1850 / 71 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ren, welches aus der bisher verfolgten Richtung erkennbar . wie dies der Kurfürst am 18. August v. J. dem vorhrigen Mi— nisterium verheißen hat. Die eigentliche Grundlage des künfti⸗ gen Regierungs- Systems scheint in dem Satze, welcher mit den Worten: „Hat jene für unseren Staat zc.“ beginnt, angedeutet zu sein. Die hierin gebrauchten Ausdrücke könnten an und für sich für unverfänglich gehalten werden, da sie sich theils an die betres⸗ fenden Bestimmungen unserer Verfassung anschließen, theils ein be⸗ stimmter, nach der einen oder anderen Seite hin gefährlicher Sinn nicht damlt zu verbinden ist. So sucht man zwar vergebens nach einer Ver— anlassng, welche einen P'otest gegen die, Volks⸗-Souverainetät. in 1m Programm des gegenwärtigen Ministerinums hervorzurufen geeignet war, da diesem Worte in unserem Vaterlande niemals eine miß⸗ bräuchliche Anwendung gegeben worden ist; eine Bedeutung kann aber diesem Proteste an ssich nicht beigelegt werden, weil die Dok⸗ trin und das Leben einen bestimmten Begriff mit diesem Worte überall noch nicht verbunden hat. Eine Bedeutung gewinnt derselbe

t dann, wenn man ihn in der Zu sammenstellung, in welche er cht worden ist, betrachtet. Es muß hier an einen alten Streit nert werden, welcher bis zum Jahre 1848 überall lebhast ge

worden ist, der Streit über das Wesen der Volksvertretung,

1.

bas Repräsentativ- und „landständische“ System.

tztere System stellte die Theorie auf, daß der ganze Inbegriff der Staatsgewalt kraft der landesherrlichen Souveraine⸗ it in dem Oberhaupte des Staates vereinigt sein, und der Sou⸗ eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bie an die Mitwirkung der Stände gebunden sein follte. Diese Theorie wurde von Bundes wegen in das Staats recht der deutschen Bundesstaaten hineinzutragen versucht; sie wurde besonders weiter ausgebildet und in das öffentliche Leben eingeführt durch die geheimen wiener Beschlüsse von 1834; in ihr, im Verein mit der polizeilichen Gewalt und Thätigkeit des Bundes, war das Mittel gefunden, die Macht der Volksvertretung in allen deutschen Landen zu lähmen und die Entwickelung wahrhaft constitutioneller

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Regierungshandlungen des neuen Ministeriums, nur an Umfang und Kraft gewonnen hat. .

Der tiefe Riß, welcher hiernach zwischen der Staats⸗Re⸗ gierung und der Volksvertretung besteht, darf nicht dauernd sein, wenn das Wohl des Vaterlandes nicht auf das Aeußerste ge⸗ fährdet werden soll. Eine segensreiche Wirksamkeit der Regierung ist unmöglich, wenn ein so eingreifender Zwiespalt zwischen den höchsten Beamten des Staates und den Vertretern des Landes, so wie den Institutionen desselben, obwaltet. Es ist die erste Forde⸗ rung des constitutionellen Prinzips, welche nicht ohne offenen Wider spruch mit dem Geiste unserer Verfassung hintangesetzt werden kann, daß die verantwortlichen Minister der Krone ihr Amt niederlegen, wenn sie sehen, daß die entschiedene Stimme der Volksvertretung wider sie ist. Die Minister würden sich in diesem Falle als Ver ächter der Stimme des Volks, als Gegner jeden constitutionellen Lebens und vor Allem als Feinde des Landesherrn und seiner wohl verstandenen Interessen zeigen, wenn sie länger in ihrem Amte verharren.

Der Thron des Fürsten muß auf die Liebe und das Vertrauen seines Volkes gestutzt fein, wenn er den Stürmen der Zeit, welche noch nicht beendigt sind, widerstehen soll; es geschieht aber nur zu leicht, daß die öffentliche Meinung nicht so, wie es geschehen soll, zwischen der unverletzlichen und durch die Verfassung geheiligten Person des Landesfürsten und seinen verantwortlichen Räthen zu unterscheiden weiß, daß ein Theil des Mißtrauens, welches nur die Minister und deren Handlungen treffen kann, auf die Krone selbst

übertragen wird. Wenn auch die Minister durch ihr Verharren

im Amke keinen einzelnen Artikel der Verfassungs⸗-Urkunde seinem wörtlichen Inhalte nach verletzen würden, so müßten sie doch die volle Verantwortung allen Unheils, welches für den Landesherrn und das Vaterland erwachsen wird, in näherer oder fernerer Zu— kunft tragen.

