1850 / 140 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

.

der verschiedenen Wagenklassen tritt so wie früher eine große Ver⸗ schiedenheit hervor. Es kommen nämlich auf Kl. IJ. Z, 599) Perso⸗ nen, auf Kl. II. 64,081, auf Kl. III. 244,000, auf Kl. 1X. 11,566 Personen. Jede Person legte durchschnittlich zurück 223 Meilen und brachte auf pro Meile 3 Sgr. 7 Pf, geri , des Personenverkehrs. a) für Militair 7865 Mann . . Rtihlt. I Sgr. H' Pf; b) die von den Zugfährern wähn n der Fahrt eingenommenen Gelder mit 726 Rthlr. 26 Sgt. ; f c) aus dem Hundetransport 67 Rthlr. 27 Sgizz h. fur ,. gen 522 Rthlr. 15 Sgr.; e) für Reisegepäc 333 Nihlr. ö 6 1 Pf. Im Güterverkehr sind im Jahre 1819 mehr ale sp 2 vem der Jahre 16815, Isi und 1315 befortert ind che!

eine größere Centnerzahl als, 184 ,, egangenen Das Jahr 1818 überstieg hierin . , . gig li m um mehr als 600,000 ECtr, Indem das in führte lie

Gũtermasse von 1, 960, 0763 Ctr. über die . . . ferte es ä, 5b Etr. mehr als 1545 und S3, 6.3 Ett; mehr

fte r,, wiuffallhnpe Atweichtng gründe sch uf sale en 1818 eingetretene Veränderung über die, Berechnung er ,, Bau transportirten Gegenstände, . ö. .

Transporte, welche für den Bau und Betrieb für ĩ echnung. der

Gesellschaft mit Frachtbriefen befördert wurden, in Rechnung ge stellt und rücksichtigte nicht au solche Transporte, welche für den Bau von einer Stelle der Bahn zur anderen ohne Frachtbrief bewegt wurden; jedoch wurden letztere durch Beschluß der General-Versammlung vom 28. Juli 1819 ebenfalls zur Besteuerung herangezogen und zwar nach Maßgabe der Selbstkosten zu 3,2 Pf. pr. Etr. und Meile und mußte daher die Vervollständigung der im gedruckten Jahresberichte für 1848 enthaltenen Resultate des Güterverkehrs erfolgen, wo sich alsdann Folgendes herausstellt. Für Rechnung der Gesellschaft wurden befördert anstatt 3278893 Etr. im Ganzen 6580, 98903 Ctr. 6249 Rthlr. 26 Sgr. 8 Pf., also wurden zusammen 1848 trans⸗ portirt 1,765,5125 Ctr. und brachten diese auf 75,868 Rthlr. Sgr. 6 Pf. Dlese Resultate sind den Bergleichungen des Jah- res 1549 mit dem von 1848 überall zum Grunde gelegt. Die Ein

gangs gedachte Güterquantität brachte 18149 ohne Abzug der An— und Abfuhrkosten ꝛc. eine Brutto⸗Einnahme von 82,630 Rthlr. 4 Sgr. 3 Pf. Im Jahre 1848 wurden im Güterverkehr nach dem Jahresbericht

876

„61 Rthlr. 27 Sgr. 3 Pf. Der Güterverkehr hat na⸗ a, ö . um 358, 4783 Ctr. und der Hanvelsgiiter um 60,793 Str. In der Richtung von Düsseldorf fach Elberfeld wurden transportirt, inkl, der für den Bau ohne Frachtbrief bewegten Massen 1277 421 Ctr. oder 656, 17 pCt. ; nit einer Bruttö⸗Einnahme von 59,334 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf. oder 7I,so pCt.; dagegen in der Richtung von Elberfeld nach Dässeldorf 682, 6562 Cir, oder 33,06 pCt. mit einer Beutto-Ein⸗ nahme von 23,295 Rthlr. 22 Sgr, 5 Pf. oder 28, 19 pCt.

Nach dem Rechnungs-Abschluß beträgt die Einnahme und die Ausgabe: X. Einnahme. 1) Personenverkehr, incl. der Neben⸗ einnähmen 93,459 Rthlr. 24 Sgr. 8Pf.; B. Güterverkehr, Vieh⸗ transporte ꝛ. 67730 Rthlr. 16 Sgr.; (. diverse Einnahmen S759 Rihlr. 23 Sgr. 9 Pf. Summa 169,950 Rthlr. 4 Sgr. 5Pf. Hierzu: Rest aus 1848: 6249 Rthlr. 26 Sgr. 8 Pf. und der Be⸗ stand aus i818 mit 25,019 Rthlr. 13 Sgr. 10 Pf. ‚Total-Ein— nahme: 201,219 Rthlr. 14 Sgr. 11 Pf. Die Ausgaben betragen A. Bahnverwaltung: 22,732 Rihlr. 10 Sgr. 9 Pf. oder 29,0 pCt.; B. Transportverwaltung 50, 019 Rthlr. 13 Sgr. 1 Pf. oder 64,0 pCt.; C. Allgemeine Verwaltung 14,121 Rihlr. 13 Sgr. 5 Pf., jedoch nach Abzug der Zinsen von Prioritäts-Actien nur 5515 Rthlr. 13 Sgr. 5 Pf. oder 7, o pCt. Insgesammt Ausgabe, incl. der eben erwähnten Zinsen, 116,903 Rihlr. 7 Sgr. 3 Pf. Hierzu Restaus⸗ gabe 27,165 Rthlr. 6 Pf. Total 1445213 Rthlr. 7 Sgr. 9 Pf. Dieselbe ab von der Einnahme ergiebt sich ein Bestand von 57,006 Rthlr. 7 Sgr. 2 Pf. Hiervon sind jedoch noch zu berichtigen: a) Zinsen für Primitiv-A Actien für die Jahre 1842 bis 1849 1535 Rthlr.; h) Zinsen von Priéritäts⸗-Actien aus den Jahren 1843 bis 1848 2818 Rthlr.; zusammen 1353 Rihlr. 10 Sgr. Bleibt Ueberschuß 52,652 Rthlr. 27 Sgr. 2 Pf. Nimmt man von der Total-Einnahme die Bestände und Rest-Einnahme, so bleibt ein Netto-Ertrag pro 1849 von 169,950 Rthlr. 4 Sgr. 5 Pf., und nach Abzug der gezahlten Zinsen ad 38606 Rthlr. eine Verwaltungs-Ausgabe von 78,297 Rthlr. 7 Sgr. 3 Pf., welche 46 pCt. der Einnahme bildet. Im Jahre 1848 betrug die— ses Verhältniß 56,8 pCt., 1847: 50, pCt., 1846: 49,4 pCt., 1845: 51, pCt. Die Dividende für das Jahr 1849 wurde in der am 20. April d. J. abgehaltenen Generalversammlung auf 4

