KRönigsstädtisches Theater.
Italienische Don Pasquale.
Entréen sind zu dieser Vorstellung ohne , doch bleiben die abonnirten und reservirten n 158ten d. M., Mittags 1 Uhr, anderweit verkauft werden
ements und freie Opern ⸗⸗Vorstellung.) Komische Oper
Sonnabend, zum erstenma
dieser Saison:; Musik von , . (Neu einstudirt.)
sich machen. Posse mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroy. Must von A. Miller. ⸗ .
Montag, 18. Febr. (Italienische Opern ⸗= Vorstellung.) Robérto il Biavolo (Robert der Teufel). Oper in 5 Abtheilungen. Musik vom Königl. General⸗Musik⸗Direktor und Hof⸗Kapellmeister Einen Jux will er Meyerbeer. (Sga. Claudina Fiorentini: Alice, als Gastrolle.)
Ferliner Börse vom 15. Februar.
Eis enkhbahn- Actienm.
Stamm- Actien. 93 apilal. Tages- Coums.
erfolgter Bekannt. —
estimmien Rubrik aus gesullt
ken sind v. Staat g
Potsd. Magd
Magd. Halberstadt 1.700, 000 P
ai J
Bonn Cöln. Düsseld. Elberfeld. . Vohwinkel
Niederschl. Märkisch
/. / H oOmminmat -=
2 91
10, 000,000 1.500, 000
22
2 — — — — —
Oberschl. Lit
2,400,000 1.200, 000 1.700.000 1.800, 000
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5.000.000
CM iill ang s- Rogen.
Kurh. Pr. O. 10th.
X. Bad. do. 35 FI. . h. 2 ,,, Cöln Minden g53 b—
. s Prioriläts-Actien. Kapital. 9 J k Tages Cours. Simmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt Berl. Anhalt.. 1.411, 890 4 göõt k do. Hamburg. ...... 5, 900,000 45 1005 k do. do. II. Ser l, 000,000 45 98 B do. Potsd Magd. .. 2, 367,200 4 93 B do. do. 35132. 300 5 102 * da. a0 litt. H. 1. do. Stettiner . ...... S00, 091 3 . 6 Mag deb. Leipziger 788, 000 4. i. 6 Halle - Thüringer 1. 000.909 143 a Cöln - Minden 3, 674.5900 11 1017 a 41 99 . 3.599.000 5 104 Rhein. v. Staat gar , 90g 3 83. n Jos. 1. Frigritit- 2.487250 4 393 B do. Stamm Brier 1. 250,000 4 77 6. Pi elderf. KEiher eld. l- C2. ß 4 823 * Niederschl. Märkisch. 4,175,000 4 954 k do do. 3,500, 000 5 101 B do. III. Serie. 2. 300,000 5. 1032 B do. zweighahn) 252, 009 43 do. do 248, 000 5 Oberschlesische ... 370.300 1 Krakau- Oberschl - 360, 000 11826 Cosel- Oderberg. .... 250,000 5 Steele - Vohwinkel. 325, 0060 5 975 6 do do. II. Ser. 375, 0090 5 S2 ö. Breslau Freiburg... 100.000 1 Berg Marl 1.100, 000 5 161 B 3 e * Ausl. Slamm- Act. 3677 ö Kiel Altona ..... Sp. 2.050, 000 5 U Imsterd. Rotterd. FI. 6, 500, 000 4 Mecklenburger Thlr. 1.300, 000 4 83 * .
von Preussischen Bank- Antheilen 95 Bk.
emlich lebhaftem Geschäft nicht inbedeutend gewichen.
ourse sine
Gerüchte win
Actien wenig niedriger.
222 W282 rtige Börsen. ind. u. Katserl. Dukaten
bez. und Gld. Prämienscheine bproz. 101!
1 . 91 Frankfurt *
hatz Obligat. 15 Cent. niedriger als gestern. Zproz. Cons. 2. Ard. 1995, 19 1proz. 87, 86. Peru 80, 78. Cons. eröffneten zu
London,
h .
und gingen
Met. 5proz Amsterdam, 12. Febr. war weder Han⸗ noch Veränderung bedeutend. Von fremden Effekten waren Oesterr. etwas angenehmer; ubringen; in letzteren war der Holl. Inte gr. 556, , Russen proz. S53, 25proz. 423.
Livorno 69,
Span. unverändert; Russ. etwas Peru und Mex. zu höheren Umsatz ziemlich belebt. Piecen 123, Cou Oesterr. Met.
Preisen anz
— —
Markt ⸗Beriehte. Berliner Getraidebericht vom 15. Fe Markt waren die Preise wie folgt: Qualität 50 — 54 Rtl immend 26 — 28 Rthlr. 26 Rthlr. bez. u. Br., 25 Rthlr. bez. u. Br., 26 bez. u. G.
Am heutigen Weizen nach Roggen loco und schw
pr. Frühjahr
Mai / Juni 20 ⸗
Jun Juli 277 Rthlr, Br., 2!
Zittau 197 Gl̊ g⸗ Krakauer 5 Br., 141 C . kleine 19 — 21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität pr. Frühjahr 50 Erbsen, Kochwaare 32 Futterwaare 29-2 Rthlr. Rüböl loco 134 Rthlr. Br., bez. z pr. Febr. 133 Rthlr. Br., Febr. / März 131 Rthlr. März April April / Mai 1 Mai / Juni 12! loco 11 Rthlr. bez. pr. März / April 11 pr. April / Mai 11 Rthlr. Br.. Mohnöl 155 Rihlr.
