1850 / 108 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gegenwärtigen Vertrages und zwar, sofern bis da hin diese Aus⸗ wechselung zu bewirken ist, am 15. Januar 1850 stattfinden. Artikel 12. ; ;

Die beiden hohenzollernschen Fürstenhäuser behalten, der Ab⸗ tretung Ihrer Fürstenthümer ungeachtet, innerhalb des breuß schen Staates Ihren bisherigen Rang und die damit verbundenen Vor⸗ züge, auch foll Ihnen und insbesondere Ihren jedesmaligen hohen Chefs, im Falle Ihrer etwanigen Niederlassung im preu⸗ ßischen Staate, eine Ihren verwandtschaftlichen und sonstigen Verhältnissen zum Königlich preußischen Hause entsprechende be or- zugte Stellung vor allen anderen nicht zum Königlichen Hause ge⸗ hörigen Unterthanen Sr. Königlichen Majestät gewährt, werden.

Das Nähere hierüber bleibt einer besonderen Feststellung . behalten, welche sich in dem vorausgesetzten Falle einer Niederlassung der durchlauchtigen Fürsten im preußischen Staatsgebiet auch auf

die hinsichtlich des Gerichtsstandes, der Vormundschaft 2. Ihnen etwa einzuräumenden Ehrenvorzüge zu erstrecken haben wird. Ar titel 13. .

Die bestehende fürstlich hohenzollernsche Haus⸗Verfassung bebt im Allgemeinen, wie im Besonderen, namentlich auch soweit sie Be stimmungen wegen der Mißheirathen und wegen der Vothwendig; keit des agnatischen Konsenses zur Kontrahirung von Schulden auf das fürstliche Hausfideikommiß⸗Vermögen in sich begreift, mit. der Maßgabe aufrecht erhalten, daß die den letztgedachten Gegenstand betreffenden Bestimmungen auch auf die in den obigen Artikeln 6 und * erwähnten Jahresrenten, so wie auf jedes Aequivalent, wel⸗ ches demnächst etwa an die Stelle des jetzigen fürstlich hohenzollern schen Hausfideikommiß Vermögens treten könnte, im Ganzen wie im Einzelnen Anwendung finden sollen.

Artikel 14.

Erlischt der fürstlich hohenzollernsche Mannsstamm vor dem Mannsstamme des Königlich preußischen Hauses, so wird im Sinne der Erb-Einigungs⸗-Verträge von den Jahren 1695 und 1707, das Königlich preußischerseits für die jetzige Landesabtretung gewährte Entschädigungs⸗-Objekt, in dessen Besitze sich die zuletzt ausgestorbene Linie des gedachten fürstlichen Hauses resp. deren letzter hoher Chef befunden hat, an die Königlich preußische Regierung zurückfallen.

Artikel 15.

Den Ansprüchen, welche das fürstliche Haus Hohenzollern in Folge der Erb-Einigungs-Verträge von den Jahren 1695 und 1707 im Falle des Erlöschens des Mannsstammes des Königlich preußi— schen Hauses erheben könnte, wird durch den gegenwärtigen Ver trag in keiner Weise präjudizirt.

Artikel 16.

Von dem Inhalte des gegenwärtigen Vertrages soll nach er folgter beiderseitiger Ratification die für den deutschen Bund be stehende Centralbehörde unter integraler Mittheilung desselben durch eine von Seiten der beiden durchlauchtigen Fürsten von Hohen zollern⸗Hechingen und von Hohenzollern⸗Sigmaringen abzugebende Erklärung, mit Beziehung auf den Artikel VI. der wiener Schluß Akte vom 15. Mai 1820, in Kenntniß gesetzt und diese Erklärung von Seiten der Königlich preußischen Regierung bestätigt werden.

wittel .

Gegenwärtiger Vertrag wird, nachdem derselbe die Zustim mung der beiden preußischen Stände⸗ Kammern verfassungsmäßig erhalten hat, von Sr. Majestät dem Könige von Preußen und von Ihren Durchlauchten den regierenden Fürsten von Hohenzollern Hechingen und von Hohenzollern- Sigmaringen ratifizirt und Tie preußischerseits zu diesem Ende auszufertigende Ratifications - Ur

kunde auch von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen

mitunterzeichnet; den beiden fürstlich hohenzollernscherseits auszu

fertigenden Ratifications Urkunden aber werden in ähnlicher oder sonstiger angemessener Form die Erklärungen des Beitrittes aller majorennen Agnaten Ihrer obengedachten fürstlichen Durchlauchten

beigefügt; auch dergleichen Beitritts- Erklärungen von jedem der übrigen Nachgeborenen des fürstlich hohenzollernschen Hauses alle mal gleich nach erlangter Majorennetät ausgestellt und durch den jedesmaligen Chef der betreffenden fürstlichen Linie Sr. Majestät dem Könige von Preußen eingereicht werden. . Die Auswechselung der Ratificationen soll innerhalb der näch sten vier Wochen nach dem Abschlusse des gegenwärtigen Staats Vertrages erfolgen. Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegenwärtigen Staats-Vertrag unterzeichnet und untersiegelt. So geschehen Berlin, den 7. Dezember 1849. (L. S.) von Raumer. (L. S.) Baron von Billing. (L. S.) von Bülow. (L. S) Stünzner. Die Auswechselung der Ratifications-Urkunden hat am 20. Fe⸗ bruar 1850 zu Berlin stattgefunden. Patent wegen Besitznahme des Fürstenthums Hohenzollern Hechingen und des Fürstenthums Hohenzollern Sigmaringen. Vom 12. März 1850. (s. Staats-Anzeiger Nr. 101.)

