einiger Bestimmungen des Strafgesetzbuches und dergleichen betref⸗ fend, verlangt am Schlusse des Art. 1 „„diese Gesetze sollen der Revision der künftigen Ständeversammlung unterstellt werden. Hierauf gestützt, erlaube ich mir nun folgende Anfrage an das Königliche Staats-⸗Ministerium der Justiz: 1) ist dasselbe gesonnen, die⸗ ser gesetzlichen Auflage durch Vorlage gutgeheißenen Abänderungen gesonnen, die bei dem außeror
hörigen mer der Abgeordneten zur
beziehe er (der Staats⸗-Minister) sich Sitzung abgegebene Erklärung, durch welche jene Frage bereits ihre Erledigung erhalten habe. Was die zweite Frage anbelange, so werde er bei der Revision des Gesetzes vom 19. November 138418 diefelben Vorlagen machen, wie solches bei anderen legisla⸗ tiven Vorlagen der Fall sei. Er werde nämlich der ho⸗ hen Kammer einen Gesetz - Entwurf mit Motiven vorzulegen die Ehre haben; finde dieselbe alsdann weitere Au fschlüsse noch für nothwendig, so werde das Königliche Staats⸗ Mini⸗ sterlum dieselben bereitwillig ertheilen. Eine weitere Interpellation, die heute von Seiten des Ministertisches zur Beantwortung kam, hatte Fürst von Wallerstein gestellt. Dieselbe lautet: „Im Hinblicke auf die Verfügung der Bundes⸗Kommission bezüglich des württembergischen Gesetzes über den Einzug der Posten: Er⸗ kennt die bayerische Regierung von dem Standpunkte aus, den sie sich in der deutschen Frage beigelegt hat, der interimistischen Bun⸗ bes⸗Kommisston den Vollumfang jener Befugnisse zu, womit Kraft der einstigen deutschen Bundes-Verfassung der engere Rath der Bundes Versammlung bekleidet war? Erkennt die bayerische Re⸗ gierung dieser von ihr einseltiig und ohne alle Mitwirkung des Landes mit ins Leben gerufenen Kommission die Befugniß zu, in die fortschreitende Gesetzgebung der einzelnen deutschen Staaten irgendwie einzugreifen und insbesondere in welch' immer einer Weise der Verwirklichung jener Verpflichtungen entgegenzutreten, welche die bayerische Regierung durch ihre Erklärung vom 18. Mai 1845 bezüglich des Durchführens der Grundrechte des deutschen Volkes übernommen hat.“ Der Fürst nahm das Wort, um dieselben einzeln zu motiviren: „Ich und die Fraction, der ich angehöre, haben an dem Interim keinen, auch nicht den entfernte⸗ sten Antheil. Wir haben angefragt, ob das Ministerium den Rath
der Kammer hören wolle, es hat erklärt, daß es, falls ihm dies nothwendig erschiene, seine Pflicht thun würde. Wir haben die Rechtsgültigkeit und den Rechtsbestand des Interims nie anerkannt, allein als Thatsache besteht es, und der Vertrag, welcher zwischen
Desterreich und Preußen deshalb abgeschlossen wurde, ist von unberechen⸗
barer Tragweite.“ Der Interpellant schildert nun den Zweck des alten deutschen Bundes und behauptete, daß die neue Bundes⸗Kommission den alten Standpunkt einzunehmen gewillt sei und die Unterdrückung der Autonomie der einzelnen Staaten als Ausfluß ihrer Vollmacht be⸗ trachte. Er ermnert an die Aufhebung des von Regierung und Kammer in Württemberg beschlossenen Postgesetzes, an die Ver⸗ hältnisse der mecklenburgischen Verfassung, und fragt nun, ob Die bayerische Regierung der Bundes⸗Kommission diese legislativen Be fugnisse zugestehe; es sei die Entscheidung dieser Frage um so wich tiger, als das constitutionelle Leben in einzelnen Staaten sich hinter den Vormärz zurückzuflüchten genöthigt sei; und leicht sei zu be— fürchten, daß, wenn die Bundes⸗Kommission auch hier eingreife, die Fortschreitung, die Entwickelung der öffentlichen Freiheit auf lange gehemmt würde. Nach den alten Bundes ⸗Gesetzen hatte Bayern immer eine exceptionelle Stellung. Gemäß der wiener Schlußakte durften bestehende Verfassungen nur auf verfassungsmäßigem Wege abgeändert werden; wie steht es aber jetzt, wo neue Gesetze zu er— lassen sind? So hat z. B. die Bundeskommission alle und jede Vereine zu verbieten im Sinn, wie steht es dann mit unserem Ver⸗ einsgesetze““ Staatsminister von der Pfordten: Was die erste Frage des Herrn Interpellanten betrifft, welche Rechte die bayeri⸗ sche Regierung der provisorischen Bundeskommission zugestehe, so
fei es am besten, wenn man den Vertrag vom 30. Sept. v. Is. und die Erklärung der bayerischen Regierung hierauf vergleiche. Beide Urkunden wären bereits in einer der fruheren Sitzungne auf den Tisch des Hauses niedergelegt worden, er könne sich daher einfach darauf beziehen. Was die Einmischung der Bundeskommission in die Thätigkeit der bayerischen Gesetzgebung betreffe, so könne er (er Staats⸗ minister) versichern, daß nicht das entfernteste Anzeichen bestehe, daß eine solche Einmischung eintrete; er glaube daher, es wäre wohl am praktisch⸗ sten zuzuwarten, bis ein solcher Fall vorkomme, dann werde die bayerische Staats Regierung ihre Pflicht zu thun wissen. Eine zweite Interpellation des Fürsten von Wallerstein, welche von ihm gleichfalls in Kürze entwickelt wurde, lautete: „Da die an der ber⸗ siner Einigung festhaltenden Regierungen nun wirklich, und zwar auf Grund eines octroyirten Wahlgesetzes, die Wahlen zu einem Reichstage angeordnet haben, um mit diesem die ihnen wünschens⸗ werth erscheinenden Abänderungen der in Frankfurt beschlossenen Reichsverfassung zu vereinbaren, und da sicherem Vernehmen nach von Seite der bayerischen Regierung gegen diese Wahlen schrift⸗ liche Verwahrung eingelegt wurde, so ersucht der Unterzeichnete den Herrn Staatsminister des Aeußern: erstens um Niederlegung der bayerischen Verwahrungsakte und der preußischen Erwiederung auf den Tisch des Hauses. Zweitens um Beantwortung der Frage: ob die bayerische Verwahrung die ungesäumte Wiederberufung jener Gesammt⸗-Volksvertretung bezielte, worauf das deutsche Volk ein geheiligtes von den Regierungen selbst im Jahre 1848 anerkanntes Fecht besitzt und welche Schritte bayerischerseits behufs dieser Wie derberufung geschehen sind?“ Zur Begründung dieser In⸗ terpellation sagt der Fürst von Wallerstein: „ Es betrifft eine wichtige Frage unferes öffentlichen Lebens. Die Regie⸗ rungen waren mit der Vernichtung der frankfurter Verfas— sung balt fertig, allein sie sind minder geschwind mit der Be nugung ihres Sieges und mit dem Entgelt für die Völker. Wir haben erklärt, daß wir den 1. Mai abwarten wollten, wenn nicht ein wichtiges Ereigniß uns zum Sprechen treibe. Ein solches liegt 66 66. Es sind die Wahlen nach Erfurt. Die bayerische Regie⸗ x 9 hat gegen diese Wahlen Protest eingelegt. Wir sind nicht e . . können nicht dagegen sein, da wir von der Endgültig- , überzeugt sind und Abände— mu gn denn, ö a . mit Seistimmung der Volksvertretung rie gen das erfurter Parlament, da es nicht eine 3 setzung der deutschen Rallonal ;
