1850 / 142 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

*

Ausland.

Frankreich. Paris, 20. Mai. man: „Zweierlei Menschen

Im Constitutionnel

liest sind gegen energisches Ein⸗

schreiten, um Frankreich von der tödtlichen Lage zu befreien, in welche es die Constitution versetzt hat. Diejenigen, welche es in dieser Lage gehalten wissen wollen, weil sie eben

wissen, daß ihnen in zwei Jahren die entnervte, erschöpfte, desor⸗ ganisirte Gesellschaft in die Hände fällt, und diejenigen, welche die äußere Form der Obrigkeit mit der Obrigkeit selbst verwechseln und glauben, daß ein Land mit einer Constitution, einer berathen

den Versammlung, Gerichtshöfen, einer Armee und Journalen den natürlichen und gesetzlichen Zeitpunkt der Erneuerung der Staatsgewalten ohne allzuviel Gefahr und Schrecken erwarten könne. Es wird uns, Gott sei Dank, nicht schwierig werden, die erstgenannten Gegner zu bekämpfen und zu entlarven. Es genügt uns, darzuthun, daß diese gewissenhaften Hüter der Constitution fast lauter alte Verschwörer sind, für die das Gesetz nie eine Schranke war. Das sind die Menschen, welche in diesem Augenblicke d

gesetzgebenden Majorität den Charakter der Souverainetät bestreiten, welchen sie von der Majorität der durch sie repräsentirten Bürger em

pfangen hat. Der gesunde Sinn des Publikums wird daher mit diesen Revolutionairen leicht fertig werden, welche die Constitution als ein Werkzeug der Anarchie beschützen und nicht wollen, daß man heute reformire, was sie morgen zu Herren von Frankreich macht. Wenben wir uns nun zur zweiten Gattung unserer Geg— ner, zu den ehrlichen, anständigen, aber furchtsamen Menschen,

.

welche den Anschein der Gewalt mit der Gewalt selbst verwechseln, welche hinter jedem Körper auch (ine Seele

ie National-Versammlung beräth, die Gerichtshöfe verurtheilen, die Armee manövrirt und dle Jour⸗— nale erörtern, glaubt, es seien dies Zeichen der Regelmäßigkeit und Kraft einer Ge sellschaft, welche die erforderlichen Lebensbedingungen in sich trägt und fortschreiten kann, wenn man sie unterstützt und vertheidigt. Dies sind Täuschungen, die wir vernichten wollen, um den armen Getäuschten grausame und allzuspäte Gewissensbisse zu ersparen. Die Lebensbedingungen der Gesellschaft sind gänzlich ver— ändert, alle zu ihrem Besten eingeführten Einrichtungen be reiten und beschleunigen eben deshalb nur ihren Unkergang. In Friedenszeiten ist die gesetzgebende Gewalt für die Exe kutive eine Stütze, ein Nebenbuhler, ein Führer. Kömmt aber die Revolution, der Kampf im Innern, will sich die Gesellschaft unserer Feinde in die gesetzliche Gesellschaft eindrängen, dann ändert sich Alles. Die gesetzgebende Gewalt, von Umsturz⸗-Doktrinen durch

vermuthen, welche sehen, daß d i

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schwächt. So ist in Friedenszeiten das Geschworenengericht eine werth— volle und mächtige Unterstützung der Obrigkeit. Wenn aber die Einheit der Gesinnung aufgehört hat, anarchische und gottlose Lehren die Be—⸗ griffe von Wahr ünd Falsch, Recht und Unrecht verwirren, dann schwächt es die Obrigkeit, erschreckt die Richter, vernichtet ihre Ur⸗ theile. So ist in Friedenszeiten die Tagespresse ein fruchtbares Werkzeug des Fortschrittes, fie arbeitet Fragen aus, schult das Volk, vermittelt zwischen Land und Regierung. Wenn aber unver

einbare Lehren die Menschen getrennt haben, wenn die Ideen, statt einer und derselben Spur zu solgen, selbstständige Richtungen verfolgen wollen, wenn Schulen, Sekten und Parteien sich um die Herrschaft streiten, wenn sie dazu List und Gewalt und die niedrigsten menschlichen Leidenschaften in Bewegung setzen, dann verwirrt die periodische Presse das Urtheil, untergräbl die Regierung, reizt und unterwühlt die Gesellschaft, wird der Ge⸗ schäftsträger der Anarchie und des Bürgerkrieges. Wir sprechen nicht von der National-Versammlung, wir wollen auch nicht sagen, daß man die Nationalgarde auflösen, die Jury abschaffen und die Pießfreiheit vernichten müsse, wir sagen aber, es sei Zeit, die Augen zu öffnen und Maßregeln zu treffen, welche den durch die Anarchie ver

