wegen des hierdurch bedingten Ausscheidens Bundesstaate sowohl, als auch
beabsichtigten
wegen
obersten Reichsgewalt zu verleihenden einheitlichen
migten schließlich den auf obige Grundsä Entwurf, jedoch unter Beifügung des
haltes.
tze gebaut bereits er
Desterreichs Beruf als europäische Großmacht einen, die von ODesterreich gegebene, seine
einem Einheitsstaat umformende Verfassung vom auf der anderen Seite, lassen die Unmöglichkeit
mit seinen deutschen Ländern in
einen Bundesstaat, wi
sämmtlichen
Oesterreichs aus dem
der sonach der Spitze, geneh⸗ en Verfassungs⸗ wähnten Vorbe auf der Lande zu März 1849, für Oesterreich, ie solcher durch
bie Verfassung vom 26. Mai 1849 geschaffen werden soll, einzutre⸗ usfe Oesterreichs von dem
ten, nicht verkennen. Bei einem Ausschl
zu begründenden deutschen Bundesstaate aber
636 38
von in letzterem dem preußischen Staate
fallen, auf welches dasselbe wegen seiner
im Verhältniß zu den übrigen beigetretenen
spruch machen darf. Allerdings war in dieser 26. Mai 1819 vereinbarten
Zachsen mit bedeutenden Opfern verknüpf
wird dasjenig
deutsche
Beziehung die Annahme Verfassungsentwurses für die Krone
t. Um so
folgerecht hier⸗
e Uebergewicht zu⸗ Größe und Einwohnerzahl
n Staaten An⸗ des unterm
mehr muß aber
eit anerkannt werden, mit welcher Se. Majestät
uch die Bereitwilligkeit
der König seine
Inkeressen dem Gesammtwohle Deu
2
geordnet hat. Allerdings läßt der in Frage stehende Vers ; zur Zeit noch so manche gerechtfertigte Wünsche des Volks unbefriedigt;
nichksdestoweniger gewährt derselbe dem
Möglichkeit, daß auf dem durch diese Verfassung selbst an noch das Mangelhafte verbessert, das Fehlende ers
Zwei Hautsachen aber finden sich in dieser
als unschätzbare Rechte der Volksfreiheit betrachtet zu den Reichstagen durch
dienen, die Vertretung bei und die Einsetzung eines Reichsgerichtes. und weil das Volk das dringende senheit Deutschlands endlich einmal ein Zi der unterm Grundlage men, folglich diesem Entwurfe anzurathen sein, handelte, eine hierauf bezügliche steht der Fall dermalen
für den zu errichtenden deutsch
der Kammern vorjetzt auf die in der Sitzung des thes vom 19. Oktober 1849 gefaßten Beschlüsse, sow Folge vomder Regierung ergriffenen Maßnahmen zu be
treb
tschlands unter⸗ assungsentwurs
Volke wichtige Rechte, so wie die gebahnten Wege
t werden könne.
Verfassung verbrieft, die
werden ver⸗
ein Volkshaus
Unter diesen Umständen
Bedürfniß hat, daß der
el gesetzt
26. Mai 1849 vereinbarte Verfassungsentwurf, en Bundesstaat der sächsischen Volksvertretung die wenn es sich gegenwärtig darum Erklärung abzugeben. nicht, vielmehr wird sich die Aufmerksamkeit Verwaltungsra⸗
(Schluß folgt.)
zwig⸗Holstein. Alt ong na er Me trauens⸗N f beiden Schreiben mit und die Unterschriften zeigen, sondern von den beiden geknüpft worden ist. Die beiden Schreibe Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster König, un Ew. Majestät sind dem Zuge Ihres Herze
bemerkt,
ur thällt zur Vervollständigung zänner bezüglichen Schriftenwechsels daß diese Korrespondenz, wie nicht von der Statthalterschaft als solcher, unterzeichneten Mitgliedern der selben an
„15. Fehr.
des noch
n lauten:
ser Herzo ns gefolgt,
ie auf die in des schränken haben.
Zerris⸗ würde als anzuneh⸗ zustimmung zu
werde,
Allein so
sen
Der Alto auf die Ver⸗ die folgenden
g!
indem Sie, wie
den allerunterthänigst Unterzeichneten durch Allerhoöͤchstdero Kabinetssecreta⸗ riat am 24. = 28sten v. Mts. eröffnet worden, die erbetene Verhandlung zwi⸗
schen Vertrauensmännern aus dem Königreich Anbahnung eines,
unveränderlicher Theilnahme an dem Wohl und
thanen zu bepilligen geruht haben. Nehmen ehrfurchtsvollen ank entgegen, welchen wir in finnung aus vollstem Herzen darzubringen uns
5 2 02
gen des Himmels Erne 82
Wir saumen nicht, Ew. Majestät die für die bevorstehende Verhandlung unsere X Obergerichtsrath Fried rich Mommsen
Dr. med. Wahrhaft und ohne ihn ider Ruf ergiht, der Herstellung geregelte Schleswig und der Erzielung Einsicht widmen; Keiner von ihnen wird verken
eines dauernden Fri
der beiderseitigen Wohlfahrt entsprechenden Wehe aller ü Majestät zunächst den
Ew.
und den Herzogthümern zur
Friedens, in Ihrer Unter⸗
nie verleugneter loyaler Ge⸗]
gedrungen
fühlen. Der Se⸗
Männer zu nennen, auf wleche Wahl gefallen ist.
Es sind.
. in Schleswig, Stadifyndikus Friedrich Christian Prehn in Altona,
3Zustände
nen,
durch die Wohlfahrt der verschledenen unter Ew. Majestät
denen Länder gleichmäßig bedingt ist. In der im Jahre 1533 errichteten, ren im Jahre als der Ort bestimmt, wo eine Zwietracht Königreich und den Herzogthümern vor beider solle, damit diese, ein Theil dem
und Aergstes wenden möchten. Dabei hatter
anderen allezeit treuli
seits Räthe
, .
