1850 / 53 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

83 6

men und steht in dicht gedrängten Zügen, vom Wallsisch bewacht, unter den Küsten. Zufolge der letzten Nachrichten hat der Fisch fang von Stavanger guten Fortgang, und die Aussichten für die

Zukunft sind sehr günstig.

Schweiz. Zürich, 16. Febr. Die

* Zürich hat einen seiner biedersten Bürger verloren: geslern Nach mittags starb im 79sten Lebens ahre der letzte seines Geschlechts, Herr Joh. Rudolf Landolt, Alt⸗Rathsherr. Vierzig Jahre hat der selbe als Staatsschreiber und seit 1826 als Mitglied des Kleinen Raths dem Staate auf die treueste Weise gedient, zu! Zꝛit Revolution, der Mediation und der Restauration, und auch als Jahr 1831 ihn undankbar verstieß, hörte er nicht auß. fu setz terland mit Liebe zu wirken. Die Hauptz ige seines 1G senchn n , neben seiner Herzensgüte und seinem offenen Sinn für das Ungli a ; he stets allen Anderen den Vorzug

eine seltene Bescheidenheit, welch . gönnte, eine Gewissenhaftigkeit, die im Großen erste Richtschnur diente, und eine Redlig jede Unlauterkeit nicht nur verab h Genf, 14. Febr. idg. 319.) Pre . derjenigen hat seine Entlassung von feine von dersenig

Direktor des botanischen Gartens, genommen 1 . 1 r

nicht kannte.“

)

21. Decandoll

Stelle, so wie

Er hat erstere 15

letztere 18 Jahre lang bekleidet. Es e, den Gesetzen über das Unterrichtswesen und besonders l l

derungen, wi sche der

Gartens vornehmen wollte, h

aber Aen

Stadtrath in der Leitung

Rücktritt veranlaßt, den wir sehr bedauern Wir b

selben um so mehr, als Herrn Vecant olle nun nicht mehr im Fe

wird, Stuüdirenden, die sich nach Gen so

sein zu können, als dies der Fall war, er

sffentlichen Anstalten in Verbindung stand Er wird

kunft fast ausschließlich mit Herausgabe gi ißerer botanischer Werke beschäftigen und vor Allem aus mit Eiser den berühmten Prodro mus seiner Vollendung entgege führen Riesenwerk, 1s sch

z a4niutiten 369 liger Vater begonnen hatt

sein selie Italien. Turin, 12. Feb: In der gestrigen Sitzung ; .

putirtenkammer trug der

aus dem Beamtenstande ger rten für die Zeit ihrer zunctionen als Volksvertreter den entfallenden Gehaltsbetrag zu entziehen. Bekanntlich erhalten die Deputirten ke

Diäten, und es wäre demnach dem

gleicher Weise zu behan

! * 3* 31 * 9 . * Io 8* r rRedner meinte, angemessen, die Beam 2 aovf f jgpnucs Bieser Y ö . 5 ) d ie Kammer verwarf jedoch diesen Vorschlag mit großer Majoritaät * ö g 3 6 es 15 ast y Iou v 1811 8.2 * * Die heutige offizielle Zeitung bringt endlich den Text des nsvertrages mit Oesterreich. In der Einleitung der erwahn 1 Roi . vaok per n 1 159 Ne . ‚. 14 t kumente heißt es, daß der König besagten Vertrag für sich und ine Erben gut heiße und mit seinem Königsworte die Auf 1 1 1 * 51 ** 1 * sy 1 * chthaltung der eingega f n verspreche. Die n öeine 2a 911 I J 6 ö . egen 1 * 5 389 5 1 vabhrten Urzen leid Der Gorrier e mercan e tesisch ig vier e Imigra darr Euned u P 8. ) ö bio, die Erlau l Land n er L uri VI . ö B ö urde die Bi et⸗X hur 184 l d R * 5 111 T 2 * 9119 111 2 1 . . ] 7 9 X 5 ö 18 ) 511 5 * . ** 21 X? * 88 821 fünf Uhr, als der Eorso a zendsten war 1 vr l 7 8 98 . * 8 7* Yand W 2 1. . nit vor * 2 . 2 j 7 * Inckt ich s ö K , . 2 * —tcilt zug e wendeten 8 ; Strauße besindliche Granate dia und den Prinzen an de rechten Hand und an der Hüiste chwer verwundete. Die Schwester, zwar nur leicht verwundet,

urde ohnmächtig und mußte, so wie der Prinz, nach dem Palaste

gebracht werden, wo ihnen von dem Ober-CEhirurg der

rach Tanzöstschen Armee, der sich zufällig daselbst befand, die nöthige zülfe geleistet wurde.

Die Häpstliche Congregation hat im Inde mehrere Bücher mit elst Tekrer dom 12. Januar als verboten bezeichnet, darunter zwei zeutscht und zwar Jos. Gehringers Leitfaden zu akademischen Vor christliche Liturgie und desselben Verfassers Theorie

litanischen Zeitungen veröffentlichen ein Dekret des narschalls Nunziante, welchem zufolge die ganze Provinz Ca Belagerungszustand erklärt wird.