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 18. Mai. Der hiesige Fondsmarkt wurde die se Woche in günstiger Stimmung für holländische Staatspapiere er⸗ öffnet, welche sich auch ungeachtet der schwankenden Coursberichte von Paris seither so ziemlich erhalten hat, da zuweilen wieder be— trächtliche Einkäufe für ausländische Rechnung gemacht wurden; der gestern entstandene erhebliche Fall der Z3proz. französischen Renten, welcher wegen der Nachricht von der Zurückrufung des französischen Gesandten in London, die von Paris einging, hier stattfand, machte hierdurch keinen anderen Eindruck als Mäßigung der Nachfrage, ohne erheblich auf die Course zu drücken. Integrale stellten sich von 553 auf 557 pCt. Z3proz. wirkliche Schuld behauptete sich auf 65 3 pCt.; 4proz. do. hatte 8b 3 erreicht, blieb aber zuletzt 86 pCt. Auch russische Fonds blieben gut preishaltend, obgleich der Umsatz nicht lebhaft war; proz. Certifikate holten Sb und 86 pCt., prozentige alte Obligationen 10147 pCt. Die Course der oͤster⸗

reichischen Effekten gingen zu Anfang der Woche etwas nie⸗ driger, erholten sich aber später wieder; bei einigem Umsatz stiegen 21proz. wiener Metall. von 394 bis 104 pCt. Spani⸗

sche Ardoins-Obligationen sind diese Woche stark ausgeboten wor⸗ den und von 13 pCt. allmälig bis 124 pCt. gefallen; Zproz. binnenländische do. besserten sich Anfangs von 29 auf 30 3 pCt., wurden aber zuletzt wieder zu 304 pt. abgelassen; Ardoins Coupons fielen von 8 auf 735 pCt. Portugiesische Obligationen drückten sich von 35 auf 3535 pCt. Mit peruanischen Obligatio⸗ nen haben sich die Spekulanten, in Folge der Preisfluctuagtionen in London, diese Woche wieder eifrig beschüftigt und deren Cours von 707 mit Absätzen bis auf 759 pCt. hinaufgetrieben, ohne einen eigentlichen Grund dafür angeben zu können; gestern konnte man bei verminderter Kauflust zu 75 pCt. ankommen. proz. französi⸗ sche Renten schwankten hier erst zwischen 501, und 51 5 pCt. und blieben gestern 1913 pCt.

erzielt 69, 18 Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf. Dazu die in der Ee

lung vom 28. Juli 1849 beschlossene Vergütung des Baues an den Betrieb

für Transporte mit 6,249 Rthl. 26 Sgr. 8 Pf., macht in Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Brutto⸗Einnahme. Das Jahr 1

zeneralversamm⸗ pCt. festgesetzt.

Summa 75, 868 S4 9 lieferte al so

Bekanntmachungen.

302 Bekannt mach ung.

Am 18. Februar d. J. wurde auf der Feldmark Schloß Caldowo bei Marienburg in der Nähe des Ottschen Hauses die nachstehend beschriebene, schwer verwundete, insbesondere mit einer linkerseits zwei Zoll vom Bꝛiustbein entfernten, bis ins Herz eingedrungenen Stichwunde versehene Leiche eines unbekannten Mannes aufgefunden. Da die Untersuchung der Todesart die⸗ ses Mannes nicht mit Gewißheit ergeben hat, ob ein Selbstmord oder eine Verwundung desselben durch dritte Personen stattgefunden hat, so wird nach Vorschrift der GHesetze ein Jeder, welcher im Stande ist, über Namen, Stand, Herkunst, otsherigen Wohn- over Attfenthalts ort oder über die Todesart des Unbekannten irgend eine Auskunst zu ertheilen, hierdurch aufgefordert, mir un⸗ gesäumt Mittheilung davon zu machen oder bei der Gerichts- oder Polizei⸗Behörde seines Wohnorts sich vernehmen zu lassen. Kosten werden ihm dadurch auf keine Weise verursacht. Nach den bisherigen Ermitte⸗ lungen ist der Unbekannte nur am Sonntage den , Februar c., Nachmittags, im Nalewskischen Gasthause zu Marienburg gesehen worden. Er sprach deutsch und hat bei Nalewski die unten beschriebene Mütze, Tabacks⸗ pfeife und den Stock zurückgelassen.