kehrten Einrichtungen diejenige Wirksamkeit wiedergeben, die von

8

der Gesellschaft und der öffentlichen Ordnung gefordert werden.“

Spanien. Madrid, 15. Mai. Bei den Unterhandlungen zwischen Spanien und England, wegen Herstellung der diplomati— schen Verbindungen beider Länder, sind zwischen den beiderseitigen Ministern der auswärtigen Angelegenheiten folgende Depeschen ge wechselt worden: . 4 Senhor Pidal an Viscount Palmerston. März. „Hochgeehrtester Hern! Die spanische Regierung, welche bedauert und immer bedauert hat die Unterbrechung, welche in den diplomatischen Verbindungen mit der Regierung Ihrer Majestät der Königin von Großbritanien seit einiger Zeit existirt hat, so wie die Ursachen, welche diesen unglücklichen Zu— stand der Dinge herbeigeführt haben, wünscht nichts aufrichtiger, als die be— sagten Verbindungen auf eine des Charakters der beiden Regierungen wür— dige und denselben angemessene Weise wieder anzuknüpfen und die Beziehungen zu erneuern, welche die beiden durch gegenseitige Interessen und durch glor⸗ reiche Erinnerungen seit so langer Zest verbundenen befreundeten Nationen mit einander vereinigt hat. Beseelt von diesem Wunsche nimmt die spani sche Regierung keinen Anstand, von der Aufrichtigkeit ihrer Gesinnungen und von dem hohen Werthe, den sie auf die Freundschaft Großbritaniens Legt, einen neuen Beweis zu liefern, indem sie die Initiative ergreist zu einem Schritte, welcher dahin zielt, die Wiederherstellung der freundlichen Relationen zu lealisiren. Die spanische Regierung glaubt, um einen so wünschens werthen Gegenstand zu realisiren, sei es nicht an Orte, sich in eine Dis kussion über ver. Fhrer katholischen Majestãt j sie aufrichtig und

Madrid, 30.

gangene Ereignisse einzulassen. Die Regierung J bedauert und beklagt diese Ereignisse und wünscht, daß

Der Unterzeichnete benutzt diese Gelegenheit u. s. w. (gez.) Pedro v Pidal.“ ö . 2) Viscount Palmerston an Senhor Pidal. „Mein Herr! Die Re— gierung Ihrer britischen Majestät hat die ihr von der spanischen Regie— rung durch Se. Majestät den König der Belgier übermittelte Note empfan— gen. Die spanische Regierung drückt darin ihr Bedauern aus, die diplo matischen Beziehungen zwischen beiden Staaten unterbrochen zu sehen, und drückt gleichzeitig den lebhaften Wunsch aus, die gegenseitigen Beziehungen wieder aufgenommen zu fehen. Die spanische Negierung erklärt überdies in der erwähnten Note, daß die Umstände, welche jene Ünterbrechung her— beigeführt haben, ihrerseits keine Verletzung der Würde Großbritansens beab— sichtigen sollten, und schlägt vor, das Vorgefallene völlig zu vergessen und glaubt zum Schlusse hinzufügen zu müssen: daß, wenn die englisch⸗ Regierung nach dieser abgegebenen freimütkigen und bestimmten Erklärung die alten diplematischen Verbindungen wieder aufnehmen wolle, die spanisch⸗ Regierung bereit sei, denjenigen als Gesandten aufzunchmen, welchen Ihie britische Majestät nach Madrid schicken wollen wird. Die britische Regie nung ist eben so wie die spanische Regierung von dem Wunsche beseelt, die freundlichen Beziehungen, welche seit so langer Zeit zwischen beiden Staa— ten bestanden, in einer dem Vortheile, der Ehre und Würde beider Staa— ten angemessenen Weise wieder aufzunchmen, und nimmt die ihr deshalb gemachten Eröffnungen mit demselben Geiste der Versöhnlichkeit entgegen als sie gemacht wurden; die englische Negierung ist in Uebereinstimmung mit dem von der spanischen Regierung ausgesprochenen Wunsche vollkommen bereit, das Vorgefallene völlig und aufrichtig zu vergessen. Ihre Majestät wird einen Gesandten für den Hof von Madrid alkreditiren. Wäre Sir Henry Bulwer im gegenwärtigen Momente nich anderweitig verwendet wor den, so würde das hohe Interesse, welches er stets der Wohlfahrt der sa— nischen Nation, so wie der Würde und der Stabilität des Thrones der Kö— nigin von Spanien gewidmet, die Regierung bewogen haben, diesem Staats- manne, der mehr als irgend Jemand befähigt ist, den diplomatischen Verkehr zwischen beiden Staaten auf dauernde und unerschütterliche Weise herzu stellen, jene ehrenvolle Mission zu übergeben. Aber da Sir Henry Bulwer gegenwärtig im Dienste der Königin anderweits verwendet wird, so will

q

Ihre Majestät eine Wahl treffen, die würdig sein soll, sie am Hofe zu Ma— drid zu repräsentiren. Die englische Regierung beeilt sich, der spanischen Regierung die Versicherung zu geben, daß jeder Gesandte, den Ihre Ma— jestt die Königin von Spanien an dem Hofe zu St. James zu akkreditiren beliebt, mit der Herzlichkeit und der Rücksicht empfangen werden wird, welche Großbritanien durch alte und ehrenvolle Bande vereinigten Ich habe die Ehre u. s. w. (gez.) Palm erston

einer mit

Macht zukommt.

Madrid, 16. Mai. (Fr. B.) Isturiz geht noch vor Ende

des Monates nach London. Man sagt, er werde begriedigende

Instructionen über die Regelung der Staateschuld mitnehmen.? Seit 18 Stunden fällt der Regen in Strömen.

28 2 „proz. 62.

