1850 / 142 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

beim Ablauf dieser Frist keine defi⸗

werden pensionirt. bereits drei Jahre im landes⸗ n Gerichten als Aushülfs

Diejenigen, welche erhalten haben, n und Praktikanten, enste stehen und in den neue t als , vendet werden und später in eine definitive Bedien— Dienstjahre ohne Unterbrechung ange—

worden ist.

nitive Anstellung Unbesoldeten

Beamten vert stung übertreten, werden die Summe der in Umlauf gesetzten deutschen und ungarischen und zehn Kreuzer betrug ursprünglich fünf n, von denen zwei Millionen gegen Meta münze bereits wieder eingewechsel

Münzscheine zu sechs

Das Münzamt hat aus Fshmen bedeutende Sendungen Kupfer erhalten, wor einem Kreuzer geprägt wird. euzerstücke wurde wieder eingestellt, da sich diese en Verkehr zu schwer zeigte.

Ungarn und; k z * K . aus Scheidemü Die Ausprä—

Münzsorte für

(Münch. Ztg.)

München, 21. Gesetz-Entwurf über die Erweiterung der Kam

Bayern.

Majestät der König haben nach Vernehmung Allerhächst und mit Beirath und Zustimmung der Kam und der Kammer der Abgeordneten unter 7 Titel X. der Verfassungs⸗ Urkunde vor geschriebenen Formen beschlossen und verordnen, was folgt: Art. 1. Die Kammer der Reichsräthe i jq Prinzen des Königlichen Hauses, . 3) den beiden reichsständischen

Reichsräthen, reichs ständischen

Reichsräthe

Be obachtu ng

1) den voll Kronbeamten Häuptern der

st zusammengesetzt aus: Erzbischöfen,

im Besitze ihrer gelegenen Herrschaften bleiben, 5) einem vom Könige ernannten Bischofe und dem jedes maligen Präsidenten des protestantischen Oberkonsistoriums, 6) aus Mitgliedern ser Kammer entweder erblich oder lebenslänglich ernennt, 16 Mitgliedern, welche durch die 300 Höchstbesteuerten eines jeden Regierungsbezirks auf Lebenszeit aus ihrer Mitte gewählt werden. Das Recht der Vererbung wird der König nur solchen Gutsbesitzern verleihen, welche im Königreiche das volle Staatsbür— gerrecht und ein mit dem fideikommissarlschen Verbande belegtes, bis zu einem Grund- und Häuser-Steuersimplum von wenigstens 130 31. schuldenfreies Grundvermögen besitzen, wobei eine agnatisch⸗linegli⸗ sche Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt eingeführt ist. Würde eines erblichen Reichsrathes geht jedesmal mit den Gütern, worauf ein Fideikommiß gegründet ist, nur auf den nach dieser Erb Art. 3. Die Zahl der vom Könige auf Lebenszeit ernannten Reichsräthe kann den dritten Theil der in Art. I unter Nr. 4 und 6 genannten erblichen nicht übersteigen. Art. 4. Die Königl. Priuzen und die erblichen Reichsräthe haben Sitz und Stimme in der ersten Kammer nach erreichter Volljährigkeit. Art. 5. Durch Königliche Ernennung in nicht erblicher Weise oder durch Wahl kann in die erste Kammer nicht berufen werden: 1) wer das dreißigste Lebensjahr nicht vollendet hat, 2) wer das volle bayeri— sche Staatsbürgerrecht nicht seit wenigstens drei Jahren besitzt, 3) wer wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurtheilt oder in Untersuchung befangen ist, 4) wer in Konkurs verfallen ist, oder sich gerichtlich oder außergerichtlich insolvent erklärt und seine Gläu biger nicht später vollständig befriedigt hat. Regierungsbezirke werden zwei Mitglieder durch die 30 Höchstbe⸗ steuerten auf Lebenszeit aus ihrer Mitte gewählt. berechtigt sind in jedem Regierungsbezirke diejenigen 300 Höchstbe— steuerten, welche 1) volljährig sind, 2) das volle bayerische Staats Verbrechens

Königreiche

folge eintretenden Besitzer über.

bürgerrecht Vergehens Fälschung, Unterschlagung Steuerbetrages in Anschlag gebracht, welche Jemand im Königreiche entrichtet. Wahlberechtigt ist jedoch Jeder nur in demjenigen Regierungsbe— zirke, in welchem er seinen erklärten Wohnsitz hat. —ͤ gierungen haben die Listen mit Vorsetzung einer Frist zur Anbringung von Einwendungen wird unter der Leitung eines vom Könige ernannten Wahlkommissärs in einer Versammlung der Wahlberechtigten durch persönliche Abgabe eigenhändig geschrie

bener und unterschriebener Stimmzettel vorgenommen. kommissär wird ein durch die Wahlberechtigten aus ihrer Mitte ernennender Wahlausschuß von gültigen Wahl

Wahlberechtigten dem bestimmten Tage so haben die ohne hinreichende Ursache ausbleiben⸗ den Wahlmänner die Kosten der vereitelten Wahl zu tragen. sesen Fall ist der Wahlkommissär ermächtigt, den neuen Wahltag Zur Wahl eines Mitgliedes sind wenigstens 150 Stim Hat sich in drei Wahlhandlungen die erforderliche Stimmenzahl nicht ergeben, so findet eine vierte Wahl statt, wobei unter den beiden Kandidaten zu wählen ist, welche bei der drit⸗ ten Wahlhandlung die meisten Stimmen erhalten haben. iese vierte Wahl Stimmengleichheit, so entscheidet das Loos. Art. 10. Gewählte kann die Wahl ohne Angabe von Gründen ableh nen. Erklärt er dieses nicht innerhalb acht Tagen nach empfangener so wird die Wahl als angenommen betrachtet. Art. 11. Der Zitz in der Kammer der Reichsräthe geht verloren: es vollen Staatsbürgerrechts,

.

