1850 / 82 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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len der Abgeordneten Graf von Brandenburg, von Bodelschwin gh Olberg, Stahl, Fock, Kutzen, Oberheim, von Vincke (Hagen), Pi⸗ per, Holleuffer, Petzer u. A.; sie werden genehmigt. . Nachdem der Referent der 6ten Abtheilung Abgeordn. ka,, : über die Wahlen der Abgeordneten Falk, von Viebahn, 466 Vichoff, Landgerichtsrath Reichensperger, Daniel Lon w *. von Holleben, Triest, Dberst Dönhoff, von Zedlitz Nenlir g 8. genhäahn, Landrath von Röder, Professor von Kries c. Beri . stattet und auch diese genehmigt waren; nur bei 4 biei⸗ war ein Wahlmann zu viel zugelassen, weil man bei . 36 ben mehrerer Anderer das fur kein Unrecht hielt; so 63 eine kleine Debatte über die Wahlprüfung es . N 0 Appellationsgerichtsrath . ö. rig gr a. . re ie vorläufige Genehmigung dieser Wahn, . n,, enn won vom ,,,. . Vince (Hagen), bemerkt, daß dieses nicht der Wunsch der Abtheilung 93 el ' elcht' vielmehr diese Genehmigung noch hinausgeschoben ner te die Herren von Bodelschwingh und k . burg bestätigen die Ansicht des Abgeordneten von Bochum, Land⸗ t DJ V . ö. 3 ,, berichtet über die Wahl von 13 Abgeord⸗ neten, worunter die der Abgeordneten Harkort, Piper, Böcking, von Beckerath, du Vignau, Professor Keller, Wagner sich befinden. Sie werden alle genehmigt. 1 . : Die Sitzung wird geschlossen; die nächste auf Sonnabend den 23. März 12 Uhr festgesetzt.

Erfurt, 22. März. (Erfurt. Ztg.) Der Verwaltungs⸗ rath hat in den ersten Sitzungen der beiden Parlamente auch den Eatwurf eines Gesetzes über das Verfahren wegen Untersuchung und Bestrafung des Hoch- und Landesverraths vorgelegt. Die Intention und das Wesentliche des 139 Paragraphen umfassen⸗ den GesetzesJ sind in folgender Motivirung ausgedrückt: „Der von den Königlichen Regierungen von Preußen, Sach⸗ sen und Hannover in Gemäßheit des Bündnisses vom 26. Mai 1849 vorgelegte Entwurf der Verfassung des Deutschen Reichs überweist im F. 124 Lit. J. dem Reichsgerichte die Strafgerichts⸗ barkeit in Fällen des Hoch- und Landesverraths gegen das Reich.

Das in diesen Fällen zu beobachtende Verfahren festzustellen, ist der Zweck und die Aufgabe des vorgelegten Gesetz-Eniwurfes.

In dem §. 124 Lit. J. ist zwar auch späteren Reichsgesetzen die Bestimmung vorbehalten, ob noch andere Verbrechen gegen das Reich der Strafgerichtsbarkeit des Reichsgerichts zu überweisen seien. Der gegenwärtige Gesetz⸗-Entwurf mußte sich indeß auf das Verfahren in Fällen des Hoch- und Landesverraths beschränken, da die Art des Verfahrens durch die Beschaffenheit des der Unter⸗— suchung unterliegenden Verbrechens und die größere oder geringere Strafbarkeit desselben wesentlich bedingt ist; so lange daher die der Zuständigkeit des Reichsgerichts anderweit zu überweisenden Ver— brechen noch nicht festgestellt sind, kann auch das Untersuchung s— Verfahren nicht näher bestimmt werden.

Auf schwere Verbrechen, welche zur Aburtheilung durch Schwur⸗ gerichte sich eignen, wird das Verfahren, wie es im vorliegenden Entwurfe bestimmt ist, im Wesentlichen Anwendung finden können; dagegen wird bei anderen Verbrechen und bei Vergehen ein wesent⸗ lich verschiedenes Verfahren eintreten müssen, welches zu seiner Zeit durch ein besonderes Gesetz festzustellen sein wird.

Bei den hier zur Frage stehenden Verbrechen des Hoch- und Landesverraths ist dem Verfahren der Anklageprozeß vor Geschwo⸗

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renen mit Oeffentlichkeit und Mündlichkeit zum Grunde gelegt. Denn der §. 176 des Entwurfes der deutschen Reichs⸗-Ver⸗ fassung schreibt in Beziehung auf alle Einzelstaaten Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichts-Verfahrens vor; und nach S. 177 daselbst soll der Anklageprozeß, und zwar mit Geschworenen, bei schwereren Strafsachen und bei schwereren politischen Vergehen statt— finden. Von diesen für alle Einzelstaaten des Reiches als unbe— dingte Normen hingestellten Prinzipien bei dem Reichsgerichte ab⸗ zugehen, ist nicht allein kein Grund vorhanden, vielmehr bringt es das Verhältniß des Reichsgerichtes, als des höchsten gemeinsamen Gerichtshofes für alle Einzelstaaten, mit sich, daß dieser sich in der Behandlung der seiner Zuständigkeit überwiesenen Rechtssachen dem anschließe, was für alle Einzelstaaten als gemeinsame Regel durch die Reichs⸗Verfassung vorgeschrieben ist. Deshalb ist auch, obwohl im §. 126 des Verfassungs-Entwurfs die Bestimmung darüber: ob und inwiefern beim Reichsgerichte die Urtheilsfällung durch Geschworene erfolgen soll, vorbehalten worden ist, und diese Art der Urtheilsfällung, namentlich bei politischen Verbrechen, manchen Bedenken Raum giebt, die Mitwirkung von Geschworenen hier an⸗ geordnet worden, da die Bildung von Schwurgerichten für das Reich, wenn sie auch größere Schwierigkeiten darbietet, als die für einen Einzelstaat, diese Schwierigkeiten Loch nicht von der Bedeu— tung sind, daß es für gerechtfertigt anzusehen wäre, hier von einem Institute abzusehen, welches in dem Verfassungs⸗Entwurfe als ein Bedurfniß der Rechtspflege anerkannt ist.

