1850 / 99 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

.

632 Berliner Börse vom II. April.

Kis en khn nm

A CSI Cm.

HI echsel- Coumnse. . ; . rioril ts - Actien. Kapital. Bret. Geld. , n. Kapital. Prioritäts- r z / 1 13 J 66 ⸗‚ 2 ?; 53 7a e S8 oHiuns. , j w 3 Tages C ours ö o 250 FI. . 141212 . , Re 6 wird nach erfolgter Bekanntm. 533 724 6 K . S ,,, JJ 250 FI. 2 Mt. 151 iso 6 e, , mer, , . Rubrik ausgefüllt 6 * juuhrliche Verloosung d 1 p amortisirt Hamburg 300 M. Kurz 1590 150 * ie mit 35 pCt. bez. Actien sind v. Siaat gar. S * 111 7 90909 0 9 98988 z * Mt. 3 2 *. ; ; J 39 3 266 6 25. ; ; r n,, 1,411, 800 4 95 ; ö VJ gen, 3 nt 6 6. 6 S i. Berl, Anh. Litt, A. B- 6, 000,000 4 4 . a . u. E kin ,,,, 5. 900, hh 13 1607 0nẽ 56 J J . ö 2 ̃ ö ö. ; ; Teri... . 56, 867 0. Hamburg 6b. uh . 40. do. II. Ser. 1.066, 0 45 98 n. Wien in 20 X! w w ang 1023 do. Stettin - Starg. . 41.824, 9000 4 lᷣ— ö . d9. Potsd Magd. 567 200 1 92 6. / w , ö voy do. Potsd. Magd... 1, 000, 000 4 . ö. 36 . J ureelar? .. JJ 5 . 993 Magd. Halberstadt . ; 16 . do. do. Litt. D. 1,000, 0090 5 997 1 . 29 3. Leipziger --. . ö ö Soo, 00 5 1601 Leipzig Courant im 14 Thlr. Fus. 100 ThIr Z Mit. 2 . 994 do. 1 1P2z1ge h 9 000 900 42 65 h do. Stettine —— 80 h 3 . . J ; 2m 56 2856 24 Halle - Thüringer. .... 9, ; ö Magdeb. Leipziger .. 1,788, 000 4 99 6. V los 7 61 inden: 13,909, 90090 35 945 1 k 1. 009, 000 45 96 Frankfurt a. M. saädd. W. 100 sRhI. 3 Wochen l 1085 1073 Cöln - Minden :..... 13.900. ö ß Hafle - Thüringer. . . . 4.009, 45 985 Eetereburg ö I 112 n Cöln - Minden.. .. .. 3,674,500 45 102 k. et ershurs . . 5. 51.200 5 5 . . . 66 ö ; 7 z 1 mne umd , ,,, ö 1, 051, 2 . 49 35000 S5 io3 r m n , 7 „Jsandhris /e, Kommunal- Papieren ᷣö . 015 8 v⸗ do. . 3. . In läindische Fonds, P egg. e, , . ,,. . . , ge, / ] Rhein. v. Staat gar . 2 ö. ö. . Steele - O llwInke 5 ö . . do. 1 Priorität . 2,487, 25 ; 88 z zf. Brief. Geld. Gem Niederschl. Märkisch. 10, 909, 9000 3 83 kh 6 Stamm- Prior. 1.250, 000 K, . , m, , do, K , Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 4 89 k Frein Aul5 1066 105 Ponunn. Pfandbr. 33 952 85 Oberschl. Lit. A. 2, 253, 100 35 65 104. H ier rl, w,, , ,. re ul s. Frei 11 . * . J . ( s !. It. . . . 5PM Sch. . 8 ö Sebald seh. 3 87 86 Kur- u. Nm. do. 37 2856 do. Lit. B. 2100. 0090 35 65 1025 33. . , w 102 Schlesische da. 3 Cosel - Oderberg... 1.200, 009 43 6 do III. Serie. 2, 300,000 5 102 l ö am. Sch. 2 erb ö i h. u. Nm. Schuldv. 3 lo. Li. H. gar. do. 3 . Breslau - Freiburg , . do Lweigbahn 252,000 45. kerl. Stadt- obl. 5 104 Er. Ek. Anth. Sch . krakau-Obersehl 14800999 4 y . do 46 248,909 5 erl. Stadt- Obl. . ͤ 397 b . . 373969 ͤ do. (0 3* ö . . 13 Berg Mär k U 1.000, 999 / 4 . J Oberschleésische .. 370,300 1 Westpr. Pfandhr. 3. 906 - Erizarichehur 1314 . Stargard - Posen .. 5.9090, 99090 34 3 Krakau- Oberschl 369.000 4 84 k Grolsh. Posen do 1 100 And. Goldm. à 5th. - 13 123 ö Neisse . I. 100,000 14 ,, 3h Mos 3 3636 6 9 . ; 3 rleg - 63 . / . ; 8 * . 2 . 63. lo. 33 99 got ö ö. Magdeb. Wittenb 1.500, 009 4 39 k Steele Vohwinkel. 325, 000 65 696 * Ostpr. Pfandbr. 3 . 935 ( g. 10 II. Ser . . . 82 k . j i ge Bbreslau- Freiburg... 400, Ausländische Fonds. CQuillungs- Bog n. ,, 1. 100,000 5 100 J ; g 955 J Aachen -Mastricht .. 2, 150, 000 4 30 . Russ. Nam. Cert. 5 ͤ oln. nene Efdhr. 4 . 35 ** . . . . / Ausl. Stamm- Act. 883 ** do. Stiel. 2. 4. A. 4 . do. do. 300 FI. 3 122 ö Auslindt. Actien. - ö / gg, , 1 llanb. Feuer-. 37 J ie n,, 3b. 2.959, 9000 5 . d Friedr. Wilh. Nord. s, 000, οαοο ) 4 w Amsterd. Kotterd. Fi. 6.506, S 4 ö. ; 21 * ; z . ( 2 s M !. . do. Engl. Anleihe 47 95 . . ,, . . 40. Prior. .. 5 99 , , , shlr' 30 660 1 ö 40 PFolu. Schatz O. 1 79 79 * 3 IIoll z 705 1nt. * ͤ / lo. do cert. I. 5 927 kurh. Pr 0. a0. 321 zischen Bank-Antheilen 9375 a * kHz. 46 . 3 ) 5 FI. 18 2 . men dn 6 von Preussischen Bank 9335 ; D l L. B.200FI 17 5 4 R. Bad. do. 35 FI. . n , . do. do. L. B. 2 ö 3 7 . Schluss- Cours on r , ,, Frioritᷓts cten pehaupteten sich . * Tem Stamm -Actien erfuhren einen nicht unwesentlichen Rückgang, it. ö 5 ] . s8ee de Asten kisenbahn —)tam ö 1 Die Börse war heute wieder sehr . , und die Cour ler me ö agegen sehr se den einzelne höher bezahlt. . ö . . dagegen sehr sest und wurden einze Stettin, 10. April. Das Wetter bleibt unfreundlich