Die Pflicht der Stände-Versammlung aber ist es, im Namen des Vaterlandes warnend ihre Stimme zu erheben und die i

werden auch die Ungelegenheiten vermieden, welche bei der am 11. März beginnenden dritten Lesung des Unterrichtsgesetzes zu befürchten waren. .

Dem Ministerium zugekommene Berichte lassen schließen, daß von den 30 Neuwahlen 19 der gemäßigten Partei angehören wer den. In Paris soll man sicher hoffen, die 3 Kandidaten der Wahl Union durchzubringen. Höchstens könnte der Tritte durch Carnot, für den die Leser des Stecke und der Pr esse stimmen werden, verdrängt werden.

Herr Bois- le- Comte, französischer Gesandter bei den Verei nigten Staaten soll, heute Paris verlassen, um sich auf seinen Posten zu begeben.

Spanien. Madrid, 2. März. (Fr. B.) Gestern Abend empfieng die Tönigin die permanente Deputation der spanischen Granden, deren Sprecher, Herzog von Frias, derselben deren Glück wünsche darbrachte.

Die Minister berathen über die Angelegenheiten der Cuba. Mirasol hat eine Sendung nach Havana hal

3 pCt. 28 Papier.

5

Hli

Jonische Inseln. . 2 März. Ein hier 61 nendes Blatt sagt: „Die Bewohner unserer fremden erfahren, daß die Garnison seit w. signirt ist und nicht in der Stadt herumgehen ilm k lich, daß eine solche Maßregel zu allerlei Vermuthungen Aul giebt. Die Regierung wür ͤ sehr irren z wenn sie surchten sollte, daß die Nähe der Soldaten auf die vor, g gehende / len störend einwirken könnte; denn o rege das Nationalgefi kin dem Herzen unserer Bevölkerung immerhin sein mag,] o wird doch Niemand auf der ganzen Insel einem harmlosen Soldaten gegen über die Rücksichten der gewöhnlichen Lebensweise außer Acht lasse . Unser Volk fühlt keinen Groll gegen die engli Zolxalen, un finden es daher unangemesen, daß

