Hierguf wird die Berathung über die Verfassungs⸗Urkunde fort⸗ gesetzt. Der Ausschuß empfiehlt, die von dem Volkshause beschlos⸗
sene Aenderung des §. 159 abzulehnen.
Abg. H e sse (Darmstadth: Es ist zweckmäßig, daß Volks ver⸗ f aubniß schem diejenigen zu In der letzte⸗ Pflicht. Wir lungen für noth⸗ Beifall.) Ich 159 folgenden Himmel un⸗ Mit der Annahme dieses Staaten einen wichtigen
sammlungen unter freiem Himmel verboten sind und die Erl dazu nur von den Behörden ertheilt werden kann. Zu we Unheil Volkeversammlungen führen können, haben Offenbach und Oberlauterbach genugsam bewiesen.
ren wurde der Beamte des Bezirks ein Opfer seinen Alle halten eine Beschränkung der Volksversamm vendig; warum sollten wir das nicht aussprechen. empfehle Ihnen, statt des zweiten Alinea's des 8. Saß anzunehmen: „Volksverfammlungen unter freien terliegen der obrigkeitlichen Erlaubniß. Vorschlages werden Sie den kleineren Dien st eorweise 5 ) . .
; nn,, , . wird angenommen; außerdem zu dem ersten Aline auf ! . 3a 2 . * ö Ich empfehle Ihnen die Annahme der von ie g hne beschlossenen Jassung. des 95. 169 . 31 präziser und stimmt mit der der preußischen e ng * 96 Das Recht, Vereine zu bilden, ist mit einer kräftigen Regierung bauernd nicht zu vereinigen; das haben alle Länder gezeigt, in de—⸗ nen dies Recht bestand, unter Anderem auch die Republik Frank reich. Es ist zweckmäßig, wenn die Bestimmungen über das Ver einsrecht der Spezialgesetzgebung überlassen bleiben. Geregelte Ver⸗
hältnisse können nicht herbeigeführt werden, so lange das Land mit
.
eine zu bilden, liegt der Mißbrauch dem Gebrauche so nahe, daß diejenigen, welche den Regierungen bei Zeiten geeignete Mittel ge gen den Mißbrauch in die Hand geben, nicht Feinde, sondern Freunde des Vereinsrechts sind. (Beifall.)
Der Vorschlag des Abgeordneten Lon Jordan wird gegen davon aus, daß die Einzels Demokratie dringenden Bedürfniß abhelfen, die Hauptnormen des Reichswahlgesetzes empfehlen? Normen die gesetzlichen Instanzen durchlaufen, dann ist so durchlaufen sie diese nicht,
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den Antrag des Ausschusses, welcher den Beschluß des Volkshauses abzulehnen empfiehlt, angenommen; eben so die Paragraphen bis §. 181 inkl. dem Volkshaus analog. Die vom Volkshause be schlossene Fassung des 8. 182 wird auf Antrag des Ausschusses ab gelehnt; dagegen folgender Vorschlag angenommen: „S. 182, am Schlusse hinzuzufügen: Ueber die Betheiligung des Staates bei der Anstellung der Gemeindevorsteher und über die Ausübung des den Gemeinden zustehenden Wahlrechts wird die Landesgesetzgebung das Nähere bestimmen.“
Dem ersten Alinea des §. 183, welches bestimmt, daß jedes
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Grundstück einem Gemeindeverbande angehören soll, empfiehlt der Abg. ';
Graf Solms-Laubach, hinzuzufügen: „in administrativer Be ziehung“, und in Betracht des Alinea 2 auch die Beschränkungen wegen geschlossener Gemarkungen der Landes Gesetzgebung vorzu behalten, weil sonst diese zu Lasten beigezogen würden, von deren Verwendung ihnen kein Nutzen erwächst, während die Gemeinde zu denjenigen Lasten nicht beiträgt, welche den Gemarkungen noch außerdem obliegen.