Spanien. Madrid, 12. Febr. (Fr. B.) Die Behörden haben die Vorsicht gebraucht, die Straße Atocha, durch welche die Königin

Erschütterung des Wagens nicht der Königin beschwerlich falle. Der Ministerrath hat sich heute versammelt, um, wie man glaubt,

endlich definitiv den Tag zu bestimmen, an welchem man den ge— segneten Zustand der Königin den Kammern mittheilen wolle.

Die Karnevals-Belustigungen fanden bisher ohne Ruhestörung

statt. Heute aber hat die Regierung sehr große Vorsichtsmaßregeln zur Erhaltung der Ordnung getroffen. Kavallerie-Patrouillen, 14

Mann stark und ein Offizier an der Spitze, durchstreifen alle Stra ßen. Der General- Capitain von Madrid reitet so eben, Abends

Uhr, mit einer seht großen Eskorte durch die verschiedenen Theile der Hauptstadt, um sich mit eigenen Augen zu überzeugen, ob die

militairischen Anordnungen g pen sind konsignirt, und der Befehl, Jeden mit Vorsichtsmaßregeln wirken

Wer da?“ * . beunruhigend, doch befürchtet man keinen Professoren Herbig, Däge, Lengerich und des akademi⸗

idg. Ztg. melde

zprozent.: 293.

Yꝛzoldau und Walachei mer Pascha scheint seine, gen eingestellt zu haben, neuen Enrolirungen. der hervorragendsten

6 wie er sie nennt, freiwilligen Werbun— man hört wenigstens nichts mehr von Persönlichkeiten dieses Landes, dessen Annalen der letzten denkwürdigen Revolu Walachei verschiedentlich genannt und beurtheilt Erzbischof und nach seinem diplo— Titel Metropolit von Ungrovlachien, Neophyt, ist vor

besonders in ben tions-Epoche in der

wie im Kleinen ale

welche jeden Umweg,

Wwissenschaft und Uunst.

18 . n Musikalische?s Es heißt, die Abänderungen 1 Musikalisches. der Aufführung von Meyerbeer's

des botanischen . Sin * , . nischen entgegen. Die Proben dazu haben

haben Herrn Decandolle zu seinem ĩ Meisterwerk auch äu

eit längerer Zeit hier anwesend,

re Leistungen als Pianist

verstorb

Mantinet darauf an, den

. vsosrs e tt mme m * der Gleichberechtigu 19,

NMetallgravi

Kunstgeschie

von den Constructionen

Baulunst bis

Projectionen, die Perspektive und fessor Beckmann. Composition Profe sso r Bötticher. Entwerfen der Gebäude: Professor Strack. Bau tionen: Derselbe. Perspektive für Architekten: Modelliren architektonischer Verzierungen und Glieder: Prof.

Dptik:

sich in den Prado begiebt, mit Sand bestreuen zu lassen, damit die

Musik: Musik⸗Direktor Bach. Doppelter Contrapunkt und Fuge: Derselbe. ind Figural Compositionen:

und Professor Rungenhage 27) Freie Instrumental

Lehre der Harmonie:

1

Compositionen: Dieselben.

312

; Alle Jr ] . . ehörig vollzogen worden. Alle Trup⸗ D. Bei der mit der Akademie verbundenen Posten de la Puerta del sol hat den zeichnenschule:

anzurufen. Viese ungewöhnlichen 28) Freies Handzeichnen, in drei Abtheilungen, unter Leitung der

schen Lehrers Holbein.

erhielten sich, doch mit einer gewinllen Lauigkeit, E. Bei der mit der Akademie verbundenen Kunst⸗

w . und G6 ewer kschule: 29) Freies Handzeichnen: Die Professoren Herbig, Lengerich ; und die akademischen Lehrer Linger und Holbein. 30) Modelliren nach Gyps-Abgüssen: Prefessor Wichmann und Professor Fischer. . 31) Geometrisches und architektonisches Reissen: Professor Zielke und der akademische Lehrer Steve sandt. Für die Unterrichts- Gegenstände von Nr. 1—28 hat man sich zuvor zu melden im Akademie-Gebäude jeden Mittwoch von 12 bis 2 Uhr im Konferenz⸗Zimmer und für Nr. 29—31 Sonntags von 8 bis 10 Uhr ebendaselbst. Berlin, den 8. Februar 1850. Königliche Akademie der Künste.

Mmrngfessoßr S ö . N . Yi professor Herbig, Vice Direktor

Bu karest, 31. Jan. (Wand.)

.

