1850 / 37 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ordnet die Rückgabe der zur Ausrüstung der Bürgerwehren vom Staat verabreichten Waffen ganz allgemein, so daß die Waffen rückgabe seitens sämmtlicher Bürgerwehren erfolgen muß, gleichviel ob dieselben bei dem Erscheinen des Gesetzes vom 24. Oktober v. 9 nach dem Gesetze vom 17. Oktober 1848 bereits vollständig or⸗ ganisirt waren oder nicht. Hieraus folgt, daß die dortige Bür—

gerwehr von der Rücklieferung der ihr vom Staate zu ihrer Aus

rüstung verabreichten Waffen in keinem Falle entbunden und auf den dies fälligen Antrag des Magistrats nicht eingegangen werden kann.

Was den eventuellen Antrag des. Magistrats betrifft, den Rücklie

ferungs Termin auf drei Monate auszudehnen, weil es dem Bür⸗ gerwehr⸗Verwaltungs⸗Ausschusse nicht möglich sei, der ihm nach 8. 65 des Gefetzes vom 15. Sktober 1848 obliegenden Pflicht, für die anderweite Bewaffnung der dortigen Bürgerwehr Fürsorge zu tragen, innerhalb vier Wochen Genüge zu leisten, so ist derselbe

nach der inzwischen hier eingegangenen Anzeige der Königlichen Re

gierung dortselbst von dieser bereits am 20sten v. M. abgelehnt worden. Bei dieser Bescheidung kann ich es nur bewenden lassen der

und zwar um so mehr, als die Voraussetzung, von welcher Magistrat bei dem Antrage ausgegangen, nämlich daß die Bürgen

wehr dortselbst bereits vollständig organisirt sei und deshalb auf sie das Gesetz vom 24. Oktober d. J. keine Anwendung finde, nicht ; dem Gesetze

zutrifft. Die Organisation einer Bürgerwehr nach vom 17. Oktober 1848 list erst dann für vollendet zu erachten,

wenn der Oberst derselben aus der Liste der drei Kandidaten von

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Sr. Majestät dem Könige ernannt und de

Srdnung des Bürgerwehrdienstes nach §. 4 des Gesetzes entwor—

fen und von der Kreisvertretung genehmigt ist. Beides ist in ziehung auf die Bürgerwehr in Königsberg nicht geschehen, und diefelbe war daher beim Erscheinen des Gesetzes vom 24. Oktober v. J. noch nicht organisirt, sondern in der Errichtung noch begriffen, und wird deshalb von dem Gesetz allerdings betroffen. Die Er richtung der dortigen Bürgerwehr ist also zur Zeit gänzlich auszu setzen, und es ist dieselbe in Folge hiervon, insoweit sie unvollstän

dig organisirt bisher bestanden, gänzlich außer Thätigkeit zu setzen.

Berlin, den 21. Januar 1850. Der Minister des Innern von Manteuffel. An den Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Königsberg.“

Königsberg, 4. Febr. (K. Ztg. In Heidekrug sind Rechts anwalt Tamnau, in Pillkallen Oberpräsident Flottwell, in Mohrun

gen Gutsbesitzer von Gräve, in Conitz Geheimerath Mätzke in Ber

lin, in Pr. Stargardt Kieisgerichts-Direktor Friedberg, in Worm⸗ ditt Landrath von Schwarzhoff, in Heilsberg Professor Eichhorn, in Schippenbeil Graf von Egloffstein, und in Graudenz Professor

Kries aus Breslau als Abgeordnete für Erfurt gewählt.

Aus Westpreußen, 1. Febr. Von den Wahlmännern des Marienwerder⸗Rosenberger Kreises ist der General⸗Landschaftsrath,

Staatsminister a. D., Alfred von Auerswald-Plauthen, zum Reichs tags-Deputirten nach Erfurt gewählt worden.

Breslau, 5. Febr. (Bresl. Ztg.) Es wurde ferner im

30sten Wahlkreise, umfassend den Kreis Pleß, die von der Post

straße, welche den rybniker Kreis von der ratiborer bis zur plesser

Krelsgränze durchschneidet, südlich belegenen Ortschaften des rob niker Kreises, Wahlort Sohrau, Landrath von Durant zum Ab geordneten nach Erfurt gewählt.

Elberfeld, 5. Febr. (Elberf. Ztg.) Als Abgeordnete

zum Volkshause in Erfurt sind ferner gewählt: zu Trier Staats

Prokurator von Holleben daselbst; zu Wittlich Gntsbesitzer A

Böcking zu Trarbach; zu Wetzlar Oberbergrath Böcking zu Saag; brücken; zu Adenau Landgerichtsrath Kiefer zu Koblenz; zu dinghausen Hr. W. Junkmann; zu Ibbenbüren Appellatioes-Ge richtsRath Rhodus zu Posen.

Köln, 3. Febr., Abends. (K. 3.) Das Wasser des Rheins ist wieder, wenn auch langsam, im Steigen, dasselbe beträgt vier Zoll in der Stunde. Der Wasserstand ist augenblicklich 55 Üihr

