welche man schon für verloren hielt, wurde im Hafen von Tenedos gesehen. Sie hat blos in Folge eines Seesturmes einige Beschädi⸗ gungen erlitten und wird sich nach irgend einem sicheren Hafen be⸗ geben, um die nöthig gewordenen Ausbesserungen vorzunehmen.
Trotz der, wie vorauszusehen war, von mehreren Seiten erhobenen Re⸗ lamationen, fährt der hiesige türkische Dh erkommandant und Muschir, Omer Pascha, fort, seine Werbungen f wie für den Islam auf hiesige wie auf fremde Nations auszudehnen. Es ist kaum zu glauben, daß einsehen sollte, wie eine solche Handlungsweise Federn in Bewegung setzen muß,
Schranken zu setzen. Inzwischen sind viduen enrollirt und über die Neu⸗Engagirten sich ganz freiwillie einzige Antwort, welcher Omer Pa
. * * 151 191 1 1 crage em er natu rl in die Fringe
1 7 160 16 brachte griechtischt
154 4d vorher hatte das
.
bewußt sind, der griechischen Familie anzugehören. Gott beschütze Griechenland!“ Ein Supplement der Korsuer amtlichen Zeitung vom 5ten enthält zwei Noten des Sir Thomas Wyse an den Lord
· ᷣ ⏑ä—oQK— — . r r, m. ——
unter den Spekulanten an der Börse durch allerlei zum größten Ehe, völlig aus der Luft gegriffene schlimme politische Gerüchte ein pant
mihne so um sich griff, daß vornehmlich die der Speculation angehö⸗ renden Effekten, nächstdem aber auch folide Bahn-Actien und Fonds, einen beträchtlichen Rückgang erfuhren. Es würde jedoch auch unser Geldmarkt weniger erschuͤttert sein, wenn nicht die absichtlich verbreiteten nachtheiligen Gerüchte selbst
Terrain allein üb rlassen Börsen sich fest behaupten und nur leichten Schwankungen unter— worfen sind, sollte wohl eigentlich als Beweis gelten können, daß es mit den politischen Verhältnissen nicht so schlimm aussieht, als man hier glaubt, indeß man muß das Bestreben, unserer Börse zu werfen nur schwierige Lage unserer Besitzer zu unerscl ꝛ halten. So kam es denn auch, daß im Laufe dieser Woche
Frledrichsd'or 113
schlesisch⸗
Moldau und Walachei. Bukarest, 26. Jan. (Wand.)
für den türkischen Militairdienst, Verwandte Omer Pascha nicht alle diplomatischen um einer solchen Werbung schon mehrere hundert Indi⸗ Donau gefendet worden. Daß alle z haͤtten anwerben lassen, ist die pasché auf alle Reclamationen giebt, in⸗ nicht eingeht, ob ein durch Beschenke Versprechungen geleiteter Wille auch ein ganz freier sei. Jonische Inseln. Korfu, 19. Jan. (Lloyd.) In Fesige Arsenal sind zwei vom englischen Geschwader aufge diechische Kriegsschiffe transportirt worden. Einige Lage englische Dampfboot „Rosamond“ nach Korfu 3 ge Kauffahrteischiffe gebracht. Bezeichnend ist eine Stelle ö. in Körfu erscheinenden In dependente vom Ften in Betreff zriechischen Angelegenheiten: „Wir hofften“, sagt er, „das e Dampfboot werde uns die Bestätigung der hier verbreitet ewesenen tröstlichen Nachricht bringen, daß die leidige englisch jechische Differenz beigelegt sei. Zu unserer Betrübniß ist aber aus Athen eingetroffen, während Privatbriefe uns en, daß die Sachen noch immer auf dem früheren dpi stehen. Andererseits gereicht es uns zum Troste, Dank der über die Wiedergeburt Griechenlands wachenden
n 5
Vorfehung, die Gemüther des griechischen Volkes vollkommen be⸗ sind, welches bei seiner Achtung vor dem Gesetze, wie bei er religiösen Gesinnung, welche stets den Leitstern seiner Wünsche
6 Hoffnungen bildete, mit Zuversicht dem Troste entgegensieht, ihm wie allen betrübten Söhnen der griechischen Nation wer
den soll, welche, wenn gleich entfernt und geschieden, sich mit Stolz
——
Oberkommissär der Jonischen Inseln als Rechtfertigung des Verfah iz der englischen Regierung gegenüber Griechenland. Lord
284
Ward stellte dieselben dem Senat von Korfu mit einem 3 schreiben zu, worin es unter Anderem heißt: daß Englands n⸗ sprüche aus früherer Zeit herstammen und auf unbestreilbare Rechte gegründet sind, indem es sich um die Wahrung der Interessen der eigenen Staats-Angehörigen handelt. Es sei daher auch unerläß⸗ lich, strenge Maßregeln zu ergreisen, nachdem die früheren wieder⸗ holt und auf gütlichem Wege erlassenen Mahnungen unbeachtet ge⸗ blieben sind. Sir W. Parker wünsche jede Aufregung oder Blut⸗ vergießen zu vermeiden, und er selbst (der Lord Sber / Kommissar) nähre die Hoffnung, binnen kurzem die Hindernisse beseitigt zu sehen, welche jetzt dem Verkehr im Wege sind; wie er überhaupt glaube, daß es sich hier keinesweges um irgend eine Verletzung der Inte⸗ grität des griechischen Gebietes, sondern blos um eine Geld⸗Ent⸗
schädigung handelt.
