Ganzen kann der Inhalt der Note nur dazu dienen, die in diesem Berichte dargelegten Ansichten zu unterstützen.
Es darf, um die in Betracht kommenden Einzelnheiten zu wähnen, nicht unbemerkt bleiben, daß die Note vom 2AlUsten v. in ihrer allgemeinen Fassung:
die Königliche Regierung muß daher durch den Beschluß vom
13. Februar 1850 ihre Beziehungen zu dem Vertrage vom 26.
Mai 1849 als völlig gelöst und ihr Verhältniß zu den Theil
nehmern desselben auf die Grundlage des deutschen Bundes zurückgeführt ansehen“,
er⸗ M.
Bündnisses und mit
ine Lossagung von allen Stipulationen des auch der Unterwerfung unter das Bundesschiedsgericht
daß der Rücktritt vom rechtlich motivirt sei, und noch weniger kann daß die Königlich hannoversche Regierung berechtigt
2
Bundesschiedsgerichts loszu j 1
kann nicht anerkenn
r K etenz de — ber dieses letztere getroffenen Verabredungen stehen die Gründe ihres Rücktritts augenscheinlich in gar keinem . Diese Verabredungen sind vielmehr, wie der In l e ißsta ergiebt, schlechthin und ohne Beschränkung
Gerichts der auf die welche
rechtfer
und die Kompetenz des ausdrücklich auf die Entscheidung der aus erwachsenden Rechtshändel, also gerade diejenigen Gründe erstreckt Regierung ihren Rücktritt zu
er getroffen,
r j Bündnisses
16 n * 113 1601 Durch
1 Königlich hannoversche tigen beabsichtigt. Bundesschiedsgerichts kann daher durch 21sten v. M. nichts geändert werden
jebenden Klage selbst wird dagegen durch
An der Kompetenz des den Inhalt der Note
5 M * 4 In Betreff der zu er
diese Note jeder noch mögliche Zweifel darüber, ob jetzt actio nata ei, beseitigt.
Bisher hatte die Königlich hannoversche Regierung noch aner— kannt, daß der Art. IV. des Bündnißstatuts für sie gültig und
Vollziehung dieses Artikels aus Grün übrigen Verbündeten anzuerkennen außer
1 r g !. verbindlich sei, und
1
1 3 1 x 1 0 2 eigert, welche die
den ver Stande sind Die Differenz betraf nicht die Gültigkeit jenes Art. IV. an sondern die Art und Weise seiner Ausführung und
zraussetzungen, von welchen nach der Ansicht der Königlich schen Regierung diese Ausführung abhängig sein sollte
ö. 1 hannove
Jetzt wird dagegen fernere Gültigkeit und Verbindlichkeit Vertrages vom 26. Mai pr. überhaupt, und damit auch die jenes Art. IV. bestritten. Es ist nach der Ansicht der Königlich
schen Regierung jetzt nicht blos davon die Rede, daß die übrigen verbündeten Staaten den an sich für alle verbindlichen in unzulässiger oder unzeitiger Weise, mithin so, daß Han ht hätte, dazu seine Mitwirkung zu versagen, voll— ziehen n, sondern der Art. IV. soll sammt allen übrigen Be stimmungen des Bündnisses erloschen sein, weil die übrigen Ver bündeten (wie die Königlich hannoversche Regierung aus dem Be schlusse vom 13. Februar folgert) eine neue mit dem Vertrage vom 265. Mai pr. nicht compatible Vereinbarung unter sich getroffen haben.
