1 ö 696 2 * . ! . ö. . . ,, . 239 i.
6 nd 48. Die Errichtung von Prüfungs—Kommissionen für alle Provinzen.
Dekonomie⸗Rath Rothe leitet als Referent die Berathung ein, setz die Gründe der Zweckmäßigkeit einer solchen Prüfungs⸗ Kommission aus einander, wünscht die Betheiligung des Staates bei derselben und hofft, daß die Errichtung einer Unterstützungs-An stalt für hülfsbedürftige Beamte der Ausführung dieser Einrichtung förderlich sein dürfte.
Thaer unterstützt diesen Antrag, indem er darauf hinweist, daß eine solche Prüfung Vertrauen vermittelt und Aufmerksamkeit auf Tüchtigkeit hinlenkt.
Baumstark is nen zwar ;
in diese rein priva
warnt aber vor Hineinziehung des Staats
tive Angele gen heit.
910
vom Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium: Koppe; vom landwirthschaftlichen Ministerium: . Regierungsrath Schuhmann. 2) Als Kommission zur Vertretung der landwirthschaftlichen teressen: e Dr. Sprengel,
Settegast,
von Noorden,
Rothe,
von Helldorff; Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium:
Geheime Rath Mentzel; vom landwirthschaftlichen Ministerium
Geheime Regierungsrath Schellwitz.
In⸗
*
vom
Königliche Schauspiele. Dienstag, 28. Mai. Im Opernhause. WVorstellung: Der Prophet. zösischen des Eugene Scribe, Musik von Meyerbeer. guet. nicht.
deutsch bearbeitet von L.
(Herr Tichatscheck.! Johann von Leyden,
Anfang 6 Uhr.
Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gekauften, mit Sonn auch werden die dazu noch zu verkaufenden Billets ebenfalls mit Sonntag bezeichnet sein. Preise der Plätze: Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, ꝛ zum Parquet Ein Billet zu den Logen des
theaters: Fides, als erste Gastrolle.)
O
tag bezeichneten Opernhaus-⸗Billets gültig,
des ersten Ranges und im ersten Balkon 2 Rthlr.;
und zur Tribüne 1 Rthlr. 15 Sgr.
60 ste Abonnements⸗ A6
Oper in 5 Akten, nach dem Fran
144.
Beilage zum
911
2 n mn
** 5 —
Preußischen Staats-Anzeiger.
Dienstag d. 28. Mai.
Rellstab. Ballet vom Königlichen Balletmeister Ho⸗ Zwischen dem ersten und zweiten Akte fällt der Vorhang als vorletzte Gastrolle; Frl. Johanna Wagner, Mitglied des hamburger Stadt⸗
Augsburg 120 Br.
Frankfurt 120 Br. P Hamburg 1775 Br. London 12.7 — 12.6 Paris 142 Gld. P K. Gold 127 zu haben.
Silber 119 zu haben.
Fonds sehr fest, besonders 5proz. Met. und Loose höher.
Fremde Valuten bei beschränktem Umsatz mehr Brief als Geld. . Frankfurt a. e., 25. Mai. In 3proz. Spanier fan⸗ den mehrere Umsätze zu unverändertem Cours statt. In allen 1 Fonds und Eisenbahn-Actien war die Börse höchst unbe⸗ eutend, deren Course blieben wie gestern, zum Theil etwas ange— nehmer. ! DHesterr, zproz. Metall. J63 Br., Tb Gld. Bank-Aetien 10! ; . 763 Br., 763 Gld. ank⸗Actien 1042 9 . Wld. Baden Partial Loose 2 50 Fl. v. J. 1810 513 Si 6 Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 3517 Br., 31 Gld. ) 2 Partial⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 33 Br. 327 Gld. i 2 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 31 Br., 31 Glo. . . psd cdl 3. Vr. z el, ld. do. 75 J. zues Eld. Spanien 3proz. inländ. 30 3 Br., 30 6 . Il. Loose 124 Gld., do. Obligationen . 8h gz 8066 =. hz, Friedrich⸗Wilhelms-⸗-Rordbahn 41 Br., 41 6. bacher 79, Br., 795 Gir. Ke ; s Birr 41. Gld. Ber⸗ 93 Gld. Köln⸗Minden 914 Br., 937 Gld.
