1850 / 106 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

etwas ans Vague, Farblose. !. . deres für seinen Junker Andreas, ist aber doch zu loben, daß er die Rolle

r' Gefoppte erscheint. men, bes Widerwillens

ĩ Barbaren belustigen. n e nie. un eben albern genug erscheinen zu Scherz auf ihre Kosten möglich zu machen, sraften dieselben zu vergimpeln.

je warmblütige : ö. jane, nl, i. Bio la wäre eine Rolle für Frau

bie äußere Aehnli

Frl. Viereck z da . sie beide recht hübsch und eina auch nicht viel mehr.

desto weniger aber ihre Liebe zu Orsino, welche zuerst

feck in ihren, nur ihr verständlichen, doppelsinnigen Reden hervorbrechen darf,

gegen den Schluß hin aber, besonders als ihr Geschlecht

'n it, von jungfräulicher Schüchternheit gemildert sein muß. . diefe Ansprüche blieben unerfüllt, dagegen war es bald der befehlshaberische, kalte, zurückweisende, häufig affeklirie Ton einer stolzen Salondame, was die Dichtung ver—

wieder ein ans Burschifose gränzendes Wesen,

unstaltete. .. Frau Thomas, Olivia, und Herr Wagner,

Wesentlichen löblich, kein Zug war vergriffen, woͤhl hätten eiwas lebhafter, das Tempo im Dialog (letzteres gilt auch eiwag rascher genommen werden sollen.

ersten Aft die Leidtragende, Schwermüthige anzudeuten, was

auf sich hatte. Herr Wagner war sichtlich bemüht, die schwereren Accente der Tragödie zu vermeiden,

Herr Krüger that zwar au

wenigstens nicht chargirte.

Einer der prächtigsten Narren Shakespegre s ist unzweifelhaft der in Olivien's Diensten, dessen lustiges Amt Herr Dessoir, aber ziemlich trist, verwaltete. Das heitere, sorglose Scherzando des etwas gierigen Spaßvo-⸗ gels, dessen dreister Schnabel nach allen Seiten hackt, weder gute noch faule Früchte schont, dabei aber doch ein eben so gutmü ; ger, als witziger Kumpan ist, ging zum Theil in einem überlegten, doziren⸗ den, etwas schwerfälligen Wesen unter; : = harmlos genug hingeworfen, sondern in einem heraussordernden Tone vor— Auch nahm es sehr Wunder, daß Herr Dessoir als Pfarrer Topas

erückt. 6 Stimme nicht im Mindesten zu verstellen wußte und „ihm nicht alle Röcke gerecht seien.“

Herr Franz, Anionio, und Frau von Lavallade an ihrem Platze, Letztere recht ergötzlich, sche wegfallen könn en, wenn wir auch eine Anweisung

nicht zu geben vermögen. Das Ensemble wird vielleicht bei Reprisen bes= ser, schwerlich das Ganze aber so, daß der heutige Ruf „Alle“ seine

Rechtfertigung fände.

Zweites Konzert, veranstaltet von Henriette Nissen, im der Sing⸗Akademie. (Den 15. April.)

Gleich dem ersten, war auch das zweite Konzert der verdienstvollen schwedischen Sängerin, Henriette Nissen, von glänzendem Erfolge be— gleitet. Das zahlreich versammelte Publikum empfing die Künstlerin lebhaft und zollte ihren verschiedenen Vorträgen warmen verdienten Beifall. Ehe wir speziell des diesmal von ihr Gebotenen gedenken, können wir im All⸗ gemeinen früher Aus gesprochenes über die Sängerin nur bestätigen. Ihre Gesangsleistungen, von einer klangvollen, biegsamen und umfangreichen

in Cretin kann immer nur Gegenstand des Mit⸗ q 1656 seine Verhöhnung nur gedankenlose

Es fommt also darauf an 9 : sassen/ um den

nicht aus a fast leidenschaftliche, aber dabei doch mädchenhaft

F Hopps gewesen; um ichkeit mit Herrn Hill (Sebastian) herzustellen, f u, so daß man von dem Zwillingspaar wohl rühmen kann, h nder sehr ähnlich aussahen, sonst aber Der tiefen Stimme und den harten, herrischen Ac⸗ centen des Fräulein Viereck glaubte man die Kavalierskleider nur zu sehr,

Orsino, spielten im Frau Thomas vergaß auch, im

streifte aber leider dadurch lein ch nichts Beson⸗

so gutmüthiger und liebenswürdi⸗

die Pointen wurden nicht leicht und

nur hätte das spezifisch Berlineri-

668

Stimme und brillanter Technik unterstützt, tragen ein durchaus künstlerisches Ueber alle Töne ihres Stimmumfanges mit gleicher Reinheit und Sicherheit unbeschränkt gebietend, bewährt Fräulein Nissen diese Heir= schast sowohl im kolorirten, als im getragenen Gesange, indem ihre Nüan⸗ zirung dabei stets sein und geschmackvoll ist und ihr Vortrag überhaupt von innigem Verständniß und sinngemäßer Auffassun ; neulich die Arie von Händel aus „Ezio,“ so 3 diesmal die berühmte Sisradella⸗Arie den Beweis, was die Künstlerin namentlich im älteren Ihr Vortrag athmete hier bei aller des Ausdruck,

Gepräge. derartige

lien Leibes⸗

fiel sie Musil⸗Genre zu leisten befähigt ist. nen der schönen ganz eigenthümlichen Reiz verlieh.

zwar ziemlich

lein Geheimniß herrlichen Kunstgenuß. Fast alle bals „Ernani! von Verdi die bedeuten sich anschließenden Stalkatolauf in allgemeine Sensation,

aber die Farben : di. für die Uebrigen) reichlichen Beifall errangen. indeß wenig ihm geläufigen Nissen leistet in diesem und wußte die verschiedenen z Auffassung wiederzugeben, so daß mer die lebhafteste Anerkennung

wurde. Ries und zwei fremde Künstler, gefunden. Die drei Genannten sp ven (in B-dur) korrelt und sauber,

hne Wärme. Einer Fantasie aus „L

Vortrage einiger Violonctll-Sol Instrumente ünd gewann sich,

so bewies, daß Marie, waren

im Illyrischen zum Illyrisch Berlin.