Elbing, den 12. Mai 1850.

Der Staats-Anwalt. (gez) Werner.

Personal⸗Beschreibung des Verstorbenen.

Alter: circa 40 Jahre, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Kör— perbau: muskulös und wohlgenährt, Kopfhaar: dun- kelbraun, 3 bis 8 Zoll lang und mäßig stark, auf dem Scheitel sehr dünn, Bart: schwarz mit grau untermengt, 1 bis 2 Zoll lang, von den Ohren bis über das Kinn und die Sberlippe reichend, Zähne: gesund, vorhanden mit Ausnahme der oberen rechten Schneidezähne, welche fehlen. Auf dem oberen Theile der Brust wenige 1 33oll lange, dunkelbraune Haare und in der Ellenbeuge bei der Arme verschiedene vernarbte Aderlaßwunden.

Beschreibung der Bekleidung und der üb ri— gen theils in den Kleidern, theils in der Nähe der Leiche vorgefundenen, theils bei

Nalewski zurückgelassenen Sachen.

1) Kurzer dunkelgrüner Oberrock von mittelfeinem Tuch, mit besponnenen Knöpfen, an den Rändern mit Rundschnur und an den beiden auf den vor⸗ deren Rockschößen befindlichen Taschen mit Platt⸗ schnur besetzt, welches unter jeder Tasche eine Schlinge bildet. Die Rockschöße sind mit blau— schwarzem geslammten Kamlott und das Leibstück

. nit Futterkattun gefüttert.

2) Weite Sommerbuckskinhosen, der Grund ist hell— grau, und bläulich geflammt, außerdem befinden sich im Zeuge theils schmale, theils breitere dun

kelblaue Streifen, welche Quarres bilden.

3) Hohe einballige und zweinäthige Wichsstiefeln von starkem Fahlleder, die Schäfte mit gelbem Leder gefuttert, mit daumbreiten Absätzen ohne Hufeisen.

4) Bräunliche wollene Socken von sogenannter Na—

3 nn ngen chne⸗

5) Baumwollene Unterhose ĩ ĩ

e) Ein leinenes . r .

. 6 lila klein larirte gefütterte Unterjacke.

) . Kamisol von sogenanntem Gesund- , mit kurzen, eiwa . Fuß langen Y Eine braun und grau karirte ; /. Weste von 10 6 Zeuge mii ö nn n m Atlas - Schlips mit dünnem braun 11) Ei ul lalihien Seidenzeuge gefüttert ) Eine dunkelbraune led; 6 zwei Thein n derne Eigarrentasche, aus beiden eder e e er r den . Verzierung von , worin ein Helm, ein Pfeil und . , . kennbar ist. eine Hellebarde er= 12) Ein gewöhnlicher braun le ; ; lederner Schnur zum el n.

13) Eine ordinaire zinnerne Dose zu Zuͤndstreichschwamm.

14) Eine kleine viereckige Schnupftabacksdose von ge preßtem Horn, worauf sich eine Säulenhalle, ein Paar Nebengebäude und einige menschliche Figu= ren mit der lateinischen Ueberschrift: „La Made leine) befinden. .

5) Ein ordinaires Taschenmesser mit Hirschhornschaale.

16) Ein zerbrochener hörnerner Friseurkamm.

17) Ein altes seidenes Schnupftuch ohne Zeichen, theils grün, theils lila gemustert, im Rande sind lila Blätter erkennbar,

18) Ein schlechter etwa 13 Zoll aus aschgrauem Zwirn gewirkt.

19) 4 Blätter gedruckte Sitiensprüche und kurze Ge⸗ dichte mit 5 bis 11 paginirt und offenbar aus einem größeren Hefte oder Buche herausgerissen.

20) Ein neuer 6 Zoll langer, am Griff ctwa 1 Zoll breiter, zweischneidiger Dolch mit 6 Zoll langem hübsch gedrechselten Griff von schwarzem Holze. Zwischen dem Griff und der Klinge befindet sich eine Art Stichblatt aus Eisen, dessen beide Enden aus zwei kleinen Kugeln bestehen. Auf der Klinge des Dolchs sind verschiedene Blumen eingeätzt, worunter man Rosen erkennt. Auch ein Paar über Kreuz liegende Kanonenröhre und ein Degen sind auf der Klinge erkennbar.

21) Eine Tabackspfeife, Kopf und Abguß von weißem

Gesundheitsgeschirr, der Abguß hat die gewöhnliche

Eierform und ist mit veisilbertem Messing beschla—⸗

gen. Auf dem Pfeifenkspf von mittlerer Größe

befindet sich ein grobes Gemälde, vorstellend ein

Paar Liebende auf einem grauen Sopha sitzend,

nit der Ueberschrifit: „So vertreibt man sich die

Grillen.“ Zum Pfeifenkopf gehört ein neusilberner

Deckel, der aber nicht aufgekittet, sondern heraus⸗

zuschieben ist. Das kurze Pfeifenrohr besteht aus

einem Rehhorn mit biegsamer Spitze von schwar— zem Horn. An der schwarzen Psfeifenschnur be⸗ sinden sich zwei gedrechselte Eicheln, bestehend aus

Knochen und Kokusnuß.

eine dunkelgrüne tuchene Mütze mit Schirm von

Glanzleder, rund herum circa 3 Fuß breit mit

schwarz wollenem Plüsch besetzt, vorn mit einem

kleinen schwarzen Knopf und mit einer Gummi— schnur versehen. Auf dem Deckel dieser mit grün lichem Seidentafft gefütterten Mütze befindet sich eine Art Rosette von Rundschnur. Die Mütze hat

Ohrenklappen von olivengrünem Tuche, welche eben

so wie der Oberrock ad 1 mit blauschwarzem Kam-

lott gefüttert sind. An den Ohrenklappen befinden sich ordinaire schwarzbaumwollene Bänder, welche, so wie die Ohrenklappen selbst, mit grobem blauen

Zwirn angenäht sind.

