tokoll des Verwaltungs⸗Rathes für in den Verhältnissen und im Rechte begründet anerkennt.
Derjenige Abänderungs-Vorschlag des Parlaments, welchem der Senat seine Zustimmung zu ertheilen ausnahmsweise Bedenken trägt, ist der vom Parlament zu §. 192 des Verfassungs⸗ Entwurfs vorgeschlagene Zusatz. Der Senat betrachtet diesen Paragraphen als außerhalb der Sphäre eines Bundesstaates liegend und in die inneren Verhältnisse der einzelnen Staaten, insbesondere der freien Stadt Lübeck, unnsthig eingreifend.
Freie und Hansestadt Bremen. r Der Senat der freien Hansestadt Bremen kann sich mit den vom Parlament zu den Verfaͤssungs-Vorschlägen der verbündeten Re⸗ gierungen gemachten Abänderungs⸗ Vorschlägen unter der Voraus setzung einverstanden erklären, daß die danach modifizirte ir ren sung gleichmäßig und gleichzeitig in sämmtlichen durch das Bünd niß vom 26. Mai 1849 vereinigten Staaten zur Anwendung und Ausführung gelange, behält sich jedoch im Falle abweichender Er⸗ klärungen über die Abänderungs Vorschläge zu den Verfassungs= Vorlagen oder eines definitiven Austritts einzelner Staaten seine fernerẽ Erklärung und weitere Entschließung über jene Vorlagen und die eventuelle Ausübung des durch den Austritt anderer Staa ten erwachsenden Rechts bevor. Auch muß der Senat, so lange die Verfassung und Additional Akte in den mitverbündeten König reichen Sachsen und Hannover thatsächlich nicht sollten zur Aus⸗ führung und Anwendung gebracht werden, für Bremen diejenige Ausnahmestellung reserviren, welche das 82ste Protokoll des Ver⸗ waltungs-Raths für in den Verhältnissen und im Rechte begründet anerkennt.
Freie und Hansestadt Hamburg. Syndikus hr. Banks. Hamburg nimmt die Abänderungs Vorschläge des Parlaments an, sedoch unbeschadet der bekannten in Kraft bleibenden Vorbehalte der Hansestädte, und unter der Voraussetzung, daß im Falle abweichender Erklaͤrungen über die Verfassungs⸗-Vorlagen weitere Beschlußnahme der Regierungen vorbehalten bleibe.
General Lieutenant von Radowitz faßt das Resultat der bisherigen Erklärungen der Regierungen also zusammen:
Die von dem Parlament in Vorschlag gebrachten Ahänderungen der demselben gemachten Vorlagen sind angenommen durch die Re⸗ gierungen von:
Nassau,
Braunschweig,
Oldenburg,
Sachsen-⸗Weimar,
Sachsen⸗-Koburg⸗Gotha,
Sachsen⸗-Meiningen,
Sachsen⸗Altenburg,
Anhalt-Deßau und Cöthen,
Anhalt⸗Bernburg, / Schwarzburg-Sondershausen, P Schwarzburg⸗Rudolstadt, Waldeck, / Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, ͤ Lippe und Preußen.
Angenommen mit gewissen Vorbehalten haben die Regierungen
der freien und Hansestädte: Lübeck, Bremen und Hamburg. Die Regierungen von: Baden, Kurhessen, Mecklenburg⸗Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Schaumburg - Lippe haben zur Zeit noch Anstand genommen, sich auf dit gestellte Frage zu erklären.
Seitens der Königlich preußischen Regierung setzt General Lieutenant von Radowitz hinzu wird aus diesem Resultat rer Schluß gezogen, daß die von dem Parlamente vorgeschlagenen Abänderungen von den zustimmenden Regierungen allerdings fest⸗ gehalten werden, daß jedoch, da hier ein Mehrheitsbeschluß nicht Anwendung finde, auch die Verfassung der deutschen Union zur Zeit noch nicht zur Promulgation und Ausführung gebracht wer den könne.
Minister Hassenpflug macht gegen das vorstehende Resumẽ des Kommissars der Königlich preußischen Regierung bemerklich, daß Kurhessen zur Zeit noch gar keine Erklärung abgegeben habe: eine Thatsache, die General-Lieutenant von Radowitz eben so aner⸗ kennt, als er sie in dem von ihm gezogenen Resultat der bis jetzt erfolgten Aussprache der Regierungen konstatirt glaubt. Minister Graf von Bülow hebt nachdrücklich hervor, daß seine für Mecklenburg-Schwerin abgegebene Erklärung weder eine Verneinung noch eine Bejahung der gestellten Frage gewesen. Zur Vermeidung jedes Mißverständnisses wiederhole und präzisire er das Gesagke dahin, daß Mecklenburg-Schwerin den Abänderungs⸗ vorschlägen des Parlaments die Anerkennung von Verbesserungen der dem Parlamente gemachten Vorlagen nicht versage, daß es da⸗ mit aber nicht gemeint sei, sich für die Anerkennung der Verfassung selbst auszusprechen, sondern fernere Verbesserungen frei behalten müsse.