Berlin, 20. April. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ platzte ist den 2. April Baron von der Goltz, Major, unter Belassung in seinem Verhältniß als Adjutant bei der General Inspection der Artillerie, zum persönlichen Adjutanten des Prinzen Adalbert von Preußen Königliche Hoheit; den 4. April, von Gayl, General-⸗Major und Inspecteur der Besatzung der Bundes⸗Festun— gen, zum Kommandanten von Luxemburg ernannt, und soll der⸗ selbe bis auf Weiteres noch in seinem gegenwärtigen Verhältniß verbleiben, Gaeder Major von der Armee und Direklor des Ma⸗ ,, in Stettin, zum Commandeur des Marine⸗Corps, ,, Yiajor vom 11ten Infanterie⸗Regiment, zum Prä . Examinations Kommissson für Porte d'Epee⸗-Fähnrichs und ö ireltor der Diyisionsschule der 11ten Division ernannt worden. Ferner sind auf ihr Ansuchen in Ruhestand versetzt: den 4. April: vo n Cor bin, General⸗ Major und Commandeur der 3ten Land— 2 von Giese, Oberst und Commandeur der 6ten 2 , ,. Chamier DOberst und Commandeur der , . . beide als General-Majors, von Wulf⸗ ä. v , , und Kommandant von Luxemburg, sämmtlich

. ,, . 8on der H or st Oberst zur Disposition,

lieh is. ,, le. 6 Infanterie⸗Regiments, mit seiner

mandenr des geputen )! s . hardt, General- Major und Com⸗

Hen ral enn 6 es in Potsdam, auf sein Ansuchen, als

nand zur 2 Pension, von Willisen, General⸗Lieute⸗

Brigade d ö on, früher Commandenr ver Iten Landwehr—

worden. ner bisherigen Pension, der Abschied bewilligt Dasselbe Blatt enthäl

dem Könige von. Yrerh hält den Vertrag zwischen Sr. Majestät

schweig, betrtsenk . Sr. Hoheit dem Herzoge von Braun⸗—

Truppen an Ven eil uschluß der Herzoglich braunschweigschen

* ( nigl Ferner die e , in ische Armee.

reren deutschen Staaten ab6esalnnngen über die, in den mit meh— pulirte Zulassung junger 1 sti⸗ schen Heere. jährigen Dienst im preußi⸗

In Gemäßheit der res—

b 84

16. Mai v. J. abgeschlossenen Verträge zwischen Sr ,, Könige von Preußen einerseits und Sr. Königl. Hoheit 43 ö. herzoze von Mecklenburg- Strelit, resp. Sr. Hohfit dem r: von Anhalt⸗Deßau (für die Herzogthümer n, , b ö. halt-Cöihen) und St. Hoheit dem Herzoge zoön, Anhalt wernkusg andererseits, betreffend den Anschluß der Großherzoglichen ö Herzoglichen Militair⸗Kontingente an die Königlich . ßische Armee, können aus dem mecklenburg strelitzs . dem anhalt dessauischen, dem anhalt cöthenschen 691 * anhalt⸗bernburgschen Gebiete gebürtige junge Männer, 2 h preußischen Gesetzen die Berechtigung zum einjährigen freiwihigen Dienst besitzen würden, unter gleichen Bedingungen, inte, jeder e . bei jedem preußischen Truppentheile als einjährige Frei⸗ willige in den Dienst treten. . ,

Die . Kabinets-Ordre vom 30. Juni 1846, die Be stimmung der Ministerien des Innern und des Krieges vom 27. November vorigen Jahres und die des Minister ums des In⸗ nern vom 23. November 1841, so weit letztere die Aufnahme von Ausländern in den viesseitigen Militairbienst betrifft, sind daher in Beziehung auf Unterthanen der bezeichneten Staaten, insoweit ih⸗ nen die Berechtigung' zum einjährigen Dienst nach preußischen Gesetzen zur Seite steht, als aufgehoben zu betrachten.,

Demnächst sehen wir uns veranlaßt, Folgendes zu bestimmen:

1) Die Anmeldung zum einjährigen Dienst muß gleich, wie bei den preußischen Unterthanen, rechtzeitig bei einer Departe ments Prüfungs-Kommission erfolgen, eben so der T ienstan⸗ tritt selbst, und finden die hierüber erlassenen Vorschriften auch in Beziehung auf die in Rede stehenden Unterthanen volle Anwendung. . . Ist die wissenschaftliche Ausbildung nicht auf einer preußischen Bildungs -Anstalt erfolgt, so wird der Nachweis über den Grad derselben durch beigebrachte Atteste in der Regel nicht genügen, sondern eine wirkliche Prüfung abzuhalten sein.

3) In den Berechtigungsscheinen zum einjährigen Dienst ist aus zusprechen, daß dem Examinanden als Ausländer, und zwar als Unterthan eines der bezeichneten Staaten, die Berechti⸗ gung zum einjährigen Dienst im preußischen Heere ertheilt worden sei. . Ausstandsbewilligungen zum Diensteintritt nach zurückgelegtem 23sten Lebensjahre, jedoch nicht über das 2bste Lebensjahr hinaus, können nur von den heimatlichen Regierungen der jungen Leute ertheilt werden, die Truppen haben daher in den Fällen, wo junge Leute der bezeichneten Staaten das 23ste Lebensjahr überschritten, vor der Annahme einen Nach weis zu verlangen, daß die Ausstands-Bewilligung ertheilt worden ist.

Berlin, 14. März 1850. Der Minister des Innern. Im Auftrage (gez) von Puttkammer.

An die sämmtlichen oberen Provinzial-Behörden. Der vorgedruckte Erlaß wird hierdurch zur Kenntniß der Armee

*

Der Kriegs-Minister. (gez von Stockhausen.

gebracht. Berlin, 11. April 1850. Kriegs⸗-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. von Griesheim. von Herwarth.

Deutsche Angelegenheiten

w .

Erfun Präsident Sim son. Eröffnung um 10

ihr. Tagesordnung: Prä

sidentenwahlen, zweite Abstimmung über das Amendement H assel⸗

bach, Wahlprüfungen.

Für den Verwaltungsrath sind anwesend der General von Radowitz und Kommissarius Vollpracht.

