—
Freitag, 29. März, ö . ĩ. Sonnabend, 30. März sind die Königlichen Theater geschlossen, wie auch am Charfreitage das Billet Verkaufs⸗Büreau.
Sonntag, 31. März. Vorstellung: Original⸗Recitativen, von Mozart, Anfang halb 7 Uhr.
Preise der Plätze: Parquet, Erster Rang, erster Balkon daselbst Parterre, dritter Rang und Ballon
Don
10 Sgr.
Im Schauspielhause.
Juan, Oper in
Im Opernhause.
12
instrumentirt von
55ste Abonnements⸗ Vorstellung: 2 Abth.
und
Königliche Schauspiele.
41 ste Abonnements⸗ mit Tanz und den
Ahth. , ) Abth J. P. Schmidt.
ribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Hr i r remsum 1Rthlr. 10 Sgr. daselbst 20 Sgr. Amphitheater
Dorf
5 Akten, mit freier
560
von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.
Montag, 1. April. Vorstellung: misches Ballet in 3 Akten und Albert. Musik von A. Adam. Balletmeister Hoguet. rolle.) L. Schneider.
Preise der Plätze:
Im Schauspielhause.
Anfang halb 7 Uhr. Wie oben. 56 ste
Im Opernhause. Das hübsche Mädchen von Gent,
Struensee, Trauerspiel in 5 Abth., von M. Beer.
Rönigsstädtisches Theater.
(Herr Döring: Den Lindenwirth.)
42st6 Abonnements⸗ großes pantomi⸗ 9 Bildern, von St. Georges und In Scene gesetzt vom Königlichen (Frl. Lucile Grahn: Beatrix, als letzte Gast⸗ Vorher: Der Kurmärker und die Picarde, Genrebild von
Abonnements ⸗Vorstellung: Die Ouver⸗ türe, die Musik zu den sämmtlichen Zwischenakten und die zur Handlung gehörige Musik ist von G. Meyerbeer. Anfang 6 Uhr.
Ausgeführt von den Mitgliedern der italienischen Oper und dem Chor, und unter Mitwirkung der Sga. Claudina Fiorentini.
Erste Abtheilung: 1) Symphonie, von L. van Beethoven (C-moll). Aus dem Stabat mater, von Rossini: a) Introduction, b) Arie: „Cujus animam“, c) Duett: „Guis est homo.“ 3) „Gloria“ und „Laudamus“, aus einer Messe vom Grafen von Westmoreland. Zweite Abtheilung. 4 Chor: „Dies irae“, aus dem Requiem, von Mozart. 5) Arie: „Gratias agimus“, vom Grafen von Westmoreland. 6 Quartett: „Quando corpus“, aus dem Stabat mater, von Rossini. 7) Terzett: „Sanctus“ und „Benedictus“, aus der Messe vom Grafen von Westmoreland. s) Quartett: „Tuha mirum“, aus dem Requiem von Mozart. 9) Große Arie: „Inflammatus“, aus dem Stabat mater, von Rossini.
Sonnabend, 30. März.
l Puritani. Oper in 3 Akten.
(Italienische Opern ⸗Vorstellung.) Musik von Bellini.
und Stadt, Schauspiel in Die Frau Professorin“,! Freitag, 29. März. Geistliches Konzert in zwei Abtheilungen. Benutzung der Auerbachschen Erzählung „2 5 l ; 9. z ö ü z t ö. tz erliner Börse vom 27. Mär, e LI el OLS Vom z . MHH ar z. : . Vj echsel- Course. Eis en kahn — ACtien. . — ö w Brief. Geld. J ᷓ 3 — . h ; JJ . 250 1. ö a, Stamm- Actien. Napital. J 2. *. Prioritäts- Actien. AKapital. 13 J 250 FI. 2 Mt. 142 — ; 3 42362 Tuges - Coums. ⸗ . ö Tages- Cours hö, 300 Mu . . 151 Ver Reinertrag wird nacli , . kekanntm. 5 * 28 -. Sämmtliche Priorisüts-Actien werden dureh 8 Hamburg. 5 ö 23 3 in der dazu bestimmten Rubri ausge süllt 8 2 jährliche Verlo sung ᷣ 1pCt. amortisirt do 300 M 2 Me. — 150 mie mit 33 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar. * 57 3 J ; LI. 3 Mi. 6 2616 265 — London 8 ö ö ö g9g6 w 300 Er. 2 Mi. sii, sog, Berl. Anh. Litt. A. B. 6, 990, Oos 4] 4] 88 3 ba. a. 6 Berl. Inhalt. l lL-S99 4, 95 h 2 150 * 2M 86 36. do. Hamburg 8, 000, 0090 4 00 80 pæ. do. Hamburg . 5, 9000, 000 4 100 6 . 130 . mM. rr 16a , Gl. Seeriin Sarg. 1821, Soo 3 4 103 n do. do. II. Ser. 1. 909,00 43. 