s Platz greife und nicht der unredliche Steuerpflichtige zum ö lachtheil des Staates und der gewissenhaften Parteien begünstigt ö erde. Dem Ministerrathe ist es gleichwohl sehr willkommen, in der Ein chtung der Bekenntnisse jede Erleichterung, die sich mit dem Zwecke der ommensteuer und der eben bemerkten Rücksicht der Gerechtigkeit ver⸗ ligen läßt, zu gestatten und — wie es ohnehin bereits durch, aus führ Belehrungen der Behörden geschehen ist — für die Prüfung der ntnisse ein den Steuerpflichtigen gegen den Mißbrauch ihrer Beruhigung gewährendes Verfahren vorzuzeichnen. In vägung werden folgende Bestimmungen erlassen: 1) Den 1 w Stenerpflichtigen, welche ein der Erwerbsteuer unterliegen nternehmen betreiben und eine Den 7 6 (Ine 1 ugehsren, be 1 u : nsch ! 1 tig r zemeinschaftliche Fatirungen . 1 18 6 U gdesthehe l für Handwerke und solche Beschäftigungen bestimmt de ren ö ] ruht Int h 1 ö 2 l ernel einen nur un Sord inthe eignet sich für Beschäftigungen l ö. winn Benutzung des Kapitals 1 Int u der Arl ztet sind n in Ta . sen k al 5 r nach ihrem gegenwartigen tande n ine vie solches nach em st Zteuerpflichtigen fu das ö nf usfthren. n der To elle c die jährliche Roh- (Brutto⸗) ĩ hme Absatz der Erzeugnisse oder n zetrieb nach dem Ergebnisse es le g der Kosten des Betriebes
diese Art angegebenen Be des Steuerpflichtigen in der dazu zu bekräftigen. Die ausgefüll
erden von den Vorstehern der Innung oder dem von (
lerpflichtigen, die keine Körperschaft bilden, für die ewählten Ausschusse unterschrieben und der
ne und Prüfung der Bekenntnisse bestellten Behörde mit
die sich allenfalls zur Beleuchtung der Angaber Richtigkeit der letzteren als angemessen dar
Einkommen von Fabriken oder nach bestimmten thatsächlichen 4
Menge des verarbeiteten
der Genauigkeit veranschlagt werde
ist: statt der Aufführung des Betriebs
4 * 1* 0 22 1 81 . Einnahme und Ausgabe diese
iltni gegenwärtigen inde und
Linkommen aus dieser EGHrr izugeben. 3) Auch kann den Gewerbe treibenden, die keine der beiden Erleichterungen benutzen, unt die ihr Bekenntniß einzeln einzubringen wünschen, die in gabe des Betriebs ⸗Kapitals, dann der Einnahme und Aus
klärt er diese Beden
gegen das Bekenntniß ergeben, vorzuhalten. 5 ken nicht auf oder versteht er sich nicht freiwillig zu einer angemes
senen Aufbesserung einbekannten Einkommens, so hat die Be irde von ihm zu fordern, daß er die Angaben, welche die Voll ug rschrift et, nachträglich einbringe und deren Richtig eit auf die mit derselben Vorschrift geforderte Art bekräftige. 6)
den Verhandl von der Behsrde mit dem Steuerpfliel l r die zen die eingebrachten Bekenntnisse mündlich flogen werde es nicht der Steuerpflichtige selbst wünscht, rtrauensmänner oder andere Sachverständige nicht zugegen zu ) Den Vertrauensmännern oder anderen Sachverständigen, die Behörde zu vernehmen findet, sind stets bestimmte Fragen e zur Beurtheilung des Bekenntnisses dienenden thatsächlichen tnisse und deren Anwendung auf den Fall, um den es sich delt, zu stellen, ohne daß ihnen das Bekenntniß selbst zur Ein len oder dessen Inhalt zu eröffnen ist. 8) Den lichti t zu, bei den Verhandlungen über ihre Bekennt hverständigen zu bezeichnen, um deren Vernehmung sie rde hat die Vernehmung dieser Sachverstän n, ist jedoch dadurch nick ehindert uch
dige beizuziehen und zu vernehmer uf
l utenant Franz Fürst Lichtens t
ĩ nterim Armee KRKomm l
Molt is zum Eintreff * 1 1 1
. J hall Lieutenant Fürst Schwarzenbe hat .