Türkei. Konstantinopel, 27. Jan. (Impart. de Smyrne.) Ueberall im ganzen Lande herrscht die tiefste politische Stille. Diese günstige Lage wird das Kabinet in den Stand setzen, mit erneuter Energie sich den inneren Angelegenheiten zuzuwenden, vie durch äußere Wechselfälle so oft hintangesetzt wurden.
Am 25. Januar wurde in Konstantinopel das Mewludfest, das die Geburt des Propheten verherrlicht, mit großem Pompe gefeiert. Der Sultan begab sich in glänzendem Kostüm, begleitet von allen seinen Ministern und den höchsten Würdenträgern, in die Moschee von Bessicktach. Sänimtliche Ministerial⸗-Büreaus waren an diesem Tage geschlossen. U .
Von der Kälte, die wir hier in der letzen Zeit erlitten, läßt sich nur schwer ein Begriff geben. Der Schnee war in nie gese⸗ hener Ueberfülle gefallen und die Kälte über alle Maßen grimmig. Die Geschäfte waren durch einige Zeit ganz ins Stocken gerathen, da sich Niemand auf die Straße hinauswagte. Ein sterreichisches Fahrzeug langte im Bosporus aus dem Schwarzen. Meere an, und nur ein einziger von der ganzen Schiffsmannschaft vermochte das Steuerruder zu führen, die Anderen waren vor Kälte fast erstarrt und unfähig, sich zu regen. Man boeilte sich, die Unglücklichen ans Land zu bringen und ihnen jede mögliche Hülfe angedeihen zu las sen. Mehrere Personen sind erfroren, unter Anderen zwei Matro sen, ein Fleischhauer und zier Kinder. .
Der Sultan hat in Anerkennung der nützlichen Dienste, die zas Haus Rostand in Marseille durch Errichtung einer regelmäßi⸗ gen Dampfschifffahrts Verbindung zwischen Marseille und Fonstan tinopel den kommerziellen Beziehungen beider Länder geleistet, dem Chef nd Orden verliehen.
ieses Hauses den Nischan⸗
Königliche Schauspiele. Schauspielhause.
lks-Schauspiel in Anfang halb Im Opern Zum Benefiz der Königlichen 2 Abth., Musik von ße Ouvertüre zu Leonore, von
29ste Abonnements⸗
Montag, 18. Febr. Im 2. ) 3 4 Aufzügen, von
Vorstellung: S. H. Mosenthal. ;
Mit aufgehobenem Sängerin Frau Köster: Beethoven. Nach dem L. van Beethoven.
Abonnement. Fidelio, Oper in ersten Akt: Anfang halb 7 Uhr.
Billets zu diese
Preise der Plätze: P Erster Rang, erster Balkon Parterre, dritter Rang und 10 Sgr. ꝛc.
Abonnements Ausnahme nicht gültig, do Billets bis Montag, den
r Oper sind im Billet Verkaufs ⸗Büreau zu veiter Rang 1Rthlr. im 1 Rthlr. 10 Sgr. Sgr. Amphit
arquet, Tribüne und zr daselbst und Proscenir Balkon daselbst 20
zu dieser Vorstellung ohne
Enlréen sind ing nd reservirten
leiben die abonnirten u d. M., Mittags 1 Uhr, zur Zeit dieselben anderweit verkauft werden Im Schauspielhause. Z0ste Abonnements um Nichts, Lustspiel in 5 Akten, von Tieck. Anfang halb 7 Uhr.
Mittwoch, 20. Febr. Viel Lärmen
Vorstellung: . Shakespeare, übersetzt von
Rönigsstädtisches Theat (Italienische. Spe Barbiere di
WVorstellung (Der Barbier von Musik von Rossini.
tausnd Thaler. P Dlle. Lebrun, vom Theater
Auf vieles Begehren: Il Komische Oper
Dienstag, 19. Febr. Gesang in 3 zu Dresden:
Einmalhundert D. Kalisch. als Gastrolle.)
——
Meteorologische Beobe
Dunstsãättigung , Niedersehlag), 161“ Rh
Wärme wechsel
Berlin, 16. Febr. Im Laufe dieser Woche verbreitete sich
Theil
i scher Schreck, welcher mi! Unterstützung der 2fferten der Contre⸗
die besonnensten Börsenmänner von jeder Unternehmung fernhielten und auf diese Weise der Contremine das bliebe. Daß alle übrigen europäischen
die Course an in der Nähe beobachten, um die erkennen, sich unerschüttert zu
2e
Berliner B ö r s E.
keit der Besitzer einige Actien Gattungen einen beden enden ö. gang erfuhren. Vornehmlich betraf dies diejenigen Actien, in wel⸗ chen seit einiger Zeit mehrseitige Speculationen. unternommen wor den sind, die im Zusammenhange mit günstigen Ergebnisen standen, so wichen Berlin Anhalter von 94 bis 90 . bleiben I IE Gld.; Köln Minden von 96. bis 941 963 Berlin⸗Hamhur, ger, obwohl am wenigsten offerirt, sind dennoch von 81 2 ö. j zurückgegangen; Krakau⸗ berschlesische von 74 an l. D,, Magde burg-Haͤlberstädter von 145 bis 143 gewichen. Alle diese Bahn Actien zogen in letzter Zeit wegen der fortdauernden Mehreinnah men und der den vorjährigen Verhältnissen angemessenen günstigen Resultate
wurden mehr aus den Provinzen zum Verkauf gebrac
Auch Bergisch⸗Märkische von Halle Thüringer von bis 644 9h gewichen. Rückgang von 45 bis 125 schloß die Börse Aengstlichkeit durch die
664 bis 65 9h,
Rheinische von 46 bis 1443 96, Potsdam⸗Magdeburger Nordbahn erlitten einen ? Ueberhaupt und wir hoffen, daß die mannigfachen Gerüchte Ansehen gewinne auf Prioritäts Börse ungünstig, und wir während unsere ersten drückten Coursen kleine
„ ob, schließen aber heute bedeutend Widerlegung der unser Geldmarkt
wirkte die allgemein besorgliche bemerkten ansehnlich— Wechselhäuser Posten kauften. ö inländische und sür die Besorgnisse, wel ausdehnten, ist es, ssicht gestellten Dividende . zr YH gerechnet hatte, einen?