Markus Friedrich S seindorff in Schleswig,
Leidenschast wird jeder dieser Männer, sobald an
im Herzogthum
edens seine beste Kraft und daß ein solcher Friede
Scepter verbun-
von Ew. Majestät großem Verfah⸗ 1633 erneuerten und erweiterten Union ist eine Gränzstadt, und Uneinigkeit zwischen dem
gestellt werden ein Bestes wissen ind dte weiteren
Worte Kbnigs Christian des Vierten beides die Krone und die Herzogthümer Gottlob sonst lange sich wohl befunden und wür ben' darob in künftigen Zeiten guten Nutzen noch empfinden, Wir
glauben, den Unständen nach,
auf Wunsche jedoch, werden wir der
Antrages Werth
die Gewährung dieses Friedenszi
die Erreichung, des von Ew. Majestät zu
einen neutralen Ort Berathung in Antrag bringen zu dürsen, und verhehlen es In
treffenden
legen.
für die bevorste hende
nicht, daß wir dem lebhaften
eles möglichst zu erleichtern,
Ortsbestimmung, auch
wenn sie dem Antrage nicht entspricht, ehrerbietigst Folge geben.
1819.
Kiel, den 8. Dezember . Majestät
Ew. Königlichen
allerunterthänigste
. ö. (gez.) R Zr. Hochgeboren dem Herrn Grafen F. von
eventlou.
geboren dem Herrn Beseler. Dem ihm gewordenen Allerhöchsten Befehle gemäß ermangelt der Un—
terzeichnete nicht, dem Grafen
wiederung auf deren,
von Reventlou und Herrn an Se. Majestät den König unterm
Beseler.
Reventlou und Sr. Wohl⸗
Beseler in Er— Sten d. M. ge⸗
richteten allerunterthänigsten Eingabe Nachstehendes zu eröffnen.
Wie wohlthuend auch dem landes väterlichen Herzen Sr. Hoffnung ist, das Werk der Versöhnung vollbracht Entschluß hinsichtlich der zur
lerhöchstdieselben doch Ihren endlichen chung jenes ersehnten Zieles einzuschlagenden für nöthig erachtet, daß die wegen Herzogthümern gehegten Wünsche durch heitsliebender Männer vor den 4 Wenn indeß diese, von dem Unterzeichne , ,,, nach seinem D afürhalten getreu 9 chöcste Willensmeinung in einem Sinne
lajestät die dortseits erbekene Verhandlung
hätten, 4se waltet hi wei ö 1 jierbei ein Mißverständniß ob welche durch vorstehende Bemerkung zu enifernen au brücklich
Majestät die
zu sehen, so haben Al⸗
Errei⸗
Bahn bis dahin auszusetzen
Herstellung geregelter das Organ lesdenschaftsloser, wahr- Threon gebracht sein werden. ten in dem
Zustände in den
Schreiben vom
und deutlich wiedergegebene
bereits zu
aufgefaßt worden, als ob Sx.
bewilligen geruht
s der Unterzeichnete angewiesen worden,
damit allen e ö. ] . ; allen aus jener Auffassung eima zu ziehenden Folgerungen vorgebeugt
werde.
x Ferner ist der Unierzeich b . . mie Keonmanich ichneie beauftragt, sich nur im auf die Königliche Jusage, wie viefelbe in seinen. Schreiben vom
Allgemeinen 2Asten
Y ̃ , n n , Räd bczschen and vasisnige ä bergchen wat sonst in Glasen Nebentlou und Herrn Beseler vom gien d. M. zu
Bemerkungen Anlaß geben konnte
; zm Uebrige n haben Se Maj stät ege 8 de Vorsch la in b ff er y * er, d z 9 h 9 — n ? . ; 1 h N ränner . enen man die Eröffnung der dortseitige n Wü 66 ,,,
, 6 und sehen Allerhöchstdieselben somin, nach
Maga e der bereits ertheilten Allergnädigsten Zusage, vorerst der von jen
Männern unmittelbar einzusendenden Eingabe tuige gen durch deren 3a nn. *.
und Inhalt der fernere Allerhöchtte Entschluß bedingt sein wird
Jopenhagen, im Kabinets-Secreiariat Sr. Ma
21. Dezember 1849.
(gez.)
jestät des Königs, den
Bluhmt.
P
286 Ausland.
Niederlande. Aus vem Haag, 12. Febr. Heute Nach⸗ mittag eröffnet, wiederum die zweite Kammer der Generalstaaten ihre Wirksamkeit. Die Abtheilungen der Kammer sollen bald die reichhaltigen Gesetzenwürfe in Betreff der Schifffahrtsrechte berg⸗ then. Wegen des Gesetzentwurfes über das Briefpostwesen sieht man der Antwort der Reglerung entgegen. Zufolge des 5ten Ad- pitional-Artikels der Grundrechte müssen in der vorigen und gegen⸗ wärtigen Sitzung der Generalstaaten von Regierungs wegen fol⸗ gende Gesetzentwürfe vorgelegt werden: 1) Ueber das Wahlrecht und die Ernennung Ler Deputirten erster und zweiter Kammer; 2) vom Provinzialrecht; 3) über das Gemeinderecht; 4) die Ver⸗ antwortlichkeit der Minister; 5) die neue Gerichtsverfassung; 6) den Unterricht; ) die Armensteuer; 8) die Ausübung des Vereinigungs⸗ und Versammlungsrech es.
st ö In ihrer gestrigen Sitzung beschäftigte sich die Deputirten⸗Kammer mit dem Ge setze über die Vereinigung di Banken von Turin und Genua.