K Railant lassen, wonach die Thore dieser Stadt in
. Dezember um 9 Uhr, in den Monaten 3 ebruar, März, April, September, Oktober und November um ö 0 in den Monaten Mai, Juni, Juli und August um 11 Uhr
. 899 werden und von Thorschluß bis zur Stunde des „Ave . Niemanden, außer in außerordentlichen Fällen, bei einer 3 Feuersbrunst, plötzlichem Krankheitsfall u. s. w. und nur gegen 36. eine „Sicherheit „zu passiren gestattet ist.
. — . Ungarn erhalten vollkommen vertraute Grundbesitzer Ei . Da . einen Theil ihrer Waffen zum eigenen Gebrauche aus den ep bvrie J 6 ö z ö 2 2 0h . ⸗ nr ictfun ch men. Ein zu diesem Ende ausge sertig Erlaub ) J . .. H erk nach , . lautet: „Vorzeiger dieses N. N. erhält J e . doausgegangenen genauen Erhebung er die Richtiakei . der in enen zenauen Erhebungen über die Richtigkeit . laubniß, zur ö während de Bel ö Gegenwärtiger E Eigenthümer des Gewehrs stets bei sich zu führen! V ,, . ä. suhren. Vom K. K. Minitair Distrikts⸗Kom An sämmtliche Armeecorps, . soll, nach einer Mittheilung der erlassen worden sein, daß die R
dienstlichen Ansuchen angegebenen Gründe die Er
gabe für drei Jahre und die eidesstärige Bekräftigung erlasen wer⸗ den, wenn sie die Roh- (Brutto) Einnahme ihres Geschäftes, wie
si solche im Laufe des letztabgewichenen Jahres ergab, und das Verhälmiß, in welchem der Reinertrag zu der Roheinnahme steht enhaf r n ] uerpflich en ei dess 1 . el nage 1 — 1 l rel
6 (Hebrcl 11 . hen 1 — ke
und die Vollzugsvorschrift allgeme ch est mungen einzurichten. 5) Erkennt die Behörde, daß in in einem mit Benutzung dieser Erleichterungen r enn nisse nicht angemessen angegeben und hne Erhöhung zur Bemes sung der Einkommenstener nicht geeignet sei, so t 1 pflichtige vorgeladen werden, und es sind ihm die il
genen Sicherheit oder zum Gebrauche auf Jagden ßerungszustandes ein Gewehr tragen zu dürfen. rlaubnißschein ist nur für R. N. gültig, und der hat denselben zum nöthigen Ausweise
wie Ausnahme des italienischen, . 3. a. B., die Ankündigung gierung unter den obwaltenden
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D
London diese Nachricht.
Der Lloyd berichtet: „Die Fälle, w”erzwingen, kommen jetzt unter den Gesellen sehr häufig Neuestens tauchte ein solcher Versuch unter den Schuhmachergeselle auf. Mehrere derselben sind wegen Verabredung und Aufreizung zur Verweigerung der Arbeit bereits verhaftet worden.“
Der Direktor der lombardisch-venetianischen inisterium
Ritter von Negrelli, hat vom M
2.
Unverzi
Bahnstrecke von Verona bis Botzen zu vorzunehmen.