25 Fuß 6 Zoll rhein. Pegels. Die Verbindung zwischen beiden

Ufern ist seit halb 12 Uhr mit Nachen hergestellt; von 2 Uhr bis

jetzt ist auch ein Dampfschiff gefahren, indem das Eis fal ganz verschwunden ist. Morgen werden sicherlich die Dampfschiffe den ganzen Tag über fahren. In Düsseldorf sind seit heute Vor mittags 9 Uhr die Werfte auch schon unter Wasser; in Koblenz war das Wasser heute früh noch in langsamem Steigen begriffen. Köln, 4. Febr., 9 Uhr. Das Wasser des Rheins, der vom Eise gänzlich frei ist, wächst noch stündlich um zwei Zoll und steht gegenwärtig 27 Fuß 10 Zoll. In den tiefer gelegenen Stadtthei— fen ist das Wasser schon weit vorgedrungen, und in manchen Stra⸗ ßen sind die unteren Räume bereits 5 bis 6 Fuß hoch mit Wasser gefüllt, in anderen ist man mit dem Ausräumen der Häuser be⸗ schäftigt. In Deutz ist Alles abgedämmt und die Stadt bis dahin noch vom Wasser frei. Die Kavallerie aber steht zum Ausrücken nach Bensberg bereit. Seit heute früh ist die Verbindung beider Ufer durch das Dampfschiff wieder hergestellt. Um 12 Uhr Mittags betrug der Wasserstand am preußischen Pregel 29 Fuß 7 Zoll. Vom Rieder-Rhein und aus Holland entbehren wir, wohl in Folge der mehrfach unterbrochenen Postverbindung, neuerer Nachrichten. Nach den bis zum 1. Februar im Haag eingegangenen Wasserberichten stand das Eis auf dem größten Theile der Waal, so wie auf der Yssel und dem Leck noch fest. Das Eis der Maas war bei Grave in Bewegung gerathen und stark durchgetrieben, hatte sich aber bei fal lendem Wasser später wieder gestellt; auf den weiter abwärts gelegenen Theilen der Maas, so wie auf dem Merwede, stand das Eis noch fest. Bei Koblenz ist gestern das Wasser noch stündlich um 5 Zoll gewach— sen; in Oberwesel stand es am 2. Februar, Nachmittags halb 3 Uhr, noch auf 31 Fuß 4 Zoll. Der regelmäßige Postenlauf ist dort noch unterbrochen. Durch das Hochwasser, der Vesdre sind am 3. Februar auf der belgischen Bahn in der Nähe von Chenée un— n,, seche Bogen von einer der Brücken fortgerissen, und . i. rüde, sene von La Rochelle (in der Nähe von Pe⸗ i s . 6 daß die Eisenbahn Verbindung zwischen straß. wischen ih Känzlich unterbrochen ist. Auch die Land⸗ 4 eiden Städten ist zum Theil zerstört. a , en eech en ene hun gelg can desselben ein Bestanß ine blieb zu Ende l 49 in der Masse glüch abgetan Hern wass Rihblt, d Sgr. 6. Pf. Der zin ene , n, opmbaumeistere Regierungsrathes sautet; „Es ist eine sehr 4 vom 1. Juli bis Ende 1849 Kunstbau, wie unser Dom es n n, sabe einen so subtilen ö st, in stetigem Fortgange zu erhal⸗ ten, insbesondere bei den schwankend ö Für * flůßss ] f en schwantkenden Gränzen der dafür flüssigen Geldmittel. Die Vorarbeiten müssen in der R . dem Baue selbst vorhergehen, un! erferre n igel schon zwei Jahre ; . 33 ] ) und erfordern bel dem großen Reich= hum und bem Wechsel der Formen von jedem Einzeltheile, ja,

das Reglement über die 1

2 Be *

218 selbst von jeder Steinschicht spezielle Zeichnungen, um die Stein Construction gehörig sestzustellen und die Abmessungen der einzelnen Werkstücké zu ermitteln. Vie)e werden alsdann nach bestimmten Dimensionen in den Steinbrüchen angefertigt, wo durch die Gewinnung sehr erschwert und verzögert wird; dazu kommt noch der weike Transport der Steine und ihre mühevolle Bearbeitung in den Steinmetzhütten, so daß der angegebene Zeit⸗ aum von zwei Jahren mit diesen Vorarbeiten zugebracht wird, ehe der Aufbau' erfolgen kann. Es ist daher nothwendig, wenigstens

stets zwei Jahre vorher die Höhe der disponiblen Verwendungs⸗ Summe zu kennen, um einen regelmäßigen Betrieb des Baues zu unterhalten. Der Dombau-Fonds wurde bekanntlich aus den jähr⸗ lich Allerhöchst bewilligten Zuschüssen von 50,000 Thalern und den freiwilligen Beiträgen der Dombau Vereine gebildet, welche in den früheren Jahren ebenfalls wohl an 30, 000 Thaler aufbrach⸗ ten, in den beiden letzten Jahren aber in Folge der politischen Ereignisse einen wesentlichen zusfall erlitten und die Sammlun⸗ gen für das abgelaufene Jahr 18149, nach dem im jüngsten Domhblatte mitgethellten Gaben-Verzeichnisse, nur 18,25 Rthlr. 7 Sgr. 8 Pf. betrugen. Durch diesesso unerwartete Verminderung der durch schnittlich auf 100,000 Rthlr. normirten Dombau⸗-Fonds von mehr als 30 pCt. mußte nothwendigerweise der aus den Eingangs aufgeführten Gründen schon früher aufgestellte Betriebsplan alterirt werden. Es war eine Hauptsorge, die Arbeiten dahin zu richten, daß die so trefflich ausgebildeten Arbeitskräfte so viel als möglich dem Werke erhalten blieben; dennoch war es nöthig, viele hrauch bare Hände außer Thätigkeit zu Cholera, deren erstes Opfer in Köln der Domsteinmetz?

manchen wackeren Arbeiter, und am Schlusse auch den seit 255 In ren als Dombauwärter fungirenden A. Labo dahimnaffte. Durchschnittszahl der in m letzten halben

Dombaue beschäftigten Arbeiter betrug 225. Sollten aber die Vereinsmittel in dem nächsten Jahre nicht reichlicher fließen, als in dem abgelaufenen, so wird leider eine noch weitere Verminderung der Arbeiter nothwendig sein. Denn um jene Anzahl während des nun vollendeten Baujahres stetig beschüftigen zu können, mußte die

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Beschaffung und Aufstellung der für das Lang- und Querschiff thigen Baugerüste unterbleiben, welche durch ihre große Ausdehnung eben so große Baukosten erforderten. Es sind demnach sehr viele dafür fertig bearbeitete Werksteine aus den eben gedachten Gründen nicht versetzt worden. Ueberhaupt kam noch der günstige Umstand zu statten, daß die während des letzten Jahres neu erbauten Lheile, vermöge ihres großen Reichthums an Gliederungen und Ornamenten, im Verhältniß weit mehr Arbeit als Material kosteten, wo durch es möglich wurde, innerhalb der beschränkten Baufonds bis zum Jahresschlusse fortzuarbeiten. Die Bauthätigkeit während des abgelaufenen Semesters erstreckte sich auf den Weiterbau der für die Errichtung des Lang- und Querschiffes nöthigen äußeren Haupt⸗ stützen, welche durch die beiden Kreuzgiebel auf der Süd und Nordseite, so wie durch den inneren Thurmpfeiler auf der Westseite gebildet werden. Der südliche Kreuzgiebel hat eine Gesammthöhe von 115 Fuß erreicht; im unteren Theile wurden über den Ein— gangshallen das mittlere und das östliche Giebelfeld mit bem zierlichen Stabwerk und Krönungen aufgerichtet, ingleichen an den Pfeilern die Fialen und Fronten hergestellt, so daß mit Ausnahme des Figurenwerks das ganze südliche Portal plan⸗ mäßig vollendet worden ist. Ganz in glüicher Weise ist auch das