SGeneral-Lieutenant von Rad owitz wiederholt seinerseits, daß Promulgation und Ausführung der Verfassung noch nicht stattsin , weil, nicht alle verbündeten Regierungen sich in gleicher ö äarung geeinigt haben. Er habe jedoch zu bemerken, daß, indem Preußen die vorgeschlagenen Verbesserungen des Parlaments an— nehme, damit in keiner Weise ferneren Verbesserungs⸗Anträgen vor— gegriffen sei, welche man einem nächsten Parlamente vorlegen könne. Es möge dieses aber Gegenstand näherer Diskussion bleiben. ö. Graf von Bülow äußert, daß er gegen dDiese
chlußfolge des Königlich preußischen Kommissars seinerseits keine Einwendung erhebe.
w , , , müsse er seine Gegenwart für un— La , . Regierungs Präsident Baron von ; ᷣ wünscht von dem Minister Hassenpflu die 6 seiner desfallsigen Gründe. ö a ,. n fle n flug exwiedert, weil er viele Personen hier ö: sinde, denen er die Berechtigung zur Theilnah ] onferenz, wozu er eingelad ; 19 zu lnahme an der wähnt, ne , Ken geladen sei, und die, wie bereits vorhin er— an ipoetlichen K . Fürsten und ihrer ver—⸗ Der Könsglich , worden, nicht zugestehen könne. sieht sich veranlaßt f ih . Freiherr von Schleinitz, eh rblhen gina in Cen, on 36 Minister Hassenpflug e daß Preußen, inden n gan m und darauf hinzuwei⸗ ie Form der Berathung m ĩ ergthung eingeladen, über ,,,, niglichen Regierung fern gelegen, in vieser Hinsicht dem eigenen
Bürgermeister Smi dt.
ferenz ja ohnehin nicht von Majoritäts⸗Beschlüssen handle, u
878
Ermessen der verbündeten Negierungen irgend vorzugreifen. Dage⸗ gen habe sie allerdings glauben müssen, daß die gleichzeitige Ein⸗ kadung der Mitglieder des Verwaltungs⸗Rathes zur Theilnahme an der gegenwaͤrtigen Konferenz nach der ganzen Sachlage und bei der genauen Bekanntschaft dieser Mitglieder mit den obschwe⸗ benden Fragen allgemein nur für angemessen und nützlich habe er⸗ achtet werden können. General-Lieutenant von Radowitz glaubt sich vor dem wei⸗ teren Fortgang der Verhandlung der Nothwendigkeit nicht entziehen zu dürfen, die Vorfrage . über die Theilnahme der nicht verantwortlichen Minister, beziehungsweise der anwesenden Mitglieder des Verwal⸗ tungs-Rathes, an dieser Konferenz
zur Entscheidung der verbündeten Regierungen zu stellen.
Nachdem der sachsen-koburg-gothaische Minister von Seebach eine nochmalige Erklärung des kurhessischen Ministers Hassen⸗ pflug darüber beansprucht hat, ob Letzterer bei dem seinerseits er⸗ hobenen Anstande auch jetzt noch beharre, und Minister Hassen⸗ pflug sich hierfür mit Entschiedenheit ausgesprochen, erfolgen auf die gestellte Vorfrage folgende Erklärungen:
Baden. Minister Klüb er. Baden vermag sich die Gründe nicht klar zu machen, die den Minister Hassenpflug dazu bestim⸗ men mögen, auf eine Konferenz bloß verantwortlicher Minister und auf eine Ausschließung der Mitglieder des Verwaltungs Raths zu dringen. Baden selbst sieht in der Theilnahme der Mitglieder des Verwaltungs-Raths an dieser Konferenz so wenig ein Hinderniß, daß es darin vielmehr eine wünschenswerthe Förderung anerkennt.
Mecklenburg-Schwerin. Minister Graf von Bülow kann ebenfalls die Bedenken Kurhessens nicht theilen. Daraus, daß verantwortliche Minister eingeladen seien, känne unmöglich folgen, daß die eingeladenen verantwortlichen Minister nicht in Begleitung anderer Personen sollten erscheinen können, denen die Qualität verantwortlicher Minister nicht beiwohne. Auch werde eine solche Beschränkung durch frühere Antecedentien in keiner Weise gerecht⸗ fertigt.
Nassau. Minister von Wintzingerode stimmt wie Baden.
Braunschweig. Minister Freiherr Son Schleinitz stimmt ebenfalls gegen die Beschränkung der Konferenz auf blos verantwortliche Minister, und zwar mit dem Beifügen, daß eine solche Beschränkung, wenn sie anders jetzt hier statuirt werden sollte,
politischen Berathungen beschlossen
wahrscheinlich das erstemal bei werde. Oldenburg. Ministerial- Rath und Departements ⸗Vorstand von Eisendecher schließt sich der vorstehenden Erklärung an. Sachsen⸗Weimar. Minister von Watz dorf findet gegen die Ausdehnung der Konferenz auf die Mitglieder des Verwastungs— findet sie in aller Be—
Raths nicht nur nichts zu erinnern, sondern f ziehung wünschenswerth.
In gleicher Weise, wie Sachsen-Weimar, stimmen: Sachsen-Koburg-Gotha, Sachsen-Meiningen,
Sachsen⸗Altenburg, Anhalt-Deßau und Cöthen, Anhalt⸗Bernburg, Schwarzburg⸗Sondershausen, Schwarzburg⸗Rudolstadt, Waldeck,
Reuß älterer Linie,
: Reuß jüngerer Linie,
Lippe,
Lübeck, Bremen und Hamburg.
Syndikus Dr. Banks macht bei der Abstimmung für Ham— merksam, daß es sich in dieser Kon nd daß daher nicht entfernt abzusehen sei, wie durch eine Beschränkung der Konferenz auf blos verantwortliche Minister das Recht oder das Interesse der einzelnen Regierung irgendwie gefördert werden möge. Mecklenburg-Strelitz stimmt wie Mecklenburg⸗ Schwerin. Schaumburg-Lippe. Regierungs-Präsident, Baron von Lauer-Münchhofen. Schaumburg-Lippe hat den erhobenen Einwand im ersten Augenblick als einen blos formellen betrachtet, worüber hinwegzugehen sein würde; es glaubt sich aber jetzt zu überzeugen, daß das formale Bedenken nicht ohne materielle Unter⸗ stützung bleibt. Die Einladung gilt wirklich nur den Fürsten und ihren verantwortlichen Ministern. Das Letztere muß einen bestimm— ten Sinn haben. Schaumburg-Lippe findet ihn darin, daß die verantwortlichen Minister nicht als Bevollmächtigte ihrer Regierun⸗ gen, sondern als Regierungsbeamte eingeladen sind, die das hier Beschlossene demnächst vor den Ständen der betreffenden Staaten zu vertreten befähigt sein müssen. Schaumburg-Lippe muß sich also ebenfalls für ein strenges Festhalten an der ergangenen Ein⸗ ladung aussprechen. .
