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aussichtlich erst nach dem Feste stattfinden werde, schli. ßt er vie Sitzung um 13 Uhr.
Erfurt, 23. März. Vierte Sitzung des Volkshanses unter Vorsitz des Alters Präsirenten von Frankenberg. Die Sitzung wird um 123 Uhr eröffnet und das Protokoll vom gestri= gen Tage vorgelesen und ohne Erinnerung dagegen genehmigt. Der Präsident verliest hierauf die neu eingetretenen und in Tie Abtheilungen verloosten Mitglieder. Als beurlaubt werden ange⸗ funrt die Abgeordneien von Langenfeld, Staateminister von Man⸗ teuffel uéd Graf von Brandenburg. Der Referent der ersten Ab⸗ theilung berichtet über die Prufung von 12 Wahlen. Bei 11 der⸗ selben trage die Abtheilung auf Genehmigung an, bei der 12ten auf entschiedene Verwerfung. Allerdings habe bei Prüfung, der 111en Wahl ein Bedenken stattgefunden, dennoch aber sei beschlossen worden, mit Stillschweigen daruber hinwegzugehen. Eine Bimer— kung des Abgeondneten von Vincke, die Anzahl der erschienenen Wahlmänner der 11ten Wahl betreffend, ruft eine Erläuterung des Berichterstatters hervor, worauf der Erstere eine Ungul ig keite⸗Er⸗ kärung der Wahl beantragt, falls eine zu große Anzahl der Wahl— männer nicht eischienen sii. Abgeordneter von Schwerin dage— gen verlangt den Vortrag eines ganz ahnlichen Falles in der vier— ten Abthe lung. In Folge dessen erklärt der Präsident mit Geneh— migung der Versammlung die Gulligkeit der 10 ersten Wahlen, dagegen fur auegeseßt din Beschluß über die 111e, den Landrath Klein betreffunde Wahl.
Hinsichtlich der litzien Wahl des Grafen Lynar zu Frankfurt a. d. O. trägt die Abthelung auf Ungültigkeits-Erklärung an, da derselce mit 50 von 91h Stimmen gewählt, möglicherweise die Ma— joritat nicht erhalten haben wurde, falls ein Wahlmann, welcher fehlte, beim Wahlakt zugegen gewesen wäre. Gegen diesen Antrag erklärt sich der Abgeordnete Landrath von Manteuffel und wil auch diese Wahl nur beanstandei wissen, womit scch der Abgeordnete von Bodelschwingh in dem Falle einverstanden erklärt, daß die Einladung des betiffenden Wahlmannes wirklich unterblieben sei, und wirderhelt seinen Antrag auetrucklich, nachdem der Bericht— ernatter die Erklärung abgegeken, daß daruber in den Wahlberich— ten eine beßtimmt« Nachricht nicht vorhanden sci. Gleicher Ansicht ist der Abgeordnete Graf von Schwerin. Die Bal des Gra— fen Lynar wird hierauf von der Versammlung sur beanstandet er— klärt, und zugleich speicht ker Abgeordnete von Vancke den Wunsch aus, daß wegen des oben (erwahnten und zweier anderer bei der Wahl gleichf üs nicht erschienener Wahlmänner Rückfrage geschehe, womit sich die Versammlung einverstanden erklärt. Die Anerken— nung der von der zweiten Abtheilung geprüsten 5 Wahl-Legitima— tionen (erfolgt seilens der Virsammlung ohne irgend welchen Einspruch. ö.
Desgleichen in Betreff dreier Wahl-Legitimationen der dritten Abtheilung. Die vierte Wahlpfiufung dieser Abtheilung betraf den Regierungs-Rath von Blumenthal aus Danzig. Die Abtheilung hielt es für nötrig, diesen Fall vor die Versammlung zu bringen, weil der Eisgang der Nogat eine bedrutende Zahl von Wahlmän⸗ nern verhindert habe, bei der Wahl zu erscheinen, so daß von 202 Wahlmännern nur 86 anwesend gewesen scien; von den Ausgeblie⸗ benen sei jedoch k in Pro est eingelegt worden und die Abtheilung habe deehalb annehmen zu mussen geglaubt, daß die Wahl nicht werde keanstandet werten. Der Abg. von Bincke glaubt dagegen, daß die Wahl zu kessinen sei, da möglicherweise der Wahlattꝰ ein anderes Resultat ergeben hätie, wenn alle Wahlmänner erschienen wären. Ueberdies könne Niemand seines Rechtes verlustig gehen, wenn er in die Unmöglichkeit versetzt sei, dasselbe auszuuben. Am Rhein seien ähnliche Fälle vorgekommen, in enen das Nichterschei⸗ nen der Wahlmänner hingereicht habe, die Wahl ungültig zu machen.
Der Abgeordnete von Bismark-Schönhausen ist der Ansicht, daß die Wahl aufrecht zu erhalten sei. Zunächst sei es nicht mehr zu konstatiren, ob die erwähnten Natur-Ereignisse den ausgebliebenen Wahlmännern in der That unüberwindliche Schwie— rigkeiten in den Weg gelegt hätten; sodann lönne (ér Natur— Ereignisse nicht als Hindernisse fur Tie Gültigkeit der Wahl an— sehen. Auch Krankheit sei ei unüberwindlich«s natürliches Hin— derniß; nichtsdesto ceniger könne Niemanden einfallen, eine Wahl sür ungultig zu erklären, weil eine Anzahl Wahlmänner krank ge— worden sei. Er glaube, daß es bei der Gültigkeit der Wahl sich nur um die Erschienenen handele.
von Schwerin wiederholt seinen früheren Antrag, die Ent— scheidung über diesen Fall bis zur Erörterung eines ahnlichen in der 4ten Abtheilung zu verschieben. Kein Widerspruch.
