habe, er sei noch Freihändler, habe er nicht für das gegenwärtig herrschende System halber Maßregeln gekämpft, sondern für eine Gesetzgebung, welche geeignet sei, der einheimischen Industrie die Mittel zur Konkr tenz mit dem Auslande zu bieten. Wie die Sachen ständen, sei hingegen der englische Grundbesitz durch un⸗ billige Lasten gedrückt. Man habe die Pächter durch falsche Vor- spiegelungen von reichem Ertrage, besserer Bezahlung und allge⸗ meiner Zunahme des Thätigkeitsbetriebes hintergangen, und jetzt, wo diese Erwartungen getäuscht worden seien, szottz man über sie als über Narren und Feiglinge. Jene Volksklasse sei jerochs i thätig und werde nicht eher ruhen, als kis sie in geeigneter . im Parlament vertreten fei. Der Verlust an Kapital, e , Pächter durch die Freihandels-Politit. erlitten, lasse sich auf zun. Pfund Sterling veranschlagen. Es sei Zeit, daß einem so . uschen Experimente ein Ende gemacht werde, und wenn ö. Regie rung nicht im Stande sei, dutch Sparsamkeit oder durch . des Bodens von den ihm eigenthümlichen Lasten den J ichtern die Konkurrenz mit andern Nationen möglich zu machen, so sei es Pflicht der Regierung, dieses Ziel dadurch zu erstreben, . sie der einheimischen Industrie hinreichenden Schuß, gewähre. 6 hib ald Hastie bekämpft den Antrag, den Berkeley, seiner Ansicht nach, nichl in genügender Weise begründet hat, indem seine Rede zwar viele allgemeine Behauptungen, aber wenig genaue Data enthalten habe, Wenn der Fall vorkomme, daß drei Jahre hinter einander vie Kornpreise niedriger seien, als unter dem alten Gesetze, und wenn die Ackerbauer dadurch ruinirt würden, so habe er nichts ge— gen ein Comité zur Erörterung der vorliegenden Frage. Schwan— kungen der Preise seien immer da gewesen und würden immer da sein, und zwar unter allen denkbaren Verhältnissen. Wenn man aber die Pächter sich selbst überlasse, so werde sich bei ihnen bald derselbe energische Geist, wie bei anderen Volksklassen in England, zeigen und zuletzt ihre Verluste wieder einbringen. Oberst Sib— thorp unterstützt den Antrag; es ist seine Ueberzeugung, daß ohne eine Auflösung des Parlaments keine Aussicht für die arbeitenden Klassen vorhanden sei, ihre Lage zu verbessern. Mitchell be hauptet, die Aufhebung der Korngesetze habe es der gesammten Arbeiterklasse möglich gemacht, ein Drittel Korn mehr zu konsumi⸗ ren, als früher. Selbst die Lage der Pächter sei besser mit Weizen zu 15 She, als während des alten Systems mit Weizen zu 60 Sh. Sand ars stellt es als einen sehr bedenklichen Umstand dar, daß eine schlechte Aerndte England in die Lage bringen könne, von frem⸗ den Ländern abhängig zu werden. J. Wil son giebt zu, daß in diesem Augenblick kein allgemeiner Wohlstand im Lande herrsche; doch sei zwischen der jetzigen Noth und der früheren der Unterschied, daß sse früher hauptsaächlich die arbeitenden Klassen betroffen habe, wäh⸗ rend sie sich jetzs mehr auf den Mittelstand beschränke. Entschieden müsse die Frage werden nach dem Einflusse, den sie auf die arbeitenden Klassen ausübe, und es lasse sich beweisen, daß gerade unter diesen die Armuth sehr abgenommen habe. Uebrigens würde es höchst unbillig und unweise sein, wenn das Haus erklärte, es sehe die bis herigen großen Erfahrungen als entscheidend für die Wirkungen der Frelhandels- Politik an. Nachdem Herries für den Antrag ge sprochen, nimmt der Kanzler der Schatzkammer das Wort. Er erklärt seine Freude darüber, daß der Antrag gestellt worden sei, da derselbe Gelegenheit gebe, an einem anderen Orte ange brachte Behauptungen hier einer Prüfung zu unterwerfen. Ein edler Lord im Oberhause habe die Fahne des Schutz-Systems ent— faltet, und obgleich Disraeli sich gehütet habe, im Hause der Ge⸗ meinen sich dieses Ausdruckes zu bedienen, so habe Herries doch offen erklärt, es handle sich bei dem Antrage nicht um eine Unter— suchung, sondern um einen festen Zoll von 8 Sh. auf fremdes Korn. Die Freihanvels⸗-Politik sei kein Experiment; ihr einziger Zweck sei, der großen Masse des Volkes zu einem mäßigen Preise Nahrung zu sichern. Die Regierung sei entschlossen, an jenem Prinzip fest zuhalten, und er glaube nicht, daß die Nation, wenn man an sie appellire, eine Anzahl von Leuten erwählen werde, deren offen ge⸗ standene Absicht es sei, den Preis des Getraides, welches die arbei⸗ tende Bevölkerung bezahlen müsse, höher herauf zu treiben. Sir Charles Wood weist hierauf nach, daß die niedrigen Kornpreise nicht allein durch die Einfuhr ausländischen Getraides verursacht sind. Er giebt zu, daß Elend im Lande herrsche, leugnet aber die Allgemeinheit desselben und beweist durch Verlesung amtlicher Be richte, daß die Zahl der Armen in England und Irland, so wie die Zahl der Verbrechen, bedeutend abgenommen hat. Auch der gedeihliche Zustand der Staats-⸗Einkünfte, welche beständig im Zunehmen begriffen seien, sei ein Kriterium der Wohlhabenheit des Landes, so wie die steigende Ausfuhr darthue, daß die Masse des Volkes mehr und mehr beschäftigt sei. Disraeli erklärt, der Antrag sei ihm etwas unerwartet gekommen. Vor nicht vier Jahren sei derselbe Antrag gestellt worden, und damals habe er den Zweck gehabt, die Aufhe bung der Korngesetze zu bewirken. Damals habe er (Disraeli) mit der Majorität gestimmt, auf der Liste der Majorität habe der Name G. Berkeley's gestanden. Nun trete dieser nach einer vierjährigen Erfahrung mit demselben Antrage auf, allein im ganz entgegen
