kapilal. Priorität - Actien. Kapital. 1 ö Amsterdam 250 FI Rura 1453 5 4 do. 250 F 2 Mt 142 1 ᷣ , Tages- Coums. . . Lages - Coums. Hambumr⸗ 300 Mi ö 151 e,, . ,, 4 ö Sümmiliche Prioritäts-Actien werden durch j 4 124 in de 66 h & — e Verlo 1 pCt. amortisirt 1. 00 M M 150 Vie mit 3 z. Actier . 1 ͤ * . 2 24 . — — —— — — . London 1183t 3 Mt 6 676 263 — — . 300 F 2 Mt S04z Berl. Anh. Litt. A B 6, 000,000 4 193 b⸗ Berl. Anhalt. . 1.1411, 800 1 961 20 Rr 150 F] M 90 90 do. Hamburg 8.000.000 4 600 S0? bz. u do. Hamburg 5, 000.9900 45 100 h . . ; —ᷣ 2 . 1 w Auburn 150 * t 102 do. Stettin - Starg 1,8214, 000 4 4 1973 b do do. II. Ser. 1,000, 000 45 973 Breslau 100 ThbI 2 M 99 do. Potsd. Magd. .. 1,000,000 4 67 7 b⸗ do. Potsd Magd. . , . r 81 99 Magd. Halberstadt 1, 700,000 4 7 do do 3,132, 800 5 1027 « 6 Leipzig in Courant i . 1 100 ThIi . 99 45. Leipziger 2.300.000 j 10 do do. itt P 1.0900, 000 5 01 bz. u. Frankfurt a. M. südd. M 100 F 2 Mt 36 24 Halle - Thüringer 9. 000,900 4 2 66 671 do. Stettiner .. S00, 000 5 105 6 Petershurg. .. ö 100 sRkl. 3 Woche 168 Cöln - Minden ; 13.000.000 34 P 955 a 961 Magdeb. Leipziger 1.788, 000 14 8 ö . . ꝛ z do. Aachen. 500,000 4 463 6. Halle Thüringer 1, 9000, 000 P 13 983 96 be Inlùndische FHoncla, HE fõͤoandbrie/s-, Kommaundl- Hapier- d Bonn. Cöln 1, 0951, 200 5 5 Cöln - Minden 3, S4. 500 45 16 ö Ce ld Con Se Püsseld.· Elberfeld 1.400.000 ) do do 3.500.000 5 104 n dd - ) 76 C. 1 j . ʒ 5 2 . — — 9 21 Steele - Vohwinkel 1.300.000 4 Rhein. v. Staat ga l, 7000 35 631 . z 9404 81 2 14 9k J ; ; 364 7 35 ; zt. Pries. Geld. Ge u.] zi. Brief. Gel- Niederschl. Märkisch 10,000,000 31 84 S535 ba do 1... tat 2, . 250 1 . Preufs. Frein Anl 5 1073 1606 , do. Lweighahn 1.500, 9000 4 do. Stamm- Prier. 1.350.999 3 773 1E Freimm Anul d (45 ) on td br. 55 * 92 ö n 8 v2 ö . J 1 2 ) ) . St. Schuld- ch. 3 85 i . . 96 Oberschl. Lit. A. 2, 253, 1900 35 65 10635 1 10 Düsseldorf-Elherfeld. 1. 9090,999 4 St. Schuld- ch. 3. - 1 Kar- u. Nm. de. 3* 96 96 ; rit B n' gh! 322 6 165 Niederschl. Märxis. ö 175.060 J Seeh. Präm. Sch. —- 1094 164 seble 1s be 40 34 9 * 95 19 161 6 * ö =, . 6 . ö 250 — 1 . Ku. Nm. Schuld 339 — ö U , ; * 7 Cosel - Oderberg 1.200, 9000 4 40 do „300,090 . 1064 ö m. * al 86 3 31 do. Lt. B. gar. d40. 37 — 1 . 760) 660 . I. Serie 2300, 000 5 1635 erl. Stedt-obl,. 5 105. 1945 Pr. Ma- Anth. Scb— — 94. . 5 ö . 559 1 . do 40 35 875 1871 1 Krakau -Oberschl l. 800,000 4 74 * do Tweigbhahn 252.000 z 6 , . , 1.900000 4 15 do 40 248. 