1850 / 103 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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strung des italienischen Königreiches sind bis jetzt etwa drei Sitzun⸗ gen gehalten worden, in welchen man sich aber nur über allgemeine Gegenstände besprochen. Außer den Vertrauensmännern aus Ita⸗ lien nehmen auch noch andere sehr hohe Personen an den Bera⸗ thungen Theil. . ;

Die Gratzer Ztg. bringt über den Bauernaufstand k gorien folgenden aktenmäßigen Bericht zur Widerlegung der i 34 theilungen, welche, den wahren Sachverhalt entstellend, die F: chen des Aufstandes in einem grausamen Verfahren und 27 5. drückung des Landvolkes durch die Gerichtsbarkelten und Grund⸗

herrschaften finden wollten: ö, . 61 ** t Lroati ñ dmmenen Landtags⸗Besch : en Croatiens angenor e, , , d.

13848 wurden alle in,, ,. des

? ? ich Gerichts barkeiten n k— Pachtverträge gegrünt eren Leistungen . aufrecht erhalten. Emissäre der in ganz Europa verbreiteten. om-⸗ munistischen Propaganda verleiteten , sonst so gutzs Land— volk, sich Uiebergriffe in herrschaftliches Eigenthum zu erlauben, na mentlich aber alle auch auf schriftliche Verträge gegründeten Lei— stungen zu verweigern. Indessen gelang es dem energischen Ein= schreiten unserer Gerichte, derlei gefährliche, das Eigenthumsrecht schwer bedrohende Tendenzen theils durch Voꝛstellungen, theils durch Bestrafungen mindestens theilweise zu ersticken, größere Bewegun⸗ des Landvolkes aber mit Hülfe der Militairmacht zu unter—

, . und so wurde das Eigenthum in Croatien wieder gesichert; denn bis gegen das Ende des Jahres 1849 erhielten beinahe sämmtliche Grundherren ihre Bergrechts⸗ und Zins⸗ gebühren eingezahlt; nur neun Gemeinden Ober Zagoriens

weigerten sich standhaft, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen, weder Ermahnungen noch Drohungen der Gerichte vermochten, sie zu ihrer Pflicht zurückzuführen, ja mehrere unruhige Köpfe verga ßen sich so weit, daß sie jenen, die ih re Gebühren an Wein ab⸗ führen wollten, die mit Wein gefüllten Fässer einschlugen und die ihrer Pflicht nachkommen Wollenden mißhandelten; sie ließen zu— gleich ein Verbot ergehen, zu Folge dessen Niemand den Grund⸗ herren bei der Bearbeitung ihrer Grundstücke behülflich sein sollte, und die Dawiderhandelnden wurden unter Schlägen aus einem herrschaftlichen Weingarten vertrieben. In dieser trostlosen Lage blieb den ihrer Urbarial⸗Revenüen bis zur Stunde ohne jede Ver— gütung entbehrenden und im Jahre 1848 noch durch eine große

Kriegssteuer (die sich der Adel des Landes, als von keiner Seite Hülfe erschien, die Truppen aber verpflegt werden mußten, zur Rettung des Vaterlandes und der Monarchie

freiwillig auf den Aufruf des Ban's auferlegte) hart mitgenomme⸗ nen und überdies wegen Mangels an Feldarbeitern in der Bestel⸗ lung ihrer Wirthschaft gehinderten, beinahe auf den Bettelstab ge brachten Grundherren nichts anderes übrig, als bei dem Gesetz und bei den Gerichten Hülfe und Zuflucht zu suchen. Die wider spenstigen Schuldner wurden nun vor Gericht geladen, erschienen aber nicht, ja sie erklärten sämmtliche Komitats-Beamten ihres Distrik⸗ tes für abgesetzt, wählten dann aus ihrer Mitte eigene Beamten, veranstalteten Kollekten und bereiteten sich zum ernstesten Wider— stande vor, der alsogleich versucht wurde, als in Folge der gefällten Kontumaz-Urtheile die Stuhlrichter A. und H. zur Execution schritten; denn diese wurden unter Schimpf und Dro— hung in der Ausübung ihrer Pflicht verhindert und vertrieben. Um eine Wiederholung und Weiterverbreitung ähnlicher Scenen und das Einreißen förmlicher Anarchie hintanzuhalten, mußte Mi— litair-Assistenz requirirt werden, welche auch, als eine dringende Nothwendigkeit, bewilligt wurde; vor Ergreifung dieses Mittels wurde noch der Weg der Belehrung und Uebherredung, jedoch fruchtlos, betreten, und man sah sich genöthigt, ein förmliches Ge— richt (Sedria) von Warasdin aus abzuordnen, welches, unter Be⸗ deckung des aus 2 Compagnieen des ottokaner Regiments bestehenden Executions-Kommando's an Ort und Stelle an— gekommen, nochmals alle Mittel der Versöhnung, jedoch vergebens, anwendete; denn die Bauern, anstatt nachzugeben, rüsteten sich zur Wehre, fingen in der ganzen Gegend Sturm zu läuten an, rotteten sich in vielen Hunderten zusammen und sendeten Emissäre in die ganze Umgegend aus, um dieselbe zu insurgiren, Unter solchen Ümständen und um die Flamme des Aufruhrs im Entstehen zu un— terdrücken, wurde auf die zu mehreren Hunderten zusammengerotte— ten und auf einem Bergrücken vortheilhaft postirten Bauern, deren Stellung von zwei Seiten umgangen wurde, der Angriff mit gefäll— tem Bajonette unternommen; die Bauern setzten sich mit Hacken, großen Fangmessern, Sensen und einigen Feuergewehren zur Wehre, verwundeten auch leicht einige Soldaten, wurden jedoch nach einer blinden Decharge, mit dem Bajonette rasch überwältigt, in die Flucht gesprengt, jedoch von den in beiden Flanken aufmarschirten Truppen zurückgetrieben und so ein großer Theil derselben gefangen und eingebracht. Nur der Geistesgegenwart und den Muthe, so wie auch der Besonnenheit und Geduld der Truppen, und namentlich der Offiziere, war es zu danken, daß diese Affaire ohne Versust eines Men⸗ schenlebens ablief. Die Eingefangenen wurden meist mit Stocktreichen abgestraft, die Rädelsführer aber und die sonst hervorragenderen Exceden⸗ ten in das Komitatshaus abgeliefert und von dort dem Kriminalge— richte übergeben, dann die widerspenstigen Schuldner zur Einzah— lung ihrer Rückstände und der Executionskosten verhalten, welche auch binnen wenigen Tagen bis auf einen Kreuzer getilgt waren. Bei den vorgenommenen Verhören mit den Eingefangenen, zeigte es sich, daß ein Priester aus der angränzenden Steyermark der Rathgeber und einige Bauernsöhne die Leiter des Aufruhrs waren, welcher man jedoch größtentheils noch nicht habhaft werden konnte.“

Wie es heißt, soll nächstens ein Verzeichniß aller österreichi⸗ schen Ofsiziere, welche in den letzten Kriegen ihr Leben vor dem Feinde verloren, als Ehrendenkmal im Drucke erscheinen.