de gar l. 1 8 792 s J ch gehenden Wah

wir

Absperrung

zustände zu hindern. Seit 1848 schien diese Thätigkeit aus Deutsch ster an die Erfüllung ihrer Pflichten, so lange es noch Zeit ist, zu zrrung don lente bim beschn ren Lie Behörden ö. sand verbannt zu sein. Jetzt treten uns deutliche Anklänge an die⸗ erinnern. der K 6 J 6 ö ,, . selbe in dem ministeriellen Programme wieder entgegen. Diese Gründe rechtfertigen den einstimmigen Antrag des Ver der n , , g n en Crpttterung Von neuem werden wir an die Bestimmungen unserer fassungs-Ausschusses auf folgenden Beschluß: aufzuheben, . und nn,, ,. ö. Verfassung, auf welche jene Theorie zu fußen pflegte, erinnert; wir die Stände-Versammlung beschließt und erklärt: Keime zu entfernen. rden erinnert, daß Kurhessen als „Glied des deutschen Bundes“ daß sie sich durch die Prüfung des Programms in dem gegen eine „monarchische Regierung“ in dem Sinne haben soll, welchen die Minister ausgesprochenen Mißtrauen nur bestärkt fühle, . der deutsche Bund mit dem „monarchischen Prinzip“ zu verbinden und der Erwartung ist, daß die letzteren nunmehr einen . flegte, daß aber neben der im Bundesrechte begründeten Souve⸗ Platz aufgeben, den sie zum Wohle des Landesherrn unt des Wissenschaft und Uuns tät des Landesherrn nur eine „landständische Verfassung“ im Vaterlandes nicht ausfüllen können. JJ e der geheimen wiener Beschlüsse bestehen könne, und in Lie Kassel, am 4. März 1859. . . 3 3 ; . sem Gegen atze scheint es denn auch klar zu werden, was das Mi⸗ ö Friedrich Pfeiffer. 2. eran staltet unter Mita thun 9 n 8e 6 nisterium unter „Volkssouverainetät“ versteht und weshalb so be⸗ Die Berathung dieses Berichts in der Sitzung der Stände— Konzert-Saale des Königlichen Schau stimmt dagegen protestirt wird. Versammlung am 5. März, so wie die einstimmige Annahme des (Den 8. Man So trikt uns in der gedachten Stelle des Programms die ver- selben, ist bereits gemeldet worden. . ö. Lennd Lind ist zurückgekehrt und ihr der Enthusi e gangene Regierungszeit des Herrn Ministers Hassenpflug wieder vor Der bisherige Gymnasial Direktor und Pfarrer Dr. Vilmar für i ö Augen, und zwar' um so lebendizer, als während des früheren Mi in Marburg ist zum K mnsistorialrath und vortragenden Rath im 9 n nisteriums desselben Mannes die Zustimmung Kurhessens zu den geheimen Ministerium des Innern ernannt 5 ? wiener Beschlussen ertheilt worden ist, durch welche die Beschränkungender . im Scha te ni ; ö Verfassungen und der Befugnisse der Volksvertretung, welche auf gesetz⸗ begehrt hauen, zu ke d . d lichem Wege nicht herbeigeführt werden konnten, durch die aͤußere 3. ,, ö n Macht des Bundes möglich gemacht werden sollten. Von diesem II nsl'and. 3. . e e n,, nn, de, e e mn g Gesichtspunkte aus gewinnt denn auch der folgende Satz, in wel— . ; , w n , nn, d, nn, n, gr,. , chem „das in der Revolution liegende Prinzip der Verneinung! Frankreich. Par k März. ö 1 . , . selben ertönen läßt, ist sie des tie sten Ei . den verfassüngsmäßigen Rechten des Landesherrn gegenüber gestellt Diskulsionen der Natienal Versammlung sind weit J 1 ene Hörer steht staunend da, jede Kritik n wird, einen bedenklichen Sinn. Auch wir sind aufrichtige Freunde Gängen und dem Kenferenz sa alen als .. vem eigentlichen. itzunge ar cifent em 6 a, . . einer starken Regierungsgewalt, welche auf positiver Grundlage das saale. Hier sind die Bänle legt die 2e , , ; belha mi Wohl des Vaterlandes zu begründen strebt. Aber wir würden Redner ohne Zuhsrer, Verläͤßt man aher . . welche die ,, . 6 ann, , 1 Verwahrung einlegen müssen, wenn die ganze Richtung der neueren findet , . K . i res. e n 4 . . ö 1 J 90 = ven zarten ielz ß Ausdehnung der Freihtit und der Rechte des Volles, so ,, , 36 ö n , 9. K , die seclische Tiefe und Innigkeit der Empfindung, womit wie der Theilnahme deffelben an der Regierung des Staats, lidlg liche ole e. ät ö . daß ö 6 . Er Töne zu rurchdringen versteht. Doch das wird r ein Eingriff in die landesherrlichen Rechte auf aefa zt und unter dem J, , . von der ö unterstützt xiese Unt. z physische und geistige Gewalt über die allerseltensten v ; men des „Prinzips der Verneinung“ im voraus vzrurtheilt . . . . , . 1 . e Kommi . ist übrigens ex stint hahe, und unwilltü lich uderlaßt er ) sollte. Wir finden diese Auffassung der von früherer Zeit her bekannten i ng zu : 9h a sch t ; . w . . . V e. . ph . der, voll Geist, Herz nd oe ie, an istlerisck Denkweise des Herrn z. Hassenpflug ganz angemesen; aber wir ernsthaft . 