000 5 Westpr. Ffandbi. 3 912 1 Berg. Mark — d ,, 2 . kJ . ‚ an ( . 8 Star 1 posen 600.000 31 85 Opberschlesische 370.300 1 Grossh. Fasen do. 4 — 10605 Aud. GQeldiu. X ib. 1 targard - Fosen n,, , . ; ö ö 36 ; z 10 10. 87 91 ö k Brieg Neiss , 100.000 4 Krakau - Oberschl 360.000 4 86 do. 40. * . Disconte ⸗ 8 , ö 1 52 Oatpr. Ptanabr 33 5 . lagdeb. Witten 1.500.000 . 66 Cosel - Oderberg. 250, 000 5 1p 7. ö. 2 ö 1 . 2 ) ö 08 H ; ü 1 . h Steele - Vohwinkelln. 325.9090 5 968 kB Leis ländische Fonds do do. II. Ser 375,000 5 K ; ; ; C uis fung Ho Breslau- Freiburg... 100,000 1 ⸗ . ⸗ 30 r 800.000 ) 6 R ass. Iiamb. Gert. 5 — lastri . 50.000 1 366 Berg Mär k 60. 2 1 l n beiłlopeꝝ. 4.8.5 — = 81 lo. do. 1. Anl 4 j ; / . 10. Stiegl. 2. 1. A. 4 ö Ius? 1cMιαs Ausl. Stamm- Act. 3 do. do. 5 2. 4 K 89 1 ö ͤ . ! . ; . 1 ö ᷓ . 6 j 53 f 6 mn. . 2.0. ( . do. v. Rthsoch. Lst.5 111 sᷣ 23 Lübeck. Staats. A. 47 982 98 rie dr. Wilh. Word G6 C, O00 1 16 455 1651 ö ki . m e. . ö 3h. , , / ) J do. Poln. Sebatzi). 4 80 79 Holl. 25 62 1ut. 2. II ö 160 n i . 621 23 9 . 3h hoh ; k 661 , 538334 Mecklenburge 11 300, 1 Jo. ao. 1. B. 200. — 173 — RK. Bed. ao. 26 FI.— 195 185 I . . ol a. Ptdbr. a. C. 4 963 . ͤ . 961 von Preussischen Bank-Antheilen 9iz a 95 bz. u. G
Unsere Börse behauptet fortdauernd ihre giinstige Sm mung. fn dse Course erfuhren durcł Trklüfe in den meisten Eisenbahn- Stamm und Prioritäts-Actien eine Halle-Fhüringer, Berlin- Anhalter, so wie Nordbahn, sehr gefragt ** 2 ö ** — . 3 82 . 0 . 17 eh Auswärtige Börsen. Louisd'or 11. 12. Hafer loco nach Wualität. 1“ 18 Rt lr ' d 8 . ö , , , . . r Rn sabr 50 vfd 6 R ; Wien, 28. Jan. pr. Telegraph. Met. 6proz. 95) Preußische Thaler 51. 36 pr Frühjahr 50 pfz⸗ 9 Rthlr. 4prbz,. tt,. B A. 1135 490 Gold al Marco 4344. Erbsen, Kochwaare 32 — 40 Rthlr, 5 */ 72 * k . J . . . ö n,, ,, . ; 2 * 2160 * T srwagre 2“ 32 Rthl Wechsel⸗Course. Der Umsatz in Wechseln nur schwach. Fonds sest. Eisenbahn⸗ . e ,, 29 . Rthlr. * ö. ? 3 9 2. ö . * ö ( 9 56 loc 31 Nfßlr 93. 125 Amsterdam 156 Gld Actien matt bei einigem Umsatz. Rüböl loco 13 ö z . 10 Augsburg 113 B ö ; . pr. Jau. 1322 à zu Rthlr. l gsburg ; 13 Br. Koöondon, 26. Jan. 3proz. Cons. p. C. 960, , 3 6 Jan. / Febr. 135 Rthlr. Bi bez G Hamburg 1655 Br. , 65 2 3 ¶ K N 3 , 3 * , London 11. 17 Br . 34 proz. 9853 Int. 655, 55. 4proz. 863, 85. Ard. 19, Febr.“ März 135 Rthlr. Br., 13114 G Lol . 