1850 / 136 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Von einzelnen Mitgliedern der Versammlung war darauf angetra⸗ gen: 1) den Eingangszoll nach der Anzahl der Bündel auf den Tentner zu berechnen und hiernach mit fünf verschiedenen Zollsätzen zu erheben. 2) Den Eingangszoll bis auf 7 Rihlr. für den Cent ner zu erhöhen. 3) Den Eingangszoll auf 6 Rthlr. pr. Ctr. fest⸗ zusetzen. I Denselben bis auf 15 Sgr. pr. Ctr. herabzuseßtzen. Indessen wurden diese Anträge von der Majorität der Ver⸗ sammlung nicht unterstützt und die Vorschläge der Regierung ge⸗ billigt. Eben so wurde es für zweckmäßig erachtet, daß das Hand garn vorbehaltlich einzelner lokaler Ausnahmen eben so hoch be⸗ steuert werde, wie das Maschinengarn. Auch bamit, daß die Heede in der Regel zollfrei ein- und ausgeführt werde, wan man ein⸗ verstanden, sprach dabei indessen den Wunsch aus, daß die in der Regierungs⸗Vorlage vorbehaltene Ausnahme auf sämmtliche Grän⸗ zen gegen Hannover ausgedehnt und der Ausgangszoll auf 1 Rthlr. pr. Centner erhöht werden möge. .

Den vorgeschlagenen Eingangszoll für gebleichtes und gefärbtes Garn, ingleichen Zwirne, von 6 Rthlr. hielt die Mehrzahl nicht für ausreichend, beantragte vielmehr denselben für gebleichte und gefärbte Garne auf 8 Rthlr. und für Zwirne auf 16 Rthlr. zu erhöhen. ; . ö

Rücksichtlich der Baumwollengarne sprach sich die Majorität gleichfalls für den Vorschlag der Regierung aus, wonach der Ein⸗— gangszoll von ungebleichtem ein und zweidrähtigen Garn auf Rthlr. erhöht werden soll. Ein Theil der Versammlung hielt selbst eine noch weitere Erhöhung für wünschenswerth. Dem An trage, den Zoll für die Garnsorten bis zu der Nummer 20 auf 15 Sgr. und für die höheren Nummern auf 1 Rthlr. herabzu setzen, traten nur wenige Stimmen bei. Daß die Warps nicht höher besteuert werden sollen, wie die Garne, wurde als zweckmäßig anerkannt, und eben so die Herabsetzung des Eingangszolles von Watte auf 2 Rthlr. Die Anmäge, denselben auf 4 resp. 3 Rthlr. festzustellen, wurden verworfen. Den vorgeschlagenen Ein gangszoll von 8 Rthlr. für gebleichtes und gefärbtes Kammwollen⸗ garn hielt man dagegen nicht für ausreichend und beantragte dessen Erhöhung bis auf 11 Rthlr.

Mit dem Vorschlage der Regierung, den Eingangszoll auf rohe Seide von 15 Sgr. auf 3 Rthlr. zu erhöhen, war die Mehrheit einverstanden, wogegen auch hier der vorgeschla⸗ gene Zoll von 10 Rthlr, für weiß gemachte und gefärbte Seide, und von 16 Rthlr. für Nähseide, Knopflochseide, Rondelette, Stickseide und alle übrigen Zwirne und Seide und Florettseide nicht für genügend erachtet und daher beantragt wurde, den Zoll für gefärbte Seide auf 16 Rthlr. zu erhöhen, den Tarifsatz für gezwirnte Seide aber in der Art zu sondern, daß für gezwirnte oder Nähseide in ungefärb⸗ tem Zustande der Zollsatz auf 20 Rthlr. und in gefärbtem Zustande auf 10 Rthlr. festgesetzt werden möge.

Mit dem Vorschlage, den Eingangszoll für Kammgarne auf 4 Rthlr. zu erhöhen, war die Majorität einverstanden, wünschte

jedoch, daß zur Beseitigung der Schwierigkeiten, welche der Unter⸗ scheidung der Kamm- und Streichgarne entgegenstehen, der selbe Tarifsatz auch für Streichgarne festgesetzt werde. Daß auf die ge⸗ kämmte Wolle (Zug) eine Abgabe gelegt werde, hielt man nicht für zweckmäßig. Den vorgeschlagenen Tarifsatz für gefärbte und ge⸗ zwirnte wollene Garne von 8 Rthlrn. hielt die Majorltät nicht für ausreichend und beantragte dessen Erhöhung auf 11 Rthlr.

Oesterreich. Wien, 16. Mai. Die heutige Wiener Ztg. enthält folgende Bekanntmachung der Militair-Central-Un— sersuchungs-Kommission: „Wegen Betheiligung an dem bewaffneten Widerstande gegen die Kaiserl. Truppen in den Jahren 1848 und 1849 wurde Lurch kriegsrechtliches Urtheil vom 1sten d. M. in Folge vorausgegangener Vorladung des Beschuldigten, mit Einheit der Stimmen gegen den aus Galizien gebürtigen, zwischen 60 und 70 Jahre alten Insurgenten-Anführer, Joseph Bem, in contuma— iam erkannt, daß, nachdem derselbe im Oktober 1848 die mobilen Corps in Wien organisirte, an die Linien disponirte und am 28sten zur äußersten Vertheidigung der Leopoldstadt verwendete, hierauf, nach Ungarn flüchtend, das Kommando der Rebellen in Siebenbürgen übernahm, mit ihrer Ueberzahl im April 18149 das Kaiserl. Militair in die Walachei verdrängte und jene Provinz als Ober ⸗Ge neral nicht nur für die am 14ten desselben Monats sich unabhängig erklärte Regierung in Debrerczin förmlich verwaltete, sondern den Widerstand gegen die in der Folge alliirte österreichisch = russische Militairmacht fo lange fortsetzte, bis er gänzlich geschlagen und in die Flucht getrieben ward; Joseph Bem wegen Verbrechens des Hochverraths, erschwert durch Theilnahme am Aufruhr in Wien und in Ungarn, nebst Verfall seines wie immer gearteten Vermö⸗ gens mit dem Tode durch den Strang bestraft und sein Name an den Galgen geschlagen werde. Welches Urtheil nach gerichtsherr⸗ licher Bestätigung zufolge Auftrages Sr. Excellenz des Herrn Ci⸗ vil und Milltair⸗-Gouverneurs heute früh um 6 Uhr regulament⸗ mäßig kundgemacht und in effigie vollzogen wurde. Wien, am 16. Mai 1859.“