Das Ministerium hat bestimmt, daß in Zukunft alle von den ehemaligen Grundobrigkeiten und deren Unterthanen) entrichteten Sanitäts⸗-Kostenbeträge nunmehr von den Steuerämtern durch Un— lage auf alle direkten Steuern zu erheben sind. ü

Das Handels⸗-Ministerium hat den Sendungen in Angelegen⸗ heiten des deutschen Eisenbahn-Vereins, welche zwischen den zum Vereine gehörigen Eisenbahn-Directionen gewechselt werden, vie portofreie Benutzung der osterreichischen Post⸗Anstalten bei der Auf- und Abgabe zugestanden. n

Die Aufstellung der neu errichteten zwölf Genie-Inspectionen wird in folgenden Städten stattfinden: Wien, Prag, Graz, Mai—

land, Verona, Of ; 56 Ofen, Temesvar, Hermannstadt, Lemberg, Wagam

Tris, 13. April. Das Dampfschiff „Schild“ j . 13. . . ist heute früh e . seren direkt aus Alexandrien angelommen. 3. raf am 3. April in Suez mit 151 Passagieren ein.

Baden.

Karle . . GHreßherzaglche Heßek Webs, ' l arts,. ä g). Ihre

di ; ; burg⸗Gotha ist, von ha ha *r e in Alexandrine von hrer Durchlaucht igst

zum Besuch J : im Großherzoglichen Schlosse e eln hier eingetroffen und

ach sen⸗ Ko⸗= mmend, heute Abend um halb 7 Ühr

aufgehoben, alle auf

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Schleswig⸗Holstein. Kiel, 12. April. (Alt. Merk.) Der General-Licutenant von Willisen hat nachstehenden Armee— Befehl erlassen: ; .

„Wie ich höre, sind manche der preußlschen Herren Offiziere, welche wir bisher so glücklich sind, in unseren Reihen zu sehen, durch den Rücktritt des von ihnen wie von Allen mit Recht so verehrten Generals von Bonin in Unruhe versetzt, weil sie sowohl die Motive dessen, was geschehen, wie auch die Art, wie es ge⸗ schehen, nicht genau kennen. Ich ersuche diese Herren, zuerst von mir die Versicherung anzunehmen, daß überall der lebhafteste Wunsch vorhanden ist, sie der Armee hier zu erhalten, daß deshalb schon die gerignetsten Schritte geschehen sind, und daß jedes Gerücht, als sei etwas geschehen, was sit irgendwie verletzen könnte, ungegründet ist. Die großen Dienste, welche die Herren dem Lande geleistet haben, können nie vergessen oder zu gering angeschlagen werden, und könnte es geschehen, so würde es meine erste und liebste Pflicht sein, es zu verhindern! Ich darf wohl so erwarten, daß sämmtliche Herren die Entwickelung der Ereignisse ruhig ab⸗ warten und, so lange ihr Verhältniß dauert, wovon wir wünschen und hoffen, daß es sich noch lange nicht, und am wenigsten so kurz vor der großen Entscheidung lösen möge, mit demselben Eifer wie bisher uns zur Seite stehen. . .

Ich bin gern Jedem zu jeder Art von Auskunft bereit. Haupt⸗ quartier Kiel, 11. April 1850.

Der Obergeneral (gez.) von Willisen, General-Lieutenant.“

Oldenburg. Oldenburg, 10. April. (Wes. Ztg.) Der Landtag hat vorgestern beschlossen, den Heerbestand von 2 auf 13 pCt. herabzusetzen und die Präsenszeit auf die Dauer von 6 8 Monaten zu beschränken. In der heutigen Sitzung, stand auf der Tagesordnung der Bericht des Budget-Ausschusses über die Frage, ob die Kavallerie beizubehalten sei? Die Mehrheit des Ausschusses sprach sich für Abschaffung der Kavallerie aus. Der Berichterstat⸗ ter (Abg. Hauptmann Niebour) beantragte die Beibehaltung von 3 Cadres mit einer Stärke von je 722 Mann. Tieser Antrag wäre nicht angenommen worden, wenn nicht die Regierung sich gegen denselben als etwas völlig Unbrauchbares erklärt hätte. Der An⸗ trag wurde darauf zurückgezogen und der Majoritäts-Antrag, daß die Geldbewilligung auf das zur schleunigsten Auflösung des Rei— ter⸗Regiments noch Erforderliche zu beschränken sei, einstimmig an— genommen.

Das Ministerium hat einen Gesetz- Entwurf über die allge— meine Einkommensteuer des Herzogthums Oldenburg mit folgender Bemerkung veröffentlicht: „Der Entwurf ist im Auftrage des Staats-Ministeriums ausgearbeitet. Ehe es denselben zu einer Vor— lage für den Provinzial-Landtag des Herzogthums sich aneignet, bringt es ihn zur Oeffentlichkeit, um möglichst viele sachkundige Ur⸗ theile darüber zu vernehmen.“

Frankfurt. Frankfurt a. M., 12. April. (O. P. A. Z.) Die in der gestrigen Sitzung der gesetzgebenden Versammlung ver— lesene (und bereits kurz erwähnte) Antwort des Senats in Bezug auf den Antrag des Abgeordneten Donner, den Beitritt zum Bünd— nisse vom 26. Mai, so wie in Bezug auf das Interim, lauten fol⸗

gendermaßen:

Rückäußerung hohen Senats auf den Antrag des Abg. Donner wegen Beitritts zum Bündniß vom 26. Mai 1849.