Haltung unserer Verkäufe unserer nur zu weiter herabge Weise äußerte ländische Fonds, den Stand Bank -Antheile bei während man auf nicht 2 9h erlitten.
rie Aufmerksamkeit kleinerer Spekulanten auf sich, die in= deß der allgemein weichenden Tendenz nicht zu widerstehen ver— mochten, vielmehr mit ängstlicher Hast zu jedem Gebot losschlugen. Die übrigen und namentlich die vom Staate garantirten Actien ̃ ht, weil man in Betracht der in Aussicht gestellten Anleihe einen Druch aller Z3tKzproz. Effelten befürchtet. So fielen Nieberschlesisch⸗Märkische
und bezeie
einer in Au
und Stargard⸗ Posen von 84 n S37 6 und konnten sich nicht
burch das Ausbleiben von Kaufordres und durch die Aengstlich⸗
—
2lIuswärtige Börsen. Breslau, 16. Febr. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 954 Gld. 37 Br. Louisd'or 112 Br. Poln. Papiergeld anknoten 91 a 90 bez. u. Br. Staats⸗ Seehandlungs Prämienscheine 50 Rthlr.
er ; n fandbriefe 4 proz. 101 Br., do. 3äproz. Isld. Schlesische do. 35 proz. 9gö55 bez. u. Br. Do. 100 dez und Br., do. Zz5proz. 933 Br. Preußische
ei Pfandbr. alte proz. 96 Br., do. neue 4proz. 959 bez. z 3 . * 7 6 ö ö 4 X ö u. Br., do. Partial⸗-LoGose à 300 Fl. 121 Br., dp. n 500 Il. 814 Br., do. Bank⸗Certif. a 209) Fl. 175 Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗
Sbügat. A pCt. Sor Br;
Actien: Oberschlesische , 105 Br., do. Litt. B. 1467 Br. Breslau ⸗Schwetdnitz⸗= Freiburger 79 Br. Nieder Märkische 837 Br, do. Prior. 1045 Br., do. Ser. III. 163 Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗ Mind.) 965 Br. Neisse⸗Srieg 37 Br. Krakau⸗Oberschles. 70 Br. Friedrich Wilhelms-Nordbahn
ö ö. . z bez. u. Br.
Wechsel-Course. Amsterdam 2 M. 14277 Gld. . 1
l Hamburg à Uska 15114 Gld.
4.
London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 263 Br.
do. 2M. 1504 Gld. ͤ
Berlin a vista 100 Br. do. do. 2 M. 995 Gld. Paris 2 M. 81 Gld. Wien, 15. Febr. Met. 5proz. gö6 *, z, 3. A4proz, 74, */ t. AtKproz. S4, g. 2Ez,proz, 50, g, 3. Anleihe 34; 169 — 168. 39: 108— 107. Nordbahn 1094, 3, 3. Gloggn. at, in Mail. si, 3, 82. Livorno 693, 69. Pesth 856, 4, K. Gold 95§. Silber 1123. Wechsel-Course. Amsterdam 157 Br. u. Gld. Augsburg 1135 Br. u. Gld. Frankfurt 113 Br, 112 Gld. Hamburg 1655 Br., 1653 Old, London 11. 22 Br., 11. 21 Gld.
Fi wgheris 433 Br., 1334 Gl.
. ö. Börse geschäftslos. Fonds fest ohne Veränderung. Fremde Valuten zu haben und zu lassen.
2 F 2 * — s j c 3 j
. Leipzig, 15. Febr. Leipzig Dresdener Part. Ohlig. 196 Sh sfsa X XV A, 1505 Br; Leipz. Dr; E. SM. 140 6 , , J . 9. Gir. Magdedurg⸗ , , Berlin . Anhalter 94 Br. Krakauer 733 Br. Fricdrich-Pilhelnis Nordbahn 14 Bre. Altena, Kiel An. Br.
Deßauer B. A. 1254 Br, 124 Gld. Preuß. B. A. 5 Br,
69 7 . 2 * , nr, , . Vꝛ. 15. Febr. Von Fonds waren an heu⸗ tiger Börse die Württemb. Oblig., Desterr, Loose mehr in Nach= frage, und gingen bei einigen Umsätzen höher. proz. Spanier
blieben auf verschiedene Verkäufe flauer, in Folge von weichender Notirung von; . gen Fonds und allen Actiengattungen zeigie sich bei keine Veränderung.
Sesterr. 5orbz. Metall. 844 Br., 84 Gld. Bank ⸗Actien 1203 Br., 1200 Gld. Baden Partial -Loose à 50 Fl. 537 Br. 53 35 Fl. 327 Br., 32 Gld. Hessen Partial ⸗Loose
Gld., do. a 35 FI. 32
40 Rthlr. preuß. 33 dine
6 Fr? bei Gebr. Bethmann 33! Br., 33 Glod— ) 1
Partial ⸗Loose 50 Fl. 7235 Br.,
i
1
2
Köln⸗Minden 965 Br., 303 Gld. Samburg, 15. Febr. Z proz. p. C.