8743 h ö JJ, , s, bots Magd, d, en, ', be,. KJ 563 k , , ,. 130M ö . 10 ö 3,132,800 5 1601 6 S Tage 99 Magd. Halberstadt 1.700, 000 4 711425 B do. ö —— 3, 132, d 3 1G bz. u a, mne te ld nin, rer,, lä rr. . 9 . Leipziger... 23003 0060 4 106 ; do do. Litt. D. I, 000, 000 5 99 6. n 1 . . 365 . 1 6 1E * ) ö . . ö. 5 ; ĩ Frankfurt a. M. aüdd. W 100 FJ. 2 Mit. 56 28 56 24 Halle - Thüringer. . ... 9, 000, 000 4 1 644 ke do. Stettiner — S006. 909 5 1015 k Petersburg 100 sRkl. 3 Wochen 1083 Cöln - Minden : ..... 13, 000, 000 32 9151 Magdehb. Leipziger 1,758,999 4 99 6 — * do. Aachen.. ...... 4.500, 000 . Halle- Thüringer. . 4,000,000 45 97 bz. u. R . z . . . ; * 51 * I. . 6 ĩ 2 3. 674.5 4 * a 2 br. u. B Inlùndische Fonds, Eandbrie/se, Kommunal- Hapiemns und Bonn Göle— l, 951,200 65 5 Cöln - Minden. . ...... 3. 6 1500 43 191 102 b l . 6 Düsseld. Elberfeld l. 400, 000 5 — do. do. 3,500,000 5 1637 pr Celcl- Course. Düssel d. - Hlb . r 1 3 n 7517 22 2821 Steele Vohwinkel] 14300. 009 14. — Rhein. v. Staat gar 1,217, 9900 3 835 6 f ö siedersc . 00 31 83 b do 1 ion zf. Brief. Geld. Gem. zt. riet. Geld. Gem Nie 9. 18 1 . ö. S3 br. a. B ö. g. . n . . . . . 533 . 2 531 10. weigb- 500, ͤ ö ö 8 ö 1 ü, 1 Preuss. Frein Anl 5 195 1091 hPonun. Pfandhr. 3] 935 94 89 . 2. 253, 100 31 67 103 n. Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 4 89 b— St. Schuld- Sch. 3* 6 85 * Kur- u. Nm. do. 3 95 942 ; 2. . 1 B. 100. 000 335 959 102 * Niederschl. Märkisch. 4, 175, 9000 4 94 n e ,,, . Cosel. Oderberg. ... 1.200, 0 4 = 1673 n. do. do. 3, 500, 00 5 102 n kR. u. Nm. Schuld. 3 do. Lt. B. gar. do. 3 . B 9 an Freiburg 1.700.000 4 . do. III. Serie. 2, 300,000 5 101 R. , Kö ö 1 ĩ . Gpersenhl . 800 660 1 65 a 4 b do zweigbahn 252, 000 4! do. do. 3* . ö rakau- ers . ' . ö ; 1 . * ; . 24 6.000 . 3 ; öh. . ; J J zerg, Nläürt ooo, 0090 415 k. do. do. 248, 00 5 Westpr. Ptandhr. 3 90 Friedrichsd'or. . 1341 1312 2 . . / 5. 000,060 31 825 z. Oberschlesische ... .. 370,300 . J , 5 J ; Krakau - Obersehl 6h, 600 14 81h 32 90 93 ; rieg Neisse. . . ; ö f . ] . 4 d 0, Son ö ö Mag deb. Wittenb A4, 500,000 4 59 h. Cosel Oderberg. .... 250,000 5 aan nn,, . k ͤ . J . Steele - Vohwinkel 325,000 5 g55 n . ; do. do. II. Ser.! 375,000 5 82 R ? Ius ländische F onds. 0 nil [an 88 — Ro en. 3 reslau- Freiburg 5 100,000 4 2 8 Te d / JJ . Berg. Märk. . . ... ... 1. 100,000 5 10051 Russ. IIamb. Cert. 5 Poln. neue pia. 4 — 955 Aachen- Mastricht . 2, 150, 000 1 30 ñ — — r; do Hope 1. Anl. ö - do. Part. 500 FI. 4 79 79 do. Stel. 2. 4. A. 4 90 . do. do. 300 FI. — — . . ; Ausl. Stamm- 4c. do. d0. 5. A. 4 90 S975 lam. Feuer- k. 37 Ausliind. Actien. do. v. Rthsch. Lat 5 1097 199 do. Staats- Pr. Anl. — . - . . . n ; = ; ö ; ö ö. J 311 . 249 14 407 * 414 a 405 ba. u. B. 1 Altona 8b. 2, 050, 000 k 36 1äabech. thats A. 43 989 27* 1 . ö k Amsterd. Rotterd. FI. 6,560,009 do. Poln. Schatz. 4 78 11011 24 6 Int. 22 1 do . — ö Mecklenburger Thlr. 1.300, 000 3223 * do. do Cert. L.A. 5 92 — — leurh. Pr. O. 40 ch. 324 1315 do. do. L. B. 200FI — — 17 N. Bad. do. 35 rl. — 2 185 174 J . d ö. ö . 1 u ö . Holu. a. Pfdhr.a. c. 4] 965 — 1 ö ͤ Schluss-Course von Cöln-Minden gd, ba von Preussischen Bank-Antheile 3 *
Das Geschäft war auch heute wieder beschränkt wegen der Ultimo
Liquidation, doch behaupteten sich nicht nur die Course,
sondern man
pezahste auch einige Actien höher als gestern
Auswärtige Börsen. März. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 954 Gld.