Die gesetzgebende Versammlung hat durch einen am 7. März an den Senat gelangten Beschluß vom 22. Februar IJ. J. den An⸗ trag eines Mitgliedes: „den Senat zu ersuchen, daß derselbe für die freie Stadt Frankfurt dem Bündnisse vom 26. Mai 1849 unter vorbehaltener Ratification beitrete“, in Gemäßheit Art. 16 der Constitutions-Ergänzungs⸗-Akte für zulässig erklärt und solchen unter abschriftlicher Mittheilung des darüber von einer niedergesetzt gewesenen Kommission erstatteten Berichtes anher gelangen lassen.

Auf den Antrag desselben Mitgliedes hat die Versammlung in ihrer Sitzung vom 25. März l. J. ferner beschlossen: „den Senat zu ersuchen, sie durch beschleunigte Rückäußerung auf den vorer— wähnten Antrag in den Stand zu setzen, die deutsche Frage in weitere Berathung zu nehmen.“ Der Senat hat seit Beginn der Neugestaltung der öffentlichen Verhältnisse Deutschlands keinen Augenblick unterlassen, deren Entwickelungsgang mit größter Auf— merksamkeit zu verfolgen und dasjenige zu thun, was ihm zur Förderung des Wohles unseres großen Vaterlandes und des In— teresses unserer Vaterstadt, welche beide er nicht zu trennen ver— mag, angemessen erschienen, und er wird nicht ermangeln, in glei— cher Weise fortzufahren. Er kennt jedoch seine verfassungsmäßigen Pflichten und Rechte zu genau, als daß er anstehen sollte, von den letzten Gebrauch zu machen, wo die ersten es erfordern. So wenig als zum Handeln, eignet sich jeder Moment zum Mittheilen, und es muß demjenigen, welcher zu handeln hat, auch die Auswahl des sich zur Mittheilung eignenden Momentes überlassen bleiben. Von diesem Standpunkt würde der Senat, da er den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für geeignet hält, den Gegenstand einläßlich zu be— handeln, sich dermalen darauf beschränken können, der Versammlung diese seine Ueberzeugung auszusprechen. Um jedoch, insoweit es ohne Gefährdung der einschlagenden Interessen thunlich erscheint, dem wiederholten Ersuchen der gesetzgebenden Versammlung zu ent— sprechen und um durch thatsächliche und rechtliche Aufklärungen eine richtige Würdigung der in Frage kommenden Verhältnisse zu befördern, nimmt der Senat keinen Anstand, jetzt schon das Nach⸗ folgende der gesetzgebenden Versammlung mitzutheilen. Die völker⸗ rechtliche Grundlage, auf welcher das Verhältniß hiesiger freien Stadt beruht, ist in den Artikeln 46 und 61 der wiener Kongreß⸗— Akte vom 9. Juni 1815 enthalten. (Folgen beide Artikel wörtlich.) Durch die Bundesbeschlüsse vom 30. März und 7. April 1848 ist eine Revision der Verfassung des deutschen Bundes auf dem Wege der Vereinbarung zwischen der einzuberufenden deutschen National⸗ vertretung und den deutschen Regierungen angebahnt worden. Durch Beschluß vom 28. Jnni 1848 hat die einberufene National-Versammlung eine provisorische Centralgewalt für alle gemeinsamen Angelegenheiten der deutschen Nation bestellt. Durch Beschluß der National-Ver— sammlung vom 29. Juni 1848, dem sich der Bundesbeschluß vom gleichen Tage anschließt, wurde Ses Kaiserliche Hoheit der Erz— herzog Johann von Oesterreich zum Träger der provisorischen Cen— tralgewalt gewählt. Durch den Bundesbeschluß vom 12. Juli 18418 hat die Bundesversammlung „Namens der deutschen Regierungen die Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Befugnisse und Verpflich— tungen“ auf Se. Kaiserliche Hoheit den Erzherzog übertragen. Die von der National⸗-Versammlung am 28. März 1849 beschlossene deutsche Reichsverfassung hat in Ermangelung der Zustimmung Preußens und der übrigen mächtigen deutschen Regierungen nicht ins Leben treten können. Dagegen ist unterm 26. Mai 1849

zwischen den Königl. Regierungen von Preußen, Sachsen und Han⸗— nover nach näherem Inhalt der anliegenden Aftenstücke, betreffend das Bündniß vom 26. Mai 1849, ein Bündniß geschlossen und sämmtlichen Mitgliedern des deutschen Bundes zum Beitritt vor⸗ gelegt worden, aus dessen Statut folgende Bestimmungen hier beson⸗ (Art. 1, 2 und 4 mit seinen neuerlichen

ders hervorzuheben sind.