. . — . . . 6 s5 Gld. Dän. 705 Br. Ardoins 117 Br., Z3proz. 2
274 Gld. Hamburg-Berl. 804 Br., 8 Gld. Bergedorf 93 Br B 6 Gld. Altona⸗Kiel 925 3. 9 ö. 86 SM; 3 M. 11 Br., 92 Gld. Gl. Elmsh. 25 Br. Köln Minden 95 Br., 943 44 Br. 44 Gld. Mecklenburg
Magdeburg⸗-Wittenberge 625 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordb. ĩ 33 Br. ; Wechsel⸗Course. Paris 1875. St. Petersburg 3445. London 13. 10. Amsterdam 35. 55. Frankfurt 989. Wien 169. Breslau 153. Louisd'or 11.2. Preußische Thaler 51 *. Gold al Marco 4341.
In Wechseln war wenig Geschäft. Fonds und Eisenbahn⸗
Actien bei einigem Umsatz matt.
Paris, 14. Febr. Zproz. 58. 10. 5proz. 95. 90. Nordb.
160. 463. 75.
Die Rente, welche auf 95. 30 zurückgegangen war, hob sich
durch neue Käufer wieder auf 95. 95.
Lonbon, 13. Febr. 3proz. Cons. p. C. und a. 3. J , 4. Ztzproz. 98. Ard, 19, 187. Z3proz. 374, 361. Pass. 4, 35.
2, *
Peru 82, 81. ( Wech sel⸗Course. Amsterdam 1 , Hamburg 13. 135 — Paris 25. 70, 66. Frankfurt 122, 1214. Wien 11 . 36, 11. 30. Petersburg 374, *.
London, Telegraph.)
des Gerüchts 1 Neue russ. Anl. 13,
Madrid vom Tten. In allen übri⸗
stillem Geschäft Neue russ. Anl
London, 15. Febr.
Amsterdam Hamburg 1. Der Getraidemarkt war
gesetzten provisoris Beitrittes der Regierung zu dem zwischen Oesterreich und Preußen durch Vertrag vom 30. September 1849 vereinbarten Interim be— sondere Vorlagen an die Kammern gelangen würden, zugesichert hat, im Uebrigen aber dabei stehen geblieben ist, daß die Regierung zu Einholung einer Zustimmung oder Erklärung der Kammern in der
Br., 333 Gld. Sardinien Partial⸗Loose U armstadt 1 Gld. Spanien 3proz. inländ. 29 . Br., 291 Gld. Poln. 300 Fl. Loose 120 6 120 Glo, do 509 Fl. 81 Br., 80 Gld. Friedrich Wil⸗ helms⸗Nordbahn 447 Br., 1445 Gld. Berbach 8335 Br., 83 Gld.
Amsterdam, 14. Febr. wiederum flauer, ie meisten fremden E haben; in Span. war höheren Preisen gefragt, Mex. angeboten. Holl. Integr. 5 . gr. Piecen 12. 23proz. 425.
daß der Handel besond ffekten waren ebenfalls zu ui der Umsatz ziemlich belel
Preisen zu * 6 blieben am Schluß wie ge
zu bedeutend 87 Br. und Gld. St. Präm. Oblig. 89 Gld. E. R. 1663 Br. 1069 Gld. Stiegl.
— M* 9. ß Br.
Span. Ardoins
Russen, alte 1043.
Paris 56h . Wien 314. Frankfurt g ö ,,, Hamburg 343 Petersburg 187
Telegraphische Notizen.
M., 16. Febr. 25 Uhr. Nordb. 43.
Frankfurt a. proz. 835. Span. 294. Hamburg, Köln-Minden 94. Paris, 15. Febr. 5 Uhr.
Amsterdam, 15. Febr.
Magdeb. Wlstkenb. 62. Nordbahn 122.
Rüböl' pr. April 413, pr. Ott. Z6. Stettin,
pfd. thorner Roggen pr.
. gapfp. 25 * pr. März 125, 12. Frühj. 265,
2 . 20 2 0 w, 553. 3 1proz. 875, 865. Bras. 90, 88. Mex. 30, 292 . . , , Jö des Staats⸗An⸗
386 bis 388 der Verhandlungen und Bogen 361 und 362 ausgegeben worden.
Mit der heutigen Nummer
eigers sind? Kammer er der Zweiten Kammer
—— ; . . Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Berlin, Druck und Verlag der
2 ö = — E
Mn 48. Beilage zum
eußischen Staats-Anzeiger.
—
— — .
. . Deutschlan d.
Sachsen. Dres den. Kommissions⸗Bericht über die deutsche Frage. Schleswig-Holstein. Altona. Korrespondenz in Betreff der Ver-
trauensmänner. Ausland. Niederlande. Aus dem Haag. Wiedereröffnung der zweiten Kammer.
Italien. Turin. Bank-Angelegenheiten. — Gerüchte von einem An=
schlage gegen Mazzini. — Differenzen mit dem spani ] i i — General Cordova. ; . Spanien. Madrid. Monatszahlung an Staatsgläubige
2 : ͤ r. — Unter
handlungen des päpstlichen Nuntius.: . ö 6 Portugal, Lissabon. Ankunft des Prinzen Joinville. Kein spa⸗
nisches Observalions-Corps an der Gränze. —
Wissenschaft und Kunst. Rom. — Musikalisches. Eisenbahn⸗Verkehr. Markt⸗Berichte.
— N , . i . 0 7 t -
fichtamtlicher Theil.
Deuntschland.