Dem Lloyd zufolge, sind bis jetzt 50 Millionen Gulden Bank— noten der ungarischen Insurrections-Regierung eingeliefert und ver hrannt worden. Der durch die Kossuthschen Pressen erzeugte To— talbetrag von Banknoten dürfte mit 60 bis 70 Millionen Gulden nicht überschätzt sein.

Aus Triest vom 13. Mai wird dem Lloyd nachstehende Ver⸗ ordnung mitgetheilt, zu welcher der Kaiser die Sanction schon in . ertheilt, jedoch sich die Publication für Triest vorbehalten atte:

„Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Desterreich Ic. 26. Mit gerechter Befriedigung haben Unsere Vor— fahren die seemännische Tüchtigkeit und den regen Unternehmungs— geist, die Ehrenhaftigkeit und Entschlossenheit anerkannt, welche die Schiffsführer und Seeleute unserer Handelsmarine jederzeit be⸗ währt und durch welche rühmliche Eigenschaften sie solche in kurzer Zeit zu einem so ausgezeichneten Range unter den seefahrenden Nationen emporgeschwungen haben. Nicht minder ehrenwerth hat sich die Gesinnung der österreichischen Schiffsführer und Seeleute durch ihre unerschütterliche Treue an Unser Kai serhaus in der jüngsten Zeit offenbart, in welcher sie die Ehre Unserer Flagge auf allen Meeren unbefleckt zu be⸗ wahren wußten. Da wir diese ruhmwürdigen Eigenschaften Unse⸗ . Narine hochschätzen, so fühlen Wir das Bedürfniß,

1 * n,, n, . Kaiserlichen Wohlgewogenheit zu ge

ö erdienst öffentlich bezeugen und , zugleich zum

Sporne dienen soll, auf ver be

r ; tretenen ehrenvollen Bahn sortzu⸗

Vorschlag Unseres Handels⸗Ministers . 265 y, nseres Minister⸗Raths haben Wir in dieser Absicht 32 ,,. für die österreichische Handels-Marine cher . , ausgezeichneter seemänni⸗

e ,, . 8 3 von Uns verliehen

und zwar die weiße und die rothe

Provistonen aus dem Marine⸗Pensionsf tigt werden. 5. 13. Jeder Schiffsführer, welcher einer Ehren⸗ flagge theilhaftig zu werden wünscht, muß sein Gesuch bei Unserer

ö hat zwei Klassen,

1 ken- Flagge. S. 2. Die weiße Ehren Flagge j dazu destimmt? Schiffsführer zu belohnen, welche zuerst . k

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nach entfernten Weltgegenden mit Erfolg eröffnen, oder sonst durch ihre Fahrten oder durch ihre nautischen Leistungen überhaupt um die Ausbreitung und Beförderung der österreichischen Schifffahrt und des eigenen Seehandels in hohem Grade sich verdient machen, oder durch die Rettung von Schiffbrüchigen und ähnliche lobens⸗ werthe Thaten sich auszeichnen werden. §. 3. Die rothe Ehren—⸗ flagge gebührt jedem österreichischen Schiffsführer, der sein Schiff gegen einen feindlichen oder seeräuberischen Angriff erfolgreich ver⸗ theidigt oder während eines Seekrieges angriffsweise ein ruhmvolles Gefecht besteht oder Unseren Kriegsschiffen wirksamen Beistand leistei. 5. 4. Der Schiffsführer hat das Recht, die ihm verliehene Ehrenflagge auf dem Hauptmaste des Schiffes wehen zu lassen, das er befehligt, da die Verleihung der Ehrenflagge an seine Person und nicht an das Schiff ge

knüpft ist. §5. 5. Wenn einem Schiffsführer beide Ehrenflaggen verliehen worden sind, so darf er beide gleichzeitig auf den Masten seines Schiffes wehen lassen. S8. 6. Bei besonderen Veranlassun⸗ gen darf der Schiffsführer auch seine Jolle mit der Ehrenflagge schmücken. 5. 7. Bei den üblichen Begrüßungen genießt die Eh renflagge den Vorzug, daß Unsere Kriegsschiffe, die österreichischen Forts und Strandbatterieen mit der gleichen Anzahl von Schüssen antworten müssen. Diese Begrüßungen dürfen jedoch in österrei chischen oder in fremden Häfen, wo Unsere Kriegsschiffe sich befin den, nur bei der Ein- und Ausfahrt gewechselt werden. 8§. 8. Die

aus Seidenstoff verfertigte Ehrenflagge führt in der Mitte den Kai

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serlichen Doppelaar. In einem schwarzen Querstreifen stehen in Gold auf der Vorderseite bei der weißen Ehrenflagge

die Worte: „Merito navali“, und bei der rothen: „Fo tidudini navali“, auf der Rückseite aber der Wahlspruch: , nn,, 8. Die Verleihung der Ehren⸗

flagge wird durch ein von Uns erlassenes Diplom beurkundet, daß der Schiffsführer zur Beglaubigung aufbewahren muß. S. 19.