Höchstbesteuerten vor jeder Wahl

Die Wahl

Dem Wahl⸗

Mitgliedern Anwesenheit

beigegeben.

Viertheilen

men erforderlich.

1) durch Ver⸗ 2) durch Verurtheilung wegen Verbrechens oder Vergehens, 3) wenn ein Mitglied in Kon— kurs verfällt oder sich gerichtlich oder außergerichtlich insolvent er Ein erblicher Reichsrath nimmt in diesem Falle seinen Sitz wieder ein, wenn er später seine Gläubiger vollständig befriedigt Wenn ein gewähltes Mitglied stirbt oder aus— eine neue Wahl veranstaltet. 2—5 Titel VI. der Ver⸗

tritt oder seinen Sitz verliert, wird Art Die Bestimmungen der 8. fassungs⸗Urkunde und des Gesetzes vom 9. März 1828, die Bildung der Kammer der Reichsräthe betreffend, sind aufgehoben. Art. 14. Trans—⸗ t 1) Diejenigen jetzt in der ersten Kammer sitzenden erblichen Reichsräthe, weiche kein den Vorschriften des Art.? entsprechendes Fideikommiß besitzen, erhalten eine Frist von vier Jahren, von der Publication dieses Gesetzes an, zur Bildung eines solchen tzwisch 2) Alle jetzt in der ersten aft Königlicher Ernennung sitzender Reichsräthe behalten 3e 3) Die Bildung der Kammer der den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes ung des nächsten Landtags ein. Artikel 15. Vor— ngen sollen als ein Grund Bestandtheil der Verfas önnen nur in der durch de vorgeschriebenen don der Pfordt

itorische Bestimmungen.

und behalten inzwischen i Si

. 1 zwischen ihren Sitz. ür ihre Le Reichs räthe mach tritt bei Einb steh ende BVestimm als ein ergänzend hen werden und n Verfassungs⸗Urkur München ꝛc. von Aschen von Zwehl.“

Sach sen.

gesetz des Reiches und sungs-Urkunde angese⸗ den Titel X. §. 7 der Weise abgeändert werden. von Kleinschrodt. Dr. von Ringelmann.

Dresden, 23. Mai.

Registranden⸗Eingängen der heutigen Ligne A. 3.) Unter den

ng der zweiten Kammer

5 ö .

896

befand sich nachstehender Antrag des Abgeordn. Biedermann und eilf anderer Kammer⸗Mitglieder (Abgeordn. Richter, Kalb, Wap⸗ ler, Klinger, Raschig. Maukisch, Kretschmar, Funkhänel, Trenk⸗ mann, Kämmel und Naumann): „Die Kammer wolle im Verein mit der ersten Kammer an Se. Majestät den König eine Petition auf Grund §. 109 der Verfassungs⸗Urkunde richten und darin ehr⸗ erbietigst vorstellen; wie sie es für dringend nothwendig halte, daß diejenigen organischen Gesetze, welche zur Abstellung längstgefühl ter Mängel der Rechtspflege und Verwaltung, zur Ausführung der in Sachsen verkündeten Grundrechte des deutschen Volks, zur Erfüllung der von Sr. Majestät Regierung selbst bei Eröffnung des Landstags den Kammern gemachten Zusagen unumgänglich nöthig, bis jetzt aber noch nicht an die Kammern gelangt sind, nunmehr ohne längeren Aufschub denselben zur Berathung vorge— legt und daher die einzelnen Ministerial-Vorstände zur thunlichsten Beschleunigung der ihnen aufgetragenen Gesetzgebungs Arbeiten und zur unverzögerten Vorlegung der vollendeten an die Kammern an⸗ gewiesen werden; wie sie aufrichtig entschlossen sei, die Staats-Re⸗ gierung auf dem von Sr. Majestät in der Thronrede bezeichneten Wege zur Befestigung öffentlicher Sicherheit und Ordnung, in „der festen Handhabung der Gesetze“ und der Anbahnung „heilsamer, unseren Zuständen entsprechender Reformen“ mit allen Kräften zu unterstützen; wie sie dagegen ein gedeihliches und vertrauensvolles Zusammenwirken der Volksvertretung mit dem Ministerium nur dann für möglich erachte, wenn letzteres durch die That beweist, daß es auch seinerseits zur entschiedenen und rückhaltlosen Betretung die— ses Weges der Reformen entschlossen sei; wie sie endlich aber ins besondere jede Verantwortung für die aus jener langen Vorent⸗ haltung der dem Volke verheißenen und von ihm sehnlichst erwar teten Verbesserungen der öffentlichen Zustände nothwendig entsprin genden politischen, materiellen und sittlichen Nachtheile durchaus von sich ablehnen müsse. Die Antragsteller bitten, den vorstehenden Antrag zur schleunigen Berichterstattung an einen Ausschuß zu ver⸗ weisen.“ Dieser Antrag wurde an den Petitions⸗-Ausschuß zu wei terer Begutachtung gewiesen. Hierauf beantwortete der Staats Minister von Friefen die neuerlich in Betreff der erfolgten Aus weisungen von dem Abgeordneten Biedermann gestellte Interpella

tion. Gesetzliche Bestimmungen, nach welchen diese Ausweisungen.