Vor einiger Zeit lief durch französische und italienische Zei⸗ tungen das Gerücht vor eikem Komplott, welches bezweckte, Maz-= zini gefangen aus der Schweiz hinwegzuführen, und sogar von ei⸗— nem Mordanschlag auf ihn. Auch würde ein gewisser Visetti, den man als Agenten der piemontiteschen Regierung bezeichnete, damals von der genfer Polizei verhaftet. Die Gazetta Piemontese erklärt die Behauptung, Visetti sei von der sardinischen Regierung beauftragt gewesen, sich Mazzini's zu bemächtigen, für ungegründet und lächerlich. Die radikale Concordia behauptet auf der an⸗ beren Seite, Visetti habe nicht allein ausgesagt, ein geheimer Agent der sardinischen Regierung zu sein, sondern sei sogar im Besitze ei⸗ nes von einem Beamten des sardinischen Finanz⸗Ministeriums un⸗ terzeichneten Kreditbriefen gewesen.
In Genua soll der spanische Konsul eine Genugthuung von der sardinischen Regierung wegen des Auspfeifens der spanischen auf ber Rückkehr nach ihrer Heimat begriffenen Offiziere verlangt und erklärt haben, daß, sollte dieselbe verweigert werden, er die diplomatische Verbindung unterbrechen werde. Bis jetzt haben die sich im Hafen von Genua befindenden spanischen Schiffe noch nicht den herkömmlichen Gruß abgestattet. Der spanische Konsul soll sich geweigert haben, der Behauptung, daß das Pfeifen weder der spanischen Nation, noch den Königlichen Uniformen, sondern ein zig und allein der Sache, welche die Spanier in Italien verträten, gegolten hätte, Glauben zu schenken. Die halöamtliche Zeitung zon Genua bemüht sich, Lie Ursache dieses Auftrittes auf Rechnung setzen, indem sie sagt; „Die Urheber der
— n j 9 der Flüchtlinge zu s Mani: festation waren eine Bande von Spitzbuben und unserer Stadt
fremden Individuen.“ . Hendral Cordova soll bei seiner Neise nach Rom den Zweck gehabt haben, sich mit Baraguay d'Hilliers über das Geleit, wel ches er (Cordova) dem Papste bei seiner Rückkehr in seine Haupt⸗ stadt geben wollte, zu verständigen. Man sagt: wenn der franzö⸗ sische Ober-Befehlshaber eine solche Eskortirung durch spanische Truppen nicht gestatten wolle, so werde Pius 1X. sich statt nach Rom, nach Bologna begeben. Spanien. Madrid, Zeitung meldet, daß die sogenannten gläubiger eine Monatszahlung empfangen haben und daß aktiven Glassen cine solche sofort zu erwarten hahen. Ver päpstliche Nuntius hält fortwährend häufige Konferenzen mit dem Minister des Auswärtigen in Betreff der Errichtung einer spanischen Freiwilligen Legion für den Dienst des Papstes. Das Ministerlum ist noch unentschlossen, ob es die Cortes so der Niederkunft Isabella's war noch versammelten Kammern mit⸗
Italien. Turin, 8. Febr.
5. Febr. (K. 3.) Die amtliche passiven Klassen der Staats⸗ auch die
sort auflösen oder damit bis nach ten soll, um dieses Ereigniß den theilen zu können.
Gonzales Bravo leidet an seiner Duellwunde große Schmer
zen, befindet sich jedoch im Ganzen besser.
(Fr. Bl. Der Minister-Präsident giebt Bourgoing zu Ehren Staatsbeam⸗
Madrid, 6. Febr. heute dem französischen Gesandten Paul von ein großes Diner, welchem die Minister und höchsten ten beiwohnen werden.
Der Clamor Publico meldet, Lola Montez sei noch in Spa— nien und wolle sich nach Paris begeben.
Die Course gingen heute etwas zurück. Die proz. blieben 293.
Heute ist der Prinz von
Portugal. Lissabon, 2. Febr. Woh⸗
Joinville mit seiner Familie hier angekommen und hat seine nung im Palast der Königin genommen.
Die hiesigen Zeitungen erklären es für unbegründet, daß die portugiesische Regierung au die spanische das Ersuchen gerichtet hätte, eine Sbservations⸗Armee an die Gränze zu senden, weil ein migue⸗ listischer Aufstand oder Einfall befürchtet wurde. Das Land genießt fortwährend der größten Ruhe.
Die Deputirten-Kammer hat am 30. Januar die Ant zort auf die Thronrede mit 65 gegen 9 Stimmen angenommen.
wissenschaft und Kunst.
Rom, 5. Febr. In Albano hat der Prinz Doria die Statue eines Centauren gefunden dessen menschliche Theile aus Rosso antico gearbeitet sind, dagegen der Pferdeleib desselben, von dem jedoch nur wenig erhalten, aus grauem Marmor war. Bis jetzt ist dieses merkwürdige Werk noch in Gewahrsam des Ergänzers; doch wird von Augenzeugen versichert, daß es dem einen der Centauren des Kapitols im Ganzen ähnlich und von sehr schöner Arbeit sei. Die Ausgrabung wird fortgefetzt, eben so die in Trastevere, die im vorigen Jahre so ergiebig wan. Einstweilen hat zu vem damals entdeckten bronzenen Pferd neuerdings sich der Fuß des Reiters nachgefunden, desgleichen die Keule eines Ochsen. Im Uebrigen fritt auch die frühere literarische Thätigkeit allmälig wieder in ihre Nechte ein. Sowohl das archä ologische In stitut bereitet die Wiedereröffnung seiner Sitzungen vor, als auch der gelehrte Jesuit Pater Secchi die Fortsetzung seiner Arbeiten über Hieroglyphik, deren Beurtheilung an Zu⸗ trauen im Publikum gewinnt. Aus Neapel vernehmen wir, daß die durch Avellino's Tod erledigte Oberaufsicht des Muse Borbonico dem Prinzen Sangiorgio Spin elli übertragen worden ist, dessen gründliche, beson-= ders im Fache griechischer und orientalifcher Numismatik bekannte, archäo⸗ logische Arbeiten eine solche Auszeichnung rechtfertigen.