Vor Erörterung der einzelnen Bestimmungen des Gesetz⸗Ent— wurfes wird es, zur leichteren Auffassung ihres Wesens und Zu⸗ sammenhanges, angemessen sein, ein Bild des ganzen Verfahrens in seinen Grundzügen voranzuschicken.

Sobald ein Hoch- oder Landesverrath gegen das Reich bekannt wird, ist zunächst diejenige Gerichta⸗Behörde, welche dazu, abgesehen von der Gerichtsbarkeit des Reichsgerichtes, verpflichtet sein würde, schuldig, underweilt die ersten Maßregeln zur Feststellung des Thatbestandes und Ermittelung des Thäters zu treffen, wobei der bel dieser Behörde angestellte Staats-Anwalt einstweilen die Stelle des Reichs-Anwalts vertritt.

Zugleich ist dem Reichs⸗Anwalt unverweilt Anzeige zu machen, und diesem liegt es ob vorausgesetzt, daß er nicht selbst die erste Kenntniß von dem Verbrechen erhalten hatte, und deshalb zuerst und unmittelbar einzuschreiten im Stande war sich schleu⸗ nigst nöthigenfalls an Ort und Stelle von der Lage der Sache zu unterrichten.

Findet der Reichsanwalt die Sache zur weiteren Verfolgung geeignet, so beantragt er beim Reichsgerichte die Bestellung einer Deputation, welche die zur Begründung der Anklage nothwendige, 5 durch die Untersuchungsrichter bei den Landesgerichten zu

ührende Voruntersuchung zu leiten und alle die Voruntersuchung betreffenten Maßregeln, welche der Untersuchungsrichter nicht selbst⸗ ständig vornehmen kann, so wie etwaige Differenzen zwischen dem Reichs anwalt und dem Üutersuchungsrichter zu erledigen hat.

Diese Deputation, welche die Stelle der bei den Landesgerich— ten angeordneten Rathskammer vertritt, wird aus einem Reichs— richter als Vorsitzenden und aus zwei Mitgliedern, welche aus der Zahl der am Orte der Untersuchung oder in dessen Nähe befind— lichen Richter nommen werden können, gebildet, von dem Präsi⸗ denten des Reichsgerichts ernannt und an Ort und Stelle, wo die Untersuchung zu führen ist, gesendet.

Nachdem die Voruntersuchung fo weit geschlossen ist, daß über die, Zul6ssigkeit einer Anklage entschieden werden kann, hat ver Reichs Anwalt bei der Deputation die Bersetzung des Angeschuldig⸗ ten in den Anklagestand zu beantragen.

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Wird dem Antrage stattgegeben, so sind die Verhandlungen dem Reichsgerichte vorzulegen, um wegen definitiver Versetzung des Angeklagten in den Anklagestand zu beschließen.

An diesem Beschluß dürfen nur solche Mitglieder des Reichs- gerichts Theil nehmen, welche nicht zu dem Kriminalgerichtshofe gehören. . . .

Der Kriminalgerichtshof, vor welchem demnächst die öffentliche und mündliche Hauptverhandlung unter Zuziehung von zwölf Ge⸗ schworenen am Orte der Voruntersuchung oder an einem anderen passend gelegenen Orte erfolgt, besteht aus einem Vorsitzenden und 4 Mitgliedern, welche aus der Mitte des Reichsgerichts von dem Präsidenten des Reichsgerichts ernannt werden und auf die Dauer von drei Jahren dieses Amt bekleiden. . ;

Sobald der Angeklagte definitiv in den Anklagestand versetzt ist, hat der Reichsanwalt die Anklageschrift Lem Vorsitzeuden des Kriminalgerichtshofes einzureichen, welcher dieselbe nebst dem An⸗ klagebeschluß dem Angeklagten durch den Untersuchungsrichter mit⸗ theilen läßt, damit er sich über seine Vertheidigungsmittel und über die Recusation der Geschworenen, deren Liste inzwischen von dem Vorsitzenden in öffentlicher Sitzung durch Ausloosung von 48 Na— men festgestellt ist, erkläre. . .

Der Reichsanwalt, so wie der Angeklagte, darf von diesen Ge⸗ schworenen, ein jeder zwölf, rekusiren.

Die Geschworenen bei dem Kriminalgerichtshofe werden aus den Geschworenen der einzelnen Staaten genommen. /

Die in jedem einzelnen Falle fungirenden zwölf Geschworenen haben nach stattgefundener Hauptverhandlung über die Schuld des Angeklagten zu entscheiden. Je nach dem Ausfalle dieser Entschei⸗ dung wird von dem Kriminalgerichtshofe entweder auf die gesetzliche Strafe erkannt oder der Angeklagte freigesprochen.“

Oesterreich. Wien, 22. März. Se. Majestät der Kaiser hat dem Kardinal und päpstlichen Pro-Staats-Secretair Antonelli das Großkreuz des St. Stephans-Ordens verliehen, das Amt des Präsidenten der Central-Serbehörde in Triest dem Feldmarschall— Licutenant Grafen Franz von Wimpffen, Civil- und Militair— Gouverneur der reichs unmittelbaren Stadt Triest und Statthalter im Küstenlande, übertragen und den Gubernialrath, Franz Wander Ritter von Grünwald, zum ersten Rathe, dann den General-Konsul in Hamburg, Sisinio de Pretis, und den Prior des triester Laza— reths, Alois Widtmann, zu Räthen bei der genannten Behörde ernannt.

Das hier erscheinende Tagblatt die Wiener Sch nel lpost hatte am 17. März unter den wiener Neuigkeiten angelündigt: „Im K. K. Zeughause ist wieder Alles geordnet, nachdem, zur Ehre der wiener Bevoͤlkerung sei es gesagt, der größere Theil der ab⸗ handen gekommenen Sachen wieder eingeliefert worden ist, Das⸗ selbe ist nun Dienstag, Donnerstag und Sonnabend von 8 bis 11 Uhr Vormittag und 2 bis 5 Uhr Nachmittag geöffnet und der Eintritt für Fremde und Hiesige ohne Eintrittskarte erlaubt.“ Da⸗ gegen wird jedoch unterm Datum des 21. d. M. von dem wiener Harnisons⸗-Artillerie⸗Distriks⸗Kommando bekannt gemacht: „Um das Publikum durch diese aller Wahrheit entbehrende und auf einem sträflichen Interesse beruhende Angabe des im K. K. Zeughause als Armaturs-Inspektor angestellten Unteroffiziers nicht irre zu führen, muß man Lerselben mit allem Ernste entgegentreten und erklären, daß bei den gegenwärtigen Verhältnissen, wo die Dislo— zirung der K. K. Artillerie⸗Waffensäle in das neue Arsenal vor der Bilvederlinie in naher Aussicht steht, das Arrangement der der⸗ maligen Waffensäle eingestellt ist, mithin dieselben für den Zutritt des Publikums durchaus nicht geeignet sind und deshalb auch auf höheren Befehl für dasselbe noch ferner unzugänglich bleiben müssen.