zu erfolgen hätten, sagte der Minister, beständen in Sachsen nicht, eben so wenig seien darauf bezügliche Verträge mit ande ren Staaten abgeschlossen worden, Conventionen jedoch über die Aufnahme Ausgewiesener hätte Sachsen mit Ausnahme Oesterreichs mit den meisten deutschen Staaten abgeschlos sen. Bei den neuerlich erfolgten Ausweisungen habe die Regierung nach dem Grundsatze gehandelt, daß jeder Staat das Recht habe, diejenigen Fremden, welche das Gastrecht mißbrauchten und dem Staate gefährlich seien, auszuweisen. Der Abgeordnete Biedermann behält sich die Einbringung anderwei ter darauf bezüglicher Anträge vor. In Betreff der Beschwerde des ausgewiesenen Buchhändlers Pelz aus Altwasser in Schlesien wegen ihm verweigerter Aufnahme in Penig beschloß die Kammer

nach einer ziemlich lebhaften Debatte, in welcher besonders die Ab⸗ geordneten Wigand und Cramer für den Beschwerdeführer spra—

chen, zur Tagesordnung überzugehen und die Sache auf sich beru

hen zu lassen. Hierauf wurde in der Berathung des Berggesetzes fortgefahren und der Abschnitt III.. „Von der unmittelbaren Er⸗ werbung des Bergwerks-Eigenthums“, nämlich Kap. J.: „Vom Schürfen“, Kap. II.: „Vom Muthen“ und Kap. III.: „Vom Ver leihen“ zur Erledigung gebracht. Die meisten Paragraphen wurden in der Fassung der Regierungs⸗-Vorlage angenommen.

Hessen. Kassel, 22. Mai. (Kass. Ztg.) In der heutigen Sitzung der Stände -Versammlung nahm der Minister⸗Präsident Has senpfl ig das Wort, um die von den Herren Oetker und Hahndorf gestellte Interpellation in Betreff der Untersuchung in Greifswald (stehe Pfreuß. Staats Anz. Nr. 140) zu beantwor⸗ ten: „Es ist eine Angelegenheit zur Sprache gebracht worden, die mich persönlich betrifft und mich in meiner sittlichen Beziehung an⸗ greift. Ich will darüber Folgendes der Wahrheit gemäß äußern. Es war eine Denunciation von einem kassirten Manne bei der Staats- Behörde gegen mich angebracht. Diese glaubte, daß sie, ihrer Natur nach, eine solche sei, welche auf einen der beiden möglichen Wege zu behandeln sei, und wenn sie also behandelt worden wäre, so würde sie nie zu Ihrer Kenntniß gekommen sein. Um dieses deutlich zu machen, habe ich zu erwähnen, daß nach den preußischen Gesetzen die Staats-Behörde, wie ich sie nennen will, sie heißt Staats-Anwalt und Ober-Staats Anwalt, zu erwägen hat, ob sie überall eine Anklage erheben und ob sie etwa zur näheren Ermittelung der dunkel gebliebenen Fragen das Gericht um Feststellung einzelner Punkte ersuchen will, und wenn dieser Weg bei Gericht eingeschla—⸗ gen war, so hat sie allein darüber zu entscheiden, ob ein Gegen stand vorliegt, der sich zur Anklage eignet. Es existirt aber auch ein zweiter Weg, nämlich eine Voruntersuchung zu begehren, und dieser hat zur Folge, daß zwar eine Diskussion zwi schen der Staats-Behörde und dem Gericht stattfindet, jedoch das Gericht schließlich zu bestimmen hat, ob es den Weg einer öffentlichen Anklage für nöthig hält. Dieses hatte der Staatsbehörde Veranlassung gegeben, mir die Sache vorzutragen und zu fragen, ob ich im Interesse einer ferner durch das Gericht geschehenen Rechtfertigung den zweiten Weg etwa begehre. Darauf sst meine Erklärung dahin ausgefallen, ich würde gegen den ersten protestiren müssen und verlangte ausdrücklich, daß, abgesehen von den Gründen, welche in der Sache liegen, von dem Gericht eine Voruntersuchung eingeleitet werde. Dleser Weg war eingeschlagen worden; darauf hat die Staats-Behörde, nachdem ihr die endliche Voruntersuchung vorgelegt war, erklärt, sie finde keine Veranlassung, irgend eine strafgerichtllche Handlung zu erkennen. Das Gericht hat erwiedert, daß es doch noch einige Punkte zur näheren Erwägung der Staats -Behörde glaube vorlegen zu müssen. In Folge dessen waren der Staatsanwalt und der Ober-Staatsanwalt zusammengetreten; ihr Beschluß war aber dahin ausgefallen, sie könnten fortwährend eine solche Veranlassung nicht finden. Das Gericht aber hat geglaubt, es könne die Sache nicht anders erledigt werden, als durch einen öffentlichen Termin. Darauf ist mir Kenntniß von dieser Sachlage geworden und ich habe nunmehr Veranlassung genommen, alle die aufklärenden Punkte durch einen Vertheidiger dem Gericht vorlegen zu lassen. Dasselbe hat indessen nach einer Auffassung der Gesetzgebung, deren Richtigkeit ich nicht weiter erörtern will, angenommen, es könne auch hierüber nur im Wege eines öffentlichen Termins entschieden werden. Die Anklage ist sodann erhoben worden und nun hat natürlich eine Vorladung erfolgen müssen. Sie konnte mir nicht behändigt werden, weil ich nicht mehr dem preußischen Unterthanen-Verbande angehörte; sie ist dar⸗ auf hierher gesendet worden und zwar in einem Wege, der für den kurhessischen Staat nicht geltend ist. Es besteht naͤmlich durch die Verordnung vom Jahre 1826 die Vorschrift, daß, wenn ein anderer Staat nicht das sogenannte Reciprocum gewährt, Insinuations-Er— suchen nur dann angenommen werden, wenn ste durch das Ministe⸗ rium gehen. Im preußischen Staate besteht als Gefetz, daß keine