Palmöl 125 a2 127 Rthlr.
Hanföl 11 Rthlr. Südsee⸗Thran 127 21 Spiritus loco ohne Faß mit Faß 13 Rt? Febr. / März 13 März /April 14 Rthlr. Aprit Mai 1414 Rthl Mai / Juni 145 Rthlr Juni / Juli 15 Rthlr. Juli Aug. 155 Rthlr.
16—18 Rthlr. k . 16 Rthlr. Br. zebr. An heutiger Börse herrschte Alle Gattungen äufe und schwacher darunter waren hauptsächlich igen, bad. u. kurhessische Loose, F. er Börse etwas angenehmer. Bank ⸗Actten
eine flaue Stimmung.
vie in Actien elten sich in Folge verschiedener Verk
flüssiges 133 bez. u. *in bez., 8 2 131 bez. 2 der, 3 G.
Rthlr. Br., gh art . Loose 25 ,, . 1 z — Hessen Partial- Loose a 49 Rthlr. Br., 122 G. ten Parlial⸗Loose à Fld. Darmstadt Partial do. a 26 Fl. 283 Br., 273 r., 29 3 Gld. Poln. 300 51.
z Rthlr. Br.
444 Gld. Berbach 835 Br.,
137 Rthlr. verk. u. Br. ir. Br., 135 G.
C. 87 Br., 867 Gld. ö Rthlr. Br.,
19063 Br., 106 Gld. Stiegl.
Zproz. 287 Br.,
Bergedorf 933 Altona ⸗Kiel
23 Ardoins 117 Br., . imhurg⸗Berl. 81 Br Magdeburg⸗ ö
Br., 14 verk.
Br., 157 G.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 14. Februar. . Zu Lande: Weizen, weißer, 2 Rthlr; 10 Sgr., 2 Rt 33. 6 Pf., auch 2 Rthlr. C6 Sgr. 3 Pf. Roggen 1 8
Hafer 25 Sgr., auch 21 Sgr. 3 Pf.; Erbfen 1 Rthlr. 7 Sgr 6 Pf. . ö ö. Zu Wasser: Weizen, weißer, 2 Rthlr. 12 Sgr. P 5 S 9 8 5 und 2 Rthlr. 10 Sgr., auch 2 Rthlr. 2 Sg Rthlr.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf. U Mitwoch, den 13. Februar,
Das Schock Stroh J ch Heu 265 Sgr., geringere Sorte auch 18 Sgr. Kartoffel⸗Preise.
metzenweis 1 Sgr. 3 Pf. auch 1 Branntwein ⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am
Berlin, den 14. Februar 1859. . . J. Die Aeltesten der Kaufman nschaft von Berlin. Königsberg, 11. Febr. Zusuhr war gering,
2
Erbsen 27 — 34 Sgr., weiße Erbsen 25— 32 Sgr.
*.
Nacht hatten wir etwas stärkeren Frost.
ist 49 Rthlr. gefordert, 48 Rthlr. geboten, . . Roggen pr. Frühjahr g2ofd. 26 Rthlr. Geld, Sböpsd. «9 27 Rthlr. bezahlt. . . 693. Gerste 75d. schlesische pr. Frühjahr 23 Rthlr. bezahlt. Rüböl unverändert; pr. Herbst 1 . Rthlr,. bezahlt. Spiritus aus erster Hand zur Stelle 264 Y6, bez., pr. pr. Juni / Juli 24 Yο, pr— August 23 Y bezahlt uud Brf. Zink 5 Rthlr. Brief. Telegraphische Notizen. Frankfurt a, M., 14. Febr. 25 Uhr. 3 proz. 833, 4H proz. 7335. Span. 29 *. Bad. 321. 8 1. Febr. 2 Uhr. Hambi = Fambuyg, 9M. . nig erdbahn 44 Köln-Minden 95. Magdeb. Wittenb. 63. Nor
London, 12. Febr. 5 Uhr.
Amsterdam, 13. Febr. . U Kond? flauer Span. . Rüböl pr. Mai 403. Fonds flauer. schles. 49, 48 Rthln⸗ Noggen
, , 1 41 )* 7 kitus 265, pr. Frühj. 256, 4, pr. Aug. 24, 23 pCt.
Sar. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr. große Gerste 1 Nthlr., auch 28 Sgr. 9 Pf.; kleine Gerste 27 Sgr. 6 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf.
Sar. 6 Pf.; Rogge. nMchlt. s Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr, 5 Sgr. z große Gerste
7 Rthlr., auch 6 Rthlr. Der Centner
Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 11 Sgr. 5 Pf.
