arlberg, Steyermark, Kärnthen und Krain, Gärz, Gradisca, Istrien und Triest ernannt worden.
Das sechszehnte und siebenzehnte Stück des allgemeinen Reichs⸗ gesetz und Regierungsblattes, welche morgen ausgegeben werden, enthalten in den zehn Sprachen des Reichs eine Kaiserliche Ver⸗ ordnung vom 31. Dezember 1849, wodurch, vom Tage der Kund⸗ machung angefangen, eine neue Strafvorschrift über die Verleitung von Soldaten zur Verletzung der in dem Fahneneide beschwornen Treue und zu verschiedenen anderen pflichtwidrigen Handlungen in Wirksamkeit gesetzt wird: ein Kaiserliches Patent vom 17. Januar 1850, womit mehrere Milderungen der bestehenden Strafgesetze über Verbrechen und schwere Polizei⸗Uebertretungen angeordnet und, vom Tage der Kundmachung angefangen, in Wirksamkeit gesetzt werden; ferner nur vorläufig in deuscher Sprache: ein Kaiserliches Patent vom 17. Januar 1850, wodurch eine neue provisorische Straf prozeß Ordnung mit der Bestimmung kundgemacht wird, daß der Tag, an welchem sie in Wirksamkeit zu treten hat, erst nachträglich bekannt gegeben werden wird.
Dabei wird zugleich das erste Stück des geben, welches in Folge einer Verordnung der Ministerien des In⸗ nern und der Justiz bestimmt ist, bei wichtigeren, vom Kaiser selbst sanctionirten Gesetzen und Verordnungen, auch die Ministerial⸗Vor⸗ träge, womit die Entwürfe zu solchen Gesetzen und Verordnungen zur Sanction Sr. Majestät vorgelegt und motivirt werden, sedoch nur in deutscher Sprache, kundzugeben, und welches in diesem ersten Stücke die Ministerial-Vorträge zu den obigen drei provisorischen Gesetzen und Verordnungen enthält.
Dem Gemeinderathe sind nunmehr die Verzeichnisse über die von der Stadt Wien im Jahre 18148 getragenen Einquartierungs— sasten vorgelegt worden. Das Ausmaß der Einquartierung, welche eine Gemeinde zu tragen hatte, richtet sich, wie herkömmlich, nach dem Wohnzinserträgnisse in ihrem Bezirke. Die innere Stadt trägt 5, 959,717 Fl. an Wohnzins. Die ergiebigsten Bezirke nach ihr sind die Leopoldstadt, welche 1,433,718 Fl., die Wieden, welche 1387, 093 Fl., und die Landstraße, welche 1,002,454 Fl. an Wohnzins trägt. Ueber eine halbe Million tragen die Vorstädte Alservorstadt, Schottenfeld, Gumpendorf, am wenigsten trägt der Taurenzergrund, nämlich 91428 Fl. Ganz Wien zusam⸗ men trägt nicht mehr als 15,146,228 Fl. Wohnzins. Es entfällt alfo auf einen Einwohner der Betrag von 30 Bl. C. -M. jährlicher Auslage für Wohnung. Am meisten mit Einquartierun— gen belastet waren im Jahre 18148 die Leopoldstadt, welche 174,346, die Wieden, welche 167,408, die Landstraße, welche 110,654, und die Alservorstadt, welche 139,490 Einquartierungstage leistete. Im Ganzen leistete Wien in dem genannten Jahre 977,303 Einquar⸗ tierungstage. Bei der nicht immer möglichen Rücksicht auf gleich— mäßige Vertheilung kam es, daß eine große Anzahl von Vorstädten bei weitem mehr leistete, als ihnen rechtmäßig zugemuthet werden konnte. Darunter sind die Alservorstadt mst 102,436, die Leopoldstadt mit 81, 36, die Wieden mit 77,906, die Landstraße mit 75,95! und der Erdberg mit 32,517 Tagen. Ueberdies trugen an der Ueberbelastung die Vorstädte Althan, Brei⸗ tenfeld, Hundsthurm, Jägerzeil, Magdalenengrund, Maxiahilf, Reinprechksdorf, Matzleinsdorf, Rossau (23,356), Schaumburger⸗ grund, Spittelberg, St. Ulrich, Weißgärber. Die anderen trugen natürlich um eben so viel zu wenig von der Last. Die Mehrbelastung im Ganzen betrug 429, 8580 Tage, welche den Tragenden entschädigt werden. Zur Entschädigungssumme, welche sich auf 371,475 fl. beläuft, trägt die innere Stadt, welche gar keine Einquartierung hatte, allein 128,182 Fl. bei.
Das zweite wiener Freiwilligen⸗Bataillon wurde am 4. Februar in der Kaserne zu Mauer aufgelöst. Dasselbe war 755 Mann stark und erhielt gleich dem dritten Bataillon, eine monatliche Gra tislöhnung. Die Zahl der nach Wien Zuständigen belief sich auf ungefähr 360 Individuen.
Zürst Friedrich von Schwarzenberg ist gestern nach Preßburg abgereist.
Aus der Menagerie in der Stadt Kamienik in Böhmen sind dieser Tage ein Löwe und ein Tiger entsprungen, und er füllten die Stadt mit Schrecken. Beide mußten erschossen werden. ö
Die Schiffbrücke nächst der Eisenbahnbrücke wurde gestern für den Verkehr eröffnet. Seit vorgestern Mittag, wo sich der Wind günstiger stellte, ist die Ueberfuhr bei Nußdorf wieder in Thätig⸗ keit, jedoch besonders auf dem diesseitigen Ufer, kein besonderer An⸗ drang bemerkbar. Der Wasserstand ist um 19“ zurückgegangen und stand gestern auf 109 3* über Null. Der Civil⸗ und Militair⸗ Gouverneur und der Statthalter nahmen vorgestern die Schiff⸗ brücke in Augenschein, worauf von demselben deren Ueber⸗ tragung auf ihren gegenwärtigen Standpunkt angeordnet wurde. Vorgestern Vormittag um 10 Uhr wurde im Kaiserwasser der Donau eine Brücken⸗Equipage des Pionier ⸗Corps, welche ober⸗ halb der ärarischen Brücke Anker geworfen hatte, durch den Strom an das fünfte Joch der Brücke der Art geschleudert, daß von der Mannschaft drei Pioniere in den Strom stürzten. Es gelang dem Schiffmanne Joseph Foller, zwei von den Pionieren mit eigener Tebensgefahr zu retten. Der dritte wurde erst unterhalb der Ei— senbahnbrücke durch drei Schiffleute glücklich aus dem Wasser ge⸗ zogen. Das Gerücht, wonach sechs Personen auf der Simmerin⸗ ger Heide bei der letzten Ueberschwemmung das Leben eingebüßt, hat sich nach den diesfalls eingeleiteten Erhebungen als durchaus unbegründet herausgestellt.