Ein Rohrstock von etwa 2 Ellen Länge, oberhalb

in einem Haken gekrümmt, auf dessen schrägem

Abschnitt der Buchstabe R. eingeschnitten ist. Eine

gute Hand breit unter dem Haken befindet sich ein

etwas über 1 Zoll breites eisernes Band, und an dieser Stelle lätt sich der Stock auseinanderziehen, indem der obere Theil desselben mit einem 3 Fuß langen, sehr spitzen Stilett versehen ist. Am un— teren Ende des Stocks befindet sich ein eiserner Ring nebst eiserner Spitze.

breiter Hosenträger

= . 83

de 21 *

16091 JI Es werden alle diejenigen, welche an folgenden For— derungen und angeblich verloren gegangenen Dokumenten: ) den Zins- und Dividendenscheinen der ersten Serie Nr. 5 bis 12 nebst Talons folgender Berlin-Stet⸗ tiner Eisenbahn⸗-Actien: Litt. B. Nr. 11821 über 200 Thlr.

6 6, . K 7165 5 200 . A. » 18620 200 3 o 109 5 . 13656 5 100 )

des Seidenwirker A. Heese zu Berlin p) . ö ö cheinen Gerie 1I. Nr. 2 erlin-Steitiner Eisenbahn-Actien . . X. Nr. 18537 des Apotheker Boehme 3. 3 9 Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ odr sonstig⸗ riefs⸗ Inhaber Ansprüche zu haben vermeinen, aufge- fordert, sich binnen 3 Monaten und spätestens im Termane

den 20. Juli 1850, um 11 Uhr Vorm., vor dem Herrn Assessor v. Wietersheim an Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls sie mit diesen Ansprüchen wer den präkludirt und die gedachten Dokumente werden für mortifizirt erklärt werden. Stetlin, am 6. März 1850. Königliches Kreisgericht. v. Griesheim.

625 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht Culm.

Das im Culmschen Kreise belegene Rittergut Bar— oszewice Nr. 3, zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taye landschastlich auf 28, 552 Thlr. 23 Sgr. 4Pf. abgeschätzt, soll in terminso

den 10. Jull 1856, Vormitt. 10 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Kreisgerichts Rath von Blankensee, im hiesigen Gerichts-Gebäude in nothwen— diger Subhastation versteigert werden.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Real-Gläu— biger Schönfärber Ehrgott Philipp, Haniß wird zu die⸗ sem Termine zur Wahrnehmung seiner Rechte hierdurch vorgeladen.

Bau der Weichsel- und Nogat⸗ lat Brücke.

Die Lieferung von 250 Last Coaks und 450 Last Nuß-Kohlen soll im Wege der Submission ausgegeben werden.

Die Bedingungen sind auf dem Rathhause und der Börse zu Danzig und zu Stettin, so wie in unserem Geschäftshause, einzusehen und die Erbietungen versie⸗— gelt und mit „Submission für Kohlen- und Coaks⸗Lie⸗ serung“ äußerlich bezeichnet, bis zum

ö portofrei der unterzeichneten Behörde einzusenden, von welcher die Eröffnung der eingegangenen Erbietungen am genannten Tage, früh um 16 Uhr, in Gegenwart der eiwa sich eingefundenen Submittenten veranstal-— tet wird.

Dirschau, den 18. Mai 18509.

Königliche Kommission für den Bau der Weichsel- und Nogat-Brücken.

310

l Mr beeilen uns, Nachricht über einen heute vorge— fallenen Unsall zu geben, wenngleich er ohne nachth ei— lige Folgen geblieben ist. Ein an der Wildparkstati on haltender Exkrazug hatte sich verspätet und der daneben stationirte Weichensteller ließ den von Potsdam kom⸗ menden Berliner Abendzug so nahe gegen den stehen den Zug fahren, ohne das Zeichen zum Halten zu ge— ben bder die Äusweiche umzustellen, daß jener nicht ohne Gegenstoß gegen den letzteren zum Stehen zu bringen war. Der den ruhenden Zug bedienende Ma⸗ schinist, desen Feuermann nicht auf der Maschine war, sprang von derselben, nachdem er Dampf gegeben und reverssrt hatte, so daß der Zug sich ohne Führer rück⸗ wärts in Bewegung setzte. Ein im Zuge befindlicher Beamter sprang auf die Maschine und brachte sie zum Stehen, wodurch weiteren Unfällen vorgebeugt wurde.

Potsdam, den 21. Mai 1850. Tas Direflorium der Berlin-⸗Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft.

3071 Be gn nn hung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß für die nachfolgenden, in früheren Jahren ausgeloosten und zur Einlösung nicht präsentirten 16 Prioritäts⸗ Actien unserer Gesellschaft: Nr. 302. 1218. 1769. 3346. 3422. 3871. 4552. A752. 5139. 7096. 7099. 12,752. 13,302. 15,777. 15, 859 und 17, 152 der No⸗ minalwerth mit 1660 Thlr., buchstäblich Eintausend Sechshundert Thaler, bei dem hiesigen Königl. Kreis— und Stadtgerichte deponirt ist. ;

Wir fordern die Inhaber dieser Actien hiermit auf, dieselben gegen Quittung bei uns einzuliefern und den Belrag dagegen bei gedächter Behörde zu erheben.