Die vierte Abtheilung leantragt und erhält die Genehmigung fur drei von ihr g prüfte Wahlen. Die vierte Wahl, welche auf den Landrath von Wegenern gefallen war, ist der den beiden oben— erwähnten analoge Fall. Auch hier waren von den 156 Wahl— männern der Kreise Lyck, Oletzko und Löten nur 50 erschienen, welche zum größten Theil aus den dem Wahloite nahegelegenen Ortschaften gekommen waren. Ein orkanähnlicher Sturm und Schneegestöber hatte, nach Aussage des Protokolls, die Uebrigen abgehalten. Der Wahl⸗Kommissarius Landrath von Wegenern hatte rie verlangte Debatte uber die sen Fall nicht gestattet, die Wahl vollziehen lassen und war selbst aus ihr als Abgeordneter hervorgeg ingen. Nachträglich hatte Direktor Fabian und eine Anzahl von. Wahlmännern einen Protest zu Protokoll gege— ben und die Anberaumung eines neuen Wahl -Termins ver— langt. Es entwicgelte sich uber diesen Fall eine interessante Debatte. Nacht em der Abgeordnete Kierulf seine Ansicht für Genehmigung der Wahl durch den bekannten Satz unierstutzt hatte, casum sentii, dominus, erhob sich der Abgeordnete von Vincke für Kassirung der Wahl.
Nachdem die Tebalte von den Abgeordneten Manteuffel, Ur— lichs und Simson weitergeführt wird, die sich fur die Genehmi ung eiklären, wird durch Abstimmung die Wahl für gültig erllärt.
Tie Wahlen der Abtheilung fünf und sechs werden bis auf eine, die vorläufig beasstander, genehmigt.
Die von der siebenten Abtheilung göiprüften acht Wahlen wer— den ohne Bedenken für gütig erklärt. Der Referent stellt außer— rem Namens der Ab heilung den An rag: „Die Versammlung möge beschließn: die Referenten Jjammtlicher sieben Abtheilungen zusam— ment eten zu lassen, dam t sie prufen und Bericht daruber erstatten, oM rie verschriftsmäßig ven jedem einzelnen Lande zu wählende Am bl Sen Abzeort nein eingehalten sri.“ Ter An rag' wird ge⸗ ne ymiat. 3 ;
„e. Schließlich, erkläütt ver Präident, daß die Versammlung bis i. . 113 Warn gerruft haze, unde richtet an den Vorsitzen⸗ n. Wäre rn rn e, Tiste der Frage, aus a ie viclen Mitgliedern, i , z', e rneal n e, Rathee das Haus bestehnn , e nn, , n , daß mit Inbegriff der 36 h, fe nr fra! R seänncber fallenden Abgeordneten, die absolute Maj it dé Velkshauses auf 31 festachellt sei.
dent /e Präftent empfiehlt also tit Wahl beo definitiven Präsi⸗ ell 8
Schluß gegen 15 Uhr. Nächste Sitzung Montag 10 uhr.
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Dem gestrigen Berickt über die dritte Sitzung des Volkshauses ist noch hinzuzufügen, daß der Präͤsident von Frankenberg schließlich sich von mehreren Mitgliedern veranlaßt erklärte, den Antrag zu stellen, daß einem jeden Abgeordneten ein Exemplar der auf das Bundniß vom 26. Mai bezuglichen Altenstücke eingehändigt werde. Der Abgeordnete von Bodelschwingh findet in dem bedeutenden Kostenaufwande, welchen der Druck verursachen werde, Bedenken gegen die Annahme des Antrages. Nachdem auch der Abgeordnete von Schwerin sich dahin ausgesprochen, daß über dergleichen Ange—⸗ legenheiten nur einer definitio konstitulrten Versammlung die Ent⸗ scheidung zustehe, wurde der Beschluß über diesen Antrag einstweilen ausgesetzt, worauf die Sitzung geschlossen wird.
Oesterreich. Wien, 23. März. Der Lloyd sagt:
„Se. Majestßt der Kaiser beabsichtigt, für die Infanterie die Pickelhauben einzuführen, und es sind bereits Muster unterlegt worden, für die Kavallerie bleiben die Helme, jedoch sollen sie eine andere Form erhalten. Laut den Berichten, welche von Remonten-Assentirungs-Kommissionen einlaufen, haben die Kriege während der letzteren Jahre den Ueberfluß an militair-— diensttauglichen Pferden, dessen sich Oesterreich sonst erfreute, so ziemlich vermindert. Es sollen in Italien und Ungarn an 5,000 Pferde, meistens inländischer Abstammung, umgekemmen sein. In der hiesigen Kaiserlichen Gewehrfabrik herrscht große Thätigkeit; die Arbeiter sind an manchen Tagen bis spät Abends beschäftigt; es wenden für die Armee nicht nur neue Gewehre angefertigt, sondern auch die den Insurgenten abgenemmenen, zum Theil sehr brauch— baren Flinten nach der Vorschrift umgestaltet und zur Aufbewah⸗ rung in das NMugebäude geschafst.“ Dasselbe Blatt berichtet: „Der französische Botschafter Herr Riancour und der preußische Geheime Regierungs-Rath von Dellbruf, sind heuse nach Berlin abgegangen.“
Die Salzverträge, welche Oesterrcich mit Rußland und Preu—
w abgeschlossen hat, wurden, wie der Lloyd anfuhrt, bei dem etzteren Staate, als mit Ende 1849 abgelaufen, auf Weiteres ver— ängert; diejenigen mit Rußland bestehen bis 1852.
zhurg, 19. März. (Const. Bl. a. B.) Gtistern wur—
6 Dese teure vom Infanterie-Regiment Benedik einge— bracht. Diese hatten sich bereits vor mehreren Tagen mit noch einem siebenten zu Näumarkt, 4 Stunden von hier, von einem Trane— port weg davon gemacht und sich bis Ebensee am Traunsee durch— geschlagen. Dasilbst wurden sie von einem Natienalgardepiket un— ter Anführung eines eben daselbst anwesenden Kais'rlichen Unter— jägers angegriffen, aber erst nach der verzweifeltsten Gegenwehr, wobei ein Deserteur tot liegen blieb und auch sonst beiderseils be—⸗
deutende Vern undungen stattfanden, uberwäͤltigt.