Breslau, 27. Friedrichsd' or geld 96 bez.
i
983. Br.
1335 Bi Louisb'or 1 Oesterreich. Banknoten 87
Br. , .
123.
Voln. Papiir⸗ Br. Staats⸗
schuldscheine 86M bez. u. Br. Seehandlungs-Prämienscheine 250 Rthlr.
104 Br. u. Br.
do.
925 Br.,
Br.,
Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. Obligationen a 4 pCt. 783
Oberschlesische Freiburg
Actien:
Schweldnitz⸗
Wien, 26. März. 44proz. S2 10651
39:
Mail.
Fremde
1 Rhein. kau⸗Oberschles. bez. u.
do. Yrioritäts
Vosener Pfandbrlefe 4 proz. Schlesische d 3zproz. 921
8. 35proz. 965 8
X
Br. Litt.
77 Br. 1033. Br.,
1007 Br. do. Z5proz. 90 bez.
2 .
A.
bez. Lit. B. proz. 9)
r. Preußische Bank⸗Antheilscheine 9M Br. Poln. Pfandbr. alte proz. 96 Gld., do. neur 4proz. 9.54 do. Partialloose a 300 Fl. 122 Br., 73 Br.
do. a 6500 JI. 79 Russisch⸗Poln. Schatz
1025 Br., Breslau⸗
Niederschlesisch ⸗Märkische 83
do. Ser.
, i, ht
(Köln⸗Mind.) 945 Br. Neisse⸗Brieg 35 bez. u. Br. Kra—
Br.
—
1 59) 528 82,
9786 979 [ 1, ( 0.
Amsterd. Augsb. 1
Frankf. 116 Hamb. 17
67 Br.
107. Nordbahn hb *
21H proz. 48
3 *
Pesth Sz — 3. B.
Met. proz. 9275 a 49. Gloggn. 111 — 110
A.
Friedrich ⸗Wilhelms⸗-Nordbahn 414 —41
x . 4, 4proz. 723 - *, Anleihe 34: 164 — 163. 110. 1090. 1088.
Wechsel⸗Course.
162 17 q 5 Geld.
* .
London 11. 47 Paris 138 K. Gold 1221).
7. Silber 1153. evisen in Folge vieler auswärtiger Aufträge bedeu—
V tend höher. Fonds und Actien etwas flauer.
Leipzig, 27. März. weiß d n, Sächsisch-Baycrische 86 Br.
Löbau⸗ Zittau Berlin⸗Anhalt 90 Br.
Br.
Riesa
214 Br. B. A.
243 4 243 Br.
125 Br.
525 Gld.
— 9837 2653
Gld. Altona-Kiel 927 Br. Preuß. B. A. 947 Br.
Frankfurt a. M., 26. März.
sich an h Desteyrr. so wie Fr. W. den gestrigen ohne Bew Ganzen
1128 Br., 1122 6
51]
Kurhessen Partial Loof nien Loose a 36 3 Darmstadt Partial Loose ö Fl. 26. Br., 6 . Gld. 2 569 Fl. S0 Br. 79
12
gõ
sterr. Horoʒz.
Br., 51
Gld.,
265
Poln. 300
Br., 423 Gld. Br., 944 Gld.
Fr.
eutiger Börse eine flaue S Gattungen, Badische Loose, Württemb. und Belg. Ohblig.
Nordbahn und Köln-Mindener Actien wurden unter Preisen abgegeben. Alle übrigen Fonds und Actien gung, zum Theil etwas matter. don geringem Belang. Metall. 799 Br., 797 Gld. ld. Baden
do. a 35
bei Gebr. B
7 Gld. Spanie 3 Il. oose n g
Gld. Bexbacher 80
Leipzig Dresdener Part. Oblig. 106 Leipzig Dresd. E. A. 114 Br.
Schlesische 937? Br. Chemnitz— Magdeburg ⸗ Leipzig
Deßauer
Für mehrere Fonds zeigte timmung.
Namentlich alle
Der Umsatz war im
Bank ⸗Actien
Partial-Loose a 50 Fl. v. J. 1846 Fl. v. J. 1845 31 Br., 35 Gid. Rthlr. 313 Br., 31 Gld.
Sardl⸗
ethmann 32 Br., 313 Gld.
Br., 705 Gld., do. a 25 roz., inländ. 287 Br., 284
r., do. 4proz. Sbligationen
Friedrich⸗Wilhelme⸗ Nordbahn
Br.
793 Gld. Köln⸗Minden
w
Hamburg, 26. März. 31 proz. p. C. 867 Br., 86 Gld St. Präm. Oblig. 89 Br. E. R. 1065 Br. Stiegl. 85 Br. Dän. 687) Br. Ardoins 107 Br. Z3proz. 265 Br., 26 Gld. 6proz. Amer. Ver. Staat. 107 Br., 1063 Gld. Hamburg-⸗Berl. 7h Br. und Glo. Bergedorf 97 Br. Magdeb.⸗-Wittenberge 60 Br., 59! Glo. Altona-Kiel 92 Br. Köln⸗Minden 935 Br., 937 Gld. IFIrtedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 415 Br., 41 Gld.
