1850 / 45 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berliner Börse vom I3. Februar.

II echsel- Course.

Eis en Hh a nn - ACti en.

standenen baaren Auslagen und de ehrli Behörde

des Auslandes eine . e rer den .

Berlin, den 7. November 1849 ; ö.

gönial. Stadtaeri R . s

Königl. n, , , , für Untersuchungssachen. . pu X für Voöruntersuchungen.

h. 6 . 2. Kaufmanns Graff Derselbe ist 31 Jahr alt, evangelischer Religi n,; Wetzlar geboren, 5 Fuß A Zol ö u Haare, braune Augen, braune Augenbrauen, rundes kinn, längliche Hesichtsbildung, gesunde Gesichts farbe gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, röthlichen Schnurr- und, Backenbart, gute Zähne, ist mitiler Ge= ssal, spricht die deutsche Sprache (rheinländischen Dia⸗

sekt) und hat keine besonderen Kennzeichen. Bie Befleidung kann nicht angegeben werden.

ͤ

. Der auf den 27. Februar 1859 anberaumte Termin zur Subhastation des Eduard Fehlauerschen Grund⸗ stücks zu Böhmischgut B. LIII. 7. wird aufgehoben. Elbing, den 29. Januar 1860. Königliches Kreis gericht.

120 Bertannt machung.

Die Königl. General⸗Direction der Seehandlungs⸗ Sozietät beabsichtigt, das dem Seehandlungs-Instüut gehörige, hierselbst belegene Flachsgarn - Maschinen⸗ Spinnerei Etablissement mit sämmtlichen dazu gehöri⸗ gen Maschinen und Utensilien an Private verkäuflich zu überlassen, und hat mich beauftragt, Kauflustigen über die Verhältnisse dieser Fabrik nähere Auskunst zu er-

Nachdem der Inhaber der Rheinischen Eisenbahn⸗-Actien: Nr. 982. 1040. 1041. 1938. 1939. 1940. 1941. 1942. 6248. 6249. . 53 6647. 6648. 6649. 10701. 11760. * WBodie Anzeige gemacht, daß ihm die un= term 15. November 1544 von uns ausgefertigten Di⸗ videndenscheine jener Aetien für das Jahr 18147 ver- brannt seien und demnach auf die Mortification dieser Vividenbenscheine bei uns angetragen hat, so fordern wir in Gemäßheit des §. 22 des Heel chats · Statut den etwanigen Besitzer der vorgedachten Dividende m scheine hierdurch auf, binnen längstens 10 Monaten ö heute ab dieselben an uns einzüuliefern ode. seine et wanigen Rechte an dieselben geltend zu machen.

