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* 4 . . . . 2

.

e.

den übrigens unter Festhaltung der bestehenden Klassification, Rücksicht auf die vorgeschlagene Besteuerung der rohen erhöhen sein.

In der Klassification der seidenen und halbseidenen

ist nur eine Aenderung des jetzigen Tarifs in Aussicht genommen, nämlich die Aussonderung der halbseidenen Shawls aus der Kate gorie der halbseidenen Waaren und deren Verbindung mit

wollenen und halbwollenen Shawls zu einer besonderen Taris= Nummer. Abgesehen die

welchem sogleich n welchem on . 4 Aus

Rede sein wird, motivirt deren praktische

mit

Seide, zu

den

urch ö . . ; ners durch führung keinen Schwierig ,, , ,. 22 2 r ; 3 lenthümlichen die große Wichtigkeit, ai 1 l r l Charakter der Shawl ikter de t ; er hawl at U saevräat und weit ßbter zu erkennen ist ĩ enn n, ausgepragt un weit leicht u erkenne! ö 2 ) s n Sh eben ö einzelnen Arten der Gespinnste j 5 usinden. a Zeidene ae n inder ; S l . . . . 61 2 en- Manusfaftu ĩ 1 J r l sehr hen Eingan 1bgaben 1 ; uf den Zol enn ĩ n D fuhr . I ö im ks nkl 11 l ) J n ) ) 11 1 1 In en . 19 l 4 8 J Handel * lande egen ! 61

zugelassen werden, welcher . bei weitem noch nicht erreicht. E darauf, daß wenige Gegenstände Steuer zu ertragen, als die zu den hörenden fremden Satzes vorgeschlagen noch weit hinter den Länder, sondern Vereinigten Stag nicht zu schützen haben

Seiden

Der für die Sha vorgeschle e Zollsatz beträgt, bei einen Durchschnittswerthe von 1200 Rthlrn. vom Centner, noch nicht 160 Prozent vom Werthe und ist um so mehr für angemessen zu er achten, als in dem Werthe der Shawl er Werth des Materials gegen denjenigen der Artikel sehr in den Hintergrund tritt

Die halbseidenen Waaren, in Frankreich mit Ausnahme der mit Leinen gemischten und in Oesterreich verboten, in Großbri tannien und Sardinien en s sch hesteuert als die ganz l

J 7

werden, ihrem Wer bringen sein,

baum

uf denselben Satz zu

elcher Kategorie der leinenen und

. wollenen Waaren vo

. Als Konsequenz der auf seidene Waaren vorge s J 1 11199 21 1 96 5 . d ) s schlagenen Zollerhöhung ist einen gleichmäßigen Erhöhung des Zoll

satzes für fertige Kleider zu erwähnen

1) Wollengarn

Einfaches und doublirtes

her mit der allgemeinen steuert gewesen. Ein Be sich hinsichtlich der einen

und Wollenwaaren. ungefärbtes Wollengarn ist von j— Lingangs-Abgabe 15 Sgr. ürfniß zur Erhöhung

dieser A d yno! ö m5 von Wollengarnen, der Stre

garne, nicht fühlbar gemacht, we iber hinsichtlich der anderen Ka tegorie, der Kammgarne. Die Kammgarne zerfallen in zwei, je nach der Eigenschaf

Wolle und der Art der Fabrication verschiedene Klassen Die ein weiches, deutsches Kammgarn vorzugsweise aus deutsche mit der Hand gekämmten Wollen, ohne Anwendung von Oel, auf mulecjennys oder gesponnen, wird n Menge und in den feinsten Qualitäten Frankreich eingeführt;

die andere hartes, englisches Kammgarn aus engl

alpaka , siebenbürgischen, moldauischen oder wallachischen Wollen unter Anwendung von Oel oder Lauge, vorzugsweise auf Ihrostl / gesponnen, wird im Zollverein nur in äußerst geringen Mengen fa⸗— brizirt und daher in großen Quantitäten aus dem Auslande, fast ausschließlich Großbrikannien, eingeführt. Die in der Anlage hz. angegebenen Einfuhrmengen bestehen, wie mit Sicherheit anzunehmen ist, mit geringen Ausnahmen aus diesem Garne. Innerhalb dieser zweiten Klasse sind die aus englischer oder Alpaka -Wolle gesponnenen, durch einen eigenthümlichen, auch nach der Färbung und Appretur halt baren Glanz ausgezeichneten Garne von den aus Kontinental-Wol

