1850 / 117 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Standes für ihren kirchlichen Beruf heranzubilden. vi

in der Absi ü

Linrichtung derselben für den Staat eine die

1 lor ku chst Haften J z des allerhöchsten Patentes vom

2 sohachende nacht uf wr 11 s 1jͤer eésetzgebende Macht n Anspruch zu och inerseitse vi Miel ch x sBs r r y 164 * * vie die Bischöfe selbst anerkennen, wünschenswertl 2 1 1 11954 * ant m einzelnen Bischofe w dieser X unbeschrãn ) er raum gelassen verde nderer Die Bel 4 4 1 1 11 ne en taats valt Abred wer den ; 9 t 1 I pnunt . (6859 6 ( Uigen Anordnungen ( J 26 ; ] nel U . n Wirt samte . L n 98 8 17 va wal jre Wunsche a u 1 ö j a., ö 1 6 6h 6 x keiten ausmerk's . , . 25 3 14 I n ( 1 1 11 1 871 3 llc : ; den uschiiss em 1 . EL l u eh 11 tl 1 1 1 . nrich n istalte . J . 2 ern f igun 11 1 Fymnaf n Heist h u ; chu! * 6 141 1 1 ĩ 1 vy on ) ] 111 1 1. 1 101 11 1 1 111 1 1 1 n Mur f n 2 r ] r Weitere ) ö 1 56f . im fa den, wen! . 1 un able schlüsse als eine sie und ihre Nachfolger bindende Rich soken den ( i ten In n ' den gesehen werde onnte Ande I it n z si s 11 1 J 71 1 161 ten , sösmmt HY1i 1 s n aku senschast estimmt ul theol en atul nen Bestandtheil derselben welcher durch * 1 1 * 19 J 1 liche Entwickelung tiesnl st h un sie aus dieser Verbindur tsam iusgerisser y ss. 3411 11 j 1 mussen auch n h 1 J h g 1 ö Ccaben: j fflich x . tung haben; J ich B sation der Ubrigen und ) ö NM 1 7 11 rnsrreit: . 91 . r in gleicher Weise bestellt werden Unstreitig sollen aber in en 1 l 8h ter Uf i iktischen l l n U 1, 11 4 l 694 s vm ! ] gebe l ( ilte w ick 2 1 4 iehung r l Herieß setzt eh 1 Fakult ats chliche Err i Ve . 1 Thedblogie L l ze . 9 11 7 l J 11 r U erun ich ber uit ; scl 63 ; ; ͤ ö 1 eln . l 1 I el st n ingen 1 her ( 1 J ur] * 1 uch desweger ann schos rsitaät liegt Di 2A nstellung Fakultät nicht uberlassen werder eger s win 10 1 51 151 ku . —19r dessen Spitze sich eine theologischk Hatun 1det, 1x ꝛ— ore (e etsfftftrh 1621 kan r R bildung seiner Geistlichteit Den 1 l / he u würde doch J 1 ze id J 6eolog 14 . in In stall 9 ĩ vellht e schluss chöflichen Wi 1 1 111 n gen Vi J n das ö i'schaf si ( 161 1 111 111 41 Il en 1 z Hoi l t r . 1 ö 111n l herabsinken mi f 1on I 1 4 h rel h on t hlichen l rkannt würd Ucl 6 Be ltung de logischen rwürd . re Geltu abhängig ihr 15811 ) 1 . X hren, erse z ckmaäaßit daß l chf die prüfun tommisse rnen d daß Jeder, welche l 1 1 * ] hen [1 bi den n— 1 Irident che (8 95 . 141 legen ( en 2 1 s 1** 111 74 en Wunsch nbelangt 45 l len dung AInstalt ntitel ( elt en fe bestehe, so läßt sich nicht verkennen l nl 1 in ißige! inrichtun 6h! 1sam 9 ) ie ist unter den gegenwartige erhältnisse! zenderes Bedursniß A1 bisher weill Dil Der nir e , , wren 4 . . großer Freiheit das Bedürsniß nach Priestenn steigert he für di esonderen erufszweige ng zorge . ; ö ) stet zleich mit allgemeiner w ssenschaf licher ) 6. Leitung einer lch 1 Anstalt, U 1 felner reln HIUYVehlichten, nm Milchkühen 15H96 . . 59 14 81 49n 91 ührt den Bischöfen Ueber deren Einrichtung ürsften von

jere Vorschläge zu erwarten sein; geruhen Ew. Majestät zu

igen, daß sie zu deren Erstattung aufgesordert werden.