Markt ⸗Berichte.

drungen und entartet, von anarchischen Leibenschaften beherrscht, ist vollständig der Vergessenheit überliefert werden. Aber der reelle Stand dann für die exekutive Gewalt kein Rathgeber, sondern ein Gegner, dieses Falles, so wie die einer befreundeten Macht schuldige Rück⸗ . k ; . . . keine Stütze, sondern ein Hinderniß, kein Führer, sondern ein Feind. sicht verlangen, daß die spanische, Regierung auf die deutlichste . PFosen 2 Mai. Weizen l Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. bis In diesem Augenblick ist die Stellung beider Gewalten geändert, die ind formellste Weise erkläre, so wie sie (s auch in gegenwärti⸗ 5 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf. Roggen 28 Sgr. 11 Pf. bis 1 Rthlr. eine thut zu wenig, die andere viel zu viel. Die Exekutivgewalt ger Note thut, daß in Lden Maßregeln, welche sie genöthigt 3 Sgr. 15 Gerste 22 Sgr. 3 Pf. bis 26 Sgr. 8 Pf. Hafer behält immer den Namen, den äußeren Schein, aber sie verliert war, inmitten beunruhigender Umstände zu ergreifen, keinesweges . Ab⸗ 18 Sgr. 11 Pf. bis 21 Sgr. t Pf. Buchweizen 22 Sgr. 3 Pf. ihre Freiheit, ihre Stärke. Die Gesellschast, welche ein Oberhaupt sicht lag, Großbritanien nur im ,, verletzen . ,. bis 26 Sgr. 8 Pf. Erbsen 24 Sgr. 5 Pf. bis 28 11 zu besitzen meint, hat nur einen Gefangenen. So ist in Zeiten des dieses Landes irgend einen Eintag,zu hun. Wenn in Folge dieses d . . J,, K,, ö * 2 's es und der offenen und freimüthijen Erklärung das englische Kabinet die Fir. z Pf. 25 Sar. bis Rthlr 6 564 ah Friedens und der Eintracht die Nationalgarde für die Armee ein frührren diplomnatischen Beziehungen herstellen wollte, so erklärt die spanische . zu J 10 Pfr. 25 Sgr. bis 1 Rthlr Stroh, das chock zu gesetzlicher und brüderlicher Gesellschafter. Sie erhält die Ehrfurcht Regierung ihre Bereitwilsigleit, jeden Gesandten, welchen Ihre britische 1200 Pfd. 2 Rthlr, 15 Sg). bis sithlr. 15 8 gr. Butte: des Volkes vor der Uniform, sie mildert die rohe und herzlose Aus. Majestät mit der Mission nach Madrid betrauen würde, aufzunehmen, und Faß zu 8 Pfd. 1 Rthlr. 15 Sgr. bis 1 Rthlr. 20 Sg führung des militairischen Befehls, sie ist für die Armee ein ver— hofft durch die ihm gewordene freundliche Aufnahme, so wie endlich durch die läßlicher Kamerad, ein ergebener Freund, ein kluger Rath— von jedem Gesandten selbst ausgehenden Anstrengungen das gegenseitige freund= Bonn, 21. Mai. (25 Scheffel.) geber. Wenn aber Zwietracht die Bürger spaltet' und der schastliche Band fester zu knüpfen, der englischen Nation zu beweisen, welchen hohen Weizen, neuer 5 Rihlr. 7 Sgr. Bürgerkrieg entbrennt, dann ist die National? Garde der Armee kein Werth Spanien der Freundschaft Englands beilegt. Die Regierung Ihrer Roggen, neuer 3 Rthlr. 24 Sg Freund, fondern ein Hinderniß, keine Unterstützung, sondern ein, latholischen Majestät hegt die feste Hoffnung; . ö. Gerste, hiesige 3 Rihlr. , , , Flintenschüssen, dezimirt. Die Armee hat daher in so unruhigen ͤ . der , g und Freundschaft werden dadurch Reps 9 Rthlr. 77 Sg! Zeiten bei gleicher Zahl und gleichem Muthe doch nicht die gleiche wicher hergestellt und in würdiger dauernder Weise erhalten, wie dies auch Kraft, denn sie wird durch den bewaffneten Widerstand des ver⸗ mit den Erinnerungen und Verbindungen der früheren Zeit und mit den ö irrten, wüthenden, verdorbenen Theiles der National-Garde ge- ! Interessen und Gewohnheiten beider Nationen am besten übereinstimmt. weren 6 2 rr, me rr 2 K . vor unserem Deputirten, Herrn Rath Müller, im Ge— Jägerei erlernt hat, früher auf hiesigem Rittergute Re— en, den 12. November 1850 zu haltenden Verhör— B ekanntma chungen. schäftszimmer Nr. 13 anberaumt worden. / vierjäger und zuletzt m , n, . und ö sich gar nicht stellen 3 erscheinen, jedoch . Hierzu wird der verklagte David Badt unter der Ver— allhier am 6. Januar 1850 mit Tode abgegangen ist, darüber, ob sie dem etwa abzufchließenden Vergleich 314 ö r i warnung vorgeladen, daß im Falle seines Ausbleibens unbekannt sind, so wird von unterzeichnetem Gericht beitreten oder nicht, sich nicht mit Bestimmtheit erklä Der unten näher bezeichnete Lithograph und Redacteur angenommen werden wird, er gestehe diejenigen That— hiermit behufs der Ermittelung der unbekannten Erben ren, angenommen werden wird, daß sie den Beschlüsser Eduard Steinthal aus Gröbzig in Anhalt-Deßau sachen zu, welche zum Beweise der Scheidungsgründe und Gläubiger des zuletzt erwähnten Lauer's mit Er der Mehrheit der Gläubiger heitreten.

ist der Anreizung zum Aufruhr und Hochverrath ze. verdächtig und hat sich von Berlin entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Stein— thal Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon un— verzüglich der nächsten Gerichts- oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil= und Militair-Behörden des In- und Auslandes dienst— 315 3 ergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im 2 ,, Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans— ports an die hiesige Gefängniß-Expedition abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan⸗ denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 25. April 1850. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

angegeben sind. frei, anstatt in die in demselhen eine K

Königliches Kreisge

Der diesjährige

werden. alten Markte und möglichst zweckmäßi

Anweisungen zu Lagerung auf dem

J. Deputation für Schwurgerichtssachen. wpofen, den i . 3 ö d 1 12 Signalement des Eduard Steinthal. De

jedoch von einem Rechts-Anwalt unterzeichnet sein muß. Posen, den 3 Mai 1850.

an den Tagen vom 12. bis 14. Juni e. abgehalten Die Lagerung der W

Geschäfts wird Sorge getragen werden.

den bei der Rathswaage ausgegeben.

