übrigen italienischen Staaten aufgenommen hatte, ergreift andere regeln. Mehrere Individuen sollen nun ausgewiesen werden.
M 1ß
Was die Veranlassung, ist nicht bekannt.
In Florenz ist der tüchtige Maler Sabatelli gestorben. Er
delle
ar ein Florentiner. Die Veröffentlichung der „Annali niversità Loscana« wird wieder aufgenommen.
In Livorno ist nun eine bedeutend vermehrte Kommunalwahlen erschienen. Hausuntersuchungen
Wahlliste für die werden noch im bei einem Trödler Waffen
304
nicht dorthin zu folgen.
Polizeiliche Bekanntmachung. Der Stand des Wassers war heute Morgen in der Oberspree uß 11 Zoll und in der Unterspreen9 Fuß 9 Zoll. Das Oberwasser ist mithin seit gestern um 4 Zoll und das
97
Unterwasser um 2 Zoll gestiegen.
erklärt, daß sie von ihren Regierungen Besehl erhalten hätten, ihm
1 — ** — *
J Königliche Schauspiele.
n,, . Im Dpernhause. 27ste Abonnements⸗ ö. ö ung; Hie Weiber ur, Cle diable à quatre), pantomimisches Ba et in? Akten, von de Leuwen und Mazilier. Für die König-= liche Bühne bearbeitet und in Scene gesetzt von Paul Taglioni. Muslk von Adam. Vorher: Die Ochsenmennett, Singspiel in Akt, nach Haydn's Compositionen, arrangirt von Seyfried. Anfang halb 7 Uhr. ;
⸗ 1
Doln., pfanbbr. alte proz. 96 Bre, do. neue 4proz. 95 Glde, do. Partial⸗Le 300 Fl. 121 Br., do. a 500 Fl. 817 Br., do. Bank⸗Crrtif. 2 201 Fl. 17 Br. Russisch-Poln. Schatz⸗Obligat. pCt. 804 Br. ö Actien: Oberschlesische Litt. A. 105 Br., do. Litt. B. 104 Br. Breslau⸗Schweidnitz Freiburger 787 Gld. Nieder
hlesischMärkische 84 Br., do. Prior. 104 Br, do. Ser. III. 103
zr. Ost Rhein. (Köln- Mind.) 95 Br. Neisse⸗Brieg 37 Br.
rakau⸗ Oberschles. 72 Br. Friedrich⸗Wilhelms-Nordbahn 42
zeld.
. 1 Fekr, ö. Met. proz. 966 se, . sproz. 74, 74. B. 835, 84 2tzproz. 50, n. Anleihe 34: 687, 169.
39: 1974, 108. Nordbahn 1609, 109. Gloggn. 1104, 111. Mail sz, Sie Lioorno 69, 6h. Pesth Ssr, 3. B. A. 1128, 1130 K. Gold 1193. Silber 112 Wech sel⸗Course. Amsterdam 1575 Gld.
Hamburg 166 Br.
Augsburg 113 Br. u. Gl. Frankfurt 1137 Br., 113 Glsd. London 11 24 Br.
Paris 1345 Br
2 . 1 = Fonds zu Ende beliebt Fremde Valuten etwas hů her.
Leiy zi 38 ö rss Ohl Br. . ö Febr. Leipzig - Dresdener Part. Ohlig. 1061 o Gin . ge jn 150 Br. Leipz. Dr. E. A: 1095 Br., Chemnitz. Re n . , M Br. Leipzig 217 Br. 21 . . Zittau 196 Gld. Magdeburg⸗ Friedrich ⸗ Wilhems ; . Berlin-Anhalter 907 Br., 90 Gld * 4 Ird baß 193 * ö Deßauer B. A. 124 ö 125 Gh Altona ⸗Kiel 93 Br. Br. Preuß. B. A. 93 Gld. Frankf . ; zů gi . e Tt r , J öh n ge vie Wer ox 18 ; s hentige Börse flau. Es nge, so wie Bexbacher Actien, zeigte sich halb deren Course mehr . darin mehrere, Verkäufe statt, woes. etwas matter. minder zurückgingen. Nach der Börse Oesterr. proz. Metall. 837 ̃ . . 5. S837 Br. zl 1 z 1190 Br. Baden Partial Loose , dito a 35 Fl. 327 Br., 325 Gld.
Für Fonds, darunter vor
. ö Bank ⸗Actlen 2 50 Jl. 538 Br,, 53 Gloö, Darmstadt Partial-Loose a 50
Rthlr. C. k.
955 Br. Paris 200 3 S.
Port. und Griech. waren mehr gefragt. Bl. Gr. 6, .
Fl. C. f. S. 1605 Br., 100 Gld.', do,. 2 M; g 1900 Fl. C. k. S. 120 Gld. Berlin 60 s. Br. Bremen 50 Rthlr. in Ld, k. S. 2875 Br. Hamburg 100 M. B. k. S. 887 Br., do. 2 M. 87 Leipzig 60 Rthlr. C. k. S. 1055 Br. London 10 t, s ͤ
ͤ
Amst. 100 1005 Br. Augsbu — (
9
Br.
1215 Br., 12635 Gld., do. ? M. 120 Br. Lyon 200 Fr. k. S. 95 Br., 945 Glo. Mailand in Silber k. S. 993 Gld. Wien 100 Fi. C. M. 20 Fl. Fuß
1057 Br., 1057 Gld. Diskonto 1 Gld.
Hamburg, 18. Febr. 33proz. p. C. Sb Br., S803 Gld.
/ P g 28 ; . — 5 St. Praͤm. Oblig. 89 Vr. E. R. 1066 Bre, 106, Glo. Stiegl. s5 Gid. BDäu. 70 Br. Ardoins 117 Br., 3proz, ? ͤ 275 G. Hamburg⸗Berl. 80 Br., 86 G. Bergedorf M24 Br. u. G.
1
73 !
9X. 7 Br.,
2.