55 65. 5proz, 89 55. Nord⸗

Paris, S8. April. 3proz.

bahn 121. 265, 420. . Nach der Börse. 5proz. 89. 52 Fonds waren fest.

Auswärtige Börsen.

Breslan, 10. April. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 952 Gld.

Friedrichsd'or 1137 Br. Loutev'or 1125 Gld. Poln. Papiergeld 3proz. Cons. 964, 34proz. 971. Ard.

6 bez. u. Gld. Desterr. Banknoten Sh d. S7 bez. u. Gld. Staats⸗ J Int. 56, 4proz. 85. Seehandl.⸗-Prämiensch. a 50 Rthlr. . Bis? 65 ; ö ; 293 18 1è6pe Div. 5h Br. Posener Pfandbriefe proz. 1007 Br., do. Z33proz. 9. ö . 4 1 . 3 35 ö 6 2 * 99 Br., . 4. l 1 . . ö Schlesische do. Z3öproz. 95 Br., do. Litt. B. 4proz. 99 / Cons. eröffneten und schlossen 906 p. C. u. a. Z. 9 / . 1 . 1 J 9 2 1 R 3531 i l ; . ; h J n, , 369 Um 2 Uhr,. Cons. F. C 96 1 pro Mat 96 a ; . . )) ; 19 2 bez. u. Br., do. Partialloose a 300 Fl. 122 Gld., do. a 60 ; ] ; K 935. 9 Avr Inte blieben bei sehr belebtem Poln. Schatz⸗-Ohligationen a 4 pCt. 797 Br. . ö Amsterdam, S8. April. Juteg. , ö. , 9 Actien: Dberschlesische Litt. A. 1035 Gld., do. Litt. B. Handel nach einigen Schwankungen fast etwas williger als ges In

. . . . PHass, 3 schuldsch. 864 bez. u. Gld. ) ) ; ; ö. Engl. Fonds haben sich während der Börse nicht geändert do. 3 uproz. 2 Br. Fremde Effekten waren bewegter und span. etwas besser. . . ie S iedriger. Gerti 2 73 g 77 B Russisch Der Getraidemarkt war sehr leblos. Weizen 1 Sh. niedrige

Fl. 80! Br., do. Bank-Certif. 200 Fl. 17“ Br. Russisch

, 76 Rr teverschlesisch⸗ . Fonds war fast keine Veränderung. Spanische 1025 Gld. Breslau-Schweidnitz Freiburg 76 Br. Nieverschlesisch den übrigen holl. Fonds war fast keine Veränderung

. l 5 1Br Ser pode Einkäufe höher d sehr gefragt. Russ. Märkische 837 Gld., do. Prioritäts 104 Br., do. Ser. III, waren durch bedeutende Einkäufe ö . gefrag 102 Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) M4 Br, Neisse-Brieg 360 fest; österr., portug. un 1 J. 55 Span. Gld. Krakau ⸗Oberschles. 675 bez. Friedrich⸗Wilhelms-Rord ö .

J . d Russ. 1hrpz. bahn 41 bez. J Stig! S56. Oester. Met. 5proz. 766, 4, Zyproz. 415, 40 1. . ö Me 5pyroz. 931 ] proz. , . , , 55 ) ; ; 9 RGien, 9. April, Met, proz. 935, 4, ) ö. , , . . . f Male he 34 16 , ü ro Sil, proz. 9, , 3. Anleihe 34: 16 5/4 39: 107—1075. Nordbahn 108

Doch s o 8 * x 4. Gloggniß 1111, , 1113. U Wechsel⸗Course. * 4 1 . Mail. 80! 80. Pesth S7. 3.

Paris 56 .

Wien 30.

Frankfurt 99.

, 3 Hamburg 34. Petersburg 1875.

Bank⸗Actien 1084 1081. Wechsel⸗Course.

Amsterdam 1647 Br., 164 Gld.

Augsburg 118 1173.

Frankfurt 1175 1179.

Hamburg 173 1723. /

London 11.51 11 59. K. Gold 1235 Br., 123 Gld. Silber 116 Br. Markt⸗Berichte.