Nordportal gefördert worden; es beträgt aber die Gesammthöhe des weiter aufsteigenden Kreuzgiebels nur 1095 Fuß, also 10 Fuß

weniger als an der Südseite. Höchst überraschend ist der Eindruck, den setzt das von den Baugerüsten gänzlich befreite Nordportal hervorbringt; für seinen Weiterbau werden die Baugerüste auf den Steinmassen der Seitenschiffe errichtet werden. Auf der Westseite des Langschiffes ist der südöstliche Eckpfeiler des nördlichen Thurmes um 62 Fuß erhöht und hierauf der die beiden Thürme verbindende Haupt ; bogen geschlagen worden, welcher in der Höhe des Chorgewhlbes das Langschiff von der zwischen den Thürmen befindlichen Vorhalle trennen soll. Durch diese Anlage Westfront des Do mes eine veränderte Gestalt gewonnen d eine angenehme Ueber⸗ raschung im Publikum hervorgehracht, etzt, wo der Bau in den höheren Räumen aufsteigt, werden seine Fortschritte immer mehr ins Auge fallen und das Interesse dafür lebendig erhalten. Wir begrüßen demnach die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts mit dem Wunsche, daß die Theilnahme für den Dombau sich stets mehren und es so den Bestrebungen des Central-Dombau⸗Vereins auch ferner gelingen möge, die Fortschritte des Baues kräftig fördern zu

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helfen. Köln, 1. Januar 1850. Der Dombaumeister, Königl. Re—

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gierungs- und Baurath Zwirner.

Düsseldorf, 3. Febr. (Düss. Ztg.) In Folge des ein⸗ getretenen starken Thauwetters hat heute auf der Düsseldorf- Elber— felder Eisenbahn zwischen Station Hochdahl und Haan im Frings berger Einschnitt ein Erdrutsch stattgefunden, wodurch die direkte Verbindung mit Elberfeld auf der Bahn einstweilen unterbrochen worden ist. Am Tage werden zwar noch Personen mit den gewöhn lichen Zügen von beiden Richtungen bis zum Hinderniß befördert und gelangen auf Seitenwegen, welche jedoch bei dem durchweichten Boden nur mühsam zu passtren sind, zu dem entgegengesetzten Zuge, die Abendzüge aber mußten eingestellt werden. Voraussichtlich wird

es noch einige Tage Anstrengungen erfordern, bis es gelingen dürfte, die in jenem tiefen Einschnitt sich angesammelten Erd- und Wassermassen zu bewältigen und die Fahrbahn wieder frei zu ma⸗ chen, wo¶mit man übrigens eifrigst beschäftigt ist.

Aachen, 31. Jan. Die Aachener Zeitung sagt: „Aachen hat den Ruhm, sich die Jahrhunderte hindurch ein bedeutsames Fest eigenthümlich erhalten zu haben, an welchem billigermaßen we⸗ nigstens ganz Deutschland gleichmäßig sich betheiligen sollte: die Gevdächtnißfeler Karl's des Großen. Auch dieses Jahr wird die Stadt den Tag wie herkömmlich begehen, und zwar mit größerer öffentlicher Auszeichnung, als das seit lang der Fall war. Mit Recht gewiß ist sie bemüht, jenem unsterblichen Ramen, so viel an ihr liegt, den gebührenden Glanz zu bewahren. Der große heilige Kaiser lebt noch und wacht für sein deutsches Reich; und wollten auch die Menschen davon schweigen, die hohen volksthümlichen Ideen, welche frischerwacht gegenwärtig in unserer Nation mit gewaltigem Drange treiben, würden wie mit Fingern auf ihn, ihren Urheber, zurückdeuten und sein strahlendes Bild aus dem Dunkel der Vorzeit wieder heraufspiegeln. Kein Wunder also, daß auch das einzige noch übrige von den Werken seiner Hand, das feines Sinnes und Lebens treuer Zeuge ist, sein Bethaus und zugleich sein Grab, das aachener Munster Unserer Lieben Frauen, die allgemeine Aufmerksamkeit wieder in höherem Grade fesselt, und daß insbesondere auch die gachener Bürgerschaft ihrem kostbarsten Heiligthume die angeborene Anhänglichkeit neuer— dings zu bethätigen beginnt. Der Karls-Verein zur Restauration des aachener Münsters, der seit dem 15. Oktober v. J. in Wirk⸗ samkeit getreten, liefert schon in den Erstlingen seiner günstigen Erfolge, den Beweis, daß die Einwohner der Stadt es nie an Opferwilligkeit zur Erhaltung eines Schatzes wollen fehlen lassen,

