Hälfte Thee, Zucker und dergleichen verabreicht wird. Auch ist er der Verfasser mehrerer werthvollen Schriften über das Seewesen. Die Quantität Thee, die im Jahre 1849 direkt aus China nach Großbritanien verschifft worden ist, beläuft sich auf 12, 400,000 Pfd. oder 2,700,000 Pfund weniger als 1848. Der Theeverbrauch im Vereinigten Königreiche betrug dagegen 1819 50,100,000 Pfd. oder 1,700 000 Pfund mehr als i848. Der Theevorrath in Eng⸗ land belief sich am 31. Dezember 1819 auf 42,600,000 Pfd. e. Aus einer gestern im Parlamente gestellten Interpellation iht hervor, daß es nicht an der Regierung liegt, wenn noch ä, Gesetz über Rechnungsablage bei Eisenbahnen zur Vorlage . Die Regierung hatte gewünscht, daß die Direktoren . Gesellschaften einen desfallsigen Entwurf vorlegten, wor . ö ben sich aber nicht verständigten. Aus den , . Labouchere ergiebt sich, daß sich viele einflußreiche , . 6 verbunden, um einen solchen Entwurf ö hofft, daß derselbe recht bald r lig nnr, J Vie, Ausfuhr. won blen ere lend! Hünkitchen und? 115, böb auf 90 Unzen Gold nach Belgien un , Unzen Silber ebendahin. Die Einfuhr war . eden . er, denn der „Medway“, der am Freitage, aus Westindien ,. hampton einlief, brachte . 6. . Dollars in Gold und Silber für Re es Hande 8 aus. . 4 ech gde hierin äußert sich das Blatt Daily News: „Nur Höflichkeits halber kann man das, was im Hause der Gemeinen stattfand, eine Debatte nennen. Vie Niederlage der Protectionisten kündigte sich gleich anfangs an. Gegen zwei solche Kanonen, wie Charles Villiers und Sir Ch. Wood, welche stun⸗ denlang einen solchen Hagel von Ziffern und Thatsachen sprühten, hatte die Landpartei nur zwei altmodische Feldschlangen aufgestellt in den Personen des Sir John Trollope und des Sir John Walsh. So glich die Schlacht ungefähr einem Kampfe zwischen der Artil scrie Napoleon's oder Wellington's und jener des schwarzen Prin⸗ zen oder Heinrich's VIII. Wir hatten erwartet, die Protectionisten in beiden Häusern würden Sturm laufen und die Bresche ersteigen. Ihre Prahlereien hatten angekündigt, sie brennten vor Muth, die Sffensive zu ergreifen. Statt dessen fordern sie in beiden Häusern schüchtern den Angriff heraus und stellen sich dann klüglich in die Defensive, indem sie sich hinter die Schutzmauer irgend eines Ar⸗ guments retten und weder eine Front zeigen, noch Kampflust oder Strategie.“ - . Auf der Monmouthshirer Eisenbahn hat sich jüngst ein eigen⸗ thümlicher Unglücksfall zugetragen. Zwei mit Eisen beladene Wa⸗ gen kamen auf einer stark geneigten Stelle in Schuß und stießen
mit einem über die Bahn fahrenden Wagen, der mit 60 Faß
250
Pul⸗
er en war, zusammen. Der Fuhrmann des letzteren flüchtete . , ,,, Pferde noch zur rechten Zeit, die Pulverfässer aber wurden von sprühenden Funken in die Luft ge⸗ sprengt, wodurch die Bahn bedeutend beschädigt wurde. Man hörte“ den Knall meilenweit in der Runde; zum Glück waren wäh⸗— rend der Erplosion keine Menschen in der Nähe.
Der Hof der Queensbench beschäftigte sich dieser Tage mit einer Verleumdungsklage des Grafen von Thomar, portugiesischen Premier⸗-Ministers, gegen die Morning Post. Der Eigenthü⸗ mer und der RNedacteur dieses Journals drückten durch ihren Ver— theidiger ihr Bedauern aus, daß dieser Artikel in dem Journal gegen ihr Wissen abgedruckt worden sei, dessen moralische Verant⸗ wortlichkeit sie ablehnen, dagegen die legale Verantwortlichkeit über⸗ nehmen. Sir F. Thesiger, der Sachwalter des Grafen von Tho⸗ mar, nahm von dieser Erklärung Akt und trug nur darauf an, die Verklagten zur Zahlung der Kosten zu verurtheilen, weil sein Klient durch dieses Geständniß seine Ehre für vollkommen gerächt betrachte. Der Hof verurtheilte die Angeklagten zur Zahlung der Kosten, mit der Bedingung, daß der Sache keine weitere Folge gegeben werden dürfe.
Im Jahre 1847 wurden in England und Wales 11,196 ju⸗
gendliche Verbrecher gefangen gesetzt, im Jahre 1848 11,756. Die zur Strafe Gezogenen waren sämmtlich unter 17 Jahren. In England giebt es 17 Institute, welche jungen Verbrechern nach ihrer . aus dem Gefängnisse eine temporaire Zufluchtsstätte ge⸗ währen. Der Civil-Ingenieur Thomas Wilkinson, der in Grimsthorpe bei Sheffield wohnt, hat einen Apparat erfunden, durch den aus einer Tonne Steinkohlen (2000 Pfd.) egeges 9009 Kubikfuß Gas gewonnen werden. Der Apparat verlangt nur leinen einzigen Ar beiter, und Wilkinson versichert, daß 1000 Kubikfuß Gas nur ge— gen 2 Shilling zu stehen kämen.
In einer amerikanischen Korrespondenz findet sich das Gerücht, daß in Brasilien ein neues Königreich gegründet werden soll, dessen Regent Prinz Joinville sein würde. Die Morning Chroniele meint, die Sache wäre nicht unmöglich. ¶
Einem Blatte zufolge, wird dieser Tage im Unterhause der Antrag gestellt werden, der Regierung die nöthigen Gelder zu ver⸗ willigen, damit sie eine neue Expeditlon zur Aufsuchung des verlo⸗ renen Franklin ausrüsten könne. Mehrere tüchtige Marine⸗-Offiziere haben ihre Dienste dazu angeboten.