Bei der in Leipzig bevorstehenden Industrie⸗Ausstellung wird
die österreichische Regierung durch zwei Delegirte vertreten sein. Sendungen, welche nicht mehr als 49 Pfund Sporkogewicht betra— gen, ist unter Nachweisung ihrer Bestimmung zur dortigen Aus⸗ stellung, so wie der gesammten diesfälligen Korrespondenz, die Portofreiheit zugestanden worden. Am Donnerstag wurde im Burgtheater zum erstenmal Bauern⸗ seld's „Sickingen“ gegeben, ohne mehr als einen sogenannten s:uccks estime zu ärndten. Das Stück bietet, den Rezensionen zufolge, nicht sowohl ein treues Gemälde jener großartigen Epoche, als vielmehr ein partieenweise gefälliges Genrebild. Der Verfasser wurde zweimal gerufen.
Beilageheftes ausge⸗
Bayern, Münch en, 8. Febr. (Münch. Ztg.)
n . 8. ; Ztg.) In der 3 a ne der Abgeordneten⸗-Kammer wurde von mehre⸗ e ri . ö e. . zweiten Ausschusses Vortrag erstattet über die . e Referate; „die von der Regierung der er, ,, in neten vorgelegten Nachweisungen bezüglich der n , n, in den Jahren 1845 — 46 und schosen, vir h er gedachte Ausschuß hatte nämlich be— iiblich n n, ern,, ung des fraglichen Gegenstandes, wie bisher 1 e, e n n. in das der Einnahmen und jenes Dal 6. e . zu * und bei den Einnahmen die Rubriken ,,, und Brückenbauten, Militairkosten, , ,
genständen spezieller Referate zu machen; wie auch über dle im Budget
nicht vorkommenden Fonds besonderen Vortra Zuerst ergriff Herr Rebenadk das Ver k n.
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referat über die Einnahmen zugewiesen worden war, um einen kurzen Ueberblick seines bereits an die Kammermitglieder zur Ver⸗ theilung gelangten gedruckten Berichts zu geben. Dieser Bericht zerfällt in drei Theile, nämlich: J. Theil: Nachweisungen für das Jahr 1845 — 46; II. Theil: Rachweisungen für das Jahr 1816 — 47; Jil. Theil: Erörterung der Rechnungsresultate beider Jahrgänge. Jever Theil zerfällt in die zwei Abschnitte: A) Einnahmen aus dem Bestand der Vorjahre; B) Einnahmen des laufenden Dienstes.
Hierauf bestleg die Rednerbühne Herr Neufffer, um über die Er⸗ gebnisse der Donaudampfschiffahrt in den Jahren 1846—47 Vor⸗ krag zu erstatten. In dem Vortrage des Herrn Neuffer, welcher sich im Wesentlichen auf sein desfalls gedrucktes Referat bezieht, heißt es am Schlusse: „Meine Herren, worüber wir Alle hoch er⸗ freut sein können, ist die in jüngster Zeit außer allem Zweifel ge⸗ stellte Thatsache, daß Oesterreich das Bedürfniß einer mit Deutsch⸗ land gemeinensamen Handelspolitik fühle. Denn auf diesem Wege werden wir doch noch zur ersehnten Einigung gelangen. Bayern wird, das erwarte und hoffe ich, sein Recht wahren bei dem zu Frankfurt stattfindenden Zollkongresse; es wird auch dort sein Interesse zu vertreten wissen, indem es zugleich die hierbei gestellte große Auf⸗ gabe miterfüllen hilft, und gewiß nicht vor Opfern zurüͤckschrecken, wenn solche wirklich zum Heile Deutschlands gebracht werden müssen.“
Bevor die noch übrigen Mitglieder des zweiten Ausschusses ihre Vorträge erstatteten, ergriff der inzwischen in den Saal ge tretene Königliche Staats-Minister der Justiz, von Kleinschrod das Wort, um eine von dem Abgeordneten von Wening unter Be— zugnahme auf eine von dem Mlinisterial-Kommissair von Molitor in der achten Sitzung der Kammer der Abgeordneten gemachte Aeußerung jüngst gestellte Interpellation bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe in nachstehender Weise zu beantworten: „Die, To⸗ desstrafe besteht dermalen im ganzen ümfange des Königreiches, indem sie dem Strafsysteme des in den Landestheilen diesseits des Rheins geltenden Strafgesetzhuches vom Jahre 4813, so wie des in der Pfalz zur Anwendung kommenden französischen Gesetzbuches an die Spitze gestellt ist. Da diesen beiden Gesetzbüchern, namentlich aber dem letzteren vielfach der Vorwurf gemacht wurde, daß die Todes⸗ strafe zu häufig in demselben angedroht sei, so zog die Regierung in Erwägung, ob es nicht zweckmäßig sei, zugleich über die Anwen⸗ dung der Todesstrafe in den Landestheilen diesseits und jenseits des Rheines noch vor der Vollendung der Revision des gesammten Strafrechts schon dem gegenwärtigen Landtage einen Gesetz⸗Entwurf vorzulegen. Darauf bezog sich die Aeußerung des Königl. Ministe⸗ rial-Kommissärs von Molitor, welche er in der achten Sitzung die⸗ ser hohen Kammer gemacht hat. Nach reiflicher Erwägung findet sich jedoch die Regierung veranlaßt, eine solche Vorlage zur Zeit nicht an die Kammer zu bringen, einerseits weil ein solcher Gesetz⸗ Entwurf die wichtigsten Materien des Strafrechtes berühren müßte, und daher dem in der Ausarbeitung, begriffenen Strafgesetzbuche auf eine vielleicht das System desselben beeinträchtigende Weise vorgegriffen werden könnte; andererfeits, weil dafür kein dringen— des“ Bedürfniß besteht; denn es würde sich bei der Ausar⸗ beitung eines solchen Gesetz Entwurfs nicht um