Uebrigens steht es dem Verklagten lassung der Ediktalien in Gemäßheit des Mandats vom sem Termine zu erscheinen, vor oder 13. November 1779, lagebeantwortung einzureichen, welche 27. Oktober 1834, so wie für den Fall der etwanigen

tricht. J. Abtheilung für Civilsachen.

gl h n g. Frühjahrs-Wollmarlt in Posen wird ; ö anderen Rechtsgrunde Ansprüche zu Wolle geschieht auf dem den angränzenden Straßen. Für ge Einrichtungen zur Förderung des

stehenden

welcher zum Anmeldungs Lagerstellen im Freien, so wie zur Saale im Waagen-Gebände, wer

Mai 1850. .

. Derselbe ist 39 Jahr alt, jüdischer Religion, am 23. März 1820 zu Gröbzig im Deßauischen geboren. 62h] Weitere Kennzeichen sind nicht anzugeben. 16301 Nothwendiger Verkauf. Das Erbpachts- Vorwerk Klein Semlin von 24 Hu— m

3. 29 Morgen 159 Ruthen Magdeburgisch, abge— . wer Heat . . nebst Hypothekenschein im Büreau Kr einzusehenden Taxe auf 9760 Thlr. 26 Sgr. J A Pf., soll im Termine . . * den 6. Ju li f. a, Vormittags 11 uhr, 69g

in nothwendiger Subhastation verkaust werbe ́ S den. Pr. Stargard, den 1. Dezember 1849. Königl. Kreisgericht. 1. Abtheilung. (. S.) (gez. Riedel.

stattfinden, zu welch

und J. Klasse aber kauft werden.

Berlin-Hamburger Eisenbahn. Vom 21 sten d. M. ab

Extra zu ge von 4 erlin

fahrt in III. Wagenklasse 4 7 Sgr., die Billets zur II.

Abfahrt von Berlin 2 Uhr Nachmittags,

den wieder alle Sonn- und Festtage 82 beschließen und 8 3; 6 ch Spandau und zurück

en die Billets für die Hin- und Rück—

des Schlusses der Alten, so wie

nach dem gewöhnlichen Tarifsatz ver=

ergebenden Insolvenz Spandau 8 Uhr Abends.

April 1850.

J

ö

1316 8 irral gikar 1 1 1 60 n. ) ) 6 Dannchen Badt, geborent Mamroth, Berlin, den 17. ion l wer ihres Vaters, des Kaufmanns Moritz. Di

n , ü sglbsn, hat wider ihren abwesenden, dem zl e enk? unbelannten Ehemann, den jüdischen 1199 Ber Ehefthelbann weiin , nsnaun Harib, Bab. wzßen Fa dig Erben

1) wegen Verwelgt ud zwar aus folgenden Gründen:; .

2) wegen Ehedeng. ung der ehelichen Pflicht,

3) wegen Verweigerung des nöthigen Unterhalts, tes Neuden und

A4) wegen unüberwindlicher Abnej ö u ; ] ij e n, m, . : . März 1703) und dessen Ehe- ] zu Stande kommt, der Publication eines Locations— ; . ; er eidu 2 1 n . 14. J 36 hi 5 ö e⸗ 156 ist ein Termin auj ngèllage vom 17. März Friedrich Heinrich Anton Lauer's, . ö 6

den 13. Dezember d. J., Vorm. um 10 uhr,

17714 in Neuden bei Zeitz geborenen Sohnes des da— maligen Kammerdieners bei dem Besitzer des Rittergu⸗

gutes Etzoldshain, Johann Friedrich Ferdinand Lauer's

welcher vom Jahre 1790 bis 1794 6 Hegereuter Friedrich Ferdinand gn

zu Stande kommt,

anntm ach ung. und Gläubiger des am 15. Juni

nachmaligen Verwalters des Ritier⸗

Henningk in Zeitz die

verbunden mit dem Gesetze vom

Ueberschuldung der Verlassenschaft Lauer's, eventuell mit Eröffnung des Konkurs⸗Prozesses nach dem Bankerottir⸗ Mandate vom 20. Dezember 1766 verfahren.

Es werden deshalb alle diejenigen, welche an das Vermögen genannten Friedrich Heinrich Anton Lauer's als Erben oder als Gläubiger oder aus irgend einem haben glauben, hiermit öffentlich und peremtorisch vorgeladen, bevor—

dritten September dieses Jahres, und Liquidations anberaumt worden ist, an hiesiger gewöhnricher Gerichts stelle bei Verlust der ihnen eiwa zustehenden Rechts wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, insowäit dieses Benesizium in den Landesgesetzen nicht außerdem ausdrücklich nachgelassen ist, so wie unter der Verwarnung, daß sie beim Nichterscheinen ihrer An— sprüche für verlustig werden geachtet werden, entweder in Person und, da nöthig, bevormundet oder durch ge— hörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, zuvör— derst sich zu legitimiren, so wie ihre Ansprüche anzu⸗ melden und zu bescheinigen, sodann über dieselben mit dem bestellten Nachlaßvertreter und Kontradikftor, auch, nach Befinden, der Priorität halber unter sich rechtlich ; zu verfahren, dieses Verfahren binnen sechs Wochen zu 12521 Nordsee .

den vierundzwanzigsten Oktober d. J.