Hiernach erweitert sich allerdings das Fundament der gegen die Königlich hannoversche Regierung beim Bundesschiedsgerichte anzustellenden Klage. Der Umfang ver für die Sache selbst ent— scheidenden rechtlichen Momente bleibt dabei freilich verselbe, da die Begründung der jetzt Motiven, durch welche
6 , 34 bisheriges
nover ein M
die Königlich hannoversche Regierung ihr Ausführung des Art. 1
6
il echtfertigt ansah, zusammenfällt. [ 1 2 — . 8 661 ? 1X Zugleich liegt aber in der nunmehr erfolgten offenen Erklä rung Hannovers die dringende Aufforderung, die definitive Beschluß
fassung über die Klageanstellung und eventuell die elbst so viel als thunlich zu beschleunigen. Es i aß jede einer festen Entschließung gekommen sei: ein längeres Zögern würde nur schädlich wirken und Vertrauen, dessen die gemeinsame Angelegenheit zu ihrem Fortgange bedarf, erschültern. Die Kom— mission muß daher eine genaue und pünktliche Wahrnehmung der in dieser Beziehung in der Sitzung vom Isten d. M. getroffenen Abrede für besonders wünschenswerh halten. Diese Gesichtspunkte l
möchten bei der zu berücksichtigen sein
das
Klage anstellung
gegen
indere Seite der Sache nicht unberührt zu hannoversche Regierung über den Sinn Art. IV., und die Modalitäten und Voraussetzungen seiner Au der der übrigen Regierungen abweichenden Mei zu wünschen gewesen, daß die entstandene Diffe Bundesschiedsgericht geschlichtet wäre. Verbündete nde Ansichten verfolgen, ohne daß dadurch ein Zu Theils von dem ganzen verabredeten Plane zu werden braucht. Der im Bündnisse vorgezeichnete der Entscheidung entstehender Differenzen konnte auch hier erwartete Aushülfe gewähren. Es liegt im Sinne des dnisses, daß dessen Zwecke unverrückt gewahrt werden, daß st stehende Differenzen nicht zu einem Auseinanderfall führen, ndern durch richterliche Entscheidung erledigt werden sollen. Die eten Regierungen haben durch ihre feierliche öffentliche Er de Schiedsgericht über sich anerkannt, sie haben bezeugt, ⸗ die Sicherheit nicht allein in äußerer Ordnung, sondern im efe sittlichen Grunde derselben, im Rechte suchen, sie haben die ntscheidung des Rechts nicht sich selbst vorbehalten, sondern solche tem völlig getrennten, selbstständigen Gerichte überwiesen.
Diesen Rücksichten entspricht es nicht, wenn die Königlich han Regierung aus einer entstandenen Differenz über die Mo und Voraussetzungen der Ausführung eines Artikels des Bündnisses, in welchem überdies nicht nur eine gegenseitige Ver pflichtung der Regierungen, sondern eine Verpflichtung gegen die
3
leinen
ausgesprochenen Lossagung mit denjenigen
deutsche Nation übernommen war, den Anlaß entnimmt, sisch von gem ganzen Bündnisse, von der Ausführung des Planes, der den Hauptzweck des Bündnisses bildet, von der Abrede über die Schlich⸗
tung entstandener Differenzen auf rechtlichem Wege loszusagen.
6 Hat diesse Lossagung freilich nach der Ansicht der Kommission , , und vermag sie Hannover namentlich nicht von 3 Unterwerfung unter die Kompetenz des Alage kein 3 et so bleibt doch immer die anzustellende ten sicherzustellen 5 ö n . 3 , . verbunr ten a. Anrufen Les Bundes * , in der Lage, seinerseits ein Mitwirkung zu der an. ogerichts ermeiden und schlechthin seine weigern zu tönen. 3 ing des Att. LY. des Bündnisses ver— zen Verfassungeplan, wir m . Zurückbleiben ist für den gan⸗ lichen Nachtheilen derbund en ö verhehlen darf, mit empfind⸗ unerwünschten und störenden ge hen, fande fre llc .
Ys e . . ö ee. 25 rn nf Klage ist — wie fest auch das Vertrauen in ihren Erfolg sein möge kein ausreichendes Mittel, Ven Verbü veten einen solchen Zustand zu ersparen, und es verdient wohl h wogen zu werden, ob nicht anderweite Mittel und Wege zur .
Klageanstellung st vorauszusetzen,
der verbündeten Regierungen über diesen Punkt bereits zu
446
wirkung auf die Entschließungen der Königlich hannoverschen Re— gierung aufzufinden sind, zu deren Anwendung die ganze Sachlage eine dringende Aufforderung enthalten möchte.
Ein Anhaltspunkt hierfür scheint sich zunächst in der Antwort zu finden, welche der Königlich hannoverschen Regierung wird ertheilt werden müssen, und in den damit eröffneten diplomatischen Ver— handlungen. Wenn der Verwaltungs-Rath auf diesen Anhalts punkt aufmerksam macht, so wird dadurch nur den Bestimmungen in Art. III. S5. 1, 2 und 4 des Bündnißstatuts entsprochen.