Aufhebung der Todesstrafe, sondern nur um eine Beschränkung derselben auf bestimmte Fälle handeln, in welchen ihre Anwendung durch die Prinzipien der Gerechtigkeit unabweisbar geboten ist. Nach der Ansicht der Regierung ist nämlich die Todesstrafe nicht blos ein ge⸗ rechtes, sondern auch unentbebrliches Strafmittel; ersteres hat die Wissenschaft mit schlagenden Gründen nachgewiesen; letzteres ist in der Erfahrung begründet; denn auch der entschiedenste Optimist würde wöhl nicht im Ernste behaupten wollen, daß in der jüngsten Zeit die Sittlichkeit und das Rechtsgefühl im Volksleben Fort schritte gemacht hätte, so daß keine todeswürdigen Verbrechen vor kamen und deswegen die Todesstrafe beseitigt, werden könnte, vielmehr hat der durch Rede und Schrift reichlich aus gestreute Same der Anarchie, der Glaubens und Sit kenlosigkeit reichliche Früchte getragen, und ich könnte, bedürfke es eines Nachweises, darüber Ihnen hinreichende Belege aus den jüngsten Tagebüchern unserer Strafrechtspflege vorlegen. Es hat sich auch die Regierung bei der projektirten Reichsversassung in den Vorlagen vom 18. Mai 18419 für die Beibehaltung der Todesstrafe ausgesprochen, und wenn während der zwölf Monate, während welcher mir das Portefeuille des Justiz⸗-Ministeriums ver⸗ traut wurde, kein Todesuriheil vollzogen wurde, so lag der Grund lediglich darin, daß in allen einzelnen Fällen wichtige Gründe für die limwandlung der Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe gegeben waren. Allerdings befanden sich unter den Verbrechen, die zur Zeit abgeurtheilt worden sind, manche gräuliche und unzweifelhaft todeswürdige Misse⸗ thaten. Allein ich muß darauf aufmerksam machen, daß in Folge der neuen Instructionen, welche wir seit dem Jahre 1849 erlangt haben, auch in solchen Fällen ein entscheidendes Gewicht für die Umwandlung der Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe in der Art des Beweises liegen kann. Denn der Indizienbeweis, welcher frü⸗ herhin gefetzlich die Anwendung der Todesstrafe ausschloß, läßt dermalen dieselbe zu, und deshalb muß in solchen Fällen bei Aus—⸗ übung des Begnadigungsrechtes mit größter Behutsamkeit verfahren werden, weil der Indizienbeweis an sich trügerisch und die Vollziehung der Todesstrafe irreparabel ist. Ich trage nicht das mindeste Bedenken, zu erklären, daß, wenn bisher nicht zufällig bei jedem einzelnen Todesurtheile in der individuellen Thatsache triftige Gründe vorge— legen wären, die Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln, ich nimmermehr auf Begnadigung angetragen haben würde, so wie, wenn diese Voraussetzungen in einzelnen Fällen wegfallen sollten, ich mich verpflichtet fühlen würde, den Vollzug des Todesurtheiles zu beantragen; denn das Begnadigungsrecht hat nicht das Recht, die Strafrechtspflege zu schwächen, sondern nur den Gegensatz, wel⸗ cher zwischen materiellem und sormellem Rechte eintreten kann, aus⸗ zugleichen.“
„Hierauf wurde in der Erstattung der Vorträge des zweiten Ausschusses wieder fortgefahren, und es erhielt zunächst Herr kang⸗ guth das Wort, um sich in Kürze auf seinen gleichfalls bereits ge⸗ Drucklen Bericht über die Einnahmen der Königl. General- Lotto⸗ Administration zu beziehen, aus welchem er mehrere Stellen verliest. Alsdann bestieg Freiherr von Lerchenfeld die Rednerbühne und erstattete Vortrag über die Gesammt⸗ Staats ausgaben in, den Jah⸗ ren 1845 — 46 und 1846 — 47, indem er sich im Wesentlichen eben⸗ falls auf sein über diesen Gegenstand verfaßtes Referat bezog und bemselben nur einige wenige mündliche Erläuterungen voranschicken zu müssen glaubte. Ihm folgte auf der Rednerbühne Herr von Roch, um Spezialvortrag über Straßen-, Brücken- und Wasserbau⸗ ten, dann über Landbauten in den Jahren 1845 — 46 und 1846 — 47 zu erstatten. Die Reihe der Vortragerstatter des zweiten Ausschusses schließt Herr Thinnes, welchem die Aufgabe gewor⸗ Den war, die Rechnungan der Kreisfonds zu prüfen. Auf. Einla⸗ dung des Präsidenten ein hierauf Herr von Gäßler die Red nerbühne, um als Secretair des. V. Ausschusses über die eprüften, zur Vorlage an die Kammer nicht geeignet befundenen eschwer⸗ den Vortrag zu erstatten. Nachdem hierauf noch Herr Fischer, Stadtschreiber von Ingolstadt, sich das Wort erbeten hat, um eine seiner Vaterstadt in der Judenemaneipationsfrage widerfahrene
Verdächtigung als völlig unbegründet zu widerlegen, schloß der Präsident nach 11 Uhr Mittags die Sitzung mit dem Bemerken, daß die nächste am folgenden Tage stattfinden werde.
Sachsen. Dres den, 10. Febr. (D. A. 33 Diesen Mor⸗ gen ist ein erster Bericht des zur Begutachtung der deutschen Ver⸗ fassungs⸗ Angelegenheit erwählten außerordentlichen Ausschusses der ersten Kammer (Mammen als Vorstand, Schenk als Berichterstatter, Dr. Josph, Küttner und von Earlowitz) an die Mitglieder der ge⸗ nannten Kammer vertheilt worden.