[hrostles nur in geri all 8

ischen,

j len fabrizirten, harten Kammgarnen zu unterscheiden, welchen dieser Glanz fehlt. Den letzteren nahe stehen diejenigen Kammgarne, welche, namentlich im Eichsfelde, aus groben Landwollen mit der Hand gesponnen werden. „Vie aus Maschinen gesponnenen harten Kammgarne sind erst eit nicht viel länger als einem Jahrzehnt durch einen Umschwung der Mode zu einem großen Handels‘ Artikel geworden und haben die Verwendung der deutschen Kammgarne beeinträchtigt. Auch die inländische Weberei hat sich, der allgemeinen Geschmacks⸗Richtung solgend, von dem deutschen Kammgarne ab- und dem Verbrauch des englischen Kammgarns zuwenden müssen. i Es wird anzunehmen sein, daß etwa die Hälfte der in den Foll-Vercin eingeführten Wollengarne aus Glanzgarnen aus engli 1 andere Hälfte aus solchen englischen Kammgarnen ee f deg Clan zes entbehren und aus Kontinentalwollen plnnen i 4 . namentlich die letztene Kategorie, zu inheinisen Eon e t eite Kemer. noch nicht gelöste Aufgabe d er entgegenstehen i. Die Schwierigkeiten, welche ihr hierbei sow en, beruhen auf den höheren Bezuaskosten ver Wolle ohl von englischer, al en höheren Bezugskosten der Wolle, Wolle versponnen n. 8 . wenn moldauische oder wallachische terial. Vorräthe bei vesc ro n auf Der Nothwendigkeit größerer Ma dem Nachtheile, in i fem Markte, ganz vorzüglich aber auf unt dn n en dende Indu trie . b esindet.

einer alten und sicher f

Bei alle dem wi

alle d ürden Zwei über , 6

gerathen fei, dicsen hen . darüber entstehen können, ob es

oll Vereln einhe inf hoe e , . durch einen Schutzzoll im

zußeres Molis hinzuträte, dess J wenn nicht ein anderes, mehr

1 2 h. n bereits oben, bei Motivirung des

für rohe Seide vorgeschlagenen Zoll 5 ; it e ? Zollsatzes, erwähnt ist, vie Rücksicht

] r t

51

Waare

820

auf die Behandlung der zur Ausfuhr gelangenden, aus baumwollenem Garn und englischem Kammgarn gemischten Gewebe. Die Gewährung eines Rückzolls für diese Gewebe würde kaum

nämlich

ausführbar sein und es würde dieselbe schwert werden, wenn eine E sollte, ob und in welchem Verhältniß in den

Vereins

einer Reihe von Jahren großer Werth gelegt wird. NM

diesen Motiven, I )

überhaupt sehr wesentlich er⸗ jedesmal eine Ermittelung darüber stattsinden ß zur Revision vorgeleg⸗ ten Geweben Kammgarn vorhanden sei. Es ist endlich als ein er⸗ hebliches Moment nicht außer Acht zu lassen, daß von mehreren Regierungen auf eine höhere Besteuerung des Kammgarns

welche eine höhere Besteuerung des

kammgarns räthlich machen, ist auch ein Zollsatz von der nämli ils der für Leinen und Baumwollengarne proponirte, en s ist, nach Inhalt der Anlage E., wenig höher

Theil desjenigen Satzes,

Zollsätze im Steuer⸗Vereine und in Oesterreich, und beträgt n welcher in Großbritan⸗

nien von deutschen Tapisserie⸗ Garnen erhoben wird. Wenn das rohe Garn einer Eingangs -Abgabe unterworfen

es sich, ob nicht auch auf die gekämmte Wolle (3ug)

