——
befangenen Regierungen gegenwärtig
einer verbündeten Regierung zu
noch in dem dem Endzwecke, um dem deut
Verhältniß
schen Volke eine Verfaͤssung nach Maßgabe des vereinbarten Ent
wurfes zu gewähren. gangenen Vorbehalt hat daher die nöthig erachteten Abänderungen des Verfassungs zu dem obigen Zwecke verbündenden Dies bedingt die Wiederaufnahme des
jenen Regierungen, folglich die Wiederbeschickung des
Mit Rücksicht auf den von Regierung die
Regierungen direkten Verkehrs mit
ihr ausge⸗ ihrerseits für
Entwurfs den,
vorzulegen.
Verwaltungs⸗
rathes. Letzteres erscheint überdies noch um! deswillen er⸗ sorderlich, weil die Kompetenz des Verwaltungsrathes sich nicht allein auf das deutsche Verfassungswerk, sondern auch noch auf andere Zwicke des Bündnisses, so namentlich auch auf das nach Art. V. des Statuts einzurichtende provisori⸗
zu erstrecken hat. Bis
sche Bundesschiedsgericht Regierung in
das Resultat der von der wieder anzuknüpfenden Verhandlungen
dahin vorgedachtem Maße zu übersehen
ist die definitive Entschließuug über die Anträge des
von Carlowitz, insoweit d'ese den sofortigen? schlusse des Verwaltungsrathes vom 19. Oltober den engeren Bund bezwecken, auszusetzen.
Unter Hinweisung auf die vorausgese
aber, wo
sein wird, Abgeordneten
Anschluß an den, nach dem Be 1849 zu errichten
hickte Motivirung wird der
geehrten Kammer von dem Unterzeichneten folgende Beschlußfassung empfohlen: die erste Kammer wolle in Verbindung mit der zweiten Kam⸗ mer erstens beantragen: a) daß die Königliche Regierung den, durch bas Statut des Bündnisses vom 26. Mai 1849 eingesetzten Verwal⸗
tundsrath unverweilt wieder beschicke, behaltes diejenigen Abänderungsvorschläge zu Entwurfe vom 26. Mai 1845, welche sie thig erachten, mit thunlichster tungsrathe einbringen, und (6)
Beschleunigung bei über das Resultat dieser Verhand
b) kraft des gemachten Vor— dem Verfassungs— nunmehr dem
für nö Verwal⸗
lungen eine anderweitige Vorlage an die Kammern gelangen lasse;
zweitens die Anträge des Abgeordneten von
Carlowih,
insoweit
diese in Obigem nicht bereits Berücksichtigung gefunden, für jetzt
auf sich beruhen lassen. Der Abgeordnete Küttner aber,
Abgeordneten von Carlowitz einverstanden, glaubte,
in der Hauptsache mit dem [
daß die von
letzterem verfolgte Absicht durch folgende Anträge noch sicherer werde
erreicht werden: Es möge
die erste Kammer im Vereine mit der
zweiten Kammer die Stagtsregierung veranlassen, 1) von den im
Schlußprotokolle vom 206. Mai preußischen Regierung gegenüber sächlich abzusehen, 2) den Verwaltungsrath einen Beauftragten zu beschicken, an dessen Verhandlungen wieder Theil zu nehmen, Vorschläge, zu welchen die in den
der Sitzungen vom 17., 18.
56
18195, den Vorlagen der Königlich niedergelegten Vorbehalte that—
aufs
Berathungen und demselben Kenferenz .
Neue durch auch die Protokollen 24. und 26.
Mai 1849 niedergelegten Ansichten und Verwahrungen des Kö⸗
niglich sächsischen Bevollmächtigten unter
den jetzt dargebotenen
Verhältnissen des zu verwirklichenden Bundesstaates Veranlassung
3) dem s
geben, offen darzulegen, den 25. März
au den Beraihungen des für
ächsischen Volke die Theilnahme 1850
nach Erfurt
berufenen Reichstags durch ungesäumte Veranstaltung der Wah
len seiner Abgeordneten zu sichern, gierungen von Bayern, Württemberg Anschlusses an
4) mit den Königlichen Re und Hannover das Bündniß vom 26. Mai 1819, nicht, minder
wegen des
wegen Beschickung des Reichstags und endgültiger Feststellung des
unverzüglich
deutschen Verfassungswerkes Carlowitz,
anzuknüpfen. Der Abgeordnete von zwei Mitglieder vereinigen, schließt sich
die seinigen fallen läßt,
um den Bericht nicht länger aufzuhalten, mit dem sie,
dirckte Verhandlungen um wenigstens des Ausschusses in einer und derselben Ansicht zu den Küttnerschen Anträgen an, indem er und beide Abgeordnete behalten sich,
wie na
türlich, in mehreren Punkten nicht einverstanden sind, die mündliche
Rechtfertigung ihrer Ansicht vor.
Auf diesfalls erfolgte Mittheilung hat die Staats-Regierung
erklärt: „daß sie aus den, dafür entwickelten Motiven sich nicht bewogen von Carlowitz⸗Küttnerschen Anträge
auf den von dem Unterzeichneten suh I. « gegen sei dieselbe einverstanden mit dem des Antrags unter J. b, nämlich damit,
welche die Regierung nunmehr für nöthig erachte, wie
in den Vorlagen ausführlich sinden koͤnne, auf die einzugehen, gestellten
ebensowenig
Antrag. Da
wesentlichen Vorschläge zu machen,
Inhalte
bereits
aus dem Schlußsatze der, dem Königl. Dekrete vom 28. Dezember h z
D
v. J. beigefügten Denkschrift hervorgehe.