Sach en. Dresden, 23. März. (D. A. 3.) In der heutigen Sitz g der ersten Kammer wurde der Joseshsche Gesetz⸗ Ent urf, die Anwendung des durch das Gesetz vom 18. November 1848 angeordneten Verfahrens auf politische Vergehen betreffend, wie im Ganzen so in den einzelnen Paragraphen mit einer lonstan— ten Majorität von 28 gegen 17 Stimmen ohne alle Debatte ange⸗ nommen, so wie bei §. 2 des Entaurfs das Amendement des Ab— geordneten Kre,schmar, dahin gehend, daß es ten in die Mai Untersuchung verwickelten Personen freistehen solle, auf Fortstellung ihrer Untersuchung nach dem risherigen Verfahren innerhalb 36 Tagen nach Publication des neuen Gesetzes anzutragen. Der Aus= schuß hatte sich auch mit der Frage beschäftigt, ob es nicht zweck— mäßig wäre, den Gesetz-Entwurf des Abgeordneten Jeseph auf alle schwereren Verbrechen auszudehnen und auf diese Weise der Bestimmung der Grundrechte vollständig zu genügen? Man hat sie jedoch nicht zu bejahen vermocht, da es bei der im Kriminal— Gesetzbuche fast durchgängig beobachteten Relativität des Straf— maßtrs s hr schwierig sei, die Gränze zwischen leichteren und schwe reren Verbrechen zu ermitteln und die durch das Gesetz vom 23. November 1818 verheißene gesitzliche F.ststellung dieses Unterschie⸗ des noch nicht stattgefunden habe.
In der zweiten Kammer machte heute der Staats Minister von Friesen in Betreff der in Nr. 83 des Pr. St. Anz. mitge— theilten Biedermannschen Interpellation wegen der münchener Pro⸗ positionen vom 27. Februar die Mittheilung, daß der Minister des Auswärtigen auf dieselbe in der ersten Sitzung der nächsten Woche antworten werde. Der erste Gegenstand der heute sehr reichlich ausgestatteten Tagesordnung, der Bericht über die Petition Schre⸗ ger's und Sohn, Fabrifanten aus Laubegast, wegen Abstellung eines bei der leipziger Messe eingeschlichenen Uebelstandes, rief eine sehr lebhafte und umfängliche Debatte hervor, an welcher sich die Abg. Ziesler, Wigand und Löwe gegen die Petenten, dagegen die Abg. Schwerdtner, Evans und Rewitzer zu Gunsten derselben betheilig⸗ ten. Es besteht nämlich bei der leipziger Messe die Einrichtung, daß nach der dasigen Meßordnung den dasilbst anwesenden fremden Kaufleuten das Verkaufen ihrer Waaren nur in den drei Meßwochen, das Auspacken derselben aber schon am Montage der Vorwoche ge— stattet sein soll. Dem Herkommen gemäß werden indessen denjeni— gen Kaufleuten, welche ihre Waarenlager in Gewölben oder in er sten Etagen, in Haus- oder Hoffluren haben, am Sonntage oder Montage der Vorwoche von der Steuerbehörde die Meßconti eröff— net, so daß der Verkauf schon mit dem Tage des Auspackens be— ginnen kann, während die in Buden ausstehenden fremden Kaufleute deshalb, weil am Donnerstage der Vorwoche das Aufbauen der Buden stattfindet, erst an diesem Tage mit dem Auspacken ihrer Waaren beginnen können. Tieser Uebelstand hat die Peten— ten, nachdem sie bereits von dem Stadtrathe zu Leipzig, von dem Ministerium des Innern, ja sogar von dem Gesammtministerium, abfällig beschieden worden sind, veranlaßt, bei den Kammern um Verwendung für Abstellung dieser Beeinträchtigung des kleineren Fabrikanten und Kaufmanns mit der Bitte einzukommen, daß das Auspacken der Waaren aller in Leipzig nicht einheimischen Kauf— und Handelsleute von Seiten der leipziger Stadtbehörde, den be— stehenden Bestimmungen gemäß, nur an einem und demselben Tage gestattet werden möchte. Der Aueschuß hatte dabei folgenden Antrag gestellt: „Die Kammer wolle in Verbindung mit der ersten Kammer die Staats-Regierung ersuchen, bei dem Stadtrathe zu Leipzig dahin zu wirken, daß den in Buden feilhaltenden in- und ausländischen Fabrikanten und Kanfleuten, so weit sie Engrosge— schäste betreiben, nach Anleitung des Patents vom 13. März 1752 ebenfalls gestattet werde, am Montage der Vorwoche einer jeden leip— ziger Messe ihre Waaren in den bis dahin aufzubauenden Buden aus— zupacken.“ Nachdem besonders von den Abgg: Wigand und Löwe die Unausfuhrbankeit der beantragten Maßregel gezeigt worden war, wurde Tderselbe mit greßer Stimmenmehrheit abgelchnt, dafür nur der Evanssche Antrag, Lie betreffende Petition der Staats-Regierung zu möglichst!! Brruckschtigung zu empfehlen, angenommen.