Abg. von Pa tow: Es ist wahrscheinlich, daß 8. 183 in den nichtpreußischen Staaten bedenkliche Verhältnisse veranlassen kann, ich muß jedoch dem Zusatze des Abg. Grafen Solms widersprechen,
weil sonst der Zweck, daß jedes Grundstück einem Gemeindever
bande angehören soll, verfehlt wird. In Preußen erledigt sich das von dem Abg. Grafen Solms erhobene Bedenken einfach dadurch, daß eine Gemarkung nur zu einer Gemeinde gehört, also auch nur zu den Lasten einer Gemeinde beiträgt. Sind die angeführ
ten Bedenken in den nichtpreußischen Staaten begründet, so wür ich vorschlagen, den 8. 183 ganz zu streichen.
Der Abg. Graf Solms erklärt sich mit diesem Vorschlage
einverstanden.
Der Berichterstatter Camphausen ist gegen die Verbesse rungs⸗-Anträge des Abg. Grafen Solms und würde lieber sehen,
daß die Streichung des §. 183 beliebt werde.
§. 184 handelt von der Volksvertretung und der Verantwort⸗ lichkeit der Minister. Der Ausschuß empfiehlt folgenden Zusatz zu §. 184, ersten Absatz: „Jeder deutsche Staat foll eine Verfassung meine Wahlrecht beschränken. mit Volksvertretung haben. Der Reichsgesetzgebung bleibt es über⸗
lassen, über die leitenden Grundsätze, nach denen die Volksvertre tungen der einzelnen deutschen Staaten zu wählen sind, Bestimmun gen zu treffen.“
Abgeordn. Baumstark: Das Jahr 1848 hat, uns viele Freiheiten verschafft, aber auch viele Unfreiheit; diejenigen, welche früher zu viel Freiheit hatten, sind in das Hintertreffen gerathen und es hat sich das Wort des Dichters bewährt: Paucos servitus,
plures sirrvituiem tenent. „ Unter den großen Freiheiten nenne
sch das Wahlrecht auf breitester Grundlage; Preußen ist darin vorangegangen, aber später hat man durch ein är s ? diesem Rechte eine Bedeutung geben wollen, die dem gesunden Menschen verstande widerspricht. Der in diesem Ausspruch liegende Glaube
hat den Berg des Wahlrechts nicht versetzen können. Man wollte
die Staats-Regierung einer Ochlokratie überantworten, welcher der Kommunismus auf dem Fuße folgt. Ich wünsche, daß wir dem Uebel, das wir in Folge des Wahlrechtes zu fühlen bekommen können, durch ein Gesetz vorbeugen.
Durch den von den Abg. Birnbaum und Hesse vorgeschla— genen Zusatz: „Die gesetzlichen Bestimmungen über die Wahlen in den landständischen Versammlungen der Einzelstaaten sind nach den Grundnormen einzurichten, auf welchen das Gesetz über die Wahlen zum Volkshause beruht“, wird der Verlegenheit kein Ende gemacht. Ueberhaupt ist unsere Zeit nicht geeignet, Wahlgesetze zu machen; zu einem richtigen Wahlprinzipe muß man der Vernunft Zeit lassen; auch das System, aus welchem der Reichstag hervor⸗ gegangen ist, die Klasseneintheilung, ist nur ein Nothbehelf, durch welchen die Demokratie nur eingeschachtelt wird, um desto ungehin⸗ derter zu wirken. Was sollen die Grundnormen, die der Antrag verlangt, bedeuten? Etwa die dreijährige Ansässigkeit oder die Be⸗ stimmungen der 8§. 19 und 11 des Wahlgesetzes? Außerdem grei⸗
sen Sie in die Verhältnisse der einzelnen Staaten so sehr ein, daß Sie noch nicht wissen, ob es nicht dem einen schadet, während
es dem anderen nützlich ist. — Dagegen kann ich Ihnen den An—
trag des Ausschusses empfehlen, weil er Alles thut, was zur Zei n , ren b. . t „ was zur Zeit möglich ist, indem der Reichsgesetzgebung die nöthigen BVesimm un-
Jen üherlassen bleiben.
Der Rommissarius des Verwaltungsrathes Dr. Liebe ist in⸗
zwischen eingetreten.