General-Lieutenant von Radowitz konstatirt als Resultat der Abstimmung der verbündeten Regierungen über die zur Ent— scheidung derselben stehende Vorfrage:
daß das Bedenken Kurhessens gegen die Zulässigkeit der Theil nahme nicht verantwortlicher Minister an dieser Konferenz nur von Schaumburg-Lippe getheilt wird.
Nach dieser Konstatirung, gegen deren Richtigkeit von keiner Seite ein Einspruch erfolgt, richtet General-Lieutenant von Ra⸗ dowitz an den kurhessischen Minister Hassenpflug die Frage, ob er seine von der Majorität der verbündeten Regierungen nicht getheilte Ansicht als eine solche betrachte, die ihn an der ferneren Theilnahme dieser Konferenz behindere, oder wie er sich sonst dem Fortgange der Verhandlungen derselben gegenüber zu verhalten gedenke.
Minister Hassenpflug erklärt, dabei zu bleiben, daß die an ihn ergangene Einladung blos auf eine Konferenz verantwortlicher
burg noch besonders darauf auf
Minister laute, daß er in Folge dieser Einladung zu einer Konfe⸗ renz verantwortlicher Minister und nur zu einer solchen Konserenz erschienen sei, und daß er nicht gewillt sei, sich über die hier zur Berathung und Beschlußfassung gestellten Gegenstände in einem Kreise auszusprechen, in dessen einem Theile er nur ein Zuhörer— personale erkennen könne.
Legationsrath Dr. Liebe weist die von dem Minister Ha ssen⸗ pflug für angemessen erachtete Bezeichnung der Anwesenden, de⸗ nen die Qualikät verantwortlicher Minister nicht beiwohnt, auf das entschiedenste zurück.
Minister von Watzdorf tritt der letzten Ausführung des Ministers Hassenpflug ebenfalls mit der Erklärung entgegen, daß der Staatérath Serbeck ihm im Namen seines Souverains, des Großherzogs von Sachsen-Weimar, zur Seite stehe, und diese Assistenz in Lieser Konferenz eine von seinem Fürsten selbst gewünschte und Ge ern sei.
e verantwortlichen Minister vo und ö e i n , e wesenden Vertreter der Großherzoglich oldenburgischen, badenschen,
Herzoglich nassauischen und bernburgischen Regierung im Verwal⸗ tungsrathe.
Der Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten glaubt im Namen seiner Allerhöchsten Regierung dagegen ausdrücklich Verwahrung einlegen zu müssen, daß von dem Kur⸗ fürstlich hessischen Minister die nicht mit der Eigenschaft verantwort⸗ licher Minister bekleibeten Anwesenden als Zuhörer bezeichnet seien. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten bemerkt dabei, daß dieser Ausdruck in Beziehung auf Personen, die ausdrücklich von der preußischen Regierung zu dieser Versammlung eingeladen und zu den dermaligen Verhandlungen mit Vollmacht versehen sind, als ein vollkommen ungeeigneter erscheine. ;
General-Lieutenant von Radowitz ersucht die Konferenz um Fortsetzung der Berathung.
Mecklenbu rg-Strelitz. Regierungsrath von Bern s⸗ torff erklärt, daß Mecklenburg-Strelitz die Absicht nicht gehabt habe, sich noch eine Erklärung auf die Frage über die Abände⸗ rungs-Vorschläge des Parlaments vorzubehalten, und daß hiernach das von dem Königlich preußischen Kommissar vorhin gezogene Re— sultat der desfallsigen Abstimmung zu berichtigen bleibe. .
General Lieutenant von Radowitz fragt, ob er nach dieser zusätzlichen Erklärung die Entschließung von Mecklenburg ⸗Strelitz dahin zu verstehen habe, daß Mecklenburg-Strelitz schon jetzt defini⸗ tiv ablehne, und zwar mit der Entschiedenheit, daß es sich daruber
7.
auch nicht einmal eine fernere Erklärung vorbehalte; welche Frage der Vertreter der mecklenburg -strelitzschen Regierung bejaht.
