We rthsbestim mung un
Anordnungen
S lemi gebühr
Gebührenbemessung Sieuerysl chtigen schr
3a , , ee, e e tge, durch
tlich , n, t Instanzenzug. , be
n , , e,, ei, , . bis dher ! e, gn. den seeht im geh rigen Suge des Rekurses grag eine Gebühr das Ausmaß derselben findet
Minsstetunm entrichten ist oder nicht ein gerichtliches
Lersahe . . bung. 30 Tagen vom Tage der
. sichtigen bekannt gemachten eingezahlt worden, so kann sie von
mündlich oder schriftlich dem Schuldigkeit an gerechnet, nicht
Steuerbehörde auf dem Executionswege eingebracht werden
324
und der Schuldner ist verpflichtet,
die Kosten der Einbringung zu V
a. mam , hhrenberichtigung wird, wenn über
un. * geschehen . wurde und die selbe vor nagemerkt und diese Bestãäti
eschriebene Abgabe wirklich
V.
das Rechtsgeschäft eine Urkun de liegt, auf jedem Exemplare derselt
aung dient zum Beweise, daß die
,, em Zahlenden eine Quittung ertheilt. . bührlich erichtigten ö r im oder einen Rechnungs 0 Dan schriftsmäßigen Betrag
luna des ungebührlich entrich
168 Jahren nach zeit st ver 1 n ö und — 111 aj unterlass t Wird unterlasse ; 3 ö ien der Größe nd ; ] , ö sem lImte in 3 Finbeßunga bestimmten Amt zun inhebung bestimmlen Am! ĩe Anne r Anzei — 611 ,,, Sezen en P nten de 7 4 1 . J 1 11112 on einem Rechtsgeschäft 2 ung Werthes zu entrichten ist ö , Imte 9 srist bei dem zur Empsfangnahn 1 161 ‚ 2541 J z st ist diese Unterlassung l l : . M ( — ] ( ven n nel 11 Gefällsverki ng . 6 . 51 1111 1 (hl ; ; . 1 1 1 t u Folg ; 15 . 1 1 z 1e nel ß 111 1 1 lrkunden od Ur . . a l Ingabe nad 1 snrichtigkeit s 9 — ⸗ 1 . nl s msir * 11 1 1 1 h s Gef saworki n ben etUunge ( 2 — 1 c 11 1 in f ; 1indeln, und mi ur (Gebühr verkürzt rau es J ' — strasfen = 61 11 235 et n — el 5. ett lche Anzeiger l ingen dies I J reif ha rücksichtlick Belohn reise M ; 9 9 nu J 861 — 91 11 [ * 16 nwent — t l um 10 it lu sschl J J ĩ ei 1 * 1 ‚ ! Vwech z 106 5 ) 206 ( 71 60 ) 0, 000 060 (II 16, (0 ) 60 6006 069 60660 2 06) J 8 1 j J 06 6 4006 900 10,000 20 zer 40.000 Fl st von je 2000 Fl ine Mehrgebüh on 1 u entrichten, vobei ein Restbetrag Unter 2b H u doll anzu nehmen ist f 1 4 ür andere r l es Gegenstand stempelpflichtige unden mit Ar l der Uebertragung de igentk 8 u eweg Sachen 1 26 N Kl 18 206 206 106 ( 10 0 160 0 10 15 100 200 320 200 300 15 300 100 J 4 ) 100 060 2 809 1200 J 12600 1600 1600 2000 J 20006 2406 ( 2400 3200 5 8 3200 1000 10 16000 18059 2 364 1 18006 50600 * 14 5600 » 6400 106 . 70) R 6400 7200 .
200 8000 20 üiber 8000 Fl. ist von je 400 Fl. eine Mehrgebühr von 1 FI.
entrichten, wobei ein Restbetrag unter 100 Fl., als voll anzuneh
men ist
für das lombardisch-venetianische Königreich. ö für Wechsel. bis 300 Lir. — Lir. 15 Cent. über 300 Lir. ) 600 . 6500 . 1 1,050 ; „530 m v 1,050 * 1,500 . 1,500 5 — ,o 3,000 5 — 4,500 7 * 265 * 4,500 5 n 6,000 * 3 5 y 6, 000 * 12,000 * 6 » n , n 2 1 1 n J 24,000 ; * 30,000 „ 15 * n , „86090090 18 * — ?