Die Kommisston schlägt diesemnach vor
der Verwaltungs-Rath möge sich
1) mit der hier dargele Ansicht über die rechtliche Unzuläs sigkeit der in der Note vom 2Usten v. M. ausgesprochenen
Lossagung vom Bündnisse einverstanden erklären, 2) beschließen:
daß an den bis jetzt gesaß
Vorlagen an den —
Note Aenderungen nick
Beschlüssen über die t
Reichstag des Inhalts jener
daß den verbünd nheimzugeben sei, bei Der Klagegn . l eventuell die zub 1 und 3 dargelegten htlichen Momente zu berück sichtigen, und daß der Königlich 1Bische Re rung vertrauensvoll zu überlassen sei, der Königlich verschen Regierung gegenüber durch alle der Sachlage nach zulässigen Mittel das Recht und die Würde der verbündeten Staaten wah zunehmen. Berlin, den 4. März 1850 dn n M g ö . Oesterreich Wien, 10. M Gestern Vormittag n die ganze Garnison auf dem Josephstädter Gla— in Parade au gerückt, um vor Sr. Majestät dem Kaiser zum erstenmale in diesem
ntliche Truppen waren
aufgestellt, als Se. Majestät mit e
Jahre wieder die Revue zu passiren Za in fünf Treffen — zahlreichen Generalstabe erschien und die Front jedes einzelnen Tref Bataillone Jäger
em glä
fens hinabritt. Beim Defilir
sechs Bataillone Infanter adiere Lon pagnieen Pioniere, vier E zwei reitende und drei Fuß⸗Batterieen zu as i Kürassier⸗ Regi menter. Unter den sich r Windischgrätz, der
Graf Schlick und er
Erzherzogin Sophie
militairischen stigt war.
Die zur Berathung der ge niedergesetzte an den allgemeinen deutschen um Schut r Arbeit ein Schreiben gesendet und in demselben ur aller derjenigen Materialien ersucht, die zur Lösung der
politischen Fragen für wicht
ig erachtet werden
ichtig
Ein Vortrag des Finanz-Ministers, h Krauß Anträgen zur Ausführung eines Grundste iun — Kronländern, in denen die Grundsteuer gere vom 24. Februar lautet:
„Ew. Masjestät! 1 ler Entschließu vom 20. Oktober igen Jahres haben! Ew Ma jestät die thätigste Beschleunigung der Feststellung ein Grundsteuer⸗-Provisoriums in Ungarn anzubefehlen gerul Bei der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes und bei elf. gen Anforderungen, welche nicht nur ziehung auf 1
o mäßige Besteuerung, ch in a Provisorium geste den müssen, hielt ich Berathung mit Personen, welche mit den Kultum und hältnissen dieser ausgedehnten Länder genau bekannt
geeignetsten, zur Auffassung der Grundsätze und ber Ausführungs-Modalität zu gelangen, und ich beeilt mich, die Ergebnisse berselben, welche die Zustimmung des
vies dieses
hielten, der allerhöchsten Genehmigung Ew Majestät zu unter ziehen Von der Ansicht ausgehend, daß das Grundsteuer -P visorium his zur Vollendung des stabilen Katasters Wirksamkeit bleiben zugleich aber die Aus ess vorbereiten und erleichtern soll, ward es endig e kannt, dasselbe auf Grundlagen zu stützen, durch n es den Be dingungen einen gerechter Steuerumlage auch durch eine läng