Mecklenburg-Strelitz vermehrt hiernach, wie General-Lieute nant von Radowitz zusetzt, die vorgenannten drei Kategorteen der abstimmenden Regierungen um eine vierte Kategorie, namlich um die Kategorie einer definitiv ablehnenden Regierung. Für die Rechte der übrigen Regierungen werde durch diese Ablehnung na— türlich nicht das mindeste geändert. ‚
Auf bie von dem Kommissar der Königlich preußischen Regie rung vorhin gezogene Schlußfolge zurückkommend, erkennt Minister von Watzdorf an, daß jedenfalls während der Zeit der noch zu erwartenden Entscheidungen der badenschen und anderer Regie rungen von einer Promulgation und Ausführung der Verfassung allerdings abzustehen sein werde. Er muß sich dabei aber dagegen aussprechen, daß die Abgabe dieser rückständigen Erklärungen nicht einer ungewissen Zukunft anheimgestellt bleibe, was nach Lage der Sache fuͤr die Regierungen, denen es um die baldige Errichtung der Union voller Ernst sei, um so bedenklicher sein werde, als ja nach der Erklärung Mecklenburg-Schwerins selbst die Anerkennung und Billigung der von dem Parlamente bewerkstelligten Verbesse rungen des Verfassungs⸗ Entwurfs, das Inslebentreten der Ver⸗ fassung für die Gesammtheit der hier vertretenen unirten Staaten noch keinesweges in sichere Aussicht stelle. Minister von Watz, dorf hält daher die Regierungen, die jetzt mit bestimmten Erklä⸗ rungen vorgetreten sind, für eben so berechtigt als genöthigt, auf Festsetzung einer bestimmten Frist zu dringen, worin die noch rück⸗ ständigen Erklärungen der übrigen verbündeten Regierungen zu er— folgen haben. Dlese Frist m ü'f se gestellt werden, um den trauri⸗ gen Zustand der Ungewißheit für die Regierungen, die den Bun⸗ desstaͤat seither ernstlich erstreben, endlich zu beschließen, und sie könne gestellt werden, da, bei aller Verschiedenheit der politischen Auffassung des unter den verbündeten Regierungen bestehenden Ver⸗ hältnisses, die Grundlage dieses Verhältnisses doch keine andere als eine rechtliche sei. ⸗
General-Lieutenant von Radowitz ist bereit, der Konserenz die folgenden Fragen zu stellen:
1 Soll den Regierungen, die mit ihren Erklärungen über die
dieser Konferenz zuerst vorgelegte Frage noch rückständig sind,
zur Abgabe dieser Erklärung eine bestimmte Frist gestellt werden; und
2) wie soll sich bis zum Eingange dieser Erklärungen das Ver
hältniß der Regierungen unter sich und zu dem Unionswerke
gestalten? Sach sen-Meiningen. Minister Freiherr von Wechmarbe
merkt, daß er der beginnenden Erörterung dieser beiden neuen Fra
gen, Namens der von ihm vertretenen Regierung, noch die folgende verwahrende Erklärung vorherzuschicken habe. Die Antwort auf die ber Konferenz zunächst vorgelegte Frage sei für Sachsen⸗Mei⸗ ningen bejahend erfolgt, in der bestimmten Voraussetzung, daß auch seitens der anderen verbündeten Regierungen eine gleiche Zustim mung gegeben werde. Geschehe dies nicht oder werde die nöthige Zustimmung aller verbündeten Regierungen in eine ungewisse Ferne hinausgeschöoben, so müsse damit, auch für die jetzt zustimmenden Regierungen eine Pflicht gelöst sein, die eben nur unter der ange⸗ gebenen Voraussetzung allgemeiner Zustimmung von der einzelnen Regierung eingegangen worden sei und, der Natur der Verhält— nisse nach, eingegangen werden könnte. J.
Sachsen-Welm ar. Minister von Watz dorf freut sich, in der
—
von dem Königlich preußischen Kommissar eben proponirten Frage stellung einer Konformität mit seinen eigenen Anschauungen zu begegnen, namentlich in dem Punkte, daß schon jetzt das Verhältniß in Er⸗ wägung gezogen werden soll, welches sofort und noch vor Eingang der (äckständigen Erklärungen einzelner verbündeten Regierungen unter den verbündeten Regierungen selbst und hinsichtlich ihrer Stellung zum Unionswerke einzutreten hat und zu beobachten sein wird. Möchten auch manche Rechte zeitweise nicht zur Ausführung gelangen können: die rechtliche Verpflichtung, wiederholt Minister von Watzdorf, sei zur Zeit doch noch für alle verbündeten Re gierungen eine gleiche, und auf dieser gesicherten Basis werde sich auch das zwischenzeitliche Verhältniß zwischen den verbündeten Re gierungen unschwer gestalten lassen, . e
Sldenburg. Ministerialrath und Departements Vorstand von Eisendecher. Bei den Gesinnungen und dem entschiedenen Willen seiner Regierung sei er verpflichtet, darauf zu dringen, daß die noch rückständige Erklärung der betreffenden einzelnen verbün— deten Regierung in bestimmter Weise und in kürzester rist erfolge. Oldenburg wolle eine Entscheidung. Es betrachte die Andauer die ses Zustandes der Ungewißheit als ein schweres Unglück, und es finde es mit dem Gefühl für Recht und Ehre nicht wohl verträg lich, einen solchen Zustand länger als unerläßlich nothwendig fort dauern zu lassen. ö , .
Baden. Minister Klüber erklärt eine achttägige Frist, von dem Schlusse der gegenwärtigen Konferenz an, zur Abgabe der ba denschen Entschließung für ausreichend. ö
Mecklenburg-Schwerin und Schaumburg 3. ppe wer⸗ den jedenfalls in der von Baden bezeichneten Frist die schließlichen Erklärungen abgeben. ⸗
K . 6. Minister H assenpflug i der Hoffnung, daß ihm die Gelegenheit zur Kundgebung . ur zessischen Erklä⸗ rung in einer der Einladung homogenen Kon fern nicht werde ver- sagt' werden. Er spreche den Winsch aus 6 für Kurhessen in iner blos aus verantwortlichen Ministern gebildeten Konferenz bal⸗
ig können. ; . digst thun zu nne n Radowitz erkennt in diesen Wun—
General- Lieutenant vo . sche Kurhessens einen neuen Punkt der Berathung. Er stellt den
anwesenden Vertreiern der verbündeten Regierungen zur Entschei⸗ dung, ob dem Minister H assenpflug die Abgabe der kurhessischen Erklärung in einer blos aus verantwortlichen Ministern gebildeten Konferenz zu gestatten, beziehungsweise ob die gegenwärtige Zu⸗ sammensetzung der Konferenz zum Zwecke der Entgegennahme der kurhessischen Erklärung demgemäß in der gegenwärtigen Zahl ihrer
8
Mitglieder zu beschränken sei.
