Anhalt⸗Deßau. Deßau, 20. Febr. (D. A. 3.)
nehmen. Auf der Tagesordnung stand ein Antrag des Staats
Ministeriums, „die Wahl eines Abgeordneten zum Staatenhause des deutschen Reichstags“ betreffend. Es wurden von Seiten der Staats⸗ regierung vorgeschlagen: Ministerialrath Vierthaler, Geh. Justiz⸗ . . und Appellationsgerichts⸗Rath 7 den Saal, von 15 An⸗ 12 Stimmen⸗ und 6 da ssel be er Schriftführer
Sintenis
Rath und Abgeordneter Sintenis Mann. Von 22 Abgeordneten verließen wesenden enthielten sich 3 der Abstimmung, von den den erhielten 6 Stimmen der Ministerial⸗-Rath Vierthaler der Geh. Justiz⸗Rath Sintenis. Die zweite Wahl ergab Resultat, so daß das Loos entscheiden mußte. Abgeordnete Franke zog 8 und Abgeordnete =
das Loos der ö 1 r söf Die Wah ging aus Urne hervor. nahm sosort die Wahl
an
08 der Derselbe Schaumburg. Bückeburg, Mitglieder des bleibenden Landtags J. richtete Se n der Regierung vom I30sten d. M. (S. —
t. Anz.), worin dieselbe die Nichtanerkennung des
7 des Preuß. St.⸗Anz. — lic . Landtagsausschusses erklärte, hat dieser die nachstehende Antwort er
lassen: . ö.
„An fürstliche Regierung.“ „Fürstliche Regierung hat durch Schreiben
vom 30sten v. M. den Mitgliedern des unterzeichneten Landtagsausschusses eröffnet, daß dieselbe einen bleibenden Ausschuß der zur Vereinbarung der Verfassung durch das Wahlgesetz vom 6. Dezember 1848 berufenen Ver sammlung niemals genehmigt habe und auch jetzt nicht genehmigen könne, und hat demnach die Mitglieder dieses Ausschusses veranlassen zu müssen ge⸗ glaubt, sich nicht ferner als ein beständiger Ausschuß zu betrachten. — „Wie nun der unterzeichnete Ausschuß sich nicht berechtigt halten kann, ein Mandat, welches ihm vom Landtage geworden ist, anders als in die Hände dieses Landtages wieder nieder zu legen, oder durch das Aufgeben seiner Eristenz einen Beschluß dieses Landtages umzustoßen, so sieht er sich, der dahin zielenden Aufforderung Fürstlicher Regierung nachzukommen, im vorliegenden Falle noch um so weniger im Stande, als nach seiner wohl— geprüften Ueberzeugung die Verfassungsmäßigkeit seines Bestehens ganz un— zweifelhaft ist.
„Eine unbefangene Auslegung der von dem auf Grund des Gesetzes vom 17. März 1848 gewählten Landtage über die Bildung eines blei— benden Landtags-Ausschusses in Gegenwart des landesherrlichen Kommis— sars gepflogenen Verhandlungen, so wie der in Folge jener Verhandlungen an Fürstliche Regierung gelangten und von dieser pure genehmigten Anträge läßt es nämlich nicht zweifelhaft, daß von Regierung und Landtage die Schaf fung des bleibenden Landtags -Ausschusses als eines bleibenden Instituts beab= sichtigt und in verfassungsmäßigem Wege beschlossen worden sei; wenigstens ist es dem unterzeichneten Ausschusse nicht möglich gewesen, mit der Annahme des Gegentheils diejenigen Bestimmungen der Instruction für den Ausschuß zu reimen, welche, um nur Einiges anzuführen, demselben auferlegen, alle Ge⸗ schäfte, welche demselben noch durch künftige Gesetze übertragen werden möchten, zu besorgen, resp. ihn ermächtigen, sich nöthigenfalls aus der Zahl der Mitglieder der letzten Ständeversammlung zu ergänzen, wie denn uͤber— haupt zufolge des dem fraglichen ständischen Beschluffe zu Grunde liegenden Kommissionsberichtes der Zweck des Ausschusses der ist, „in der Zwischen— zei von einem beendigten bis zu einem wiederversammelten Landtage“ thätig zu sein, eine Zweckbestimmung, welche, fast mit denselben Worten, in den §. 1 der vereinbarten Instruction für den Ausschuß übergegangen ist.