Samburg, 25. Mai.
Sard. Darm
St. Pram. S6 9] 3äproz. p. C. 87 Br., 87 Glo. Sin h Dehler g, K. 165d Br. Stiezi. S5. Hr. B 2905 61 . ld. Ardoins 117 Br., 117 Glo“ 3 29
r., 29 *. Glo. Amerik. proz. V. St. 169 Br* SZvpro3z. 29* burg⸗Berlin 737 Br., 78! B. St. 199 Br., 1089 Gld. Ham⸗
ern,, ,,, . , Gd. Bergedorf 90 Br. Magdehurg⸗ Witten erge 565 Br., 566 Giv. Köln⸗ Minden 931 Br., 93 hp Friedrich⸗Wilhelmeè - Nordbahn 397 Br., 39 Glo. Mecklenburg I1 Br. Altona ⸗Kiel 983 Br., er Giv. . enburg
6
(.
Pass. 335, Russ.
In fremden Fonds wenig Geschäft.
Geschäften in Int. preishaltend. bei ziemlich belebtem Umsatz in Ard. etwas flauer.
Oest. fast unverändert. Von Süd⸗-Amerik. waren Mex. mehr angeboten.
Holl. Int. 66, 55. Zproz. neue 6645. Z1proz. Synd. S797, 3. Span. Ard. 13, 125. Gr. Piecen 133, R. Coupons J Russen alte 1045. Stiegl. 859. Dest. Met. 5proz. 7353, 74. 21x proz. do. 405, 3. Mex. 29, 283, K.
Hamb. 186. Berlin 365. London 25. 45. Frankf. 2109. Petersb. 3975.
Die Preise sind heut bedeutend gestiegen.
London, 24. Mai. 3Zproz. Cons. p. C. 9655, , 4, * . 6, ö, 3 rßroz, ht rb, ,,. 3proz. 372,
Int. 56, 55. 4proz. S6, 85. Mex. 307, 30. Ezproz. 107, 108. Peru 777, 7635. Bras. S8, 86. Conf. blieben zu ihren Eröffnungspreisen ohne Bewegung.
2 Uhr. Cons. p. C. 9g565, 4, a. Z. 963, J. / Amsterdam, 24. Mai. Holl. Fonds waren bei einigen In Span. war die Stimmung Russ. und
Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 27. Mai. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50 — 53 Rthlr. Roggen loco 267 — 28 Rthlr. — pr. Mai / Juni 266 Rthlr. Br., 26 G. y Juni / Juli 265 Rthlr. Br., 266 G. Juli / Aug. 263 a2 27 Rthlr. bez. u. G. — Sept. / Ottbr. 287 Rthlr. Br., 28 bez. u. G. Gerste, große loco 21— 27 Rthir.
1 he Heine und S ettegast, welcher Letz 83) Für di zommissio:r etre ffend vie rurinzipien — ; l der Sache . Frage stes. . , . . zweiten Ranges 1NRthlt. 19 Sgirz zu den Logen des dritten NRan— prünglichen Antrag zurück und wünscht: Dr. Heüne, — alkon und zum Parterre 20 Sgr.; zum Amphitheater landwirthschaftlichen Prüfungs-Kommission dohde (Elben 1 ö 96 ö. ,, n. . - J t . Central⸗Vereinen fohlen zu sehen Conrad . . ittwoch. 28. Mai. Im Schauspi lhause. gsste Ahonnements⸗ Dieser Antrag wird angenommen. Reiche ; an, ö. er Genius und die Gesellschaft, Original⸗Schauspiel Die vom Präsidenten gebildeten Kommissionen bestehen aus fol jm Landes Oekonon alum in 5 Abth. Anfang halb 7 Uhr. genden Personen: R . . —à . ussign zur RBerathuna nb 34 1 . z . k 2 . J , län. wen. , , ö. Königsstädtisches Theater. von Zedlitz . , . . 39 . 