Italien, Rom, 29. Jan. (Fr. B.) Ein Theil der spa⸗
nischen Truppen in den päpstlichen Staaten wird bis zur Rückkehr des Papstes bleiben, welche in der Fastenwoche stattfin den wird.
Königliche Schauspiele. Dienstag, 12. Febr. Im Opernhause. 22ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Wasserträger, Singspiel in 3 Abth., nach dem
Französischen der deux journées, vom Dr. Schmieder. Musik von Cherubini. ausgeführt von Fr. Brussi und Herrn Gasperini. ausgeführt von Fr. Galster und Herrn Ebel. 3) Pas du bouquet, ausgeführt von Frau Brue und Herrn Hoguet-⸗Vestris. halb 7 Uhr.
Hierauf: Solotanz. 1) La Bearnaise, pas de deux, 2) Mazurka,
Anfang
Mittwoch, 13. Febr. Im Schauspielhause. 2bste Abonnements⸗ Vorstellung: Struensee, Trauerspiel in 5 Abth., von M. Beer. Die Ouvertüre, die Musik zu den sämmtlichen Zwischenakten und die zur Handlung gehörige Musik ist von G. Meyerbeer. Anfang 6 Uhr.
KRönigsstädtisches Theater.
Dienstag, 12. Febr. Die beiden Nachtwandler, oder: Das Nothwendige und das Ueberflüssige. Posse mit Gesang in 2 Akten, von J. Nestroy. Musik vom Kapellmeister Adolph Müller.
Mittwoch, 13. Febr. (Italienische Opern - Vorstellung. Roberto il Diavolo (Robert der Teufel). Oper in 6 Abtheilungen. Musik vom Königl. General-Musik-Direktor und Hof⸗Kapellmeister Meyerbeer. (Sga. Claudina Fiorentini: Alice, als Gastrolle.)
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr., im Parquet und in den Parquet⸗ Logen 20 Sgr., im Amphitheater und in den Logen des zweiten Ranges 15 Sgr., Parterre 109 Sgr., Sperrsitz des dritten Ranges 10 Sgr., Gallerie 75 Sgr. Ein Platz in der Orchester-Loge 1è Rthlr. 10 Sgr.
Meteorologise che Beo bacht ungen.
Nach Beobachtung.
einmaliger
Abends 10 Uhr.
Morgens WMachmittasgs 2 Uhr.
6 Uhr.
1850. Febr.
Luftdruck ..... 331,01“ Par. 332, 64“ bar. 335,265“ Par. Quellwü⸗rme . . 4 4,19 R. 4 4,589 R 4 1,87 R. Flusswüärme CO, s“ R. — 1,69 R. — 1,89 R. — 2,0“ R. Boden wärme 60 pCt. 59 pCt. 71 pCt. Wetter regni. trüb. trüb. Wind ; W. W. W. Wollkenzug .... — ͤ W. ͤ
332, 97“ Par... 4 3,5 R. ..
10.
Luftwü‚rme Thaupunkt
Dunstsättigung Aus dünstung,
Niederschlag, 11“ Rb. Wärme wechsel - 4, 7 * 1,0
— 1,87 R. .. 63 pCt. W.
Tagesmittel:
Berliner Börse vom 11. Februar.
I echsel- Course.
Geld. 1433 143 143 142 1515 — 1505 150
266 6 263
Brief. Kura 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 6 2 Mt. 81 9 S Ii 2 Mt. 905 90 2 Mt. — 102 2 Mt. J 99 S Tage 99 100 Thlr. 2 Mt g9z
250 FI. 250 FI. 3090 M.
300 Mr.
1135t. 300 Fr.
150 FI.
150 FI. 100 Thlr.
Amsterdam do. Hamburg do.
London
Wien in 20 Rr. Augsburg.
Breslau
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss ..
F 5 363
100 r. 2m. 6566 2856 1
Frankfurt a. M. südd. W. ö . 100 REI. 3 Wochen 108
Petersburg
Inländische Fonds, Eꝑandbris/e, KNommüundl-— Papiere un cl Cell - (ou se. ö 25. Brief. Geld. Gem.
Pomm. Pfandbr. 37 96 95 Kur- u. Nm. do 35 Schlesische do. 35 do. Lt. B. gar. do. 3 Pr. Rk. Anth. Sch. —
2f. Brief:. Geld. Gem. Preuls. Freiẽm Anl 5 1073
St. Schuld- Sch. 35 S9 887 a,, , e 104
khR.u. Nin. Schuldv. 3 J
kerl. Stadt- ob. 5 105
do. do. Westpr. Pfandbr. Grossh. Posen do.
40. 37 Ostpr. Pfandbr. 37 . —
Friedrichsd'or. — And. Goldm. à 5th. —
Dis conto.
914
do.
6 862 /
Ausländische Fonds.
Poln., neue pfapr. 4 do. Part. 500 FI. 1 do. 300 Fl. — IIamb. Feuer-R. 3* do. Staats-Pr. Anl. — Lübeck. Staats- . 45 1I0ll. 23 h Int. 273 kurh. Pr. O. 40 th. —
do. do. L. B. 200FI— — N. Bad. do. .
Russ. Hamb. Cert.
do. b. Hope 3. 4.8.
do. do. 1. Anl
do. Stiesl. 2. 4. A. 4 do. do. 5. A.
do. v. Rthsch. Lst,. 5)
do. Poln. Schatz O.
Sz 805. lo. 121 120
958 98 ö .
Eis enkHha hn -- ACttien.
. . . * Stamm- Actien. Kapital. ) Tages- (Cons Der Reinertrag, wird nacli ersolgter Bekanntm. 5 S
in der dazu bestimmten Ruhril⸗ ausgesüllt. 5 Die mit 35 pGt. bez. Actien sind v. Siaat gar. *
Re
Priorität s- Actien. ANapilal.
J Tages- Cours. Sämmiliche Priorifäts-Actien werden dureh jährliche Verloosung à 1 pCt., amortisirt
945.
S0
107
66 * bæ. 1413 bz. 221 6.
67 b.
3 e 3 i 453 B.