Hieräuf folgte mündliche Berichterstattung über das Königliche Dekret vom 24. Januar 1850 auf den von beiden Kammern be— schlossenen Antrag wegen einer in Betreff der Mai-Angeklagten zu er heilenden Amnestie. Der Ausschuß hatte beantragt, unter Au— nahme der von der ersten Kammer bereits beschlossenen Metivirung, das genannte Dekret zu den Akten zu legen, welcher Antrag denn
auch fast mit Stimmen-Einhelligkeit angenommen wurde, so daß diese Angelegenheit nun als beseitigt anzusehen ist. Nächstdem wurde in Betreff der von dem ständischen Ausschusse zur Verwaltung der Staatsschuldenkasse auf die Finanz⸗Periode 1845 — 47 abgelegten Rechnungen die Ausstellung des ublichen Justisicationsscheins genehmigt. Endlich wurde! noch, und wegen Dri glichkeit des Gegenstandes auf nur mündlichen Bericht rücksichtlich des ver⸗ änderten und ergänzten Gewerbe- und Personalst uergesetzes über diejenigen Differenzen berathen und Beschluß gefaßt, welche sich hterbei in den Beschlüssen der diesseitigen und jensritigen Kammer herausgestellt halten. Es kam auch in' allen Punklen, bis auf den zu §. 15b. des Entwurfs gehörenden erwähnten Tarif F. die Skala betreffend, nach welcher die Pensionaire zu besteuern se en, eine Vereinbarung zu Stande. Die Kammer nähnlich beschloß mit großer Majorität, bei ihrem früheren Beschlusse stehen zu bleiben, daß die Pensionaire bis zur definitiven Vereinbarung des Pensions— gesctzes nach dem Tarife PF. besteuert werden sollten, obschon Staats⸗-Minister Behr erklärte, daß die Regierung über die Be— schlüsse der ersten Kammer hinauszugehen, mi Ruckicht auf §. 39 der Verfassungs⸗Urkunde, sich nicht entschließen werde.
Hannover. Hannover, 23. März. (Hannov. Ztg.) n der heutigen Sitzung der ersten Kammer erwiederte der Mini— terial⸗Vorstand Bennigsen auf die von dem Abg. Hermann ge⸗— stellte und gestern mitgetheilte Interpellation wegen der kürzlich er⸗ folgten Abreise des Königl. preußischen Gesandten Folgendes: Die Anfrage sei der Regierung erwünscht, um mögliche Mißdeutungen abzuschneiden. Er wiederhole, daß eine förmliche Abberufung des Gesandten nicht erfolgt sei. Das Sachverhältniß sei diests: Tten d. M. sei dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheir
von dem Königl. preußischen Gesandten mündlich die offizielle Anzeige gemacht, daß er von seiner Regierung den Befehl halten habe, seinen Posten am hicsigen Hofe bis auf Weiteres verlassen. Die Motive, welche die Königlich preußische Regie— zu diesem Befehle veranlaßt haben, seien nicht mitgethrilt Die hiesige Regierung habe daher kfiinen Grund gehabt, dieser Anordnung eine politische Bezichung unterzulegen; der Königlich preußische Gesandte sei schon vordem häufig abwesend gewesen und lurz vorher auch in Berlin zu der erfurter Versammlung gewählt worden; es habe daher Lie Vermuthung nahe gelegen, daß Zweck des fraglichen Befihls der gewesen sei, dem Gesandten legenheit zu geben, anderweite Geschäfte zu besorgen. ; kurzem habe die hiesige Regierung aus den öffentlichen Blätter fahren, daß der Anordnung der Königlich preußischen andert Motive unterlisgen mögen. Die in den Zeitungen fentlichte Cirkular-Depesche an die Königl. preußischen Gese z j( ne Anordnung in Beziehung diejenige St llung geschehen sei, welche die hiesige Regierung dem Vertrage vom 26. Mai v. J. eingenemmen' habe. Echtheit der Deresche habe er zu zweifeln keinen Grund, er keine positive Versicherung hieruber geben könne. Er daß die Kammer diese Angelegenheit hiermit furerst auf sick hen lasse; die Regierung sei in der Lage, den Ständen wiederum eine Vorlage über die dermalige Stellung der Verfassungsfrage machen zu müssen. Wegen des bevorstehenden Festes sind woch den Zten k. M. vertagt.
schaften ergebe nämlich, daß
1 z 3 5 =
Baden. Karlsruhe, 21. März. (Karlsr. erste Kammer schritt heute zur Wahl zweier Mitglieder Staatenhaus des Parlaments zu Erfurt. Der Antrag herrn von Rinck, dahin gehend, daß zur Gültigkeit der absolutés Stimmenmehrheit erforderlich sein solle, wird ve Turchlaucht dem Herrn Fürsten zu Fürstenberg in Anbetracht Wichtigkeit der Sendung unterstützt und von der Kammei Beschluß erhoben. Bei der hierauf einzeln vorgenemmenen treffen 21 (von 22) Stimmen den Präsidenten, Se. Großh Hoheit den Herrn Markgrafen Wilhelm von Baden . spricht seinen herzlichsten Dank für das ihm durch die ge schenkte Vertrauen der hohen Kammer aus, äußert aber zugleich sein innigstes Bedauern, aus Gesundheits-Räcksichten dem ehrenden Auftrage nicht Folge leisten zu können. Bei der hierdurch nöthie gewordenen Erneuerung der Wahl fallen 17 Stimmen auf Hofrath Zöpfl; bei der darauf folgenden ebenfalls 17 Stimmen auf Ge— heime Raih von Marschall.
Nachdem die somit Gewählten für die ihnen zugedachte ehrenvolle Mission ihren tiefgefühlten hatten, wird die Sitzung geschlossen.