Insinuation anders geschehen kann, als durch das Ministerium. Die Staatsbehörde sah sich dabei in die Nothwendigkeit versetzt, unseren Gesetzen gemäß zu erklären, die Insinuation könne nicht stattfinden; sie hat mir indeß notitiage causa die Sache mitgetheilt, und da ich eine Erledigung derselben wünsche und wünschen muß, so werde ich keinen Anstand nehmen, von dieser mir notitiage causa mitgetheilten Sache Kenntniß zu nehmen und deren Erledigung demnächst zu bewirken. Sie werden wissen, daß ein Angeschuldig⸗ ter kein Verurtheilter ist, und werden in dem Fall sein, den wel. teren Verlauf der Sache zu erwarten. Ich glaube hiermit der Stände-Versammlung einen Beweis gegeben zu haben, daß ich eine Angelegenheit, die noch keinesweges unmittelbar zu einem Ermessen des Landes gehört, vorzuenthalten nicht gemeint bin, und erwarte, daß gleichfalls eine solche Behandlung hier stattfinden werde. Sie lassen den angeklagten Einwohner des Landes zur Stände-Ver sammlung zu, so lange nicht ein Urtheil gegen ihn ergangen ist und werden in gleicher Weise den Erfolg der Schritte zu erwarten haben. Die Motive, welche hier vorwalten, bleiben unerörtert. Ich habe nichts weiter hinzuzufügen.

Herr Oetker: So ausführlich diese Erklärung in einer Be— ziehung sei, so mangelhaft sei sie in anderer (Der Minister verläßt jetJzt den Saal. Laute Heiterkeit im Publikum. Der Präsiden empfiehlt, die Würde des Hauses zu beachten.) namentlich sei nicht näher angegeben, auf welches Vergehen Anklage erhoben sei; nach öffentlichen Blättern sei dasselbe Fälschung, also ein gemeines Vergehen. Es sei ferner nicht beantwortet, ob die Regierung es ihrer Würde angemessen halte, daß ein so Angeklagter Minister und sogar Justiz⸗Minister sei. Der Herr Minister werde es wohl für an gemessen halten, das hindere aber Andere nicht, entgegengesetzter Meinung zu sein. Es sei eine Verhöhnung des Landes, eine Herabwürdigung der Regierung, ein Skandal. Er behält sich weitere Anträge vor Der Laͤndtags-Kommissar: Was Herr Oetker vermisse, sei

daß ein Angeklagter

in der Erklärung in den Worten enthalten, noch kein Verurtheilter sei. Herr Hahndorf: Allerdings sei ein Angeklagter noch kein Verurtheilter; dieses habe der Herr Minister

dem Jahr 1848 zu verdanken. Die Erklärung habe den beabsich tigten Eindruck verfehlt. Die Entscheidung möge kommen wie sie

wolle, der oberste Staatsbeamte müsse dem Volke der Spiegel der Sittlichkeit sein. Er wolle keine Persönlichkeit verfolgen, ihm sei es nur um das Prinzip zu thun. Nur der Staat stehe fest, dessen Pfeiler auf Sittlichkeit beruhen, und an diesen fehle es, so lange das Gericht nicht gesprochen. Herr Oetker giebt zu, daß Jemand das Un glück haben konne, unschuldig angeklagt zu werden. Nun frage es sich ob ein Solcher Justizminister sein konne. Es sei nicht des Herrn Hassenpflug Verdienst, daß ein Angeklagter in die Ständeversamm lung treten könne, der so etwas nie gewollt habe. Ein Angekla ter könne nicht einmal das gewöhnliche Wahlrecht ausüben, kein Geschworner fein ꝛc. Der Punkt wegen des speziellen Vergehens sei gar nicht beantwortet. Die Erklärung habe den Eindruck ge macht, daß Jemand die Stirn habe, unter einer Anklage hier auf zutreten, nichts Anderes. Der Gegenstand wurde hier verlassen. Der Landtags-Kommissar überreichte einen Gesetz Entwurf über Emission verzinslicher Staatsschuldscheine und unverzinsliche Kassenscheine, worauf die Sitzung geschlossen wurde.