Magdeburg ⸗Wittenberge 67 Br., 615 Gld. Altona⸗Kiel 924
Br., 927 Gld. Köln⸗-Minden 945 Br., MM Gld. Friedrich⸗Wil pelms⸗Rordb. 127 Br. 425 Gld. Mecklenburg 33 Br.
Die Course zum Theil etwas niedriger, der Umsatz jedoch von wenigem Belang.
Amsterdam, 17. Febr. (Sonntag.) Effekten⸗Societät. Franz. Zproz. 534, , , 3. Port. 5proz. 36, R. Ardoins 12, K. gr. Piecen 123. Mex, 29. z Franz. Fonds waren bei einigem Geschäft heute etwas flauer.
.
Markt ⸗Beriehte. Berliner Getraidebericht vom 20. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50 —54 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 26— 27 Rthlr. n pr. Frühjahr 257 Rthlr. Br. 265 verk. u. G. „ Mai/Juni 255 Rthlr. bez., Br; u. G. „ Junt sJuli 265 Rthlr. Bre, 264 verk. Gerste, große loco 22 — 24 Rthlr. . kleine 19 —21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität, 16— 18 Rthhi. pr. Frühjahr 50 pfd. 15 Rthlr. Br, 14 G. Erbsen, Kochwaare 32 — 40 Rthlr,
„ Jutterwaare 29 — 32 Rthlr.
mer vorgenommen und da man jüngst Berli 8 9 3. 125 rt J en, und da man jungst . Berlin, den 20. sebruar 1850 8 z2ur 3findiat 8m e son e 8 f y 8 fand, so dürften diese Leute w Ffter heimgesucht werden. ( . e. P j ei- Prästdi Die zur angekündigt gewesenen Benefiz-Vorstellung der Oper Der Nationale hat Preßprozeß wegen Verletzung der m , ol ft . 3 bereits gekauften, mit Dienstag bezeichneten Opernhaus ; . n 3 l . BFIbDo* 8 R Hi 21 26 9 Mislet . r Mongost Mavsro . 8 5 46 Staatsreligion von Hincteldey. Billets bleiben zur Benefiz Vorstellung der Frau Köster, welche In Rom war die Polizei sehr damit beschäftigt, Demonstra⸗ — vorläufig für Dienstag, den 26ten d., angesetzt ist, gültig. 2 kom war dit ei 1 , , . . . . ; 2 he , 8 e , . a, , 6 tionen gegen die Regierun die unter dem Anscheine von Karne⸗ Meteorologische Beobachtungen . Freitag, 22. Febr. Im Schauspielhause. 31ste Abonnements . . , ö 4 11 * 17 gl — Nor ell — Ir ste „ M ĩ M* 6 14 ls-Aufzügen zum Vorschein kommen konnten, zu wrhindern n . 3 8 K Vorstellung. Zum erstenmale: Maria Magdalena, bürgerliches Uebrigen der alte Ja: d, Dank dem Eensur Rathe, auch Ur⸗ 1550. Morgens Nachuüttats bende Nach einmaliger Frauerspiel in 3 Akten, von Fr. Hibbel. Anfang halb 7 Uhr. ienug «Verhaftungen dauern sort, und da 19. Feb 6 Uhr. 2 Uhr 10 Uhr Beobachtung. ft binn enigen Tagen wieder entlassen k / ,, e, 27 ö S3 xt. 2 . l nen gts so zeigt fe bi, gan Gehãssig . ? 9. 6 1 ar. 336,21 Har . Par. Quellwärme l“, 4 — R Königsstädtisches Theater. J entlaß o zeigt sich die ga 6h 9 ut d 3,12 R 5,59 R * 9 8. uss wi‚rme 9 ö R ' * 2 8 n 9 ch größere Unzufriedenheit. 1 1 L230 . 6210 . 6131 . ö Jö Donnerstag, 21. Febr. Einen Jux will er sich machen. Posse ) aupunl * 2,0 — r 53, I oden wärme ö 3 z 56 I .. c 1, 3. e . ö . 3 . . mit Gesang in 4 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Müller z Deputirt 1Famme ze schäftiate si PDunstsatiigun 1p t 4 pet pt Ausdünstun 32 . . ; 9 4 * ( ) ; 9 1 eschastigte n Wetter trül trül rül K P Freitag, 22. Febr Zum erstenmale: Die Volksvertreter auf R 199 ö eßtzung oe wind ws w SM s w ,, 6a Urlaub. Lustspiel in 3 Akten, nach dem Französischen, von W l erlegt Wolkenz: Sw w Friedrich. Hierauf (neu einstudirt): Die weibliche Schildwache ; 4 ; . 1 ; 6,29 Par 44 ; R L pCt. WS v Liederspiel in 1 Akt, von W. Friedrich (Dlle. Lebrun, vom Theater ͤ iben dem Papst, de will — 3u Dresden: Rose, als Gastrolle.) 1 — — . 1 = . . — — — — * 1531 10 B56 . ö ö 9 3 1 3 14 5 * 2 . 20 8 *. * Pell ß üörse vom 260. HF Gebruak. 1 ö 986 . j n * * 3 1 * ü Eis enha lien — A CGienm- z 601 eur 143 14 Sfiamm 10510. Aa αl . Priornitil . Actien. Ac 50 * zj 142 9 — 7 300 Ml Kun 151 ; wir h ertolgzter B 124 1as ö j P ag . 0 M Mi 1507 150 ö ö . ; 23 J. rio / 11 3M 6 26 — ö. . — w 901 yl 314 81! Berl h Lit, B 6.000.000 1191 9131 Berl. Anhalt . 1. 111,800 1 4 g9g5 b . ö. ꝛ . 11 14 — 41 0 Xi 150 F! D 90 389 do. Hamburg .. S. 000,900 4 00 8051 do. Hamburg. .. 5. 000,000 4 1601 ö ; — ö ⸗ ? — 150 FI 1 102 d Stettin -Starg. . 1.824, 060 4 11051 do do II. Se I. 000,000 41 974 k 100 1h 1 94 do. Potsd. Magd 1.000, 000 4 65 a 6551 0 do. Potsd Magd. .. 