Sb
gesetzten Sinne. ! . linterstützer des Antrages; würde jenen Schritt ergriffen haben,
hätten sie nicht gewußt, daß sowohl England wie Irland sich in
einem Zustande großer Noth. befände. Der Antrag sei nicht der Art, daß er (Disraeli) dazu gerathen haben würde, indem derselbe
as Haus auffordere, sich mit den Interessen nur einer Klasse zu
beschäftigen. Disraeli erklärt hierauf, wie er den Ausdruck Pro⸗ tection auffasse. Die Gesetzgebung von 1846 sei nicht, wie man vielfach annehme, die Vollendung der Gesetzgebung von 1842, son⸗ dern vielmehr der Anfang einer neuen Arg. Die Gesetzgebung von 1842 sei auf den Grundsatz basirt gewesen, daß der englische Markt allen Theilen der Welt offen stehen solle, welche ihre Märkte den Engländern öffnen würden. Die Gesetzgebung von 1846 hin— gegen habe die freie Einfuhr aus fremden Ländern gestattet, welche England mit einem feindseligen Tarif entgegen getreten seien, und eine solche Politik beeinträchtige die Rechte und die Interessen der englischen Arbeiter. In Bezug auf das Getraide jedoch befinde man sich in einem eigenthümlichen Ausnahmefalle. Entweder müsse der Vebauer des Bodens von dem ihm eigenthümlichen Lasten be⸗ freit werden oder ein Aequivalent in der Gestalt eines entsprechenden Zolles erhalten. Durch eine einsichts volle Regelung der von Frem⸗ den entrichteten Zollgebühren würde man im Stande gewesen sein, die Accise oder die inländischen Gebühren aufzuheben. Schließlich verwahrt Disracli sich dagegen, als werde er bei der gegenwärti⸗ gen Diskussion irgendwie von Partei-Absichten geleitet. Er sei der Ansicht, daß der Antrag zum Wohle des Landes beitragen werde, und deshalb gebe er seine Stimme für denselben ab. Cobden behauptet, der Gruündsatz der Gegenseitigkeit, welchen Disraeli als einen wefentlichen Bestandtheil der Gesetzgebung von 1842 ansehe, sei seit 1823 nicht mehr festgehalten worden. Disrgeli scheine über den Sinn des Wortes „Protection“ anderer Ansicht zu sein, als Herries. Denn während dieser es ausgesprochen habe, daß es für Manufakturisten keine Protection geben könne, rüge Disraeli ge rade an dem Antrage, daß er nicht Protection für alle Klassen umfasse, und suche auf diesen Grund hin den Landbesitz von der Besteuerung auszunehmen. Ueber einen solchen Vorschlag würden die Manufafturisten lachen. Die Diskussion über die Kornpreise sei eine bloße Zeitvergeudung gewesen; es gelte ihm gleich, wie hoch oder wie niedrig das Getraihe im Preise stehe, wenn es nur seinen natürlichen Preis habe. Wenn der Pauperismus im Lande sich vermindert, wenn das Verbrechen abgenommen habe, wenn Han⸗
bel und Revenuen in einem gedeihlichen Zustande seien, wenn Gold in die Bank ströme, wie könne man dann sagen, daß die Freihan⸗ dels-Politik gescheitert sei? Hierau spricht Cobden weitläufig über
die wahrscheinlichen Folgen einer Auflösung des Parlaments und wirft den Schutzzöllnern die Herausforderung hin, eine Berufung an das Volk zu versuchen. Nachdem noch Newdegate und Oberst Dunne im Sinne der Schutzzöllner gesprochen haben und Berkeley seine Erwiederungs-Rede gehalten hat, wird zur Ab- stimmung geschritten und der Antrag (wie schon erwähnt) mit
29s gegen 184 Stimmen verworsin.
Unterhaus. Sitzung vom 16. Mai. Herr Hume fragte, ob die griechische Frage definitiv gelöst sei. Lord Palmerston erhob sich und antwortete: „Alle Feindseligkeiten zwischen England und Griechenland sind beendigt, und es ist keine Aussicht auf deren Wiederbeginn. Was endlich das Vernehmen Frankreichs und Eng⸗ sands betrifft, so hätte allerdings die französische Regierung ge⸗ wünscht, daß die Angelegenheit durch Dazwischenkunft des französi⸗ schen Unterhändlers geregelt würde, die Umstände haben dies aber nicht zugelassen. Man weiß, daß der französische Gesandte gestern nach Paris abgereist ist, um in näherer Beziehung zu seiner Re⸗ gierung zu stehen, Ich rechne aber zuversichtlich darauf, daß dieses die freundschastlichen Beziehungen beider Länder nicht stören werde.“ (Im Oberhause legte Lord Brougham besonderes Gewicht dar⸗ auf, daß die Abreise des französischen Gesandten am Geburtstage der Königin erfolgt sei. Lord Lansdowne gab eine ähnliche Antwort wie Lord Palmerston.)
London, 17. Mai. In direktem Widerspruche mit der An⸗ gabe eines pariser Journals behauptet der Globe, Lord Palmer⸗ ston und Drouyn de Lhuys seien bei Abfassung des Vertrages in Betreff der griechischen Angelegenheit dahin übereingekommen, daß der Vertrag, im Falle er erst in Athen eintreffe, nachdem dort schon ein Vergleich abgeschlossen sei, als null und nichtig betrachtet wer⸗ den soll.