6, 000,000 S, 0006, 000 1, 824, 000 1, 000,000 1.700, 000 2, 300, 000 9, 000,000 13, 000,000 1,500,000 1, 051, 200 1.400, 000
1.300, 000
10,000,000 1.5060, 000
2, 253, 100
2, 406,060
1. 200,000 J. 700,000
1.800.000
1, 000.000
5. 000,000 1. 100, 000 1,500,000
Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg ...... do. Stettin -Starg. . do. Potsd. Magd. ..
Magd. Halberstadt .. do. Leipziger
Halle - Thüringer
Cöln - Minden do. Aachen ...
Bonn. Cöln /
Düsseld. Elberfeld. .
Steele - Vohwinkel ..
Niederschl. Märkisch.
do. zweigbalm
Oberschl. Lit. A.
do. 6, .
Cosel - Oderberg . . ..
Breslau - Freiburg. . .
Krakau-Oberschl. . . .
6 r
Stargard- Posen ....
Brieg Neisse...
Mag deb. Wittenb. ...
19 6. 33 B. d5 a 8435 b⸗
na = e = = —
— 8
J
1062 k. 1045 bæ. 623 6.
e- e =
C — — C C =
735 6. 45 B. 414 6. 845 bæ.
63 be.
ö
Quit lungs- Bogen.
Aachen -Mastricht 2,750, 000
Ausländl. Actien.
412 45 a 443 bæ.
8, 000,000 100 B.
Friedr. Wilh. Nordb. do. Prior. ..
Schluss-Course von Cöln-Minden 964 be
955 bæ. 1005 4. 9g87 kB 945 B 1023 bæ. 100 br. ü. B. 105 br.
98 6.
9g84 tz.
1018 6.
104 pz.
1,411,800 5, 900, 000 1,0900, 000 2, 367, 200 3, 132, 800 1.000, 9000 800,000 1,788, 000 4, 000, 000 3, 674,500 3,500, 000 1, 217, 000 2, 487, 250 1.250, 000 1,000, 000 1, 175, 000 3,500, 000 2.300, 000 252, 000 248, 000 370,300 360,000 250,000 325, 000 375,000 400,000 1.100, 000
, / do. Hamburg...... do. do. II. Ser. do. Potsd Magd. .. do. do. do. do. do. Stettiner
Magdeb. Leipziger ..
Halle Thüringer. . . .
Cöln - Minden. . . . do. do.
Rhein. v. Staat gar. do b ioritnt do. Stamm- -Prior.
Düsseldorf- Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. do. do. III. Serie. do. zweighahn do. do.
Oberschlesische
Krakau- Oberschl. ..
Cosel - Oderberg . . . . .
Steele - Vohwinkel .. ͤ do. do. II. Ser.
Breslau- Freiburg. ..
Berg. Mãäãrk
b
it. 6.
90 B. 75 B. S9 6. 954 k. 101552 bæ. 1037 bæ.
— 1 1 9/7 bæ. 82 B.
1007 B.
é
1848
Ausl. Siamm- Act.
Reinertr.⸗
2. 050, 000 6. 500.000 1.300, 000
kiel. 8p. Amsterd. Rotterd. FI Mecklenburger Thlr.
von Preussischen Bank-Antheilen 95 bz.
Poln. a. Pfdbr. a. C. 1
Fas Geschäft war heute ziemsich lebhaft, und die Course pehaupteten sich sehr fest.
Vagklebüurg-ffasberstädter sehr gesucht und bedeutend höher bezahlt Mag
Auswärtige Börsen. Leipzig, 8. Febr. Leipzig-Dresdener Part. Oblig. 196 Gld. Leißz. B. A. 1507 Br. Leipz. Dr. E. A. 1069 Gld. Sächsisch⸗Bayerische 87 Gld. Schlesische 967 Gld. Chemnitz⸗ Riesa 255 Gld. Löbau-Zittau 197 Gld. Magdeburg⸗Leipzig 220 Br., 2195 Glo. Berlin⸗-Anhalt. 94 Br., 94 Gld. Krakauer 734 Glv. Friedrich ⸗Wilhelms⸗Nordbahn 145 Gld. Altona-Kiel 93 Br. Deßauer B. A. 1235 Glo. Preuß. B. A. 957 Br., M4. Gld.
Frankfurt a. M., 9. Febr. Für österr. Fonds zeigte sich an heutiger Börse eine flaue Stimmung. Alle Gattungen der— keien, hren zu billigeren Coursen als gestern offerirt. Auch blie—
3 württemb. Oblig. niedriger. Zproz. Spanier waren , , rn, . Alle übrigen Fonds und Actien preis⸗ ei i 9 af sevoch Ln , a ö Das Geschäft war jedoch im (sterr. proz. Metail. 84 Br., 83: Bank Actte ö Br. * 721 Gn. 6. ö Den ant Partial - Loose 2 50 Fl. 727 Loose a 40 hlt. vteunß ,. . Gld. Hessen Partial— fial Loose 2 36 Fr, Ti Gr br, 3. Old. n Sardinien Par—
Gebr. —
Spanien Zproz. inländ. 292 , , . . Boose 121. bi, 1293 Git; To. So Jl. Biz Br, sor Gh. Derbe . Brügge, meln eich -Kühelms-zöörvbahn 16 Br., 45 Gld. Köln⸗Minden 964 Br,, 96 GlD. 87
amburg, 9. Febr. 3wproz. v. C. 87 Br., 86 Gld.
St. Pram. Oblig. 87 Gld. E. R. 067 Br., 100 Gld. Stiegl.
Br. u. Gld. Hamburg-Berl. 80 Br., 80 Glo. Bergedorf 3 Gld. Magdeburg-Wittenberge 63 Br. u. Gld. Altong⸗Kiel 921 Br. Köln-Minden 53 Br., M43 Gld. Friedrich-Wilhelms-Nordb. 147 Br., 445 Gld. Mecklenburg 3375 Br. ;
Die Preise mehrerer Fonds waren zwar etwas höher, das Ge⸗ schäft doch unbedeutend.