unterricht in Mittelschulen in folgender Weise aus: „Wo und

immer den Katholiken Religionsunterricht ertheilt wird, dort gel die Leitung und Ueberwachung desselben in den Bereich der geistl Gewalt, durch §. 4 ist die Besorgung des katholischen Rel

chen gionsunterrichtes an den Volksschulen der katholischen Kirche be

Grundsatz angewendet werden. daß dort die katholische Glaubens vorgetrage x elche sich ihres V ht in j * tragen werde, welche sich ihres Vertrauens nicht in jeder ziehung erfreuen. T

an den genannten stellen, unter wel J eoloaie be⸗

der Theologie beaniragk wurde. wünschenswerthen Einflusses aus, daß im Ober⸗„ wi Schulen der Religions mein verbindlichen Lehrgegenstände gehö zu wünschen, daß auch an den philosophischen F

Diese Anstalten sind ihrer innersten Natur nach kirchliche Anstalten, und es kann nicht cht der Regierung Ew. Majestät liegen, hinsichtlich f ie Bestimmungen 1349 überschreitende,

, i ie bischöfliche Eingabe spricht sich ferner über den Religion—

zuerkannt, doch auf die höheren und mittleren Schulen muß derselbe Die Bischöfe können nichk zugeben, und Sittenlehre von Priestern

Daher werde ihnen überlassen, die Religionslehre Lehranstalten unter denselben Bedingungen zu be chen für den Bischof die Bestellung der Professoren Der Staat wird dabei keines ihm wirklich ssses entbehren. Man geht von der Voraussetzung im Undtergymnasium Und in sämmtlich mittleren unterricht stets unter die ordentlichen und allge⸗