Außerdem? machen wir statutenmäßig noch bekannt,

daß aus der Verloosung von 1819 118 Stück und aus früheren Verloosungen 11 Stück, zusammen also 129 Stück Prioritäts-Actien unserer Gesellschaft, am 11ten huj. m. in Gegenwart zweier Notare verbrannt sind. Magdeburg, den 16. Mai 1850 Direktorium der Magdeburg⸗-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahn-⸗-Gesellschaft.

13081

Aachen-Mastrichter Eisenbahn. Die Direction der Aachen -Mastrichler Eisenbahn⸗

Gesellschaft ladet die Herren Actiongire zur Gene⸗ 6 -V ors- a m s ]; . ral Ver sammlung, welche am Samstag den ( . .

29. I unt 1850 ), Vormittags 10 Uhr, im

Lokale der Gesellschaft für nützliche Wissenschaften und Gewerbe zu Aachen stattfinden wird, hiermit ergebenst ein. Der nach Art. 24 des Statuts durch Vorzeigung der Aczien (Quittungsbogen) zu führende Nachweis über den Besitz derselben und die Ausgabe der Eintrittskar— ten erfolgt am 27. und 28. Juni, Vormittags von 10 bis 13 und Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, in den reaus der Gesellschaft zu Aachen und Mastricht. Aachen, den 22. Mai 1850.

G

3061 .

Der Weber Georg Peter Eisen von Aichholz, gebo⸗— ren am 4. Mai 1773, Sohn der Köbler Georg Peter und Anna Maria Eisenschen Eheleute allda, welchem aus der Verlassenschaft des Köblers Johann Michgel Demmert zu Breitenau, Königl. Landgerichts Feucht- wangen, eine durch Zinszuwächse auf die Summe von 237 II. angewachsene Eibschaft angefallen ist, hat ob⸗ gleich unterrichtet von dieser Erbschaft, seit dem 23. April 1826 von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht mehr gegeben, und war hierüber trotz aller Bemühun⸗ gen auf andere Weise, selbst auf diplomatischem Wege, eine Auskunft nicht zu erzielen.

Auf den Antrag eines Anverwandten wird daher Georg Peter Eisen hiermit aufgefordert, sich vor oder am 28. Februar 1851 schriftlich oder persönlich bei dem unterfertigten Gerichte zu melden und über obige Erb— schaft Verfügung zu treffen, widrigenfalls die bereits gegen ihn beaniragte Todeserklärung erkannt und sein Erbvermögen seinen nächsten Anverwandten oder nach ÜUmständen dem Königlichen Fiskus verabfolgt werden würde.

Die unbekannten Erben und Erbnehmer des gedach⸗— ten Eisen haben sich innerhalb obigen Termins oder in demselben auf gleiche Weise zu melden und gehörig zu legitimiten, indem unterlassenen Falles keine Rüchsicht auf sie genommen wird.

Leutershausen, den 4. April 1850.

Königliches Landgericht.

309 . . . Von Einem St. Petersburgischen Evangelisch⸗Luthe⸗ rischen Konsistorium wird in Folge einer von Seiten des Handlungs- Commis Georg Zerinitz wider dessen abwesende, aus Königsberg in Preußen gebürtige Ehe⸗ frau Caroline Auguste Emma, geb. Heinrich, erhobenen Ehescheidungsklage auf Grund des am 28. Dezember 1832 Allerhöchst bestätigten Evangelisch. Lutherischen Kir⸗ chengesetzes 8. 123. Ptt. 5, Beklagte, Caroline Auguste Emma Zernitz, geb. Heinrich, hiermit aufgefordert, bin⸗ nen Jahresfrist vom Tage der letzten Einrückung dieser Ediktal-Citation in den Preußischen . ö D win erson oder per mandatarium egit ime . R. 9 unterfertigten Behörde zur Klage— Empfangnahme und Einlassung sich zu melden, unter der Verwarnung, daß dieselbe bei ihrem Außenbleiben im Termine in die wiver sie angebrachte Klage der bös⸗ lichen Verlassung werde verurtheilt werden. . Gegeben in Einem St. Petersburgischen Evangelisch⸗ Lutherischen Konsistorium, am 28. April 1850. Dr. M. Henzschel, Ass. Cons.

Das Abonnement beträgt:

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in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

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der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

M 140.

Preußischer

taats- Anzeig

Berlin, Freitag den 24. Mai

Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.

1850.

n 49*.. Deutschlan d.

Preußen. Berlin.

Verh igen de fe ü Verhandlungen der Konferenz der veil euß er z erbünd dentschen Regierungen. ö

e-, n 2. e u =.

ichtamtlicher Theil.

Dent schland.