Der Besitz der Ehrenflagge berechtigt den Inhaber um die Verlei

hung des Verdienstkreuzes und solcher Dienstposten nachzusuchen, für welche er seine Befähigung darzuthun vermag. S. 11. Zur Belohnung des verdienstlichen Antheils, den die Schiffsmannschaft an der rühmlichen Handlung genommen hat, für welche eine Ehren flagge verliehen wird, soll jedesmal die Summe von 500 2000 Fl. C. M. an jene aus der Mannschaft vertheilt werden, welche sich besonders hervorgethan haben. Jeder Betheiligte erhält außerdem ein schriftliches Ehrenzeugniß für seine verdienstliche Mitwirkung. 8. 12. Die Schiffsfuͤhrer, welche Ehrenflaggen besitzen, und die Seeleute, welche Ehrenzeugnisse erhielten, sollen, wenn sie zum Sec⸗ dienste untauglich werden, bei der Bemessung der Pensionen oder

onds vorzüglich berücksich⸗

Central-Seebehörde einbringen und alle Behelfe beilegen, welche zur Bewahrheitung der vollbrachten ruhmvollen Handlung erforder— lich sind. 5. 14. Die Central⸗Seebehörde ist verpflichtet, das ord⸗ nungsmaßig belegte Gesuch einer Kommission von Fachmännern zur Würdigung zu unterlegen. 5. 15. Diese Kommission spricht ihr Er kenntniß nach Stimmenmehrheit auf Grundlage der mitgetheilten Behelfe

und der von ihr selbst erhobenen Thatsachen und gepflogenen Ver—

handlungen in der Art aus, daß aus demselben das seemännische Verdienst des Schiffsführers und der einzelnen Glieder der Mann⸗ schaft mit aller Klarheit erkannt werden kann. S. 16. Das auf Gewährung lautende Erkenntniß wird mit allen Verhandlungs⸗ Akten der Kommission durch die Central-Seebehörde von ihrem Gut achten begleitet, dem Handelsminister eingesendet, welcher danach auf die Verleihung oder Abweisung anträgt. 8. 17. Gesuche, die mit Stimmenmehrheit von der Kommission abgelehnt werden, sind dem Bewerber unter Angabe der Gründe ohne weitere Vorlage zurückzustellen. 8. 18. Die Kommission besteht aus zwölf Mit— gliedern, von denen vier Flotten Offiziere von Unserem Ma rine⸗Ober-Kommando bezeichnet, vier österreichische Schiffsrheder und vier österreichische Schiffsführer vom Präsidenten der Central⸗ See- Behörde jedesmal gewählt werden, welcher persönlich den Vorsitz bei der Verhandlung führen und nur bei Stimmengleichheit

zur Entscheidung mitstimmen wird. S. 19. Die Central⸗See⸗Be⸗ hörde wird eine Geschäftsordnung entwerfen, nach welcher die Kom⸗ mission bei ihren Verhandlungen vorzugehen und ihre Beschlüsse zu fassen hat. Die Protokolle und alle Verhandlungs-Akten wer⸗ den von einem Beamten der Central-See-Behörde geführt und gehörig geordnet aufbewahrt. S. 20. Jeder, der unbefugt eine Ehrenflagge führt, verfällt in eine Vermögensstrafe von 500 Fl. C. M. 5. 21. Jeder Schiffsführer, der durch falsche Be lege, Zeugen oder auf, andere Weise eine Ehrenflagge er⸗ schlichen hat oder bei der Kommission zu erschleichen sucht,

verfällt in eine Vermögensstrafe von 1900 Fl. C. M. §. 22. Diese Strafgelder werden zu Gunsten des Marine⸗

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Pensions-Institutes eingezogen. 8. 23. Ein Schiffsführer, der sich eines Verbrechens oder entehrenden Vergehens schuldig macht, wird der erworbenen Ehrenflagge und aller damit verbundenen Auszeich— nungen und Begünstigungen verlustig. 5. 24. Die Verleihung der Ehrenflagge, der Belohnungen und Ehrenzeugnisse erfolgt taxfrei. §. 25. Nach dem Tode des Schiffsführers, dem eine Ehrenflagge zuerkannt wurde, soll dieses Ehrenzeichen im Gemeindesaale seines Geburtsortes für immerwährende Zeiten aufgestellt werden, wenn der Verstorbene nicht zur Aufbewahrung den Gemeindesaal einer anderen österreichischen Gemeinde bestimmt hat. Gegeben in Unserer Kaiserl. Haupt- und Residenzstadt Wien, am 16. April 1850.

Franz Joseph. Schwarzenberg. Bruck. Bach. Krauß. Schmer

ling. Thun. Thienfeld. Kulmer.“

Die jetzige wiener Garnison besteht aus 17 Infanterie-, Gre

nadier- und Jäger⸗-Bataillonen, zwei Kavallerie-Regimentern nebst ber entsprechenden Anzahl Mannschaft aus den Extra⸗Corps und Geschütz⸗Batterieen, im Ganzen aus 26,000 Mann.

