nachzuahmenden
industriellen n praktischen Erfahrungen zurückweisen, ir von Industrie
werden, welche
mit denselben g
326 hl begreiflichen Gründen nicht einmal im konkurriren können, welches aber in dem furchtbarer ist, welches nur seiner perfiden Politik wegen dem Aufruhr in Ungarn und Italien ggoistschen 9 . hat und welches sich heute noch bemüht, den Vor schus gelt is ca otrer in durch öffentliche Demonstrationen zu Fsterreichisch Sta . ö ᷣ . öosterre re gen , auf das benachbarte Deutschland der kleinste
mit welchem wir aus wo rechtlichen Handeleverkehr unehrlichen Verkehr noch
w ährend ; ; 1. 2 436 de,, n. . hebkn wir gegen ein isolirtes österreichisches 9 l ut kei ntftele, ! 2, 6 66 f̃ wol ches Antheil . unsele Stimmen mit aller Kraft, welche uns un— Schu tzzo ll! die Liebe zu unserem gemeinsamen Vater—
„berzeugung und. ̊ 3 R — we. Man kann mit Bestimmtheit annehmen, daß, da (un deten ichisches isolirtes Schutzzellspstem nur ein vorübergehendes, bahcr provisorisches sein könnte, der größere Theil der Zollange stellten seine unsichere provisorische Stellung nur dazu benutzen würde, um dem Schmuggel noch mehr Vorschub zu leisten, und seine Zukunft durch Ersparnisse im Wege der Defraudation zu decken, wir daher am Ziele nicht gekräftigt, wie es die Absicht der Regierung ist, sondern entkräftet mlangen müßten, und noch unfähiger wären, die Konkurrenz mit deutschen Industrie halten zu können. Wir betrachten es aber auch als ausgemacht, daß durch die olleinigung mit Deutschland, besonders wegen des daselbst mehr
ere Ue
.
in Oesterreich nich
die Regierung selk eine nachhaltigere Nahrung u
Kolonialwaaren ialien einführen.
Schutzzollsystem unser
1èManufak ber sich vermindern durch eine ver
reichischen Gewerbe
itende Einfuhr
olgerecht die Ausströmung des Geldes
agenswerthem / sosst vn Es sollte gegenwär
r Einfuhr um so mehr entgegen
an und für sich häöchst ifakturwaaren geschehen, welche
wäre, auch es österreichischen dem Umfange bemächtigen
nothwendige Beispiel sweise
hung abgeht.
elege dafür,
ung der gegenwärtig eingeführten circa“ ihre höchste Potenz für die
eich verwendete
auswärtigen
die Lage kommen, se
entwickelten Handelsgeistes, die dortigen Interessen größere Vortheile erlangen werden als die unsrigen, und wir sehen nirgends die oßen unmittelbaren materiellen Vortheile, welche uns durch diesen lnschluß in Aussicht gestellt werden. Während uns Deutschland zegen der dert schon in vielen Zweigen vorhandenen berproduc⸗ zu nur überfüllte Märkte bietet, öffnen wir ihm durch den Zoll anschluß jene österreichischen, mit Naturschätzen reich gesegneten obländer, wie Un zarn und Galizien, welche sich ausschließlich mit dem Ackerbau beschäftigen, und welche nunmehr, durch die Entfes
2 1 le
selung des Grundes und Bodens und durch die neuen constitutio— nellen Institutionen, zuverlässig einem größeren Wohlstande entgegen gehen, daher auch consumtionsfähiger als seither werden müssen, mithin auch geeignet wären, fürderhin unserer einheimischen Arbeit
nd Belebung als bisher zu gewähren
Deshalb wären auch unsere Wunsche hauptsächlich und ver züglich auf den Fortbestand s Prohibitivsystems gerichtet, da es außer Frage steht, daß es bei der neuen Ztaatsform leichter zu iner Wahrheit gemacht werden kann, und weil di ses System auch fein Hinderniß wäre, die gewerblichen und landwirihschaftlichen Zustände in Oesterreich auf einen hohen Standpunkt zu bringen. Wir ziehen aber die Zolleinheit mit Deulschland dann vor, wenn
uns nur die Wahl bleibt zwischen ihr und einem isolirten öster
reichischen Uebergangs- oder Schutzzollsystem, und opfern als gute s Prohibitiv⸗Systems
Dh 8,
österreichische Patrioten selbst die Vortheile des wenn die Zolleinheit mit Deutschland für den österreichischen Saat politische Nothwendigkeit werden sollte. Doch soll dann ganz Deutschland, also auch die her außerhalb des Zollvereins stehen den Länder und Gebiete, mit in den Zollverein eingeschlossen wer den; nur ein Zolltarif das beiderseitige Zollgebiet umfassen, und ein hinreichender inabesondere dem Standpunkte der österreichischen In
.