Mu fikalisches. Berlin. Balsfe, der Komponist des „Mulatten“, ist bereits von hier abgereist und wird in London seine Function als Kapellmeister wieder
antreten. . 2 hat dem Königlichen Musik Direktor Josef
— Der sürfische Kaiser f Gu nmg's, auf Veranlassung der Dedication des Homann. Marschs (. hiesigen
türfische Vollsmelodieen, einen kostbaren Brillaniring durch den Gesandten überreichen lassen.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Einnahm e der Leipzig⸗Dresdener Eisenbahn-Compagnie
im Monat Januar 1850. Für 26,595 Personen ..... .. 7039 Rihlr. 11 Mgr. „S9, 853 Ctr. Fracht und Eilgüter 19,200 * .
Simm 55T i Rihlr. 6 Ngr.
Markt ⸗Berichte.
Stettin, 15. Febr. (Wochenbericht) Das Wetter war in dieser Woche größtentheils gelinde und nur in den Nächten stellten sich bisweilen einige Grad Kälte ein; heute früh haben wir warme Luft mit Regen. Bis jetzt hat das Eis auf der Oder in hiesiger Gegend den Einwirkungen der Temperatur Widerstand geleistet; seit gestern Abend ist aber das Wasser im Wachsen und der stärkeren Strömung wird das Eis nun wohl bald weichen müssen. Wenn nun aber auch die Schifffahrt von hier auch stromaufwärts in die⸗ sen Tagen frei werden sollte, so dürfen wir doch auf Herstellung ber Communication mit der See fürs Erste nicht rechnen, da das Eis auf dem Haff noch ziemlich stark sein soll.
Von den Veänderungen in den Verhältnissen unseres Getraide⸗ handels läßt sich auch heute wenig sagen, die rückgängige Bewe— gung der Preise, welche zum Theil nicht unerheblich war, hat indeß fn den letzten Tagen keine weiteren Fortschritle gemacht, und wenn man in dieser Beziehung im Laufe des Winters nicht schon mehrere
Male Täuschungen erfahren hätte, so möchte man sich der Hoffnung hingeben, daß die Preise vorläufig auf ihren niedrigsten Stand⸗
punkt gelangt wären, da auch an den englischen und holländischen Märkten eine kleine Besserung einzutreten scheint. Die Entmuthi= gung war aber zu groß, als daß dieser matte Schein einer Besse⸗ rung schon jetzt eine entschieden sestere Haltung unseres Marktes veranlassen könnte.
In Weizen ging nur sehr wenig um; zwar zeigte sich etwas mehr Kauflust, indem von England einige, obgleich nur niedrige limitirte Ordres eingingen, indeß kam es zu keinem Geschäft, da die Reflektanten zu schlechte Gebote machten. Gehandelt sind nur 50 W. gelb. schles. S9pfd. abzuladen zu 7 Rthlr., für einen Posten von 100 W. 90pfd. uckerm. in loco hielt man auf 49 Rthlr. mit
freier Lagerung bis zur Eröffnung der Schifffahrt, die Inhaber zogen sich aber zurück, als der Welzen acceptirt werden sollte, für
S8 —= 89pfd. gelb schles. schwimmend, wird 18 Rthlr. gefordert, 47 Rthlr. geboten, für S9pfd. desgleichen effektiv Gewicht, hier zu lie— fern, 49 Rthlr. gefordert, 18 HJithlr. geboten, und für sehr schönen Yopfd. desgl. bot man in einem Falle 560 Rthlr. Vorpomm. 90pfd. pr. Frühjahr 53 Rthlr. Br., 52 Rthlr. Gld. Weißer schles. Sypfd. schwimmend ist zu 52 51 Rthlr. erlassen. Unter der Hand sind am Dienstag verkauft 120 W. 90 — 91pfd. gelb schles. schwimmend zu 49 Rihlr. und 50 W. S9pfd. desgl. schwimmend zu 463 Rthlr. hei Ankunft zu bezahlen.
Roggen ziemlich fest, pro Frühjahr und Glö., 86pfd. 27 Rthlr, bez, Juni — S6pfd. 285 Rthlr. Bf., für Sbpfd. loco boten, 83— 84pfd. ist zu 26 Rthlr. erlassen. In den letzten Ta⸗ gen wurden die Zuführen am Landmarkt etwas stärker als bisher.
Von Schles. Gerste pro Frühjahr 75pfd. sind 50 Wispel zu 23 Rthlr. gehandelt und bleiben dazu Abgeber; gr. Pomm. ist nicht dringend offerirt; kl. 21 Rthlr. Bf.
Schles. Hafer pro Frühjahr 52pfd. zu 17 Rthlr. 17 Rthlr. Geld, Juni Juli 52pfd. 187 Rthlr. Bf. .
Große Kocherbsen 35 Rthlr. bez, kleine 32 a 36 Rihlr., Fut⸗ ter Erbsen 265 Rthlr.
Weizenmehl, extra superf.
S2pfd. 26 Rthlr. bez. Juli 82pfd. 27 Rthlr.,
wurde 27 Rthlr. ge
erla ssen,
20 Sh. 6 Pee. pr. Ton fr. a. B.
Roggenriehl Nr. 1. 2 Rthlr. pr. Etr. Heutiger Landmarkt: Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. Erbsen. 44 a 46. 85 , w 2 15 a 1, 56. Rappkuchen in loco 35 Sgr., pr. Frühj. 33— 32 Sgr Leinkuchen 45 Sgr. 25 9h Br
Spiritus sehr flau, loco 264 a 3 5, Frühjahr 26 (6 Gld., Juni — Juli 20 , Br., Juli—Aug. 231 P Br., Aug. 23 90 bez.
Fettwaaren. mehr befestigt. Aivali 17 Rthlr. ächt Gallipoli zu 17 a
Die günstige Meinung für Baumöl hat sich noch Gall. in loco 18 Rthlr. Malaga 175 Rthlr. unverst. gehalten, auf Lief. gingen ea. 1200 Ctr. „ Rthlr. unverst. um, 177 Rthlr. ferner Aivali 155 Rthlr. un
gehalten. Calabreser 17 Rthlr. unverst. verst. Palmöl fester, prima Liverp. loco und Lieferung 12 Rthlr.