; nal Vertretung ist, da es hervorgeht aus
einem octroyirten Wahlgesetze, wodurch A Rei : ; vergnügen, Zwietracht und neues . eiche geschieden. Miß⸗ . Gründen hie ever sche den e. 66 , e e 3 wir ihr unseren Dank; bestimmten sie ander? Gründe, so wird 1
Urtheil weniger zustimmend sein. Es geht auch ie Sage von
einer Uebereinkunft der vier Königrei eine Volksvertretung blos aus ,,. . i *
wäre diese Vertretung keine andere, als die i 6. m Kremsier ausgesprochene. Wir müssen bitten, die den aden ü,
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der von den ständischen Ausschüssen Genüge zu leisten? und Y) ist dasselbe welter dentlichen Central-Untersuchungsgerichte Augsburg entbehrlich gewordenen Untersuchungs-Akten nebst zuge⸗
hee er rr el als reichhaltiges Material zur umsichtigen Beurtheilung der provisorischen Gesetzes-Abänderungen der Kam— Einsicht und Benutzung bei der vor⸗ schriftsmäßigen Reviston vorzulegen?“ Bezüglich der ersten Frage auf eine von ihm in der 23sten
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kücke auf den Tisch des Hauses niederzulegen, da es sich hier nicht . . mit auswärtigen . ö. dern um blos deutsche Staats- Angelegenheiten hande . . wird dies um so weniger einen Anstand haben, als auch . sächsische Regierung ihren Protest den Kammern mitgetheilt ha . Staats⸗-Minister von der Pfordten beantwortete diese Inter⸗ pellation in nachstehender Weise: Die Regierung habe ar eg Bedenken dagegen, daß die bezeichneten Atenstice auf den c des Hauses niedergelegt würden, sie glaube jedoch, daß es zweck⸗ mäßig dann geschehe, wenn die deutsche Verfa sungs frg ge wieder Gegenstand der Berathung der hohen Kammer, werden Wenn dazu die Veranlassung komme, werde sie mit anderen Attenstücken auch diese auf den Tisch des Hauses niederlegen. Einstweilen werde die zweite Frage dahin zu beantworten sein: die bayerische Regierung habe protestirt gegen die Abänderung der Bundes Verfassung durch einzelne deutsche Regierungen, und als Schritt hierzu habe sie die Berufung eines Parlamentes nach Erfurt angesehen. Die bayeri⸗ sche Regierung habe fortwährend Schritte gethan, um ein Einver= ständniß sämmtlicher deutschen Regierungen über die nothwendige, Neu gestaltung der deutschen Verfassüng zu erzielen, und habe dabei fort⸗ während bie Bildung ' einer allgemeinen Volksvertretung im Auge ge habt. Was das für Schritte seien, und welchen Erfolg oder Nichter folg sie gehabt, darüber werde die Regierung der hohen Kammer ebenfalls vollständige Mittheilung machen, wenn ein solches Resultat ihrer Bemühung eingetreten sei. Wallerstein: „Diese Antwort
war kurz und diplomatisch gut.“ Eine dritte Interpellation des
Fürsten von Wallerstein lautete: „Steht der fortdauernde Kriegs
fuß des bayerischen Heeres in Verbindung mit der bayerischen Pro⸗ testation gegen die von der berliner Einigung angeordneten Wahlen und mit der Uneinigkeit der deutschen Regierungen unter sich, oder beruht er auf stagtsrechtlichen Verpflichtungen und auf welchen? Soll in der That, wie allgemein behauptet wird und einzelne Maß⸗ nahmen zu bekräftigen scheinen, der Effektivstand des Heeres noch vermehrt' werden, in welchem Grade und zu welchem Behufe?“ Der Interpellant fügt hinzu: „Handelt es sich um eine politische
.
Nothwendigkeit, dann können wir natürlich um der Ehre Bayerns willen nicht auf eine Minderung des Heeres antragen; außerdem müssen wir aber von dem uns zustehenden Rechte Gebrauch machen, die Reduzirung des Heerbestandes, wie er sich seit dem Jahre 1848 entwickelt hat, zu beantragen.“ Staatsminister von der Pfordten: In der eben vernommenen Interpellation sei von dem fortdauernden Kriegszustande des bayerischen Heeres die Rede. Bei der Motivirung derselben sei solches dahin erläutert worden, daß nicht ein eigentlicher Kriegsfuß bestehe, sondern nur die Cadres für den Kriegsfuß. Dadurch schon beseitigten sich die meisten dieser Fragen; denn die Cadres einer Aimee könne man nicht binnen vier Wochen aufheben und wiederherstellen, und die jetzt bestehenden Cadres gründeten sich nicht auf eine außerordentliche, krliegerische Maßregel, sondern auf Ausführung derjenigen BVeschlüsse über die bewaffnete Macht, welche in den vergangenen Jahren nicht etwa blos von den Regierungen, sondern . . rankf zt worden seien. m Uebrigen glaube er hi Frankfurt gefaßt worden seien. J . e dll lh ie der AÄrmee, so wie sie jetzt bestehe, für nothwendig halte, um gegen, jede mögliche Störung der Ordnung und Sicherheit, komme solche woher sie wolle, gerüstet zu sein. Wenn die Negierung für nothwendig erachten sollte, eine Vermehrung der Armee eintreten zu lassen, und bezüg lich der Mättel Hierfür vie Zustimmung der Vertreter des Volkes nothwendig hätte, so würde sie die von der Verfassung desfalls vor geschriebenen Schritte thun. Hierauf nahm der Königliche Staats⸗ Minister des Innern, Herr von Zwehl, das Wort, um die von Dr. Sepp bezüglich der der Abfassung von Adressen gegen die Juden Emancipation von Seiten der Behörden angeblich in den Weg ge⸗
gen zu können, daß die Regierung den Prä
zu erlassen.
ten gelegen sei.