Mecklenburg 30 Gld.
Wech sel⸗ Cour Paris 1873. St. Petersburg 345. London 13. 9. Amsterdam 35. Frankfurt 882. Wien 1733. Breslau 152. Louisd'or 11. 23. Preußische Thaler 515. Gold al Marco 4363.
55.
In Wechseln kein bedeutender Umsatz.
Actien höher und begehrt. Paris, 25. bahn 425 — 410. Nach der Börse.
März.
4 Uhr. Wechsel⸗Cour Amsterd. 2105. Hamb. 1842. Berlin 3673. London 25. 423. Frankf. 2093. Petersb. 3963.
Durch verschieden verbreitete Gerüchte sind Fonds sehr gewichen.
London, 25. März. 966, J. Ard. i6 3, 4. Zproz. 367. 3. 4E, 4proz. 867. Bras. 91, 89. Mex.
Cons. eröffneten zu 957, 5 p. ben so unverändert.
6
Zproz. 54. 2.
proz.
C. und
se.
IJ. 5progz.
89. 20.
6
Pass. 33, 2933, 3. 1
4
953,
Fremde Fonds matt bei geringem Geschäft.
.
. * J 3. 953, 1
Amsterdam, 25. März.
Engl. Fonds unverändert.
Von fremden waren span. fest;
Cons. p.
russ. unverändert; franz. Zproz. mehr angeboten.
Holl Jut. 65t, 1. 9. wie .. 553.
Coup. 785, KM.
Wechsel⸗Cour Paris 5643. Wien 30 Gld. Frankfurt 99 Gld. London 2 M. 12 G., k. S. Hamburg 343 Glv. Petersburg 1877 Gld.
166
1
88. 90.
Zproz. Cons. p. C. 961
. 8
3 3.
s1.
C
Fonds fest. Eisenbahn⸗
1 3 ) 1
Int, 55m, Peru 73, 725. Z. und blie⸗
8641 7 ; 9535, 9
Die Stimmung für holl. Fonds war bei einigen Geschäften in Int., und 4proz. etwas angenehmer. österr. und bras. mehr gefragt;
Zproz. neue 657. Span. Ardoins 10 , R. ö. ö Russen alte 1933. 4proz. Stiegl.“ 83. Sest. Met. sproz. 77, , 2pproz. 41, .
Nord⸗
Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 27. März. (25 Uhr.) Met. 5proz. 785. 41Aproz. 685. Span. 283. Wien Hamburg, 27. März. 2 Uhr. Hamburg-Berlin 78 581
Nordb. 42 1602.
Köln-⸗Minden 953. Magdeb.⸗Wittenb.“« Nordb. 403. Wei zen gefragter.
Paris, 26. März. 5 Uhr. proz. 3 . 639
London, 26. März. (55 Uhr.) Cons. 95
Amsterdam, 26. März. (43 Uhr Int. 55 Ard. 1 Zproz. inl. 28 *
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 28. März
Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 47 —– 563 Rthlr. Roggen locJ 25 — 265 Rthlr. pr. Frühjahr 2435 Rthlr. Br., 242 bez. u. G. Mai / Juni 247 Rthlr. bez. u. Br., 247 G. Juni Juli 265 Rthlr. bez., Br. u. G Juli / Aug. 26 Rthlr. Br., 265 G. Sept. / Okibr. 27 Rthlr. Br., 263 G Gerste, große loco 20 — 22 Rthlr. leine 18 — 20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15 — 17 Rthlr. „pr. Frühjahr 50 pfd. 15 Rthlr. Br. Erbsen, Kyochwaare 30 — 32 Rthlr. »„Jutterwaare 2 — 29 Rthlr. Rüböl loco 127 Rthlr. Br., 12 G. „» pr. März 115 u. 12 Rthlr. bez. u. G., 1214 Br. » März MApril 113 a Z Rihlr. bez. u. G., 117 „ April/Mai 117, a „ Rthlr. bez. u. G., 114 Br. „ Mai MHuni 11 Rthlr. Br., 1145 G. „ Jun Huli 115 Rthlr. Br., 115 G. „Sept. Okt. 17 a z Rthlr. bez., 1114 Br., Leinöl loco 11 Rthlr. Br. „pr. März April 117 Rthlr. G „pr. April / Mia 11 Rthlr. bez. Uu. Br Mohnöl 155 Rthlr. Palmöl 125 2 127 Rthlr. Hanföl 14 Rihlr. — Südsee⸗Thran 12 2 12 ] Rihlr, Spiritus loco ohne Faß 135 Rthly. bez 4 mit Faß pr. März Mpril 133 Rthlr. „April / Mia 134 u. z Rthlr. bez. . Mai / Juni 14 Rthlr. bez. J Juni / Juli 145 Rthlr. Br. u. G. y Juli /Aug. 155 Rthlr. Br., 15 bez. u. G.
Stettin, 27. März. Weizen 62, 46 Rthlr., gelb. schles.
49 Rthlr. 4 . . kö
Roggen angenehm; 27, Rthlr., pr. Frühjahr 8S2pfd. 24 Rthlr., pr. Juli 265, , pr. Okt. 273, 4.