28. Nai, Zum vorletztenmale: Ikonologisch 2 , , a n. gebende Bilder) des perrn Professor Flor, in 3 Abt ei Stoll, . f 111 pi . 4 ngen J 9 ersten Abtheilung sneu einstudirt 2. erg.; R. eYtgcal . 4 1 Weg ist beste Lustspiel in 1 Akt, von Kotzebu⸗ Nach ,, gert zwelten Abtheilung: Die Wiener in Berlin. Liederposse in 1 Al von Gerlach; . n . — . ö. =. . ) 1 ö * ; J . 2 . . . 97 *. erliner Börse vom 27. Mai. HIV echsel- Course. Eis en kh ahn- ACtiem-. n . ö. — — kö ? Amsterdam .. 250 FI. . 142 Siamm- Actien AKapital. HPrioritls - Actien. Kapital. do. kJ 25 4 J 111 141 J . . ; . Hamburg 169 . ö. . . Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm Ta 39 ö 8. . J * s-Actie l ö. ; ; : 5 . . . . . 300 m . 150 w der ar bestimmten Rubrik ausgesüllt ung 1 pe * M. ie mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar London 113i 3 Mt 6 24156 . * 1 —— Paris 300 Fr Me 86 Berl. Anh. Litt. A. B- 6, 000, 000 4 4 87 Berl. Anhalt. 1,411, 8090 4 95 Wien in 20 Xr. 150 F 2 Mt 8 84 do. Hamburg 8. h00'000 4 4 78) do. Hamburg 5, 900,000 4 Aus ebhurt 150 * 2M 102 do. Stettin - Starg sz ooh n ü se do r. 1,000,000 4 Breslau.... 100 TbIr. 2 Mt 99 do. Potsd. Magd 1,000,000 4 60 do 2, 367, 200 4 Leipzig in Courant im 14 ThIr. Ful 100 TBIr. 8 Tas 99 ' 39 12 Magd. Halberstadt 1, 700, 90090 18 136 J do ? 3. 133.800 3 ö. . — . 2 Mt 995, 99 do. Leipziger. 2.300, 000 4 125 do 10. Litt. D 1,000,000 9 Frankfurt a. M. sidd. W. 100 *I. 2 Mt. 56 6 Halle Thüringer 9, 900,000 4 6 do. Stettiner .. S009, 000 5 10 Peters hurs 100 sRkl. 3 Wochen 1081 107 Cöln - Minden 13,000,000 3 935 4 Magdeb. Leipziger 1,758, 000 ? 99 66. Lachen. 1,500,000 4 40 B Halle - Thüringer 1,0900, 000 143 97 Inländische Fonds, PIsandhrie/se HKomḿimnadl- Papiere und Bonn Cöln. . 1.051.200 5 — Cöln - Minden 3,674,500 1 101 Cel - CGoOun6se. . ᷣPDüũüss eld. Elberfeld 1. 400,000 5 43 788 b do do 3,500,000 5 103 Vohwinkel l, 300,000 4 Rhein Staat gar 1, 217, 000 33 83 zf. Brief. Geld. Gem. zfę. Brief. Geld. Gem chl. Märkisch 10,000,000 35 35 833 do . Priori; 8 D560 87 * Preuls. Freim Anl 5 1053 1065 ö abr. 31 951 do. weigbahn 1.590 000 . . . do Stamm-Prior 1.250, 000 1 St. · Schuld- Sch. 3 86 * 85 * Kur- n. Nm. do. 35 ö 943 Ober n Lit X ; 2.253, 100 34 54 1034 w Düsseldo Elberfeld 1.000, 000 J 6 See h. Prim. - Sch. — 102 Schlesische do 3 96 do Lit B 2. 100, 9h 3 5 12 102 6 Niederschl. Mär k 18 h. 1, 175, 000 1 B K. u. Nm. Schuldv. 3 . . 6 , a5. 3 ; . Cosel - Oderberg l, 200, 000 1 5) 10 B do. do. 3.500.000 5 Berl. Stadt-obkl. 5 1035 103 Ee mn n, gen, = 96 94 Breslau - Freiburg I, I00, 009 — 14 69 B 10 III. Seri 2,300, 000 5 * 40 do. 3* . ; kKrakau-Oberschl 1. 