welchen religiöser Frommsinn, Patriotismus, Kunstachtung, nicht zu gedenken anderer gewichtiger materieller Vortheile, ihrer Sorgfalt gleich stark empfehlen. Nicht nur sind dem Vernehmen nach chon die ersten Sammlungen zu dem genannten Zwecke bei den einzel⸗ nen Bürgern ansehnlich genug ausgefallen, sondern auch die ver⸗ schiedenen Vereine unserer Stadt haben sofort den regsten Wetteifer fundgegeben, jeder in seiner Art, das Unternehmen thatkräftig zu fördern. Und zudem beschränkt sich die Theilnahme an unserem Werke nicht auf den Umkreis unserer Ringmauern. Von nah und fern sehen wir schon hohe und höchste Gönner mit guten Wün— schen und spendsamen Händen sich uns zugesellen, und es ist kein Zweifel, rasch wird immer aus den Millionen, die im Geiste mit uns bauen, die Zahl der werkthätigen Baugenossen wachsen. Es hatte eine Deputation, bestehend aus den Herren Regierungs- Prästdent Kühlwetter, Regierungs- und Baurath Stein und Stadt⸗ rath von Geyr, im Auftrage des Vorstandes vom Karls verein zu Sr. Masjestät dem Könige sich nach Berlin begeben, um denselben mit direkter Beziehung auf die schon früher bethätigte ausnehmende Fürsorge für das Münster zur huldreichen Uebernahme des Protektorats zu ersuchen. Der Bericht dieser Abgeordneten über ihre Sendung ist nun dahin erstattet: „daß sie überhaupt die gewünschteste Aufnahme ge⸗ funden.“ In ähnlicher Weise hat ebenfalls der Herr Erzbischof von Köln unter dem 25. Januar dem Vorstande des Karlsvereins eine Antwort auf dessen Zuschrift zugehen lassen, worin wieder ganz jene uns wohlbekannte Hochsinnigkeit des Geistes athmet, die zugleich für die Sache, welche ste vertritt und für sich selbst die Gemüͤther ge⸗ winnt, In warmen beifälligen Worten wird hier die Bedeutung des Werkes gewürdigt, unter glückverheißenden Ermunterungen, „denn die Sache sei eine solche, die in die Herzen dringt und zu thatkräftiger Mitwirkung überall belebt und mächtig anregt;“ und biesem dann die bereitwillige Zusage förderlicher Hülfe ange⸗ fügt. Das Schreiben Sr. erzbischöflichen Gnaden Johannes von Geißel lautet: „„Aus der geschätzten Zuschrift des Wohllöblichen Vorstandes vom 2. J. M. habe ich mit lebhafter Theilnahme von den Erstlingen der Früchte Kenntniß genommen, womit die schönen Bestrebungen zur Restauration des dortigen Kaisermünsters seit dem süngsten Aufrufe vom 31. Oktober a. pr. bereits gekrönt worden sind. Das preiswürdige Unternehmen, über Karl's des Großen veltberühmtem Grabe das Ehrwürdig-Alte, welches der erhabene Kaiser, der treue Schirmherr unserer heiligen Kirche, geschaffen hat, wiederherzustellen und der herrlichen Basilika, die hart mitge⸗ litten im allgemeinen Verfalle vormaliger deutscher Größe, jenen Schmuck wiederzugeben, worin sie früher glänzte, wird unbezweifelt überall Anklang, Anerkennung und wirksame Un terstuͤtzung finden. Ist auch, das Werk ein großes und die gegenwärtige Zeit durch ungewöhnlich starke Ansprüche an die Ga ben des Frommsinns und der Wohlthätigkeit eine der Lösung solcher schwierigen Aufgaben eben nicht günstige, so ist dagegen die Sache selbst elne solche, die in die Herzen dringt und zu thatkrästiger Mitwirkung überall belebt und mächtig anregt. Ich theile vollkom men das Vertrauen, welches der wohllöbliche Vorstand in die all⸗ gemeine Opferwilligkeit zu diesem rühmlichen Zwecke gesetzt hat und zweifle nicht, daß Aachens ehrenwerthe biedere Bürgerschaft mit er- weckendem Beispiele vorangehen und sich würdig erweisen werde des Geistes ihrer Väter, denen das von dem großen und frommen Kai ser zu Ehren der jungfräulichen Gottesmutter erbaute Münster allezeit so lieb und theuer gewesen ist. In Uebereinstimmung mit dem hochwürdigen Kapitel der Kollegiatstifts⸗-Kirche werde i volksthümliche Unternehmen fördern helfen, zu deffen Fortführung der wohllöbliche Vorstand sein Wort vor Deutschland eingesetzt hat, dabei in Gottvertrauen feststehend bei

der echt christlichen Gesinnung, daß, wenn der Herr das Haus

nicht bauet, die Bauleute vergebens arbeiten. Ich kann nur er muntern, in Eintracht und Ausdauer voll freudigen Muthes bei diefem Entschlusse zu verharren und hiernach fort und fort Zeug niß zu geben von der frommen und dankbaren Liebe, womit Wohl⸗ derselbe sich dem ehemaligen Krönungsstifte zur historisch treuen Wiederherstellung desselben zugewendet hat, und wünsche sehnlich, daß das angefangene begeisternde Werk bei ununterbrochener Mit- wirkung zur Verherrlichung des erhabenen Domes seine glückliche Vollendung finden möge. Köln, den 18. Januar 1849 Der Erzbischof von Köln, 4 Johannes.““

Bayern. München, 3. Febr. Das „Verordnungs⸗ und Anzeigeblatt für die K. bayer. Posten und Eisenbahnen“ enthält folgende Verfügung der General-Verwaltung der Posten und Eisen⸗ bahnen, die Annahme von Zeitungsbestellungen betreffend: „Es ist nicht nur bei unterfertigter Stelle zur Anzeige gekommen, sondern selbst schon in öffentlichen Blättern bemerkt worden, daß Bestellun⸗ gen auf Zeitungen entweder gar nicht angenommen, oder doch in dem Vollzug dieser Bestellungen eine solche Verzögerung eingetreten sei, daß die Abonnenten die betreffenden Blätter erst längere Zeit nach Beginn des Abonnement-Termins erhalten konnten. Wenn man auch nicht voraussetzen will, daß besondere Motive an diesen Wahrnehmungen Ursache sein könnien, so kann doch im Interesse des Dienstes und aus Rücksicht auf die Ansprüche des Publikums an die K. Postanstalt nicht gestattet werden, daß derlei Dienst⸗ widriakeiten Veranlassung zu Beschwerden geben. Es werden daher unter Bezugnahme auf die Dienstpflicht sämmtliche Postanstalten, bei welchen Zeltungsbestellungen stattfinden, ernstlichst ermahnt, sich jeder unzulässigen Einwirkung auf Zeitungs-Abonnements zu ent⸗ halten und alle Bestellungen ohne Unterschied vorschriftsgemäß recht⸗ zeitig zu vollziehen. Die K. Bezirksämter werden sorgfältig die sen Geschaͤftszweig der K. Postanstalt überwachen und jede zur Anzeige kommende gegründete Beschwerde unnachsichtlich bestrafen. München, den 22. Januar 1850. General-Verwaltung der Königlichen Posten und Eisenbahnen. von Goeb. Mogg.“

Sachsen. Dresden, 4. Febr. Eeipz. Ztg.) Diesmal scheint der Winter denn doch ernstlich Abschied nehmen zu wollen. Schon heute Mittag war in unserer Nähe die Elbe fast vollständig vom Eife frei und es ist bis jetzt (Abends 7 Uhr) geblieben. 1 auch der Wasserstand bereits wieder bis auf 10 18. über 9 zu rück gegangen ist, fo darf wohl die Hauptgefahr einer Ueberschwemmung Ils befeitigt betrachtet werden. Nachdem sich gestern Mittag die Eisdecke in der Nähe von Königstein zuerst in Bewegung gesetzt hatte, ist sie Abends 10 Uhr auch bei uns zum Aufbruche gekom⸗ men. Gegenwärtig ist der Eisgang bis zur preußischen Gränze hinab als glücklich vorübergegangen anzusehen, indem auch eine in ver Nähr von Rlesa eingelrekene' Stockung, nach den ncuesten bei den Behörden leingegangenen Raßparten, beseltigt worden ist. Dagegen steht von Herntkrktschen au fnärls der Elten ndl och fest und dürfte dort, bei dem verhältnißmäßig sehr niederen Wasser= fande, der klufbruch vielleicht fich um noch einige Tage verzögern.