Auf welchem Wege aber
dieselben zur FKenntniß Preußens und der übrigen deutschen Staa ten zu bringen seien, müsse die Regierung ihrem freien Ermessen
vorbehalten. Die vorgängigr
Beschickung des Verwallungsrathes
würde mit jener Maßregel in Widerspruch sstehen und den Erfolg
der letzteren vereiteln, abgesehen davon,
unzulässig bleibe, so lange Preußen und die mit ihm anerkennen. Die
Sachsens nicht
Staaten das gute Recht durch
Regierung sei bereits dem, Zweck zu entsprechen bemüht, lich. Endlich habe sie ad 1. c Sine
diesen Antrag und wie sie hoffe, nicht Mittheilung
daß dieselbe an sich schon
gehenden
beabsichtigten vergeb⸗ über den
Erfolg bereits in der Vorlage in Aussicht gestellt, dem Antrage
M4 jk aber könne sie nur beipflichten.“ Der Abgeordnete
lung spezieller Anträge.
cher in Folge des ihm
Dr. Joseph enthält sich zur Zeit der Stel⸗ Der Abgeordnete Mammen endlich, wel⸗ von der Kammer ertheilten Urlaubs be—
hindert gewesen, den ersteren Sitzungen beizuwohnen, beantragt: I) vie Kammer wolle beschließen, im Verein mit der zweiten Kam—
mer folgende Erklärung an die Staats-Regicrung
a) die sächsische Volksvertretung erklärt, daß sie
abzugeben:
nur einer aus
300
freier Wahl des Volkes hervorgegangenen deutschen National⸗ Versammlung, zu deren Beschickung alle deutschen Stämme aufzu⸗ fordern sind, das Recht und bie Befugniß zuerkennen kann, die durch bie Ablehnung der deutschen Kaiserkrone von Seiten des Königs von Preußen nothwendig gewordene Revision des Abschnittes III. und die dadurch nöthig werdenden Abänderungen der deutschen Reichéverfaffung' vorzunehmen; h) die Volksvertretung erklärt ferner, daß sie das einseitige Vorschreiten der deutschen Regierun= gen in der deutschen Verfassungefrage nicht nun für die Einheit, Freiheit und Wohlfahrt des deutschen Vaterlandes gefährlich hält, sondern auch jede auf diesem Wege erfolgte Lösung dieser Frage für rechtsverbindlich für das deutsche Volk nicht anerkennen kann; 2) die Kammer wolle beschließen, im Vercine mit der zwei— ten Kammer bei der Staatsregierung zu beantragen: die Staats⸗ regierung möge dahin wirlen, daß baldigst eine allgemeine deutsche Nationalversammlung auf Grund des von der Nationalver— sammlung in Frankfurt a. M. am 27. März 1849 beschlossenen und von der deutschen Centralgewalt am 12. April 1849 im Reichs gesetzblatte verkündeten Reichswahlgesetzes zusammenbeiufen werde, um die durch den Wegfall des unausfuhrbaren Abschnittes III. der Reichsverfassung nöthig gewordenen Ergänzungen und Abänderun⸗ gen vorzunchmen. Auch dieser Antrag ist der Staats-Regierung
mitgetheilt worden. Ausland.
Pie sth, 9. Febr. (Pesth. Ztg.) Eine glänzende Deputation aus Jazygien und Kumanien hatte am ten d. M. die Ehre, bei Sr. Exz. dem K. K. Feldzeugmeister und Armee⸗-Kommandanten, Freiherrn von Haynau, ihre Aufwartung zu machen und ihm eine von der Bevölkerung Jazygiens und beider Kumanien ausgehende Huldi⸗ gungs-Adresse an Se. Majestät zu überreichen, mit der Bitte, sie an die Stufen des Thrones gelangen zu lassen. Die in rothen Sammt mit Goldarabesken prachtvoll gebundene, in ungarischer Sprache verfaßte und mit den Unterschriften und Insiegeln aller Gemeindevorstände der genannten Distrikte bedeckte Adresse, welche bereits nach Wien abgegangen, lautet in deutscher Uebersetzung wie folgt: ö
„Allerdurchlauchtigster Kaiser Herr! Uns niederweifend vor dem er wir zweimalhunderttausend Bürger von
und apostolischer König! Allergnädigster habenen Throne Ew. Majestät, legen Jazoygien und Kumanien, mit
der wahren Empfindung des aus dem derzen strömenden innigsten Dankes unsere tiesste Unterthanen Huldigung zu dessen Stusen nieder. Die unvergleichliche Tapserkeit und entschlossene Ausdauer
von Ew. Majestät heldenmüthigen Truppen, haben den verhecrenden Orkan der Revolution glorrcich besiegt; dock der heilende Balsam für die tödtlichen Wunden der schwer heimgesuchten Nation konnte nur durch, das erhabenste Gnadenwort Ew. Majestat gereicht werden, welches in der Liebe der Nation seine feste Stütze suchend, durch das von der Herrenseingebung Ew. Ma⸗ jestät garantirte freie constitutiouelle Leben, auf ewige Zeiten den sestesten Grundstein für eine glorreiche Zukunft gelegt, und die unter dem eisernen Joche der Schrecensherrschast seufzende Nation, von der blutigen Tyrannei einer usurpirten Gewalt befreit, und nach den schweren Leidenstagen. mit den Segnungen nasionaler Wohlfahrt und bürgerlicher Freiheit beschenkt hat. Wir haben in unseren Herzen einen Altar errichtet, der über eine nicht treuvergessenc, sondern nur trregeleitele Nation aus gestreuten Gnade, welche wie ein' frommes Vermächtniß vom Könige der Könige auf Ew. Majestät sich vererbt hat; wir haben in unserer Brust, bei der Flamme der, lei⸗ der! durch die Schuld Einzelner verdunkelten, aber niemals erloschenen un, garischen alihistorischen Treue, cin Sühnopfer angezündet. Selbst unter dem Zwange der kaum verflossenen sfinsteren Tage, war es nur unter der Maske der Treue möglich gewesen, einen Theil unserer Nation dahin zu verlocken, wo sie, wenn sie das verderbenbringende Ziel der gefährlichen Rolle hätte einsehen können, nur Trauergewänder hätte anlegen müssen zu dem großen Begräbnisse der Nation. Doch inmitten der zerstörenden Wo— gen verheerender Stürme ging plötzlich an der Spitze der siegreichen Waf⸗ sen das Morgengestirn einer schöneren Zulunst auf und zerstreute die Hnade Ew. Masestäß den unendlichen Jammer so vieler Leiden und so vielen Kummeis, wie vor der Sonne die Nacht entweicht. Wir Jazy⸗ gien und Kumanier, der ursprünglichste Stamm des magyarischen Volkes, eifennen am unmittelbarsten das beglückende Verhältniß, welches das Leben der Nation von der unerschütterlichen Festigkeit des Thrones Ew. Majestät abhängig macht; das Allcihöchste Haus Ew. Niajestät hat uns die Pala⸗ ine als unsere gerechtesten Oberrichter, als Unterpfand unserer Lieue ver