Staats- Minister von Zwehl: angeführten Fakten etwas wisse.
Beziehung eingreifen sollte—
bung der körperlichen die Verletzung der pers
auch
nicht so weit gereift sei, Hierauf ergriff noch dag Wort von der Pfoördten: Er habe sich noch vor dem Schluß der Sitzung das Wort erbeten, um der Kammer eine Mittheilung zu machen, die den verstorbenen Minister von Stein betreffe. Er deutschen Mannes sei Rechtfertigung ge—⸗ nug, daß er es für wichtig halte, jede auf ihn sich beziehende That⸗
I. sei in der Debatte über das daß der Minister von Stein
glaube, er Name dieses
sache vollständig zu konstatiren. Verxeinsgesetz die Rede davon gewesen, 6 des Tugendbundes gewesen sei. In Bezug auf diese
atsache sei er (der Staats-Minister) nun aus volllommen glaub⸗
*.
T
eine von Stein eigenhändig interlassenen Papieren befindliche ber diesen Gegenstand der hohen Kammer mitzutheilen. hierauf die betreffende handschriftliche Erklä⸗ Mitglied des Nachdem hierauf auf Einladung des Referent des dritten Ausschusses setz verlesen ergriff noch Berichtigung meh
in einer der letzten Sitzungen ßerungen, was eine hervorrief, worauf
würdiger Quelle in den Stand gesetzt, niedergeschriebene und in seinen h Erklärung ü Der Minister verliest rung, wonach Freiherr von Stein weder Stifter noch deutschen Tugendbundes gewesen. Präsidenten Herr Hirschberger als den so eben gefaßten Kammerbeschluß über das Jagdge und sich hiergegen keine Reclamation erhoben h Fürst von Wallerstein das Wort, behufs der rerer von Seiten des Dr. Döllinger bezüglich des Landvolks-Vereines gemachten Aeu kurze Gegenerklärung des sich dann noch Fürst von Waller Da die Zeit schon schloß der Präsident die Sitzung nach 1 Uhr Tag der nächsten anzuberaumen.
Dr. Döllinger zorrie stein zur Abgabe einer Rep ziemlich weit vorgerückt war,
anlaßt fand. Nachmittags, ohne den
Die Abgeordneten
München, 30. Jan. (Nürnb. Kor.) ellation an
G. F. Kolb, Crämer und Rubner haben f den Ministerpräsidenten gerichtet: „In der ordnetenkammer beim Schlusse der g Gesetz, die Vereine und Vers Präsident des Ministeriums, und
Fall, daß die Kammer den von ihn in der durch ihn beantragten Ausdehnung annehm— Deswegen haben wir das V
olgende Interp Fisten Sitzung der Abge⸗ jon über das
llgemeinen Diskuss J hat der Herr
ammlungen betreffend, zwar, wie es scheint, 21 mvorgelegten Gesetzentwurf nicht g a: n wolle, folgende erbot der Affilia⸗ Integrität mög⸗
Aeußerung gemacht: „„ tion, damit die Erhaltung des Staates und sein ꝛ Denn wir wollen uns auch nicht in die Lage
Aeußerung Ministerium ermächtigt halten, etze gewähre, wie es dere zu bedürfen glaubt, um die älligen Zusammen⸗ Bei der mögli⸗
Brechen des bestehenden Rechtes
die Volksvertretung nicht solche Ges seiner individuellen Anschauungsweise e. staatliche Ordnung erhalten, d. h. um in der zuf Mitglieder fortregieren zu können. chwere des obigen Satzes den Herrn Ministerpräsidenten fzufordern: ob jene Aeuße⸗ ten, jedenfalls naheliegenden, oder n Fall darauf beharre.
Initiative folgenden An⸗ übergeben:
setzung seiner e cherweise unberechenbaren Folgens sich die Unterzeichneten verpflichtet, zu einer unumwundenen Erklärung au rung den hier angedeute z anderen Sinn habe und ob er im erstere
Die Linke hat gestern im Wege der ; des Amnestiegesetzes für die Pfalz „Es wird wohl angenommen werden dürfen, daß, die Untersuchungen wegen politischer Verbrechen und Ver vurde, man so ziemlich allenthalben, o daß dessen Wirkungen uunmehr thatsächlich, und na—⸗— Rechnet man die in den Rei⸗ enen ab (deren Entlassung schon und unabhängig von
trag auf Erweiterung
treffend, beschlossen r terschied der politischen Ansichten, annahm, viel weiter reichen würden, als sich mentlich in der Pfalz, ergeben hat.
hen der Insurrectionstrupp vor der Zeit des demselben durchge so ergiebt sich, Zweibrücken nur fünf oder sechs Vergehen verhaftete Personen heit wieder erlangten. werden will, daß die Zahl derjenigen ohne das Erscheinen jenes Geset können, so beweist eine nähere
daß die strafrechtliche gedachte Klasse gehören, wie hinwieder wesen wäre.
