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chwäb. Merk.)
Württemberg. Stuttgart, 1. Mai. (S ? In der heutigen Sitzung der Landes⸗Versammlung bestieg der Mi ster von Schleyer die Rednerbühne und hielt folgenden zöortrag:
Hochzuverehrende Herren! Die Verhandlungen mit Kommissären
. . 1 466 Kaen * Bedauern der der gegenwärtigen Landes⸗Versammlung haben zum 2 edauern de 3 z h ,. . 6 91 Kt 4 x von ihr gewünschte Annäherung der Ansichten nicht
Die Regierung glaubte als ersten und wichtigsten genstand die Bildung der Landesvertretung an= 3 . . * =. 91641
t dürsfni⸗ der Abän ugsweise die Ver⸗ r it gemacht worden sind en ( la ich machen Das Zweikammer n wesentlichen Vorzug, daß in der Landesv
51 hi zer des vernünfttgen F 1det a9 Interesse an Institutioner der Grum
sindet sich nat bei derj
welche durch den bedeutenden G l industriellen Wir T lven f l Lal mund die Existenz Anzahl von Fam
du das Zusammenwirken von Kapital und Unternehmm mit der Arbeit bedingen. In diesen Männern, welche de Vergangenheit anvertraute, theils dure h angesammelte Kapital e das h
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stürzung, durch jede 65 MJ ch 7 psindlichsten getroffen, er Cxristenz an ihn
D l n Interesse . dem er uten in gkeit ein hn sich ssentlicher men; er berseher und wird auch zu n Auff sung de en des Staat une stehen i ößerem Maß Da uc ) Männer von den du en Kl 35 J hin . n 1 g zu eil 1dere Veitte n er andesvertretung e bührende Geltung zu verschaffen, nicht l s w nicht möglich ist, die anderen organischen Staats en lch und ihrer Wirksamkeit zur zg un sind, abhängig zu machen.
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Personen, in
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Gegenwärtig sind in Württen großen Grundbesitzer, di
roßen Gewerbsunternehmer, die Großhändler, die großen Kapita icht wahlunfähig, doch durch die nothwen
der Theilnahme an der Landesvertre n einem Verhältniß der Ungleichheit u stand ist gegen die Natur und ist eben
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zhalb unhaltbar und unerträglich. Die Aufhebung der Standes orrechte führt allerdings die Nothwendigkeit herbei, die bisherige
rsten Kammer
abzuändern, sie führt aber nicht d nothwendig inwohnende p dazu, daß durch eine andere Zu etzung für das Vorherrschen einer erhaltenden Gesinnur ruhiger Umsicht und Ueberlegung und staatsmännischer Besonnenheit ; Vortheil, welchen eine erste Kammer für die Beseitigung jedes Standesvorrechts . er Rücksicht auf Vertretung sitzes darf allerdings nicht unbeachtet bleiben, abgesehen vom Besitz, der Zutritt
684 Rö 1 26t 61 mmer d 16 r Daß jetzt dieser Kammen H h
ern nur
19g,
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die
zu der
Kammer offen stehen muß, was leicht dadurch erreicht wird, ß bei einem Theile der Mitglieder die passive Wahlfähigkeit un schränkt ist. Die zierung betrachtet es als einen Grundsatz,
ersten Kammer
der — des großen Besitzes seinen Ausbruck finden muß, und sie wird sich nie zu verstehen, neuen Schöpfungen ihre Zustimmung zu geben, welche der Bedeutung einer ersten Kammer widersprechen und nir gends eine Erfahrung für sich haben. Sie weiß sich in ihrem gu tem Rechte, wenn sie verlangt, daß man sich an das allerwäͤrts Erprobte halten und nicht Württemberg zur Schaubühne politischer Experimente machen soll. .
