1850 / 70 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nen diese Last nicht drückend sei, möglicherweise nicht zur Ablö⸗ sung geneigt sein könnten. Wer also dafür sei, daß das Lehnswesen seinem Ende zugeführt werde, der möge für den Aus⸗ schuß⸗Antrag stimmen.

Nachdem auf Antrag des Abgeordneten Buhk die Debatte ge⸗ schlossen worden war, der Abgeordnete von Römer und Prinz Jo⸗ hann einige von dem Referenten zur Unterstützung seiner Ansicht angeführte Thatsachen berichtigt, so wie Staats- Minister Dr. Ischinsky noch zur Widerlegung des Abgeordneten Dr. Joseph gesprochen hat= ten, wurde abgestimmt, wobei der Antrag des Ausschusses mit 29 gegen 15 Stimmen angenommen ward.

Sannover. Hannover, 6. März. Als in der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer auf die Interpellation des Abg, Bue— ren, ob es wahr sei, daß die Regierung sich von dem Bündniß vom 265. Mai losgesagt und ein neues Bündniß abgeschlossen habe, vom Ministertisch aus keine Antwort erfolgte, fragte Schatzrath Lang weiter, ob in Bezug auf dieses neue Bündniß ein Beschluß im Ministerium gefaßt sei. Diesmal entgegnete Stüve: „Ein Be⸗ schluß im Ministerium konnte nicht gefaßt werden, da ein Mitglied abwesend ist. Sobald ein Beschluß im Ministerium gefaßt ist, wird eine Mittheilung an die Stände gelangen.

Hannover, 8. März. (Hannov. Ztg.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer fragte der Abgeordnete Wyneken den Minister Braun, ob die Nachricht der Zeitung für Nord⸗ deutschland, daß der preußische Gesandte am hiesigen Hofe ab— berufen worden, begründet sei? und ob die Regierung beabsichtige, den Ständen bald eine Auskunft zu ertheilen, wie sich in neuerer Zeit die deutsche Angelegenheit gestaltet habe? Ministerial⸗Vorstand Braun erwiederte, er bedauere, daß derjenige seiner Kollegen nicht anwesend sei, in dessen Geschäftskreis die angeregte Frage zunächst falle. Er sei jedoch im Stande, mitzutheilen, daß der Königlichen Regierung nichts davon bekannt sei, daß der Königlich preußische Gesandte beauftragt sei, seine Kreditive zurückzugeben, was der offizielle Weg einer Abberufung sein würde. Uebrigens sei ihm bekannt geworden, daß derselbe kürzlich von seiner Regierung auf— gefordert sei, nach Berlin zu kommen, um in Sachen, welche dort schweben mögen, seinen Beirath zu ertheilen. Was die zweite Frage anlange, so verkenne die Königliche Regierung nicht, daß den Ständen weitere Mittheilungen in der deutschen Angelegenheit zu machen seien, und wünsche, dazu bald im Stande zu sein. Ueber den Zeitpunkt könne er gegenwärtig eine nähere Auskunft noch nicht geben. r

In der zweiten Kammer stellte der Abgeordnete Lang II. fol genden Ur⸗Antrag:

„Stände haben von einem Aufsatze der Hannoverschen Zeitung, vom Aten d. M, Kunde genommen, durch welchen zwei offizielle Schreiben des Königlichen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, vom 30. Dezember v. J. und 21. Februar d. J., zur Kenntniß des Landes gebracht worden, deren Echtheit sich nicht bezweifeln laßt. (S. Preuß. St. Anz. Nr. 65).

„Obwohl nun die aus jenen Aktenstücken hervorgehende for melle Lossagung von dem Bündnisse vom 25. Mai v. J. nur eine Bestätigung des Ganges enthält, welchen die Königliche Regierung längst eingeschlagen hatte, so hätten doch Stände um so mehr er⸗ warten dürfen, daß die Königliche Regierung jene dem Lande direkt vorgelegten Aktenstücke der gesetzlichen Repräsentation desselben nicht vorenthalten hätte, als die Bedeutung jener Schreiben für das Land, so wie für das gesammte Deutschland, es der Königlichen Regie— rung zur Pflicht machte, ihre Verantwortlichkeit, insofern sie dafür einer Stütze bedurfte, zunächst der Beurtheilung zu unterwerfen, auf welche sie als constitutionelle Regierung hingewiesen ist.

„Da dies gleichwohl unterblieb, so ersuchen Stände die Kö⸗ nigliche Regierung, nicht blos jene Aktenstücke ihnen nachträglich vorzulegen, sondern auch zugleich, so weit dies nach Lage der Ver⸗ handlungen thunlich ist, ihnen eine Mittheilung über den gegenwär— tigen Stand der deutschen Angelegenheiten zukommen zu lassen.“

Hessen. Kassel, 8. März. (Kass. Ztg.) In der heu⸗ tigen Sitzung der Stände-Versammlung zeigte der Prasident an, daß die am 5. März beschlossene Erklärung in Betreff des ministe— riellen Programms dem Gesammt⸗Staatsministerium vorgestern mit⸗ getheilt worden sei. Das Ministerium werde somit Gelegenheit haben, Se. Königl. Hoheit unmittelbar über das Vertrauen des Volkes aufzuklären, und daran diejenigen Schritte zu knüpfen, welche die Pflicht und die Ehre gebieten.