Dle Theilnahme an den Wahlen zum Gemeinderathe hat, wie

der Lloyd berichtet, seit zwei Tagen an Lebendigkeit zugenommen. „Besonders“, heißt es in diesem Blatt, „waren vorgestern die Ein⸗ schreibungen der Berechtigten sehr zahlreich. Wenn auch die Zahl der Wähler jene Höhe nicht erreichen wird, die im Jahre 1848 den Geist des Volkes charakterisirte, so können wir doch nunmehr

beruhigend versichern, daß das Resultat kein beklagenswerthes mehr sein werde.“

Die Reise des Ministers der Landeskultur in Böhmen soll hauptsächlich eine Besichtigung des dortigen Bergbaues zum Zwecke haben. „Die Regierung“, sagt der Lloyd, „ist nicht abgeneigt demselben Kräfte und Hülfsmittel zuzuwenden; da ein ausgedehn⸗ ter Betrieb dem armen Gebirgsvolke eine neue Nahrungsquelle, öffnen würde. Bekanntlich erhält die Regierung jetzt schon das Bechsteiner Goldbergwerk bei Gastein ohne Aussicht auf gewinnbrin— gende Ausbeute, um nur den dortigen Bewohnern einen Erwerb zu 1 ö

er Lloyd meldet: „Wir vernehmen aus sehr guter Quelle

daß aus Anlaß der jüngst in , . vorge⸗ , erg se gegen jüdische Bewohner von den betreffenden ', . . energische Maßregeln getroffen wer⸗ um die Untersuchung der Schuldigen einem baldigen Resultate

zuzuführen. So viel einstweilen mit ziemlich großer Wahrschein⸗ lichkeit behauptet werden kann, dürfte das Proletariat, welches bei den ärgerlichen Scenen der Zerstörung und Verwüstung thätig war, nicht aus eigenem Antriebe gehandelt haben, sondern von Perse⸗ nen angestiftet worden sein, welche sich durch die Israeliten in ihren materiellen Interessen bedroht sehen. Das Ministerium des Innern hat diesem wichtigen Gegenstande bereits seine Aufmerksam— keit zugewendet und die ihm unkerstehenden Behörden aufgefordert, alle Maßregeln in Anwendung zu bringen, damit dem Gesetze Ge⸗ nüge gethan und die Autorität desselben, we sie bedroht gewesen, aufrecht erhalten werde. Auch sellen jene Organe der öffentlichen Sicherheit, welche anfänglich nicht hinlängliche Energie an den Tag gelegt haben, um den Unordnungen zu steuern, zur Verantwortung gezogen werden.“

Triest, 14. Mai. (W. 3.) Heute um 11 Uhr fand unter feierlichem Gepränge durch Se. Majestät unter Paradirung der ge⸗ sammten National-Garde und der Territbrial-Miliz im Beisein aller hier versammelten Autoritäten und einer ungeheuren Menschenmenge die Legung des Grundsteins zum Ausgangspunkte der Staats⸗ Eisenbahn statt, welche Triest eine so bedeutende Zukunft eröffnet. Sodann besuchten Se. Majestät die hier vor Anker liegenden Kriegs⸗ schiffe unter dem Donner ihrer Geschütze, das neue Lazareth und andere öffentliche Anstalten und zogen um 5. Uhr viele der Auto— ritäten zur Tafel. Heute Abends findet ein von der Börsen De⸗ putation veranstaltetes glänzendes Ballfest statt, welches Se. Ma⸗ jestät mit Ihrer Gegenwart beehren werden.

Württemberg. Stuttgart, 16. Mai; Der Schwäb— Merk. enthält folgenden Nachtrag zu dem Gesetze vom 1. Juli 1849, betreffend die Ausgabe von Staatspapiergeld:

„Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Württemberg In ver Abficht, die Einlösung des nach dem Gesetze vom 1. Juli ig auszugebenden Staatspapiergeldes auf alle Fälle sicherzu stellen, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Ge— sammtministeriums und unter Zustimmung der Landesversammlung, zu Ergänzung des gedachten Gesetzes, wie folgt: Art. 1. Der Be frag des auszugebenden Papiergeldes von drei Millionen Gulden wird als ein Theil der Staatsschuld anerkannt und vorgemerkt. Art. 2. Die Staatsschulden-Zahlungskasse wird mit einem Einlö—

sungsfonds von 500,000 Fl. versehen, um die Staatshauptkasse für den' Zweck der ihr obliegenden Einlösung des Papiergeldes nöthi genfalls zu unterstützen. Vorstehende Bestimmungen sind durch die ständische Schulden-Verwaltungsbehörde, unter verfassungsmäßiger Milwirkung Unseres Finanz⸗Ministeriums, zu vollziehen

Gegeben, Stuttgart den 19. Mai 1850. w,, Hervegen. Schlayer. Wächter-Spittler. Baur. g , n, m,.

Auhalt Bernburg. Bernburg, 15. Mai. (3. f. N. D.)

Heute ist das Landes-Verfassungs-Gesetz für das Herzogthum An⸗ halt-Bernburg durch die Gesetz-Sammlung publizirt. Das Ver kündigungs-Patent ist vom 28. Februar, d. J. und lautet: „Wir Alerander Karl ꝛc. thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir, nachdem die von uus unterm 14. Dezember 1848 vorbehalt—

lich der Revision verkündigte Verfassung der angeordneten Revision unterworfen ist, die Verfasfsung in Uebereinstimmung mit dem ersten ordentlichen Landtage endgültig festgestellt und darüber gegenwärtige Urkunde errichtet haben.“ Am Schluß der Urkunde wird „feier lichst versichert, daß Wir diese Verfassung nicht nur Selbst treu und unverbrüchlich halten, sondern auch gegen alle Eingriffe und Verletzun gen kräftigst zu schützen und zu erhalten stets bedacht sein werden.“ Zu gleich mit der Verfassung ist das an demselben Tage vollzogene Wahlgesetz verkündigt. Ferner das Gesetz zur Verhütung des Miß— brauchs der Presse und dasjenige zur Regelung des Vereins- und

Versammlungsrechts, beide vom 21. Februar d. J.; sodann die Ge meinde- und Kreisordnung vom 28. Februar, ein Gesetz über An wendung der Gefängnißstrafe statt der durch das Landesverfassungs— gesetz abgeschafften Prangerstrafe vom 3. März, ein Gesetz, wodurch gewisse Verfassungsrechte (Freiheit der Person, Briefgeheimniß u. s. w.) geregelt, d. h. die Ausnahmefälle bestimmt oder der all gemeinen deutschen Gesetzgebung vorbehalten werden, ein Gesetz über die Trennung der Verwaltung von der Justiz in den Unter behörden und eine Verordnung über Aufhebung einiger Vorrechte