8. Febr. 1850 13 Rthlr. z . ö
61. ö . 132 y h frei ins Haus geliefert 5 . 33 vr. 10, 8060 96 nach Trall. l ) 13 I P /
2. 37
13 7 1353 5
1, „ 131
Weizen 10 —58 Sgr. p. Schfl., Roggen 23 27 Sgr., große Gerste 19— ͤ ggen = 6 Der 3
23 Sgr., kleine Gerste 16 19 Sgr., Hafer 13— 16 Sgr., graue Stettin, 14. Febr., Gestern Abend fiel Schnee und in der
Tei 16 ͤ x *, . 5 s 36 s Ko Mere In Weizen ist nichts gehandelt, für S9pfd. schlesischen Weizen
. - zar 253 95 By 257 zeld mit Fässern 26 * bezahlt, pr. Frühjahr 25 9h Br., 2535 Ge
Nordb. 15. Met. 9rli 803
irg Herlin 02.
Cons. 955, 955. 8 amb.
13. Holl. 12. 23. c 550 21 J ; 4z Uhr. Int. 66 6. Ard. 126,
ö Weizen ni 99pfd. ; 14 Febr. In Weizen nichts gehandelt. 99p] Stettin a. S2pfd. pr. Frühjahr 26 Rthlr., Sbpfd. 27, 263 Rthlr. Rüböl unverändert, pr. Herbst 114 Rthlr. Spi—
/ der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Dẽeckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
Mit der heutigen Nuinmer des Staats⸗An⸗ geigers sind Bogen 350 bis 357 der Verhandlungen
M 456. Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
Sonnabend d. 16. Febr.
aac. ö ,
Zuh alt.
Deutsch lan d. Braunschweig, Braunschweig. Verhandlungen der Abgeordneten Kammer. — Militair-Convention zwischen Preußen und Braunschweig. . Wiffenschaft und Kunst. Königliches Schauspielhaus. (Struensee.) Uebersicht der Woll ⸗Preise.
. * amn Da e, =. .
nichtamtlicher Theil. Dent schland.
Braunschweig. Braunschweig, 12. Febr. (D. R. 3 zin der heutigen Sitzung der Abgeordneten-Versammlung zeigte der * 1 * 6 19 4 5 10 y ⸗ j ; —s 9 ; ö. ; hräsident an, daß die Regierung die mit der Krone
yreuße , , geil; = 1 Preußen ab zeschlossene Militair- Convention übersandt habe. Die Convention lt G 3. 1111
lautet: NMachben J — 99 ö - Nachdem der Regierung Sr. Majestät des Königs von Preußen von der Regierung Sr. Hoheit des Herzogs von Bra f ? . Anschlusses des herzogl. Braunschweigischen B
veig der Wunsch ei⸗ : estruppen-Kontingents mn die Königl. preußische Armee zu erkennen gegeben . ö n .
preußischen Regierung im Interesse der dadurch herbeizufuhrenden . mehrung der Wehtkraft Deutschlands auf diesen Wunsch bereitwillig . ngen ist; so haben behufs der Abschließung eines dieserhalb zu ann llebereinkommens zu Bevollmächtigten ernannt und zwar: Seine Yluestai der König von Preußen Allerhöchstihren Obersten und Direktor besen
Voten
1 ( 1 1 ö
, ,. n epartements im Kriegs-Ministerium von Griesheim und rhochstih Gehe en Legationsrath vor ülow:; Seine § j n , ,
D 2 3 , ( ö e l Departements der Militair- Angelegenheiten in Höchstihrem . Ztaats⸗Ministerium, welche nach vorausgegangener lintethandlung? unter Vorbehalt der beiderseitigen Allerhöchsten und Höchsten Ratification so zie unter Vorbehalt der aus der Kriegs Verfassung des deutschen Bundes veit diese noch in Kraft und Wirksamkeit besteht, hervorgehenden Ver⸗ htungen, imgleichen auch der auf den Grund derselben zwischen Braun— zeig und Hannover in der Militair- Convention vom 14 =. 16. Juli 1843 getroffenen Verabredungen über folgende Artikel sich geeinigt haben.
3. orb eneitende Bestimmungen, um den beabsichtigten Anschluß im Interesse der Wehrkraft T eutschlands zu
erzielen.
Art. 1. Die Herzogl. braunschweigischen Truppen nehmen alle Regle— ments, auf welchen die taktische Gleichförmigkeit derselben mit denen der
ußischen Armee von den gleichen Waffen beruht, so wie alle diejenigen für die preußische Armee sonst bestehenden reglementarischen Bestimmungen und Vorschriften an, di sich auf dienstliche und rein disziplinarische Ver= h usbildung der Truppen beziehen. Die in der Herzog! braunschweigischen Militair⸗Verwaltung gegenwär— tig bestehenden Feld⸗Bekleidungs Verpflegungs- und sonstigen okonomischen hältnisse bleiben einstweilen und bis zur etwanigen Feststellung gemein shaftlicher dies fälliger Bundes-Neglements der Herzogl. braunschweigischen segierung überlassen, eventuell einer späteren anderweiten Vereinbarung wischen ben beiden paziscirenden Regierungen vorbehalten. Eben so blei⸗ ben einer solchen weiteren Vereinbarung alle bis zum Erscheinen eines all— gemeinen deutschen Wehrgesetzes in der preußischen Armee etwa einzufüh⸗ enden wesentlichen Formations- und Organisations-Veränderungen behufs deren Einführung bei den Herzoglich braunschweigischen Truppen vor⸗ behalten. ;
Art. 2. Zum Zwecke allmäliger Gleichstellung des Kalibers sowohl der Handfeuerwaffen als der Geschütze des braunschweigischen Truppen-⸗Kon⸗ tingents mit denen der preußischen Armee werden im Herzogthum Braun— schweig bei neuen Anschaffungen nach Maßgabe der darüber dort bestehen= den Grundsätze nur Schußwaffen lach preußischem Kaliber eingefuhrt Die bestehenden preußischen Revisions-Kommissionen übernehmen die Rev i- sson aller Waffen, Geschütze und Munition, welche aus den Königlichen oder anderen Fabriken für Braunschweig gekauft werden; wogegen die Her= zoglich braunschweigische Regierung die aus der RNevision erwachsenden Ko⸗ sten trägt. .