Die Tagesordnung führte zur Berathung des weiteren Berichts des Budget⸗Ausschusses über die anderweite Organisagtion des Forst⸗ wesens. Der Ausschuß kommt auf seine früheren Ansichten zurück und glaubt, daß wenn dem Lande die durch Vorlage zugedachte Vereinfachung der Verwaltung der Staatsforsten zu Theil werden soll, man auf den ursprünglichen Vorschlag des Ausschusses die Forstmeistereien auf 21 zu bestimmen, zurückkommen müsse. Dage⸗ gen beantragt der Ausschuß statt der im Bericht proponirten 13 Forst⸗Secretaire, 13 Forst-Accessisten den vorgeschlagenen 8 beizu— fügen. Herr För ster beantragte, für jeden Verwaltungsbezirk einen Forstmeister anzustellen und in den 7 größeren Bezirken noch ein technisches Mitglied hinzuzufügen. Nach längerer Diskussion wurde beschlossen, die 13 Forst⸗Secretaire wegfallen zu lassen

In diesem Augenblick trat der Vorstand des Ministeriums des Aeußern, Legationsrath oon Baumbach, in den Saal. Der Präsident brach die Tagesordnung zur Entgegennahme einer Mittheilung der Regierung ab. Herr Legationsrath von Baum— bach eröffnete, daß die Regierung drei Kandidaten für den von Regierung und Ständen gemeinschaftlich zu wählenden Abgeordne— ten zum erfurter Staatenhause bezeichnet habe, nämlich Freiherr von Waitz zu Eschen in Kassel, Professor hr. Wetzell in Marburg und Obergerichtsrath von Roques in Kassel. Herr Hildebrand wünschte zu wissen, ob die Regierung schon die drei von ihr selbstständig zu bestimmenden Mitglieder ernannt habe. Herr Legationsrath von Baum⸗ bach: Das werde geschehen, sobald die Ständeversammlung gewählt habe. Herr Pfeiffer Ii.: Die Ständeversammlung habe ein Recht darauf, erst dann zu wählen, wenn die Regierung ihre Mitglieder ernannt habe und bezog sich auf die preußische Reichsverfassung. Er beantragt deshalb, die Regierung zu ersuchen, zunächst ihre drei Mitglieder zu ernennen. Herr Octker hält die Ansicht des Vor— ele. zwar für rechtlich begründet, aber für faktisch gleichgültig.

n e n, * wünscht zu wissen, ob die Regierung dem von Herr von e,, ,,. Schwierig keiten entgegen seben werde. hepruft worden , . Sache sei von dieser Seite noch nicht gung gezogen . e, en, Herrn Pfeiffer wunde in Erwä⸗

Man , m,, n. erfassungs⸗ Aus schuß überwiesen. 3 auf in der Berathung ver Tagesordnung fort.

Es wurde beschloͤssen, die Forstmesstere * 75 .

Forstmeistereten wieder auf 21 zu erhshen und die Zahl ver Forstaecessisten auf 21 fest setzt Der Ministerpräsident Ha el, sz

. ; dassenpflug ' trat ein, überreichte einen Gesetzentwurf über die Abkürzung der Verjährungsfrist und begleitete diese Vorlage mit folgenden run el gn 91 scnn schon längst von der hohen Versammlung Anträge“ D geie ht bee ven, man möge kürzere Verjährungsfristen für' die Forderungen