Im Const. Blatt heißt es: „In Wien beschäftigt man lich stark mit Kriegsgerüchten. D' Aspre wird aller Wahrscheinlichkeit nach den Oberbefehl über das oͤsterreichische Truppencorps erhalten, welches nach Rom vorrücken soll. Im Römischen ist nach mir vor⸗ liegenden Briefen die Stimmung weit günstiger für Oesterreich, als für Frankreich.“

Die Wiener Ztg. bringt wieder 19 kriegsrechtliche Urtheile der wiener Central-Untersuchungs-Kommission, und zwar zu Arrest von 48 Stunden bis zu 12 Tagen. Johann Nemetz, Drucker zu Penzing, wurde von der Mitschuld am Morde des Kriegs- Mini— sters Grafen Latour ab instantia losgesprochen.

In Siebenbürgen ist die rumänische Zeitschrift „Gazetta Transilvaniei“ wegen nationaler Tendenzen verboten worden.

Der Wanderer bemerkt neuerdings mit Hinsicht auf den Stand der deutschen Angelegenheiten: „Wir wiederholen es noch einmal, jeder Anschluß Oesterreichs, wo es mit allen seinen Pro— vinzen nach Deutschland hinübergehen soll, ist ein Attentat an der heiligen Idee der Einheit. Wir wissen es wohl, daß man sich hier in dieser Frage von einer ganz falschen Meinung kbestechen und verwirren läßt. Man denkt, weil in allen diesen Provinzen die Sprache der Gebildeten und bis in die neueste Zeit die Regierungs—⸗ sprache die deutsche war, daß das deutsche Element alle diese Ge⸗ genden schon so durchfluthe, daß man sie für wenigstens halbdeutsche annehmen könne. Das ist ein großer und, wenn die Folgen nicht zeitig vorhergesehen werden, ein gefährlicher Irrthum. Die Regie⸗ rung selbst hat das Wort Gleichberechtigung auf ihr Banner gestickt und damit eine Pandora-Büchse geöffnet, deren losgelassene Geis.er sie jetzt erst in ihrer ganzen Kraft kennen lernt. Auf diese Gleich⸗ berechtigung sich stützend, verweigert man in den südslavischen Ländern die Annahme deutscher Befehle, auf diese Gleichberechtigung sich stützend, leert sich in dem für ganz deutsch gehaltenen Preßburg, einer Stadt in dem unter Kriegsgeseß stehenden Ungarn, das Lyceum, weil die Regie⸗ rung den Befehl giebt, daß die Vorträge von jetzt an in deutscher und nicht mehr in ungarischer Sprache sollen gehalten werden auf diese Gleich⸗ berechtigung sich stützend, machen die Ruthenen in Galizien den An⸗ spruch, daß die bisher deutsche Universität Lemberg von jetzt an eine ruthenische werde, und solchen klaren Beweisen von Antipathie und Haß gegenüber, zu denen tagtäglich noch neue kommen, glaubt man Oesterreich an Deutschland noch anschließen zu können? Aber, wir setzen selbst den Fall, der Anschluß wird jetzt und vorläufig auf dem Wege der Ordonnanz durchgesetzt, wir fragen nun, wie will Oester⸗ reich die Bundesvertretung beschicken, jetzt, wo weder die Landtage zum Zusammentritte bereit, noch, wie es scheint, irgendwie Vorbereitungen für einen Reichstag getroffen sind, oder hofft. Oesterreich, Deutschland werde mit seiner Volksver⸗ tretung im neuen Bunde noch ein Jahr lang warten? Oder will man vielleicht die beliebten Vertrauensmänner schicken? Oder ist man sicher, daß der Reichstag diese neue Union gutheißt und sanctionirt, oder will man eine Suboctrovirung der Charte vornehmen, oder wie will man selbst in dem unerwarteten Falle, wenn der österreichische Reichstag sich für die Union erklären sollte, es verhindern, daß der Reichstag gerade solche Abgeordnete zur Bundesvertretung schickt, welche jeden Augenblick bereit sind, und sei es blos aus National-Rücksichten, sich mit den Feinden der deutsch - österreichischen Union in der Abstimmung zu ver⸗ binden. Man sieht, Desterreich steht in seiner veutschen Frage am Rande eines Ehaos, und der deutsche Entwurf, wenn er für Deutschland und Oesterreich Lebensfähigkeit erhal⸗

ten soll, muß auf anderer Basis aufgebaut werden. Alle unsere Gegner vergessen Eines, das man bei ihrer sonstigen Gesinnung doch kaum vermuthen sollte, den Boden der Wirklichkeit, der That— sachen und der geschichtlichen Entwickelung, die alle, wie die Ver⸗ hältnisse jetzt stehen und wie sie sich nach der Charte vom 4. März auch fernerhin gestalten müssen, Oesterreich von der politischen Union mit Deutschland fern halten.“

Prag, 22. März. Der Handwerker⸗Verein hat in seiner vorgestrigen Verwaltungs- Raths-⸗-Sitzung beschlossen, eine Petition an das Handels-Ministerium zu richten, damit die von den reichenberger Industriellen angestreble Verbindungsbahn von Reichenberg aus nicht nach Pardubitz, sondern entweder unmittel bar nach Prag, als den Centralpunkt des Landes, oder ißs die prag⸗dresdner Staats-Eisenbahn nördlich von Prag geleitet wer den möchte. Ein eigenes Comité ward zur Bearbeilung der dies— fälligen motivirten Schrift niedergesetzt.