liehen, deren glorreiches Regiment zu den gesciertsten Erinnerungen unserer
öffentlichen Vergangenheit gehört. Und so sst es nicht nur die Treue nicht nur die Dankbarkeit, sondern
auch das zarteste Gefühl kindlicher Pietät, welches uns antreibt zur Ablegung des feierlichen Gelübdes: daß, mögen an dem politischen Horizonte des großen Reichs Ew. Majestät gefahrdro hende Wolken sich ihürmen, und möge welche Macht immer, mit was im⸗ mer cinem Wagniß dem Throne Em. Majestät sich auch nur zu nähern erkühnen, wir unter den nmeuesten Söhnen dieser freuen Nation die Ersten sein wewen, um sür den erlauchten Thron und den Besten der volkebe— glückenden Landesväter unser Blut und Leben und unser Alles zu opfern, und um von unserer unerschütterlichen Treue jenen Fleck abzuwaschen, der durch die Schuld Einzelner und durch die, menschliche Krast überwiegende Macht der Verhälmisse auch uns angeheftet werden lonnte, Zu den Füßen Ew. Majestät flehen um die Allerhöchste Gnade. Jäßberenh, den 4. Fe brnar 1850. Ew. Majestät unterwürsigste, ewig getreue Unterthanen.“ (Fol— gen die Unterschriften.) ö ; Diese Huldigungs-Adresse an Se. Majestät war einbegleitet von einer Adresse an Se. Excellenz den Herrn Feld⸗Zeugmeister und Armee Kommandanten Baron Haynau, welche wir nach einer Abschrift des deutschen Originaltextes hier gleichfalls folgen lassen. „Ew. Excellenz! Die Abgeordneten von der 200,09 starken Einwoh⸗ nerschaft der Distrifte Jazygien und beider Kupianien, ersüllen nur eine erhabene Sendung, welche ihnen das Vertrauen und die, sriedlichen, aus aufrichtiger Dankbarkeit eniströmenden Gesinnungen eines, in seiner innigsten Ueberzeugung nie untreuen Volles, ertheilte. Die thasenreiche Folge der von Ew. Excellenz zur B fämpfung, eines an Wahnsinn gränzenden Auf⸗· ruhrs gesührten rechtmäßigen Waffen flößten Bewunderung ein; die Groß⸗
muth des mächtigen die väterliche Nachsicht und Fürsorgé, Theil wurden, erweckten die wo
Siegers erzeugte die
und der unverlöschlichen Dankbarkeit
sten Ueberzeugung gegründet auch denden Jahrhunderte nie verwischt werden, sie ihre Bitte Ew. Excellenz anvertrauend, den sehnlichst gewüns nur hierdurch erhoffen zu dürfen glaubten. : seinen Fortbestand bedingenden Freiheiten einzi verdanlt, kommt, seint ungeheuchelte Huldigung als ein Sühnopfer an den Stufen des erhabenen Thrones unseres allergnä ⸗ Königs niederzulegen; der Begriff der conssitutlone seinem unbefangenen aufrichtigen Geiste, durch verbreiteten Einflüsterungen und terroꝛistischen aber nie mit einer absichtlichen Untreue an wir demnach unerschütterlichen Treue ersüll en zu lönnen g brachte Huldigungs-Schreiben, aus dem Schiffbruche der v
wirrt,
werden. Indem
lenz, das hier darge sten Dankbarkeit eines, durch die siegreich geführien W den Thron unseres allergnädigsten Kaisers mitillung huldvollst gelangen zu lassen. Ausdruck unserer tiefsten Verehrung, Ew. Excellenz ergebenste Diener.
rungen
zeichnen,
(Folgen die Unterschriften.)
Italien.
den Broßmächten die Au die Schweiz beizutreten.
Schritten gegen
plötzliche Entfernung mehrerer lomb diese gefährlie
(Lloyd.)
darauf hin, daß man in Piemont
nauer überwachen
stande unterliegt.
reizenden Schriften sern
Ueber die diesjährige Karnevalsfreude s scheint nicht so ganz aus ird, daß eine gewisse iele Leute von den so Briefe mit gelinden Anspielungen gar beredsam und verderben die ist auch die Stimmung der Ge Confettiwersen ältnisse, die immer noch und endlich die Dis⸗ d zwischen der franzö zu Aschermittwoch-Be Indessen sieht es in Rom s der Alpen glaubt, der leichte ist gar bald besänftigt, wenn nur etwas geschieht
wenig sagen. Es sein, wenn behauptet w Drohungen v
terung und durch
fahrten abschrecken. auf Dolch und Strick sind ähnlichen Abenteuern. müther keinesweges ergötzen zu können. nicht erfolgte Rückkehr
harmonie, welche sischen Polizei
ihn zu gewinnen. Das piemon
wurf eines Staatsrathsgesetzes entwürfe vorerst prüfen und sein Gutachten abgeben,
herrscht, trachtungen als zu Fastnachtsschwänken. nicht so trüb aus, Sinn des Römers
will.
Diese Strenge i zu halten.
Anonyme
Uebrigens harmlos
als man diesseit
tesische Ministerium hat vorgelegt.
Kammern vorgelegt werden.
Der Corriere mercantile Ferravecchia
Aufstandsversuch auf dem Platze
wurde.
es den Behörden gelang, die
Das Volk unterstützte jedoe Bewegung Sechs der
und Verhaftungen vorzunehmen.
am folgenden Tage Journal verbürgt diese Salerno wäre fast abgebrannt,
angelegt worden.