800,000 4 673 d 2 weigba 252.000 / 1 Westpr Pfandbr. 35 89 Friedrichsd' or. 137 13 Berg Mãrh 1,900,999 . 1 z 103 NMagdeh ö Wittenb ; 2.999 909 . l Grosah. Pouen do. 4 ; an gan, 123 12 gard - Posen , 000, 000 33 3 82 0Ob hl che. 370. 300 4 10. do. 3* , ; Brieg - Nei 1. 100,000 4 Krakau chl 360,000 oe re, , Mag deb. Witte 1,500,000 4 56 . 250,000 5 1609 6 . Ausländische Fonds. C Cuillungs - Bogen. j ' 660 1 . ? ] Russ. IIamb. Cert. 5 Poln, nene Pfdbr. 4 95 Aachen - Mastricht .. 2.750, 000 1 p I J do. Hope 1. Anl. 4 lo Part. 500 FI. 4 S0 . do. Stiegl. 2. 4. A. 4 90 do. do. 300 FI 1265 125 1 do. do. 5. A. 4 90 , Feuer- K. 3 P Lusländl. Actien. p Ausl. Sid do. v. Rthsch. Lst 5 108 do. Staats- Pr. Anl. do. Engl. Anleihe 13 96 ö,, . . 14 98 Fr d1 jlh. Nordl 8, 9000, 000 1 393 R Alt ona D 2.050. 000 do. Poln. Schatz 0. 4 79 78 Noll. 23 9h Int. 275 — / 10 Prio! 5 698 ö Amsterd rd. 6, 500, 000 4 do. do Cert. L.A. 5 92 Kurh. Pr O. 40 th.“ 33 Mecklenł s hl 1, 300,000 144 32 6 do. do. L. B. 20051 74 N. Bad. do. 35 F] 177 Poln a. Pfdbr. a. C. 4 96 ͤ Schluss-Course von Cöln Minden 931 6. ] j hen Bank-Antheilenn 9 . J . höheren Rente von Paris war die Stimmung unserer Börse doch nicht günstig, und fast sämmtliche Frifekten. 1 . f ger, als Anfangs der Börse. Auswärtige Börsen. In Fonds und Eisenbahn⸗Actien bei unveränderten Preisen Gerste, kleine 18—19 Rthli Wien, 25. Mai. Met. 5 proz. 93 3, 3, z. proz. 71! J n e, . w ö J . n,, , , wre. d s, Nord. n, ne, ,, 175. 35: 1055— 3. Nordbahn 107, , 3. Gloggnitz 115 bahn, ö ; Nudel emal ion a Rthlr. verk., 10 Br., 10 1 Mail. 7 78 Pes 87 2 . ,,, ü d al Marco 19 a 20. Dukat. 11. 85 a 90 * pr. Mai 107 a Rthlr. vert 1145. Mail. 78 787. Pesth 875, 88. Bank- tien 1050,ů Gold al March j 2 Dukat. , nr erf. 10, . 62, 64 ; ö ö . Nach der Börse. 5proz. 90. 40. Mai / Juni 10 2 . RNthlr⸗ zerl 19 Wechsel-Course Wechsel⸗Course. Juni J Juli 107 a2 5 Rthlr . . 6. Course. Amsterd. 211. Juli Aug. 107 Rthlr. Br., 10 Amsterdam 167 Br. Aug. / Sept. ka
Sept. / Okt. 101 Okt. / Nov. 107 Rthlr. Br., 105 be 1. G Leinöl loco 117 Rthlr. B! pr. Mai 117 Rthlr. Br Mai / Juni 105 Rthlr Mohnöl 147 a 14 Rthlr. Palmöl 12 Rthlr. Hanföl 135 Rthlr. Südsee⸗Thran 12 Rthlr.
Spiritus loco ohne Faß 143 Rthlr. vert ö mit Faß pr; Mai 141 Rthlr. verk. u. Br., 14 G Mai / Juni ö J . Juni / Juli 145 a Rthlr. verk., 14 Br., 14 G y Juli /„Nug. 14735 Rthlr. Br., 14 bez. u. 6 „Aug. / Sept. 141 Rthlr. kez. u. Bre 14 . Rthlr Br., 153 G
. Sept. Okt. 155 Wetter bewölkt. Geschäftsverkehr beschränkt Weizen still. ö.