7103 ö = ; . .. * . 2 er 291 95 234 . he. J 3. * . . ; 183. Zproz 3 36! Pa 1 Bras. 89, 88. Mex. März April 1314 Rthlr. bez . z Die direkten Posten von Wien vom 27sten, 28sten und 29sten 8? , 19 Has ö . ,, 36 ö. bez. 13 ö fehlen 287. Peru 704, 693. April / Mai 122 a 13 Rthlr. bez., 13 Br., 124 C ; Wech sel⸗Course. Mai/Juni 127 Rthlr. Br., 127 G ö.. . 29 r ö a zpii—⸗ 106 ö ; kö ; . J. . Leipzig, 29. Jan. Leipzig-Dresdener Part. Oblig. 1069 Amsterdam 12. 21, 13 Juni Juli 127 Rthlr. Br. 3 J ;
Gld. Leipz. B. A. Schsisch
1505 Br. Leipz. Dr. C. A. 1075 Gld. Bayerische 867 Br. Schles. 94 Gld. Chemnitz⸗-Riesa 257 Gld. Löbau-Zittau 18 Glo. Magdeburg⸗- Leipzig 210 Br., 209 Glo. Berlin-Anhalt. 92 Br., 91 Glo. Krakauer 74 Gld. Friedrich⸗Wilh.⸗Nordbahn 4567 Gld. Altona-Kiel 94 Br. Deßauer B. A. 11835 Gld. Preuß. B. A. 947 Br., 933 Gld.
Frankfurt a. M., 29. Jan. Preuß. Staatsschuldscheine, Fproz. Mektalliqs. und Württemb. Oblig. waren an heutiger Börse in williger Nachfrage und man bezahlte dafür bessere Preise als gestern. Der Umsatz darin war beträchtlich. Oesterr. Loose, Actien, Zproz. Span. und Friedr. Wilh. Nordbahn blieben flauer und nie driger. Alle übrigen Gattungen bei geringem Geschäft ohne Be wegung.
Sesterr. 5proz. Metall. 855 Br., 867 Gld. Bank ⸗Actien 1248 Br., 1244 Gld. Baden Partial-Loose a 365 Fl. 323 Br., 325 Gld. Darmstadt Partial-Loose a 650 Fl. 735 Br., 73 Gld., do. 4 25 Fl. 287 Br., 28 Gld. Hessen Partial-Loose a 40 Rthlr. — . 325 Gld. Sardinien Partial-Loose a 36 Zr. 33 * *. Bt z nnn 335 Br., 33 Gld. Spanten Zproz. inländ.
Do d' sn Gier, Pöin. Zoh. Fl. Wöost 129 Gh, de,. vrich · Wilhelnd! oli Gld,. Berbach 85s Br., 85 Glö. Frie— Nordbahn 45 Br., 15 Gld. Köln-Minden hö
am 91 2 ö ; E. ze ers, Dan. Ziproz. p. C. 8635 Br., S6 Gld. For Br. 3, ir Wold. Sülggl. it Br; std Gld,. . Wän. hamburg Vrrj. . W. 44 Sld., Zproz. 2567 Br., 283 Gld. . deburg⸗ Witten bera 663 8 2 Glo. Bergedorf 37 Glo. Mag Elms. A5 Vr! . 9 Altona! Kiel 3 Br. Gl. ĩ 49 ; Br., 944 8e . Wilhelms · Nordb. M4 Dr, Kar, Git. ö 6
1 e ch el⸗ 8 . ö 2, K St. Petersburg 34 . Tondon 3M 31. Amsterdam 35. 65. — Frankfurt 891. ͤ
Wien 168. Breslau 1521.
Paris 25. 675. Wien 11 21, 11 . 21. Frankfurt 1211, 4. Petersburg 374, .
Cons. eröffneten wie gestern und blieben auch ohne
Verän
derung.
war heute bei einigen Geschäften in Integr. und fester. Gattungen wenig Handel und Veränderung.
bo
Handel sehr ausgebreitet und deren Preise höher.