Abänderungen in Beziehung auf Oesterreich folgen wörtlich) Wäh⸗ rend im Lauf des verflossenen Jahres die Regierungen der Mehrzahl der kleineren Staaten des deutschen Bundes sich diesem Bündniß an— geschlossen haben, haben zwei der ursprünglichen Mitkontrahenten, Sachsen und Hannover, sich von demselben und zwar letzteres gänzlich, ersteres zur Zeit wenigstens auf den Grund gemachter Vorbehalte, losgesagt. Württemberg und Bayern haben den Beitritt abgelehnt, und Oesterreich, dem sich in diefer Hinsicht Bayern angeschlossen, hat überhaupt die rechtliche Zulässigkeit der Bildung eines engeren Bundesstaates innerhalb des auch von Preußen als rechtlich fort bestehend anerkannten deutschen Bundes ohne Zustimmung sämmt⸗ licher Mitglieder des Bundes in Abrede gestellt und dagegen Ver wahrung eingelegt. Endlich hat Oesterreich sämmtlichen deutschen Regierungen nach näherem Inhalt der abschriftlich anliegenden Aktenstücke eine, die Grundzüge einer Revision der deutschen' Bun— des⸗Verfassung betreffende Uebereinkunft der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg mit dem Anfügen mitgetheilt, daß die selbe die Zustimmung der Kaiserl. österreichischen Regierung erhal— ten hat und als Grundlage weiterer Vereinbarungen zu dienen geeignet erachtet wird. Ueberdies ist insbesondere für Frankfurt noch thatsächlich der Umstand von Erheblichkeit, daß die provisorische Centralgewalt Deutschlands fortdauernd, und zwar Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog⸗Reichsverweser bis zur Niederlegung seiner Würde in die Hände der dermaligen Bundes-Central-Kommission, und von da an diese letztere ihren Sitz verfassungs= und vertrags-— mäßig dahier gehabt haben und noch haben. Eine unbefangene Würdigung der vorstehend zusammengestellten Momente ergiebt so fort, daß, auch wenn man die besonderen Interessen Frankfurts ganz außer Acht läßt, schon die allgemeinen vaterländischen Interessen es fordern, daß die freie Stadt Frankfurt zur Zeit noch in der seit her von ihr behaupteten Stellung verharre und sich vorerst weder dem von Preußen beantragten engeren Bund im Bunde anschließe, noch auch Oesterreich und den übrigen deutschen, dem preußischen Bündniß nicht beigetretenen Staaten gegenüber, besondere Pflich ten übernehme. Letztere Staaten können ein Recht und ein Interesse behaupten, darauf zu bestehen, daß Frankfurt sich nicht außer Stand setze, Sitz des deutschen Bundes zu sein. Daß dies durch den Anschluß an das Bündniß vom 26. Mai 1819 ge— schehen würde, dürfte mit Grund nicht bestritten werden können Jene Staaten würden nicht unterlassen, jenes Recht in ihrem In teresse geltend zu machen. Die Folgen für Frankfurt dürften aber gleich bedenklich sein, wenn entweder der Sitz der Teutschen Central⸗ regierung von hier wegverlegt, oder aber wenn von Seiten Oester reichs und seiner Verbündeten auf dessen Belassung in Frankfurt unter Auf rechthaltung der bundesmäßigen Stellung Frankfurts und Bestreitung des Rechts der Stadt, diese Stellung einseitig zu verändern, beharrt werden wollte. Während vor dem Anschluß der freien Stadt Frankfurt an das Bündniß diese vorzugsweise der Punkt bleiben wird, wo beide Theile ununterbrochen in vereinter Wirksamkeit neben einander ver⸗— harren können, wird mit dem Anschluß nothwendigerweise auch noch dieser Vereinigungspunkt untergraben und damit, der Zwie spalt nur auf bedenkliche Weise vergrößert werden. Für die freie Stadt Frankfurt ist es dringende Pflicht, Alles zu vermeiken, wo durch das die Begründung der deutschen Einheit gefährdende Zerwürfniß der beiden Hälften des deutschen Bundes vermehrt wird. Sie kann sich nicht berufen fühlen, sich in diesem bedauer lichen Konflikt geltend zu machen, vielmehr hat sie vor Allem die besonderen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen, die sie allen Mitglie dern des Bundes gegenüber auf gleiche Weise als verfassungs mäßiger Sitz des Central⸗-Organs des Bundes zu leisten hat. Schon aus diesen, zunächst die allgemeinen vaterländischen Interessen b treffenden Gründen hat der Senat bisher eben so wenig vermoöcht, der Aufforderung der Königl. preußischen Regierung zum Anschluß an das Bündniß vom 26. Mai 1849 zu entsprechen, als nach In halt der abschriftlich anliegenden Zuschrift an den Kaiserl. österrei chischen bevollmächtigten Gesandten bei der Stadt sich einläßlich hinsichtlich der Uebereinkunft vom 27. Fehruar 1859 zu äußern Frankfurt muß Las ist die Ueberzeugung des Senats in Berücksichtigung des zwischen den hervorragendsten Mitgliedern des deutschen Bundes enistandenen bedauerlichen Konfliktes vorerst an der der Stadt zugewiesenen völkerrechtlichen Grundlage festhalten und darf zur Zeit keine Verbindlichkeiten übernehmen, deren Ver einbarkeit mit jener Grundlage mindestens zweifelhaft wird. Antwort hohen Senats auf den Antrag, das Interim betreffend. . Durch Beschluß vom 25. März 1850 hat die gesetzgebende Versammlung den Antrag eines Mitgliedes: „Den Senat um die Mittheilung der Verhandlungen zu ersuchen, welche den Anschluß der freien Stadt Frankfurt an den Staate vertrag vom 30. Sep tember 1849 herbeigeführt haben,“ für zulässig erklärt und an den Senat zur Rückäußerung gelangen lassen. Die Verhältnisse sind bekannt, welche es nothwendig haben erscheinen lassen, daß eine andere provisorische Centralgewalt die gemeinsamen deutschen An gelegenheiten an der Stelle des von der deutschen Nationalversamm lung und Len deutschen Regierungen hierzu berufenen, Erzherzog Reichsverwesers zu leiten übernehme. Die Kaiserlich österreichische und Königlich preußische Regierung haben nach Inhalt der abschriftlich anliegenden Aktenstücke hierin die Initiative ergriffen und der Senat hat unter den gegebenen Umständen in dieser nach der Bundesgesetzgebung zu seiner ausschließlichen Kompetenz gehö rigen Bundes -Angelegenheit keinen Anstand gefunden, seine Zu stimmung mittelst der gleichfalls abschriftlich anliegenden Antworts Note zu erklären. Da die Uebereinkunft vom 30. September 1849 sich lediglich auf die Art der Ausübung von Rechten bezieht, deren Handhakung zur ausschließlichen Zuständigkeit des Senats gehört, wie denn auch die Zustimmung zum Bundesbeschluß vom 12. Juli 1848, wodurch die Bundes -Versammlung Namens der deutschen Regierungen die Ausübung ihrer verfassungs mäßigen Befugnisse und Verpflichtungen auf die provisorische EGentralgewalt über⸗ tragen hat, lediglich von dem Senat ausgegangen ist, und da Dach der zur Zeit noch geltenden und in diesem limfange von hn Mit gliedern des deutschen Bundes in Wirksamkeit anerkannten nnn eg Gesetzgebung es sich in vorliegendem Falle lediglich on . ben, schen Bundes-A Angelegenheit handelt, so vermag der Sinat eine Anwendbarkeit des Artikels 17, 2. der Constitutions-Ergänzungs Akte, welcher von Staats Verträgen spricht , . n . Fall nicht anzunchmen, wie denn auch eine Auwendung dieses Ar= tikels bei der Zustimmung zur Uebereinkunft vom 36. Söeptember 1849 weder stattgefunden hat, noch . konstituirenden Ver s. ; zruch genommen worden ist. . samm g 2 obigen Altenstücke trug das Präsidium darauf an, dieselben der früher in derselben Sache hestellten Kom— mission zur Begutachtung und Berichterstattung zu überweisen. Dr. Mappes will der Wichtigkeit dieser Antwort wegen eine eigene Kommission ernannt, wissen. „Wollte Gott , sagte er, der Senat hätte in anderen Fällen so entschieden gehandelt, wie hier in ungeeigneter Weise.“ Er will noch nicht in die Materie eintre— ten, va er auf eine ausführliche Erörterung hosst. De, Jucho ist ebenfalls für eine besondere Kommission, die wesentlich auch zu