Bei der zweiten Kammer geht die Regierung davon aus, daß die Entscheidung der Wahl nicht in die Hände der der Kopf zahl nach überwiegenden untersten Volksklassen, sondern in die . der Mittelllassen zu legen sei. Ein Zustand der Volksver . 66 welchem die Zusammensetzung der zweiten Kammer a. in g. , . Masse abhängt, ist mit der Erhal- vereinbar well ö n . Cinillsation iber haupt un schlag giebt , , . a en Atcht das eigene Urtheil den Aus—
an gr en, n,. ö dande Leidenschaft, und daher stets diese⸗ e öffentüicher Peru, weiche e , Wählen ist wesentlich ein bes Staats ausge . e slt eh ißerni Urtheil im Inte resse fähigung, weiche nich' är Vörgwaßä. Gihört eine gewisse Ve bestzt. Ez maässen n er Bürger im Alter der Volljährigkeit i , ,, aher gewisse Merkmale aufgestellt den, an welchen diese Befähigung im Allgemein(n ist, mag dieses nun dadurch geschehen, daß n 2
hem sie nicht abgehen wird, daß in
Prinzip durch eine Vertretung
wer⸗ erkennbar Vermögen,
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* 776 oder eine gewisse Erwerbsfähigkeit, welche für die nothwendigsten Lebensbedürfnisse hinreichen, gefordert wird, oder dadurch, daß aus der Gesammtzahl der Bürger je von der nächsten Umgebung die tüchtigsten ausgewählt werden. Jedem Handwerksgehülfen, jedem Dienstboten, jedem Gantmann, wenn nur nicht gerade das Gant verfahren dauert, jedem Tagelöhner u. s. w., sobald ein solcher nur einen Kreuzer Steuer zahlt, das gleiche Wahlrecht einzuräumen, wie dem ansässigen selbstständigen Handwerker, Landwirth, Kaufmann u. s. w. steht in direktestem Widerspruche mit der Bedeutung und em Zweck politischer Wahlen. Die staatsbürgerliche Gleichheit ver⸗ angt solche widersinnige Einrichtungen nicht; jeder Bürger soll nach dem gleichen Gesetze behandelt werden, die Bedingungen und Voraus s unter welchen das Gesetz wirksam wird, d nicht
—sind gleichmäßig vorhanden
etzungen aber, l
Wenn bei dem staatsbürgerlichen Bürger die Erfüllung der Bedingun
sebem
gen macht oder gar jedem eine wenigstens indirekte Betheiligung einräumt, so ist der politischen Rücksicht auf die Ein⸗ elnen vollkommen Genüge geleistet Man beruft sich häufig dar iuf, daß das all l die allgemeine Sympa f sich habe nnerhalb einer Partei velche sich fü immer ein Parteigenosse m der mün 6 — 411 16 ] c 1 1. li em geme vorgegangenen Volks un n aus der Mitte einer hen retun . ) ( — ire i l ht t nentli ) J 5 leuß inge ke ehnung ) nagenommen sind ht man sick ben er irtten sinde man daß d ebil l Sssentliche ein iberwi nd 15 schränk ire 1 t wi n nsollt Di öffentlich cr stell J kredits un e Belebun nöglich ich u ien steten Kampf mit der st b kannt, — d interste ch Ve tung
inzelnen 2 lung den ⸗ / Aufregung ith und n sen währ en kl int ( in mein allgei 3 Wahlrech h die ne Ab erg ing Verrath an nd ; si l el 1 ) em J ( 1 le l Ke l n t Festhalti konse in ge fi n eckmäs n in iu iti R l ] id schier M — 1 ) nmens l Kaj 1 ( Re Gi Amn 119 J Ui 1 Hrundlage n ; . J cht 41 l 181 h 1 h 1 1 1 1 (0691 J eiten 9 mme ach Bestimmu ( ĩ 1 1 Il rz h J o h J . ꝰ Befehl Sr. König * stät einen 1 en J zelcher ch, we die zweite Kamme 1 die Verfassun Natürlich sir Abger n l . d Kapitalien Un 1el (h außerordentliche betrachtet werde kan M l 1us Diese Steuergatti en gesproche Bes hränlung l WVahlrechte auf Geme 1 gehalten we n, da das aktive Gemeindebürge Bedingung des gemeindebürg Wahlrecht Kammer war ein Anschluß é die Verfassun n ) sollen daher hier die Mitglieder, mit einz R ihme de n Lande wohnhaften Prinzen, aus Wahlen hervorgehen, bei welchen theil Di höchstbesteuerten Bi ragen des R ihlbez rke th eil on den Amtsversammlungen ; ihlte Wahlmänner mit zuwirken haben. ie h oll bei meh al der Hälfte der Mitglieder ö üb gen aber sollen aus de höchstbesteuerten Wählern gewählt werden. Eine besondere Vertretung einzelner Berufsarten soll nicht stattfinder Die Regierung glaubt, daß dieser Entwurf billigen Erwartungen zu entsprechen vollkommen seeignet ist Das Wah recht für die Wahlen zur zweiten Kammer sehr allgemein; soll dasselbe bei heile der Wähler d Vertreter ausgeübt verden. Die rkollegi ind sehr ansehnlich, und es wi eine große Zahl von Bürgern direkt am Wählen betheiligt. Bei der ersten Kammer ist zwar das Moment des Besitzes festgehalten,
licht ausschließlich Die von den Amtsversammlungen auszu stellenden Wahlmänner sind den durch ihren Census berufenen Wahlmännern an Zahl gleich, und dem Talent ist der Eintritt er öffnet. Vergleicht man die Vorschläge dieses Entwurfs mit den Einrichtungen anderer constitutionell- monarchischen Staaten, mit Ausschluß der ephemeren Schöpfungen in einzelnen kleineren deut schen Staaten, welche die jüngste Zeit entstehen ließ und die nächste
. abe!