13 M
Fremde Fonds besonders fest.
7 Uhr. Cons. p. C. 964, 3, a. 3. 964, *. Die Post vom 28sten fehlt noch.
Die Stimmung für Holl. Fonds äproz. etwas
8 ‚ 3 ( Von Span. waren Ard. etwas angenehmer; in den übrigen
Amsterdam, 28. Jan.
Portug. mehr ange
ten. Russ, Oest. und Franz. unverändert, In Peru war der
Holl. Int. 66 F, 3. Zproz. neue. 6tKz. Span. Ard. 127, gr. Piecen 1335, 3. Nussen, alte 105, Stiegl. 85. Oest. et. Hproz. 813, 82. 2hproz. 437. Mex. 293. Peru 69, 69.
Wechsel⸗Course. Paris 5635 G. Wien 317 G. Frankfurt 99 G. London 2 Mt. 12 Br., k. S. Hamburg 341. Petersburg 1875 G.
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 31. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 — 566 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 27— 28 Rthlr. » pr. Frühjahr 277 Rthlr. Br., 27 G. Mai/ Juni 275 Rthlr. Br., 274 G. Juni Juli 287 Rthlr. Br., 28 bez. u. G. Gerste, große loco 22 — 24 Rthlr. kleine 19-21 Rthlr.
Leinöl Rthlr. Br., 115 G Rthlr. Br. 117 G.
Närz / April 11 Mai 115 Mohnsöl 15 t Palmöl 12 a 125 Rthlr Hanföl 14 Rthlr. Südsee⸗Thran 124 Spiritus loco ohne Faß 135 u. Rthlr. verk
hlr. Br.
Rthlr. Br.
. Rthlr. Br.
Mh ver ,, G 143 Rthlr. Br., 3 G. 155 Rthlr. Br., 15 G. — Br
7
y mit Faß 14 9 Febr. / März März Mpril 1
— April / Mai 14! Mai / Juni 14
Rthlr. it
1
1
n Juni Huli
n Juli /Aug. 1655 Rthlr.
Telegraphische Notizen.
a. M., 30. Jan,. (3 nude). Nordb. 4 proz. 75. Span. 295. Bad. 323.
142.
Wien
Frankfurt Met. 5proz. S5. 1062.
Hanburg, 30. Jan. Köln-Minden 95. Magdeb.⸗W Russ. Anl. 94. ö.
In Getraide war es still.
Stettin, 30. Jan. (27 Uhr.) S8 - DIpfd. 0 Rthlr., schles. B.
Roggen 287, 274, S74pfd. 28 Sbpfd. 287, 82pfd. pr. Juli 28.
Rüböl 13, 123, pr. Juli 12 Rthlr.
Spiritus 26, pr. Frühi. .
Ri der Teuürißen Nummer des Staats⸗-An⸗ zeigers sind Bogen 339 bis 342 der Verhandlungen
der Ersten Kammer und Bogen 313 bis 315
Hamburg-Berlin 79. Nordbahn 1443. Neue
nh r) ittenb. 625.
Weizen 55, 50 Rthlr.,
Rthlr., 82pfd. pr. Frühj. 27,
der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
*
Das Abonnement betraͤgt.
2 Rthlr. für 4 Jahr 4 Rthlr. ⸗ 3 Jahr. 8 Rthlr.« 1 Jahr
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhsöhung.
Bei einzelnen Nummern wird
ver sm 1 4
der Bogen mit 235 Sgr. berechnet
1 2c /* * 21 reer 2 —
n nal ntli r Theil De utschland Fien. Die Wahlbezirke der Markgrasschaft Mähren. e ipzi Gesetz über die Verbindlichkeit der Berechtigten
von den Verpflichteten an Renten
.