Reihe von Jahren entsprechen kann. Selbst Kostenaufwande und bei zweckmäßiger Benutzung gen Kronländern gewonnenen Erfahrungen kann stabilen Katasters auf dem weiten Flächenraume, um dene delt, nicht vor Decennien in Aussicht gestellt werden. Als Bedingung eines entsprechenden Provisoriums wurde erfannt, daß dasselbe nicht allein eine möglichst gleichmäf Besteuerung verbürge und eben dadurch die Einbringung der Steuern, nanz-Verwaltung rechnet, erleichtere, sondern auch dir ittel dar biete, administratide Maßregeln zur Belebung der Landeskultur, zur Beseitigung der Hindernisse, welche bis nun dem Verkehre mit Grund und Boden im Wege standen, und zur Gründung des Realkredites vorzu bereiten und zu erleichtern. Namentlich ist es die letztere Rücksicht, und na menllich die zur Begründung des Realkredites nothwendige Einführung geordneter Grundbücher, welche den hohen Werth der vorliegenden Aufgabe über Gränzen der Wichtigkeit einer bloßen Steuer maßregel erhöht. Alle diese Zwecke sichersten erreicht
bei
in den übri ie Vollendung de sich han
weitere
Die können am werden, wenn sich das Grundsteuer-Provisorium den Grunksätzen des stabilen Katasters anschließt. Sie sind allgemein als diejenigen anerkannt, welche die möglichst sichere Bürgschaft für die gleichmä— ßige Besteuernng des Grundertrages gewähren. Wenn in den deut schen Kronländern nach dem Erscheinen des allerhöchsten Patentes vom 23. Dezember 1817, mit welchem die Einführung des stabilen Katasters angeordnet wurde, im Jahre 1819 ein auf abweichenden Grundsätzen beruhendes Provisorium ins Leben trat, so war dies durch das Vorhandensein der Operate aus der Zeit der Josephinischen Steuer Regulirung erleichtert, bei welchen es nur einiger Nachhülfen bedurfte, um sie sogleich in Anwendung bringen zu können. In Ungarn fehlt es aber, mit Ausnahme einiger Bruchstücke, an solchen Ope raten. Das Grundsteuer-Provisorium muß neu geschaffen werden, und die in anderen Kronländern bei den Operationen für den sta— bilen Kataster gewonnenen Erfahrungen bieten die Mittel dar, ihm einen höheren Grad von Vollkommenheit zu geben, wenn es auf die Grundsätze des Katasters gegründet wird, welche dadurch unter den Steuerpflichtigen verbreitet werden und ie öffentliche Meinung für sich gewinnen. Die seiner Zeit folgenden Operationen des sta— bilen Katasters werden sich dann nur als eine Verbesserung und Vervoll⸗ ständigung des in seinen Grundlagen bercits vorhandenen Systems dar— stellen, rascher fortschreilen und überall Vertrauen und Anerkennung sin—⸗ den. Diese Betrachtungen gelten nicht blos für Ungarn, sondern über haupt für die Kronländer, in denen bisher eine wohlgeordnete Grundsteuer-Verfassung nicht besteht. In Erwägung dieser Ver hältnisse und der an ein Grundsteuer-Provisorsum zu stellenden An sorderungen erlaube ich mir mit Zustimmung des Ministerrathes folgende Anträge: Das Grundsteuer-Provisorium für Ungarn,
P
Croatien, Slavonien, das temescher Banat und die serbische