Preußen. Berlin, 23. Mai. Die Verhandlungen der Konferenz der verbündeten deutschen Regierungen, die zu Berlin in den Sitzungen vom 10ten bis 15ten 8. M. stattgefunden, folgen hier in protokollarischer Feststellung: ;

Protokoll der CG resen Sitz un g. Verhandelt Berlin, den 10. Mai 1850, Abends 7 Uhr . in Gegenwart: . ö. Seitens der Königlich preußischen Regierung: des Minister⸗Präsidenten Grafen von Brandenb urg; des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherrn von Schleinitz; w ö und .

des Kommissars der Königlichen Regierung, General⸗— ö Lieutenants von Radowitz; Seitens der Großherzoglich badenschen Regierung: des Ministers des Hauses und der auswärtigen Angele⸗ genheiten, Klüber; und des Legations⸗Raths, Freiherrn von Meysenbug; Seitens der Kurfürstlich hessischen Regierung: des Ministers Hassenpflug; Seitens der Großherzoglich sachsen⸗weimarschen Regierung: des Ministers von Watzdorf; . und . des Staatsraths Seebeck; ; Seitens der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Regierung: des Ministers Grafen von Bülow; und des Legations⸗-Raths von Schack; Seitens der Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzischen Regierung: des Vorsitzenden im Staats⸗Ministerium, Regierungs⸗— Raths von Bernstorff; P und ͤ des Geheimen Justizraths von Oertzen; Seitens der Großherzoglich oldenburgischen Regierung: des Vorstandes des Departements der auswärtigen An⸗ gelegenheiten, Ministerial⸗Raths von Eisendecher; und des Obersten Mosle; . Seitens der Herzoglich sachsen altenburgischen Regierung: ö des Ministers Grafen Beu st; . Seitens der Herzoglich sachsen koburg⸗gothaschen Regierung: des Ministers von See bach; .

Preußen erklärt, daß es die in Frage gestellte

Prer n zie in Frage gestellten Abände schläge des Parlaments seinerseits als zweckmä n. daß es dieselben annimmt. 5j

missar namentlich an den Art. IV. des Bündniß-Statuts vo f 7 . 9 * 1 26. Mai 1849. 9 ß⸗Statuts von

Das Protokoll führt der Königlich preußische Geheime Justiz rath Bloemer. . Minister-Präsident Graf von Brandenburg eröffnet die Konferenz, indem er seine Freude darüber ausdrückt, auf die von Preußen ergangene Einladung so viele deutsche Regierungen in ihren Vertretern hier vereinigt zu sehen, um nach altem deutschen Brauche über die gemeinsamen vaterländischen Interessen gemein. schaftlich zu berathen und hoffentlich übereinstimmende Beschlüsse baldigst herbeizuführen. Er glaubt in dem Alt dieser Vereinigung eine gute Vorbedeutung für das einträchtige Zusammenwirken und für den gesegneten Erfolg der Thätigkeit einer Konferenz erkennen und begruͤßen zu dürfen, in die Preußen mit dem unwandelbaren Entschlusse eintritt, eingegangene Verpflichtungen seinerseits redlich zu erfüllen. ö 4

Zugleich zeigt Minister⸗Präsident, Graf von Brandenburg, an, daß die Königlich preußische Regierung für die Leitung der Ver⸗ handlungen dieser Konferenz den General-Lieutenant von Rado witz zu ihrem Kommissar ernannt hat und daß der Geheime Ju⸗ stizrath Bloemer mit der Protokollführung beauftragt ist. ö

General⸗ Lieutenant von Radowitz bezeichnet als Gegenstände und natürliche Abschnitte der Verhandlungen der Konferenz:

1) das Verhältniß und die Stellung der verbündeten Regierun⸗

„gen zu der Union und ö /

2) das Verhältniß und die Stellung derselben Regierungen zu dem frankfurter Kongreß. f Hinsichtlich des erstgenannten Verhältnisses erinnert der Kom

In Erfüllung der Bestimmungen dieses Artikels , t in Erfurt einberufen, und seien diesem Parla⸗ über das . verbündeten Regierungen von den Gesetzen , wre, . einstweilen abgesehen die bekannten Vor⸗ haus und einer bed en nne des Wahlgesetzes für das Bolts⸗ senigen Bestim ö . lona-Akte gemacht worden, letztere Akte die⸗ jenigen Bestimmungen umfassend, wel Fe farris Zustã des Augenblicks für nothwendig . . . . 6 n H . 86 Unentbehrli erscheinen ließen. Aus der Berathung über diese Vorlagen . ar . . . . ten Abänderungs-Vorschläge des Parlaments hervorgegangen Nachdem General- Lieutenant von ,, . Abände⸗ rungs⸗-Vorschläge mit summarischer Besfz— , , . e . fägung der Motive, die das Parlament dabei geleitet haben, nochmal der Reihe nach durchge gangen, stellt er die Frage, wie die verbünde Den n f bir gen z Ci fig 1 verbündeten Regierungen sich n Vorschlägen gegenüber nunmehr zu verhalten gedenken sic Die anwesenden Vertreter der verbündeten Re rungen hahe sich hierauf ausgesprochen, wie folgt: n Preußen. Minister-Praäsident G

sei das Parlamen

raf af von Brandenburg.

l rungs⸗Vor ö ; ßig anerkennt und Preußen muß jedoch die Aus führung

der Unionsverfassung ven den Erklärungen abhängig erachten, welche

Seitens der Herzoglich sachsen⸗meiningenschen Regierung: s Ministers Freiherrn Son Wechmar; der Herzoglich nassauischen Regierung: Ministers von Wintzinger ode; und des Präsidenten Vollpr ach t; . Seitens der Herzoglich braunschweigschen Regierung: des Ministers Freiherrn von S chleinitz; und des Legations Raths Dr. Seitens der Herzoglich anhalt Regierung; des Ministers von Goßlerz und des Ministers von Plötz; ; Seitens der Herzoglich anhalt⸗bernburgischen Regierung: des Ministers Hempel; und des Ober⸗-Konsistortal— Raths Dr. Walt her; Seitens der Fürstlich schwarzburg-sondershausischen Regierung: des Wirklichen Geheimen Raths Chop ; Seitens der Fürstlich schwärzburg-rutdolst ädtschen, Regierung: des Wirklichen Geheimen Raths von Röderz. Seitens der Fürstlich reußischen Regierung, älterer Linie: des Geheimen Raths und Kanzlers Ott o; ö Seitens der Fürstlich reußischen Negierung, jüngerer Linie: des Geheimen Raths und Ministers von Bretschneider; Seitens der Fürstlich lippeschen Regierung: des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Piderit; Seitens der Fürstlich schaumburg-lippeschen Regierung: des Regierungs⸗ Präsidenlen Barons von Münchhofen; . Seitens der Fürstlich waldeckschen Regierung: des Regierungs⸗-Raths Winter berg; Seitens der freien und Hansestadt Lübeck: des Syndikus Dr. Elder; Seitens der freien und Hansestadt Bremen: des Bürgermeisters Smidt; Seitens der freien und Hansestadt Hamburg: des Syndikus Dr. Banks.