Bri Geld ö I ö x . . . D, m m teils - Actie 860 ; 1435 143 Stamm- Actien. Kapital. 4 Prioritüts - Actien. Kapital. 251 2 * 4 142 8 . Cours. Tages Cours. 301 2e. ö e rr, Bekan 24 8 Sim iche Prioritäts-Actien werden dureh æ ö 00 M 3 151 ir * 6 gefüll 2 siche Verloosung à 1 pCt. amortisiri 00 2 Mt 150 Die 6p. n 8 * 1 3 MI 1 26 ; ; - Ber h; ? 80 953 6 z M 811 Berl. Anh. Litt R 6, 000, 9000 94 Berl. A alt 141 6. 1, . 2 w 96 90 j 8'000 000 4 00 81 R 07 do. Hamburg 35 5,000, 000 15 100 ; ö ö 169 ö. ; 824 600 1 110 do de II. Ser 1.000, 000 45 g87 k. 2 10 de Starg 1, 824, 000 ö ĩ 367 1 36 263 . , . 66 5. Potsd Magd. .. 2, 367, 200 4 947 h 1 2 M 99 ! 1,000, 000 oo ; k ö . 3. QR m 99 8 76 ĩ 1443 0 ( 3, 132,800 9 1025 B. . x. 93 1 j ; 40 ; D l. 000,000 5 1005 B. . ö P ang 2465 —; Attiner .. . S800, 000 5 1053 B. ; u . 000 19 1 Leipziger 1, 788.000 4 98 6 ; . ng ̃ 1 hüringèr 066.000 45 985 129 1 de 3.674, 500 43 1011 J 4 1 1 6 . ö 0!) 1 1 3.500, 000 5 104 ; 60900 1 in lat ga) 1.217, 000 3 3 966 PrTI tn, 2.187, 250 / J 9 B B 00.00 . 3stamm-Pri 1LL.250., 000 . J * 9 1 3 ; . elde Elbert 1.000, 000 4 89 1 . 17 1 ᷣ. . ; 75 ! ĩ ö t. Schuld- Sel ? 89 z e j J Niederschl. Märl isch 1, 175, 000 4 953 Seeh. - Eräm. -S l 1 18 j 6 ; do d0 3,500, 000 5 104 k. u. Nm. Sel B 1 ; 4 ; II . 300, 9000 65 10 l. Stadt- 0 109 1 . ) 060 . „welgbanm 52, 000 J I 6 M l 10 906 2418, 000 5 ö 3 K 3 9 ) ; 13 . . ö 70,300 4 8 1 1 ) . 15 1 l ) 1 . 360.000 ] 86 z 1 ( ĩ ( J J ) 1 1 k. 1 ö - 50. 000 5 ͤ . . 25,000 5 971 0 J 1 75000 5 82 I 380 Fon ) * 100,000 4 ; 100.000 5 101 R 11 J l Ei ] ö J 81 461 l ; 364 do FI 121 l 14A 106 81 ] . ö I R 3 2. 4 nl ton 8p 2.050, 000 5 Uthsch. Lst. 5 111 1 2.4 - Rot 6. 500.000 ö „Poln. Schatz0. 4 0 l 2 ö. Mecklen 6] 1,300,000 4 15 1 . a0. ge n. 91 401 9 1 Preussischen Ban 1 e n wi ö . 2 6 k K ö ö 56 ö ? 6 Wechs * * . y 5 Düulktl 1 ( . ( Hören. . ank fu ; . ; ligationen, s Amsterdam 12. , bad,, oz nnr ) . 5 ͤ 13 ) . gefragter l Hamburg 13. 12 9 willigt 5 fanden P S 290.4 2! 1 J 1 Actien bei sehr be Frankfurt 121 2 R una. Die pariser Post vom 9 Wien 11. 383 NR er Börse getroffen. Petersburg proz. t n Amsterdam, 10. Febr. (Son off 26. ; K yr, mn m sq 3369 1202 196 G n : 0 Fl. 535 Br pan. Ard. 1 Piecen 12 jz u s . 9 B Preußische Bank ⸗Antheilscheine 95. 236 ; g z 367 6 Partial z 5 s ) ; . 24. 1a . ; ö 3. . . . ö , ö J 4 3. 95 8 53 ( ) 7551 3 Br 32 Gld. Hessen P 3 1 80 proz ) Peru ð 1 bi P Br do. neue 4proz. 95 911 ? 4 . ; , 3 .,, j 8 PVoln. . 19b . 21 . 24 . 29 n . , ö 640 ithl J 3 R 331 Gld. rdinien z l n den notirten Fonds zei 6 en j J do. Partial⸗-Loose a 300 Fl; 1 21 Br., dor. 2 60 Gl. d! ; r. Bethmann 335 Br 334 Glo t 66 if RI 7 H Russise In j J ) r. Bethmann , ; e ; ; 1 . 9 , 0 Fl. 723 Br 23 Gld 2 1-Loose a Il ; . ö ͤ Hl Fpanien * Gld. Pon Telegraphische Notizen. z ; ) 121 Fl l 3 . . ; 3 5 , nn iu Frei . ö. ; Be Frankfurt a. M., 12. Febr. * Uh re ior. 104 ö. 6 ö . Gl 4zproz. 