Art. 3. In Bezug auf die Qualification zum Porte d' Epee⸗ Fähnrich und zum Secdonde-Lieutenant werden bei den Herzoglich braunschweigischen Truppen dieselben Vorschriften eingeführt, welche in der preußischen Armee gelten.
Art. 4. De Prüfung zum Porte d'Epee⸗Fähnrich und zum Seconde⸗ eutenant für die Herzoglich braunschweigischen Truppen findet in derselben Art und Weise und nach denselben Vorschriften statt, wie in der preußischen Armee bei preußischen Examinations-Kommissionen resp. bei der preußischen 8 berexaminations Kommission. K
Art. 5. Die Beförderung der ffiziere der Herzoglich braunschweigischen Truppen erfolgt nach denselben Grundsätzen, wie in der preußischen Armee. uber. 6. Dem Herzoglich biqunschweigischen Offiziercorps und den braunschweigischen Porte d'Eper⸗Fähnrichen wird in einem angemessenen Ver⸗
ältnisse und auf die Die .
hältnisse die Theilnahme an den preußischen Miürit nr bliidung anst allen, . mentlich an der allgemeinen Kriegsschule, der Artillerie⸗ und Ingenieurschule, vem Reitinstitute und den Divisionsschulen gestattet. h R B. Der Anschluß selbst erfolgt in nachstehender Art.
Art. 7. Die Herzoglich braunschweigischen Truppen bilden eine in sich geschloffene Brigade von allen Wassen unter dem Befehle des braunschwei⸗ ! ; . . venrs h gis Brigade ⸗Commandens. . gischen Brigade eu ö . :
. Art * Besondere Bestandtheile dieser ö sind die nach den
, . a ves deutschen Bundes vo . He ; neuesten gesetzlichen Bestimmungen des deuischen undes . dem Herzog. tl une Braunschweig zum Bundesheere zu stellenden 7atz Mann Kavallerte, ) ne Bree ) 9 1 — 9) ; . . ö rave i9g8 Mann Infanterie, 392 Mann Arillerie mit 12 Geschützen, 54 Mann
36 g. 9 * 2 — 165 ö ;; 3 ] ö Pioniere, zusammen 380 Mann. Dieselben werden formirt in:
ö f 2 7 4 s . 1 Me 1j der F 34 2 8 2 Linien- Infant. Bataillonen 24 Comp. zu ö Mann in der Kriegsstärke 2 Landwehrbataillonen 14 33 , 4
1 2 * ( ö ö. 1 Jägerabtheilung ö 2 . ., Rasallerie⸗Regiment. 4 Schwab, ö. 9. ö 2 Fußbatterien zu 6 Geschützen, zusammen 400 Man
J Pionier-Abtheilung à 54 Mann icht mitgerechnet sind
ei e, Söicrke die Qffiziere nicht mitgerechner kinn ⸗
bei welcher Starke die Offiziere n . n alt Tie Grundzüge der
Die Anlage zu dem gegenwärtigen Artie enthe h n , ,,, jenigen Formasions-Verhältnisse, wesche bei der Herzog! 9 , Weht⸗ Brigade, insofern hierin das Erscheinen eines allgemeinen den . Weh gesetzes keine andere Norm angiebt, nach und nach anzunehmen ing J gel ? Art. 9. Die Herzogl. braunschweigische Brigade wird der in ? agde⸗
; onir Fnial., preußischen Division angeschlossen.
ra fkalionirten Königl. preußischen Hivision an J,, burg n 0. Der Commandeur dieser Königl. preußischen Division hat sich Lurch Jnspizirungen von dem kriegstüchtigen Zustande der derzogl.
19 Brigade überzeugen.
Uunschweigischen Brigade zu überzeugen Kö h . 66 Diejenigen darunter begrissenen Waffen Infanterie. Jäger, 8 avallerie und Artillerie), denen der Herzogl. braunschweigischen Brigade⸗ Cemmandeur für seine Person nächt selbst angehört, werden nach Anord⸗ i. ves Königl preußischen Kriegs ⸗Ministeriums, durch höhere preußische
ö; . 57 * O 3 ⸗ a saer 9 z nw giert dieser Waffen (Brigade Commandeute, Jäger⸗Inspecteure, Artil⸗ Brigadiers) inspizirt. . . Jö Did Kosten der dadurch nothwendig werdenden Relsen nach preußischen Grundfätzen übernimmt die Herzogl. braun chweigi che Neßetung, Rrt. 12. Die Herzogl. braunschweigischtn Troppen halten ihre Uebun⸗
lerie
1
Art. . , ö. einschließlich der Brigade ⸗ Uebungen, welchen letzteren übrigens der gen de Königl. preußische Divisions⸗ Commanden, wie bei den preußi=
hetreffen in, . uppen. siebungen beiwohnen kann, für sich innethnrlb des Landes.