op schaf 1è6Stehe ; st auf ö6sterreichiscl General⸗Konsul Warschau ernannte wodschaft, dann Siebenbürgen ist auf die Ausmittlung des mitt Or zum 6sterreichisch ö Hen al Konsul in Harsc au . * . . r a w ö * ä. ꝛ ** . . * 9ine Y53estt 1asorte (1 1 leren reinen Ertrages für die Einheit des Flächenmaßes jeder Kul— rst Heim hat die Reise nach seinem Bestimmungsor t turgattung und Klasse in jeder Gemeinde zu gründen, und der hier ten 9 . e '! J z ; ⸗ e , g m m, 5 J NMinisterium ! Landes ltur h aus en Kronlän nach zu bildende Tarif auf die einzelnen Grundstücke mit Rücksicht Das Ministerium der Landes Kultur n, . . . d z ĩ d Kla l ; l — rauensmänn zu Berathung einige die zagd in pol auf die Kulturgattung unt tlasse, welcher sie angehören, mensmänner zu rathung einiger die 9 gd ir ö an . Di ꝛ 5. inderer Beziel betre den Fragepunkte einberufen. anzuwenden. Die davon zu entrichtende Stener wird mit dem für ud anderer Beziehung betreffenden Hrage itte einberuse alle Grundbesitzer für alle Kulturgattungen und Klassen gleichen Banern München 8. März Münch. Ztg.) In ' f se 1 8 . —ͤ n * y n g ; . (lUnchen, Marz. 1 1 ꝛ Antheile vom Hundert (Prozente des Reinertrages ausgesprochen utigen Sitzung der Abgeordneten-Kammer verlas der zweite 5 , . esteuerung eh. hä n n,. der ann, mr we . sident ein Königliches Reskript, wodurch der gegenwärtige Land theten oder vermiethbaren Gebäuden mit dem gleichen Antheile vom um 10. Mai d. J. verlängert wirt 1 11 ' (nl 1 a 19411 1 vll. Hundert (Prozente), bei den übrigen durch einen nach der Anza der Wohnbestandtheile bestimmten Klassentarif vorgenommen. Diesen Rünchen, 7. März Rürnb. Korresp. Freihern l Bestimmungen zufolge wird in jeder Gemeinde nach Feststellung ihres enfe at ite dem Kammer⸗Präsidiu zende Interpe Umfanges und nach Bildung eines zu den Arbeiten zur Vollführung übergeben: des Grundsteuer Provisoriume estellten Ausschusse ius den J nächst sind 6 Mo die Kammern einbe her steuerpflichtigen steuerfreien Grundbesitzern und nach Er den sin zebrachten Gef st nennung eines Ges ite Budget e in Angriff gene Diese umfassen: 1) me l jusag ehrere Geset die Bezeichnung Der 1 in 9 n ⸗ ten — h 2) düi ⸗ 8 J ller u] lichen Bewirth ) ⸗ ume 1 ! ue rmu n ist di u keiner e il ünschenswertl ! s 1 I ö 9 * 1 1161 1 led 1 agerbuchese un n 3e 1 in topographische . nge! ö und seines Wohn b u . des Flächenmaß l 8 f enennung der inheit de lächenmaf R n 1 Rahden, Hauer u. s. w.ü, d) der K t nne Hrundstück einzureihen ist. ö en ner u ingemessene ke z date, l nae vorläufiger praktischer Anl l 6 imsa 1 9 sti hen . 19ul . — U J J 97 fmäßia ) ; ! 1 J ] 1 J l —ᷣ 1 ö re — 691 m 9 ; ö ) 1 1 6 Des zahre 1 s 18 naljahr itt 1 ngenommen l r 1 hen om r J Reid elur Reine r 16 1 ĩ . di rse in z elch n u Uufill l 9e 11 an ⸗ ) — Antr l l h s ) l Beantwortu ge n n r ta n z heil 1 ; m ni Kammerr ert ng nach M 1 1 ö 1 1 Hesetze der r hr u u l ö i 76 . Kost Der 11n ind 1 j 65 vgl v z 656 f 1 (1 §5ol ( (69 ! in ot 1 ; Kammer l ordneten durch die rzöogt ul . 1 1g — 29 n en an K er de Re ch zre l us ausgemittel Heschäft r Can 94 ge tn ĩ 1dige e 1 n wir zerecht t en z Unters iften J — vel l te Lins 1 ‚ . n rif des sseetze 1 ͤ : , t ericht zeneral⸗A tori 1 un! (. 1 ͤ u d fälzer ifsta . s ‚ Ri nlai e letz ( om Fri ericht standtheilen dem S ter ufe 1 1 tandt n und 45 K l ĩ . ; K J l e J 1 — t n . n s ö ñ 1 1 11 n Ir l Kr — 1 J 9 — 1 rn zur gu nd f x m 9) 7 — 161 1 . 1 1 J ͤJ n nernn ] n 1 mn 14 m 11001 1 na 1 11 I 1 ; etl h — 1 der 1 end n n iel . 