prüfen habe, ob hier die Hoheitsrechte einzig und allein

Stadt Frankfurt nicht auch einigen Antheil daran habe. Er be— leuchtet noch die Anführungen des Senats aus den wiener Verträ— gen. Dr. Varrentrapp erblickt in dieser Antwort eine Staatsrechts⸗ lehre, die hier zwar nicht neu, aber doch schon lange nicht mehr gebraucht worden sei. Es sei unglaublich, daß Artikel der Bundes= Alte so ausgelegt werden können. Schöff Dr. Harnier führt wenige Worte zur Vertheidigung des Senats an, die keinen Anklang fin⸗ den. Dr. Binding kann sein Erstaunen über das Verfahren des Senats und die Auffassung seiner Stellung zur gesetzgebenden Ver⸗ sammlung nicht bergen und pflichtet dem Antrag von Mappes bei. Dr. Mappes fügt seinem ersten Vortrag noch bei, daß die Zeit vorüber sei, wo Fürsten und Regierungen einseilig über Verfassungs-Angelegenheiten entschieden haben. Wenn es so fort gehe, eile man dem Absolutismus entgegen. Dr. Jucho erweitert seine früheren Erläuterungen, mit dem Zusatz, der Senat sei nicht befugt, von sich aus Hoheitsrechte an irgend Jemand zu übertra— gen, und in allen constitutionellen Staaten seien die Stände über die Anerkennung des Interims angefragt worden. Nachdem noch r. Varrentrapp, Schöff Dr. Harnier, Quilling, Dr. Binding und Dr. Golbschmidt einige kurze Bemerkungen gemacht, wird der An— trag von Dr. Mappes abgelehnt und der Gegenstand an vie be— ts ernannte Kommission gewiesen. Schluß der Sitzung Abends

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Mer sIland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlu ng. Sitzung om 12. April. Den Vorsitz führt Daru. Die Wahlen der Reu? lions-Insel werden auf, den Antrag der Kommission bestätigt. An ger Lagesordnung ist die Fortsetzung der Debatte über die Paris Avignoner Eisenbahn. Der Minister der öffentlichen Arbeiten zemerkt, daß in Folge der gestrigen Entscheidung der Nationalver— immlung zwii gesonderte Konzessionen zu geschehen haben. Daß o die bezüglichen Aufsätze geändert werden können, die für Eine berechnet waren, möge die Versammlung die Debatte verta

gen. Berryer widerspricht dieser Ansicht, va die Grund— lagen uicht geändert worden. Mauguin stimmt ihm bei. Lagegen erklärt Combarel de Leyval sich für den Mi— nister. Mauguin behauptet, das Ministerium verliere nur immer Zeit, wenn es welche ersparen wolle. Berryer stimmt endlich auch dem Minister bei, und so wird die Debatte vertagt nun aber kömmt die große Verlegenheit, daß gar kein Stoff zu Berathung außutreiben ist. Denn da man das Budget diskutiren will, erklärt Berry er, die Kommission sei erst für Montag dar⸗ uf gefaßt gewesen und könne sich heute nicht einlassen. Nun will die Versammlung an den Entwurf über Pensions kassen gehen. Da⸗ gegen wehrt sich aber der Berichterstatter Leboeuf, da neue Amendements eingebracht seien, die Kommission sich nicht vor— bereitet habe, Darauf erklärt der Präsident, es sei nun is Gesetz für den Handel aus Algier mit dem Auslande und

Frankreich an der Reihe. Der Berichterstatler L estiboudois er⸗ klärt, daß noch nicht Alles erledigt, Niemand vorbereitet sei, er her auf Vertagung antragen müsse. Der Handelsminister

t bei der Vertagung des Gesetzes über Pensionskassen nicht da ge— wesen. Er will es debattirt haben. (Gelächter. Cremieux ke— merkt, ein so wichtiges Gesetz könne nicht so plötzlich verhandelt werden Niemand sei bereit, die Amendementssteller nicht einmal alle anwesend. Er besteht auf der Vertagung. Der P räsident erklärt endlich, es sei nun nur noch ein Antrag Nadaud's an der Tages ordnung. Qb der Antragsteller wohl bereit sei. Nadaud betritt endlich die Tribüne. Sein Antrag gehe auf Abschaffung des Art.

1 Tus wiürßerlichen Gee buche, ver Lesagt, bei Lohnstteitigkeiten

Aussage des Meisters. Der Berichterstatter verwerfe den b man denn im neunzehnten Jahrhunderte noch nicht daß viele Arbeiter und Bediente ehrlichere Leute seien, als

leister und Herren. Er berufe sich auf den berühmten Ju sten Troplong. Die Rechte hatte den Redner so oft unterbrochen, daß er dagegen protestirt und die Tribüne verläßt. Ch ig ar ay'als Berichterstatter sucht zu beweisen, daß stets nur der Meister Glauben ver diene (großer Lärm), denn der Meister habe weit weniger Ursache

um Betruge. Man müsse bei dem Bestehenden bleiben. Miot verlangt, den Minister des Innern wegen der General-Conseils vahlen im Departement Niéevre zu interpelliren. Baroche erklärt,

habe den Präfekten bereits angewiesen, in kürzester Frist die

Wahlkollegien einzuberufen, womit die Interpellation erledigt sei. Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung wird mit 150 Stimmen Majorität beschlossen, den Antrag in Betracht zu nehmen. Die itzung wird aufgehoben.