Tie letzte Redoute in Neapel ist blos von eilf Es deutet dieser spärliche
besucht gewesen. Stimmung an.
Eisenbahn
an derselben
Versammlung des Vere
Herr Mellin besprach versch auf den Eisenbahnen in England, namentlich die von Fairbairn konstruirten Eisenblech und die Conway Chester Holyhead Eisenbahn. ligen Veränderungen, welche Fahrzeuge durch längere weiter die Achsen aus Gußstahl für nutzbar zu machen, Borsig erläuterte die richtungen, um die Dauer der Kol
sprach
etwa vorkommendem Bruch dieser können, wird, zu denen diese The gab eine Notiz Werner
vornehmen zu
Herr Grüson
Dampfhämmern des Herrn ie von der englise um die Finanz⸗ einer beslinmteren Ueberw
brecht besprach d
bereiteten Maßregeln, Eisenbahn⸗Gesellschaften s deutete darauf hin,
werfen, und
an
von ihm
wodurch
hlthaͤtigen Ein Diese
hierdurch die
Zu diesem Lombarden Befehl erhalten, entweder sich sosort nach der der sardinischen Regierung ist von der Schweiz eingeschmugge sältig fern zu halten,
ren, wenn dessen Inhalt nicht vo
Insel Sardinien
Kein Bücher rerst
genug, Die leidigen Geldverh des heiligen Vaters zwischen der päpstlichen un liefern eher Stoff
Nachricht. man zweifelt nicht,
und
unter Vorzeigung einer von ihm an Dampfhämmern benstangen zu verme Stangen Auswechselungen bequem den vielfachen Klagen abgeholsen ile der Hämmer früher Veranlassung gaben. uber ähnliche Einrichtungen zu Karlswerk. hen Regierung gegenwa Verwaltung der achung zu unler wie Aehnliches auch bei unseren
welche dem
Die sardinische Regierung hat von fforderung erhalten, den gemeinsamen Jedenfalls deutet die ardischer Flüchtlinge aus Genug hen Individuen ge Zwecke haben einstweilen drei das Land zu verlassen einzu schiffen. die Verfügung getroffen worden, die sten revolutionairen Traltätchen sorg herballen darf die Gränze passt angegeben ist und keinem An st höchst nöthig, um die auf
meldet, daß am in Palermo gemacht cht, wodurch zu unterdrücken Verhafteten wurden
Das erwähnte des Fürsten von
daß das Feuer
h die Bewegung ni
schnell
Stelle erschossen.
Der Palast
Verkehr. ins für Eisenbahnkunde 1. Februar Sc. iedene neuere Brückenbau-Aulagen kürzlich Brücken mit Trägern aus die Britannia⸗ Herr Grüson erwähnte di in den eisernen Achsen der Benutzung herbeigeführt werden, angewendeten alte Räder mit weiten
welche er
Eisenbahnen erforderlich werden dürfte.
unbegränzte innige Ergebenheit irregelciteten Volke zu drücke des tiessten Vertrauens Ansichten, welche in der innig⸗ durch die Macht der dahin schwin— leitelen unsere Sender, indem chten Erfolg, Ein Volk, welches seine besten, g und allein dem Königthume
digsten Herin Kaisers und len Wahrheiten konnte in den Strom der böswillig Ränke augenblidlich ver— den König besudelt ersten laubten, bitten wir Ew. Cyeel— als das Pfand der innig— erwüstenden Erschütte⸗ affen erretteten Vollsstammes, an und Königs durch die hohe Ver Genehmigen Ew. Excellenz den mit der wir die Ehre haben uns gͤ
Pesth, am 7. Februgr 1856.
Von Seiten
in Rom läßt sich nur der Luft gegriffen zu Partei durch Einschüch heiteren Corso⸗
um sich am
den Kammern Dieses soll alle Geset
Tanzlustigen Besuch keine fröhliche
Mittel, Nabenlöchern be Probe⸗Achse. ꝛ angebrachten Ein hren und bei
Bekanntmachungen.
572 Rothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Bromberg.
Das Nitlergut Ossowiec im Bromberger Kreise, ab— 6 3 ö. Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. zusolge der 2 enschein in der Negistratur einzusehenden
am 22. Juni 1850, Vormitta 65 y 850 gs 11 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. :
ie dem Auf ; . . namen lich Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger,
die Ursula Lilewatka,
der Mühlenbesitzer G Hustav der Besitzer Heir v. i e nde * werden hierzu öffentlich vorgeladen Bromberg, den 11. Ofiober 1819
Vönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Auflösung der Stettin-Swinemünder Dampsschifffahrts-Gesellschast.
Nach Vorschrift 8. 29 des Gesetzes vom J. Novem-
Ti r
ber 1843 bringen wir die von den Herren Actionairs der Stettin⸗Swinemünder Dampfschiffsahris Gesellschast („Prinz von Prieußen.“) statutenmäßig beschlossene, Al⸗ lerhöchsten Oris genehmigte Auflöfung derselben hier— mit zur öffentlichen Kenniniß, gen unbekannten Gläubiger dieser Actien« Gesellschaft auf, ihre eiwanigen Ansprüche an dit sel be
spätestens bis zum 20. Sept. d. 6
l-Direktor Frantz, wohnhast in Berlin,
bei dem Spezia
Lurstraße Rr. 53, 2 Treppen hoch, anzumelden. Ablauf dieser Frist wird die Vertheilung des Gesell⸗ schasts⸗Vermögens ohne Berücksichtigung derjenigen An=
. ohne Leibeserben verstorben.
sen hieramts oder bei dem gerichtlich
und sordern die ctwani-⸗
jenen Auslagen,
Caducität erklärt werden würde. Geppersdorf, am 9. März 1819. Jos. Nitsch,
Nach
forderungen, die nicht angemeldet worden sind, erfolgen. . —
Berlin, den 16. Februar 1859. Das Direktorium der Siellin⸗ Swinemünder Dampsschifffahrts-⸗Gesellschaft.