1 ibe zu legen sei Nach früheren Ermittelungen n Satze von etwa 3 Rthlrn. zu dem Garnzoll in Verh nde Urde sich enn diese Wolle eine beson nicht angemessen en. gezwirnten, 9e bten und Rthlr. vom Cent n einer Erhöhung ht bedürfe Das unter dieser Tarifposition eingehende Garn steht au f me m und gefärbten 1 Ol Qlassis h len U pollenen Van R . seiten . des r 1842 ren wollenen un R * (1 m ; 15n ahm L611 I 1 611 n, beim Ein ĩ ö Verein 60 Rtl enlner besteuert er 24 7 15 J Unt 1 111 11 kt J wie J Uumwoll mischte fern diesell ö entweder druckt b) gestickt oder brochirt n J 5 1 Ulle G . ste 1 . der Seide enthalten, jedoch ng der ehe! und h angegebenen Voraussetzungen, ausgedehnt Der Tarif 1840 18 bf irtt lse 1 z) Rthlrn. für den Centner lle wollenen oder mit Wolle ise ten Waaren t 149 l mise ntweden Deb l ) un l n erner 1 J läht 1u1 Ii nl ) ir nopfmacht . ere Sndlich 1 l h ( 1 Henern Lonse 1846 dahir ß al nge kte aren (vorstehen ö ise all 1 1 I 1 ll 1 ( ] ] 9 k. . 1 (l Ui mit 50 Rtl t A1 1 111 1 J 1 1 ungen k e eug zilzwaare 1 . 11 umpfin 411 Uungewalkte unbe 1u ) lagetüe lit ange Waaren, sosern sie nicht se hte erten Kan nnirt sind 1 posamen cher un J tren unterscheidenden Kriterien bei der jetzigen Classification —1in 9116 einmal Dil A alke sodann dir Art 9 ? e wel e g Kriterien haben sich in der Praxis nicht bewährt. zu der für dir gewalkten“ Waaren gegebenen Begrisse timmung ist man durch die Nothwendigkeit gedrängt worden, un ter den sehr verschiedenen Graden der Walke, welche die ma

Streichgarn- oder mit Streichgarn zemischten Gewebe, Haare die Waschmaschine

faltigen ͤ leichten Kräuselung den durch i zur schweren Tuchwalke erhalten, einen sesten durch ie Augen fallende Kennzeichen begränzten Abschnitt zu machen Nan ist aber einerseits mit dem technischen und kaufm

ͤ Sprachgebrauch in Widerspruch getreten, indem manche Wag

einer

daämit

ren, welche allgemein als gewalkt gelten, als ungewalkt verzollt werden müssen, andererseits ist man dahin gekommen, die stärker gewalkten, besser appretirten und in vielen Fällen sogar Oua lität nach vorzüglicheren Winter-Bukskins niedrig zu besteuern, als die weniger gut a und weniger gehaltreiche Waare der selben Art.

Auch das aus der Art des Gewebes hergenommene Kriterium hat Schwierigkeiten und Widersprüche zur Folge gehabt. Einmal

nämlich ist ein Theil der im zusehenden Wagaren doch schon rigkeiten hat, zu erken

ob es gemustert ist

inne des Tarifs als ungewalkt

o stark gewalkt, daß es häufig Schwi ! Grundgewebe blos geköpert, oder dann sind die niedriger besteuerten glatten,

aus Kammgarn oder aus Kammgarn und Baumwolle gemischten Gewebe, eben weil sie glatt sind, weit schwieriger zu sabriziren, mithin eines höheren Schutzes weit eher bedürftig, als die höher l fagonnirten Gewebe dieser Art, und endlich ist es immer

elegten ein praktischer Uebelstand

Kriterien

wenn der Zollsatz von dem Zusammen treffen zweien Musterung und mangelnde Walke abhängt, von welchen jedes allein mitunter schon schwer genug zu konstatiren ist