Ergebnisse des oben erwähnten Gesetzes, sprochene Zweck desselben, wonach jedenfalls viele der Verhafteten aus dem Kerker entlassen werden sollten, speziell in der Pfal; nicht erreicht wurde. In dem Gefängnisse zu Zweibrücken befindet sich eine Menge von Männern, welche sowohl nach der K. Prodlamation vom als nach den Aeußerungen des Staatsoberhaupts in der Thronrede und den in der Abgeordneten⸗ kammer fast allgemein kundgegebenen Ansichten unzweifelhaft in die Amnestirung einbegriffen werden wollten. die Befürchtung, daß die Beschuldigten wegen noch immer nicht be⸗ sogar nicht einmal vor die nächste Unter diesen Verhältnissen, und da ch sehr um einen Akt der Staatsweisheit als der Mensch lichkeit handelt, glauben die Unterzeichneten, daß der Fall gegeben sein dürfte, in welchem die Kammer von dem ihr zustehenden Rechte der Initiative Gebrauch machen sollte. zwar, und mit vollster Ueberzeugung von der Ungefährlichkeit der Sache, einen Antrag auf unbedingte ausnahmslose Amnestie ein⸗ ber die frühere Verhandlung über diese Frage keinen Zweifel läßt, daß die Mehrheit in der Kammer unter keiner Bedingung hierauf eingehen würde, so beschränken sie sich, die An nahme eines Gesetz⸗Entwurfes mit folgenden Bestimmungen zu em pfehlen: Den wegen politischer Berbrechen und Vergehen, begaugen dor dem Monat Juli 1849 in der Pfalz und vor dem 10. Sep⸗ tember 1849 in den älteren Kreisen, in Untersuchung gezogenen sofern dieselben nicht bereits amnestirt sind, vohe Am Ausgenommen von denselben sind: 1) die Mitglie 2) die Ober⸗Komman 3) die Mitglieder
en Gestand Erscheinens des Amnestiegesetzes richtliche Erkenntnisse wenlgstens begonnen worden war) suchungsgefängnisse zu wegen politischer Verbrechen oder in Folge jenes Gesetzes ih auch keinesweges in Abrede gestellt sehr groß ist, welche man hätte verfolgen der Verhältnisse, welche in die
daß aus dem Central ⸗-Unter
zes strafrechtlich Kenntnißnahme
Verfolgung aller derjenigen, thalsächlich ohnehin eine Unmöglichkeit war, hmen Einzelner eine Ungerech Wie man dies aber auch ansehen möge, so zeigen die daß der vielfach ausge
das Herausne
legten Hindernisse angelündigte Interpellation in nachstehender Weise zu beantworten: Schon am 15. Dezember, nachdem am Tage vorher der Kammerbeschluß über die Juden Emnngzation ge faßt worden war, habe er der Staats ⸗⸗Minister) Die Anzeige trhasten, daß man in Ingolstadt beabsichtige, die Juden vom Markte zu vertreiben, weshalb er sich veranlaßt gesehen habe, bie desfalls geeigneten Präventiv⸗Entschließungen an die Prä⸗ sidien der verschiedenen Kreis- Regierungen diesseits des Rheins Er halte sich fest überzeugt, daß die Regierungen nichts gethan hätten, was nicht in ihrer Befugniß und ihren Rech⸗ Es sei ihm auch nicht bekannt, daß ein Eingriff in die gesetzlichen Befugnisse der Unterthanen geschehen sei. Was die Molivirung der Interpellation selbst betreffe, von welcher er erst durch die stenographischen Berichte Kenntniß erhalten habe, so fühle er sich nicht berufen, hierauf zu antworten. Fürst von Wal— lerstein wiederholte alsdann seine unmittelbar nach jener des Dr. Sepp bezüglich des nemlichen Gegenstandes angekündigte Interpellation. Auf alle diese Fragen könne er nur erwiedern, daß das Ministerium in keiner Beziehung von den Das Ministerium habe durchaus keine Anordnung erlassen, welche hindernd oder fördernd in dieser Es habe sich verpflichtet gehalten, die Regierungen aufzufordern, allenfallsige Vorfälle zur Anzeige zu bringen. Die eingelaufenen Berichte hätten keine Veranlassung ge
geben, Einschreitungen hervorzurufen. kannt, daß die Gendarmerie eine solche Adres Eine weitere Interpellation, die von Seiten des Beantwortung kam, war jene des Pfarrers Dirnberger und lau⸗ tete: „Bei der Unwirksamkeit der Polizeistrafen, welche seit Aufhe⸗ Züchtigung noch übrig sind, hat auf dem Lande önlichen Sicherheit und des Eigenthums, beson⸗ ders in der neuesten Zeit, auf eine bedrohliche Weise überhandgenom⸗ men, daher erlaube ich mir, die Frage zu stellen: Strafe gedenkt das Königl. Staatsministerium die Aufhebung der Strafe der körperlichen Züchtigung zu ersetzen,
ster Zeit auf dem Lande so sehr gefährdete Si und des Eigenthums wiederhergestellt werde?““ Staatsminister des Innern, Herr von Zwehl, b Interpellation in nachstehender Weise: Die Frage, durch welche Strafe die körperliche Züchtigung ersetzt werden solle, könne er in diesem Augenblicke nicht beantworten. mit dem Systeme zusammen, welches in dem Polizei Strafgesetz⸗ buche angenommen werden soll. Dieses Strafgesetzbuch liege zwar schon dem Ministerium zur Bearbeitung vor und solle dem gegenwärtigen Landtage vorgelegt werden; aher es böten sich so viele Schwierigkeiten dar, daß der Entwurf noch um die Strafarten angeben zu können. der Königl. Staatsminister Herr
10. Juni v. J. an die Pfälzer,
endigter Untersuchung Assise werden gestellt werden.
es sich glei Die Unterzeichneten würden
bringen; da ihnen a
Namentlich sei ihm unbe⸗ se weggenommen habe. Ministertisches zur Personen ist, nestie gewährt. der der provisorischen Regierung in der Pfalz; danten der pfälzischen Insurrections-Truppen; der Militair Kommissiönen in der Pfalz und 4) alle diej nigen, welche Personen körperlich verletzten od Kolb, Hr. Bayer, Dr. Narr, Th. Mayer, Oe Rubner, Brunk, Boye, Ad. Müller, Dr. Schmidt, Prell, Schäfer, Herrlen, Krämer, Dr. Lanzer, Köhl, Dr. Morgenstern, Fillweber, Kleindienst, Gelbert, Hetterich, Tillmann, Wimmer, Borst, Binder, Stöcker, Fraas,
Dresden, 31. Jan. Kammer dem
er Privateigenthum zerstörten. „ durch welche ttingen⸗Wallerstein, Tafel, Scharpff, damit die in neue⸗ cherheit der Person
Der Königl. eantwortete diese
Zink, Amschler, Scheidemantel, Wolf, Beer.“
(Säch s. Bl.) von Carlowitzschen geordneten Müller au Belagerungszustan Irdncten Pr. Wagner, er Verminderung ausgesprochen hatten. Auch es Verbots von Sammlungen ehörige wurde gegen 16 Stimmen taats-Minister von Friesen 103 der Armen⸗Ordnung ge⸗ daß die Regierung doch die sich in Sachsen doch meisten⸗ Sammlungen gestatten setzte er hinzu, verhielte es sich mit den und hier habe die Regierung bekanntlich tigkeitssinn kein Hinderniß in den Weg gelegt. Der e das Recht zum Ausschreiben
Sachsen. Kammer. Zunächst trat die Amendement zu dem Antrage des Ab lösnitz, wegen Aufhebung des dresdener stimmig bei, nachdem vorher die Müller und Dr. Schwartze ebenfall der Einquartierungslast in Dresden sich der Richtersche Antrag auf Zurücknahn für polilische Flüchtlinge und deren Ang obschon vorher der S
Sie hänge zu genau
dresdener Abgeordn s zu Gunsten d
angenommen, die beregte Verordnung als rechtfertigt darge unmöglich fü theils Verbrechen
stellt und bemerkt hatte,
gemacht hätten,
Abgeordnete Cramer will der Press
von Sammlungen zu dem genannten Zweck gewahrt wissen, was derselben, wie Staats- Minister von Friesen darauf bemerkte, auch gar nicht bestritten werden sollte; nur habe sie sich auch