Baden. Minister Klüb er findet sich weniger in der Eigen⸗ schaft eines verantwortlichen Ministers, als in der eines Bevoll⸗ mächtigten Badens in der Konferenz. Er sieht daher in der jetzi gen Zusammensetzung der Konferenz für Kurhessen keinerlei Be⸗ schwerde, und entbehrt jedes Bestimmungsgrundes, sich für die von Kurhessen geforderte Nodification der Konferenz entscheiden zu können.
Mecklenburg-Schwerin hält den Wunsch Kurhessens allerdings in keiner Weise für motivirt. Eine Konferenz in der von Kurhessen einmal geforderten Beschränkung erscheint aber des⸗ senungeachtet auch zulässig, so daß Mecklenburg Schwerin gestatten will, daß dem Wunsche Kurhessens deferirt werde.
Nassau glaubt nicht, daß man den einzelnen Regierungen in der Freiheit, die Konferenz nach ihren eigenen Entschließungen zu beschicken, vorgreifen dürfe. Es stimmt gegen Kurhessen.
Braunschweig stimmt wie Baden.
Oldenburg ist außer Stande, die Zurückhaltung Kurhes⸗ sens, sich in dieser Konferenz zu erklären, auch nur annähernd zu würdigen. Es kann daher, da Gründe dafür nicht angegeben wer⸗ den, dem Wunsche Kurhessens nicht zustimmen. .
Sach sen Weimar vermag ebenfalls keine Gründe für den gestellten Wunsch aufzufinden. Es stimmt gegen dessen Gewäh— rung.
Sachsen-⸗Meiningen stimmt ebenfalls dagegen, und zwar weil es, von allem Anderen abgesehen, eine Verletzung darin findet, der Zusammensetzung einer Konferenz zu widerstreiten, die sich auf Einladung einer Regierung gestaltet hat, der die erschienenen Re—
gierungen alle zu so vielem Danke verpflichtet sind.
Sachsen-Altenburg stimmt wie Sachsen⸗Weimar. Necklenburg-⸗Strelitz tritt dem Wunsche Kurhessens bei, ihm die baldige Abgabe der kurhessischen Erklärung besonders wünschenswerth ist. . Die sämmtlichen übrigen Regierungen stimmen ebenfalls alle Kurhessen. Schaumburg
Lippe motivirt diese seine Abstimmung da—
urch Dat os vie Noeytré dan 1 3 6rtt 5 . daß es die Vertretung der in der gegenwärtigen Konferenz zereinigten Regierungen durch verantwortliche Minister dieser Re—
gierungen allerdings der Anforderung genügt glaubt.
für unerläßlich hält, hierdurch aber auch je⸗ Die ÄUssistenz der verantwortlichen
Mini stoy R 73 soln 2 . 1. 1s Minister, die den Ministern selbst genehm und wünschenswerth ist,
l
. Hen Nr snr ng . . . . pies kann den Vertreter einer anderen Regierung zur Beseitigung dieser
Assistenz nicht berechtigen.
Minister Hassenpflug bemerklich,
1
Minister-Präsident Graf von Brandenburg macht dem i, , 3 daß seinem Wunsche, die urhessische Erklärung vor einer blos aus verantwortlichen Ministern
n
gebildeten Konferenz abzugeben, der Wunsch der großen Mehrheit, die Konferenz ;
bildet sei, entgegenstehe
unverändert so zu erhalten, wie dieselbe einmal ge Er stellt, dem Minister Ha ssenpflug unter diesen Umständen auf seinen Wunsch jetzt
n, .
nicht verzichten und zur Abgabe der kurhessischen Erklärung über— gehen könne. e
ö
Minister Hassenpflug erwiedert, daß er dieserhalb vorher
den Entschluß seines gnädigsten Herrn, des Kurfürsten, einzuholen
habe.
9
1
st
9 R
Nachdem General- Lieutenant von Radowitz hierauf die Veröffentlichung des Protokolls, als eines Rechenschaftsberichts der onferirenden Regicrungen, ausdrücklich vorbehalten, erklärt Mini ter-Präsident Graf von Brandenburg die heutige Sitzung der geschlossen und beraumt die nächste Sitzung auf M., Abends 6H Uhr, an.
Sitzung erfolgt Berlin, wie
donferenz für norgen, den 11ten d.
Der Schluß der Eingangs,
Abends 10 Uhr
Das Protokoll der Sitzung vom 10. Maic. ist in der Sitzung 11. Nai c. verlesen, von den Mitgliedern der Konferenz ge hmigt und von diesen und dem Protokollführer unterzeichnet worden Für Preußen: Graf von Brandenburg, Freiherr von Schleinitz, von Radowitz. Klüber. Freiherr von Meysenbug
Für Baden: . Hassenpflug.
Für Kurhessen:
Für SachsenWeimar: von Watzdem e .
Für Mecklenburg-Schwerin: Graf von Bülow. von Schack.
Für Mecklenburg-Strelitz: von Bernstorff. von Oertzen
Für Oldenburg? von Eisendecher. Mosle
Für Sachsen-Altenburg Graf Beust.
Koburg-Gotha: von Seebach. Meiningen: Freiherr von Wechmar.
Vollpracht.
Für Sachsen Für Sachsen
Für Nassau: von Wintzingerode.
Für Braäunschweig: Freiherr von Schlhe 1 . Für Anhalt »Deßau und Anhalt-C öthen: von Goßler
von Plötz.
Anhalt-Bernburg: Hempel Dr. Walther Für Schwarzburg-Sonders en: Chop. Für Schwar zburg-Rudolstadt: von Röder Für Reuß aͤlterer Linie: Otto. für Reuß jüngerer Linie: von Bretschneider Für Lipp Piderit. Für Schaumburg-Lippe: Baron von Lauer Münchhofen. Für Waldeck: Winterberg. Für Lübeck Dr. Elder. Für Bremen: Smidt. Für Hamburg: Dr. Banks
Bloemer , der
Verhandelt Berlin, den 11. Mai 1850, Nachmittags 6 Uhr, in Gegenwart: (S. erstes Protokoll.)