*
ö Wahl
Mecklenburg Schwerin. Mecklb. Ztg.) In der heutigen S Kammer übergab das Gesammt⸗Ministerium Wahlgesetzes mit folgender Motivirung: Das unterzeichnete Gesammtministerium überreicht der Kammer
itzung
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der Abgeordneten anbei den Entwurf eines Wahlgesetzes für die Abgeordneten⸗Wahlen zur Berathung und Beschlußnahme Das jetzt geltende Wahlgesetz ist von vorn herein allseitig als ein nur provisorisches angesehen und von den Faktoren der gesetzgebenden Gewalt hauptsächlich nur deshalb angenommen worden, weil unter den derzeitigen ungünstigen Zeitumständen eine Einigung über ein auf richtigere Prinzipien begrundetes Wahlgesetz nicht zu erreichen stand. Die bei der Anwendung des Wahlgesetzes gemachten praktischen Erfahrungen haben eine günstigere Beurtheilung desselben zur Folge ge habt. Es ist mehr und mehr anerkannt, daß die darin über die Interessen wahlen enthaltenen Bestimmungen den größeren Grundbesitz im Ver⸗ hältniß zu den in Mecklenburg vorhandenen Zuständen über Ge— bühr zurucksetzen. Noch weniger steht es zu rechtfertigen, daß der dritte Theil der Abgeordneten durch allgemeine, weder durch einen Census beschränkte, noch durch Zwischenwahlen vermittelte Wahlen ernannt wird. Die Forderung eines solchen ganz unheschränkten Wahlrechts stammt lediglich aus der in der Wissenschaft längst uber⸗ wundenen und mit aller Wirklichkeit im Widerspruch fh enn nn to. mistischen Theorie vom Staate her, und nge n n in Mecklenburg, wo sich unter den bisherigen. erhättnissen politische Bildung nicht allgemein verbreiten k 4 nn ungunstigen Resultaten führen. Wenn , . ö 416 . daß nur der politisch gebildete Theil ge; 6 i, , . zum Betriebe der politischen dinge leg een ⸗ 66 e n 6 darf und daß die Ergebnisse der 57 nch, . vualität der Wähler im engsten Zusammenhang ste tn ; ⸗ 1 nn, .
. Klassen der Bevölkerung n 1 , 6. ben Wahlen ö e zu erhalten, zu dem Prinzip der Zwischenwah— 6 , ,, eine geeignete Anwendung desselben Be⸗ ,, Wenn Lie bei ihnen, noch immer vorhandene und genährte Aufregung und Unzufriedenheit einer gesund eren Stim⸗ ge. Platz gemacht haben wird, wird man durch Wahlmänner zu . i Vollsgeiste entsprechenden Volksvertretung gelangen ,, den von verschiedenen Seiten aufgestellten Veischlägen zu einem neun Wahlgsetze hat keiner sich allgemeiner Zustimmung zu erfreuen gehabt. Der Grund hiervon liegt in der Schwierig⸗
keit, ein dem neuen Staatsgrundgesetze angemessenes Wahlgesetz den vorhandenen staatlichen Einrichtungen anzulehnen. Dieselben stammen sämmtlich noch aus dem innerlich schon längst abgelebten, in seiner äußerlichen Form aber noch bis vor kurzem bestandenen Patrimonialstaate her, während der organische Staat, in dessen Hervorbildung die Aufgabe unserer Zeit besteht, nur erst in den ersten Anfängen vorhanden ist. Namentlich fehlt es zur Zeit noch einer lebendigen Gemeinde- und Kreis⸗-Verfassung und damit derjenigen Grundlage des neuen Staates, welche demselben die nöthige Festigkeit geben und voraussichtlich auch dem Wahl⸗ gesetze zur Grundlage dienen wird. Einstweilen muß man sich hinsichtlich des letzteren an Einrichtungen genügen lassen, die sich weniger durch ihren Zusammenhang mit dem objektiv Beste—⸗ hend en, als durch äußere Zweckmäßigkeitsrücksichten empfehlen, und erscheint es dabei rathsam, Grundsätze, welche sich bereits als praktisch brauchbar bewährt haben, zu adoptiren. Aus diesen Gründen ist dem anliegenden Wahlgesetze dasjenige zum Grunde gelegt worden, welches bei den Wahlen zur zweiten preußischen Kammer und zu dem erfurter Volkshause günstige Resultate geliefert hat. Für sich allein wird die— s Wahlgesetz aber für die mecklenburgischen Zustände nicht genügen. Es kommt in Berücksichtigung, daß, während in Preußen und nach em Entwurfe einer deutschen Reichsverfassung der nach jenem Wahl tze gewählten zweiten Kammer eine erste Kammer zur Seite steht, der mecklenburgischen Verfassung das Einkammersystem ange— nommen worden ist. Dieses System in der constitu ionellen Mo— hie fordert dringend zu einer umsichtigen Zusammensetzung Kammer und zu vorsichtiger Abfassung des Wahlgesetzes auf zen Schwankungen in Staats Organismus' vorgebeugt zerdem sind durch die Anordnung der Verf—
ten Reformen in allen Zweigen der Staats-Ve udig geworden, und es ist daher gewiß nicht das zu eine Stagnation in der politischen Entwickelung g, man sich zur Vorsicht aufgefordert mne die gehörige Besonnenheit reformirt werde. eshalb durch das Wahlgese tz das Vorhandensein Elements in der Kammer gesichert werden, norm allein keinesweges ge— lende und nach den Verhältnissen des nicht in Aussicht zu stellende erste geschaffen werden, als wenn man neben
uf, / igt
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Wahlen noch eine bestimmte Anzahl von Abge—
di ige Kla Staatebürgern wählen läßt,
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- hwendigkeit auf den größeren
wesentlichste Grundlage der bisherigen
und rechtfertigt es sich daraus, daß
dem Wahlgesetze ein bevorzugtes Wahl—
das unterzeichnete Ministerium an die Abge⸗—
dringende Ersuchen, die Berathung des neuen
zu beeilen Erst nach dessen Zustandekom
rium die Verfanung als festbegrundet an—
it voller Zuversicht und vollem Vertrauen an die wei ng derselbin gehen. 21. März 1850.