2.367, 200 4 694 * 8 Ta 99 Magd. Halberstadt 1.700.000 143 v 4 10 3132 80 3 60 s r 1 lag d a rxstad ; 700, 000 4 714 4d0 . ; 3.132, 800 5 100 H ͤ . Mi . 490 Leipziger 2.300, 000 4 10 do , . 1.600, 000 5 99 be. u. E ukt ( — 1601 Mt 6 Halle - Thüringen 9.000, 000 4 66 ö go. Stettiner 800,000 5 1054 B nu 1 3 w. 108 108 Cöln - Minden: 13.000, 000 95 1 Magdeb.- Leipziger 1.788, 000 4 98 6 . do Lachen. ⸗ 500.000 4 43 l Halle - Thüringer 1.000, 000 143 974 k. 9 1CiSe / 1 ö 659 / s d 3 5 61 j 5 17 506 J 171 ( / and b] 166, AK ommaund l! - ] J 1m (l Bonn. ( . 1.051, 200 5 5 Cöln - Minden 3,674,500 49 101 — c Düsseld. Elberfeld 1.400, 000 5 787 B do do0 3,500,000 5 1037 kh Steele - Vohwinkel. J. 300,000 4 32 h Rhein. v. Staat gar 1.217, 000 31 ö. 4 Brief. Geld. Nis derschl. Märkisch. 10,9600, 9699 3 S3 rz. u.] do. 1. Priorität 2.187.250 4 895 6 * An 5 i536 104! — 9 5 do. wéeigbahn 1.509.899 4 28. n do Stamm-Prior. 1, 250, 00 4 777 u uld-s 33 8 ? 1 366 86 Oberschl. Lit. A 2,253, 1900 35 65 10151 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,009 4 89 h . 101 3 955 95 Lit. B 2,400,999 35 65 10331 Niederschl. Märkisch. 4,175, 00090 4 95 h 233 ul 40. . sel -Oderhbe 1.209, 9099 4 — do do 3,500,000 5 103 h stadt- l pr Bk. Ant ö 91 9 l Freihurꝗ 1,700, 9060 4 lo III. Serie. 2, 300, 00890 5 1025 1 J kau- Obers h 1. 800,000 4 71 . 79 460 Fweigbahn 252. 000 1 K, Jö. i 13 6 . 000.000 13 n do 4d6 218, 000 5 h. P. 1 11 * LGelam. à 5tt j 171 9 14 Posen 5. 900, 900 3 8 ) Oberschlèsische 370.300 1 1 t piseont Neisse. 1,190,999 4 Krakau- Oberschl. .. 360,900 4 861 ö bh. Witten b 1.500.000 4 62 B Cosel - Oderberg ... 250, 000 '! 1 Steele Vohwinkel 325, 000 5 97 * LS ILüßündis . Horn ds. 9. p do do. II. Ser 375.009 5 CQVill ung S- Hoge! . ö ; ; f z 2 Breslau- Ereiburg 100,000 4 IIamb. Cer y Ppoln . Lachen- M 6.000 , 20 Berg. Märk 1.100, 000 5 16025 B b. Lope 5 4 ö 30 301 1 nl J ! 11 I 1 ; ⸗ lo. Stiel. 2. 4. A. 4 89. . , 9953 11 f 10 ASI. SIdmm Cl. , 8 do. Staats- Pr. Anl * v. Rthsch. Lst. 5 110 E. Staats- A. 4 Fried ilh. Nor db S. 000, 000 4 438 ) kiel - Altona Sp. 2, 050, 9000 15 do. Poln. Schatz 0. 4 79 9 n. Noll. 23 96 1nt 23 d0 Prior ) 9951 Amsterd. Rotterd. Fl 6.500, 000 . do. do. Cert. L.A. 5) 92 92 Kurh. Pr. O. 40th Me cl lenburge Thl 1.300, 000 4 ö . 2, Kur 31 8 U 1 8* 1, 6 6 2729 do. do. I. B. 2001 17 1913 N. Rad. do. 35 Fl . Pfabr. a.. 4 9 . Mi 5 . = — . 4 — Schluss-Course von Cöln inden g5 6 von Preussischen Bank-Anthe ilen 91 bæ. 2 e. g J — — ? = — — — — — n wN K . ö. 3 im -Actien günstig gestimmt, und man sFezsste pis Schluss für alle Actien höhere Preise. un Sn drtia D K* Son 2. 790 R HN 24 8 ö ö ; K , . 2 uswartige WBbrfeng. Fl. 727 Br., * Gld., do. a 25 Fl. 263 Gld. Hessen Partia Rüböl loco 137 Rthlr. Br., 3 G. s lau, 19. Febr. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 965 Gld. Loose a 40 Rthlr. preuß. 32 Br., 32 Gld. Sardinien Partial vr. Febr. 133 a * Rthlr. verk., 13212 a2 z z 1 21. . ( ; 1410 12 B l 9 ; ] 7 , . 939 22 5 517 ö F 2 59 9 gr* ) men lv ; cH5. M M . dor 11394 — or 1 123 Br. Poln. Papiergeld XVobst bei Gebr. Bethmann 335 Br., 325 Gld. Spa⸗ ö Febr. / März 125 a Nthlr. verk l Br., 4 G. — 53 40 n, 16 . . ö 23 65 . . . . e j e 3 9 s ö * [ 32.3. T9IJurzJi 12 197 gon J e z 3 bez, He] anknoten 907 Br. Staats⸗Schuldscheine nien 3proz. inländ. 29 Br., 29 Gld. Poln. 300 Fl. Loose März /MApril 1 14 Rthlr. verk., 124 Br., 3 G Bld. Seehandl Prämienscheine a 560 Rthlr. 1045 Br. 1606 Br., 120 Gld., do. a 500 Fl. S807 Br., 805 Gld. Friedrich⸗ April Mai 121 u. „ Rthlr. verk., 127 Br., „n G. . n . I . ( J 8 — ö — 1I1nol 2 err BhHhaHr 1 1 M 4 . . Raf — ] nn 1 Rt B 27 (89 ener Vfandbi . 1005 Gld., do. 3 ro , r ch Wilhelms Ayrdbahn 13 8. 435 Gld. Lu wigshafen Bexbach * Mai / Juni 127 Rthlr. Br 127 G. 5* a 4 bez., võ. Litt. Bz, proz. 100 Br. S823 Br., Gld. Köla⸗Minden 955 Br., 967 Gld. Zepf. / Okt. 12 Rthlr. bez. u. Br., 11 G 3 Br. Preußische Bank-Antheilscheine 99 Br . Wech sel⸗Course. einöl loco 115 Rthlr. Br ĩ 2 vr. März Mpril 11 *, Rthlr. B pi Närz /April 6 RNthlr. Br.