Der Globe enthält wiederum einen Artikel zu Gunsten der deutschen Union und gegen die Bildung eines das gesammte Oester reich und Deutschland umfassenden mitkel⸗europäischen Reiches.
Belgien. Brüssel, 18. Mai. Der Moniteur ver⸗ öffentlicht das vom 5. Mai datirte Gesetz wegen Errichtung einer National-Bank, deren Sitz Brüssel ist und welche in den Haupt— orten der Provinz, oder wo sonst das Bedürfniß sich herausstellt, Comtoirs errichten wird. Die Dauer der Bank ist auf 25 Jahre
Weder der Antragsteller, noch Oberst Dunne (der
und das Kapital der Bank⸗Gesellschaft auf 25 Millionen Fr. fest⸗ gie die durch 25, 006 Actien von je 1000 Fr., auf Namen oder Inhaber lautend, repräsentirt werden sollen. Die Bank beginnt ihre Geschäfte, sobald drei Fünftel des Betrages jeder Actie, also im Ganzen 15 Millionen, eingezahlt sein werden.
Italien. Turin, 13. Mal. (Fr. B.) Appellationsrath Girivali, welcher sich weigerte, im Prozesse des Erzbischofs zu fun— giren, ist seiner Stelle entsetzt worden.
Spanien. Madrid, 11. Mai. (Fr. B. Des Königs Vater ist gestern hier angekommen. Er wird heute Abends die Köͤ⸗ nigin besuchen. Am 13ten, dem Geburtstage des Königs, ist gro ßer Handkuß bei der Königin Mutter. ] ;
Zproz. 313.
Madrid, 12. Mai. gereist.
Bei Saragossa flog ein großes Pulver-Magazin in die Luft.
Zproz. 313.
(Fr. B.) Der König ist nach Aranjn
Eisenbahn⸗Verkehr.
Personen⸗-Frequenz der Mag deburg⸗Leipziger Eisenbahn.
Bis inkl. 27. April c. wurden befördert -;. 197,384 Personen. Vom 28. April bis inkl. 11. Mai C. inkl. 2860 Personen aus dem Zwischenverkehr == 32,813 n
in Summa 230, 197 Perfoncñ.
siönigliche Schauspiele. Dienstag, 21. Mai. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Armide. Große heroische Oper in 5 Abth. Musik vom Ritter Gluck. Ballets von Hoguet. Anfang 6 Uhr.
Preise der Plätze: Ein Billet zu den Logen des Prosceniums zweiten Ranges 2 Rthlr.; zum Parquet und zur Tribüne 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen Tes zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr.; zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr.; zum Amphitheater 10 Sgr.
. Verkauf von Billets zu dem ersten Range findet bei die ser Oper nicht statt, weshalb auch den Abonnenten die Billets zu den Plätzen dieses Ranges nicht überwiesen werden konnten. Mittwoch, 22. Mai. Im Opernhause. 58ste Abonnements⸗ Vorstellung: Ouvertüre. Hüerauf: Duett und Arie aus dem 4ten Akt der BSper: Die Jüdin, im Kostüm vorgetragen von den Herren Tichatscheck und Bötticher. Dann: Paul und Virginie, pantomi⸗ misches Ballet in 1 Akt, nach Gardel, von Hoguet. Musik kompo— nirt und arrangirt von Gährich. Zum Schluß: Der te Akt der Oper: Robert der Teufel. (Herr Tichatscheck: Robert.) Anfang halb 7 Uhr. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang J Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, drltter Rang und Balkon daselbst 25 Sgr. Amphitheater 109 Sgr. .
Königsstädtisches Theater.
Ein Prophet, oder: Johannes deiden
Dienstag, 21. Mai. und Freuden. Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Tänzen und Gruppirungen (mit theilweiser Benutzung eines älteren Sujets), in 3 Akten, von Gustav Räder. Die neuen Maschinerieen and FDecorationen im ersten Akte: Gegend mit Windmühlen; im zweiten Akte: der innere Vorhof eines indischen Tempels mit der Seiten ansicht des Palastes; im dritten Akte: Explosion- und Einsturz— Pavillon, Ansicht von St. Petersburg mit der Eisfläche der Newa ꝛc, sind vom Maschincnmeister und Decorationsmaler Herrn Köhn.
Mittwoch, 22. Mai. Zum erstenmale; Eine Rente, oder: Wucherer und Lebemann. Lustspiel in 3 Akten, nach de Vailly, von Guttmann. Hierauf (neu einstudirt): Die Wiener in Berlin, Liederposse in 1 Akt, von K. von Holtei.
— ᷣ—
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Auswärtige Börsen.
Breslau, 18. Mai. Holländ. u. Kaiserl. Dufaten Mz. Glz, Frledrichsd' or 113. Br. Louisd'or 112 Br. Poln. Papiergeld Ib. Gld. Desterr. Banknoten 85! — * bez. Staatsschuld scheine 85; Br. Sechandlungs-Prämienscheine a 50 Rthlr. 103 Br. Pos. Pfandbriefe proz. 100 Br., do. ZY proz. S9 M Br. Schlesscht vo, Zöproß. 5 Br., do. Lit, b. Ipros.(M ä, Br. do. proz. 23 Dr. Preuß. Bankantheil-Scheine 94 Gld. IId Polt, Pfanhöt, alte proz. 6tz ld. z o. nent ät 95 Hd., do. Partilloose ? z' Fi. 1227 Gld., do. à S6 Ji. S0? Br., do. Bank⸗Certif. 2 200 JI. 17310 Br. Russisch⸗ VPoln, Schatz⸗Obligationen 2 4 pCt. 79 Br. ö . Oberschlesische litt. Ar 104 Br., do. Litt. B. Marke K Schwein, Frelb. 68 bez. Niederschlesisch bez Yst dit 5r. do/ Prioritäts 1035 Gld.s do. Ser. III. 102
Rhein. (Köln- Mind.) 94 Br. Neisse-Brieg 36 Br.