Sollte es sich aus diesen Gründen empfehlen, die bisherige Classification zu verlassen und will man nicht zu dem sehr bedenkli chen Mittel greifen, die Waaren nach ihrer kaufmännischen Benen nung oder nach ihrem Gebrauch zu klassifiziren, so scheint nur übrig zu bleiben, die Art des Garns ob Streichgarn oder Kammgarn

zum Unterscheidungs-Merkmal für die Behandlung des Gewe bes zu machen. Es ist jedoch auch diese Classification nicht ohne Bedenken. Reine Streichgarn-Waaren sind allerdings von reinen oder gemischten Kammgarn-Geweben ohne Schwierigkeit zu unter- scheiden, und es wird in der Regel auch kein Bedenken haben, die aus baumwollener Kette und Streichgarn Schuß gewebten Mol tonge und Flanelle zu erkennen, dagegen ist die Unterscheidung der aus Streichgarn und Baumwolle oder Kammgarn gemischten Zeuge,

namentlich Hosen- und Westenstoffe, von gemischten, beziehungsweise reinen Kammgarn⸗Waaren nicht leicht. Will man dessenungeachtet die Art des Garnes der Classification zu Grunde legen, also zwei Haupt -⸗Abtheilungen, nämlich:

1) Streichgarn- oder mit Streichgarn gemischte Waaren;

2) Kammgarn-Waaren oder mit Kammgarn und Baumwolle oder

Leinen gemischte Waaren bilden, so fällt es nicht schwer, jede derselben in zwei leicht erkenn bare Unter-Abtheilungen zu theilen.

Unter den Streichgarn⸗Waaren unterscheiden sich die blos ge rauheten Fries, Flanell, Moltong, Coating, Kalmuck, Düffel, Siberienne von den gerauheten und geschorenen Tuch, Ka simir, Buckskin zc. auf den ersten Blick. Den Eingangszoll für die zuerst gedachte Kategorie zu ermäßigen, kann bei dem Stand punkt, welchen die Fabrication dieser Artikel erreicht hat, keinem Be denken unterliegen. Für die zweite Kategorie würde die Beibehal tung des für einen Theil der hierher gehörigen Waaren schon jetzt bestehenden Zollsatzes von 560 Rthlr. zu empfehlen sein. Es liest rin allerdings für alle Tuche, so wie für diejenigen Bukskins, r l ollsatze von 30 Rthlr. unterworfen ĩ Erhöhung erscheint jedoch zulässig wenn in Erwägung gezogen wird, daß die gedachten Artikel schon tzt kaum eingeführt werden, daß also eine Zollerhöhung für ifuhr derselben ohne

Interesse ist, während es bedenklich sem ürde, hinsichtlich der jetzt, ungewalkt und gemustert, mit 50 hlr. besteuerten Bukskins eine Zollermäßigung eintreten zu lassen. l Kammgarn⸗Wagaren ergiebt sich leichtes Unte dieselben bedruckt, be

ziehung swenst nicht Für die letzteren

ö 91 1, A118

den

Roi rp 1* Rr 9 . n 1 scheidungs- Merkmal, insosern rvfarki . 66 2 ird der mehrfarbig gefärbt sind 1 de

oder 1 l 6 Rthh

meisten Waaren dieser Art schon jetzt treffende Zollsatz von h eizubehalten sein; es werden dadurch die glatten, an Kammagr so wie aus Kammgarn und Baumwolle gemischten Gewebe, dere reit ben vähnt ist, auf eine n Fabrications⸗Verhältnisse n l se höhe esteunert al gegenn ärtig 91 ruckten der mehrfarbig gefärbten Kammgar 6. ebe 1 lerhöhung vorgeschlagen, welche dem höl ) l Wang ] egen be den mi 9 Mi r m 6 sten bedruckt ttunen, entspricht s 1 n sehenden entwickel N rschlaͤ Gar un hllene irne glei ißi . . . ö 3 diesen erhöhungen Ri le in, Ver llen t sich l ! 1U11g9g ; soll Nüickz ) 9 el cl ) f rungen in 1 lu h s Naßre n r sf. . ] stelll R ) ne ͤ ; i h ntfernt nu lussul ramie s n j ĩ ) enstäant J v 1 em tz stehe ; ) füh hwe : l l lgend 8 ö 1 ) 1 n ntwede 1 e n l 1 1 1 . e 1 1 11 n . la ö in ei n ick elch iehmen 9 t ür nd ewe 51 irbte schnitt 1 1 X J 150 t t fu s nl und bestand ne Zweis 5pinn ĩ r fe 1 tim . ] J n Dem J 101 n ] f 9 p n l ! J sche ne h 1 ( J ) J ĩ l m 3 1 j kannt wi Rückzoll für diese n niht zu ) 111 eble chte 8 ; nen l h ll 9 n we . rkft wor t, dies . ö. ührt ! Di nnen lso der Rückzoll die s enn hannoverscl einer 1 ne ume eße und diese n mn. na Haun rück chte liegen aber auch noch andere Gründe vor