74. Span. 29 Bad. 33 Wien 105 1 Grieg ö Hamburg, 12. Febr. 27 Ul Berlin Nor ) ) b wi Minden 955. Magdeb.⸗Wittenb. 6* 144 11 . 1 = ö . 2 106 8 Berlin 60 Getraide unverändert. Rthl Rthlr. in Ld. Paris, 10. Febr nh) proz. 97 10 ; ) ) 18y6 99 * ; ;. ; . . ö. ; 1. . . Bien l 1 . Br., bl 1 Stettin, Seb In Weizen nichts gehandelt; Y0opsd. schles kh proz. 84 nleihe eip ndon 10 Pft 9 Rthlr. Roggen sehr angetragen; 82pfd. pr. Frühjahr 26 Rthl . (8 1 1069 Ey) n 3 121 M Br Lyon 20 55 2 26 Rth r Rüböl 12 4 Rthlr. pr Mai 12 ö. 14 ; rno 09 : ö 955 Br.,, 94 Glo; tus 269, 253; pr. Juli August 233 pCt. Br 140 J Mail ber k Wien 100 F l . ö 1 29 345 1G MQ 4 . 9 20 zilber 112 ; 16 . l Meteorologische Beobachtungen W e chf e = Amsterdam 1567 B ͤ 1 Br. und Gld mor ö. Lachmitt Abend ö ! 1121 9 . 6 Uh Be lugsburg 1135 Br. u ez. 5 Pi 8 6 ld Stiegl ; ö. J 51 ankfur 1 11 Bi G P 1 Gl d ) ; proz. 28 28 Quell würme R irg 16 Br Br. u. Gli Hamburg Br Bergedorf 3 2, 8 1. Fluss wärme k n 1 1è12 Gld Magdeburg-Wittenberge 63 Br. 623 Glo. Altona⸗Kiel r 0,5 koden wärm- 2 . 28 . . . 959 olwié* 1 * . 494 85 Aus dünstung 3 925 2 Köln ⸗Minden 95 D , wn Friedrich Wilhelme Dunstsãättigu 85 pe . lünst ö J . 188 lic n ] st Fremde 6 J N. 1 6G Mecklenburg 337 Br Wett regn Niederschlag, 046 Rh onds rkliche eränderun st Fremde . l Rordb. 44 Br.,. 14 Gld Mecklenburg 337 Dr. 9 ; i ,, 5.90 schlossen flau u ingeboten P is Ge sehr unbedeutend; Preise fast unverandert 1. ; . VV aolkenzu . z . ) y Tagesmittei: 328 Par 3,27 R 1,29 R. G69 pot. M. ; 86 , Paris, 9. F J 60, 70, 40, 70. 5proz. 96 ö. Leipzig, 11. Febr. Leipzig - Vresdener Part. Oblig. 106 Par 1 214 ;,, . . ; . . 5 l Leipz . , , n, , , , e ,,,, nn s, 36 Mit der heutigen Nummer des Staats An⸗ z z ,, 35G Schlesische ziemont. Anl. 49 39. Vers. r. 11. 2027. 50 l. 106 9 a K 3755 er Nerl 10 (Gld. sch Baye rische 8 / Br., 806 (Gld ( zlesische ͤ J ö. . go t ö ö No . 30 z en g er 8 sind Bogen 374 und 3 J 5 der Verhandlungen 0* NR 95 (5d Ghemnitz⸗ ie sa 25 (58 y, Löba J ittau 19 ; traßb I rl 160 1I7. ĩ i 4 J h . ñ * ; . . 53 Br., 95 Gld. Ehemn . 6 ö . rn Anhalt der Ersten Kammer und Bogen 346 bis 348 der R Magadebura⸗Leipzig 2197 Br., * Gld. Berlin⸗Anha . ; x 937 3 . t 2 Id. Magdeburg⸗Leipzig 2 Dr., gent ro or ) 53, 5, a. 5 & 3 v 2a89acko =. 94 Gld Krakauer 737 Gld. Friedrich Wilhelms -Nordbahn 45 P . f h 6, . 8 86 Ar 1 8 der Zweiten Ka mmer ausgegebe n worden. ; 10D. ) ö 36. 8 ö. 55 8 . 2 ö nso. In 74, pro * * Altor R 937 Bi 1 , 2 A. l 2 Gl Preuß 6 9 3 6 1 ö ö z ö * . ß g . ö 33 99 54 64 ; h Zproz. 3632, Pass. 33, Bras. 90, 83. Mex. 292, peru Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 6, Br., 94 ld pro; ; s. 67h, 78, Chtlt 104, ian ——— 22 wre, , e an m n. e mm m,. = . . 2 7 J. K 5 a S8 22 feste eßzten B theilen, auch mit denselben in vorläufige Verhandlun Nach ., ö. dem . 8. 