1850 / 100 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

J.

ren.

nahme empfohlen: Eine vorgängige Genehmigung der vorgesetzten Dienstbehörde ist nicht nothwendig, um öffentliche Beamte wegen

ihrer Handlungen gerichtlich zu verfolgen. soll so gefaßt werden: Volksversammlungen unter freiem Himmel, auf vorgängige obrigkeitliche Erlaubniß der setzes unterworfen sind. Ferner t Dieses Recht (Vereine zu bilden) soll durch lein regel beschränkt werden, in 8. U betreffend die Aufhebung der Fideikommi des Alinea 2 von §. 76 in: Ausnahmen (des Gerichtsverfahrene) bestimmt das Gesek, pfohlen.

Die Bestimmung à des : Die Betheiligung des Staates bei der Gemeindevorsteher) bestimmen die Landesgesetze. 8.

sse, so wi

die Garantie für ö stämme, wird zur Streichung empfohlen.

Der Ausschuß k 9 und der? sicht auf di

ten. Alinea 1 des §. 154 lautet nach dem Vorschlage des Aus⸗ schusses: Die öffentlichen Lehrer haben die Rechte und Pflichten der Staatsdiener. 8. 158 wird in folgender Fassung zur An⸗

Diese Bestimmung bezieht . welche auch in Bez Verfügung des Ge⸗ wird die Streichung de ; e vorbeugende Maß⸗ [66 und die Streichung des 8. 168, ie die Veränderung von der Oeffentlichkeit vom Ausschusse em⸗

8. 182 sod folgende Fassung erhalten: Anstellung der ersteren (der . 186, betreffend die Nationalität der nicht deutsch redenden Volks—

zeantragt sodann die Annahme des Wahlgesetzes zsobitfonalakte in unveränderter Form und schlägt in Ruck ein der Eröffnungsbotschaft verlangte Ermächtigung als Anhang zur Additionalakte folgenden Zusatz vor: Die Versamm— lung wolle beschließen, daß auf den Antrag der verbündeten Re gierungen das Volkshaus den Reichsvorstand ermächtige, so lange Holstein und Lauenburg oder einer dieser Staaten außerhalb des

634

s Satzes:

Verfassung auf die

der Verfassung (CG. G.)

mächtigten Lepel behauptet.

Bundesstaates stehen, mit denjenigen zum Bündnisse gehörigen

Staaten, welche für jetzt eine freiere Bewegung

bei Regelung

schließlich den Antrag: Die Versammlung wolle beschließen, daß wäh⸗ rend des bis zur vollendeten Einführung der Verfassung verfließenden Zeitraumes die Ausübung derjenigen Rechte der Regierungen und der Volks-Vertretung in den einzelnen Staaten, welche nach der Unions⸗Regierung übergehen, nach Zeit und Umfang und in dem Maße in den ein— zelnen Staaten aufhören solle, als deren Ausübung durch die Unions-Regierung unter verfassungsmäßiger Mitwirkung des Par— laments übernommen werden kann und übrigens dem Ermessen des Verwaltungsrathes und beziehungs⸗— weise der Unions-Regierung anheimgestellt wird, bis zur nächsten Parlamentssitzung die fortschreitende Einführung und Ausführung in geeigneter Zeit und Weise zu bewirken.

hat bei seiner, vor einigen Tagen erfolgten Rückkehr im Schooße des Verwaltungsrathes, namens der oldenburgischen Regierung, die befriedigendsten Erklärungen abgegeben. unterrichteten Kreisen von dem Großherzoglich hessischen Bevoll

und das Parlament

Nov. 57 L. Leinsamen

Il.

und

übernommen wird; indem

270

2 165 Gleiches wird in wohl⸗ 31 2 30. Fl.

wie

ihrer Handelsgesetzgebung und ihrer Handelsbeziehungen zu .

* uicht verbündeten? Staaten innerhalb und außerhalb Markt ⸗Berichte. Deutschlands und eine en,, ihr d,, , . Am sterdam, 8. April Weizen zu vorigen Preisen an durch besondere Kousular⸗ Agenten in nspru b genommen Konsumen let 4 . 9 pril. Weiz n. 3 6 6 haben, die nöthigen Vereinbarungen unter . Wahrung ; der 31 fr bie 26 ö.. 530. 31pfb. ö bunt, poln., . 2 Il. Alinea 2 des §. I59 Interessen der Union zu treffen, und solche dem nächsten Reichstage 266 zl e 4 . , 275 Il, 122pfd. neuer fries. ec sich nicht auf zur definitiven n, , , J . . 9. 9 „„ 129pfd. kubnnka. 242 Fl., 130pfd. neuer oberländ.

; e eine ng zur Additional⸗Akte ste isschuß no ö ; . -

Bezug Als einen Anhang z ione te stellt der Ausschuß h Röggen sill; tzopfd. Idlon, is zi, l18pfd. rhein. Us zi,

117pfd. getrockn. 124 Fl., 124pfd. neuer inländ. 127 531. Gerste wie früher mit wenig Handel; 1605pfd. neue fries. Win tergerste 108 Fl. an den Mühlen. . Hafer etwas angenehmer. Buchweizen mit kleinem Handel amersf. 1650, 152 Fl., 120pfd. holst. 144 Fl. Kohlsamen auf 9 Faß im April 717 L.,

preishaltend; Sept. 56 L., Okt

früher; 11H0, 111, 1129fd. petersb. 267

Rüböl gleich und auf Lieferung flau, doch später etwas bes

ser; auf 6 Woch. 42 Fl., effekt. 41 a 3 Fl., Mai 41, 41 a 41; . *. ) . T So 34 331 z R 9 241 123 ; 344 1 Der oldenburgische Bevollmächtigte, Oberst Mosle, Il. Sept. 34 335 a * Bl, Ott. u, Nov, 3M, 334 a2 34 Fl. ; Dez. 345 a 34 Fl. Leinöl nicht williger; auf 6 Woch. 32 Fl., effekt. 31 Fl., Mal

Hanföl auf 06 Woch. 374 Fl. effekt. 36 Fl. Rübkuchen 52 Leinkuchen 6

a 55 FI.