Al für diese

nämlich, soweit sie jetzt exportirt werden, nur welche durch die Zollerhöhung nicht direkt es rd serner tin en tte . Provinz Westfalen und eig cl Hannover exportirt, wo diese Leinen einer unterliegen 3) Von Leinengeweben anderer Ar nd ! etzten hre durchschnittlich 58,000 Etr. ausgeführt, welche hne Zweifel m großen Theile aus Handgarn, also aus einer Garnsorte ge waren, welche durch eine Zollerhöhung für emdes Garn direkt vertheuert wird. Es muß daher zugestanden werden

daß ein Rückzoll für diese Leinengewebe einer A e sehr : ; . ö Mürcksicht * RKöorschlaag vera nahe kommt, und es ist durch diese Ru ksicht der Vorschlag veran

J 146 Antal r Kettfäden innerhalb laßt worden, Anzahl der Kettsader un rhal gröberen geringeren

; Vor

den Rückzoll nach der einer bestimmten Breite abzustufen, dergestalt, daß die vorzugsweise aus Handgarn gewebten Leinen auf einen Rückzoͤll Anspruch haben sollten als die feineren. Daß diese schläge völlig unbrauchbar sind, wird auf den ersten. Blick einleuch⸗ ten; wenn man sür Leinenwaaren überhaupt einen Rückzoll gewäh ren will, wird man ihn für alle Leinenwaaren und, zwar von glei cher Höhe bewilligen müssen. Denn es ist selbst für Leinenhändler nicht möglich, wenigstens der feineren Waare anzusehen, ob sie aus Maschinengarn oder aus Handgarn bestehe, und das vorgeschlagene zählen der Fäden mit Hülfe der Loupe würde eine so lästige und detaillirte Revision der Waaren erforderlich machen und zu so vie len Zweifeln Veranlassung geben, daß die Erporteurs es vorziehen würden, auf den Rückzoll zu verzichten. Wenn man daher die Fa brication von Maschinengarn durch Erhöhung der Eingangs Abgabe von fremdem Garn befördern, wenn man ferner die Rücksicht, aus welcher die Beförderung dieser Fabrication sür vorzugsweise wün schenswerth erachtet wird, nämlich die Behauptung der Konkurrenz mit den aus Maschinengarn gewebten hritischen Leinen auf trans Zweite Beilage

M 130.

Zweite Beilage

.

821 zum Preußischen 5

taats-Anzeiger.

Montag d. 14. März.

atlantischen Märkten festhalten, wenn man endlich ein

Mittel ergreifen will, um auch de

ö ( del s

müssen, für Ausnahme der i

alle

man sich entschließen mit alleiniger

gewähren, so wird waaren ohne Unterschied, unter 3 und 4 genannten zu gewähren,

Jahre

3. Baumwolle. sind im Durchschnitt

1, Twiste in 2, 000 Etr.