Zukunft wieder verschwinden sehen wird, so stehen sie an 3 8 * M . * 24 Liberalität keiner anderen Form der Bildung der Lan des⸗-Vertretung nach und dürfen das Urtheil des In
und Auslandes nicht scheuen. Der wahre Freund des Vaterlandes wird erkennen, daß es der Regierung um eine kräftige und ange— sehene Vertrekung des Landes zu thun ist, er wird es aber auch gut heißen, daß ein solches Maß in Austheilung der politischen Be⸗ fugnisse eingehalten ist, bei welchem auch dem Maße der politischen Pflichten Rechnung getragen und so eine verhältnißmäßige Gleich eit beobachtet ist, und daß kein allgemeines Rivellirungssystem be folgt ist, bei welchem das Schicksal des Landes von dem blinden . der Masse abhängig gemacht wird. Der unbefangene Vater— landsfreund wird es billtzen, daß eine solche Landesbertretung vor⸗
geschlagen ist, bei welcher eine kräftige Regierung bestehen und die Gefahr beseitigt werden kann, daß durch fortwährende Lähmung der Regierungsgewalt die Auflösung aller Bande der Ordnung und des Rechts herbeigeführt wird. Meine Herren! Von Ihrer Mäßigung, von Ihrer richtigen Würdigung der inneren und äußeren Verhältnisse, in welchen wir uns befinden, von Ihrem Patriotismus hängt es ab, den allgemeinen Wunsch des Landes nach einer endlichen Rück— kehr eines geordneten Zustandes des Staates auf dem eingeschlage nen Wege zu erfüllen. Geschieht dieses nicht, so ist sich die Regie rung wenigstens bewußt, ihrer Pflicht gemäß einzig im Interesse des Landes gehandelt zu haben, und dieses Bewußtsein wird sie, wie auch die Umstände sich gestalten mögen, ferner zu wahren s sen, indem sie auch ferner das Staatswohl als ihre einzige Richt
wis ie schnur betrachten wird.
Bei der Stelle, daß die größeren Besitzer des Platzes in die— ser Kammer „so gut wie beraubt seien,“ entstand im Schooße der Versammlung starke Bewegung und Heiterkeit; der Präsident mußte
die Glocke rühren. Nach der Stelle: „Die Massen folgen blinder reidenschaft 1 der Versammlung. Nach der ht sei widersinnig u. s Na h em * atz Ve r Versa nlun 9 raus l rektor Leypold soöolgenden rf eines (& betreffend die Abänderung der Bestimm ungen der Verfassur die Zusammensetzung der beiden Kammern Wilhelm, von Gottes Gnaden, König . temberg zu Bewirkung der Abänderungen, welch r das Aufhören der desvorrechte in den B de Verfassungs⸗ de über die Zusammensetzung in n endig geworden sind, haben Wir mit wed 111 1. 64 . 96 1 h f j I NV nmlunge 1 1 1 1 11 1 J 111 len 1 q 1 16 r 1 ahl n 2 n s e N tal er 2a ] n ezir Wähle ẽ ) de⸗Bezirk haf he di ne st on Hemeinde 41 96 1 ste iejenigen welche n l inanzjahr ste kte ste — — 11 1 l 1 n ⸗ u kun 1 1 1 1 1 J l J ür l — J lewor 51 J 1 Ul l ( gnea ung wi vurd diejenigen, l e e 1 fahr öffne rden währen? J ĩ nt rei 1sf so — ĩ rkürzten Gläubiger dur l stige Weise befrie ind ! welche 6 bv de Pflegschaft s ( = P r l Ust J orangegangen re h ni ! Un schuldete l U 1h l hre 1 n l I mpfangen he der z l W Diejenigen iche in Dienstbotenverhe— se st luf n müssen die gewählten Mitglieder r ersten Kammer J ) die Mit weiten Kammer das 30ste Lebensjahr rück haben . 