22 ele fr ö nt j der Ehefrau des K manns Gra ber die Bedingungen der Ueberlassung zu treten Frist werden diese Dokumente, falls sie nicht eingelne ; de Fhefrau des Kaufmanns Graf. gen über die Bedingun— ung ; 1 , ; ; , 23 . 3. ; * ekan mae U 1 e 1. ; f . f. 66 * gel 9 1 9 zah alt, *‘ Ich: werde demnach bereit sein, Kauflustigen sowohl fert oder die Rechte nicht geltend gemacht worden, o] 521 ; ö . Jenny Graff, geb. Sngels, 29 Vahl an, 2M . ,, . ,,. n . x = . . 32. schBllen erFlär an deren 76 Erneuerter Steckbrief aus Köln gebürtig, katholischer Religion, 5 Fuß groß, auß frantirte Briefe, als mündlich nähere Mittheilungen fen lich für t eh, . 9 or; ; Nachstehender Steckbrief: von korpulenter Statur, hat schw arze Haare, runde zu machen, die Besichtigung der Fabrik zu gestatten und Stelle dem Inhaber der obigen Actien andere Vividen * . g. J . 18 1 ö! J 15 * ö ( s⸗ d. 0 1 5 6 27 . Die unten näher bezeichneten Kaufmann Gr a ffschen Ztirn, schwarze Augen dunkle Augenbrauen gewöhn⸗ ihnen einen Prospektus derselben auf Erfordern zugehen denscheine ausgefertigt werden. h ö . 11, 3 * . . 1 11 DIC ) ' J F ö. C h 40 Eheleute von hier sind des wiederholten Betruges ver⸗ siche Nase und Mund, rundes Ki vollständig gute zu lassen. AKöln, den 14. Juni ,, seslschaf ö . e K, liche Nase und Mund, rundes inn oll st 9 . . ͤ „päahält sich die Sönt Die tion der Rheinischen Eisenbahn«- Gesellschaf 66 in haben sich von , . zähne, gesunde Gesichts farbe und ovale Gesichtsbil⸗ Ueber die eingegangenen ,. behält sich die König / Die Direction der Nhe c , . Verler ohne daß ihr gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln ge⸗= dung, spri oe htclarChoralbe im theinlandischen liche General-⸗Direction die Entscheidung vor,; / Hirte, Spez. : ,, . ! k d ung, spricht die deutsche Sprache im rheinländischen liche Genere 2 . n ‚. . wese n, ; h ß ß MR Fe. 3 Ney 89 en br ö. 6 ö. . ö Dlsalekt und hat keine besonderen Kennzeichen. / Patschkey bei Bernstadt in Schlesien, den 4 Februar Es werden alle Civil⸗ und Militair-Behörden des 1 er 3850 Haenel 59 . 2 M In- und Ausland 8 di sun benst 9 pt. auf dies 3 Die Bekleibung kann nicht angegeben werden. 1850. 9 . 1591 Rostock er Bank. ö andes dienstergebenst ersucht, e,, ; w 2 ; . ben zu vigiliren, im Betre 9 4. J i , . wird hierdurch erneuert. / . ,. Das gezeichnete Actlen , z Betretungsfalle festnehmen und mit Berlin, den 7. Februar 1850 . 866 / Da die zweite Einzahlung auf da— ebieselbe hiermit 1 ei ihnen sich vorf enden Geaenstä— x nd Gel⸗ 2 2 ö . . 9. ö * 5 ch 9 E 9 l ; si ot so wir ? 6 i en, ,, . r ne, und. . Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. R L 1nl L Unenba Imn⸗ Rapital sich vernothwendigt enn ajwerthes bestimm. pedition abliefern zu aner ie hiesige Gefängniß-Er Depukation IX. für Voruntersuchungen. . Roe sc ) af zum Belgufe n , h, auf die Tage vom 5. bis Es wird die ungesäumte E 1296 Gesells l ( ft. und der Einzahlungs-Term Den Herren Actionai- ird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— augesetz Den Herren Actionai