ͤ Kokusnußöl 14 a 15 Rthlr. ohne Umgang. Südseethran 125 Rthlr. gehalten, ohne Kauflust. Brauner Berger Leberthran loco 245 a 26 Rthlr. pro To. ziemlich geräumt, auf Lief. zu 24 Rthlr. Gd. , blanker Berger 27 Rthlr. Schott. Leberthran 22 Rthlr. Kopenhagener Drei⸗Kronen Thran 39 Rthlr. und engl. Codoil 113 4 12 Rihlr. gehalten. Leinöl in soco 113 Rthlr. exkl. Faß, pro Frühjahr 113 Rthl. inkl. Faß.
Rübsöl matt, loco 13 Rthlr., pr. Februar 121 Rthlr., Fe bruar —März 125 Rthlr. März April 12 Rthlr., April Mai 125 Rthlr. Br., September — Oktober 1144. Rthlr. bez. und Br. Im Butter-Geschäft noch ziemlich unverändert, doch scheint es, als wenn bald eine Wendung eintritt und Preise etwas anziehen. Feine Waare fehlt fast ganz, während Mittel-Waare noch ziemlich stark zugeführt wird und Preise etwa 4 a 4 Sgr. zu notiren wären.
Von Zink pr. Frühjahr Sgr. a 5 Rthlr. gehandelt, zu 4144 Rthlr. Geld,
Nach der Börse.
Roggen in loco 27, Rthlr., 86pfd. Rthlr. bez.
Gersͤe 21 a 24 Rthlr. Br.
Hafer 155 2 181 Rthlr, gefordert.
Erbsen auf 30 2 36 Rthlr. gehalten; JJ
Rüböl loco 13 Rthlr. 9e ir gn .. pr. Febr. 123 Rthlr. h r. L „Mal 13 *, 12 Rihlr, bez. ; bey Sn il norbert, Apr fiat mit Faß 161 Aiht. 3 beh. ung aus erster Hand zur Stelle 264 Ib bez., aus zweiter Hand ohne Faß 26 56 bez., pr. Frühjahr 26 56 Glod., 25 6 Br., pr. Juni / Juli 21 66 bez., pr. Aug. 23 6 bez. Zink loco 5 Rthlr. gefordert, auf Lieferung 29 Sgr. bezahlt.
Engl. Roheisen Nr. 1 1 Rihlr. 20 Sgr. verst. gef., 1 Rthlr. 19 Sgr. auf Lief. verst. bez. a
Westind. Honig 11 Rthlr.
bezahlt und Gd., 123 Rthlr. gehalten.
sind ea. 5000 Ctr. zu 4 Rthlr. 29 4 Rthlr. 29 Sgr. blieben Abgeber, Weizen auf 48 a 53 Rthlr. gebalten; auf 263 a 28 Rthlr., pr. Juni Juli dꝛysh 28 Rthlr. bez., pr. Juli / Aug. S2pfd. **
5 Rthlr., 4 Rthlr.
verst. gef. Gallipoli Baumöl 18 Rthlr, verst., 18 Nthlr. unverst. gef., 175 Rthlr. unverst. bezahlt, 17 Rthlr. unversteuert auf Lieferung
ͤ bezahlt.
Das Abonnement beträgt
2 Rthlr. für 4 Jahr. 1 Rthlr. . * Jahr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen Nummern wird
der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
1 49.
ö 2 m, e . .
. . . vom 13. Februar 1850 — die Vereidigung der Justizbeamten be treffend. a) Beschluß des Königlichen Staats⸗Ministeriums. Zur Ausführung der Bestimmung in den Artikeln 108 und 119 der Verfassungs⸗ Urkunde vom 31. Januar d. J., wonach jetzt alle
Staatsbeamten dem Könige den Eid der Treue und des Gehorsams
. Amtlicher Theil. Deutschlan d.
Preußen. Berlin. Verfügungen des Justiz⸗Ministers.— Verordnun⸗ ö gen des General-Post⸗ Amts. Marienburg. Wasserstand. zu leisten und die gewissenhafte Beobachtung der Verfassung zu be⸗ Oesterreich. Wien. Die tärkische Flüchtlingsfrage. — Die gemischten schwören haben, beschließt das Staats-Ministerium was folgt: 6 Vermischtes . 1) Der im Artikel 108 der Verfassungs Urkunde vom 31. Januar Sachsen. Dresden. Kammer-Verhandlungen. d. J. vorgeschriebene Eid ist von allen unmittelbaren und mittelba⸗ Ausland. ren Staats beamten zu leisten. Ausgenommen davon sind nur 5 ö. . ö . diejenigen Beamten,; welche in ihrer Eigenschaft als Mit⸗ Frankreich. Gesetzge bende Versamm lung. Debatten über das glieder einer der beiden Kammern den Eid bereits geleistet Unterrichtswesen. — Paris. Präsident Bonaparte im National- Cirkus haben. 2) Bei der Vereidigung wird denjenigen, welche den Eid
—Ministerrath. — Vermischtes
x ; die Formel desselbe hin voͤrgelesen: Sie schwö Großbritanien und Irland. F ldesselben dahin orgelesen: Sie schwö
zu leisten haben, Allmächtigen und Allwissenden, daß Sie Sr.
M r 38er ö ö. parlamentsverhandlungen. ren zu Gott, dem
London.
Dänemark. Kopenhagen. Befinden des Königs. — Verhandlung Majestä 86 ' 21. J des Volks- und Landthings. . Lea ericht wegen? des Seegefecht pa Majestät dem Könige treu und gehorsam sein und die Verfassung aer nsorbe. t ͤ gewissenhaft. beobachten wollen. Der Schwörende erhebt hierauf Schweiz. Zürich. Die gegenwärtige politische Lage der Schweiz. die Schwurfinger und spricht die Worte: Ich (Vor- und Zuname)
schwöre es, so wahr mir Gott helfe. Bei der Eidesleistung ist je⸗ dem Schwörenden freizustellen, den Eidesworten am Schlusse die seinem religiösen Bekenntnisse entsprechende Bekräftigungsformel hinzuzufügen. 3) Ueber die Vereidigung wird ein Protokoll auf⸗
Griechenland. Darstellung der Verhandlungen zwischen England und Griechenland vom englischen Standpunkte aus.