Mn sland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung

vom J5. Mai. Den Vorsitz führt General Bedeau. Einer Be merkung Rigal's über das Protokoll giebt die Versammlung keine Folge. Laborde bringt eine Petition für den Aufruf ans Volk, Laudrin, Frichon, Charras bringen Petitionen gegen die Wahlre⸗

form mit zahlreichen Unterschriften ein. Auf Larabit's Antrag wird ein Vorschlag über Militairstellvertretung an den Staatsrath verwiesen. Chauffour beklagt sich, daß die Ersatzwahl im De partement des Oberrhein für Herrn Goldenberg ungesetzlich ver zögert werde. Der Minister Baroche erklärt, die Anzeige davon sei ihm zu spät zugekommen. Das Wahllollegium wird auf den HJ. Juni einberufen. Mauguin bemerkt, dem Minister sei die Verletzung des Gesetzes zur Gewohnheit geworden. Der Minist er

fordert Mauguin auf, dies zu beweisen. Mauguin betritt die

Tribüne, kann aber nicht zum Worte kommen. Nossl Pa rfait

unterstützt die Behauptung. Der Minister verletze Tag für Tag das Gesetz. So habe er gestern noch gesetzwidrig Boulé's Druckerei sperren lassen. Der Minister bemerkt: Bouls sei dreimal schon verurtheilt worden, daher sei die Regierung im Rechte. Pascal Duprat greift den Minister heftig an und sagt, derselbe habe aus Privathaß an Bouls eine persönliche Rache ausüben wollen

Baroche entgegnet, er antworte nicht auf Beleidigungen. Beleidi

gungen, wie diese, seien für einen Staatsmann nur ehrenvoll. Wenn

auch P. Duprat ihn nochmals beleidigte, so werde er den⸗ noch das Gesetz durchführen, so lange er Minister sci. Duprat habe ihm Jugend in der Politik vorgeworfen, jedenfalls sei er auch nicht viel älter. Er (Baroche) könne s sich aber nicht vorwerfen, jemals mit P. Duprat gegangen zu sein. Pascal, Duprat: „Ich bin eben derselbe, der ich damals war, als die Klubs in Paris stürmten. Die Wechselfälle der Revolution haben mich mitten in den! Ereignissen ergriffen. Noch bin ich derselbe, der ich damals war. Herr Baroche rühmt sich, die Gesetze der Republik auszu führen. Das ist wahr, nur führt er sie als, Royalist aus.“ Piscatory ist ganz erstaunt, daß der Minister überhaupt es der Mühe werth gefunden habe, zu antworten, Er sei von seinen Freunden, der Majorität, ermächtigt, zu erklären, daß sie das Be⸗ nehmen des Ministers vollkommen billligten. So lange er diese Fe⸗ stigkeit bewahren werde, sei ihm der Beistand der Majoritãt in der Versammlung gewiß. Er übernehme für sich und seine Freunde die feierliche Verpflichtung, die bedrohte öffentliche Ordnung aufrecht zu er⸗

Posten gewesen, er und seine Freunde

halten. Er sei am 15. Mai auf seinem Straßen stürzte.

würden wieder dort sein, wenn die Anarchie in die Dupont bemerkt, unter gewaltigem Lärmen der Majorität um Debatte, es habe der Minister das Gesetz verletzt, da Bei der dritten Verurtheilung Daher habe der Man provozire dadurch das Der Schluß der Debatte wird stürmisch ver

Die Aufregung ist so groß, daß die Siz⸗ zug auf eine halbe Stunde unterbrochen werden muß. Selbst dann kehren die Repräsentanten nur langsam in den Saal zurück, und in ven Gruppen wird heftig gesprochen. und mehrere andere Montagnards legen Petitionen gegen die Wahlre form nieder. An der Tagesordnung ist der Handelsvertrag zwischen ardinien. Einziger Artikel:

Schluß der Bouls Appellation eingelegt habe. von 1849 sei ihm die Geldstrafe erlassen worden. Minister das Gesetz jüdisch ausgelegt. Volk zum Aufstande.

langt und angenommen.

A. Thouret, Antony, Morellet

er Präsident ist ermäch

trag vom 1. Mai 1859 zu ratifiziren.“ FJ. J der östlichen De—⸗ Berryer beantragt

Frankreich und tigt, den Verlängerungs-Ver Bouvet macht einige Bemerkungen zu Gunsten Der Artikel wird angenommen. eine entsprechendere Redaction des gestern amendirt angenommenen Dieselbe wird angenommen. über das Gesammtbudget der Ausgabe für 1850 ab 185, dagegen 182. des Innern werden noch Morgen kommt das Ein Sitzung wird aufgehoben.

partements.

Hierauf wird 1 Stimmende 665; dafür Dem Minister

angenommen. ö. t bewilligt.

Fr. für Gefangenen-Trans nahme-Budget an die Reihe.