Einer Bekanntmachung h solge tritt mit dem 1. Ma e bare Stadt Triest mit ihrem Gebiete schaft Görz und Gradiska und die Mark samkeit vonach die der Lam stell mi m ll Mail l, ungen in Görz und Mitte Kreisämter Mit dem 21 Hauptmannschaften und pol die Bezirks⸗Kommissariate Görz er W l ete trelt in Di Stell Dl Treisämti tatth lt Regierungen die
weder bei der Bezirks
rung, welche als zweite l en. In der reichsunmi l konomische Sta Magist kurs gegen dess — Ministeri ie dr J
GSesterreich. Preßbun
ichte der Lloyd zwei vom klausenburgen mandanten 2 nen n 61 U o sst welch reis ein l berse sonderbare A günstig elnung mae erfüh . mandant na übelneh zeamten 1 hinsi hriftlich zu n gebe! y in 1 n Inhalt ig, l ß icht fehl tur )
Ddgegeben wer den mu die Gehßeimnißträmerei
Verordnungen in einer
ben und die öffentlichen Blätter gar sprechung ihrer eigenen Angelegenheiten len De 835 Korre J m h 1 — 1 1 ni 61 tun n den l 0! J l J J U l 2b fi 1 . 5 f 1 ü selbst Pers⸗ benswir? n h hei V J 11 Inter berathen n eam hen ne, ja überhau kein enbü u — Di ande l n 1 Rathe kationalite solle l 6 ßte Berücksichtigung erfahren und iche romanisck Beamten sich die lauben Aber einen rherrschenden Ein und Bukovina nach Siebenbürgen l imten die uch im ichsen . . ohne Kenntniß der altherkömmlichen die Bevölkerung der Verwaltung er ner der Städte Kronstadt und Hermannstadt zoche der eingesetzten Stadthauptmannscha
dem städtischen Magistrat untergeordnet,
direkt vom Gouvernement ihre W 0st nach (inseitigen Berichten bh chen zustände erlassen, drücken
as öffentliche städtische Leben wirken
Verhältnissen außer
nter ie sen rordent zeschrän kungen, nämlich die Verbindunge idikalen Romanen in der Walachei mit benbürgen unterhalten, wird nicht erre n, leicht hintergangen, e Unte 1 finden, welche sich scheu vor ihnen l ch die Sachsen den Umstand nich
„and fortwährend noch im Belagerunge
Beamten verwaltet wird da sie doch jetzige Zustand erweckt kein Vertrauen u minder treu bewiesenen Bewohner Sie des Beispieles der Sachsen auf, die Loos theilen müssen
In den übrigen Gegenden Siebenbürgen
5
rend die gewaltigsten Eingriffe in das Eigenthum de zu welchen hier und da amtliche Verordnungen So erhielt Graf Miko den Befehl, aus seinem Bany 10,000 Stämme an sechs romanische, ihm ganz fremde Ortschaften ohne Entschädigung verabfolgen zu lassen; Baron Kemeny in Füged und Torotzkay in Torotzko erhielten die Weisung, den 60sten Theil
ihres Waldes den herumliegenden Ortschaften, Holz benöthigen, zur beliebigen Nutznießung zu übergeben. Grundbesitzer möge, so lautete der Befehl,
seiner Beamten an Ort und Stelle
Die Bauern zeugen einer für den n Besitze der Herrschaft befindlichen der gegenwärtige Besitzer
unerwartete Revolutionskriege
selbst diejenigen, die aufgehört hätten, Quäker ober mährische Brüder immer eine bedeutende Zahl achtungs werther Personen, die ähnliche Skrupel hegten und die das Gesetz licht berücksichtige. Sein Antrag gehe anheimgegeben bleibe, dort, eine bloße Affirmation
lichen Schnelligkeit vollzogen. iese und diese i h Felder zu ihren Ansässigkeiten gehören, Dokumente vorweisen,
die Kommissäre anderweitige
: anderen, daß sprechen — an manchen Konsonanten, wien d Das Const. Blatt a. B. hatte des Gerüchtes erwähnt, wann ud. die englischen Handelsleute den Wechselverkehr l stellen wollten. Laut wiener Blättern bestätigen Handelsbriese
vornehmlich dahin, daß dem zo solche Skrupel vorwal Goulburn in früheren Sessionen die Konsequenzen solchen daß Personen später Ueberhaupt hieße es
mit Oesterreich
anzunehmen.
Insbesondere fürchtet er es könne dazu kommen
verweigerten.