Ab gesr raf
66 ö. 6 Dyhrn: Ich bin gegen den Antrag des neff ves en 29 agen den Antrag des Ausschusses; in Be— Dicke vorweheln mir der Vorredner den besten Theil meiner t) und da ich kein Freund der
ch die , nicht wie⸗ e über das allgemeine feit; Jedoch halte ih dan . mich befinde. (Große Stnr ifin gen, baß vie Fotn re Hecht as wird Ihnen etwas ketzerisch ꝛ egen überhaupt gleichgültig ist, . Sie bie Best immun den g und Vernunft in werden. o nützt Ihnen
2 ommen . Zeitverschwentung bin, rf
Derholen. Ich werde auch
Wahlrecht halten, ich wer hier keine Lobrede
wenn die Wählenden von Vertrch usschusses an,
rden Sie doch stets nur durch nehmen Sie gar den Antrag rd auch das Wahlgesetz für ammer geändert werden müssen. der innersten Gesetzgebung der sie von der Reichsgesetzgebung erlassen, ganz überflüssig, d
das Wahlgesetz we ändern können; ten Birnbaum an,
das doch nichts; eine rettende des Abgeordne pie künftige preußi
Die Wahlgesetze r Einzelstaa⸗
enn es werden hrt werden können. die von oben
Gesetze für die Einzelstaaten d Veränderungen durch neue Wahlgesetze eingefüh Sehen Sie nicht blos auf die Klagen und Wünsche, auf den gebildeten Kern des Volkes; diesem werden Sie nicht gewinnen, wenn Sie die Reichsregierung zur Reichs-Polizeigewalt machen.
Abgeordneter Freiherr von Stein: Allerdings Wahlgesetze auch im Wege der Einzelgesetzgebung geändert werden, aber dieser Weg ist zu langwierig. auf Abhülfe durch die Reichsgesetzgebung. triebenen Gründlichkeit sind wir entgangen; das Parlament jeder Beziehung praktisch gewesen und Europa wird darüber staunen.
So wollen wir auch in Betreff des Wahlgesetzes praktisch sein. Ist das Wahlgesetjz, aus dem das Parlamenk hervorgegangen ist, besser als die bisherigen der nichtpreußischen Staaten und ̃ sich bewährt, so müssen wir das Bessere wählen, da wir das Beste Ich gebe dem Amendement des Abgeordne ten Birnbaum noch den Vorzug vor dem Antrage des Aus schusses, denn ich glaube, daß nicht ein f mäßig ist, daß aber wohl gleiche Grundnormen, Klassifizirung, ter, ünbescholtenheit für alle Wahlgesetze festgehalten werden kön— 1s verlassen und den des
kommen, sondern auch
Tie kleineren Staaten hoffen Dem Erbübel der über⸗
Antrag des Ausßschusses die Hinzufügung
nicht erreichen können.
lgesetz für alle Staaten zweck
Wir müssen den ejnem Netze politischer Vereine überzogen ist. Bei dem Rechte, Ver- entschlossenen Fortschritts ein . Abgeordneter von Wege weder für entschlossen, sind nur Schreckschüsse für die ll, so kündigt man es nicht erst lange vorher an. ͤ dringender Gefahr sind und
noch für pra
der Einzelgesetzgebung Wenn diese nicht vorhanden; so braucht die Verfassung eine solche Bestimmung nicht. regierung die Wahlgesetzgebung überlassen, Selbstständigkeit der Einzelstaaten nicht mehr die Rede sein tritt der unltarische Gesichtspunkt so stark hervor, daß die ; sung gänzlich auf den Kopf gestellt wird. England hat 60 Jahre nach einem guten gesetze gestrebt und wir wollen es in zwei Jahren erlangen? über die Frage bei Regierungen und Vertretungen altum mit solchen Wünschen hervor und doch gilt hier vor Allem der Spruch: „Hilf Dir selbst und Gott wird Dir helfen.
Abgeordneter von Allerdings kommt es nicht auf das Wahlgesetz, sondern auf die Gesinnung der Wählenden an; aber diese gute Gesinnung ist es eben, welche in Zweifel gezogen werden muß. gemeinen Krankheit der Zeit ist die Wirkung des Wahlgesetzes nicht all zugroß gewesen und ich hoffe für die Zukunft freilich Besseres. ennoch kann nicht bestritten werden, daß der Keim des Todes in
Verfassung des Bundesstaates ruht, wenn die VerhältnisFse der nzelstaaten nicht geregelt sind und dies kann ohne zweckmäßigere das Reichswahlgesetz hat sich in zwei folgt aber nicht, i nicht auf die
welche das allgemeine Wahlrecht zur Folge haben, thatsächlich fest, daß es der Bevölkerung für alle Zeit nicht mehr Ich bin mit dem Reichswahlgesetze nicht durchaus einverstanden, und würde die Volksvertretung einmal durch die Gemeinden wählen lassen und demnächst Wissenschaft, und Grundbesitz berücksichtigen. soziale und Sie befördern diese Bewegung,
Bleibt aber der
Dabei ist die Gefah dringend nicht: ͤ
silentium;
Watz dorf
Vahlgesetze nicht geschehen.