31.

Kunst der Schattirung eine Einfachhei Composition durchaus Ihr vollendeier Triller,

negra doc, mit solchem Verständniß angewendet, Schlußfällen eine eben so charafteristischt, als wo das Ganze gewährte den Hörern durch Composition, Ihr Talent von einer cht m la zenden Seite zu entfalten, gewann die Konzertgeberin zunächst in mehreren flalienischen Arien Gelegenheit, von denen J nen geh 3 de Kehlfertigkeit der Sängerin ins gün⸗ stigste Licht zu stellen besonders geeignet war. T )

jn der Höhe erregte auch diesmal wieder wie denn die Geschmeidigkeit und Eleganz, welche der Vortrag dieses effektvollen Tonstücks offen barte, der Sängerin überhaupt Außerdem ließ sich die Konzertgeberin noch im Vortrage von Liedern hören, indem sie zuerst zwei Schu „Die liebe Farbe“ und „die böse Farbe,; und schließlich einige sch wedische Lieder und kinen heiteren französischen Chanson zum Besten gab. Genre Compositionen ihr nach seitens des Unterstützung hatte die Konzertgeberin durch Herrn Konzertmeister fren bie Herren Viereck und Studemu ndt, selten zusammen ein Trio von Beetho⸗ nuͤr im Ganzen etwas farblos und ö Lucia,“ die Heir Studemundt allein!

vortrug, wurde derselbe nicht ganz Meister,

braver Pianist genannt zu werden verdient. gte z hübschen, gesangreichen Ton auf seinem

eben so wohl wie der vorbenannte Künstler, Beifall durch seine schätzenswerthen Leistungen.

Musikalisches. F. Angermann ' s Lautlehre erschien so eben in zwei⸗ ter, vollständig umgearbeiteter Auflage bei Karl Reimarus allhier. Werk, sowohl sür Elementarlehrer, Sprachärzte und Pädagogen, für Gesanglehrer bestimmt, zerfällt brei Theile, von denen der erste „physiologische, Vorbegriffe“ bringt und d Konsonanten beschäftigt.

sich mit der Entstehung der Vokale un

dem zweiten Theile, der die „praltische Lautlehre“ enthält, zur Grund⸗ Dieser letztere beschäftigt sich dann und Konsonanten und der genauen Beschreibung der Bildung derselben, indem er an feinem Ende zu' der Verwerfung der Eintheilung der Konso⸗- von

Saale lage.

der Musik zeugt. Wie spruchen darf!

zu ihrer Heilung angiebt. Zwelken, die der Inhalt verfolgt, wird besonders beim Gesangunter⸗ fichte von wesentlichem Nutzen sein und die Korrektheit und Deutlichkeit der Aussprache zu befördern das Seinige beitragen. daher dazu dienen, die Aufmerksamkeit auf ein Werk zu richten, das schon bei seinem ersten Erscheinen Anerkennung gefunden zweiten, bereicherien Auflage jedenfalls noch größere Theilnahme bean⸗

Das Ganze, abgesehen von den allgemeinen

Mögen diese Zeilen

hat und das in dieser

die den Intentio- letzterer einen ihr schönes

übten besonders in den hlthuende Wirkung, urd wie Ausführung, einen anderen, nicht minder glän=

entsprach und

die bereits neulich gehörte aus er lange Triller mit dem 339.

zuerst zwei Schußbertsche Lieder:

Fräu⸗ nicht minder Verdienstliches in trefflich charaktermäßiger jeder einzelnen Num- gen Publikums zu Theil

statten ging.

obwohl er im Uebrigen ein Auch Herr Viereck zeigte im

gen anfangs von

Das als auch in seiner gegenwärtigen Gestalt in Er dien ruf

mit der Eintheilung der Pokale

gegen 8093 Rthlr. 1 Ngr. 8 Pf. in demselben Zeitraum im

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 13. April.

gab diese Woche wenig Veranlassung zu besonderen Mittheilungen, indem das Geschäft, mit ei Die die Course der holländischen Fonds, weil die Käufer sich zurückzo und einen noch größeren Zurückgang zu s Das erheblichste Ereigniß war eine plötzliche Preisverbesserung der

gen auf eine endliche Regulirung der Schuld knüpf chwang sich erst von 104 auf 11 * empor; hierauf erschienen aber wieder Verkäufer, um ihren Gewinn

her aber bis 8 a gz pt. Obligationen besserten sich von 2955 einem Rückfall bis 29 3 Staatspapieren sind Integrale von 554 mit geringen Schwankun⸗ gen bis 555 pCt. gewichen; 3proz, wirkliche Schuld von 657 auf 65 pCt., und 4proz. dito von 86 bis 85 4 pCt.

sische Obligationen drückten sich von 1045 auf 104 pCt., ionge

755 auf 7646 pCt und 2tproz. dito von 103 auf

Eisenbahn⸗Verkehr. Löbau⸗Zittauer Frequenz und Einnahme vom 1. Jan. bis mit 31. März 1850. Für 2, 908 Personen... ..... „98, 923,68 Ctr. Güter 2c.

Eisenbahn.