X ö * =. Markt ⸗Berichte. Stettin, 18. Febr. (Ostsee⸗-Z3tg.) (Wochenbericht Zelt Freitag letzter Woche haben wir fast beständig Regen gehabt

r letzte Nacht hatten wir gelinden Frost mit Schnee, welcher jedoch

ie Königliche Bühne wendet Alles an, um das . ö. ö . , auszustatten. Frau Viardot⸗ G ur cia gegen Morgen wieder in Regen überging. In vorletzter Nacht hat I el. 1111 * 1 (1 109 , . 54 ö —— 91 . ** 8 ö * ; 9 bekanntlich für die Rollen des Propheten und sich die Eisdecke auf der Oder hier gelöst, das Wasser ist zu glei lle der Bertha wird, sicherem Vernehmen nach cher Zeit so sehr gestiegen, daß es alle Ufer überfluthet. Vom Haff hu Icherem Vernehmen nach, 8 9 li, l 5 ö treffliche Künstlerin eine ihrem Na fehlen noch nähere Nachrichten; es läßt sich aber erwarten, daß

Parlie gefunden haben dürfte. auch dort das Eis der Gewalt des wachsenden Wassers nicht lange Schwester der berühmten Clara Schumann) mehr Widerstand leisten kann, und man darf daher hoffen, die wurde 1 durch die viele Wol ö * . ; * ö. 9 f fe . ; 4 t, , ; wurde nur durch die vielen Wohlthätig Verbindung mit der See bis Ende dieser Woche wiederhergestellt keits Konzerte bis jetzt verhindert, öffentlich aufzutreten. Doch hat sie sich

zu sehen.

mehrfach hören lassen, und sollen 1. 26 3 . 86 . ĩ Unser Produkten-Geschäft kann bei der flauen Stimmung,

deutend sein. Die Musikwelt sieht daher . * ö 1361 . g großem Interesse eutgegen. Auch Hen welche sich an allen fremden Plätzen behauptet und bei dem gänz benen Professors am prager Konser— lichen Mangel an Speculation noch immer kein Leben gewinnen, efindet sich gegenwärtig hier, um sich und es ist wohl möglich, daß die Preise bis zum Eintreffen der

Zufuhren noch einen ferneren Rückgang erfahren. Inzwischen rich tet man sich hier schon jetzt allgemein zur Empfangnal

gerung des Getraides ein, und wahrscheinlich werden ee ichn is welche demnächst an den Markt kommen, von weit geringerer B ich nisz 1 . 6 aarht e ; . . deutung sein, als man bisher glaubte. n l nne, . 25 Xn ; 6 ,, . a ; sin I ö Für Weizen zeigte sich zwar etwas Frage, indeß kam es nicht a . m 6 ö eg, wn Inh aker n Bach Kktelten 1 2 3 183 zu bedeutenden Umsätzen, weil die Inhaber zu hoch hielten ultimo September 850 8 18m ß n 14 fer rt 8 an sind s ̃ 1m September 20. gens wird verhältnißmäßig nur wenig osserirt. Gehandelt sind seit denden Künste: Freitag nur 100 Wspl. weiß schles. 89pfd. abzuladen zu 50 Rthlr. lel ) d 100 Wsp elb. schles. S9pfd. zu th bei Ankunft zu mnach dem lebenden Modell, und 100 W yl. gelb.] sles. ,, ö 6. , ern des Senats der Akademie bezahlen; für sehr schönen 1pfd . „1 Rthlr. ge fordert, 50 Rthlr. geboten; für eine vo h schönen R ; ; . ßen 51pfd. Weizen, von der Weichsel n mar 2 Rthl und Gewandung Professor 2 1p . 211 . , , x 3. ö z ; während auf 54 Rthlr, gehalten wurde pommerscher 90pft f I Minen 8 o 2IAaASTCTor zniglichen Museum: Professor zu 50 ib Rügenwalde erlassen 5 ; flau bei weichenden Preisen; loco 26 263 Rthl Reymond ; pfd. 252 Rthlr. ,, rn n 2 Rtl l Ren nnn, . . un all pf , , Rich . Abgüssen: Professor Bähling . . ; 1 ; Professor Schirmer . ; ; . rs der Pferde: Historien⸗Male In Gerste ging nichts um; schles. und omm. / 5p Frühjahr ist zu 23 Rthlr. angetragen fessor Dablina Hafer ohne Handel; schles. und pomm. 52pfd. pr. Frühj zrbildern und Proportie 11 Riel, zun Juli 1 Br Von kleinen Koch-Erbsen sind 50 Wispel pr. Frühjal ich ho 30 Rthlr. gehandelt. , 1 x ; 92 Riehl 1 2 ofessor Gubit Rüböl flau; pr. Februar 127 à Rthlr. n Gel ; der akademische Lehrer Reyher. 259 Rthlr. bezahlt, März April 124 —* Rthlr., Ne ö . . ; 9 ö 23 121 Rthlr Sept i,. 11 Rthlr Br. einschneiden: der akademische Lehrer K.. **“ 1, 6. . . . : Leinöl in loco 117 a Rthlr., pr. Frühjahr 11 ith rief ikademische Lehr z ĩ ch ęisct J 16 . atademische Uhren 1n1 SFIschen ; ; ö. Rappkuchen 32 a 33 Sgr Geppe Spiritus in loco 26 5, pr. Frühjahr 26 706 bez uni uU fäch en 244 90 bez. u. Br., Aug. 23 96 bez. i . , ,,, . 61 nieht igen Anlegung der Gebäude, ver⸗ Zink fester, pr. Frühjahr unter 5 Rthnl icht . , . * Pernauer Leins en 10 a n Rthlr., rigaer 10 Rthl ebungen im Entwerfen derselben: hernauer Lein amen 9 ö 2 R Ion 8 ** 9 * z 21 Meß 650 vird derselbe vortragen: 2) die Thimothee-Samen sind 150 Etr. zi Rthlr 1 11 ell 4) . ö Nesren 18 z Hfßlr 1efoörzert J S ru a oder: wie die Gebäude und Rach der Börse. Weizen 48 2 535 Rthlr; gesorpert, pi. Gru Theil dersell dar , zr für 89pfd. von Schlesien abzuladen 4 Rthlr. in einem jeil derselben den Forderungen der Festigkeit . 9pfd. 3chlell . z ö . bezahl errichten sind. b) Die Geschichte der ez dh ) 253 Rt ; rt 5 865 . Rogg nul 69 sesor 25 Mth zur gegenwärtigen Zeit, verbunden mit der Be ͤ . ö . 5 schien Ra V —ͤ 6 leichte are l r. Fri hr 26 a2 255 Rthlr. für 82pf verschiedenen Bauwerke der Vorzeit und Ge⸗ ,. , win s ) 9 8 ern 9 S6pfd. 263 Rthlr. bez., 263 Rthlr. Br., pr. Juni / Juli Sep] z . ; 125 hl Sohle,, Mihlt. be n, Gn . hn von den Säulen⸗-Ordnungen nach ; ö ᷓ. : ; . ö. Brie professor Hummel und Pro- . Gerste 20 a 24 Rthlr. nominell. ? ] Safer 1 8! Rthii architektonischer Decorationen: , 43 Rthli Erbsen 30 a 36 Rthlr. zu strn e Rüböl loco 125 Rthlr. gefordert, pr. Febr.“ März 12 onstruc 53 ; ; x . ] be or. März/April 124 Rthlr. bez., pr. April Mai 121