Fällen als gut bewi daß es für
genommen werden kann.
Die Bewegung der Zeit ist eine wenn Sie das allge Treten wir den Einzelvertretungen durch Wahlbeschränkungen entgegen, so wird aus dem Bundesstaate gar wird vahlgesetz den Einzelvertretungen als Norm vorgelegt, so wird das eher schädlich als nützlich sein. Es ist ein Fehler, nicht zu handeln, wo man handeln muß, ͤ Fehler, zu handeln, wo kein Erfolg voraus zu sehen ist. Sie den Antrag des Ausschusses an, so machen Sie das für die Einzelstaaten überflüssig. danken, welche für das große Preußen diesen Weg des Rechtes einschlugen, aber für Weg nicht für zweckmäßig halten
Abgeordn. Birnbaum. z. B. das Wahlgesetz für Hessen nichtend ist; besteht der Bundesstaat aus Theilen, in denen derar tige böse Keime liegen, so ist er selbst gefährdet. Hessens verlangt, daß da
nichts und wird ein Reich
aber ein eben so großer
werden den ineren Staaten kann
Es unterliegt keinem Zweifel, (Darmstadt) destruktiv
Das Interesse ; Wahlgesetz geändert werde; wenn man, um künftigem Unheil vorzubeugen, manche Bestimmung der Reichs Verfassung denjenigen der preußischen Verfassung anpaßt, s man um desto mehr aus dieser solche Prinzipien annehmen, welche der dringendsten Noth der Gegenwart abhelfen. ausgesprochen wird, daß die Einzelverfassungen der Reichs⸗-Verfas sung nicht zuwider laufen dürfen, se die Wahlgesetze, welche auf die Verfassungen vom größten Einflusse sind, dem Reichswahlgesetze nicht widersprechen dürfen. Als Grund⸗ normen sind diejenigen zu betrachten, von denen nicht abgewichen werden kann, ohne daß der Geist des Ganzen alterirt wird ließe sich zu dem von mir gestellten Amendement ein Zusatz machen, nach welchem die Wahlgesetze für die ersten Kammern oder dieje— nigen Staaten ausgenommen werden, welche schon entsprechende Wahlgesetze haben.
Der Abgeordnete Tellemann stellt einen Unterantrag zu dem ͤ nach welchem die ersten Kammern nicht modifizirt werden sollen.
Der beantragte Schluß der Berathung wird angenommen.
Der Berichterstatter Camphau sen hebt hervor, daß sich der Antrag des Abgeordneten Birnbaum von dem des Ausschusses dadurch unterscheidet, daß dieser der Reichsgesetzgebung, jener der Einzelgesetzgebung den Erlaß ver Wahlgesetze überweist. griff von Grundnormen ist schwankend, ich rechne dahin: indirekte Wahl, die Klasseneintheilung und die öffentliche Stimmgebung; an⸗ dere verstehen unter Grundnormen Anderes. ; der Unbestimmtheit dieses Begriffes einen arbiter geben müssen und ist die Reichsregierung dieser arbiter, so ist es besser, wenn man Wahlgesetzgebung überläßt. schrift angeführt, daß schon deshalb, weil ein Theil der Mitglieder hauses aus den Volksvertretungen hervorgehen soll, die
gewissen Veränderungen unterworfen werden müssen. le Ihnen die Annahme der unveränderien Fassung des
Wenn im 8.