Kr k * he R 8 7* 5 . . e fn G wle iche 677 Br., 67 Gld. Friedrich-Wilhelms—⸗
We = Austewam ? M. , Hel- E ontse.
Hamburg a vista 151 Br.
3 . 2 m. 1507 Br.
n e. 1Pfd. St. 3 M. 6. 265 Br erlin 2 visa 1063 Br . . do. do. 2 M. Hr Gs
Paris 2 M. sI Br. **
Wien, 1 4ppro. 85, 4 ö Met. S proz. M23, 4, 3. A4proz. 718—- 72 5rd dich; e ch, Löst, ö. Wnieihe 3a: H= 173. Manns, , e deb tn, Hösl digg ig —=ät.
I d., Pesth ok — . Bank- Ackien 106565 1066 ö
K. Gold 126 7, Silber 119 zu haben ⸗
. Wech sele Course. Amsterdam 1655 Glv.
Augsburg 120 Br. u. Gld. Frankfurt 1193 Br., 1193 Gld. Hamburg 1767 Br. London 12.4 Br. u. Gld. Paris 142 Br., 1415 Gld. Fonds fest. Bank- Actien höher. ausgeboten, schlossen zur Notiz fester.
Fremde Valuten anfangs
Frankfurt a. M., 18. Mai. Die Börse war heute flau gestimmt. In Folge des Rückganges der pariser Rentencourse hielten sich die meisten Gattungen der Fonds und Actien zu mehr oder minder billigeren Coursen als gestern angeboten. Der Umsatz war im Allgemeinen höchst unbedeutend. .
Desterr. proz. Mttall. 765 Br., 76 Gld. Bank⸗Actien 1038 Br., 10632 Gld. Baden Partial⸗-Loose a 50 Fl. v. J. 1840 513 Br, ir Gid., vv. 2 36 Fi. v. J. 131 zi Dr l eGld. Hessen Partial-Loose a 40 Rtihlr. preuß. 324 Br., 32 Gld. Sard. Loose a 36 Fr. bli Gebr. Bethmann 313 Br., 31 Gld. Darm⸗ stadt Partial ⸗Loose 2 50 Fl. 725 Br., 72 Gld., do. 25 Fl. 26 Br., 257 Gld. Spanien 3proz— inländ. 30 Br., 295 Gld. Poln. 300 Fl. - Loose 124 Br., do. Obligation à 500] Fl. 805 Br., S0 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 10 Br., 395 Gld. Bex⸗ bacher 79 Br., 79 Gld. Köln-⸗Minden 91 Br., 933 Gld.
Paris, 17. Mai. 3Zproz. 54. 45. 5proz. 8. 45. Nordbahn 405, 406. 25. Gold al Marco 222 23. Dukat. 11. 95 a 12. Nach der Börse. 5proz. 87. 25 pr. ult. Wechsel⸗Course.
Amsterd. 2104.
Hamb. 186.
Berlin 365.
London 265. 573.
Frankf. 2103.
Peter sb. 3973.
Die Rente schien anfangs der Börse weichend, doch erholte sie sich später wieder.
London, 17. Mai. 3proz. Cons. p, E. 95, l, „a. 3. ö JJ Int. 56, 5653. jproz. S6, 85 JJ Mex. 303, 4. Peru 755, 3.
Conf. sind durch ungünstige Gerüchte ziemlich bedeutend ge— wichen.
Fremde Fonds flau.
7 Uhr. Cons. p. C. und a. 3. 95, 4.
Amsterdam, 17. Mai. Holl. Fonds waren heute wenig oder gar nicht verändert. Von fremben Effekten waren Span, Port., Oesterr. und Franz. im Allgemeinen etwas flauer, und war in keiner Gattung meldenswerther Umsatz. In Peru war der Handel wiederum sehr lebhaft; in Mex. war ebenfalls viel Umsatz uͤnd dieselben Y pCt, höher. =
Holl. Int. 553, 5. proz, neue 655. Span. Ard. 123. Gr. Piecen 13. Russen, proz. 865. Oest. Met. proz. 745, 6. Mex. 283, 28. Peru k
Telegraphische Notizen. Paris, 18. Mai. 5proz. 87. 55. 3proz. 54. 60.
Amsterdam, 18. Mai. Int. *. Span. 2937. Met proz. 731, 25proz. 39, 5proz. neue S0. 4proz. Russ. Hope Sb?
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckere⸗ Beilage
M 137.
. 1 *
Beilage zum Preußischen Staats-Anz
S6b5
Ty heltk Dentschland.
Zachsen. Dresden. Kammer⸗-Verhandlungen,
Lübeck. Lübeck. Verhandlungen des Bürger-A1usschusses.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Verhandlungen der gesetzgebenden Ver⸗ sammlung. Oesterreichischer Kongreß.
Wissenschaft und Kunst.
Geistliches Konzert in der Nikolai-Kirche.
Eisenbahn⸗Verkehr. Auswärtige Börsen. Markt⸗Berichte.