Spiritus 26, pr. Juli 26, 24
1
Rüböl 12, 114, pr. Okt. 11.
6 25
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Beilage
56z Beilage zum Preußischen
Staats-Anzeiger.
Freitag d. 29. März.
. Deutschland
Preußen. B Gesetz und Allerhöchste Erlasse. Oester eich.
steuer katasters. Nassau. Wiesbaden. ] Verhandlungen
Lübeck. Lubeck.
erlin Wien
Abreise des Herzogs nach Wien.
Verhandlungen des Bürger⸗-Ausschusses. Ausland.
Frankreich. Paris. Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Maßregeln zur Unterdrückung des Sklavenhandels. — Die Vorbereitun gen für die Universal⸗Industrie⸗Ausstellung. — Vermischtes.
Schweiz. Bern. Einladung zu der Volksversammlung in Münsingen Programm der Konservativen. — Einberufung des National raths.
Türkei. Konstantinopel. Maßregeln hinsichtlich der Flüchtlinge
richten aus den Donaufürstenthümern
Die Frage in
Russische Rüstungen, Rach
reise der vier Haupt-⸗Getraidearten
heute ausgegebene ng t Gesetz, betreffend Qonsiscat gegen eserteure
verhängende Geldbuße.
alt das
und
rpflichtige
Gnaden, König
2 4 i ; ich TBilhelm, von Gottes
gen Heserteure, deren man nicht habhaft werden
911 51 . 181ijenigen
die preußi ll, anstatt der Vermögens-Confiscation, auf bis eintausend Thalern erkannt werden. jsten Personen ist insoweit, als es t des z zur Deckung der sie möglicherweise resffenden höchsten St afse eintausend Thalern und der Kosten
fahrens erforderlich ist, von demselben mit Beschlag zu
160 11
dem Ermessen des
ungen uber das Verfahren bleiben unverändert. 3 — )
Minister des Krieges und der Justiz werden mit der dieser Verordnung beauftragt. genwärtige Gesetz tritt an die Stelle der Verordnung 1849 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 47), bei deren shriften es bis zu dem Zeitpunkt der eintretenden verbindlichen ift des heutigen Gesetzes überall verbleibt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und rucktem Königlichen Insiegel. Zegeben Charlottenburg, den 11.
n mn. k. Januar
März 1850. 8. — . 2 ö 3 3 . . Friedrich Wilhelm. on Brandenburg. von Ladenberg. von Man⸗ . von Rabe Simons. von
von Stockhausen.
jöchsten Erlaß, betreffend die durch die verän thig gewordenen Abänderungen in der Kredit⸗Instituts für Schlesien. Ministeriums in dem Bericht die veränderte Verfassung ig gewordenen Abänderungen in der Organisation und Wirk vom Juni 1835 un Staats errichteten Königlichen Kredit ⸗Instituts vas solgt: Schlesien wird Innern und der Finanzen untergeordnet. Instituts beauftragte haben. Den .Präsident der Provinz oder dessen Stellvertreter. Die laufenden Geschäfte werden Aber⸗Präsidenten von einem Milgliede des Insti
erstem Direktor geleitet. Der erste Direktor muß in
vom
Stagts dnung
14
ur
. retung 68 Behörde
Breslau Vorsitz in
ĩ Insti zfertigung, Außerkurssetzung Cassation der Pfandbriefe, des erforderlichen 1 ls und die spezielle Aufsicht über die Be ichtung der in der Verordnung vom 8. Juni Institut ertheilten Vorschriften, insbesondere in Beziehung auf die Verwaltung und Verwendung des demselben überwiesenen Betriebs Kapitals, so wie der mortisations erselbe ist befugt, die Ausführung dem Kollegium gefaßten Beschlusses bis zur Entscheidung der gesetzten Ministerien zu sfuspendiren. as Institut wird mit der Publication des gegenwärtigen Erlasses dergestalt geschlossen, daß Anträge auf Bewilligung von Pfandbriefen Litt. B., auf Bewilligung von Darlehnen hinter den Pfandbriefen Litt. B auf die Regulirung der Vermögens⸗Verhältnisse verschuldeter Gutsbesitzer oder auf Bewilligung von Hypotheken-Darlehnen gegen depositalmäßige Sicherheit, bei demselben ferner nicht mehr angebracht werden önnen. D bereits eingegangenen Anträge sind nach den Vorschriften der Verordnung vom 8. Junl 1835 zu erle— digen
e allgemeine Leitung des
die Annahme
1835 dem
n und
J 4and s 3 . g 6 ande. elnes von
Ole
3) Vie
durch die Verordnung vom 8. Juni 1835 §S§. 74 bis Zo gestattete, bisher jedoch nicht zur Ausführung gekommene Ablieferung der in den General- Depositorlen der Gerichts und Pupillar-Behörden in Schlesien befindlichen baaren Gel— der und Bank-⸗Obligationen an das Kredit Institut findet auch in Zukunft nicht statt.