Minister-Präsident Graf von Brandenburg eröffnet die Sitzung.
Das Protokoll der gestrigen Sitzung wird verlesen, von den Mitgliedern der Konferenz genehmigt und von diesen und dem Pro⸗ tokollführer unterzeichnet.
General Lieutenant von Radowitz glaubt die Möglichkeit anerkennen zu sollen, daß die im Beginne der gestrigen Sitzung zur Erörterung und Beschlußfassung der Konferenz gestellte erst Frage von einzelnen Seiten zunächst in einem anderen Sinne auf⸗ gefaßt sein möchte, als er, der Königl. preußische Kommissar, bei ihrer Darlegung damit verbunden und der Verlauf der Verhand—
879
lungen herausgestellt habe, In Anerkennung dieser Möglichkeit bittet er, allenfallsige Erläuterungen, Zusätze oder weitere Erklä⸗ rungen zu der erfolgten Aussprache über die erste Frage, wo die⸗ selben nöthig oder angemessen erachtet werden möchten, jetzt sofort und vor weiterem Fortgange der Verhandlungen eintreten zu lassen.
Baden. Minister Klüber. Baden befindet sich zuerst in dem Falle, die Voraussetzung des Königlich preußischen Kommissars bestätigen zu können. Die, von dem Kommissar Eingangs der Sitzung gestellte erste Frage ist im Verlaufe der Sitzung, und zwar namentlich durch die fortschreitenden Erläuterungen Preußens, in dem Maße prägzisirt worden, daß der Vertreter Badens, nach um⸗ fassender Erwägung ihres ganzen eigentlichen Inhalts, sich nun⸗
mehr für ermächtigt halten kann, diese Frage auch seinerseits zu bejahen. Demgemäß erklärt er, daß Baden die Verfassungs-Ur⸗ funde vom 26. Mai v. J. zusammt den dazu von dem Parlament in Vorschlag gebrachten Aenderungen, also die Verfassungs-Urkunde, so wie sie unter Acceptation dieser Vorschläge vorliegt, genehmhält und derselben zustimmt. Baden erklärt zugleich, daß es diese Ge nehmhaltung und Zustimmung unter der ausdrücklichen Voraus⸗ setzung giebt, daß es bei demnächstiger Promulgation und Ausfüh- rung dieser Verfassung der deutschen Union in der Lage bleibe, sich den Rücksichten nicht zu entziehen, die es in Gemeinschaft mit allen deutschen Staaten dem deutschen Bunde schuldet, und denen voll⸗ ständig zu genügen, nothwendig und für Baden auf das höchste wünschenswerth bleibt. Baden begleite diese seine Erklärung mit dem aufrichtigen Wunsche, daß das unter Aufrechthaltung der vor stehenden Voraussetzung ins Leben tretende Unionswerk den unir len Staaten und dem gesammten deutschen Vaterlande zu gemein— samen und dauerndem Segen gereichen werde. Kurhessen. Minister Hassenpflug erklärt sich veranlaßt, bezüglich des in der gestrigen Sitzung von ihm relevirten Einspruchs gegen die Theilnahme der nicht verantwortlichen Minister an der gegenwärtigen Konferenz, zunächst die folgende Erläuterung abzuge⸗ ben. Die Zuziehung der Mitglieder des Verwaltungs-Naths zu der gegenwärtigen Konferenz war für ihn eine unerwartete, Er glaubte darin die Absicht zu erkennen, daß sich der Verwaltungs Rath, als solcher, an der Berathung und Beschlußfassung der Kon ferenz zu betheiligen haben solle. Gegen diese von ihm unterstellte Absicht, gegen die Theilnahme und Mitwirkung des Verwaltungs⸗ Raths, im Sinne einer geschlossenen Corporation, war sein Ein spruch gerichtet. Dieser Einspruch war also, seiner Natur nach, lediglich ein formeller, er konnte nur der Sache gelten, und wenn zu feiner Begründung und Rechtfertigung die Worte der Vorladung zu dem gegenwärtigen Kongreß in schärfster Auffassung des Wort— sinnes geltend gemacht worden, so kann nicht erwartet werden, daß darin ein Angriff gegen Personen erkannt werden könne. Das ver⸗ lesene Protokoll, dessen Richtigkeit dabei in keiner Weise bestritten werde, lasse indeß auch diese letztere Auffassung zu. Diese Auffas⸗ sung aber sei, wie gesagt, seine, des Ministers Hassenpflug's, Intention nicht gewesen, wie hiermit zur Ausschließung jedes Miß⸗ verständnisses ausdrücklich erklärt werde. Kurhessen widerspreche nicht, daß die Mitglieder des Verwaltungs-Raths, insofern sie hier anders nur nicht in diefer Qualität, sondern in der Dualität be— trauter Bevollmächtigter der vereinigten Regierungen erscheinen, zur Theilnahme an der gegenwärtigen Konferenz berechtigt seien, wenn kurhessischer seits freilich auch gewünscht werde, den Kreis der Kon⸗ ferenz auf blos verantwortliche Minister beschränkt zu sehen. Könne diesem Wunsche nicht willfahrt werden, so solle seitens Kurhessens darauf nicht weiter bestanden werden.
Was, zur Sache selbst übergehend, die Erklärung Kurhessens auf die erste Frage betreffe, so glaube Kurhessen, diese Erklärung bis dahin suspendiren zu sollen, daß die Konferenz in die Erörte rung der zweiten Frage eingetreten sei. Die Entscheidung dieser letzteren zweiten Frage müsse für Kurhessen die Vorbedingung sei nes Verhaltens, zur ersten Frage darstellen. Es solle dies des Näheren bei Erörterung der zweiten Frage motivirt und durch diese Motivirung alsdann zugleich die jetzige Ablehnung jeder Erklärung auf die erste Frage gerechtfertigt werden. .