Il, *
oßherzoglich mecklenburgisches Gesammt-⸗ Ministerium. Oldenburg. Oldenburg, 21. März. (W. . : Sitzung des Landtages nahm gleich nach der Eröff— Ministerrath im Auswärtigen von Eisendecher das Versammlung ein Schreiben des Staats-Mi lit, in welchem, unter Bezugnahme auf einen angelegten oldenburgischen Bevollmächtigten im Verwaltungs hingewiesen wurde, daß fur Oldenburg der Rucktritt reistehen werde, sobald die Lossagung Hannovers, loch in der Schwebe sich befinde, eine definitive gewor zom Präsidenten wurde der Vorschlag gemacht, rderst an den Ausschuß zurückgehen zu lassen richt die Verhandlung auszusctzen. Böckel erhob Widerspruch gegen diesen z S enthalte nichts, was auf die zu fassen von Einwirkung sein könne. Wenn er recht verstan Bericht des Otersten Mosle schon vom 9. Fe Regierung habe Veranlassung genug gehabt, zavon zu machen. Der Abgeordnete Völkers zat um Verlesung der dem Ministerialschreiben den Bevollmächtigten Oldenburgs. Wunsche, und es erregte einige daß das Ministerium möglichste des Verfassungswerks auf dem .Der Abgeordnete Wibel fand zwar uer ze nichts, was den Landtag umstimmen Vertheidigung einer angegriffenen Sache möge er nicht entziehen Er beantrage Vertagung bis morgen eser Aufschub allenfalls gefallen lassen indtage immer solche Strohhalme in den Weg nne die Verzögerung unverantwortlich werden, Ba Vorschlage des Präsidenten bei. Den trauriger zu lösen, dürfte nichts unversucht gelassen werden. tel: Ein Konflikt sei als vorhanden noch Landtag seine 2 . Nlujahrs-Programm des Ministerium 1
l l m Landtage sei der
zeschlüsse noch nicht gef
31
wurde hierauf beschlossen. Der einen von ihm verfaßten Vermit in den Ausschuß zur Begutachtung
1
der Geschäftsordnung nicht gewährt
Sachsen⸗Goötha. dtag hat heute mit 14
] ohm nt zentehlmlg!
Arn slatad.
Frankreich. Paris, 21. März *). Für den Ostermon⸗ tag ist eine große Heerschau über wenigstens 56,090 Mann Linien— Truppen angesagt, worunter sich das aus Rom zurückgekehrte 17te Infanterie⸗Regiment befindet.
Der Herzog von Leuchtenberg, Schwiegersohn des Kaisers Ni— kolaus, wird in kurzem hier erwartet In den Abtheilungen der National-Versammlung hat sich heute ) Die pariser und londoner Zeitungen vom 22sten sind heute aus- geblieben.
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Herr Thiers für die Beibehaltung der Republik ausgesprochen; er will aber, wie schon früher Grevy der konstituirenden Versammlung vorschlug, die Minister durch die National⸗Versammlung ernannt wissen. . ⸗ Ein Theil der konservativen Presse fährt fort, mit Entschieden— heit die sofortige Revision der Verfassung zu verlangen. Die Pa— trie unter anderen sagt: „Den Feinden der Gesellschaft, die sich gegenwärtig zu heuchlerischen Vertheidigern der Verfassung machen, den schüchternen Puritanern, die bei dem bloßen Wort: „Reviston der Verfassung Marrast“, wie Jungfern erröthen, antworten wir ein- für allemal mit dem ersten Artikel dieser selben Verfassung: „„Art. 1. Die Souverainetät ruht in der Gesammtheit der fran— zösischen Staatsbürger. Sie ist unveräußerlich und unverjährbar. Keine Individuen, keine Fraction des Volkes kann die Ausübung derselben sich aneignen.““ Mithin sagt das oberste Prinzip der Verfas⸗ sung, daß dieselbe belebt, daß die Volks⸗Sor verainetät über der Ver fassung selbst ist. Mithin hat die Verfassung nicht das Recht, für irgend welchen Zeitraum die Volks⸗-Souverainetät zu veräußern oder zu suspen— diren. Mithin hat das souveraine Volk das Recht, die Rerision der Verfassung zu befehlen, wann es ihm gefällt. Mithin haben die Staatsgewalten das Recht, das Volk sich über die Revision der Verfassung, wenn es die selbe für zweckmäßig hält, aussprechen zu lassen. Mithin haben alle Organe der Presse das Recht, dem son verainen Volke die Gebrechen und Gefahren der gegenwärtigen Verfassung zu bezeichnen. Mithin ist die friedliche Agitation für die Revision der Verfassung, welche die gemäßigte Presse der De— partements muthig begonnen hat, verfassungsgemäß und stellt sich unter den Schutz des ersten Artikels der Verfassung.“
Der Polizei-Präfektt läßt eine Liste aller in Paris be beschäftigungslosen Handwerker und Arbeiter anfertigen, National-Versammlnng vorgelegt werden soll.
Zu Rouen und Grenoble sollen Unruhen stattgefunden haben In Rouen haben seit kurzem zahlreiche nächtliche Mord- und Raub—
1 j fall statt nn der 86 11 2 Wwoli2 e 19 Morkaft * nr anfälle stattgefunden, weshalb die Polizei viele Verhaftungen vo
findlichen
var es eine Compagnie Artillerie,
lel Repu⸗
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nahm. Zu Grenoble dagegen welche unter dem Rufe: „Es zial klik!“ sich gegen ihre Vorgesetzten auflehnte, mehrere Dörfer durchzog und nur durch energi
horsam zurückgebracht werden konnte.
einem demokratischen Organe berichtet.
Den in großer Anzahl nach Frankreich gekommene Schweiz weggewiesenen Flüchtlingen will die Reg Amerika geben, diejenigen aber, welche dieselben wollen, über die Gränze bringen lassen.
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Man schreibt aus Mons: „Seit den letzten pariser Wahlen bemerkt man einen lebhaften Verkehr zwischen Frankreich und Bel— gien, worin Frauen die Hauptrelle zu spielen scheinen. Es ist gewiß daß in Frankreich von neuem, jedoch insgeheim, eine große Bewe gung herrscht, welche ihre Verzweigungen in Belgien und Frank— reich hat.“
Es heißt fortwährend, daß der Präsident der Republik durch
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eine Botschaft die National-Versammlung zu einer nochmaligen Be—⸗
rathung des Unterrichts-Gesetzes veranlasse
. Großbritanien und Irland. London, 21. März. Nach einer langen Diskussion ging gestern im Unterhause die auf die Besteuerung der kleinen Wohnungen bezügliche Bill durch den Ausschuß. Hierauf beschäftigte sich das Haus mit der Bill hin— sichtlich des summarischen Verfahrens bei unbedeutenden Diebereien. Ein von Law eingebrachtes Amendement, welches vie Bill in zwei Theile zerlegt wissen wollte, wurde mit 124 gegen 51 Stimmen angenommen.
