wn wennn Magdeburg
tztere, der neuesten einen Kongreß
im
chwerin
umfang: so kann außer nen deutschen Zolleinigung z deseinrichtungen und gemeinnützigen Anordnungen sonstiger zehört, welche nach den ausdrücklichen Bestimmungen des Arti der Bundes⸗-Akte und des Artikels 13 der Schluß-Akte dem num der Bundesversammlung zugewiesen, also nach der eben se brückicheg Bestimmung des §. 3 der Uebereinkunft vom 30. S dies n n , , , reinbarung der einzelnen Bundesglieder Hrund, w ö und hinsichtlich deren der engere Rath, somst nach l
be, gihaché n! das handelspolitische Gebiet zu finden, . 1669 ⸗ ĩ hten Uebereinkunft auch ie provisorische Hundes dürfnissen man bei jener Revision auszugehen hal Kommisston nur zu vorbere itenden :
5 Berufung ker, den nn,, Maßregeln kompetent t Ungewißheit, ist zur Zeit noch nicht nen .
Zwecke der Herbeiführung 26. osterreichischen Zollkonferenz zum / Negierung sieht sich daher gegenwärtig n ch u
and und 8 esterr eich . gollein gung zwischen eutsch Unterhand lungen über Tarisgegenstänke einzutrt ter Kreis vorbereitender ö , , . den zu irren, wenn sie von der Voraussetzung , . hinausgehen, als der , insofern . sehr weit wiegende Mehrzahl der deutschen Regierungen . 1 eme . —ͤ e ferenz Bas Ein v ö. st nonid e. bern . i. solchen Kon len wird, denn es dürste kaum erst darat e n , m, w. 2g auf neuenb irger Frage haben .
ten über ein zu erreichendes Ziel, alf ten Zollgebiete und Stag⸗ die Gesichtspunkte, von welchen jeder einzelne deutsche è taat die lassen. Wir seh so einen Beschluß in der Sache rif⸗ und Zollfrage betrachtet, der Umstand von wesentlichem
n der Andeutung bedars,
Friedens in Folge
Beruhigung des