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Komwmisarien ergreifen diese G wie jsorgsam Ke auch in der gänzlich unmöglich fein fange aufzuführen, sicht wird
legenheit, um zu erklären, daß Erbauung des Gebäudes sein mögen wird, ein Gebäude von dem nöthigen Üm n, ,, . seuerfest wäre, und obgleich alle Vor . gewe en, den Aushruch eines Feuers zu ver ) Für die preußischen Aussteller erfo
. lgt die Uebersendung von den en g fell zu B 6 * ⸗ g von den empfan meh en 64 e . köln und Danzig nach London auf Kosten des Staats: s. S. 3 der Belauntmachung vom 8. Mai . 5 w preußischen Ausste r n if n, j ch , r, . wird die preußische Ausstellungs⸗ Kommission die, h 1 3 6 Ausstellungs gegenstände, deren Versiche⸗— rungswerth gehörig angegeben ist, auch während der Dauer der Ausstellung
a6 1 ö . D bie Prämie 2 ö. zegen Feuer versi hern und die Prämie aus Staatsfonds tragen.
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11 . (66 1 1 1 nien rmünt 1 1 Un 1 11 J 141 Auskunst U l U l n un! in sammlun 1 tion er Mittel zun esucl usstel 17) Die Menge ur Ausstellung gesand kann, wie groß das Gebäude auch sein mag, irgen
an Raum, der angeschafft werden kann, übersteigen Kommissarien behalten sich folglicherweise volle rückweisung und Auswahl vor. Es ist indessen Kommissarien, die Nothwendigkeit der Ausübung
stalt vorbehaltenen Freiheit der Zurückweisung und Auswahl der
, ö . . ; ; . ) Die vorstehenden Nummern sind für nähere ossen gelassen.
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