Bayern. Speyer, 13. März. (O. P. A. 3.) Der Bischof von Speyer hat das nachfolgende, dem Klerus eben kund— gegebene Königl. Handschreiben erhalten:

„Herr Bischof von Speyer! Inmitten der Umsturzbewegung, welche vorigen Jahres auch über den pfälzischen Kreis ihre Fluth ergoß, hat die unter Ihrer oberhirtlichen Leitung stehende Geistlich— keit beinahe ohne alle Ausnahme eine Pflichttreue bewährt, die über alles Lob erhaben. Mit unerschütterlichem Muthe und hingebender Selbstaufopferung stellte sich dieselbe dem verbrecherischen Treiben entgegen und beachtete nicht die schwersten Verfolgungen, noch dro— hende Todesgefahr, wo es galt, die ihrer geistlichen Führung an vertrauten Gemeinden vor Verführung und Verderben zu bewahren, sie in den Pflichten gegen Gott, König und Vaterland zu befestigen Diese ausgezeichnete Haltung hat der gedachten Geistlich keit neuer lich meine volle Anerkennung erworben, welche ich andurch mit Freude ausspreche und erwähnter Ihrer Geistlichkeit kundzugeben ich Sie, Herr Bischof, ermächtige, der ich anbei mit aufrichtig wohl wollenden Gesinnungen verbleibe, München, 12. Februar 1850, Ihr wohlgewogener König Max.“

Hannover. Hannover, 22. März. (Hanno. Ztg. In der heutigen Sitzung der ersten Kammer interpellirte der Ab Zeordnetẽ Hermann das Ministerium wegen einer in den Zeitun— gen mitgetheilten preußischen Note, aus welcher hervorgehe, daß die neulich bereits in der Kammer zur Sprache gebrachte Abreise des preußischen Gesandten von hier (über welche damals der Kam mer eine beruhigende Mittheilung gemacht sei)h, dennoch auf eine Störung des Verhaͤltnisses zwischen beiden Staaten Bezug habe und fragt an, ob die Regierung geneigt sei, hierüber der Kammer nähere Aufklärung zu geben. Minister Bennigsen erwiedert daß es der Regierung nur erwünscht sei, diese Frage hier ange— regt zu sehen, und daß er die Interpellation morgen beantwor— ten werde.

Hessen und bei Rhein. Mainz, 21. März. A. 3.) Heute um 5 Uhr fand hier das feierliche Begräbni österreichischen Feldmarschall-Lieutenants und Ariillerie⸗Kommandan— ten der Bundesfestung Mainz, Joh. Ullmann statt, welcher auf sei ner Reise nach Wien, wohin er von hier versetzt worden war, in Ingolstadt starb und vor seinem Tode verfügte, daß seine körperli chen Reste in Mainz ruhen sollten. Ein großer Theil der öster reichischen und preußischen Garnison aller Waffengattungen nebst den Mitgliedern des Klerus und anderen Civilbeamten bildeten den glänzenden Kondukt.

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Frankfurt. Frankfurt a. M., 21. März. (Frankf Fürst Gortschakoff, Kaiserlich russischer Gesandter bei dem König von Württemberg, ist gestern früh auf seinen Posten nach Stuttga: ven hier zurückgereist. Der Königlich sächsische Bevollmächtigte H von Könneritz verläßt auf einige Zeit Frankfurt und wird dur den Königlich sächsischen Geheimen Legationsrath Herrn Grünl einstweilen bei der Bundes-Centralkommission vertreten.

Mu sland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. vom 21. März. Den Vorsitz führt Dupin. Die Wahlen i partement Cher werden für gültig erklärt, Vogus und Bergranger zugelassen. Die Wahl des Herrn Anglis im Departe⸗ ment Loire wird, so wie die des Departements Ober-Loire bestä tigt. Der Berichterstatter über die pariser Wahlen bemerkt, an⸗ fangs habe die Wahl ganz regelmäßig geschienen, später seien aber zahlreiche Unregelmäßigkeiten vorgekommen. Unconstitutionelle An merkungen seien auf mehr als 5000 Stimmzetteln gewesen, eine Masse anderer war unleserlich, es sei gewaltsamer Einfluß ausgeübt worden. Doch glaube die Kommission nicht, deswegen die Nichtig— keit der Wahl erklären zu müssen. Den joy: Unter den vom Departement der Seine gewählten Repräsentanten finde sich einer in einer Ausnahmestellung, nämlich Flotte. Das Dekret des Generals Cavaignac erklärte, daß diejenigen, welche als Insurgenten erkannt würden, zu transportiren seien. (Lärm.) Der Minister solle antworten, ob Flotte nicht Insurgent gewesen, und ob er blos deshalb begnadigt worden sei, um in diese Versammlung zu kommen. Der Justiz-Minister erklärt, Flotte sei nicht ver— urtheilt, aber transportirt und dann in Freiheit gesetzt worden. Darin sehe die Regierung kein Hinderniß zur Ausübung bürger licher Rechte. Sie habe nichts gegen die Zulassung. Der Bericht erstatter Salmon bemerkt, die Frage sei von der Kommission bereits verhandelt und der Minister befragt worden. (Zur Abstimmung 9. 9. jo v: „Ich widersetze mich der Zulassung Carnot's und Vidal's nig t, . ich will Abstimmung über Flotte. Der Präsident rn . 3 lassung Vidal's und Carnot's zur Abstimmung. . . Angenommen. Der Präsident bringt Flotte's K stinmung. (Nene Stille) Nur enjoy, unt a gsf . Geng. Freunde erheben sich dagegen. Flotte i ,. 3. 6 Bewegung.) Der Justizminister besteiß 4 , 9. legt einen Gesetz⸗ Entwurf zur Erhöhung der 6. un. ,, ang eines Stempels auf die Journale 1 eh 9. ,, ö ver, w,, e see Geletz⸗ ͤ r an ! terwirft die täglichen pariser Jour⸗ Entwurfes. Der erste unt, 3 . 3