den ersten Novem ber d. J. ? der Publication eines Präklusivbescheids, welcher hin sichtlich der Außenbleibenden für bekannt gemacht erach— tet werden wird, nicht minder für den Fall einer sich

den swblften Roe mber d, dF... der Abhaltung eines Verhörs zu wo möglicher Absch lie⸗ ßung eines Vergleichs, sowohl, wenn ein solcher nicht

den zweiten Dezember d. J. der anderweiten Inrotulation der Alten und

den fünfzehnten Januar 1851 entweder der Bekanntmachung des einzuholenden Loca— tions-Urtels oder, dafern in dem obenerwähnten, den 12. November 1850 zu haltenden Verhöre ein Vergleich

Uebrigens wird hiermit noch ausdrücklich bekannt ge— macht, daß von denjenigen, welche in dem ohengedach

wärtige Bevollmächtigte mittelst gerichtlich anerkaanter Vollmachten zu bestellen. Gepülzig bei Rochlitz, den 26. März 1850. Adelig Germarsche Gerichte allda Krauße, Ger.⸗Dir

Endlich haben Au

3091 Von Einem St. Petersburgischen Evangelisch— rischen Konsistorium wird in Folge einer von Seiten des Handlungs-Commis Georg Zernitz wider abwesende, aus Königsberg in Preußen gebürtige he frau Caroline Auguste Emma, geb. Heinrich, erhobenen Ehescheidungsklage auf Grund des am 25. 1832 Allerhöchst bestätigten Evangelisch-Lutherischen Kir chengesetzes 8. 123. Pkt. 5, Bellagte, Caroline Augnste Emma Zernitz, geb. Heinrich, hiermit aufgefordert, bin nen Jahresfrist vom Tage der letzten Einrückung dieser Ediktal-Citation in den Preußischen Staats- Anzeiger entweder in Person oder mandatarium legitime constitutum bei der unterfertigten Behörde zur Klage Empfangnahme und Einlassung sich zu melden, unter der Verwarnung, daß dieselbe bei ihrem Außenbleiben im Termine in die wider sie angebrachte Klage der bös—

lichen Verlassung werde verurtheilt werden. Gegeben in Einem St. Petersburgischen Evangelisch Lutherischen Konsistorium, am 28. April 1850. Dr. M. Senz schel⸗ X

Dezember

Termine

Pei!

Con

7 12 1 P 11

1 se! Helgoland.

Dic hiesige Scebad- Anstalt wird auch in diesen

Jahre am 15. Juni eröllnet und am 1. Oktober schlossen werden. VVöährend dieser eit unterlialten sichere und be

quem Damplschisse eine regelmälsige Verbindung zwi

ö 1 ; schen lelgoland und Llamhburg, indem diese Schisl und Sonnabend nach

bestimmt 11 jedem Mittwoch Helgoland, an edem Donne . nach Hamburg wenn sich ausstellen sollte, auch viermal und zurück sahren werden, vorüber seitens der Di Dampsschisssahrt das Nähere .

und Montag zurück

und, das Bedürlnils her

wöchentlich hin

rection dieser lichen Blättern bekannt gemacht werden wird. Bestellungn von Logis te, übernimmt die unter

Arut, ler Aus-

zeichnete Direction, und ist unser Bade-

Dr. von Aschen, bereit, auf ärztliche Anfragen

kunst zu geben. . Helgoland, im Mai 1850. Die Direction SCebades.

des

Das Abonnement beträgt:

2 Rthlr. für 4 Jahr 1 Athir. . 3 Jahr. M 8 ih Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.

tant

Preußischer

Berlin, Sonntag den 26. Mai

nzei

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und ö Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats- Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. 57.

ui

1850.

6 61t. Amtlicher Theil. . Den tschlan d. .

Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschieds-Bewilligungen in der Armee. Oesterreich. Wien. Rückkehr des Kaisers. Oesterreichisches Kon-

sulat in Kalifornien. Bischöfliche Konferenz in Gran. Vermischtes.

Bayern. München. Gesetz- Entwurf über Erweiterung der Kammer der Reichsräthe.

Sachsen. Dresden. Kammer Verhandlungen.

Hessen. Kassel. Stände ⸗Verhandlungen.

Hessen und bei Rhein. Darmstad t. Großherzogliches Evikt.

Hamburg. Hamburg. Verhandlungen der Bürgerschast. Das At⸗

tentat auf Se. Majestät den König von Preußen. . Auslan do. Fraukreich. Gesetzggebende Versammlung. Schluß der allge—⸗ meinen Debatte über die Wahlreform. Paris. Die Verhältnisse zwischen Frankreich und England. Unfall Lord Normanby's. Die Wahlreform⸗-Debatte und die dadurch verursachte Aufregung. Ver⸗ mischtes. . . ö Großbritanien und

. Irland. London. Hofnachricht. Belgien. Brüssel

Diplomatische Missionen Englands und Spaniens.

Türkei. Sm prnga. Befreiung aller wegen Schulden verhafteten Grie= chen. Abschieds-⸗Diner des Grafen Stürmer. Rundschreiben hin—

sichtlich der Briefversendungen. . Ei senbahn⸗Verkehr. Einsturz des Viadukts bei Bielefeld.

Börsen⸗- und Handels-Nachrichten.

DVannover.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem katholischen Vikar Johann Joseph Nolten zu Bocket im Kreise Heinsberg, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse zu

verleihen.

,

über das Befinden Sr. Majestät des Königs.

Bei Sr. Majestät dem Könige haben sich die Erscheinungen des Wundfiebers gegen Abend etwas gesteigert, mit gleichzeitiger Zunahme der Geschwulst in der Umgebung der Wunde, aus welcher sortdauernd eine reichliche Absonderung stattfindet.