Die Hauptstadt ist gereizte, erwartungsvolle Stimmung hat Anlaß ist folgender: Agenten der Regierungsgewalt in der Druckerei

versiegelten alle seine Pressen und zeigten ihm ihm in Folge des Ge

einer großen Auf⸗ Line ängstliche

Gemüther bemächtigt.

den Befehl des Ministers Baroche an, von 1814 seine Gewerbebefugniß als Buchdrucker entzogen Buchdruckerei revolutionairsten Augenblicke war Republique, er periodischer Schriften sozialistischen Inhaltes. ziehung der Gewerbebefugniß ist diese T bedeutende Anzahl von u Peuple und wmtausend Exemplaren Denn bei der Verantwortlichkeit,

Mis aris 7 1 * . olidarisch zu tragen hat,

Flugschriften

Druckerei nun geschlossen itern brodlos geworden. welche täglich in vie sind nun faktisch suspen— welche der Drucker für jede namentlich in diesem Au Druckerei für eine sozialistische oder demo— Woche waren welchen Buchdrucker Druckkontrakten

licke unmöglich Druckschrift zu finden. die Assisen gekommen

eingegangenen

an, Bs Fg einige Progzesse

„Paris, 14. Mai Diesen Abend trug sich ir ö Durch Befehl des Herrn Baroche Tage wurde und bleibt der Gewerbeschein des Herrn der Republique, Voix du Peuple und Republique,

Thatsacheé zu.

aufgehoben. Estafette Uhr Abends, im Augenblicke, wo diese drei Journale gesetzt ein Polizei-Kommissar in unseren Werkstälten ein So entschädigt uns die rwüstung unserer Druckerei am 13. Juni 1849. Wir überlassen der öffentlichéin Meinung die Sorge, die über uns Genehmigen Sie u. s. Haupt-Redacteur der Republique, Voix du Peuple, A. Die Presse bemerkt hierzu: „Wir brin⸗ Was könnten wir außer noch sagen.

die Pressen unter Siegel legen.

Heschäftsführer umont, Geschäfts führer der Estafette. jese 3 Kommentar. Einrückung Buchdruckerei nicht mehr frei ist, hat die Presse aufge ·⸗ in Folge dessen dem Buchdrucker Bouls „Jedem Buchdrucker

zogen wurde

Uebertretung j uls war vier Male verurt

heute ganz verändert r Arbeitern und der sozialistischen Journale be rbei beunruhigende Gerüchte. und National

daß die Truppenverstär

gewöhnlich cirkuliren hi

werden sollen Verhaftungen

für Kavallerie⸗Manöve

Versammlung Wahlresorm

Hat 31 R. ö n . 12 Id nmmll . 1942 Rational-Versammlung nbringen

Wahlgesetz in der Deswegen herrscht eine peinliche P eine Nuhestörung f anderen Grund Beschlagnahme

Staats-Anwalt ließ petition, wegen P Tagen weggenommen worden war Beschlag belegen.

gestern in den demokratischen l Adjunkten der Moniteur

Lonstitution nicht unterzeichnet.

meldet übri Zten Bezirks, gleie Patrie berichtet, diese Petition unter Der Presse liegt

zer Präsident beide Adjunkten absetzt. gens, daß diese Adjunkten, wie der Maire des zeitig ihre Demission eingeschickt hätten ; ß alle Offiziere der Nationalgarde, welche zeichnet hatten, gleichzeitig abgesetzt wurden. heute folgende Petition zur Mitglieder der Nationalversammlung. Auftragnehmer das Recht des Auftraggebers

Unterzeichnung bei: Volksvertreter! vernichtet, vernichtet er

Den Ihnen vorgelegten Wahlgesetz⸗ hmen, auf welches sich das Sie aufgehört haben, Zähler-Majorität zu sein. Das Gesetz Der Haupt⸗

den Schluß daraus. Bedenken Sie: Entwurf annehmen, heißt, ein Gesetz annne Dekret Ihrer Auflösuug stützt, und erklären, daß die getreue Vertretung der Baroche ist der Antrag Redacteur der Press den ganzen gestrigen fassung seines Berichte

Rateau in veränderter E. v. Girardin.“ Leon Faucher brachte Abend und einen Theil der Nacht mit Ver— s über die Wahl⸗Reform zu. der Kommis

Derselbe wird sion, Freitag der Na—

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tional-Versammlung vorgelegt werden. Man ist noch ferner von der absoluten Masoritãt abgestanden, hat aber an dem Viertel der Waͤhler festgehalten. Die Regierung betreibt eine möglichst schnelle Entscheidung über das Gesetz, um den von allen Orten zu erwartenden Petitionen zuvorzukommen. Man will wissen, es sei dem Berge die Nachricht zugekommen, wenn er sich diefesmal nicht an die Spitze der Erhebung stelle, gelte es die Köpfe seiner Partei. Der Berg hat entweder noch keinen festen Entschluß gefaßt oder ihn doch sehr gut geheim zu halten gewußt. Als gewiß nimmt man jedoch an, daß sämmtliche Montagnards so⸗ fort ihre Entlassung geben, wenn das Wahlreform⸗Gesetz durch⸗ geht. In Folge des Gerüchts, daß Thiers und Montalem— bert als die ersten Opfer eines neuen Aufstandes bezeich⸗ net seien, läßt General Changarnier jetzt die Hotels bei⸗ der Repräsentanten in der Nacht von einem Detaschement Soldaten bewachen. Beim heutigen Postschluß, um 7 Uhr Abends, war es übrigens in Paris ganz ruhig. Der Drucker des Sidele hat den Druck der Boix du Peuple, République und Esta

fette nicht angenommen. Man glaubt, sie würden vielleicht in der Druckerei Blondeau's erscheinen. Im Siehe liest man: „Arti⸗ kel 12 des Gesetzes vom 21. Oktober 1814 sagt wohl, daß das Brevet jedem Buchhändler oder Buchdrucker entzogen werden könne, welcher wegen Gesetzes-Uebertretung verurtheilt worden. Dieser Artikel aber wurde bis 1836 lebhaft bestritten. Unter der Restau⸗ ration hat der Cassationshof diesen Artikel angewendet, derselbe Gerichtshof hat aber am 12. Februar 1836 auf Antrag Dupin'e, des jetzigen Präsidenten der National⸗Versammlung, denselben ver

worfen. Ein Gleiches that der Gerichtshof von Rouen unterm 6. Mai 1841. Will man heute noch über die Schranken der Juli