.

X,, , ., e, d,.

Bekanntmachungen.

147 Oeffentliche Ladung.

Auf den Antrag der Kontrahenten werden alle die— jenigen, welche an den in Maßgabe eines zwischen dem Gutsbesitzer v. Hagemeister auf Clausdorf und Solken dorf und der Freiherrlich v. Klot⸗Trautvetter⸗Hohendor⸗ ser Majorats-Kuratel unterm 10. Juli 1848 abgeschlos- senen Tauschvertrages von dem Gute Clausdorf gegen die sogenannten Solkendorfer Höfe cum pert. an das genannte Masorat abgetretenen, dem Gute Hohendorf einverleibten, zu 115 Morgen 165 IRuthen alten pommerschen Maßes ermittelten Guts-Antheil aus ir— gend einem Grunde Ansprüche zu haben glauben oder der Wirksamkeit des gedachten Tauschvertrages zu wi⸗ dersprechen gemeint sein sollten, hiermit geladen, solche ihre Gerechtsame in einem der folgenden Termine:

. a

jedesmal Vormittags 11 Uhr, im Königlichen Kreisgericht hierselbst gehörig anzumel den und auszuführen, widrigenfalls selbige mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und ihnen dieserhalb ein ewi⸗ ges Stillschweigen wird auferlegt werden.

Stralsund, den 4. März 1850.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. (gez) Noeldech en.

5031 ö

Der Major a. D. Louis Humbert ist hierselbst am 5. April 1818 ohne Hinterlassung bekannter Erben ver— storben. .

Es werden daher alle diejenigen, welche an dem Nachlasse desselben als Erben Ansprüche zu haben ver— meinen, aufgefordert, binnen neun Monaten und spä— testens in dem auf den 4. September 1850, um 11 Uhr Vorm. , vor dem Herrn Obergerichts-Assessor Lesser in unserem Parteienzimmer anberaumten Termine sich zur Nach— weisung ihres Erbrechts zu melden, widrigenfalls der gedachte Nachlaß als herrenloses Gut dem Königlichen Fiskus zugesprochen werden wird.

Neisse, den 3. September 1849.

Königliches Kreisgericht. J.

Abtheilung.

E 604 Cdils dl. Tita to n. Gegen den Handlungsdiener Gustav Goldberg ist die Kriminal⸗Untersuchung wegen wiederholten Betruges er— öffnet worden. Derselbe ist angeklagt, unter falschen Vorspiegelungen von dem Buchbindermeister Müller und dem Schlächtermeister Ziems Darlehen zum Betrage von 100 Thlr. und 250 Thlr. entnommen und sich demnächst von Berlin heimlich entfernt zu haben.

Zu seiner Verantwortung haben wir einen Termin auf den 11. Juni 1856, Vormittags 9 Uhr, Molkenmarkt Nr. 3 im Gerichtsgebäude anberaumt, zu welchem derselbe hierdurch mit der Aufforderung vorge⸗ laden wird, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichtshofe so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß notz seines Ausbleibens mit der Untersuchung und Entscheidung verfahren wer—

den soll. Berlin, den 28. November 1849. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. II. Deputation für Verbrechen.

1651 Haus⸗ Verkauf.

Auf Requisition der Erben des verstorbenen Herrn Amimanns Lerche zu Gernrode soll das denselben zu— gehörige, vor hiesiger Stadt belegene, vormals Nithack— sche Wohnhaus sammt Garten

am 29. April d. J.,, Morgens 10 Uhr, an Ort und Stelle öffentlich meistbietend verkaust, even— tuell ganz oder in einzelnen Theilen vermiethet werden. Die Vedingungen sind vor dem Termine bei dem Man— datare der Requirenten, Herrn Notar Otto hierselbst, zu erfragen. .

Blankenburg a. H, den 14. März 1850.

Der Notar Röm cke.

Aachen⸗-Düsseldorfer Eisenbahn.

189 Betanntmachun g.

in Aachen ihren Sitz nehmen und ihre Geschäfte mit dem 27. März d. J. beginnen wird.

Zu Mitgliedern derselben habe ich ernannt:

1) den Regierungs- und Baurath Prange zu Arns—

berg, welcher zugleich den Vorsitz führen wird,

2) den Regierungs⸗Rath Mothes.

Die Ernennung eines dritten Mitgliedes bleibt vor— behalten.

Erfurt, den 20. März 1850. Der Minister für Handel, Gewerbe undöffentliche Arbeiten.

(gez) von der Heydt.

Unter Bezugnahme auf die Artikel 10 und 11 des Gesellschafts-Statuts und den unterm 29. September 1849 mit der Staats-Regierung abgeschlossenen Ver— trag, werden die Actionaire der Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft mit Hinweisung auf die obige Bekanntmachung des Herrn Ministers für Handel, Ge— werbe und öffentliche Arbeiten, Excellenz, vom 20sten d. M. hierdurch aufgefordert, die vierte Einzahlung mit zehn Prozent oder 20 Thalern per Actie bis

zum 5. Mai dieses Jahres nach ihrer Wahl:

in Berlin im Comtoir der Königlichen Seehandlung,

in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs-Haupt—

Kasse, oder in Aachen bei unserer Directions-Kasse

zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Par— tial⸗-Quittungen über die früheren Einzahlungen mit einzuliefern, gegen deren Zurückgabe die über 25 Pro— zent oder 50 Thaler per Actie lautenden neuen Partial—

Quittungen verabfolgt werden.