1 989

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 23. Mai (Darm städt. Ztg.) Die heute erschienene Nummer des Gr. Regie rungsblattes enthält folgendes Edikt, die Ergänzung der Feld truppen im Jahre 1850 betreffend: „Ludwig III., Großherzog von Hessen und bei Rhein 3c. Da das dritte Aufgebot der Mili tairpflichtigen vom Musterungs- und Ziehungsjahr 18148 aus dem Militairdienste wieder entlassen worden ist und da demzufolge die Wiederergänzung der Feldtruppen auf den durch Unser Edikt vom 22. November 1848 herbeigeführten Stand nöthig geworden ist, so haben Wir, auf den Grund des Art. 38 im Rekrutirungsgesetze vom 20. Juli 1830, verordnet und verordnen hierdurch, wie folgt Art. 1. Außer der durch Unser Edikt vom 31. Dezember 1849 zur ordentlichen Ergänzung der Feldtruppen im Jahre 1856 aufgerufenen Mannschaft werden weiter vierzehnhundert Mann aus den Aufrufsfähigen des Jahres 1850 (Musterungs⸗ und Zie⸗

hungsjahr 1849) zur Ergänzung des oben erwähnten Standes der Feldtruppen aufgerufen. Art. 2. Was in dem Art. 1. des G setzes vom 1. März 1849 über die Dienstzeit der zur außerordent lichen Truppenergänzung aufgerufenen Mannschaft vom Musterungs— und Ziehungsjahre 1848 bestimmt ist, findet auch auf die durch das gegenwärtige Edikt Aufgerufenen Anwendung. Art. 3. Die Mini sterien des Innern und des Krieges sind mit der Vollziehung d gegenwärtigen Evikts beauftragt.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des be gedrückten Staatssiegels. Darmstadt, den 21. Mai 1850. Ludwig. Jaup. Freiherr von Schäffer-Bernstein.“

Hamburg. Hamburg, 23. Mai. (Börs. H.) In dem heutigen Konvente der Erbgesessenen Bürgerschaft wurden folgende Propbsitionen des Senats vorgelegt:

„Im Verfolg der Resolution Erbges. Bürgerschaft im Kon vente vom 17. Januar d. J., die Verfassungs-Angelegenheit be treffend, hat E. E. Rath diese Angelegenheit von neuem in Er wägung gezogen und seine in jenem Konvente vorbehaltenen wei teren AÄnträge verfassungsgemäß zunächst an das Kollegium der Sechziger gerichtet. Sechziger haben diesen Anträgen, welche in der Anlage nebst Unter-Anlagen X. bis G. enthalten und näher entwickelt sind, sich zustimmig erklärt, und bringt E. E. Rath solche gegenwärtig an Erbges. Bürgerschaft, indem er bei derselben dar⸗ auf anträgt, es mitzugenehmigen:

J. daß die in der Unter-Anlage Litt. A. beigefügte hamburgi— sche Staats-Verfassung als Grundgesetz des hamburgischen Staates anerkannt und publizirt werde, und zwar dergestalt,— daß dieselbe nicht anders abgeändert werden dürfe, als auf dem in diesem Grundgesetze selbst bestimmten Wege;

I. daß ferner 1) das in der Unter-Anlage Litt. B. beigefügte transitorische Wahlgesetz als Norm für die Wahlen der erste auf Grundlage der sub J. gedachten Staats Verfassung zu

sammentretenden Bürgerschaft zu gelten habe, 2) die gen? wärtig bestehende Rath- und Bürger ⸗Kommission an m werde, zu den behufs Einführung der neuen, BVerassung erforderlichen organischen und transitorischen Gesetzen und

zugleich den nöthigen Bestimmungen darüber, n ,

chem Zeitpunkte die neue Versassung, oder Einzelne Theile

derselben in Wirksamkeit zu setzen seien, BVerschläge zu machen; wobei der Senat die schon im Kondente vom 175, ih, . hinzugefügte Bemerkung wiederholt, daß die Negulir ung und verfassungsmäßige Feststellung der letztgedachten Gesetze 16m Bestimmungen sowohl der Verkündigung der neuen Verfassung, als 3 zur wirklichen Ein führung derselben nöthigen nn, enn, mn müssen. 9.

Die vorstehenden Proposltionen , . sind von der Bür⸗ gerschaft in vier Kirch spielen mit, großer Majorität angenommen, in einem Kirchspiele, St. Michaelis, dagegen und zwar mit der Majorität von nur einer Stimme abgelehnt worden. Das Ge⸗ sammt⸗Resultat ist demnach die Annahme sämmtlicher Senats-An—

träge.

hier stationirten preußischen General von Döring diesel— Attentate bekannt machte,

Am heutigen Morgen rückten die Truppen auf die Sternschanze, wo der ben in wenigen kräftigen Worten mit dem welches gestern in Berlin gegen Se. Majestät den König verübt worden ist. burchweg tiefgefühlte Theilnahme und Freude über die Die Musik des 15ten Infanterie ⸗Regi⸗ ments spielte hierauf die Melodie: „Heil dir im Siegeskranz“ und es erfolgte dann ein der die Stadt zurückkehrten.

Ein dreimaliges Erhaltung des Königs.

worauf diese wie

Vorbeimarsch der

Vusland.

sammlung. Die Repräsentanten des

langem Zuge Man bemerkt unter ihnen Morellet, Bourzat, Hennequin, Michel (de Bourges) Miot, Baudin. acquelin uͤberreicht eine Petition mit 2650 Unterschriften um Volk vor Abstimmung über das die Fortsetzung der Die Koömmission hat heute einen sreform-Entwurfes vertheilen lassen. das gesetzliche Land „Ideen gewisser Neubekehrter nicht theilen, die desto

sie ihre Vergank

gordnung ist ! . z j ktifizirten Entwurf des

éächard spricht dafür

Eigenschaft des Bürgers gefordert

on Bürgern, welche gemeinsame Interessen in ͤ r Die Vagabunden, Herumstreicher gehören nicht dazu. ; ; hält aber die Regierung die Entrichtung der eberhaupt ist der En en in vollkommenstem Einklange. Die Kom

issen. Ich theile ihre Skrupel

vurs mit dem

allen Qonstituti

ederzeit ein Un

hälte man Familie,? ist das Gesetz wenigstens

Revolution

esellschaft stürzen.

stimmen, weil Gesellschaft von der

Parteigänger . die Gesellschaft eindrängen woll— viele Bürgschaft gegeben zu ha dies in seiner ein Gegner des Gesetzes,

Monarchie habe ihre

welche sich in

verletze die hlgesetze auf den Wohn Das sei Grund genug, diese Bedingung zu verwerfen. : über Art. 26 der Constitution ? Wohnorts⸗ Gesetze müßten mit ehrlichem Sinne der Fall sei, denn dieses Gesetz des einen höchst bedeutenden Theil des

Im Geiste wie im Buchstaben iese verlange nur den Aufenthalt, Die Constitution ]

fen worden.

gemacht werde en Wahlrechts Arbeiterstandes Constitution.