Amsterdami, 8. Febr. Holl. Fonds waren bei einigen Ge⸗ schäften in Int. sehr fest. Von fremden Effekten waren span. gut preishaltend. Russ. unverändert. Oesterr. mehr angeboten. In Peru war der Hanbel zu erhöhten Preisen sehr ausgedehnt,
Holl. Integr. 55 5, . Z3proz. neue 6654. Span. Ardoins
214. Russ. 4proz. 865. Stiegl. 865. Oesterr.
123, gr. Piecen 1213. 6 . Met. 5proz. 80, 3. Mex. 28 , 3. Peru 80, 81.
Markt ⸗Beriehte. Berliner Getraidebericht vom 11. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:
Weizen nach Qualität 50 — 55 Rthlr.
Roggen loco und schwimmend 263 — 28 Rthlr. „pr. Frühjahr 26 Rthlr. Br., 255 u. 3 verk. „Mai / Juni 26 Rthlr. Br., 26 bez. u. G. — Jun / Juli 27 Rthlr. Br., 264 G.
Gerste, große loco 22 — 24 Rthlr.
n leine 19 —21 Rthlr.
Hafer loco 2. Qualität 16- 18 ö pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Br.
Erbhsen, a , 2 — Rthlr. h
Saz Gld. Dän. 704 Br. Ard. 11 Br., 11 Gld. Zproz. 284
FᷓFutierwaare 29 - 32 Rthlr.
Rüböl loco 135 Rthlr. Br., 135 G. „pr. Febr. 135 u. J Rthlr. Br., H bez., G. Febr. / März 13 Rthlr. Br. 1243 u. bez., 121 G. März April 123 Rthlr. Br., 3z bez. u. G. April / Mai 123 Rthlr. Br., 1213 a3 bez., 121 G. Mai / Juni 124 Rthlr. Br., 125 bez. u. G. Leinöl loco 11 Rthlr. „ pr. März/April 115 Rthlr. Br., 11 G. „pr. Aprif / Mai 117 Rthlr. Br. 113 G. Mohnöl 1653 Rthlr. Palmöl 12 a 12 Rthlr. Hanföl 4 . Siidsee⸗Thran 12 Spiritus loco ohne Faß 133 Rthlr. bez, mit Faß 13 Rthlr. Br., 13 G. Febr. / März 133 Rthlr. Br., 135 G. März Mpril 14 Rthlr. Bre, 13 G. April / Mai 145 Rthlr. Br., 143 G. Mai / Juni 144. Rthlr. Br., 145 G. ö Juni Juli 155 2 4 Rthlr. bez., 16 Bre, 15 G. Juli / Mug. 165 Rthlr. bez. u. Br., 155 G.
a2 127 Rthlr.
Mit der heutigen Nummer des Staats⸗-An⸗— zeigers sind Bogen 369 bis 371 der Verhandlungen
der Ersten Kammer ausgegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Beilage
9 42
.
ö / /
nh att.
Ausland. Kopenhagen. Preßgesetz- Entwurf. — Landesthing. Geschäftsordnung. — Einbringung von Gesetzvorschlägen. ö 2üissenschaft und Kunst. . Erste Soiree des Tonkünstler⸗-Vereins. Berliner Börse.
c——QiKi— aj e / . .
Dänemark. Volksthing.
1 K K ö Nichtamtlicher Theil
ö .
Al rad lanðd. Dänemark. Kopenhagen, 4. Febr. (Fädrelandet.) Folgender (bereits erwähnte) Entwurf eines Gesetzes über den Ge brauch der Presse ist so eben von der Regierung dem Reichsta vorgelegt worden: ö
S. 1. Keine Schrist darf hier im Reiche gedruckt werd ßer bei einem berechtigten Se n dessen Namen ö ö . Schrist anzuführen ist. Bei Uebertretung dieser . . Buchdrucker, so wie Jeder, der mit der Schrift handelt been e n inde ö; Weise vertheilt, mit einer Geldbuße von 50— 260 Rbthlrn ile t 2 der Buchdrucker nicht ausfindig gemacht werden, so geht die . ihn ö hende Verantwortlichkeit auf den Verleger oder denjeniten über u , die Schrift in Kommission erschienen ist, danach auf den Heraus eber 9 periodischen Blättern den Redacteur und endlich auf den ge , . 8. 2. Wegen unrichtiger Angabe des Buchdruckers wird eine Geld⸗ k . ö . chtigen Angabe unterrichtet, die Schrift feil⸗
S. 3. Wegen des Inhalts einer Schrist trifft die Verantwortlichkeit zuerst den Verfasser, sobald er in der Schrift angeführt, wenigstens 18 Jahre alt und der richterlichen Autorität des Staates unterworfen ist ⸗ SJSehlt eine dieser Bedingungen zur Straffälligkeit des Verfassers, oder ist die Schrift ohne sein Wissen und Willen herausgegeben worden so geht die Verantwortlichkeit auf den Herausgeber oder R edakten r übe sofern die eben genannten Bedingungen für das Vorhandensein der Straf⸗ fälligkeit auf ihn Anwendung finden. ⸗ ö Ist dies nicht der Fall, so geht die Verantwortung unter gleichen Be— dingungen auf den Verleger oder Kommissionshänd!er über.