Nichtamtlicher Theil.
i * Sent schland
Sachsen. Dresden, 16. Mai. (D. A. Z.) In der zwei⸗ ten Kammer hat heute die Berathung des Berichts des zur Begut⸗ achtung des Berggesetzes niedergesetzten außerordentlichen Ausschus⸗ ses begonnen. In der allgemeinen Debatte wurde der von dem verstorbenen Bergrath Bauer verfaßte Entwurf von mehreren Sei ten als vortrefflich mit Freuden begrüßt und dem Finanz⸗Ministe⸗ rium dasür die verdiente Anerkennung ausgesprochen. Der Ent⸗ wurf stellt sich die Aufgabe, unter Festhaltung des Prinzips der Berg-Regalität die Freierklärung des Bergbauls oder mit anderen Worten: Gewährung größerer Freiheit in Vereinigung mit Sicher— stellung des Gewerbestandes anzubahnen. Nach dem uͤrtheile Sach⸗ verständiger ist diese Aufgabe in dem Entwurfe in befriedigender Weise gelöst worden. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den bisherigen und den künftigen bergrechtlichen Verhälinissen beziehen sich unter Anderem auf die Form und den Umfang des Bergwerks⸗ Eigenthums. Der Einfluß des Staats auf den Bergbaubetrieb ist reLuzirt. Den Gewerken ist ferner ein größerer Einfluß bei der Benutzung ihres Bergwerk-Eigenthums gestattet worden. Das Expropriationsrecht ist im Geiste der Verfassungs-Urkunde in die rechten Schranken gewiesen worden. Rücksichtlich der vollen Ent⸗ schädigung hat man feste Bestimmungen getroffen. Die Verhält- nisse der Stöllner und Fundgrübner sind nach Grundsätzen der Ge— rechtigkeit und Billigkeit regulirt. Ganz neu sind alsdann die Be⸗ stimmungen über die Benutzung der selbst erschrotenen und nicht erschrotenen Wasser. Das bis jetzt fehlende Wasserrecht hat zu vie⸗ len Streitigkeiten Anlaß gegeben. Unter Aufhebung mehrerer von dem allgemeinen Civilrechte abweichender Normen ist den allgemei⸗ nen eivilrechtlichen Grundsätzen über Eigenthum und den Voꝛschrif⸗ ten über das Hypothekenwesen, so wie über Führung der Grund⸗ und Hypothekenbücher, Anwendung verschafft worden. Wie auch jetzt
schon den Gewerken nachgelgssen war, zu Wahrung ihrer Gerecht—
same sich einen besonderen Ausschuß zu wählen, so sind in dem vor—
1
liegenden Gesetz Entwurfe die Rechtsverhältnisse der Gewerlschaften, insonderheit bezüglich ihrer Vertretung, in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen einer Actien⸗-Gesellschaft geregelt worden.
Die Interessen sämmtlicher Bergwerkseigenthümer sollen künf⸗ tig durch Revierausschüsse wahrgenommen werden. Durch mehrere Bestimmungen des Gesetzentwurfs ist namentlich auch für Aufrecht⸗ erhaltung der seitherigen verfassungsmäßigen Einrichtungen, welche den Bergarbeitern einen gleichmäßigen sicheren Verdienst und Schutz gegen Nahrungssorgen und Verarmung gewähren, unter Anerken⸗ nung ihrer wohlthätigen Folgen Sorge getragen, diese Fürsorge aber auch mit den Bestimmungen, welche den Bergwerkseigenthü⸗ mern die eigene freie Verwaltung ihres Eigenthums überlassen, in Einklang zu bringen gesucht worden, Außerdem zeichnet sich die neue Berggesetzgebung durch mehrfache andere neue Institionen und Verbesserung' der Bergwerksverfassung vortheilhaft aus. Dahin gehört B.: 4) die Aufhebung des Erbfuxes, b) die Beschrän⸗ kung des Expropriationsrechts des Bergbaues bei Collisionen zwi⸗ schen Bergwerks- und Dberflächen-Anlagen im Interesse des Be⸗ sitzers von Wohn⸗, Wirthschafts⸗ und Fabrikgebäuden, so wie zum Schutze der zu öffentlichen Zwecken bestimmten Grundstücke, c) die Einführung von Schiedsgerichten, d) das Altersvorrecht beim Mu— then, e) die Freigebung des Haushalts der Gruben für die Eigen thümer und die Beschränkung des ge- und verbietenden Einflusses der Behörden, h die selbstständige Anstellung der Schichtmeister und Steiger durch die Grubeneigenthümer, 8) die Aufhebung der Va sallengerechtsame, h) die in Aussicht gestellte Ausweisung der Hüt⸗ ten aus dem Bergressort. ö
Was endlich die Abgaben betrifft, welche der Staat vom Pri vatbergbau erheben wird, so sollen künftig, gegen Wegfall der seit herigen Bergwerksabgaben, folgende Abgaben von den Grubeneigen⸗ hümern entrichtet werden: a) eine Grubenfeldsteuer als eine Be⸗ zeigungsabgabe für das vom Staate an die Bergbauunternehmer überlassene Bergwerkseigenthum soll ag) wenn das Grubenfeld auf
eig er.
Dienstag d. 21. Mai.
Weise über den Entwurf aus. Die spezielle Debatte wird morgen
beginnen.
Dres den, 17. Mai. (D. A. 3.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer befand sich unter den Registranden⸗Eingängen ein Antrag des Abgeordneten Biedermann und elf anderer Kam⸗ mermitglieder auf Erlassung einer Vorstellung an den König wegen zu beschleunigender Vorlage der bei Eröffnung des Landtags in Aussicht gestellten und noch rückständigen Gesetz⸗ Entwürfe. In der ersten Sitzung nach den Pfingstferlen wird Bie dermann die Erlaub⸗ niß erhalten, seinen Antrag zu begründen. Im Gegensatze zu die sem Antrage gab hierauf der Präsident eine ausführliche Uebersicht über den Stand der Geschäfte in der Kammer und die seitherige Thätigkeit der Ausschüsse, um, wie er sagte, unliebsamen, von einer gewissen Seite her lautgewordenen Urtheilen über die Kammer zu begegnen.