10 4g . . , . e .. 1 Ausdruck un dergl ichlich dasteht, Die Gaben amngchr n, eh, ,, , , tern zeit taugt und in die gesetzlich geordneten Zustände unseres Vater⸗ in die Länge . 26. . 9 ziger r . . , in. zwei , , . 66 , . . 3. fandes nür Unheil und Verwirrung zu bringen vermag. hat die bezüglicken Vo , n, , , n,. , 6 ö , , So hat die genauere Betrachtung des ministeriellen Pogramms eine Masse. Ber chte von J . und , n, ,. übersendet 369. 9 ndl eam, n Hör eigeut? üimtiche Reiz in gezeigt, daß der Eindruck, welchen die erste Verlesung desselben in hat. Die Durch ic t e en, . nd . ein , . ö. aut lien diesen Vorträgen entgegen wehte, sich nicht der hohen Versammlung hinterlassen hat, durch, eine Prüfung im nächsten Tagen ist nicht zu den . ,, Enihusiasmus des Publikums gat sih nach jet Jer ; Einzelnen nicht beseitigt wird, daß dasselbe in seiner Totalität nicht Dringlichkęt e nn, nnn, . 1 serin darg brachten liber ie ichen Hit gun Daß geeignet ist, das fehlende Vertrauen zu dem neuen Ministerium im günstigen ,, . da . , nn,, ö g enuber gi übrigen Gaben des Konzert din Volke herzustellen oder das von vorn herein ausgesprochene Urtheil Vertagung des Gesetzes . . ,. ö. kh n, . ag 1 , . . der Stände-Versammlung zu ändern, daß das schon vorhandene sich. ohnedies mit dem organ n . , 6 spieler „Herin Pixis, geboten, ar c Mißtrauen vielmehr eben so wie durch die bekannt gewordenen ersten meinde-Veifassung, und man drängt ihn en enig zur Eil. Se . w .. 8 8 / / 822 J r · ··· ·ᷣ··C¶QKy“ / 3 . ö . . J . 8. K . . . 18292 e w, e n, hn twa zuri cka assenen unbekan ö , , . . . . han 166 und i n, . . vch ö. 6 . 3 er Zeit keine Nachricht von sich gegeben hat; R , w m dt,. . 6 ekanntmach ungen. 7) der Serfahrer Johann, Chlistian . . . . . ö . ö ! *r . t ta YM z 5M 3 4 4 8. 3 1 —9b1 ( 061 ; ; i351 . . . . ö . 15) Christian Fr a ,, , n 6 ] 9 gn fift 3 . . dem kh ͤ Nachbenannte Abwesende: ö . 26 9 . ; 17. Januar 1895, Sehn des Einliegers Joachin hier selbst oder in der l , . geboren um das Jahr / zur . zult tz n ,, . ö ghris an Gottschalk zu ehen m welcher seit persönlich zu melder unde viter l f7z5, Sohn des im Jahre 1712 zu Stralsund ,, mer, . , , h . 25 Jahren keine Nachricht von sich gegeben hat; erwarten, bei Strafe dessen, ö für versto benen Altschusters Hinrich Wöstenberg, wel · 820 keine Nachrich von sich gegeben 6. 4 16) Jacsb Nicolas Ott, geboren den 8. Juli 1806 zu tod und sein Bernt 'n. ais en . 4 lle cher zufolge einer in Jahre 1785 abgegebenen Et. . Zimmergesell n , . 6 Vresewitz, Sohn des daselbst verstorbenen vorma⸗ ,, ö . ö 6 r klärung des Sohnes seines früheren Vormundes der des zu 2, gebolen den 6s 179 zu . sigen Wwiffcrs Adam Slt, welcher zuletzt um tas , , ö 3 , . schon viele Jahrs zune! in die , , . ung, gelche 1 3 . nn n. Jahr 1829 von Buenos Ayres geschrieben hat und een. J 9 n wird. war und sich im Preußischen aufgehalten, im ersten in Berlin gearbeiter nn soll und seitdem nichts daselbst um das Jahr 1830 verstorben sein soll; 1 . . . Preußischen Kriege aber verloren haben soll; U 6 . öeng . zb Scheel, geboren den 17) der Seefahrer Joachim Christopf Borgwardt, ge= . 2164 zes Kreisgericht. J. Abtheilung 2) der Seefahrer Carl Philipp GFranz, geboren zu ) der Seefahrer Johann Jacob Scheel . n,, , ISllaß ud, ein Sohn önig liz nn g,, Siralsund den 13. Juli 1779, Sohn des daselbst 16. April 4795 zu Nanibin, ,, . ö ö ers n ö. Schiffers ö zach im Christopf Borg * verstorbenen Hauszimmermanns Wolfgang Franz, im Jahre 1820 eine Seereise von . / he. ,, , . 1877 , . Fhirin che E nbahn welcher, im Anfang dieses Jahrhunderts von den Batavia angetreten und seit dieser Zeit nichts ha . elch eben ö seitdem aber seinen DI Ur ing 56 11er Engländern zum Flottendienst gepreßt, in einer , n , , , i hör 6. keine gꝛachrichi von sich ertheilt hat; 1117! . Deeschlacht gefallen sein sell; . / 10) der Zimmermann Mathias Iriedrich ef, . . An , . h . ö ,, Die Dieidende von den Stsmm- n 3) der Seefahrer Jürgen deinrich Scher! von Strol— ning, geboren , . April n he ,, . , . im Jahre 188 zu Sstalsund Sohn n der Thüringischen Eisen bahn Gese n sund, welcher nach der im Jahre 1816 abgegebe⸗ Sohn des Ma reramts- Bruders Johann Friedrr ö / in , , , . Vorstũdters Soachsm Ton- jaft ist nach §. 19 der Statuten sur nen Erklärung seiner Ehefran im Jahre 1811 eine Henning hierselbst, welcher im Jahre 1821 aus ö 8 . . ee, r . abgelaufene Betriebs 0 60 ) n IM * 11 5 5