50,000 Franken, die Departements⸗ nale einer Caution von 636 9 . ö e,, , meren, Der zwelte unterwirft binnen 14 Journdcle einer gern nne Schristen eintm tempel, DSi Tagen Journale und Periodische Schriften einem Stempel. er * st verlangt die Dringlichkeit. Pascal Duprat verlangt , gegen die Dringlichkeit. Der Minister fordere diese Ge⸗ setze zur Vertheidigung der Constitution. Warum belange er dann bie Journale nicht, welche dieselbe täglich in den Schmutz zögen? Die Gesetze seien nur ein Racheakt gegen den 19. März. Der Ju stiz - Minister; „Herr P. Duprat legt den pariser Wahlen kin zu großes Gewicht bei, wenn er glaubt, man hielte sie solcher Maßregeln werth. Würden die, welche in Paris siegten, überall siegen, sie würden sich bald selbst zerfleischen,

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Wie kommen denn die Sieger und alle Besiegten des Juni in Ein Lager? Was ist aus ihrem Hasse geworden? Ein einziges Gefühl vereinigt die beiden Gegner, die Zerstörungswuth. Am Tage ihres Triumphes, wenn Frankreich je diesen unglücklichen Tag erleben sollte, würden sie uns in den Bürgerkrieg schleudern, das Gesetz ist das Resultat der gewissenhaften Fürsorge der Regierung, der genauen Ueberwachung der Lage desLandes.“ Larochejacquelin: „Ich bin nicht gegen das Gesetz, denn ich erkenne die Mißbräuche der Presse. Aber es ist zu wichtig, als daß es als dringlich disku⸗ tirt werden könnte. Ich bin gegen die Dringlichkeit.“ Bei der Abstimmung wird jedoch die Bringlichkeit mit großer Majo⸗ rität angenommen. Der Minister des Innern legt einen Gesetz⸗Entwurf nieder auf Verlängerung des Klub- und Vrereins— gesetzes. Er verlangt dafür ebenfalls die Dringlichkeit. Cremieur spricht dagegen. Ba roche besteht darauf: „Wenn die Dringlichkeit votirt ist, wird man Herrn Cremieux alle Dokumente vorlegen, die sie erfordern. In den Wahlversammlungen konnte kein gemäßigter Repräsentant ohne Lebensgefahr zum Worte kommen. (Lärm.) Ich bestehe auf meiner Behauptung. Die Wahlversammlungen waren Klubs, in denen nur Exaltirte reden durften. Herr Cremieur hat meine Gegenwart mit meiner Vergangenheit in Widerspruch zu setzen versucht. Ich habe das freie Vereinigungsrecht gewollt, aber der Nothwendigkeit gegenüber mache ich es wie Andere. Ich mache es wie Herr Dufaure und verlange nur eine Prolongatlon seines Gesetzes.“ Trotzdem, daß Bac noch dagegen spricht, wird die Dringlichkeit mit großer Masorität angenommen. Die äaußerste Rechte stimmt dagegen. Die Sitzung wird unterbrochen. An . Tagesordnung kommt das lgesetz Art. 33: „Mach dre Monaten ist jeder Asse Verlängerung, Ver⸗

tempelt abzufassen.

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Angenommen

. Sitzung wird aufgehoben. März. Der neue Minister des Innern hat heute le. Vzamten seines Departements bei sich empfangen. hdem er bescheiden darauf hingewiesen, daß ihn nur der zufall in heren Stande zu einer Stellung berufen, die kr nie fügte er hinzu, daß man heute vor keinem Opfer Vaterland zurückschrecken dürfe. Ex rechne auf den Eifer der tien aller Grade. So weit es ihm möglich sei, wolle er ge⸗ für alle sein. ö.

Der französische General Baraguay d'Hilliers hat sämmtlichen llbtheilungs Kommandanten der römischen Expedition den Tages⸗ besehl zukommen n, daß die vom Pap lit Orde dachten Militairs dieselben auch zu . K ö. Bei der gestri Abstimmung über den Stempel von Handels- Effekt ne befanden ich unter der Minorität alle Führer der Majo „ie Pontagnards dagegen erklärten vor der Abstimmung, Gesetz tauge allerdings nichts, aber sie würden für dasselde um Prinzips der Kapitalbesteuerung willen. Die irtheilt Tas, gestrige Votum der Nakional-Versamm— ender Weise; „Eine bedeutende Niederlage für das und für die Männer, welche man die Führer der Ma— bezeichnete die heutige Sitzung. Trotz Herrn Ber— sehr gut sprach und nichts bewies, trotz Herrn Fould, minder beredt, aber eben so wenig überzeugend war, trotz 2 hiers, der nichts sagte und nichts dachte, hat die gesetz⸗ Versammlung mit einer Majorität von 400 gegen 232 men entschieden, daß llebertragungen von Renten einer Stem— delsteuer unterliegen sollen. Diese Entscheidung erhält ihre ganze Wichtigkeit durch den unvorhergesehenen Widerstand, den sie ge— troffen. Sie zeigt die Majorität getheilt, fast feindselig selbst in dem ugenblic in welchem man sich geschmeichelt hatte, sie durch Las Gefühl der Furcht zu vereinigen. Sie läßt die Führer dieser ne Armee oder mit (iner Armee ohne Disziplin und n dem Augenblicke eines Kampfes gegen das ;

recht und gegen die Preßfreiheitd.“

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Verfahren mit Findelkindern beendigt. Ein Gesetz

Kommission für öffentliche Unterstützung hat einen Enkt— Stellung der Lehrlinge wird nächstens vollen⸗ /

Ministerien des Innern und des Handels werden die Be— der Herren Lurieu und Hyppolite Remard, General⸗Inspek— / hlthätigkeits-Anstalten über die Ackerbau-Kolonieen in Belgien und Holland veröffentlichen. Decembre berichtet, d in einer Versammlung der gemäßigten Journale der Beschluß gefaßt wor v5

J ö 3 9 or 5 Kofkewns das Preßgesetz entschieden zu bekämpfen. '

/ / Gazette de France will wissen, daß die verschiedenen der Majorität sich gegenwärtig mit einem Gesetz-Entwurf durch welchen gegen 60,0090 Individuen, die jetzt in alle Profession leben und welche die Hauptstützen aller sollen, von hier entfernt würden.