gen noch in Kraft bestehende Gesetze selbst zuzuschreiben. Hieran reihte sich die Berathung des gestern von dem Abgeordne⸗ ten Raschig eingebrachten Antrags, des Inhalts: Die Staats⸗ regierung zu ersuchen, die schriftlich an sie gebrachten Interpellatio⸗ nen auch schriftlich zu beantworten. Präsident Cuno war der An⸗ sicht, vaß es sich hier um eine Abänderung der provisorischen Land—⸗ tags⸗-Ordnung handle, mithin zur Beschlußfassung die Zustimmung von zwei Drittheilen der Mitglieder der Kammer erforderlich sei. Obwohl der Abgeordnete Biedermann gegen diese Ansicht Ein sprache erhob, da es sich hier nur um einen gewöhnlichen An— trag handle, so konnte sich der Präsident doch nicht entschließen, von derselben abzugehen. Auch Vice-Präsident Dr. Held schien die Ansicht des Präsidenten zu theilen, indem er den Antrag stellte. Den Antrag des Abg. Raschig an den mit der Prüfung der Landtagsordnung beauftragten ersten Ausschuß zur Erwägung abzugeben. Dieser Vorschlag wurde, nachdem auch der Abgeordn. Raschig sich damit einverstanden erklärt hatte, von der Kammer ge— gen 11 Stimmen genehmigt. Die Kammer gelangte nun zur Be— rathung des Wigandschen Antrages über die Wahrung der Rechte Dentschlands in Bezug auf die Herzogthümer Schleswig- Holstein. Der Antrag des Abgeordn. Wigand lautet: „a) die zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer die Staatsregierung er⸗ suchen, sie möge auf das energischste für die Unabhängigkeit und Un theilbarkeit der Herzogthümer Schleswig-Holstein eintreten und ge— gen jeden Friedensabschluß protestiren, der eine Trennung derselben zur Folge hätte; ib die Volksvertretung Sachsens möge fer⸗ ner der Regierung ihre Mitwirlung in dieser Angelegenheit, wie und wo sie immer nothwendig ist, erklären.“ Der vierte Ausschuß (Referent Abgeordneter Wagner aus Dresden) hat hierüber Bericht erstattet und sich in, demselben mit dem Sinne und Zwecke dieses Antrags aus vollster Seele einverstanden erklärt, wie er denn auch im Allgemeinen der Sache Schleswig- Holsteins, die er als eine gemeinsame Sache Deutschlands aner⸗ kennt, sich auf das wärmste angenommen hat. Seine Ansicht geht dahin, daß die Bedeutung der Angelegenheit Schleswig ⸗Holsteins für d eutschland, die Verpfändung der Ehre unseres Vaterlandes Rr dieselbe, die Größe der hierfür gebrachten Opfer, die dankbare Verpflichtung gegen die mit muthvoller und freudiger Hingebung dafür gekämpft habenden Truppen es der Volksvertretung zůr un⸗ abweisbaren Pflicht machen, den Willen des sächsischen Volkes aus— zusprechen und die Regierung in ihren desfallsigen Schritten zu kräftigen. Nachdem der Ausschuß auf das erfreuliche Beispiel hinweist, welches in dieser Beziehung die Volksvertretung in Bayern und Hannover gegeben, empfiehlt derselbe, im Einverständniß mit dem Antragsteller, folgenden Antrag zur Annahme: „Die Kammer wolle die zuversichtliche Erwartung gegen die Staats⸗Regierung aussprechen, dieselbe werde in Verbindung mit den anderen deutschen Staaten, oder mit ein⸗ zelnen derselben, auf das baldigste Zustandekommen eines solchen Friedens hinwirken, welcher die Rechte der Herzogthümer Schleswig
Holsteins zu sichern und dadurch die Integrität, somit aber die Ehre und Interessen Deutschlands zu wahren im Stande ist.“ Der Abgeordnete Dr. Braun schlug der Kammer vor, zum Zeichen der Einigkeit in dieser Sache den Antrag des Ausschusses durch Erhe⸗ bung von den Sitzen zu genehmigen. Die Kammer erhob sich wie Ein Mann, und sämmtliche stark besetzte Tribünen konnten nicht umhin, der Kammer für diesen Beschluß ein Zeichen des Beifalls zu spenden. Staats- Minister von Beust gab die Versicherung, daß die Regierung die Gefühle vollkommen theile, welche der Aus— schuß in seinem Berichte für die Sache Schleswig- Holsteins aus— gesprochen. Sei auch die Regierung mit der Fassung des Antrags nicht ganz einverstanden, da gegenwärtig der Friedensabschluß mit Dänemark in die Hände der Bundes- Central -Kommission gelegt sei, mithin cine Verhandlung mit, einzelnen deutschen Regierungen nicht wohl thunlich erscheine, so könne er Toch Namens der Regie⸗ rung erklären, daß dieselbe dort, wo der Friede mit Dänemark ge—
schlossen werden würde, im Sinne des heutigen Kammerbeschlusses zu wirken nicht unterlassen werde. Aus einer Andeutung dieses Staats -Ministers ging hervor, daß die sächsische Regierung bei Unterzeichnung des Waffenstillstands- Vertrags vom 10. Juli 1849, dem beizutreten die Regierung durch eine Reihe von Umständen gewissermaßen genöthigt gewesen sei, die Frie⸗ dens, Präliminarien nicht zugleich mit anerkannt habe. Abge
vrducker Biedermann ergriff noch das Wort, um in Bezug auf die Rede des Staatsministers von Beust eine Verwahrung da
gegen einzulegen, ale sei das Interim, dem nur die Rechte des engeren Bundesrathes zuständen, kompetent, den Frieden mit Däne⸗ mark abzuschließen. In dieser Beziehung müsse das Bündniß vom 2s. Mar maßgebend sein und die darin von den verbündeten Re⸗— giernngen über Krieg und Frieden getroffene. Uebereinkunft festge⸗ pbalten werden. Staatsminister von Beust erwiederte, daß der Friedensschluß mit Dänemark nicht Sache des engeren Bundes staats sein könne, sondern als eine gemeinsame Angelegenheit des ganzen Deutschland, das den Krieg geführt, belrachtet werden müsse. Uebrigens stehe nach der Schlußakte die Verhandlung über einen Frieden allerdings bem engeren Bundesrathe, dagegen die Abstimmung über den Frie⸗ pensschluß dem Plenum zu. Der Abgeordnete von. Dieskau hielt den Abgeordneten Biedermann ein, daß für das Volk das Bünd
niß vom 26. Mai noch gar nicht existire (Bravo auf der Gallerie), woörgnf Biedermann zur Antwort gab, daß er nur vom völker—⸗ rechtlichen Standpunkte gesprochen; fur das Voll bestehe übrigens pas Interim noch weniger, als das Dreikönigsbündniß. Der Ab⸗ geordnete Harkort schnitt das Weitergreifen dieser staatsrechtlichen Erörterungen dadurch ab, daß er aufmerksam machte, wie die Kam⸗ mer heute ein Zeugniß ihrer Cinigkeit habe geben wollen und nun ihre Zerrissenhelt beurkunde. Nachdem der Präsident diesem noch zugefügt hatte, daß er sich nicht für berechtigt gehalten, dem Ab⸗ geordneten Biedermann das Wort zu versagen, es ihm jedoch nur ungern zugestanden habe, wurde diese Angelegenheit als erledigt betrachtet und verlassen. ᷓ
Hannover. Hannover, 31. Jan. (H. M. 3.) Heute wurbe das aus den Kammer Verhandlungen bekannte Gesetz über Aufhebung der Mannsstifter veröffentlicht. Der Klosterfonds wird panach Universal-Nachfolger der aufzuhebenden Stifter; er kann den zeitigen Pfründnern, so wie deren etwa noch eintretenden Nach— folgern, statt der Naturalnutzung eine feste Geldrente überweisen. Privatberéchtigungen Dritter zur Verleihung von Pfründen können fünftig nur noch zu Gunsten von bedürftigen und würdigen Geist⸗ lichen oder Schulmännern ausgeübt werden.