on Landrentenbriefen für die
di e bank überwiesenen Ablösungs vom 24. Januar 1850 Baden. Nastatt. Freund ichere Gestaltung der Verhältnisse Schleswig⸗Holstein. Flensburg. Bekanntmachung der Landes- verwaltung Altoma. Etatsrath Dr. Clausen 4. Zachsen-Alteuburg. Altenburg,. Landtags⸗Verhandlungen. Hamburg. am burg. Schiffsnachrichten. Ausland. ut anmlun Beschw de 19 8 n 2 ammlung. Beschwerde über eine lgarde Die Vertt zwischen Seiden⸗Fabrikan⸗ ir kopenhagen. Der Reichstag. Zeitungs⸗Polemik. ien ! . Cortes-Verhandlungen. Nachrichten aus Por⸗ isch . 2 . a, 98 822 94828 . 1 * zich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von Uns Dezember 1848 vorbehaltlich der Revision im ordentlichen etzgebung verkündigte und von beiden Kammern Un— König unerkannte Verfassung des preußischen Staats der igeordneten Revision unterworfen ist, die Verfassung in immung mit beiden Kammern endgültig festgestellt haben. künden demnach dieselbe als Staats-Grundgesetz, wie ö Vom Staatsgebiete. t 1 nd der Monarchie U J 8. t e 26 onarchie in ihrem gegenwärtigen Um— eußische Staatsgebiet. ; Are. es Staatsgebiets können nur durch ein Ge— e 1 Recht der Rreußen. Art zesetz bestimmen, unter welchen Be— l breußen und die staatsbürgerlichen nd verloren werden. dem Gesetze gleich. Standes⸗Vorrechte entlichen Aemter sind, unter Einhaltung stellten Bedingungen, für alle dazu Be i vährleistet. Die Bedingungen . er eschränkung derselben, insbeson s ulässi sst durch das Gesetz be⸗ ꝛ unverletzlich. Das Eindringen in dieselbe die Beschlagnahme von Briefen und esetzlich bestimmten Fällen und Formen ö. ichen Richter entzogen werden. t . ße Kommissionen sind un 9 3. t nen Gemäßheit des Gesetzes angedroht Iingt erden ö t. as Eigenthum ist unverlel lich. t un nur aus Gründen fentlichen Wohles gegen gäng in dringenden Fällen ann lende Entschädigung nach Maßgabe 11 24 . ꝰ . tzes entzogen oder beschrantt werden ; . er bürgerliche Tod und die Strase der Vermögens⸗Einziehung nden nicht statt
11 Die Freiheit der Auswanderung kann von Staatswegen nur Wehrpflicht beschränkt werden. dürfen nicht erhoben werden. Art. 12.
Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religions? Gesellschaften (Art. 31 und 33) und der gemeinsamen uslichen und öffentlichen Religions- Uebung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist un⸗ abhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religions—
in Bezug auf die
57 2 56 IB ar Abzugsgelder
—
ha B
Art. 18. / Die Religions-Gesellschaften, so wie die geistlichen Gesellschaf⸗
Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des
Staats, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt.
Art. 15.
Die evangelische und die römisch⸗katholische Kirche, so wie jede andere Religions-Gesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegen⸗ heiten selbstständig und bleibt im Besitz und E enuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke Ansta
ten, Stiftungen und Fonds. Art. 16.
Der Verkehr der Religions-Gesellschaft ist ungehindert. Die Bekanntmachung nur denjenigen Beschränkungen unterwor Veröffentlichungen unterliegen.
Art. 17 das Kirchenpatronat und die Bedi
wird ein
Ueber dasselbe aufgehoben werden kann, gehen.
Art. 18.
Das Ernennungs-, Vorschlags,, Wahl⸗ und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht
4ęs 181 ) und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von fentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Art. 1
Geistlichen beim Militair und Anwendung.
Die Einführung der Civil-Ehe erfolgt nach Maßgabe eines be sonderen Gefetzes, was auch die Führung der Civilstandsregister regelt —
At. 6. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist fre Art. 21.
Für die Bildung der Jugend soll durch Schulen
genügend gesorgt werden.
öffentliche
Aeltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder 5 21 5 z 8 1 — 2 55 r 10 Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die
er öffentlichen Volksschulen vorgeschrieben ist. Ar 22.
Unterricht zu ertheilen und Unterrichts-Anstalten zu gründen und zu leiten steht Jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaft⸗ liche und technische Befähigung den betreffenden Staatsbehörden nachgewiesen hat.
, .