. Schloß Charlottenburg, den 24. Mai, Abends 97 Uhr. (gez Schönlein. Grimm. Langenbeck.

Bei dem bestehenden Wundfieber haben Se. Majestät der in dieser Nacht nur mit Unterbrechungen und unruhig geschla⸗ fen. Die Geschwulst in der Umgebung der Wunde hat zwar nicht abaenommen, doch ist dieselbe weniger ge und empfindlich. as Wundsekret nimmt eine mehr eiterige Beschaffenheit an. 3. am 25. Mat, 95 Uhr Morgens Grimm. Langenbeck.

nin

48

Schloß Charlottenburg, Schönlein.

Mai. Frau Großherzogin eingetroffen und im

D ; 5 94 Berlin, den 24. verwittwete

Hoheit die ist hier

Schwerin

zhre Königliche von Mecklenburg Schlosse zu Charlottenburg abgestiegen

25. Mai

Berlin, den von Sach

Hoheiten die Herzogin

en⸗Meiningen essin Karoline von Hessen sind abgereist.

1IYv FShre .

und die Prinz

Georg vo n

Se. Hoheit der Herzog . eingetrossen

trelitz ist von Neu⸗Strelitz hier Finanz⸗Ministerinm Fa n d n mh ö. In Gemäßheit des §. 112 der Bank-⸗Ordnung vom 5. . ber 1646 ist die Errichtung einer Kommandite der preußischen Ban l .; vom

welche

in der Stadt Stralsund von mir beschlossen worden, 15. Juni a2. c. ab in Wirksamkeit treten wird. . Ueber den Geschäftsumfang derselben wird das Königliche

Haupt-Bank⸗Direktorium das Nähere bekannt machen Berlin, den 24. Mal 1850. . Der Chef der preußischen Hansemann.

HJ ink.

1

, 3 h u n g, vie Reduction der vormals sächsischen amm er Steuer⸗Kredit⸗ Kassenscheine auf den 141⸗Thaler

betreffend. ö ö Nachdem die Königlich sächsische Regierung bereits . 1810 den Zwanzig-Gulden- oder Conventions Min ah 3 . fel heren Landesmünzfuß außer Kraft gesetzt und ö 5 96 Ih gleichzeitig die Reduction der ihr nach der Haupt ö 38. August 1819 zur Last gebliebenen Kammer. . , . dit-Kassenscheine durch Baarzahlung eines Aufgelde⸗ ö. ö 6. zent vom Nennwerthe des Zwanzig - Guldenfußes ., gf. . zehn-Thalerfußes zur Ausführung gebracht hat, isl besch . u den, auch die von der Königlich preußischen Regierung ö. . menen vormals sächsischen Kammer und a,, . scheine einschließlich der unter dem Namen von Spitz , . kannten unverzinslichen Kammer- Kredit-Kassenscheine in . . Weise und zwar gegen eine den Gläubigern . nn Agio-Vergistung von 3 Prozent in preußischem Courant auf den Vlerzehn-Thalerfuß zu reduziren. Es werden demnach folgende Bestimmungen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

und Fuß

8 1. Diejenigen Inhaber von vormals sächsischen Kammer- und Steuer- Kredit-Kassenscheinen, welche sich der nach Vorstehendem beabsichtigten Reduction auf den Nennwerth des Vierzehn Thaler⸗ ißes nicht unterwerfen wollen, sondern ee vorziehen, die Zinsen nd die künftig abzutragenden Kapitalbeträge in Sorten des Zwan Guldenfußes zu beziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Asfällige Erklärung innerhalb der Monate Mai, Juni und Juli d. J. bei der Königlichen Regierungs- Hauptkasse in Merseburg unter Beibringung der Originalscheine nebst dazu gehörigen Talons und Coupons ausdrücklich abzugeben. S. 2.

Den von ihnen beigebrachten Originalscheinen, Talons und Coupons sollen mit ro them Stempel die Worte: .

„zahlbar in Sorten des Zwanzig-Guldensußes“ aufgedrückt und dieselben den Inhabern demnächst zurückgegeben werden.

§. 3. Diejenigen Scheine hingegen, deren Inhaber die im §. 1 er⸗ wähnte Erklärung innerhalb der dort bestimmten Frist nicht abge⸗ geben, unterliegen sowohl in Betreff des Kapitals als der Zinsen der Reduction auf den Nennwerth des Vierzehn-Thalerfußes, die Inhaber derselben empfangen jedoch eine Agio⸗Vergütung von drei Prozent des Kapitalbetrages in preußischem Courant, welche ihnen nach ihrer Wahl entweder bei der Königlichen Regierungs- Haupt— kasse in Merseburg oder bei dem Banquierhause Hammer und Schmidt in Leipzig schon vom 1. September d. J. ab, zugleich mit den im diesjährigen Michaelis-Termin fälligen Zinsen gegen Quit⸗ tung und Vorlegung der Originalscheine, nebst dazu gehörigen Ta lons und Coupons baar ausgezahlt werden soll. Den Scheinen, Talons und Coupons sollen mit schwarzem Stempel die Worte: „nach erfolgter Ablösung des Agio zahlbar in preußischem Courant.“ aufgedrückt und dieselben dem Vorzeiger sodann zurückgegeben w

erden.

Auch können diejenigen Gläubiger, welche sich dieser Konverti rung unterwerfen, die am 1. Oktober d. J. fälligen Zinen und Kapitalien mit 3 Prozent Agio in preußischem Courant schon vom 1. September d. J. ab in Empfang neh nen

Berlin, den 4. Mai 1850.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Königliche General-Lotterie⸗Direction.