ren werde. Doch ist es sehr akultäten die katho

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lische Religion, zu welcher sich fast die ganze Bevölkerung bekennt, namhaft gemacht. Wofern wider den Bezeichneten kein politisches Anspruch nehmen Man muß dabei in Erinnerung brin⸗ in entsprechender Weise vertreten und die Besetzung der dort zu Bedenken obwaltet, soll von dem Vorschlage des Bischofss in der ß ein größer Theil des Schulsonds aus dem eingezogenen errichtenden oder vielmehr beizubehaltenden Lehrkanzel der Religion Regel nicht abgewichen werden; nur sür ausnahmsweise Verhält m”der Bruderschaften, somit aus geistlichen Gütern besteht dem Bischofe in der oben angedeuteten Weise überlassen werde. nisse muß es der Regierung vorbehalten bleiben, einen anderen von jene Schullehrer, welche us Kirchenvermögen Es ist von besonderer Wichtigkeit, daß das Wort Gottes der stu dem Bischofe als befähigt anerkannten Priester zu wählen. Die rde zlauch das Ernennungsrecht ansprech t direnden Jugend mit aller Kraft der Beredsamkeit verkündet und Eigenschast in welcher der von dem Bischofe ezeichnete angestell J l Oürstigk welche dadurch den verderblichen Einflüssen, welchen die jugendliche Uner wird bänat a n seiner sonstigen Befähigung er sick rof fahrenheit mehr als jemals ausgesetzt ist, wirksam begegnet werde der für die Gymnasiallehramts-Kandidaten vorgesck nen Prüsu e Es möge daher an allen Universt skirchen r nicht r utem Erfolgen n rd er vi cher Gymnasial r rw Fall war, ein Prediger angestellt und di m Bischof : ser ; t ol m its ch en n. berlassen werden Dem Bischofe wird Am erfol un n 3up) ngeste ni Priester zu t l r h Kenntniss d l n 3a J s j usgezeichnete Rednergaben verbindet un de sicht befä stellur R selben We 1 t uf Jünglinge ne w l Linflus Wunsch en s r 1 ! 141 1 J J * ) . t ) e I*l 1 916 l e 6e. 6 1 111 1 1 ni 1 ) 1 t 1 können Rel l ( j ur ; (l Religion 1 J Auch läf sich n ͤ l 1d! . 6 ! heilt 1s volle s ) unn erf : ; Kem s er in fluß 5m In eng lt l st J erantwortu v ; rägt; si l ĩ ) l die n l Ie hand l i tel nn l m Begehre l ise sie h der Anstellu lehn in de Ritt n ochen we l ; l . ichwol k größeren Einfluf l uraum l Linrichtung wr ch ver d l tellen erst int ech l 1 1 auf U ) t J Ul hr n l J U . ) Inne ( 1. icl 1 nslel zesch n nges ie sicl l müßt ) in Di Beziehun J z Yes l U eng l mier J Anstellun 1 ehm nit ate vn i 1dun selbe h . Regierunèe ür int eher un ven 1 NMensch 1 I 1 diesem Falle dürftè zum Theil der Gr l ĩ Anspri und en n l Zeiten der Ordinariate bei Beurtheilunk t 1 se fäh vandsch didaten nicht mit der Strenge und Sor mangen wurde . 9 ö Ge ! vel . elche nöthig gewesen um unwürdige Männer sern zu he euen könnten Vie tl 19 1 ; en. Diese Sorgfalt darf von den Bischöfen erwartet werden, wenn ei des Umsturzes könnte lich hein seren Werkzeuge wüunsch ihnen ein solchen Einfluß auf die Wahl eingeräumt wird, daß auch Die Schullehrer mingrien len J 1K . in! l die volle Verantwortung dafür auf ihnen ruht. Zusammenhang gesetzt, sie sollen zesan⸗Anstalten betrach . 9 Demnach stellt sich folgender Vorgang als allen Rücksichten und vo: fie. Bisc, I . 6 . . ö , f i, user l entsprechend dar, und der treugehorsamste Ministerrath erlaubt sich geleitet und beaufsichtigt werden, Bi katholisch . koõschule saun . e e, ,. . die allerhöchste Genehmigung desselben zu erbitten nicht , . wenn der Schullehrer nicht en, . , ,. a. 3. ö ] 5 J. 10 Wenn an einem Staats-Gymnasium die Ste eines katholi entsprechenden. Kenntnissen wahrhaft kathol sc e Gel nnm 9 l ö schen Religionslehrers erledigt ist, so wird nach den von den ver⸗ zereinigt Vie Ihcho] können i J 3 en d i. . n nend nm . sammelten Bischfen angetragenen Bestimmungen eine Konkurs M inn nn Glauben und . 3Sittl en, nicht , e plussẽ 5. 29 , , 6. . Prüfung abgehalten und der geeignetste Bewerber der Landesschul⸗ dasteht, als Lehrer der katholischen Jugend wirte, und mussen da 6 z . ; mn

Behhrbe . ; e . en entscheidenden Einfluß auf die Anstellung von chulleh Abschlusse nahe sein Und schte ndu rzielt habe l Behörde von dem Bischofe unter Mittheilung der Prüfungsarbeiten ! her einen entscheidender insluß auf . chullet

Katzenmusik anzustimmen.

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Die Arretirung eines Betrunkenen in der Josephstadt veran⸗ laßte vorgestern einen ungewöhnlich starken Zusammenlauf von Men⸗ schen, wobei mehrere Straßenjungen den Versuch machten, eine Sonntags Nachts rotteten si Arrestgebäude der Gumpendorfer Linie eine Menge M men. Einige aus dem tobenden Haufen

sich vor dem s

1 Freigebung

n dia

ines wegen Beleidigung der Wache dort ve

ache Hesellen Nach neuerlich vorgenommener Arretirung einiger Exce enten verlief sich die Menge wieder ruhig neue Organisation des Polizeiwesens soll t en ; 3 olizeil kte n d l Uberne J m l l rd ut ; 166 11 7 * sar ĩ 1 n U e . 1 91 1 z 9 ( (. 1 1 J lst 1 1 n Ver unge öh . J j 31 si darun Verf z eingeleitet ö en Präfe iger L ) 2h e genüge il ur Unt hn s R 1m wel len Die n m. ) heja . r sich 40 er 1

1ste Artikel wird angenommen. zei der Gesammt⸗Abstimmu Repräsentauten l

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