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einführen, welche dem täglichen Lebensverkehr angehören und einem Zustande ein Ende machen, wonach die Gewerbetreibenden auf die lange Zeit von 30 Jahren hingewiesen seien, ehe sie mit Sicherheit auftreten können, um ihre Forderung zu retten, ohne ihre Kundschaft zu verlieren. Die Sache sei vom vorhinnigen Ministerium bearbeitet und die Vorlegung des Entwurfs werde zur Befriedigung eines von der Versammlung angeregten Bedürf⸗ nisses erscheinen. Neben der ständischen Anregung sei auch die in Preußen bereits seit mehr als 10 Jahren in Ausübung befind⸗ liche Gesetzgebung zur Grundlage genommen worden, man sei schon in der Kommission davon ausgegangen, sich jener Gesetzgebung voll— kommen anzuschließen, damit eine nicht motivirte Verschiedenheit zwischen den benachbarten Staaten nicht eintrete. Es sei nur statt der preußischen 2⸗ und jährigen eine 2⸗ und Zjährige Verjährung angenommen worden, im Uebrigen sei Alles wörtlich gleich. Die hohe Versammlung werde einsehen, daß die Dauer ihrer Sitzungen während der bevorstehenden anderen Berathungen, an denen sich auch viele Mitglieder der hohen Veasammlung betheiligen werden, unterbrochen werden muß. Bei der Einfachheit der Sache sei es vielleicht möglich, sie noch vorher zu erledigen, da sie in der That liefere Erwägung nicht verlange.“ Der Entwurf wurde dem Rechts ausschuß überwiesen. Der Minister entfernte sich hierauf. Die Versammlung fuhr in der vorigen Berathung fort. Für die Forstaccessisten wurden 250 Thlr. und 2 Klafter Holz als Ver— gütung bewilligt. Für die Forstmeister wurden drei Klassen von 900, 800 und 700 Rthlrn. genehmigt. Der Etat für das Ober Forstkollegium wurde ausgefetzt. Bie Gehalte der Revierförster wurden auf 600, 500 und 409 Rthlr. festgesetzt, Lie der Forst⸗ schutzdiener auf 140, 130 und 120 Rthlr. und in Beziehung auf letztere beschlossen, ihnen die bisherige Naturalbesoldung mit Aus⸗ nahme des Korns zu belassen. Auf den Antrag des Hrn. Pfeiffer. wurde beschlossen, den Forstschutzdienern die Gehalts- Verbesserung vom 1. Juli 1849 zu berechnen. Der Gehalt von 27 Forstschutz diener-Gehülfen mit 60 Rthlrn. wurde abgelehnt. Nachdem noch beschlossen worden war, daß die heutigen Beschlüsse nur als vorbe reitend für die demnächstige Feststellung des Grundetats zu betrach ten seien, die Regierung jedoch zu ermächtigen, den Forstschutzdie nern den Mehrgehalt vom 1. Juli 1849 bis 1. Januar 1850 als Gratification zu verabreichen, wurde die Sitzung geschlossen. Lippe. Bückeburg, 4. März. (H. C.) Hier ist folgende Bekannntmachung erschienen: . „Nachdem die aus der politischen Aufregung des Jahres 1848 miß— bräuchlich hervorgegangene Neigung zur Verletzung der Gesetze und zum Widerstande gegen die Obrigkeit und die mannichfachen, das Rechtsgefüh in den Herzen der Menschen abschwächenden Jrrlehren der Besonnenheit ruhigen Erwägung und (nach Erfahrung vieler M ßbräuche und unerträglicher Mißstände) dem Bedürfniß der deutschen Nation nach Ordnung und Necht wiederum Platz gemacht haben, achtet es die Fürstl. Regierung für ihre heilige Pflicht, einem auch in unserem Fürstenthume in Folge Jener, Verirrungen eingerissenen, jetzt allgemein anerkannten Unwesen, von Obrigkeits wegen ein Ziel zu setzen. Es ist dies die Verletzung des Jagdrechts, welche im Für— slenthum dermaßen um sich gegriffen hat, daß theils die Jagd selbst fast ganz zerstört, theils den Grundbesitzern der mannichfachste Nachtheil auf ihren Älckerländereien zugefügt worden ist. Nicht nur, daß, in Folge irri gen Verständnisses dessenigen Theils der von der frankfurter National⸗ Versammlung berathenen, aber nicht zur Ausführung gekommenen Ver— fassung des deutschen Reiches, welcher den Abschnitt von den „Grundrech ten“ enthält, ein jeder Grundbesitzer sich für berechtigt erachtet hat, ohne weiteres auf seinem Grund und Boden die Jagd, ohne Regel und Jagd— kunde, auszuüben, und den eigentlichen Jagdeigenthümer davon aus— zuschließen, sondein es sind auch Personen, welche gar keinen Grundbesitz haben, zu der Meinung gekommen, daß die Jagd ein ins freie Belieben eines Jeden gefallenes Gewerbe oder Vergnügen geworden sei, desen Ausübung Niemanden gewehrt werden dürfe. Solche Leute haben auf den Feldern und in den Holzungen der Grundbesitzer, gleich dem wahren Jagdeigenthümer, die Jagd wie von Rechtswegen betrieben, während die Gründbesitzer selbst, theils aus Mangel an Zeit, theils aus Besorgniß vor Gewaltthätigkeiten, dem Treiben deiselben nichts entgegen setzten. Alles dies kann von nun au seitens der Obrigkeit nicht, länger übersehen werden, um so weniger, als Viele von denen, welche sich jetzt mit der Jagd befassen, längst zu der Einsicht gekommen sind, daß sie ungerech— tes Gut verlangen, und um so weniger, als die Regierung die laut gewor— denen Stin men der Gerechten und Verständigen nicht länger überhören darf. Es wird demzufolge hiermit in Jedermanns Erinnerung gebracht, daß mit der Jagd, wie solche bis zum Jahre 1848 im Fürstenthum bestanden hat, bis jetzt nich die geringste gesrtzliche Veränderung vorgenommen worden, dieselbe namentlich nicht auf die Grundbesitzer übergegangen, noch weniger gänzlich freigegeben ist, und daß Jedermann die Pflicht hat, dieselbe und deren Aus übung bis dahin, daß über deren Beschränkung oder Ablösung oder Aufhe— bung gesetzliche Bestimmungen (wie dergleichen denn auch schon dem im Jahre 1815 versammelten Landtage vorgelegen haben) ergangen sein werden, in ihrem ganzen früheren Umgange zu respektiren. Hierbei wird zugleich die Bekanntmachung vom 3. Auguͤst 1818, wonach für alle an den Erzeugnissen der Aecker, Wiesen, Gärten u. s. w., durch alle Arten von Wild ver— ursachten nachweisbaren Schäden voller Ersatz geleistet werden soll, aber auch die Ermahnung vom 8. September 181458 wiederholt, daß die Nengie— rung dem Rechts- und Billigkeitsgesühl der Einwohner des Fürstenthums vertraue, daß sie, den Schutz der Gesetze für sich und ihr Eigenthum mit Recht verlangend, auch nicht länger verkennen werden, daß dieser Schutz ganz allgemein für alles Recht und alles Eigenthum gehandhabt werden muß. Sämmtliche der Regierung nachstehende' Fürstl. Behörden aber wer⸗ den angewiesen, in dem Sinne dieser Bekanntmachung auf die Unterthanen in Güte, event. mit Strenge einzuwirken und den Jagdberechtigten zu ihrem Rechte den gesetzlichen Beistand zu gewähren. Bückeburg, 28. Februgt 1850. Fürstl, Schaumburg Lippesche Regierung. von Lauer. Werner.“ Fraukfurt. Frankfurt a. M., 7. März. O. P. A. 3 Bei Er⸗ öffnung der gestrigen Sitzung der hiesigen gesetzgebenden Versammlung trägt Vicepraͤsident Dr. Binding vor: Durch die Bestimmung der Ge⸗ schaͤftsOrdnurg, daß ein Beschluß der gesetzgebenden Versammlung erst dann vollgültig sei, wenn das darüber geführte Protokoll ge⸗ nehmigt worden, sei es geschehen, daß der Beschluß über den An trag Les Abgeordneten Bonner in Betreff, des Anschlusses an das Bündniß vom 26. Mai 1849 erst heute seine Rechtsbeständigkeit er⸗ halten und deswegen noch nicht an den Senat abgegeben werden könne. Nun hätten sich aber in der Zwischenzeit Dinge ereignet, die den Stand wesentlich verändern; die Zeit des Zusammentritts des Reichstages in Erfurt rücke so nahe herbei, daß bei längerer Zäögerung es' kaum möglich sei, für diefen Termin das Erforderliche Forzukehten, und wenn auch die gesetzgebende Versammlung in der Hauptsache sich bereits ausgesprochen habe, so müsse ihr doch die Möglichkeit offen gelassen werden, sich zu erklären, ob der Reichstag in Erfurt von Frankfurt aus beschickt werden solle oder nicht. Bieser Frage wolle er nicht vorgreifen und stelle daher den Antrag, den Senat zu ersuchen: sich in dieser Sachs so schleu⸗ nig als möglich zu äußern, damit der gesetzgebenden Versammlung die Möglichkeit bleibe, sich in dieser wichtigen Sache auszusprechen. Dr. GHohdfchmidt ist gegen die Muthmaßungen des Antragstellers und fann die Besorgniß desselben nicht theilen. Es werde Zeit genug sein, wenn der Reichslag auch erst in drei Monaten beschickt werde. Der Antrag bezwecke ein Drängen des Senates, das namentlich auf die neuerlich eingeleiteten Unterhandlungen von nachtheiliger Wirkung sein könne. Dr. Varrentrapp Niemand mehr, als er hege den Wunsch nach Anschluß an dieses Bündniß, dessenungeachtet hälte er es nicht für nöthig, neue Schritte