„War nun hiernach das Institut eines bleibenden Landtagsausschusses einmal verfassungsmäßig begründet, so konnte dasselbe nach allgemein aner- kannten staatsrechtlichen Grundsätzen auch nur auf verfassungsmäßigem Wege wieder beseitigt, am allerwenigsten aber durch die Einführung eines neuen Wahlgesetzes in seiner rechtlichen Existenz affizirt werden.
„Es lommt endlich, noch hinzu, daß Fürstliche Regierung denselben Landtags-Ausschuß, welchem jetzt von derselben die staatsrechtliche Grund- lage abgesprochen werden soll, damals, als dessen geschehene sonstituirung ord⸗ nungsmäßig vom Landtage angezeigt wurde, dessen Rechtmäßigkeit nicht nur nicht bestritren, sondern denselben ausdrücklich anerkannt haf indem dem Ausschusse auf das in Veranlassung des von dem damaligen Herrn Regie⸗ , ,, wr, ,. gegengezeichneten ferneren Vertagungs-Dekretes der zur Verfassungs-Vereinbarung berufenen Landes- Versammlung vom 27. Oktober v. J. an diesen, als damaliges einziges Mitglied der verfassungsmäßigen Regierung gerichtete Ersuchen um Auswirkung einer Audienz für eine De— putation des Landtags -Ausschusses bei Sr. Burchlaucht dem Fürsten von
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dem genannten Herrn Regierungs-Direktor erwiedert wordert ist, „daß Sc. Durchlaucht einer von dem Landtags- Ausschusse gewählten Deputation die erbetene Audienz gern bewillige.“
Bei solchem Stande der Sache wird Fürstliche Regierung selbst ermes— sen, daß es bei der Frage über die Rechtmäßigkeit der Existenz des Aus— schusses darauf überhaupt nicht ankommen kann, ob nach Ansicht Fürstlicher Regierung das Bestehen eines solchen mit den richtigen Grundsatzen einer constitutionellen Repräsentativ⸗Verfassung unvereinbar sei. Indeß will der unterzeichnete Ausschuß nicht unserlassen, anzudeuten, daß dem Aus schuß zufolge seiner Instruction nicht die Ausübung, sondern nur die Wahrung der der Volksvertretung zustehenden Rechte
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übertragen, ihm mithin nur dasjenige zur besonderen Pflicht gemacht ist, was als ein Recht jedem Staatsbürger zusteht. In dieser Auffassung hat man auch in auderen deutschen Ländern, z. B. in Weimar, Kurheffen, Oldenburg, so wenig eine
Gefahr für die unveräußerlichen Volksrechte in dem Bestehen eines Land— tagsausschusses erblickt, daß man denselben vielmehr für eine kräftige Schutz⸗ mauer gegen Verfassungsverletzungen hält.
Aus den vorstehend entwickelten Gründen sicht sich der unterzeichnete Ausschuß außer Stande, der Aufsorderung Fürstlicher Regierung gemäß seine eigene Existenz aufzugeben; derselbe muß vielmehr Veranlassung nehmen, eingedenk der ihm durch seine Instruction auferlegten Pflichten, wiederholt die Bestimmung eines nahen Termins für die Wiedereinberufung der zur Verfassungs:-Vereinbarung gewählten Landesvertretung zu beantragen, in- dem nach seiner Ansicht weder das Eintreten unvorhergesehener politischer Ereignisse, welches vielmehr Fürstlicher Regierung die verdoppelte Pflicht auferlegen sollte, sich mit der Volksvertretung zu umgeben, noch auch die jetzt doch gewiß beendigten Vorbereitungen zu den Wahlen sür den näch—⸗ sten deutschen Reichstag eine längere Verzögerung der Einberufung rechtfer⸗ tigen dürften.
„Daß derselbe sich hiernach auch nicht veranlaßt sehen kann, seinen Händen befindliche Landtagsarchiv Fürstlicher Regierung auszuantworten, vorstehend dargelegten Ansicht.
Bückeburg, den 7. Februar 1850.
Der bleibende Landtagsausschuß.