pr. April/Mai 113 Rthlr. Br. 117 G Mohnöl 155 Rthlr. palmöl 125 a 12 Rthlr. Hanföl 14 Rthlr. Südsee⸗Thran 12 a 124 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 137 Rthlr. verk mit Faß 13597 Rthlr. Br. pr. Febr.“ März 135 Rthlr. Br. n März April 133 Rthlr. Br. v April Mai 133 Rthlr. bez. u. Br.,, G. Mai ,/ Juni 144 Rthlr. Br., 14 bez. u. G. Juni Juli 145 Rthlr. Br., 143 bez. u. G Juli / Aug. 15112 Rthlr. Br., 15 bez. u. G
Telegraphische Notizen Frankfurt a. M., 19. Febr. Nordb. 131. 1tzproz. 7J3. Span. 293. Bad. 523. Wien 105*.
— — 2 83 K 51 Mind en Hamburg, 19. Febr. Hamburg-Berlin 80. Köln⸗Minde
Met. 832.
94. Magdeb.⸗Wlttenb. 617. Nordbahn 12
Paris, 17. Febr. proz. 95 60. Ard. 123. 3 . Amsterdam, 18. Febr. Inh.” ö Rübsl pr. Fipril 5, pr, Ott. s,, gg
Stettin, 19. Febr. 61 Wetter ist warm. Weizen S9pfd. ichles. zu 463 Rthlr. 3436 * 1 , pr, Frühj. * pf. 35 ; . S5pfd. 25 Rlhlr. Br. Sopfd;. 263 Rthlr. ;
Rüböl loco 123 Rthlr. Br., pr. Fehr. — März 12 Rihlr. pr. März April 12, Rthlr., pr. April — Mai 121 Rthlr., pr. Sept. Okt. 115 Rtylr. Br.
Spiritus 26, 266 X, Pr. Frühj. 26 6 bez.
Ri der Jeufigen Nummer des Staat s-Run⸗ zeigers, sind Bogen 392 bis 395 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 370 und 371 der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
hlr. Br., 257 Rthlr. Old.
n ,,. Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Beilage
305
8eilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
J
Donnerstag d. 28. Febr.
er em, e, me. , ᷣ u D ᷣᷣ !—rr ;
e e, — , a.
Anhalt. e uthchlan d.
58 FeVIVCSXAI . 2iusti ) s⸗ Oesterreich. Vortrag des Justiz“ Ministers
Der Kaiserliche botanische Garlen zu St. Petersburg im Jahre 18 Wisse n schaft und
Mienen n ö ( 2 * Wissenschaftliche Vorlesungen in der Sing-Alademie.
— —
Ministers über den Entwurf einer neuen Strafprozeß Wichtigkeit war es a ; Ztagtsanwaltes und des Untersuchungsrichters in der Auch hierin weicht die neue Strasprozeß-⸗Ordnung bedeutend französischen Rechtes ab. ;
Von besonderer
gegenseitige Stellung des oruntersuchung zu den Voischrift Während nach letzterem rnahme der wichtigsten Votuntersuchungs⸗ e Strasprozeß⸗Ordnung (8. 95) den Grund⸗ keine Uniersuchungshandlungen als öffentlicher Ankläger bringt oruntersuchun⸗
dlungen berufen ist, stellt sonstiger Nichtigkeit seines Amtes, e ß in der Regel nur auf seinen Antr gen begonnen werden sollen, und daß er im Laufe der Voruntersuch ung dar⸗
) die Untersuchung ‚. rforschung der Wahrheit dienlichen Mittel ge⸗ allein, da er dem Ange⸗ tellung nicht an und der Unparteilichkeit, mit welcher die Erhebungen im Laufe der jtersuchung gepflogen werden sollen, gewiß nicht förderlich, ungen übertragen werden, die der Natur der Sache nach Aus eben diesem Grunde läßt die staats⸗Anwalt in der Rathe kammer des sKollegialgerichtes und in der Anklagekammer nie als Berichterstatter Gesetz vorschreibt, sondern überträgt auch dieses nach dessen Vortrage eirst der Staats⸗ Der treugehorsamste Ministerrath Bestimmungen die Anklageform in weit größerer Schärfe er französischen und einigen derselben . Sobald sich zeigt, daß bestimmte Person wegen eines derselben einzuschreiten, der Voruntersuchung vorherrschend war,
e, und daß alle 90, 94 und 96). so ist es seiner
gleich Verrich Untersuchungsrichter allein zustehen.
Ordnung den
sftreten, wie es das
mit seinen Anträgen gehört wird.
F veutschen Gesetzgebungen der Fall ist.