Zögere der Senat mit seiner Rückäußerung, so könne man ihn mahnen. Auch er halte die pünktliche Absendung eines Abgeordneten nach Erfurt für keine unumgängliche Nothwendigkeit. Die Geschäfts⸗Ordnung schreibe den eingehaltenen Gang vor; frei lich habe die der konstlituirenden Versammlung darin einen Vorzug gehabt, weil sie in dringenden Fällen eine Ausnahme ge⸗ stattet habe. Dr. Souchay äußert, man solle nicht durch Gehenlassen sich den Anschein geben, als hatte man die Sache nicht für wichtig; deshalb stimmt er vorläufig für den Antrag von Binding und empfiehlt zugleich die Behandlungs weise von dringenden Geschäften, wie solche in der verfassung tgebenden Versammlung üblich gewesen. Reiffenstein un erstützt den Antrag von Binding. Vor vier Wochen sei der An rag gestellt worden; wenn es so fortgehe, so könne der Reichstag vor sechs Monaten nicht beschickt werden. Eben so spricht J. C. Debary; dagegen bedauert Dr. Jucho sowohl die entstandene Zögerung, als auch den heute gestellten Antrag. Zwar

zu thun.

hätten meh rere Redner angeführt, es seien Exreignisse eingetreten, welche eine Beschleunigung der Sache wünschenswerth machen; diese nicht näher bezeichneten Ereignisse werden aber nate bekannt sein. Man habe früher den

Mappes auf Rückäußerung nicht unterstützt und könne

wenig den jetzt vorliegenden empfehlen,

seine Motive seien, aller formellen Gründe dafür ermangele. Souchay: Die Sache stehe weder formell noch materiell

.

der, wie achtungswen

gleichen Standpunkt wie vor 14 Tagen; we lehnt, so spreche man den Beschluß aus, die Sach

zu ziehen. Dr. Varrentrapp: Er halte es für unge Senat um schleunige Rückäußerung anzugehen, denn Ansicht seien keine besonders dringende Erxeignisse Dr. Binding vertheidigt nochmals seinen Antrag und sich namentlich gegen den Vorwurf Drängens. J Abstimmung wird derselbe mit 53 gegen

Die für Prüfung von Kreditbegehren eingesetzte Kommi tet durch Dr. Shlenschläger Bericht über

15,000 Fl. für unvorhergesehene Ausgaben, und verschiedene Rubriken des Polizeiamtes, mit dem willigung, unter Beifügung verschiedener wünscht, der Polizei möchte größere Strenge gegen nen Bettel empfohlen werden. Polizei⸗Direktor S erklärt: Die Polizei könne nichts thun, als die einsperren und auf den Schub bringen. Diese aber in den hiesigen Gefängnissen so wahres Vergnügen daras machen, Tagen wieder einfangen zu lassen. (Heiterkeit. weist auf das nun hoffentlich bald erscheinende in welchem Gewohnheitsbettler mit strengen den. Die begehrten Kredite werden bewilligt. trag die er Kommisston pflichtet dem Senatsant werkerhülfskasse die fernere Verwilligung eines von 1000 Fl. auf weitere fünf Jahre von 18 zu lassen. Quilling möchte den S suchen zu lassen, ob die Wirksamkeit noch auf andere Weise erhöht werder Antrag, vor der Hand die verlangten bewilligen und den Senat zu ersuchen, im Statuten der Hülfskasse einer Durchsicht leßte Antrag wird zum Beschluß erhoben. das Jahr 1848 wird nachträglich u von 1,292,497 Fl. festgestellt. Ereignisse der letzten Jahre und auf füllung einer Lücke in der hi pflicht der Gemeinden für die im betreffend, stellt den Antrag: „daß hol des nachfolgenden Entwurfs um Entschädigung oer in Folge eines

tung oder eines Aufruhrs persönlich Verletzten ersucht werden möge.“

„1) Jede Gemeinde, in deren Bezirk unbewaffneten Menge, oder von offener Gewalt Vergehen oder

oder das Eigenthum begangen

den dadurch veranlaßten Schaden

des Schadens, welcher dem Beschaͤdigten ersetzt wird, haftet die Gemeinde w betreffenden Anstalt. 2) Der vorstehende wendung, wenn die zusammengerot

M ehrzahl aus anderen Gemeinde

ner der Gemeinde, in welcher di t außer Stande waren, die vorgekommenen Besch— dern. Die Pflicht des Schadenersatzes geht in diese! über. 3) Das Polizeiamt ist verpflichtet, sobald es

der im Art. J und 2 bezeichneten Art Kenntniß erh Stelle und unter Beziehung von Sachverständigen

des Schadens und die Umstände, unter welchen die stattgefunden, I) Ueber die Verbindlichk meinde oder des Staates, nach den Bestimmungen unt Entschädigung zu leisten, und über die Größe, dee Schadens entscheidet das zuständige Gericht. Vie können sich hierbei der polizeilichen Erhebungen zur Unte ihres Beweises bedienen. 3). Die Gemeinde und

der Staat haben das Recht, den für ten Aufwand von den Anstiftern des Theilnehmern an der Zusammenrottung, so welche mit Verletzung ihrer Dienstpflicht die rurch welche die Beschädigung verhindert werden konnte, zurück Eine geschehene Streitverkündigung ist keine Bedin= beziehungsweise dem

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zusordern. . gung dieses von der Gemeinde oder zu nehmenden Regresses. Bei Bezahlungsunfähigkeit meinde Regreßpflichtigen hat die Staats kasse als dam wenn jene Regreßpflichtigen im Staatsdienste

und Entwurf werden genehmigt und die Ueber Senat beschlossen.

en slch gd.