Monarchie hinausgehen?“ Der National erklärt die Maßregeln der Regierung für Provocationen, fordert aber das Voll zur Ruhe uf. Die Petition gegen die Wahlreform sindet fortwährend zahl

iche Unterschriften. Die Voix du Peuple wurde gestern in

Das Evänement meldet gerüchtweise, in Sédan seien Un⸗ ruhen ausgebrochen. Die Patrie enthält Folgendes: „Die Re gierung hat heute zwei telegraphische Depeschen erhalten, und zwar von General Castellane und vom Präfekten des SaGne⸗ und Loire Departements. Die Arbeitseinstellung dauert fort. Weder General, noch Präfekt sind an Ort und Stelle. Man konzentrirt die Trup pen, um den Aufstand zu ersticken. Die Regierung hat die Gewiß⸗ heit, daß die Insurrection von Creuzot sich an einen allgemeinen Plan knüpfe.“ An der Börse zirkulirte heute das Gerücht, Lyon fei in vollem Aufruhr, Autun mit Feuer und Schwert verheert, und in Creuzot habe der Aufstand gesiegt. Telegraphischen De— peschen zufolge, war aber gestern Abends Alles ruhig in Lyon und in Creuzot ebenfalls Alles beigelegt. Die dortige Nationalgarde wurde aufgelöst. Ein anderes Gerücht wollte wissen, der Präsident werde in Fontainebleau die Truppen der Alpen-Armee an sich zie hen und von dort Paris zu beherrschen suchen.

Granier de Cassagnac tritt als Haupt-Redacteur beim Dir Decembre ein.

Cunin-Gridaine, de la Rochette und de la Boulie haben einen Antrag eingereicht: Es möge sofort ein organisches Gesetz über Verantwortlichkeit der Minister und anderen Träger der Exekutiv⸗ gewalt verfaßt werden. Sie verlangen dafür die Dringlichkeit.

Einige Handwerker, darunter die Bäckergesellen, in Paris sol⸗ len die Arbelt einstellen wollen, nach Einigen sogar schon einge— stellt haben.

Bei Frau Herwegh war heute Haussuchung. Gleichzeitig er

dinister der auswärtigen Angelegenheiten.

Großbritanien und Irland. London, 15. Mai. Heute wurde der Geburtstag Ihrer Majestät der Königin durch Glockengeläute von allen Kirchen der Hauptstadt, Festflaggen und militairssche Paraden gefeiert. Abends geben die Minister große Bankette

Das Unterhaus hat gestern einen Antrag des Herrn Grantley Berkeley auf Untersuchung der Wirkungen der gegenwärtigen Ge setze über die Einfuhr ausländischen Getraides mit 298 gegen 184, also mit einer Majorität von 114 Stimmen verworfen.

Spanien. Madrid, 10. Mai. (Fr. B.) Die Verhand⸗ lungen liber den Abschluß eines Konkordats mit dem Papste sollen sehr bald beendigt sein. Es handelt sich hierbei für Spanien haupt sächlich um den Verkauf der Nationalgüter

In diesen Tagen treffen 6000 Mann Kavallerie hier ein, um vor Narvaez zu manoͤvriren

An der Börse wenig Geschäfte. Zproz. 31

wissenschaft und Kunst

t,

veranstaltet von Th. Pixis, im Konzert⸗Saale des

Königlichen Schauspielhauses (Den 17. Mai.)

Dag Konzert, welches der treffliche Violinspieler Herr Th. Pixis am Freitag im Schauspielhaus-Saale gab, erfreute sich eines für die vor gerückte Jahreszeit sehr zahlreichen Besuchs und gewährte nicht nur durch die Leistungen des Konzertgebers, sondern auch durch die übrigen gebotenen Gaben, lebhaftes Interesse. Herr Pixis ließ sich zuerst in der großen Wsdur- Sonate von Beethoven hören, die er mit Herrn G. Schu⸗— mann spielte. Der Letztere gehört zu den tüchtigsten Pianisten Berlins, so daß die schwierige Aufgabe von den beiden sich ebenbürtigen Künstlern in hohem Grade anerkennungswerth gelöst wurde und in schönster Uebereinstim⸗ mung zu Gehör kam. Der Vortrag des Meisterwerks erregte durch die Schönheit der Composition nicht minder, als durch entsprechende Auffassung und Aussüh⸗ rung in feinster Schattirung die allgemeinste Theilnahme der Hörer. In seiner eigentlichen Sphäre, als Virtuos, zeigte sich der Konzertgeber zunächst in einer von ihm selbst zusammengestellten Fantasie über Thema's aus „Er—= nani“ von Verdi, ein effektvolles und dankbares Musikstück, das Herrn Pixis die Eigenthümlichkeiten seines geschmackvollen, eleganten Violinspiels in's hellste Licht zu stellen, ausreichende Gelegenheit verschaffte. Die un- gemeine Sicherheit, mit welcher er die schwierigsten Passagen überwand, der anziehende Vortrag der Kantilene und der schöne Ton, den er auf sei⸗ nem Instrumente zu entfalten weiß, erwarben ihm hier mit Recht den wärmsten Beifall. Auch zwei kleinere Salonstücke, eine Melodie vom Lord Westmoreland und das Lied „Komm!“ von Meyerbeer, für Violine arrangirt, so wie das zum Schluß des Konzerts vorgetragene amerstanische Volkslied: „anke, deedle.* von Vieurte mps bearbeitet), sörderten die charakteristischen Eigen schaften seiner Virtuosität in glänzender Weise zu Tage und sanden die un= getheilteste Anerkennung der Versammlung. Herr Pix is hal sich durch sein hiesiges Auftreten einen Ruf als Violinspieler gegründet, der sicherlich von hebeütendem Einfluß für ihn sein wird. Talenibegabt und anspruchslos,

wie er ist, dürfte ihm nach so ehrenvollen Ersolgen in unserer kunstsinnigen Residenz eine freundliche Aufnahme nirgends fehlen.