Nachdem das erforderlie
uit
Von der prov. polit. landes fürstlichen Amts-Verwal⸗ tung, der Herrschast Geppersdorf im K. K. Troppauer Kreise, Desterr. Schlesien, als delegirtes Abhandlungs⸗ gericht, wird hierdurch bekannt gemacht:
Es sei Josef Mroskowsky, gewesener Bedienter, am 20. Oltober 1818 zu Bransdorf ohne Testament und
stocker Bank Verwaltungs⸗ tionaire auf
,,,,
.
alle Actionaire ein.
schen Berwallunge · Naihs;
. ö — n
5 - 2 2 ö. Rostocker Bank, he Actien ⸗ Kapital 2 i.
ichuei ist, anberaumt der provisorische r eine fie e Ren sammlung der Ac⸗ den 4. März d. 37 Uhr, zu Rostock im Nathhause daselbst, und ladet dazu
Amts ⸗ Verwalter.
Es werden daher diejeni⸗ gen, welche einen Erbes-Anspruch auf diesen Nachlaß ] haben oder zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, / binnen der Frist von einem Jahre und 6 Wochen die⸗ bestellten Kurator, Herrn Ober ⸗Amtmann Johann Hübner zu Brans dorf, anzubringen und um so gewisser sich zu melden, als sonst der Verlaß mit den gemeldeten Verlaß⸗Ansprechern abgehandelt und denenselben, nach Abschlag der bestrit⸗ das Vermögen eingeantwortet
oder
Morgens 10
Die zu verhandelnden Gegenstände werden sein 1) der Nechenschastsbericht ves bisherigen provisori-=
2) Wahl eines aus 20 stimmberechtigten bestehenden Ausschusses;
3) Autorisation des Aus schusses
Raths, den Umständen bis auf oog o' . S* 9 2 Loła e . Im Geschãsts 2 s. .
Senator J. F. rich et
Büreau en ᷣ Morgens 9 Uhr,
nehmen Anzahl der
Metionaire sein müssen, vertreten zu lassen (iedoch Stimmen“ in seiner Person vereinigen), diejenigen Personen stimmberechtigt sind
stens 5 Actien haben und in den Dire Actiongite ausgeführt stehen, so wie,
3 Tagen vor der General⸗Versamm
Legitimati ind, die im Falle abzugebenden S wird aufmerksam darauf gemacht, g gestattet ist, sich durch? zevollmächtigte, die indessen selbst jn der General-⸗Versammlung darf Niemand mehr als 1 und daß nur welche wenig⸗ tionsbüchern als daß in den letzten lung die Umschrei⸗
wird
.
2
bung im Actienbuche sistirt ist. Rossock, den 4. Februar 1850.
Der provisorische V Brockelmann.
Bauer. J. F. Koch.
C. 5.
Ernst Paetow. Strömer,
Ces und des Verwaltungs⸗ nach das Actien⸗Kapital hlr. zu erhöhen.
Bank, im Hause des Herrn egitimations verden, woselbst bis zum 4. März, ons-Karten in Empfang zi— rer Stimmberechtigung die timmen enthalten. daß es statutenmäßig
erwaltungs⸗ Burchard.
Schalburg.
8
as Abonnement bet 2 Rthlr. für
J ĩ
8 Rthlr. 1
der Bogen mit 27 Sgr. be
AM 51.
T —
Amtlich er
j
8. Jahr. 1 Rthlr.⸗ 3 Jahr. Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhöhung.
Bei einzelnen Nummern wird
2
Verwaltung.
rägt
rechnet.
ch l an
Auszug aus dem Ministerialblatt
ienburg.
Mam
Oesterreich. Wien. Hofnachricht.
Bayern. München. ichsen. Dresden Frankfurt.
Frankfurt
Kammer-⸗Verhandlungen. Kammer-Verhandlungen
a. M. Die Sieben
Ausland.
tien an Associationen nandos. — Paris. chweiz. Mazzini
d dem russischen Hofe. Interpellation hinsichtlich Berges. Minister Das Comité der gatte nach Montevideo. tike Mosaik. Konzerte
Dänemark. Schweiz. Bern. Sicherheitsmaßregeln
Kopenhagen.
Gesetz gebende Versammlung. ten Berathung des Antrags in Betreff der!
Die Korrespondenzf
Die Tagesordnungs ö Kommandos. . Gerüchte. — Die französischen Flüchtlinge in London.
der Militair
Stürme an der afr Vermischtes. Befinden des
Gerüchte von Truppenbewegungen an den Gränzen.
in Murten. Neue
richtigung über eine diplomatische Konferenz.
Die Flüchtlinge. Italien. Von der ita
ser Bankfrage. Vermischtes. Turin. Budget ⸗Diskussion. Rom. Erklärung von Gesandten an den Papst.
Börsen⸗ und Handels-Nachrichten.
. r · , .
Amtlicher Theil.
Majestät der König haben Allergnädigst geruhr:
Dem Konsistorial⸗Rath Schriever in Trier den Rothen Ad Orven dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Steuer-Re eptor Glander in Acken das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver—
3
19
Sea rbaumeister Grie 8 2 em Wegebaumeister Grieben zu Thorn ist vie Wegebau— ter⸗ Stelle . ranienburg V erliehen worden. ; 3
lienischen Gränze.
Ninisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
Baumeister Lu dwig Klaprothi
Preußen haben Allergnädigst geru stter⸗-Meinhövel, agg pienstleistenden Adjutante die Erlaubniß zur Anleg
Berlin, 20.
Stelle zu Wit Driesen verli
Ihre Du rchlaucht
Febr. S ht: Dem Rittmeist regirt dem Regimen n bei dem Kommand
ung des von Sr. K
fürsten von Hessen ihm verliehenen Ritterkre
tern Berlin, 20. Febr.
sammte
mitgetheilten Verordnungen der Unter Staatshaushalt, Etats⸗,
ig an sämm betreffend sungen aus Centralsonds fenden Posten, vom 10. tung Medizinal⸗ und sämmtliche Regierungen,
betreffend die sährliche E
gen Medizinalpersonen, Sanitãäts Desgl. die Zulassung z 13. Januar d. J.