Dres den, 6. Febr. (Magd Ztg.), Gestern Abend 11 Uhr kam das böhmische 6 hier an, seitkem wächst die Elbe stark und steht jetzt, früh 3 Uhr, 6 Ellen 3 über 9. DiF Elbe geht noch gedrängt voll Eis. Bei Riesa hat das Eis, welches hier durch—Q gegangen und zwischen hier und Riesa gestanden, gestern Abend geg getnoch am Echuzßf gestanden und sst dabei der Wasserstan,

zwischen 7 und 8 Ellen über Null ge⸗ , am 5. Februar, Morgens 77 Uhr. aller Frühe bei einem

durch Stauwasser erhöht, Bahnhof⸗Station Riesa Der Eisschutz bei Riesa ist diesen Morgen in von circan9g Ellen über O hier fortgegangen und war

Wasserstande istriebe be⸗

die Elbe bei Passirung des Eisenbahnzuges in vollem e Durchgang des Eises war das Wasser be—

Bald nach dem h gefallen und stand zu obiger Zeit nur noch 7 Ellen

Baden. Mannheim, 1. Febr. In der heutigen Nummer des hie Journals liest man die nachstehende Danksagung: „Se. K. Hoheit der Großherzog haben auf Vortr riums unterm 15. d. M. gnädigst zu verfügen geruht, daß eine aus den Unteroffizieren des Armeecorps, welche sich n und in Untersuchung ge⸗

ag Großh. Kriegsministe⸗

große Anzahl bei dem letzten Aufstand betheiligt hatte nommen waren, auf Wohlverhalfen amnestirt und in ihren vor dem ten Chargen beibehalten wurden. ch die unterschriebenen Unteroffiziere des ge⸗ und von dem innigsten Danke

Aufstande innegehab Unter diesen

befinden sich nun au wesenen 4. Infanterie⸗Regiments, für diesen so großen Gnadenakt durchdrungen, können wir nochmals die tiesste Reue unseres so großen Fehltrittes und den größten Abscheu gegen die schändlichen Verführer aussprechen, und die heiligste Versicherung geben, daß wir nun und nimmermehr die rechte Bahn verlassen werden, und nur sehnlichst die Gelegenheit wünschen, heil der selbstverschuldeten Schmach zu löschen; freudig wollen wir dann für Fürst und Vaterland unser Leben zum Opfer bringen. Heil und ewigen Dank dem edelsten Fürsten! Euch treu reichen wir die Hand zur Versöhnung. Ober-Feldwebel Jakob Albert.

wenigstens einen

gebliebenen Waffenbrüdern Mannheim, den 31. Januar 1850. Die Feldwebel Jakob Schriesheimer, Anton Berberich, Ferdinand Stufer, Severin Stölker, Jakob Förter, Adam Wieswässer, Georg ietz, Alois Zimmermann, Lorenz Schlör, Franz Regiments⸗-Fourier Karl Roth. Fourier Anton Riedlinger. Die Korporale Adam Schweizer, helm Schlittenhardt.“

Joseph Baumann. Bataillons

. . Der Wahlkreis Fritzlar hat gestern mit 54 unter 91 Stimmen den Obergerichts Anwalt Henkel von hier, früher Abgeordneter zur deutschen Natio— lVersammlung, zum Abgeordneten für das Volkshaus gewählt; die übrigen 37 Stimmen vereinigte der Ober-Postmeister Nebelthau.

Schleswig ⸗Holstein. In Folge des von dem Hardesvogt Sarauw durch Maueranschlag veröffentlichten Suspensions-Reskripts des Obergerichts vom 25. Januar d. J. ist demselben folgendes Schreiben von der Landes— Vern ñ „Nachdem es der Landes⸗-Verwaltung für das Herzogthum Schleswig von dem schleswigschen Obergerichte unterm 22sten d. M. angezeigt worden, daß derselbe den konstituir⸗ ten Magistrat der Stadt Apenrade von der Verwaltung der Justiz⸗ Geschäfte daselbst suspendirt und solche dem Herrn Hardesvogt in Apenrade einstweilen übertragen habe, hat di Verwaltung heschlossen, diese Suspension und Restituirung wieder und außer Kraft zu Herrn Hardesvogt Sarauw zur Nachricht und Nachachtung mitge⸗ sheilt, und haben Sie demzufolge die Bekanntmachung, welche Sie in Folge des Ihnen von dem schleswigschen Obergerichte ertheilten Kommissoriums etwa bereits erlassen haben sollten, sofort wieder Zugleich werden Sie davon benachrichtigt, daß dem schleswigschen Obergerichte Obiges von hier aus mitgetheilt Flensburg, den 24. Januar 1850. z waltung für das Herzogthum Schleswig. Eulenburg. .

(D. 3g.)

Apenrade,

Verwaltung zugegangen:

aufzuheben Vorstehendes

zurückzunehmen.

Die Landes R. G. zu

worden ist.

; Wiesbaden, Wahlkreis Rennerod ist der Präsident der nassauischen Kammer, th in Selters, aber erst im zweiten Skrutinium zum Abgeordneten für das deutsche Volkshaus gewählt. Skrutinkum hatte der Präsident Vollpracht von 79 Stimmen 34 h 31 und Medizinalrath Heydenreich in Herborn 14; bei ber Abstimmung wurde Wirth mit 43 Stimmen gegen Voll— vracht (36 Stimmen) ernannt.

Lorch, im Rheingau, 31. Jan. um 4 Uhr Morgen welche die vom Ja hat sich nämlie und aufgethürmt, ? worden und ein Steigen desselben unvermeidlich ward. den Rhein ergießt, Rhein gehemmt ist, Seiten stehenden Häuser unter oberen Stöcke und suchten

Lebensmittel och nche zu groß, so daß sie um Hülfe riefen. Nachen durch den Flecken gebrach der Lebensgefahr zu retten,

(D. Ztg.)

Amtsverwalter Wirth in

hier eine solche Höhe, Das Rhein⸗-Eis eiter unten der Art festgestellt daß ein Durchgang des Wassers unmöglich ge⸗ oberhalb des entstandenen Eis⸗ h die Wisper sich er durch den stehenden aus und setzte die auf beiden Die Bewohner flüchteten dabei ihre Hausgeräthe und Gefahr ward

hte das Rheinwasser hre 1811 bei weitem übersteigt. h an der Lurley und w

Da in Lorch nun noe deren Einströmung ab so trat dieselbe

nothwendigen bald für Ma

Mittlerweile stürz und viele Wohnungen sind dadurch Die Nacht vom 30. auf den 31.

Leuten sind dadurch auch die a Kartoffeln erfroren. der ohnedies sehr gering ist, und nicht geboten werden kann, fehlt, dürftigsten Lage. ind sämmtliche Bewohner i m Theil auch diesen wegen Lebensgefahr hiere mußten durch Kähne ge⸗ reunde, so wie Vereine für Zwecke, dürften wohl, durch das Unglück Vie e darin finden, eine milde Gabe Wie es weiter

Unglücklichen aus ten Gefache und Wände ein, gänzlich unbewohnbar geworden. geretteten nöthiger Urhin der tägliche Verdient, in ungünstiger Jahreszeit gar schmachten viele Arme in der längs des Rheins s geflüchtet und assen müssen.