Paris, 12. April. In allen vorbereitenden Wahlversamm lungen haben sich die sozialistischen Wähler entschieden gegen Gi rardin ausgesprochen. Wenn ein Kandidat zur Delegation ins ahlcomité nur den Namen Girardin nannte oder eine Anspielung uf ihn machte, riefen die Zuhörer sogleich: „Nieder mit den Gi rardinisten!“ In allen Stadtbezirken wurden nur diejenigen Kan didaten in das Wahlcomit« gewählt, welche die Frage, ob sie die Republik über der Majorität stehend betrachteten, bejahten. Girar—

nist denn auch von seiner Kandidatur zurückgetreten. Die As⸗

ée Nationale fordert heute Herrn F. Foy ent schieden auf, ebenfalls von der Kandidatur zurückzutreten. zn der Voix du Peuple finden sich heute zwei Briefe an

Girardin. Der erste ist von einem kürzlich freigelassenen Juni usportirten, dem Bronze-Arbeiter Colfaoru. Er weist den Re— Presse darauf hin, wie Eintracht jetzt vor Allem nöthig sei, wie nicht der Haß, sondern die Liebe Frankreich retten könne, wie ungerecht und wenig passend daher der dem als Kan didaten aufgestellten Herrn Dupont de l'Eure gemachte Vorwurf „Auch über mich“, sagt der Verfasser des Briefes, „sind all die Qualen der Transportation ergangen, auch mich hat die Berleumdung der gemäßigten Journale in meinen heiligsten Ge fühlen verletzt.

teur der

gewesen.

Der Geächtete von gestern, heute zum freien Bür— ger geworden, kennt nur Ein Bedürfniß: Vergessen. Richt in die trübe Vergangenheit will ich zurückschauen, sondern vorwärts den geméinsame Hoffnung der Zukunft richten.“ Im zweiten sucht O. Menuier durch Thatsachen nachzuweisen, daß Dupont de l'Fure in dem Leben Eines Mannes die Opposition eines halben Jahrhunderts repräsentire.

Die Lage der Bank hat sich seit letztem Ausweise vom 4ten d. M. nicht wesentlich geändert. Der Metallvorrath hat um 2 Millto— nen sich verringert und beträgt 474 Millionen. Die Bankbillete in Umlauf haben um die gleiche Summe zugenommen und betragen 1835, Millionen. Das Portefeuille ist auf 105 Millionen gesunken (verringert um 2 Millionen). Die Rechnung des Schatzes beträgt nunmehr 36 Millionen (Verringerung 9 Millionen), und die lau— fenden Rechnungen betragen 1223 Millionen (Verringerung 4 Millionen). ; .

Blick auf die

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auf dem Senate ruhen, und ob die Bürgerschaft der freien ] über die den Führern der Majorität gemachten Vorwürfe. Es habe

nur zweierlei Politik gegeben. Entweder müsse man den Stier bei den Hörnern fassen, keck und entschlossen den Feind angreifen und ihn zu erdrücken suchen, Alles sei dabei zu wagen, der Kopf zuerst. Er sei bereit dazu. Aber die Majorität würde die Fuhrer im Stiche lassen. Darum haben die Führer der Majorität, und nicht aus Vorllebe, sich beschränken müssen, den Kampf zu vertagen, zu warten, zu beobachten. Berryer bemerkte, wenn eine Regierung nicht unabhängig dastehe, sondern sich auf Parteien stütze, so müsse sie auch den Forderungen dieser Parteien genügen, die ihre Zu⸗ kunft nicht aufgeben können. In der letzten Sitzung des Orkea— nistenvereines machte Coquerel plötzlich den Vorschlag, die Mit— glieder sollten sich für Republikaner erklären, was mit Begeiste— rung aufgenommen wurde. Als es aber zur Abstimmung kam, wurden die Versammelten kühler, Einer nach dem Anderen ver? schwand, und bald blieb der Antragsteller allein zurück.

Es verbreitet sich das Gerücht, der Minister des Innern habe die Lokale zu drei Wahlversammlungen in Paris und zu einer in Charenton geschlossen.

Eine telegraphische Depesche aus Oran meldet Folgendes: „Der Konsul von Gibraltar kündigt an, daß algierische Schiffe wieder zur freien Pratica in diesem Hafen zugelassen werden.“

Mehrere Departements-Journale beschäftigen sich mit der Frage, den Sitz der Regierung außerhalb Paris zu verlegen. Die meisten wünschen es, glauben aber doch, daß die National-Versammlung in diese Maßregel nicht willigen würde.

Gestern starb Abbé Courson, General- Superior der Congre— gation von St. Sulpice, im 51 sten Lebensjahre.

Der Cassationshof hat gestern die Appellation Aymé's, der wegen Giftmord zum Tode verurtheilt wurde, verworfen.

Das Ministerium stellte kürzlich einen Antrag in Bezug auf die National- Fabriken, worin ein Artikel dem Präsidenten die Vollmacht einräumte, Produkte aus denselben zu diplomatischen Ge— schenken verwenden zu dürfen. Die Kommisslon macht diese Voll— macht davon abhängig, daß der Handels-Minister zuvor den An—

trag dazu stellen und eine Kommission der National-Versammlung ihn bestätigen müsse.

Seit zwei Tagen ist der offizielle Abdruck der Debatten über die Paris-Avignoner Bahn an den Straßenecken angeheftet. Man vermuthet, daß dies auf Veranlassung der konkurrirenden Compag nieen geschehen sei, und es wird vielfach im Publikum gemißbilligt, daß die Polizei, welche sonst jeden Anschlagezettel polilischer Natur entfernen läßt, hier eine Ausnahme mache.

Der Minister des Ackerbaues und des Handels erläßt heute die Anordnung, daß mehrere Aerzte und Apotheker auf Kosten der Regierung während der Sommermonate in den französischen dern unterhalten werden sollen, um dieselben chemisch und medizi nisch zu prüfen und Berichte hierüber zum Konkurs einzuschicken.

Die Ruhestörungen in Rouen wegen Verbots der Aufführung

des „ewigen Juden“ währen fort. Gestern mußten Zusammenrot— lungen vor dem Theater mit Gewalt zerstreut werden. Der Maire der Stadt Rouen hat deswegen die Sperrung der beiden Stadt theater angeordnet. . Auf der Börse war das Gerücht verbreitet, zu Angers hätten Hialistische Demonstrationen der dortigen Garnison stattgefunden. Auch befürchtete man, daß sich nicht zwei Eisenbahn-Compagnieen im Sinne des Combarelschen Antrages finden würden.