Die großen Uebungen, werden, macht die Herzogl. denen der betreffenden preuß sten trägt jeder Verpflegung u. s. auf preußischem C
braunschweigische ischen Divisi Theil für sein w. der Herzogl. braun zebiete sich befinden, Die Theilnahme der ießübungen der p treffende Einrichtungen in
schweigischen Truppen, reußischen Grundsätzen. herzoglich braunschweigischen Artillerie
an den jährlichen Sch reußischen wird,
Uebungen nicht durch zu selben genügend bef fange von der Königlich p Desgleichen ten der herzo
chafft werden k
die Offiziere, Unteroffiziere re Abtheilung ganz
und Mannschaf Abl ; Pionir⸗Abtheilung
oder theilweise alljährlich
herzogliche Militair-⸗Departement delegiren dem Königlich preußischen Kriegs- Ministe— Biigade Kommando in direkte Geschäfts= ivistons⸗Kommando, den Geschäfte auch schon während des Dienstleistung zuge⸗
hierzu auch das direkte Geschäftsbeziehung mi rium, eben so tritt das Herzogl. beziehung mit dem betreffenden zur Besorgung der Friedens ein herzog
dadurch entstehen lich braunschweigischer
dem betreffenden Königlich pre
Im Kriegsfalle wird . 1 i braunschweigischer General⸗Stabsoffizier
s-Kommando ein Herzogl. Intendantur-Abtheilung der betreffenden preußischen braunschweigischer Kriegs ⸗Kommissarius beigegeben, welc nach preußischen Reglements und Vorschriften zu
das Verpflegungswesen n aunschweigische Veipflegungs- und Fuhrwesen zu
bearbeiten und über das b disponiren hat.
7. Im Falle eines Krieges hat die Herzoglich braunschwei— eldlazareth fär 400 Kranke zu stellen. wie hinsichtlich der preußischen Feldlazarethe, z glich braunschweigi⸗
gische Regierung ein mobiles F Disposition über dasselbe steht, dem General-Arzte desjenigen sche Brigade zugetheilt wird. bundes matrikularmäßigen braunschweigischen Regierung zu dem Belagerungs⸗-Train des Bun ist die Königlich preußische Regierung auf i nehmen bereit, sobald die oben im Eingange erwähnte, zwischen Braun⸗ verabredete Schlußakte zur Regulirung der inneren Division des 10ten Bundes-Armee- Corps bis 16. Juli 1843 durch das Bundeswehrgesetz oder auf andere Weise zur Aufhebung gelangt.
Artikel 19. Der gegenwärtige Vertrag wird auf einen Zeitraum von 15 Jahren vom Tage seiner Unterzeichnung an gerechnet, unter der Be— stiimmung abgeschloffsen, daß seine Fortdauer sich, wenn nicht nigstens drei Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraums eine Kündigung eintritt, auch über denselben hinaus bis auf weitere dies fällige Verabredunz unter den paciscitenden Regierungen zu erfstrecken hat. . ll unverzüglich zur Allerhöchsten und Höchsten Ratification vorgelegt werden und die Auswechselung der Ratifications -Urkunden binnen sechs Wochen, oder wenn es geschehen kann, noch früher erfolgen. Zu Urkunde dessen haben die im Eingange genannten Bevollmächtigten zertrag unterzeichnet und untersiegelt. . geschehen Berlin, den 1. . 8.) gez. von Griesheim, Oberst und Direktor des allgemeinen Departements. ö ( ¶ . S.) gez. Morgenstern, Oberst und Chef ves Kriegs-Departemenis im
Herzoglichen Staats⸗-Ministerium.
Lorps zu, dem die
hren Belagerungspark zu über—
schweig und Hannover Verhältnisse der 4sten
Dezember 1849. (L. S.) gez. von Bülow, Geh. Legationsrath.
Die Infanterie bildet ein Regiment von 2 Linien- und wehr⸗Bataillonen.
a) Jedes Linien-Bataillon ist stark im Frieden: mandeur, 4 Hauptleute, 4 Premier- Lieutenants, 9 Seconde Lieutenants (inkl. Adjutanten), 1 Rechnungsführer. tiermeister (resp. Bataillons-Schreiber), bel, 4 Porte d' Epee⸗-Fähnrichs, 12 Sergeanten, 28 Unteroffiziere, 16 Spiel Wir knüpfen an diesen Antrag noch einige Bemerkungen über die Ab Aerztliches Personal: 1 Bar schließung und deu Inhalt des Vertrages selbst.