muß auch gesagt werden, daß
Amendement Birnbaum, hlgesetze für die
Es wird also wegen
ihr vorweg die Auch ist in der Denk⸗ des Staaten Wahlgeseße Ich emßfeh Aus schu see Der Antrag Birnbaum-⸗-Tellem ann wird an
ö . genommen. betreffende Saß soll nach dem Vorschlage
des Abgeordneten
Birnbaum zu 8. 192 hinzugefügt werden. Der Ausschuß empfiehlt 8. 186 zu streichen. Abgeordneter Brüggemann ist gegen die Streichung und trägt auf Theilung der Frage an. Der Abgeord⸗ nete Fürst Radziwill;: s. 186, worin den außerdeutschen Natio nalitäten ihre volksthümliche Entwickelung gewährleistet wird, kann sich bei dem jetzigen Umfange der Union nur auf den polnisch re—⸗ denden Theil der Bevölkerung beziehen. Ob dieser Theil in die Union aufgenommen werden soll, muß an einem anderen Orte ent⸗ schieden werden; ob es aber auf die polnische Bevölkerung einen guten Eindruck machen wird, wenn §. 186 gestrichen wird, gebe ich anheim. Die Theilbarkeit der Frage wird nicht anerkannt und §. 186 gestrichen.
Zu S. 195 wird auf Antrag des Ausschusses nach „Versamm lungsrechts“ hinzugefügt: „und „Vereinsrechts.“
Hierauf wird das Wahlgesctz berathen.
Ein Antrag des Abgeordneten Brandis im §. 13 statt Jahren“ zu setzen: „ein Jahr“ wird abgelehnt, das zweite „Ali gestrichen“ und das erste Alinea auf Antrag des Ausschusses gendermaßen gefaßt: „Wer das Wahlrecht in einem Wahlbezi ausüben will, muß in demselben zur Zeit der Wahl und seit min
destens 3 Jahren seinen festen Wohnsitz haben und heimatsbeynech
tigt sein. Er muß außerdem auf Erfordern nachweisen, daß mt der letzten Rate der von ihm zu zahlenden direkten Staats steuer nicht im Rückstande ist.“
Der Kommissarius des Verwaltungsrathes von Ear spricht wiederholentlich den Wunsch aus, daß der Vorbehalt treff Oldenburgs die Genehmigung des Hauses erhalte,
Ein Antrag des Abgeordneten Eichhorn zur Additional kt wird nicht unterstützt. Ein Vorschlag des Abgeordneten vol Klei st Retzow' ähnlich dem Stahlschen Antrage im Volkshause, wird abgelehnt Der Kommissarius des Verwaltungst athes von 8 a1 lowitz: Es ist nicht die Absicht, daß Preußen sein Recht auf Krieg
1 wl 1 11
* ? l n Dunz ossin machen n und Frieden aufgeben, noch überhaupt eine Konzession machen win, vie den Bundesstaat beeinträchtigt. Die Pflichten d Bundes staa
tes, welche sich aus der alten Bundesgesetzgebung
nur: Die Wahrung des Landfriedens und bei einem
39 2 11 5 * syr außen gemeinsame Abwehr. Hierauf wird Artikel 5 der Additionalakte s 1
Haus den übrigen Beschlüssen
angenommen; eben so tritt das Volkshauses bei. Der Antrag des Abgeordneten Herzog von Eroy, die 2
wobei das Staatenhaus jedoch gleichzeitig damit en n ist und erklärt, daß es, insoweit jene Vorschläge ganz oder die gedachte Genehmigung nicht erhalten, bei den
Zustimmung des Reichstages festgestellten Bestimmungen jener U
kunden verbleibe,“ wird mit 67 gegen 22 Stimmen abgelehnt Ein Antrag des Abgeordneten Birnbaum, die Worte
Folge“ bis „festgestellten“ zu streichen, wird abgelehnt
Der Schlußsatz „Für den Fall ꝛc.“ ist mit Hb 23 S men angenommen. Hierauf finden die nochmaligen Abstimmungen über die heute angenommenen Anträge statt. In eine d wird der Antrag Birnbaum-Tellemann mit 49 gegen 10 Stimmen
angenommen. ! . ; Schluß 4 Uhr Nächste Sitzung Dienstag
Oesterreich. Wien, 19. April. Se. Majestät der hat bestimmt, daß dem Kriegsminister als solchem im ganzen Um ber Monarchie die bisher für Kommandirende reglementen vorgeschrieben gewesenen Ehrenbezeugungen g bühren Nach eine von Seiten des Kriegs-Ministerlums ergangenen Erläuterung
FI Ies;
bührt das Militair-Verdienstzeichen nur dermalen wirklich
oldaten. Individuen, welche früher eine entsprech
Jahren gedient haben, können, wenn sie sich auch derzeit noch Fouriere und dergleichen im Militairdienst besinden, das ien chen nicht ansprechen; dagegen werden ausgediente landwehrpflie tige Kapitulanten, wenn sie sich zur Reengagirung für die Kü melden, mit dem Militairdienstzeichen betheilt, weil derlei nicht mit Abschied, sondern nur mit Landwehr-Karte entl waren.