Frankreich. Gesetzgehsend e Versammlung. uu vom 8. März. Den Vorsitz führt Dupin. Ver Erzbischof. dankt schriftlich für die ihm für Paris zugewendeten Geldmittel; Ya hey ber seinen Urlaub überschritten, wird seiner 25 Irz igen er lustig erklärt. Com bier will interpelliten wegen 1 . Beamten, der die Kränze von der Julisäule . ö 5 n. nister des Innern bemerkt, ein begangener . ee, worden. Combier behauptet, man betrüge 63 ö e ,., (Großer Lärm.) Man geht gur Tagesordnu'ig über. Verschi 3. Gesetz⸗ Entwürfe von örtlichem Interesse werden angenommen. So ul will eine Petition an die Geträntst euer⸗Kommission überwie en sen sen. Ein Kredit von Million Fr. wird dem Minister des Immer be willigt. An die Reihe kömmt der Gesetz- Entwurf über die Pensionskassen

Sitzung

ver⸗

und die Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung. Der Be— richterstatter Benoist d' Azy verlangt die Dringlichkeit, Mauguin bekämpft dieselbe, da der Entwurf Dufournell's beseitigt und jener der Regierung an seine Stelle gesetzt worden sei. Kerdrel ver⸗ langt die zweite Lesung ohne allgemeine Debatte, da die Dringlich⸗ keit von der Versammlung verworfen worden. Es werden drei Lesungen bestimmt. Dufonugeroux billigt den Gesetz- Entwurf. Man greife dadurch der Arbeiterklasse unter die Arme. Der ge⸗ sunde Sinn des Volkes werde das Uebrige thun. Man trete dadurch dem Sozialismus entgegen. Das Gouvernement könne auch der finanziellen Seite Stand halten. Hourju Trouchres will Ver— schmelzung beider Entwürfe. Benoist freut sich, daß die Dring⸗ lichkeit verworfen worden, da viele Mitglieder den Bericht noch nicht gelesen. Die Versammlung beschließt eine zweite Lesung. Entwurf zur Rechnungs-Regulirung von 1847 wird ohne Debatte angenommen. Ein bezügliches Amendement Champon⸗ s über Approvisionirung der Marine und den Rechnungshof gleichfalls angenommen. Eine zweite Lesung des Antrages Herren Goldenberg, Remilly u. s. w. über die Hunde⸗ uer wird beschlossen. Dem Präsidenten wird ohne Diskussion e Bewilligung zur Ratification der Posteonvention zwischen Frank- der Schweiz ertheilt. Der Gesetz⸗Entwurf über die on des dem Staatsschatze zufallenden Zehntheils des pa

bis wird genehmigt. Die Sitzung wird aufgehoben.

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diesem

le an ze Kabinet gerichtete ebruar russische Gesandte Palmerston ft davon zugestellt, und seinen Kolleg ebh Bestürzung ver⸗ soll, da Niemand solche Verwickelung der grie— vorausgesehen. So viel von dem Inhalt dieser bekannt geworden spricht darin Graf Nesselrode und den Schmerz des Kaisers aus über die Nach Ve tfahren der englischen Flotte gegen Griechenland, früheren Thatsachen, des Erscheinens der eng Dardanellen, den Traktaten von 1841 zuwider. e ohne alle Achtung Frankreichs und Ruß Griechenlands Beschützer seien, gehandelt. Handlungsweise wäre Pflicht gewesen. Das bri eschwerden dem französischen und russi⸗ behülflich gewesen wären. Die plötz— englischen Flotte habe um so mehr überrascht, iuer kurz vorher erklärt habe, an der Erhaltung u „Ordnung in Europa äußerst eifrig theilzunehmen. diese Erklärungen mit den Handlungen und mit der wieder— ing, französische oder russische Vermittelung anzunehmen, bringen. Was die Inseln Cervi und Sapienza die Note förmlich gegen jede Feindseligkeit wi if Nesselrode empfiehlt dem russischen Gesandten d Palmerston die ernstlichsten Vorstellungen zu ma die gegenwärtige Sachlage in Griechenland sofort ein Man erwarte eine günstige Aufnahme dieser Vorstel— rend man im entgegengesetzten Falle genöthigt wäre, England wolle kraft seiner Secmacht sich gänzlich iso

seinen Eigennutz zu Rathe ziehen. ine Brochüre: „Gesetzliche Revision der Verfassung“, nimmt fmerksamkeit des Publikums vielfach in Anspruch. Ihr Ver Herr Vaucorbeil, Bibliothekar des Präsidenten der Repu— bezeichnet die unmittelbare Revision der Verfassung als sweichliche Nothwendigkeit. Die gesetzgebende Versamm—

lle diese Revision vornehmen. Die Tendenz dieser Revision hauptsächlich gegen das allgemeine Stimmrecht gerichtet, welches Wahl des Präsidenten der Republik bisher noch immer

ht bewährt habe. Ueberhaupt müsse die jetzige unheilvolle Eonstitution, welche ein Hinderniß für die vollziehende

einzigen Vertreter der öffentlichen Meinung, bilde,

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der Bank ist seit dem 28. Februar auf 476 hr) gestiegen, während die im Umlaufe Millionen abgenommen haben. Ihr