Valentin, der neue sozialistische Nepräsentant des Nieder— erschien gestern zum ersten Male in der Nationalversamm⸗ zwar in seiner Uniform als Unterlieutenant des 6ten Ba⸗ Jäger von Vincennes. Die Quästoren der National haben ihm aber bemerklich gemacht, daß er nicht mehr

Uniform erscheinen dürfe, da er durch seine Wah

in Dis Handelsstand eine Petition an die nlung um unmittelbare Revision der Verfassung und Ilgemeinen Stimmrechts beantragt. d Tod des Herrn von Fetetz erledigten Sitz Wissenschaften bewerben sich Montalembert und

d von Musset. Ersterer hat größere Aus

Lever, welches Prinz Albrecht im Namen Ihrer

überreichte General Santa-Cruz das Beglaubigungs

ben, elches ihn als Gesandten der Republik Bolivien in

England akkreditirt

Lord Fortescue, der sich jetzt, seines Gesuntheitszustandes wegen,

Malta aufhält, hat sein Amt als Lord-⸗Steward Ihrer Majestät

t Königin niedergelegt und Lord Westminster zu seinem Nachfolger

Iten

Auf Antrag Lord Brougham's sollen dem Oberhause nähere

theilungen über die im Jahre 1851 beabsichtigte große Univer⸗—

sal-Industrie-Ausstellung vorgelegt werden. Er empfahl den

Bictoria-Park, der Minister Graf Carlisle aber den Hyde-Park

als den passendsten Ort zur Exrichtung eines Gebäudes für diese Ausstellung von Gewerbe-Erzeugnissen aller Nationen.

Ein Antrag des Herrn Hutt auf eine Adresse an die Krone mit der Bitte um Anknüpfung von Unterhandlungen zur Entbin⸗— dung Englands von allen in Verträgen mit fremden Staaten zur Un— terhaltung von Kriegsschiffen an der Küste von Afrika für die Un—⸗ terdrückung des Sklavenhandels eingegangenen Verbindlichkeiten, weil der Zweck dieser Verträge durchaus nicht erreicht worden und nach dreißigjährigen Versuchen, welche 25 Millionen Pfd. St. ge⸗—

e222 6 Ja nF AIör o y 1* 9 . 21 z * Großbritanien und Irland London, 21. Marz.

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Ferdinand erhalten. Die unter ihm kommandirenden Generale Ja⸗ vala und Lersundi sollen befördert werden.

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kostet und den vierten Theil der ganzen britischen Krie

e e, . =. . gsmarin beschäftigt hätten, der Sklavenhandel doch immer nach

wie zuvo

Humanität widersprechend, aufs entschiedenste bekämpft und von

men verworfen.

zerische Militair-Departement fordert im Auftrage des Bundes? Ra thes alle Regierungen auf, die Lücken im Personellen und Materiel⸗ len des Bundes-Kontingentes mit aller Beförderung zu ergänzen, und fügt bei, daß diesfalls im Laufe des Sommers oder Spät jahrs eine allgemeine Inspection werde angeordnet werden. Dasselbe partement ermächtigt die Kantone, welche von dieser Ermächtigung Gebrauch machen wollen, die in die eidgenössischen Milstair Schulen für Spezialwaffen abzusendenden Rekruten nur mit der Aermelleste und dem Kaputrock zu bekleiden. . Mit großer Spannung sieht man der am 2sösten Münsingen stattfindenden Versammlung entgegen. Bekanmlich haben die Kön— servativen eine bedeutende Anzahl von Notabeln dahin beschieden um „das Programm hes Bernervolkes“ für die Maiwahlen auf⸗ zustellen. Durch diesen Ausdruck wurden die Radikalen gleich

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/ sam ginöthigt, auf dem Kampfplatze zu erscheinen, so zu sagen auch zum Bernervolk gehören. die Landsgemeinden hier etwas Ungewohntes, zu bezweifeln, ob die freie Meinungsäußerung Wahrscheinlich wird ein gewaltsamer Auftritt beide Parteien sich gegenüberstehen. Ein Wort, ein / Gedränge, und das Signal zum allgemeinen Kampfe ist ge— / geben. Dieser augenscheinlichen Gefahr sollte doch vorgebengt werden, sei es, daß die Konservativen ihren Plan aufgeben, oder daß die Radikalen ihre Demonstration auf einen anderrn spun verschieben, oder endlich, daß die Regierung mäßigend dazwischen trete; denn sie ist ja doch die Regierung Aller, und ihr sollte 8 am wenigsten gleichgültig sein, ob die Ehre und Ruhend tons auf so bedauerliche Weise aufs is keine Hoffnung vorhanden, daß einer dieser Fälle eintreten n bir Bewegung wird ihren Gang gehen und, wenn nich chen trügen, mit gewaltsamer Unterdrückung der einen oder Partei für einmal enden. . . Am 11ten d. Abends um 115 Uhr wurde bei Thun eine Feuer kugel beinahe in der Größe des Vollmondes gesehen; sie zog sich von Norden nach Süden; ihre Geschwindigkeit in eintz Se. kunde etwas über eine Stunde Weges am Himmel betragen haben; sie verursachte während ihres Zuges ein einem starken Winde ahn? lich es Geräusch, verschwand senkrecht über dem thuner See mit einem sehr heftigen Knalle, dessen vlelfachen Wiederhall man mehr als eine Minute lang hörte, und hinterließ einen Schweif der noch 10 Minuten nach dem Verschwinden der Kugel scchtbar ̃ ar

Der Präsident der auch im Kanton Neuenburg nnde patriotischen Gesellschaft war jüngst ö Im 3. rtial von a Chaux de⸗ Fonds ersieht man, , . 1st. zwischen den sämmtlichen politischen

Kantone Bern, Freiburg, Waadt, Neuenburg und

Genf eine regelmq 3 More 3 * . s el äßige Verbindune herzustell ö ; ö . 1 ig h ellen. u diesem Zwecke hat jüngst eine Verf 9 3u 3 ie s 8

es Kan⸗

7 . . Spiel gesetzt werde.

existirenden in Verxeins-Augelegenheiten in

gesch ö 16 ßBbrlze ge loser a l r ein Centralcomité gleichsam als Vorort aller . ,, bestehenden Volksvereine zu ernennen, ,. gleichen mehr. Der Abgeordnete von Neuenburg soll sich aber 9 Mat . fis 8x* j z . aber die Ratification seiner Kommittenten vorbehalten haben, wie er denn überhaupt diesen Centralisationsplänen nicht sehr hold ö ö sys o 93e d 5 4 2 zu sein schien. Nach dem Rep. Neuch. wird auch in diesem Jahre in Kantonalfreischießen in Neuenburg statthaben, und zwar vom 23. bis 28. Juni.