Großbritanien und Irland. Unterhaus. Siz— zung vom 10. April. Es steht die zweite Verlesung der

Bill über die Grafschafts Gerichte auf der Tagesordnung. Der Minister des Innern eröffnet die Debatte mit einer Rede gegen das Gesetz und stellt den Verbesserungs- Antrag, dasselbe sechs Monate nach dem heutigen Tage zu verlesen. Er ist der Ansicht, daß, wenn die Bill durchgehe, das Publikum die Graf⸗ schafts⸗Gerichte nicht mehr als Gerichke für kleine Schulden ansehen werde, und daß die Staats-Ausgaben durch die vorgeschlagene Ex⸗ höhung der Gehälter für Richter und Schreiber einen Zuwachs er⸗ halten würden. Außer dem Minister des Innern widersetzt sich na⸗ mentlich der Staats-Anwalt der Bill. Für die Bill sprechen unter Anderen Cockburn, Hume und Oberst Tho in pson. Die

zweite Lesung wird mit 144 gegen 67 Stimmen angenommen. In einer Ausschuß-Sitzung beschäftigt sich hierauf das Haus mit der auf die öffentlichen Bibliotheken und Museen bezüglichen Bill, nach dem ein gegen die Bill gerichtetes Amendement Sibthorp's mit 9h gegen 64 Stimmen verworfen worden ist.

London . Gestern hat auch das Oberhaus zum erstenmale nach den. Osterferien wieder Sitzung ge— halten; es wurden jedoch nur Petitionen überreicht, und einige aus dem Unterhause eingebrachte Bills erhielten die erste Lesung. Im ÜUnterhause gingen die noch übrigen Klauseln der Bill zur Reform der irländischen Wahlgesetze durch den Ausschuß, und die Bill über die Vorschüsse an hülfsbedürftige irländische Armen⸗Bezirke und deren Rückzahlung erhielt, nach wie derholter Verwerfung von Anträgen auf Vertagung, die zweite Lesung.

Vorgestern Abend fand in der National-Halle zu Hilborn un— ter Vorsitz des Herrn Davis eine sehr zahlreich besuchte Versamm— lung zur Erinnerung an den 10. April statt. Außerdem war es Zweck der Versammlung, eine Kollekte für die Wittwen und Kin— der der während der Cholerazeit in dem Millbank Gefängnisse ge

storbenen Chartisten Williams und Sharp zu veranstalten. Eine von dem bekannten Chartisten H. W. M. Reynolds vorgeschlagene Resolution, welche zu standhaftem Festhalten an der Volks Charte aufsorderte und unter Anderem von einer Dame, die als Rednerin auftrat, unterstützt wurde, ward angenommen. Der Namen Ledru Rollin, Louis Blanc, Kossuth und Mazzini wurde mit Auszeichnung gedacht; auf den Papst und den Präfidenten der französischen Re⸗ publik wurde dagegen heftig geschmäht.

Die Times bemerkt: „Es ist ein auffallender Umstand, daß eine Re

gierung, welcher bei den meisten wichtigen, dem Parlamente zur Berück

sichtigung vorgelegten Maßregeln eine hinlänglich starke Majorität zu Gebote steht, dessenungeachtet dreimal eine Niederlage erlitten hat, und noch dazu an drei aufeinanderfolgenden Abenden. Wir sprechen von drei Niederlagen; zwei waren vollständig, und im dritten Falle, dem der Fenstersteuer, war die ministerielle Majorität so unbeden

tend, daß das Resultat der Abstimmung der Sache nach einer Nie

derlage gleichkam. Aber in Bezug auf die bei der Flotte angestell

ten Hülfsärzte und auf die Ausdehnung der Jurisdiction der Graf⸗ schafts⸗-Gerichtshöfe ist das Ministerium, wie es das auch reichlich ver— diente, geradezu in der Minorität geblieben. Wie man aus unse— rem Parlamentsberichte ersehen wirb, wurde die zweite Lesung der letzteren Bill mit 144 gegen 67 Stimmen durchgesetzt. Die Ma— jorität bestand aus den unabhängigen Mitgliedern des Hauses, aus den Männern, welche nach ihrer Ueberzeugung stimmen durften, die Minorität aus den Mitgliedern der Regierung selbst und aus den⸗ jenigen, welche mittelbar oder unmittelbar unter dem Einflusse der Regierung standen. Aller Scharfsinn Tufnell's, alle Beredsamkeit

In der letzten, kaum aus 59 Mitgliedern bestehenden Partei— versammlung im Staatsrathsgebäude beklagte sich Thiers bitter!

des Ministers des Innern, alle unklaren und geheimnißvollen

Einwendungen des General-Anwalts in Bezug auf die Uebel,

welche die Einmischung von Laien in die technischen Regionen kes Gesetzes zur Folge haben würde, waren umsonst. Nun 67 Männer, mit Einschluß eines halben Dutzends von Kabinets⸗Ministern, konnten zusammengebracht werden, um ihre Namen als Gegner der wohlthätigen Veränderungen in der Rechts-

pflege, welche die erwähnte Bill vorschlägt, einzuschreiben.“ Die

Grafschafts-Gerichtshöfe sind eine ziemlich neue Einrichtung. Ge⸗

stiftet wurden sie, weil sich bei der großen Kostspieligkeit und dem

langwierigen Prozeßgange der höheren Gerichtshöfe in West—

minster das dringende Bedürfniß herausstellte, wenigstens für

solche Civilklagen, bei denen es sich nicht um hohe Summen han

delt, etwas Einfacheres und Wohlfeileres an die Stelle zu setzen.

Die Erfahrung von mehreren Jahren hat gezeigt, daß das mit den Grafschafts-Gerichtshöfen gemachte Experiment ein durch= aus erfolgreiches gewesen ist, und daß dieselben sich die größte Po⸗

pularität erworben haben. Zu den Zeiten des alten Systems scheute sich jeder vernünftige Mann, wegen Schuldforderungen, die nicht eine gewisse Summe überschritten, einen Prozeß anhängig zu machen, während ihm jetzt die Grafschafts-Gerichte die Gelegenheit bieten, in kurzer Zeit und mit verhältnißmäßig geringen Kosten zu seinem Rechte zu kommen. Bis jetzt erstreckte sich die Juris diction der Grafschafts Höfe auf Schulden, die nicht 20 Pfd. St. über—

stiegen; die in Rede stehende Bill will sie bis auf 56 Pfd. St. aus—

gedehnt wissen, und in Bezug auf Klagen wegen Injurien und Ver—

leumdung von 5 Pfd. St. auf 20 Pfd. St. Herr Henley machte

gegen die vorgeschlagene Kompetenz-Erweiterung den Einwand,

daß, im Falle das Gesetz durchgehe, die Grafschafts-Gerichte zu

sehr mit Geschäften überhäuft werden würden. Die Times er—

klärt jene parlamentarischen ministeriellen Niederlagen folgender⸗

maßen: „Die Stellung, welche die Regierung nach diesem unsanf⸗

ten Stoß einnimmt, muß Lord John und sein Kabinet nothwendig

in der öffentlichen Achtung herabsetzen. Der Fehler liegt haupt⸗

sächlich in dem Verhalten des Premier-Ministers selbst. Wir fin⸗

den, daß er stark genug ist, irgend eine wichtige Maßregel, die er

in die Hand nimmt, glücklich durchzuführen. Heute wird er mit

den Schutzzällnern fertig und morgen mit Cobden und seiner Par⸗

tei; bei jeder großen Frage unterstützt ihn eine bedeutende Majo⸗

rität, und doch steht John Russell jetzt vor dem Lande in der

Stellung eines geschlagenen Ministers. Woher kömmt dies?