M f 89 22 y Nera o . 1 in Verbrechens oder Vergehens
Beschuldiglen sowohl, als der Unbe⸗ nothwendig werdende Anklageform. omente des Ver⸗ ntersuchung und die Haupt- unmittelbar und schützende Formen für die Diese Rüchichten
steresse der persönlichen Freiheit des zenheit des richterlichen Ausspruches serin liegt zugleich die Aufforderung, die verschiedenen M zur Vorbereitung dienende erhandlung vor dem erkennenden Gerichte, ersg ¶ zen Anklagestand auszustellen. r Ab sassyng des XII. Hauptstückes maßgebend. nicht nur für das Verfahren von den Schwurgerichten, r. Kollegialgerichten der keine Hauptverhandlung stattfinden könne, bevor der An . ð Erkenntniß der Anklagekammer oder des salgerichts in den Anklagestand versctzt ist. j gegen diese Verweisungs (§§. 238 bis 246.
r den Bezirks
ynte Rechtsmittel zu. selbst ist in der neu ĩ ebereinstimmung mit den Natur der Oeffentlichkeit und Münd— durch langjährige
rung in jenen ht, ihre Sanc⸗— für das ge⸗ weshalb über das Verfahren die meisten und urtheilen haben
Strafverfahren auf d
r der Hauptgrund, schten, welche bei weitem über Gesetz⸗Uebertretungen zu orschriften ertheilt wurden. ohne Zweifel zt⸗Verhandlung. Beweisregeln dargethan. er, die Ueberweisung durch n sah sich daher genöthigt,
Alle Versuche estaltigen Erscheinungen des Lebens Man mußte sich emweder, wit den Indizienbeweis der Fall war, mit ganz wodurch die rechtsgelehrten Rich er im f bei genauerer Feststellung be⸗ unglückliches Spiel ohne Vergleich häufiger Mangels eines gesetzlichen Erforder⸗ die statistischen Nachweis der bürgerlichen Gesellschast war
n vorkommenden
die Einrichtung des Die Erfahrung hat die Un Die Geständnisse wer— Zeugen ist nur in wenig Fäl den künstlichen oder Indizien dieser Art scheiterten aber an in feste Nor⸗— meisten neuec⸗
Grunde als oder man lie
hingestellt wurden, daß entweder durch ein
Letzteres war, wie
Fall, und die
mangelhafte Institution des Geschwornenge— allein unter Beobachtung der bie Gewißheit von Thafssachen nach dem Ge— agten vorgebrachten Beweis—⸗ Nichtschuld entscheidet, und bei welch Anzahl unabhängiger = Dieselben Betrachtungen mnßten bei dem jmmer nur bei schweren oder politi⸗ hen anwendbar ist, dahin führen, auch Aburtheilung geringerer Gesetzes- Ueber
Dies führte zur s Beweisregeln,
sammteindrucke 1d wider den Angek
mittel über dessen UüVlberzeugung unsicheren Bewei
einer gewissen regeln vertritt. daß das Geschwornengeri
schen Veibrechen und bei Pteßverge
*
stellt, die Nich zahlreichen Streitigkeiten vorzubeugen, gen des französischen Nechtes zur Folge hatten
ztigkeitsgründe so ersq öpfend
prozeß⸗O dnung aufgeführten Nichtigkeits Erkenntnisses begründen.
In Betreff der Wirkungen Le dem Tassationshose begründet befunden gen Grundsätze beobachtet worden, welche - in sem Zweige zum Grunde liegen. In der Regel soll daher der Cassations. hof, Ohne über die Hauptsache selbst zu erkennen, Zulässigkeit der Nichtigkeitsb richt derselben Art wie dasjenige, : licher Verhandlung oder Entscheidung verwesen.
Nur wo das Interesse des? Verfahrens es erfordert, soll der Cassationshof soe
sache entscheiden.
baß der Ausspruch der Geschwornen in der Regel unumstößlich ist, und feiner neuen Verhandlung des Thatsächlichen der Anklage unterzogen wer= den kann. Um so mehr muß sorgfältig dasür gesergt werden, daß die ge
setzlichen Formen des Veifahrens und der Uitheilsfäll r wehr gegen Uebereilung und Willlür zu dienen bestimmt sind, genau beob⸗ achtet? und daß, wo sie verletzt sind, demj beschwert erachtet, Schutzmittel geboten werden. Eben Jo ist nöthig, wahre Verletzungen des Gesctzes selbst durch das Urtheil des Schwurgerich is⸗ hofes dem dadurch Beeinträch igten gesetzlichen Schutz zu verschaffen. beiden Beziehungen soll die Nichtigkeitsbeschwerde wirksam werden. De Cassationsßof, welcher zur Entscheidung über diese Beschwerden berufen ist, hat die wichtige Aufgabe, durch seine Erkenninisse nicht nur für strenge Be⸗
obachtung der gesetzlichen Formen und für die Jichtige Anwendung des ma—
teriellen Strafgesetzes zu sorgen, sondern auch darüber zu wachen, daß in dem ganzen Umfange der Länder, lur welche die neue Wirkfamkeit erlangt, die Rechtseinheit, die gl ichförmige Auslegung und An wendung des Gesttzes nach Möglichkeit gewahrt werden;
Es ist daher Son Wichtigkeit, die sationshof allen anderen Gerichten gegenüber einzunehmen
Wahrheit als Mittelpunkt der Gesttzesauslegung und als Bürgschaft für
eine einheitliche Anwendung der Gesetze diene.
*
Wenn der Gerichtshof, an welchen die Sache vom Cassationshofe zur neuen Entscheidung über eine Rechtsfrage gewiesen wind, diese Entscheidung
in Uebereinstimmung mit der Nechtsansicht des Cassationshofes, wie sie dieselbe aus dessen En
Natur der Sache nach die Erhebung einer neuen Nichtigkeissbeschweide a demselben Grunde von keiner Seite mehr zulässig.