Die vorgenannten Kassen werden vorläufig über die empfangenen Zahlungen Interims-Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen die von uns zu vollziehenden förmlichen Partial⸗Quittungen umgetauscht werden.

Gleichzeitig machen wir auf die §§. 14 und 15 des Eingangs erwähnten Vertrages vom 25. September v. J.

aufmerksam, welche wörtlich, wie folgt, lauten:

„§. 14. Die eingezahlten und noch einzuzahlenden Raten des Actien-Knpitals sollen nach ersolgter Ein= zahlung der nächsten zehn Prozent während der muth⸗ maßlichß bis zum 1. Juli 1852 dauernden Bauzeit mit vier Prozent verzinst werden; die Zinsen werden auf die späteren Einzahlungen jährlich in Anrechnung gebracht.

§. 15. Auf den Wunsch der Actionaire können die Quittungsbogen künftig über den Betrag der Ac— tien, also je über 200 Thaler, ausgestellt werden. Auch sollen die Actionaire die Befugniß haben, die einzelnen Actien sofort voll einzuzahlen. Sie erhal— ten alsdann Actien ausgehändigt, welche bis zum 1. Juli 1852 (8§. 11) mit vier Prozent, von diesem Zeitpunkte ab mit drei und einem halben Prozent jahrlich verzinst werden.“

Die Zinsen von den eingezahlten und im Laufe die- ses Jahres noch einzuzahlenden Naten werden vom Tage der Einzahlung der gegenwärtigen Rate ab mit 4 Prozent bei Einzahlung der ersten nächst jährigen Rate in Anrechnung gebracht.

Ueber die volleingezahlten Beträge werden die obgedachten Kassen Interim. Quittungen ausstellen, welche später gegen die entsprechenden Actien umgetauscht werden. Mit letzteren werden für die Zeit vom 1. Juli d. J. bis zum 1. Juli 1852 vierprozentige Zins-Cou- pons und sür die folgenden Zins⸗Termine eine ange— messene Anzahl von drei und ein halbprozentigen Cou— pons und von Dividendenscheinen ausgegeben.

Die Zinsen vom Tage der Einzahlung bis zum 1. Juli d. J. werden bei Ausreichung der Aetien baar vergütet.

Aachen, den 1. April 1850.

Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn. 181

Die Actionairs der Preuß. National ⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Stettin werden nach §. 51 des Statuts zur ordentlichen General-⸗Versammlung am 29. April e, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Börsenhause einge⸗ laden, um den Bericht über den Geschäfts-Abschluß des vorigen Jahres zu empfangen und die Wahl eines aus— scheidenden Mitgliedes des Verwaltungs -Raths, der Stellvertreter für diesen und der Revisoren vorzunehmen.

Die Stimmkarten werden gegen Legitimation in dem Büreau unseres Instituts, große Oderstraße Nr. 8 hier— selbst, am 26. und 27. April, die Stimmzettel hingegen

Auf Grund der durch den Allerhöchsten Erlaß vom

ten d. M. (Ges-S

amml. S. 162) ertheilten Ermäch-

tigung ist behufs des Fortbaues, so wie der Verwal=

tung und des Beiriebes der

Aachen⸗Düsseldorfer und

der Ruhrort-Crefeld-⸗Kreis Gladbacher Eisenbahn, eine

gemeinsame Behörde unter der Benennun

„Königliche Direction der Aa en, T sfsagdorf- Ruhr=

orter Eisenbahn“

mit den Befugnissen einer öffentlichen Behs i setzt, welche vorläufig und bis .

Stunde von 8 bis 9 Uhr vor derselben verabfolgt, wo

an Ort und Stelle der General -Versammlung in der

zugleich die Legitimation der am Vorabend oder am Morgen selbst hier eintreffenden fremden Actionairs ge⸗

schehen kann.

Die gedruckte Uebersicht des Abschlusses lie 5 ] ; gt vom 15. April an auf unserem Büreau zur Abholung bereit.

Stettin, den 27. März 1650. Der, Verwaltungs- Rat der Preuß. gi ionen enge n e Geseuschast

46 b]

Berlin-Hamburger Eisenbahn. Sechste ordentliche

General-Versammlung der

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn-Gesellschast.

Die Actionaire der Berlin⸗Hamburger Eisen⸗ bahn-Gesellschaft werden hierdurch von dem unter zeichneten Ausschuß zur ' sechsten ordentlichen Ge—= P neral-Versammlung ein

geladen. Dieselbe wird am

; 143 . Dienstag den 14. Mai d. J., 125 Uhr Mittags, . stattfinden, und zwar in Gemäßheit §. 32 des Statuts zu Ludwigslust (im Saale des Bahnhofsgebäundes). ;

Nach §. 37 des Statuts verbinden die Beschlüsse der erschienenen Actionairs auch die Nichterscheinenden und Nichtvertretenen.

Die stimmberechtigten Inhaber von 10 oder mehr Actien werden ersucht, zum Behufe ihrer Legitimation in den Tagen vom 1. bis zum 11. Mai d. J., Vor= mittags von 19 bis 1 Uhr, in den Verwaltungs- Bü⸗ reaus auf den Bahnhöfen zu Berlin und Hamburg und in Ludwigslust bei dem Ausschuß-Mitgliede Hern Dr. Schwarz, .

1) ein von ihnen vollzogenes Nummer-Verzeichniß ihrer

Actien zu übergeben,

2) die letzteren in Original vorzuzeigen und dagegen eine Eintritts- und Stimmkarte, ohne welche die Theilnahme an der General-Versammlung nicht gestattet werden kann, so wie eine Freikarte zur Benutzung der Eisenbahn für die Hin- und Her— reise in Empfang zu nehmen.