Wir glauben, die Sache hat ihren Grund darin, daß Lord John obgleich er im Stande ist, Alles durchzusetzen, was er persönlich in

die Hand nimmt, sich in Sachen von geringerer Wichtigkeit zu sehr

auf die untergeordneten Beamten der verschiedenen Bepartements verläßt. Denn wie konnte sonst ein Mann in der Stellung und mit der Erfahrung eines Premier-Ministers sich auch nur einen Augenblick dazu hergeben, sich mit den albernen Faseleien Capitain Berkeley's in Betreff der Hülfsärzte auf der Flotte zu identifiziren? Wie konnte er ferner seine Augen dem Stande der öffentlichen Meinung und der wahren Bedeutung der Frage so verschließen, daß er sich dem Vorschlage zur Kompetenz⸗-Ausdehnung der Grafschafts⸗

gerichte widersetzte? Wir können allerdings leicht begreifen, wie ärgerlich es für das Haupt einer Regierung ist, Gesetze, welche von seinem eigenen Kollegen hätten eingebracht werden sol⸗ len, von unabhängigen Mitgliedern des Hauses vorgeschlagen und durchgesetzt zu sehen. Kömmt aber zu der Versäumniß des Nicht— Einführens solcher Maßregeln noch eine Opposition gegen diesel⸗ ben, so wird das Unpolitische des Verfahrens dadurch nur noch verschlimmert. In einem Falle, wie der des afrikanischen Geschwaders, konnte Lord John noch mit Sicherheit zu seiner Unterstützung auf eine Masse von Vorurtheil und Unwissenheit außerhalb des Parlaments rechnen. Aber in Be— treff einer Frage, wie die, derenthalb er gestern eine Niederlage er— litt, kann er versichert sein, daß es mit Ausnahme von ein paar Advokaten nicht Einen Mann in den drei Königreichen giebt, der sich nicht herzlich über das Ergebniß der Abstimmung freut.“

Italien. Turin, 7. April. (Fr. B.) Gestern machte die zweite Legion der turiner Nationalgarde einen Uebungsmarsch nach Ma— donna di Campagna, woselbst einige Zeit Rast gehalten wurde. Un ter dem Rufe: Es lebe Italien! wurde eine beträchtliche Samm lung für die italienische Emigration veranstaltet und hierauf der Rückmarsch angetreten.

Turin, 9. April. (T. D. d. Wien. 3. Das siccardische Gesetz, bezüglich der Aufhebung des geistlichen Forums, ist im Laufe des gestrigen Tages vom Senate angenommen worden; 51 Stim men erklärten sich für, 29 gegen die Annahme. Die Königliche Sanction ist gleichfalls gestern erfolgt. Abends fanden lebhafte Demonstrationen im Freien statt, in Folge deren 41 Tumultuanten sestgenommen wurden.

Messina, 3. April. (Corr. Merc.) In der Charwoche entstand während der kirchlichen Prozesston zwischen den Sbirren und einigen Leuten aus den unteren Volksschichten eine Schlägerei die bald eine solche Wendung nahm, daß Soldaten und Sbir⸗ ren die Flucht ergriffen und man schon aus Furcht vor dem Ausbruche einer Revolution die Läden und Häuser schloß. Die Ruhe wurde indessen bald wieder hergestellt. Am Ostertage ging die Prozession zwischen einer Reihe von Soldaten. Von“ der Polizei wird große Jagd auf Bärte und Schnurrbärte gemacht und wo dieselben getroffen werden, ist eine Scheere bereit, den überflüssigen Haarwuchs sogleich zu vernichten.

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Spanien. Madrid, 6. April. (Fr. B.) Im Palast— werden Vorbereitungen zum Empfange des Herzogs und der He zogin von Montpensier getroffen. Eben so im Palasse S. Juan

der Vater des Königs bewohnen wird.

Die Bemühungen, eine päpstliche Legion zu rekrutiren bisher fruchtlos geblieben.

Zproz. 293.

Griechenland. Athen, 28. März. (Wanderer.) Nack einer gewissenhaften und ohne irgend einen fremden Einfluß voll endeten Arbeit soll Baron Gros endlich zu einem mit jenem des Herrn von Thonvenel fast übereinstimmenden Endresultate gelangt sein. Er wird dem Juden Pacifico und Herrn Finlay ungefähr 60, 001 Drachmen zugestehen; die anderen Reclamalionen sollen als unzulässig erklärt werden sowohl im Prinzipe, wie in den Konse quenzen, welche England daraus zieht. Herr Gros soll schon vor⸗ gestern eine offiziöse Zusammenkunft mit Herrn Wyse gehabt haben, der zusolge Pacifies und Finlay auf das Admiralschiff be rufen wurden und ihnen erklärt wurde, daß sie gleich nach Empfang der Summe Griechenland verlassen müßten. Es heißt auch, daß, Baron Gros nach Beendigung dieser delikaten Aufgabe, an die Lösung einer anderen, eben so' delikaten und für Grie chenland eben so nützlichen schreiten werde; er soll gesonnen sein, der Regierung die Vortheile klar zu machen, welche sich für sie daraus ergeben würden, wenn sie endlich einen Charakter der Ordnung und Stabilität, unter Mitwirkung der Kapazitäten aller Parteien, annehmen wollte. Der außerordentliche Gesandte Grie⸗ chenlands in St. Petersburg, Herr Zographos, hat bereits mehrere Depeschen geschickt, welche in Athen und noch mehr unter der christ⸗