Im Flecken oberen Stock

Einzelne Haust Wohlthätige Menschenf menschenfreundliche zrt, eine chrsstliche Aufgab . Nächstenliebe niederzulegen. hein aussieht, hat Schreiber dieses wegen ahin nicht ermitteln können.

den Altar der unten und oben am? Hemmung der Communication bis d

Weimar. Weimar, 2. Febr. (Weim. Ztg.) Landtags-Debatten in der Sitzung vom 30. reinen Antrag des Abgeordneten Lairitz: Tagesordnung überzugehen, lbgeordneten Peu cer: die Verhand⸗ auszusetzen, wo über

Sachsen⸗ Anfang der Januar zog sich hin über ; den Domrichschen Antrag, zur und über einen Antrag des iber den Domrichschen Ankrag bis dahin selben betreffenden Gegenstände dem Landtage eine Regierungs⸗ vorlage würde gegeben sein. Geheimer Staatsrath von Abgeordneten Lairitz der Sache stimmen sie rathung über di Ueberzeugung. Gesetzgebung, aber man die Sache in ihrem kaum für verantwortlich halten.“ sich der Abgeordnete Dom rich tritt dem Peucerschen Antrage bei,

Wydenbrugk: Die Anträ cheiden sich nur formell, in darin überein, daß man zur Zeit in eine Be⸗ n nicht eingehen solle, das ist auch meine s Recht der Initiative in der erauszureißen, ohne daß heilt, würde ich Gegen diese Arcußerung spricht Der Abgeordnete Lairitz und dieser wird von der Mehr⸗

ind Peucer unters

e Prinzipie Der Landtag hat da einzelne Prinzipien h ganzen Umfange beurt

219

heit der Abgeordneten abgelehnt. Die erste Nummer des Domrich⸗ schen Antrages lautet in der Fassung des Ausschusses: „die Beauf⸗ sichtigung der Schule wird den Geistlichen entzogen. Der konfessio⸗ nelle Religionsunterricht bleibt den Geistlichen überlassen; die Schule lehrt nur das Allgemeine, die Sitten- und Pflichtenlehre.“ Der Antragsteller verbreitet sich besonders aus führlich über den zweiten Satz, um das Unhaltbare des konfessionellen Religionsunterrichtes in der Volksschule darzuthun; durch diesen Unterricht, würden die Kinder zu einer einseitigen Anschauungs weise hingeführt, in ihm fänden Lie gerechten Klagen, daß die Kinder in den Volksschulen denkträge selen, ihren Grund; durch den konfessionellen Religlons— unterricht würden die Kinder mit Haß gegen Andersdenkende er⸗ füllt und der Grund zu Aberglauben, Frömmelei und Fanatismus gelegt; auch die Gräuel der Bartholomäusnacht und des dreißigjährigen Krieges werden damit in Verbindung gebracht; durch den konfessio⸗ nellen Religionsunterricht werde die Einheit des deutschen Vater: landes unmöglich gemacht. Der Religionsunterricht solle aber nicht ausgeschlossen sein, vielmehr müsse unser gesammtes Lehren ein reli giöses fein. Aber Religion sei hier nicht das Konfessionelle, nicht das Dogmatische, nicht Theologie, nicht das Trennende, was Haß errege, statt Liebe, sondern das Allgemeingültige des Christenthums, die Stttenlehre, das, was die ganze Menschheit bidde und den Men— schen zur Gottheit, Natur und Menschheit in ein Verhältniß stelle. Geh. Staatsrath von Wyden brugk macht zunächst, nach dem Vorgang anderer Redner, aufmerksam auf den Unterschied zwischen dem 'ersten von dem Ausschuß angenommenen Satz: „die Begu ich tigung der Schule wird den Geistlichen entzogen“, und der Fassung der Grundrechte: die Beaufsichtigung der Schule wird der Geist— lichkeit „als solcher“ entzogen. „Nach der Erklärung des Abgeordn. Domrich liegt darin: Allerdings ist es nicht unmöglich, daß Geist— lichen die Beaufsichtigung über die Schulen gegeben werde, dann müssen sie aber aufhören, Geistliche zu sein. Diese Ansicht entspricht durchaus nicht den Bestimmungen der Grundrechte, schon darum erkläre ich mich gegen den Ausschuß, noch entschiedener aber aus inneren Gründen. Der Abgeordnete Domrich hat an

die Spitze seiner Auffassung die Ansicht gestellt, daß die Schule

den Menschen zur reinen Humanität führen solle, wenn er aber daraus folgert, daß eine Trennung, eine scharfe Sonderung zwi⸗— schen Schule und Kirche eintreten soll, so bestreite ich das. Schul— und Kirchenorganismus haben gleichmäßig das Ziel, den Menschen zu edler Humanität zu erziehen, man muß beide in naturgemäße Verbindung treten lassen, was nicht immer der Fall war, weil häufig nnr eine äußere Autorität dahingestellt war, wo eine höhere Bildung die Grundlage dieser Autorität sein sollte. Innerlich muß man sich zum würdigen Aufseher bilden, dazu sind die Geistlichen ihrer Stel⸗ lung nach am allermeisten berufen; sie müssen sich nur mit Liebe der Pädagogik zuwenden, daraus erwächst der größte Vortheil für die Schule und die Kirche, indem die Kirche dadurch in Beziehung auf die Kinder in eine unmittelbare Verbindung mit dem Leben tritt. Der Abgeordnete Domrich hat behauptet, wenn man in der Schule den konfesstonellen Religions -Unterricht ertheilte, würden die Kinder dadurch zur Intoleranz erzogen., Ich glaube kaum, daß er, der selbst Geistlicher ist, glauben kann, daß es im Sinne der Geistlichen liege, die Kinder zur Intoleranz zu erziehen oder ihre Eingepfarrten von den Kanzeln. Er sprach aus, daß man überhaupt den konfessionellen Religions- Unter⸗ richt aus den Schulen verbannen solle, eine auf den ersten Blick sich sehr empfehlende Ansicht, aber genau angesehen führt sie zu etwas recht Trostlosem; die Ueberzeugung steht bei mir fest, daß es ein ganz verkehrter Bildungsgang sein würde, wenn man mit dem Allgemeinen anfangen wollte, unser Volk kann zur höheren Weihe nur dadurch erhoben werden, daß es in der Religionsform, die bei uns geltend ist, zur Erkennt niß des ewig Wahren herangebildet wird.“ Auch der Staats⸗ Minister von Watz dorf sprach sich kräftigst gegen das Irrige in den Ansichten des Abgeordneten Domrich aus. Außerdem betheilig⸗ ten sich an der Dehatte die Abgeordneten Alberts, Schubert, Lorey, Schulze, Fries, Stäps, Maul. In der folgenden Sitzung wurde zur Abstimmung über Nr. 1 des bereits gestern berathenen Dom richschen Antrags geschritten, doch hatte der Ausschuß folgende ver— änderte Fassung eingebracht: a) die Beaufsichtigung der Schule wird den Geistlichen als solchen entzogen; b der konfessionelle Religions- Unterricht ist Sache der Religions- Genossenschaf