Gegenstand der Berichterstattung sind: 1) der von dem Abge⸗ ordneten von Carlowitz am 20. Dezember 1849 eingebrachte Antrag, daß die sächsische Regierung von dem bekannten Vorbehalte zum Buͤndnisse vom 265. Mai v. J. absehen, den Verwaltungs rath und den erfurter Reichstag beschicken lassen möge, und 2) das Königliche Dekret vom 28. Dezember v. J., das deutsche Verfassungs werk betreffend. Rücksichtlich des letzteren tadelt der Bericht zunächst die Form, weil in demselben die Wirksamkeit der Kam— mer in dieser Angelegenheit auf eine „bloße Kenntnißnahme“ be⸗ schränkt wird, während nach dem zeither in Sachsen befolgten par⸗ lamentarischen Brauche die an die Kammern gebrachten Dekrete denselben entweder zur
„Erklärung“ oder zur „gutachtlichen Aus⸗ lasfung“ unterbreitet worden seien, abgesehen davon, daß nach Lage der Sache
in Betreff des deutschen Verfassungswerks der Wille der Volksvertretung schon jetzt verfassungsmaäͤßiges
Gehör hätte finden sollen. Hierüber wie in den Hauptpunkten der ganzen Angelegenheit hat eine Verständigung mit der Regierung nicht erzielt werden können, indem diese dabei stehen geblieben ist, „daß die Regierung zur Einholung einer Zustimmung oder Erklä rung der Kammern in der deutschen Verfassungsfrage weder in ihren verfassungsmäßigen Obliegenheiten noch in der dermaligen Lage der bezüglichen Verhandlungen einen Anlaß hat finden können.“ Dieser Auffassung der Befugnisse constitutioneller Kammern gegenüber be⸗ harrt der Ausschuß unter Berufung auf die Königliche Proclama—⸗ tion vom 30. Mai 1849 und §. 2 der Verfassungsurkunde, so wie unter dem Anführen, daß das sächsische Volk zu den Mitcontrahen⸗ ten des Bündnisses vom 26. Mai gehöre, mithin die Regierung auch nicht berechtigt sei, einseitig von demselben zurückzutreten, auf der entgegengesetzten Ansicht und glaubt zur faktischen Wahrung per den' Kammern verfassungsmäßig zustehenden Rechte sich aufge fordert zu sehen, rücksichtlich des ihnen zur bloßen Kenntnißnahme vorgelegten Königlichen Dekrets selbst, so wie des von der Regierung in der deutschen Verfassungsangelegenheit zeither verfolgten Ganges und des gegenwärtig von ihr behaupteten Standpunktes „mit he stimmten Erklärungen und Anträgen“ hervorzutreten.
Der Ausschußbericht behandelt hierauf das in dem Königlichen Dekrete vom 28 Dezember und der beigefügten Denkschrift sammt deren 29 Beifugen enthaltene Material nach drei verschiedenen Zeit⸗ abschnitten, nämlich sofern es sich 1) auf die Zeitperiode vor dem 26 Mai 1849, 2) auf den Abschluß der zwischen Sachsen, Preu⸗ ßen und Hannover erfolgten Vereinbarungen und 3) die seit und mit dem 19. Oktober 1849 eingetretenen Ereignisse bezieht. Das Endresultat einer langen historischen und staatsrechtlichen Beleuch tung der bekannten Aktenstücke ist das Bekenntniß des Ausschusses, daß das zeitherige Verhalten der Regierung in der deutschen Ver fassungsangelegenheit, „so viel das Materielle betrifft“, für gerecht fertigt erkannt werden müsse; nur wäre, setzt der Ausschußbericht hinzu, zu wünschen gewesen, daß „die formelle Behandlung dieser Angelegenheit seitens der (sichsischen) Regierung eine andere gewesen sein möchte. ,
In dieser Beziehung macht der Ausschußbericht auf drei Mo menteè aufmerksam: 1) Es wäre nicht blos räͤthlich, nein, es wäre sogar nothwendig gewesen, daß der Königl. sächsische Bevollmäch⸗ tigte beim Verwaltungsrath auch nach dem 19. Oktober 1849 ver⸗ blieben. 2) Es dränge sich die Frage auf, warum denn die sächsi sche Regierung nicht früher schon und namentlich sofort nach dem J. Oktober 1849 selbst mit bestimmten Ahänderungs⸗ Vorschlägen bezüglich des unterm 26. Mai vereinbarten Verfassungs-Entwurfs herausgetreten sei? Der Königl. Regierungs- Kommissar hat hierzu Folgendes angeführt: „Die Regierung habe durch den bei Abschluß Fes Bündnisses eingelegten Vorbehalt sich die Füglichkeit der Er neuerung der Verhandlungen und der Umgestaltung der Verfassung für einen gegebenen Fall gewahrt. Dieser Fall sei eingetreten. Dadurch aber, daß die preußische Regierung im Vereine mit den dem Bündnisse beigetretenen Staaten einerseits diesem Vorbehalte jede recht liche Gültigkelt und praktische Wirksamkeit abgesprochen, andererseits dem Bündniß eine dessen Bestimmung fremde und mit den Bundes⸗ gesetzen unverträgliche Anwendung durch thatsächliches Voranschrei⸗ ken behufs der Errichtung eines norddeutschen Bundes gegeben und, des Widerspruchs von Sachsen und Hannover ungeachtet, die Wahl zu einem für diesen Zweck einzuberufenden Reichstag ausge schrieben, sei die sächsische Regierung in die Lage versetzt worden, von jenem Vorbehalte keinen anderen Gebrauch machen zu können, als sich bei den hiermit in Verbindung stehenden Maßregeln nicht zu betheiligen und sich daher auch einer ferneren Theilnahme an den Berathungen des berliner Verwaltungsraths zu enthalten.“ E dlich 3) meint der Ausschußbericht, wäre zu wünschen gewesen, daß die sächsische Regierung von der Erlassung der Depesche vom 27. Dezember 1849 ganz abgesehen hätte. Was endlich die an die Staatsregierung zu bringenden Anträge betrifft, so laulen die Ansichten der Ausschußmitglieder ganz auseinander, Yer Abgeordnete Dr. Joseph enthält sich zur Zeit spezieller An⸗ träge. Vice⸗Präsident Mammen hat folgenden Antrag gestellt:
I) Die Kammer wolle beschließen, im Verein mit der zweiten Kammer folgende Erklärung an die Staatsregierung abzugeben:; *) Dig sächsischt Volksvertretung erklärt, daß sie nur einer aus sreiet Wahl 3. Volks her⸗ vorgegangenen deutschen Rational-Versammlung, zu deren Beschickung alle
denssche Stämme aufzufordern sind, das Recht .. ,, — j s Kaiserkro 8 kann, die durch die Ablehnung der deutschen Ka ran tdeg Äbschnitts Jil.