Nach Verlesung des Protokolls trägt der Präsident darauf an, die auf der Tagesordnung stehenden Gegenstände in umgekehr ter Ordnung vorzunehmen. Es geschieht. Da keine Wahlprüfun gen in den Abtheilungen vorgenommen worden sind, so wird zur zweiten Abstimmung über das Amendement Hasselbach ges ritten. Es lautet folgendermaßen: Das Haus wolle beschließen, den Schluß passus in Nr. IV. des Antrags (Nr. 4 der Drucksachen) so zu fassen:

„Für den Fall, daß sämmtliche von dem Staatenhause und dem Volkshause übereinstimmend beschlossenen Abänderungsvorschläge oder einzelne derselben durch das Organ des Verwaltungs-Raths oder der Reichsregierung die Genehmigung der verbündeten Regie— rungen erhalten, ertheilt das Volkshaus hierdurch seine Zustim— mung, daß die Verfassung, das Wahlgesetz und die Additional-Akte nach Maßgabe der genehmigten Vorschläge abgeändert und in dieser abgeänderten Gestalt promulgirt werden, wobei das Volkshaus je⸗ doch gleichzeitig damit einverstanden ist und erklärt, daß es, insoweit jene Vorschläge ganz oder theilweise die gedachte Genehmigung nicht erhalten, bei den in Folge der Zustimmung des Reichstages festge— stellten Bestimmungen jener Urkunden verbleibe.“

Das Amendement wird mit großer Majorität angenommen.

Das Haus schreitet zur Wahl des Präsidenten für die Dauer des Reichstages. Aus der Wahlurne, welche 201 Stimmzettel ent hält, geht hervor: Simson mit 139 Stimmen, Fürst Hohenlohe mit 57 Stimmen, von Manteuffel (Kottbus) 4 Stimmen, von Schenk 1 Stimme. Nach Verkündigung der Wahl durch den Vice⸗Prä⸗ sidenten sprach der Präsident Simson der Versammlung folgen— dermaßen seinen Dank aus:

„Meine Herren! Nach einer kaum vierwöchentlichen Thätig—

keit ist es dem hohen Hause gelungen, den wichtigsten und schwie⸗ rigsten Theil derjenigen Aufgabe zu erledigen, die ihm von den verbündeten Regierungen und ihren Völkern gestellt war. Die Prüfung der Verfassungsvorlagen ist beendigt, die Annahme der— selben durch dieses hohe Haus, einen der dazu berufenen Faktoren, vollzogen. »Ihr dies fälliger Beschluß, meine Herren! in seiner schließ⸗ lichen Fassung von mehr als zwei Drittheilen dieser hohen Ver— sammlung genehmigt, darf sich rühmen, jede Rücksicht mit Ge wissenhaftigkeit und Treue erwogen und eingehalten zu haben. Es ist Nichts darin enthalten, was an Form oder Inhalt, an Aus— druck oder, Absicht nach irgend einer Seite hinaus nur bedenklich er scheinen könnte. So, meine Herren, trägt uns das Bewußtsein, dem von den verbündeten Regierungen begonnenen Werke unserer— seits nur Beistand und Förderung gewährt zu haben. (Bravo!)

„In diesem Bepußtsein, meine Herren, sind wir zu der An— nahme berechtigt, die große Angelegenheit werde in gleichem Sinne an jeder Stelle ergriffen werden, deren Thätigkeit zu der unsrigen , . H en muß, wenn die neue Ge⸗ bern gf eln 6 n, . Gottes . ö . gelan een ei! g zum Dasein und zur Wirksamkeit

Ihre heutige Entscheidung, meine Herren, legt die formelle

p. unterm 2. A 9 Leitung auch des noch übrigen Theiles i ni, .. Aprü un! Hände, Ich empfange in 33 de ne le g, .

Sitzung des Volkshauses.

tem Danke das Anerkenntniß, das Sie einem aufrichtigen und ehr⸗ lichen Willen zu Theil werden lassen, obgleich die Ausführung ihm das fühlt Niemand besser als ich) bei weitem nicht überall ent⸗ sprochen hat. Erhalten! Sie mir, meine Herren, dieses Wohlwollen auch für die noch übrigen Wochen unseres Beisammenseins, dieses Wohlwollen, von welchem getragen vielleicht ein Jeder, ohne welches sicherlich Niemand auch nur einigermaßen lzulänglich die ehrenvolle Stelle würde ausfüllen können, zu der Ihre Güte in diesem Hause mich berufen hat!“ (Bravo!)

Das Haus geht hierauf zur Wahl des ersten Vice⸗Präsidenten über. Von 204 Stimmen erhält Herr von Schenk 11465, Urlichs 69, Prinz Hohenlohe 3, Hergenhahn j, von Selchow 4, Langerfeldt 3, Brandt 3, Goltdammer 1, Kaulfuß 1.

Freiherr von Schenk: „Meine Herren! Sie haben so we— nig Gelegenheit gehabt, meine Fähigkeiten in dem mir von Ihnen übertragenen Amte zu prüfen, daß ich nur glauben kann, ich habe das Resultat dieser Wahl der Fortdauer Ihres Vertrauens zu dan⸗ ken. Ich werde mich dessen würdig zu zeigen suchen.“ (Bravo!)

Bei der Wahl des zweiten Vice-Präsidenten erhält von 261 Stimmen: Rüder (Oldenburg) 114, von Selchow 5b, Urlichs 10, Goltdammer 11, von Bismark-Schönhausen 2, von Radowitz 2, von Mitschke-Kollande 3, Hergenhahn 2, Langerfeldt 2, Triest 1,

von Zychlinski 1, Prinz Hohenlohe 1.

Rüder (Oldenburg): „Meine Herren! Ihre Wahl giebt mir die Aufgabe, während der Dauer des Reichstages dem verehrten Herrn Präsidenten helfend zur Seite zu stehen. Hoffen wir, daß unsere Arbeiten nur bald zu dem erstrebten Ziele führen und daß ich also recht bald in die Lage versetzt sein werde, mein Amt wieder niederzulegen.“

Rachdem der Präsident die Tagesordnung für die nächste Sitzung festgestellt hat, beraumt er die letztere auf nächsten Dienstag 11 Uhr an.

Vor dem Schluß der Sitzung verlangt noch das Wort der Abgeordn. Wantrup: Er finde es nicht in der Ordnung, daß der Präsident vorhin in seiner Rede Wünsche und Hoffnungen aus gesprochen habe, welche nur in der Majorität seien. Der Präsident habe eben die Aufgabe, die Minorität gegen die Majorität in Schutz zu nehmen, und er könne es nur ungeeignet finden, daß von dem Präsidenten selbst die Minorität eine Benachtheiligung erfahre, gegen welche ihr die Geschäftsordnung keinen Schutz gewähre.