(gez W. Knodt. Sander. C. Meyer. Wippermann.
In Betreff der fehlenden Unterschrist des Ausschußmitgliedes König erklärt der Unterzeichneie fraft spezieller Ermächtigung, daß das genannte
Aus schußmit lied zw ö sti . ĩ Abf und d ler dn . wegen zeitiger Abwesenheit bei Abfassung und Aus—
19 das in v dem Landtagspräsidenten oder ist eine einfache Konsequenz seiner
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b ; Schreibens nicht habe mitwirken können, daß jedoch e ie Inhalt in den darüber stattgehabten Augschußberathungen von dem
entehmigt worden ist 99 ; Bückeburg. den 12. Februar 1850. (gez.) W. Knodt.“ — Frankfurt. In 26 heutigen Si zunächst das Verzeichn 34 mr n n,. verlesen; berse le . eden glieder des Verfassungs ewählt: Schöff und S
. 1, no Syndikus mier Dr. v. Schwelzer, Senator Cöster a , r, Fndischen Bürger⸗Reprasentati ( Dr . J. C. . 3 6 Hammeran, Hr. Binding, 3) von d gebenden ersammlung: die gewählten 1 6 a r . geset⸗ reits namen lich angegeben. Die zum ersten — 2 wurden be⸗ Mitglieder G. FJ. Schäfer und P., Jeanrenaud ,
9 Frankfurt a. M., 22.
Hr. Neuburg, er des Raths; 2) von der Ohlenschlager, E. Meyer,
Nach⸗ dem vor acht Tagen der hiesige Sonderlandtag ohne weitere Förm— lichkeit und ohne Eröffnungsrede des Ministerilums eröffnet worden war, trat derselbe heute nach achttägiger Vertagung zusammen, um die von dem Ministerium gemachten Vorlagen in Berathung zu
344 An der Tagesordnung ist der ommsssion gberich über den Annrag he Abgeordneten Ph. Donner wegen Anschluß an das Bündniß vom 26. Nat 1859. Der Berichterstatter Dr. Souchay entwichelt den Gang der Ver- handlungen der Kommission und empfiehlt deren Antrag, welcher lautet: Die gesetzgebende Verfammlung wolle unter abschriftlicher Mittheilung dieses Berichts, den Antrag des Herrn Philipp Donner in Gemäßheit Ar⸗ tikel 16 der Constitutions-Ergänzungsakte für zul ssig erklären und an den Senat gelangen lassen. Diesem Antrag wan die Bemerkung vorangeschickt: Von selbst verstehi sich jedoch die Nothwendigkeit, daß für den abzuschlie= zenden Vertrag die Genehmigung der verfassungsmäßigen Behörden vorzu⸗ behalten sei.“ Auf solche Weise seien sämmiliche Mitglieder der Kom— mission, wiewohl von verschiedener Ansicht ansgehend, zu gleichem, oben ausgesprochenen Ergebniß gekommen. Dr. Lorey spricht sich gegen den Kommissionsbericht aus. Eines solchen Antrages wegen hätte es keiner Kommission bedurft, und was diese vorschlage, liege gewiß nicht in
der Absicht des ursprünglichen Antragstellers. Die Kommission sei nicht in die Hauptfrage eingetreten und lege hierin dem Senat einen moralischen Zwang auf, denn dieser wisse nicht, was die
Ansicht der gesetzgebenden Versammlung in der Sache sei. Dr. Mappes tbeilt weder die Ansicht des Vorredners, noch die der stommission, und will dem Kommissionsantrag noch das Begehren um Rückäußerung des Senats beigefügt, oder die Hauptfrage einläßlich behandelt wissen. J. C. Deb arg erklärt sich ebenfalls für vorgängige Erörterung des Donnerschen Antrags, bevor es dem Senat überwiesen werde, damit dieser Kenntniß von der Ge— snnung der gesetzgebenden Versammlung erhalte, da der Kommissionsbericht sich nicht darüber ansspreche Dr. So üchay tritt in eine ausführliche Er— örterung des Kommissionsantrags ein, der nach Artikel 16 der Constitutions— Ergänzungsakte, die hierin allein maßgebend sei, sich allein auf die Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Donnerschen