Dagegen kann einem einzelnen Ausspruche des Cassationshofes nicht eine verbindliche Kraft eingeräumt werden, wie sie nur dem Gesetze selbst oder einer auihentischen Juterpretation desselben gebührt. Das Gericht, an welches der Cassationshof die Sache zur neuerlichen Entscheidung über eine Nechtssrage verweist, kann demnach nicht verpflichtet werden, die von dem
Cafsationshof aufgestellte Nechtsansicht seinem Urtheile zum Grunde
Taffatlon des uisprünglichen Unheils zur Folge hatte, gegen dieses Urtheil ergriffen wird. Diesen Zwiespalt zu beseitigen und die Cassationshofes als Wächter der Nechtseinheit im Staate, zu
i807 an bis zu jenem vom 4. April 1837 drei verschiedene
srengehorsamsten Ministerrathe unter allen bisher versuchten Arten,
thentischer Gesetz-Auslegungen immer verbunden ist.
tung der Rechtseinheit, die
Recht nur dem Plenum des Cassationshofes und nur im Falle einer zwei⸗ .
1 ten Nichtigkeitsbeschwerde aus denselben Gründen vorbehält, der in einigen )
Cassalionshof immer in einer gr
empfindlich beeinträchtigt werden.
Gesetze, die sich mehr dem französischen Vorbilde angeschlossen haben.
herigen Straf
Dev 1
gen jeden
ben Richter-Kollegien, tretungen überl if sie nach dem
keine positiven Beweisregeln zu ertheilen, nen gepflogenen Veihand⸗ somit als Geschworne erkennen Sostem nach dem schen und deutschen Gesetzge⸗
assen bleiben muß, Totaleindrucke hei vorgeführten Beweise, Strasprozeßordnung belgischen, italien
lung und den
könnte.
als ein ausnahmsweises in Fällen von bes
Vo ge der französischen, Berge nge en on fh Bezirks Kollegialgerichte, angenommen. rechtsgelehrten ter zur Angabe
Bezirksgerichte der Entscheidungsgründe auch hin⸗
Zulassung der Berusung Fiederholung der Haupt-Verhand-
Veipflichtung der Rich
Umständen die ch sich zieht.
die Rechtsmiltel haben den Slrafrichters beschweit erachtet, die Mög Sache durch ein anderes und zwar Kollegium zu versch affen. Gegen on dem Ge⸗
Aussprüche, welche unter lung in zweiter Ins zestimmungen ein Eikenntniß des einer nochmaligen zahlreicher bes nllagekammer schwornengerichte ergangenen sigteits beschwerde zulässi griffen werden.
Zweck, Jedem, der sich durch
etzes Richter des Ober-Landesgerichles und Eikenntnisse ist nur das Rechtsmittel der ann nur aus Nichtigkeitsgründen er=
zeß-Ordnung hat sich die Aufgabe ge=
in der Regel
ue Straspro
. ,,. * deutend von den Vorschristen sc ; h ö aber die Verschie denheit zwischen den Bestimmungen des französischen Ge⸗
setzes
hung von Geschwornen und unter den größten Beschränkungen des
sheidigungsrechts siattfinden läßt, und das ganze Verfahren mit der Seque⸗ strirung des Vermögens und der Suspension aller bürgerlichen Rechte des Abwesenden beginnt, wurde in der neuen Strafprozeß Ordnung die An—=
her auch gegen Abwesende oder Flüchtige das Verfahren vor Geschwor— nen mit denselben Vertheidigungs -Befugnissen, wie gegen Anwesende
und ohne Beschränkung der gewöhnlichen Rechtsmittel statt.
wendung solcher Härte als des Gesetzes unwürdig erachtet. Es findet da⸗ Einschränkung der bürgerlichen Rechte des Abwesenden findet
als möglich festzustellen, um den welche die ungenügenden Bestimmun⸗ Rur die in der Straf— gründe sollen die Aufhebung eines
statt, so weit sie nach dem Urtheile des Gerichtes Folge der anerkannten zwanzigsten Hauptstücke enthaltenen Besti das Verfahren vor den Bezirksgerichten, dan. n ,, , 6. Entscheidung in Uebertretungsfällen zusteht, haben den Zweck 3. e if. Vereinfachung der Prozedur herbꝛizusühren. . ] s Verfahrens auf das Nothwendigste beschrantt ohne dem Grundsatze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit den geringsten Es ist vielmehr bestimmt zu hoffen, daß die Einführung Verfahrens in Uebertretungsfällen sich durch die damit ver⸗ und Schnelligkeit desselben als sehr heilsam erweisen werde. Verfahren, welches der treugehorsamste Ministerrath terreichischen Kaiserstaates noch
Beschleunigung un daher die Förmlichkeiten diese
Nichtigkeitsbeschwerde, falls sie von wird, sind im Allgemeinen diejeni⸗ dem französischen Rechte in die⸗ Abbruch zu thun des mündlichen einbarte Kürze
Das standrechtliche unter den gegenwärtigen Verhältnissen des öf
die Sache im Falle der eschwerde an dasselbe oder an ein anderes Ge— dessen Urtheil aufgehoben wurde, zu neuer
Angeklagten oder die Beschleunigung des sogleich selbst in der Haupt— Die Natur des Geschwornengerichts bringt es mit sich, Brandlegung Gewaltthätigkeit ihumes ungewöhnlich um sick greifen. vorzugsweise als ein abgekürztes oder bei welchem jedoch die die Anklageform und das Recht der siaden und nur die Zuziehung von Geschwornen Rechtsmitteln ausgeschlossen sind. es nach dem bisherigen Strafgesetze der F den Tod zu erkennen, sondern es ist demselben au die Befugniß eingeräumt, auf zeitliche die Beseiligung der bisher bestandenen schen Behörden die Mitglieder des Sta nud durch die Bestimmung, nur die ausschließende Zuständigkeit des Lande rechtlichen Verfahren zu unterziehender horsamste Ministerrath eines der wichtigsten pes standrechtlichen Verfahrens nach dem beseitigt zu haben.