1 3 vf ii r l run 41 1 . 1 1ß 9) ᷓ 1 n hliel itz ni t J l zälle ist di ; , ; ut z 1 11 1 var ge n den Rein trag 2 11 ) ; . chüsse, gegen die Anwendung desselber 1 . J ) stücke oder Gebäude durch die betheiligten ange nn e , , ,. ren un sitzer gestattet, welche untersucht, und d ee , , ; r . , . . j s J ö . 9 1 Unabhängig ffen werden. Die Evidenzhaltung de 1 l utschlar u ö . des jedes einzelnen Grundbesitzer . i. l elnen be hen 1 . ⸗ J j 1nd 1 om 69 I bringung unerläßlich, sie ist aber au ; 4 ? s 16 n ä * 164 ] 2n 1 1 gen, vor Allem aber in privatrechtlicher Beziehung . irkularn n Ren isse d ßalbiger §yri⸗ f s ; . y J iu n den Bedursnisse ber baldige ss 3. ; s r e n besonderer Wichtigkeit, und muß unmi r nach ur) aemeinschaf Grundsteuer⸗-Provisoriums geregelt u orgfält t 9 ; Na j i . ; j 9 . 1 X r 6, 141 Mun n N chlusse de ĩ ö werden, wobei übrigens zur Aufmunterung der Landestultt ] hangen zur vroplf nt auch in den übrigen Kronländern bestehende Grundsatz sestzu ; . Als aber späte 2 wäre, daß während der Dauer des Provisoriums kein . best sorische walt sie rung in der Benutzungsart des Bodens bereits bester 1 . n ⸗ '. J ö . 1 1 21941 . stücke in der Besteuerung berücksichtigt, wohl aber di— . . 3 öGintritt einern 6er 1 r . ⸗ . ö. C 4 ö n 8mmen 1 1 l 1gen Un 1 11 1 gänzlich zu Grunde gegangener à b) te l 196 J . erne gerückt worden sei, habe sich s wohl au dem ich diese Grundzüge des Grundsteuer - Reichs veutschen Re . 44 4 14 11 ( ) ( 1 1 9 14h) gedachten Länder der Allerhöchsten Genehmigunt zunfch und das Bedür t ne J . . ł 19 went un ] de (1 Unt 1 * Uu17 — ich den Entwurf des Allerhöchsten Pat ovi e Centralgewalt Anerkennung 4 1 h ! * d tigst bei . , wn f n 64 R ; en Wirks sehen In n 5 . alsserliche CGnislhnnnh* 1 fel. ; Hierüber erging folgende Jaiset c*heGru nv Provisoriu! c r diesfa chst von dem Reichsver den Anträgen zur Ausführung ein ßer . 60 n ö . ru Oesterreich und Preußen und so . ; Siavonien, tem] n *. 14 1 l , . ; x ; ,, 6 in Ungarn, Eroatien, Slar 1 Meine Genehmigu erthesl wischen den beiden tztgedachten Regierungen allein gepflo Woiwodschaft und Siebenbürgengä. Patent 1 Rarkßanvl nölsch die Convention vom 30. Septem ö ] ĩ ng versehene 1 . ] 1e andlung n dit 1 tb 8er 3936 in , ., i, zoseph. 1849 zuste gekommen. Unter den sechs dem Expostᷣ beige 9 3 21 J F 14 3 3 867 86. 3 , gt ö iihungen über die anisatior ) fügten Uktenstücken besinden sich uh nl Die Uebereinkunft vom 4 Den 9 iu vie Herren Budisawlewie Ober l n . September, sub 11. der dazu gehörige „Entwurf“ und ub IV. e ohne 3 2 98 ) * n reustische e . S mnents Rampo berst-LLöeutenant des Grat armeinschaftliche Note der österreichischen und preußischen Ge⸗ e . - ; ⸗ ; , ,,, Hie Re . Nationals; . Gjuric, Major des ersten Banal⸗) mischaft in Dresden an die diesseitige Regierung. Die Beilagen Regimente hesem Anlaässe vom Ministerium nach Wien j b III., V. und VI. enthalten die auf den Beitritt der diesseitigen zelch 41 . ĩ ] . , en, mmm a va welche ? 1 legierung bezüglichen Noten, worin zugleich die Beweggründe dar⸗
wurden.