8 8 3 —— 11 Orden des gol
innere Verwaltung enthält
Anstalten und
Desgl. daß auch
denen Löwen
Das Ministerial⸗ außer anderen von uns bereits resp. Königlichen Behörden noch:
Kassen⸗ und tliche Regierungen die Beseitigung der an Provinzialfonds Dezember 1849. Sanitäts- Polizei: — 16
so wie der Institute . u Ter Physikats⸗Pr
Lehrlinge im eigenen Besitze eines Exemplar
der Pharmacopoea bor Unter Verwaltung der Verfügung, betreffend Uebernahme der auftr Aemtern, vom 9. ) sämmtliche Regierunge Streitigkeiten zwischen die Verpflichtung zur
Unter Polizei-Verwaltung. u pflichtigkeit der Bescheinigungen der Schulze für Versicherungen gegen Feuersgefahr,
linter landbwirthschaftlich pie Ermäßigung der Ko
ussica sein sollen,
Kommunen, Eorpor
die Verpflichtung der Staats⸗Beamten zur Verwaltung von Cirkular-Verfügung an
agsweisen anuar d. J. näuec., betreffend verschiedenen Armenpflege, Verfügung,
vom
e Angelegenheiten, sten und die Festsetz
eee 2 —
Unter Medizinal⸗Verwal⸗ wie an das Polizeipräsidium zu Berlin,
inreichung eines Verzeichnisses der ansässi s vorhandenen Medizinal- und
die Apotheker⸗-Gehülfen und
Armen ⸗-Verbänden betreffend die Stempel⸗
vom 28. Dezember 18419.
* D.
Wassersta
er⸗Kommission.
Beschluß einer zwei⸗
lebertragung öffentlicher Arbei- . Interpellation über die neuen Militair Mission nach Griechenland.
* Kom⸗ Frankreich und die ormen zwischen Frankreich Vorschläge über die Beschluß des Budget ⸗Kommission. Dampffre ikanischen Küste An⸗
Königs.
Beleuchtungsart. — Be⸗ Konsul für Kalifornien.
Die turiner und genue⸗
ants-
Berlin, Donner tag den 24.
st zum Wegebaumeister,
zrobitz zum Wasserbaumeister ernannt und dem aumeister
Stelle zu
ehen worden.
erzogin von
ö tenberg, dem Letzteren ͤ
P
.
llichtamtlicher Theil. Dent schland.
ͤ * * ö. . . ö j e. Majestät der König er Grafen zu Mün⸗ t Garde du Corps und o der Garde⸗Kavallerie, önigl. Hoheit dem Kur⸗
uzes mit den Schwer—
zu ertheilen.
Blatt für die ge⸗
Rechnungswesen: Cir⸗ ind Provinzial⸗Steuer durch Zuschußüberwei— entstehenden durchlau⸗
Cirkularverfügung an
22. November 1819. üfung betreffend, vom
s der neuesten Ausgabe vom 21. Januar d. J. ationen und Institute. Kommunal⸗ das Verfahren in über 29. Januar d. J.
n unter Häuser-Taxen
Verfügung, betreffend ung von Pauschquanten
Preußischer
Anzei
ö / 8 mene mmm. / .
Deich betreffend
Sozie⸗
Ressort, vom 21. November 1849. Unter Sozietätswesen. Allerhöchster Erlaß,
n Eindeichungs⸗ und Deich täts⸗Angelegenheiten an das Ministerium für landwirth⸗ schaftliche Angelegenheiten, vom 26. November 1819. Un⸗ ler Landstraßen und Chausseen. Erkenntniß des Königlichen Ge richtshofes zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte über die Un— zulässigkeit einer possessorischen Klage gegen Anordnungen der Wege⸗ Polize⸗Behörde, vom 15. Dezember 1549. Verfügung, die Be⸗ setzung der Chausseegeld Hebestellen und das Diensteinkommen der Chansseegeld⸗Erheber betreffend, vom 6. Januar 1850. Unter Ver waltung der Staats⸗-Steuern und Abgaben. Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen und Provinzial -Steuerdirektoren, be treffend das Verfahren bei Umwandlung der von den Steuer-Be⸗ hörden festgesetzten Geldstrafen in Freiheitsstrafen, vom 30. De zember 1849.
in deren und Deich Ueberweisung der
Marienburg, 16. Febr. (K önigsb. Ztg.) Das Wasser ist gestern in 24 Stunden 8 Zoll und heute in gleicher Zeit 9 Zoll gewachsen, so daß es jetzt schon eine Höhe von 12 Fuß 10 Zoll erreicht hat. Es sind deshalb die Schwimmbrücken hier sowohl, wie bei Dirschau im Laufe des gestrigen Tages an beiden Uferstellen gelegt worden. Bei Bromberg hat sich ebenfalls das Eis der un⸗ eren Brahe bei sehr hohem Wasserstande in Bewegung gesetzt. Ueber Nacht ist wieder sehr mildes Wetter mit Regen eingetreten, was noch anhalten dürfte, da der Wind nach Süden gegangen und die Barometer gefallen sind. In Hinsicht' der Communication walten noch immer die alten Uebelstände ob. Von Elbing bis Brauns berg hat man auf mehreren Strecken, wo der Schnee durch das Thauwetter verschwunden, wieder neuen hingefahren, um nur die Passage für Schlitten aufrecht zu erhalten, da an einigen Stellen der Schnee noch so hoch liegt, daß mit Wagen gar nicht gefahren werden kann. ö
Oesterreich. Der
Wien, 18. Febr.
Tyroler Bote
8
Februar
1 . ͤ
, . . Ihre Majestät der Kaiser Ferdinand und die Kaiserin Maria Anna um die Ritte Mars nach Innsbruck zu kommen, den
Sommer daselbst zu verweilen und im Herbste zurückzukehren gedenken.