Bie provisorische Vorschrift vom in Preß- Uebertretungsfällen, öffentlichen und mündlichen Verfal und politischen Verbrechen als selbstständi durch die neue Strafprozeß⸗Oidnung aufge weichenden Bestimmungen, und des dabei zu beobachtenden dem letzten Hauptstücke der
Es versteht sich von selbst, schen Preßgerichte und Lie und daß deren Befugnisse richts⸗Verfassung begründeten all Die n ue Stra spro:— länder des österreichischen Kaiserstaates v indem die in der Reichss
23sten Hauptstücke summarisches Verfahren aufgefaßt, Mündlichkeit der Verhandlung, zeitheidigung ihre volle Anwendung und die Gestattung von hat auch nicht, wie all war, in der Regel nur auf ch in ausgedehnter Weise en zu erkennen. ch welcher die politi⸗ ndrechts zu bezeichnen befugt waren, s Standrechts jederzeit für alle dem stand- glaubt der treuge⸗ Bedenken gegen die Einrichtung bisher bestandenen Strafgesetze
Dasselbe ist im ing, welche als Schutz⸗ Oeffentlichkeit und
e'mjenigen Theile, der sich dadurch Das Standgericht
ö Freiheitsstraf Vorschrift, na
daß die Verkündigung de
Strasprozeßordnung Fälle begründe,
Stellung festzusetzen, welche der Cas⸗ hat damit er in 14. März 1848 über das Verfahren nunmehr durch die Ei
zrens von Geschwornen
nführung des für alle schweren etz überflüssig wird, Die wenigen ab— hümlichkeit der Preß⸗Uebertre⸗ hrens nöthig macht, sind in g enthalten.
uch die provisori= achen wegfallen, ie nene Ge⸗—
hoben werden. ze die Eigenth scheidungsgründen erkennen läßt, abgiebt, so ist der Strafprozeß⸗Ordnun daß damit gleichzeitig a „Anwaltschaft in Preßs auf die durch d hörden übergehen. im Umfange aller erbindliche Kraft zu erlangen, chenen Grundzüge des Straf—
und Verrichtungen gemeinen G dnung ist zwar bestimmt,
zerfassung aus gespro legen. Wenn dasselbe seine Entscheidung in Wideispruch mit der Rechts⸗ ansicht des Cassationshofes und in Uebcreinstimmung mit dem aufgehobe⸗ nen Erkenntnisse fällt, so kann der Fall vorkommen, daß eine neuerliche Nichtigkeits-Beschwerde aus denselben Gründen, wie die erste, welche die
treugehorsamste Ministerrath beantragen,
in Wirksamkeit ist.
das Strafgesetzbuch vom kann gegenwärtig 29. Oktober vorigen Jahres garns näher zu begrün= in das Leben geführt werden. Slavonien und die Militair= iber die Reform der b usammenhängende Fr eit gediehen, daß neuen Gerichtsverfassung zur Aller⸗ Selbst für die übrigen Kronländer estimmten Zeitpunkt anzugeben, mit rduung in denselben einzu—⸗ fann nämlich erst dann die neue Gerichtsverfassung da—⸗ Es muß daher die Bestimmung des Strafprozeßordnung
Kronländern In Ungarn gsten Vortrage vom
meinem allerunterthänie ö dv Sverfassung Un
Grundzüge der neuen Gericht Geschwornengericht nicht Siebenbürgen, rhandlungeu i über die damit z Geschwornengerichtes,
Aufgabe des den mir erlaubte, das Was die Kronländer emifft, so sind die Ve Gerichts verfassung, Ausführbarkeit des ich Ew. Majestät die Grundzüge der en Genehmigung vorlegen könnte. es nicht möglich, rksamkeit der neue Dieses provisorische Gesetz n Kraft treten, w Leben getreten sein wird.
sen, ist nicht ohne Schwierigkeit, und die sranzösische Gesetzgebung hat binnen dreißig Jahren von dem Gesetze vom 16. September suche gemacht. Das letzte Gesetz verfügt, daß, wenn die zweite Cassation noch nicht so w aus Lemselben Grunde ergriffen wird, der Eassationshof darüber in einer
Plenar⸗Versammlung entscheiden müsse, diese Plinar⸗Enischeidung aber hin⸗ sichtlich der entschiedenen Rechtsfrage für das dritte Hericht bindend sei. Diese Vorschrist des französischen Rechtes, welcher sich auch das neueste bayperische Gesetz vom 10. November 1848 angeschlossen hat, scheint dem
schon jetzt einen b welchem die n Strasprozeßo treten hätte. Kronlande i Schwierigkeit zu lösen, die beste und der Natur eines Cassationshofes am selbst in das meisten entsprechende zu sein. Es ist durch die Entscheidung des Plenums des Cassationshofes eine große Bürgschast für die Nichtigkeit der aufgestell⸗ ten Rechtsansicht gegeben, und dem unteren Gerichte eine höhere Autorität, als die eines einzelnen Senates gegenübergestellt. Zugleich ist dadurch der
Wirksamkeit Modistcationen, welche alle Kronländer für dieselben
enfalls durch die eigenthüm-— nöthig werden dürf— So bald die in einigen Kronländern rde ich mich beeilen, Vortrag zu
machung derjenigen ichen Verhältnisse einzelner besonderen Verordnungen vorbehalten w nenen Gerichtsverfassung zu erri Wirksamkeit begonnen haben werden, we Erlassung dieser Verordnungen neuerlichen
weitläufige Prozeßzug abgeschnitten und die große Schwierigkeit beseitigt, welche in Staaten von repräsentativer Verfassung mit der Einholung au— chtenden Behörden
Der Umstand, daß dem Cassationshofe in seiner Plenar-Versammlung eine Attribution der gesetzgebenden Gewalt beigelegt ist, kann keinem ge⸗ gründeten Bedenken unterliegen, da die Ausübung des Rechtes der authen⸗ kischen Gesetz⸗Interpretation in sehr enge Gränzen eingeschränkt ist, und da die Gründe des praktischen Bedütfnisses und einer energischen Aufrechthal⸗ dagegen möglichen theoretischen Einwendungen weil überwiegen. Es muß jedoch die französische Einrichtung, welche dieses
jestät wegen
erlaube mir demnach in tiefster Ehrfurcht die Bitte zu stellen, daß sorischen Strasprozeß⸗Ordnung, Verordnung enthaltenen Bestimmun gen die Aller—
Ew. Majestät der provi so wie den in dem Entwurfe der Einführungs⸗? höchste Genehmigug ertheilen.“ Hierüber erfolgte nachstehende „Ich ertheile der von Strasprozeß⸗Ordnung und Meine Kaiserliche Genehmigung und schließe gung versehene Patent über denjenigen Ländern, in welchen das in Wirksamkeit ist, zurück.