Aus dem lombardisch-venetianischen Königreiche erfährt daß die Rekrutirung daselbst befriedigend von statten geht. 3 Kontingent von 15,000 Mann hat die Lombardei „00 2 S000 zu stellen.
Von den zur Armee assentirten H zu Ober-, und S6 zu Unteroffizieren beförde Benehmen der Honveds wird im Allgemeinen unter als musterhaft dargestellt
Die Wiener Zeitung enthält Folgende as Re Gesetzblatt bringt uns die erfreuliche Kunde, daß die neu richts Verfassung nach den von Sr. Majestät am 14. Juni genehmigten Grundzügen in den K eich ob un unter der Enns, Salzburg Steyermar K n Triest, Istrien, Tyrol und Vorarlber Mähren un Schlesien in Kürze in das Leben treten wird. Die Ober Landesgerichte werden ihre W rksamkeit schon am 1 Mai dieses Jahres, alle übrigen Gerichte am 4. Juli dieses J beginnen. Wer den riestgen Umfang der hierzu nöthigen
belten nur einigermaßen kennt, wird nicht anstehen, die hät der hierbei verwendeten Organe und der in den verschiedenen Kron ländern eingesetzten Gerichts-Einführungs⸗-Kommissionen anzuerken nen. Gleichzeitig mit der Wirksamkeit der neuen Gerichte wird am 1. Juli d. J. auch das neue Strafverfahren in das Leben treten und damit einer der wichtigsten Theile des constitutionellen nate lebens verwirklicht. Die Geschworcnen, deren Thätigkeit der Natur der Sache nach nicht vor Ablauf von zwei bis drei Monaten nach dem Beginne der Wirksamkeit des neuen Gesetzes anfangen kann, weil die Beendigung der Voruntersuchungen, die Fällung der Verweisunge
Erkenntnisse und die Vorbereitung der Haupt Verhandlungen min destens einen solchen Zeitraum in Anspruch nehmen, werden 1nzw
schen gewählt werden, so daß wir bis zum Oktober d 3. h. ; sten ordentlichen Schwurgerichts⸗ Sitzungen ühgr . ke e Verbrechen in den verschiedenen Kronländern r gen ehr . Es wird unseren Lesern nicht unn ill tan m e ern, d! , Gang zu erfahren, welchen das Justiz Minn ,
desgerichten und Gerichts Einführungs J ö . ih General⸗-Prokuratoren vorgezeichn e ah . , . Sicherheit und ohne Störung ver laufenden n ĩ 1 Inslebentreten der
neuen Gerichte am 1. Juli d. 9. , zu , Es mußte
sich bei einer Maßregel von , , , . Wirkung und auf so ausgedehntem Gebiete vor A em diz Uebergeugung qufd:n an gen, baß bieselbe nur dann von einem glücklichen Erfolge begleitet sein und mit möglichster Schonung der Rechtssicherh eit und Vermeidung von Stockungen oder Verwirrungen durchgeführt werden kann, wenn der Uebergang von der gegenwärtigen in die künftige, Gerichtsver
fassung allmälig stattfindet, und das gänzliche Niederreißen des alter Gebäudes erst dann erfolgt, wenn für das neue wenigstens vorläufig der Grund gelegt sein wird. Diese Betrachtung bestimmte zu der An⸗ ordnung, daß die Oberlandesgerichte nach ihrer neuen Einrichtung und Befetzung schon am 1. Mai d. J. ihre Wirksamkeit zu begin— nen und von diesem Tage an nicht nur alle den bisherigen Appel⸗
n, ler
lationsgerichten obliegenden Geschäfte, sondern auch die Functionen chtseinführungs-Kommissionen, s und Uebergabe⸗Geschäftes Die bestehenden Gerichtseinführungs⸗Kom— zeitig auf, nur in Nieder Oesterreich der neuen Gerichtsverfassung mit dieselben noch
omit die Leitung des gan zen Organisirungs in ihrem Sprengel 1 übernehmen nissionen lösen sich daher gleich Böhmen, wo die Durchführung verbunden ist, bleiben in ihrer bisherigen Wirksamkeit. sind zugleich angewiesen, an die erichten einzuberufenden neu ernann⸗ andesgerichtsräthe bei jenen Gerichten erster itglieder entzogen werden, sogleich die zu Räthen ernannten Justizbeamten ädten schon in dem
Instanz, wel
einzuberufen Zwischenraume vom den Kern der neuen Landesgerichte zu Störungen
Vermeidung
. 11* ** 1 11 23 5. hem auch alle Konkur
gestandenen Patrimonialgerichte
erfolgen durste.