85 4 859 . . , ö 2 ö 1 In Folge der vor einiger Zeit plötzlich eingetretenen wärme— ren Temperatur haben sich an verschiedenen gischen Jura kolossale Felsblöcke losgerissen, krache niedergerollt und haben zum Theil rie

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Stellen des neuenbur— sind mit großem Ge . Straße verschit etreffend den neuen eidgenössischen Zoll ,, d e Gene ve: „Von allen Seiten erhebt sich Eine' Stimme der un⸗ / zufriedenheit über die Unklarheit des eidgenössischen Zolltarifs und U die daraus fließenden Sekkaturen. Die 36 lleinnehmer, kärglich be⸗ q zahlt, mit Geschäften überladen, verlieren bisweilen den sopf und entscheiden zweifelhafte Fälle kurzweg zu Gunsten des Fiskus in einer Art und Weise, daß daraus große Ungerechtigkeiten entstehen. Der eine läßt z. B. Süßholz als Färbeholz verzollen, also 9) 5

2 Btz., der andere taxirt es als T

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der . z alle Bäume, die per Post kommen, werden als Luxusbäume betrachtet u. s. w. Nun geht und beklagt euch! Die Douane ist wie ein Fischtrog, Alles geht hinein, aber nichts kömmt wieder heraus. Ohne endlose Re- clamationen erhält man keinen Bescheid. s ist sehr zu loben, daß sich die hiesige Entrepot-Kommission des belästigenden Handels annimmt, aber es ist an der Zeit, daß auch die Preffe ihre Stimme erhebe.“ Nach dem Journal de Geneve würde es

Zeichnung des genfer Staatsanlehens lange nicht so wie die Revue jüngst rühmte. Jenes Blatt sagt: servativen zeichnen nicht, die Radikalen zeichnen nicht; warum? wir

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wissens nicht, aber sicher ist: Niemand will von den Actien!“

mi ister hat die Kasernen besucht und, den großen Mangel an den nöthigen Geräthschaften bemerkend, die geelgneten Maßregeln zu Herbeischaffung des Fehlenden getroffen. Ueberhaupt entwickelt er eine große Thätigkeit zur Kräftigung des militairischen Geistes und der Disziplin.

Den Direktoren der schon im Jahre 1846 ins Leben getrete⸗ nen Eisenbahn-Gesellschaft ist von Seiten der Kardinal-Kommission die Weisung zugegangen, die betreffenden Pläne längstens bis Sep tember einzubringen, wenn sie der Konzession zur Förderung wichtigen Unternehmens nicht verlustig gehen wollen. .

Finanzminister Galli ist bereits aus Portici zurückgekehrt.

In der Münze zu Neapel werden für eine Million Seudi päpstliche Münzen geprägt, um das kleinere Papiergeld gänzlich einlösen zu können.

Der König von Neapel hat dem Baron Adolf von Rothschild, als einen Beweis erneuerten Wohlwollens, das Commandeur-Kreuz Franz J. verliehen.

Italien. Rom, 14. März. (Lloyd.) Der neue Kriegs

Spanien. Madrid, 16. März. (Fr. B.) Die politische

Windstille dauert fort. Kein Ministerrath findet mehr statt.

General Cordova hat das Großkreuz vom Orden des heiligen

Gestern wurde der Pacht der Salinen einem Herrn Cavariego

zugesprochen.

Y 96 cht Der Repräsentant des Hauses Rothschild giebt heute dem

französischen Gesandten ein großes Diner, zu dem auch der Mi—

betrieben werde, wurde vom Handels-Minister Labouchere, als der

Unterhause in seiner gestrigen Sitzung mit 232 gegen 154 Stim⸗

Schweiz. Bern, 19. März. (Eidg. Ztg.) Das schwei⸗

e nisterprästdent, der M r geladen sind. Börse: 281

5.

inister des Auswärtigen, Isturiz und Andere,

. ; . ang 2 1 Ness e schreibt dem Herrn Persiany; daß S is / sehr betrübt über die ö 23. und sogleich Herrn Brunow auftragen ließ bort hl den ungünstigen Eindruck zu erkennen zu geben welchen di r maßregeln gegen die griechische Marine auf ihn für die Ruhe des von den drei Mächten geschaffenen a, . stellen und Verlegenheiten bereiten könnten; daß Se Maj f. die britische Regierung werde auf freundschafllichem Wege oll unangenehme Angelegenheit beendigen; nicht im en, . / zweifelnd, daß in diesem Augenblicke dieselbe bereits durch die ö. . ienste Frankreichs beendigt sei, und, falls diese guten Dienste gelingen sollten, würde die russische Regierung sich gern der

loyd). Der Graf

Schlichtung der unangenehmen Differenz unterziehen. Graf Nessel⸗ rode giebt Herrn Persiany) bei llebersendung einer Abschrift seiner Note an Herrn Brunow auf, der griechischen Regierung gute Rathschläge zu / ertheilen, damit die Angelegenheit aufs schnellste beendigt werde Er hege auch hie lleberzeugung, daß sie beim Eintreffen einer wa beschen in Athen schon beendigt sein werde. Graf Nesselrode billigt vr lkommen das Benehmen des Herrn Persiany. Herr Bru⸗ now schreitt Herrn Persiany in gleichem Sinne, mit dem Beifügen daß die griechische Regierung schon längst die obschwebende britischt Angelegenheit nach dem ihr von der Kaiserl. Regierung zur gehö⸗ zigen Zeit ertheilten Rathe hätte beendigen sollen, und daß die Verlegenheiten, in welchen Griechenland sich gegenwärtig befindet nur dem schlechten von Koletti befolgten politischen Systeme beizu⸗ nnen seien. Herr Brunow fügt seiner Note bei, daß er selbst vor Empfang der Instructionen der Kaiserlichen Regierung Lord Pal⸗ merston s Unwillen nach Ankunft der Nachrichten aus Athen zu be⸗ chwichtigen suchte und zur Annahme der guten Dienste Frankreichs von Seiten der britischen Regierung beigetragen habe. Er ersucht daher Herrn Persiany, dem Herrn Gros jede Unterstützung ange⸗ , zu lassen/ auf daß seine Mission das von ihr zu hoffende Ergebniß habe. Anser Zustand bleibt sich bis auf den Blokus immer gleich. Tie, Ankunft des Barons Gros hat die Sachlage durchaus nicht derändert. Er hatte in unserem Hafen eine Unterredung mit Herrn