Preußen. Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Frei herr von Schleinitz. Auf die so eben vernommene einleitende Erklärung Kurhessens bleibe Folgendes zu erwiedern. Die Einla dung der Mitglieder des Verwaltungs-Raths zu der gegenwärti— gen Konferenz sei von Preußen in der Voraussetzung der Förder⸗ lichkeit ihrer Zuziehung erfolgt: eine Voraussetzung, die durch die diesen Mitgliedern seitens der übrigen Regierungen ertheilte Be—⸗ vollmächtigung und durch die in der gestrigen Sitzung deshalb er folgten ausdrücklichen Erklärungen dieser Regierungen ihre ver— diente Bestätigung gefunden habe. Der Widerspruch, den diese Zuziehung in der gestrigen Sitzung seitens Kurhessens erfahren, habe bei seiner Allgemeinheit nur im Sinne eines Versuchs ver— standen werden können, das Recht der eingeladenen Regierungen, sich in dieser Konferenz nach eigenem Ermeffen vertreten zu lassen, beschränken zu wollen. Preußen habe sich verpflichtet gefunden, ge⸗
gen einen solchen Versuch ausdrückliche Verwahrung einzulegen, Nach der jetzigen ausdrücklichen Erklärung Kurhessens sei Lindeß eine Beschränkung des freien Zustimmungs ⸗ Rechts der Regierungen in der Wahl ihrer Vertreter durchaus
nicht beabsichtlst worden. Auf Grund dieser Erklärung und unter nochmaliger Wahrung des in Frage gestellten Regierungsrechts, glaube Preußen den Gegenstand der gestrigen desfallsigen Erörterung nunmehr auf sich beruhen lassen zu können. Kurhessen erklärt sich hiermit und mit dem nunmehrigen Fortgang der Verhandlungen gänzlich einverstanden. Mecklenburg-Schwerin erklärt, daß es sich bereits in der gestrigen Sitzung dahin ausgesprochen habe, daß es den fraglichen Verbesserungs-Vorschlägen seine Zustimmung ertheile, in sofern daraus nicht gefolgert werden solle, daß es damit zugleich seine Zustimmung zu dem definitiven Abschlusse, der Promulgation und der Ausführung der Verfassung ausgesprochen habe. Mecklenburg⸗ Schwerin ist daher in der Lage, zu erklären, daß es unter gleichen Voraussetzungen wie Baden die Abänderungs Vorschläge annimmt. Schaumburg-Lippe hat in der gestrigen Sitzung hinsicht lich der ersten Frage mit Baden, Mecklenburg-Schwerin und Meck⸗ lenburg ⸗Strelitz zu stimmen erklärt. Es ist dies aber in einem Augenblicke geschehen, worin die mecklenburg-strelitzische Erklärung noch nicht fur eine ablehnende zu erachten und von dem Kommissar als eine solche noch nicht qualifizirt war. Nachdem dies im Ver lauf der gestrigen Sitzung eingetreten, wird die Uebereinstimmung
Schaumburg-Lippe's in seiner Abstimmung zur ersten Frage auf die Erklärungen beschränkt, die dieserhalb in der gestrigen Sitzung seitens Badens und Schwerins gegeben wurden.
Oldenburg hat keine weitere Bemerkung und keinen weite ren Vorbehalt seiner gestrigen Annahme-Erklärung der modifizir⸗ ten Verfassung beigefügt, weil es davon ausging, daß es sich zu⸗ nächst nur um den Inhalt der Verfassung und um die Zusätze zu derselben handle. Bei dem Stadium der Ausführung wird Olden⸗ burg allerdings noch zu einer weiteren Aeußerung in Beziehung auf seine besondere Stellung zu Hannover Veranlassung finden.
Sachsen-Meiningen ist bei seiner Erklärung auf die erste
Frage nicht gemeint gewesen, seine JZustimmung zu derselben gegen⸗ wärkig noch von der vorherigen Erfüllung des bei dieser Erklärung kundgegebenen Wunsches abhängig zu machen. Diese Zustimmung ist vielmehr eine unbedingte gewesen, was der größeren Bestimmt⸗ heit wegen ausdrücklich zugefügt wird.
Eiermit ist die Vorfrage des Kommissars über etwaige zusätz⸗ liche Erklärungen zu den Abstimmungen in der gestrigen Sitzung erledigt. ;
Die Verhandlung wird fortgesetzt.
General-Lieutenant von Radowitz trägt vor. Da, wie be⸗ reits gestern erklärt worden, die Verkündigung und Ausführung der Verfassung der deutschen Union, Mangels Zustimmung sämmt licher unirten Regierungen zu derselben, zur Zeit noch nicht erfol⸗ gen könne, so stehe zur Erwägung, welcher Zustand zwischenzeitlich, d. h. von jetzt an und bis zu dem Augenblick der Verkündigung und Ausführung der Verfassung für diejenigen Regierungen einzu⸗ treten habe, die diese Verfassung ihrerseits als feststehend erachteten. Die sehr umfangreiche Frage über dieses Provisorium theile sich, shrer Ratur nach, in die beiden Unterfragen über die rechtliche Grundlage, auf die das Provisorium zu errichten, und sodann über das Organ, womit das Provisorium auszurüsten sein werde. Preußen müsse als dienlichen Vorschlag zur rechtlichen Grundlage dieses Provisoriums die Bestimmungen des Bündnißstatuts vom 26. Mai 849 erachten, da es sich überzengt halte, daß auf dieser Grund— lage der Hauptzweck des Provisoriums: die Union selbst ins Leben zu rufen, erreicht und den gemeinsamen Interessen der unirten Staaten überdies eine wirksame und gedeihliche Förderung zuge— wendet werden könne. Bei Annahme dieses Vorschlages werde sich sodann die Frage nach dem Organ des Provisoriums, beziehungs⸗ weise die Frage, wie sich die provisorische Unions-Regierung zu gestalten habe, anschließen. Als nächste und erste Frage stehe dem nach zur Umfrage:
Erachten die verbündeten Regierungen es mit Preußen für dienlich, daß das bis zur Verkündigung und Einführung der Unlons-Verfassung zu statuirende Provisorium auf die Grundlage der Bestimmungen des Bündnißstatuts vom 26. Mai 18419 gestellt werde?