16. Febr.
Bayern. München,
wieder nach Prag
(Nülrnb. Korr.) In
der Kammer der Reichsräthe ergriff, nach Verlesung des Einlaufs sofort, da gestern schon die Diskussion über das Emaneipationsgesetz
geschlossen worden, der Ministerpräsident von der Pfordten un ter allgemeiner Spannung das Wort.
Die Regierung, die gegenwärtige Verwaltung
des Landes, ist
es sich selbst schuldig, heute auf alle die Angriffe und Vorwürfe, die ihr gestern gemacht wurden, einzugehen und zu antworten. Es sind dem Gesetz⸗ Entwurf insbesondere Frei Vorwürfe gemacht worden; man hat ihn vorzeitig, unvollständig und gefährlich genannt. Ich
brauche nicht dig geschichtlichen Thatsachen zu wiederholen, die gestern von dem Ministertische aus der hohen. Kammer vorgeführt wurden, um zu widerlegen, daß der Entwurf vorzeitig sei. Wie kann man ihn überhaupt vorzeitig nennen, nachdem schon seit Jahren die verschiedenen Faktoren der Gesetzgebung sich über diesen Gegenstand oft genug ausgesprochen haben? Auch dadurch ist der Gesetz⸗Ent⸗ wurf nicht vorzeitig, daß man sagt, er sei in dem, was er gewähre, von zu großem Umfange; denn in allen Staaten Europa'rs sind diese Grundfätze bereits gesetzlich zur Geltung gelangt, und Bayern wird inmitten der öffentlichen Bewegung doch keine Insel bleiben sollen. Und wie kann man diesen Gesetz- Entwurf vorzeitig nennen, da der- selbe doch schon längst angekündigt und damals kein Widerspruch erhoben wurde? Ja, der Gesetz⸗Entwurf war versprochen, und die gegenwärtige Verwaltung thut nichts, als ein gegebenes Wort erfüllen, und wer sein Wort hält, handelt nie vorzeitig. Man nennt ben Entwurf unvollständig. Dies bezieht sich auf eine von mir in der anderen Kammer gemachte Aeußerung. Ich habe dort nicht gesagt, daß die Regierung keine Israeliten zu Staatsdienern er⸗ nennen wird. Ich habe dort nur gesagt, was ich heute wiederhole, daß nämlich die Regierung den Israeliken gegenüber dieselbe Umsicht bei Besetzung von Stellen beobachten wird, wie bei anderen Beamten. Die Regierung wird wissen, wo sie Israeliten anzustellen hat. Eine Unvollständigkeit daraus ableiten zu wollen, daß die Isrgeliten auch Staatsdiener werden können, ist wohl nicht möglich; es scheint eher, daß unser Entwurf dem Herrn Referenten zu voll⸗ ständig erschienen sei, Ein anderer Herr Reichsrath hat Notizen und Behelfer gewünscht bei Einbringung des Entwurfs; hierauf entgegne ich, daß dieses bei Einbringung von Gesetzen durchaus nicht gebräuchlich ist, daß zudem aber der Ausschuß solche Auf⸗ schlüsse nicht verlangt hat, was um so auffallender ist, als der Herr Reichsrath (Zu⸗Rhein) doch selbst Mitglied des Aus schusses sind. Er hat ferner die Güte gehabt, uns Notizen aus
Unterfranken mitzutheilen; diese Notizen sind ja auf Befehl des Ministeriums in allen Kreisen gesammelt worden, und die Regierung hätte dieselben mittheilen können. Wenn man dem Gesetzentwurf vorgeworfen hat, daß er gefährlich
sei, so muß die Regierung nur beklagen, daß sie eine Erbschaft an
treten mußte, die sie nicht überkommen hätte, wenn früher in dieser Sache das Nothwendige geschehen wäre. Uebrigens, warum findet man jetzt erst die Gefährlichkeit? Warum hat man nicht damals darauf aufmerksam gemacht, als die Thronrede ihn ankündigte? Damals antwortete die hohe Kammer in ihrer Adresse: „den an⸗ gekündigten Gesetz⸗ Entwürfen sehen wir erwartungsvoll entgegen.“ Man wollte doch nicht dem Ruin des Landes „erwartungsvoll ent⸗ gegensehen!“ (Gelächter. Man siebt in dem Entwurse die Ver⸗ nichtung des christlichen Staats. Der christliche Staat giebt sich entweder kund durch die Personen oder durch die Einrichtungen in demselben. Früher war ersteres der Fall, daraus entstand das Sa⸗ stem der Staatskirche, Dieser subjektive Begriff des christlichen Staats besteht faktisch nicht mehr, Nimmt man die Vernichtung des christlichen Staats in diesem subjektiven Sinne, so ist sie bel uns
hat sich zum Beweis,
** Post. Anstalten des In⸗ und 6 nehmen Bestellung auf ieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers: Sehren⸗Straße Ur. 57.
1850.