In Fond Actien wenig Geschäft. . , 6 . schlossen flau. Berliner Getraideb er icht Bo . . il ö. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 45 51 Rthlr. Reggen loch 25 26 Rthlr. . vr. Frühjahr 2 Rthlr. verk., 25

54 243

Frankfurt a. Me., 9. April. Das Geschäft in mehreren Fonds war an heultiger Börse belebt. Namentlich waren die 3proz ͤ und 4Iproz. Metalliques im willigen Begehr und stei

Spanier, 5

gend. In allen übrigen Fonds und Eisenbahn n m gn n. „Mai / Juni 25 Rthlr, . 35, 6 ö '' Thei 8 Sher 3 ; hne Be 8 „ü sl; 95! . . G. Umsatz, blieben zum Theil etwas höher und zum Theil ohne Be Zuni uli 235 K Juli ! 8 ; 6 9. wegung. n Juli / Aug. 26 Rthlr. Br., . .

Oesterr proz. Metall. 79 Br., 79 Gld. Bank Actien 112 3 Sept. / Ottbr. 263 Rthlr. bez. , Br.,, 1103 Glö. Baden Partial Loose a 50. 3 v. J. 6 . Gerste, große loco e 0 22 Rthlr. , 1845 zi Rr. 3 h. „lilieine 17— 19 Rthlr.

w, . se a 50 Fl. 717 Br., 71 Gld., do. a 25 K h Qualität 15 —17 Rthlr. armstadt Partigl-Loose a 509 Fl. 71 Br. 14 Gld., r Hafer loco nach, Qualität 165 . 3 . ; Kurhessen Partial-Loose a 40 Rthlr. pr. Frühjahr 50 pfd. 167 Rtihlr. Br., 15 G.

D Fl 25 Bi,. 255 Glo

FJ. 23 r., . ö 9 . 9 ' R J ve ß ry . 5 26

25 Br., 32 Gld. Sardinien Partial Loost a 36 Fr. bet Gebr. Erbsen, Kochwaare 29 32 Rthlr.

8323 52 . *. 1412 . 96368 2 ' 5 Bethmann 32 Br., zes Gld. Spanien zproz; inländ. 30 t Br. e ZFutterwagre 26 28 Rthlr; —ͤ 30 Glo. Poln. 300 Fl. Loose 123 Br., 122 Gld., do. Aproz. Rüböl loco 113 Rthlr. Br., 117 bez. u. G.

* . . . ö Friedrich -Wilhelms⸗ Obligationen a 6601 Fl. 80 Br., 80 Gld. Friehrich Wilh ? ; Nordbahn 42 Br., 117 Gld. Berxbacher 85 Br., 797 Gld. » April/Mai 1114 Rthlr. Br. 113 G. Röln-Minden 95 Br., M3 Güö. Mai /- Juni 118 Rthlr. Br., 41 G.

ö J Juli 11 Rthlr. Br., 103 G. Hamburg, 9. April. 33 proz. p. C. S6 Br., 86) Gld⸗ ö 2. 105 Rthlr. Br., 10 G. St. Präm. Obiig. 89 Gid. G. R. 105 Br. Stiegl. S5 Leinöl loch 117. Rthlr. Bi.

Gld. Dän. 79 Br., 697 Glo. Ardoins 107 Br. proz. 9 pr. April / Mai 114 Rthlr. Br., 11 G. 285 Br., 28 Gld. 6proz. amerik. V. St. 107 Br., 107 Gld. Mohnöl 14 2 14 Rthlꝛ.

Hamburg-Berlin 185 Br. und Gld. Bergedorf 92 Br. Magdeb.— Palmöl 125 2 12 Rthlr.

Wittenberge 58!) Br., 58 Gld. Altona-Kiel 923 Br., 2 Gld. Hanföl 14 Rthlr.

Gl. Elmsh. 25 Br. Köln⸗Minden 94 Br., 934 Gld. Friedrich—⸗ under Thran 12 Rthlr. verk.

Wilhelms Nordbahn 40 Br., 40 Gld. Mecklenhurg 31 Gld. Spiritus loco ohne Faß 14 Rthlr. bez. u. G.

„pr. April 115 Rthlr. bez. u. Br., 113 G

h Lour l 1 n, n ihr, bez, paris , , sn rr. e , April . . St. Petersburg 344. Nai / Zuni 14 Rthlt Bre, 14. G. ondon 13. 0. „Juni Juli 147. Rthlr. Br., 147 G.

Amsterdam 35. 55.

Frankfurt 887.

Wien 176.

Breslau 1523.

Louisd'or 11.3.

Preußische Thaler 515.

Gold al Marco 136.

In Wechseln war das Geschäft lebhaft.

n Juli Mug. 15 Rthlr. Br., 145 G.

Stettin, 19. April. Weizen in loco 46 a 62 Rthlr., auf Lieferung 46 a 52 Rthlr. nach Qualität. 5 ö Roggen 255 a 27 Rthlr. Br., 245 a 265 Rthlr. Gld. Rüböl 115 Rihlr., pr. April 117 Gld., pr. Mat 11 Rthlr. Id.

Spiritus 25 Ritlr. ohne Faß, mit Faß 263 Rthlr. Glv., pr. Juni Juli 25 Rthir. Give, Fe! Au ian Thithlr. Gin.

Eisenbahn⸗Actien

höher begehrt und über Notiz bezahlt. Fonds fest.