Göni k ĩ devisi Königs von Preußen nothwendig söhzorden⸗ . der deutschen Reichsver⸗
und die dadurch nöthig werdenden Abänderungen der i , Ten, fassung vorzunehmen; z) die Voll vertretung erllart , ,. . tige Vorschreiten der deutschen Regierungen in ber . . ö 1 uicht nur für die Einheit, Freiheit und Wohlfghr ⸗ ufd . rn, , gefährlich hält, sondern auch jede auf diesem eff g. gte ng ieser Frage für rechts verbindlich für das dentsche Voll nicht anerkennen kann. Y Bie Kammer wolle beschlieken, im . n , ö ; z en: Vie Sie Reg 9 609
der Sia ts, Riege ung zn binnen deutsche National! Versammlung auf
h . j Ilgemeine w . ö unn q 101 beschlossenen und von der deutschen Centralgewalt am
. ; ü ügaesetzblatt verkündeten Reichswahlgesetzes zusam⸗ ,,, . den Wegfall des unaus führbaren Ab⸗ schnitts Il der Reichs verfassung nöthig gewordenen Ergänzungen und Ab⸗ i unehmen. . . erf, n, H chterstatters Vice⸗Präsidenten S chenk lautet:
I) Die erste Kammer wolle in Verbindung mit der zweiten Kammer beantragen: a) daß die Königliche Regierung den durch das Statut des Dianne voin 26. Mai 14 ein gesehsen Veiwaltungsrath unverweslt,be= schicke, P) kraft des gemachten Vorbehalts diejenigen Abänderungsvorschläge zu dem Versassungsentwurfe vom 26. Mai 164, welche sie nunmehr für nöthig erachtet, mit thunlichster Beschleunigung bei dem Verwaltungsrathe nobrfnge und c) über das Resultat dieser Verhandlungen eine anderweile
Vorlage an die Kammern gelangen lasse; 2) die Anträge des Abgeordneten von Carlowitz, insoweit diese in Obigem nicht bereits Berücksichtigung ge⸗ funden, für jetzt auf sich beruhen lassen.
Hierüber haben sich noch die Abgeordneten von Car lowitz und Küttner, damit wenigstens zwei Mitglieder in einer und derselben Ansicht vereinigt sind, zu folgendem dritten Antrage ver⸗ einbart: .
. 68 möge die erste Kammer im Verein mit der zweiten Kammer die , Regierung veranlassen : 1) von dem im Schlußprotokolle vom 26. Mai 1819 den Vorlagen der Königlich preußischen Regierung gegenüber niedergelegten Vorbehalte thatsächlich abzusehen, 2) den Verwaltungs⸗Rath auss neué durch einen Beauftragten zu beschicken, an dessen Berathungen und Verhandlungen wieder Theil zu nehmen, demselben auch die Vorschläge, zu welchen die in den Konferenzprotokollen der Sitzungen vom 17. bis mit 26. Mai 1819 niedergelegten Ansichten und Verwaährungen des Königlich sächsischen Bevollmächtigten unter den jetzt dargebotenen Verhältnis⸗ sen des zu verwirklichenden Bundesstaats Veranlassung geben, of⸗ fen darzulegen; 3) dem sächsischen Volke die Theilnahme an den Bergthungen des fär den 35. März 1850 nach Erfurt be⸗ tusenen Reichstages durch ungesäumte Veranstaltung der Wahlen seiner Abgeordneten zu sichern, und 4) mit den Königlichen Regierungen von Bavern, Württemberg und Hannover wegen des Anschlusses an das Bünd⸗ niß vom 20. Mai 1549, nicht minder wegen Beschickung des Reichstages und endgültiger Feststellung des deutschen Verfassungswerks unverzüglich direkte Verhandlungen anzuknüpfen. kö
Die Staatsregierung hat zu diesen beiden letztgenannten An⸗
trägen erklärt, daß sie aus den, dafür in den Vorlagen ausführlich entwickelten Motiven sich nicht bewogen finden könnte, auf die von Carlowitz-Küttnerschen Anträge eben so wenig auf den Schenkschen unter 1a gestellten einzugehen; indeß sei sie geneigt, Vorschläge zu machen, welche sie „nunmehr“ für nöthig erachte. Auf welchem Wege aber dieselben zur Kenntniß Preußens und der übrigen Staa— len zu bringen seien, müsse die Regierung ihrem freien Ermessen vor⸗ behalten. Die Beschickung des Verwaltungsraths würde aber mit dieser Maßregel in Widerspruch stehen und den Erfolg derselben veretteln. . Frankfurt. Fra nkfu rt a. M., 9. Febr. (Frankf. J.) eh zeneral Lieutenant von Radowitz ist so eben hier angekommen. Vorgestern traf auch Fürst von Leiningen von einer Reise nach Wien und Berlin wieder hier ein.
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Ausland.
