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nach die preußi— ie Ergänzung die Feststellung
bleibt jede ch
Frupen 49k n Truppen steht den
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sreiwilligen
Bedingungen,
Truppentheile
die Prüfungen Examinations -.
preußischen Grundsätzen behandel
preußischen
Großher zoglie
ann oder Rittmeister statt; nur Zeugniß des betreffenden preußi Commandeure
orgeschlagenen beigefügt, welche— Commanden
mecklenburg
preußischen Beförderung,
den gleichnamigen betreffenden Offiziere
it dem Großherz
Königl. Hoh
Beförderung der Stabs gemäß ihrer
Offiziere bei den Groß preußischen Anciennetät
und nach den für die preußische Armee in dieser Hinsicht geltenden
Grundsätzen.
serzoglichen Truppen
Die Offiziere der mecklenburg strelitzschen Artillerie Und Seconde⸗Lieutenants) rangiren mit tillerie⸗Brigade.
Ueber Versetzungen von und zu derselben ha ection der preu litair Kollegium
der preußischen 2ten
d z sich die General sischen Artillerie mit dem Großherzoglichen Mi— u Neu-Strelitz zu einigen.
Die Großherzoglich m bei den während der Vermehrungen und derselben durch das Königlich v wie sen werden, und 3w ; 1 genen Chargen und G
uburg⸗strelitzsche Regierung verpflich—⸗ Dauer dieses Vertrages eintretenden nur preußische Offiziere, welche reußische Kriegs⸗Ministerium über ar nur in den von dem letzteren raden anzustellen. ;
Artikel 19.
Die Verwendung der Großherzo Truppen erfolgt nach den Bestimmun Sollten besondere Verhältnisse außer den
Neuformationen
vorgeschla⸗
glich mecklenburg-⸗strelitzschen s Kriegt⸗Ministeriums. Uebungen eine Disloci
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rung derselben in preußische Landestheile wünschenswerth machen,
so kann solches nur nach diesfälliger Einigung der beiderseitigen Regierungen stattsinden. Artikel 20.
Die Pensionirung der Großherzoglich mecklenburg strelitzschen Offiziere erfolgt nach dem preußischen Pensions⸗Reglement und aus preußischen Militair-Pensions⸗-Kasse. Sie leisten dagegen zu
rag nach den preußischen Sätzen. bei Weitem nicht zur Deckung der
derselben den Beit Da indessen diese Beiträge
Pension ausreichen, so zahlt die Großherzoglich mecklenburg - strelitz sche Regierung außerdem an Preußen einen, durch besondere Be rechnung festzustellenden, den Zuschuß deckenden Beitrag. rtik 1 Die Ki preußisck Re ine ete id en I Heschüt bf ? 8 Ille rie Un Art munition U ; ĩ Hroßher lich n l ersten Ausrustung r e — —r Be w und z e j re] uch n Betrag der ersten A l r en 16 B zl liche Re Un . ä cl 1 161 lichen Term n kan ⸗ . ) len 1 l lu hrun erten nisati n Seer n U ) ? ] n 1 nl 2 ( t e ; Hroßhe zthün — 10 . ] 8 Hgherzl ) t J J . lise Ddeutsch . ( ö n A ni 1 — . alte 1 151 n 1 71 111 Urkun? l l . noe Ur ni e ssi 19 J n n 11 ( en J 3 n s l 1 J im ö J tut * ö 9 M6 bu hi r inte n 1.4 1849 — e n 1 l heit Gro l 1 1 n sie . l Uger R Ker n Arm brach r ll 10 i 1 J ö hi U ⸗ schen 1 l aß l erf ng irtunt J 1 16 1 ) mmlur 1 §n l l Minister . — 1 hung auf di 1 erfügu z 1 zu st N . ; ur Na bekannt ht 5 Eir nt 1 litan wn tverl in . ni 11d undweh on l in urch l fel 10 der Verfassur Urku l in ] chriebenen G n l 1 76 1 J lese d l ng l stizbeam j elche — elt i 1k ienste ; l l 1 — i ( ( niß gesel l l erlin, de . ) — n ämmiliche Gerichtsbehörden. Desgleichen betreffend, den Beschluß des Königl Ministeriums zonach Geldbußen, welche auf Gruni uli 1849 einem Beamten als strafe! n all Des Unvermögen ö ( ) vorden üursfen r Be schluß wdie Verordnung vo 1849 (Geset nmilu 271 ff.) die persönliche iter die Diszi strase⸗
ufgenommen hat, da ferner diese Haft nicht den Beamten als sol chen, sondern zugleich auch den Staatsbürger treffen würde, und di dem Wesen der Disziplinarstrafen im Sinne jener Verordnung
J . 6 2 55 die Disziplinarstra
widerspricht, welche ihrem Grundgedanken ne nur gegen den Beamten als solchen richten will, da überdies die ise entzieht, und da er
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liche Haft den Beamten sen lich der Zweck der Disziplinarstrasfen auck Haft zu erreichen ist, so dürfen Geldbußen, wele nung einem Beamten als Ordnungsstrafen auferlegt werden, im
em Beri
che auf Grund der gedachten Verord Falle des Unvermögens in Gefängnißstrafen nicht verwandelt werden. Abschrift dieses Beschlusses ist jedem der Herren Verwaltunge Chefs mitzutheilen. Berlin, den 2. März 18560 Das Staats- Ministeriun
In Manteuffel. von der Heydt. von Rabe. Simons von Schleinitz. von Stockhausen. J Vorstehender Beschluß des Königlichen Staats-Ministeriums wird sämmtlichen Gerichtsbehörden hierdurch zur Nachachtung be kannt gemacht. Berlin, den 31. März 1850.