Antrags auszusprechen hatte. In der Kommission habe eine Mehrheit von 5 Mitgliedern sich un⸗ bedingt, und die Minderheit von 2 Mitgliedern unter aufschiebenden Be— merkungen für die Zulässigkeit des Antrags erklärt, woraus auf die Ansicht der Versammlung, welche die Kommission in freier Wahl bestellt habe, zu schließen sei. Dr. Mappes stellt den Abänderungs-⸗ antrag: daß über die Mehrheits- und Minderheits Meinung geson— dert abgestimmt werde. Di Binding: Von dem Standpunkte der An— sicht der Mehrheit der Kommission betrachtet, sei allerdings eine Diskussion über die Hauptsache überflüssig, durch die gestellten Anträge werde sie jedoch unvermeidlich. Er sei als Mitglied der Kommission nicht mit ihrem An trage einverstanden gewesen; da derselbe keine Klarheit über bie Meinung der Versammlung gebe, so sei eine Erörterung nicht zu umgehen. Di Souchap stellt auf den Fall, daß Dr. Mappes seinen Antrag nicht zurück ziehe, den Gegenantrag: den Senat zur Rückäußerung nach geschlossenem Vertrag zu veranlassen. Dr. Spieß erklärt sich unbedingt für den Kom missionsantrag, wie er vorliegt. Dem Senat stehe das Recht zu, unter Ratificationsvorbehalt Staatsverträge abzuschließen; heute aber handele es fich lediglich davon, ob der Donnersche Antrag zulässig sei oder nicht? Dr. Goldschmidt giebt die Geschichte der Fommissionsverhandlungen Die Minderheit habe dem Gutachten der Mehrheit aus dem Grunde nicht beigestimmt, weil sie die Sache nicht für hinlänglich reif erachte; sie habe sich aber auch der Mehrheit nicht wiedersetzt. Eine Diskussion sei nicht nothwendig, da nur die Frage aufgestellt werden könne: ist der Donnersche Antrag zulässig oder nicht? Der Redner beantragt, einfach über den Kommissions« Antrag abzustimmen, und dann über den Zusatz von Dr. Mappes, von dem Se— nat eine Rückäußerung zu begehren. Dr. Binding widersetzt sich dem letzten Theile des Antrags, da eine Abstimmung ohne vorherige Erörterung unmöglich sei. J. C. Debarx ist ebenfalls gegen den Antrag von Gold— schmidt, so wie gegen jede längere Verschiebung der Biskussion. Dr. Soucha! wünscht, Dr. Mappes möchte seinen Antrag zurückziehen, was dieser ab lehnt, weil derselbe zweckmäßig und nothwendig sei. Dr. Blum hält ihn im Gegentheil für überflüssig Das Recht des Senats, Staats Verträge zu schließen, sei ein ungleich wichtigeres, als das Recht der Versammlung, Hesetze zu machen. Diese können in jeder Woche wieder aufgehoben wer— den; jene bleiben bis zu ihrer Ablaufszeit in Kraft ier handle es sich um einen Staats -Verirag nnd daher stimme er ohne Vorbehalt für den Kommissions-Ansrag, den Dr. Souchay wiederholt vertheidigt. Donner wünscht, dem Senat in dieser Angelegenheit volllommene Freiheit zu lassen. J. C Debary besteht nochmals auf Eröffnung der Debatte und P, schmidt auf sosortiger Abstimmung. Dr. Jucho hat zwar nicht die Ehre wie einige seiner Kollegen, seit zwanzig Jahren in dem gesetzgebenden Kör— per zu sitzen, und ist daher auch mit den Gebräuchen desselben nicht so ver traut; er ist aber nicht der Meinung, daß man in einer so wichtigen Frage die Ansichten der Mitglieder nicht anhören sollte, und glaubt, daß die Dis kussion, wenn sie begehrt werde, nicht abgeschnitten werden dürfe. Auch Dr. Varrentrapp hält eine Diskussion für nothwendig, um die Sache vollkommen klar und deutlich zu machen. De. Goldschmidt entwickelt nochmals ausführltch, daß