6) Dem, Institut verbleibt die Verwaltung des demselben als Hetriebs⸗ Kapital überwiesenen zinsfreien Vorschnsses. Eine Vermehrung dieses Betriebs- Kapitals soll nicht stattfinden. Die Ueberschüsse, welche die Einnahmen des Instituts nach Bestreitung sämmtlicher Ausgaben gewähren, sind nach dem Schlusse jedes Jahres, die bereits angesammelten Ueberschüsse
Errichtung einer General⸗Direction des Grund-
Landtags-
Betreff der
und Stände⸗
esterr Nerhäsltt ö3 . Oesterreichs Verhältniß zur Pforte und die
8) Alle Vorschriften
s
allgemeinen
7) Die Revision der Jahres-Rechnungen des ĩ
aber sofort, und zwar nach der Bestimmung des Finanz Ministers entweder baar oder in Pfandbriefen Litt. B., ode durch Ueberweisung sonstiger Aktiva an den Staatsschatz ab zuführen. . ; Instituts erfolg durch die Ober-Rechnungs-Kammer nach den für dieselk ergangenen allgemeinen Bestimmungen.
der Verordnung vom 8. der Declaration vom 17. Mai 1817 (Gesetz⸗Sammlung 229), welche den obigen B
den hierdurch außer Kraft gesetzt. Die Minister des Innern und Ausführung dieses Erlasses beauftragt. Zeitpunkt festzusetzen, von wo ab die Be 3 in Wirksamkeit treten.
Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 4. März
Eer Finanzen sind mit der
8
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1850
——
Friedrich Wilhelm.
Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Man⸗ ten, von der Heydt. von Rabe. Simons von Schleinitz, von Stockhausen
Ann das Staatsministerium.
Und den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die inetäls-Ve hältnisse, die Gehaltsstufen und den Rang der richterlichen al ten, so wie der Beamten der Staats-Anwaltschaft.
Auf Ihren Bericht vom 1sten M. will Ich zur Au run der §§. 4, 36, 39 der Verordnung vom 2. Januar v und in Folge der von den Kammern über die Etats für die Justiz er waltung gefaßten Beschlüsse hinsichts der Anciennetät zerhältnisse der Gehaltsstufen und des Ranges der richt en Beamten, so wie der Beamten der Staats-Anwaltschaft in sämmtlichen Provin zen der Monarchie, mit Ausschluß des Bezirks des Appellations
Gerichtshofes zu Köln, folgende Bestimmungen treffen:
1
—
6
Räthe werden nicht,
Die Gehälter der Appellationsgerichts wie bisher, nach dem speziellen Etat Ves Appellationsge bei welchem dieselben angestellt sind, sondern nach der Ge— sammtanzahl der bei allen Appellationsgerichten vorhandenen
Rathsstellen in den zulässigen Abstufungen regulirt. Die Lokalzulagen, welche der Etat für einige Rathsstellen in Berlin nachweist, werden hierdurch nicht betroffen. Die Verhältnisse des Justiz-Senats zu Ehrenbreitstein bleiben
einer besonderen Bestimmung vorbehalten.
Bei den fünf Stadtgerichten zu Berlin, Breslau, Königsberg, Danzig und Magdeburg sollen die Stellen der Mitglieder, ausschließlich der Direktoren, zu R aus Rathsstellen und zu? aus Richterstellen bestehen. Die Mitglieder rücken bei jedem dieser Gerichte unter sich nach ihrer Anciennetät vor, welche bei den Räthen durch das Datum des Raths ⸗ Patents und bei den Richtern durch das Dienstalter als Richter, nämlich durch die erste etatsmäßige Anstellung bei einem solchen Ge— richte, oder, sofern sich hierauf ein früheres Dienstalter grün— det, durch die Anciennetät als Obergerichts ⸗ Assessor, bezie⸗ hungsweise Gerichts-Assessor, bestimmt wird.
In den Etats der Kreisgerichte werden die Stellen der Mit glieder, ausschließlich der Direktoren, sämmtlich als Richter—⸗ stellen aufgeführt. Einem Theile der Richter bis zur Hälfte
der Mitglieder der innerhalb eines Appellationsgerichts-Be— zirks befindlichen Kreisgerichte kann nach Maßgabe ihrer
Würdigkeit der Rathscharakter verlichen werden, welcher jedoch keine Anciennetätsrechte in Bezug auf die zu 2. erwähnten Rathsstellen begründet. Die Gehälter der Mitglieder, aus schließlich der Virektoren, werden nicht, wie bisher, nach dem speziellen Etat des Gerichts, bei welchem dieselben angestellt sind, sondern nach der Gesammtanzahl der bei allen Kreisge richten innerhalb eines Appellationsgerichts-Bezirks vorhande
nen Richterstellen in den zulässigen Abstufungen regulirt. Lo kalzulagen, welche die Etats für einzelne Stellen bei Ge richten in größeren Städten nachweisen, werden hier
durch nicht berührt. Die Anciennetät Reihe folge im Kollegium ist ausschließlich
als Richter, nämlich nach der ersten etatsmäßigen Anstellung ils solcher, sofern sich hierauf ein früheres Dienstalte gründet, nach der Anciennetät als bergerichts⸗-Assessor, be ziehungsweise Gerichts-Assessor, zu bestimmen.