1 Hauptleute,
1 Bataillons ⸗Com⸗
zusammen 19 Offiziere. 1 Quar- damit diese Bestimmungen für die Dauer Bataillons⸗ Tambour,
100 Soldaten. taillons⸗Arzt. Premier- Lieutenants, 1 nungs führer.
Zusammen 466 Mann. Im Kriege: Bataillons - Commandeur, Seconde Lieutenants (inkl. Adjutanten), 1 Rech- kleineren deutschen Staaten und dersenigen Selbstständigkeit derselben, * . ; ; ö re. 1 Quagrtiernieister resp. Bataillons deren sie in der Wirklichkeit überhaupt fähig sind, nur durch die Er— Schreiber, 1 Bataillons⸗Tambour, 4 Feldwebel, 4 Porte d' Epee⸗Fähnrichs, 12 Sergeanten, 60 Unteroffiziere, 16 . 1è Bataillons -Arzt, 2 Unterärzte. b) Jedes Landwehr Bataillon ha Bataillon, die angegebene Friedensstärke selben bilden den besoldeten Stamm: é Rechnungsführer, L Bataillons⸗
zusammen 23 Offiziere,
Spielleute, 802 Soldaten. men 960 Mann. t dieselbe Stärke, wie das Linien ist hier die Uebungsstärke, von der⸗— 1è Bataillons-Commandeur, 1 Adju— 4 Capitain-d'armes (kemmandirt Tambour, 4 Gefreite, 1 Bataillons-Schreiber,
4 Feldwebel, von der Linie), 1. Bataillons-Arzt (kommandirt von der Stab des Regimenis bilden: der Regiments⸗Adjutant, er
B. Die Jäger- Abiheilung besteht aus 2 gende Stärke: Im Frieden: Fientenants, 5 Seconde⸗Lieutenants (inkl. Adjutanten), . Duartiermeister (resp. Batail
er Regimens-Commandeur, und 20 Hautboisten. Compagnieen und hat fol- Hauptleute, 2 Premier⸗ 1 Rechnungsführer. lons - Schreiber), Wenn Wir aber schon jetzt den gegenwärtigen Vertrag abgeschlossen „Epee⸗Fähnrichs, 6 Sergeanten, 14 haben, obgleich die Berufung des Reichstages nahe bevorsteht und obgleich 1é Batail« ] Wir mit Zuversicht erwarten, daß es gelingen wird, mit ihm den Bundes Premier-Lieute ] staat zu begründen, so liegt der Grund hiervon nicht allein darin, daß Wir Rechnungsführer. Zu⸗ der Voͤrtheile, die derselbe gewährt, so bald als thunlich theilhaftig zu wer—
Regiments⸗-Schreiber
Commandeur,
Stabshornist, 2 Feldwebel, 2 Porte berjäger, 6 Hornisten, 180 Jäger. Im Kriege: 7 Seconde⸗-Lieutenants (inkl. Adjutanten), 1Quartiermeister (res Epee-Fähnrichs, 6 Sergeanten, 500 Mann.
Zusammen 212 Mann. 1è Eommandeur, 2 Hauptleute,
sammen 13 Offiziere. Stabshornist, Oberjäger, 8 Hornisten, 450 Jäger. 1 Unterarzt. r B Die Kavallerie bildet ein Regiment von 2 Linien- und? Land sen, und daß bei der allgemeinen politischen Lage ie,, nnn, dessen Stab aus; 1 Regiments⸗-Commandeur, 1 Regi⸗ Niemand zu ermessen vermag, welche Hindernisse und Gefahren ments Adjutanten, 1 Stabs- Trompeter, 1 Regiments-⸗Schreiber besteht. me, . DHivision ist zwei Schwadronen stark, im Frieden: 2 Nitt⸗ betretenen Bahn finden können, und endlich, daß bei einem ausb . . 2 , Lieutenant, 6 Seconde--Lientenants, 1 Rechnungsführer, Kampfe sämmtliche norddeutsche Staaten, die größeren sowohl , , n, Offiziere; 2 Wächtmeister, 2 Porte b'Cpee-Fähnrichs. 6 Ser« neren, nur in Preußen einen Stützpunkt finden können und nu 8 ö Soldaten, 1 Bataillons -Arzt, haben werden, mit ihn ihre eigenen wahren Interessen und di Im Kriege: 2 Rittmeister, 2 Premier⸗Liente⸗ schen Nation zu vertheidigen oder unterzugehen. i — , , 1 Rechnungsführer, zusammen 11 Offiziere. Dieses sind die wefentlichsten politischen Gesichtspunkt i 2 , , . d'Epee⸗Fähnrichs, 6 Sergeanten, 20 Unteroffiziere, Abschließung des Vertrages geleitet haben. Dessen Inhalt anlaugend Trompeter, 320 Gefreite und Soldaten, 1 Batah ? ? Hanem Wir z im All ei f Vertrag selbst beziehen, di ) . Bataillons-Arzt, 2 Unterärzte können Wir Uns im Allgemeinen auf den Vertrag selbst beziehen, du Regiments Pferde⸗Arzt. 1 31, 1 nter 3 . b ziel Im Wieden mit 256 Derzoglichen Pferden, im Kriege mit 358 Herzog eine selbstständige Brigade bildet und zu der Königl. preußischen Armee n. K Schwadron befindet sich ein Kurschmidt b) Die Landwehr-Division hat dieselbe Stärke, bei = bi ĩ ö Die militairischen Vortheile, die zer . x hr X . = „bei derselben bildet die Corps stand. Die militairischen Vortheile, die der Vertra ewährt Friedensstärke von 96 Pferden die der 66 ; , m. jedes Landwehr -Bataillons gehören:
geanten, 20 Unteroffiziere, G Trompeter, 1 Regiments ⸗ nants, 6 Seconde—
lichen Pferden.