ten. Nachdem der Landtag sich dafür erklärt hatte, über die Grundsätze für die Organisation der Schule zu be⸗ schließen und die Regierung zu ersuchen, solche bei der⸗ selben zur Geltung zu bringen und ein entgegenstehender An

krag des Abgeordn. Trun!k hierdurch beseitigt worden war, wurde Punkt a des veränderten Ausschußantrages angenommen, Punkt h desselben, ferner die Anträge der Abgeordn. Henß und Schubert

abgelehnt. Nr. 2 des Domrichschen Antrages lautet: die Lehrer sind Beamtete des Staates und werden vom Staate stufenweise nach den Jahren verdienstvollen Amtes besoldet. Hierbei werden die örtlichen Besoldungsstücke, die aus der Gemeindekasse, aus Kirche, aus Stiftungen u. s. w. fließen, eingerechnet. Die Ge⸗ meinde ist verpflichtet, diese Besoldungsstücke dem Lehrer ohne Be—⸗ mühungskosten einzuhändigen. Das Schulgeld kommt, in Wegfall und die Deckung aller übrigen noch nöthigen Schulbedürfnisse wird aus Staatsmitteln gewährt. Nach dem Berichterstatter, Abgeordn. Säuberlich sprach Abgeordn. Domrich dafür, daß der Staat die Bildung des Volkes selbst in die Hand nehmen müsse, wegen der Ge⸗ fahren, welche ihm von der Unwissenheit drohten, und daß er folglich die Lehrer als Staatsbeamte zu besolden und den Ausfall des nach den Grundrechten wegfallenden Schulgel⸗ des zu tragen habe. Abgeordneter Henß zollte dem Lehrerstande die ihm gebührende Anerkennung, warnte aber, vor den Prä⸗ tentionen dieses Standes, welche leicht zu einer Scholarchie führen könnten, die Lehrer hätten nur den Charafter von Staatsdienern, ohne es wirklich zu sein, sie wären in Wahr— heit Diener der Gemeinde, diese hätte die Pflicht, sie zu erhalten, der Staat müsse nur bedürftigen Gemeinden dabei zu Hülfe kom⸗ men; den Domrichschen Antrag könne man darum nicht annehmen, weil über den Finanzpunkt desselben weder Vorlagen vorhanden, noch seine Größe jetzt irgend bestimmbar wäre. Abgeordneter ai ritz ist gleicher Ansicht; die Wichtigkeit des Berufes sei kein Grund für die Staatsdiener-Qunalltät, sonst müsse man konsequent auch die Aerzte und Geistlichen für Staatsdiener erklären, diese Staatsdiener⸗Qualität sei ein Widerspruch damit, daß die Gemeinden an der Wahl der Schullehrer einen Antheil und die Bestimmung des konfessionellen Unterrichtes hätten. Abgeordneter Peu er schlietzt sich diesen Gründen an. Abgeordneter Maul: in Frankfurt habe man es abgelehnt, die Schullehrer zu Staatsdienern zu machen und es den Landes- Gesetzgebungen überlassen, wem die Besoldungs⸗ pflicht zukomme; jetzt sei es noch nicht an der Zeit, in das Speziellt einzugehen. Abgeordneter Alberts ist für den An⸗ trag, schildert die traurige Lage der Schullehrer, giebt Bei⸗ spiele, was man in anderen Ländern in dieser Beziehung ge⸗ han habe, und meint, daß auch die Besoldung der Schulleh⸗ rer durch bie Gemeinden zu Erbitterung führen werde. Abgeyrd⸗ neter Ratenbacher: Da die Sache noch unvorbereitet sei, könne

man sich jetzt nich ib ei

4 . gen tree bee ul heiden, wer den Wegfall des Schul- sowohl über die de e , n, ,, * . reg gehe auch einem vor kurzer Zeit ge x , ans, gn, er wonach die Schullehrer n ke len e n glu winderspreche, den. Abgeordneter Schüler: „Die * . gerechnzt wir. geringste Maß der Volksrechte. Dae . rechte gäben nur bas 3 ech as Staats dienergese li die Schullehrer materiell nicht aus, sie gehörten ab= cke in Staatsdiener, weil sie unmittelbare Funckionen des Kult * übten, das sähe man daraus, daß der Staat die Aelte 36 ihre Kinder zum Schulbesuch anzuhalten. Abgeordneter Gar ner lich: Der Lehrerstand sei von jeher gedrückt gewesen, ver Sun 57 nur einen Anfang machen, ihn zu heben, er bilde r führe die Lehrer schon jetzt ein, die Betheiligung der Hen cn e an der Wahl sei noch ungewiß. Die Abgeordneten Lorey und Fries für, Rebling und Trunk gegen den Antrag. Abgeordneter Veu cer: Auch Aerzte, Advokaten und Geistliche werden vom Staate geprüft und eingesetzt und sind deswegen doch noch keine Staatsdiener. Der Landtag nahm die Anträge unter 2 an. No. 3 handelt von der Betheiligung der Gemeinden bei der Schullehrerwahl und davon, daß es nicht gestattet sei, entlassene Geistliche zu Schullehrern zu machen. Dieser Satz wird, nachdem die Abgeordn. Lairitz, Stäps, Schüler, Trunk und Henß dagegen gesprochen haben, von dem Ausschuß zurückgezogen. Es geht ein höchstes Dekret ein, daß der Landtag, nachdem er die wichlig⸗ sten Gesetzvorlagen berathen habe, mit Sonntag dem 10. Februar d. J. geschlossen werde. Der Landtag nimmt den vom Ausschuß vorgeschlagenen Zwischensatz an: hinsichtlich der Pensionirung haben die Lehrer die Rechte der Staatsdiener; desgleichen, nach kurzer Verhandlung, No. 4 des Antrags: die Aufsicht über die Schulen wird ausschließlich durch dazu bestellte sachkundige Schulmänner geführt. Ro. 5 des Antrags: „zur Beschickung