Baden. Karlsruhe, 31. Jan. Das heutige Regie— rungs- Blatt enthält die landesherrliche Vollzugsverordnung zum provisorischen Gesetze, die Militair-Arbeitsstrafe betreffend. eopold c. Auf Antrag Unseres Kriegs-Ministeriums haben Wir zum Vollzuge des §. 3 des provisorischen Gesetzes vom 9. November 1640 beschlossen und verordnen wie folgt: S5. 4. Wenn ein Soldat oder zu sol⸗ chem degradirter Unteroffizier, nachdem die vorschristsmäßigen Disziplinar—
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strafen stufenweise bis zum höchsten zulässigen Maße gegen ihn zur Anwen- dung gebracht wurden, sich eines weiteren nicht mit einer höheren Strafe bedrohten Vergehens gegen die Disziplin oder Snbordination schuldig macht,
alsdann die gesetzlichen Folgen etwaniger Contraventien ge⸗ so hal der ihm vorgefehie Compagnie; (Schwadrenge, Batterie Komman=
bdant hiervon unter Anschluß einer Grund- und Strafliste des Soldaten aus sühr= liche Reldung zu eistatten, welche auf dem Dien siwege an das Kriegs⸗Ministerium vorgelegt wird. S. 2. Wenn das Kriegs-Ministerium das Vergehen fürlerheblich genug erachtet, so stellt es den betreffenden Soldaten vor einen Disziplinar-Rath und ordnet die nähere Untersuchung an. S. 3. Bei jedem Bataillon der Infanterie, bei jedem Reiter⸗Regiment und bei der Artillerie⸗Brigade besteht ein Disziplinar⸗Rath, welcher aus folgenden Personen zusammengesetzt ist: 1) aus dem Bataillons-Kommandanten oder bei der Neiterci und Ariillerie dem ältesten Major des Regiments, beziehungsweise der Brigade, als Vor- sitzenden; 2) aus zwei Hauptleuten, zwei Oberlieutenants und zwei Lieute⸗ nants, welche jeweils nach dem Dienstroster kommandirt werden; 3) aus zwei Oberfeldwebeln (Oberwachtmeistern), welche nach dem Dienstroster aus der Reihe derjenigen lommandirt werden, die in den letzten zwei Jahren wegen Vergehen weder bestraft wurden, noch wegen solcher in Untersuchung stehen. 5. 4. Es hängt von dem Ermessen des Friegs⸗= Ministerium ab, welchem Disziplinar-Nath es die Sache zuweisen will. 5. 5. Der mit der Unteisu
chung beauftragte Auditor oder Stell vertreter desselben untersucht das dem Angeschuldigten zur Last fallende Vergehen, vernimmt ihn darüber und for⸗ dert ihn zur Erklärung über sämmtliche früher gegen ihn erkannten Stra— fen auf. S. 6. Die geschlossenen Untersuchungs alten werden an den Diszi⸗ plinar⸗Rath abgesendet, welcher auf Vorlesen der Alten nach Mehrheit der Slimmen entscheidet: 1) ob der Angeschuldigte des Vergehens schuldig oder nicht schuldig erscheine, ) ob und auf wie lange er in die Straf⸗Compagnie einzureihen sei. Dem Ermessen des Disziplinar-Rathes ist anheimgegeben, die' Vorführung und Abhör des Angeschuldigten in der Sißung anzuord⸗ nen. S. 7. Der Spruch des Disziplingr-Rathes wird sammt den Akten dem Kriegs-Ministerium zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Das Kriegs= Minssterium kann die erkannte Strafe mildern, nicht aber schärfen.“
Hessen. Kassel, 29. Jan. (Kass. Ztg.) Versamm lung der Stände. Herr Bayr hoffer begründet seine in der vorigen Sitzung gestellten Interpellationen wegen des Wahlgesetzes für die Bezirksräthe und der Abschaffung der Todesstrafe. Der Landtags-Kommissar erklärt, daß die Anfrage in letzterer Beziehung durch den vorzulegenden Entwurf eines Strafsprozeß⸗ esetzbuches ihre Erledigung finden werde, und daß in ersterer Be⸗ ziehung die Regierung ihre Zusagen erfüllen werde: sie erkennt die hervorgehobene Wichtigkeit des Gegenstandes an, wolle dadurch aber der Gründlichkeit keinen Eintrag geschehen lassen. Herr Bayr hoffer spricht den Wunsch aus, daß die Regierung beiden Gegen⸗ ständen recht bald, so viel in ihren Kräften stehe, Geuüge leisten werde. Der Landtags-Kommissar beantwortet die von Herrn Wolf in der vorigen Sitzung gestellte, Interpellation: „Die Regierung sieht zur Zeit keinen genügenden Anlaß, die beschlossene Betheiligung Kurhessens an der zu Erfurt stattfin⸗ denden Berathung des Verfassungs⸗Entwurfes vom 26. Mai v. J. wieder in Frage zu stellen, zumal die entworfene Verfassung nicht allein bezüglich des Vereinsstaates auf dem constitutisnellen Regierungssystenie beruht, sondern auch dessen begründete Durch⸗ führung in den Einzelstaaten bedingt.“ Herr Wolf hält diese Antwort nicht für genügend, obwohl er zugieht, daß die Frage schwierig sei; Man müsse auch den dritten Fall ins Auge fassen, daß in Preußen sich ebenfalls ein provisorischer Zustand, ein soge⸗ nanntes Interim, hilde. Man könne nicht umhin, auch für eine sllche Eventualität sich klar zu machen, was man thun werde. Herr Bawvrhoffer glaubt Herrn Wolf dahin berichtigen zu müssen, daß wir nicht zwei, sondern drei Interims bekommen würden, in Frank⸗ furt, Berlin und Erfurt. Herr Wolf vankt für diese Belehrung und hält den Fall für möglich.
Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 31. Jan. (O. P. A. 3.) Die drohenden Konflikte bezüglich auf die mainzer Bischofswahl werden sich (wenigstens ist be⸗ gründete Hoffnung vorhanden) in befriedigender Weise lö⸗ sen. Wie Gutunterrichtete behaupten, wird das Kapitel mehrere . in Papst vorschlagen, um daraus den Bischof zu wäh— len, und diese Kandidaten sollen Alles in sich vereinigen, was zur Erhaltung des kirchlichen Friebens nothwendig ist. Vorausgesetzt daß die Ehre unseres wackeren Schmid gewahrt bleibt wird man sich über einen solchen Ausgang nur freuen können? Von der Fortdauer der Störung würden' am Ende nur die Nutzen ziehen denen Streitigkeiten auf kirchlichem Gebiet Mittel für andert Zwecke sind.
Sachsen⸗ Weimar. Weimar, 2. Febr. (Weim. 3tg.) Des Großherzogs Königl. Hoheit geruheen am 31sten v. M. Mit tags dem Grafen Ferdinand von Galen, Großkreuz und Ritter hoher Orden, auf Höchstihrem Residenz-Schlosse Audienz zu erthei— len und aus dessen Händen das Königl. Kreditiv entgegenzuneh men, wodurch derselbe von Sr. Majestät dem Könige von Preußen zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Großherzoglichen Hofe ernannt worden ist.
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Ausland.
Oesterreich. Padua, 22. Jan. (Wand.) Mehrere wiener Blätter theilten ein Schreiben aus Padua mit, demzufolge eine dortige Ausnahmebehörde den Professoren Ler Universität, an deren Beneh— men wirklich so Manches zu rügen war, nach wiederholten War— nungen mit Stockstreichen gedroht habe, und es soll zu diesem Zwecke auch schon eine Bank herbeigeschafft worden sein. Einer der Professoren alterirte sich darüber so, daß er vom Schlage gerührt
wurde. Der entstellte Vorfall ist einfach folgender: Der hier kom⸗
mandirende General sich am Anfange des verflossenen Monats ver anlaßt, bei 40 Individuen und unter diesen auch die Professoren Turazzo, Agostmi und Giacomini, die sich schon in der Revolu— tionsepoche auszeichneten, vorzuladen, um sie an ihre Pflichten zu erin nern. Dies geschah ohne irgend eine Drohung von Stockstreichen und ohne Herbeischaffung einer Bank, auf eine so zarte und gebildete Weise, daß diefe Herren lachend und dle Achseln zuckend die Wohnung des Generals verließen. Am 26. des gleichen Monats erfolgte dann wirklich die Aufhebung eines Klubs, und bei 30 Indivi⸗ duen wurden verhaftet, unter welchen sich mehrere reiche Juden befinden und ein Beamter des dortigen Tribunales, der schon 13848 bewaffnet mit den Freischaaren gegen die österreichische Armee gezogen sein soll, dann von Radetzky begnadigt, und im letzten Monate Oktober vom Justizministerium wieder in sein Amt gesetzt wurde. Da die Professoren der Medizin und Chirurgie Tag und Nacht sogenagnnte strenge Prüfungen hiel⸗ ten und noch halten (seit dem März 1848 bis Ende 1849 wur⸗ den zu Padua 300 Doktorate in der Medizin und Chirurgie ertheilt, im Jus 169 und in der Mathematik 70, deren sämmtliche Taxen bereits die Summe einer halben Million Zwanziger erreichen), so war auch Gigcomini in Anspruch genommen, und da er bald an der Universttät in einem bis auf 20 Grad geheizten Zimmer, bald in der kalten Luft sich befand, so zog er sich, 14 Tage nach der vom Generale erhaltenen Warnung, ein rheumatisches Fieber zu, legte sich am 22. Dezember zu Bett, verordnete sich unter dem
Beistande seines Freundes, des
. . ) . 8 D vit Tagen zwölf reichliche Aderlässe an Chinin und siel als Opfer seines Steuer der Wahrheit und zur Grun
ors Mugna, innerhalb vier ahm noch dazu bei 200 Gran eigenen Systems. Dies zur
suchung. dlage einer möglichen Unter—
Frankreich. PJaris, 1. Febr. Der E 3. glaubt, daß die Sendung des a ef . n n i iel glücklichen Lösung der römischen Frage beitragen werde . * lignani's Messenger beträgt die neue päpstliche An . 10, sondern nur 33 Mill. Franken. ele ficht ᷣ Dem Constitutionnel zufolge, werden die politi Flücht⸗ linge in der Schweiz nächstens eine große gi m . sanne halten. ;
Nach dem neuen Postvertrage mit der Schweiz beträgt das Porto für den einfachen Brief 40 Centimes, wovon 15 an die Schweiz und 25 an Frankreich fallen.
Die Gesellschaft zur Gründung eines neuen Journals, „Das demokratische Europa“, welches die Stelle der eingegangenen sozia⸗ listischen Blätter ersetzen soll, ist jetzt durch notariellen Akt definitiv gebildet worden.
Nach Ostern soll zu Clermont ein großes Konzil für die Kir⸗ chenprovinz Bourges abgehalten werden. .
Garnier Pages, früher Mitglied der provisorischen Regierung, ist in seiner Geburtsstadt Marseille eingetroffen, angeblich um als Kandidat für das Departement des Var aufzutreten.