Uebung, zum
Die Artillerie bildet eine Abtheilung von? Compagnieen, welche 2 Batterieen a 6 Geschütze befetzt, und sie besteht aus: 1 Hauptmann, 2 Premier⸗Lieutenants, Feldwebel, 2 Oberfeuerwerker, ergeanten, 12 Unteroffiziere, 6 Bombardeure, 30 Pferde, um 4 Geschütze zu bespannen. Im Hauplleute, 2 Premier-Lieutenants, 5 Seconde⸗ 2 Feldwebel, 2 Oberfeuer⸗ 12 Unteroffiziere, 12 Bom⸗
bis 6pfündige Tommandeur, conde-Lieutenants, 1 Rechnungsführer, Porte d' Epee⸗Fähnrichs, 6 S0 Kanoniere, 4 Hornisten, Kriege: 1 Commandeur, Lieutenants (inkl. Adjut.), werker, 2 Porte d' Epee⸗Fähnrichs, 6 Sergeanten, bardeure, 200 Kanoniere, 4 Hornisten,j mit 12 bespannten Geschützen 1 Bataillons-Arzt, 1 Unterarzt. ᷣ s E. Die Pioniere bilden elne Abtheilung von: im Frieden: 1 Offizier,
Rechnungsführer,
welchen die Divisionen zusammengezogen 1 Feldwebel, 1 Sergeant, 2 Unteroffizier Sarn;
Brigade in Gemeinschast mit men 10 Mann. Im Kriege: e ner , Dornist, 45 Pioniere, zusam= Die dadurch entstehenden Ko 1 Feldwebel, 1 Sergeant, 4 Unteroffiziere. h r , , ,, , . und namenllich erfolgt hierbei die men 54 Kombattanten. , r, wum wenn solche Zugleich mit der Vorlage des
lenant, 1 Seconde⸗Lieutenant,
vorstehenden Vertraas ihei . rung folgendes Begleitschreiben mit: ags theilte die Regie
Die wichtigsten politischen, militairischen und fiuanziellen Rücksic Rücksichten
insoweit solche haben die hiesi andesregierung bewoge it der ö . ae Landesregierung bewogen, mit der Krone Preußen einen önnen, in dem für nöthig erachteten Um⸗ schen Regierung gestattet.
gestattet dieselbe, daß glich braunschweigischen Pionie bie Uebungen einer preußischen
Vertrag über den Anschluß des hiesigen Militair⸗Bundes-Kontingentes
die Königlich preußische Armee abzuschließen. Wir verfehlen . .
ehrten Versammlung der Abgeordneten in Gemäßheit des §. 8 8
grundgesetzes diesen Vertrag hierneben in Abschrift mitzutheilen. ß Der wesentliche Inhalt desselben ist ein Ausfluß der nach §. 9 des
Landesgrundgesetzes dem durchlauchtigsten Landesfürsten ausschließend zu⸗
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stehenden Militairhoheit. Zur Ausführung desselben würde eine Mitwirkang
herzoglich braunschweigische Staatsministerium, welches der Landesvertreter nicht nothwendig sein, da in Folge desselben gesetzliche in Maßregeln nicht zu ergreifen, die zu dessen Ausführung aufzubringenden
Mittel aber geringer sind, als die bisher für das laufende Militairbedürf⸗ niß auf Grund der bestehenden bundes- und landesgesetzlichen Bestimmun gen angeforderlen und bewilligten Summen, und da überhaupt die Bewil⸗ ligung dieser Summen nur bei der jedesmaligen Budgetvorlage zur Sprache zu bringen sein würde. . . . . Wir haben indeß geglaubt, bei dieser an sich nur erforderlichen einfa— chen Mittheilung nicht stehen bleiben zu müssen, weil eine förmliche Ver— einbarung über den Gegenstand dieses Vertrages im wohlverstandenen In- terese des Landes und der Regierung eben so zweckmäßig als wünschens werih erscheint. . .