Zürkei. Konstantinopel. Die Differenzen Verhältnisse in den Donaufürstenthümern. —
in Griechenland und die Ball beim türkischen Ge⸗
, . ö , ö 9 . genbmmien, welches der Beamte, von dem der Eid geleistet worden, de ( ' . — DVB . 7 ö end Ab ö s⸗ z h * * I : . z zmed Efendi's Abreise zu unterschreiben hat, 4 Bei Ausführung vorstehender Beschlüsse
Vermischtes.
Eisenbahn⸗Verkehr.
) Schumla. — . , m, 7 —
nach Schumla st auf möglichste Kosten = Ersparung Bedacht zu nehmen. 5) In die durch die Ordre vom 5. November 1833 (Gesetz⸗Samm⸗ lung von 18335 Seite 291) festgesetzte Formel des von neu an⸗ gestellten Staatsbeamten zu leistenden Diensteides sind vor dem, Schlußworte „will“ die Worte aufzunehmen:; „auch die Verfassung gewissenhaft beobachten.“ Der Diensteid ist, wie bisher, von dem Schwörenden vollständig auszusprechen. Auch da bei ist, Jedem freizustellen, den Eidesworten am Schlusse die seinem religiösen Bekenntnisse entsprechende Bekräftigungsformel hinzuzu⸗ age 6) Jeder, Departements-Chef wird, unter Beobachtung obi⸗ ger Beschlüsse, für sein Ressort die erforderlichen Anordnungen tref⸗ fen, weshalb das gegenwärtige Konklusum den einzelnen Ministe⸗ rien abschriftlich mitzutheilen ist. Berlin, den 12. Jebrudr 1850.
Börsen⸗ und Handels ⸗ Nachrichten.
Beilage.
— — —
· —— ·¶ᷣ⏑— s 2
Amtlicher Theil.
Berlin, den 17. Februar 1850. In Gegenwart
Das S Min eri . 1) des Minister Präsidenten Grafen von Brandenburg, i , ö , . . i nden burg, von 2 des Staats- Min isterẽe . Laden be r g⸗ ö. Heydt. von Rabe , . . 9. ö 86, ö Manteuffel, . Allgemeine Verfügung des Justiz⸗ Ministers? Vorstehen⸗ 5) ves Staats⸗RMinisters 955n der Heydt, 33 . des Königlichen Staats⸗-Ministeriums wird sämmt⸗ 5) des Staats-Ministers von Rab 8, ichen Gerichts Behörden hierdurch zur Nachachtung bekannt ge⸗ macht. Zugleich werden das Königliche Ober- Tribunal, der rhei⸗
) des Staats⸗Ministers
Nach dem Befehle Sr. Majestät des Königs soll denjenigen Ministern, welche am hten d. M. durch Krankheit verhindert waren, In der feierlichen Beeidigung der Verfassung theilzunehmen, der von ihnen nach Artikel 198 der Verfassungs⸗-Urlunde vom ö nuar d. J. zu leistende Eid von dem Minister-Präsidenten im ver⸗ sammelten Staats Ministerium nachträglich abgenommen werden. Zu dem Ende war nach der inzwischen erfolgten Genesung des Ministers von Ladenberg das Staats-Ministerium am heu⸗
Simons. is. ist ons nische Revislons⸗
und Cassationshof, der erste Herr Appellati gerichts hof, ste Appellations
Präsident und der
bene Eidesleistung aller ihrer Mitglieder und Hülfsarbeiter,
tern, und Unterbeamte, so weit die letzteren bereits einen. Diensteid geleistet haben, unverzüglich zu bewirken, und bei der Abnahme des Eides in' derselben Art zu verfahren, wie dies bei Gelegenheit des
Staats tigen Tage zusammengetreten. Nachdem der Minister Präsident die Huldigungseides für des jetzt regierenden Königs Majestär durch die Anwesenden an den Zweck der Zusammenkunst erinnert hatte, wurde Cirkular Verfügung vom 13. Juni 1840 näher bestinmt worden
Provinzial Justizbehörden die erforder⸗ liche Anordnung zu treffen, daß der Eid von sämmtlichen Beamten der ihnen untergeordneten Behörden, so weit sie bereits einen Diensteid geschworen haben, in gleicher Weise abgeleistet und künf⸗ tig in die Formel jedes Diensteides der in dem Staatsministerial Beschlusse unter Nr. 5 vorgeschriebene Zusatz aufgenommen werde.