r zal . oft kũé* 114 . Ihre mi ahe an ausgesührt. lt on zahre mi Di ö 348 3 n Do voten * 6 ollständig dasselbe, was oben von den rohen ga D P 3 ö = mi * worden ist, und es ilso für sie ein Rück en sein. ) Von gezwirnten, gebleichtem und gefärbtem Garne sind in 149 benen I rchscl j 2006 ö . d en angegebenen Durchschnitt 30,6000 Etr. k keinen zweifel unterliegen, daß diese Aus tem überwiegenden Theile aus gefärbtem Garnenl hältniss er Garnsfärbereien sin bert Motiven erwähnt, lche eine Aenderung Zustandes e! eine E ßigung der Eing von rohen Gar die Gewährung e erhei⸗- sche! ĩ ertigung nicht be⸗ / 34 Dur se ni e] ickzoll in Aussicht en n wu bleichten und gewirnten, . Int beider Arten von ö rnen it, r id kann, der Na⸗ . l t ch unter Voraussetzungen statts her Ir i l r athungen im Jahre 1845 angenommen! . s en i s J J 5 Un! e bi ö ) 13 rI . n T Ueht 9 n ) ibedenklich sein Wegen de n t 1u wird weite nten 11 6er * 1 J! 1 ickz licht 1 weie bei den 11 DV. lit! J ff ö. Unt 9 ; 1 J 1 18 nen ĩ ) ĩ e I ( n J nn J 111 l 1 eselb 1 rden Wollen ; . . 1 Ruckz 6 6 1 5 1 9 1mmganrn 01 11 P de inen mischt k 6 . t u 3 n unt In 1 in Ex 6 c6ch et J rich ] J sich 91 tel in rn 61 ] rn In! 169 11 . l n t der 1b s 1 1 j l versponn l 9 d Ans 11 na ] ) I n al ] ugl J e] ming heue 1 l ilso [ ͤ us Kamn l sc ) en stl J ischer en l ; 1 r f . ö 1 1 1 f 1 l l l fe 11 4 Vll ke I 11 1 . . ; ] 4* 1 ö 7 1 [ 2 1 1 mit tr 8 U 16 J J nn ĩ niß zwischen diesem Garn ) terialie ir Bedingung 1 ö . ; ö / s. y ond üßte g derselbe sonst (l 54 nspruch genor en J den können wer ell Del un lensaben l 1 a 1 stimmen ssen eng schlosse J 4 wi ] ĩ n mdi anze Kette ein nl 111 9 1 ( ) J Ztreichaarn be ht Sinschlag 1n 14nd ] A1 lreilchgarn bestel ( ; ; . ] Eine solche Bestim wurd 1 dergestalt in 2nzel! gehende ,, j N f hois po Rückzolls R sion der Waaren raussetzen daß der Vortheil des Muctzolls evision der Wängdren r z , , . jt ben Belästigungen dieser Reviston in keinem Verhältniß stehen mit den Belgs unge n J w d und überdies m es bei m en Geweben dieser Art würde, und überdi 4 r ven Beamten nicht leicht sein, zu erkennen, ob wirk⸗ für den revidirenden Beamten ch! inn . , besteht Kett rem Garn al Streichgarn besteht lich die ganze Ket iu 1 em irn Stre ) s ober nicht.

Als Resultat des bisher Gesagten ergiebt sich, daß ein

zoll zu bewilligen sein würde 1) gefärbtes Baumwollengarn; 2 für Gewebe aus Baumwolle, mit Ausschluß ten Waaren;

wesentlich den Eharakter einer Ausfuhrprämie haben wi

wirksames Leinenfabrication aus Handgarn einige Erleichterung und der dabei beschäftigten Bevölkerung einige Aussicht auf einen nicht zu raschen Untergang ihres Gewerbes zu Leinen⸗ vorstehend Fabrikate, einen gleichmäßigen Rückzoll wenngleich dieser Rückzoll, namentlich für die nächsten

ird

Rück

3) für Leinengewebe, mit Ausschluß von Packleinen, Segeltüchern

und rohen glatten Leinen; . . 1) für gezwirnte oder gefärbte Seide unt

Zeidenwaaren; für Kammgarn-Gewebe, mit Ausschluß

5) der rohen glatten

sofern in denselben kein Streich⸗

Es fragt fich weiter, wie hoch der Rückzoll sein soll Es ist hier zunächst daran zu erinnern, daß bisher k aumwelle- nes Garn mit 3 Rthlrn., leinenes Maschinengarn mit 2 Rthlin. Seide und wollenes Garn mit 3 Rthlr varen, und 3

daf . 5 * . 15 17 (. 1 1 ; 691 cho f ) Garnen verfertigten Waaren schon jetzt st st ö ö 3660 ,, im Auge zu behalten, daß vorgeschlagen ist gaben 11 2 3. L allen, vu 5. s säündis J g * on den meisten ausländisckh i, ma rexiaht c en, welche für nd Zeugdruckerei von teresse sind, aufzuheben, und ication und mauch der Aus 1 5 ü 118 6 fuhn ewebter hterung u gewähren Die 9 ö. ; 156 1 9 353 M en zuläf st, den Rückzoll f ( ( ) 1e pung 1e bt 1 de zltehung 11 vors 18 P n led! 3u normiren, üAls Del