. Sachsen. Dresden, 14. Febr. Der in Nr. 413 des Staats⸗Anzeigers (bereits kurz erwähnte) Bericht des zur
Begutachtung der deutschen Verfassungs-Angelegenheit ernannten
außerordentlichen Ausschusses der ersten Kammer lautet nach der
Leipziger Zeitung folgendermaßen:
Gegenstand der Berichtserstattung sind: J. Der von den
Abgeordneten von Karlowitz in der Sitzung der ersten Kammer vom 20. Dezember 1849 eingebrachte Antrag, dahin gehend: die erste Kammer wolle im Vereine mit der zweiten Kammer die Staats⸗ Regierung veranlassen, I) ihrem bekannten, bei Schließung des Bündnisses mit Preußen gemachten Vorbehalte keine weitere Folge zu geben, 2) den Verwaltungsrath aufs Neue durch einen Beauf⸗ tragten zu. beschicken und somit an den Verhandlungem desselben wieder Theil zu nehmen, 3) ungesäumt Veranstaltung zu treffen daß bei dem nach Erfurt zusammen zu berufenden Reichstage auch
das sächsische Volk zurch von ihm gewählte Abgeordnete vertreten werde; und II. das am 29. Dezember 1849 bei der ersten Kammer eingegangene, das deutsche Verfassungswerk betreffende Königliche Dekret vom 28sten ejusd. ö
7
Das Erste, was die Aufmerksamkeit der Kammer erfordert, ist
die Form des nur gedachten Königlichen Dekrets. Nach selbigem lassen Se. Majestät der König, in Gemäßheit der bei Eröffnung
gegenwärtigen ordentlichen Landtags ertheilten Zusicherung,
den Kammern in der Beilage sub O und deren 29 Beifugen eine Darstellung zugehen, welche sich über den in der deutschen Ver⸗ fassungsfrage von der Regierung zeither verfolgten Gang und den eh enwärtig von ihr behaupteten Standpunkt verbreitet. Somit wird die Wirsamkeit der Kammern in dieser Angelegenheit auf eine bloße Kenntnißnahme beschränkt. Abgesehen davon, daß hier⸗ durch von dem zeither in Sachsen befolgten parlamentarischen
Brauch, nach welchem die an die Kammern gebrachten Königlichen Dekrete denselben entweder zur Erklärung (Zustimmung) oder zur gutachtlichen Auslassung vorgelegt worden sind, abgewichen wird war auch der Ausschuß der Ansicht, daß nach Lage der Sache die Kammern nicht nur berechtigt, fondern selbst verpflichtet seien, zu verlangen, daß in Betreff des deutschen Verfassungswerkes dleser für die Interessen des Volkes dermalen wichtigsten Angelegenheit der Wille der Volkvertretung schon jetzt verfassungsmäßi ges? Geht zu finden habe. Die deswegen von dem Ausschusse veranlaßte Ver⸗ handlung mit dem bestellten Königlichen Kommissär hat zu einer Verständigung hierüber nicht geführt, indem dieser zwar, daß be⸗ ziehendlich des, in Folge des Bündnisses vom 26. Mai 1849 ein⸗
chen Buneesschiedsgerichtes, so wie wegen des
deutschen Verfassungsfrage weder in ihren verfassungsmäßigen Ob liegenheiten, noch in der dermaligen Lage der bezüglichen Verhand⸗
lungen einen Anlaß finden könne.“
Durch den ersten Theil dieser Erklärung des Königl. Kom⸗
missars werden die verfassungsmäßigen Befugnisse der Kammern im Betreff des Bundesschiedsgerichts und des Interims genügend ge⸗ wahrt, und es wird demnach pie Erörterung hierüber, so wie über vie hiermit in engster Verbindung stehende Prüfung der Verfas— sungsmäßigkeit der wegen des Vundesschiedsgerichtes unterm 10.
Juni und 13. September 1849 erlassenen Verordnungen, vorjetzt
ausgesetzt bleiben können. Was aber den zweiten Theil jener Er⸗ klärung betrifft, so bleibt die Ansicht des Ausschusses nichts desto⸗ weniger eine entgegengesetzte.
Die Regierung hat wiederholt und so auch noch in der, dem Königl. Delrete unter O beigefügten Denlschrift erklärt, daß sie sich von dem Bündniß vom 26. Mai 1349 nicht losgesagt habe, und will diese Erklärung, wie der Königliche Kommissar dem Ausschusse ge⸗ genüber zu vernehmen gegeben, dahin verstanden wissen, „daß dies mit namentlicher Beziehung auf Art. IV. des Statuts geschehen, wodurch die verbündeken Regierungen sich verpflichtet, nach Maß—= gabe ves vereinbarten Entwurfs dem deutschen Volke eine Verfas sung zu gewähren.“ Die hlernach von der Regierung eingegan⸗ gene. Verpflichtung ist, von ihrem Standpunkte aus betrachtet, un⸗ zweifelhaft als abgeschlossene Thatsache zu betrachten. Sie würde unter gegebenen Verhältnissen die Folge haben, daß die verbünde⸗ . also auch die sächsische, an den, unterm 26. Mai . a,,, und nach der Denkschrift vom 41. Juni 1849 . gen, wie der Nation, zu völlig freier Würdigung ,, Verfassungs- Entwurf unbedingt gebunden wären, falls die Zustimmung dieser Regierungen, wie der Ration, erfolgte. Mit- hin ist es nicht mehr die Regierung, welche zu bestimmen hat, ob und wenn, dieser Verfassungs - Entwurf in Kmaft zu treten habe, sondern die Endenischeidung hierüber steht denjenigen zu, welche die verbündeten“ Regierungen als Mitkontrahen, len, bei der Einigung über as deutsche Verfassungswert
aufgerufen haben. Zu diesen Mitkontrahente hör
greg ef . ontrahenten gehört auch das sichsische Polt. Folglich wird dieses, 3 aber die Regie⸗ rung, den Zeitpunkt zu bestimmen haben, wenn es sich über den,
1 ö
ihm —ᷓ Zustimmung dargebotenen Verfassungsentwurf erklä⸗ ren wolle. Ein fernerer Grund dafür, daß die Kammern gegen—
Montag d. 18. Febr