de Seitens de

84 8

Liebe;

deßau- und anhalt cöthenschen

Lauer⸗

hierüber von den

anderen verbündeken Regierungen abgegeben werden.

Baden. Minister Klüber. Baden bedauert, nicht mit glei cher Bestimmtheit auf die gestellte Frage sofort antworten zu kön nen. Die badensche Regierung ist einer in den Protokollar⸗Ver⸗ handlungen des Verwaltungs- Raths angekündigten gutachtlichen Aeußerung dieses Kollegiums über die Beschlüsse des Parlaments gewärtig gewesen und in dieser Erwartung zu einer formellen Be⸗ schließung über Annahme oder Nicht⸗-Annahme derselben ihrerseits bisher nicht übergegangen. Baden befindet sich hiernach in zem Falle, zum Zwecke dieser Beschließung und der Aussprache darüber, zunächst einen Ausstand in Anspruch nehmen zu müssen.

Kurfürstenthum Hessen. Minister Ha ssenpflug. Kur hessen hat der von Preußen ergangenen dankenswerthen Einladung an die Fürsten der verbündeten Regierungen und an ihre verant- wortlichen Minister seinerseits bereitwillige Folge geleistet, hält hier— bei aber an der Voraussetzung sest, daß die Konferenz die Grän⸗ zen der ergangenen Einladung nicht überschreite, das heißt, nicht auch Theilnehmer zulasse, denen die Oualität verantwortlicher Mi— a ,, Da der Vertreter Kurhessens sich überzeugen muß, / daß diese Voraussetzung hier nicht zutrifft, so sindet er sich behin-

. die gestellte Frage die Erklärung seiner Regierung abzu 3 *

Großherzo

. R 5 gthum Mecklenburg-Schwerin. Minister , 8 we, Mecklenburg-Schwerin bejaht die Frage, in. ,, . ,., zunächst nur von einer Erklärung darüber han- delt, ob die Veränderungs-Vorschläge des Parlaments für Verbesse— rungen der dem Parlamente gemachten Vorlagen erachtet werden. Mecklenburg-Schwerin will durch dlese Be , , ; . zejahung keinesweges auf weitzere Aenderungen der Vorlagen seinerseits verzichtet haben. Es! erklärt ferner ausbrüicklich, daß die Jrage, inwicz beit der Art. J des Bündniß Statuts vom 26. Mai 119 die verbündeten Regie— rungen verpflichtet, Und ob diese Verpflichtung zur Zeit für si⸗ noch besteht, durch diese Bejahung in keiner Ku . ö . diese Frage vielmehr für Meclenburg Ein (ein . zit . gen Erklärung eine völlig offene bleibt. auch nach der jetzi⸗ Nassau. Minister von Wintzingerode gegen die Abänderungs Vorschläge des Parlamenss icht erin⸗ nern; es anerkennt in ihnen wesentliche Verbesseru ö . . zu 66 ten Vorlagen; es erklärt sich für ihre Annahme ngen der gemach Braunschweig. Minister Freiherr von Schl n tz. Ber Vertreter Braunschweigs ist in der erfreulichen 23 . können, daß Se. Hoheit, der Herzog von rau fh der 1 9 Frage stehenden Abänderungen sämmtlich annimmt g

2 Oldenburg. Ministerial⸗Rath und Departements Vorstand von Eisende cher., Die Großherzoglich oldenburgische R . erklärt sich bereit, die Verfassung nach Maßgabe der ö 85 . henden Abänderungen anzunehmen. age ste⸗ Sachsen⸗

Nassau findet

Weimar tritt der oldenburgischen Erklärung bei.

Sach sen-Weim ar. Minister von Watzdorf. Sachsen-Koburg'- Gotha. Pinister von Seebach

/ meiningensche Regierung auch noch gegenwärtig.

Sachsen-Koburg⸗- Gotha schließt sich ebenfalls der oldenburgischen Erklärung an.

. Sach sen-Meiningen. Minister Freiherr von Wechmar. Die sachsen-meiningensche Regierung hat sich schon früher für eine unbedingte Annahme der Verfassung, beziehungsweise der in Frage stehenden Abänderungen derselben ausgesprochen, falls einer nach⸗ folgenden Modification in einzelnen Punkten, die sie namentlich in Beseitigung des dem Volkshause gegenüber dem Staatenhause zu⸗ gestandenen Vorrechts bei Differenzen beider Häuser über das Bud⸗ get für wünschenswerth hält, keine Folge gegeben werden möchte. Auf dieser ihrer Ansicht und ihrer Erklärung beharrt die sachsen⸗