Außer Herrn Schumann, der später auch zwei anmuthig erfundene Salonstücke eigener Composition, ein Impromptü und eine Mazurka bei⸗ fällig über die Tasten gleiten ließ, unterstützten noch das Fonzert die ; Herrenburger⸗Tuczek, Glögl und Flies-Ehnes durch Gesang—

r . le Sängerin, im Besitze einer äußerst umfangreichen Stimme und großer Kunstfertigkeit, erfreute die Hörer durch glanzvolle Ausführung zweier Arien von Halesy und Bexiot. Leichtigkeit und Rundung ihrer Koloratur, so wie ihr liebliches, flöten artiges mezza voce, beanspruchen als charakteristisch hervortretende Vorzüge ihres Gesanges besendere Anerkennung und erwarben ihr den wohlverdientesten Frau Herrenburger-Tucze k sang eine italienische Arie mit Geschmack und Fertigkeit, außerdem mit Fräulein Glögl zwei Duette von Mendelsohn, in welchen die letztgenannte, uns unbekannte Sängerin recht anerkennungswerth mitwirkte. Stimme und deren Ausbildung abzugeben, reichte die Leistung jedoch nicht aus, so daß wir ein solches für die Folge versparen müssen.

Die letztgenannte geschätzte

entschiedenes

Musikalisch es. Die Preiscomposition „Eine Nacht auf dem Meere“ von Wilhelm Tschinch (in Liegnitz) ist von den Herren Bote und Boch allhier angekauft worden und wird demnächst in deren Verlage erscheinen.

Eisenbahn⸗Verkehr. Versammlung des Vereins für Eisenbahnkunde am 14. Mai

Drucksachen ihm der Versammlung

Nach Vorlegung durch den Vorsitzenden theilte Herr diesem Behuf eingegangene Aufsätze des Herrn uckau über Manometer und über Eisenbahn⸗-Achsen mit. letzteren Aufsatz knüpfte der Vortragende noch Bemerkungen über die neuerlich in der Borsigschen Fabrik hierselbst und kürzlich auch auf der Hermannshütte zu Hörde vorgenommenen verschiedenen Arten stählerner und eiserner Eisenbahn-Achsen. Brix berichtete über die neusten Nummern der Zeitschrift des öster— Herr Grüson sprach über das Ab schsen und das Aufpressen der Räder hen an den Achshälsen

eingegangener

Versuche mit

reichischen Ingenieur⸗Vereins. drehen der Hälse an den Eisenbahn⸗ an denselben,

das scharfe Eindre als eine wesentliche Veranlassung der Achsbrüche bezeichnete. Hartmann theilte einige Bemerkungen ü änderungen in der Textur des Eisens mit, rungen hervorgebracht werden, wie solches bei der fetten Beschlägen u. s. w. beobachtet worden ist.

deutete hierbei auf die Vorzüge hin, welche der Beziehung darzubieten scheint, wor Anwendung

ber die allmäligen Ver— welche durch Erschütte Artillerie an Laf⸗ Herr Hartmann tahl in dieser tan sich eine kurze Diskussion über oder ungehärteten machte Mittheilung von der seitens des endung eines Baubeamten und welche beim

Ministers angeordneten S tines Mechanikers nach Angers, Einsturz der dortigen Hängebrücke

um die Verhältnisse, obgewaltet, näher kennen zu

Sächsisch-Schlesische Eisenbahn Frequenz und Einnahme im Monat April 1850.

Für 34,942 Personen 15,548 Rthlr. 25 Sgr

113,184 Rthlr.

Königliche Schauspiele. Opernhause.

. . Mit aufgehobenem Oper in 5 Akten,

Der Prophet. zösiscUhen des Eugene Scribe, Musik von Meyerbeer.

Abonnement:

Ballet vom Königlichen Zwischen dem ersten und zweiten Akte fällt der Vorhang Frau Viardot

alletmeister Ho⸗

Tichatscheck: Anfang 6 Uhr. dieser Vorstellung sind nur noch Billets zu den Prosce niums⸗Logen des zweiten Ranges, dem Parterre, dem Amphitheater nnd den Fremdenlogen zu haben. Im Schauspielhause.

Garcia: Fides.)

Mit aufgehobenem Abonnement Komödie der Irrungen, Lustspiel in 3 Akten, von die Bühne eingerichtet von E. und die Müllerin, historisches Lustspiel in Akt, von F. Anfang halb

8 hakesp ear für von Holtey. f 2

Opernhause. Abonnement: Dorf und Stadt, Schauspie Auerbachschen von Charl. Birch-Pfeiffer.

Opernhause, als:

aufgehobenem

n 2 Abth. und

Professorin“, Schauspiel⸗Preise im 10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 büne und zweiter Rang 20 Sgr. Amphitheater

. æceninm Prosee nium

Logen⸗Billet

ute Sonntag,

im Nichtfalle s dann anderweit

Abonnement: Der Billet ⸗-Verkauf

Rönigsstädtisches Theater Ein Prophet, am Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Gruppirungen Akten, von Gustav Räder.

ie neuen Maschine Gegend mit Windmühlen; im

Sujets), in Decorationen im ersten Akte: rer innere Vorhof eines indischen Tempel dritten Akte:

St. Petersburg Newa ꝛc., sind vom Maschinenmeister und Decorationsmaler Herrn

Montag, 20. Mai. Johannes Leiden

Dienstag, 21. Mai. Ein Prophet, erstenmale: Lustspiel in 3 Akten, nach de Vailly, Hierauf (neu einstudirt): Die Wiener in Berlin. Liederposse in 1 Akt, von K. von Holtei.

von Guttmann.