schon eingetreten seit dem Erlasse der Verfassungs- Urkunde, seit dem Jahre 1818, denn dort ist nicht gesagt, daß nur ein Christ zu
öffentlichen Aemtern befähigt ist. Auch widerspricht dem die Praxis, denn wir haben juͤdische Advokaten, ja in der Pfalz ha⸗ ben wir noch einen jüdischen Staatsdiener, einen Gerichtsarzt ge⸗ habt. Ich frage ganz einfach: wird denn mit der Einbringung bes Entwurfes vorgeschlagen, daß der Staat, in Zukunft auf einer anderen, als auf der christlichen Basts beruhen soll? Ich will, nun auf die Folgen übergehen, welche dieser Gesetzentwurf in politischer, polizeilicher und eivilrechtlicher Beziehung haben wird. Was die Frage der Ansässigmachung betrifft, so haben wir ja bereits die Ansässigmachung der Juden; wenn nun die Existenz jüdischer Familien den christlichen Staat vernichtet, so ist er bereits vernichtet. Uebrigens, wenn dieses der Fall ist, so müssen Sie die Quelle der Vernichtung gerade dort suchen, wo man vorzugsweise berufen war, für die Erhaltung des Ehristenthums zu sorgen. Die meisten Juden befinden sich dort, wo früher das geistliche Regiment herrschte oder die Reichsritterschaft; welche Motltve letztere hierzu leiteten, will ich nicht näher ausführen. (Gelächter Nun die po⸗ litischen Rechte! Wer den christlichen Staat gefährdet glaubt durch die Israeliten, der mußte, als man denselben die höchsten politischen Rechte verlieh, dagegen stimmen. Und diese politischen Rechte sind shnen verliehen wörben, als die gegenwärtige Verwaltung noch nicht am Ruder war. Man hält ferner den Wohlstand der christlichen Bevölkerung durch vie Emancipation für gefährdet. Die Nachtheile, welche die Juden bringen (und ich verkenne nicht diese Nachtheile), sie existiren bereits ohne Emancipation. Das Sprüchwort: „die Juden sind eine Landplage“, ist nicht ein Produkt der Emancipa⸗ flon, sondern des Gegentheils, Mean könnte uns einwenden, daß unsere Hoffnungen auf eine Besserung der Juden nicht in Erfül- lung gehen werden. Möglich ist es, aber ich bemerke, daß eine Ver⸗ schlechterung nicht eintreten wird, und wenn der Entwurf nun nichts verschlechtert, so ist er doch wenigstens nicht ungerecht. Man is, daß die Juden sich nicht bessern, auf andere Länder berufen, aber ich frage Sie: ist denn eine so kurze Zeit, wie vielleicht von 50 Jahren Ein Frankreich) hinreichend, das zu ändern, was tiefe Eindrücke seit Jahrhunderten hervorgebracht ha⸗ ben? Noch einen Grund will ich hier aber für das Gesetz an⸗ führen, der meines Wissens bisher noch nicht hervorgehoben wor⸗ den ist; ein warmer Christ will die Bekehrung der Juden, er will Lie Erfüllung der Missionspflicht des Christenthums. Nur durch die Emancipation ist es möglich, dieses Ziel zu erreichen. Die Juden sind ihrer Mehrzahl nach, und ich rede hier nament⸗ lich von den gebildeten, christlich gesinnt, aber so lange jene Schranken zwischen der christlichen und jüdischen . bestehen, werden sie nicht übertreten. Viele Juden, die gewi gerne zum Christenthum übergetreten wären, thaten dies (ich weiß z aus dem Munde von hochgebildeten Juden) aus dem Grunde nicht, weil sie ihre Genossen nicht verlassen wollten; sie wollten nicht den Anschein haben, als thäten sie es um eines welt⸗ lichen Vortheils willen. Die Regierung hat es für ihre Pflicht gehalten, die vorliegende hochwichtige Frage zur Erörterung zu bringen, sie ist überzeugt von der Nothwendigkeit der Sanction des Gesetzes: die Regierung hat vollkommen in ihrer Pflicht gehandelt. Man hat der Adressen erwähnt. Meine Herren! Die Regierung läßt sich in ihrem Handeln nicht durch Adressen bestimmen; sie hat dieses unter dem Beifall dieser hohen Kammer 'schon einmal gezeigt. Es ist gestern eine Stelle hervorgehoben worden aus einer solchen Adresse ). Ich weiß nicht, warum dieses geschah, will man aber die dort vor= geschlagenen Punkte näher ins Auge fassen, so bemerke ich vorerst zu dem Verkaufe des „Landes am Rhein“, daß das Königreich Bayern nach der Verfassung untheilbar ist, mithin von einem Tan derverkauf nicht die Rede sein kann. Das Anlehen von? Millio⸗ nen ist bereits vollständig gedeckt, und die gegenwärtige Verwaltung kann sich wie dem ganzen Lande zu diesem raschen Resultate nur Glück wünschen. Was den ersten Satz anbelangt, so umfaßt er, allgemein genommen, die drei Faktoren der Gesetzgebung, und ich überlasse Jedem sein Urtheil über diesen Ausdruck. Will er aber enger gezogen werden, so wird in dieser Beziehung die Gemeinde Dir⸗ lasing nicht maßgebend sein. Meine Herren! Ich wiederhole es, die Regierung ist fest überzeugt, nach ihrer Pflicht gehandelt zu haben Von Zu⸗-⸗Rhein und Graf Seinsheim geben kurze „fak tische Berichtigungen“ über die Bemerkungen, welche der Minister Präsident in Bezug auf ihre Aeußerungen gemacht, worauf der Be richterstatter Graf Montgelas das Wort? erhält. Derselbe ent wickelt seine Grundsätze über den christlichen Staat; sic Titel IV. S. 9 der Verfassung und findet in einzelnen 2 Bestimmungen keinen Widerspruch mit dem Grundsatz der Gleichhe vor dem Gesetze. Dieses Ariom werde auch durch die exception Bestimmungen über Weiber und Kinder nicht verletzt christlichen Staat redlich will, kann nicht Nichtchristen gleichberechti gen, denn christliche Ehe und christlicher Eid müssen ihnen zum Opfer gebracht werden. Will man aber diese nicht opfern, daun hält man mit der Emancipation die Juden nur zum Besten. Nachdem der Redner diesen Satz einigemal wiederholt hat, fügt er bei: Wenn einmal gegen seine Stimme der christliche Staat beseitigt wäre, dann wurde er der erste sein, der für die Emancipation stimme. Er sei geneigt, die Juden zum Landrathe und zu anderen Func⸗ tionen, welche keine regelmäßige Eidesabnahme mit sich bringen, zuzulassen; darauf setzt er einigen Entwürfen eine detaillirte Wi— derlegung entgegen. Er will nicht untersuchen, wie weit ein Mi⸗ nisterium an die Thronreden aus früherer Zeit gebunden sei, das aber sei gewiß, daß die Kammer nicht zur nnahme verbun⸗ den sei, wenn sie in ihrer Antwortsadresse nur allgemein ge⸗ sagt habe, sie sehe der Vorlage erwartungsvoll entgegen. Der
Wer der
) „Wir wollen die Juden nicht und diejenigen, die sie uns geben. Wenn das Anlehen von 7 Millionen nicht gedeckt wird, so verkaufe man das Land am Rhein.“
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