ustrie mehr angemessener Schutz, als ihn der bisherige Tarif des
reines bietet, welcher Tarif, wie die Klagen der süddeutschen tagten beweisen, der Arbeit einen ausreichenden Schutz in ihrer Gesammtheit nicht gewährt, seine Basis bilden. In einer solchen Zoll⸗
.
einheit mit Deutschland hätten wir wenigstens den Vortheil eines grö— Marktes, hätten wir den Vortheil einer
1 11
ßeren, wenn auch überfüllt bereits wohl organisirten erprobten Douane, unseres wohlfeileren Arbeitslohnes, uͤnserer reichen Kohlenlager, unserer zahlreichen Was erkräfte Und die Reichhaltigkeit der Rohstoffe für uns; würden die Gränzen des Zollgebietes und die Umtriebe des Schmuggels, l sonders mit englischen Waaren, bis an die entfernten Ufer des Meeres gerückt sehen; hätten das Bewußtsein, daß eine, durch hun— jährige gleiche Schicksale uns befreundete und theilweise stamm zerwandfe Nation, sich mit uns zu Tische setze, um die Früchte der beiderseitigen Arbeit in Eintracht und Frieden mit uns zu genießen. könnten uns hierbei der Hoffnung hingeben, daß besonders Böhmen in jenen Industriezweigen, in welchen Deutschland
1101 O1 uns voran ist, dieses einholen kann und wird, weil uns neben den
62 34 6 2 nnn punkte eines Zollgebieles von
Anschlusse jedenfalls so große Vortheile ziehen wird, daß die allen
73 18 2 bezeichneten lokalen Vortheilen auch noch willige, höchst bildungs fähige und fleißige Arbeiter zur Hand stehen. Wir hätten den Trost, daß unsere landwirthschaf liche Bevölkerung, gleichsam im Mittel
4956S
n 70 Millionen Bewohnern, aus einem
älligen Verluste, welche einzelne Gewerbszweige und zu allermeist einige städtische Kleingewerbe dadurch erleiden dürften, wieder auf l
wogen werden. Und wir erkennen endlich in einem auf eine ma
gewogen
Stützpunkt gedient
größten Kalamitäten Folgen auch ef l hen, daß die ftigung daraus erwachsen, zumeist, ja bei mmen würden, jenem L
// / ö
zum Administrator bestellten Oekonomen Gustav Kupsch in Kriescht erfolgen können.
O.,, den 19. Februar 1850.
he Regierung, Abtheilung für die Vern altung Steuern, Domginen und Forsten.
kerielle Basis gestützten mittelcuropäischen Staatenbunde das wirk samste Mittel, die im Interesse der Einheit des Reiches liegende Wohlfahrt Ungarns und Galiziens, so wie Italiens rasch zu för dern und überhaupt Bildung und materielles Wohlsein, in welchen wir die kräftigsten Stützen für politische und nationale Freiheit erblicken, zu einem Gemeingute aller Verbündeten zu machen. Wir glauben daher nur eine Pflicht zu erfüllen, indem wir folgende Punkte der hehen Regierung zur Berücksichtigung nach
drücklichst ans Herz legen;
J. Das gegenwärtige österreichische Zollspstem soll nur zu Gun— etwa aus politischen Gründen nothwendigen Zollan— Deutschland aufgehoben, und in diesem und Handelseinigung ein
schlusses an das gesammte Falle für die Erzielung dieser Zoll me arif gemeinschaftlich berathen, festgesetzt werden, daß darin der einheimischen Arbeit der ihr ge bührende Schutz gesichert werde.
II. Es ist eine unausweichliche Nothwendigkeit, daß der Ueber— gang zu dieser Einigung durchaus nicht in der, in den bekannten ministeriellen Vorschlägen beantragten Aus! ĩ Verhandlung wegen Les Anschlusfes und nach deren Resultat seiner Zeit der Moment der zu erfolgenden Einigung in angemessener Frist voraus bekannt zu machen, als nö thige Richtschnur für di aber sei mit Ausnahme der Aufhebung der Zölle auf Röhprodukte und etwa der oben angedeuteten wünschenswerthen Verbesserungen isheriges Zollsystem nicht nur ganz aufrecht zu erhalten, sondern auch durch Verbesserung der Doöuane dafür zu sorgen, daß es insbesondere in unserem Italien, des Schmuggels zum Nachtheile des Staates und der einheimischen Arbeit in einer beispiellosen, alle Gesetze verhöhnenden Weise über hand genommen hat, jützung unserer Gränzen.
Als dringendste und wirksamste Vorbereitung zur Umge staltung unserer Zollverhältnisse halten wir vor Allem die soforlige Beseitigung der ungarischen Zwischen-Zollschranken für nothwendig. 7 der Reichs-Verfassung würde der österreichischen Gesammt-Industrie eine neue Kräftigung zu Theil, Ungarn aber in die Lage versetzt werden, f hochwichtige Wirksamkeit mannichfaltiger Productionskraft reich gesegnete Handels-Einigung mit Deutschland Die Einführung der, nanz⸗Ministers vom 10 keit gewürdigten Filialen der Nationalbank, überall da, volkswirthschaftlichen
alten wir für das
Das Abonnement beträgt
3 Rthlr. fũ
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des Preuß. Staats⸗
meinschaftlicher l ne ieses Blatt
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis ⸗ Erhöhung. Bei einzelnen nummern wird
der Bogen mit 25 Sgr. berechnet. Behren ⸗ Straße nr. 87.
nung statffinden. sei vielmehr sofort einzuleiten
e Industriellen. Bis zu diesem
des Zolltarifs, unser
Staatsschulden-Dokument über den in den bestehenden oder in Zukunft zu erlassenden Gesetzen bestimmten Betrag hinaus aus⸗ stellen oder durch Andere ausstellen lassen, auch mit allem Fleiß und allem Nachdruck darauf halten und dafür sorgen wollen, daß die ihrer Verwaltung anvertraute Staatsschuld prompt und regel- mäßig verzinst, das Kapital aber in der durch die Gesetze vor⸗ geschriebenen Art getilgt werde, dieser Pflichten und der übrigen, ihnen mit eigener Verantwort- lichkeit übertragenen Obliegenheiten durch keine Anweisungen oder Verordnungen irgend einer Art abhalten lassen wollen.
amten und deren Anstellung ob, außerdem aber haben die Mitglie⸗ der mit ihm gleiche Befugnisse und gleiche Verantwortlichkeit. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt, bei Stimmen gleichheit entscheidet die Stimme des Direktors.
In Verhinderungsfällen wird der Direktor von dem ältesten Mitgliede vertreten.
nachdrücklichsti
Amtlich er Theil. Deutschlan d.
Wasserstand. Erlaß des Ministers des Innern in Bezug auf
Preußen. Oesterreich. x das Gemeindewesen.
Marienburg.
und daß sie sich von Erfüllung
dieser Erfüllung Verhandlungen der Abgeordneten⸗-Kammer. Staats schulden bleiben
ö Der Hauptverwaltung der Braunschweig. Verhandlungen der Abgeordneten J
1) die Staats schulden⸗Tilgungskasse, 2) die Kontrolle der Staatspapiere untergeordnet.
Braunschweig.
rzubereiten, welche besonders dieses, Oldenburg. Frankfurt.
sammlungen.
Oldenburg. Landtags-Verhandlung. Frankfurt a. M. Verhandlungen der gesetzgebenden Ver=
— Vermischtes. Ausland.
ö. Gesetz gebende Debatte über das Unterrichtswesen.
tfalten be —— - ⸗ entfgsten Die Staatsschulden⸗Kommission übt die fortlaufende Kontrolle über alle, der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden unter eigener Verantwortlichkeit übertragenen Geschäfte (8. 6). drei Abgeordneten der ersten und drei Abgeordneten der zweiten Kammer und aus dem Präsidente
Der Hauptverwaltung der Staatsschulden liegt ob:
a) die Verwaltung der Passiv⸗ Kapitalien des Staates, welche als allgemeine oder provinzielle Staatsschulden ihr durch die Verordnung vom 17. Januar 18290 wegen der künftigen Be— handlung des gesammten Staatsschuldenwesens (Gesetz⸗ Samml. S. 9), durch die Ordre vom wegen Regulirung des von der Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden übernommenen Provinzial⸗Schuldenwesens (Gesetz⸗
7) und durch den Erlaß vom 25. April 1848 über die verzinsliche Annahme freiwilliger Beiträge zur Be⸗ streitung der Staatsbedürfnisse (Gefetz⸗Samml. S. 117) zur Verzinsung und Tilgung überwiesen sind oder durch künf— tig zu erlassende Gesetze werden überwiesen werden;
b) die Verwaltung der zu diesen Zwecken bestimmten Verzinsungs«“, Tilgungs- und Betriebsfonds und aller sonstigen, ihr bis jetzt überwiesenen oder künftig zu überweisenden Fonds;
c) die An- und Ausfertigung, Ausreichung und beziehungsweise Wiedereinziehung der Staatsschulden⸗Dokumente im Falle der Aufnahme von Staatsanleihen nach Maßgabe der dieselben anordnenden Gesetze;
und Ausfertigung, Ausreichung und beziehungsweise Wiedereinziehung der Kassen⸗Anweisungen, so wie die Auf⸗ sicht über den Verkehr mit denselben, in Gemäßheit der Sr⸗ dres vom 21. Dezember 1824 (Gesetz⸗Samml. S. 238), vom 14. November 1835 (Gesetz Samml. 1836 S. 169), vom 5. Dezember 1836 (Geset⸗Samml. S. 318) und vom 9. Mai 1837 (Gesetz- Samml. S. T5), so wie des §. 8 des Statuts für die ritterschaftliche Privatbank in Pom⸗ mern vom 24. August 1849 (Gesetz⸗Samml. S. 359);
e) die Einregistrirung der Staats-Garantieen;
f) die Ermittelung und Verfolgung der Fälschung oder Nach ahmung aller als Geldzeichen umlaufenden Papiere, welche gesetzlich in den öffentlichen Kassen statt baaren Geldes an genommen werden müssen, insbesondere der Noten der preu⸗
n Bank in Gemäßheit des 8. 30 der Bank
vom 5. Oktober 1846 (Gesetz⸗
Sie besteht aus Frankreich. Versammlung. 2 . Truppenmusterungen Cirkular in Bezug auf die Februar-Feier. — Wahlen
erkennen läßt, ausgiFebigste Beförderungsmitt . n ,,,, ennenden Mitglieder der Staats- soluter Stimmenmehrheit anf Wenn vor Ablauf dieser Zeit ein Mitglied sselbe aus der Kommis⸗ Ablauf der dreijährigen Eintritt ihrer Nach⸗
Changarnier's. — in Guadeloupe. Rußland und Polen.
mahlin des Großfürsten Konstantin. —
November 182 Die aus den Kammern zu schulden⸗ Kommission ahre gewählt. aufhört, Abgeordneter zu sein, so scheidet da Die in diesem Falle oder nach Amtsdauer Ausscheidenden fungiren bis zum
Entbindung der Ge— werden mit ab
Minister des Unterrichtswesens.
J ⸗ z P g ; gewährte Unterstützung den (Gen petersburg.
Wunden geschlagen worden wären. . Samml. S Börsen⸗ und Handels ⸗Nachrichten. Darstillung erlauben wir hohen Handels-Ministerium dringend vorzustellen men in Aussicht gestellten Handels von mehreren
Gewerbekammern,
ö
mtlicher Theil.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. 2c.
Nachdem die Köln-Minden-Thüringer Verbindungs-Eisenbahn-Ge— sellschcft in den am 20. September und 2. Dezember 1848 abge⸗ haltenen General-Versammlungen ihre Auflösung einstimmig be⸗ schlossen, das Bevorstehen derselben öffentlich bekannt gemacht, auch die Gläubiger zur Meldung aufgefordert und hierdurch den Be⸗ und 53 des unterm 4. Juli 1846 von Uns bestätigten Statuts (Gesetz-⸗Samml. für 1846, Seite 303 ff.), so wie den bezüglichen Vorschriften der §§. 28 die Actten-Gesellschaften vom 9. November 1843 (Gesetz⸗ Sammlung für 1843, Seite 341 ff) genügt hat, wollen Wir dem se hiermit Unsere landesherrliche Ge—
Die Kommission wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und Die Beschlüsse der Kommission wer- Zu einem Beschlusse ist die
Einführung Seiten wiederholt und lichst angesucht wurde, ᷣ den möchten, weil wir besonders ur Vertretung des volkswirthschaf (Folgen 104 m
einen Stellvertreter desselben. den nach Stimmenmehrheit gefaßt. Jr l Anwesenheit von wenigstens vier Mitgliedern erforderlich.
2 —
zen Interesses
erschriften.)“
8.66 Die aus den Kammern gewählten Mitglieder der Staatsschul⸗ werden vom Präsidenten in öffentlicher Sitzung auf ihren als Abgeordnete geleisteten Eid (Ar⸗ anuar 1850), der aber in der öffentlichen er Tribunals, unter Hinweisung auf seinen Amts⸗ r besonderen Obliegenheiten verpflichtet.
den⸗Kommission unter Hinweisung tikel 168 der Verfassungs⸗Urkunde vom der Ober ⸗Rechnungs kammer
Sitzung des Ob
Frankreich. eid, auf die Erfüllung ihre
zug auf das griechische Anlehen
zum Präsidenten und Lagrene's Drei Engländer, welche
diebstahls halber verhaftet wurden,
at sich heute durch? l lunge er §8
, Die Staatsschulden-Kommission erhält von der Hauptverwal⸗ tung der Staatsschulden die Monats- und Jahres Abschlüsse sowohl der Staatsschulden⸗-Tilgungs-Kasse über die zur Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld bestimmten Fonds, als auch der Kontrolle der Staatspapiere, und hat, so oft sie es für angemessen erachtet, wenigstens aber einmal halbjährlich, außerordentliche Revisionen der und der Kontrolle der Staatspapiere vorzunehmen. über Alles, was den Bestand, die Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld, so wie die Verwaltung der der Haupt⸗ Verwaltung überwiesenen Fonds, betrifft, von der letzteren Aus⸗ kunft zu erfordern und derselben ihre Bemerkungen und Ansichten zur Beschlußnahme mitzutheilen.
urzem des Versuche
*
des Gesetzes
9 ? . : ür, , gedachten Auflösungs-Beschluf nehmigung ertheilen. Urkundlich unter Unsexer Höchsteigenhänvigen Unterschrift und belgedrucktem Königlichen Instegel. 61
welche Nachricht niederdrückte. immte Rechenschaft über die Natur dieser schlimmen
nur, daß irgeni
Tilgungs-Kasse man vermuthete Sie ist befugt, er Bevölkerung stattgefunden habe.
etzten Tagen hat man den ältesten
ichten abzulegen, und Friedrich Wilhelm Samml. S. 435).
von der Heydt
ö. Die Haupt-Verwaltung der Staatsschulden bleibt auch künf⸗ tighin unbedingt verantwortlich: .
. Bezug auf die An und Ausfertigung und Ausreichung der verzinslichen und unverzinslichen Staatsschulben-Dofu' mente und der zu ersteren gehörigen Zins-Coupons nach Maß⸗ gabe der Gesetze (8. 5 a, c und ); für die Feststellung noch nicht anerkannter oder noch illiqui der Provinzial⸗Staatsschulden in Gemäßheit des §. 5 der Ordre vom 2. November 1822 wegen Regulirung des Pro— vinzial⸗Schuldenwesens (Gesetz⸗ Sammlung S. für die regelmäßige Verzinsung der ihr überwiesenen Staats⸗ schulden und für die unverkürzte Verwendung der der Staats⸗ Tilgungskasse zur Tilgung überwiesenen Fonds nach ihrem durch die Gesetze entweder für die Staatsschulden im Allgemeinen oder für einzelne Klassen derselben besonders fest⸗ gestellten Gesammtbetrage; insbesondere für die unverkürzte Verwendung der Domainen-Veräußerungs⸗ und Ablösungs-Gelder zur Schuldentilgung; für die Löschung, Cassatlon und Aufbewahrung der eingelösten
von Montmorency, einen Nußbaum, gefällt, Jahrhunderte
Bei dem jährlichen regelmäßigen Zusammentritt der Kammern erstattet die Staatsschulden⸗Kommission den beiden Kammern Bericht : e so wie über die Ergebnisse der unter ihre Aufsicht gestellten Verwaltung des Staatsschuldenwesens, in dem ver⸗— flossenen Jahre.
Die Rechnungen der Staatsschulden Tilgungskasse werden nachdem sie von der Ober-Rechnungskammer revidirk und festgestell: worden sind, der Staatsschulden⸗Kommission zugestellt, welche die⸗ selben zu prüfen und demnächst mit ihrem Berichte den Kammern zu überreichen hat.
estätigungs⸗-Urkunde, betreffend ng Köln⸗Minden⸗Thüringer Eisenbahn⸗Gesellschaft . ; 2 ꝛ;
! ings 6 isen ahn st . . ö Man erzähl
Staatsraths⸗Palastes J. genehmige Ich den
Straße von Guttentag über Mischline den zu diesem
den Bericht ausseemäßigen Ausbau der . . bis Peiskretscham⸗Malapaner E haussee durch zwecke gebildeten Bauverein und ; ö der vorschriftsmäßigen Unterhaltung der Straße das hung des Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Tarif; auch sollen die dem Chausseegeld— 39. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen zergehen auf die bezeichnete Straße Anwen gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
der Bergpartei welche Enthüllungen in Bezug auf ersten Jahres der Republik enthält, sehr allen sozialistischen Journalen von sein, dieses Werk nicht zu besprechen.
Uebernahme zur Erhel
s(Chausseen gültigen Die eingelösten verzinslichen Staatsschulden-D
nach erfolgtem Rechnunggsschlusse, und von der Haupt⸗-Verwaltung der Staats schulden in gemeinschaftlichen Verschluß genommen und nach ihren Litern, Nummern und Geldbeträgen zur öffentlichen Kenntniß ge—
übrigens nächstens eine neue Schrift dieser den jährlich, 2. ; j ö 5 * j 1ssi Memoiren Lucian X clahodde 8 schulden Kommission
; h 9 . r Ehaussee Polizei . bruagr-Revolutien enthalten soll 5
klärungen über die Fe
.
/ / / /
darauf ausreichende gute Gebäude 1
3
1è Kälber, jedoch keine Schafe.
nothwendiger Verkguf. bestellt übergeben.
rt en, ohne daß sein hat ermittelt werden können.
zel n werden daher vigiliren und
und uns zuführen zu
Königliches Kreisgericht Culm Culmschen Kreise belegene Rittergitt Bat— zufolge der nebst Hypothelenschéin in
toszewice Nr unserer Registratur einzusehenden Taye landschastlich auf
ö d 9 Kreisgericht. Deputirten, Blankensee, im hiesigen Gerichts-Gebäude in nothwen⸗ Subhastation versteigert werden Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Real-Gläu⸗— der Königlichen biger Schönfärber Ehrgott Philipp Haniß wird zu die — Maryland und Zelle, 3 von Kriescht mit Zurücklassung / MHälden und eines bedeutenden Pachtrestes
sem Termine zur Wahrnehmung seiner Rechte hierdurch
Die gerichtliche Tare schließt ab auf
in Abzug kommt, also mit Pf. abgeschätzt, soll in terminon 23, 363 2 hlr. 16 Sgr. pf. un 18,690 Thlr. 25 Sgr. und Verkaufsbedingungen in Hienststunden einzusehen. in den * ienststunden einzuseher Marienwerr.“ Königlicher
Herin Kreisgerichts-Rath von are
X
Charlottenburg ; ⸗ 64 8 J. a me, verzinslichen und unverzinslichen Staatsschulden-Dokumente
bis zur gänzlichen Vernichtung derselben.
In allen übrigen Beziehungen und Anweisungen des Finanz⸗Ministers Folge zu leisten, welchem sodann die Verantwortlichkeit für deren Inhalt obliegt.
Wilhelimin Der gerichtlichen Niederlegung derselben bedarf es nicht.
Gütertaration
vollständiges Betriebslehre,
z. Friedrich ey? hat dieselbe den Anordnungen Sobald die betreffenden Rechnungen der atsschulden⸗Til
gungskasse von den Kammern dechargirt worden sind, werden die eingelösten verzinslichen Staatsschulden⸗Dokumente von Kommissa rien der Staatsschulden-Kommission und der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden durch Feuer vernichtet und die Litern, und Geldbeträge derselben öffentlich angezeigt.
Auf gleiche Weise erfolgt die Vernichtung der in des §. V. der Kabinets⸗Ordre vom 14. November 1835 Sammlung 1836 S. 169) eingel östen, zur Circulat geeigneten Kassenanweisungen, sobald sie in den St löscht sind.
Die Immediat-Kommission zur Vernichtung eingelöster Staats— papiere wird aufgelöst.
Weinbereitung, Hohenheimer
Demonstrationen;
Nindyiehzucht,
„dtes Inventar, namentlich 41 Stück Pferde, ; . e ⸗ schaftsbetrieb,
hsen, 30 Kühe, 44 Schweine, 13 Stück Jungvieh,
Technologie; Zeidezucht; Institutsgärtner
Demonstrationen schafts⸗-Inspektor Hintz: förster Professor Frommann: liche G und Forstverwaltung, Forstgeschãäfi⸗ und Erkuͤrsionen; Professor Nördlinger: Fo Waldbau und Erkursionen.
i. Hülsf swissenschaftliche Fäl praktische Geometrie, * nung, Stereometrie, Trigonometnie, Anleitung zum Uebungen darin; Professor
ben Minister
Fer Acker in der Niederung ist 1ster Klasse, auf der öffentliche Arbeiten
Höhe 2ter, 3ter, auch 4ter Klasse, und wird vollstãndig
k Das Bedürfniß der Hauptverwaltung der Staatsschulden zur Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden und zur Bestreitung der Verwaltungskosten wird für jedes Finanzjahr durch den Staats⸗ haushalts-Etat bestimmt.
Insofern die Furch die Verordnung vom (Gefetz Sammlung S. 9) oder durch künftig zu erlassende der Staatsschulden-Tilgungekasse überwiesenen besonderen Staats-Einnahmen zur Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld nicht ausreichen, hat der Finanz-Minister die zur vollen Deckung ves Bedürfnisses erforderlichen Summen auf die bereitesten Staats Einkünfte anzuweisen.
praft. landw. Uebungen; Ober— forstliche Gewerbslehn«
59,588 Thlr. 26 Sgr. 8 P
wovon der Erbpachts-Kanon é 934 Thlr.
à Prozent käpitalisirt 17. Januar 1820
Staats schuldenwesens Staatsschulden⸗-Kommission.
Vom 24. Februar 1850.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
swerthaßker Ildwerthsberech⸗
sind im Büreau II vung einer
den 15. Dezember 1849. Siemens:
Kreisgericht. II. Abtheilung. der Pflanzen, — ö . 2 VI ö verordnen mit Zustimmung der Kammern was folgt: Die §§. VIII. bis XVI. der Verordnung vom
=
Zur Ausloosung der am 1,
J
einzulösenden 130 Stück Priorttäts-
Subhastations-Patent. sellschaft haben wir Termin auf
von seinem Verbleib weitere Nach Bestimmungen wegen Verwal— Homaine zu treffen, haben . 1. des pachtr⸗ stes unter
des Pachtkontrafts frucht⸗ eranlaßt gesehen zorwerke zur Siche— Administration zu
ihm verpachtet Das Erbpachtsgut Weißhof nebst dem Vorwerke Bor—
ir, nachdem Lie Exetu Beachtung der los vollstreckt worder Gefahr und Kosten
Elise, geborenen Stechmann, Borrißschen Eheleute ge— hörig, ist auf Antrag der Erben zur freiwilligen Suüb⸗— hastation gestellt und soll im Termine,
den 28. Juni 1850, Vormittags 10 Uhr, im Geschäfts- Lokale des unterzeichneten Gerichts vor dem Herrn KreisgerichtsRath Hartwich an den Meists
Interessen in
aigen sonsti=
Magdeburg, den 70. Februar 1850.
Botanik und Planzeichnen landwirthschaftliche Thierarzt Dr. Rueff: Thierheilkunde. Hülfsmittel der Akademie, 2c. giebt die Bekanntmachung für das Win⸗— ᷣ 235 dleses Blattes vom 28. August Auf besondere Ansragen at umgehend durch die unterzeichnete Stelle Aus- Zommer-Semester beginnt Eintretenden daß sie einige Tage vor Anfang des Im Februar 1850.
18290 wegen künftiger Behandlung des gesammten Staat wesens (Hesetz Sammlung S. 9) sind aufgehoben. Bestimmungen derselben bleiben in Kraft, gegenwärtige Gesetz nicht geändert sind. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichem Insiegel. Gegeben Charlottenburg, den
Botanik und Exrkursion?en Nördlingen: Aufnahmen,
m ach u
Es verbleibt bei der durch die Ordre vom 31. März 1827 genehmigten Einrichtung, wonach die im S. VJ. * Verordnung vom 17. Januar 1820 bezeichneten, der Staatsschulden⸗ m Behuf der regelmäßigen Verzinsung und Til— schuld überwiesenen Staats- Einnahmen von den Vermittelung
97 50 * ö 971 3 Jalt v.
; . Forstbotanik, Actien unserer Ge—
Hauptverwaltung der Staatsschulden ist eine von der all onderte selbstständige Behörde, oberen Leitung des Finanz⸗Ministers insoweit un⸗ mit der ihr nach 8. 6 dleses Gesetzes beigelegten
91 3 gor Ein iris neinen Finanz-Verwaltung abges bis 3 der le Eintrttsbe— l
welche jedoch der terliegt, als dies m ; Unabhängigkeit vereinbar ist. . Dieselbe ist unter die fortlaufende Staatsschulden⸗Kommission gestellt (8. 10).
Tilgungskasse zu gung der Staats Regierungs⸗ der General⸗
den 11. März e., Vormittags 10 Nachlasse der Gutsbesitzer Johann und in unserem Abminsstratiöons⸗Gebäude hier aubers zu welchem den Inhabern von Prioritäts-Mletien gegen Vorzeigung derselben der Zutritt gestattet ist.
tersemester in
1 ; he ; N ei 9. ' 1 (849 nähere Nachweisung Februar 1860
Friedrich Wilhelm.
Ladenberg. von der Heydt.
Hauptkassen nicht direkt, sondern durch Staatskasse in monatlichen Raten an die Staatsschulden
Tilgungskasse abgeliefert werden.
Aufsicht einer besonderen
bevorstehende
Direktorium der Magdeburg Cöthen Halle -Leipziger
Eisendbahn - Gesellschaft. Brandenburg.
r Siaate schulden soll fortan aus einem von Strotha.
Die Hauptverwaltung de l 361 Dieselben werden vom
a Direktor und drei Mitgliedern bestehen. Der Direktor und die Mitglieder der Haupt-Verwaltung der
Manteuffel.
bietenden verkauft werden. 195 Hohenheim,
gen Interessenten hierdurch emerken bekannt
Das Gut nebst dem Vorwerke Borrißhof hat einen Ankündigung der Vorlesungen Flächeninhalt von 1779 Morgen 115 Ruthen preußisch, Württembergischen Land- n.
gemacht, daß etwaige einem bisherigen Verhältniß als P genannten Vorwerke mit rechtlicher Wirkun
— ö ' Zahlungen für den 1e. Leese aus
wovon inclusive 185 Morgen 2schnittige Wiesen 405 ichen Akadene im Sommer- Ha
Morgen 55 Ruthen in der Niederung, es befinden sich s. Hauptfächer: von Direktor Dr. v. Pabst;
Staatsschulden leisten sofort nach Erlaß dieses Gesetzes und künftig vor Antritt ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Ober Tribunals nachstehenden besonderen Eid:
daß sie weder einen Staatsschuldschein, noch irgend ein anderes
Semesters eintreffen. . , . 1 . 6 k zugleich Minister sein. Simons. von Schleinitz.
er Königl. Könige ernannt. Der Direktor darf nicht
orst wirthschaft⸗ lb jahr 18590.
ns forsn. schaftlichen Akademie. ö es Ganzen, die Disziplin über
Dem Direktor liegt die Leltung d . ; ordneten Be⸗
die der Hauptverwaltung der Staatsschulden unterge
— ——