. z Sanitr eh ie Meere daß dadurch die Webe 911 . m den. Eine solche Abmessung s nun * sosyr heßliche hen von s erhel 101 der Rückzol elcher für so 1 [ 2 an en die Erhöhung di 6 heuert ; zarakter ne j l h 1 Mu rd wer lan der e W 1m n chn 59 it * . é Rthlrn —⸗ 5j ll ren auf 3 Rthli V da nzelnen Fabricationszw lgent Wi l ve 1d sse I ; 6 ischem I ln le zu (Ihem 1! 2*61Mat 13 Fat ; zoll 11 111911 i II dat ) 1 m 1 r )

zahre 1847 um n er Gewinn. Es kl n l 1 Türk ne Vermehrung i t t . Harne erfahren, m 1 R tnen steuert sein würde 2) In Beziehung 1 durch nen Rück ll n 3 Rthlrn den nicht ble i nder uch im Ver 184 denn wenn

aus englischem

be Exporteur da

tte aus solchem Garne bestehenden bei den letzteren den Verlust bei zt. Es könnte sich aus diesem

Rückzoll von 3 Thalern für Leinenge

unbedenklich zugeben müssen uszureichen sein de, m

großen praktischen h ) 1 R

verschiedenen

1 ( 1 (Unze aun wollene und leinene Gewebe entgegenstehen 8 n verlässiges chemisches Mittel aufgefunden, durch dessen Anwendung

festzustellen ist, ob und in welchem Verhältniß ein Leinengewebe n z lle gemischt sei, es wird ind hten, daß die nwer ese Mittels bei allen zur klarirten Wa . ü 1 Ra n thunda ö . nem ren on welchen mal Dit Vermuthung 61 in ein 1 / isse rhältniß mit Leinen gemischt sind, schlechthin unmöglich is ben n ist es möglich, sich zur Beurtheilung der Frage ein mdeklarirtes Gewebe und in welchem Ve hältniß m nischt se iuf den Augenschein zu verlassen hie selbst die (lkommenster Zach Und end ic mmt nd Miscl n Baumwolle n so vielen al raus schwie e Gränze 1 stimme in welcher de Rückzoll 1 ückze fi imwollenwaaren ül ir ihe J eine zwar unerwünschte igt n gleiche 6he e 1 win t unterli n tt 1 1 in der raf X J Ri 136 41 wo 1 ‚— n z Ustand in ke n? 61 ) n 1 11 1 J n J Liest l ell wi ( ll U J d urchweg mi schen 1e U s ein u ‚— 1 ett hal 1 ö . n n ( ] 1 n ne ( ꝛ— Vergl lit m jetzigen ustande, so sel tsiois 14665 1 1 fin? h l . n Wichtigkeit f l Garne ) ten Ein r h 1 29 2 6. 1 ] Erl t eit rechne m scht Best Dl umwol 1ui n 9 1 1 1 1c 1 910 1 91 1 9 1 s il i nin 9 infuhn De] Linnal srembdi en nzu rk 1 ) est och e gegenwär mfinar en Verhältni r ĩ . n n hren legen 16 4 l n finanziellen stel nicht n chtiges nat n. znteresse im ten Zusammenhange Be en Hay eht n der leberzrugung au daß eine aschere als die herige Entwickelung der inländischen Zpinnerei erfolgen und daß die alsdann eintretend gedehnte

Konkurrenz der inländischen Zpinnereien die Garnpreise immer

mehr herabdrücken, also die durch den Eingangszoll eintretende —ĩ s 6 6 l ,, , ,,, . 6 Vertheuerung des Garnes auf dem inländischen Markte immer mehr

Rückzoll grundsätzlich nur die durch Vertheuerung des Garns zu Gun a, Erhöhung

aufheben werde. Da nun der den Eingangszoll herbeigeführte sten der Ausfuhr ausgleichen soll, so folgt von selbst dem Maße herabgesetzt werden muß, als der bei

der Garnzölle vorliegende Zweck erreicht wird

der

q

Dafür, ob und in welchem Maße dieser giebt es nur ein untrügliches Merkmal, nämlich

nach Erhöhung der Garnzölle noch stat D h

findende Garnzölle ol diese Einfuhr auf die Dauer nicht abneh

theil steigen; hat sie dagegen den erwarteten C Einfuhr fremder Garne inländische Garnproduction sich erweitert.