burg gehen wolle, ünd'stitdem leine Nachricht von 13) Joachim Simon Ott aus, Bresewiß, geboren den

sich gegeben hatz 6) der Drechslergeselle Johann Friedrich Daniel Bahl⸗

berg, Sohn des gdaselbst verstorbenen Drechsler⸗— messters Johann Detloff Bahlmann, welcher 1833

leis Hothe ö ; . ' na die letzie Nachricht von sich gegeben hat; Reise von Gothenburg nach der In el Anholt in Hamburg die letzte Nae t n sich gegel . ; hre or 1 9 ö 2 e g . . , d feitdem 11) der Schmidtgesell Heinrich Ehzistopf Schröder, ge⸗ Riga aus geschrieben, daß er nach Amerika gehen einem offenen Boote angetreten hat un seitdem Schmidigesen * ) . 234 ; ann. 9 . schts vo ch hat hören lassen; ;

veischollen ist; boren zu Siralsund den 17. Februar iso2, wel⸗ wolle, . 8 Ii sich hat h .

. ę öls im J 32. ? ur Brasilien 19) Heinrich Niclas Prahm, geboren

4) der Landmann Johann Herrmann Välschow, gebo⸗ cher im Jahre 1822 von Hamburg nach I . 19) ö ö Len Ihe daselbst verstorbenen

ten im Jahre s9 zu Stralsund, Sohn des da— gegangen ist und seindem keine Nachricht von sich S808 zu witz, Sohn U

selbst 1821 ve nen Altern 3 296 Katenmanns Joachim Prahm,

selbst 1821 verstorbenen Brauer -⸗Altermann Völ⸗ gegeben hat; . . . nn ne,, , n

schow, welcher seit dem Jahre 1819 vom Hause 12) der Seefahrer Johann Carl Unruh, geboren den / 1825 in Hemburg ö. 6.

entfernt gewesen ist und seit dieser Zeit keine Nach- 19. August 1803 zu Stralsund, ö aseltß n , . und seitdem keine

richt van sich gegeben hat; ! im Jahre 1806 verstorbtnen vorstädtschen Bürgers gegeben hat; . . 88 ö X ) . ( ; ) k q 9 fa. 6 . 6 ember 5) der Schustergefelle Jahann Friedrich Schnell, ge— Heinrich Nicolaus Unruh, welcher zuleßt Con Del 20) dam Johann . den 17. Septen

boten den 8. N¶dember 1721 zu Stralsund, Sohn singör im Jahre 1831 geschrieben hat, daß er mit 15808 zu . Brn ö ö

. daselbst veistorbenen Schopenbrauers Johann einm amefikanischen Schiffe nach Kronstadt zu s⸗ P von welchem zuletzt im .

2 Schnell, welcher unter dem 10. Januar geln bereit sei, seit der Zeit aber seinen Angehöri⸗ ö 2 ö

2 aus Stettin geschrieben, daß er nach Ham— gen keine Nachricht von sich ertheilt hat; 21) Johann Conrad Simon . 3 . 8. i. ö . 26. April 1809 zu Stralsund,

28. September 1803, welcher im Jahre 1828 die ö letze Nachricht von seinem Leben gegeben hat; mann, geboren den 22. März 1792 zu Nichten 14) der Seefahrer zu Prerow auf dem Darß den 8. April 1804, Sohn des daselbst im Jahre 1826 verstorbenen

Heinrich Gottlieb Kraeft, geboren

welcher im Jahre welches er gefah⸗ Nachricht von sich

s zu 16 benannten, S836 aus New⸗NYonk

Sohn des ,, verstorbenen Schneidermeisters Johann Joachim

Wendelburg, welcher zuletzt am 4. Oktober 1832 ö von Hamburg aus geschrieben haben soll, ö

mit einem Schiffe zur See gehen wolle, 1

dem nichis von sich hat hören lassen;

de April festgestellt worden. den 11. Apri festg . . 646 Die Auszahlung derselben, so wie der früher fällig X videndenscheine Stamm-Actien und Zins Conpons unserer

gewesenen und noch nicht erhobenen unserer :

Prioritäts Obligationen, erfolgt von heute ab bis zum 2osten d. M. . * n rfurt bei unserer Hauptkasse⸗ . . Bahn liegenden Städten bei unse— ren Einnahmen auf den, Bahnhöfen nach acht Tagen vorher geschehener . in Leipzig bei der Leipziger Bank, in Deßan bei Herrn J. H. Cohn, . Fin Berlin bei Lerren Breest C Gel cke, in Frankfurt a. M. bei Herren de Neufville

2) in den an der

1 *

1

' daß er ö . .. ind seit⸗ Erfurt, den 1. März 1850.