Folgende Gegenstände werden zur Verhandlung kommen:

1) die nach §. 36 sub 1 und 2 des Statuts in jeder ordentlichen General-Versammlung vorzutragenden Berichte und Nechnungs-AUbschlüsse.

2) Vortrag des Ausschusses über die Organisation der Verwaltungs -⸗Vorstände der Gesellschast nach §. 60 des Statuts und Vorlage eines Nachtrags zum Statut und Beschlußnahme über denselben *).

3) Berathung und Beschlußnahme über den vom Aus⸗ schuß zu stellenden Antrag, daß für den Fall, daß die Revision des Statuts bis zum Ende des Jah— res 1850 zu einem definitiven Resultate nicht ge— führt haben sollte, doch nach Maßgabe des 5§. 27 in dem vorgelegten Nachtrag zum Statut aus der Betriebs-Einnahme des Jahres 1850 ein Kapital, welches der Dividenden⸗Vertheilung vorzugehen habe, zum Reservesonds zurückgelegt werde. Berathung und Beschlußnahme über den Antrag des Ausschusses auf Erstattung der wegen verspä— teter Einzahlung auf die Actien eingezogenen ECon⸗ ventionalstrafen, in Gemäßheit Beschlusses der Hten ordentlichen General -Versammlung vom 21. Mai 1849.

Vornahme der Wahlen für den Ausschuß nach

§. 42 des Statuts.

Hamburg, den 10. April 1850. Der Au ssch der Berlin-⸗Hamburger Eisenbahn-Gesellschast. A. Abendroth, Dr., Vorssitzender.

4

) Mit den Stimmkarten erhalten die Herren Actio- naire ein Exemplar des zu berathenden Nachtrags zum Statut.

564 ö m mn

Zu dem Vermögen des Handelsmanns und Schnitt— waarenhändlers Karl Gottlob Buschmann zu Leisnig ist auf geschehene Insolvenz⸗Anzeige der Konkurs-Pro- zeß von hiesigem Amte eröffnet worden.

Es werden daher Ants wegen sämmtliche, sowohl be kannte als unbekannte Gläubiger ernannten Busch-— mann's, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an denselben Ansprüche zu haben vermei— nen, hierdurch geladen, in dem auf

den 22. April 1850 . anberaumten Liquidations- Termine rechtzeitig an hie⸗ siger Amtsstelle entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderun. gen anzuzeigen und zu bescheinigen, mit dem bestellten FKonfurvertreter hierlber und nach Befinden unter sich über den Vorzug binnen 6 Wochen rechtlich zu ver— fahren und ; den 3. Juni 1859 . der Eröffnung eines Ausschließungs -Bescheides sich zu

gewärtigen, hierauf . den 10. Juni 1850,

des Vormittags um 10 Uhr, bei 5 Thlr. Individual strafe in Person oder durch genügend legitimirte, auch zu Abschließung eines Vergleichs ausreichend instruirte Bevollmächtigte anderweit an hiesiger Amtsstelle zu er⸗ scheinen, über einen Vergleich zu unterhandeln und nach Befinden denselben zum Abschluß zu bringen, im Fall aber ein solcher nicht zu Stande kommen sollte,

kn F int G50 der Inrotulation der Akten und hierauf

, , . der Bekanntmachung eines Locations-Erkenntnisses ge— wärtig zu sein, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche im Liquidations-Termine zu erscheinen und ihre Forderungen anzuzeigen unterlassen, von dem Busch mannschen Kreditwesen für ausgeschlossen, auch der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet, hiernächst die, welche in dem Verhörs-Termine nicht oder nicht legal erscheinen, oder über einen vorzuschlagenden Ver— gleich keine oder eine unzureichende Erklärung abgeben, für einwilligend, die Erkenntnisse aber in Bezug auf die, welche in den anberaumten Publications -Terminen bis Mittags 12 Uhr außenbleiben, für bekannt gemacht werden angesehen werden.

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger zu Annahme künftiger Zufertigungen hier wohnhafte Bevollmächtigte zu bestellen.

Königl. Sächs. Justizamt Leisnig, am 5. 1849. Philipp.

November

186

Wann auf Antrag des von Oertzen auf Lübberstorf un cuüratoris über das Vermögen des Freiherrn von Maltzahn Grafen von Plessen auf Ivenack nachdem für die Güter Wolde, Marienhof und Zwiedorf, nach erfolgtem alienande, außergerichtlich die Summe von 280,900 Thlr. Cour. geboten worden zum Ueberbot auf diese zunächst einzeln, dann zusammen zum Aufbot kommenden Güter vor hiesiger Großherzog- licher Justiz'Kanzlei ein Termin auf

den Abril d

anberaumt, in welchem jedenfalls evLentugliter auf den bereits abgegebenen vorbezeichneten Bot der reine Zu schlag zu gewärtigen steht, und die Insertion dieser La— dung in extenso in den Schwerinschen und Neustrelitz= schen Anzeigen, auch im Norddeutschen Correspondenten verfügt worden: so wird solches fernerweit hierdurch ge meinkundig gemacht.

Gegeben Güstrow, den 16. März 18350. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsche Justiz-Kanzlei

A. Nadel.

decnreto de

2 . der Güter Wolde, Marienhof und Zwiedorf. Die Güter Wolde, Marienhof und Zwiedorf mit der Pertinenz Friedrichshof haben zu einander eine solche Lage, daß sie eine abgerundete Figur bilden, und sind

von Demmin 3 Meilen, von Stavenhagen 1 Meile, von Neu⸗Brandenburg 2 und von Treptow 1 Meile entfernt.

Das Ackerland besteht zum größten Theil aus Wei⸗ zenboden, zum Theil aus mildem Gerstenboden, und ist das Wiesenverhältniß ein günstiges.