21 ö. nr g es n die Einzahlungen entweder direkt e ö an die hiesige Bank oder

in Berlin an die Herren Breest & Gelpcke,

in Leipzig an die Leipziger Bank, .

in Hamburg an den Herin Salomon Heine zu leisten. .

Rostock, den 5. Februar 1850.

Der provisorfsche Verwaltungs-Rath der Rostocker Bank. Bauer. C. H. Brockel mann. Ludwig Burchard. J. F. Koch. Ernst Paetow. Schalburg Strömen.

Abonnement beträgt

2 Rthlr. für 4 Jahr. 1èRthlr J g9hr. i an

in allen Theilen der Monarchie hne Preis⸗Erhöhung. inzelnen Nummern wird

51 2 Kere Md * Sgr. berechnet

* —ᷣ 9 * er t , , , me, n. ; ** , ö H 1 1ch i hell De u I a ; 6 4 J C 1

dustrle⸗ X Württembe

6schusses.

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. R j 9I⸗* ö. drich Wilhelm n ttes Gnaden, Koni 91 51 1Imn ö! Kamm I ͤ ö Sevteml 1 vas fol Deptember s, wa olg

8. 1 z Berhastung einer Person darf nur kraft eines schriftlichen, 1. ] 18 * Mm Tresennly . ö ö. 1 ö 9 ch ung und den Beschuldigten bestimmt bezeichnenden 1 sehls bewirkt werden. hl muß Verhaftung oder spätestens im J eschnlbiga 2st 9 =. e ig eschuldigten zugestellt werden. ł ! e st 1 einer Person an ten n Bes rsolger be lussühr! baren Hand 1 olgt wird gebe welche die Person 1 * stra⸗ r ndlung unk tig m r Festna sind di welchen nach den best henten e welchen na den e stehenbkt en n und Vergehen nachzufor j J . s berechtie 16 1e edoch nu 1 der Thäter flieht oder

Grund zu Besorgniß sonst nicht festzustellen sein

von TbBäcte 11 var 2m den Thäter zu ergreifen.

vringend vlIlngilld 1 vat Die gat Daß Dl

4 der oben bezeichneten Beam ehr 1usige Festnahme, oder einer

ichtmannschaft zugesühr

1

Bei l ) das Erforderliche zu veran um den tichter vorzuführen, welcher den efehl dazu vorläufig Festgenommene mußt ꝗtester genden Tages entweder in Freiheit ge⸗ 6zt or in dieser Zeit das Erforderliche veranlaßt wer n, um ih em Staatsanwalte bei dem zuständigen Gerichte vor führen. Der Staatsanwalt muß entweder die sofortige Freilas verf der r üglich bei dem Gerichte den Antrag telloön, daß über die Verhaftung Beschluß gefaßt werde. Ist zemand außerhalb des Bezirks zuständigen Gerichts vorläufig stgenommen worden, so kann er verlangen, zunächst vor den

Staatsan zu werder

Freiheit zu setzen, wenn Mißverständniß zun führung vor den anlassen.

valt des Bezirks, in welchem er ergriffen worden, geführt . s dann befugt, den Festgenommenen in derselbe nachweist, daß der Festnahme ein

Anderenfalls hat er die Vor des zuständigen Gerichts zu ver

l 2 1. Dieser ist nur

§. 5. Jeder Verhaftete oder vorläufig Festgenommene muß spätestens im Laufe des folgenden Tages nach seiner Vorführung vor den zuständigen Richter so vernommen werden, daß, ihm der Gegenstand der Anschuldigung mitgetheilt und ihm die Möglichkeit zur Aufklä⸗

rung eines Mißverständnisses gegeben werde.

§S 6 3 genannten Behörden, Beamten und Wachtmann⸗

Die in 8. 6 Personen in polizeiliche Verwahrung zu neh⸗

schaften sind befugt,

6

Berlin, Freitag

Preuß ischer

Februar

Ale Post. Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf

* * . 83 6 6 Blatt an, für Berlin die rpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers

nzell N rener. n s.

J wder eigene Schutz dieser Persone ie Au ! . , . der öffentlichen Sittlichkeit, Siche e ßregel dringend ersordern. Die pol l 2 n menen Personen müssen jedoch spätest f fol in Freiheit gesetzt oder es muß in diese eit das so eranlaßt werden, um sie der zuständig Wohnung den W N außer auf einer ischa z oder eines von einer gesetzlich dazu ermächti heilten Auftrags. st : tunde §. 9 ot, in eine Wohnung zur N e Fälle einer Feuer- oder ben

aus dem Innern der Wohnung zieht sich nich auf die C

s Publikum ohne Untersch dem Publikum zum fernerer Alikum zum ferneren Verweil

10.