Der 8.9 des Landesgrundgesetzes überträgt zwar dem Landesfürsten ausschließend die Verfügung über die bewaffnete Macht, deren Formation, Ausbildung und Disziplin. Die Bewilligung der für das laufende Mili- fairbedürfniß erforderlichen Summen ist aber ein unbestreitbares Recht der Landesvertreter, und wenngleich die zur Erfüllung einer unzweifelhaften Bundespflicht erforderlichen Summen nicht versagt werden können, so wird doch deren Maß immer einer Beurtheilung unterliegen, und diese im ge—⸗ nauesten Zusammenhange stehen mit der Formation und Organisation des Truppencorpsé. Es ist daher kaum anders möglich gewesen, als daß im Laufe der Zeit diese Bestimmungen des Landesgrundgesetzes bei jeder Bud⸗ get⸗Berathung zu langwierigen, schwierigen und kostspieligen Verhandlungen geführt, ja selbst Zerwürfnisse zwischen Regierung und Ständen herbeige⸗ führt haben, die um so mehr zu beklagen gewesen sind, als der mögliche materielle Vortheil soscher Verhandlungen, bei einer Ausgabe, die an sich und im Großen feststeht, ganz außer Verhältniß ist mit den sehr wesent= lichen, sich auf alle Verhälinisse übertragenden Nachtheilen, die aus einem Zwöiespalt der Landes-Vertretung und der Regierung entstehen, deren Ziele und Zwecke nur dieselben sein können und sollen. Wir halten es aber für eine Unserer ersten Pflichten, Alles hinwegzuräumen, was das gute Einvernehmen zwischen Regierung und Landes-Vertretung zu stören im
Stande ist, und Wir kommen dieser Pflicht nach, entsprechen den früher
geäußerten Wünschen der Vertreter des Landes und helfen einem wesentli⸗ chen Uebelstande ab, ohne auf der einen Seite der verfassungsmäßig beste⸗ henden Militairhoheit Seiner Hoheit des Herzogs eiwas zu vergeben, noch auf der anderem dem Bewilligungsrechte der Landes Vertreter zu nahe 3u treten, wenn Wir eine förmliche Vereinbarung über den Gegenstand dieses Vertrages in Vorschlag bringen. D urch Annahme dieses Vorschlages, nament- lich durch eine verttagsmäßige Feststellung der in dem Vertrage mit der Krone Preußen angenommenen Formation des Truppen⸗Corps wird während der Dauer des Vertrages für die Budget-⸗Verhand⸗ lungen eine feste und unverrückbare Grundlage gewonnen, und dieselben werden sich auf das durch die angenommene Formation bedingte Geldbe⸗ dürfniß zwar erstrecken, aber auch beschränken und es werden auf diese Weise die Unzuträglichkeiten des gegenwärtigen Zustandes zum größten Theile beseitigt werden. Die Vortheile einer solchen Maßregel scheinen Uns
Grundzüge der Formation der Herzoglich brau nschweigi⸗ m so überwiegend und Wir lönnen so wenig bezweifeln, daß die geehrte
Versammlung der Abgeordneten Unsere Ueberzeugung theile, daß wir hiermit
and beantragen:
die geehrte Versammlung der Abgeordneten wolle ihr Einverständniß zu dem beigefügten Vertrage, namentlich zu der durch den Vertrag festge 111
setzten Formation des hiesigen Bundes -Truppen⸗Kontingentes erklären, D des Vertrages den fianziellen 1ꝶFeldwe⸗ Anforderungen für das laufende Militairbedürfniß zur Grundlage dienen.
1 Die hiesige Regierung ist fortwährend der Ansicht, daß die Existenz der
richtung eines Bundesstaates gesichert werde. Sie Königlich preußische Re⸗ gierung ist aber die einzige. dfe den aufrichtigen und ernsten Willen und zu— gleich die Macht hat, die Idee des Bundesstaates in das Leben zu führen, und schon allein um deswillen sind alle kleineren deutschen Staaten an Preußen gewiesen. Ein engerer Anschluß an dasselbe in militairischen Be— ziehungen war aber um so unbedenklicher, als er weiter nichts ist als eine derfrühete Ausführung der in dem Reichs⸗Verfassungsentwurfe, welchen die verbündeten deutschen Staaten angenommen haben, über diesen Gegenstand enthaltenen Bestimmungen. Nach der geographischen Lage des Herzog⸗ thumes sind diese nur durch einen Anschluß an Preußen ausführbar , dem Haunover zwar an dem Bündnisse vom 26, Mai d. v. J. festzuhalten sich erklärt, damit im Widerspruche aber den Reichstag zu befchicken sich ge⸗ weigert hat und dessen Eintritt in den Bundesstaat ungewiß, wenigstens
weil aussehend ist.
p. Bataillons - Schreiber), 1 den wünschten, sondern hauptsächlich in der Erwägung, daß, nachdem Sach- 30 sen und Hannover, obgleich sie zu den ersten Begründern des 1 Batail'] vom 26. Mai d. v. J. gehören, den Neichstag zu beschicken si
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ein Zustand eingetreten ist, dessen Folgen sich noch gar nicht üb
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5
und seine Verbündeten auf der von ihm zum Heil, der deutschen
den Hoheitsrechte nicht aufgegeben sind und nach welchem das hiesige
ein ähnliches Verhältniß tritt, wie dasselbe bisher zu dem 101en Bundes-Arm
U n besoldeten Stamme so augenfällig, daß sie kaum einer näheren Auseinandersetzung bedür Schwadronsführer, 1 Wachtmeister, 1d
Die militairffchen Einrichtungen des preußischen Staates sind anerkannte . maßen die besten in Europa, und die durch den Vertrag über die ng tion des Corps festgesetzten Bestimmungen enthalten nur eine Ausführung des mit Zustimmung der geehrten Abgeordneten⸗Versammlung berens in Anwendung gebrachten Landwehrspstems. Vor Allem glauben Wir vaß es von der größten Wichtigkeit für den Geist und die Brauchbarkeit der Trup⸗ pen sein wird, daß sie mit einer Armee in Verbindung treten, die als ein unerreichtes Muster der Treue, Disziplin, Tapferkeit und Kriegs tüchtigkeit dasteht, und deren ehrenvolles Selbstbewußtsein durch große und ruhmvolle Erinnerungen getragen wird. .
In finanzieller Beziehung legen Wir, abgesehey von den zu machenden Ersparungen, darauf einen vorzüglichen Werih, daß die Grundsätze der strengsten Ordnung und weisen Sparsamkeit, welche die preußische Militair⸗ verwaltung neben hoher Intelligenz auszeichnen, nicht verfehlen können,