außer der Gebühr auch noch Gemeindegesetz
zewährleistung Fortbestandes vor liegend l
Einheit in der Gliederung der
— —
ich dargestellt hat,
1 1 steh er n g. unt
bindung aller seiner Bestand
gebuüh denfreien
1830 an zu i
g ausnahmsweise Bemessung der S
nicht unter
] Stempel gesetz
einer Uunbeneglichen ö als Männer des praktischen Lebens auch bef ihigt sein barten, den
Desterreich, Ober Steyermark, folgenden Erlaß , „Mit dem Erlasse vom 2. Ottotek ich die ,,, . Gem regelt
Verschmelzen chen, wir sprechen es offen aus, den bekannten Vorschlägen der
Wiener Zeitung und den Erläuterungen, welche die halbofsi J 9
s Ve reinigung Ei. n 6 * sind, har es bela uh, — der Bildung . Neben⸗Gemeinden ich eit allem Ei. obliegen, und hne sich an d Vorarbeiten
inneren 4 und
diesen Unterschie s Gemeindevorstehers bekannten Vorschlägen beabsichtigte allerdings als ein geeignetes Mittel angesehen werden, nur dürfen hierbei die Interessen der einheimischen Arbeit nicht gefährdet, und es muß der letzten in dem Maße Rechnung getragen werden, als es ihre vitale, volkswirthschaftliche und soziale Wichtigkeit uner läßlich erheischt. Da wir nun von diesem Gesichtspunkte die öster Es ist auf dieselbe von den Behörden keine Rücksicht zu reichische Zollreform auffassen, sei uns auch gestattet, anzunehmen,
Gemeinderäthe Ge meinde bezirke i Gemeindebezirkes Bestimmung des
Recht zusteht,
pies . . l t ein werden, ) organisatorische des Gesetzes und zum i n der Gemeinden und des s auszuführen. been Gesetz unter
muß der 5.
,,. Aufenthalt Gemeinden das dat gar keinen Einfluß auf
Fractionen zu . das Geschäft der Bildung der Ge⸗ Ortsgemeinden
, ngehalte n
325 nehmen. Den konstituirten Organen der Gemeinden wird es seiner Zeit zustehen, von diesem Rechte Gebrauch zu machen. In Betreff der größeren Grund⸗Komplexe, wovon der 8§. 69 Erwähnung macht, beziehe ich mich auf den Erlaß vom 14. tember 1849 Sobald die Gemeindelisten über die allen falls erhobenen Reclamationen richtig gestellt sind, sind dieselben öf⸗ fentlich kun zumachen Hiermit ist der Akt der Bildung der Ge—
meinde geschlossen. ine weiterr Instruction wird die Weisungen enthalten, die bei der nach diesem Akte vorzubereitenden und ein— zultitenden Wahl des Gemeinde ⸗Ausschusses und des Gemeinde⸗ Vorstandes zu berücksichtigen sind. Nach defusti geschlossener Bildung der Gemeinden wollen mir Ew. Hochwohlgeboren die be rksweise abzufassenden Verzeichnisse der neuen Ortsgemeinden nach dem in der Anlage mit folgendem Formulare vorlegen, wobei ich die genaue ortographische Benennung der Gemeinden besonders mpfehlen muß. In di e sind die etwa sonst chtigen Momente einzi 0h boren wol iernach die entsprechei ezirkshauptmänner — l leberzeugat daß n n er hohen der Auf . idelt, lebhaft durch sin echne R ß Ew. Hoch hlꝗe z ang diese ehalt e sterstehenden Org R 1b (he! h 1Uun thätigen Vorwärtsschreit fern werder fange viichern 1 I l J I pryg 19. Febr. Das heutige Con t 1 ( Denkschrift der böhmischen Industrielle die nt R hland betreffend, mit: politischen Sti d vei letzte ꝛ en all ahren Vaterlan l ‚ e 14 Pl — . 1 u nus gefallen sind, die e tit F 1Imgest iltung J ni dure . 1 (l 44 1 lel — Di bonne 6 n 1 imm tiefer eindringenden Ueberzeugune cht ine m pf — ö efestigung der Ruhe u ing Wi bung l Hüter kehrs und das s — uen zukur ! reid Wer woll J 16 ser tröstlichen Lage des Reiches die gi (In unsterbliche Ve nst 1 J 16 jefahrvollsten Zei l Geschichte in einer Zeit, wo alle Ban er staat nheit des Reicl lös mit Regieru eifen . rhabenem berufen n ĩ in war zu in erfol 6 ein Kriege sind durch unser treues und sieg t; eine gefährliche destruktive Parteien Ven werk durch J . senen harten der 1d in feiner Wesenheit der nähe ie organische ie En ig in d Boden eine neue s und ern pslege und das Gemeindewesen, schreiter Durll hi entgegen, und ihre Grundlagen berechtigen zu großen Er l igen für die Zukunft Wir Unterzeichnete, deren Wohl und Wehe zumeist von politischen Umn älzungen, von Krieg und Frie n bedin ist, sind mit Auge Schritt für Schritt len Del ) soölgt Ul können beim en rium für Streben, die constitu tionelle Neugestaltung O sten zu führen und für die bisherigen s ankbare Anerkennung nicht versagen. Möge istitutionellen Geiste das große Organisationswe — tsetzen, die staatliche Einheit des Reiches in der innigsten Ver
lheile immer mehr befestigen, und Eu opa und die Nachwelt wird ĩ
i seine Thaten bewundern, und der ürke Arm aller Vaterlandsfreunde wird es stützen.