Alsdann wurde in der Berathung des Berggesetzes fortgefah— ren; der Abschnitt J. „Von den Gegenständen des Regalbergbaues und' dem Rechte zu deren Verleihung und Gewinnung“ und Ab schnitt II. „Von dem Bergwerkseigenthum überhaupt“, im Ganzen 32 Paragraphen, fanden heute ihre Erledigung. An der Spitze des Entwurfs (8. L. steht das Prinzip der Regalität des Berg⸗ baues, welches jedoch auf metallische Mineralien eingeschränkt wor den ist. Das Recht zur Gewinnung derselben kann nur auf Grund einer vom Staate ertheilten Verleihung erworben und blos unter Aufsicht des Staats ausgeübt werden. Darin liegt die Lösung der Aufgabe, die Freierklärung des Bergbaues unter Festhaltung des Prinzips der Bergregalität zu erzielen. Die meisten Paragraphen dieser beiden Abschnitte, in diesem Sinne gehalten, fanden ohne Debatte einstimmige Annahme. Nur die 88. 6 und 7, die im Be sitze von Privatpersonen besindlichen Bergregalitätsrechte und deren Uebertragung an den Staat betreffend, wurden in einer von dem Abg. Funkhaͤnel vorgeschlagenen neuen Fassung angenommen, bei welcher rücksichtlich der Entschädigungsfrage bestimmte Bezugnahme nuf §. 31 der Verfassungs- Urkunde in Verbindung mit 5§. 35 der deutschen Grundrechte genommen wird. Die §§. 11 und 12 sind nach dem Vorschlage der Minorität des Ausschusses, insoweit sie sich auf Bergbeamte und deren Angehörige beziehen, gestrichen wor⸗ den. Nach diesen beiden Paragraphen sollten nämlich von der Er⸗ werbung eines Bergwerkeigenthums alle vom Staate angestellten Berg- und Hüttenbeamten, deren Ehefrauen und die in väterlicher Gewalt derselben stehenden Kinder ausgeschlossen sein. Bei §. 17, den Nießbrauch an Kuxen betreffend, wurde die von dem Vice⸗ Präsidenten Dr. Held vorgeschlagene Fassung dem Entwurfe vor⸗ gezogen, nach welcher der Nießbrauch an Kuxen nach den Bestim⸗ mungen des Eivilrechts beurtheilt werden soll. Die übrigen hier und da beschlossenen Zusätze und Abänderungen waren meist redac— tioneller Art und von keinem Belang.
Lübeck. Lübeck, 15. Mai. (Wes. Ztg.) Im Büärger⸗ ausschuß kam heute nach Verlesung des erstatteten Kommissions⸗ Berichtes zuvörderst der Senats-Antrag auf gleichmäßige Verthei⸗ lung des Zinsen⸗Ausfalls für die Staats⸗Anleihe von 1850 in den Jahren 1850, 1851 und 1852 auf die genannten drei Jahre und Aufbringung des auf 1850 fallenden Drittels durch Erhebung ei⸗ ner außerordentlichen Steuer zur Verhandlung. Nach umfänglicher Diskussion beschloß der Ausschuß, diesen Antrag in der Weise der Bürgerschaft zu empfehlen, daß zwar eine möglichst gleichmäßige Vertheilung des Gesammt-Zinsenausfalles über die genannten drei Jahre genehmigt, auch zur Deckung des auf 18350 fallenden ersten D Ilttels eine außerordenkliche Steuer im halben Betrage der direkten und Militairsteuer erhoben werde, die genauere Feststellung des den Bud gets der Jahre 1851 und 15s aber zur Last zu bringenden zweiten und letzten Drittels bis nach Beibringung einer seiner Zeit unter Benutzung der inzwischen gemachten Erfahrungen von der Verwaltungs De⸗ putation einzureichen den Aufgabe vorbehalten bleibe. Demnächst ward der nach kommissarischer Verhandlung erstattete Kommisstfons⸗ Bericht zum Senats Dekrete vom 2. März, die Zuziehung von Staatsbéamten als Sachverständige zu den Sitzungen des Bürger— Ausschusses und seiner Kommissionen betreffend, verlesen. Der Aus⸗ schuß beschloß im Einklange mit jenem Berichte, seine Rechte in Be ziehung auf die Zuziehung von Staatsbeamten durch eine ange⸗ messene Erwiederuug an den Senat im weitesten Umfange zu wahren, indem er übrigens für Fälle der Zuziehung von Staats—⸗ beamten zu den Sitzungen des Ausschusses selbst die Vermittelung der Staals⸗Kommissarien als zweckmäßig anerkannte.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 16. Mai. (O. P. A. 3.) Die gesetzgebende Versammlung setzte, heute die Berathung über den Anschluß an das Vündniß vom 26. Mai 1849 fort. Hr. Bin⸗
ding sprach zuerst gegen den am Schluß der gestrigen Sitzung an gestimmten Ton und hofft, daß solcher sich nicht wieder vernehmen lassen werde. Wenn in einer Frage schnell entschieden werden misse, sol sei es in der vorliegenden; es handele sich dabei nicht um Tas Wohl Frankfurts allein, sondern um das Deutschlands, dessen
Gold und Silber verliehen ist, 5 Ngr., bh) bei Verleihung des Gru benfeldes auf andere Mineralien 3 Ngr. betragen und tritt an die Ztelle des seitherigen Quatember⸗ und Rezeßgeldes; b) 5 Prozent von dem Reinertrage des Bergwerkseigenthunis, welcher als Ver lag oder Ausbeute zur Perception der Bergwerkseigenthümer ge langt; ) 3 Prozent von dem Werthe der produzirten Gold und Silbererze. Bei Feststellung der künftigen Abgaben ist die Regie⸗ rung nach den Motiven im Allgemeinen von dem Grundsatze aus
gegangen, den Bergbau, so weit thunlich und mit Rücksicht auf die für ihn ersorderlichen Staatsausgaben, anderen Gewerben gleichzu stellen. Es wird sich aber der Gewinn des Bergbaues durch die llngestaltung der Abgabenerhebung auf 42,243 Rthlr. reduziren. Tas Verhäliniß des künftigen Rechnungs-Abschlusses zwischen der Generalschmelzadministration und der Münze einer⸗ und den Sil⸗ hergruben andererseits wird sein: daß, von 1,104,388 Rthlr. künf⸗ liger Einnahme „(87,147 Rthlr. bisherige Einnahme abgezogen 17,241 Rthlr. verbleiben, welche die General⸗Administration künf⸗ tig von der Münze mehr beziehen wird als bisher. Was endlich das künftige Verhältniß des Gesammlbetrags anlangt, so reduzirt sich der Ueberschuß an Einkünften aus dem Bergbau für die Staats⸗ kasse auf 5150 Rtihlr. .