Professor Beckmann. ü . J Leinöl in loco 11 Rthlri gefordert, pr. April / Mai 11 Rthlr. bez. . Spiritus aus erster Hand zur Stelle 2 e

v]

P

ͤ

P

P ĩ . .

ter Hand ohne Faß 255 99 gesordert, mit Hassern 260 70 bez. Frühjahr 255 a 26 56 gestern bez., mit ziemlich bedeutendem Umsat 5 zu letzterem Preise.

Derselbe. ö 16 )! er. zefordert, auf Lieferung 5 Rthlr. bez. u —— G.. ü . 0 t Mt . l en,, . 2 16 1

Die Musik⸗-Direktoren Bach 9 .

1 11.

G11

=

16. Juni 1802 in Berlin geboren, 5 Fuß 6 Zoll groß,

Bekanntmachungen. hat braune Haare (trägt eine Haartour), blaue Augen,

6 191 ; 65 z 6 e 7

er unten näher bezeichnete Kauf 2 Der unt Jaufmann Alber Louis Bindem'sann'?“ ö

864 0 ier ist des Be 3 dächtig vnd bal C wann hier ist des Betruges ver—

3 hier entfernt, ohne daß sein ge— . e n, Aufenthalt zu ermitteln , 6 ein 8 besonderen Kennzeichen. In und e l Civil. und Militair. Behörden des den zu vigiliren . Jen ste g: ben ersucht, auf densel⸗ 192 S Wen bej ihm sich , , , sestnehmen und mit Der unten

en abliese

wird dit un esã

andenen vate nne an mte Erstartun des e e,, nd den verehrlichen Behörden Berlin, den 18 ö

Königl. Ziadigericht Apt

Signalement des B chunger

1 1 9 inde

Derselbe ist 47 Jahr ah, vn den n gige n, am

blonde Augenbrauen, gewöhnliches Kinn, ovale Gesichts« bildung, gesunde Gesichtsfarbe, gewöhnliche Nase, klei⸗ nen Mund, braunen Bart, vollständige buster Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat keine

zähne, ist ro—

Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.

ern mitte Transports . Gel- Alexander * ,

in M ofen! ge Gefängniß⸗Ex⸗ trugs in Kriminal- Untersuchung befand, hat im Juni g der dadurch ent⸗ ö. 8 . line hn te n fn, , . ; e w lührialen versichert. i 1 Jö, ee. r.

Behörden des 5 dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ ih Betretungsfalle festzunehmen ü ihm sich vorfindenden Gegenständen gefesselt unter sicherem hörde abzuliefern.

h . elst Transports Geleit an die nie e drm r Stettin, den 23. Januar 18

Königl. Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen.