52 Rthlr. nach Qualität bezahlt.

Peru ex k erg, l schles. in loco von schöner Farbe, aber , h Wel sche⸗ S8! Pfd. durch Maß zu ersetzen, zu 463 Rthlr., Wspl. schle] N0pfd. abzuladen zu 497 Rihlr.; . . 497 Rthlr., 60 Wspl. 9Y0pfd. abzuladen und , Rthlr. und 50 Wspl. pomm. von der Peene abzuladen zu 51 Rthli

feo. Kahn.

nach Schwere bez., 25 8 h 8 1 5057

Mai Juni S6pfd. 26 Rthlr. bez., pr. Juni Juli 82pfd

zuletzt 265 Rthlr., 86pfd. 26. Rthlr., zuletzt 27 Rthlr. bez., September Oktober 82pfd. 27 Rthlr. bez.

Notirungen im Börsenbuche: ö . ( gefordert, auf Lieferung 46

Weizen loco 46 a 52 Rthlr.

2 Wspl. poln. Weizen

Die Umsätze seit gestern bestanden in 62

. ; 30 9 sn 9pfd. sehr schön ge S8zpfd. 51 Rthlr. schwimmend, 150 Wsp. S9pfd. sehr schön ge

; era abzulade zu 52 Rthlr.; 60 Wspl. gell e von Bromberg abzuladen, zu 52 3 60 X lappert, von 8 Pfd. schwer, bi

52 Wspl. 89 3pf., schwimmend zu

50 Wspl. desgl. 49

Roggen 255 a 27 Rthlr. J h 25 Rthlr. schwimmend bez., pr. Frühjahr 26 Rthlr. für S6pfd. bez.; pi 26 Rthlr

loco gefordert 244 2 265 Rthlr.

2 83. 266 3 zuletzt 25 Rthlr. für 8S2pfd., 25

6. s ö. . ö 1 Rel ez auf Gerste 18 a 23 Rthlr. gefordert, loc 213 Rthlr. bez., au

Lieferung für 75 76pfd. schles. 21 Rthlr. bez

Hafer 15 a 179 Rthlr. gefordert. Erbsen 27 a 35 Rthlr. gef. Heutiger Landmarkt:

ö . . Weizen. Roggen. Gerste. fer 9 sen, 18 a2 50 2 86. 20 6 21 ,, ) 3

Heu: 165 a 225 Sgr. pr. Et

Stroh: 7 Rthlr. 5 a 8 Rthlr. 5 .

Rüböl 117 Rthlr. loco gefordert, pr. April 11 Rthlr. b zahlt, pr. Mai Juni 11 Rthlr. bez

Leinöl 11 Rthlr. bez .

Spiritus aus zweiter Hand ohne Faß 255 96 gefordert, mit

Fässern 263 50 bez., pr. Juni / Juli 25 55 bezahlt, pr. Juli / Aug

245 56 bez., pr. August 24 0 bez. ö. . Thimotheesaamen 10 Rthlr gefordert, 9 Rthlr. auf kurze

Lieferung bezahlt. . Rappkuchen 114 Rthlr. bez., Zink 45 Rthlr. loco gef. J Schott. Heringe Cron und kull brand 1 Rthlr. versteuert,

35 Rthlr. unverst. gefordert, ungestempelte 47 Rthlr. verst.,

Rthlr. unverst. gefordert. . Pernauer Leinsamen 107 Rthlr. versteuert gefordert und be—

l d H versteuert gefordert und b zahlt; memeler zahlt; rigaer 115 Rihlr. ! rte nern geford . . 6 memele

9 Rthlr. versteuert gefordert, 9 Rthlr. versteuert bezahlt Rüböl 1ma 115 Rthlr. verst. gef. und bez. . .

. s sansche 10! 1052 Rthlr. verst. gef., 10) Rthlr Pottasche, Kasansche 107 a 1 verst. gef.,

verst. bez. . ö. .

Braun Berger Leberthran 24 Rthlr. verst, bez. . Nach der Börse: Roggen pr. Mai— Juni 86pfd. 264 Rthlr.

Geld. . . ö

zink 1000 Ctr. zu 45 Rthlr. gehandelt

. Rthlr. gesordert

Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 19. April. ier rb. 12 80. 44K proz. 705. Span. 297. Wien 1024. Hamburg, 10. April. Berlin Hamburg 785. Köln⸗Min den 955. Magdeb.-Wittenb. 58. Nordb. 40 Getraide flau und ohne Umsatz. Paris, 9. April. 5proz. 89. 60. 3proz. 565. 60 Amsterdam, Y. April. Span. 3Zproz. 294 Met. 5proz. 76. Stiegl. 853.

3 Hope S865.

c

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. ;

Beilage

Reichsvorstandes ungefähr die Hälfte gebildet haben würden, so

633 Beilage zum Preußischen Staats- Anzeiger.

M g.

Freitag d. 12. April.

1

zarter Mittel zuziehen könne, wäre gegenüber dem von Sachsen und Hannover seit dem Mai 1849 befolgten Verfahren eine nicht zu berückichtigende Einwendung. Werde auch nicht beabsichtigt, dem formellen Rechte durch materiellen Zwang Nachdruck zu geben, so könne doch bald der Tag erscheinen? wo das Recht mit gutem Erfolge geltend zu machen sei. Der Ausschuß finde daher in dem Verhältnisse zu Hannover und Sachsen einen nicht unwichtigen Grund, der Annahme des unveränderten Verfassungs⸗Ent—

9 Deutschland

Deutsche Angelegenheiten. Erfurt. Verhandlungen der Volks— hauses. Ohberst Mosle.