Sachsen-Altenburg. Minister Graf Beust. Altenburg tritt den Erklärungen Nassau's bei. Mecklenburg-Strelktz. Regierungsrath von Bernstorff. Mecklenburg⸗Strelitz erklärt, daß es Bedenken tragen müsse, sich für Annahme der erfurter Beschlüsse zu erklären, da einerseits urch die Additional-Akte, welcher es widersprochen habe, die ganze Grundlage des Reichsverfassungs-Entwurfs verändert sei, und es andererseits rathsam erscheine, die von Oesterreich ausgegangene Einladung zu einem Kongresse in Frankfurt vor Weiterem in Er⸗ wägung zu ziehen. Die Regierungen von: Anhalt-Deßau und Eöthen durch die Minister von Goßler und von Plötz, Anhalt-Bernburg durch den Minister Hempel, Sch warzb urg⸗Sondersha usen durch den Wirklichen Ge⸗ heimen Rath Chop,

Sachsen⸗

Sch warzburg⸗Ru dolstadt durch den Wirklichen Geheimen

Rath von Röder, ;

Waldeck durch den Regierungsrath Winterfeldt,

Reuß älterer Linie durch den Geheimen Rath und Kanzler Otto,

Reuß jüngerer schneider,

Linie durch den Minister von Bret⸗

erklären sich sämmtlich für unbedingte Annahme der in Frage stehen— den Abänderungen.

Schaumburg-Lippe. Regierungs-Prästdent Bakon von Lauer⸗Münchhofen. Schaumburg-Lippe schließt sich den Er⸗ klarungen von Baden, von Schwerin und von Strelitz an.

General-Lieutenant von Radowitz bemerkt zu dieser Aus sprache, daß die Erklärungen der drei anderen Regierungen, die darin in Bezug genommen werden, unter einander nicht überein stimmen.

Regierungs⸗Präsident, Baron von Lauer⸗-Münchho fen, n , daß die Erklärung seiner Regierung schließlich keine an- e,, . 3. Regierungen von Baden, Schwerin und Strelitz ver sch ieden kur err gl ichze gige Rückbeziehung auf diese, wenngleich Entschließung der fan u elle ungen anderer Regierungen, für die gestattet bleibe, als für fie Ferch führen giernnig doch um so mehr greife, die für die genannten Regierung te len, Dere, Platz gewesen sind, Die Fürstlich schaumburg⸗ lip fchẽ? te Er, fahre in diesem Augenblick zum erstenmale, worüber sie ihre Er ra rung abgeben solle. Sie sei vollständig von dem Fortgange und dem augenblicklichen Standpunkte der Verhandlungen des Verwal tungsrathes ununterrichtet geblieben, so daß sie sich namentlich in rieser letzteren Beziehung ganz in der Lage Badens befinde.

General-Lieutenant von Radopitz glaubt die behauptete Gleichheit des Falles bestreiten zu müssen. Die badensche Regie rung werde einer ununterbrochenen Mittheilung über die Bera thungen und Beschließungen des Verwaltungsraths sicherlich keinen Augenblick entbehrt haben, und bleibe es daher lediglich die eigene Sache der schaumburg-⸗lippeschen Regierung, wenn sie sich durch Zu rückziehung ihrer früheren Vertretung im Verwaltungsrathe selbst einer Kenntnißnahme beraubt habe, durch deren Mangel sie ihre Enischließungen jetzt für behindert erkläre. General-Licutenant von Rabowitz ist überhaupt außer Stande, eine Identität der Erklä rungen von Baden, Schwerin und Strelitz anzuerkennen,

dMinister Klüber bestätigt die vorstehende Unterstellung des General-Lieutenants von Ravowitz hinsichtlich Badens durchaus Baden ist durch seinen Bevollmächtigten im Verwaltungs⸗Rathe von dem Verlauf der Wirksamkeit dieses Kollegiums fortwährend in Kenntniß erhalten worden, und die jetzige Behinderung sofort ger Erklärung beruht für Baden blos in dem Umstande, daß sch letzte Bericht des badeuschen Bevollmächtigten. mit der Abreise gegenwärtigen badenschen Vertreters zu Dieser Konferenz gekre Fat, so, daß eine Berathung über diesen Bericht seitens des Groß herzoglichen Staats-Ministeriums bis zur Stunde noch nicht statt gefunden hat. Lippe. ; ö Piderit.

nimmt die Verfassung mit den Abänderungs-Vorschlägen des Par

laments unbedingt an.

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d 8 des 1

Geheimer Ober-Regierungsrath Piderit.

Freie und Hansestadt Lübeck. Syndikus Dr. Elder. Der Senat der freien und Hansestadt Lübeck tritt den zu den Ver fassungs-Vorlagen vom Parlamente gemachten . schlägen mit einer einzigen gleich zu berührenden. Ausnahme, unter der Voraussetzung bei, daß die nach Maßgabe solcher Vorschläge, so weit die Regierungen denselben zustimmen werden, abgeänderte Verfassungs-Urkunde und Additional⸗Akte in Allen auf . des Vertrages vom 26. Mai v. J. verbündeten Staaten zur Anwen— dung und Ausführung kommen werde; für den Jall des Auaschei pens eines oder einiger dieser Staaten aus dem Bündniß hält sich der Senat weitere Entschließung in Betreff, der dadurch den übri⸗ gen Staaten erwachsenden Rechte ausdrücklich vor.

So lange die Verfassung und die Additional⸗Akte in den mit⸗ verbündeten Königreichen Sachsen und Hannover thatsächlich nicht sollten zur Ausführung und Anwendung gebracht werden, muß der Senat diejenige Ausnahmestellung reserviren, welche das 82ste Pro⸗

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Erpedition des Preuß. Staats.