ritäten, auf dem
die Herren geirrt?
691
Württemberg. Stuttgart, 16. April. (Erfurt. 3tg.) Der Württemberger Staatsanzeiger enthält fol⸗ gende offizielle Nachricht: „Stuttgart, 15. April. Der zweite Sohn des Herzogs Eugen von Württemberg, Prinz Wilhelm, Hauptmann in osterreichischen Diensten, der bei Novara schwer verwundet bisher in Urlaub blieb, um seine Wunde zu heilen, reiste von Hannover, wo er einen jüngeren Bruder besucht hatte, nach Magdeburg. Auf den Wällen dieser Festung spazieren gehend, hatte er die Unvorsichtigkeit, eines der Vorwerke abzuzeichnen; be obachtet angehalten und zum Gouverneur der Festung ge führt, beging er den zweiten Fehler, seinen wahren Na
men nicht anzugeben. Bei Durchsuchung der Papiere fand sich sein Paß und andere Zeugnisse, voraus zu ersehen. daß er der Prinz Wilhelm von Württemberg sei. Auf den Bericht des Gouverneurs an Se. Majestät den König von Pre t der König die wohlwollende Güte, den Prinzen August v temberg selbst nach Magdeburg zu senden, um die — che r suchen; und den Prinzen, wenn er ihn als an erkenne, sogleich freizulassen, damit er nach Ka mem Herrn Vater zurückkehren könne zäh ung l . 6 kl n tunger er ihnen h tung 1 j
Pe ecklenburg⸗Schwerin
thält nachstehenden Groß zlichen Erlaß Folge ung vom 15ten v. M. aus Un in 1 5 1 18. A — ich sen⸗2WBeim« 1 Kan ) n 1 1 . . nverzügl ick l rf is 11 ö t09l ; n , ͤ ö n si ĩ . 57 * j 481 83 86 21 1 Sesterreich zar . stern fand N hier ein rw Aar (6 1 s 1 ) 14 mln d 215 rankreich. Gesetzge bende e riamm na 8 vom 1 April Den Vorsitz führt Leon Faucher Der dent verliest ein Ansuchen J walts Straßburg den Repr fen sol g eine h Wird n rm . M ö; —otsvwoße * ordnung Budgetdebatte X 11 . ö 1 1 587] * Innern: Unterstutzung sur K missior l R
nur Reductit un velcher ! han eich ohne len ö ch Frankreich te gehen. l hätt end um Der M Beschulbigung o ius di allgemeinen 1 man der Regierung mache Wegen Staatsstreiches zabe man heute den Na chlag legt Man r De it Aller ie sich unt rfingen, der Re run Absichten e Lärm) Der Kriegsminister be tritt r un l riges gniß 1 l 1 ] 91 l . einen ? ( — 1 en 16 98e 1 de ) ö 11Iten Reg J J ehe, 65 daß dies Unfall 9 200 Menschen das Leben f l une igt l Ent u U üt ⸗ — lichen ĩ Todten 9 ;
igenomm gi 1 schleise präse n t d 30 werd nomm Kapite h Re uction 101 Be 7 . l ö iesel 1 ö — 1 t 1 Oe (lmendem ) 1 — . ) von 18,000 f on zehoben s 1 . Ap ! — 1 nun zweite ithung z im A ien? J l n 1 8 ( lk e bände . — W ch eines im fgesetzbuche e ; es t blitischen el scl nach wird ) 1 t n l f Lel t bo Fr in . irtiges setz Di elt n Na 2. sck V irtl tel ! 1 af n Ame ö erurtheil Er wolle eine sit 11 vor welcher die n e il on zurückschauder Man könne dem siegenden Volke Februar 1848 gegenüber eine solche Gesetzgebung 1 umöglich 1 ige für die Transportirten noch ein Zellen n Aller Kriminalisten die furchtbarste Die Gesetz vorschlügen, hätten einen Be eingeschlagen Ob die Versammlung ihnen solgen wolle Ministerium hoffe auf Annahme dieses drakonischen Gesetzes raesse nicht, wie oft in Frankreich die Rollen der Sieger Besiegten gewechselt hätten. Der Justizminister scheine wirklich seinigen entgegengesetzte Meinungen nur durch die Deportation seitigen zu können Er schlage dafür einfache Verbannung vor im