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2 Millionen). N. st scher 2 Pelaai ofan⸗ isentant Malardier, welcher Pelagie gefan— . . s . 91G . æ tel f vt

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heute eine Rede mit, welche Iten Legion der National-Garde im Salon

der sozialistischen Kandidaten gehalten. Lage der Fastenmitte, war noch ein Nachhall des den Boulevards sah man des Nachts Masken sfen, und vor den Tanzsälen urde man durch Illumination, und Wagengerassel an die Nachfeier des Karnevals er Zaale der großen Oper begleitete Musard's Musik die ; unter dem Namen Maskenball der hat an diesen stereotypen

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daß sich für den Manifestation vorbereite, 4. Verfahrungsweise wie bei ie zum Fällen Freiheitsbaumes auf dem Carré St. M ührt hat. Die falsche Manifestation soll angegriffen, die Menge zerstreut und gro Nilitair-Apparat entfaltet, die Kränze aber dann auf 6ffentli die Werke der Denker.

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4 chem Platze verbrannt werden, wie ehemals Also keine Kränze, kein Vorwand mehr für eine Kollision.“

In Montrouge (Bannmeile von Paris) wurde heute ein In⸗ dividuum verhaftet, welches von einem Wirthshause ins andere ging und scharfe Patronen verschenkte. Es behauptete, dieselben von einem Unbekannten erhalten zu haben.

Riesige Lastwagen brachten heute die Marmorblöcke, welche für bas Grab Napoleon's bestimmt sind, von dem Hafen d'Orsay zu Invaliden.

Mehrere Blätter, darunter die Gazette de France, ver— sichern, daß die Voten der Armee in den Departements zu Gunsten der sozialistischen Kandidaten ausgefallen seien. Von einigen Gar⸗ nisonen sei dies positiv, da man bereits das Resultat kenne. ͤ

Auf die heutige Börse hatte das Gerücht Einfluß, die Regi⸗ menter der pariser Garnison hätten für die sozialistischen Kandida⸗ ten gestimmt. Das Gerücht bedarf der Bestätigung.

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441

Großbritanien und Irland. London, 8. März. Vorgestern hatte Lord Campbell eine Audienz bei der Königin, um Ihrer Majestät die Siegel des bisher von ihm bekleideten Amtes eines Kanzlers des Herzogthums Lancaster zurückzugeben und als neu ernannter Lord⸗-Ober⸗Richter von England zu huldigen. Die⸗ selbe Ceremonie fand sodann mit dem Grafen von Carlisle statt, der an Stelle des Vorigen zum Kanzler des Herzogthums Lanca— ster ernannt ist. An demselben Tage war das erste große Lever beim Prinzen Albrecht im Namen Ihrer Majestät, welches im St. James-Palast stattfand. Der Präsident des Geheimen Raths, Marquis von Lansdowne, erklärte gestern im Oberhause auf eine an ihn gerichtete Frage, er könne noch nicht sagen, ob die Regie— rung das Amt des Lord —Lieutenants von Irland ab⸗ zuschaffen gedächte; übrigens würde dazu eine Parlaments Akte erforderlich fein. Lord John Russell zeigte dem Unter⸗ hause gestern an, daß Lord Campbell das Lord Ober⸗ richter⸗Amt mit demselben Gehalt, mit welchem Lord Denman, sein Vorgänger, sich begnügte, nämlich 8009 Pfd. St., angenommen habe, obgleich eine Parlamentsakte 10,000 Pfd. dafür aussetze. Die Reduction des Gehalts sei vorläufig durch Geheimeraths - Befehl angeordnet worden, es werde jedoch dem Parlament nächstens eine Bill darüber, so wie über die Herabsetzung noch eines anderen Rich tergehalts, vorgelegt werden.

Ein Antrag des Herrn Berkeley auf Erlaubniß zur Einbrin gung einer Bill, welche die geheime Abstimmung bei den Parlaments⸗ wahlen einführen sollte, wurde vom Unterhause gestern mit 176 ge gen 121 Stimmen verworfen. Der Minister des Innern, Sir G. Grey, obwohl er in früherer Zeit d jetzt dagegen, weil er sich überzeugt habe, daß die Abstim mung cher noch mehr Bestechungen herbeiführen, Uebel abhelfen würde, und weil das Wesen des en ystems auf Oeffentlichkeit beruhe.

Italien. Turin, ben des sardinischen Ministers Intendanten der Provinzen ar garde-Instituts moͤglichst zu beschleunigen diesem Behufe ein genaues Verzeichniß der Bürgerwehr bereits zugesendeten Waffenvorräthe Von 481 Individuen, welche die piemontesische Natu suchten, haben 344 sie bereits erhalten. Die Uebrigen abschlägig beschieden, theils erklärte sich die zu diesen gesetzte Kommission für inkompetent oder ist noch in chung ihrer Angelegenheiten begriffen. Die lthät Turins bereiten sich vor, den 4. März an Dürftige ꝛc. zu feiern.

In der Nacht vom 22. auf den 23. drei Raubmörder aus den Prätorial-Gefängnissen auf eine Weise entkommen, die ein sehr schlechtes Licht auf den Eifer ihrer Wächter wirft. Die Gefangenen hatten zuerst die Ziegelpflasterung ausge— hoben und ein großes Loch in der darunter befindlichen Wölbung gemacht, durch welches sie mit Hülfe ihrer Bettdecken sich in cinen hohen im ersten Stockwerke befindlichen hinabließen,

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Februar sind in Pistoja

m ersten Gerichtssaal aus dessen, Fenstern sie durch zusammengedrehte Leintücher in ein kleines Seitengäßchen entkamen. Es muß hier der Umstand berück⸗ sichtigt werden, daß die bewachenden Gendarmen im Erdgeschoße des Hauses ihre Wachstube haben und Patrouillen die Straßen Pistoja's allnächtlich durchziehen.

