1850 / 65 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

maligen Wirthschaf

kehren, nach

J den Fällen des ig kein anderer nachgewiesen werden, Handdienste

9

-

beides

inrichtung des

e Dienste geleistet werden, st von sämmtlichen 2 ihrer st aber

9 maßg ebe u vertheilen.

sogenannten

zugleich sich nach Verpflichteten bestimmt, wer der ihre Zahl nicht feststeht, in gebracht, sofern sie alljährlich wiederkehren, nach dem Dur letzten zehn Jahren vor Anbringung der Dienste, sofern sie aber in dem Durchschnitt der gung der Provocation geleisteten T ienste. 16. 15

ängeren Zeiträumen

istung oder

der jedes

lnrechnung

zur Aufbringung der Entschä— Maßstab zur Vertheilung als rechtsverbindlich so ist ohne Rücksicht, oder gar keine ; den Spanndien zerhäͤltniß des Flächenmaßes schädigung für den Handdien len und zwar, insofern nicht bei L alsdann auch für die Absindun ven hat, zu gleichen Theilen z

Zeit Spanndienste die Ent ckerbesitzern nach Aecker aufzubringen, die Ent auf die vorhandenen Hausstel⸗ gu der Dienste ein anderes, Verhältniß stattgefun⸗

in längere n e hre schen die sem

1848

etwa von den Abfindung vertl Feststellung des

ne Vermessung

ahrlich wiederkeh

perioden

zeitpunkte

Beträge der

7

Zeiträume Feststellung der

Körnern während wiederkehrenden

vor Anbringung der

ine Umschaffung der Geldle der letzten zehn resp. zwanzi l gedachten Gesetzes Geldvergütungen ; angenommen worden, so sind diese Vergütungen nerhalb der gedachten hllen

ben zum Grunde zu legen

gewechselt haben, der Geldwerths

8 7

Kann der jährliche Geldwert) den Bestimmungen des §. 29 Normalpreise (988. 67 u. f.) in Anwendung, bei : in der Regel auf die Preise in den letzten zwanzig Jahren zu rück. und in Ansehung solcher Gegenstände, deren Qualltät eine

nicht

.

2

istung eingetretei

r Ver kündung Des

Abgaben nach so kommen deren Feststellung

ermittelt werden,