Kann die Verautwortlichkeit gegen keine der genannten Personen gel⸗ tend gemacht werden, so geht sie auf den Buch du cker, und wenn auch
o 116 2111 1 9 f e si ? I 2 1f 5 j . ,,. ist, auf Jeden über, der mit der Schrift Handel
Wenn in einer von mehreren Personen gemeinschaftlich herausgegebe⸗ nen Schrist der Einzelne als Verfasser oder Herausgeber gewisser, hinrei—⸗ chend gesonderter und bezeichneter Theile derselben auftritt, so fallt insowein Verantwortlichkeit für die übrigen Verfassir oder Heralisgeber fort Jede unter den Personen, auf welchen die Verantwortlichkeit nach dem Obenangeführten ruhen kann, bleibt in dem Fall, daß sie dazu aufgefordert wird, inneihalb 6 Monate, nachdem die Bekanntmachung von dem Verkauf oder der Vertheilung der Schrijt zum erstenmal in ein öffentliches Blatt eingerückt worden ist, zur Mittheilung derjenigen Aufschlüsse verbunden, welche dazu nöthig sein dürften, damit einer der vorhin Aufgeführten der Reihe nach zur Verantwortung gezogen werden kann. Anderenfalls geht die Verantwortlichkeit auf ihn selbst über. a,
§. 4. Wenn in einer Schrift der Verfasser, Herausgeber oder Re— dacteur, Verleger oder Kommissionshändler falsch angegeben werden so ritt eine Strafe von 100 bis 500 Rbthlr. en. — 26 ;
S. 5. Von jeder Schrift soll der Buchdrucker, bevor die Schrift von er Buchdruckerei ausgeliefert wird, ein Cremplar an die Ortspolizei⸗Be⸗ hörde einreichen. Jede Uebertretung dieser Bestimmung wird ; ohne Nuck⸗ sicht auf den Inhalt der Schrift, das erstemal mit 1007 Rthlr⸗ das zweite⸗ mal mit 200 Rbthlr. und so ferner das doppelte, bestraft. Ist . drucker oder ein unrichtiger in der Schrist angeführt, und kann der Drucker nicht aufgefunden werden, so geht die Verantwortlichkeit auf den Verleger der Kommissionshändler über, danach auf den Heraasgeber oder Re⸗ dacteur und endlich auf den Verfasser.
8. 06. Das Justiz⸗Ministerium bestimmt, ob eine Schrift wegen ihres srafwürdigen Inhalts von Seiten des Staats gerichtlich zu verfolgen ist.
Hält es das Justiz-Ministerium, wofern es die Einleitung des Pro— zsses befiehlt, dabei für nothwendig, daß die weitere Verbreitung der Schrift jehemmt werde, so erläßt es deshalb eine öffentliche Verwarnung, worauf lle Exemplare der Schrift, die im Buchhandel oder noch zu vertheilen sind,
die
die sich in Lesegesellschaften, Leihbibliotheken, oder an anderen Orten, zu
zelchen der zugang nicht ganz privat ist, vorfinden, unverzüglich an die polizeibehörde abzuliefern sind. Die also abgelieferten Exemplare bleiben unter Bewahrung des Staates, bis die Angelegenheit durch richterliches Er⸗ kenniniß entschieden ist. Wird die Schrift freigesprochen, so werden diesel⸗ ben an die Betreffenden zurückgegeben, entgegengesetztenfalls von Seiten des Staats vernichtet. Findet sich das Sirafbare in einer Schrift unr in ein— zelnen Theilen derselben, so kann es jedoch durch richterlichen Entscheid be— stimmt werden, daß nur dieser Theil vernichtet werden soll, in welchem Fall das Uebrige an die Betreffenden zurückgegeben wird.
Wer es unterläßt, der veröffentlichten Warnung nachzukommen, wird das erstemal mit einer Geldstrafe von 100 bis 200 Rbthlr. und in Wie⸗ derholun gsfällen von 200 bis 1900 Rbthlr. belegt. —
S. 7. Alles, was in diesem Gesetz über Druckschriften bestimmt ist, gilt zugleich von allen durch mechanische Mittel in einer größeren Anzahl Cremplare hervorgebrachten Kepieen einer Schrift. . . . Soseln KHemälde, Kupfeistiche, Holzschnitte, Lithographicen oder andere bildliche Darstellungen beleidigende oder unsittliche Andeutungen enthalten, werden die in Bezug auf Druckschriften erlassenen Bestimmungen analogisch anzuwenden sein. - ;
Auf solchen Kunstwerken, welche d
Exemplaren wiedergegeben werden, K r aeffüh . Exemplar angeführt werden. , vird mit der in Angabe des Künstlers mit
§. 8. Schrift zu ir J räth, unterliegt der für dasselbe in der J wenn das Verbrechen danach zur Ausführung kommt. Gefchicht hies n , so wird der Schuldige, nach den allgemeinen Grundsätzen der Hefe ßzge bun hinsichtlich einer sol chen auf die Herbeiführung eines Verbrechens . den Wirksamkeit, sofern nicht im Folgenden eine besondere Strafe i, . 5 Wirksamkeit sestgesetzt ist, mit einer verhältnißmäßig geringeren Strafe
egt.
. . 9. Wer in einer gedruckten Schrift zur gewaltsamen Veränderung der durch das Neichsgrundgesetz bestimmten Verfassung, zum gAlusstand wider den König oder zum Angriff auf die Sicherheit und Freiheit des Reichstages anreizt, soll, wenn seine Handlung von irgend einem Ersolge begleitet ist, sein Leben verwirkt haben, andernfalls aber gegen den Schut⸗ digen cine Gefängnißstrafe von 5 bis 10 Jahren verhängt werden.
SF. 10. Wer in einer gedruckten Schrift Mißvergnügen und Haß gegen
die Reichs cerfassung zu verbreiten sucht, ohne daß sein Verhalten unter die Bestimmungen und vorhergehenden. Paragiaphen gebracht werden kann, wird mit Gefänguiß von b Monaten bis 2 Jahren bestraft. §. 11. Gleiche Strafe wird gegen denjenigen verhängt, welcher den der schamloser Handlungen bezüchtigt, sich verspottende Urtheile oder Aeußerungen über den König erlaubt, oder sich unziemlicher Ausdrücke bei Erwähnung seiner Person bedient. Dasselbe gilt ür den Fall, daß sich Jemand in ähnlicher Weise gegen die Königin, Königin Witiwe, den Throneiben oder den Neichsvorsteher vergeht. ;
§. 12. Wird eine Schrift herausgegeben, worin fremde mit dem Könige in Freundschast lebende Regenten auf ähnliche Weise beleidigt wer⸗
König ungerechter o
Beilage zum Preußischen Staats-A
251
ö 5 ö ö — ᷣ ——
den, so wird gegen den Schuldigen eine Gefängnißstrafe von 3 Monaten
bis zu 1 Jahr, oder unter besonders mildernden Umständen eine Geldbuße von 200 bis 5090 Rbthlr. verhängt. Eine gerichtliche Verfolgung findet nur dann statt, wenn es von der betreffenden Regierung verlangt wird.
