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erer Höchsteigenhändiae— Interschri ut 8. 8 . 85 glichen Insiegel. z k In der Appellations⸗ Instanz kann der Appellant die Richtig⸗ * * n n ng Gras mit graßer M — t ri We t M ) h i — ttenburg, den 7 Närz . kei ves von dem ersten Richter als festste 2 ede, ; ö ö ntrag aber urch Stimmengleichheit a gelehnt. . wer? N em die Majorit dem Ministerium mit dem Ar sschuß Antrag auf eins hinaus, sie seien nur in den den uns bewogen, die dermalige — 1 . eststehend angenommenen That nen wolle s ve] j 9 Motiven verschleden, und es bleibe Jedem unbenomme jach seinen gnädigster Versich Angabe neuer Thatsachen oder neuer a r 4 Hessen⸗K⸗ assel, 66 Raff 2 e e sich auf den Standpunkt prinzipieller Oppe stell Beweg ründen zu slmmen Wolle He a, , n, e, nee. . e, (u , , landes väterlichen Wohlwollens zu der Appellations-Richter hat bei seiner t zen (bereits kurz erwähnten) ö. ung der inbe verlad ber rf nen, was hren , n n po d sick fee cht j dtn r mn ö , dern , n, , , , n , . me, n,. nruhe im Publikum. Der Präsident verweist auf die
— ü , s ih itzen widerstrebe, und sich nick luß er . er den Antrag nicht zu diese Regeln des Hauses.) Die Versam durch diese neuen That⸗ den Zuschriften der Herren Obersteuerdirektor Pfeiffer un nach äußeren Rücksichten zu unterscheiden te pezi n sonder selbstständig stellen müssen die — . k e, wren, nn,, ers erster In— gerichtsrath von Roque in
s, worin dieselben N ahl 3m . jetzt Kurhessen spiel ͤ imü sich zu einem nde⸗Versammlung habe t eselber Wal im Staat 1 Ki 46 wi muss ich zu einem idée⸗-Versammlung habe schaft ae ö
st gean hause dankend annehmen, so wie Zustimmungs-Adressen aus S eicht Tragödie entwickeln, aus r wohl ein zegeben sie werde il n ch ata ich ö in * U , . ,,. J. an Ge i. Mär:
ihn ihn Vexre eidigung der Lan
Stände⸗Versammlung unter aller⸗
(3. f. N. D.)
andtags⸗ , auf die Verfas⸗ folgende Üirkunde aufgen ommen worden: „Verhandelt Bern⸗ 6. März 1850. Nachdem die in der Be ekanntmachun ember 1848 vorbehalten ne Revision der Verfassung *
die nach den Ergebnissen dieser Revision umgearbeitete zurkunde unter dem 28. Februar 1850 von des Herzog s en und das Herzogliche Staats min ssterium
zur Abnahme des verfassungsmäßigen
idtags⸗ e, . neten eine außerordentliche
z sich he Vormittag 11 Uhr die sämmt—
Ausna hi er auf Grund er⸗ roneten Lattorff und Dencks a ? so hatten sich eingefun iden.
über die am 2. resp. Verpflichtung der
nen Legationsrathes Ministerialge⸗
rhandlung vom Staatsminister
rlesen worden war,
des Gelöbnisses
daß dieses Ge⸗ Staatsverfa ssung
Ich N. N. ge⸗
Herrn Tandtagspraͤsi⸗ Schriftführer Oelze das
en Landtagsabgeordneten, riftführer einzeln aufgerufen rmaligen Ansprache seitens des Herr Landtagspräsident Hage⸗ Herzoge und dem Herzogl. Landtages und des ganzen angezogene Urkunde zum ligen Hoch auf des esenden einstimmten,
die heutige feier⸗
gem einschaftlich durch Ministerialsecretair
tag itaministeriums, taatsministern,
3. andta ges, unter⸗
So worden
1
Vnusland.
1Belei digte n nur im h itganm altschaft ist tlichen Ordnung sothwendi⸗ z ersche eg!