Roggen bei stillem Geschäft gut preishaltend. h Rüböl im laufenden Termine zuerst billiger angeboten und so verkauft, später etwas fester; Sommer- und Herbsttermine ohne be⸗
sondere Aenderung. ( . Spiritus loco unverändert, Termine matter
Telegraphische Motizen. Paris, 24. Mai. proz. 90 . 45. 3proz. 56. 265. Paris, 25. Mai. 5proz. 90. 80. Zproz. 56 . 45. Amsterdam, 25. Mai. Int. 566. Span. 31. fproz.
Met. 7IJ. 2iIproz. 405. 5proz. neue 803. Russ. Hope 86.
4proz. Stiegl. S5.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
—
Deutschlan d. Neue Einrichtung der Finanzbehörden. Ein- — Die Führer der ungarischen
Besterreich. Wien. der deutsch-katholischen Gemeinde.
Armee.
gabe Revylutions
Il II & * 21 i S lan d. ö
Frankreich. Paris. ie Reden Montalemberf's und Victor Hugo's. Belmls 8. Großbritanien und Irland. London. Die Zeindseligkeiten der
Affridis in Ostindien. Wissenschaft und Kunst. ale
l der Sing⸗Akademie.
icale im Sa
4 ausgegebene
blattes enthäl
le iber . künf Kronländer!
atien und Slavomen,
Siebenbürgen,
l nescher Banates, dann des nigreichs, begründet auf nachstehenden eihe n Krauf n t diest
wurde:
öchsten En
! deutschen und slavischen Pro deutschen und sflavischen Pro—
standenen Administrationen,
getrennt
istrat ion, Staatsgüter⸗Administra zelöst, cht vereinte Kameralgefällen— et, nä Oesterreich, J für Böhmen, Nah für Kärnthen, Krain und lirische Küstenland, 1 für l und Vorarlberg, 1 für Oesterreich ob und S u Steiermark.
fällen Verwaltungen wurde als selbstständigen, un⸗ Hofkammer untergeordneten Landesbehörden nebst ssermauthen, der allgemeinen
f . ach- Und
Stempelgefälle, dann den lag d Taxwesen in der Art, wie es damals and, und vom Lottowesen die bis nun ben orbehaltenen Zweige, dann die Aerarial⸗— sofern solches von der Finanzverwaltung ab- ist, zur Aufsicht und Leitung zugewiesen. eig ging jedoch damal er herige Wirkungskreis es- nden im Kassenwesen noch in so lange anisirung der Finanz -Behörden von— e Amtsbefügnisse derselben wurden durch einen Allerhöchst genehmig— itsunte d Wirkungskreis bestimmt, und in weiterer Fortbiidung ef. 8 tungs-Organismus wenige Jahre danach statt der bis erse ne Geschäftszweige getrennt bestandenen Bezirks-Behör⸗— Ke Bezirts Verwaltungen als leitende erste Instanzen in den ef genheiten errichtet, von denen in den ihnen nicht selbst vermöge kfreises zur zu oder Entscheidung vorbehaltenen Fäl⸗ —r Geschäft⸗ die Kameral Landesbehörde stattzufin— it . irichtung, welche sich in einer auffallenden Zunahme des Ge— nmens in Vergleich zu den in jedem der genannten Länder früher 1mge t Administrationen als zweckmäßig bewährte, h nur bei einigen derselben trat eine Verände— n ide nämlich im Jahre 1840 für das il⸗ — in Dalmati in ihr Amtsgebiet eine f in t m in Triest bestellt, da Krain und K jen de tsgel steyermär⸗ ef ni ⸗ wiesen In 13 fand die 1 b cl ral enve l . st l zahl der Kam . 19 ) n ßen esen ell t Ur d J in nmlung des taatseinkom n⸗ n j . dann zur Be 1ng l 6 zu . e vom 4 ) Verhandlu künftige Gestaltung dies tajestä die allerhöchste Entschlie n 11 1 n es n thwendig, ul ; — veige eine er ö g d f ende Vorkel 8 z38u sbsie das bereitz das Erforderliche einge um infach gegliederte regelmäßige Gebahrung zu erz l landesfürstlicher Steuerämter ein wichtiges Glied zanismu wird. In Absicht auf die künftige Verwaltung n St urden die Grundsätze mit dem allerunterthänigsten J. vor lagen, welche mit ten