Am 22. Februar wurden dem General Baraguay d'Hilliers im Namen Sr. Heiligkeit des Papstes und der päpstlichen Regie⸗ rungs-Kommission die auf Befehl des heiligen Vaters geprägten, und zur Vertheilung an das französische Expeditions-Corps bestimm— ten Bronze-⸗Medaillen und sonstigen Decorationen nebst den dazu gehörigen Diplomen von zwei Ministerial⸗Beamten übergeben. Der General nahm diese ehrenvolle Sendung zuvorkommend auf und versicherte, die Ehrenzeichen sowohl den noch im Kirchenstaate befindlichen, als auch den aus demselben bereits abgegangenen Re gimentern baldigst nach Verdienst zukommen zu laffen. Die päpstlichen Linientruppen haben die Stadt Ferrara gänz geräumt, um in der Provinz zur Habhaftwerdung der zahl Banditen zu streifen. ! ö

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Turin, 4. März. (Fr. B.) Die Regierung geht mit dem Plane um, ein oder zwei Armee⸗ Corps aufzustellen, die nöthigen⸗ falls sich in Observations⸗-Corps verwandeln dürften.

Der österreichische Gesandte hat dem sardinischen Ministerium eine Liste derjenigen Personen übergeben, welche seine Regierung für der Ordnung und dem Frieden gefährlich erachtet.

General Cordova soll eine Frist von 12 Tagen für die Rück kehr des Papstes gestellt haben. Nach Verlauf derselben würden seine Truppen sich nach Barcelona einschiffen. General Cordova soll sich nach Neapel begeben.

Madrid, 3. März. (Fr. B.) Die Koͤnigin

Spanien. 28 Ihre Gesundheit

hat gestern einer Opern-Vorstellung beigewohnt. ist fortwährend vortrefflich.

General Mirasol wird sich mit seinen Begleitern am in Cadix nach Havana einschiffen. Er soll auch Instructionen eine Reise nach den Vereinigten Staaten mit sich führen. behauptet sogar, er habe eine besondere Mission an den Präsidenten dieser Republik. Spanien will die abenteuerlichen Projekte auf Cuba entschieden vereiteln.

Serrano's Ernennung zum General-Capitain noch nicht offiziell. General Ros de O tain von Algesiras ernannt worden.

Das Tribunal hat seinen Ausspruch in der Angelegenheit des Herrn George Diaz Martinez gethan und denselben außer 55 Pia stern Geldbuße zu 16 Monaten Verbannung von Madrid oder jedem anderen Orte, wo der Präsident des Ministerrathes sich auf Er hat dagegen appellirt.

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halten würde, verurtheilt. 3Zproz. 283.

Konstantinopel, ven 23. Febr. . Gestern ist uns die Nachricht zugekommen, Admiral Parker habe in Folge der ihm von seiner Regierung zugegangenen Befehle die Inseln Sapienza und Cerico besetzt und dieselben den Jonischen Inseln einverleibt. Herr von Titoff hat geäußert, es gewinne die griechisch-englische Frage, falls sich diese Nachricht bestatigt ein ganz anderes Ansehen. Bisher seien d e Engländer im Recht und die Griechen im Unrecht gewesen; jetzt sei gerade das Gegentheil eingetreten, da England sich Inseln

Türkei. (Wanderer.)

will, deren Besitz Griechenland durch die jüngsten Verträge garantirt wurde. Die neuesten Briefe aus Schumla bestimmen noch immer nicht den Tag der Abreise für die Vertriebenen und Internirten, doch ist die Ordnung, in der die Abreise geschieht, bereits festgestellt. (Nach anderen Berichten hat ein Theil der Internirten die Reise bereis angetreten.) Zuerst kommen die Internirten, die nach Brussa gehen, dann die Muselmänner und zuletzt die Verwiesenen. Der Kommissär der Pforte scheint mit einigen der magyarischen Chefs eben nicht sehr zu sympatisiren; Kossuth sträubt sich, mit Händen und Füßen gegen die Internirung. General Dembinski beweist,

aneignen

daß er aus der Woywodschaft und nicht aus der Republik Krakau

stamme und, obwohl vor der letzte z

eher russischer als österretchi dn 22 . . die Vertreibung der Internirung vor. Bie Perfon 6. . e r , f der 26 im vertraulichsten Verhältnisse steht,

hein raf Zamoyski zu sein. n einer für ei ö

so neuen als schwierigen g, . , sich vielleicht beim Grafen Rath und Belehrung holen, der 3 . seines Talentes und seiner Mäßigung ihm solche gewiß am n fr zu ertheilen geeignet ist. Achmet Efendi ist einer der aufgeklärte⸗ sten Diplomaten in der Türkei, und darum mögen sich diese beiden geistvollen Männer so leicht verstanden haben. Dieses Einverständ⸗ niß würde zugleich von guten Folgen für die unglücklichen Pro—

skribirten sein, wenn die Männer der Revolution nur die Formen der Le⸗ galitätlzu erkennen, wenn sie zu begreifen vermöchten, was die Nationen einander gegenseitig schuldig sind, wenn sie ihre eigene Stellung und die jener Regierung, welche sie mit so edelmüthlger Gastfreundschaft

sagte auch General Lüders,

zu schließen.

aufgenommen, zu würdigen wüßten. Es steht zu befürchten, daß eine lächerliche, weil ohnmächtige Widersetzlichkeit von der einen Seite Gewaltmaßregeln von der anderen hervorrufen werde, und doch hat sich die ottomanische Regierung in dieser Angelegenhest als höchst human bewiesen. Bei der Ankunft Achmet Efendi's in Schumla wurde in der von der polnischen Legion bewohnten Ka⸗ serne eine theatralische Vorstellung gegeben; waͤhrend der Vorstel⸗ lung, welcher der Kommissär der Pforte beiwohnte, erschien ein Transparent mit dem Namenszuge des Sultans Abdul Medschid im Vordergrunde; am Schlusse wurde eine Hymne zu Ehren des Sultans abgesungen und dann wurden dem Kaiser Ottomanen viele Lebehochs gebracht.