Alexander Wachenhusen. mit allen bei ihm sich vorfinden zen ar nn 9d Familienname: Wachenhusen, Vorname: Aler an. Geldern mittelst Tran korts n abꝛullaft . ö der, Aufenthaltsort: Stettin, Religion: evangelisch, leit an die un erz ichn e a . abzuliefern. Alter: eiwa 360 Jahr, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: Stettin, bn, w. . glhiheilung für Strafsachen hellbraun, Stirn: hoch, Augen: grau, Nase: groß und Königl. Kreisgerie . Straf spit, Mund: gewöhnlich, Bart: hellbraun, start um das 85 tg nale ment Kinn laufend, Zähne: vollständig und weiß, Gesichts

. Ref; ail ; asfalle festzunehmen und Signalement des Buchdruckerei-Besitzens ben zu vigiliren, ihn im Beirefungsfalle festzune hm ;

des Buchdruckers Gustav Adolph Domine. farbe; blaß, Grstalt: schwächlich, Sprache: deuisch, Familienname; To mi n,, Vorhame; Gu sta v schwedisch und dänisch. Besondere Kennzeichen: düste Adolph, Aufenthalts ort: Ftettin, Religion; evange⸗ res und mürrisches Wesen. . 6 lisch, Alter; 27 bis 28 Jahr, Größe: 5 Fuß 5 Zoll, Bekleidung. Einen blauen Reitsrack, ein Paar Haare: hellbraun, Bart: stark und röthlich, Zähne:

hechtgrüne Buckskin-⸗Beinlleider. vollständig und weiß, Gesichtsbildung: länglich, Ge— sichtsfarbe: blaß, Gestalt: schmächtig, Sprache: deutsch.

931 k f. . Been ere Kennzeichen: unbekannt. Der unten näher bezeichnete Buchdrucker Gu st av Bekleidung. Einen dunkelbraunen Frack, ein Paar

Adolph Domine, welcher sich wegen Betrugs in dunkle Buckskin-Beinkleider.

Kriminalcuntersuchung befand, hat im Juni v. 5. heim

lich seinen Wohnort Stettin verlassen. . Es werden alle Civil- und Militair- Behörden des

In- und Auslandes vienstergebenst ersucht, auf densel=

in allen Theilen der Monarchie

Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

1

Das Abonnement beträgt

2 Rthlr. für 4 Jahr 4 Athlr. . Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr.

ohne Preis⸗Erhsöhung

ö , .

nal

k—— Berlin, Sonnabend den zz. Februar 1859.

Amtlicher Theil.

4

Deutschlan d.

Preußen. Berlin. Gesetz, die Einführung der Allgemeinen Wechsel⸗ rdnung betreffend. Verfügung des Justiz⸗Ministers. Marien— b urg. Wasserstand; Communication. Stettin. Wasserstand Koblenz. Schreiben des Prinzen von Preußen. Wohlthätigkeit. Köln. Die Ueberschwemmung in Worringen. Oesterreich. Wien. Militairische Ernennung. Ungarische Magna ten Wien. Fürst Windischgrätz. Görgey. Stadion. Die

Telegraphenlinien.

*

Bayern. München. Kammer-Verhandlungen. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Einberufung des Landtags.

Ernennungen.

Braunschweig. Braunschweig. Kammer⸗Verhandlungen. Oldenburg. Oldenburg. Eröffnung des Landtags. Lübeck. Lübeck. H. von Gagern für das Volkshaus gewählt.

. een ne Frantsur

Frankfurt a. M. Der Ausschuß für die deutsche Frage. Ausland.

ankreich. Gesetzgebende Bersammlung. Weitere Debatte

über das Unterrichtsgesetz. Paris. Suspension des Professor Des— Konferenz im Elvsee. Besuch des Präsidenten in den Ka—

und in Notredame. Die Majorität und das Ministerium.“

zmmissionsbericht über das Budget. Die Feler des 24. Fe⸗ Die socialistischen Wahlversammlungen. Ausweisung.

zrland. London. Hofnachricht. Erklä— en Waffenstillstand zwischen Preußen und Dä— des Grafen Roden vom Friedensrichter⸗Amt. Offizielle Anzeige über den Zustand der Königin.

ien. Madrid.

Joönische Inseln. Korfu. Aufbringung griechischer Schiffe.

Börsen⸗ nnd Handels-⸗-Nachrichten.

. 4

Amtlicher T

Königl. Hoheit der Prinz Wilhe

heil.

m ist von München

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

; 3 Obgleich die Reihefolge des Unterrichts bei der Königlichen Akademie mit dem Oktober eines jeden Jahres beginnt, finden h Aufnahmen in diese Anstalt auch zum April statt; und können

111

udirende Vorlegung der im 8. 6 der Vorschriften vom ust 1819 bestimmien Zeugnisse bis zum 20. März dazu bei Inu 1cßhnos h melden Unterzeichneten sie melden. Vorschriften vom 1. August 1849, so wie die auf die ingen im Bauwesen bezüglichen Bekanntmachungen vom 18. Sep un l 1849, sind bei dem Geheimen Secretair er Bau⸗Akademie zu haben —ĩ Februar 1850. Ober-Bau⸗Rath und Direktor Bau ⸗Akademie ; Bu sse . j é 9 2 * 3 * 6 * ichtamtlicher Thei ö 863 h J b 1 * ö 99 en n. 2 1 I 418 Sent sehland. ö 3 T Dl e 23169 ) vos 5577 Preußen. Berlin, . Fehr. Vie heute ausgegeben Nr. 6 G t- Sammlung enthält das Gesetz, betressend die Einfüh Al neinen sel⸗Ordnung für Deutschland Vom 15. ar 1850. ö r s 88n tres Hnaben r . Friedrich Wilhelm, ven Gottes Gnaden, König hreußen 2 c, verordnen, mit Zustimmung beider Kammern, r . 2 ) ö 76 en A w Unseres Staats-Ministeriums, was solgt 3 er Bestimmung des 8§. 1 der Vererdnung vom 9. Ja iar (Gesetz⸗ Sammlung Seite 49), nach welcher die im Reichsge f dem 27. November 1848 publizirte Allgemeine hsgest 11 261m 4 J .