Die Direction der Thuͤringischen Eisenbahn ·˖ Gesellschaf

durch

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr 4 Rthlr. J Jahr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

ö ///

Amtlicher Theil.

. Deutschlan d. Preußen. Berlin. Bericht der Berfassungs-Kommission des deutschen Königl. hannoverschen Regierung

Verwaltungsraths über die Note vom 21. Februar e Oesterreich. Wien. Parade

mischtes.

Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen. Sachsen. Dresden. Kammer-⸗Verhandlungen. Baden. Karlsruhe. Kammer -Verhandlungen. Nassau. Wiesbaden. Kammer-Verhandlungen. Schließung des Landtags Graf von Rechberg. Auslan . Versammlüung. Verwerfung eines Antrags auf Errichtung von Kantonal⸗ ses zu Avignon. Vermischtes. Hofnachrichten. .

Lippe Detmold. Detmold. Frankfurt. Frankfurt a. M.

Frankreich. Ge

tz gebende

tionen.

Banken. Paris. Aufhebung des Invalidenha

Die Wahl⸗Aussichten. Frankreichs Dampfschifffahrt. Großbritanien und Irland.

Budget. Nachrichten aus Ostindien.

Italien. Turin. Ruhestörungen bei der Verfassun Spanien. Madrid. Das General⸗Kap

1149

2

tät der König haben Allergnädigst geruht:

asrat

sidiums, Prahmer, den Titel als Kanzleirath zu verleihen.

Ninisterinm für Handel,

Arbeiten. 10te Stück der Gesetz⸗S— l 1 . 3236 betressend . ] J 3 .

*. 9

Nichtamtlit

Dents

* 92

Breußen.

ben Allergnädigst ge

191 U swartigen Angelegenhei

Ar

Berlin, 12. März. Der

Raths vom 1. März beschlossene

M. bezeichnet ein neues Stadium in dem diese Reglerung den übrigen durch das Bündniß vom 26sten Mai . vereinigten Regierungen gegenüber eingenommen hat.

In der Note des Königlich hannoverschen Bevollmächtigten

CO

vom T20sten Oktober v. J., in der Note der Königlich hannover⸗ schen Regierung vom I1 sten

Isten Rovember und der Note sst nur gegen die im Verwaltungsrathe des Artikel 1V. des Bündnisses beschlossenen Maßrege diesen Maßregeln hat nicht betheiligen und deren Erfolge nicht anerkennen zu klärt; dagegen aber, obgleich mächtigte seit dem 19. Okiober Verwaltungsrathes nicht mehr Theil ge

Preußischer

nzeiger.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren Straße Nr. 57.

Mittwoch deu 43.

Berlin,

März

r n mn, n d ö / /

lichen Erklärung der Note Vertrag vom Nation vorgelegten Entwurfs eine

9,

9[lw on 14ui ß Anerkenntniß

35ten

die Königlich hannoversche Regierung sich der von dem Königlich preußisch lmächtigten und Vorsitzenden im Verwaltungs Aufforderung zur Erwägung der ficationen nicht entzogen hat.

Die jetzt vorliegende Erklärung geht von dem Bündnisse vom Der Grund zu dieser Lossagung Rathes vom

. . Berathungen über di Provisorisches Grundsteuergesetz für Ungarn, C s

ikschrift heißt

Verurtheilung. 6 3 ö sungs⸗Modificat

eingenommen

Verwaltungs Reichstages hergenommen. Artikel 1IV. des Bündnißstatuts: „Abänderungen (des von dieser Reichsversammlung beantragt Zustimmung der

13ten v. M. ing des Zwecke

Bericht über Peti⸗

vereinbarten Verfass

rer Gültigkeit

versammlung, so wie über die Form

festzusetz en.“

. 1 —16* 1 Verwaltungs

und Handels

msolches Verfah

ein zwischen der J den übrigen Theilnehmern des Beschlusses beste Vertragsverhältniß zu begründen sein Beschluß vom 13ten v. mit dem Vertrage vom 26. Mai v. niglich hannoversche Regierung müsse dem Vertrage vom 26. M hältniß zu den Theilnehmern desse schen Bundes zurückgeführt ansehen.