leib igt im Wege des e n ,,. als ein Urtheil in dem etwa eingelei ergangen ist. Ist auf eine solche von rhobene Anklage die gerichtliche Untersuchung lange rzichtleistung auf die , des Bleleidi de Institutes auf den Fortgang der und die Gute komme Sch eitet die Sta = tschaft ein, chen . eidigten etwa ber 24 — dam
ĩ . B — 1 hn] ch röffnung der Untersuchung für erledigt erachtet Entwick
i Entwickelung 6 Bede nken ni icht gesetzlichen Vorschriften über das fahren Jü nahme der Bim ise, insbesondere auch darüber
. gehen, da man in Emder in en eisen daruber einver al )
Zeugen vernommen und vereidet werden dür daß die beantragte Maßregel für die Stadt im hohen Gra darüber, daß der Eid als ein zulässiges Beweismittel in stheilhaft sein werde Stüve kann es für zweckmäßig nicht he nsachen nicht anzusehen ist, bleiben für den Civilprozeß we- schon jetzt mit einer Maßregel vorzuschreiten, welche für d
Be ln gungen maßgebend. «Dagegen treten die bisherigen po mden so lange ganz bedeutungslo— sein werde, sie M
11s nicht egeln über die Wirkungen der Beweise außer Anwendung. eine Eisenbahn mit dem Binnenla in nähere 8e rbindung 8 erkennende Richter hat fortan unter Prüfung aller Beweise bracht worden. Abgesehen davon al er müisse auch der Umstand ür die Anklage und Vertheidigung nach seiner frei nn, aus dem große Bedenken erregen daß andere Handelsplätze Ostfries gn ft der Verhandlungen geschöpften Ueberzeugung zu entschei« und namentlich die Emden an Bedeutung zur Zeit gauz n te schuldig oder ,, sei 28 r ist aber stehende Stadt Leer n,. auf eine gleiche B zegü insti gu ng unn hr e n er , . welche ihn dabei geleitet habe i ̃ it 1516 fü In, we de der Auf ! bi, immerhin mögliche auf irg ud welche Vorlage . . . ; größeren Zolleinigung Deu schland s später großen Schn zie rigkeilen Frfüllun g jenes landesher
Der für schuldig Erklärte ist zur vollen gesetzlichen Strafe ) unterliegen 1 ö . 8 26 k zer tre N t vürd
verurtheilen. c ist zur vollen gesetzlichen Strafe zu unterliegen dürfte. Groß aus Leer will für die von ihm vertre⸗ Min ster un sein würde
. tene Stadt zwar für jetzt eine gleiche Begünstigung nicht in An Vorlage nicht einzugehen Gegen . spruch nehmen, sieht sich aber doch, um den Rechten derselben für liche und bestimmte Erklärur St⸗
vilproz . . lie . Beleidigr ingen im Ci⸗ kommende Zeiten nichts zu vergeben, zu dem Verbesserungs⸗ Antrag ten oh sie dem Ministerium eine radikale ; 7 ; 1 e n n ,, , ' , . r , Au . 6 . 33 vn
prozeß vorgef tn . n, ö . die für den ö . veranlaßt, daß der Stadt Leer, falls sie 68 demnächst ihrem Interesse Wolle man dasselbe w rklich stürzen und die 1D errlie Ven s im (Hrun ⸗ ; ch 16 ungesetzlich, die 1e mar genommen. Herr Henkel rst attet für den Rechts lu Apr 1 um Sekonde⸗Lieutenant befördert. und von der tion und der Nichtigke ritebeschwerde⸗ 9 . der Appella entsprechend erachten so llte, zum Freihafen erhoben zu werden, kündigung vom 11. März 1848 zum unl l szuge suhr , . 89 : 3 ö, ,, 1 ) schuß an , ie ssen a nicht aber das Rechtsmittel der darauf gleiche Ansprüche wie der Stadt Emden gewahrt werden dann müsse man dem Mi nisterium unbedingt entgegentreten, und n i, , d ,, , , 1 9 1 Betreff der Beschwerden, velche ü d z sollen. Der Hauptantrag wird dann noch, nachdem der Proponent alle Unterscheidungen fallen lassen; dann l r verlass 1 Boden der Proclamation von Während der Verlesung Berichtes traten sämn Mi 18153 und machte er die , . en und Gefechte von Broß mee, kommt die Vorschrift der R he nur den Kostenpunkt be⸗ wiederholt zu dessen Vertheidigung sich erhoben, durch Röben und das Volk oder der Wille des Einzelnen n Recht begebe sich auf den der Verfassung ) er gg e, . ö. 9
Meammr,f ü ; ) ; nisterial Vorstände in den al err Minister Pre ĩ ? ; rschen, X ,n, Häynau, Eul Dohna, veigzig und Claye mit. vom April 1839 (Gesetz⸗ Sammlung 93 6 . Gerding unterstützt, von Lang J. aber, weil er allen Privilegien ob das Unrecht auf dem Wege de nichts und der Ord Zayrhosserschen Antraf erselbe komme einmal zu spät, da senpflug erbat sich das Wort zu einer landest errlie. en Eröffn: ung Für sein Verhalten bei Dresden ühien er das Eiserne Kreuz zweiter 7 ⸗ 9 S. 12 zur n⸗ zuwider und das Institut der Freihäfen aus inneren Gründen für nung, oder durch Revolution gesühnt werd solle. Die Linke n h durch Verweisung der Pri pos tion an den Ausschuß im und verlas auf dem Grund einer lande— zh rie en Vollmacht fol Klasse, bei Leipzi g wurde er zum Eeisernen Kreuz erster Klasse vorgeschla⸗ unzweckmäßig hält, entschieden bekämpft. Bei der Abstimmung wird müsse klar wissen, wie die Majorität sich nunmel M habe gendes allerhöchste Reskript: Wir Friedrich Wilhelm zc. fin⸗ gen und erhielt den russischen St. Annen⸗Orden dritter Klasse, für Claye
: in de hen Erlangung wenngleich di Billiglei vorläufige Lossprechung sell nicht mehr chaus dafür sprechen würde bei doch
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lässig erklär
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durch de Anstellung
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hestehenden Grundlasten betreffend reitenden Garde Batterie er wurde Wäl hrend der Feld zuge von
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derweiten 3 ericht über den Gesetz⸗Entwurf, die Aufhebung damals schon ein ausgezeichneter Reiter, im Frühjahr 1813 zu b
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auch der Antrag