Entschließung des Kaisers:
Ninisterrathe beanlragten provisorischen der darauf bezüglichen Einführungs-Verordnung g und s das mit Meiner Namensferti= die Einführung der Strafprozeß⸗Ordnung in Strafgefttzbuch vont 3. September 1803 Franz Joseph.“
deutschen Staaten bestehenden Einrichtung, wonach schon die erste Entschei- dung des Cassationshofes für das Gericht, an welches die Sache verwiesen wird, bindend ist, bei weitem vorgezogen weiden. In Oesterreich, dessen
ĩ bßeren Zahl von Senaten erkennen wird, ist die Gefahr, daß einzelne Senate deffelben verschiedene Entscheidungen über dieselbe Nechtsfrage ergehen ließen, zu groß, als daß man jeder sol chen Senats-Entscheidung bindende Kraft beilegen könnte. Gerade dadurch
Wien, 17. Januar 1850.
er Kaiserliche botanische Garten zu St. Peters⸗
würde die Rechiseinheit, welche durch den Cassalionshof erreicht werden soll, burg im Jahre 183045 . 8* ** *
Reiches erfreut sich gegenwärtig ihre Großartigkeit fsamkeit des gebildeten Europa's auf sich zie durch den vor
Außer den ordentlichen Rechtsmitteln der Berufung und der Nichtig keits=
4 hen 2 n. j . ! Die Hauptstadt des russischen beschwerde läßt die neue Strasprozeßordnung auch die Wiederaufnahme des
zweier wissenschastlich die allgemeine hen. Bie Sternwarte auf dem Hüge trefflichen Architekten Herrn von dem jetzt regierenden Kaiser durch des
zeschw l n, . ö zen Anstalten, Verfahrens und zwar in viel weiterem Umfange zu als die meisten neueren nPulkowa, Brülow ausgeführt und berühmten Astronomen Herr beispiellose Thätigkeit innerhalb dreier Jahre mit
hen Instrumenten versehen, ist das
Sternkunde geweiht hat n Pulkowa aus
treugehorsamste Ministerrath glaubte viele von den Bestimmungen des bis ü gesetzes über dieses außerordentliche Rechtsmittel aufrecht er⸗ halten zu müssen, indem sie den Forderungen der Gerechtigkeit vollkommen entsprechen. Es ist gewiß eben so nothwendig, demjenigen, welcher durch ein Straferkenntniß verurtheilt wurde, die größte Erleichterung in Herstellung des Beweises seiner Unschuld ober seiner geringeren Strafbarkeit zu ver⸗
lichen, mehrentheils deutse Monument, das je ein Staat der dem rein Wissenschaftlichen ist vo Nautik, auf die lrigonometrische Aufnahme die Bestimmung der Gestalt d dem Schwarzen Meere praktisch gew
Eine andere, von allen reisenden ist der große«
schaffen, als es den Grundsätzen der Gerecht gkeit entspricht, dem Staate die Möglichkeit zu verschaffen, gegen denjenigen, welcher von einer Anklage srei⸗ gesprochen wurde, wenn neue Beweise für seine Schuld aufgefunden werden, ein neues Versahren einzuleiten. Die Formen, welche für das Verfahren bei der Wiederaufnahme einer Untersuchung vorgeschrieben sind, werden ge— Mißbrauch schützen, welcher von dieser Befugniß gemacht werden
er Erde zwischen irkt worden. tanikern lobsprechend anzengarten auf der A Die Gewächshäuser, mit denen er durch die neuerlichst bereichert worden ist, Bei der immer zunehmenden Liebe, Lie sich chen Vaterlande für den Gartenbau äußert, wird rtrefflichen Leitung eine Dr. von Fischer, tes Interesse erregen. des Großen viel umfassenden der Apotheker⸗Insel gegründete botanische Garten hreren Zeitwechseln größerer ickliche Verhältnisse so
grüßte Anstalt aiserliche Pf theker⸗Insel.
Was das Versahren gegen Abwesende und Flüchtlinge betrifft, so war : s Kaisers Nikolaus
das Bestreben dahin gerichtet, das eigentliche Ungehorsams⸗Verfahren nur onderer Wichtigkeit, oder, wenn dem Abwesenden selbst wegen seiner Entfernung nach gehörig erhal⸗ tener Ladung ein besonderes Verschulden zur Last fällt, eintreten zu lassen. Die Strasprozeß⸗Ordnung weicht daher in dieser Hinsicht sehr be ten des französischen Rechts ab. Noch größer ist
weniger bekannt. gesammten deuts pie Schilderung dessen, was unter der vo kenntnißvollen und gelehrten Direktors, des langt worden ist, gewiß ein lebhaf und der neuen Strafprozeß-Ordnung über die Art des Verfahrens Der im Jahre 1714 durch Peter's g gen den Ungehorsamen. Wahrend jenes die Urtheilsfällung ohne Zuzie⸗
oder geringerer Vollstän⸗ sehr herabgekommen, daß 1300 Pflanzenarten darin kultivirt wurden. S23 diesem Institute eine neue Or⸗ der blos phar⸗
war, nach me digkeit, durch ungli im Jahre 1822 kaum Kaiser Alexand ganisation zu geb mazeutischen Zwecken ger aftlichen und zu eine Unfern Moskau, zu
er beschloß 1 en und dasselbe aus einem Garten, widmet zu sein schien, zu einem m der wichtigsten in Europ war durch den G
zu erheben. rafen Alexis