deutsche Wechsel-⸗Ordnung in Preußen mit dem 1. Februar v. J. in Kraft getreten ist und dagegen mit diesem Tage die S8. 713 bis 1249, Titel 8, Theil II. des Allgemeinen Landrechts, so wie die

Artikel 110 bis 189 bes rheinischen Handels-Gesetzbuches, aufgeho en sind, behält es sein Bewenden

Die Amortisation eines Wechsels ist bei dem ordentlicher Ge richte des Zahlungsortes, und wo Han? elsgerichte bestehen, bei die

sen nachzufuchen. Der Antragende muß eine Abschrift des Wechsels beibringen oder doch den wesentlichen Inhalt desselben und alles das, was das Gericht zur vollständigen Erkennbarkeit für nöthig hält, angeben, auch den Besitz und Verlust glaubhaft machen. Das Gericht erläßt eine öffentliche Aufforderung an den unbekannten Inhaber des Wechsels, binnen einer bestimmten Frist den Wechsel dem Gerichte vorzulegen, mit der Verwarnung, daß sonst der Wech⸗ sel werde für kraftlos erklärt werden. Die Aufforderung wird am Gerichtshause oder an einer anderen für geeignet befundenen öf⸗ fentlichen Stelle, und wenn am Zahlungsorte eine Börse besteht, im Börsenlokale angeschlagen und einmal ins Amtsblatt und drei mal in eine in- oder ausländische Zeitung eingerückt. Das Gericht ist befugt, die Aufforderung an mehreren Stellen anschlagen und in meh⸗— rere Zeitungen einrücken zu lassen, wenn dies nach den Umständen an⸗ gemessen erscheint. Die Frist zur Meldung wird auf mindestens

fin Jahr, vom Wird von einem Inhaber der W ist dem Antragsteller hiervon Kenntniß zu geben und ihm zu über lassen, sein Recht gegen den Inhaber geltend sich kein Inhaber, so erklärt das Gericht auf weiteren Antrag 6 den Wechsel für amortisirt.

e und höchstens

net, bestimmt. vorgelegt, so

zu den Gerichtsbeamten, welche Proteste aufnehmen können, gehören im Bezirke des Appellatio Gerichtsvollzieher.

sgerichtshofes zu Köln auch

Proteste dürfen nur von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Abe f späteren Tageszeit aber nur mi des Protestaten erhoben werden.

Gegen Personen des Soldatenstandes ist Wechsel⸗-Arrestes unzulässig, Auf Militair-Beamte dagegen finden Beamte gegebenen Vorschriften Anwendung.

lange sie dem

Wechselklagen können sowohl bei dem Gerichte des Zahlungs ortes, als bei dem Gerichte, bei welchem der Beklagte seinen per— sönlichen Gerichtsstand hat, erhoben werden. selschuldner zusammen belangt werden, des Zahlungsortes jedes Gericht kompetent, welch klagten persoͤnlich unterworfen ist. hiernach eine Wechselklage anhängig gemacht ist, müssen sich dem nächst auch alle Wechselverpflichteten einlassen, welche von einer Par⸗ tei in Gemäßheit der in den verschiedenen Landestheilen bestehenden Prozeßgesetze zur Regreßleistung beigeladen oder nach gehörig ge schehener Streitverkündigung belangt werden.

Wenn mehrere Wech⸗ so ist außer dem Gerichte jem einer der Be⸗ Bei dem Gerichte, bei welchem

n, in welchen die Allgemeine Ge— r. Ordnung gilt, ist auch auf an sich zulässige Einwendungen, so weit es eines Beweises derselben bedarf, in Wechselsachen nur dann Rücksicht zu nehmen, wenn dieselben durch Urkunden, Eides zuschiebung oder Aussagen solcher Zeugen, die sogleich zur Stelle gebracht sind, dargethan werden. Auswärt! enverh sie gleich im Termine beigebracht werden, gelten nur so weit, als sie mit Zuziehung des Gegentheil— c stellten Bevollmächtigten aufgenommen sind und tritt diese Bestim⸗ mung an die Stelle der in dem §. 26, Titel gemeinen Gerichtsordnung in Bezug genommenen

In denjenigen Landestheile

Auswärtige Zeugenverhöre, wenn

eines von ihm dazu be⸗

Theil J. der All⸗

Im Bezirke des Appellations-Gerichtshofes zu Köln gehören die Klagen aus eigenen Wechseln auch dann vor die Handelsgerichte, wenn sie weder von Handeltreibenden unterschrieben sind, noch Han⸗ delsgeschäfte zur Veranlassung haben. nischen Handels⸗Gesetzbuches.)