Dienstleistung stimmen können, werde es Baze, Kommissions⸗Mitglied: Gesetz nicht vilegium einräume, wo ͤ r noch immer as Gesetz helfe nichts.

W ähler machten die Wahlen

ler ausgeschlossen.

2

et gewesen, nach den ng unterbrochen.

Constitution

Constitution Hindernisse, welche r Gegner antworten. hr aber nichtsdestoweniger

Behauptung sei fal

Er sage dies zu Allen, welche sich

iger aufstellten und sie der Majorität zum

Die Majorität die Constitution

Majorität erlaube

die Majorität tor Hugo anbelange, so hätte er gegenwärtig wäre. e Hugo die Masorität der Heu

verleugnet habe. hte er die Kommission da er zuerst seine Gegner der Vergeltung sich feig verstecke. Großer Lärm links.) Redner fort, „daß die Majorität die Constitution verletz welche ewig konspirirt haben und konspiriren wer⸗ um ein Portefeuille, eine Gesandtschaft, eine Polizei-Präfektur Montalembert: erthe Mitglied, welches mich unterbricht, wird mir erlauben, zu sagen, daß er die Achtung, ja fast die Zuneigung der ganzen Versammlung wegen der Ehrlichkeit seiner politischen An⸗ Er ist aber entweder zu früh oder zu spät gekom— von seiner Die Leute, en uns, so oft wir Frankreichs Po⸗— litik regeln wollen, Verletzung der Constitution vor. So oft wir das Land beruhigen, die Gesellschaft retten, verletzen wir die Con⸗ stitution. So in Rom, so bei der demagogischen Presse, so, weil wir offenkundige Uebelstände des allgemeinen Wahlrechts abschaffen So stellen diese Leute stets zwischen Frankreich und das Gute, was wir thun wollen, die Constitution,“

zweideutigkeit und Furch

r diejenigen,

Lagrange:

sichten besitzt. (Lärm links.) Partei in einer Art, die Achtung verdient, (Lärm.) von denen ich eben sprach, werf

897

Redner bekämpft nun den Sozialismus und spricht sein Erstaunen darüber aus, daß alte Mitglieder der konstituirenden Versammlung, welche Herr Proubhon, damals nur von Herrn Greppo vertheidigt, tadelten, gegenwärtig sich kopfüber in Proudhon's Gefolge stürzten. Cavaignas sselbst sei von diesem verderblichen Einflusse nicht frei geblieben. Cavaignac: „Ich verlange das Wort.“ Monta fem bert: „General Cavaignac hat im Juni gekämpft, gesiegt, transportirt und stimmt mit dem Berge. Der Sozialismus ist also Thatsache und muß bekämpft werden. Die Majorität will einen gesetzlichen Krieg, darum die Wahlreform. Die Majorität muß die Offensiwe ergreifen.“ General Cavaignac: Montalem bert's anfängliche Lobsprüche haben bei mir Mißtrauen erregt. Ich habe Recht gehabt, denn hinter dem Lobe kam gleich der Tadel. Man hält mir eine ehrenvolle Vergangenheit vor und will mir offenbar damit Furcht einjagen. Uebrigens habe ich meine Mei— nung nie geändert, ich war 1848 für das allgemeine Wahlrecht, wie ich jetzt dafür bin.“ (Bravo links.) E. Arago bemerkt gegen Montalembert, man habe nach und nach sogar Thiers des lismus beschuldigt, wenn er Verbesserungen gewollt werde übrigens ruhig warten, weil es sich seines ewigen den Eintagsfeinden gegenüber bewußt sei. Der Schluß der allge meinen Debatte wird verlangt und angenommen und die Sitzung

8

paris, 22. Mai. Der Minister des Innern hat an dem

an welchem Lahitte die Abberufung Drouyn's de Lhuys der

National-Versammlung anzeigte, folgende Depesche telegraphisch in

Departements geschickt: „Paris ist vollkommen ruhig. Di

Abberufung des Herrn Drouyn de Lhuys bei Gelegenheit d

griechischen Frage wurde von der Versammlung mit Enthusiasmus ;

aufgenommen. Alles verbürgt uns übrigens, daß trotz dieses Ineci

= j 9 scl T s 1a1an nil stür denzfalles die Eintracht zwischen Frankreich und England nicht gestort werden dürfte.“ Die letzte ummer des Napoleon hatte denPräsidenten 8 n 4 3 o so t 2 nor 164 . zMIitik a nalan? der Republik bekanntlich wegen seiner energischen Politik gegen England