nur die Zulässigkeit des Antrages in Frage stehe Er begreift nicht, wie man über Dinge sprechen könne, die keinen eigentli= chen Gegenstand haben, und traut seinen Mitbürgern zu, daß sie vermeiden werden, Zwistigkeit und Unfrieden zu erregen, wo man des Friedens und der Eintracht so sehr bedarf; daher dringt er nochmals auf Abstimmung über den Kommissions Antrag. Dr. Souchay verlangt nun vor Allem Ab— stimmung über die Frage: ob eine Diskussion eröffnet werden soll oder nicht? Auch er ist für den Frieden, aber nicht für den Frieden um jeden Preis. Es wird nach mehrfältigen Erörterungen über die Fragestellung zu erst abgestimmt: ob eine Diskussion eröffnet werden soll? Diese Frage wird verneint. Dann wird der Kommissions , Antrag zur Abstimmung ge bracht. Für denselben ergeben sich bei dem Namensaufruf 83 Stimmen, gegen denselben 3 (Bolangaro, Mappes und Reuburg); der Abstimmung enthielt sich Einer (Varrentrapp). Hiermit sind die übrigen Anträge erledigt. Der zwe te Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag des Abgeord— neten Hr. Mappes, die Strafgesetzgebung, das öffentliche und mündliche Verfahren in Sirafsachen und Gesetze über die Standesbuchführung und über die Civilehe betreffend. Der Antragsteller hebt hervor, wie feit gerau⸗ mer Zeit die diesfallsigen Gesetze auf Antrag des Senats berathen und be— schlossen, die erforderlichen Räumlichkeiten eingerichtet und ein Oberstaats-= anwalt berufen sei; dennoch seien diese wichtigen, von der Zeit gebotenen, von den gesetzlich gültigen Grundrechten des deutschen Volkes ausdrücklich
*
(65 18 * G old
vsrgeschriebenen Gesetze nicht verkündigt. Auf Anfrage habe er die Ant- wort erhalten, daß sie dem Oberstaatsanwalte zur Prüfung übergeben wor— den seien und später die Zusicherung, daß sie die erste Arbeit der gesetzge= benden Versa mmlung sein würden. Vier Wochen seien nun seit ihrem Zu— sammentritt verflossen, ohne daß etwas geschehen, und er halte den Antrag gerechtfertigt: „die gesetzgebende Versammlung möge den Senat um unver— weilte Mittheilung uber den Stand dieser Angelegenheiten ersuchen.“ Die— ser Antrag wird ohne Gegenbemerkung angenommen und damit die Sitzung um 6 Uhr Abends geschlossen 1
Ausland
n sIiand. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 22. Februar. Vorsitzender: Bedeau, Vice⸗Präsident Die
Sitzung beginnt mit einem Zwischenfall in Bezug auf die Eisen bahn von Paris nach Avignon. gehrt, daß, wenn nicht die Dringlichkeit für das Projekt ausge sprochen werden sollte, doch die Versammlung mindestens den Tag bestimmen möge, an welchem sie die Debatte beginnen werde. Zwei Systeme existiren gegenwärtig in Bezug auf dieses Eisenbahn-Pro— 11 Arbeiten führung boten den
daß die Debatte nach dem Votum über das Unterrichtsgesrtz begin— nen möge. ten erklärt sich damit einverstanden, den Kommissions-Antrag an. sung des Projekts an den Staatörath. Präsident: „Zahlreiche Präcedentien beweisen, daß viese Zuweisung nicht unbedingt noth
Herr Vitet (Berichterstatter) be
Die Einen glauben, man müͤsse so schnell als möglich die hierzu beginnen, die Anderen wollen die (ÄAlus— verschieben, bis größere Garantieen für dieselbe ge seien. Die Versammlung werde sich über diese bei— Systeme, ausgesprochen haben. Die Kommisston hitte,
Der Minister der öffentlichen Arbei Die Versammlung nimmt Herr Latrade fordert die Zuwei⸗
(Lärm.)
wendig sei.“ Geschäftsordnung. Zuweisung.