8. Oeffentliche ner, einschließlich der Yi bedürfen keine Erlaubniß zur Annahme der Wahl, jedoct 6. Kosten ihrer Stellvertretung zu bestreiten. Art J. Staat e zirks Beamte (Ober-Amtsrichter, Ober⸗Amtmäuner, Kam , walter, Oberförster) und deren gesetzliche Ste ertrer dem Wahlbezirk, in welchem sie ihren . e j Abgeordneten für die zweite Kammer , ] Zur Ausübung des Wahlrechts jun, , . . . n ᷣ sind dieselben allgemeinen E genscha . , , Wahlfähigkeit vorgeschrieben sind (Art. 7), u 2 2 . 36 '. daß das Alter der , . 1 he, . volljährig. Erklärten . . ) i g. 91 . . h in 6 e ür 6. ren Bestimmungen über . = 8 ö mer . ind der Gesetzgebung. Art. . ᷣ Ditzu 1 . ö für beide Kammern die selben Ein Kammer inn nicht
andere einberufen werden. Art. 1 König kann
en. ie Auflösung einer Kammer bis zur ing der Ständeversammlung zur Folge. Im Fall einer Auflösung ist längstens binnen sechs Monaten eine neue, Ver sammlung einzuberufen. Art. 14. Jede Kammer wählt für dir Dauer einer Sitzungsperiode aus ihrer Mitte einen Präsidenten und zwei Vice-Präsidenten mit absoluter und die ersorderliche Zahl von Schriftführern mit relativer Stimmenmehrheit. So / lange wed er . Präsident noch ein Vice-Präsident vorhanden ist, führt das älteste
der anderen
Wiederberuft
die
rechtsgelel zammern sind öffentlich, auch sind ihre
bekannt zu machen.
— ——
11
dürfniß der Einsetzung eines an seine Stelle tretenden visoriums ist nunmehr zu einem dringenden geworden,
1lelehrte
Mitglied den Vorsitz. Art. 15. Die Sitzungen beider Verhandlungen durch den Druck
ie Zuhörer, die ein Zeichen des Beifalls ode
. — 2 j s 4 28 8 n insam ö Fentral 8 ) . n r 56 sich entfern Am s Vie e el 1 ztmäßigen und gemeinsamen Gentrgl X 1 ligung geben, werden unverzüglich entsernt. Art. 16. Die zeit eines rechtmaßie ; 1 In ' 60 * If i 914 ste Kammer wird durch die Anwesenheit der Hälfte, die zweite 2 ; . imer aber durch die Anwesenheit mn zwei Drit ihrer r 1 schluß fähig * Cu ßfäkiae 1k z er beschlußsahigen ahl v ände⸗Versammlung auf . 1 Di leder —ĩ rhandlu en lehmen J 69) der Kammer ; 6 . (1 nden sig — 11 1 n ( n nung n ! 1 — Abstin tral rga⸗ eh n 9 roll di ] 1e ll ] el (d 1 mun durch ! l timmnu ] n inz l in 11 ] * m 7 l ĩ 16 U J ĩ 11 1 5 h Ur — glele 1 l 1 1 1 5 1 5 s / ß 1 [ 1 1 5 j . ö si ] ö —s1 11 [6 1 1 1 1 r ] 1 ! 9 1 ] ) j l ; 89681 J — l J ) 1 saum König l l usmert J 1 1 l t nl l h en 9 ) l iche s — — 1 1 ckl n stimmune ! 1hre l — l — V n ele J . indlunger —) . 96 ö r die ) 1 18 z ö unse . ĩ in — J lichen Hose ge 651 J R lieben. 1 7 ⸗ J lic q h rül ung de ange Heute Wo er Kais l h Dlickh oll e wißhe hien 1 7 5 7 10or S erlangt hat, stehen wir J ber ü des ) ; ; 1 unghweisliche B egierung gen värtigen Interims anberaumte J das Uungdkbweislig Vl
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