Markt⸗Berichte.

wurfes zuzustimmen. Es wäre eine trübe Aufgabe, die Nachtheile herzuzählen, welche sich daraus entwickeln, daß die beabsichtigte Bildung einer Centralgewalt noch nicht vollzogen wurde, oder nachzuweisen, wie sehr den Gegnern des Bundesstagtes außerhalb seiner Gränzen für die in den mannich⸗ faltigsten Formen auftretenden Versuche, sein Zustande kommen zu hindern, dadurch Vorschub geleistet wird, daß ihnen nicht ein ge— schlossener Körper mit einer dirigirenden Spitze gegenüber steht. Die unveränderte Annahme des Entwurfes und nur sie schafse die Möglichkeit für die baldige Einsetzung einer zu entscheiden und zu handeln berechtigten und fähigen Spitze; die Herbeiführung einer berechtigten Bundes Regie⸗ rung werde dagegen in eine unabsehbare Ferne geschoben, wenn das Parlament den Verfassungsentwurf nicht unverändert annehme, da durch den Vorschlag von Abänderungen die Pflicht zur Ein= setzung eines Fürstenkollegiums erloschen sei. Der Vorschlag zu einem solchen Verfahren geht von der in dem Statut des Bünd⸗ gung . nisses vom 26. Mai, in der Cirkulardepesche vom 28. Mai, in der zahlreich sind die Bedenken, welche der Bejahung dieser Frage Denkschrift vom 11. Juni 1849 ausgesprochenen Rechtsansicht aus, entgegengestellt werden. Der Verfassungsentwurf ist mit erhebli daß die Zustimmung des Parlaments den Entwurf vom 26. Mai chen Mängeln behaftet; berechnet auf einen Bundesstaat von gro ohne Weiteres zu einem für alle ihm zugetretenen Staaten ßer Ausdehnung, enthält er Manches, was auf den engeren Ver verpflichtenden Gesetze erhebe. Dadurch ist dem Parlamente band völl g unanwendbar, Anderes, was für ihn unangemessen und die eigenthümliche Stellung geworden, daß in seinen Händen aus—⸗ schädlich ist. In den Abweichungen zwischen den im Entwurfe vor— schließlich die Macht ruht, die rechtliche Existenz des Bundesstaates geschlagenen Grundrechten und den gleichartigen Bestimmungen der zu beschließen. Der Bundesstaat trägt vermöge seiner natürlichen preußischen Verfassung liegt eine große Schwierigkeit für die preu— Bedingungen zwei divergirende Elemente in sich, wovon das eine ßische Regierung und die preußischen Abgeordneten. Da in fast zur Lockerung, das andere zur Verschmelzung draͤngt, und wovon das illen übrigen Staaten der Uniön die durch den Reichsver— erste in den die partikulare Selbstständigkeit der einzelnen Glieder

——

lichtamtlicher Theil. Dent sehland.

Deutsche Angelegenheiten.,

Erfurt, 10. April. (Erfurt. Ztg.) Der Bericht des Ver fassungs-Ausschusses des Volkshauses, welchen die Abgeordneten ECamphausen und Goltdammer erstattet haben, behandelt nach einer kurzen Einleitung folgende, den Kern der ganzen Berathung bil— dende Frage:

Soll dem Volkshause empfohlen werden, zu beginnen mit der nnahme der Vorlagen der Regierungen in unveränderter Fassung ohne Bedingung und ohne Vorbehalt?

weser Erzherzog Johann im Reichs Gesetzblatte verkündeten vertretenden Regierungen, das zweite im Volkshause seinen Sitz hat. Grundrechte Geltung erhalten haben und weiter gehen, als Man darf, um sich der vollen Bedeutung ber Stellung bes die im Verfassungs Entwurse vorgeschlagenen, so würde die Parlaments bewußt zu bleiben, den geschichtlichen Verlauf der

Annahme der letzteren die betreffenden Staaten nur berechtigen, nicht verpflichten, ihre Gesetzgebung zu ändern, während Preußen verpflichtet wäre, ohne und selbst wider den erst kürzlich ausgespro⸗ chenen Willen der gesetzgebenden Gewalten Bestimmungen einer Verfassung zu ändern, die nach langen und schweren Verhandlun

3tande gekommen ist. Dieske Verpflichtung würde jetzt um

schiedenen Ursachen, die das in Frankfurt a. M. unternomniene Weik zu einem erfolglosen Ausgange führten, ist ine der wichtig⸗ sten die, daß die Regierungen sich nicht über gemeinschaftlich der frankfurter Versammlung zu machende Vorschläge einigen konnten.

deutschen Angelegenheit nicht unberücksichtigt lassen. Von den ver

, . ; 16 u Preußen übernahm, nachdem es die auf eine späterhin gescheiterte 10 me! J Zwang erscheinen da dem preußi Verfassung gegründete erbliche Kaiserkrone abgelehnt hatte, die chen nicht mehr in den Genossen des Bundes eine gleich ungeheure Aufgabe, dem Verlangen der Regierungen nach Ver— sroße, sondern (ine viel geringere Bevölkerungszahl gegenübersteht. ; ! ‚⸗

einbarung und zugleich dem Anspruche des Volkes auf eine deutsche

ne andere Schwierigkeit bildet die Zusammensetzung und volker Verfassung gerecht zu werden. Preußen gewann durch die Bekannt⸗

echtliche Stellung einer Regierung, von der zwei wichtige Rlicder, machung des vereinbarten Entwurfes und durch seine ersten Erfolge Daunover und Sachsen, sich zur Zeit ausschließen. Der Versuch, einen mächtigen Bundesgenossen zur Beschwichtigung der in Deutsch—

n dem Reichsoberhaupte selbst die ausführenden und die legisla⸗ land

sy9 rr s MO X 2. . z herrschenden Bewegung. Kaum hatte“ sich diese gelegt. lis Functionen zu trennen, die ersteren dem Reichsvorstande, die gung ich se gelegt,