Man berichtet aus Bukarest, daß Herr von Kotzebue, russtscher General-Konsul in der Moldau und Wallachei, zum wirklichen Staatsrathe ernannt und nach St. Petersburg zurückberufen wurde. General Dühamel kehrt nach Bukarest zurück mit dem Titel eines außerordentlichen Kommissärs, General-Konsuls diplomatischer Agen⸗ ten und Kommandanten aller russischen Truppen, sowohl jener, welche sich jetzt bereits in der Moldau und Wallachei befinden, wie auch je⸗ ner, welche etwa noch dahin kommen könnten. Diese Ernennung ist von den Generalen der Occupationsarmee sehr ungünstig aufgenommen wor- den, und General Hasford hat sogleich seine Demission nach St. Peters—⸗ burg geschickt. Zugleich ließ diese Ernennung vermuthen, daß die Russen durchaus nicht gesonnen feien, die Fürstenthümer so schnell zu räu⸗ men und die Bestimmungen des Vertrages von Balta Limau zu erfüllen, obwohl ihr Abzug bereits 6ffentlich in den Fürstenthümern bekannt gemacht wurde. Vielleicht mag man dieses Zögern auch der griechisch englischen Differenz zuschreiben und in der That . als ihm der Blokus von Griechenland berichtet wurde, zu den Offizieren seiner Suite, daß die Russen die Donau nicht verlassen würden, so lange die Engländer in Grie⸗ chenland sind. Man hat sich viel Mühe gegeben, um die alten politisch-religiösen Hetärieen wieder herzustellen, aber der Plan ist gescheitert; die wallachische Jugend bietet alles Mögliche auf, um seden Vorwand aus dem Wege zu räumen, der der Occupations⸗ armee dazu dienen könnte, ihren Aufenthalt im Lande zu ver⸗ lan de, Ernennung des Grafen Strogonoff zum russischen Ge⸗ sandten in Paris betrachtet man hier als Beweis für den Wunsch Rußlands, mit Frankreich eine Allianz zum Nachtheile der Türkei

Achir Bey, der Polizei-Präsident, erhielt eine Anzeige über falsche Scheine und ging selbst auf Entdeckung aus, fand sie auch richtig in einem unscheinbaren, verlassenen Hause Galata's. Der Betraͤg ist 375,900 Piaster, und es wirft sich die wichtige Frage auf, ob denn nicht andere selche Papiere bereits in Circulation seien. Der Schwager des Großherrn, Said⸗Pascha, der das Gou⸗ vernement von Bamaskus übernahm, als Osman⸗Pascha die Pil⸗ ger nach Melfa führte, entdeckte Betrügereien bei den Personen, welche mit der Einhebung der großherrlichen Einkünfte betraut sind und setzte eine Kommission nieder, welche mit den Leuten ins Gericht geht und förmlich liquidirt. Der getreueste Verwalter scheint Said Aga Zacharia gewesen zu sein, welchem man bis jetzt schon eine Veruntreuung von 170,000 Piastern zur Last legt. Osman⸗

Pascha will in Damaskus bleiben.

Zarif⸗Pascha, Erwähnung.

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Am 18. hatte Baron Tecco, der sardinische Gesandt Konferenz mit dem Großwesir und Minister des Aeußern. Aus Aleppo macht man rühmend des dortigen Gouverneurs, Die Bewohner wurden viel durch Ara— In einer Nacht setzte sich Zarif-Pascha zu Den Häuptling eines setzte er gefangen.

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berstämme beunruhigt. Pferde und suchte sie auf und verjagte sie. anderen Stammes, den berüchtigten Dabul, Seitdem ist Ruhe.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Der Wasserstand war gestern Morgen in der Oberspree 12 Fuß 4 Zoll und in der Unterspree 10 Fuß 1 Zoll, hat sich also seit ehegest ern nicht geändert.

Heute Morgen stand das Wasser in der Oberspree 11

oll, in der Unterspree 9 Fuß 11 3oll, de ern um 5 Zoll, das Unterwasser um Berlin, den 11. März 1850. Königliches Polizei⸗

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Königliche

Dienstag, 12. März. Im L

Vorstellung: Der Mulatte, Oper i

Englischen: The Bondman, des A

baum. Musik von . halb ö. Uhr

Mittwoch, 13.

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Balse.

m Schauspielha Vorstellung: Familie ĩ zu Putlitz (Verfe Er muß aufs Land, Lustspiel in

„von W. Friedrich. Anfang hall ; Saale des Königlichen Schauspielhauses. und Vokal-Konzert, unter Mitwirkung Anfang 7 Uhr.

Billets zu diesem Konzerte sind von Vormittags 9

der Wohnung des Königlichen Haus⸗Polizei⸗Inspektors Har Königlichen Schauspielhause, Eingang von der Taubenstraße zwar: zu den numerirten Plätzen im unteren Saalraume, auf dem Balkon à 2 Rthlr. und zu den Stehplätzen à 1 zu haben.

Königsstädtisches Theater.

Dienstag, 12. März. Auf vieles Begehren: Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten von D. Kalisch. Vorher: Herr Lehmann. Monologische Scene mit Gesang, als Prolog vorge⸗ tragen von Herrn Grobecker.

Mittwoch, 13. März. (Italienische Opern ⸗Vorstellung.) La Songnambula (Die Nachtwandlerin). Oper in 2 Akten. Mn sik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini: Amina, als Gastrolle.)