Anstatt also rathe gestellte, durch Thatsachen sehr woh an Verhandlungen

und die nur auf

——

M. rechtfertigende Vereinbar unverträglich,

ai v. J. als völlig gel getroffenen

tholischen Pfarrer Franz Eckert zu Arnsdorf im 3 z

vom Verwaltungs⸗ l motivirte Anfrage: ! 5 : über ein Verfassungswerk betheilige, welche mit dem Zwecke und Ziele des Bündnisses vom 26sten Mai schwerlich vereinbar sein möchten, eine Antwort zu ge⸗ hannoversche Regierung mit ie Verbündeten neue, einbare Abre

und knüpft daran die Erklärung ihres völligen N

ĩ atholischen Pfarrer llenstein, und dem Steuer⸗Empf

nicht Hannover

Bromberg, und dem Gerichtsschulzen und Ortssteuer⸗ arl Christian Linke zu Herrndorf, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem ehemaligen Fähr⸗ Möllenbeck und dem Gastwirth Seemann zu Sandau ttungsmedaille mit dem Bande; und

em Rendanten der Polizei⸗Hauptlasse hier,

; geen, . des Bündni m Kreise Li . im Kreise Lieg- muthung hervor,

irfüllung aller i

Verpflichtun

daß Preußen und sei 2b6sten Mai

ringer 3 1IIgtel 8

haben würden, tritts vom Bündnisse.

Diese Erklärung giebt der Kommission zu einer doppelten Er Motivirung und zu ermessen sei en bisher gefaßten Beschlüs

Gain, den Titel

Rechnungsrath, und dem Ober-Registrator des hiesigen Polizei 10, U . 89 1st re ) ) R olizei 8 9 ö gi ziesigen Polize wägung Anlaß.

ihre Berechtigung zu pri geeignet sei,

Aenderungen a getroffenen Abreden zu veranlassen.

Die Motivirung der Note vom 21 sten v. M. sentlichen auf der Bestimmung des Artikel IV. des Bündnißstati daß die verbündeten Regierungen

Eine eigene

zweckmäßig.

Gewerbe und öffentliche Art *1 . von ihrem Ablaufe nicht weit entfernt und würde abgelaufen sein, bevor eine definitive richterliche Diejenigen Punkte aber, hinsicht⸗ Hannovers auch über diese Frist werden dennoch wahrgenommen werden.

1 die weitere Festsetzung über ; Reichsversammlung und über die Form der Be rufung vorbehalten haben, nach welcher Bestimmung ohne Zustimmung der Königlich hanno

Entscheidung erfolgt sein könnte. Verpflichtung

vom 13ten Februar nich verschen Regierung habe gefaßt werden können. Zunächst würde nun, angenommen, daß

übrigen Verbun

hier wirklich von

ten Preußens deten eine Bestimmung des

zur völligen Lossagung von

zon demselben Die Königlich hannoversche

Vereinbarungen zwischen

.

verträglich seien,

der Verfassi dem Bündnisse auflösten. at

erwaltungs zu machenden V ö daß Hannover

nach dem =

jer The land.

Februar ganz einfache zur Ausführung des getroffenen Einleitungen

sen Beschlussen

* 18 * n Verhand lunge!

die Verfassung

nlee ĩ Durchlaucht ihm verliehenen

FI ** Di klärung aus die

Differenz zurück.

ht davon aus Gehl badon ulls

, 6 6 z Konsenses der nicht bei

sammenfassen.

on über die Note der Königlich Hannover, den 21. Februar 1850, is den Referenten, Legationsrath ven. Der Bericht lautet also:

Die der Verfassungs-⸗Kemmission segende Note der Königlich hannoverschen Regierung vom 2lsten Verhältnisse,

nen Staaten, also name

Ergreisung

Feststellung

Berichterst ittung vor deutsche Staa

siung des Bundesstaats konsentirt haber getreten sein müßten, so daß also ohne gleich aber vor erfolgtem Beitri ber Bundesstaat gar nicht errichtet werden seine Verbündeten haben dagegen die Errichtung des im Wege freier Vereinbarung schlechthin nicht angenommen, daß der Beitritt säm deutschen Staaten schon Feststellung der Verfassung, erfolgt sein ausführbar zu machen.