Wolde hat einen Flächeninhalt von 194,155 (IR Mecklenburgisch, und zwar 144,429 (JR. Acker, 29,015 IR. Wiesen und 11,6832 IR. Holzung und Hütung.

Es wird in 19 Schlägen benutzt, und sind im Herbste v. J. 310 Scheffel Berl. Weizen und 176 Scheffel Berl. Roggen ausgesäet.

Es befindet sich daselbst ein schönes Schloß mit an— gemessenen Wirthschafts- und Dorfgebäuden, und bietet

der Garten durch seine Anlagen viele Annehmlichkei— ten dar. .

Auf dem Hofe ist eine große Branntweinbrennerei die täglich 96 Scheffel Kartoffeln zu Spiritus verarbei— ten kann und in ihrer Anlage ausgezeichnet zu nennen ist. Im Dorfe sind: ein Gasthof, eine Wasser⸗ und holländische Mühle, die zusammen zur Zeit 3060 Thli

Gold als Pacht tragen.

Marienhof, welches zu Wolde genutzt wird und mit ausreichenden Gebäuden versehen ist, hat einen Flächeninhalt von 67.396 (IR. Mecklenburgisch, und zwar bo, 362 (R. Ackerland und 6768 (IR. Wiesen.

Es liegt in 5 Schlägen und sind im Herbst v. J. 14 Scheffel Weizen und 143 Scheffel Roggen ausgesäet.

3Zwiedorf hat einen Hufenstand von 3 Hufen 36 Scheffel 172,513 (JR. Ackerland und cireg 10,000 CR. Wiesen, und ist mit einem neuen und gut gebauten räumlichen Wohnhause und ausreichenden gu— fen Hofgebäuden versehen.

Es wird in 7 Schlägen mit 4 Saaten benutzt, und sind im Herbste v. J. gesäet 170 Scheffel Weizen und 227 Scheffel Roggen, außerdem ist aber noch eine Fläche von circa 4000 [JR. mit Rapps bestellt. ;

Bei Wolde und gZwiedorf ist reichlicher Torf, welcher gutes Brennmaterial liefert, vorhanden.

zu Salzwedel

Das Abonnement beträgt:

Rthlr. für 4 Jahr 1 Rthlr.« J Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

einzelnen nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

Bei

M 100.

dt dem mem, e,, e emen,

. Amtlicher Theil. J D eutschland.

3taats

Preußischer

Ansicht abweiche, bewogen, dafür zu stimmen, daß die Fraction ihn

zu dem ihrigen mache. In gleichem Sinne erklärte sich der Abgeordn von Vincke (Hagen).

Bei der später erfolgten Abstimmung erhob

)

Pre e 0 R z ö

Erenßen. Berlin. General-Lieute W

1 . Lieutenant von Willise ch die überwieg« asorität fi

Deutsche Angelegenheiten. Erfurt Fra . 36 sich die überwiegende Majorität für den von dem Abgeordn., von

Desterr eich. Wien. Veränderungen in . , Gagern dringend empfohlenen Vorschlag. . . er g zogin von Angouleme. Prägung von ,,, . Das vollständige Verzeichniß derjenigen Abgeordneten, welche

6 Pihl nach Bahia. Vermischtes. 53. Sesiei⸗· das Stahlsche Programm unterschrieben haben, ist folgendes: Stahl

= II. re sde ; 3 N ) 11 , '? von der Ser 8— 11 s 16 . ;

es den. Kammer-Verhandlungen. Leipzig. Eröff— von der Heydt, von Selchow, von Münchhausen (Eckartsberga),

8 der Industrie⸗Ausstellung.

3. i Swig-⸗Holstein. Altona. Altenstücke.

. 1denburg. Olden burg. Landtags- Verhandlungen Hohenzollern. Jurstenih

9

Preußen . N 8 gn d Fran reich. Gesetzgebende Versammlung Grevyschen Amendements zu dem Gesetz i noner Eisenbahn. Paris. r neral-Inspection für Algier. das Maire⸗Gesetz. Rr nfe hrwzHtnmwSar, 31 Großbritanien und Irland. London. 2 . ,. Beruhigung der Cap-Bewohner Italien. Turi Bese e * 1 Itg ö eschlagnahme von Journalen. . . Der Papst. Sengtsverhandlungen. liche Flagge auf der Engelsburg. Gazola. . Spanien. Vermischtes. ry Griechenland. Athen Hifferenz mit England Türkei. Konstantinopel. Gesandter d ini 2 Konferenz über . m i . ,, der Vereinigten Staaten. n enz ub d loldau - walachische n ) ĩ englis ĩ ĩ ib ö bische Trage und die englisch-griechi— z Hie Beziehungen zu Oesterreich Di garisch e, nn. 6m, w ,, . ; ie unggrischen K zur Organisation christlicher Salonichj. Piraten. Lrapezunt. Ende der

Verwerfung

Diplomatisches. Wahl-Kandidaturen. Vermischtes.

Der Papst. Ge

gen Rom. Urtheilsspruch über den Priester (adrid. Vie Kommission für Revision des Tarifs

Haltung der griechischen Regierung in der

und Handels-⸗Nachrichten.

N

Amtlicher Theil.

e ꝛajestit der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Land und Stadtgerichis-Birektor zum Rath bei dem Kreisgerichte in

84 7

or Schle sack Stettin zu er—

Instiz⸗Ministerinm. Recht lnwalt und Notar von Colomb zu Grätz ist Notariats als Rechts-Anwalt an das Mai d. 3 ab, versetzt worden.

behaltung des

Ki richt zu strowo, vom l

chlaucht der Fürst zu Solms -—⸗ Lich

en⸗-Solms, nach Erfurt.

r

Richtamtlicher Theil. Dent sehland.