Minister von Ladenberg die Formel des von ihm zu ist. Gleichzeitig haben die
dem Staats ; den unterzeichneten Protokollführer dahin
leistenden Eides durch vorgelesen: Sie schwören zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß Sie Sr. Majestät dem Könige treu und gehorsam sein und die Verfassung gewissenhaft beobachten wollen. /
Zugleich wurde bemerkt, daß der Eid, unter Aufhebung der Schwur Die Beamten der Staats-Anwaltschaft leisten den Eid gemeinschaft⸗ finger, durch Aussprechen der Worte: . sich mit den Gerichts Mitgliedern bei demjenigen Gericht, Ich (Vor- und Zuname) schwöre es, o wahr mir Gott helfe! bei welchem sic angestellt sind. Einzelrichter, welche sich nicht zu leisten sei, wobei es ihm anheimgestellt bleibe, am Schlusse die am Sitze des betreffenden Stadt-, Kreis⸗ oder Landgerichts
befinden, haben sich zur Eidesleistung dahin zu begeben und sind von dem Vorstande dieses Gerichts zu vereidigen, wonächst ihnen obliegt, an ihrem Wohnorte die Vereidigung der ihnen untergebenen Subaltern- und Unterbeamten selbst zu bewirken. Die Kosten der
seinem religiösen Bekenntnisse entsprechende Bekräftigungsformel hin⸗
zuzufügen. . ; ⸗ Ber Staatsminister von Ladenberg leistete hierauf den Eid,
indem er, unter Aufhebung der Schwursinger der rechten Hand, die
Eidesworte aussprach: von den Justizbeamten zum Zwecke der Eidesleistung zu unterneh⸗ Ich Adalbert von Laden ber 9 schwöre e S, so wahr mir Gott menden Neisen müssen von ihnen selbst getragen werden. Die Pro⸗ helfe! tokolle über die Eidesleistung nebst den vollzogenen Eidesformeln Es ist darüber das gegenwärtige Protokoll aufgenommen, vor werden bei derjenigen Gerichtsbehörde aufbewahrt, bei welcher die Kreis⸗
/ Eivesleistung stattgefunden hat, jedoch haben die Stadt⸗ und Landgerichte den vorgesetzten Appellationsgerichten und letztere dem Justiz⸗Minister Anzeige darüber zu leisten, sobald die Vereidi⸗ gung sämmtlicher Beamten ihres Ressorts bewirkt worden ist. Ber⸗ ͤ
gelesen, genehmigt und von sämmtlichen Anwesenden unterschrieben worden.
Adalbert von Ladenberg. von Manteuffel. von Rabe. Simons.
(gez.)
(gez) Graf von Brandenburg.
Strotha. von der Heydt. Geschehen wie oben.
vo
—
r sin, den 13. Februar 1850. Der Justiz-Minister Simons. An das Königliche Ober⸗— Tribunal, sions⸗ und Cassationshof, bes Appellationsgerichtshofes
den rheinischen Revi⸗ den ersten Präsidenten und den General
(gez.) Co ste noble, Geheimer DOber-Finanzrath, als Protokollführer.
— Prokurator zu Köln, sämmtliche Appellationsgerichte
und den Jusliz⸗Senat in Ehrenbreitstein, . ö. Ferner enthält das Justiz⸗Ministe rial⸗ B latt; Die Auffor⸗
derung des Justiz⸗Ministers, bie Familien⸗Fideikommisse betreffend. Bie s
Verfassungs- Urkunde dom 31. Januar d. J. ent⸗ hält im
Königliche General? Lotterie⸗Direction. Die Ziehung der 2ten Klasse Ii6ister Königlicher Klassen⸗-Lot⸗ terie wird den 27. Februar d. J. Morgens 8 Uhr, im Ziehungs— saal des Lotteriehauses ihren Anfang nehmen. .
Berlin, den 19. Februar 1860. Rrtikel 40 die. Bestimmitn s;. daß die
ZJamilien⸗ Fideikommisse durch gesetzliche Anordnung, in freies Eigen⸗ thum umgestaltet werden sollen. Bei der Verschiedenartigkeit der Interessen, welche hierbei zur Sprache kommen und bei der großen Wichtigkeit des Gegenstandes erscheint es wünschenswerth, daß diese
bestehenude
Herr General -Prokurator Eöln, ge . der He ; 43 or zu Köln ümmtliche Appellationsgerichte in den übrigen Provinzen und der Justiz⸗-Senat zu Ehrenbreitstein hierdurch veranlaßt, die vorgeschrie⸗
N echts lte 9 ie 1cfer ie S . Rechtsanwälte und Notarien, Referendarien, Auskultatoren, Subal⸗
Berlin, Dien stag den 15. Februar
.
auf, mir ihre
zn gelegenheit vor dem Beginn der legislativen Erörterung einer möglichst vielseitigen Erwägung und Berathung unterworfen werde. ͤ Ich habe deshalb eine befondere Benkschrift ausarbeiten lassen, in welcher mehrere Vorschläge entwickelt sind, nach denen die Umwandlung der Fi⸗
D ent schland. dellommisse in freles Eigenthum zur Ausführung gebracht werden könnte. Preußen. Berlin, 18. Febr. Das Ju stiz⸗Ministerial⸗ Bei der Veröffentlichung derselben hat hauptsächlich der Zweck
Nichtamtlicher Theil.
Blatt enthalt folgenden Beschluß des Königl. Staats Ministeriums vorgewaltet, dadurch den Weg anzubahnen, um sowohl von dem
em 12. Februär, und allgemeine Verfügung des Justiz⸗Ministers Urtheile der höheren Gerichtshöfe, als auch von den Ansichten der
des Grundbesitzes in den Familien zum Gegenstande hatte,
Ale Vost Anstal ö ten des In⸗ und 1 nehmen 3 53 auf — 23 ** ö reuß. St 2 Anzeigers 2 . Behren⸗Straße r. 5]
1850.
.