Kurhesfen kann das Bedürfniß zu einer dergleichen proviso⸗ rischen Institution, wie sie durch den Kommissar der Königlich preußischen Regierung zur Frage gestellt worden, überhaupt nicht anerkennen, und muß sich daher ablehnend erklären. Die politische Stellung, welche die Union zu Deutschland einnehmen wird, sei für jede fernere eingehende Erörterung zu maßgebend, als daß sie nicht erst vollständig und mit Sicherheit zu übersehen sein müsse, ehe auf eine solche Erörterung eingegangen werden könne. Kurhessen stelle das Ansuchen, sich die nähere Rechtfertigung dieser Auffassung bis zur Erörterung der von dem Kommissar Eingangs der Konferenz angekündigten zweiten Frage, der Frage über die Stellung der verbündeten Regierungen zu dem frankfurter Kongreß, vorbehalten zu dürfen. ; ö ; . ö.
Baden ist nicht im Stande, den Bedenken Kurhessens gegen die Errichtung einer provisorischen Unions Regierung beizutreten. Es ist im Gegentheil der Ueberzeugung, daß das gemein same Be⸗ streben der unirten Regierungen, die Union ins Leben zu rusen, keines gemeinsamen Organs nicht entbehren dürfe. Nur durch ein solches Organ werde es möglich werden, die Union successive in sich selbst zu festigen, ihr Verhältniß zu den anderen Staaten zu ordnen und so den eigentlichen und ursprünglichen Zweck der Union, als einer organischen Gemeinschaft, wenn nicht aller, doch der meisten deutschen Staaten auf dem kürzesten und sichersten Wege herbeizu⸗ führen. Baden erklärt sich hiernach auf die gestellte Frage bei⸗ stimmend.
Mecklenburg-Schwerin stellt das Wünschenswerthe der von dem Königlich preußischen Kommissar in Antrag gebrachten provisorischen Einrichtung nicht in Abrede, glaubt aber doch bean spruchen zu müssen, daß die konkrete Form des bezweckten Proviso riums vorher näher dargelegt werde.
General- Lieutenant von Radowitz muß diesen Anspruch Mecklenburg-Schwerins an sich eben so berechtigt als natürlich er⸗ achten. Da aber von Seiten Kurhessens das Provisorium bereits unter jeder Form abgelehnt ist, so wird die Frage, ob ein Provi⸗ sorium überhaupt eintreten solle, nicht mehr zu umgehen und auf der gestellten Frage also zu beharren sein.
Mecklenburg⸗Schwersin bejaht hierauf die Frage unter Vorbehalt völligster Freiheit in Entscheidung über die Formation des Provisoriums selbst.
Nassau hält die Errichtung des beantragten Provisoriums für wünschenswerth und nothwendig, indem es sich ebenfalls seine Entschließung über die Modalitäten desselben bis zu deren näheren Auseinandersetzung vorbehält. .
Braunschweig vernimmt mit der lebhaftesten Befriedigung, daß Preußen gewillt ist, den ersten so nothwendigen thatsächlichen Schritt zur Herstellung der Unions Regierung zu thun. Es stimmt dem desfallsigen Vorschlage Preußens durchaus bei. Ueber die nä heren Modalitäten, worunter die provisorische Regierung einzutreten hat, hält sich Braunschweig seine Erklärung vor.
Sachsen⸗-Weimar,
Sachsen-Koburg⸗Gotha, achsen⸗Meiningen,
Sachsen⸗Altenburg, Anhalt-Deßau und Köthen, Anhalt⸗Bernburg,
Sch warzburg⸗Sondershausen chwarzburg-⸗Rudolstadt,
Reuß älterer Linie,
Reuß jüngerer Linie und
Lippe stimmen sämmtlich wie Braunschweig.
Mecklenburg-Strelitz ist der Ansicht, daß die Königlich preußischen Kommissar als Gegenstar
s
gestern angekündigte zweite Frage mit dem jetzt zur V dlune stehenden ersten Gegenstande zu eng zusammenhängt, als daß bei der Separatstellung, welche es in der gestrigen Sitzung
— ;
einnehmen müssen, über einzelne T etailfragen eine Erklärung abge ben kann. Es muß daher um die Erlaubniß bitten, sich in einem weiter vorgerückten Stadium der Verhandlung über die von ihm einzunehmende Stellung zur Union aussprechen zu dürfen.
Oldenburg wünscht eben so lebhaft wie Braunschweig, daß etwas Wirkliches baldigst zu Stande komme. Kann das in der von Preußen proponirten Form der provisorischen Unions ⸗Regie rung geschehen, so kann Oldenburg dieser Form nur gänzlich zu stimmen.
Schaumburg-Lippe tritt der Auffassung des Königlich preußischen Kommissars, daß der nächste Zweck der Union zur Zeit und unter den obwaltenden Umständen die Union selbst sei, aller dings völlig bei, glaubt aber, daß es gerade aus Rücksichten für die Erreichung dieses Zweckes wohl zu erwägen stehe, ob nicht vor dersamst von Errichtung jedes Previsoriums besser abzusehen sein möge. So lange namentlich das Verhältniß Sachsens zur Union nicht entschieden sei, möchte ein Provisorium schon aus diesem