Präsident Simson: „Und ich finde es nicht in der Ord nung, daß irgend Jemand in diesem Hause sich herausnimmt, über das Thun des Praͤsidenten die Worte „nicht in der Ordnung“ zu gebrauchen.“ (Bravo links.) Wenn irgend ein Theil dieses Hauses mit dem, was ich thue, nicht einverstanden ist, so steht ihm der Weg der Beschwerde offen, der Beschwerde, die von dem. Hause geschäftsordnungs mäßig behandelt wird. Ich lehue es entschieden ab, daß es irgend Jemanden zustände, mir in dieser Weise und in diesem Style Vorwürfe zu machen, wie sie mir so eben gemacht worden sind. (Bravo links und im Centrum) Ich hatte, nicht nöthig, auf diese Vorwürfe zu antworten, ich thue es, weil ich es will. Ich habe die Minorität gegen die Majorität und umge kehrt zu vertreten, aber wenn ich das Wort führe auf Grund der Wahl dieses hohen Hauses, so ist die Ansicht, Tie ich auszusprechen habe, die der Majorität, und war es meine Schuldigkeit, dies zu

thun, so habe ich es bis jetzt nach meinen Kräften zu thun ver

sucht. Ich erkläré diese Angelegenheit für erledigt und schließe die heutige Sitzung.“

Oesterreich. Wien, 18. April. Die feierliche Krönung

des Kaisers wird, dem Lloyd zufolge, am 18. August, als dem

Geburtstage Sr. Majestät, vor sich gehen. Am 15ten d. M. hat

der bisherige spanische Gesandte am österreichischen Hofe, Herzog von Gor, Sr. Majestät dem Kaiser sein Abberufungsschreiben über reicht. Gestern reiste Se. Kaiserl. Hoheit, Erzherzog Franz Karl von hier nach Prag ab, um Se. Majestät den Kaiser Ferdinand zu besuchen, der morgen seinen 57sten Geburtstag feiert. Auch Fürst Windischgrätz mik dem Erbprinzen Alfred von Windischgrätz und Feldzeugmeister Graf Khevemüller sind gestern nach Prag, Fürst Karl Lichnowsky nach Freiwaldau und die Grafen Alfred und Ferdinand Zichy nach Venedig abgereist. Vorgestern langte Herzog Wilhelm von Württemberg aus, Zara hier, an, und Feldzeugmeister Freiherr von Heß kehrte von seiner Inspizirungsreise aus Böhmen zurück.

Wie es heißt, Ueberwachung der neuen Gerichte Kommissäre auszusenden, welche in politischer Beziehung dieselbe Bestimmung haben sollen, die den bereits bestehenden Post-Kommissären in postamtlicher Beziehung zu gewiesen ist.

Den zur Bemessung der Erwerbsteuer aufgestellten Bezirks und Landes-Kommissionen ist, wie überhaupt Allen, die bei dieser Bemessung mitwirken, strenges Geheimhalten der ihnen durch die eingegangenen Fassionen bekannt gewordenen Vermögens- und Ein kommensverhältnisse zur Pflicht gemacht worden. D

gedenkt das Ministerium zur fortwährenden

Die Vertrauens männer müssen das Stillschweigen durch Handschlag an Eidesstatt geloben.

Für die österreichische Kriegsmarine ist der Segeltuch-Fabrik von Buschbek und Graffe in Mähren eine Bestellung von 200,000 Ellen Segeltuch, welches bisher beinahe ausschließlich von Malta bezogen wurde, zur baldigen Effektuirung zugekommen.

Wie nach Tyrol werden von Seiten des Handels-Ministeriums nun auch Ingenieure nach Kärnthen ausgesendet, um Vorerhebun gen bezüglich einer durch dieses Land zu führenden Eisenbahn zu machen.

Bayern. München, 16. April. (A. 3.) In der heu— tigen Sitzung der zweiten Kammer hielt der Abgeordnete Freiherr von Lerchenfeld einen eben so gründlichen, als von der, um fassendsten Kenntniß der gesammten bayerischen Finanz Verh alt it zeugenden Vortrag über die Berichte der ständischen Schulden il gungs-Kommissäre. Nachdem sodann die neuen l, n n . der Staatsschuld aus älteren Rechtstiteln, so wieœ . . gen der Staateschuld, durch einhelligen Beschlus⸗ er ö erkannt waren, wendete sich dieselbe zur Behr unf i. eile über die provisorische Erhebung der Steuchn . i , Gesetz wurde ohne Debatte einstimmig Rn anne men 128

, ,, . ; ien. Den Schluß der Berathungen Kammermitgliedern angenommen. ö bildete ein Antrag des Abgeordneten ndhart nn. die Regie rungestellen, so weit sie als zweite Mnstanz in, Gigenstenden Ler Ansässigmachung und des Gewerksgeseßes zu erkennen haben, ihre Beschlüsse nach kollegialer Dire ng, 6 6 n hätten und diese Anordnung auf dem Wege, des „esetzfs erlassen werden sollte. Auch diesem Antrage stimmte die Kammer in der von dem Aus schusse beantragten Weise einmüthig bei.

Sachsen. Dresden, 18. April. (Dresd. J.) Heute Mitt . zwölf Uhr erfolgte die feierliche Anwerbung um ui Hand. Ihrer Räönigl. Hohrit der Prinze in, Clisabtth für St. Königl. Hoheit den Prinzen Ferdinand von Sardinien, Herzog von Genug bei'Sr. Majestät dem Könige und Sr. Königl. Hoheit dem Prin⸗ zen Johann durch den hierzu abgesendeten Königl. sardinischen Kom=

missar, General-Major della Rocca Morazzo. Hierauf geruhten Ihre Majestäten der König und die Königin, ingleichen Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und vie Prinzessin Johann und die Prinzessin Elifabeth die Glückwünsche der Hof- und Zutrittsdamen, der Her⸗ ren Staats- Minister, des Corps diplomatique und der am Kö⸗ niglichen Hofe vorgestellten fremden und einheimischen Herren und Damen anzunehmen. Um 4 Uhr fand große Tafel im Paradesaale des Königlichen Schlosses statt.