4215 Rthlr. Mgr.

14

Zusammen 10,015 Rthlr. 12 Ngr. 2 Pf. n Jahre

Der Handel in Staatspapieren

inzelnen Ausnahmen, nur schwach von weichende Richtung der pariser Börse drückte

erwarten schienen.

spanischen Ardoin⸗Obligationen, wegen einiger Aeußerungen des Fi nanz-Ministers in Madrid, woran die Spekulanten wieder Hossnun

ften; deren Cours und dann bis 124 pCt.

zu sichern, wodurch der Cours auf 112 pCt. zurückgedrängt wurde; doch die feste Haltung der spanischen Fonds, London gemeldet wurde, regte brachte den Cours wieder auf 1121

welche gestern von die Liebhaber neuerdings an und pCt. Ardoin-Coupons stie 75 a 8 pCt. auf 8y a 9) pCt.; gingen nach⸗ herunter; Zprozentige binnenländische auf 295 und erreichten nach zuletzt wieder 293 pCt. Von holländischen

Alte Sorozentige

gen 4proz. Certifikate bei Hope von 86 bis S6 pCt. em Besterreichische Jonds waren im Laufe der Woche matt, stern wieder etwas angenehmer; 5proz. wiener Metalliques gingen

f 41 Ct

3 ' * . 81 nanten in zemivocales und mutae führt, als einer Eintheilung, welche ge⸗ Peruanische Obligationen machten diese Woche wieder einige gen das Wesen der Konsonanten verstößt. Eben so verwirft er die Ein! Sprünge, je nach den Berichten von London, indem deren Cours . der ga ,. ,. . . , i,, erst von 69 auf 66 pCt. fiel und nachher wieder 675 pCt. er er diejenige Einheilung der Konsonanten, welche sich lediglich an die r d z J nh , mn der Bildung . hält, als die infachste und zugleich für die ö , brit Praxis zweckmäßigste anerkennt. Der dritte Theil endlich ist ein t w JJ . d 1 ,,, ö d ißig ; h ten sich von 5iz auf 513 pCt. und blieben nach Verbesserung auf

Anhang, welcher die häusig vorkommenden Fehler nommen das Stottern zusammenfaßt, ihr Wesen feststellt und die Mittel

der Aussprache (ausge-

51 **, zuletzt 51 6 pCt.

ame mn.

Bekanntmachungen.

172 Bekannt machung.

Die bei der Stadt Kröben im Kröbener Kreise des Regierungs Bezirks Posen belegenen, zu Johannis 1850 pachtlos werdenden Domainen-Vorwerke:

1) Chumietek mit einem Are gal von

6 Morg. 114 IRth. Obstgarten, 8

730 y 11 y Acker, 197 * 66 J Wiese, 108 * 2 * Hütung, 11 137 Hof- u. Baustellen, . 114 » Gräben u. Teiche, 6, 72 Wege und Unland,

in Summa 1585 Morg. 53 IMF. mit den dazu gehörigen Gebäuden 23,820 Thaler; 2) Potarzyce mit einem Area! von 674 Morg. 39 MRth. Gärten und Acker, welcher durchgän⸗ gig kleefähig ist, Wege, Gräben, Unland, Hof⸗ u. Baustellen,

taxirt auf

4 ) 109 )

in Summa Fo5 Morg. 148 (Rh., mit den dazu gehörigen Gebäuden 16,430 Thaler; 3) Wymposlowo mit einem Areal von 710 Morg. 132 N. Acker und Gärten,

taxirt auf

23 84 » Wiesen, . nn 9 * 145 Baustelle, 3 26 » Gräben,

26 * 23 Wege und Unland,

in Summa 778 Morg. 170 IR., mit den dazu gehörigen Gebäuden taxirt auf 17,510 Thaler; 4) Domachowo mit einem Areal von 5 Morg. 38 IR. Hof- und Baustelle, 397 * 71 Acker und Gärten,

3 90 » Wiesen, ö . . 23 Wege und Unland,

in Summa 579 Morg. 152 M., mit den dazu gehörigen Gebäuden taxirt au 12,50 Thaler, h

sollen ein jedes Vorwerk einzeln, in dem am 7. Mai

1856, Vormittags 19 Uhr, im Vorwerks⸗Wohn⸗

ir f nn n en. n g gan ü Meer⸗

enden Ticitations -Termine istbie⸗ ,,. werden. K ach drei Uhr Nachmittags werden neue Lizitanten * zugelassen. Die Bietungs Caution lr . 2. 1 n Gebots und ist baar oder in inlän= de. hen Papieren nach dem Courswersh zu e Verän Bedi a j. , e ur sind . en . und Frantjun, den, erg, Breslau, Liegni Franbsutt, so wie au Sul Und Stell in dem X

reau des Polizei⸗Distritts. ; s ben, . giti. Kemmiffar Kajomttl zu Kis.

Posen, den 13. Januar 185 Ou tung der direlten Steuern

3 Tg Tesaaine n und Forsten.

Belgnnim a chu

e, ng. Die Königlich Domaine Kleinhof nebf Pertinenzien

bei Dobrilugk im Luckauer Kreise belegen, soll von Tri- nitatis d. J. an zunächst in drei größeren Parzellen Verkauf und eventuell zur Verpachtung 4) der Schlangenteich von dem geringsten Kaufgelde von 8

prinzipaliter zum

auf 18 Jahre im Wege des öffentlichen Meistgebots

Sgr. 6 Pf.;

11 Pf.;

1 Morg.

Frankfurt a. 8d. O., den 13. April 1850. Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung Der direkten Steuern, Domainen und Forken.

6 .

hlr. 15 Sgr.

1 1 * * 2

12131

Abtheilung für die Verwal-

kommen. . . Aus dem ganzen Komplexus der Domaine sind fol- gende Parzellen gebildet worden:

J. Das Vorwerk Kleinhoff, enthaltend:

n, 1E 16 Morg. 175 IR. ,, 6686 5 . Teiche . . y 148 * Hofstelle ...... ,, 136 * ,,, 14 y , Unbrauchbar-. S6 ,,

Summa TIF Morg. 90 UR.

Das geringste Kaufgeld für dieses Vorwerk ist neben der geseßlichen Grundsteuer auf 45.586 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf. und bei einer eventuellen Verpachtung das ge— ringste Pachtgeld auf 1982 Thlr. 24 Sgr. 6 Pf. fest= gesetzt, wobei sich ein eiwaniger Pächter über den eigen- thümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 12, 000 Thlr. glaubhaft auszuweisen hat.

jJ. Das Vorwerk Schulz, enthaltend:

,, 431 Morg. 119 UR. Wiesen ...... ö 61 5 Hütungen 1 , Hofstelle VJ 4 * 8386 * (rr ;;, 6 J 175 * Unbrauchbar ..... ö. J

Summa Fl Norg. 11 [IN.