Von den in den Staatsdienst übernommenen vormaligen Patrimonial⸗ Ri zschließlich der standesherrlichen Justiz-Beamten, deren Verhältnisse durch besondere? ten bestimmt sind, rangiren diejenigen, deren An Urkunden ohne Vorbehalt bestätigt waren, nach dem diese Bestätigung begründeten Dienstalter als Richter; ist ihnen hiervon, so weit sie nicht die dritte Prüfung abge— legt und dadurch eine bessere Anciennetät erworben haben, ein Zeitraum vier Abrechnung zu bringen. Solche Patrimonial-Richter, welche nur mit Vorbehalt ange stellt oder bestätigt waren, besitzen im Verhältnisse zu den Königlichen Richtern und
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zu den ohne Vorbehalt bestätigten Privat Richtern die Anciennetät vom 1. April 1849, sofern nicht die zurückgelegte dritte Prüfung ein früheres Dienstalter begründet. Das ihnen bei der Uebernahme in den Königlichen Justizdienst unter Berücksichtigung ihres früheren Einkommens und ihrer Dienstzeit ausgesetzte Gehalt verbleibt ihnen unver kürzt, sofern sie nach der obigen Bestimmung nicht in ein höheres Einkommen treten können. Unter sich rangiren die vormaligen Privatrichter jeder däieser Kategorieen nach Dienstalter als Richter und bei gleicher richterlicher Ancienne tät nach ihrem Dienstalter als Referendarien.
Die Bestallungen der Direktoren der Kreisgerichte und Stadt- und Kreisgerichts⸗Räthe werden von Mir selbst voll zogen; die Bestallungen der Stadt- und Kreisrichter sind in Meinem Namen von dem Justiz Minister auszufertigen. Die Rangverhältnisse der Präsidenten und Räthe des Ober Tribunals und der Appellationsgerichte bleiben unverändert. Die ersten Direktoren (Präsidenten) der fünf Stadtgerichte zu Berlin, Breslau, Königsberg, Danzig und Magdeburg gehsren zur dritten Rangklasse der höheren Provinzial⸗Beam— ken. Die sonstigen Direktoren derselben, so wie die Direk⸗ toren der Kreisgerichte, haben den Rang der Beamten vierter Klasse. Den Stadt- und Kreisgerichts-Räthen verbleibt der durch das Reglement vom 7. Februar 1817 und die Ordre vom 1. November 1835 bestimmte Rang. Die Stadt- und Kreisrichter stehen in der fünften Rangklasse. Gerichts⸗ Assessoren, welchen eine etatsmäßige Stelle nicht gewährt ist,
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Juni 1835 und
Bestimmungen entgegenstehen, wer—
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gehören ebenfalls zur fünften Rangllasse, stehen jedoch den etatsmäßigen Richtern nach.
7) Die Ascension der Beamten der Staatsanwaltschaft in höher
dotirte Stellen wird lediglich durch Tüchtigkeit und gute 6 Dienstführung bestimnt. Gehen Beamte der Staatsanwalt
. schaft, welche etatsmäßig angestellt sind oder die drüte Prü⸗ fung abgelegt haben, in die richterliche Laufbahn über, so kommt die Dienstzeit in der Staatsanwaltschaft bei Bestim= mung ihre
den Rang zwischen der dritten und vierten Rangklasse der Provinzial-Behörden, jedoch mit der Maßgabe, daß, wenn die Nothwendigkeit einer Versetzung eintritt, dieselbe unter
Beibehaltung des Ranges in ein Amt der vierten Rangklasse lgen kann. Die Staatsanwalte bei den fünf Stadtgerichten
zu Berlin, Breslau, Königsberg, Danzig und Magdeburg haben den Rang der Provinzial⸗Beamten vierter Klasse; die übrigen Staatsanwalte stehen in dem Range der Stadt und Kreisgerichts-Räthe und die etatsmäßig angestellten Staats⸗ Anwalts-Gehülfen im Range der Stadt- und Kreisrichter.
) Hinsichtlich der Diäten und Reisekosten finden für die unter Rr. 6 und 8 erwähnten Beamten ohne Rücksicht auf die dort getroffenen Anordnungen die nach den bestehenden Vorschriften jetzt zulässig gewesenen Sätze bis zum Erlasse eines neuen
Sportelgesetzes und Diäten-Regulativs auch ferner Anwen⸗ dung. In Betreff derjenigen Beamten, welche im Range zwischen zwei Rangklassen stehen, sind in dieser Beziehung die Vorschriften für die nachfolgende Rangklasse maßgebend. Sie haben diesen Erlaß durch die Gesetz⸗Sammlung be⸗ kannt zu machen
Lharlottenburg, den 19.
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41 66
März 1850.
Friedrich Wilhelm.
Simons.
Oesterreich. Wien, 26. März. Der Finanz⸗Minister Freiherr von Krauß hat wegen Exrichtung einer General ⸗Direction des Grundsteuer-Katasters folgenden Bericht erstattet; ö
„Ew. Masestät! Durch die in dem 8. 24 der Reichs⸗Verfas⸗ sung angeordnete Beseitigung jedes Unterschiedes zwischen den Be⸗ wohnern der einzelnen Kronkänder in der Vertheilung der öffentli⸗ chen Lasten, ist das Bedürfniß dringend geworden, mit den Opera⸗ tlonen zur Einführung des stabilen Katasters in jenen Kronländern, für welche das Allerhöchste Patent vom 23. Dezember 1817 erflossen ist, im Interesse der Grundbesitzer und der Finanzen rascher, als bisher, vorzuschreiten.