Das Ministerium hat in Bezug auf den Verkauf des Chloro⸗ form folgende Verordnung erlassen: „Da nach den seither gemach ten Beobachtungen die Anwendung des Chloroforms zu Aetherist= rungen bei Operationen in einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Fällen zu einem schnell tödtlichen Ausgange geführt hat, so findet das Ministerium des Innern, indem es zugleich das Publi⸗ kum im Allgemeinen hierauf aufmerksam macht, für nothwendig, an durch zu verordnen: daß der Verkauf dieses Arzneimittels den Be— stimmungen über den Giftverkauf in dem Mandate vom 30. Sep tember 1823 insoweit zu unterstellen sei, daß derselbe von nun an eitens der Produzenten und Droguisten nur an legitimirte Apotheker zu erfolgen hat, diesen letzteren aber die Verabreichung von Chlo roform nur in der Rezeptur, mithin nur auf ein von einem legiti mirten Arzte unter dem laufenden Datum verschriebenes Rezept, nie mals aber im Handverkaufe gestattet sein soll.“

Der Ausschuß der zweiten Kammer, welcher mit der Bericht⸗ rstattung über die Weigerung der Regierung, den Abgeordneten / ves 76. Wahlbezirks (Dr. Schaffrath) einzuberufen, beauftragt war, hat dieselbe endlich geschlossen; die Mehrheit ist für Einberufung Schaffrath's durch die Kammer, die Minderheit für Beschwerdefüh' rung beim Staatsgerichtshof.

ö ; Se. Königliche Hoheit der Herzog Ferdinand von Genua ist heute mit Gefolge hier an—

kommen und im Hotel de Pologne abgestiegen.

Oldenburg. Oldenburg, 13. April. (D. R. 3.) In

heutigen Landtags-Sitzung erstattete der Abtheilungs-Ausschuß

Bericht über ein Schreiben der Staats-Regierung vom 19. Februar, ve Verfassungs-Aenderung dahin beantragte, daß das in den Artikeln 133 und 134 bestimmte allgemeine Stimmrecht im Wege der einfachen Gesetzgebung aufgehoben werden könne, was rforderlich erscheine, wenn auf dem dritten ordentlichen Landtage

Einführung der direlten Wahlen in Aussicht stehe, bei welchen

9 1 hes eine

ine Beschränkung des Stimmrechts auf höhere politische Befähi⸗ zung no hwendig sein werde. Der Ausschuß hielt nicht dafür, daß in der Steuerkraft der Einzelnen ein richtiger Maßstab für die po

litische Befähigung der Staatsbürger in Beziehung auf die Abge ordnetenwahl zu finden sein werde; zu unbefangener Entscheidung dieser Streitfrage sei die gegenwärtige Zeit nicht vorzugsweise günstig, und der Beschluß könne ohne Nachtheil dem zweiten or dentlichen Landtage überlassen werden, obgleich kaum zu erwarten stehe, daß dieser es constitutionellen Grundsätzen angemessen finden

as Wahlrecht der wandelbaren einfachen Gesetzgebung zu

rten. Nach lurzer Debatte beschloß der Landtag, auf den

Schreiben des

rantwor

Staats ⸗Ministeriums gestellten Antrag für jetzt ht nzuge hen.

s

denb urg, 16. April. (D. R. Z.) Nachdem in der heu⸗ tigen Sitzung des Landtags mehrere Ausschüsse erwählt worden tren, unter anderen auch einer über den eingegangenen Entwurf es Gesetzes über Entschädigung für die aufgehobenen Mühlenbann chte, begründete der Abgeordnete Kitz (Landtagspräsident), seine Interpellation in Betreff der Schritte, welche das Ministerium in Beziehung auf das berliner Bündniß gethan habe. Der Minister— ath von Eisendecher beantwortete dieselbe, ohne für Zeitungs⸗ rtikel irgend eine Verantwortlichkeit anerkennen zu wollen, sofort ahin: Als die Staatsregierung in ihrem Schreiben vom 25. v. M. mit der Ansicht des allgemeinen Landtags sich einverstanden und da⸗ ch ihren bemessen zu wollen erklärte, hat sie zunächst lediglich inlassung genommen, dem Großherzoglichen Bevollmächtigten im Verwaltungs -Rathe zu überlassen, bei geeigneter Gelegenheit sich ahin zu äußern: „daß die oldenburgische Regierung dem allgemeinen kandtane gegenüber in Bezug auf ihre Stellung im Bündnisse vom 6. Mai d. J. keine sie dem Bündnisse entfremdende Verpflichtung

zegang sei; daß sie aber, so lange Hannover dem Bündniß

t wlede beigetreten, bei Beschlüssen und Verfügungen des Verwaltungs-Raths und der Unione gewalter welche einen Konflikt it dem Landtage herbeiführen könnten, sich vorbehalte bei dem Berwaltungs-Rathe oder der Unionsgewalt ur Oldenburg eine Aufhebung oder einen Aufschub zu beantragen.“

pellant erklärte sich durch diese Antwort nicht ganz

behielt sich weiteren Antrag vor.

1 5 21 27 1 —8* * M

Hamburg. Hamburg, 18. April. (Börst. w.) Se Kö⸗⸗

; z 6 669 Sn enen nnter Ve Fukfnantstu nialiche Hoheit der Kronprinz von Schweden, unter dem Intognitt eines Grafen von Backeskog, ist in Begleitung des Kammerherrn

n

seines Adjutanten, Herrn Edmann, des Leibmedikus

1 ers ss beute Nachmittaa gege Lundberg und des Stallmeisters Sandels heute Nachmittag gegen

on Knorring,

zwei Uhr von Kopenhagen über Lübeck hier eingetroffen und in Str eit Hotel abgestiegen. Ausland. Frankreich. Paris, 17 April. Man versiche rt. daß die beharr⸗

en Angriffe mehrerer dem Elysee nahe stehenden Journale auf die Cational-Versammlung nächstens zu Interpellationen führen werden. s heißt, daß diese Angriffe im Sinne eines Theiles der vertrau⸗ ten Freunde des Präsidenten Bonaparte geschehen, obgleich sie von

den gemäßigteren Anhängern desselben laut gemißbilligt würden. Dem Präsidenten selbst, der sein strenges Festhalten an der Ver fassuns zu oft betheuert hat, als daß man ernstlich daran zweifeln könnte, schreibt man die Absicht zu, völlig au jerhalb der National Versammlung neue Minister zu wählen, die sich ausschließlich den

Geschäften widmen und bei den parlamentarischen Debatten durch Kommissare vertreten lassen sollen.