berechtigt erachten können, in der deutschen Meinung kund zu Leber, liegt in der König⸗ Mai 1849. Dert heißt es: „Ich bin Verfassung näm⸗ sdrücklichen Vorbehalte der Zu⸗ ern, die nich §. 2 der Ver fas⸗ J. September 1831 néthwendig ist.“ 2 der Verfassungsurkunde eire rd es nicht abgelehnt werden kinnen, die Kammern r Zeit zu hören, wo es eben zugeben, werden es die der Verfassungs⸗-Urkunde ; inoch vor dem Ein⸗ che einzuholen. Allein, wo dies die ͤ alamentarischen Re⸗ ihr nur eryünscht sein werde, sich in Zeiten versichern zu
wärtig schon sich für Verfassungsfrage ihre lichen Proclamation vom 30. ihr (der dem deutschen Volke lich) beigetreten unter dem au stimmung der sächsi surkunde vom
dargebotenen
schen Kamm
ben, so wi bei dergleich noch Zeit ist. Verhäͤltnisse gestatten, die nothwendige Zustimmung d tritte der vollendeten Thatsa Umstände zulassen, gierung zu erwarten, daß es der Willensmeinung der Volksvertretung Und wenn irgend das Bedürfniß der sächsischen Volks⸗ Erklärungen zu einer Zeit gehört zu wer⸗ Beachtung finden können, dringend war, so ärtigen Augenblicke, wo über die heiligsten die Einigung des deutschen Vaterlands, Gründen werden Volkes gerechtfertigt erscheinen, wenn sie die letz⸗ smäßig zustehenden Rechte faktisch dadurch wah⸗ auf das ihnen nur eine Kenntnißnahme beziehendlich des von der Re⸗ Verfassungs⸗Angelegenheit zeither ver⸗ rtig von ihr behaupteten Stand⸗ Erklärungen und Anträgen hervortre⸗ in der, dem Königlichen sammt deren 29 Beifu⸗ verschiedenen Zeitab Beziehung zu trennen sein: a) die Zeit⸗ b) der Abschluß der zwischen und Hannover erfolgten Vereinbarungen und dem 19. Oktober 1849 eingetretenen Ereig⸗ jahr 1848 sich auch auf Deutsch⸗ te die Regierungen bereitwillig, dem : h Umbildung des deut⸗ in einen Bundesstaat zu gewähren. ammentritt einer National-Versammlung, um, Verordnung vom 190. April zen den Regie⸗ Am 18. Mai 18418
en Fällen bereits zu de Nicht immer, das ist z
da ist auch von einer p
vertretung, mit ihren den, wo diese noch
ist es in dem gegenw Interessen des verhandelt des sächsischen
terem verfassung ren, daß sie,
gestattende Königlich gierung in der deutschen folgten Ganges mit bestimmten sen. Um diese vorzubereiten, wird das Dekrete sub O beigefügten Denkschrift gen enthaltene Material behandeln und in dieser periode vor dem 26. Mai 1849, Sachsen, Preußen c) die seit und mit Das Gewicht der im Früh land erstreckten Bewegung mach allseitig kundgebenden Verlangen nac schen Staatenbundes genehmigten den Zus wie unter anderen auch die sächsische 1818 besagt, das deutsche Verfa rungen und dem Volke zu Stande
Aus diesen die Vertreter
e Dekret hin,
und des gegenwä
ssungswerk zwisch zu bringen.
der Verhandlungen und ; er . ,, , , der vereinbarten Verfassung
Das ist der bekannte Vorbeha s 6 63 K s Regierung verschiedentlich . 2. sachsische der Sitzung des Verwaltungsrathes vem 17 tt Jr,. . bezweifelt werden wolle, daß dieser Vorbehalt rech ü . worden sei, so ist dem entschieden zu widersprechen: .
Jeder völkerrechtliche Vertrag tritt, wie bekannt, erst mi dem Alte, der Ratification in Kraft. Nun ist aber in 6. Königl. sächsischerseits unterm 10. Juni 1849 ausgefertigten 6. tifications⸗Instrumente der von dem Königl. sächsischen Bevollmãch tigten am 28. Mai 1849 eingebrachte Vorbehalt ausdrücklich wit⸗ derholt worden. Dieses Ratificationsinstrument hat Preußen ohne allen und jeden Widerspruch angenommen,
Ueberdies hatte der Königliche sächsische Bevollmächtigte bei Gelegenheit der am 26. Mai 1849 stattgefundenen Schluß ⸗Ver⸗ handlung die Einbringung einer dergleichen Erklärung ausdrücklich vorbehalten, obschon dies, um die Berechtigung zu Einbringung eines solchen Vorbehalts zu begründen, nicht einmal erforderlich gewesen, und zwar um deswillen nicht, weil der ganze Inhalt die⸗ ses Verfassungs Entwurfes ein fortlaufendes Zeugniß dafür ist, daß selbiger für das deutsche Volk in seiner Gesammtheit, nicht aber für einen Verein einzelner deutscher Staaten berechnet worden. Schon der 8. 1 des, Verfassungs⸗Entwurfes und daß danach die Festsetzung des Verhältnisses Oesterreichs, nicht aber eventuell auch anderer, die Reichsverfassung nicht anerkennender Staaten, zu dem deutschen Reiche gegenseitiger Verständigung vorbehalten worden ist beweist zur Genüge, daß die proponirte Verfassung das ge⸗ . Deutschland, mit alleiniger Ausnahme Oesterreichs umfassen Die Verhandlungen, welche seitens der Krone Preußen für sich und im Auftrage der Regierungen von Sachsen und Han⸗ nover eingeleitet worden sind, um sowohl die . K. österreichische Regierung zur Anerkennung eines, in Gemäßheit des Verfas⸗ sungs- Entwurfes vom 26. Mai 1849 zu begründenden deutschen Bundesstaates, als auch die übrigen deutschen Regierungen zum Beitritt zu dem unterm 26. Mai 1849 errichteten Bündniß zu vermögen, haben nicht allenthalben zu den erwarteten Resultaten geführt. Zwar ist die Mehrheit der deutschen Regierungen dem Bündnisse vom 26. Mai 1849 beigetreten, und hat den in dessen Folge eingesetzten Verwaltungsrath, so wie das Bundesschieds⸗ gericht beschickt. Allein die Regierungen von Bayern und Würt⸗ temberg (ef. deren Erklärungen vom 8. und 26. September 1849) so wie einige andere, jedoch kleinere deutsche Staaten, haben den Beitritt zu diesem Bündniß desinitiv abgelehnt, so wie denn auch
trat diese Versammlung deutscher National sammen und begann das ihr übertragene Werk. mein waren die Hoffnungen, di lung gesetzt wurden. lung gegangen.