. Frankreich. Ge setz gebende Versammlung. Sitzung vom 8. Februar. Vorsitzender Dupin. Die Tagesordnung bringt elt die f on über die Mittheilung des Justiz⸗Ministers in , . Berurtheilungen mehrerer Mitglieder der National⸗ Versammlung und auf, das Erlöschen ihres Mandats. Der Prä— sibent läßt den Kommissions Bericht vorlesen, welcher darauf an⸗ trägt, das Mandat der in Versailles verurtheilten Repräsentanten als erloschen zu erklären. Michel (de Bourges): „Ich protestire gegen den Ausspruch des hohen Gerichtshofes von Versailles.“ Zur Ordnungh Präsident; „Es ist nicht erlaubt, gegen einen Ausspruch zu protestiren, welcher im Namen der Nation geschah. Ich rufe Sie zur Ordnung.“ Michel: Seit 50 Jahren profkri— biren sich die Parteien dieses Landes, ich habe eine Pflicht erfüllt, gegen ein ungerechtes Urtheil zu protestiren.“Präsident: „Ich rufe Sle zum zweiten male zur Ordnung.“ (Sehr gut! Große Aufregung auf dem Berge) Stimmen links: „Auch der Präsident der Republik ist durch die Pairskammer verurtheilt worden.“ (Große Aufre⸗ gung) Michel: „Ich kann nichts zurücknehmen.“ Ter Prä⸗— 6 nt zuft ihn zum dritten Male zur Ordnung und fordert die . ge , Die Versammlung spricht die Censur gegen Herrn Michel aus. Mit einer sehr großen Majorität wird der Kommissions-Antrag angenommen. (Großer Lärm.) Hierauf fi det die Interpellation des Herrn Pis catory über die gr h ü gelegenheit statt. Herr Piscatory beklagt sich über das . ren Englands und hofft, daß die Regierung ihre Pflicht ö habe. Cavaignac: Eine Vermittlung sei durch England ange— nommen worden, also die Dis kussion gefährlich. Minister La hit t e: Die englische Regierung nimmt unsere Vermittlung an, den Her⸗ ren Wyse und Parker ist der Befehl zugegangen, alle Feindselig⸗ keiten einzustellen.“ (Sehr gut!) Es wird hierauf dem Minister des Innern ein Ergänzungs-Kredit bewilligt, und bie Versammlung beginnt hierauf die Diskussion über die Kredit⸗ forderung von 00,637 Frs. zur Errichtung von sieben neuen tele⸗ sraphischen Linien von Paris nach Angers, Tonnere und Chalons er! Marne, von Rouen nach Havre, von Orleans nach Nevers, von Hrleans nach Ehateauroux und von Lille nach Dünfirchen, Die Budget-Kpommission will die Verminderung dieses Kredits auf Fi7, 995 Frs., gegen welche Verminderung Leon Faucher sich er⸗ hebt. Du faure entwickelt, wie wichtig telegraphische Linien für die Regierung seien, daher er die von der Kommission vorgeschla⸗ gene Redaction der Linien nicht billige. Der erste Artikel des Ge⸗ setzentwurfs, welcher die von der Regierung begehrte Kredit⸗ forderung enthält, wird angenommen. ;, gr anch ere interpellirt das Ministerium, zu wel⸗ cher Zeit die Regierung die telegraphischen Linien dem Handels— publikum zur Benutzung überlassen wolle. Minister F. Barrot: Er habe ein Gesetzprojekt über diesen Gegenstand dem Staats⸗ rath zugewiesen. Derselbe habe sich günstig geäußert und er werde in wenigen Tagen ein Projekt hierüber auf den Tisch des Hauses legen. Die Versammlung nimmt hierauf den ganzen Entwurf über pie Errichtung von 7 telegraphischen Linien. mit 523 gegen 55 Stimmen an. Herr Mortimer Ternaux fordert die zweite Be= rathung über Melun's Antrag in Bezug auf die Maßregeln, die zu treffen seien, um die Wohnungen der Armen gesunder zu machen. Auf Verlangen des Herrn Melun wird diese Diskussion jedoch ver⸗ schoben, und die Versammlung schritt zur ersten Berathung über den Antrag der Herren Pauldin und Gillon über die Na⸗ tural-Leistungen. Herr Ch auvoix spricht gegen die Kommission, welche es nicht für gut findet, diese Leistungen durch eine Steuer zu ersetzen. Er sagk, der jetzige Zustand der Dinge sei den In⸗ teressen der Armen und der Constitution entgegen. Er schließt damit, das er daran erinnert, der Präsident der Republik habe vor seiner Wahl die Abschaffung der Natural - Leistungen versprochen. Minister F. Barrot: Allerdings habe der Präsident der Republik Modificatsonen für die Natural -Leistungen versprochen. Die Ge⸗ neral-Conseils seien deshalb befragt worden und hätten sich dagegen ausgesprochen. Die Sitzung wird hierauf geschlossen und die De⸗ batte vertagt.
Paris, 8. Febr. Der Minister General Lahitte hat von Portici eine Depesche erhalten, welche die Rückkehr des Papstes nach Rom für den 14. Februar meldet.
Herr von Kisseleff, Geschäftsträger Rußlands, hatte diesen Morgen eine sehr lange Konferenz mit dem Minister der auswär⸗ tigen Angelegenheiten.
Der'Nätional und der Siechle hatten die Nachricht ge⸗ bracht, daß General Lamoriciere am Montag von Stadt⸗Sergean⸗ ten gehindert worden sei, umzukehren, und daß er deshalb vom
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Volke mißhandelt worden sei. Lamoriciere hatte dieser Angabe nicht widersprochen. Der EConstitutionnel meldet nun, daß die Regie⸗ rung eine Untersuchung und schließt diese Nachricht mit den. Worten: geanten, die sich auf diesem Platze befanden, sind bekannt; das Mi⸗ nisterium ist entschlossen, . wenn das Zeugniß des General Lamoriciere die Angaben des Na⸗ tional und des Sieecle bestätigen.
über diesen Gegenstand angeordnet habe, „Die Stadt⸗Ser⸗
sie sämmtlich mit Absetzung zu bestrafen,
Mehrere Journale haben einen Brief Kossuth's an Lord Pal⸗
merston mitgetheilt, worin jener sich über das Benehmen der Pforte beklagt, welche ihm keinen Ausweg zwischen Auslieferung und Ab— schwörung des Glaubens zu J
Débats theilt nun folgenden Reschid Pascha mit: „Schumla, 2. Januar. von den politischen Ereignissen und den definitiven Entscheidungen der hohen Pforte mir nur sehr spät und unvollständig zukommen. Mein Brief an Lord Palmerston war in einem Momente geschrie⸗ ben, wo ich die vollkommene Ueberzeugung zu haben glaubte, daß uns nur die Wahl zwischen Uebertritt und Auslieferung bleibe. Aber ich fühle mich verpflichtet, zur Ehre der ottomanischen Regie⸗ rung und Ew. Hoheit selbst, zu erklären, daß, noch bevor mein Brief an Lord Palmerston gelangt sein konnte, bereits Se. Majestät der Sultan und seine Regierung sich freiwillig und unbedingt für unsere Nichtauslieferung entschieden. Wenn diese Entscheidung mir nur einige Tage früher bekannt gewesen wäre, mein Brief an Lord Palmerston wäre nicht abgegangen. Empfangen Sie zꝛc. ꝛc. Ko ssu th.“
Die Bilder des Louvre sollen in einer neuen gestellt werden.
Der Constitutionnel erschien heute erst Nachmittags, weil das Wasser der Seine in das Souterrain drang, in welchem die Pressen dieses Blattes stehen.
Der Bau der sogenannten Arbeiterstädte mußte wegen der fehlenden Fonds eingestellt werden. Der Präsident der Republik hat nun aus eigenen Mitteln die nöthigen Gelder hierzu angewie⸗— sen und die Arbeiterstädte werden nun vollendet werden.