Warscha 1 . März. Das
Nußland und Polen. Wasser der Weichsel war heute Mittag bis auf 6 Fuß gefallen; der Strom geht noch immer mit Eis, indeß wird die Ueberfahrt, wenn auch nur mit kleineren Fahrzeugen, jetzt wieder ununterbro— chen bewerkstelligt.
Belgien. Brüssel, 22. März. In der gestrigen Sitzung der Repräsentanten-Kammer entspann sich eine lebhafte Debatte darüber, ob der Druck des Berichts der Eentral-Section über den Gesetzentwurf hinsichtlich des mittleren Unterrichts während der Osterferien stattfinden solle, damit die Berathung desselben von der Kammer sofort bei der Wiederaufnahme ihrer Arbeiten vorgenom⸗ men werden könne. Die Deputirten der Rechten widersetzten sich dieser Maßregel, in der Hoffnung, diesen Gegenstand dadurch bis zur nächsten Session vertagt zu sehen Es wurde zum Namens aufruf geschritten, und 48 Stimmen gegen 28 entschieden, daß der Gesetzentwurf nach Ostern zu allererst auf die Tagesordnung kom men solle.
Schweiz. Bern, 20. März. Die radikalen berner Blät⸗ ter bringen heute den schon erwähnten Aufruf an alle „Freisinni⸗ gen“, sich am 2östen d. recht zahlreich in Münsingen einzufinden. Der Aufruf sagt, in der Volks-Versammlung im selben Münsin gen, „am unvergeßlichen 10. Januar 1831, habe das Licht über die Finsterniß den Sieg errungen und seien die Volksrechte wieder zur Herrschaft gelangt.“ Der Aufruf ist vom größeren Wahl Comité unterzeichnet, weiter unten stellt der engere Ausschuß das Certifikat aus, „er pflichte obigem Aufrufe der Ausgeschossenen von Konolfingen bet.“ s Kohler, Stockmar, Steiner, Weiermann.
Die Eidg. Ztg. bemerkt: „Die von Tag zu renden Kundgebungen der östlichen mittleren Schweiz gegen die Einführung des französischen Münzfußes fangen an unter sei— Iononzirtesten Freunden der westlichen Schweiz allmälig Be⸗ U er Suisse, worin dieselbe
In diesem befinden sich die Herren Stämpfli, meh.
E s nen pi
sorgniß zu erregen. In einem Ar die wesentlichsten Traktanden der : Bundes-Versammlung bespricht (Münzfrage, Eisenbahn-Expropria⸗ tions⸗Gesetz und genfer Fortificationsstreit), heißt es zwar über die Münzfrage: „„In der Ostschweiz werden Petitionen vorbe— reitet Trotzdem haben es die viel zahlreicheren Freunde des fran— zösischen Münzfußes nicht für nöthig erachtet, auch ihrerseits zu pelitioniren; sie haben gefunden, ihr System vertheidige sich selbst, durch seine unwiderlegbaren Gründe. In beiden obersten Räthen ist, trotz einiger weniger Desertionen, die Majo⸗ rität noch immer unzweifelhaft dem französischen Systeme gesichert.“ Das tönt freilich, als ob man der Sache außerordentlich sicher wäre; aber im weiteren Verlaufe dessel⸗ ben Artikels sagt die gleiche Suisse: „„Der ganze Gang der Behandlung dieser Frage wird jedenfalls ein schleppender sein. Vermuthlich wird's darauf herauskommen, daß man die ganze Sache auf die ordentliche Sitzung im Juli verschiebt. Das ist die Folge eines ersten Fehlers: daß der Ständerath im Monat Dez m⸗ ber vorigen Jahres die Angelegenheit halb vollendet liegen gelassen hat. Damals ein bischen mehr Festigkeit, ein bischen mehr Auf⸗ opferungefähigkeit, und die Sache wäre jetzt entschieden.“ Die Suisse gehört zu jenen Freunden des französischen Münzfußes, deren Taktik von Anfang an dahin ging, das Ziel mit Sturm zu nehmen. Wir müssen gestehen, daß uns das Benehmen der Bas⸗
zusammentretenden
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man oft weiß, von waännen sie kommen und wohin s
Pensionsfrage eine Ministerfrage zu machen. ; sich ursprünglich daraus erklären, weil die Herren Deputirten sich
ler Zeitung in gleicher Angelegenheit und in gleichem Endziele wie die Sui sse ungleich würdiger und einer so wichtigen alle Interessen berührenden Neuerung weit angemeffener erscheint. =
(usern, 20. März. General Sonnenberg liegt schwer krank danieder. In der Nacht vom 18ten auf den 191n d. wurde er um Mitternacht vom Schlage gerührt, ver fast seinen ganzen Kör⸗ per lähmte, man hofft aber doch auf Rettung des Lebens
Glarus, 20. März. Eine von dem Comitẽ des Gewerbe⸗ Vereins zur Besprechung der eidgenössischen Münzfrage veranstal= tete Versammlung beschloß, für Einführung des Schweizerfran ens eine Petition unter den Bürgern des Kantons in Umlauf zu setzen
Scha ffhausen, 21. März. (E. 3.) Die St. Galler Pe- tition um Einführung eines schweizerischen Münzfußes, entgegen dem französischen, findet eine außerordentliche Theilnahme zu Stadt und Land. Während auf dem Lande ganze Gemeinden einstimmig die Petition unterschreiben, zählt die Petition schon jetzt in der Stadt allein über 500 Unterschriften.