Nan 1 119 ⸗ Ran konnte zuversichtlich erwarten daß in dem Maße, als
die verfassungsmäßigen und organischen Arbeiten der Regierung
Vollendung näher rücken, das hohe Ministerium seine stei
zende Aufmerksamkeit auch den volkswirthschaftlichen Zuständen des
he uwenden und auch in diesem Bereiche die Bahn des Fort- schrittes betreten werde; denn fürwahr, auch auf diesem Felde ist nanche alte Schuld abzutragen, mancher Fehler gut zu machen. wir behaupten, jetzt, nachdem die Feinde der Einheit des Rei überwunden sind, und der Donner der Kanonen die Sense des ndmannes und den ammer der friedlichen Werkstätte nicht mehr täubt, ist die Fürsorge für die einheimische Arbeit die wichtigste lufgabe sü— die Regierung, soll die erstere durch Entmuthigung ht erschlasffen, di nicht in Lethargie und Armuth versin d sollen die höl Lasten, welche durch die Neugestaltung ller Ver al 1 — 16 haushalle rwachsen, 1 ber wendigen — tande J . Uer) lichtigen ve decku l kurze zeit in der Wiener zeitung Vorschläg ber die 6sterreichische lreform bi tive, welche die Regi rung auch auf die⸗ Felde ergriffen Ihre Tragweite ist eine so ungeheure, eine das Güter und Erwerbsleben Oesterreichs durchgreifende, daß riese Vorschläge mit Recht, nicht nur in unserem Kaiserstaate, son⸗ dern in ganz Europa Sensation machten und einer viel seitigen Er rterung unterzogen werden. Wenn auch wir Unterzeichnete unsere mmen darüber erheben, so geschieht es darum, weil das in die⸗ Vorschlägen ausgesprochene Vorhaben der Regierung unsere spe len Interessen zunächst und zumeist berührt, weil wir die rtreter der wichtigsten Manufakturzweige des industriereichsten landes unser Reiches und als die Träger großer, der ein misch l Arbeit 1m Vertrauen 41 bestehende 06* zesetz 901 idmeten Kapitalien wohl mit Recht auf die Beachtung unserer Stimmen in
eser Angelegenheit Anspruch machen , unt wir endlich
genstand vom praktischen Gesichtspunkte aus zu beleuchten, wel
zielle Austria darüber gegeben hat, in einem geringeren Grade zum Maß und Ziel gedient zu haben scheint. Wir begreifen, daß, nachdem Oesterreich bis vor kurzer Zeit noch mit schweren Kämpfen in seinem Innern beschäftigt, durch den Drang der letztjährigen Um wälzungsperiode seine Stellung in Deutschland gefährdet sah, ihm nun vor Allem darum zu thun sein muß, den ihm dort gebühren⸗ den Rang zu behaupten. Zu diesem Zwecke mußte die nach den
l Zolleinigung mit Deutschl land
Zolleinheit mit Deuschland v . ischen , e mit letzterem l die Revision des g. den Arsch angeordnet wurde, ö weise und a llmälige 9 zbnuiz v des 8 Sgutzollshsem
zu Gunsten
zer zollung nach Aufhebung der
Verhältnissen
im ä al bn, die Liga e 3 i 8 na zahlreichen Realschulen
ale ler u a arbeitenden gelusen 3u Handels geist spo Unthätigkeit,
eniger Intellige intern ,
geschrittenen Feudaldruck, den ö gewerblichen rung, . Die 6d nsumt ionsf er aten
in England,
e . rnehm unge n
ausländische Lr , ut isfen angemessenen F einheimische Arb
eichtachtung
ortschrittsgeist⸗ , ermuthigen
unbef sch adet
vorhanden, e. in un h e eüs. oonstitutianellen ß herrschenden Regierung an alt nöthigen run zsmitteln
80 ha bung
ammt tthl ff in
ind ustri ie len
konsequentere Handhabung
vb aftigu ng
. hen , , unserer T ich, . s Finanzwache Gran ken ü fsther suchte durch cee sich zu verschaffen, was anständigen ; l⸗Defraudation
zbrauch seines den 6 angestrengten T und so geschah es, f offen und in einem Maße begünstigt wurde, von ie ; wo das Prohibitiv⸗Systen gi Zweige müßte zuerst begonnnn werden; Douane, und die kann dem Schmug⸗ Hierbei leuchtet uns
Ahnung hat. xer gien in die sem Besoldung der ermög 36 . Auswahl der Bedientesten, gel ein starker Hemmschuh angelegt werden.