Bei der heute fortgesetzten Ziehung der Aten Klasse 191ster Königl. Klassen⸗-Lotterie fiel 1 Gewinn Lon 5000 Rthlr. auf Nr. 56,008 nach Wrietzen bei Pätsch; 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. fie⸗ len auf Nr. 17,249 und 59,208 in Berlin bei Burg und bei Seeger; 36 Gewinne zu 1990 Rthlr. auf Nr. 1900. 3510. 5701. 7331. 8479. 11,019. 11,155. 1139, 8 18 8 19,132. 20 507. 26,778. 37,133. 27, 6d7. 275,803. 34, 032. 34,35 38.980. 41,242. 43,1443. 43,R731. 143,862. 41,236. 46. 200. 50 6574. 52,733. 54,063. 56,017. 57,072. 57, 362. 58, 004. 62,440. b9, 536 und 71,470 in Berlin 2mal bei Alevin, 2mal bei Aron jun. bei Borchardt, 2Bmal bei Burg, 2mal bei Klage, bei Rosendorn und 2mal bei Seeger; nach Aachen bei Levy, Bleicherode bei Frühherg, Breslau 2mal bei Froböß, Bunzlau bei Effmert, Eleve bei Cos- mann, Coblenz bei Gevenich, Cöln 2mal bei Reimbold, Danzig bei Meyer und bei Rotzoll, Düsseldorf 3Zmal bei Spatz, Halberstadt bei Sußmann, Königsberg in Preußen bei Borchardt, Magdeburg bei Elbthal und bei Roch, Marienwerder bei Bestvater, Merseburg 2mal bei Kieselbach, Neumarkt bei Wirsieg, Ostrowo bei Wehlau und nach Zeitz bei Zürn; 40 Gewinne zu 500) Rthlr. auf Ni, 1147. 2375. 6913. S401. 10, 006. 14,104. 12,288. 15,627. 20,677. 22, 104. 23, 128. 27,447. 29,281. 29, 847. 30, 9057. 31,863. 33,141. 33,347. 39, 4467. 15,938. 46,711. 47, 301. 47,933. 50,945. 51,751. 52,073. 56,696. 57,957. 60,805. 61,975. 64,564. 64,825. 66,008. 66,803. 67,018. 68, 457. 70,926. 71,300. 73,248 und 74,458; in Berlin Zmal bei Alevin, 2mal bei Burg, bei Grack, bei Securius und Zmal bei See⸗ ger; nach Barmen bei Holzschuher, Breslau bei Froböß und 3Zmal bei Schreiber, Cöln 2mal bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Danzig 2mal bei Rotzoll, Elberfeld bei Heymer, Halberstadt bei Sußmann, Königs berg i. Pr. bei Borchardt, bei Heygster, bei Samter und bei Sie⸗ burger, Magdeburg bei Elbthal und 2mal bei Roch, Neisse bei Jaeckel, Neumarkt bei Wirsieg, Potsdam bei Hiller, Reichenbach bei Scharff, Sagan 2mal bei Wiesenthal, Stettin 3mal bei Wilsnach, Stralfund bei Claußen und nach Tilsit bei Löwenberg, 53 Ge winne zu 200 Rthlr. auf Nr. 2787. 2881. 2931. 4131.

1061. 2787.

1595. 767. 12,474. 12,260. 15,023. 17,053. 18,341. 18,837. 19,184. 19,188. 19,971. 23,442. 26,686. 30,440. 30,483. 31,667. 31.7937. 32213. 35,127. 38,740. 41,221. 45, 125. 48,988. 49000. 19.212. 49,453. 49ů738. 51,664. 52,521. 52,5583. 53, 991. 56,293. 58,163. 58,811. 59,370. 61,586. 62,525. 62,731. 63,6589. 63,748. 64,950. 66,179. 66,445. 67,959. 70,816. . , n 74,795.

Berlin, den 265. Mai 1850.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Johann Gotttob Seyrig zu Berlin ist unter dem 23. Mai 1850 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung zum selbstthätigen Entleeren des Inhalts der Trommeln bei Centrifugal-Apparaten, so weit dieselbe als neu und eigenthümlich anerkannt worden ist, . auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

,

Uichtamtlicher Theil. Dent sechland.

Preußen. Berlin, 25. Mai. Nach dem heutigen Militair— Wochenblatte ist von Bonin, Oberst und Commandeur des 4ten

Husaren-Regiments, zum Commandeur der gten Kavallerie⸗Brigade, Prinz Philipp von Croy, Oberst-Lieutenant und Flügel⸗Adju⸗ tant, mit Beibehalt des Verhältnisses als Flügel⸗⸗Adjutant, zum Commandeur des 4ten Husaren- Regiments ernannt; Freiherr zu Inn- und Knyphausen, Major vom Garde⸗Kürassier⸗Regiment, zum Sten Husaren-Regiment versetzt und mit der Führung desselben beauftragt, Jacobi, Hauptmann und Adjutant der ten Artillerie⸗ Inspection, zum Major ernannt; von Lossau, Hauptmann vom

2zsten Infanterie-Regiment, als Major ins 11te Infanterie⸗Regi⸗ ment; von Cranach, Oberst, als Commandeur vom 40sten zum