Die Wahlversammlungen haben heute durch den Zusammen⸗ tritt der Nationalgarde in ihren verschiedenen Vierteln begonnen. Es wurde vorläufig beschlossen, mit großer Disziplin zu verfahren. Die Freunde des Repräsentanten Richardet haben in seinem Namen erklärt, daß seine Worte auf der Tribüne nur ein histori⸗ sches Citat gewesen seien, und die Freunde Laborde's gaben die Erklärung ab, daß seine Unterbrechung nicht der Person Richardet's, sondern dieser historischen Quelle gegolten hätten. Durch diese Erklärung ist das Duell unterblieben.
An der Börse war gestern das Gerücht verbreitet, die Regie⸗ rung habe eine telegraphische Depesche erhalten, wonach in Lyon Unruhen ausgebrochen seien. Dieses Gerücht war indeß falsch, denn die Regierung erhielt heute auf telegraphischem Wege die Nachricht, daß in Lhon vollständige Ruhe herrsche. ;
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Ordnung auf⸗
Großbritanien und Irland. Parlament. Unter⸗ haus. Sitzung vom 7. Februar. Lord Dudley Stuart trug auf Vorlage der Dokumente betreffs der Forderungen Rußlands und Oesterreichs auf Auslieferung der ungarischen Flüchtlinge an, ferner auf Papiere, die auf die Occupation der Donau⸗Fürsten⸗ thümer durch Rußland Bezug hätten. Zur Begründung seines
Antrags ging er in eine leidenschaftliche Skizze des ungarischen Freiheitskrieges ein und erklärte die Invasion der Russen für eine Verletzung des Völkerrechts. Schließlich deutete er auf die Ver—⸗ größerungspläne Rußlands an der Donau hin. Lord Palmer⸗ ston erklärte sich bereit, diejenigen Papiere vorzulegen, die ohne Beeinträchtigung der staatlichen Rücksichten vorzulegen wären. Bei aller Sympathie des englischen Volkes für Ungarn wären dem Ein fi Englands aber hier enge Gränzen gezogen, insofern es kein . . k gehabt: Was die Donaufürsten⸗ ,, . i p ek! a,. . Rußland seine desfallsigen Ver= 10,000 Mann bald . e, fen,, ,, , mu a n, . 53 . .Was die Flüchtlinge anlange, so ständen dieselben blos unter temporairer Aufsicht und England habe bei dieser Frage in vollkommenster Harmonie mit ,. gehandelt. Hätte die Sache ausschließlich von der englische Regie⸗ rung abgehangen, so hätte man sie noch günstiger geschlichtet. Bei den
bewändten Umständen aber habe man nichts Besseres erzielen können.
Lord Stuart erklärte sich mit Palmerston's Erklärung zufrieden,
erinnerte aber, daß die Flüchtlinge sicheren Schutz finden müßten,
insofern man auf Kossuth's Leben ja Pläne schmiede. Lord Ha⸗
milton greift den Vorredner wegen seiner Insinuation an, als
wäre die österreichische Regierung bei Mordplänen betheiligt. Herr
Cockburn begreift nicht, wie man die österreichische Schutz nehmen könne, und verliest ein langes Register derer, die durch den Strang und durch Pulver und Blei ihre Theilnahme am Kampfe gebüßt. Frauen der höchsten Stände seien vom Henker ausgepeitscht worden. Herr d' Israeli vertheidigte die österrei⸗ chische Regierung, und der Antragsteller nahm schließlich seine Mo—⸗ tion zurück.
London, 8. Febr. Herr Hume hat angezeigt, daß er am 2lsten d. M. eine Bill einbringen werde, welche die Ausdehnung des Wahlrechts, die Abkürzung der Dauer der Parlamente auf drei Jahre und die Einführung der geheimen Abstimmung bei den Wahlen bezwecke.
Dänemark. Kopenhagen, 6. Febr. (A. M.) Im Volksthing legte heute der Finanz⸗Minister den Entwurf zu einem Gesetz in Betreff der Apanagen für. die Mitglieder des Königlichen Hauses vor. Diese sind in folgender Weise vorgeschlagen: die ver⸗ wiltwete Königin Karoline Amalie 90.000 Rbthlr,; die verwittwete Königin M. S. Frederike 90,000 Rbthlr.; Erbprinz Ferdinand 15060 Rbthlr.; dessen Gemahlin 10,590 Rbthlr.; Prinzessin Ju⸗ liane Sophie 265,725 Rbthlr.; Landgräfin Louise Charlotte 22, 425 Rbthlr.; die geschiedene zweite Gemahlin des Königs 16,000 Rbthlr.; Prinz Ehristian von Glücksburg 1366 Rbthlr.; Prinz Wilhelm von Hessen 1200 Rbthlr.
Genf, den 1. Febr. General Dufour hat dem Journal de Geneve folgende Erklärung eingesendet: „Das Journal Assemblée nationale enthält in seiner Nummer vom 33. Januar über die Schweiz und über Genf insbesondere einen
Schweiz.
Regierung in
lassen scheine. Das Journal des Brief Kossuth's an den Großwesir e Hoheit! Es ist eine der Konsequenzen meiner gegenwärtigen Lage, daß die Nachrichten 2
ren der römisch⸗katholischen Kirche entgegen ist, und daß sie freudig
der Expedition nach
richten mag, für reine Erdicht . z 3 htungen halte. Haben Sie die ligkeit, diese Erklärung in Ihrer nächsten n ,, !
und genehmigen Sie die Versi ̃ Genf, den 28. Januar 3 m n g , ac, gt ug. H. Du sour.“
Italien. Turin, 4. Febr. Die E j nachstehende E klärung; r . Authäh welche die an Se. Majestät gerichtete Bittschrift n e,. lichen Emancipation der Israeliten und Yrottttand ren ürger⸗ haben, um zu zeigen, daß, wenn sie in den Irrenden . verdammen, sie doch die Menschen lieben, die sich , . der Zahl derjenigen befinden, denen Herr Amedeo Bert 66 * unter dem Titel: „Die valdenser oder die katholischen Christen . gewidmet hat, erklären hiermit, um jede mißliebige ö beseitigen, daß sie Alles verwerfen, was in jenem Buche den den
dieses öffentliche Bekenntniß unveränderlicher kindlicher Liebe able⸗ gen, welche sie für die einzig wahre Kirche empfinden.“
Spanien. Madrid, 3. Febr. (Fr. B.) Man glaubt daß die Regierung zwischen den 10ten und 15ten dieses Monats den gesegneten Zustand der Königin offiziell ankündigen werde.