Herr Charras: Es handle sich hier nicht um die Herr Chasseloup Laubat spricht gegen röme: Das Projekt sei durch fes Finanzgesetz geblie
itzung vom 19. Februar. Haus in einer Comité-Sitzung eine Re zision der Armengesetze des Vereinigten Königreichs i, die Noth der ackerbauenden Klassen zu Seine und seiner Freunde Ansicht sei es, zebung der Korngesetze das Elend verursacht habe, Wiederherstellung derselben
end sein würde
sich gegen die Besitzungen des Fürsten Ottajano wälzten und von da nach drei Richtungen dahinströmten, ohne jedoch groß
Die Besorgnisse und die Furcht vor ber Heute sieht man wieder große
2 i. ie. 9 sen * 9 ig darauf an, daß Nicolo Garzilli,
Giuseppe Garo golo Deluca, sammtlich zlution dem wil hatte sich unter E Ew. Majest ugenblicke nach
Herr Mathieu de la
Nosario Asillo die Veränderungen der Kommission lein bloße
welche während der R angehört hatten; einer vo genen befunden, welche die Gn zurückgesandt hatte. irtheile wurden E des Ereignisses, au
sals, Vicenzo
in Erwägung den verursacht zu haben. Gefahr waren jedoch sehr verbreitet. Rauchsäulen, die einen neuen Ausbruch anzudeuten scheinen. heitere Frühlingsluft und der helle Sonnenschein zeigen uns den Berg in seiner ganzen imponirenden Majestät. von Neugierigen auch die Behörden sind nicht müßig, um di ten nach Möglichkeit zu schützen.
haben heute aufgehört.
orps der Pensionisti abro ⸗sieilischen Gefan⸗ Ende Juli in die Heimat Tollzogenem standrechtlichen Siciliens mit der Nachricht
daß die Auf und daß eine das sicherste Mittel zur Abhülfe dieses lein An eine Wiedereinsetzung der alten Korn⸗ zesetze lasse sich aber bei der Zusammensetzung des Parlaments fürs Die Veränderung, welche die Auf— tze hervorgerufen, mache nun lassen ein verändertes System der Besteue ; seien die Mei
Gesichtspunkt Herr Berryer spricht gegen sieht wohl, daß Sie dabei interessirt Der Unterbrecher kennt mich sehr folgendes Resultat Hierauf wird lerricht s
Staats-Rath zugewiesen werk ie Zuweisung. Links: sind.“ (Lärm.) Herr Berryer:
Unzählige Massen
strömen nach der Umgegend des
die Behörden e das gerichtliche Verf nehmen und die Tapfer! zelche den Patrouillen Majestät zwei Tagesbefeh diese Tapferen enthalten, und
e sich den früheren Umwälzungen Gedanken aufgeben werden, 5 wir einen hartnäckigen,
Verfolgung der
geflüchteten Rebellen, ĩ ahren eingeleitet wer
n Ich kann das B Soldaten nur loben, m
anliegenden
nicht denken
Votirende 550; für die Zuweisung 127, die Unterrichts⸗-Debatte fortgesetzt. T
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zu Hülfe kamen. ü Belobungen und lebe der Ueberzeugung, daß vorzugsweise thäti die legitime Mach i ununterbrochenen Kampf zu Regierung Ew. Masestät, eingedenk ihr oraussicht und Vertreter in der Sache g der großen Mehrheit der s werden über die erheben wird. T j
Grund besitzes
Kommunal
behaupteten
Hierauf wird der Artikel 41, welcher gestern wiesen worden war, wieder aufger Bestimmung, daß die trägen erhoben und gar
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2 1lIIol . . 34 esl lk. 9 3 Schullehrer Hrundbesitz nicht dieselben Prinzipien an, wie auf
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nagyarische Flücht⸗
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noch um einige Punkte lche sich bis jetzt noch nicht die einzige Ursache der Zögerung plomatischen Beziehungen gelegen. ifferenzen von auf befriedigende Weise ausgeglichen freundnachbarlichen
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Großbritanien und Irla Sitzung vom 18. Febr. Al tg
Angelegenhei
Nachdem das unrechtlich Erwi welche in Folge der trauriger zetriebsamkeit 1
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zerschwören, welche nebst dem Gegen diese Menschen,
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Handstreiches
ja man nennt auch schon einige
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Ereignisse von 18 herbeizuführen
Verfügungen
Wach samkeit wurde verdoppelt und ohne einen unz
LVompagnicen Bewaffneten
. deren Sympathie und Unterstiitzung ache der Magyaren während ih mpathieen
volutiongiren ungarischen Flüchtling e.