Verweisung ohne Erfolg betreten würde, wenn die Bauern einmal im Besitze der Felder sich befinden. Nur in dem udvarhelyer Distrikte wird die besonnene, feste Leitung öffentlichen Verwaltung unter dem lobt, der ähnliche Mißbräuche nicht duldet und überall mit größ schonung und Leutseligkeit verfährt.
Nationalitäts⸗Reibungen, so aus dem kuͤküllöer Komitat, Kommissär schaltet, in den o
abgesprochen, durchgegangen.
den Rechtsweg, welchen er, wie natürlich,
schauspiel und macht ihn für unsere Bühne zu einer schätzbaren Acquisi (wenn es sich um eine solche handeln sollte, wie es heißt) l jung ist und eine weitere Vervol
auch in der Tragödie an seinem Bꝛweis zu führen. — Ein Anflug von Dialekt, den wir in
hier und da an ihm zu bemerken gla
Lieutenant Haydte den Ausschuß übergehe
Eisenbahnbauter den Austrag
die nöthigen Erhebungen in Betreff des
der Künstler istrikte herr daß mehrere Bewohner wo ein Herr igen auswanderten.
Amendement Gou
Gegenstände
Galizien als Gubernial— und ein sehr kenntnißreicher ssen Siebenbürgens dem besten Willen kann
Eisendahn⸗Verk
früher Pi ofessor
barialverhältni
in Siebenbürgen
bestimmungen
hinlängliche Rückfälligen
Treue und Erfahrung in öffentlichem Vienste geliefert n munter b Besserung jugendlicher sich nicht erklären, und in ihren Bestimmungen theils zu weit ; empfehlenswerth auch die Anlag— Gewerbschulen für jugendlich wirklich zweckmäßig ware, 2. die gewissermaßen schuldbeladen age als die Kinder, armer ehrliche Einwürse u
er (Hrundbesitze
den Anlaß geben.
kosten zu gründen, weit bessere ? Strickland theilt diese in 6 Monaten erst zum zweitenmale und wider gemachten Bemerkungen fiel die Bill darauf seinen Antrag, das Hau
tionsbill in den Ausschuß übe Prinzip in voriger Session bereits sanctionirt worden. sich nämlich darum, die religiöse oder Gewissensskrupel hegen, einen
an den Tagen, die Affirma
5 426 7 ] gehe wobei die holzbedürstigen Bauern ihm anzeigen gehen, wobei
ithümlichkeiten Ueberwachung Es handele den, sonst könne Niemand für den außerdem zugefügten Waldscha— den die Verantwortung übernehmen. In den klausenburger und retteger Distrikten werden die Berichtigungen des Grundbesitzes zwi— schen den Bauern und den früheren Grundherren mit einer unglauh
diejenigen Personen Schwur zu leisten. : äker, mährische und Separatisten der Eidverpflichtung entbunden, sondern
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manche feinere Nüance des spezifisch Englischen nicht in der Vollkommen— heit, wie jener, zu treffen wußte, und man auch z. B. — um von Neben
c. den
1
Deutschen durchhörte, so waren doch die meisten Züge, namentlich Tonfall der Stimme und äußere Haltung glücklich getroffen und die ganze Dar— stellung recht ergötzlich. — Minder hervortretend waren die Verdienste unseres Gastes als „Jakob von Ellerbrunn“ in der Blumschen Komödie wiewohl immer anerkennenswerth. Angenehmes Aeußert, leichte, gefällige Bewegungen, beredtes Mienenspiel, das auf eine entsprechende Beweglich— keit des Geistes schließen läßt, welche sich auch im Ton der Rede aus prägt, Alles das befähigt Herrn Liedtcke in hohem Grade für Lust- und
ginirten Aussprache der halbst
zundener Rede hoffentlich weg.
*
Amsterdam⸗ 2 2m heimer Eisenba hn
Des IJSih 184 Verkehr h ch den Verkel J 1 un würden duung für Jah durc uch dit enl ssen in ein sicher eise 5 uin bei sch n
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