Mit dem Allerhöchsten Patente vom 20. und 31. Oktober v J geruhten Ew. Majestät, die Einführung des stabilen Katasters in den Kronländern Ungarn, Siebenbürgen, Croatien, Slavonien, der Wo jwodina und des temescher Banates, und bis dasselbe zu Stande P gebracht werden kann, eines auf richtigen Grundsätzen beruhenden Provisoriums für die Grund- und Häuserbesteuerung anzuordnen, und mit der Allerhöchsten Entschließung vom 4ten d. M. den dies⸗ fälligen Grundsätzen die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen. Die Aufgabe zur Regelung der direkten Besteuerung hat hier⸗ durch eine höchst bedeutende Erweiterung erhalten. Das Allerhöchste Patent vom 23. Dezember 1817 bezog sich auf einen Flächenraum von 5980 Quadratmeilen. Hiervon sind 1949 Quadratmeilen vollkommen katastrirt, und 1095 dem Abschlusse in der Art nahe gebracht, daß für 700 Quadratmeilen die Umle— gang der Steuer nach den Ergebnissen des neuen Katasters in q Kürze stattfinden wird, 419 Quadratmeilen sind in der Vermessung und Schätzung, weitere 1476 Quadratmeilen aber in der Vermes⸗ sung allein beendigt. Von den erübrigenden 1995 Quadratmeilen ist ungefähr die Hälfte durch die Vornahme der trigonometrischen Operationen für die Detail-Vermessung vorbereitet. z Die der Einführung des stabilen Katasters zugewiesenen Kron— länder Ungarn, Siebenbürgen, Croatien und Slavonien, dann die serbische Woiwodschaft und das temescher Banat enthalten ohne die Militairgränze 5027 Quadratmeilen. In diesen ausgedehnten Ländergebieten soll die in verschiede— nen Stadien befindliche Katastral-Operation fortgesetzt, in der Hälfte des Kaiserreiches begonnen und das mit der Allerhöchsten Entschließung vom Iten d. M. Allerhöchst genehmigte Grundsteuer⸗ Provisorium in Angriff genommen und mit möglichster Beschleuni—⸗ gung ausgeführt werden.
Die Fortsetzung der Katastral⸗
Ministerium mit de direkten Besteuerung in einer
Operationen war bisher im r obersten Leitung der Verwaltung der Geschäfts-Abtheilung vereinigt.
Finanz
Bei der so sehr gesteigerten Ausdehnung der Katastral-Ope—⸗ rationen zur Ausmittelung und Veranschlagung der Objekte der
Grund- und Häuserbesteuerung ist die Fortdauer dieser
Vereinigung
für die Zukunft um so weniger zulässig, als durch die Einführung der Einkommensteuer und durch die nothwendig werdenden Refor— men in der Erwerbsteuer auch die übrigen Geschäfte die Abthei P luen bedeutenden Zuwachs erfahren haben ihre Wirk
1 sich in Zukunft auf die ganze
Die Operationen für den stabilen Kataster, die Einfül Grundsteuer⸗Provisoriums in jenen Kronländern, in welck
3 * 2 — ‚! RNost⸗ 11 2551 R 3 ein geregeltes System der Besteuerung des Grund⸗ und äus
Ertrages mangelt, und die Verbesserung des Grundsteuer ⸗P soriums in den übrigen Kronländern, bis stabile Katas geführt werden kann, stehen mit der Administration in mittelbaren Verbindung Ihre Besorgung erheischt speziell technische Kenntnisse, ein feres landwirthschaftlichen und Kultur-Verhält
2
— einzelnen Kronländer, und macht es wünschenswerth, daß Verwendung gewonnenen E
. rfahrungen der Beamten für den Zweck ver⸗—
Eindringen in die nisse der l die nur durch jahrelange 1 durch den öfteren Wechsel loren werden
Bei dieser Eigenthümlichkeit der Aufgabe und bei der Räth— lichkeit, dem zu ihrer Lösung berufenen Leiter einen freieren Spiel raum seiner Thätigkeit in Anwendung der sanctionirten Grundsätze zu gestatten, und damit die Beschleunigung der Operationen, an der so Vieles gelegen ist, anzubahnen, wurde in mehreren Staaten, in welchen man sich mit der Reform der Grundbesteuerung ernst— haft beschäftigte, die Durchführung derselben aus der laufenden
Verwaltung ausgeschieden und einer besonderen Behörde zuge— wiesen. Für die älteren und für die neueren lombardischen
Kataster wurden besondere giunten zu Mailand, für die Aus— führung des Katasters in Frankreich die Direction générale, für das Kataster in Bayern ein Katastral-Direction errichtet, und doch ist in keinem dieser Länder die Aufgabe mit jener, die in der österreichischen Monarchie gestellt ist, an Ausdehnung,
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