Das geringste Kaufgeld für dieses Vorweik ist neben der gesetzlichen Grundsteuer auf 18,645 Thlr. 12 Sgr. 1 Pf. und bei einer eventuellen Verpachtung das ge— ringste Pachtgeld auf 81] Thlr. 3 Sgr. 5 Pf. festge= setzt, wobei sich der Pächter über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 5000 Thlr. auszuweisen hat.

Ii. Das Vorwerk Priesen, enthaltend:

,, 231 Morg. 173 (IR. n ,, 48 * 15655 k Hofstelle . * 172 2 ,, 52 * Unbrauchbar .. 102 ,

Summa v5 Norg. [5 IR.

Das geringste Kaufgeld für dieses Vorwerk ist neben der gesetzlichen Grundsteuer auf 5590 Thlr. 10 Sgr. 3 Pf. und bei einer eventuellen Verpachtung das ge⸗ ringste Pachtgeld auf 221 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf. sest- gesetzt, wobei sih der Pächter über den eigenthümlichen Besitz eines disponiblen Vermögens von 2000 Thlr. auszuweisen hat.

V. Außer diesen größeren Etablissements kommen noch ferner zum öffentlich meistbietenden Verkauf:

1) die Fischhälter, enthaltend:

Hof- und Baustellen Morg. 38 M. Gartenlund 11 19 Gewäãässer . * 76 *

Summa 2 Morg. 41 (R. nebst einem Fischerwohnhause, zu dem geringsten Kaufgelde von 7a5 Thlr. 14 Sgr. 8 Pf.; 2) 9 . n 166 Morg. 39 IR., zu dem aufgelde von 2984 3 S z 3) der Hirtenteich, enthaltend: n e, i dl,

nn, 28 ö Unbrauchbar .... ..... 4 . ö. 9 arr. Gewãässer k 58 * 8A4 *

Summã N No 5. 3 TTF.

der Birkteich, enthaltend: ,,, K Gewässer. . . ... 6 Summa 128 Morg. zu dem geringsten Kaufgelde von 23. Sgr. 10 Pf.; 6) der Lehmteich von 6 Morg. 57 IR., zu dem ge— ringsten Kaufgelde von 135 Thlr. 13 Sgr. 10 Pf.; 7) der große und kleine Küchenteich von 5 Morzg. 56 [R., zu dem geringsten Kaufgelde von 241 Thlr. 19 Sgr. 8 Pf.; 8) der Schwanenteich von 98 Morg. 57 n, n dem geringsten Kaufgelde von 1820 Thlr. 26 Sgr. 1 Pf. Neben den ad 1 bis 8 aufgeführten Kaufgeldern bleibt die gesetzliche Grundsteuer zu entrichten. ͤ Auch soll alternativ die Verpachtung der gedachten Teiche im Ganzen, denen dann noch der Jägerteich von

1Morg. 58 IR.

13 * 7 R. *

Thlr. 20

13 Morg. 53 (IR. und der Schloßgraben von 4 Merg; 19 AMR. hinzutreten, stattfinden, und ist für diesen Fall das Jeringste Pachtgeld auf 406 Thlr. 29 Sgr. 2 Pf. sestgesetzt. V. Außerdem kommen noch zum öffentlich meistbie⸗ tenden Verkauf: 4) verschiedene Theile des ehemaligen Vorwerks Klein. hoff, und zwar: ) der Schäfer-Acker an der Kirchhainer Gränze von 3 Morg. 28 IR., b) der Plumpack⸗

zu dem geringsten Kaufgelde von 1512 Thlr. 13 liche Vermögen glaubhast auszuweisen.

und Häckelbusch zwischen den Her

2 X 9 Bad Nenndorf.

Die Heilanstalt dieses rühmlichst bekannten Kurorts welche aus Schwefelwasser- und Schlammbädern, so wie aus reinen Sool⸗ und mit Schwefelwasser gemisch ten Soolbädern, nebst einer Molkenkur in Verbindung mit sehr wirksamen Schwefelgas-Bädern besteht, wird auch in diesem Jahre am 1. Juni wieder eröffnet.

Anfragen in ärztlicher Beziehung sind an die beiden Herren Brunnen - Aerzte, Hofrath. Dr. Grandidier und Dr. Cordemann, so wie Wohnungs- und Sch wefelwasser-Bestellungen an den Kastellan Dimme zu Nenndorf zu richten.

Durch die dem Kurort ganz nahe gelegene Eisen ahn⸗

Station Haste, zwischen Hannover und Preußisch⸗Min

den gelegen, ist Nenndorf in die nächste Verbindung

mit der Eisenbahn gebracht, und kann daher einerseits

von Berlin, Diesden und Hamburg, andererseits von Köln in einem Tage bequem erreicht werden.

Kassel, im April 1850.

Kurfürstlich Hessische Brunnen

des Bades Nenndorf.

von Hanst ein- Knorr

Direction

2151 Rostocker Bank Rostocker Bank.

Der vom h aus den unterzeichneten Personen tungsrath macht hierdurch bekannt J. D. Eapell zum Bankdirektor

daß von ihm der erwählt ist

Hennersdorfer Teichen und der Chaussee nach Der Letztere wird in Gemeinschaft mit dem ersten Buch—

Sonnenwalde, desgl. zwischen den Wegen von halter, Herrn Hr. Eggers,

Kirchhain nach Finsterwalde und der Henners⸗— dorfer Gränze von 203 Mig. 152 ER.

() ein Theil des Häckelbusches beim Fahrenteich incl. Teich von 37 Mig. 63 EUR.,

g) der kleine Pechwinkel von 69 Mrg. 47 R. in Parzellen von 2 bis 3 Mrg.z

31 Mrg. 18 MR. links der Straße nach Torgau

am Birkteich in Parzellen von eiwa 2 Mig.