„Italien. Von der italienischen Gränze, 19. März. (Wanderer.) Pius IX. hat ein Monitorium an die sardinische Regierung wegen des Siccardischen Gesetzes gerichtet, und der päpstliche Nuntius hat es bereits dem Minister des Aeußern über= reicht. Der Cattolico di Genova fügt noch bei, daß in dieser Hinsicht auch das ganze Episkopat einen Protest bei der Regierung anbringen werde; noch mehr, er fordert zu Petitionen in gleichem Sinne auf. Bekanntlich hat das Siccardische Gesetz zum großen Jubel der Bevoͤlkerung, und zwar mit großer Mejorität, gesiegt. Das Monitorium, die Proteste und Petitionen, kommen also zu spän. Wenn auch der Cattolico wieder mit einem Leitartikel ge⸗ gen den Siegelbewahrer Siccardi ausrückt, so fehlt es diesem hin⸗ wiederum nicht an Pfarrern, die ihn wegen seines Sieges begluck= wünschen.
Ueber die Militair⸗-Convention Toscana's mit Oesterreich wird t, daß sie ganz im Einklange mit den Prinzipien nationaler abgefaßt sei. Die Heirath einer Tochter des Groß⸗
em Herzoge von Trapani soll ehestens zu Stande
Plane Oesterreichs liegen, beide Küstenstriche des Adriatischen Golfes so viel als möglich zu fortifiziren.
Zu Neapel war in den Königlichen Steinkohlen-Magazinen Brand entstanden, von dem man unbegreiflicherweise früher nichts erfuhr, und der doch erst nach 27 Tagen gelöscht werden konnte. In den Magazinen waren an 200,000 Etr.
Griechenland. Athen, 7. März. (Wanderer.) An Griechenlands Lage hat sich nichts geändert, wohl aber machte das
Ancona wird noch stärker von der Seeseite befestigt. Es soll
Parlament Miene, die Verlegenheiten zu vergrößern. Den Kollek
tisten der Devutirten-Kammer war es nämlich beigefallen, aus der Wie das kam, läßt
sehr gut des Ursprungs ihrer politischen Existenz entsinnen. Die neuen Namen, die da auf die Pensionsliste zu setzen wären, sollten vas Volk ködern, und so suchte man es gewissermaßen anticipando hinsichtlich der bevorstehenden Wahlen zu bestechen. Darum erklärte man dem Finanz- Minister Balbis, als er bei einer Interpellation rie Meinung aussprach, es dürfte gegenwärtig nicht der Moment sein, diesen Gegenstand in Anregung zu bringen, klar und bündig, man sehe hier keinen anderen Ausweg, als den Rücktritt des Mi⸗ nisteriums oder die Auflösung der Kammer. Der Minister-Rath hieß es dann, sollte in pleno die Aufklärung über die Angelegen— heit geben.
Herr von Gros liegt mit seiner Mediation noch im Dunkeln. Viel scheint sich Griechenland im Ganzen nicht zu versprechen, und wie es recht gut weiß, daß ihm für den bereits erlittenen Verlust Niemand Ersatz bietet, so kann es auch der Aufhebung des Blokus nicht recht froh werden, denn großes Vertrauen schenkt man natür⸗ lich unter den gegenwärtigen Umständen den griechischen Fahrzeu⸗ gen nicht, weil Niemand garantiren kann, wie lange sie frei bleiben. Fremde Kriegaschiffe gehen im Piräus hin und wieder, ohne daß sie ziehen.
Meteorologische geohachtungen.
Luftdruck Lust w ‚rme Thaupunkt = 119 R.
Dunstsãtti guns Wetter ; Schnee. Schnee. tri h.
Wind W. Wolkenzus
nach dem ⸗ Lucile Grahn: NMelva. Letzte Vorstellung
Mitwirkung des Fräul. Luc
Vestris: Achmet.)
Vorstellung: Julius Cäsar Shakespeare, nac
7 Uhr.
* ĩ 1850. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger
24. Märæ. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beo hbachtuug.
326, 2z0“ Par. 326, 49“ ar. 327, 768“ Par. Cuellwärme 7, 37) R. — 0,07 R. 4 2,87 R. J, 0* H. Elass G, 25 f. — 0,97 R. — O. 3 R Boden n ärme S9 pot. 741 pCt. S9 pCt. Ausdünstung Niederschlag, SI“ Rh. VW Wãrme wechsel 22 2, 8? — 2 35
Par. 4 1,29 R... — O0, 89 H... S4 pCt. W
Taesmittel 326, 52“
März. Im Opernhause. 40ste Abonneme oder: Die Stumme, Schauspiel in
. 1 (. 7 y XJ Mere * Französischen, von Th. Hell. Musik von Reissiger
Königliche Schauspiele.
; ; Lucile Grahn.) Hierauf * * Devrient.
1 Akt, von E.
— 1
— pellmeister Taubert. Und: Ein vrientalischer tem Ballet: La Peri. (Frl. L. Grahn: Die
Anfang halb 7 Uhr. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne
8 CSL. 6 wür Malkam S8afalk Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr.
Mittwoch, 27. März. Im Schauspielhause Trauerspiel h A. W. Schlegel's Uebersttzung
1
onnerstag, 28. März, reitag, 29. März, . Sonnabend, 30. März sind die Königlichen Theater geschlosse
5 *
. Bi
wie auch am Charfreitage das Billet-Verkaufs-Büreau.
KRönigsstädtisches Theater. Dienstag, 26. März. Die Rose von Avignon. Romantisches
Schauspiel in 4 Akten, mit freier Benutzung einer Episode des Ro— mans: „Memoires d'un Notaire par Pontmartin“, von Charlotte
Birch Pfeiffer.
Die neue Decoration des dritten Akts: das Innere eines
Pavillons, ist vom Decorations⸗Maler und Maschinenmeister Herrn
Köhn, vom Großherzoglichen Hof⸗ Theater zu Karlsruhe (neu engagirtes Mitglied).
Mittwoch, 27. März. Italienische Opern - Vorstellung.)
AQiello il Moro di Venezia. (Othello, der Mohr von Venedig.)
Oper in 3 Akten. Musik von Rossini. (Sga. Claudina Fiorentini: Desdemona, als Gastrolle.)