Alle öffentlichen und Privat-Unterrichts⸗ stalten stehen unter der Aufsicht vom Staate — Die öffentlichen Lehrer haben di Stgatsdiener.
und Erziehungs-An⸗ ernannter Behörden. Rechte und Pflichten der Bei der Einrichtu ᷓ ö . z s si J, 1 Ein chtung der öffentlichen Volksschulen sind die kon⸗ fesstonell en Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen. Den religissen Unterricht in der Volksschuͤle leiten die betref⸗ fenden Religions⸗Gesellschaften. äußeren Angelegenheiten der Volksschule steht er Staat stellt, unter gesetzlich geordneter Be⸗ theiligung der Gemeinden, aus der Zahl der Befähigten die Leh⸗ rer der öffentlichen Volksschulen an. Apt. 25.
zur Errichtung, Unterhaltung und Erweiterung werden von den Gemeinden und, im J
Die Leitung der
; r der Gemeinde zu. T
Die Mittel der öffentlichen Volksschule
22106 4
Falle des nachgewiesenen Unvermögens, ergänzungsweise vom Staate aufgebracht. Die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen.
Der Staat gewährleistet demnach den Volksschullehrern ein festes, den Lokalverhältnissen angemessenes Einkommen.
In der öffentlichen Volksschule der Unterricht unentgelt lich ertheilt.
milk . . Gesetz regelt das ganze Unterrichtswesen. . Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Die Cenfur darf nicht eingeführt werden; jede andere Beschrän⸗— / kung der Preßfreiheit nur i
Ein besonderes
m Wege der Gesetzgebung. Art. 28. Schrift, Druck oder bildliche
nach den allgemeinen Strafge⸗
wveolcßke Surchk Mort welche durch ort,
Vergehen, Darstellung begangen
setzen zu bestrafen.
werden, sind
.
sind berechtigt, sich ohne vorgängige obrigkeitliche J
Alle Preußen ohne Waffen in geschlossenen Räumen zu
Erlaubniß friedlich und versammeln.
Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Versammlungen unter freiem Himmel, welche auch in Bezug auf vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß der Verfügung des Gesetzes unterworfen sind.
Art. 30.
Alle Preußen haben das Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu verei⸗
nigen. ꝛ⸗ / Das Gesetz regelt, insbesondere zur Aufrechthaltung der öffent / lichen Sicherheit, die Ausübung des in diesem und in dem vorste⸗
henden Artikel (29) gewährleisteten Rechts. Pollttische Vereine können Beschränkungen und vorübergehen⸗ den Verboten im Wege der Gesetzgebung unterworfen werden. Arf. IJ. Die Bedingungen, unter welchen Corporationsrechte ertheilt oder verweigert werden, bestimmt das Gesetz.
Alle Post. Anstalten des In⸗ und Aus landes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers: Behren⸗ Straße nr. 57.
Art. 32 Das Petitionsrecht steht allen Preußen zu. Petitionen unter einem Gesammtnamen sind nur Behörden und Corporationen ge⸗ stattet Myrt, 33 Das Briefgeheimniß ist unverleßzlich. Die bet strafgerichtlichen Untersuchungen und in Kriegsfällen nothwendigen Beschränkungen
sind durch die Gesetzgebung festzustellen. Art. 34. wehrpflichtig.
Alle 9grYeIß sind Alle Preußen sint
95yes 5 J 111 Pflicht bestimmt
Den Umfang und die Art
dies das Gesetz. Art. 35. Das Heer begreift alle Abtheilungen des stehenden Heeres und Landwehr . Im Falle des Krieges kann der König nach Maßgabe des Ge⸗ setzes den Landsturm aufbieten.
Art. 36. Die bewaffnete Macht kann zur Unterdrückung innerer Unruhen und zur Ausführung der Gesetze nur in den vom Gesetze bestimm⸗
ten Fällen und Fornien und auf Requisition der Civil⸗-Behörde ver⸗ n t werden. In letzterer Beziehung hat das Gesetz die Aus⸗
nahmen zu he stimmen.