General Narvaez ist gestern Abend nach Madrid zurückgekehrt nachdem er von einem großen Landgute, welches der Königin ge⸗ hörte und das sie ihm zur Belohnung für seine der Krone erwie⸗ senen Dienste geschenkt hat, Besitz genommen. Der Werth dieses Landgutes beträgt 2 Millionen Realen.
Gestern sind die Detachements der Truppen, welche einen Theil Italien ausgemacht hatten, hierher zurückge⸗ kehrt und werden die hiesige Garnison verstärken.
Im Senat wird vermuthlich morgen der Bericht über die For⸗ derung des Ministeriums, die Steuerbewilligung betreffend, verle⸗ sen werden. Die progressistische Minorität des Senats, welche ein Lebenszeichen von sich geben wollte, hat ein Amendement redigirt, das von Herrn Gabells vertheidigt werden wird. Dieses Amen⸗
dement wird verworfen werden.
Artikel, den ich mich zu qualifiziren enthalte, aber dessen falsche An⸗
gaben, insofern sie mich betreffen, ich nicht mit Stillschweigen über⸗ gehen kann. Nachdem der unbekannte AÄrtikelschreiber erklärt hat, die Schweiz sei der Demokratie und sozialen Auflösung verfallen, so setzt er hinzu: „Glücklicherweise giebt es gewisse Projekte, welche ber General Dufour recht wohl kennt, die mit dem nächsten Früh⸗
ling etwas mehr Ordnung in die Dinge bringen werden.“ — Diese
Angabe, ich strafe sie Lügen, indem ich erkläre, daß ich keine, durchaus keine Kenntniß von den fraglichen Projekten habe, daß mir nie davon von irgend welcher Seite etwas mitgetheilt worden, und daß ich dieselben, was auch die Assemblée nationale harüber be⸗
Auswärtige Börsen.
Breslau, 11. Febr. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 957 Gld. Friedrichsd'or 1135 Br. Louisd' or 1127 Br. Poln. Papiergeld Ih tz bez. Oesterr. Banknoten 90 * bez. Staats⸗Schuldscheine S8 bez. Seehandlungs-Prämienscheine = 50 Rthlr. 10443 Br. Pofener Pfandbriefe 4 proz. 101 Gld., do. 3zproz. 90 bez. Schlesische do. 33 proz. 9556 u. „ bez., do. Hitt. B. 4proz. 106 Br., do. 35proz. 93 bez. Preußische Bank ⸗Antheilscheine 954 Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Br., Lo. neue 4proz. 965 Gld., do. Vartial Toose 2 00 Fl. I22 Br. do,. a S00 Fl; 316 Br dor Bank⸗Certif. 2 200 Fl. 173 Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗Obligat. 4 pCt. S854 Br.
Actter: Oberschlesische Litt. A. 1068 eiw. bez. u. Br., do. Litt. B. 1043 Br. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger 793 Br. Nie verschlesischMärlische 85 Br., do. Prior. 104 Gld:, do. Ser. j11. 1033 bez. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 96 Br. Neisse⸗Brieg 375 bez. u. Br. Krakau⸗Oberschles. 744 bez. u. Br. Friedrich—⸗ Wilhelms ⸗Nordbahn 44 – * bez. u. Gld.
Wechsel⸗Course. Amsterdam 2? M. 1434 Br. Hamburg à vista 1513 Br. do. 2 M. 1505 Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 263 Berlin a vista 100 Br. bo. do. 2 M. 995 Glö.
Wien, 9. Febr. Met. 5proz. 955, 95, g iz, 4proz. 71A, . 4pproz. S495, 845, 2h proz. , Anleihe 8 , 35: 1fi0, 111. Rordbahn 109, 3. Gloggn. 110, 111. Mail. S2, 829. Pesth 883, . B. A. 1138, 1142.
K. Gold 1195. Silber 1121.
Wech Cours Amsterdam 156 l 86 . Augsburg 1135 Br. Frankfurt 1127 Br. Hamburg 1653 Br. London 11. 24, 11. Paris 13435 Br.
Fonds, anfangs beliebt, schlossen matter in Folge der daß in Paris Emeute stattgefunden.
Fremde Devisen mehr Brief als Geld.
Wien, 10. Febr. (Sonntag.) Met. 5proz. 43, R, 95 4K proz. 848, Nordb. 1094, 3, Pesther 885, Fraukfurt a. M., 19. Febr. (In der Effekten ⸗ . tät.) Desterr. Actien und 5⸗ und 43pröz. Met., Bad. und Sard *Koose waren heute angenehmer, und man bot dafür etwas bessere Preise als gestern. Iproz. Span. blieben etwas matter. Alle übrigen Fonds ohne Bewegung. F. W. „Nordbahn und Bexbacher Actien waren auf die weichende Notirung von Berlin zu billigeren Preisen angeboten. Der Umsatz war im Allgemeinen sehr unbedeutend. Desterr. proz. Metall. 845 Br., S4 Gld. Bank ⸗Actten 1204 Br., 1200 Gld. Baden Partial - Loose 3 35 Fl. 3 Br., 335 Gld. Darmstadt Partial-Loose a 50 Fl. 72 Br., 72 Gld., do. 2 265 Fl. 283 Br., 273 Gld. Hessen Partial⸗ Loose a 40 Rthlr. preuß. 3335 Br., 333 Gld. Sardinien Partial⸗Loose aà 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 335 Br., 333 Gld. Spanien 3proz. snländ. 2045 Br., 273 Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 121 Br. do. à 5600 Fl. Sir Br., 8 Gld. Bexbach 827 Br., S235 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 45 Br., 44 Gld. Köln⸗Minden gb, Br., 96 Gld.
London, 8. Febr. (pr. Telegraph.) Hamburg 13. 123. Amsterdam 12. 22.
Der Getraidemarkt blieb unverändert.
Amsterdam, 9. Febr. Holl. Fonds bei mattem Geschäft unverändert; span. preishaltend, österr. gesuchter. Von den übrigen fremden Effekten sind nur Peru durch Verkäufe zurückgegangen, S0, 79, 785. Mex. 29, 283. Griech. waren ebenfalls in Folge einiger Gewinn⸗Realisationen zu niedrigeren Preisen zu haben.
Holl. Integr. 55 3. Span,. Ardoins gr. Piecen 1215. Cou⸗ pons 85. Desterr. Met. 5proz. 803, 81 K, 24proz. 43.
— —
Br.
4
23 G.
gemacht.
Cons. O3, P.
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 12. Februa Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50 — 55 Rthlr.