aue ie Erfahr zewies zi erläßlis e. ‚. ö sa en fe; ud eren dem Fürsten Kollegium zuzutheilen, ist gewagt und mil den 396 . e el erf el go n , ssnsen, zedingungen einer parlamentarischen Regierung schwer vereinbar. Vertrages die Abgeordneten zweier verbündtten Staaten in Erfurt Unzulcsig aber ist es, daß der Reichsvorstand, welcher durch fehlen. So hat das Parlament bie Metht erhalten, durch ein ein die Stimmenmehrheit des Fürstenkollegiums zur Einlegung des Veto faches Ja der Verfassung Gültigkeit zu verfchaffen wäh genöthigt werden kann, auch durch Stimmenmehrheit genöthigt werden rend durch Annahme von Abänderungen ein? Lockerung des Verträ= könne, wider Willen auf das Veto zu verzichten. War die se Beschränkung ges in Aussicht steht. Wo Macht ist, da ist auch Verantwortlichkeit, zu beanstanden für einen Verband, von welchem die Staaten des und diese steigt dadurch, daß nach dem Ermessen des Ausschu sses , , ge . dem Parlamente kein Mittelweg zwischen Erhaltung und Vernichtung Aird sie noch viel weniger zu billigen sein mit Rücksicht auf den der bindenden Kraft des Verfassungs Entwurfs offen steht. Die für jetzt beschränkteren Umfang des Bundesstaates und auf das Ver Abgeordneten des Volkshauses haben im Namen, so wie im Gerst⸗ hältniß seiner Glieder. Sollte, wie z. B. in Fällen, welche die des von ihnen vertretenen Volkes eine Entscheibung zu treffen Zelbstständigkeit und Kompetenz der Regierungen der Einzelstaaten welche der Form nach lautet: ob der Verfassungs Entwurf unge in? berühren, das Interesse Preußens und der übrigen Bundesgenossen dert oder nur mit Aenderungen angenommen werden soll, während ein entschiedenes sein, so würden diese sowohl die Macht haben, der Inhalt ist: ob sie das Recht des Volkes auf Verwirklichung einem ihnen nicht erwünschten Parlamentsbeschlusse die Ge des Bundesstaates nach dem vorgelegten Entwurfe erhalten oder versagen, als auch die Macht, der preu⸗ darauf verzichten wollen. Freilich sei durch die Festhaltung oder Festlegung eines formellen Rechts für die praktische Politik, für die Gründung des Bundesstaats und die Ausführung der Verfas sung wenig gewonnen. Aber so wie die verbündeten Regierungen ihren Rechtsanspruch gegen Hannover und Sachsen nicht aufgeben, wenn sie sich auch vielleicht nicht entschließen werden, seine Anerkennung zu erzwingen, so bestehe auch für die gesammte Bevölkerung der verbündeten Staaten ein großer Unterschied darin, ob ihr Recht einstweilen schlummere, oder ob ihre Vertreter in Erfurt es begra⸗ ben. Es ist unbedingt anzuerkennen, daß der durch das Bündniß eingeschlagene Weg nicht nothwendig zu der beengten Alternative führen mußte er hätte vielmehr zu einem ganz anderen Ziele führen kön nen, wenn nicht das Bündniß als ein in drohender Gefahr zu er ͤ

nehmigung zu 2 ßischen Regierung einen ihr nicht erwünschten Parlaments⸗ beschluß aufzudringen. Abgesehen von der Schwierigkeit und Schwer⸗ fälligkeit in der Handhabung der Reichsgewalt durch ein Fürsten Kollegium, ist die Verfassung zwar verschwenderisch in der Gewäh rung von Rechten, aber sparsam in der Gewährung von Mitteln, ihnen Nachdruck zu verleihen und ihre Ausübung zu erleichtern der zu sichern. Eben so vermißt man das Recht der Reichsgewalt, sich Einnahmequellen zu verschaffen, da das Mittel der, Matrikular Umlagen, über deren Eintreibung in Fällen der Zögerung oder Weigerung die Verfassung schweigt, erfahrungsmäßig unzureichend und nicht geeignet ist, zur Grundlage einer vom Bundesstaate ab⸗ zuschließenden Anleihe zu rienen. Die von drei zu drei Jahren

wiederkehrende Befugniß eines jeden der beiden Häuser, nicht nur pgreifendes und nach geleistetem Dienste abzuschüttelndes Auskuunfts 1 Oi 1 ( 4 ; s . . . 2 3 2 . sottz das außerordentliche, sondern auch das ordentliche Budget zu ver mittel behandelt worden wäre. Blieb der Verband ein allseitig