— 447 gelegt sind, welche die Regierung bestimmten, ihre
neint, inmitten „der für dle Einigkeit Deutschlands ur
sicherten Rechtszustand drohenden Gefahren als eine äußerst dring rt
hätte erkannt werden müssen. Hierher gehö
liche“ . ⸗ Staatsministers
folgende Stelle aus der Note des ben K. K. österreichischen außerordentlichen Gesandter mächtigten Minister Grafen von Kuesstein; „Die sächsische Regierung hat jederzeit der Ue huldigt, daß die Sicherheit des Bundes und die Wol lfe lands nicht besser gewährleistet werden könne, als nigte Handeln und Wirken der Regierungen von Preußen, und sie wird mit Hände die Wünsche sind auch jetzt vor der königl. preußischen Regierung zu den Propositionen nets baldigst ermöglicht
Allem darauf gerichtet, daß
ö
werden möchte un
rn ,,, en Cent zu welchen bei der Bildung der neuen nt ihr Veranlassung geben konnte, dab bereit sein, solche dem Zwecke einer
s s = ntschei 12 schiedsrichterlichen Entscheidung
Zachsen, er re — 1h hann! 9181 utse 1 usst 1164 5 ö ) 1 ö J l ita obe 1 l im] n l R sichtigten s hte hen 1 1 1 — . 7 51 1 1 na é 16 89 IM en l I . ⸗ zwi in ; Reslk 1056 l test / ) l ( l 1 Re 1 n k al it bestätigt taat h 1 l J 1 1 l ( int lan 1 l ] n ch 1 ? ] ) 1 Volkshar des ta s 10 1 durcl n 1 l fen Da ) ö ö 7 t ut uvör t ⸗ t 7 1 80* z l um 1 ; nl 1 11 ⸗ ein r r 19 D . 1 Ca lbger einstwen 1us 61 1 8 A rdneten n 91 61 vahl n F 91 J * 1 * ͤ ) zink 16 r l (ame l ten r nen rung Anlaf J J sz NR ni ni art ir J 1 surte Reich J ‚ 7 3 . ö * Berse abe ; 1 J J I 1 5 l Indi 9 ] ( t . 1 * 1 ennen 1 woh der l m s ö ! l h l . in l 1 l u sestrig zu] J 1 terte vesgnmn 1 1 1,616 350 Di 1 ö f r hnert nach sich ein sizit 21331 l y 1 zu dessen 6 die zierung ac Lrhebn 1 . tener 1 ewies 1 Reiner eint plur 1 Sew on . eit sickh 11 60), ¶ P 9 beläuft . n 1 49 ⸗ ( iter 1 lus ißt ) 19 1 F 1 —üippe 3 1 1H s ö 1 ] ! ꝛö— 1 d ] 11 11 . 6 —ĩ 5 ö 1 (11g J mn not 1 1ß6un fd J kun J tagt n mu * 1H rnn v, f Frankfurt — 1 e walt raf In nel ĩ — faeke E 18 1 * 11 19 Ne ü J 91 1 1 1 Petitionen ie K e Cl 1 9 1n1ilugt zerle In illigt wer! en Minist ö wie y . ⸗ d Man ge ngen ei 1 digun ö ] . pestionen ohn ster zugewiesen. Es folgen noch einige Pelli! * ö 1s4 Hor K 361 1 111 1 Hierauf theilt der Präsident mit l 7 1 2 J! welch 8gyu ihrem vi .. sentanter welche von ihrem n 1 3 ö ; chen woll im Pallaste der ion re sl soüin 5 2466 06 stellt sein werden. Hieraus ger
ungeschmälertem Vertrau—
Zustimmung
zu einer Maßnahme nicht zu beanstanden, welche, wie die Vorlage einen
1
Leitung der Bundesangelegenheiten gelegt sehe
* * 161 namentlich
Be ust
1gun t De das v rreich
über Mauguin's Antrag bezüglich ? n banken über Die Kommission . Betracht zu nehmen. Art. 1: „Es kann in jede tabt Flecken der Republik eine dem auszugeben, rrichtet werden och eine in einem Kanton , welche mehreren Kantons angehgren kann eber Bank den Orten, wo die
eine bestehen. In
Tranfreic 8 e 9 . Frankreich Zuklursalen besitzt, darf keine errichtet werden! Herr Mauguin vertheidigt seinen
Antrag gegen die Einwendungen
ge⸗ der Kommission Mauguin behauptet, man dürfe nur Ueber— treibungen in der Papieremission verhindern, so würden die Bieta fan Krebit fn ; r, illets schon Kredit sinden. Um ihre Solidität zu vermeh⸗ J