Graf von Brandenburg. von Ladenbert
Der Justiz -Minister Simons.
Oesterreich. Wie n, 4. April. Bei Erössnung der ersten Sitzung der vorbereitenden Industrie⸗Ausstellungs-Kommission hielt
Ministerialrath Dr. Hock folgenden Vortrag:
nmission vorzuschlagen, so daß wi unser Gutachten an das Ministerium
„Dem Vernehmen nach zertrauensmänner en Konstituirung
desverfassung Unter ihnen befind anerkannte No li
1 . * 1 8* . M zergamo, jener eben so
iß vor Allem den erfüllen und Dank aus
„Hochansehnliche Versa Sr. Excellenz des Herrn Hand nen, meine hochverehr ; vielbeschäftig nommen Sie auch waren, bereitw gengekommen sind und e theiligt haben. le ick Dank den beiden hochgeehrten Männern ausz s Herrn Ministers sich fügend, ersammlung übernommen haben. „ Industrie und ihrer
; lassen, daß en italienische isterium bezüglich der definiti betreffenden Lan ereits eingetroffen.
L
imfang unserer solchen gegenüber
iß, daß nur Ihre
taatskanzler Fürsten von
gebrauchten in Fabrikant gerne i Cien schon Monate nachgeahmt Ausweg übrig, als oder vielleicht noch später abzuhalten
lang gesehen, Dargestellten
Ausstellung
und manches hock bleiben, manche Vergleichung un , strie Ausstellung ist ein zu wichtige daß sie ohne Noth vertagt werden genüber darf
Jahres 1852 t R ͤ Ersichtlichwerden des
Ausstellung Vergleichung
; 181 rganisation Industrieller . besonderen Reiz
Regierung die beruhenden Forderung Regierung hat diese Ri fen dargelegt.
Nur für den Fall, daß der den übrigen Regierungen, namentlich mit Preußen, auf den Grund lagen des verabredeten Entwurfs
Ansicht der Königl. uf V Gerechtigkeit.
sichten bei lden Unterhandlungen
die Kosten dies Transportkosten, r t Behufs der eben erwähnten zwei letzten Arbeiten würde athen, gütigst ein eigenes Comit— len, desfen Arbeiten unserer f Diesem Comité Aufgabe zuzuweisen, uns
18zusendenden
anzuführen Wenn die umfassenden Pläne der Regierung gelingen, so ist das Jahr 1862 eines von denen, wo wir mit der festen Aussicht auf eine baldige gänzliche Zolleinigung bereits in einem engeren Verbande mit dem übrigen Deutschland leben, so daß unsere Ausstellung wahrscheinlich auch von seinen Industriellen beschickt werden dürfte. Wie wichtig wird es
Mitte zu bestel unterziehen
iner Verständigung mit 2 j . ( jmnen eine Stelle ferneren Begutachtung ihnen eine Stell ich schließlich beantragen, auch die
ernennenden
unternommen demnächstigem
D Ne n 1 J 266 109 1U r* y 29 1 (egierung erklärt, diesen Beitritt nicht vor⸗ Dvllen. lt hHat vaß 91 ü wär ch dabei von der Ansicht leiter nigung ler tscher z r . =
gung alle euischen Bundesregierungen einen = n 1 s )
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ne zu hohe Bedeutung habe, als daß, einer ö. n 5) P . tüäbruch einer einzelnen Regierung ge f 2 2 1 n 1 I Der R lich 11 his 35 dts Koni en R ⸗ hnt n 6 11 . ĩ . 1 Wien residirenden E 1 —Vurt 11 . olgt 1 Vl 194 75 . J 1 J schloss n (6 II 518 14 * ; . 1 Aus 10 8 Diesseitiger nkunft eine 3 der dies J 3 192 of * 9 . 2 ö ( gi nzugesfügt worden . ung hat ese l genüber, hi sehg Daß 86 iche, 1nut 1 ) J ‚ hm einem Vorscl cher die 19 s n . zar 1 n 6 itérhand n gemachte in Frage ing mme müsse, 7 24 6 ö. Mann r 21 etter n Bedürs Zprackh zur Geltung zu bringen 5 ö . . . * wü ßknt ücksicht schien eine Verminderung der erwahnten Verträgen von 1ñ815 hergenommen . 1 * 1 1 v 9 . Bestin 61 s berühre, ohne diesen eine en zu gestatten: eine Mit r inneren deutschen Ange 523 — angedeihen kth Fernbleiben von ; Gefammt-⸗Mer . j e sammt⸗Werwaltune hte ä hren J 3 hlan . Ten ö m ] cht ⸗ M . 3 1 U ; . —ͤ . 23 . 2 9 4 — 1st r. * J. . 6 . * * l z — n lber st r de ĩ 1 ö ] a j 1 54 8 111enscthu Und u * 1 w *** 5 ; Fönigliches Spernhaus Benefiz ⸗Vi ell ĩ 8 ahn Donnerstag, 4. Apri der Bildung und den e schma luswahl für ihren Kzte astal 211 wahl — 11 ihren leßten astabe 7 9 Saus ma 8 an z as Haus war denn auch in al Räum . ußerst lebhaft, und das Fa de 336 11 NI 1 * 3 4 —
g zu einem Blumengruß, wie das Publik 9 zu spenden pflegt. Fräulein Grahn hat sich 1 8 1 Mall ⸗ roi * Row 7 1* = rben, und alle Balletifreunde werden sie ungern schei 2
4 *
der König und die Königin, so wie mehrere Prinzen
K. H. H., waren anwesend