3) die besonders liegende Ackerabfindung der Domaine Kleinhoff bei Schörrborn von 78 Mrg. 5 R. in Parzellen von 3 bis 4 Mrg.

Der neben der gesetzlichen Grundsteuer zu entrich tende geringste Kaufpreis der einzelnen Parzellen ist aus dem den Verkaufsbedingungen , Dis membralions-Plan zu entnehmen und soll auch im KLicitations-Termin bekannt gemacht werden,

Zur Annahme der Gebote resp. auf die vorstehend angegebenen Kauf- und achtgelder steht ein Termin am Montag den 13. Mai d. J., Vorm. 10 Uhr, und nöthigenfalls folgende Tage in dem Geschãfts lolal des Königlichen Domainen⸗Rent⸗ Amts Dobrilugk im Schlosse zu Dobrilugk vor dem Herrn Regierungs- Rath von Hake' an, zu welchem Kauf- oder Pachilustige ein⸗

geladen werden. ; =

Die speziellen Kauf- und Pachtbedingungen können vom 22sten d. M. an in unserer Registratur, so wie in dem Geschäfts- Lokale des Königlichen Domainen Rent⸗Amts Dobrilugk, eingesehen werden. . Die Pachtbewerber haben sich in dem Termine über ihre perfoͤnlichen Verhälmnisse, ihre ölonomische Besähi= gung und über das zu den resp. Pachtungen erforder=

2) ein Theil des ehemaligen Vorwerks Schulz von /

für die Bank verbindlich

signiren und für Behinkerungssälle des Einen oder An

deren ist der Herr Senator J. F. Strömer mit Pro

cura zur Mitunterzeichnung der Firma versehen. Rostock, den 16. April 1830.

JF. F. Bauer. Schalburg. J. F. Koch

w *

C. 5. Brocke lm ann. Ström er. E. Paeto w. 11 x 2 B 21 7 * 8**

un Weinversteigerung

5 ao. . 1 z 8 fz ö;

zu Kastel bei Mainz im ast⸗

, 41

hof Barth.

Donnerstag den 25. April l.

mittags 9 Uhr, werden im angegebenen Lokale die

zu dem Nachlasse der zu Mannheim verstorbenen Frei⸗

frau von Herding gehörigen, auf deren Gute zu

Rierstein in den vorzüglichsten Lagen gezogenen Weine

öffentlich versteigert, als: . 12 Stück 1849r, worunter 2 Stück Glöck,

2 Ra 8, 8 d

*

1 n 3 11 5 1847, ö 2 14 1846, 3 z » 1846 other, 1 1912*

63 Stück. . .

Die Proben dieser Weine werden am 22. und 23. April nächsthin zu Nierstein in den Kellern der Eigen⸗ thümer an den Fässern und bei der Versteigerung selbst verabreicht. ?

Mainz, im Monat März 1856.

Dr. Klein, Notar.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr

, . * 8 Rthlr. I Jahr. .

in allen Theilen der Monarchie 4. ohne Preis-Erhöhung. . Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.

M 106.

tan

Preußischer

Ber lin, Freitag den 19. April

nzei

Alle Post⸗Anstalten d

ost⸗ es In⸗ uud

Auslandes nehmen Bestestung auf fuͤr Berlin di

Expedition des Preuß. Sint

dieses Blatt an,

Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

49 r . ö

1850.

nhalt.

Amtlicher Theil. l D eutschland Preußen. Berli 2 ; inets .

72 in. Allerhöchste Kab Ordre ; , hste Kabinets Ordre an den General⸗M Hofnachrichten. Erläuterungen übe ist ; nn, ,, ö. äuterungen über die Leistung des Ei 5 ung mit Vorbehalt, namentlich von Seiten

chen. Trier. Ankunft des Prinz n iuß

. . . —ͤ Prinzen von Preuße Dentsche Angelegenheiten. Erfurt. ö . Staatenhauses. Fractions⸗-Versammlung ODester reich. Wien. Hofnachrichten. ö , , H annovser. Kammer-Verhandlungen . Mannheim. Militairisches . 5 9 82a 22 7 2 * Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Neues herzoglicher Erlaß. ;

D d

a]˖ UI

Ministerium. Groß 31 . l u s land . 2 147 5 ĩ 5. ö Frankreich, P aris. Ball beim englischen ,. Republik Proklamirung. Beschluß des demokratisch⸗sozialisti . Wahl. Eo nits's.— Die Rücktehr des Papstes nach Rom.“ , jroßbritanien und Irland. London j rin. Die Fenstersteuer. Vermis WB K Vermischtes. Wahl neuer Bankdir m . . Vermi ö W er Bankd . Subscxiptionen für die große Industrie⸗Ausstellung. ,

1

Gesandten. Die

n tom. Vermischtes. Die griechische Handelsma⸗

ö r ' n . . roße Hofnachricht. dan emmnr ; * ope n hagen. Verhandlungen des Voltsthin ge ö ö „Turin. Aufrechterhaltung der Ruhe Debaite in d D

9 2 ze Vebatte er k

putirtenkammer über die letzten Unruhen.“ Differenzialzölle. Vermischtes. 5 ler mo. Amtsentsetzungen. 16e Madrid. Herstellung des guten Vernehmens „ung der portugiesischen Eortes ü ht ö —— ** hältnisse, Griechenland. Türkei. Gränze.

Der Papst. Florenz. Hofnachricht. Pa

, then. Hortdguer der diplomatischen Konferenzen Konstantinopel. Witterun V ö. Anmarfch tirkscher Freun ung. Von der bosnischen Anmarsch türkischer Truppen gegen die Insurrection

Bör seu⸗ S 0 2 Beilage rseu- und Handels-Nachrichten.

c 2 c : π . 22 x 22 2 2 ᷣ20 , , , - Q -,

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der Dem General mann, Brillanten; und Dem Geheimen

König haben Allergnädigst geruht:

Adjutanten, General⸗-Lieutenant von

. en Regierungs-Rathe und Landrathe a. D e 5 * 1 ch 1 J 3 2 Wa 6 . Friedri von Coels die Kammerherrn-Würde zu verleihen Angekommen: Der General⸗Major und K b g J Ma Rommandant

Bonin, von Kiel. ö ist: Dei Minister⸗Präsident, Graf von Branden burg, nach Ersurt.