und wegen Abberufung des Gesandten gelobt. Die Patrie lehnt heute

11 216 dieses Lob auf folgende Weise ab: „Mehrere Journale wollen der

letzten Nummer des Napoleon eine offizielle Bedeutung geben, welche sie nicht besitzt. Jedermann weiß heute, daß die Beziehunr voscE Der Mer Ir Des N pol n eintae eit 2am Elyse x Feen, welche der Redet nr apoleon einige Zeit zum Elyse hatte, vollständig aufgehört haben.“ Der Toulonnais mel det den Abgang des, Dampfschiffes „Narval? nach Nea pel mit Depeschen für Admiral Parseval⸗Deschenes und

vermuthet bevorstehende neue Verwickelungen vor Neapel. Ad miral Parker dürfte bei seiner Ankunft in Neapel den Admiral Parseval Deschänes schon vorfinden. Die französische Flotte zählt folgende Schiffe: „Friedland“ 120, „Valmy“ 120, „Herkule“ 100, „Jemappes“ 100, „Jena“ 90, „Jupiter“ 8b, „Pandora“ 50 Ka⸗ nonen; Dampfschiffe: „Descartes“ 12, „Magellan“ 12, „Caton“ 8; zusammen 608 Kanonen. Die englische Flotte besteht aus fol— genden Schiffen: „Queen“ 110, „Caledonia.“ 120, „Ganges“ 84, „Powerful“ 84, „Vengeance“ 84, „Bellerophon“ 78, „Frolic“ 16 Kanonen; Dampfschiffe: „Odin“ 12, „Dragon“ 6, „Firebrand“ 6, „Spittful“ 6, „Growler“ 6; im Ganzen 616 Kanonen.

Lord Normanby stürzte gestern bei einem Spazierritte im Bois de Boulogne vom Pferde und ist leicht verletzt. Das Journal des Débats bemerkt uͤber Cavaignac's Rede: „Wir bedauern, unter den Gegnern der Wahlreform einen Mann

/

zu finden, wie General Cavaignac, und zwar im Interesse des eh⸗ renwerthen Mitgliedes. Wir glauben, der ehemalige Chef der Exe kutivgewalt hätte das Gesetz vertheidigen können, ohne seinen An sichten untreu zu werden. Der General Cavaignac ist ein Alt Re⸗ publikaner, und wollte Gott, Alle wären wie er. Aber auch als Alt-Republikaner muß er die Ordnung in der Republik wollen, er muß die Republik mit allen Bedingungen einer kräftigen und regelmäßigen Regierung wollen. Er hat nichts gemein mit der abscheulichen Fahne sozialistischer und kommunistischer Anarchie. Dafür bürgen uns sein Charakter, seine Reden, seine Thaten. Der Mann, welcher die Ehre hatte, Frankreich zu retten und vom 265. Juni bis 10. Dezember 1848 zu regieren, ist durch eine unübersteigliche Kluft von der demokratisch⸗sozialen Re publik getrennt. General Cavaignac ist doch in der Politik nicht für das reine Prinzip. Warum ist er dann ein Feind des neuen Gesetzes? Man darf dies eine Inkonsequenz und Anomalie in sei⸗ ner pPolitischen Laufbahn nennen.“ Ueber Deflotte, einen der bei— den Juni-Transportirten, welche jetzt in der National Versammlung sitzen und der gestern zum ersten Male die Tribüne betrat, um gegen die Dringlichkeit der Wahlreform zu sprechen, wird berichtet: „Die Aufmerk⸗ samkeit war allgemein, und noch heute is aller Gespräche. Flotte ist ein nöch junger Mann mit starkem blon— den Bart und stechenden Augen Er sprach mit feierlicher und higer Stimme, im Tone eines Predigers, seine Sätze waren kurz

und schmucklos, sein finsteres Aussehen ließ ihn wie einen Ana

t seine Rede Gegenstand

baptisten erscheinen, woran besonders der religiöse Beischmack erin nerte. Seine politische Metaphysik war träumerisch. Man suchte vergebens den Feuerkopf, welchen die öffentliche Meinung ver

muthete. Er rief mit eisiger Kälte der Gesellschaft zu: „Sie müsse sterben, um einer neuen Platz zu machen, wie die Indianer

Stämme sterben, weil die Kultur sich ihnen näherte.“ Lagrange soll in Folge eines Beschlusses des Berges in seiner Rede den Satz angebracht haben, daß das Volk sich durch keine Provocation zu iner Emeute verleiten lassen werde. Es wird bemerkt, daß sowohl diese Worte Lagrange's, als die gleiche Behauptung Victor Hugo's, den Beifall des Berges fanden. Die Wahlreform Debatte ver— ursacht große Aufregung in Paris. Heute wurden Eintrittskarten auf die Tribünen der National-Versammlung bis zu 50 Fr. ver⸗ kauft. Schon um 101 Uhr drängte sich das Publikum, welches Karten besaß, vor dem Haupteingang des Palastes auf der Place de Bourgogne. Die Wachen lassen nur einzeln eintre⸗ ten. Zahlreiche Ordonnanzen bringen in alle Stadttheile De

peschen der Minister und der drei Generalstäbe. Die Stäbe der 1sten, Aten und 19ten Legion sind auf den betreffenden Mairieen in Permanenz. Die Tuilerieen sind ruhig und still, wie gewöhnlich. Man behauptet, alle Truppen der Garnison seien kon

signirt, obschon eine Ruhestörung nicht befürchtet wird. Bereits gegen Mittag trafen die Repräsentanten, die Gesandten im Sitzungs