Eine nochmalige Prüfung Der Verwaltungs-Rath hat s ten Malen in genügender Ausfü Auf diese Meinungsverschiedenheit reduzirt sich aber in der Note vom 21. Februar. iehung des Art. IV.

den Konsens

tte der übrigen deutschen Preußen und raussetzung, daß Oester deutschen Staaten zu dem noch vor der Berufung des Reichstags erfolgen würi zu wollen erklärt hat, die übrigen Verbündeten solche Voraussetzung nicht b

für zulässig e mtlicher außerösterreichischen vor der Berufung des Reichstags, vor der müsse, um den ganzen Plan

Denkschrift

= . iden können. Die Ausführun

, 6 auf welchen hier ankommt, nichts Neues, und k eine Abänderung der einmal gefaßten Beschlüsse, sofe Motivirung festhält, nicht veranlassen.

3) Die Verfassungs⸗-Kommission findet ferner in der Note vom 21sten v. M. keinen Anlaß, dem in der Sitzung vom 20sten v. M. vorgelegten Berichte über die Frage von der Klageanstellung gegen Hannover und Sachsen noch etwas Wesentliches hinzuzufügen. Im

dieser Meinungsverschiedenheit würde eine Ansicht darüber hrlichkeit ausgesprochen.

ln ein Widerspruch geltend gemacht, die Königlich hannoversche Regierung sich überflüssig sein. gen zu wiederhol der Königlich hannoversche Bevoll⸗ v. J. an den Verhandlungen des

nommen, nach der ausdrück⸗

Motivirung ir aus welchen Hannover die Voll

1850.

hat, 1 so waren die übrigen verbün— ten befugt, zur Ausführung vorzuschreiten, und Hannover, welches bestimmt genug erklärt hatte, sich bei dieser Ausführung

betheiligen zu wollen, kann aus dem Fehlen seiner Zustim⸗ zu dem Beschlusse ist alsdann keine gegen Hannover begangene Ver- n Zuthun zur Einberufung des sondern Hannover hat sich ohne Grund von der Mitwirkung zu der Ausführung des zurückgehalten. Nach dem Bündniß⸗ die Stellung, welche Hannover seit dem 20. d auf keine Weise zu rechtfertigen. Bündniß-Statut soll zur Führung der auf die Er⸗ ündnisses bezüglichen Geschäfte ein Ver— werden, zu welchem jeder der Verbündeten rere Bevollmächtigte Organ, durch welches unter den Regierungen enheiten, die mit dem Bündnisse zusammenhängen, Wenn nun die Königlich hannoversche Regie⸗ ihren Bevollmächtigten aus dem kgezogen hat, alle von letzterem zur Ausführung des Art. nisses gethanen Schritte zu pro mitgewirkt, so kann ei Bündnisses entsprechend sein.

Die Verfassungs⸗Kommission kann nach all folgte vollständige Lossagung von dem Bündnisse igt halten.

Es fragt sich indeß ferner, ob durch d im Verwaltungs⸗Rathe gef Abreden oder neue Maßregeln veranlaßt werden können, er Hinsicht hat die Kommission Folgendes zu bemerken: ) Bisher hat die Königliche h des Artikel IV. des Bündniß⸗-Statuts verweigert, und hme der verbündeten Regierungen vorbehal⸗ dem Bundesschiedsgerichte Klage zu erhe—

v. M. keine Beschwerde ent⸗

absendet, und dieser Verwal⸗

und sich darauf beschränkt, IV. des Bünd⸗

testiren, weil sie zu denselben nicht

hren unmöglich dem Sinne des

e diesem die jetzt nicht für ge⸗

iese Lossagung Aenderun⸗ aßten Beschlüsse und

annoversche Regierung blos die

gt sich Hannover auch von allen übrigen Stipulationen

u erwägen sein, ob nicht eintre⸗ Hannover nach dem Bünd⸗

r Anspruch zu nehmen und auf ge zu

lchen besondere Leistungen in Ge⸗

in Anspruch genommen

diesell allerdings zu fordern richtende Klage scheint indeß ikel III. 8. 1 des Bündniß⸗

Es besteht

im Art. IV. des Statuts begründete Verpflichtung, und Unterwerfung unter die Kompetenz des

Bundes⸗Schieds

zestimmte Frist hinaus, und enden Entschließungen der die zweite aber wenn sie

ser Klageerhebung geltend

1 (

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