1850 / 76 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von liche Inverzugsetzung nöthig, um die an den Verzug geknüpften Hreußen 2c. zolgen eintreten zu lassen. ö 95.

N isenbahn⸗Gesellschaft in den ? er und 29. November 1849 Die Ausloosung der alljährlich zu amortisirenden Prioritäts— ) t Protokolls beschlossen Obligationen geschieht in Gegenwart zweier Mitglieder der Di— zu Bervoll igung der Be rection und eines protokollirenden Notars in einem 14 Tage vorher m urch Unsere Pri ur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den uml. 18, S. 315 ff. Inhabern der Prioritäts⸗Obligationen der Zutritt gestattet ist. 3 1849, S. 339 ff.) geneh Fe 9. „O00 Rthlr. und 300,000 Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts⸗-Obligationen wer r fern um 1 telst zabe von den binnen 14 Tagen nach Abhaltung des in §. 8 gedachten Ter ĩ rmehren nins bekannt gemacht, die z derselben aber erfolgt bei erü ̃ i : Gesellschafts⸗Kasse in C denjenigen Banquiers, ßheit 2 des Gesetz —ͤ 183 velche die Direction in öffentlichen Blättern namhaft machen wird, s n Vorz f ritäts⸗Obligationen gegen l 1s zörigen noch nicht fälligen n mit abgeliefert, so wird ) (. trage wor n 1eb 16 . 9 P 1 ffentl l n ) r E ) —ͤ w n 1 2 1 ( bestimn un e hlun n 1 n 5M ( ] m wa 1856 . . n 9 ĩ ̃ nds l : ] t 9 Dr . 1 7 lese 1 hehe 5 . 1er l 1 t Inhe ü 1 il 16 ünd 28. 1. ins 1 e Lin n ; l Gesellsch riise 8 In sells ratsech kisch 6 E zung de en Gele . n nt hmigung Staat n r Genehmigun ein t n G u u 1,000,000 Rthl fer Pri t r Berechtigung mit den in l u Lem 11 sfte :; bez chi ö ; rhältnißmäs hun J U J ] 1 7 Ur n ithl ) ] . sind nicht räge l lber r 1 bvns ug ; ng für verfallene und vorschriftsmäßig (Facsimil- lusgefert Coupons länger als drei Monate unberich p ) 1 ier c 1 1h etrieb auf der Bergisch⸗Märkischen C lunas i heil lden der Gesellschaft länge I 6 Mo der Gefellschaft —— b = 2 9 * 21 stgesetzte Amortisation nicht in iegehalten ö In den Fällen ad a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist

ni ht, sond . das Kawi * z e ö ö ern z & &apital kann von dem T age ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar zu 2 bis zur Zahlung des betreffe 2. ? ,, bes, Srl. D nlg Des detresfenden Zins-Coupons, zu b. bis zur . des unterbrochenen Transportbetriebes Aan dem s ( bene m, ,,, r . . , . . b ze chneten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten, auch kann ver Inhaber einer Priori⸗ täts⸗Obligation von ln Kündigungsrecht nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch mache . 96. 52 4 6 zen, wo die Zahlung des Amortisations⸗-Quantums hätte stattfinden sollen.

dessenungeachtet nicht chen Aufruf zur 9

Jahresfrist nach dem letzten öffen so erlischt jeder Anspruch aus denselben an das Gese mögen, was unter An Prioritäts⸗Obligationen macht wird. keinerlei Verpflichtungen

leitet werden können, so die gänzliche oder Rücksichten zu beschließen

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im größeren Maß Abgesehen von

In allen Fällen des vorstehenden Paragraphen ist eine gesetz⸗