zum Zweck der vorläufigen Ergreifung und Fest person, welche bei Ausführung einer strafbe len, . 8666 . e . . gleich nach derselben verfolgt worden, so wie zun

derergreifung eines entsprungenen Gefangenen oder zugezogene Beamte, ingleichen die verfolgen Wachtmannschaft, Nachtzeit in eine

auch zur

Außerdem darf zum Zwecke der Verhaftung oder vorläufigen Fest

oder zugezogene

nahme der verfolgende Beamte nur dann zur Nachtzeit in eine Wohnung eindringen, wenn dringende Gründe dafür sprechen, daß

bei längerer Verzögerung der Verfolgte sich der entziehen werde. Der Zutritt zu den von Militairpersonen benutz

ten Wohnungen darf den Militair-Vorgesetzten oder Beauftragten, behufs Vollzlehung dienstlicher Befehle, auch zur Nachtzeit nicht Das Verbot, in eine Wohnung bei Nachtzeit ein⸗

diejenigen Räume, welche die Zoll⸗

versagt werden. zudringen, bezieht sich nicht auf d und Steuerbeaniten zur Vollziehung der ihnen obliegenden Revisio nen zu betreten berechtigt sind, ohne Zoll- und Steuergesetze auf die Tageszeit beschränkt zu sein 8 11

Haussuchungen dürfen nur in den Fällen und nach den For men des Gesetzes unter Mitwirkung des Richters oder der gericht lichen Polizei und, wo diese nicht eingeführt ist, der Po zei Kom missarien oder der Kommunal- oder der Ortspolizet⸗ Behörde ge⸗ schehen. Sie müssen, so weit dies geschehen kann, unter Zuziehung

der Hausgenossen erfolgen

2 124 15* 1 Ra 8961 Haussuchungen bei Nachtzeit

as erbot vorzunehmen (§. 8) sindet keine Anr ) auf die Wohnungen der Personen, welche durch ein Straf erkenntniß unter izei⸗Ar ssicht gestellt sind; 2) auf Orte, welche der Pol

r Schlupfwinkel des Hazard

als Herbergen und Versammlungs-Orte von Verbre chern, als Niederlagen verbrecherisch erworbener Sachen oder als Aufenthaltsorte lüderlicher Frauenzimmer bekannt sind;

) wenn dringende Gründe dafür sprechen, daß bei längerer gerung die in einer Wohnung besindlichen Gegenstände, in Bezug auf welche eine strafbare Handlung begangen worden, oder die daselbst vorhandenen Beweismittel abhanden ge

gefährdet

bracht bel werden möcl §5. 13.

In den Landestheilen, in welchen bisher die Stellung unter Polizeiaufsicht durch ein Straferkenntniß nicht stattgefunden hat, sind Haussuchungen bei Nachtzeit in den Wohnungen derjenigen Personen zulässig, welche vor dem Eintritt der Gesetzeskrast des Gesetzes, die Stellung unter Polizeiaufsicht betreffend, vom 12.

Februar d. J. wegen Diebstahls, Raubes, Hehlerei oder wegen Contrebande oder Zolldefraudation in den Fällen der §§. 3, 4, 11, Rr. 2 8§. 13, 14, 15, 24 des Zollstrafgesetzes vom 23. Januar

1838 zu einer sechswöchentlichen oder längeren zeitigen Freiheits strafe von einem Kollegialgerichte verurtheilt sind.

Die Befugniß zu nächtlichen Haussuchungen in den Wohnun⸗ gen dieser Personen dauert von dem Tage, an welchem die Frei— heitsstrafe verbüßt worden ist, mindestens ein Jahr, in denjenigen Fällen, in welchen auf eine längere als einjährige Freiheitsstrafe erkannt worden, jedoch während eines der erkannten Freiheitsstrafe gleichkommenden Zeitraums. ;

Den Personen, welche in der vorstehend bezeichneten Fällen wegen Contrebande oder Zolldefraudation verurtheilt sind, kann von der Polizei- Behörde auch untersagt werden, bei Vermeidung einer Polizeistrafe von 2 bis 5 Rthlrn. oder Gefängnißstrafe bis zu acht Tagen, während der von der Polizei⸗Behörde zu bestimmenden Stunden der Nachtzeit (8. 8.) ihre Wohnungen zu verlassen.

Die vorstehenden Bestimmungen finden, so weit dieselben die wegen Contrebande oder Zolldefraudation verurtheilten Personen betreffen, auch auf den Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Köln Anwendung.

f der verfolgende

ohnungz eindringen.

Festnahme ganz

durch die Bestimmungen der

, a ne, em.