vertreter in Frankfurt zu⸗ : : Groß und allge⸗ e auf das Wirken dieser Versamm— sie sind nicht in Erfül⸗ Nationalversamm⸗ inbildung des alten Staa⸗
Diese Hoffnungen, . Mit dem Zerfalleu der deutschen lung in Frankfurt trat die beabsichtigte ü tenbundes in einen Bundesstaat in ein neues Stadium und di für das deutsche Verfassungswerk, einmal den Händen des wieder den Regierungen Versuͤchen vereinig⸗ von Sachsen, Pesußei und Hanser, un schlands die Initiative zu ergreifen. So Mai 1849 abgeschlossene Bündniß. Nach Bündniß in Gemäßheit des Art. Juni 1815 „zum Zwecke der Er⸗ eutschlands und der Unab⸗ einzelnen Staaten“ ge r Beitritt zu diesem Bündnisse
entwunden, fiel begreiflicherweise
Nach manchen, in dieser Beziehung gemachten ten sich die Regierungen . son wegen der Neugestaltung Deut enistand das zu Berlin am 26. dem diesfallsigen Statute wurde dieses XI. der deutschen Bundesakte vom 8. haltung der äußeren und inneren Sicherheit D hängigkeit und Unverletzlichkeit der
gleichzeitig aber noch festgesetzt, daß de allen Gliedern des deutschen Bundes offen bleiben, die geln der zur Erreichung des Zweckes dieses Bündnisses zu ergrei⸗ ür die Dauer eines Jahres, vom 1. Juni 1849 anfangend,; der Preußen übertragen und zur Führung der auf die Erreichung Bündnisses bezüglichen Geschäfte ein Verwal⸗ Auch übernahmen diese drei Re⸗ 1dnisses die Verpflichtung, dem deutschen Maßgabe des unter ihnen vereinbarten 1. Juni 1849 ein pro⸗
treten zu lassen. wurden die deutschen vom 26. Mal 1849 Datum vereinbarte Ent— teiches aber wurde besage der, ses Entwurfes gelten sollenden 19 den Regierungen wie der Würdigung 26. Mai 1849
Oberleitung
des Zweckes dieses tungsrath gebildet werden solle. gierungen in Folge des Bür Volke eine Verfassung nach Entwurfes zu gewähren, und spätestens am Bundesschiedsgericht ins diesem Bündnisse laut Schlußprotokell der unter demselben
Beitritt zu vermittelst der, ten Note eingeladen; wurf der Verfassi als authentische
Denkschrift vom 11
ing des deutschen? Interpretation die
stattgefundenen Schlußverhandlung beiden Regierungen von Sachsen und Hannover preußischen Regierung f der Verfassun b) den Entwur
zu Berlin am hatten zwar die bie von der Königl. nämlich a) den Entwur schen Bundesstaat, vurf der vorge
proponirten Akten⸗ für den zu bil⸗ eines Wahlgesetzes dachten Note, acceptirt und als rechtsverbindend anerkannt, d Hinweisung gen vom 17., 18., is49 niedergelegten Ansichten und zunächst die Ober⸗ er die Schluß⸗ riftlich zuzufügenden Erklä⸗ Mai 1849 ausgefertigte Bevollmächtigten der Königl. d es findet sich d „Die Königl. sächsische weifel darüber bestehen allein zu dem Zwecke und in der Verfassung Gemeingut der gan⸗
eines Theils derselben werde. sterreichischen Lande in Allein die Aufnahme 1ads in den Reichsverband, welche, chen Regierung durch
denden deut ü hierzu und c) den Ent
ausdrücklicher Bezugnahme un der Sitzun 23., 24. und 26. Mai und unter Vorbehalt einer, dem Protokolle üb
ö
Verwahrungen hauptfrage betreffenden verhandlung vom 26. Mai 1849 sch de von dem 258sten ej. übergeben, un iedergegebene Stelle: und darf jedoch sie diesen Entschluß
Erklärung wur Regierung am gende hier w Regierung lassen, wie Erwartung gefaßt hat, zen deutschen Sie verkennt nicht, der nächsten Zeit nicht nmten übrigen unbeschadet der
daß ein Eintritt der 6
die Bundes⸗
der österreichis haͤlt dieselbe
das Anerkenntniß des nach Maßgabe des Verfassungsentwurfes vom 26. Mai 1849 zu begründenden deuntschen Bundes staates seitens der K. K. österreichlschen Regierung nicht hat erlangt werden können. So war der Stand der Verhältnisse, als in der Sitzung des Verwaltungsrathes vom 19. Oktober 1849 in Folge des von dem Bevollmächtigten der Herzoglich nassauischen Regierung be⸗ reits in der Sitzung des Verwaltungsrathes vom 30. August 1819 eingebrachten und in der Sitzung vom 26. September des⸗ selben Jahres unter Zufügung einer näheren Motivirung er⸗
nenerten Antraas mit Aus e Töniali sächsis