(Artikel 636, 637 des Rhei⸗

Die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts über Handels⸗ Billets und kaufmännische Assignationen ; ] Theil II. und 5. 297 Titel Auf Rechtsverhältnisse

in den §§. 1250 bis 1304

aus solchen Handelsbillets und kaufmännischen Assignationen, welche vor dem Tage ausgestellt lit dem dies Gesetz in Kraft tritt, findet diese Vorschrift keine age, an dem dies Gesetz in Kraft tritt, erordnung vom 6. Januar 1849.

aufgehoben.

Anwendung. ischt die Gültigkeit der setz Sammlung Seite 49.)

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Bellevue, den 15 Friedrich Wilhelm. von Man⸗

anden burg. von Rabe

Justiz⸗Ministerial die Befugniß der vorgesetzten Gerichte zur ienstlichen Aufträge durch Geld⸗

enthält die Verfügung, betreffend Dienstbehörden, die ihnen untergeordneten Richter und Befolgung der denselben ertheilten

„Aus dem Berichte des Königlichen Appellationsgerichts vom 21sten v. M. hat der Justiz-Minister die Meinungsverschiedenheit ersehen, welche sich bei dem Kollegium über die Frage erhoben hat:

ob die Befugniß und Verpflichtung der vorgesetzten Dienstbehörde, die ihr untergeordneten Richter und Gerichte zur Befolgung der denselben ertheilten dienstlichen Aufträge mittelt Geldstrafen an⸗ durch die Verordnung vom 19. Juli v. senstvergehen der Richter, aufgehoben sei. ; Der Justiz-Minister trägt kein Bedenken, sich für die vernei nende Beantwortung dieser Frage guszusprechen.

Die Verordnung vom 19. Juli v. J. hat die Bestrafung vol— lendeter Dienstvergehen zum Gegenstande, sie droht die Strafen lche zur Anwendung kommen sollen,

und bestimmt das Ver⸗ ahren, welches der Verhängung derselben vorhergehen muß. denjenigen Maßregeln, wel Dienstvergehen bezwecken, zielen, zu der Erfüllung von Dienstobliegen schäftigt sich die gedachte Verordnung nicht, dem Grunde angewendet werden, weil die Mittel der J faciendum den Namen „Ordnungestrafen“ führen. der Verordnung vom 10. Juli bei Erlaß derselben nicht die

che nicht eigentlich die Reppression von sondern zunächst und wesentlich dahin heiten anzuhalten, be und sie kann darauf

executio a Nach den Verhandlungen, welche

v. J. vorhergegangen sind, war es Absicht, in der hler in Rede stehenden Beziehung das Gebiet des 29. März 1844 zu erweitern, welches ebenfalls durch seine allgemeinen Bestimmungen über die Disziplinarstrafe und das Disziplinar⸗-Verfahren die specielleren Vorschriften über die Mittel, die Erfüllung von Dienstobliegenheiten zu erzwingen, nicht aufge—

Gesetzes vom

K ·· J

Alle Post-Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Best ellung auf

dieses Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats Anzeigers:

BSehren⸗Straße r. 57.

, / 6 / / /// / / / // / ///

hoben hat. Die Nichtwiederholung der Vorschrift des §. 23 jenes Gesetzes, welche in dem Berichte hervorgehoben wird, hat keiner anderen Grund, als den, daß eine eigentliche Disziplinar⸗ strafe, auf welche auch dieser Paragraph nur zu beziehen ist, selbst wenn sie blos in Warnung, Verweis oder Geldbuße besteht, gegen Richter nur nach vorgängigem kontradiktorischen Verfahren und nicht durch einen einzelnen Beamten, sondern nur durch ein Disziplinargericht soll ausgesprochen werden können.

Wenn in dem Berichte ferner auf den im §. 3 der Verord⸗ nung vom 30. April 1847 enthaltenen ausdrücklichen Vorbehalt der Befugniß der Gerichte, die Justiz-Kommissarien c. zu ihrer Schuldigkeit anzuhalten und sie mit Ordnungsstrafen zu belegen, aufmerksam gemacht wird, so ergiebt der angeregte Zweifel über den Sinn der Verordnung vom 10. Juli v. J. allerdings, daß es zweckmäßig gewesen wäre, in dieselbe eine ähnliche ausdrückliche Bestimmung aufzunehmen, wie dies auch von der Kommission zur Berathung der Verordnung vorgeschlagen worden ist; durch die unterlassene Aufnahme eines solchen Vorbehalts kann jedoch an demjenigen nichts geändert werden, was sich auch ohne denselben bei richtiger Auslegung der Verordnung von selbst erglebt. Berlin, den 12. Februar 1850. Der Justiz⸗-Minister Simons.