§. 13. Wird eine Schrist herausgegeben, welche darauf ausgeht, den Glauben an das Dasein Göttes und die Unsterblichkeit der Seele zu un— tergraben, oder worin die christliche Religion gelästert und verhöhnt oder übrigens die Grundsätzen der sittlichen und bürgerlichen Ordnung angegrif— sen werden, so wird der Schuldige mit Gefängniß von 6 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft. Wenn Jemand auf andere Weise den hier im Reiche bestehenden Religions-Gesellschaften dadurch Anstoß giebt, daß er mit ihren Glaubenslehren oder Gewohnheiten Spott treibt, so swidd er mit Ge— fängniß von 1 bis 6 Monaten bestraft. Eine gleiche Strafe wird gegen densenigen verhängt, der durch eine gedruckte Schrift Sittlichkeit und Scham— haftigkeit verletzt.
. S. 14. Bringt Jemand in einer gedruckten Schrift unbefugte Beschul— digungen gegen einen Andern in der Art vor, daß der Angegriffene dadurch als unwürdig der Achtung seiner Mitbürger dargestellt wird, so trifft ihn eine Gefängnißstrafe von 3 Monaten bis zu einem Jahre. Dasselbe gilt dann, wenn in der Schrist zwar nicht bestimmte Beschuidigungen angeführt dem Angegriffenen aber Benennungen beigelegt werden, welche allein durch solche Handlungen begründet werden können, die ihn der Achtung seiner Mitbürger unwürdig machen mußten; doch kann die Strafe in diesem Fall unter besonderen Umständen durch Geldbußen von 100 bis 500 Rbthlr. be— stimmt werden. Wegen anderer unbefugter Beschuldigungen, welche den An— gegriffenen in den Augen seiner Mitbürger herabsetzen müssen, so wie überhaupt wegen kränkender Schimpfreden oder Scheltworte, werden Geldbußen von 50 bis 500 Rbthlr. oder Gefängnißstrafen von 14 Tagen bis 3 Monaten angewendet. In allen zuvor angeführten Fällen sind die unbefugten Aeu— ßerungen anf das Verlangen des Beleidigten für wirkungslos zu erklären. 8. 15. Wer in eincr gedruckten Schrift Gerüchte über die häusliche Stellung oder das Privatleben der Bürger mittheilt, erleidet eine Strafe von 20 bis 100 Rbthlr.
S8. 16. Sämmtliche oben angeführte Bestimmungen sind zugleich auf lebersetz ungen von Schristen anwendbar, welche in fremden Sprachen er— schienen sird., jedoch unter gehöriger Rücksicht darguf, daß die ungesctz iche Absicht dem Uebersetzer weniger als dem Verfasser anzurechnen ist. Ist der llebersetzer in der Schrift nicht genannt, oder fehlt hinsichtlich seiner eine der übrigen in § 3 angeführten Bedingungen der Verantwortlichkeit des Verfassers, so geht die Verantwortlichkeit auf die übrigen in demselben Pa— raztaphen genannten Personen, welche an der Herausgabe der Schrift Theil
gehabt haben, in der daselbst angegebenen Ordnung über.
F.. 17. Der Redacteur eines periodischen Blattes ist verpflichtet, die Berichtigungen, welche ein Ministerium oder die Obrigkeit, aus Anlaß einer Mittheilung in dem Beatte, in demselben veröffenilicht wünschen möchte
ohne jedoch die Gränzen einer Nummer zu überschreiten, ohne Entschãidi⸗ gung in sein Blatt aufzunehmen. So kann auch Jeder, der sich in einem olchen Blatte versönlich angegriffen glaubt, oder der über ihn in dem Blatte mitgetheilte faltische Umstände zu berichtigen wünscht, die' unentgelt⸗ liche Aufnahme ciner Bekanntmachung darüber fordern, daß er aus Anlaß des Angriffs einen Prozeß angestrengt hat oder anzustrengen gedenkt, so wie über den Ausfall der Sache durch richterlichen Enischeid, oder darüber daß 1 . Anderes namentlich genanntes Blatt oder Schrift die Berichtigung er eos s ce e ddten Mittheilung hat einücken lassen oder einrücken zu ,, soll innerhalb drei Tage geschehn nachdem Blatfes innerhalb ri 613 jr 3 K ,, . . ieser Frist erscheint, in der ersten, demnächst erscheinenden
Wer dieser Verpflichtung nachzukommen unterläßt, wird mit Geldbußen von 20 bis 100 Rbihlr. bestraft, ünd die begehrte Aufnahme kann, wenn es serner verlangt wird, durch tägliche Geldstrafe erzwungen werden.
S. 18. Wird die Presse als Werkzeug für eine Handlung benutzt, die nach den Gesetzen strafbar ist, so kann die Verantwortlichkeit, welche ein solches Verbrechen mit sich führt, nicht aus dem Grunde fortfallen daß die Presse dazu gebraucht worden ist. . t „S149. Sofern gegenwärtiges Gesetz eine Milderung der in den bis etzt geltenden Gesetzen festgesetzten Strafen enthält, kommt dasselbe analo— gisch zur Anwendung, wenn die genannten Verbrechen durch Worte oder ungedruckte Schriften begangen worden, und zwar in der Art daß bei Be⸗
Strafmaßes auf den geringeren Grad der ueberlegung, welche
stimmung des
* 10 . S3Bri * h gewöhnlich mit der ungedruckten Rede verbunden ist, und die geringere Wir— Rücksicht genommen wird.
lung, welche dieselbe im Allgemeinen hervorbringt,
Doch kann in keinem Fall unter das in gegenwãrtigem Gesetz festgestellte geringste Strafmaß herabgegangen werden, wenn die Gesetzgebung, welche sonst auf das Verbrechen angewandt werden würde, ein größeres Strafmaß annimmt. z
§. 20. Alle bisher geltenden Anordnungen in Betreff der Druckfrei⸗ heit, darunter jedoch nicht diejenigen inbegriffen, wodurch der Nachdruck ver⸗ boten wird, sind bei dieser Gelegenheit aufgehoben.