General-Major und Commandeur der 9gten Division, von nach Hirschberg.

, mmm mmm

in von

Abgereist:

86 üum Lhumen,

2 5

nichtamtlicher Theil.

Berlin, 18. April. Se. Majestät der König

haben Allergnädigst geruht: dem Premier-Lieutenant Grafen von Schulenburg vom 2ten Garde Regiment zu Fuß die Er zur Anlegung des von dem regierenden Herzoge von Parma

Hoheit ihm verliehenen St. Georgen Ordens Kaiser Kon

ö 1's erster Klasse zu ertheilen

König stantin

1 Berlin, 17. April. An den General-Major v ist folgende Allerhöchste Kabinets Ordre ergangen: Ich will Sie hierdurch zum Kommandanten von Berlin ernennen und trage Ihnen auf, sich sogleich auf Ihren neuen Posten zu be— geben. Zugleich haben Sie sämmtlichen, zur Dienstleistung bei den holsteinschen Truppen kommandirten und respektive unter ilt des Rücktritts bis zum 1. Oktober dieses Jahres dorthin npreußischen Offizieren Meinen Befehl bekannt zu machen, ü aus den dortigen Dienstverhältnissen auszutre⸗ Truppentheilen und respektive in ihre Gar ben haben.

den 11. April

on Bonin

lich

1856. (gez) Friedrich Wilhelm. (gegengez. von Stockhausen. Bonin zu Kiel.

* l⸗Major 0 n

An den General Berlin, 17. April. Se. Majestät der König haben heute Ihren General-Adjutanten, General Lieutenant von Neumann, auf Veranlassung des 50jährigen Dienst-Jubiläums des Generals, mit Allerhöchstihrem Besuche beehrt und demselben die Decorationen des Rothen Adler⸗Ordens erster Klasse in Brillanten, welche Se. Majestät dem Jubilar verliehen, Allerhöchstselbst eingehändigt.

Von Ihrer Majestät der Königin hat der General Lieutenant von Neumann eine kostbare goldene D ose mit Allerhöchstihrer Na mens-Chiffre in Rubinen und Smaragden zum Andenken dieses Tages erhalten. .

Nach dem Besuche bei dem General von Neumann haben Se. Majestät der König sich zu dem Déseuner dansant begeben, wel ches Se. Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg - Schwerin am heutigen Tage auf Veranlassung der Anwesenheit Höchstihrer Frau Mutter gegeben haben. Ihre Majestät die Königin waren bei diesem Feste gleichfalls anvesend. Ihre Majestäten verweilten daselbst bis 7 Uhr, worauf Allerhöchstdieselben Sich nach Char lotienburg zurückbegaben. . ;.

B enlin. 18. April. Se. Majestät der König haben heute das in Allghöchstihrer Residenz Charlottenburg stehende Füsilier Bataillon 2Tten Infanterie? (Königs) Regiments im Hippodrom

Gesetz über

vo Ro l ,,, ö. 3. ; Neu⸗ den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaub in

U

29 2* 8 Jubiläum des General-Lieutenants von Neumann:

es auf die der katholischen Geist—

Verhandlungen des Volks-

mit Eng * ih . . 16 ngland. Berichtigung in Betreff der

/ / / /

neu ausgebildeten Mannschaften Sich vorstellen und

bes chtigt; Die mächst das Bataillon vor sich exerzieren lassen.

. den

2

w

Berlin, 17. April. Das Verhalten der Regierung gegen über denjenigen Staatsbeamten, welche mit Rücksicht auf lhre gleich zeitige Eigenschaft als katholische Priester den in der Verfassungs Urkunde vom 31. Januar d. J. Art. 108 vorgeschriebenen Eid äuf . gewissenhafte Beobachtung der Verfassung nur mit einem, die Rechte der katholischen Kirche wahrenden Vorbehalt leisten wollen ist von der Presse mehrfach in einer Art besprochen worden, weiche auf eine Unkenntniß der von der Regierung in dieser Beziehun festzestellten Grundfätze schließen läßt. Wir sind in den 6 gesetzt, hierüber aus zuverlässiger Quelle Nachstehendes mitzu theilen: j ö . Nachdem bereits mehrere Staats⸗Beamte der obenerwähnten Kategorie, namentlich sämmtliche Professoren der katholisch theolo gischen Fakultät an der Universität zu Bonn, den Eid auf die Ver ,, in der worgeschriebenen Form ohne allen und jeden , . 3 hatten, erhielt der Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten davon Kenntniß, daß einige Bi schöfe diejenigen Staats-Beamten in ihrer Diszese, welche zugleich

ie Pyriesterm ire DFI po ] is 3 s die Priesterwürde bekleiden, beziehungsweise als Seelsorger füngi

den, augewiesen haben, den gedachten Eid ausdrücklich nur mit bor 9 * 4 ur 11

ö orbehalt der Rechte der Kirche salvis ecelesiae juri- us zu leisten, oder damit eine ausdrückliche Verwahrung der

Rechte der katholischen Kirche, welche durch mögliche Teutungen de 2ortlautes der Verfassungs- Urkunde vom 31. Januar d. J