treuer, so konnte der Entwurf dem Parlament wesentlich verbessert vorgelegt und die Perfassung durch Erklärung und Gegenerklä rung, Vorschlag und Gegenvorschlag, Annahme und Ablehnung schließlich festgestellt werden. Eine so reine, klare und ehrenvolle nungrzig begnügen, daß nach erfolster Annahme, durch weitere Be- Stellung war dem Neichstage man möchte trauernd sagen, nach schlüsse die erforderlichen Aenderungen herbeigeführt werden können, dem alten über Deutschland schwebenden Verhängnisse nicht ohne daß eine Gewißheit über das wirkliche Zustandekommen der beschieden. Der Ausschuß hält die eigenthümliche Stellung der Beschlüsse, über ihre Legalität und Wirkung gegeben ist. Auch wird Volksvertretung gegenüber dem von den verbündeten Regierungen sofortige unveränderte Annahme von dem Kommissarius des abgeschlossenen Vertrage für einen wichtigen Grund der unverän Verwaltungsrathes keinesweges empfohlen, sondern dringend wider derten Annahme des Verfassungs- Entwurfs. Nehme das Parlament rathen. . a U ö. J. . Abänderungen vor, so beginne es hatsächlich damit, den bestehenden ie onen n ,, . karin Vertrag aufzulösen, und nach beendigtem Revisionswerke lasse enthaltenen Vo schläge mit den sie begleitenden 1hnständen zusam sich folgender Gang voraussehen: Preußen werde bei einem menfaßt, so gestaltet, daß en Aufgaben gehört, entsprechenden Ausfalle der Revisions - Arbeit sofort die Verfas ihnen gägenüber Bedenken, Zweifel, 2 96 und Vesorgnisse anzu- sung annehmen und die übrigen Staaten zum Zutritte auffordern, häufen. Größere Aufmerks mme , bedarf die Rich— natürlich unter der Voraussetzung, daß eine genügende Zahl von ung, welche das Gebiet der nr, , und zu einem Staaten dem Beispiele Preußens folgen werde. Treten nicht alle positlven Resultate gelangen will. en Beltshaus hat ö. hohes verbündeten Regierungen den Vorschlägen des Parlamentes bei, so Interesse, nichts zu thun, wodurch , den Ausgang muß die Vereinbarung von neuem aufgenommen werden. . des von dem Ver raltungsrathe . 9 Mee ö,, Han⸗ Es ist noch erinnerlich, daß nach Abschluß des Bündnisses vom J ö ,, är die baversche Regierung geneigt war, das erfurter Parla- schaft dem Parlamente Mitthei . Tem . . 3 ö ment zu beschicken, wenn es ihr nur erlassen werde, daß der Verfasfungs lichen Eintritt von Hannover un . 9. . . w urch entwurf auf Grund der Zustimmung des Parlaments für sie Rechtskraft die Regierungen der. gengwiten beiden ö. rede hen e angenen erhalte. Jedenfalls würden weder Bayern noch Hannover und Sach- Verpflichtungen befreit werden könnten. 3 66 fo n ern der sen erheblichen Grund haben, die Beschickung des erfurter Reichs⸗ Einwilligung Hannovers und i ü, 3 6 so n dem tages zu fürchten, wenn sie darauf rechnen könnten, daß derselbe Dafürhalten des Ausschuste das Vol n, . . Jort⸗ damit beginnen werde, dem Entwurfe vom 26. Mai die bindende Cestand der . . . Ga . , n, Kraft zu, nehmen. Geschieht Letzteres, so kann die Revisionsarbeit daß es fürs Erft den Verfassungs-Entwurf im Ganzen ohne Aen“ ö 64 ö. n, . . , . e, ,. . nimmt. ö ! Hutachtens erlangen. Wollte das Parlament die ihm übertragenen , ein solches dem Inhalte der Verfassung fremdes Mottv Rechte aus den Händen geben, so könnte es full den . r

ber Annahme dem Parlamente den Vorwurf der Anwendung un gen allein die vorläufig zu treffende Vereinbarung überlassen und

werfen, wird ebenfalls für gefährlich gehalten. .

Im Angesichte solcher und anderer Mängel und Gefahren ist es eine schwere Anforderung, von vorn herein Bestimmungen an zunehmen, die man für unzweckmäßig hält und sich mit der Hoff

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brauchte nicht auf die unfruchtbare Berathung über die beste Ver— fassung für ein unbekanntes Bundesgebiet Kraft, Zeit und Geld zu verwenden. Stellt das Parlament die Bunde osta or verfassung nicht endgültig fest, so werden auch pic einzelnen Staatsregierungen ihren eigenen Kammern gegenüber nicht mehr in derselben erechtigung sein wie gegenwärtig, da z B. die preußischen Kammern durch Art. 118 der preußischen Ver fassung den König ermächtigen, in dieser die wegen des deutschen Bundes staates nothwendigen Veränderungen vorzunehmen. Da⸗ durch aber, daß das erfurter Parlament das ihm übertragene Recht in die Hände der Regierungen zurücklege, würde die Bedeu⸗

herabgedrückt werden.

Sind die Besorgnisse vor den Gefahren der unveränderten Annahme so groß, daß man zu dem Entschlusse gelangt, den Ent— wurf nicht ohne Aenderungen anzunehmen, so sollte man die Ab— änderungen, die man für zweckmäßig hält, aufführen und den Re= Rerungen anheimstellen, die Einleitungen zu einem abgeänderten Entwurfe ausschließlich unter sich zu treffen.

Die unveränderte Annahme des Verfassungsentwurfs, vielleicht begleitet von dem Zustimmungs⸗Anerbieten bes Parlaments zu manchen Modificationen desselben, wird und muß eine rasche Entscheidung her— beiführen. Sie giebt der Krone Preußen das Recht, die Reichs vorstand⸗ schaft in die Hand zu nehmen und die verbündeten Regierungen aufzu⸗ fordern, zur Bildung der Unionsregierung und zur allmäligen Aus⸗ führung der Verfa ssung mitzuwirken. Entschlossenheit und Festig⸗ keit werden auf diesem Wege unzweifelhaft zum Ziele führen; soh— ten aber bei seiner Verfolgung Verhältnisse eintreten, welche zu be wältigen nicht in der Mächt' der Willigen läge, so wird Preußen der deutschen Nation offene Kunde geben können von dem Wege, den es gegangen, und sollte dermaleinst das schlummernde Recht erwachen, so wird es in Preußen seinen ersten und treusten Bun⸗ desgenossen suchen.