saale ein. Rachmittags war die Place de Bourgogne so von Volk erfüllt, daß eben zwei Compagnieen des 25sten leichten Regiments aus dem Hofe des Sitzungsgebäudes marschirten, um im Vereine mit den Stadt-Sergeanten den Platz zu säubern. Gruppen bilde

ten sich an den Ecken der Rue de Lille, de Bourgogne, de l'Univer

sits und St. Dominique. Gleichzeitig wimmelte es auf dem Pont be la Concorde, Quai d'Orsay, vor dem großen Pexistyl der Nationalver

sammlung von Volk, doch ließ man die Repräsentanten der Majo

rität, ob sie gleich theilweise bekannt sind, schweigend und ruhig passiren. Die schönste Witterung begünstigte das Anschwellen der Volksmassen. In der National⸗Versammlung war heute das Ge⸗ rücht verbreitet, es habe das sozialistische Konklave verflossene Nacht eine Sitzung gehalten. Unter den zahllosen, jedoch unverbürgten Gerüchten erzählt man auch, daß die Delegirten der Provinz für und die Montagnards gegen das Losschlagen sich erklärt hätten.

verflossenen Nacht Volkes an seine Brüder von der Armee“ in den Kasernen vert Der National theilt eine Klage mehrerer chateau (Departement der Vogesens n ihre geschriebene Petition gegen die missär konfiszirt wurde. diese Beschwerde erklärt, er gehorche m viele Departements ⸗Blätter sind wegen Protestationen gegen Wahlgesetz mit Beschlag belegt worden. T ö das Wahlgesetz werde wohl, wenn nicht unverändert, de sentliche Modification angenommen werden.

Präsidenten der Republik

welche sich beschweren,

Die Antwort höheren Befehlen.

Ein Dekret lösung des korsischen Voltigeur Errichtung eines Bataillons mobiler Gendarmerie.

Heute hat man die gedruckten offiziellen griechisch-englische Angelegenheit vor der

Der Justiz⸗Minister ordnet

statt der bishe

verordnet die Auf

in einem Rundschreiben ar gen Vorschlags E dung periodischer Konduiten⸗-Listen über sämmtliches Personal ö vierten Seite muß eine förmli aphie des Betreffenden geliefert werden.

; enthält den Kommissions-Berich

Departements

Moniteu Antrag auf Hypothekar sich mit mehrfachen

Mittelst Dekrets

odisicationen dafür. des Präsidenten znieen Veteranen z Compagnieen Veteranen-Füsilire sofort aufge⸗

ekleidung besondere Ti dwig XIV. Monturstüchern

Gesammtliefer

zweijährigen Kriegsmini esammtlieferung Departement Die Partie beträgt 30,000 Meter. naturalistrte Fabrikant der mehreren Partieen bewerben, wenn

entsprechenden Caution eingerichteten Fabrik nachweisen brigens mehr als 4 Partieen für das : Departement, zusammen 5 Par—

izösische oder 1 3uschlag von einer

9) ö 10 die Niederlegung

im Staats

Fein 9 nn . 1 Kein Angebot darf ü

Moniteur Ordensverleihungen

Militair⸗Personen.

Großbritanien Heute Nachmittag sind Ihre Majestät die Königin 1 brecht mit ihrer Familie und dem Hofstaat vom nach Gosport abgereist, wo sie sich nach Osborne Wight einschiffen werden, Dann kehrt der Hof nach London zurück, Juni angesetzt ist. der Herzog und die Herzogin von Nemours, der Prinzessin von Join d Aumale, statteten der Königin der im Buckingham-Palast ab.

uckingham⸗Palast auf der Insel

da die Taufe des jungen

7 T Sräfi on Neuill Prinzen auf den Gräfin von Neuilly, die Herzogin von

in einen Besuch

SerazBa 1 Verzog und

so wie der

Belgien. Brüssel, englischen Gesandten in Madrid ernannt ist, Er war beauftragt, den Regierung fur die erfolgreiche

London hier ein. Dank der englischen Majestät bei der Ausgleichung d land und Spanien zu überbringen.

sich in einer ihm vom König Leopold ertheilten? hatte seitens der spanischen Regierung

Streitigkeiten

A uftrags entle

liche Mission de Nebiet hier zu erfüllen.

Türkei. Smyrna, 10. Mai. (Lloyd.) am griechischen Charsonnabend eine Liste aller wegen Schul haft befindlichen Griechen aus dem Kerker und gab Am folgenden um ihm herzlich

zahlte ihre Schulden jedem Geld zum Ge Lage begab sich

iplomatisches Absck dem mehrere fremde Gesandte, der Präsident des obersten Gerichtsh

Groß Wesirs, Riza Pascha

Angelegenheiten, fendi, Mustechar des

ost im Vergleiche mit

Eisenbahn⸗Verkeh

Hannover,

eingegangenen

umgekommen,

37 ö 8 el (Hierzu bemerkt die Magdeb von Eisenbahn⸗Beamten zufol

kölner Güterzuge

der Aufschüttung hädigung des

sonstiger Unglücksfall, als

5 cha U sp iel

Vorstellung. Wegen Unpäßlichkeit der Frau Köster Trietsch kann die Der Prophet, komische Oper in Georges, von W. fang halb 7 Uhr. Zur Oper:

von Flotow

Friedrich. Musik von Fri

K

werden Opernhaus abend bezeichnet, zu folgenden Preisen verkauft: Parquet, Tribüne und zweiter Rang Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr.

Dagegen bleiben die mit Sonntag bezeichneten und zu der heute angekündigt gewesenen Oper: Der Prophet, gekauften

Preise der Plätze:

Amphitheater 7