He t werden könnten, in Verbindung zu bringen. Die erhebliche . r, welche aus einem solchen unbestimmten, von dem einzelnen . auf die verschiedenartigste Weise auszulegenden Vorbehalt 9 , der Verfassung leicht hervorge⸗ rechthaltung e., * Verantwortlichkeit der Regierung für die Auf⸗ chen drohld, ur n der Verfassung unmöglich zu ma⸗ . . i ö. . nicht einen Augenblick verkennen. Sie legte dar auf . ö. die Verpflichtung auf, mit Entschiedenheit . 66. w ö Uunterschien hie ,,, fassi g in er bündigsten Weise ö welcher von vornherein eine ver— Le n, o, . ung der einzelnen Beamten zu der Ver⸗ . . eidlich geloben. Auf der anderen Seite wünschte die Regierung dringend, jede nicht durchaus nothwendige k gegen die obenerwähnten Beamten mit Rücksicht auf die . ö diese sich ihren geistlichen Oberen gegenüber be zimschen 1 deshalb den durch diese Stellung be⸗ er haften . l 6 nachzugeben, als es mit der ge⸗ Beamte, sie mögen . derfassung;, zu welcher alle Staats⸗ chem Maße ver flichtuß . Geistliche sein oder nicht, in glei

sen Gesichtspunkten . ö vereinbar erschien. Von vie— stimmig folgendes . bes e e Staats ⸗Ministerium ein—⸗ Verlangt ein Staats-Beamter, den Eid auf die Verfass

dem Eingangs erwähnten oder einem Aon ichen Bere n, ,,, zu dürfen und ist er hiervon durch angemessene Here, , ,. abzubringen, so ist er zur Erklärung darüber aufzufordern, ob . zufolge seiner pflichtmäßigen Ueberzeugung, na ch M aßga be des Inhalts der Verfassungs-Ur kunde durch die Ableistung des Eides ohne einen auf die Rechte der Kirche bezüglichen Vorbehalt sich in einem in seinem Gewissen nicht zu lösenden Konflikt seiner Pflichten als Staatsbeamter mit seinen Pflichten als Priester oder Seelsorger zu befinden glaube

Erklärt der Beamte, daß er sich in einem solchen, ohne jen en Vorbe halt, in seinem Gewissen nicht zu lösenden Konflikt befinde und deshalb den Vorbehalt für nothwendig halte, so ist

da keinem Staatsbeamten gestattet werden darf, einen bedingten Eid zu leisten und sich nach eigenem Ermessen und nach eigener Au s⸗

*

legung seines Diensteides durch denselben theils für gebun . erachten, theils nicht, der gedachte Beamte, unter IAbstandnahme von der Vereidigung, zur Niederlegung seines Amtes, dessen Pflichten in vollem Unfange zu übernehmen er sich außer Stande befindet, aufzufordern und, falls er dles nicht will, unter einstweiliger Suspension vom Amte, zur Disziplinar Untersuchung zu ziehen. Erklärt dagegen der betreffende Beamte daß er nach feiner pflichtmäßigen Ueberzeugung durch die Ableistung des Eides ohne Vorbehalt in den o benerwä hn ten Konflikt nicht gerathe, und würde derselbe demnach wenn ihm die gedachte Weisung seitens des Bischofs nicht ertheilt wäre, den Eid auf die Verfassung mit gutem Gewissen ohne den Vorbehalt leisten konnen! so ist derselbe, des ausgesprochenen oder schriftlich er klärten Vorbehalts ungeachtet, zur Ableistung des! Eides zu verstatten. Es versteht sich jedoch auch in diesem Falle von selbst, daß der Eid nur in der in der Verfassungs , Art. 108 vorgeschriebenen Form geleistet, daß mithin . ö in die Eidesformel selbst nicht aufgenommen wer Außerdem soll dem Beamten, um ihn über die Auffassung des Vorbehalts seitens der Staatsregierung nicht in Zweifel zu lassen, eröffnet werden, daß die Staatsreglerung dem Vorbehellt keine Bedeutung hinsichtlich der künftigen amtlichen Wirksamkeit des Beamten beilegen könne, für letztere vielmehr lediglich die Staatsgesetze maßgebend erachte, und etwanige Zuwiderhandlungen gegen die Verfassung, welche durch später entstandene bern e Konflikte und mit dem gedachten Vorbehalt entschuldigt werden . hen ganz eben so beurtheilen werde, als ob von dem Vorbehalt gar feine Rede gewesen sei. Endlich ist noch bestimmt, daß, wenn ein Beamter ben mehr erwahnten Vorbehalt, ohne nähere Erklärung über seine Auffassung desselben, vor dem eigentlichen Akt der Eidesleistun abgegeben hat, bei dieser selbst aber darauf nicht zurückkommt a den Eid selbst ohne Vorbehalt ableistet, ihm nur die vorgedachte

5

röffnung über die Ansicht der Staatsregierung von der Wir lung des Vorbehalts zu machen sei, weil aus der unbedingten Eidesleistung gefolgert werden muß, der betreffende Beamte be hnde sich nicht in dem obenerwähnten Konflikt. In derselben 54 soll aus gleichem Grunde gegenüber denjenigen Beamten

verfahren werden, welche den Vorbehalt erst nach erfolgter bedingter Eidesleistung erklären. ö Das sind die Py in Behörd j ses . eue g, ,, in dieser Angelegenheit Jeder Unlefangene, welcher einerseits die hohe Bedeutun eines alle Staatsbeamte ohne Unterschied ,, ßig bindenden eidlichen Gelsbnisses einer gewis⸗ sen haften Beobachtung der Verfassung. . die in, die ser Hänsicht der Staatsregierung obliegende Terantwortlichkeit richtig würdigt, andererseits die ge⸗ fahrlic en und weitgreifenden Folgen eines, die Verpflichtung zur gewissenhaften Besbachtung der Verfassung für v hestimm ten und, nach der verschiedenen Auf⸗

fassung jedes einzelnen Beamten, bald mehr, bald weniger

dehnbaren Vorbehalts zu ermessen vermag, wird anerkennen müssen, daß die Staatsregierung gewissenhaft bemüht gewesen ist, den von ihr nicht hervorgerufenen Konflikt in möglichst milder Weise zu beseltigen und die ihr obliegende Pflicht für die Aufrechterhaltung der Verfassung mit einer schönenden Rücksicht auf die Stellung zu vereinigen, in welcher die gedachten Staats⸗Beam⸗ zen. vermöge ihrer gleichzeitigen Eigenschaft als Geistliche ihrem Bischof gegenüber sich befinden. Er wird aber auch anerkennen müssen, Daß die Regierung weiter als geschehen, nicht nachgeben durfte, ohne un veräußerliche Rechte aufzu⸗ geben und heilige Pflichten zu verletzen. Die Beamten,