Garne. Bleibt die Erhöhung der Garr

1

. zweck die

n Einfr

ne

rfolg, wi in demselben Maße zurückgehen, als In dem Maße d

el

hmen, sondern im G

g, so

die

eser

Erweiterung werden aber auch, in Folge der Konkurrenz, die inlän dischen Garnpreise fallen, und es rechtfertigt sich dadurch, daß

Höhe des Rückzolls von dem gemacht wird.

d man hiernach auch von äßigung des Rückzolls ins nicht minder anzuerkennen sein, daß in dem Betrage der Rückzölle mit dem Intexesse zu vereinbaren sein l der Rückzo

einen Werth haben, so einen

vorn herein Auge zu fas

würden. Sol muß er für im voraus bestimmt sein und es

vir kli wirklich

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als dies bei Tarifänderungen

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welche

zeziehungsweise der genommen

und wollener Garne und roher elchem die Rückzölle gezahlt werden derselben erfolgt daher nicht baar, sondern in E er igangsverzollung der rohen Garne, b jus Böhmen eingehenden rohen Leinen, in Zahlung werden dergestalt, das über die Ausf

ie l Garne können indeß nur

den, ein Theil

Rückzõ

der

zum

muß den Kassen

in sein nir a 1 nuar 18535 Harne eine inng 1 ) Isaint m 847 eingetret ollerhöhung D =

Raschinengarn als nicht zt angesehen wird, 900,000 Rthlr. jährlich betrug. tine Einnahr trage aus der Verzollung fremder Garne muß

Jahren gesichert bleiben.

Ohne daß eine Schmälerung dieger stände, kann der Rückzoll für e motivirten Bet von 3 Rthlrn. vom Centne Träten also beispielsweise die zeschlagenen dem 1. Januar 1851 in Wirk und wür 1. desselben Jahres an gewährt, so würde des über den 1. Januar 1854 hi bis zuni 1854 mit dem Betrage V ben huf R tra wi s zu erfa Von d 5 n den dre 18.51 . 18 3 ur die n ungebleichtem ein und r em 1 u roher Seide und von einf

Wollengarn aufgekommen sind

ezember 1853 angewiesenen Rückz

Eingangsverzollung

der

genan

1sfuhr irgend ei

nten

lle verwendet wer

1 in

ö

ne vo

Zollvereins Die letzteren haben von dem Zeitpunkt ab, in seinen gegenwärtigenumfang im Wesentlichen erreicht

7, öis zum Schluß des Jahres 1848 von der Ber hme gehabt, welche, wenn l für Twiste und

un

n

. J Einnahme eine dreijährige Periode auf den

ige

abgezo⸗

mit

der

Ddiesem

och für

zu best

stellt

der Differenz mit dem Betrage 9006, 000 ergiebt sich bei der Vergleichung, der di jener Differenz diesen zetrag rreich der berste bleibt der Rückzoll für die nächstfolgenden zwe ahr inverän rrgiebt sich dagegen, daß er hinter demselben zur kblei der Rückzoll ermäßigt.

Be zes nun Betr 1 : ermäß i ĩ 18gege l n 60 1854 folgenden zwe s stehend ge spinnsten zan e m Rückz erechtigte werd erde sch! l 851 . welse J

59 s l 5 r len r 1616.6 9 Ri schl 1 gun l el I 61 19 1 W in 1” Aemtern ble Ausfuhr-Declaration muß die Gattun I ll 7 * tückzahl lber d 1 r gt Ir ollamt il elc d t s A des an l ith l l Declaration wird die Waare an gewöhnlicher Revisi Revision und Abfertigung G tückzahl des Nettogewicht r Waar wie Verschluß, Bezeichnung und Br e Kolli's, endlicl Abfertigung der ganzen gangs-Amt, gestellt.

Der Ausgang kann nur über solche Gränz⸗-Zollämter den, welche zur Erledigung von Begleitscheinen Nr. 1 über gangsgüter befugt sind. Bei diesen Aemtern findet Re nur unter denselben Voraussetzungen, wie bei dem Ausgange von X

die lein

1 Summe

Staaten

wel am enes

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