25sten Infanterie⸗Regiment; von Horn, Oberst, als Commandeur vom 25sten zum 40sten Infanterie⸗-Regiment versetzt; von Nö3⸗ mer, Major vom Kaiser Franz⸗Grenadier⸗ Regiment, zum 2ten Commandeur des Zten Bataillons Aten Garde⸗ Landwehr Regiments ernannt; von Goerne, Hauptmann vom Garde Schützen Bo⸗ taillon, als Major ins Kaiser Franz-Grenadier. Regiment versetzt. Prinz Ludwig Wilhelm August von Baden, Premier⸗ Lieutenant, aggregirt dem 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, zum Haupt⸗ mann befördert, von Griesheim, Oberst vom Kriegs⸗Ministe⸗ rium, zum ersten Kommandanten von Koblenz und. Ehrenbreitstein ernannt und gestattet, die Uniform des Kriegs ⸗Ministeriums beizube⸗ halten, bel welchem verselbe a la Sꝑaite zu führen ist, von This— senhausen, Major und zweiter Commandeur des 3. Bataillons 4. Garde- Landwehr⸗-Regiments, zum Commandeur 96 Garde⸗ Schützen- Bataillons ernannt worden. Ferner ist der Abschied be⸗ willigt worden: Hoffmann, Major zur Dis position, zuletzt aggregirt dem B. Infanterie⸗Regimente, als Oberst⸗Lieutenant mit der Uniform des 18ten Infanterie-Regiments und seiner bisherigen Pension, Freiherr von Reiswitz, Major und Chef vom Generalstabe des Barde-Corps, als Oberst-Lieutenant mit der Generalstabs Uniform und Pension; von Wischetzki, Hauptmann zur Disposition, zu⸗ letzt im Zten Jäger⸗Bataillon, als Major mit der Bataillons-Uni⸗ form, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und seiner bisherigen Pension; Wallmouth, Major vom 14ten Infanterie⸗Regiment, als Oberst⸗ Lieutenant mit der Uniform des 26sten Infanterie⸗Regiments und Pension; Zupitza, Hauptmann vom 2ten Bataillon 22sten Re giments, als Major mit der Uniform des 23sten Landwehr⸗ Regiments; Schulte, Hauptmann vom Zten Bataillon 16ten Regiments, als Major mit der Regiments- Uniform, mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Versorgung und Pension.

ö Destęe rr eich. Wien, 23. Mai. Se. Majestät der Kaiser ist gestern Abend gegen s Uhr von der Reise nach Triest hier wie⸗

der K Aus. Görz wird gemeldet, daß gleichzeitig mit Sr. Majestät dem Kaiser, welcher die Rückreise nach Wien durch das Isonzothal über Canale, Caporetto (Carfreit), Tarris, Villach

und Klagenfurt machte, auch der Feldmarschall Radetzly Görz ver— lassen hat, um nach Verona zurückzukehren.

In der Austria wird die Nothwendigkeit der Aufstellung eines österreichischen Konsulats zu San Francisco dadurch motivirt,

den kallfornischen Scehäfen von der höchsten Wichtigkeit sei, dort ö ein verläßliches Organ für nützliche Mittheilungen und Winke zu besitzen, um die Waarensendungen den Verhältnissen gemäß einrich

daß bereits im Laufe dieses Jahres mehrere österreichische Kauf⸗ . fahrteischiffe von ausländischen Häfen nach Kalifornien abgegangen .

sind, das Nachfolgen anderer zu erwarten steht und es bei der An . knüpfung eines direkten Verkehrs zwischen den österreichischen und K

rich 110

ten zu können und sich nicht durch übertrieben günstige oder absichtlich entmuthigende Berichte zu nachtheiligen Specula tionen oder zu voreiliger Einstellung der SpeditioWnen leiten zu lassen. In Berücksichtigung dieser und ähnl ; Verhältnisse hat Se. Majestät auf Antrag des Hande Ministers mittelst Entschließung, datirt Trtest 1

die Aufstellung eines österreichischen Konsulats zu San 3

in Kalifornien genehmigt. „Bei der Besetzung dieses Konsu postens“, heißt es in der Aust ria, „mußte vorzugsweise werden, daß die Wahl auf einen Mann falle, der nebst dem ernfs Willen, Oesterreichs Handels Interessen kräftig zu fördert die nöthigen Geschäfts und Ortskenntnisse besitzt, um jede ziehung nützliche Dienste leisten zu können. Glücklicherweise fa sich diese Eigenschaften in der Person des in Se Francis co ßigen Herrn Samuel John Gower vereinigt, daher dessen nung zum provisorischen unbesoldeten Konsul in Kalifornien » dem“ Handels-Minister beantragt und von Sr. Majestät genel

migt wurde.“ . . 5 Gegen Ende des Monats Juni d. J. wird in Gran unter R dem Vorsitze des Fürsten⸗Reichsprimas eine bischöfliche Konferenz

abgehalten, zu deren Berathung schon jetzt acht Punkte festgesetzt

sind, nämlich: die Regelung der Seminarien, das Patronatsrecht, ö die Congrua der Pfarrer, die Regelung der Kapitaleinkünfte, die

Ausscheidung der kroatisch-slavonischen Bisthümer aus dem Bezirke .

der ungarischen Kirche, die Vermehrung der griechisch⸗ unirten Bis thümer' und der Religionsunterricht in den Gymnasialschulen. .

Vor drei Tagen fand eine Renitenz der Eisenbahn - Arbeiter . auf dem Semmering in Folge einer Reduction des Arbeitslohnes * statt. „Durch rechtzeitig angewendete Maßregeln“, berichtet der Lloyd, 3 „wurde diese durchaus unpolitische, übrigens schon öfter beobachtete ; Bewegung leicht unterdrückt.“

Rach einem Erlasse des Justiz⸗Ministeriums vom 11ten d. M. treten alle bei landesfürstlichen Gerichts-Behörden angestellten Be amten, welchen bei den neu organisirten Gerichten keine Dienst stelle verliehen wurde, mit dem Tage der Amtsübergabe in den Stand der Verfügbarkeit, dessen Dauer auf ein Jahr festgesetzt