Ferner die allgemeine Verfügung, betreffend die Ausführung der Detention rückfälliger Diebe bis zum Nachweise des ehrlichen Erwerbes, resp. der Befferung. 2. Verfügung des Justiz⸗Ministers. Nachstehende, von dem Herrn Minister des Innern über die Aus führung der Detention rückfälliger Diebe bis zum Nachweise des ehrlichen Erwerbers, resp. der Besserung, an die Königlichen Re⸗ gierungen erlassene Cirkular⸗Verfügung wird hierdurch zur Kennt⸗ niß der öffentlichen Gerichtsbehörden gebracht. Berlin, den 8. Fe⸗ bruar 1850. Der Justiz⸗-Minister St mon s. An die Königlichen Gerichts⸗-Behörden. . .

p. Cirkular-Verfügung des Herrn Ministers des Innern. Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 260. Sep⸗ tember d. J. nach erfolgter Communication mit dem Herrn Justiz⸗ Minister und im Einverständnisse mit demselben eröffnet, daß, nach— Dem die Cirkular-Verordnung vom 26. Februar 1799 aufgehoben worden ist, die lediglich auf Grund derselben getroffenen allgemei nen Anordnungen wegen Ausführung der Detenlion rückfälliger Diebe bis zum Nachweise des ehrlichen Erwerbes, resp. der Besse⸗ rung, von selbst ihre Erledigung finden müssen. Im Sinne jener

Cirkular- Verordnung lag es nicht, daß die Detention nothwendig über den Zeitpunkt der erkannten eigentlichen Freiheitsstrafe hin⸗ ausgehen sollte, so wenig wie solches auch in der allgemeinen Be stimmung, Landrecht Thl. II. Tit. 20 8. 5, ausgedrückt war. Es blieb also der freien Beurtheilung bei Beendigung der bestimmten Strafzeit überlassen, ob jener Nachweis schon als erbracht anzu⸗ nehmen sei.

Dagegen bestimmt der nunmehr wieder zur vollen Anwendung kommende §. 1160 a. a. O. ausdrücklich, daß beim dritten Dieb⸗ stahl die Detention nach ausgestandener Strafe stattfinden soll. Daß die dabei beabsichtigte Verschärfung der Strafe des zweiten Diebstahls in einer Verlängerung des Verlustes der Freihrit 6e stehe, ist schon durch das jener Cirkular-Verordnung vorhergegan gene Reskript vom 22. Juni 1796 (Rabe, Band 3 S 1 98. 2 drücklich ausgesprochen. So wenig die Gerichte sich nunmehr e. brechen können, beim dritten Diebstahl auf Detention nach ausge- standener Strafe zu erkennen, so wenig können aber auch die Bi rectionen der betreffenden Anstalten sich entbrechen, in allen Fällen, in welchen auf solche Detention nach ausgestandener Strafe in Folge der Aufhebung der Cirkular-Verordnung wirklich erkannt ist, der Bestimmung des Erkenntnisses in jenem Sinne zu entspeechen Wenn darin auch in Rücksicht auf die jetzige Ueberfüllung der Zuchthäuser ein Uebelstand gefunden werden muß, so kann dem felben doch nicht anders als durch neue gesetzliche Bestimmungen abgeholfen werden, welche, wie namentlich in dem neuesten Ent wurfe des Strafgesetzbuchs beabsichtigt worden, jene Detention be seitigen. Was die Dauer der Detention betrifft, so steht, da ein Minimum nicht bestimmt ist, und eben so wenig von den Gerichten auf eine bestimmte Dauer zu erkennen ist, nichts entgegen, sofort nach Ablauf der im Erkenntniß bestimmten Strafzeit, aber auch erst dann, die erforderlichen Recherchen anstellen zu lassen und die T tention nach ausgestandener Strafe nur so lange dauern zu lasf als bis der erforderliche Nachweis für erbracht zu erachten ist Hiernach hat nunmehr die Königliche Regierung verfahren sen und demgemäß die Directionen der Strafanstalten Ihres Be zirks mit Anweisung zu versehen. Berlin, den 29. November 184 Der Minister des Innern Freiherr von Manteuffel.

An die Königliche Regierung zu Marienwerder.

Abschrift zur Nachricht und Nachachtung. Berlin, vember 1849. Der Minister des Innern Freiherr von M An sämmtliche übrige Königliche Regierungen, mit 2 chluß jenigen zu Aachen, Koblenz, Trier und Köln.

Marienburg, 18. Febr. (Königsb. Ztg.) Das Wa ist in 24 Stunden um 7 Zoll gestiegen und steht jetzt 14 Fuß Zoll. Das Eis außerhalb der Eisbahn hat eine Stärke von 24 Zoll. Sachverständige hoffen, daß die Eismassen sich leicht nach Aufgang des Stromes fortschieben werden; dagegen steht ein starker

Druck durch große Wassermassen von oben bevor, und läßt eine ent stehende Eisstopfung unter solchen Umständen große Gefahr vorher sehen. In Folge des Thauwetters vor wenigen Tagen ist die Com⸗ municafson auf der Straße von hier nach Königsberg sehr unter⸗ brochen. Von Elbing bis Frauenburg liegt noch so viel Schnee, daß Wagen schwer oder gar nicht fortzuschaffen sind; während von Frauenburg ab nur noch stellenweise bis gegen Brandenburg mit Schlitten gefahren werden kann. Es waltet der Uebelstand ob, daß die Wagen in ein anderes Geleise eingreifen, als die Schlitten, und daß die Chaussee nur eben für die Schlittenspur geschaufelt wor-

den, daher ein fortwährendes Schwanken und Durchschlagen mit einer Fahrt auf Wagen unvermeidlich ist. Die königsberger Schnell⸗