Einer der Untersuchungs-Beamten hat bereits das Verfahren gegen jene Personen eröffnet, welche beschuldigt sind, unter dem Pörwande don Wahl -Versammlungen Klubs zu Paris und im Burgfrieden gebildet zu haben.

Im Konferenzsaale der National-Versammlung ist die am ö. Juni erschienene Nummer des Moniteur von Pekin aus⸗ gelegt. Sie ist in chinesischer Sprache sehr sauber auf das feinste Papier gedruckt und enthält unter Anderem eine Verfügung des Raisers Tao-Kuang, welche sämmtlichen Chinesen die Auswande⸗ rung nach Kalifornien und dem Staate Costa Rica streng un⸗ tersagt. . ö Vie verurtheilten Mitglieder der Gesellschaft der republikani schen Solidarität, Buvignier und Hizay, haben an den Cassations hof appellirt. . , .

Ju Lyon werden auf Befehl des Präsidenten eine Penstons⸗

Kasse und eine gegenseitige Hulfskasse für die Seidenarbeiter er⸗ richtet.

685

Das Journal des Débatss bespricht weitläufig die Wahl E. Sue's zum Kandidaten der sozialistischen Partei. Gleich ande⸗ ren Organen der gemäßigten Partei ist es der Ansicht, daß Sue die Auszeichnung, die ihm widerfahren, anderen Ursachen als der ernsten Üeberzeugung des Comitèé's verdanke, daß er der bestgeeig⸗ nete Mann sei, den die Sozialisten zum Typus und Symbol wäh len könnten. Ihre Wahl sei eine Art von Vergleich gewesen, durch den andere Kandidaten, die man für weniger volksthümlich hielt, ohne Beleidigung ihrer Freunde beseitigt werden sollten. Das Jour⸗ nal des Débats führt viele Stellen aus den früheren Schriften E. Sue's an, um zu beweisen, daß er nicht immer ein Sozialist, sondern vielmehr lange Zeit ein entschiedener Antisozialist war.

Der päpstliche Nuntius hatte vorgestern eine lange Unterre— dung mit dem Präsidenten Bonaparte.

Wie verlautet, wird Lamartine sich mit den Bevollmächtigten einer belgischen Gesellschaft, an welche er die ihm vom Sultan ge— schenkten Ländereien verpachten will, nach Kleinasien begeben.

Die französische Regierung hat die preußische ersucht, ihr für das General-Conseil des Ackerbaues die Statuten der in Preußen bestehenden Kredit-Institute mitzutheilen.

.

Großbritanien und Irland. Parlament ber haus. Sitzung vom 15. April. Heute gingen die Bills über die Ziegelsteuer und über die Staatsschatzscheine durch den Ausschuß. Als Erwiederung auf eine Frage Lord Redesdale's erklärt der Bi schof von London, er sei entschlossen, den Gesetzvorschlag in Be zug auf Einsetzung eines neuen Appellationsgerichtes, das über Geistliche der Kirche von England, die falscher Lehren beschuldigt seien, zu entscheiden habe, nicht zurückzuziehen. Dieser Gesetzvor schlag dringt auf Bildung eines geistlichen Gerichtshofes, welcher in den erwähnten Fällen an die Stelle des richterlichen Comité's des Geheimen Rathes treten soll.

Unterhaus. Sitzung vom 15. April. Herr Hawes, Unter Staatssecretair für die Kolonieen, erklärt als Antwort auf eine Frage des Sir R. Inglis, daß in Folge eines Protestes des Bi schofs von Gibraltar gegen gewisse von dem Rathe von Malta in den Strafgesetzen der Insel angeblich vorgenommene Veränderun— gen, welche die römisch-katholische Kirche, als die herrschende, die Kirche von England hingegen als die geduldete Kirche erscheinen ließen, der Staatssecrefair für die Kolonieen an den Gouverneur von Malta geschrieben habe, um ihn zu benachrichtigen, daß die Regierung derartige Veränderungen nicht sanctioniren könne. Nach— dem hierauf Lord J. Russell seinen Antrag in Betreff Aufhebung der Lord-Statthalterschaft von Irland und Einführung eines vier ten Staatssekretariats, als Ministerium für die irländischen Ange legenheiten, zum 6. Mai angekündigt hatte, konstituirte sich das Haus als Ausschuß zur Besprechung der Stempelgebühren-Bill. Der Kanzler der Schatzkammer leitete die Diskussion mit einigen allgemeinen Bemerkungen über den Zweck des Gesetzes ein. Das selbe sei bestimmt, eine Erleichterung zu gewähren in allen Fällen, wo es sich um kleine Summen handle, und auf der anderen Seite, indem das System der Besteuerung ad valgrem durchgängig an gewandt werde, durch einen höheren Steuersatz für größere Sum men die Staatskasse zu entschädigen. Mit Bezug auf Schuldver⸗ schreibungen und Hypotheken sei es seine Absicht, eine gleiche Re⸗ duction für beide eintreten zu lassen, indem die Stempelgebühren pCt. betragen sollten, während sie nach dem ursprünglichen Plane der Bill auf 7 pCt. festgestellt waren. Der dadurch verursachte Ausfall an der Staats-Einnäahme werde sich auf etwa 320,000 oder 330,000 Pfd. St. belaufen. Nachdem Herr Bright und mehrere andere Mitglieder den vergeblichen Versuch gemacht hatten, die Debatte über die Details der Bill hinauszuschieben, wurde zur Besprechung der einzelnen Artikel geschritten. Als man an den Abschnitt ge langte, welcher für Schuldverschreibungen eine Abgabe ad valorem und als niedrigsten Satz 2 Sh. 6 Pee. für Summen unter 50 Pfd. St. vorschlug, trat Willoughũby mit einem Verbesserungs Antrage auf, der als niedrigsten Satz 1 Sh. vorschlägt. Dieser Antrag wurde mit 164 gegen 135 Stimmen angenommen; die Re⸗ gierung hatte demnach eine Majorität von 29 gegen sich. Der Kanz

ler der Schatzkammer erklärte, nach diesem Beschlusse des Hauses, durch welchen das für Hypotheken und andere Theile des Gesetzes anzuwendende Prinzip berührt werde, müsse er auf Vertagung der Ausschuß-Sitzung antragen, damit die Regierung Zeit habe, zu überlegen, welcher Weg in dieser Sache Linzuschlagen sei. ie Ausschuß-Sitzung wurde bis zum nächsten Montag vertagt. ie auf der Tagesordnung stehende zweite Verlesung der irländischen