betheiligten Personen nähere Kenntniß zu erhalten und hiervon bei der weiteren Behandlung dieser Angelegenheit Gebrauch zu machen. Es bedarf dabei kaum der Erwähnung, daß die im Art. 65 der Verfassung enthaltene Bestimmung, wonach die erste Kammer zum Theil aus den Häuptern derjenigen Familien gebildet werden soll, „welchen durch Königliche Verordnung das nach der Erstgeburt und Linealfolge zu vererbende Recht auf Sitz und Stimme in der er⸗ sten Kammer beigelegt wird“, durch die in der Denkschrift gemach⸗ ten Vorschläge nicht berührt wird. Wie schon der Art. 65 der Verfassungs- Urkunde ausspricht, wer den die Bedingungen, unter welchen jenes Recht an einen bestimmten Grundbesitz zu knüpfen ist, durch eine besondere Verordnung festgestellt werden. In diesem Betracht bietet schon die Vorschrift des 8. 55, Th. J. Tit. 12 des Allgemeinen Landrechts, wonach in Fällen, in welchen nach den Ge⸗ setzen kein Familien⸗Fideikommiß stattfindet, eine fideikommissarische Substitution zum Besten des ersten und zweiten Substituten ül⸗ tigkeit hat, ein Mittel, den Grundbesitz auf mehrere Generationen zu erhalten. Außerdem wird dies Ziel in denjenigen Familien, welche in sich die Kraft der Erhaltung haben, auf eine einfache Weise zu erreichen sein, wenn bei gewissen Fideikommissen demjeni⸗ gen Besitzer, der noch einen Substituten hat, die Befugniß beige⸗
legt wird, diestm wieder einen Substituten (und so wei⸗ ter fort) zu ernennen. Dieser letztere Vorschlag ist bereits
welche die Erhaltung ) zur Er⸗ örterung gekommen; er wird um so mehr Beachtung verdienen, als die Dispositions Befugnisse des Grundbesitzers dadurch nicht in der Weise beschränkt werden als dies bisher durch den Verband der Fideikommisse der Fall war, indem man die ganze dem menschlichen Auge entrückte Zukunft in den Gesichtskreis zog. Das Königliche Dber-Tribunal, der Königliche Revisions⸗ und Cassationshof, sämmt⸗ siche Appellationsgerichte und der Justiz⸗ Senat zu Ehrenbreitstein, so wie diejenigen, welche den Beruf in sich fühlen, in dieser Ange⸗ legenheit ein moötivirtes Urtheil abzugeben, fordere ich hierdurch Ansichten sowohl über die in der Denkschrift gemach⸗ auch über die obigen, auf die Bestimmung des bezügliche Andeutungen binnen Berlin, den 12. Februar 1850.
bei einer früheren legislativen Berathung,
ten Vorschläge, als Art. 65 der Verfassungs-Urkunde spätestens sechs Wochen mitzutheilen. Der Justiz-Minister Simons. An
das Königliche Ober⸗-Trihunal, den Königlichen Revi⸗ ͤ sions- und Cassationshof, die sämmtlichen Appella⸗ tionsgerichte und den Justiz⸗Senat zu Ehrenbreitstein.
Berlin, 18. Febr.
Post⸗Amts in Wernstadt in Böhmen, lungen zwischen den Post⸗Anstalten. Für die an Eisenbahn⸗Routen belegenen Post⸗Anstalten ist es hin und wieder wichtig, von Vorfällen, die sich an entfernten Punkten im Eisen⸗ bahnbetriebe ereignet haben und welche auf den weiteren Gang der Züge einwirken, so wie von Anordnungen, die in Folge derartiger Vor fälle in Bezug auf die Beförderung der Postsendungen getröffen worden sind, früher Nachricht zu erhalten, als solche ihnen auf gewöhnlichem Wege zugehen lann. Ich habe daher, für Fälle dieser Art, den Gebrauch der Staats⸗ Telegraphen nachgegeben. Die betreffenden Mittheilungen müssen so kur . ö i n n 4 ö. Aufgabe an die Telegraphen⸗Station 6. ) er Unterschrift, auch noch mit Amts si . n n, ,,, h noch dem Amtssiegel der absendenden Post- Den Post-Anstalten die unente eltliche Benutzung der T d für solche gegenseitige Vin eil n zu ,, Gn, r,, . vorbezeich 1eten Ursachen nöthig werden, muß ich für jetzt noch Anstand e d. da die Verhälmisse die möglichste Beschränkung der durch die Tele raphe ; zu befördernden dienstlich en Depeschen nöthig machen und eine er, g . dehnung jener Erlaubniß leicht die Folge haben könnte, die wichtig 3 ,,, zu beeinträchtigen. ; . I Auch in Fällen der vorbezeichneten Art ist die Beförderung der Mi theilungen auf telegraphischem Weg i 56 ,, . Wege nur dann zu wählen, wenn dringende Berlin, den 4. Februar 1850. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten von der Heydt. I
. arienburg, 12. Febr. (Danz. Ztg.) Nach m gestrigen Tage theilweise aus Westen 3 gde e mne, wieder nach Süden gegangen ist, hat das am Tage vorher sich einstellende Frostwetter ein Ende genommen und ist . wetter mit Schneetreiben eingetreten. In Folge des badurch ver⸗ mehrten Wassers steigt die Kogat in vermehrtem Maße und der Wasserstand ist innerhalb 24 Stunden um 1 Fuß 1 Zoll gewa hfen so daß derselbe gegenwärtig eine Höhe von 10 Fuß ö Zoll ire, een hat. Bei der Passage über die Eisdecke der Nogat nd Weichse ist bis jetzt keine Hemmung eingetreten. ö 3 Oesterreich. Wien, 16. Febr. Der heuti loyd theilt folgenden Artikel aus der türkischen Sta . 6 22. Januar über die Flüchtlingsfrage mit: Im Verlaufe des Notenwechsels, welcher zwischen der hohen Pforte und den beiden Gesandtschaften von Rußland und Oesterreich bezüglich des Aus⸗ lieferungs Begehrens jener Individuen, die sich in Folge der 2. garischen Ereignisse auf das Gebiet der hohen Pforte gelachseᷣ
hatten, statifand, waren die offiziellen ati ᷓ
derselben und den ann , jener ö . Höfe abgebrochen worden. Vermöge der Sr Hoheit ' Sultan eigenen Achtung der Verträge und des krerkfser, igen Strebens nach gutem Einvernehmen wurden diesfalls
auf dessen Befehl den obgenannten beiden Höfen au ' öffnungen gemacht und freundschaftliche e , n,, welche auch von ihnen, vermöge ihrer bekannten Billigkeit gewür⸗ digt wurden. Der erlauchte russische Hof hat unter den von Seiten der hohen Pforte vorgeschlagenen Modalitäten jene gewählt, welche auf Verbannung der Rußland zuständigen Flüchtlinge aus dem otto⸗
Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Errichtung eines desgleichen betreffend die Be⸗ nutzung der eleftro-magnetischen Staats-Telegraphen für Mitthei⸗