—
Art. 37 Der Militair-Gerichtsstand des Heeres 1 raffachen und wird durch das Gesetz geregelt. Die Bestimmun⸗
Militair-Disziplin im Heere bleiben Gegenstand be⸗
beschränkt sich auf D
Art. 38. Die bewaffnete Macht darf weder berathschlagen oder sich anders, als auf sammlungen und Vereine der Landwehr zur Berathung militairischer Einrichtungen, Befehle und Anordnungen sind auch dann, wenn dieselbe nicht zusammenberufen ist, untersagt. Art. 39. Auf das Heer finden die in den Artikeln 5, 6, 29, 30 und 32 enthaltenen Bestimmungen nur insoweit Anwendung, als die mili⸗ tairischen Gesetze und Disziplinar-Vorschriften nicht entgegenstehen. Art. 40. ͤ Die Errichtung von Lehen und die Stiftung von Familien⸗ Fideikommissen ist untersagt. Die bestehenden Lehen und Familien⸗ Fideikommisse sollen durch gesetzliche Anordnung in freies Eigenthum umgestaltet werden. Auf Familien-Stiftungen finden diese Bestim⸗ mungen keine Anwendung.
in noch außer dem Dienste Befehl, versammeln. Ver⸗
Art. 41. Vorstehende Bestimmungen (Art. 10.) finden auf die Thron⸗
lehen, das Königliche Haus- und Prinzliche Fideikommiß, so wie auf die außerhalb des Staates belegenen Lehen und die ehemals reichsunmittelbaren Besitzungen und Fideikommisse, insofern letztere
durch das deutsche Bundesrecht gewährleistet sind, zur Zeit keine Anwendung. Die Rechtsverhältnisse derselben sollen durch besondere Gesetze geordnet werden.
ͤ Art. 12.
Das Recht der freien Verfügung über das Grundeigenthum unterliegt keinen anderen Beschränkungen, als denen der allgemei⸗ nen Gesetzgebung. Die Theilbarkeit des Grundeigenthums und die Ablösbarkeit der Grundlasten wird gewährleistet.
Für die todte Hand sind Beschränkungen des Rechts, Liegen⸗ schaften zu erwerben und über sie zu verfügen, zulässig.
Aufgehoben ohne Entschädigung sind:
) Die Gerichtsherrlichkeit, die gutsherrliche Polizei und obrig⸗ keilliche Gewalt, so wie die gewissen Grundstücken zuste— henden Hoheits⸗ Rechte und Privilegien; ;
2) die aus diesen Befugnissen, aus der Schutzherrlichkeit, der früheren Erbunterthänigkeit, der früheren Steuer- und Gewerbe-Verfassung herstammenden Verpflichtungen.
Mit den aufgehobenen Rechten fallen auch die Gegenleistun⸗ gen und Lasten weg, welche den bisherigen Berechtigten dafür ob⸗ lagen.
Bei erblicher Ueberlassung eines Grundstückes ist nur die Ueber— tragung des vollen Eiganthums zulässig; jedoch kann auch hier ein
fester ablösbarer Zins vorbehalten werden. Die weitere Ausführung dieser Bestimmungen bleib Gesetzen vorbehalten.
besonde—
ren
Titel In. Vom Könige.
Art. 43.
Die Person des Königs ist unverleßlich. Art. 44. Die Minister des Königs sind verantwortlich. Alle R
zeichnung eines Ministers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit
ungs-Akte des Königs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegen: 1 j
übernimmt.
Art. 45. Könige allein steht die vollziehende Gewalt zu. Er er⸗ entlaͤßt die Minister. Er befiehlt die Verkündigung der erläßt die zu deren Ausführung nöthigen Verord—
Dem nennt und Gesetze und nungen.
Art. 46. er König führt den Oberbefehl über das Heer.
Art . zer König besetzt alle Stellen im Heere, so wie in den übri⸗ gen Zweigen des Staatsdienstes, sofern nicht das Gesetz ein Anderes verordnet.
Art. 48.
Der König hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, auch andere Verträge mit fremden Regierungen zu errich⸗ ten. Letztere bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung der Kammern, sofern es Handels⸗Verträge sind, oder wenn dadurch
4—
8
4 . 4 ! * . 536 ö 29 * 1 * ö. * . , 2 . . X 3 k 2 566 1 .