an ren, sollen sie in öffentlichen Kassen angenommen werden, voll dem Staate, aber nicht den Einzelnen gegenüber, sollen sie Zwangs⸗ ö. = irs haber 3n Berichte rden eingebracht: 1) über die bei⸗ 3 ge den neuen Steuerzwölftheile von 1850; 2) über einen Kredit für — tsch Kolonial⸗Ausgaben im Departement der Marine. Léon Faucher ei rklärt Mauguin stoße die Elementarlehren der Finanzwsssenschaft un u Sein Projekt beleidige die Gerechtigkeit. Ja, es sei sogar
— Alle reich machen wolle. Namentlich wolle Man Bank von Frankreich zu Grunde richten. Die angegebenen Mit- inzlich unhalibar. Ehrliche Leute müßten sich solchen beklagen⸗ Ein ordentlicher Mensch habe immer
alistisch, da es
l tie. Ihm erwiederte Mauguin in ähn- * Replik Faucher's erfolgte. ⸗ r klär e sei dagegen, weil der Staat ? issement ste ru gu in verzichtet auf diesen s v: Der Antrag sei unreali⸗ l und verwirft den Mauguin—⸗ 1 imen. Einstimmig verweigert ung zur gerichtlichen Verfolgung Michel's Der heutige Moniteur enthält ein De⸗ der Republik, durch welches das Invaliden⸗ é aufgehoben d die in demselben befindlichen l t eine Pe jußerhalb vorziehen, ins pa⸗ vers Ww he n 10. Dezember erklärt heute, nbidaten abstehe und sich für die der Wahl⸗ Nat eklagt sich darüber, daß die der Stimmzettel der Wahl⸗Union ge⸗ pres such laublich zu machen, daß, sti len sollten, ein Staatsstreich igt untet Anderem: „Vielleicht ist der t n der Constitutionel, das Journal d die Opinion publique es per Wahl- Union ihre Unterstützung zuge⸗ slatt sich einer nothwendigen Protestation an- se Jeurnale Alles wüßten, was wir wissen, Echo des Sidele machen, das seit des Herrn von Vaucorbeil ausruft; manze republikanische Liste.! Man mißbraucht . man verführt, man betrügt ihn. 1 umg ibt ihn zu einer Usurpation. Vie hert u wohl 61,000 Wähler an dem vorbe⸗ . der Wahl -Union Theil genommen, davon 150 sü ᷣ Vidal und Carnot gestimmt hätten. . w Nachweisungen über den Stand der franzoöͤsi⸗ ifffahrt bieten folgende Details: Für See⸗ und . ö werden Caußer Kriegsschiffen) verwendet 291 ten t Fichi mit einem Tonnengehalte von 46,410 und einer To- pis . . Bferdekraft 19,71 (1 Pferdekraft — 75 Kilogramme da 96 6 ⸗ ; pio Sekunde). Transportirt wurden damit 3, 152,323 der Reit ni —⸗ und 807,131 Tonnen Waaren Der bedeutendste Hafen 1ß en 5 ist reil mit 49 Schissen ommt Havre 7 s l — ler j 9 1X 1 l s st J — 1K te rauen Frauengestal R ? l d ) s ne ickt ĩ r Pere he 1e g n eig eut daß Herr Roze Frieden nn beamter des ten Arrondissements, welcher vor kurzem die Kränze 1m on r Julisäule wegnehmen ließ und deswegen von den dem . kralischen Journalen fortwährend angefeindet ; erst gestern ö. im Polizeipräfekten aufgefordert worden sel Demisstion zu 9 während damals der Moniteur vom Februan pie se Al als geschehen gemeldet hatte em gestrigen Sinken der Fonds war das Gerücht Schuld ie Sozialisten den Sieg in den Wahlen davon Hente och diese Ansicht geändert , zritauien und Irland. Londor ⸗. in 7sten ol T2ssten d. M. den i ö. 33. sein — d Vstersele 6 . n ic 33. 23 , 6 K 1 uß⸗B unge 6 ag des Herrn Hi * 11 6e Italien ) 517 1 11 U — 91 1 s euchtr ö f n soalenc b. wun ver enst 1 wor se Indlich t Militair en hr Verl ing ᷣ 7 t n vegen tte Mau I seh chart 8 z ö Spanien ) März. (Fr. B.) Die Ernen 1 ung des neuen Gene Lapitains von Madrid scheint eine gewich⸗ dem ligere Frage zu sein, als man Anfangs gedacht hatte Genere llets Serrano welcher die Majo Mehrere Sitzungen über diesen l si iltat geblieben Man wünscht, daß der 2 Minister-Präsident seinen starren Sinn beugen möge n ö ; war flau. Zproz. 283. ; 8