große constitutionelle Fre fern gehalten werde. der Exekutiv-Regier über die Partei⸗? blutigen Katastrophe habe iß jeder Versuch von Seiten eine
rae zu passtren, eine
hinausgesandt,
griechischen Küsten von
auch durchau—
Beamte Prozessionen arrangirten i aufmerksam nur gerecht, wenn sie Stanley's Urtheil Darstellung
höchst unbillig
den ausgezeichnetsten befähigter gewesen, diese eiten Nach der sorgfältigsten Ueberlegung habe der Bericht, die Nothwendigkeit der Amtsentsetzung mehr gestellt, die Zustimmung der Regierung erhalten sei nicht der Befehl zugegangen, gewisse Bea! Funclionen zu entfernen, vielmehr habe sich derselbe nach reiflich fung und aus reiner Ueberzeugung zu diesem S Es sei ihm (Lord Clarendon) zwar zu verfahren,
lntersuchung
Roden also in freundschaftlicher hältnissen gestanden; allein die Pflicht, das Geset in Irlant einer Wahrheit zu machen, gelte ihm mehr Schließlich erklärte er, daß er gegen Vorlage den Papiere nichts einzuwenden habe. den das Wort und bestand darauf,
umgegangen sei. — entnehme man dem einseitigen Gutachten des Herrn hob sodann das loyale Benehmen der
gungen hingege
Hierauf nahn 5 die Regierung
Die gegen ihn geltend gemachten
großartiger. ich erhabenen imposanten großem Ungestüme eine große Feuermasse wälzte und thürmte
usloßen, ihre ungeschwächte Frevels gleichkommende Strenge den allein die mit Füßen getretenen Gesetze und
bestrafen waren
zunderbare Naturerscheinung
Militairmacht Insurrection
beginnende verhängnißvolle Lord Clarendon, einen Monat vorher zu sprechen Gelegenheit gehabt, sie für illegal Er sei der Meinung, daß die braven Leute, die an der Prozession sich betheiligt, ruhig nach Hause gegangen wären, wenn sie nicht auf eine feige und brutale Weise angegriffen worden wären. Der Redner schloß mit der Betheuerung, daß er als Beam ter nach Kräften sich stets bestrebt habe, Rechte zu verhelfen.
auszuziehen,
Sicherheit forderte
Besitzungen Fürsten Ottajano.
ein dumpfes
donnerähnliches Gerolle, enden Nacht, wo der Ausbruch den Gestern hörte der wenn auch mit Die obere Hälfte des Ber— jes war mit einem dichten Nebel bedeckt und erst gegen Abend brach auf mehreren Stellen eine röthliche Helle hervor, die jedoch Grad des Ausbruches lellen Berichten ersehen wir endlich, daß am IFten die Lavaströme
acht Uhr Vormittags ein Kriegsraih versammelt, um die standrechtlichen Verfahrens die Nebellen auf der That ergriffen worden gen Berathung, sie wurden daher zwei Stunden welcher Platz vels bestimmt ward, erschossen. — r lief Gassen entlang, durch welche der traurige Zug sich bewegte, und keine der Gerechtigkeit, sechs Unglücklichen,
Kanonengießerei ist in eine große angefertigt, es scheint sich in Serbien ein allein Nutzen
e . 8 8 7 J zwischen den Ruf
gehalten habe.
es keiner lan des Erschießens verurtheilt, dem Platze des alten Sübnungsorte des verübten Fre— und betäubt,
Sturm einige Stunden auf, begann jedoch später,
lwas minderer Heftigkeit,
aus der Rußle von Belgr ad,
allen Parteien zu ihrem Nachdem noch der Graf von Winchelsea ge— gen Lord Elarendon, Lord Brougham und der Marquis von Elaän— für henselben gesprochen hatten, wurde der Antrag auf Vorlage der genannten Papiere angenommen
für diesmal zum
Auch schreibt man sen und Magyaren das herzlichste Einvernehmen bestehe ; Nachrichten
Regelung der
ricarde aber entscheiden ließ.
erhältnisse eingesetzte Kommis⸗
bäuerlichen