der äußeren örtlichen Schulverhältnisse (Baulichkeiten c.) hat jeder Schulbezirk einen Vorstand, dessen Vorsitzender der Bürgermeister des Ortes ist, und an welchem der Lehrer Antheil nehmen muß, der Geistliche durch Wahl Antheil gewinnen kann“, wird abgelehnt. Ein Antrag des Abgeorbneten Lorey: „die Lokalaufsicht, wie sie bisher für das Innere der Schule bestimmt war, fällt weg“, wird angenommen. Geheimer Staatsrath von Wydenbrugk: Er hake sich an der Debatte nicht betheiligt aus den Gründen, die der Abgeordneten Henß gegen den Antrag entwickelt habe, seine Ansicht stimme am meisten mit der des Abgeordneten Schulze über⸗ ein, doch habe die Staatsregierung ihre Ansichten noch nicht fest⸗ gestellt, weil das Ganze der künftigen Schulorganisation noch nicht übersehen werden könne, später werde man dem Landtage hierüber eine Vorlage machen, welche dann freilich zu einer abermaligen Erwägung der Grundsätze im Landtage führen werde, bis dahin müßten die jetzigen Grundsätze maßgebend bleiben, übrigens müsse er varan erinnern, daß die Ordnung der kirchlichen Verhältnisse nicht zur Kompetenz des Landtags gehöre.“ Die sämmtlichen Ab⸗ geordneten hatten beantragt, daß Sr. Königl. Hoheit dem Groß⸗ herzog die Glückswünsche des Landtages zu dessen Geburtstag durch die Präsidenten überbracht würden, und erhoben sich zur Anerken⸗ nung von ihren Plätzen.

Schwarzburg⸗NRudolstadt. Ru dolstadt, 2. Jebr. (D. T. Ztg.) Am 31. Januar fand in Rudolstadt die Wahl unseres Abgeordneten zum Volkshause statt, bei der saͤmmtliche 57 Wahlmänner des Fürstenthums sich betheiligten und mit 44 Stim⸗ men den Minister-Chef Kanzler von Röder hier auserwählten.

Die Gemahlin des Prinzen und österreichischen Feldmarschall⸗ Lieutenants Adolf zu Schwarzburg-Rudolstadt, geborne Prinzessin zu Schönburg-Waldenburg, ist am 29. Januar von einer Prin⸗ zessin entbunden worden.

Lauenburg. Ratzeburg. (A. M., Dem so eben er⸗ schienenen offiziellen Bericht über die 25ste Sitzung der Landes Versammlung entnehmen wir folgendes Schreiben:

An die hohe Statthalterschaft. Auf die hochgefällige Zuschrift vom 13ten d. M., wodurch die

hohe Statthalterschaft der Landes ⸗Versammlung eine Verfügung der Bundes⸗Central-Kommission vom 7ten d. M. mitzutheilen ge⸗ neigt hat, ermangelt die Landes⸗Versammlung nicht, Folgendes ehr⸗ erbietigst zu erwiedern: ö

, Die Schritte, welche Inhalts des der Landes -Versammlung kürzlich mitgetheilten Schreibens des Königlich dänischen Bevoll⸗ mächtigten, Freiherrn von Pechlin, vom Zten d. M., bei der Bundes⸗ Central-Kommission in Aussicht gestellt waren, haben nun freilich nicht, wie daselbst angedeutet, zu einer Nichtanerkennung des von der vormaligen provisorischen Centralgewalt im hiesigen Herzog⸗ thum angeordneten Regiments und des seitdem während des Krie— ges zwischen Deutschland und Dänemark entstandenen Rechtszustan⸗ des, sondern nur dahin geführt, daß die Bundes⸗ Central Kommis⸗ sion der hohen Statthalterschaft die Verpflichtung auferlegt hat, vor weiterer dortseitiger Entschließung auf keinen Fall zur Genehmi⸗ gung und Publication der von der jetzt zusammengetretenen Lan⸗ desversammlung etwa ausgehenden organischen, auf die Ausbildung und Ausführung des Grundgesetzes berechneten Gesetzentwürfe zu schreiten. Die Landesversammlung hegt keinen Zweifel darüber, daß die Bundes-Central-Kommission eine solche, aus irrigen Ansich⸗ ten über den hier im Lande bestehenden Rechtszustand hervorgegan⸗ gene Verfügung nicht erlassen haben würde, wenn diese höchste deutsche Behörde mit denjenigen Aufklärungen wäre versehen gewesen, wie sie in dem Schreiben der Landes⸗Versammlung vom 19. d. M. an die hohe Statthalterschaft in weiterer Ausführung enthalten sind. Die Landes-Versammlung kann ferner keinen Zweifel darüber hegen, daß die Bundes⸗Central⸗Kommission jene Verfügung, welche nur geeignet sst, die größte Unzufriedenheit unter der bis jetzt ruhigen und glůck⸗ lichen Bevölkerung des Landes zu erregen und welche sich beim längeren Aufschub des endlichen Friedens doch als ganz unaus⸗ führbar erweisen würde, wenn auch nicht aus eigenem Antriebe, so boch auf eine wiederholte Vorstellung der hohen Statthalterschaft zurücknehmen werde, und muß die Landesversammlung deshalb noch⸗ nals den dringenden Wunsch aussprechen, die hohe Statthalter⸗ schaft wolle eine dazu geeignete Person an den Sitz der Bundes⸗ Cenkral-Kommisston baldthunlichst entsenden, welche angewiesen würde, jene erneuerte Vorstellung zu befördern und die etwa erfor⸗ derlichen Aufklärungen persönlich zu ertheilen. Außerdem hat die Bundes⸗-Central⸗Kommission, geleitet von , irri⸗ gen Auffassungen über den hiesigen Rechtszustand, der, ho⸗ hen Statthalterschaft die Erwägung anheimgegeben, inwie⸗ fern eine Vertagung der der jetzigen Landes ⸗Versammlung vorliegenden legislativen Arbeiten den Verhältnissen angemessen sein dürfte. Mit Rücksicht hierauf hat die hohe Statthalterschaft der Landesversammlung anheimgestellt, ob diese es nicht sowohl in ihrem eigenen, als im wahren Interesse des Landes zweskentsprechender hielte, ihre Vertagung bis zu dem Zeitpunkte, wo die hohe Statt. halterschaft ihr weitere Eröffnungen zu machen im Stande sei, selbst zu beantragen. Ein solcher Antrag dürfte nach Ansicht der Lan⸗ desversammlung, zufolge der ihr gewordenen Mittheilungen, nicht gerechtfertigt werden können. Es liegen der Versammlung keine le⸗