des Königlich Ramm er fh sn gc oißs fa e lich chi nn Bevollmächtigten der auf Grund des Vertrages vom 26. Mai 1819 verbündeten Regierungen sich zu folgender Feststellung ver⸗ einigen: „I) der 15. Januar 1850 ist als derjenige Tag ange⸗ nommen, an welchem die allgemeine Wahl der Abgeordneten zum Volkshause für den nächsten Reichstag, nach einem von dem Verwaltungsrathe näher zu beschließenden gemeinschaftlichen Aus⸗ schreiben derselben in dem ganzen Bereich der verbündeten Staaten stattfinden wird; 2) die betreffenden Regierungen werden von ihren sie vertretenden Bevollmächtigten ersucht werden, die Landesbehörden mit Auweisung zu versehen, die benöthigten Vorarbeiten sofort in Angriff zu nehmen und möglichste Vorkehr zu treffen, damit dem⸗ nächst das Ausschreiben der Wahlen beschlossen und der Wahltermin selbst eingehalten werden kann.“
Hiergegen wurde seitens ver Bevollmächtigten der Königl. Regierungen von Sachsen und Hannover in einer gemeinschaftlichen Note vom 20. Oktober 1849 Widerspruch eingelegt und zugleich er⸗ klärt, daß von da ab der Zeispunkt als eingetreten anzunehmen sei wo vie Vorbehalte der Königlich sächsischen und Königlich hanno⸗ verschen Regierung vom 26. Mai 19849 Platz zu greifen hätten In Verbindung hiermit zeigte, der Königlich fächsische Bevollmach⸗ tigte unterm 21. Oktober seinen Austritt aus dem Verwaltungs⸗ raäthe dem Vorsitzenden in selbigem an. Dieses Verfahren des Koͤ⸗ niglich sächsischen Bevollmächtigten beim Verwaltungsrath fand nicht alltin die Billigung der Regierung, sondern dieselbe ist endlich nach Ausweis der, an ihren Gesandten zu Berlin gerichteten, zur Mit⸗ theilung an den Königlich preußischen Staatsminister der auswär⸗ tigen Angelegenheiten bestimmten Depesche vom 27. Dezember 1849 dem darin bezogenen Proteste der K. K. österreichischen Regierung vom 28. November 1819, insoweit derselbe den Beschlüssen des schon jetzt einzuberufenden Reichstages jede Geltung im voraus abspricht, ausdrücklich beigetreten.
Hlermit schließt sich die Reihe der von der Regierung ihrer, ven Kammern vorgelegten Denkschrist beigefügten 29 Beilagen. Diese Oenkschrift ist bestimmt, das Verfahren zu rechtfertigen, wel ches die Regierung in der deutschen Verfassungsfrage zeither ein gehalten hat! .
In dieser Beziehung sind hauptsächlich zwei Perioden unterscheiden, nämlich das Verhalten der Regierung vor un nach dem 19. Oktober 1849. Um, wie das Statut vom 26. Ma 1849, Artikel IV. besagt, den ernsten Willen zu bethätigen, Verhältnisse Deutschlands in Zukunft nach den Bedürfnissen der Zeit und den Grundsätzen der Gerechtigkeit zu ordnen, hat sich die Königl. sächsische Regierung mit denen von Preußen und Han nover verpflichtet, dem deufschen Volke eine Berfassung nach Maßgabe des unter ihnen vereinbarten Entwurfes zu gewäh⸗ ren. Hierbei hat vorzüglich das Bedürfniß Deutschlands nach einer innigen Vereinigung mit einer wahrhaft nationalen Re präsentation ins Auge gefaßt werden sollen. Bei dieser Gele genheit wurde von Seiten Preußens von der Voraussetzung] aus⸗
verden soll, elbst zu einem bleibenden barten Verfassung nicht gelingen, den Süden wie er durch die fragliche was wesentlich davon demfelben anschließt, sollte viel⸗
als die Herstellung eines utschen Bundes, so müßte die für diese Eventualität die. Erneuerung
dafür fest,
als Bedingung demselben auf
Verharren in Grund der verein
in den Reichsverband, mt worden, auf ob Bayern sich reichen sein, und mittelde
Deutschlands i Verfassung bestim abhängen wird,
norddeutschen Königl. schsische
egangen, einmal, daß in einen solchen Bundesstaat leinzutrdten, 5 Sesterreich wegen seiner europäischen Stellung, wegen der eigenthümlichen Verhältnisse seiner materiellen wie seiner poli⸗ tischen Interessen unmöglich; zum Anderen, daß die Regierung des Reichs von einem Reichsvorstande an der Spitze eines Fürsten⸗ Kollegiums zu führen, die Exekutive laber dem Reichsvorstande allein zu übertragen und die Würde der Reichsvorstandschaft erb⸗ lich mit der Krone Preußen zu verbinden sei. Die Regierun= gen von Sachsen und Hannover, obschon nicht ohne Widerstreiten