Vorschuß-Bill wurde bis zum Donnerstag verschoben. Der Mini ster des Innern erhielt Erlaubniß zur Einbringung einer Bill über die Beerdigungen.

London, 16. April. Die United Service Gazette enthält Folgendes über die englische Mittelmeer-Flotte: „Die Nachrichten, die uns zugehen, lassen uns schließen, daß die griechische Angelegenheit, wenn nicht vollständig beigelegt, doch eine so harmlose und friedliche Gestalt ange nommen, daß wir täglich erwarten dürfen, von der Rückkehr der Flotte Sir W. Parker's nach Malta zu hören. Jedenfalls sieht die Re gierung der schnellen Beendigung dieses Zwistes mit Griechenland so zuversichtlich entgegen, daß sie den Befehl zur sofortigen Redue tion der Flotte erlassen hat. Der „Howe“, von 129 Kanonen, Capitain Sir James Stirling, und die „Vengeance“, 84 Kanonen, Capitain H. M. Blackwood, sollen sogleich zurückkehren Zahlung erhalten. Das Linienschiff „Superb“, 80 Kanonen, wird fie ablösen. Eben so wird die Dampffregatte „Odin“ durch die bei Lissabon liegende Dampffregatte „Terrible“ abgelöst werden.“ Die gestern in einem hiesigen Blatte enthaltene Nachricht, daß Sir W. Parker in Begriff stehe, den Befehl über die Mittelmeer⸗Flotte abzugeken, wird von der Times für völlig grundlos erklärt.

Von Aberdeen sind am 13ten die beiden Schiffe „Lady Frank lin“, Capitain Penny, und „Sophia“, Capitain Stewart, jedes mit Vorräthen auf drei Jahre versehen, zur Aufsuchung Sir J. Frank sin's nach dem Nordpol aufgebrochen. Jedes der beiden Schiffe hat 25 Mann an Bord. .

Die Capfrage scheint jetzt zur Ruhe zu kommen, seitdem die Cap-Kolonisten mit ihrer Opposltion gegen die Einbringung von Sträflingen Recht behalten. Die Times macht dazu aber folgende

und ihre

Bemerkung: „England hat viele Kolonieen, und das Beispiel steckt an. Sie mögen einen Wink vom Cap erhalten, wie sie sich gegen England verhalten sollen, und England wird in Betreff seines künf igen Benehmens aus seiner Erfahrung am Cap sich eine Lehre holen. Gutes oder Böses kann daraus entstehen, wie wir die Lehre der Vergangenheit benutzen oder mißbrauchen. Nur noch ein Wort der Warnung an jene, die nun vom Erfolge berauscht sind. Bei einem römischen Triumphzuge saß ein Sklave im Wagen des siegreichen Feldherrn, damit er nicht überstolz sein möge, und die Cap⸗ bewohner mögen nicht vergessen, daß die Abfahrt des Neptun nicht die Kaffern von ihrer Gränze entfernen wird, Mögen sie nicht mit Beziehungen spielen, welche wesentlich für ihre Sicherheit sein mögen, mögen ihre Gedanken nicht auf Amerika und den Un— abhängigkeitskrieg sich zurückheften. Sie sind schwach und ohne Elemente der Zunahme. Das Wenige, was wir von dem Innern

F Afrika's wissen, führt uns nicht dazu, eine große Fläche fruchtbaren Landes zu zeichnen, was leicht civilissrte oder leicht unterjochte Stämme bewohnten.“ Nach Berichten vom Vorgebirge der guten Hoffnung vom 20. Februar war übrigens das Sträflingsschiff „Neptun“ noch nicht nach Vandiemens Land unter Segel gegangen.

Das englische Journal Examiner bringt folgende Mitthei⸗ lung über die Armee des Neger⸗önigs in Dahomey an der West⸗ küste Afrika's: „Dieser König, ein Bundesgenosse Englands, hat S000 Streiter, von denen die Hälfte Frauen sind. In diese letzte ren setzt der König ein unbegränztes Vertrauen und hat sie zu sei⸗ ner Leibgarde gewählt. Sie sind seine besten Truppen, die er für den entscheidenden Augenblick aufspart, und die er gebraucht, um die feindlichen Festungen mit Sturm einzunehmen, was sie mit eben so viel Geschicklichkeit als Muth ausführen. Es sind sehr schöne Frauen, 5 Fuß und 2 bis 3 Zoll hoch, denen das Heirathen im Interesse des Dienstes untersagt ist. Kürzlich soll der König die englische Regierung um Uebersens ung einer Kiste von Zündhütchen ersucht haben, von denen seine Amazonen bei der nächsten Sklaven⸗ jagd Gebrauch machen sollten.“

Im Jahr 1849 bezahlten in England 66,159,507 Zeitungs⸗ nummern 1 Penny, 10, 999,233 Nummern einen halben Penny Zei⸗ tungsstempel; in Schottland 6, 288,295 Nummern 1 Penny, 205,000 einen halben Penny; in Irland 6,345,227 1 Penny, und 38,843 einen halben Penny. In London erscheinen allein 160 Journale, die dem Zeitungsstempel unterworfen waren und 886,108 Anzeigen bezahlten, zu anderthalb Schilling eine jede, 66,458 Pfd. 25 Sch. Abgaben. Die Fenster-Abgabe von 487,411 Häusern trug 1,813,629 Pfd. ein.