Der Ausschuß hat aus überwiegenden Gründen von einer in Anregung gebrachken Enbloc-Annahme abgesehen und, ss vielmehr vorgezogen, die über den schon durch den Buchhandel bekannt ge= wordenen Entwurf erschienenen kritisirenden Schriften zu benutzen. Er hat sich der Begulachtung derselben unter Konkurrenz eines Re⸗ gierungs⸗Kommissars in 37 Sitzungen unterzogen.
Bei der heute stattgefundenen allgemeinen Debatte sprachen sich Vice⸗Präsident Dr. Held, die Abgeordneten Rauch, Funkhänel, Wagner aus Marienberg und Rosenhaumr in sehr anerkennender
Streben dahin gehe, in sich einig und seinen Nachbarn an Kraft gleich zu werden. Es würde daher eine schwere Verantwortung auf uns lasten, wenn wir den Augenblick nicht benutzten. Man habe gesagt, diese Angelegenheit sei eine Partei ache, eine Sache der Gothaer; dies sei es nicht. Im Jahre 1848 habe noch keine go⸗ thaer Partei bestanden, wohl aber jenes Streben, dessen innerster Gedanke ein rein nationaler sei. Die Demokratie betrachtet der Redner als ein Extrem, welches nicht der Ausdruck der Nation sei. Es wäre allerdings bexauerlich, wenn durch die gegenwärtigen Ver⸗ hältnisse in Deutschland blutige Kriege entstanden; allein der Richtbeitritt Frankfurts zum Bunde werde dieselben nicht ab⸗ wenden. Frankfurt könne die Hauptstadt T euschlanzs nnr dann werden, wenn es im Bunde sei; materielle Vortheile dürften aber bei Entscheidung dieser Frage nicht maßgebend sein. Redner empfiehlt den Nehrheits Antrag, Dr. Varren razr ta⸗ belt den Minderheits Antrag hauptsẽchlich wegen der im wicht enthaltenen Aeußerung: nian hätte keinen Bericht mehr erwarte; seit dem Bestehen des gesetzgebenden Körpers sei kein so engherziger Ausdruck vorgekommen. Er schildert alle in Deutschland bestehen⸗ ven Parteien und findet, daß die der Gothaer es noch am ehrlich sten mit dem Lande meine; sie habe offen ihre Meinung ausge⸗ sprochen, und „wer nicht Soldat sei am Tage der Schlacht, der gehöre zum Troß“. Das materielle Wohl Frankfurts sei durch ven Anschluß an den Bund nicht bedroht der Bund be⸗ zwecke Einigung, diese erzeuge Ruhe, und eine Handelsstadt bedürfe derselben. Er sei daher für das Anschließen an den einzigen rein deutschen und mächtigen Staat, wodurch Gesammt ⸗ Vertretung nach Außen und Volks -Vertretung nach Innen gewährt werde. Dr. Mappes kann sich weder dem einen, noch dem anderen der An⸗
träge ganz anschließen und wird daher einen Vermittelungs ⸗Vor⸗
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schlag machen. Der Minderheits — Antrag sei eine Verta⸗ gung ad calendas graecas, oder nach englischer Parla⸗ mentssprache auf 6 Monate, weil man den Ausdruck „ver⸗ werfen“ nicht gebrauchen wolle; er komme zu früh und zu spät. Redner tadelt den Mehrheits-Antrag wegen der ungegrün⸗ deten Vorwürfe gegen den Senat, des bisherigen Nichtanschlusses wegen. Weil Einheit ohne Freiheit nicht möglich sei, so könne man sich auch an den überall verleugneten Vertrag vom 26. Mai 1849 nicht anschließen. Aber auch dieser sei in den wenigen Freiheiten, die er gewährt habe, in Erfurt noch verstümmelt worden, und mit diesen Verstümmelungen sei man nicht zu Ende; man werde den letzten Keim von Freiheit ausmerzen. Der Mehrheits - Antrag schlage Beitritt vor, zu was? Zu Preußen mit einigen klei⸗
nen, zum Einschmelzen bestimmten Staaten? Wollen wir uns auch einschmelzen lassen? Nein, so lange es noch
ein Reuß Greiz-Lobenstein, ein Nassau zc. giebt, wollen wir Frankfurter bleiben. Ein altes Sprichwort sagt:! „Wo Gott eine Kirche baut, errichtet sich der Teufel ein Kapellchen.“ Dies ist auch der Fall bei der erfurter Verfassung. Sie, gewährt das Vereins⸗ recht, unterwirft es aber Bedingungen, die jeden Polizei⸗Kommissar in den Stand setzen, einen Verein, selbst für wohlthätige Zwecke, aufzulösen. Man beschwert sich über das hiesige Wahlrecht nach drei Ständen; das preußische Reichswahlgesetz ordnet die Wahlen nach drei verschiedenen Geldbeuteln an, was wohl manchem Frankfurter sehr unwillkommen sein dürfte. Der Vermittelungs Antrag des Redners geht im Wesentlichen dahin: „Die gesetzgebende Versammlung erklärt auf den Antrag eines Mitgliedes und auf die Rückäußerung des Senats in Betreff des Anschlusses an das Bündniß vom 26. Mai 1849, daß sie erst dann finen entscheidenden Entschluß zu fassen im Stande sei, wenn eine die Einheit und Freiheit Deutschlands begründende Verfassung zu Stande gekommen und die Unions⸗Regierung eingesetzt