1
Geiste des Volkes vom Februar 1848, das Sieger und Angesichts seiner Todten ausgerufen: Kein politisches Schaffot mehr! Ob die Gesellschaft aus Galeerensklaven bestehe? Warum man bei dieser Ruhe auf den Straßen rufe: Die Barbaren sind vor unseren Thoren! Was diese Gesetze in Verbindung mit dem drohenden Staatsstreich bedeuten sollten. Wie sich die Zeit seit 1848 geändert! Damals habe Se
gur Frankreichs Heil nur in der T emokratie gefunden. Hätten sich
leidig über sie lächeln! Er verwerfe dieses Blutgesetz als eine Schän⸗ Der Justiz⸗-Minister Rouher meint, J. Favre Er habe längst beantwortete Fragen e Regierung habe andere? Sie beschäftige sich auch mit dem Fortsck entschieden das Amendement.
Amendement wird
dung der Revolution. sei zu weitläufig gewesen.
wieder hervorgezogen. inge zu thun,
spricht dagegen.
großer Majoritäat ver⸗
einzige Kandidat. 5 Xen 21 * 16 3 . zigten Journalen heftig angeg ereitungswah
e, und daß sie
unterziehen.
3 j 81 mi 9 Stimmzettel mit dem
gan art e Leclerc hat der Wahl ftlich angekündigt, daß er sie nicht mehr dem Ausspruche s Comité hat sich als
Assemblée Na⸗ heute Leclerc Dagegen las
de France,
Ordnungspartei auf. Aufforderung der Wahl Die auf dieser Union erklärten aber heute in ngehören. Das Ely
Hausfreund des Elysee hat ge graphie Leclerc's vertheilt. Bataillons des 11ten nbrücke bei Angers passiren wollte, aber in den Strom geschleudert wurde, Unglück hat hier einen peinlichen Republik hat nach Em⸗ dieser Katastrophe einen seiner Adjutanten, abgesandt, mit dem Be werden zu lassen und die Ursachen dieser untersuchen. Der Präsidents Krieges und der öffentlichen Arbeiten fer von Angers beizuwohnen. und zwar die neuesten Details Die gebrochene Kettenbrücke wurde vor zwölf st im verflossenen Jahre ausgebessert, was der f 86,000 Fr. verursachte. in der Anzugskam Seitenwendung, und da
Der Präsident Nachricht von i . anten Fleury, Auftrage, den Ver⸗ cauderhaften Katastrophe z elbst ist diesen mit den Ministern des
abaereist, um dem Leichenbegängniß der Op
Gemeindekasse L111 * . Anzugdrahtseil
mer geborsten. adurch erzeugte sich eine
des Bataillo
letzte Abtheilung der
rden können, er Mangel an Fahr uß geworfene Seeleute trotzten dem Geretteten Brückentrümmern in Zimmermeister sieben, ein Der Fahnenträger, ertrun krampfhaft
durch den Leib gestoßen
die durch schnell werden konnten.
verwundet. Seemann zwölf Menschenleben ge aufgesangen,
zählte man im Kindermagd und zwei
Familien der
Staats Secretair Demission eingereicht haben.
Die heute aus Wasphington richt, daß im Hafen von
angelangte Post Francisco mit Beschlag belegte franzöf guf hiesige Vermittelung wieder freigegeben wurden.
Wie müsse Guizot, den sie gestürzt, dann mit- 1 Schiffe