Preußen. Berlin, 11. April. Es verlautet, pen

Lieutenant von Willisen, welcher sich eingeholte Zustimmung der preußi⸗ holstein⸗schleswigschen

daß der /

ische General

hat,

Kommando

ohne

begeben lierung das über ernommen ha Nachricht bestätigen sollte, würde das Ver

zuverlässig die Anordnung einer ge

Truppen ul be. Insofern sich diese

genlgknnten GHenergls

richtlichen Untersuchung und eventuellen Ahndung von Seiten der ußischen Regierung zu Folge haben J Re . . * . V ,, ,,

In der gestrigen Sitzung der

welche sich im Bahnhofsgebäude

April (C. C

k jenigen Fraction des Volkshauses,

versammelt, kam das Verhalten zu dem im Verfassungs-Ausschusse des Staatenhauses dem Abgeordneten von Patow gestellten Antrage zur Sprache. Der Vorsitzende Hergenhahn theilte mit, daß viele Besprechungen einzelner Mitglieder stattgefunden haben, aus welchen hervorzugehen scheine, daß eine große Anzahl von

Mitgliedern der Fraction gesonnen sei, den Patowschen Antrag zu unterstützen. Hierauf sprach sich der Abgeordnete Heinrich von (6g ger! er der einzige sei, welcher unter den vorliegenden Umständen zum Ziele

führen könne. Dagegen erhob sich der Abgeordn. Rie sser, welchem

der im Verfassunge⸗Ausschuß des Volkshauses gestellte Camphausensche Antrag noch nicht weit genug zu gehen scheint. Der Abg. Camphau sen war der Meinung, daß es zweckmäßig sei, den Patowschen Antrag unter der Bedingung zu unterstützen, daß von der Kontinuität der vier Punkte abgesehen werde. Dieser Vorschlag fand von Seiten bes Abgeordn. H. von Gagern din entschiedensten Widerspruch: Man müsse jetzt, wo zum letztenmale das Gelingen der deutschen Sache auf dem Spiele stehe, vor allen Dingen einig sein; das ge— meinsame Vorschreiten der beiden Häuser sei aufs dringendste er— forderlich, und nur Einigkeit könne zu dem gewünschten Ziele füh

ren. Durch die von dem Abgeordn. von Gagern angeführten Gründe fand sich auch der Abgeordn. von Bodelschwingh, so

sehr der in Rede stehende Antrag auch von seiner ursprünglichen

dechingen. Uebergabe des Fürstenthums an die Krone 1 V des Eutwurf über die Paris-Avig- Das Preß⸗ und Das Marinebudget im

Das Siccardische Die päpst⸗

n mit Entschiedenheit für den genannten Antrag aus, da

von Blumenthal, von Gerlach, Oberheim, Freiherr von

Zedlitz

Nomi y . 32 R * f z ö Neukirch, Dr. Zachariä, von Lingenthal, Freiherr von Zedlitz (Glatz,

Scheibert, Pieper, Fürst Reuß, Graf Dönhoff (Potsdam), von

Massow, Graf Egloffs Oppermann.

einzelnen Paragraphen der Vorlagen berathen, welche in dem Ver sassungs- Ausschusse des

den, in welcher berathen werden soll, ob einzelne derselben wieder aufgenommen werden könnten. Im Uebrigen gedenkt die Fraction folgende Verbesserungs-Anträge zu unterstützen: J Bersammlung wolle beschließen: 5. 1214 lit. a. ö. sassungs⸗Entwurfs zu streichen, §. 124 lit. c. dahin abzuän⸗ dern; Streitigkeiten aller Art zwischen den einzelnen deutschen Staa— ten, so weit si nach rechtlichen Normen zu entscheiden sind. an r er n n , 369 , 3 ö. e. . ge ich nur die Instruction der Sache und s g eines Gutachtens zu; die desinitive Entscheidung hat der Reichsvorstand mit dem Fürsten-Kollegium. 8. . dahin zu ändern: Streitigkeiten zwischen der Regierung eines Ein= zelstaates und dessen Volksvertrelung über die Gültigkeit der Lan— desderfassung oder über verweigerte oder nicht gesetzmäßig gewährte Anklage der Minister, und im Falle die streitenden Theile freiwilli auf das Reichsgericht lomptomiten ,,, . . Verfassung Klagen der ,

des

8 13 S. ..

3 dahin zu fassen: Ueber die Frage ein J a 3 en: r rage, ob ein Fall zur Entscheidung des Reichsgerichts geeignet sei, erkennt das Reichsge

richt selbst nach den S. 124 aufgestellten Normen. rungen bezwecken, die Stellung des daß es nicht über der höchsten Gewalt der

des Reichs als eine noch höhere souveraine Gewalt dastehe.

s 636 o. 1os 3 8 und ö . ö. Veränderungen nicht eingebüßt. ) Sie Versammlung wolle beschließen: 6. dahin abzuändern: 3) die Dauer . ö s, ö. zerfällt in einen ordentlicher at. er ordentliche Etat umfaßt die nothwendigen