Wyse und dem Vice-Admiral Parker, es scheint dies aber eher eine

nicht begonnen, und der König soll, dem Vernehmen nach, nicht un⸗ terhandeln wollen, so lange die Flotte vor Salamis liegt und die Schiffe sequestirt sind. Man sah mit Ungeduld den Nachrichten aus Petersburg entgegen. Mit dem aus Konstantinopel eingetroffenen französischen Dampfschiffe langte ein russischer Kourier mit Depeschen an, welche, wie es hieß, nur die Abschrift einer vom russischen Kabinet an England gerichteten Note enthielten; im Publikum verlautet darüber noch nichts. Man würde wohl von den Nachrichten sprechen, wenn sie günstig wären. Am 10ten d. lief das englische Dampfschiff „Porcupine“ ein, übernahm aus einem bereit stehenden Boote des „Dragon“ einen Courier und trat dann sogleich vie Fahrt nach Konstantino⸗ pel an. In unserem Hafen liegen gegenwärtig die sranzösischen

mag in einer Se- Anstands-Visite gewesen zu sein. Die Unterhandlungen haben noch

sammlung in Bern stattgehabt. Es wurde vor— Dampfschiffe „Vedette“ und „Salamandre“, der österreichische „Ma⸗

rianna“ und der englische „Dragon;“ außerdem eine russische Kor—

vette und Brigg. Die russische Korvette sollte einige vom Kaiser P Nikolaus amnestirte Polen hierher bringen; es wurde aber anders verfügt, und dieselbe wird daher in einigen Tagen nach Alexandrien segeln, um einen mit dem französischen Dampfschiff eingetroffenen rus⸗ sischen General dahin zu führen. Aus guter Quelle erfährt man, daß von Herrn Wyse nach Ankunft des Baron Gros dieser Tage eine Note überreicht wurde, in welcher eine neue Entschädigung für die zur Nexolutionszeit beraubten englischen Schiffe verlangt wird. Sollte sich dies bestätigen, so scheint es, daß man die Ar—

] a ine

chive durchwühlen wolle, un neue Streitpunkte hervorzusuchen.

Wenn die Nachricht von der Entschließung des Königs, so lange die Flotte in der Nähe, nicht unterhandeln zu wollen, sich bewährt so dürften die Unterhandlungen des Baron Gros paralysirt fein und die Frage würde sich in die Länge zieheꝛ. Mittlerweile ist die französiche Flotte, welche vor Navarin war, nach Toulon gegangen

Man erwartet den „Inflexible“, welcher sich indeß am Ften noch vor Smyrna befand. j

. Türkei. Konstantinopel, 6. März. (Wanderer.) Die Herren Titoff und Stürmer haben an die Pforte das Verlangen gestellt, daß die Internirten und Ausgewiesenen während ihrer Reise mit möglichst größter Strenge behandelt und ihnen verboten werden solle, mit irgend Jemand Umgang zu pflegen. Die Inter— nirten haben theilweise in Varna die Folgen dieses Verlangens zu fühlen gehabt; doch that Herr Canning sofort Schritte bei der ho— hen Pforte, und diese sandte auch sogleich Instructionen ab, damit es von jenen Maßregeln der Strenge sein Abkommen habe Da⸗ her kam es auch, daß die Internirten bei ihrer Ankunft in Brussa iger Weise war hier die Nachricht verbreitet, daß sie einen an— deren Weg nehmen würden) von einem Beamten Pasckh grüßt, in seinem Hause beherbergt und mit größter heit behandelt wurden. Gleichfalls auf Verwendung des Herr erlaubte ihnen die Regierung, so lange in Brussa zu birgswege zur Reise bequemer sein werden. Die gierung scheint übrigens nur auf diese Unterstützung Gesandten gewartet u haben, um die Forderungen schen Internuntius, die, in Wahrheit zu re? Gesandten nur schwach unterstützt werden, Zamoyski blieb seiner zerrütteten Gesundheit ein Dampsschiff der Regierung wurde in Varna zu er sition zurückgelassen. Eine ansehnliche Anzahl von Flüchtl langte, nach Malta zurückgeschickt zu werden, ohne sich zu kümmern, was sie dort beginnen sollen, denn alle pa's sind ihnen verschlossen, England kann ihnen die Mittel zu ihrer Existenz liefern, sie müßten sich also nur nach Amerika oder nach einer der Inseln Oceaniens begeben. Diejenigen, welche der Türkei bleiben, sollen nach ihrer Lust und ihren Fähigkeiten in der Armee, im Civildienste oder, wenn sie sich dem Ackerbau widmen wollen, auf den Meiereien und Landgütern des Sultans verwendet werden. Das französische Kabinet soll an die hohe Pforte die Anfrage gestellt haben, ob diese nicht in ihren Staa⸗ ten all jene Flüchtlinge aufnehmen wollte, welche aus der Schweiz verwiesen werden. Die diplomatischen Agenten Rußlands, welche den Auftrag erhalten haben, die Gesuche jener Polen, die Amnestie wünschen, zu übernehmen, verbreiten die Nachricht, der Kaiser habe sich zu diesem Schritte durch die Generale Le Flo und Tamoriciere bewegen lassen, welche es von ihm als eine Gunst ver— langten, Frankreich von den politischen Flüchtlingen zu befreien. General Bem soll morgen hier vorüberkommen; er wird je doch, trotz der Erlaubniß, einige Tage in Konstantinopel zuzubringen und trotz der Vorbereitungen zu einem glänzenden Empfang, den man ihm zugedacht, hier nicht ans Land steigen. General Bem hat den Empfang höflich abgelehnt und den Wunsch ausgesprochen