Koöpenhggen , enn, ie beiden Thinge sind mit der Festsetzung ihrer Geschäftsordnung beschäftigt. Im Landsthing sprach sich Orsted gegen mehrere neue Bestim mungen aus, welche das Comité in die Geschäftsordnung gebracht hat. So hat sie z. B. die Behandlung der Sachen durch Abthei⸗ lungen aufgegeben, theils weil der Thing nicht sehr zahlreich ist und theils weil diese Behandlung den Geschäftsgang auch eben nicht fördert; an die Stelle der Abtheilungen werden zwei Arten Ausschüsse vorgeschlagen, nämlich permanente und spezielle. Orsted wollte die Abtheilungen beibehalten wissen. Wessely behielt sich einen Aenderungs-Antrag vor, insofern ihm die Stellung der Mi—⸗ norität der Majorität gegenüber nicht gesichert genug schien. Sein Vorschlag sei also, daß, wenn ein Ausschuß von fünf Mitgliedern zu wählen sei und eine Majorität z. B. drei Wahlen durchgesetzt habe, dann, wenn (ine Minorität von 20 vorhanden sei, je 10 Mitglieder der Minorität sich zusammenfügen und befugt sein sollten, ein viertes und fünftes Mitglied hinzuzuwählen. Borgen unterstützie den An⸗ trag und forderte den Ausschuß auf, den Antragsteller zu einer stonferenz aufzufordern. Schouw wollte sich von Seiten des Aus⸗ schusses hierzu verstehen, aber H. P. Hansen erklärte als Mitglied des Ausschusses, er könne sich nicht auf einen Vorschlag einlassen, welcher der Minorität ein so großes Recht einräumen würde. Könne die Minorität sich nicht zur Majorität machen, so müsse sie sich darin finden, Minorität zu sein. Kierkegard hielt sich für überzeugt, daß das Landsthing Dänemarks, wenn ein Aus— schuß niedergesetzt sei und eine Stimme sich in einer Richtung hören lasse, die durchaus nicht repräsentirt sei, schon dafür sorgen werde, daß diese Stimme Eingang finde und zum Ausschuß gerufen werde. Hierfür, meinte er, bürge §. 8 des Entwurfe, welches Wessely doch nicht so ganz cinräumen wollte. Hierauf wur⸗ den die 88. 11 — 16 inkl. verlesen, worunter die wichtigste Bestim⸗ mung ist, daß Gesetzvorschläge, die von Mitgliedern des Things eingereicht werden, in gesetzlicher orm abgefaßt und einem perma⸗ nenten Comité vong9 Mitgliedern übergeben werden sollen, welches ein Gutachten darüber abzugeben hat, ob der Vorschlag sich zur Verhandlung eigne. Auch die Verhandlungsweise ist verändert, na— mentlich bei der ersten und zweiten Verhandlung. Auch gegen diese neuen Bestimmungen protestirte Orsted. Die Verhandlung wurde mit S. 17 geschlossen und hierauf zur Niedersetzung von Comitèés geschritten: I) über den Gesetz⸗Entwurf in Betreff der schwebenden Schuld; 2) über den Gesetz⸗Entwurf wegen der provisorischen Zoll⸗ vorhältnisse zu den Herzogthümern Schleswig und Holstein; ZI über den
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Entwurf wegen des Ausfuhrzolls von Hornvieh; Müber den Gesetz⸗Ent⸗
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Dienstag d. 12. Febr.
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wurf wegen Handel und Schifffahr 5. fragte der Vorsitz ende, ob c nch Si, Gol, Betreff . ersammlung wünsche daß ein .
etreff des provisorischen Gesetzes wegen 39 Et Ei a in Accise von Schiffen und Waaren, und des Entwurfs . . gesetze gewählt werden solle, und da sich Niem nd dan e mn one so nahm er es als ausgemacht an, daß keine Conn e . werden solle. Der Finanzminister legte hierauf den nr n ühlt einem Gesetze vor wegen Aufhebung mehrerer älteren Steuern ö Steuerausgleichungen, so wie wegen der Vertheilung der Wieder erstattung derselben und künftiger direkter Steunerauflagen. Hier⸗ auf schritt die Versammlung zur Berathung über die Geschäfts⸗ ordnung. Auch hier äußerten sich verschiedene Meinungen über die Abtheilungen, doch gab es nicht so viel Anmerkungen wie im Land— thing, und man gelangte bis zum §. 30. ;
Der Belt ist, so weit man von Korsor und Nyborg es wahr—
nehmen kann, frei von Eis.
WwWissenschaft und Kunst. Erste Soiree des Tonkünstler-Vereins im Saale des Hotel de Russie.
ö . (Den 9. Februar.)
Die erste Soiree des Tonkünstler-Vereins zum Besten seiner Unterstützungs Kasse für hülfsbedürftige Tonkünstler fand am 9ten im Saale des Hotel de Russie vor einem zahlreichen und gewählten Auditorium statt und erregte durch Inhalt und Ausführung des Gebotenen die lebendige Theilnahme der ganzen Versammlung. Befonderes Interesse gewährte gleich das Konzert von Seb. Bach, mit welchem die Soiree eröffnet wurde. Für drei obligate Instrumente (Piano, Violine, Flöte) und Orchester ompon int, läßt das Musikstück durch Form, wie Inhalt, über seine Echtheit keinen Augenblick im Zweifel, obgleich ein derartiger Zweifel wirklich aus- gesprochen worden sein soll. Jener erhabene, großarlige und prachtvolle Stol, der seine Wirkungen in den eigenthümlichsten Verkestungen der Stimm- führungen, in den künstlichsten contrapunktischen Verflechtungen und in einem wahrhaft wunderbaren Reichthum des harmonischen Baues sucht, ist auch das Bezeichnende und Charakteristische in diesem Konz ert. Jeder einzelne Satz, jede Harmoniefolge, jede Note bekundet darin den erhabenen Geist Seb. Bachs. Dem Tonkünstler⸗Vereine darf es daher um so mehr zum Verdienste angerechnet werden, daß er dies Werk des terefflichen Altmeissers der Offentlichkeit vorführte, als dies auch in würdiger Weise geschah. Nicht nur der Klavierspieler, Herr Pfeiffer, löste seine Aufgabe, die er tech- nisch und geistig glücklich erfaßt hatte, anerkennungswerth, sondern auch der Violinist Herr Ad. Stahlknecht und der Flötist Herr Gantenberg, thaten dem Werke Genüge. Nur das Orchester hätte vielleicht eine etwas stärkere Besetzung der Violine bedingt, wodurch die Wirkung das Ganzen jedenfalls nech um ein Bedeutendes gehoben worden wäre. Die Hörer wohnten diesem seltenen Kunstgenusse mit sichilicher Hinge⸗ bung bei und gaben ihre Befriedigung mit dem Gebotenenöfters sogar durch lauten Beifall zu erkennen. Nächstdem kam eine Fantasie für Violoncell durch Herürn Jul. Stahlknecht zum Vortrag, in welcher sich der Ge— nannte wieder als trefflicher Künstler zeigte und namentlich durch die Zart— heit und das Seelenvelle seines Spiels den allgemeinestn Beifall fand.