Man liest im Morning Herald einen Brief, welchen John

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O'Connell an die Repealer in Irland richtet, und worin er ihnen meldet, daß er den Entschluß gefaßt habe, ins Privatleben zurück⸗ zukehren, weil ihm die öffentliche Meinung keine Unterstützung zu Theil werden lasse. So sind denn die montäglichen Versammlun⸗ gen der Repealer in der Versöhnungshalle in Dublin zu Ende. Bei der letzten Versammlung fand sich außer J. O'Connell nur noch ein Repealer ein und die Repealärndte der, ganzen Woche betrug nur 4 Pfd. St., und John O'Connell erklärte daher seinen Entschluß, sich zurückzuziehen. ;

In der Times findet sich ein Briefwechsel zwischen Miß Cellon, der Vorsteherin eines Waisenhauses in Pymouth, und dem Lord Oberrichter Lord Campbell, worin sie denselben bittet, aus dem Fomité des Waisenhauses auszutreten, weil seine Entscheidung in der Angelegenheit des Geistlichen Gorham der englischen Hochkirche und der Rechtgläubigkeit schade. Umsonst beruft sich Lord Campbell darauf, daß selbst englische Erzbischöfe seine Meinung getheilt haben, und bittet, jenes Urtheil zurückzunehmen; Miß Cellon ist unerbittlich, der Lord muß aus dem Comitè scheiden, und. sein Name darf nicht länger unter den Subskribenten zu Gunsten jenes Waisenhauses erscheinen.

In Irland wurde kürzlich ein Mann angeklagt, Rüben im Felde gestohlen zu haben. Der einzige Zeuge gegen den Dieb war der Flurschütze, der aber zum Erstaunen der Richter ein Stück Ohr hervorzog, das er dem Diebe abgeschnitten habe, um damit die Wahrheit seiner Aussage zu beweihen.

Am 7T. April starb zu Salisbury in dem hohen Alter von 89 Jahren der Kanonikus an der dortigen Kathedrale und Oberpfarrer Don Bremhill in Wiltshire, William Lisle Bowles, geboren am 4. September 1761 in dem Dorfe King's Sutton in Northampton shire, rühmlich bekannt als Dichter und Kritiker. Unter seinen vie len Poesieen haben seine Sonette in der Shakspeareschen Form und zwei größere Dichtungen „Der Entdeckungsgeist“ und „Der Mis ssonair“ den meisten Beifall gefunden. Die Blätter melden ferner bas in vorgerücktem Alter erfolgte Ableben des verdienstvollen Arz tes und Naͤturforschers Dr. Prout in London. Er ist der Verfasser der „Abhandlungen über Chemie, Meteorologie und die Verdauung

betrachtet“, in

Functionen, mit Bezug auf die natürliche Theologie den Bridgewater⸗Büchern.

Am 10. April feierte die homöopathische Gesellschaft in Lon don den Geburtstag Hahnemann's mit einem Festmahl in der Lon⸗ don Tavern und der Eröffnung eines „Hahnemann⸗Hospitals“ auf dem Golden Square. Die Herzogin von Cambridge ist, die Patro-— nin dieses Spitals, und die Homöopathie zählt viele Gönner unter dem hohen britischen Adel: den Grafen von Essex, die Lords Gros⸗ venor, Paget, Gordon, Admiral Mainwaring und Andere.

General-Lieutenant Bathurst, der in Aegypten, vor Stralsund, Kopenhagen und in Spanien gedient, ist am 13ten d. gestorben.

Belgien. Br üssel, 18. April. Der Senat hat den zwi⸗ schen Rußland und Belgien geschlossenen Handels- und Schifffahrts

Vertrag einstimmig genehmigt. ‚. In den Steinkohlen⸗Bergwerken von St. hislain soll durch ; Entzündung der Sticklust eine große Zahl Arbeiter getödtet wor . den sein. Man spricht von mehr Opfern, als kürzlich in Quaregnon. J 3 Blättern wird auf die Ausführung des Kanals der 4 Dendre gedrungen, welche für das Hennegau eine Lebensfrage ist, . insofern es sonst unmöglich mehr mit den Ruhrkohlen Holland , konkurriren kann. . Italien Turin, 13. April. (Eloyd.) Der Herz . Genug hat sich über Frankreich nach Sachsen begebe 23 iche Nuntius hat nun wirklich Turin verlassen und ist nack 4. ;. zurückgekehrt. . Fie gestrigen Verhandlungen der turiner Veputirter betrafen wieder die Differenzialz TD T 9 nicht geschlossen. . . Der Cassationshof hat in seiner heutigen Sitzung der vom Appellations Tribunale m . der Magone, Guercio und Violino verworse Es wird gegenwärtig ein mehrbändiges Wert nische Revolutlons-Geschichte zum Druck be besondere die Ereignisse in der Lombardei vor dem leuchtet werden sollen. Rom, 10. April. Die provisorische Muni Komm hat folgenden Aufruf an die Römer erlassen Der sehr ersehr Tag, an welchem der päpstliche Thron und unser Rom zu gewohnten Glanz zurückkehren sollten, ist endlich erschienen. ei ag, den 12. April, um 4 Uhr, wird Se. Heiligkeit in Rom sein in' ber Lateran-Kirche die Huldigungen und die Glückwünsche des 83 / Gemeinde-Vorstandes entgegennehmen und nach dem an den all . mächtigen Geber alles Guten gerichteten Gebete sich über die Vie . S. Giovanni nach dem Foro-Trajano und über die Via Papale 2 nach dem S. Pietro und von dort nach dem Vatikan begeben. 536 Feiert, Mitbürger, dieses glückliche Ereigniß. Uebertrefft in eurem 3 Wetteifer die übrigen Städte, denn die Rückkehr des hohen Kirchen 8 Oberhauptes wird eure Wünsche befriedigen und unbezweifelt eine 36 Bürgschaft für wahre Prosperität verleihen. Vom Kapitol, 9. April 3 (gez Fürst Odescalchi, Präsident. L. Cav. Alibrandi. V. Peri ö coli. B. Marchese Capranica. G. Cav. Palazzi. Dr. A. Tavani. ö B. Belli. G. B. Cav. Benedetti. Adv. G. Puliero.“ 2