Der Verfassungs⸗Ausschuß hält dafür, daß das Volks— haus genau die Stellung den Regierungen gegenüber einnehme, in welcher die Regierungen sich dem Parlamente gegenüber befin⸗ den. Wie die Regierungen sich im voraus gebunden haben, unter dem Vorbehalte der Zustimmung des Parlaments, so möge auch das Haus sich im voraus binden unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierungen. Es wird den Regierungen das Anerbieten ge— macht werden können, die vorgeschlagenen Modificationen sowöhl im Ganzen, als in einzelnen Punkten anzunehmen. Diesem Wege entspricht folgender Antrag:

I. Die Versammlung wolle beschließen: 1) daß das Volks— haus dem Entwurfe der Verfassung des deutschen Reichs vom 26. Mai, so wie dem Wahlgesetz und der interpretirenden Denkschrift vom 11. Juni v. J., unbedingt seine Zustimmung ertheile; 2) daß das Volkshaus ebenfalls der Additionalakte in unveränderter Fas⸗ sung zustimme; 3) daß aber, gleichwie die Regierungen sich unab änderlich an den Entwurf der Verfassung gebunden haben unter der einzigen Bedingung der Zustimmung des Reichstages, auch das Volkshaus sich binde an die zu beschließenden Modificationen des Entwurfes, die es den Regierungen anbiete Fin der Art, daß es hiermit im voraus seine Zustimmung zu denselben ausspreche, wenn die Regierungen sie im tk anzen oder in einzelnen Punkten anneh⸗ men; daß hingegen bei Nichtannahme der Modificationen oder ein⸗ zelner derselben die betreffenden Bestimmungen des angenommenen Entwurfes zu Recht bestehen bleiben.

Die weitere Erörterung führte zu dem Nachweise, daß die drei

Theile des Antrages füglich im Volkshause als ein Ganzes betrach— tet werden könnten, und zu folgendem Amendement II.

l) Die Anträge des Referenten werden ungetrennt angenom— nien. 2) Anstatt der Worte ad 3 des Antrages: „an die zu be— schließenden Modificationen/ ist zu sagen: „an die hierunter ver— zeichneten Abänderungs⸗Vorschläge?“ Ein anderes Mitglied em pftehlt, an das Haus den Antrag zu stellen;: ;

III. Daß vor dem definitiven Beschlusse, ob die Vorlagen un⸗ verändert angenommen werden sollen oder nicht, mit Berathung der Vorlagen, insbesondere der Abänderungsvorschläge, vorgegangen werde. Die Motive zu einem weiteren an das Haus zu bringen= den Antrage sind dem Berichte als Minoritätsgutachten beigeschlos sen; er lautet: .

IV. Dasselbe wolle beschließen, die gebilligten Abänderungs⸗ vorschläge zur Kenntniß des Verwaltungsraͤthes zu bringen, damit die verbündeten Regierungen über deren Annahme gehoͤrt werden, und sich die weitere Entschließung vorzubehalten, wenn die Ab— änderungsvorschläge nicht angenommen werden sollten. wurde noch folgender Gegenantrag gestellt:

V. Das Haus wolle beschließen: 1) eine sorgfältige Prüfung der Verfassungsvorlagen, jedoch in abgekürzter Fo: vorzunehmen; 2) nach vollendeter Prüfung die beschloffenen Abänderungsvorschläge zur Kenntniß des Verwaltungsrathes zu bringen, damit die verbündeten Regierungen über deren Annahnn« gehört und durch deren Zustimmung das Verfassungswerk gefördert werden könne. Bei der Abstimmung erhielt keiner der gestellten An träge die Mehrheit der Stimmen im Ausschusse; sie wurden abae lehnt: J. mit 11 gegen 10. II. mit 15 gegen 6, 111. mit 11 10, 1IV. mit 16, gegen 5, V. mit 15 gegen 6 Stimmen, so d Ausschuß einen Mehrheitsantrag dem Hause nicht vorlegen

Der Bericht handelt fodann von den Abänderunge welche der Ausschuß dem Hause empfiehlt. Diese bezie sich zunächst auf den Verfassungs⸗ Entwurf, resp. das die Neichsgewalt, das Reichsoberhaupt, ven Hieichstag die Grundrechte. Indem wir das Ausführliche darüber den richten der Sitzungen des Volkshauses vorbehalten, glauben wir doch Folgendes hervorheben zu müssen: Statt des ersten Absatzes des 5. 99 empfiehlt der Ausschuß zu setzen: Ein Reichsbeschluß kann nur durch die Uebereinstimmung beider Häuser einerseits und sowohl des Reichs vorstandes, als des Fürstenkolleg iums andererseits gültig zu Stande kommen. Der zweite Satz von Nr. 6 in §. 101 soll so gefaßt werden Diesem (dem Staatenhause) steht innerhalb des Gesammtbetrages des ordentlichen Budgets, so wie derselbe anf dem ersten Reichstage oder durch Reichsbeschlüsse festgestellt ist, nur das Recht zu, Erinnerungen und Ausstellungen zu machen, über welche das Volkshaus be— schließt.

Alinea 4 des §. 141 soll folgende Fassung erhalten: Ueber Preßvergehen, welche das Gesetz nicht ausdrücklich ausnimmt, wird durch Schwurgerichte geurtheilt; ferner der zweite Satz des §. 144 so abgeändert werden: den bürgerlichen und staats bürgerlichen Pflichten darf dasselbe (das religiöse Bekenntniß) keinen Abbruch thun. §. 147, betreffend die Eidesformel, soll gestrichen werden; eben so das erste Alinea von S. 148 und der §. 149, und dafür der S. 148 diese Fassung erhalten: Die Religionsverschiedenheit ist kein bürgerliches Ehehinderniß. Für jede gesetzlich zulässige Ehe hat das Gesetz eine gültige Form der Eingehung zu er f.

Endlich

tung der repräsentativen Verfassungs formen für Deutschland tief