Im Volksthing
Einigen Gesängen von Jul. Weiß, von Fräulein Caspari beifällig vorgetragen, folgte alsdann noch eine sehr interessante Nummer in einem Quintett von Franz Schubert für Piano mit Streich⸗Instrumenten, das schließlich zur Aufführung kam. Oliginalität der Erfindung mit äußerst ansprechendem Inhalte verbindend, besonders glänzend in der Behandlung des Pignos entgegentretend, ohne das die Streich-Instrumente deshalb ver⸗ nachlassigt erscheinen, versehlte das schöne Tonwerf einen tief nachhaltigen Eindruck auf die empfängliche Hörer hervorzurufen um so weniger, als die Ausführung das ihrige dazu beitrung, die Schönheiten der Composition in das gehörige Licht zu stellen. Die laute Anerkennung des Publikums fehlte daher dieser Letzten Nummer nicht, für deren treffliche Ausführung, außer Herrn Löschhorn, der den Klavierpart inne hatte, auch den übrigen Mit— wirkenden, den Herren Gebrüdern Stahlknecht, Weiß und Te etz, Dank gebührt. Möge der Tonkünstler-Verein in seinen achtbaren Bestrebungen eiftig fortfahren und guten Erfolges stets gegenwärtig sein!
. Berliner Börse.
3 Berlin, . Febr. Die Haltung unserer Börse war im Laufe dieser Woche unsicher und die Coursè verloren durch die Ereignisse in Paris an Festigkeit. Wenngleich das Weichen der soliden Effek⸗ ten nur unbedeutend war und deren Course sich bereits durch an— sehnliche Ankäufe wieder gehoben haben, so blieb die allgemeine Stimmung in Betracht des politischen Konflikts zwischen England und Griechenland doch gedrückt, und das Geschäft, besonders in den letzten Tagen, höchst unbedeutend. — Von Eisenbahn-Actien wur— den abermals in Köln⸗-Minden beträchtliche Posten gekauft, deren Cours hatte sich bereits bis 957 gedrückt, ist aber sehr rasch wieder bis 9böé! “ gestiegen. Eben so zeigte sich nach einem Rückgange von in a zr 5 viel Begehr für Berlin-Anhalter, so daß solche wie⸗ der bis 943 bezahlt wurden, heute aber nur 94 „ schlossen. Eben so waren auch Magdeburg -Halberstädter Actien täglich gesucht und stiegen im Laufe dieser Woche bis heute von 141 bis 113 . In Niederschlesisch⸗Märkischen und Stargard⸗-Posen fanden nur wenig Schwankungen statt, heute blieben solche a 85 *. eher zu lassen als zu haben. Oberschlesische Actien ziemlich vernachlässigt und nur von L. A. Kleinigkeiten a 1963 5 umgesetzt; L. B. 101 Br. Berlin-Potsdamer, bis 687 bezahlt, gingen wieder bis 66 I6 zurück, wozu indeß heute am Schlusse der Börse sehr bedeu⸗ tende Posten gekauft wurden. In Bergisch⸗Märlischen, Rheini⸗ schen und Halle⸗Thüringer Actien war der Umsatz geringfügig; be sonders Rheinische blieben offerirt. Die Notirung in dem héutigen amtlichen Courszettel von 46 Geld beruht offenbar auf einem Irr— thum, da allgemein à 46 und billiger anzukommen war.
Der Handel in Friedrich Wilhelms Nordbahn influirte auch diesmal wieder auf die allgemeine Tendenz der Börse, und obschon die Cassastücke sich so knapp machen, daß die Fixer fast * Deport bis Ende dieses Monats bewilligen, so drückte sich der Cours der—
selben doch von 465 a 141 36, schloß indeß 417 a 3 . Die vielen verdächtigenden Zeitungs-Annoncen bedürfen, mit Rücksicht auf die Operationen der Contremine für das Privat- Publikum keiner Be— leuchtung, nur glauben wir, die Angabe, als wäre die Börse im Allgemeinen mit Zeitkäufen engagirt, durchaus als faktisch unrichtig bezeichnen zu müssen, indem der höhere Cassa⸗-Cours gerade das
Gegentheil beweist. ; Prioritäts-Obligationen bleiben meistens anhaltend begehrt und steigend, vornehmlich herrschte für Köln⸗Minden Hproz. und 4proz. große Kauflust, in Folge dessen auch höhere Course dafür angelegt werden mußten. Auch Potsdam Litt. D. und Fr. W. Nordbahn gut zu lassen. Halle⸗-Thüringer etwas billiger begeben. Rheinische proz. einiger Verkaufs-⸗Ordres wegen, gewichen. Preußische Fonds, welche etwas zurückgingen, haben sich wieder gehoben. In Bank⸗Antheilen zu der letzten Notiz von 95 , Meh⸗ reres umgesetzt; die Frage danach hat sich etwas vermindert, ande⸗ rerseits aber zeigen sich auch wenig Abgeber dafür und die Stücke machen sich pr. Kasse anhaltend knapp. ᷣ Auf ausländische Fonds hatten die politischen Bedenken nur den Einfluß, daß der Umsatz darin nachließ; dringende Verkäufer zeigten sich nicht und die Course vermochten daher, sich ziemlich fest zu behaupten.