U

er Höchsteigenhändigen Unterschrift und

Insiegel.

rg, den 17

Februar 1850. (L. S.) Friedrich Wilhelm.

zrandenburg. von

Ladenberg. von ha. von der Heydt. von

t tons. von Schleinitz.

Hese u Schutze der persönlichen Freiheit. V ebru 1850

Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von

Kammern, was solgt:

8 . V . zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von sechs⸗ zi

bezeichneten Arten erfolgt: und Landesverrath in den Fällen der Ss§. 91 118, 134, Tit. 20 Thl. II. Allg. Landrechts, insofern diese rbrechen mit Freiheitsstrafe bedroht sind oder nach allge⸗ Grundsätzen anstatt der Todesstrafe eine Freiheits—⸗ eintritt, mit Ausschluß jedoch der einfachen Mitwissen⸗

b) Mordversuch in den Fällen der s§. 837, S838, Tit. 20 Thl. II. Allg. Landrechts; eilnahme an Aufruhr als Anführer, Anstifter oder Rädels⸗

Aufruhr)

J 21

z ifforderung zum e) T iebstahl ) Raub; g) Hehlerei; h) Münzfälschung;

i) betrügerischer Bankerott; Meineid;

) Kuppelei in ven Fällen der §§. 996, 997 Tit. 20 Thl. II. Allg. Landrechts;

m) vorfätzliche Brandstiftung, vorsätzliche Verursachung einer Ue⸗ berschwemmung, vorsätzliche Beschädigung von Eisenbahnen oder Telegraphen⸗Anstalten;

n) Contrebande oder Zoll-Defraudation in den Fällen der 88. f. 11 Nr. 2, S8§. B, 14, 15, 24 des Zoll⸗Strafgesetzes vom 23. Januar 1838, es mag die sechswöchentliche oder längere Freiheitsstrafe als solche, oder für den Fall des Unvermögens zur Zahlung einer Geldbuße erkannt sein

8. Bei den nachstehenden Verbrechen

a) Unterschlagung;

b) Erpressung;

) Urkundenfälschung;

d) Betrug;

e) vorsätzliche Beschädigung mit gemeiner Gefahr in anderen als den §. 1 bezeichneten Fällen, so wie Drohungen mit einer mit gemeiner Gefahr verbundenen Beschädigung; Contrebande oder Zolldefraudation in dem Falle des §. 3 des Zoll-Strafgesetzes vom 23. Januar 1838, es mag die sechs⸗ wöchentliche oder längere Freiheitsstrafe als solche, oder für den Fall des Unvermögens zur Zahlung einer Geldbuße er— kannt sein;

ist der Richter ermächtigt, nach Bewandniß der Umstände auf Stellung unter Polizei-Aufsicht zu erkennen, wenn der Verbrecher zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von sechswöchentlicher oder längerer Dauer verurtheilt wird.

ö

8 3.

' Die Fälle, in welchen die Verurtheilung wegen Versuches cher Verbrechen oder wegen Theilnahme an denselben (88. 1 un ergangen ist, sind nicht ausgeschlossen.

Bie Verurtheilung durch einen Einzelrichter soll die St unter Polizei⸗Aufsicht niemals nach sich ziehen.

8. 4

Die Dauer der Polizei⸗Aufsicht ist Ein Jahr, we der erkannten Freiheitsstrafe nicht über Ein Jahr

In den übrigen Fällen ist sie der Dauer fende Verbrechen erkannten Freiheitsstrafe gleich e Gerichte sind ermächtigt, die, kraft des Gesetzes eint tende Dauer der Polizei⸗Aufsicht zu verlängern und zwar bis höchstens fünf Jahre, wenn die erkannte Freiheitsstrafe nicht erreicht, und auf höchstens zehn Jahre, wenn die Freiheitsstrafe drei Jahre und darüber beträgt, aber nicht erreicht.

§. 6. Die Stellung unter Polizei⸗Aufsicht, so wie deren Dauer, hat der Richter zuglelch mit den übrigen Strafen zu erkennen. 8 6 Die Wirkungen der Stellung unter Polizei⸗Aufsicht beginnen mit der Rechtskraft des Urtheils, in dessen Folge sie eintritt. Die Dauer der Polizei⸗Aufsicht wird jedoch erst von dem Tage an be⸗ rechnet, wo die Freiheitsstrafe verbüßt worden ist.

ö Die Stellung unter Polizei⸗Aufsicht hat folgende Wirkungen: