Fassung des Ausschusses mit der eventuellen Modification des Herrn von Lassaulx angenommen.
Hierauf geht man auf Absatz 2 des Artikels 6 des Regie⸗ rungs- Entwurfs zurück, dessen Berathung bekanntlich auf einen prãäjudiziellen Antrag des Herrn Kirchgeßner hin in der bbsten öffentlichen Sitzung vor der Hand bis zur Feststellung des Artikels 45 ausgesetzt geblieben war. Zu Absatz 2 des Artikets 6 hatte Herr Fruth eine Modification eingebracht folgenden Inhalts. Nach dem Worte: „Redacteur“ soll eingeschaltet werden: „oder dessen Stellvertreter“. Eine weitere Modification, welche der zweite Präsident Weis einbrachte, lautet: „Bei Zei⸗ tungen, welche im Königreiche herauskommen, beginnt der Lauf der Verjährung von dem Tage, an welchem die unterzeichneten Exem⸗ plare bei der Distrikts⸗ Polizeibehörde hinterlegt worden sind (Ar⸗
tikel 44), bei periodischen Schriften, welche mehr als einmal im Monate erscheinen, vom Tage, an weichem das erste Exemplar aus⸗ gegeben wurde.“ Eine dritte Modification, ausgehend vom Staats— Minister von der Pfordten, lautet: „Bei denjenigen Preßerzeug⸗ nissen, weiche der Bestimmung des Artikel 44 Absatz 1 unterliegen, beginnt der Lauf der Verjährung von dem Tage der dort vorge⸗ schriebenen Hinterlegung.“ Nachbem Herr Frutth und der zweite Präsident ihre Anträge mit Genehmigung der Kammer wieder zurückziehen wird zur Abstimmung geschritten, und Absatz 2 des Artikels 6 in der von dem Staats-Ministerium beantragten Fassung angenommen. ö ; Nach Artikel 45 des Regierungsentwurfes hatte ber Ausschuß die Einschaltung folgenden neuen Ärtikels beantragt: „Der Ver⸗ leger einer nichtperiodischen Schrift oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, der Drucker, ist verbunden, sich über den Namen, die Person und den Wohnort des Verfassers Gewißheit zu ver— schaffen und diesen auf Verlangen dem Untersuchungsgericht zu bezeichnen. Weigert er sich dessen, oder ist er nicht im Stande, der an ihn ergangenen Aufforderung zu genügen, so ist er unbeschadet der eigenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit mit Arrest bis zu 14 Tagen und einer Geldbuße bis zu hundert Gulden zu bestrafen.“ An der Diskussion hierüber betheiligen sich die Herren Boye, Freiherr von Lerchenfeld, von Lassaulx, Pr. Schmidt, König⸗ licher Staats-Minister von Kleinschrod und Referent. Der gedachte Artilel wird in der von dem Ausschusse beantrag⸗ ten Fassung angenommen. Ar ikel 46 des Regierungs⸗-Entwurfes lautet: „Die in den Artikeln 39 bis 45 angedrohten Strafen tre— ten auch dann ein, wenn der Inhalt der betreffenden Schrift nicht strafbar ist. Wenn aber durch den Inhalt der Schrift eine Ver— brechens⸗ oder Vergehensstrafe verwirkt ist, oder wenn mehrere poli— zeilich strafbare Uebertretungen zusammentreffen, so kommen die Be— stimmungen des Artikels 5 über den Zusammenfluß zur Anwendung. Das Nämliche gilt hinsichtlich des Rückfalls.“ Der Ausschuß hatte bis auf eine unwesenkliche Modifizirung des Eingangs die unveränderte Annahme dieses Artikels beantragt. Herr Kirchzeßner stellte hierzu folgende Modification. „Aus Artikel 46 wolle die Allegation der Nr. 45 gestrichen werden.“ An der hierüber eröffneten Diskussion betheiligten sich außer dem Antrag⸗ steller die Herren Freiherr von Lerchenfeld, Kolb, II. Präsident Weis, Königlicher Staats-Minister von Kleinschrod, Boye und Referent. Artikel 46 wird in der Fassung des Ausschuß-Entwur= fes angenommen und die Kirchgeßnersche Modification abgelehnt. Artikel 47 des Regierungs-Entwurfs lautet: „Der Herausge— ber einer Zeitung oder periodischen Schrift ist schuldig, in Bezie— hung auf die in derselben vorgetragenen Thatsachen jede amtliche oder amtlich beglaubigte Berichtigung unentgeltlich, so wie jeve andere Berichtigung des Angegriffenen gegen die gewöhnlichen Ein— rückungsgebühren, sogleich nach geschehener Mittheilung in das nächst⸗ folgende Blatt, Stück oder Heft aufzunehmen. Der zuwiderhan— delnde Herausgeber ist unter Mitverantwortlichkeit des Druckers und Verlegers in eine Geldbuße von fünf bis zu funfzig Gulden zu verurtheilen.“ Der Ausschuß hatte bei diesem Artikel folgende Mo— dification vorgeschlagen: 1) Bei Absatz 1 nach dem Worte: „Her⸗ ausgeber“ noch beizusetzen: „oder Verleger“; 27) anstatt der Worte: „sogleich nach geschehener Mittheilung u. s. w. zu setzen: „un verändert und ohne beigefügte Bemerkungen in das der geschehenen Mittheilung zunächst oder zweitfolgende Blatt u. s. w.“ 3) Nach dem ersten Ab⸗ satze des Regterungsintwurfes einzuschalten: „Die Mittheilung der Berichtigung ist auf Verlangen zu bescheinigen.“ 4) Den Schluß satz des Entwurfes in folgender Weise zu fassen: „Der zuwider— handelnde Herausgeber oder Verleger ist in eine Geldbuße bis zu funfzig Gulden zu verurtheilen.“ Eine Modification zu Absatz 1 dieses Artikels hatte Hr. Forndran eingebracht, welche lautete: „Der Herausgeber oder Verleger einer Zeitung oder periodischen Schrift ist schuldig, in Beziehung auf die in der selben vorgetragenen Thatsachen jede amtliche oder amtlich beglaubigte Berichtigung, so wie jede andere, Schmähungenoder Beleidigungen nicht enthaltende Berichti⸗ gung des Angegriffenen, so weit letztere den Raum des Angriffes nicht uüͤberschreitet, unentgeltlich, unverändert, ohne beigefügte Be⸗ merkungen, mit den Lettern des Angriffes und in jener Abtheilung des Blattes, in welcher der Angriff stand, in das der geschehenen Mittheilung zunächst oder zweitfolgende Blatt, Stück oder Heft auf⸗ zunehmen.“ Eine weitere Modification stellte Dr. Döllinger des Inhalts: „Eventueller Antrag, falls die Forndransche Modification verworfen wird: „„Es möge in dem Artikel 47 der Satz: so wie jede andere Berichtigung des Angegriffenen gegen die gewöhnlichen Einrückungsgebühren““ wegfallen. An der Biskussion über gedach⸗ ten Artikel betheiligen sich außer dem Herrn Antragsteller noch die Herren Fürst von Wallerstein, Boos, Dr. Heine, Br. Jäger, Dr. Döllinger, Lang und Referent. Absatz 1 des Artikels 47 wird in der von Herrn Forndran vorgeschlagenen Fassung, im Uebrigen jene des Ausschusses angenommen.
Artikel 48 des Regierungs-Entwurfs lautet: „Wenn gegen den Herausgeber einer Zeitung oder periodischen Schrift wegen Uecbertretung einer im gegenwärtigen Gesetze enthaltenen Strafbe⸗ stimmung eine Verurthellung erfolgt, so soll zugleich die unentgelt⸗ liche Aufnahme des Urtheils in das nächstfolgende Blatt, Stück oder Heft von dem Gerichte angeordnet werben. Unterläßt der Herausgeber diese Aufnahme in der festgesetzten Frist, so ist er in eine Arreststrafe bis zu 14 Tagen und in eine Geldbuße
bis zu hundert Gulden zu verurtheilen.“ Der Ausschuß hatte nach dem Worte „Herausgeber“ blos die Einschaltung des Wortes Verleger“, im Uebrigen aber die unveränderte An⸗ n. dieses Ranzen Artikels beantragt. An der Diskussion hieru er betheiligen ich die Herren Dr. Sepp, Stöcker, Fürst. von Walherstein und Referent. Artikel 48 wird in
der Fassung des Ausschusses an * l
genommen. Artikel 49 des Re— ,. lautet: „Die Strafbarkeit der Preß⸗Polizei⸗ n, 4 erlischt, wenn von dem Zeitpunkte an, wo die Ue—
rrrtung begangen oder das eingeleitete Verfahren unterbrochen, und, sodann nicht weiter fortgesetzt worden ist, drei Monate abge⸗ laufen sind. Hat sich aus Finer Uebertretung ein fortdauernbes gesetzwidrtges Verhälmmiß gebildet, so fängt, der Lauf der Versäh— rung so lange nicht an, als dieses Verhãl niß besteht.“ Der Aus— schuß hatte die unveränderte Annahme dieses Artikels beanlragt, und
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Artikel 50 des Regierungsentwurfes lautet: „Was im gegenwärtigen Gesetze über En n bestimmt ist, gilt eben so von allen . schriften, Gemälden, Bildern, Zeichnungen, i, dr, 66 nissen der Lithographie, Holzschnitten und überhaupt . !. en vervielfältigter oder zur Vervielfältigung geeigneter i 5 . stellungen oder Mittheilungen an das Publikum. 4 e wird, da auch der Ausschuß keine Modification beantragt, in dieser Fas⸗ ig angenommen. — 2 4 ö gun 51 des Regierungsentwurfes lautet; Die nach diesem Gesetze eingehenden Geldstrafen und die nach Art. 29 konfiszirten Sammelgelder fallen dem Kreisschulfonds desjenigen Regierungsbe⸗ zirks zu, in welchem die Verurtheilung erfolgt, und werden nach dem Gutachten des Landrathes verwendet, Kann wegen Armut des Verurtheilten und der zur Haftung verpflichteten Personen (Art. 2) die Geldbuße nicht erhoben werden, so ist dieselbe auf Antrag des Staatsanwalts von dem Gerichte in der Art umzuwandeln, daß den Verurtheilten für je fünfundzwanzig Gulden ein achttägiger Arrest trifft. Dieser Arrest darf jedoch die Dauer von 3 Monaten nicht übersteigen.“ Der Ausschuß hatte folgende Fassung dieses Artikels beantragt: „Die nach diesem Gesetze eingehenden Geldstra— fen und die nach Artikel 27 konfiszirten Sammelgelder fallen dem Kreisschulfonds desjenigen Bezirkes zu, in welchem die Verurthei⸗ lung erfolgt, und werden nach dem Gutachten des Landrathes ver⸗ wendet.“ Die Fassung des Ausschusses wird ohne weitere Dis kussion angenommen. Artikel 52 des Regierungs-Entwurfes lautet: „Bei der Entscheidung über die durch Rißbrauch der Presse begründeten civilrechtlichen Ansprüche ist eine Eides ableistung zur Ausmittelung der Entschädigungssumme nicht zulässig. Die Festsetzung der letz⸗ teren erfolgt lediglich nach richterlichen Ermessen.“ Der Aus schuß hatte die unveränderte Annahme dieses Artikels beantragt, und der⸗ selbe wird gleichfalls ohne weitere Diskussion angenommen. Nach diesem Artikel beantragte der Ausschuß die Einschaltung eines ne uen Artikels folgenden Inhaltes: „Artikel 53. In allen, in Titel Il gegenwär⸗ tigen Gesetzes aufgeführten Fällen ist an die Geschwornen bei Strafe der Nichtigkeit auch die Frage zu stellen, ob mildernde Umstände vor— handen selen. Im Falle diefe Frage bejaht wird, darf bei Aus⸗ messung der Strafe die Hälfte des höchsten Strafmaßes nicht über⸗ schritten werden. Das Gericht ist in diesem Falle, wenn s sich um ein Vergehen handelt, auch befugt, unter das geringste Straf⸗ maß herxabzugehen, und, wo durch das Gesetz Freiheitsstrafe und Geldbuße in Verbindung angedroht sind, nur auf eine oder die an⸗ dere zu erkennen.“ Hierzu wurde von Seiten des zweiten Präsi— denten Weis eine Modification nachstehenden Inhalts eingebracht: Als dritter Absatz wolle beigefügt werden: „auch bei? Polizei=
Uebertretungen ist das Gericht wenn mildernde Umstände vorhanden sind, in den FällenR, wo das Gesetz Freiheits⸗ strafe und Geldbuße in Verbindung androht, befugt, nur auf
eine oder die andere dieser Strafen zu erkennen. An der Dis⸗ kussion hierüber betheiligen sich außer' dem Hrn. Antragsteller noch der Staatsminister von Kleinschrod und Hr. Referent. Der gedachte Zusatzartikel wird mit der Weisschen Modification angenommen. Artikel 53 des Regierungsentwurfes lautet: „Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem Tage der Bekanntmachung durch das Gesetzblatt, be⸗ ziehungsweise durch das Amtsblatt der Pfalz in Wirksamkeit und zon dem nämlichen Tage an sind alle entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen aufgehoben. Die Staatsminister der Justiz und des Innern sind mit dem Vollzug beauftragt.“ Der Ausschuß hatte hierzu keine Modification beantragt und der erwähnte Artikel wird ohne weitere Debatte angenommen.
Da, die Zeit schon sehr weit vorgerückt war, so verschob der erste Präsident die definitive Abstimmung über das ganze Gesetz auf die heute Abends 5 Uhr anberaumte Sitzung und schloß d mittägige um 27 Uhr Nachmittags.
derselbe wird auch in dieser Weist von Mer Kammer angenommen.
In der heutigen Nachmittags-Sitzung wurde die definitive Abstimmung mittelst Namens- Aufrufes über den Gesetz- Entwurf, den Schutz gegen den Mißbrauch der Presse betreffend, beendet und das Gesetz, so wie es aus der Kammerberathung hervorgegangen, mit Ss3 gegen 51 Stimmen angenommen. x ;
Nach dem Vortrage des Abgeordneten von Hermann über die Rechnungen der Königlichen Vost-⸗Anstalt für die Jahre 1845 — 1846 und 1846 — 1847 betrug die Gesammteinnahme im Jahre 1845 — 1846 2537, 629 Fl., die Gesammt-Ausgabe dagegen 2,106,493 Fl.; im Jahre 1846 — 1847 die Gesammteinnahme 2,572, 912 Fl., die Ge— sammtausgabe 2,308,832 Fl. Am Schlusse seines Vortrags stellte Herr von Herman den Antrag: „es möge den vorgelegten Rech⸗— nungen der Post-Anstalt pro 1845 — 1846 und 1816 *1847 die Anerkennung der Kammer der Abgeordneten ertheilt werden.“
Württemberg. Stuttgart, 22. Febr. (Schwäb. Merk.) Der Staats-Anzeig er enthält folgenden Artikel: „Das Resultat der meisten Wahlen 'ist bekannt; es konnte Nieman— den überraschen, so betrübend es auch für alle Freunde einer con— stitutionellen Regierung ausgefallen ist. Als der Jubel der demo— kratischen Partei über den Erfolg der, Wahlen zur letzten aufgelö⸗ sten Versammlung ertönte, ließ sich mitten unter dem bacchantischen Jubel der Sieger eine ernstere Stimme hören, welche an das alte Wort erinnerte: „Noch ein solcher Sieg und wir sind verloren!“ Dieser nochmalige Sieg ist eingetreten, „das Volk hat ge⸗ sprochen“ und über welchen Besiegten triumphiren die Sie—
ger? Nicht die gegenwärtige Regierung hat eine Nieder? lage erlitten, sondern das moderne Wahlgesetz, die unselige
Erbschaft, welche das jetzige Ministerium von dem März-Ministerium angetreten hatte! Daß dieses Wahlgesetz alle und jede Regierung unmöglich macht, ist jetzt zur offenkundigen, handgreiflichen That⸗ sache geworden. Als die letzte Versammlung aufgelöst wurde, weil sie auf dem besten Wege war, unser Land in den Abgrund zu stür⸗ zen, in welchem Badens Volk seine Unabhängigkeit und, Selbststẽn⸗ digkeit, wenigstens auf lange Zeit, begrub, war dieser Akt nicht nur nicht eine Beleidigung für das Volk, sondern vielmehr ein Aufruf an seine Rechte zu Gunsten seiner Interessen. Das Volk hat geantwortet, und zwar so, daß man ihm in dieser Allge⸗ meinheit keine Frage mehr vorlegen wird! Die Regierung hat die Geduld gehabt, das „Recht“ so lange zu vertreten, bis es im Begriff steht, in das größte Unrecht umzuschlagen; sie wird auch jetzt noch die letzte Geduld bewähren, diese Kammern einzuberufen, um den Versuch zu machen, ob eine Vereinbarung irgendwie möglich sei; sie kann sich aber auch das Unwahrscheinliche des Gelingens eines solchen Versuches nicht verhehlen und wird denen die Schadenfreude nicht lange gönnen, welche bereits darüher triumphiren, sie zu Gewalte maßregeln gezwungen zu haben. Es handelt sich nicht um einen Ministerwechsel „— die Süßigkeit des Ministerpfuhls besteht nicht mehr, und die jetzigen Minister werden sich fur ihre Person blos freuen können, wenn sie von einem Opfer entbunden werden, welches sie mit Uebernahme der Portefeuilles dem Vaterlande brachten; es handelt sich um nichts, mehr und nichts weniger, als um die Möglichkeit und Wirklichkeit einer Re⸗ Lierung, welche mit fester Hand Ruhe und Zucht, Wohlstand und r, im Lande hanbhaben kann. Das Vaterland ist in Ge— ahr!“
Baden. Karlsruhe, 23. Febr. Das heute erschienene Regierungs-⸗Blatt enthält eine Entschließung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, wodurch die Stände zum 4. März ein⸗ berufen werden.
Hessen. Kassel, 23. Febr. (Kass. Ztg.) In der heu—⸗ tigen (bereits erwähnten) Sitzung der Stände⸗Versammlung ergriff zuerst der Staatsrath Eberhard, welcher seinen Platz unter den Stände⸗Mitgliedern einnahm, das Wort:
Er halte sich für verpflichtet, der Versammlung mitzutheilen, daß sich die fünf Ministerial-Vorstände am 21sten d. M. veranlaßt gesehen hätten, Se. Königl. Hoheit den Kurfürsten um ihre De— mission zu bitten und daß anderen Tages den Mitgliedern des Ge— sammt⸗Staatsministeriums mitgetheilt worden sei, Se. Königl. Hoheit sei bereits früher mit der Bildung eines neuen Ministe— riums beschäftigt gewesen und man hoffe, heute die höchste Ent⸗ schließung mittheilen zu können. Tie Ministerial - Vorstände tien heute zu Sr. Königl. Hoheit entboten und sei ihnen die
Mittheilung gemacht worden, daß ein neues Ministerium gebildet und das bisherige entlaffen sei. Indem er diese
Mittheilung mache, sage er der Versammlung seinen herzlichen Dank für die gefundene Theilnahme und Unterstützung. Der Präsident: Die gemachte Mittheilung werde gewiß mit dem größten Bedauern vön Seiten der Versammlung vernommen sein. Herr Lederer: Er halte sich im Namen des Vaterlandes für verpflichtet, den bisherigen Mitgliedern des Ministeriums den Dank auszusprechen und er hoffe, daß seine Kollegen diese Ansicht mit ihm theilen, und bitte dieselben, in diesem Falle sich zu erheben. Die Versammlung erhob sich einmüthig, worauf Herr Lederer dem abgetretenen Ministerium ein Hoch ausbrachte, in welches die Versammlung einstimmte. Herr Bayrhoffer erklärte, er habe ebenfalls lich für das März- Ministerium erhoben, weil die Gedanken der März⸗ Erhebung sich in ihm gleichsam verkörperten. Mit einigen wesentlichen Maßregeln des Ministeriums sei er freilich durchaus nicht einverstanden, na⸗ mentlich nicht hinsichtlich des Anschlusses an das Dreikönigebündniß. Insofern könne er sich diesem Danke nicht anschließen. Herr Wolf: Es sei nicht an der Zeit, mit dem Ministerium Abrechnung zu hal⸗ ten; es sei abgetreten; die Folge werde lehren, wer hinsichtlich des Dreikönigsbündnisses Recht habe. Von Wichtigkeit aber sel es, daß in Hessen das Ministerium des März gefallen sei.
Herr Pfeiffer II.. Der Eindruck der Mittheilung des Herrn Eberhard sei so bedeutend, daß es wohl nicht möglich sein möchte, mit den minder bedeutenden Gegenständen der Tagesordnung fort
zufahren. Er beantrage, die Sitzung auf eine halbe Stunde aus zusetzen. Herr Hildebrand: Es sei jetzt nicht Zeit, aus⸗ einander zu gehen. Die Stände⸗ Versammlung habe, den Fürsten nicht zu irgend einem Ministerium zu näöthigen
und ihm die Personen vorzuschreiben, aber zu warnen vor einem solchen, dessen unheilvolle Wirksamkeit im Lande nur zu wohl bekannt, das sprüchwörtlich der Hessen Fluch genannt worden sei. Er beantragt, durch eine Deputation Seine Königliche Hoheit den Kurfürsten zu ersuchen, nur ein solches Ministerium zu er nennen, welches im Geiste des März-Ministeriums fortwirke. (Beifall im Publikum) Der Präsident untersagt jedes Zei
chen des Beifalls und mahnt den Redner zur Mäßigung. Herr Wolf theilt diese Gefühle, stimmt aber nicht fur eine De
freilich scheine ihm sondern düster.
abwarten;
ruhig Gräfe, hell,
putation; man müsse ) Herrn
die Zukunft nicht, wie
Sache der Majorität der Stände ⸗Versammlung sei es, demnächst dem Ministerium entgegen zu treten. Ser Land
tags -Kommissar:; Er sei zwar nicht ermächtigt, bestimmte Mütheilungen hinsichtlich des neuen Ministeriums zu machen, er habe jedoch den Auftrag, anzuzeigen, daß dasselbe in aller Kürze in Communication mit den Ständen treten werde. Bis dahin möge man jeden Schritt aussetzen. Herr Bayrhoffer: Er habe den Eintritt eines solchen Ministeriums längst vorausgesehen; die
naturgemäße Entwickelung unserer Zustände habe 'mit Roth‘ wendigkeit dahin geführt, er habe es beim Anschluß an
das Drei -Königsbündniß vorausgesagt, daß unser Ministerium von Preußen erst werde unterstützn, und dann fallen ge⸗ lassen werden. Er ist gegen jede Demonstration. Die Landstände seien berufen, die Freiheiten und Rechte des Landes zu vertheidi— gen, nöthigenfalls dem Ministerium Alles zu verweigern; wenn dann Gewalt gebraucht werde, werde derselben eine andere Gewalt entgegentreten. Herr Theobald: Wir werden unser Prinzip nach wie vor, jedem Ministerium gegenüber, verfolgen. Gegen Gewalt vermöge man augenblicklich nichts, aber der Gang der Geschichte werde dadurch nicht verändert. Man möge sich nicht irren lassen und tagen bis zu dem Augenblick, wo man sage: „Ihr tretet ab, die Gewalt wird gegen Euch angewandt, und gesetzů iche Mittel gelten nichts mehr.“ Diesen Platz müsse Jeder im Namen des Volkes so lange behaup— ten, als es möglich sei. Er beantragt Tagesordnung. Herr Wolf spricht dieselbe Ansicht aus. Herr Hildebrand“: Noch sei es Zeit, zu handeln; das Ministerium sei noch nicht angezeigt; viel
leicht sei es noch möglich, seinen Eintritt zu hindern. Sch es ein' mal gebildet, so sei es zu spät. Der Präsident empfiehlt den Antrag des Herrn Hildebrand der Unterstützung. Herr Pfeiffer II. bemerkte, es sei vorher eine kurze vertrauliche Besprechung nothwendig. Herr Hahndorf hat gegen Aussetzung der Sitzung auf eine halbe Stunde nicht zu erinnern, protestirt aber gegen eine vertrauliche Sitzung; das ganze Volk sehe jetzt auf die Stände⸗-Versammlung und müsse wissen, was seine Vertreter thun. Er unterstützt den Hildebrandschen Antrag. Herr Gräfe protestirt gleichfalls gegen eine geheime Sitzung. Herr Knobel ist für Fortsetzung der öffent⸗ lichen Sitzung, glaubt aber, daß bald eine vertrauliche zur Wahl des permanenten Ausschusses nothwendig sein werde. ö
Versammlung entschied sich mit 24 Stimmen für halbstündige Aus
setzung der Sitzung.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung zog Herr Hil debr . d seinen Antrag, weil er in der Aussetzung der Sit ung eine mittelbare Ablehnung desselben erblickt, zurück. Auf den Vorschlag des Präsidentze n wurde beschlossen, noch heute den permaneten Ausschuß zu wäh⸗ len und der Rechts Ausschuß mit der alsbaldigen Berichterstattung über dessen Instruction beauftragt. Auf den Antrag des Herrn von Schenk wurde sodann beschlossen, die dem letztgenannten Ausschuß gegebene Instruction auch dem gegenwärtigen zu erthei len. Herr Pfeiffer II. erstattete für den Rechts⸗Ausschuß wei⸗ teren Bericht über das Anwalt⸗Gesetz. Nach Erledigung einiger Amendements wurde dasselbe in geheimer Abstimmung mit 30 ge⸗ gen 19 Stimmen angenommen.
Der Präsident verkündigte, daß die neuen Minister bereits eingegangen wären und verlas dieselben. Da der Revers des Herrn Minister Hassen⸗ pflug dessen Beschwörung der Verfassung vom 5. Januar 1831 be— urkundete, dem Herrn Präsidenten aber nicht daraus hervorzugehen schien, ob sich dieses auf dessen frühere Angelobung oder auf die Verfassung, wie sie gegenwärtig mit einigen seitdem eingetretenen Abänderungen bestehe, beziehe, so wurde der Rechts⸗Ausschuß zur
Reverse der
Begutachtung beauftragt. und in eine vertrauliche übergegangen.
Die öffentliche Sitzung wurde geschlossen
Frankfurt. Frankfurt a. M., 22. Febr. (O. P. A. 3.) Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen beehrte das gestrige Konzert zum Besten der Wasserbeschädigten mit seiner Gegenwart. Dieses Konzert, veranstaltet von den Herren Oberst von Brau= chitsch,r M. von Bethmann und Dr. Mumm, war sowohl der Aus— führung als der Gesellschaft und dem Ergebniß nach ein sehr glän⸗
zendes. 1400 Fl. zufließen.
Soiree des Herrn Grafen von Bentinck; heute! wurde diese Ehre Dem Vernehmen nach giebt die Stadt Frankfurt dem Prinzen von Preußen nächsten Auch Herr Bernus du Fay hat von Sr. Königlichen Hoheit die Zusage er—
dem Grafen von senburg⸗Berleburg zu Theil. Montag ein großes Festmahl im Mülhensschen Hause.
halten, eine Haustheater⸗ Vorstellung mit seiner Gegenwart zu be ehren.
Herr Sylvester Jordan, bisher Kurfürstlich hessischer Bevoll— mächtigter und Mitglied des Bundes Schiedsgerichts in Erfurt, hat dem Vernehmen nach den Staatsdienst verlassen und will sich nach Kassel in das Privatleben zurückziehen.
Ausland.
Oesterreich. Mailand, 20. Febr. Die Gazetta di Milano enthält nachstehende amtliche Kundmachung: „Die lobenswerthe Ord⸗= nung und Regelmäßigkeit, mit welcher die so wichtigen Operationen der Milttair-Conseription fur 1849 vor sich gingen, legt mir die an—
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genehme Verpflichtung auf, sowohl den mik dieser Amtsthätigkeit betrauten Behörden, als auch der Gesammt-Bevölkerung der Lom— bardei, welche sich gehorsam und vertrauend auf die Gerechtigkeit der Behörden den bezüglichen Anordnungen fügte, meine volle Zu⸗ friedenheit auszudrücken. In kaum mehr als einem Monate konnte eine Rekruten-Aushebung beendigt werden, welche in Folge der po— litischen Ereignisse nothwendig beträchtlicher und lästiger als sonst sein mußte. Die durch das Loos zum Militairdienste bestimmten Individuen sind, mit Ausnahme Weniger, denen es für den Moment gelang, sich zu verbergen, willig und freudig herbeigeeill, um mit ihren Brüdern“ die Ehre theilen zu können, unter der glorreichen Fahne Oesterreichs zu dienen und an dem hohen Berufe der Armee Theil zu nehmen, die Kronländer und deren friedliche Bewohner gegen jedes sträfliche Attentat im Innern, so wie acgen jeden äußeren Feind zu vertheidigen. Be— wohner der Lombardei! fahrt fort, die Gesetze zu achten, welche die Grundlagen aller Ordnung und jedes gesetz lichen Fortschrittes sind. Konskribirte Jünglinge! kehret ruhig, Hand in Hand, zu eurem heimatlichen Heerde zurück, da ihr zugleich mit vielen eurer älteren und tapferen Brüder jenen unbestimmten Urlaub erhaltet, den die zeitumstände euch zu gewähren gestatten. Ich bin überzeugt, daß ihr beim ersten Ruf bereit sein werdet, in den Reihen jener Armee zu erscheinen, die euch durch die jüngst davongetragenen, merkwürdi—⸗ gen Siege bewiesen hat, daß sie mit der militairischen Tapferkeit die Großmuth des Siegers zu vereinigen weiß. Der K. K) Feld⸗ marschall-Lieutenant Fürst Karl von Schwarzenberg.“
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung 29m 3. Februar. Vorsitzender Bedeau, Vice⸗Prässdent. Fort⸗ setzung der Debatte über die Unterrichtsfrage. Herr Thiers legt im Namen der Kommission Rechenschaft über das Amendement La' steyrie' s 3u dem Artikel 05 ab. Die Kommission ist der Ansicht, daß der philosophische Unterricht beibehalten werden solle. Nur solle dieser Unterricht mit Umsicht ertheilt werden. La steyrie ver— theidigt sein Amendement. Bei der Abstimmung wird das Amen“ dement verworfen. Die Versammlung geht hierauf zur Berathung des Artikels 65 über. Dieser bestimmt die Bedingungen der Er? richtung einer Schule für den Sekundär⸗-Unterricht und wird an— genommen. Herr Base fordert in einem vorziiglich gegen die Je— suiten gerichteten Zusatz-Antrag, daß durch ein besonderes Gesetz be⸗ stimmt werden solle, inwieweit Geistliche dem Selundãär Unterricht vor⸗ stehen können. Nach mehreren hitzigen Reden bemerkt Herr Thie rs: Er habe die jetzige Constitution nicht begehrt, aber da sie einmal da sei, so sei sie eine Bürgschaft gegen die Mißbräuche, des Klerus. „Unter der Monarchie hatten wir eine beschränkte Freiheit; ich war ein Parteigänger dieser Freiheit; jetzt laufen wir Gefahr, gar keine Freiheit zu haben. Die Koͤnzession mußte von der Constitution ausgehen, und dadurch war die Frage, ob in Frankreich religiöse Gesellschaften eingelassen werden sollen, von ihr entfernt. Die In—⸗ tentionen der Kommission zielten nur auf Befestigung der Gesell⸗ schaft, welche in Gefahr ist. Wenn die Republik schon zwei Jahre besteht, so ist es nur deshalb, weil nichts von dem geschehen ist, was die Linke will.“ Bei Abgang der Post war die Debatte, welche sehr stürmisch wurde, noch nicht beendigt.
Paris, 23. Fehr. Der Präsident der National⸗Versammlung, Herr Dupin, liegt an einer Halsentzündung danieder, welche ihn einige Zeit verhindern wird, die Versammlung zu besuchen.
Die Wahl- Union hat heute solgende Kandidaten - Liste festge setzt: Minister Lahitte, d' Arbouville, Persil, Thayer, Chabrol, La borde, Marbeau, Arrighi de Padoue und Eck. Man glaubt, daß die Kandidaten der Ordnungs-Partei von Paris, welche am mei— sten Aussichten haben, gewählt zu werden, folgende seien: Minister Lahitte, General d'Arbouville, und die Herren Chabrol Chamedne, Persil und F. Foy. Die Delegirten des sozialistischen Wahl- Co— mité's haben die Herren Carnot und Flotte als Kandidaten festge⸗ setzt. E, von Girardin's Kandidatur war vergebens. Kandidaten der gemäßigten Partei in den Departements sind: General Pelet (Arriege), Vogus und Desgranges (Cher), Crosnier (Loire und Cher), Goulard (obere Pyrenäen), Grangier (Ni6vre), Menneval und Daru (Nieder⸗Rhein).
Die heutige Abend Ausgabe der Patrie meldet, daß am b. Februar die französische Flotte sich bei Moscenissi befand, wo Ad— miral Perseval Beschenes Instructionen von seiner Regierung er— wartete.
Vorgestern wurde die Schriftstellerin Louise Aston vom Prä— sidenten der Republik in einer Privat-Audienz empfangen.
Die Kommission für die Zahlung des letzten Semesters des griechischen Anlehns hat Herrn Kasimir Perrier zum Berichterstat⸗ ter gewählt.
Man schreibt aus Pointe à Pitre: „Perrinon und Schölcher haben bei den Wahlen gesiegt; sie erhielten unter 18,000 Votiren⸗ den 15,160 Stimmen. Der Grund liegt darin, daß sie den Mu— latten Theilung der Güter versprachen.“
Der Courrier de Marseille vom 20. Februar enthält Folgendes: „Unser Korrespondent in Rom schreibt uns, daß Ge— neral Baraguay d'Hilliers beschlossen habe, abermals zwei Regi⸗
Dem wohlthätigen Zwecke sollen durch dieses Konzert etwa Der Zudrang war so groß, daß vielleicht ein eben so großer Theil Kartenbesitzer wegen Mangels an Platz um⸗ kehren mußte, als der große Weidenbuschsaal faßte. Se. Königliche Hoheit blieb bis zum Ende des Konzerts und besuchte hierauf eine
Seit zen statt.
diplomatischen C
Hotel.
Hotel des Cupucins. . Die Regierung ist in Bezug auf den 24. Februar außer Sor⸗
gen; es wird keine Illumination stattfinden, und in
menter nach Frankreich zurückzuschicken. riers kannte man noch nicht die Nummer d den Ort ihrer Bestimmung.“
einiger Zeit finden hier häufige dipolomatische Ko Heute Vormittags konferirten orps lange Zeit im österreichischen Ge Nachmittags begab sich der russische Geschäftsträger ins
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Unruhen sind gar keine Besorgnisse mehr vorhanden. Eine telegraphische Depesche, die heute unter dem Datum
Bordeaux den 21. Februar hier anlangte, melde Generals Castellane in Bordeaux.
Beim Abgang des Cou⸗ ieser Regimenter, noch
nferen⸗
mehrere Mitglieder des sandtschafts⸗
Bezug auf
t die Ankunft des So wie in ganz Frankreich die
neue Militair-Kommando-⸗Eintheilung von der Partei der Ordnung mit Beifall aufgenommen wurde, so hat auch die Einwohnerschaft
von Bordeaux die Ankunft dieses Generals mit S
zeugungen begrüßt.
Ein Brief aus Genf vom 18ten drückt einen
aus, ob Mazzini wirklich die Schweiz verlassen habe.
Großbritanien und Es wird amtlich angezeigt,
von Personen vor Sr.
selbst geschehen.
pulirten Best lägen. Graf Aberdeen hätte gewünscht,
Marquis von der Vertrag
2
Irland. London, 23.
angekommen und im Buckingham-Palast abgestiegen. Lansdowne erklärte gestern im Ob zwischen Großbritanien und der Regierung von Buenos. Apres in Bezug auf den Rio de la Plata unterzeichnet, aber noch nicht ratifizirt sei, und daß demselben die vom Lapitain Hood sti⸗ stimmungen in allen wesentlichen Punkten zu Grunde daß General Oribe in die
Unterhandlungen mit hineingezogen worden wäre, und wollte einen
mit Rosas
gen wäre.
wohner di
— .
theiligten. die durch
lisirte Welt englische n
Gesandten Die Koster
Pfd. St.
In Westminster
Ausstellung
zur friedlichen Nebenb
zuversichtlich, daß
Beiträge gedeckt. den an diesem Tage bedeutende 2c. Die auswärtigen
allein abgeschlossenen Vertrag nicht bil igen; die Un—
abhängigkeit Montevideo's, meinte er, hätte verkürzt werden müssen, sonst würden die Stipulationen nutzlos sein; er hatte es auch lieber gesehen, wenn England in diesen diplomatischen Unterhandlungen fortwährend mit Frankreich in Uebereinstimmung zu Werke gegan—
fand am Mittwoch eine Versammlung der Be—
eses Stadttheils zur Förderung der Universal⸗Industrie—⸗
von 1851 statt, sandte durch Beantragung oder Unterstützung von Resolutionsen be—
an dem sich mehrere auswärtige Ge—
Der französische Gesandte beantragte den Beschluß, „daß die Ausstellung gegebene Gelegenheit zum Verkehr und
zur 1 'enbuhlerschaft der Nationen einer der wirksamsten Schritte zur Herbeiführung eines allgemeinen Friedens durch die civi—
sei'; und der preußische Gesandte: „Die Versammlung hoffe
nternehmen ber der Vereinigte des Unterneh
alle auswärtige N ;
n Staaten und Be
mens werden
Von den reichen
itwilligst unterstützen würden.“
/
Gegenstände werden steuerfrei zugelassen.
Surrey und den Parlaments⸗Mitgliedern jener Grafschaft ein glän
; Der Lord-Mayor hat im Ma
zendes Ba
nkett gegeben.
Febr. daß Prinz Albrecht auf den Wunsch Ihrer Majestät in deren Namen am 6. und am 20. März Levers im St. James-Palaste halten werde, und daß di Königlichen Hoheit bei diesen Levers so be⸗ trachtet werden sollten, als wären dieselben vor Gestern Abend ist der
Sachsen-Koburg-Gotha zum Besuch bei Ho
e Vorstellungen
Ihrer Majestät kegierende Herzog von se vom Kontinent hier
erhau se ö daß
ationen das ihnen Allen nutzliche Auch die lgiens waren anwesend. bekanntlich durch freiwillige Bewohnern Westminsters wur⸗ Summen unterzeichnet, 200, 100 für die Ausstellung bestimmten
vmpathie⸗Be⸗
Zweifel darüber
nsion⸗House dem Magistrate von
Der Kanzler der Schatzkammer, der seit mehreren Tagen wegen Unpäßlichkeit an den Parlaments Verhandlungen nicht theilnehmen konnte, ist in der Genesung begriffen.
; Nußland und Polen. Vorgestern ist folgendes Manifest erschienen: den Wir, Nikolaus der 8st n, , .
getreuen 1
interthanen:
St. Peters burg, 17.
dieses Februars
wurde Unsere geliebte Schwiegertochter, die Großfürstin Alexandra Josephowna, Gemahlin Unseres geliebten Sohnes, des Großfürsten
Konstantin Nikolajewitsch, von einem Sohne, bunden, der den Namen Nikolai erhalten hat. Zuwachs Unseres Kaiserlichen Haus
Unserem Enkel, ent⸗ Indem Wir diesen es als ein neues Zeichen gött⸗
lichen, zu Unserer Freude verliehenen Segens empfangen, sind Wir vollkommen überzeugt, daß alle Unsere treuen Unterthanen mit Uns
herzliche Gebete zum Höchsten richten werden Gedeihen
und das
glückliche
für die Erhaltung
des Neugebornen. Wir befehlen
überall, wo es sich gebührt, in Wort und Schrift, diesen Unseren
geliebten Enkel,
Hoheit zu nennen.
Kalisch,
19 br,
den neugeborenen Großfürsten Seine Kaiserliche
Nikolaus.“
(Const. Blatt a. B.) Die Rückreise
des türkischen Gesandten Fuad Efendi aus St. Petersburg und des russischen General-Lieutenants Duhamel ist von deutschen Blät tern schon oft gemeldet worden, allein es verweilen beide Diplo— immer in St. Petersburg, wenigstens waren dieselben sten dieses Monats noch nicht durch Warschau gekom— men, und es ist nicht wahrscheinlich, daß dieselben auf ihrer Rück⸗
maten noch bis zum 1
D
reise einen anderen Weg einschlagen dürften. Der griechische Ge sandte Zographos hat erst am föten d. M. in Begleitung zweier französischer Gesandtschafts-Secretaire, des Grafen de Vogue und ; riau, Warschau verlassen; was derselbe jedoch dort aus—
Herrn Fleu
gerichtet, darüber er
ist, nicht das Geringste. lenden europäischen und asiatischen' Gesandten sind 1u neuester Zeit durch einen Gesandten aus Chiwa vermehrt worden.
Zeit die polnische Hauptstadt gehoben hat,
Daß sich in neuerer dies geht aus der letzten
163,000 Civilbewoh deutung, wenn man bedenkt,
Geschäfts lo
Zu den harten Heimsuchungen,
fährt man, wie dies bei uns in Rußland üblich
Die zahlreichen in St. Petersburg wei
olkszäühlung hervor, nach welcher Warschau
ner zählt, und diese Zahl gewinnt sehr an Be
daß der Polizeimeister Abramowitsch
se und Müßiggänger sofort ausweisen läßt.
welche über Polen gekommen
sind, gehören in neuester Zeit jene der Ueberschwemmungen, welche
nicht allein von der Weichsel, als von der Warta und insbesondere von der Prosna und namenllich bei Kalisch verursacht werden.
Wuth bekannt,
sondern auch von kleineren Flüssen,
Der letztere Fluß ist hier durch seine
mit der er die Umgegend von Kalisch mehr oder
minder fast alljährlich überfluthet.
Spanien.
Madrid, 18. Febr.
(Fr. B.) Der Empfang
im Palaste der Königin Christine war sehr glänzend und zahlreich. Das diplomatische Corps wurde gestern Abend durch die Königin
und den König empfangen. seiner Kollegen.
Majestäten
im Namen
hierauf sehr freundlich. sich in den Palast begeben
Die K
seine Sitzu
ng um 2 Uhr.
Der Nuntius beglückwünschte Ihre Die Königin antwortete
Heute werden verschiedene Corporationen
*
ammern wurde heute geschlossen.
Der Senat eröffnete Der Minister-Präsident las folgendes
Febr. „Von Gottes Gna— thun kund allen Unseren Am 2ten (14ten)] Tage s
.
5 Dol ä .
, d, , , ee r .
9 . uh . en, dessen Inhalt fo ist: dere, egen gehn welche Mir mn, . * Hinn s n non fee ohen sind, und im Einverstãndniß mit Neinen r . Deschle ih: Einziger Artikel. Di itzungen der = därtigen Session sind und bleiben suspendirt (ü . ia 89 Königin. An den Herrn Präsidenten des Nini se i e het 35
Dekret wurde mit feierlichem Stillschweigen , ., Dieses
dent des Senats erklärte hierauf, daß in Folge des ,
Dekrets die Sitzungen suspendirt seien, und hoh die Si ngli 3
Dieselbe Ceremonie fand in der Deputirten⸗Kammer stcan ung *. Zproz. 293. ;
. Moldau und Walachei. Bukarest, 26. Jan Das Wallachische Amtsblatt veröffentlicht folgenden Befehl, den der regierende Fürst an das Justiz-Ministerium erlassen hat: „Da die Bankerolte immer häufiger werden und alle Maße übersteigen ä erregt dies den Verdacht eines vorsätzlichen Betruges. Um einen o schädlichen llebel, das sich in unserem Handel eingenistet hat, nicht nur vorzubeu⸗ gen, sondern ihm auch ein Ziel zu setzen, ist es von der größten Nothwendigkeit daß von jetzt an das Nichtbefolgen der im Handelsgeseßbuch unter dem Jen, Sten und 9ten Artikel befindlichen Anordnungen aufhörc. Daher ist von heute an jeder Handelsmayn verpflichtet: seine Bücher und den Ausweis der täglichen Einnahmen und Ausgaben, so wie das Verzeichniß (Inven⸗ tarium) seiner Waaren am Schlusse eines seden Jahres, in einer dazu be⸗ stimmten Fiist, dem Gerichtshofe zum Abschluß vorzulegen. Die oben er⸗— wähnten Bücher müssen sämmtlich mit einem Faden durchzo⸗ ßen und mit dem Siegel des Lokal ⸗ Gerichtshofes verfe⸗ hen sein. Der Gerichtshof seinerseits ist verpflichtet, bei Vor⸗ legung dieser Bücher, im Beisein des Kaufmanns, ohne den ZJuhajt derselben zu lesen, am Ende der beschriebenen Seiten, laut des gten Artifels solgende Worte zu schreiben“:— „Das oder die Bücher nebst In⸗ ventarium für dieses oder jenes Jahr wurden heute am .... 1 vorgelegt, und deren Echtheit mit unferer Unterschrift und Gerichtssiegel bestätigt.“ Tarauswenden die besagten Bucher ohne Zeitverlust dem sie vorlkegenden Kauf⸗ mann zurückgegeben. Das JustizMinisterium wind hierdurch angewiesen: für die Publizirung dieses unäbänderlichen Befehls zu, sorgen, um den Han— delsleuten im ganzen Fürstenihum jede Enischuldigung des Nichtwissens
dieser Verordnung zu benehmen, da der Zweck derselben ist, den Handelsstand vor Betrügerei und falscher Auslegung der Han— delsgesetze zu schüͤtzen, und deren pünktlichste Befolgung aus die⸗ sem Grunde anbefohlen wird. Wer nun dieser gesetzlichen Ver- pflichtung nicht nachkommt, wird wie ein Mensch beirachtet werden,
der sein Geschäft durch Betrug aufrecht erhält, und als ein solcher auf keine Weise der Strenge der Kriminalgesetze entgehen, welche für Betrüger aller Art gegeben sind. Dann hat das Justiz⸗Ministerium alle Gerichtshöfe da— von in Kenniniß zu setzen und ihnen die nöthigen Instructionen zu eithei⸗ len, wie sie sich bei vorkommenden Fällen zu verhalten haben und dafür zu sorgen, daß sie auch in diesem Punkt ihre Pflichten erfüllen.“
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 26. Februar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Onalität 50 —54 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 26— 277 Rthlr.
y pr. Frühjahr 25 Rthlr. bez., Br. n. G. Y Mai / Juni 255 Rthlr. Br., 255 G.
» Juni / Juli 265 Rthlr. Br., 263 G. n Juli / Aug. 265 u. 27 Rthlr. . . y Sept. / Okibr. 28 Rthlr. Br. Gerste, große loco 22— 24 Rthlr. — kleine 19—21 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16— 18 Rthlr. » pr. Frühjahr 50pfd. 143 Rthlr.
Erbsen, Kochwaare 32— 40 Rthlr. » Futterwaare 20 — 32 Rthlr.
Rüböl loco 129 Rthlr. Br., 127 G. Y pr. Febr. 123 a 3 Rthlr. verk. 2 r, „Febr. / März 12 2a 1135 Rthlr. verk., 12 Br., 1145 G. März „April 115 Rthlr. Br., 115 G. April/Mai 115 a 3 Rthlr. . 66 Mai / Huni 113 Rthlr. / ö . „Jun Juli iI Rthlr. S nominell. n Sept. / Okt. 119 Rihlr. r,, . Leinöl loco 113 Rthlr. bez. u. Br. » pr. März Mlpril 113 Rthlr. Br. „pr. April/Mai 117 Rthlr. Br. Mohnsl 153 Rthlr. Palmöl 125 a2 12 Rthlr. Hanföl 14 Rthlr. Südsee⸗ Thran 125 a 12 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 137 u. 1335 Rthlr. bez.
n mit Faß
n pr. Febr. / März 137 Rthlr.
Mãärz Mpril .
n April / Mai 137 u. 133 Rthlr. bez., 135 Br., 3 G 5 Mai / Juni 145 Rthlr. Br, 14 G. ö y Juni (Juli 1475 u. S Rthlr. bez. 14 Br., 3 G. y Juli / Aug. 157 Rthlr. Br., 13 G.
Marktpreise vom Getraide.
Berlin, den 25. Februar.
Weizen 2 Rthlr. 5 Sgr.; Roggen gr.; große Gerste 28 E
Zu Lande:
; Rthlr. h Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 5 S r. 9 Pf 2
1 9 *
kleine Gerste 1 Rthlr.; Hafer 3Sgr zr. 3 Zu Wasser: Weizen, weißer, und 2 Rthlr. 10 Sgr., auch 2 Rthlr. Re
1 Rthlr. 6 Sgr. 3 auch 1 Rthlr Gerste 1 Rthlr.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf.,
auch 21 Sonnabend, den 23. Februar. Das Schock Stroh 7 Rthlr. 5 Sgrr, auch 5 Rthlr. 10 Sg;
Der Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 18 Sgr.
Stettin, 25. Febr. (O stsee⸗ Ztg. (Wochenbericht In Getraide ist seit Freitag nichts Nennenswerthes umgegangen. Es fehlt noch an jedem Fingerzeige für die Zukunft des Geschäfts im Laufe der Saison, und man scheint im Auslande eben auch nicht weiter zu sehen, als hier, leicht möglich, daß wir ein Geschäft „aus der Hand in den Mund“ bekommen. Viel wird allerdings davon abhängen, ob die Ostseehäfen sich im Frühjahr dazu verstehen, im Angesicht der jetzigen Preise Abladungen für eigene Rechnung zu machen, beziehungsweise, ob sie dazu, sei es durch Mangel an Bo— denraum, sei es durch pecuniaire Arrangements, theilweise genöthigt werden; überzeugt man sich in England nur erst, daß die Zufuh⸗ ren, auf die man angewiesen ist, nicht von selbst kommen, fo wird man auch bald die Nothwendigkeit einsehen, sie zu holen. Es dürfte daher für den Exporthandel der preußischen Ostsee keinesweges gleichgültig sein, wie sich die vorhandenen Geld-Institute zu den Exporteurs stellen.
Von Weizen ist nicht viel am Markte, da man die Nutzlosig⸗ keit von Offerten bei so schwacher Kauflust begreift. Für Sg9ofd. effektiv zu liefern gelb. schles. würde man vielleicht noch 48 a 48 Rthlr., für 89pfd. abzuladen 7 a 47 Rthlr., für 90pfd. ucker⸗