sei. Sie erwartet von dem Senat, daß derselbe ihr dann die geeigneten Vorlagen zur Be⸗ rathung und Beschlußfassung machen werde. Ph. Elli ssen konnte sich durch die vielen Worte, welche hier gesprochen wurden, noch nicht von der Nothwendigkeil überzeugen, daß Franksurt sich sofort dem Bündnisse anschließen müsse. Er ist gegen den Anschluß aus Gründen der Politik, der gewerblichen und der Handels ver haltnisse Frankfurts; er ist ferner dagegen, weil man noch gar nicht wisse, was die Union in qualitativer und quantitativer Hinsicht sei. Er stimmt für den Minderheits-Antrag. Dr. Spięgß bekämpft die ge⸗ strigen Minoritätsredner, deren einer keiner großen Erwiederung be⸗ dürfe, denn Alles, was er gesagt, könne man täglich in der preußischen Kreuz- Zeutung lesen. Der andere aber verdiene eine aus⸗ gedehntere Erörterung, wenn schon seine Rede auf ihn, den Spre⸗ chenden, den Eindruck eines prachtvollen Feuerwerks gemacht habe, nämlich zuerst Blendung und dann Dunkelheit. Der Redner durch ⸗ geht ven gestrigen Vortrag des Dr. Goldschmidt in allen seinen Theilen und stimmt, weil bundesstaatliche Form für Deutschland eine Naturnothwendigkeit sei, für den Mehrheits antrag. Es ist 8 Uhr vorüber und noch sind ungefähr sechs Redner eingeschrieben; der Ruf nach Vertagung auf morgen wird laut. Dr. Mappes will keine Vertagung; in anderen Versammlungen sitze man oft auch bis 1 Uhr Morgens. Dr. Varrentrapp ist ebenfalls gegen Vertagung und will wenigstens die eingeschriebenen Redner heute noch hören; die Berichterstatter könne man dann morgen vernehmen. Unter diesen entspinnt sich auch noch eine Debatte, indem Dr. Sou⸗ chay keinen Berichterstatter der Minderheit kennt, da die Kommission feinen ernannt; jedenfalls behält er sich das letzte Wort vor. Dr. Goldschmidt führt dagegen Beispiele von Berichterstattern der Min⸗
derheit an. Die Vertagung wird ausgesprochen und die Sitzung
Abends 87 Uhr geschlossen.
Frankfurt a, M., 17. Mai. (D. 3.) In der gestrigen Sitzung des osterreichischen Kongresses hat sich derselbe als Plenum der Bundes⸗Versammlung konstituirt.
wissenschaft und Kunst. Geistliches Konzert in der Nikolai-Kirche (den 18. Mai.)
Herr Karl Kloss gab am Sonnabend vor dem Pfingstseste zum Besten verschämter Armen des berliner Frauen ⸗Vereins ein Konzert in der Nikolai-Kirche, das sich zahlreichen Besuchs zu erfreuen hatte, im Uebrigen aber ein besonderes lebhaftes Interesse einzuflößen nicht vermochte. Wie es bei einem so überwiegend mit Orgel ⸗Vorträgen ausgestatteten Pro= gramm zu erwarten stand war der Total- Eindruck des Konzerts sogar ein ziemlich eintöniger. Die spärlich eingestreuten Gesangsnummern wirklen dieser Mondtonie nicht entgegen, um so weniger, als bei der Wahl der Musikstücke auf eine Mannigfaltigkeit der Charakter färbung eben⸗ falls nicht Rücksicht genommen war und fast sämmtliche Compositionen einen mehr ruhigen und sansten Charakter trugen. Eine andere Schattenseite des Konzeris war noch die, daß die versprochene Mitwirkung der Frau Viardot⸗Garcia ausfiel. Als Ersatz für Frau Viardot⸗ Garcia war Fräulein Minna B urch ard eingetreten, was dankenswerth anerkannt werden muß. Dieselbe sang nicht nur das schöne „Ave Mari von Cherubini, sondern später auch eine Arie aus dem uns unbekannten Sratorlum: „Die Ewigkeis“, von Kloss, durchaus zur Zufriedenheit Diese beide Arien und eine Motette von Stadler, letztere von einem nur mangelhaft besetzten Chor vorgetragen, bildeten die Gesangsnummern Die übrigen Vorträge angehend, so brachte der Konzerigeber gleich zu An= sang hinter einander zwei große Orgelstücke zu Gehör, ein Präludium nebst Fuge von Seb. Bach und C(auf wiederholtes Verlangen) eine Konzert Fantasie über die preußische Volks ⸗Hymne. Dann trug er Variationen über ein Originalthema von Ad. Hesse vor, die, obgleich sie auf dem Programm als neu verzeichnet standen, indessen schon im Jahre 1829 von Hesse selbst hier zur Aufführung gebracht sein sollen. Außerdem enthielt das Programm an Orgel ⸗Compositionen noch ein großes Präludium und Fuge (D-moll) von Feli Mendelssohn⸗Bartholdy, einen Pfingst⸗ Choral und eine Konzert- Fantasie über eine italienische Kirchenmelodie, lauter von Herin Klofsschon zur Genüge gehörte Vorträge, in denen er seine Gewandtheit, die sich indeß mit der unserer Haupt⸗Korvphäen des DOrgelspiels nicht messen kann, wieder in ehrenwerther Weise bewährte.
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