mäßigen Ausgaben des für und, regel⸗

Reichs und die

. . - 1 e, 3

Neservefonds nöthigen Deckungsmittel und , n . 31

Reichsgesetz abgeändert werden. Seine erste Hesisee kun? h 49 = 1 Ill au

/P dem ersten Reichstage erfolgen. Der außerordentliche Eiat bedar für jede Finanzperiode der neuen Bewilligung durch Die . Häuser. Begründet sind diese Anträge durch die Ansicht, daß die Selbstständigkeit und Stärke der Reichsregierung ohne Sicherung der nothwendigsien Einnahmen und Ausgaben nicht bestehen kann, der Einfluß beider Häuser aber stark genug ist, wenn ihnen die Bewilligung der außerordentlichen Ausgaben und ihrer Deckungs mittel anheimgestellt wird. ]ᷓ. 3) Tie Versammlung wolle beschließen: §. 61 dahin abzuän dern: die Unionsgewalt ist befugt, über bürgerliches Recht, Straf— recht und gerichtliches Verfahren Gesetze zu erlassen. Es liegt ihr ob, ein gemeinsames Handels- und Wechsel-Recht in den Unions— staaten wo möglich in Uebereinstimmung mit den sämmtlichen deut schen Staaten zu begründen. Der Zweck sei völlig erreicht durch die Befugniß der Unionsge walt, wogegen die Obliegenheit zu Hemmungen in den Einzelsta alen führen und besonders bei dem jetzigen Territorialbestande der Union eine zum Theil unnatürliche Uniformität zur Pflicht machen könnte. Um das Bundesrecht zu wahren, ohne den Rechten der Unions aaten etwas zu vergeben, unterstützt die Fraction folgenden zur Additionalakte zu stellenden Antrag: die Versammlung wolle be / schließen: die Art. B bis 5 dahin abzuändern: Art. 2. Die deutsche lien wird als politische Gesammtheit in dem deutschen Buude alle diejenigen Rechte ausüben und alle diejenigen Pflichten erfüllen, welche sämmtlichen in ihr begriffenen Einzelregierungen zustehen und obliegen. Art. 3. Für das Verhältniß der Union zum deutschen Bunde und dem neu für denselben zu gründenden Organe bleibt die Festsetzung vorbehalten. Insbesondere wird diese Jestsetzung sich auf gemeinsame Ausübung der Bundesrechte und gemeinsame Erfüllung der Bundespflichten, so wie auf das Recht des Krieges und Friedens (§. 10 der Reichs⸗Verfassung) erstrecken T ieselbe hat auf Grund und nach Maß der Bundes gesetzgebung . und in Berücksichtigung der inzwischen auf rechts gültige Weise eingetretenen Veränderung durch Verständigung mit den der

Union nicht angehörigen deutschen Staaten zu erfolgen. Art. 4

. . wird in einer Weise geordnet, welche z der Kriege Verfassung des deutschen Bundes anschließt. Art. 5. Die der Unionsgewalt zustehende völkerrechtliche Vertretung des ganzen Bundesstaates (8. 65 und 7 der Reichs Verfassung) wird auch den nicht zur Union gehörenden deutschen Staaten ge— genüber ausgeübt. ö.

Desterreich. Wien, 10. April. In der Generalität der Kaiserlichen Armee sind folgende Veränderungen vorgenommen wor⸗ den: FJeldmarschall Lieutenant Gustav Wocher, Kommandant des 9gten Armee-Corps, wurde als Feldzeugmeister in den Ruhestand versetzt; Feldmarschall⸗Lieutenant Graf Franz Schaaffgotsche, Di⸗

tein, Kaulfuß, von Fock, von Tieschowitz und Diese Fraction hat in ihrer gestrigen Sitzung die Vorschläge zu

a. ) des Volkshauses in der Minorität geblieben lind. Das Nähere ist für die heutige Abendsitzung vorbehalten wor—

21 Angehörigen eines Einzelstaates gegen die Regierung wegen widerxechtlicher Aufhebung der Landesverfassung.

ie Nr. 3— 7 Finanzperiode ist 3 Jahre; und einen außerordentlichen

M) . . . 6 Manteuffel (Koöttbus), Cranz, von Röder (Ostrowo), Freiherr von Senden, von Kleist-Retzow, Triest, von Massenbach, Graf Lynar, von Zychlinsfy, von Bismark-Schönhausen, Calow, Wantrup, von

124 Litt, e und f

Diese Verbesse⸗ Reichsgerichts so zu verändern, Einzelstaaten und selbst Der

Rechtsschutz aber, der durch das Reichsgericht gewährt werden kann

Anjeige

Berlin, Sonnabend den 13. April

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dee glatt an, fuͤr Berlin die Erpedition des Preuß. Staats Anzeigers: Behren⸗Straße

8

1 0

Nr. 57

1850.