welche eine gewissenhafte Beobachtung der Verfassung mit ihren Pflich⸗

ten als Geistliche vereinbar halten und den auf den letzteren beruhenden Vorbehalt nur zu machen wünschen, um zugleich den Pflichten ge⸗ gen ihren Bischof zu genügen, sind daran nicht gehindert und wer— der es V . i 8 8 . , ö den, des Vorbehalts ungeachtet, zum Eide zugelassen. Auch

denjenigen, welche zwar vor dem Akt der Eidesleistung den Vorbe— halt erklärt, ihn aber bei diesem Akt selbst nicht wiep erholt und . Eid ohne Vorbehalt geleistet haben, so wie diejenigen welch eest nachher den Vorbehalt erklären, wird, insofern sie sich nur mit , eigenen Gewissen nicht in einem Konflikte befinden, keinerlei Schwie⸗

ihrem Standpunkt aus den Vorbehalt nicht weiter berücksichtigen könne. Alle diese Beamte verbleiben u nang efochten'in ih r er amtlichen Wirk samkeit. Demgemäß ist namentlich in Betreff der Professoren der katholisch theologischen Fakultät zu Bres— lau verfahren, welche am Tage vor der Eldesleistung jenen Vorbe halt erklärt, ihn aber bei der Eidesleistung nicht wiederholt und den Eid selbst ohne Vorbehalt geleistet haben.

Akademie zu Münster r,, e 3u Münster haben erklärt, daß sie ihrerseits den Eid ohne

jede Restriction Lei j ingen h es X is 7 ) eisten würde te Gei nachzut vmmen verpflichtet r . led och den 28 eisurn 9 z i . zi ;

e 1c J! Dijes⸗ ö =. de ö. zur Ableistung des Eides . würden daher unbe- (6) ö r Pi . = 3119216 en ivor 2 nicht neuerdings der Bischof ihnen die ,, . ö dingt

untersagt hätte, weil die Akademie auf Grund des Art. 15 der Verfassungs Urkunde nicht mehr als Staatsanstalt, sondern ils l. 3 liche Anstalt zu betrachten und somit die Pro fessoren an er n n. 5 9 mehr Staatsbeamte seien. Dieser bis jetzt von keiner anderen Seite z tend gemachten Ansicht, welche, abgesehen von allen übrigen dagegen . zubringenden gewichtigen Bedenken, allein schon durch den Artikel 1 der Verfassung, wonach es hinsichtlich des Schul⸗ un d Unte r. richts w esens bis zum Erlaß des im Art. 26 vorgesehenen m terrichts Gesetzes bei den jetzt geltenden Bestim mu na : verbleiben soll, widerlegt wird, kann die Staatls-⸗Regierung . sich von selbst versteht, in keiner Beziehung nachgeben und wird demgemäß die weiteren Maßregeln nehmen.

Was aber diejenigen Staats⸗-Beamten anbetrifft, welche das unbedingte eidliche Gelöbniß einer gewissenhaften 2 eo b achtung der Ve r fa ssu ng mit ihre nögleichzeitigen Pflichten als katholische Geistliche nicht für vereinbar

halten, welche sich also schon jetzt durch Ableistung des Eides 5314 8 II * 21 2 J. z ; R * l 8 9. ö ohne Vorbehalt in einen in ihrem Gewissen nicht zu

senden Konflikt ihrer Pflichten gegen Staat mit ihren Pflichten gegen die Kirche versetzt glauben, und e ch deshalb einen die Rechte der Kirche wahrenden Vorbehalt bei der Ei . leistung für noth wendig halten, so bleibt für diese nur übrig r dei bindung zweier Functionen, welche sie nach ihrer Auffassun g stehenden Gesetzge bung nicht mehr mit einander vereinbaren können aufzuheben, ihr Staatsamt niederzulegen und so den Konflikt h in welchen sie durch letzteres, nach ihrer Ansicht, de Kircht gegen— üher versetzt sind, zu lösen. Wollen sie das nicht, so ist ble he gierung verpflichtet, auf die Entfernung solcher Beamten B dacht zu nehmen, welche selbst erklären, die Pflichten ihres Amtes nur unvollständig erfüllen zu können, insbesondere die Beobachtung der, Verfassung von ihrer subjektiven Auslegung derselben, gegenüber den Ansprüchen der Kirche, abhängig möchen und sich diese Befugniß durch einen ausdrücklichen, ganz allge meinen Vorbehalt der Nechte der Kirche sichern zu müssen. Daß die Regierung solchen Beamten, unbeschadet der sonstigen Ehren! haftigkeit und Tüchtigkeit derselben, dasjenige Vertrauen nicht schen ken kann, welches der amtliche Beruf unabweisbar erfordert, und ohne welches eine Verantwortlichkeit der Regierung für eine ge wissenhafte Beobachtung der Verfassung seitens aller Staatsbeamten nicht gedacht werden kann, liegt so sehr auf der Hand, daß es einer weiteren Rechtfertigung nicht bedarf. Bis jetzt ist erst ein Fall bekannt geworden, in welchem die Regierung nach den zuletzt dar gelegten Grundsätzen zu verfahren genöthigt sein wird. Mögen

8er den

6 del

y. auch ehrerch Faͤlle der Art noch vorkommen, die Regierung wird ihrer Pflicht eingedenk bleiben und, unbekümmert um einseitige

rigkeit bereitet, sondern nur eröffnet, daß die Staats-Regierung von

3 Auch e , der theolsaischen R 2 . Auch die Professoren „é thewlogischen Fakultät an der theologischen und philosophischen