Zu Aix sind drei demokrgtisch - sozialistische Klubs durch die
Polizei geschlossen worden, nachdem der Bürgermeister ihre Auflö⸗ sung verfügt, hatte. Die, Polizei Agenten hatten starke Militair-= Bedeckung bei sich, und die Klubisten entfernten sich auf die an sie gerichtete Aufforderung unter Vivats für die Republik, für Barbes und Ledru-Rollin, so wie unter Absingung revolutionairer Lieder. Die Klubsäle wurden sodann versiegelt. Nach dem National traf kürzlich der Secretair des ungari⸗ schen Parlaments zu Debreczyn, Goroveh, mit einem Passe des französischen Gesandten in Konstantinopel zu Marseille ein; es wurde ihm jedoch nicht verstattet, ans Land zu gehen.
Großbritanien und Irland. London, 31. Jan. In der gestrigen Geheimeraths⸗Versammlung zu Windsor wurde auch Über die vorzunehmende Wahl zweier schottischen Pairs, um die durch den Tod des Grafen von Airlie und Lord Colville's von Culroß entstandenen Lücken zu füllen, berathen. Der gestrige Tag, als Vorläufer der Eröffnung des Parlaments, war in London ein Tag der politischen Diners. Während bei dem Marquis von Lansdowne und Lord John Russell die Mitglieder der Regierung und die parlamentarischen Freunde derselben versammelt waren, gab der Protectionisten⸗Führer Lord Stanley einer Anzahl konservativer Pairs ein glänzendes Bankett. Anwesend waren unter Anderen die Herzoge von Richmond, Beaufort, Montrose, Buckinhham und
Cleveland, der Marquis von Salisbury, die Grafen Cardigan, Lonsdale, Glengall, Nelson, Lucan und Enniskillen, Viscount Com⸗ bermere und Lord Colchester. Auch der fashionablen Welt giebt das Zusammentreten des Parlements das Signal zum Beginn des gesellschaftlichen Lebens in der Hauptstadt. Der russische Gesandte hat die Saison gestern mit einem glänzenden Balle eröffnet.
Griechenland. Athen, 22. Jan. (Osserv. Trie st.) Am 11. Januar ging die englische Flotte, aus 13 großen Schiffen bestehend, in der Bucht von Salamis vor Anker. Erst nach fünf Tagen erhielt Herr Londos vom britischen Gesandten Th. Wyse die Anzeige, daß der Vice-Admiral Sir W. Parker sich Nachmit⸗ tags zu ihm begeben werde, um ihm einige Mittheilungen im Na⸗ men der Regierung zu machen. Um zwei Uhr Nachmittags ver⸗ fügte sich der britische Gesandte in Begleitung des genannten Vice⸗ Abmirals zu Herrn Londos und bedeutete ihm mündlich, daß er kraft der von feiner Regierung erhaltenen Befehle die Anfrage stelle, in welcher Weise die unmittelbare Vollziehung der von Sir Edmund
Lyons schon im Dezember 1848 geestllten Forderungen bewirken wolle. Er wünsche, daß die griechische Regierung binnen 24 Stunden eine befriedigende Antwort ertheile; im entgegengesetzten Falle würde an die griechische Regierung eine schriftliche Erklärung ergehen, und die daraus entstehenden Folgen könnten für Griechenland sehr ernstlicher Natur sein. Die geforderten Entschädigungen betreffen meistens britische Unterthanen und erstrecken sich kaum auf 2, 000,600 Drachmen. Ein Ministerrath wurde zusammenberufen, worauf der Präsident des Aeropag, der Appellationshof und einige andere der ausgezeichnetsten Männer Athens eingeladen wurden, ihre Meinung über die gestellten Forderungen abzugeben. Nach reiflicher Erwã⸗ gung sprachen sie sich dahin aus, daß alle sechs Forderungen wohl
einer Tribunalentscheidung unterzogen werden können, daß aber das
damit verbundene Verlangen durchaus jedes Rechtsgrundes entbehre.
Hierauf theilte der Minister der auswärtigen Angelegenheiten die Forde
rungen des englischen Gesandten und des Vice⸗Admirals den Vertretern
Frankreichs und Rußlands mit, den Wunsch beifügend, den von Herrn
Londos gestellten Antrag beim britischen Gesandten zu unterstützen,
daß nämlich die obwaltende Frage einem schiedsrichterlichen Urtheile
der beiden Schutzmächte anheimgestellt oder mindestens der Antrag
auf dieses schiedsrichterliche Urtheil dem Hofe von London überreicht
werde. Die Vertreter Frankreichs und Rußlands schritten bei dem
britischen Gesandten ein; verschiedene Noten wurden beiderseitig
gewechselt; aber der britische Gesandte verweigerte jede Vermittlung.
Am 18ten, Nachmittags, hatte sich das Dampfboot „Otto.“ vom
Piräcus nach Syra mit Depeschen der griechischen Regierung bege⸗
ben wollen; da aber kurz vorher von Seite des Admirals Parker
der Regierung angezeigt worden war, daß keine Bewegung unter
den griechischen Kriegsschiffen in demselben Hafen stattfinden dürfe,
so folgte ein englischer Dampfer dem „Otto,“ ihn auffordernd,
nach dem Piräeus zurückzukehren, was er auch nach Empfang einer
schriftlichen Aufforderung that. Um drei Viertel auf 10 Uhr des
hten reiste der englische Gesandte sammt seinem Gepäcke
und mit allen Beamten der Gesandtschaft nach dem Pi⸗
räcus, schiffte sich auf dem „Bulldog“ ein und begab sich sofort auf das Admiralschiff „ Queen.“ Am selben Vor⸗ mittage erhielt Herr Londos von Seiten des englischen Gesand ten einen vom Borde der „Queen“ datirten Brief, in welchem ihm erklärt wird, daß, weil sich das Fahrzeug „Otto,“ trotz des aus⸗ drücklichen Verlangens des Vice-Admirals unter Segel begeben habe, dasselbe auf seinen Befehl wieder in den Hafen zurückgebracht wor⸗ den, wozu er sich um so mehr bewogen gefunden, als er Befehle hätte, nebst anderen Maßregeln auch die Wegführung des „Otto“ und der anderen griechischen Fahrzeuge nach dem Hafen von Sala⸗ mis in Vollzug setzen zu lassen und besagte Fahrzeuge so lange dort zurückzuhalten, bis die in der Note des Herrn Wyse vom 17. Ja⸗ nuar gestellten Forderungen befriedigt sein werden. Um 9 Uhr des Rachts wurden auch der „DOtto“ und ein griechischer Kutter nach Salamis gebracht. Gleichzeitig wurden zwei eng⸗ lische Dampfer nach Paros abgefertigt, um die Korvette „Ama⸗ li“ mitzuführen; da diefe sedoch entmastet war, so begnügte man sich mit einem Kanonenboote, welches sich gerade vor-