visionair in Böhmen, wurde Kommandant des gten Armee- Corps: General Major Prinz Gustav Hohenlohe⸗Langenburg ri u. n Böhmen, wurde ua Divisionair in Böhmen, unt Grneral g er Alfred Graf Paar erhielt die daselbst erledigte Brigade; Ger . l Major Leopold Graf Kollowrat, Brigadier in Vergamno . nach Venedig und General-Major Ritter Franz von Dierkes nen. gadier in Venedig, nach Bergamo übersetzt. ö K Ihre. Königl. Hoheit die Herzogin von Angoulkme ist von ihrer Neise aus Venedig zurückgekehrt. Sie begiebt sich nach einem Besuche bei der Kaiserlichen Familie nach Frohsdorf. Der Herzo von Bordegqux ist mit seiner Gemahlin in Venedig verblieben ö. Tie Münze fährt jetzt sehr thätig fort, die nöthigen in dem öffentlichen Verkehr seit längerer Zeit nicht mehr fehlenden Scheide⸗ münzen zu schlagen. Die alten Wienerwährungs= Scheidemünzen welche noch aus den ersten Jahren dieses Jahrhunderts stammen, sollen umgeprägt werden, jedoch erst dann, wenn der Vorrath an Scheidemunzen, welcher für die Umwechslung der Münzscheine be⸗ stimmt ist, aufgearbeitet und gedeckt sein wird. Die Münze beschäf— tigt gegenwärtig mehr als 500 Menschen. . Vie österreichische Schifffahrt im Hafen von Bahia zeigt, nach Konsular Berichten, erfreuliche Fortschritte. In der abgewichenen Jahres -Periode kamen dort 30 österreichische Schiffe von beiläufig 12,000 Tonnen Ladung an. Die meisten dieser Schiffe waren je doch aus englischen oder sonstigen nicht deutschen Häfen und führ ten größtentheils fremde Waaren ein. K = SFeldzeugmeister Freiherr von Jellacie ist nach Napajedl, der Herzog von Koburg mit seinem Sohne Leopold über Dürrenkrut nach Ebenthal, Feldmarschall⸗Lieutenant Franz Graf Schaafgotsche nach Brünn abgereist. Feldzeugmeister von Jellacic wird heute Abend von Napajedl zurückkehren. Die Abreise desselben nach Croatien wird nächstens erfolgen, da die Organisations⸗-Projekte der seiner Verwaltung anvertrauten Kronländer beendet sind. Feld⸗— zeugmeister Freiherr von Haynau hat seine Rückkehr nach Pesth auf die nächste Woche verschoben. Feldzeugmeister Freiherr von Khe! venhüller ist aus Prag hier eingetroffen. ö An der Herstellung einer Telegraphenleitung vom Central— Büreau in das Lustschloß Schönbrunn wird bereits gearbeitet . Die Berathungen über die Gemeinde⸗Ordnung der Kronlands Hauptstadt Graz haben vorgestern unter Zuziehung der hierherbern⸗ enen Vertrauen smänner im Ministerium ihren Anfang , . In den Haupt-Grundzügen dienen die Gemeinde Ordnunger . Wien und Prag hierbei als Richtschnur. In den hiesigen Fleischbänken der Israeliten wird von nun an das Fleisch zu den für die Fleischbänke der Christen bestimmt Preisen ausgeschrotet. . . Bei dem ins Leben tretenden ambulanten Eisenbahn Postdienste soll der vom Ingenieur Gobert erfundene Apparat in r dung kommen, welcher für den Postverkehr in denjenigen Slationen benutzt wird, wo die Postzüge nicht anhalten. Dieser Apparat ist so eingerichtet, daß das Felleisen mit Briefen an O

; dem Orte, wo es

hingelegt wird . ...* m ed ohne Zeitver e ere ] 364 s

werden rann h 2 lust gegen ein anderes umgewechselt

. SDachsen. Dres den, 9 eine gemeinschaftliche Sitz un be tr ten nach 5. XIII. des 7.

April. beider Gesetzes vom

(D. A. 3.)

Heute fand Kammern statt.

Bekanntlich

einiger Abänder ; 1 1.5. Nove 26 42 , J Abänderungen der Verfa ssung sm runde ö 1848 wegen beide Kammern, wenn ste sich über ein en Grg*n ten Sekte mker 133!

gen vermögen, zu einer gemeinschaftlichen 6 in dem Sitzungslokale der zweiten Kammer abgehalten ain, . rend des letzten aufgelösten Landtags war? dies schon ö bei der Berathung über die Geschäftsordnung der Fall n e. Da nun jetzt in der Berathung über den Gefetzentw* mf ö 3 änderung und Ergänzung des Gewerbe- und , , betreffend, ein Differenzpunkt nicht zur Erledigung gebracht . war, so fand heute zum erstenmal während dieser . Vexeinigungsverfahren statt. Die obschwebende Differenz bezo sic auf die Zuziehung der Pensionaire zu der Gewerbe— un , .

beiden Kammern zu ziemlich

steuer, welcher Punkt seiner Zeit in hefligen Debatten Anlaß gegeben hatte. Die erste Kammer wat nämlich von dem Georgischen Steuertarif F abgegangen und hatt das Amendement des Abg. Kretzschmar angenommen, nach 42 l. chem die jährlichen Bezüge von 300 Rthlrn. oder . ma einem gegen die Steuersätze der Besoldungen um 39 pCt zu erhöhenden Tarif besteuert werden sollten, wogegen die zw it Kammer bei dem Tarife F auch nach erneuter Gera huns . len geblieben war. Der Unterschied der beiden Tarife lag darin 33 nach letzterem die Pensionaire im Vergleich zu dem r dn n,. einem beinahe dreifach höheren Maße beigezogen w r

Tarife in wären. In der heutigen Vereinbarungesitzung präsidirte der sident der zweiten Kammer, Cuno, in Gemäßheit der Bestim mung, daß der Präsident derjenigen Kammer den . zu übernehmen hat, in welcher der Gegenstand zuerst zur Bere thung gekommen ist. Der Finanzausschuß der zweiten gtaͤmmer em pfahl in seiner Totalität den Beschluß der ersten Kammer zur An⸗ nahme, weil sonst das ganze Gesetz nicht zur Durchführung r, m. würde und Vice⸗Präsident Haberkorn gab als Ausschußmitglied wei⸗ teren Aufschluß dahin, daß zuvörderst Staatsminister Behr und als . auch das Gesammtministerium die Annahme des Tarifs F zu Prinzihfrage gemacht habe. Auf die Provocation des Aogeordneten Biedermann ergriff Staatsminister Behr das Wort, um „eine unum wundene offene Erklärung“ abzugeben. Von dem Grundsatze ausge⸗ hend, daß eine gleichmäßige Bestenerung der Steuerpflichtigen stattzu finden habe, an welchem die sächsische Regierung seit 16 Jahen unverrüct, sestgehalten habe, zeigte er alsdann, daß auch jetzt keine Gründe vorlägen, von demselben abzugehen. Dies sei auch nicht gescheh en, als die Regierung in dieser Angelegenheit , e,. nachgegeben; aber sie habe das, Opfer 9 In⸗ n ,,. h. abt n mit den Kammern Hand in U n Er habe allerdings im Ausschusse er⸗

Vorsitz