Ent 19ten ss lbel iats die gnädigste G ten n 1 sich nun die unerläßlie n agen, da uch Kronländern, so weit nu nlich eine ein ung Leitung der verschiedenen Fi n ir el rete, daß eine genaue, gewissenhaft d jung der Finanzgesetze und umsichtie Verwaltung des die volle Bürgschaft gewähre 1e z lösen, ist Gegenstand des gegenwärtig erun 9 ͤ ] erst eln eine V erung i dem er t B r Finan rde 1 eutsche dern zu begutachten, bereit — zliederung derselben zurückgeführt s inden rw ißen ᷓ ie Finanzangelegenheiten unter der rsten Leitung steriums nur zwe fungen, nämlich der Be 18 Land esbehörden bestehen und es ohne bede
ano] * z 3 zweige der Gesetzgeb
sänzliche Aenderung mehrerer ung nicht ausführ⸗— bar wäre, die Bezirksbehörden etwa aufzuheben oder dieselben für den wei—
en Umfang des Reiches mit Beseitigung der Landesbehörden unmittelbar der ufsicht und Leitung des Finanz-Ministeriums unterzuordnen. Vergleicht Stufenreihe der Finanzbehörden nach ihrer bishe— rigen Einricht er der politischen Behörden, so zeigt sich, daß den Bezirkshaupimanns die Kameral⸗Bezirks-Verwaltungen und den für ganze Kronländer bestellten Statthaltereien, die Kameralgefällen⸗Verwal⸗ tungen gegenüberstehen, daher für die Finanzangelegenheisen ohnehin um eine Kategorie, welche mit den Kreisregierungen auf gleicher Stufe gestellt
wäre, weniger besteht.
Ein anderer wesentlicher Grundsatz der bisherigen Einrichtung der lei⸗ tenden Gefällsbehörden, welchen auch die Erfahrnng erprobt hat, ist, daß der Umfang des einer jeden derselben zugewiesenen Gebietstheiles, sich nach den Erfordernissen des Finanzdienstes zu richten und von der politischen Landescintheilung nicht unbedingt abhängig zu sein hat. Auch dieser Grund— satz wird fernerhin im Wesentlichen aufrecht zu erhalten sein, und es kann keinem Anstande unterliegen, daß rüchsichtlich der indirekten Besteuerung und der Staatsgüter wie bisher das Gebiet einer Finanz- Landesbehörde sich über zwei oder mehrere der minder ausgedehnten Kronländer eistrecke. ;
— ——— —
Fortgesetzte Erfahrungen über die Erfolge der nunmehr in das Leben iretenden politischen Verwaltungs -Behörden, werden nähere
Anhaltspunkte darüber an die Hand geben, ob und in welcher Art es zweck mäßig sei, die Finanz- Behörden für die genannten Geschäftszweige nach der politischen Eintheilung des Reiches in kleinere Amtsgebiete, als diesen Behörden hisher zugewiesen s
richtung dar, rung mit mnanzzt . . . Art? zu vereinen, durch welche die Geschäftsführung vereinfacht, die Hand=
waltungsaufwand vermindert würde.
Behörde ein nisterialrathes wäre zunächst dafür verantwortlich, daß darin d
habt, Wachtabtheilungen aufmerksam der Gesetze und Verordnungen eifrig entsprochen werde. und Finanzräthe zu bestehen, die den gestellt wären. cretaire un
ind, zu vertheilen. ꝛ Dagegen stellt es sich bereits jetzt als eine sehr wünschenswerthe Ein⸗ so viel möglich die Geschäftsleitung für die direkte Besteue⸗
der übrigen Finanzzweige und des Kassenwesens in einer
jener
14bung
g . * 57 2 6 8 si chert n N. jabung der Gesetze und der Interessen des Staates gesichert und der Ver
Dlese wichtigen Zwecke werden durch die Bestimmung erreicht, daß „Angelegenheiten vereinte Finanz- Landesbehorden zu bestehen
ille Finanz hätten, deren erster Vorsteher der Statthalter mit der unmittelbaren Unter⸗ rdnung unter das Finanz⸗Ministerium ware. Dle in dem allerunteithänigsten Vortrage vom 9. Juli v. J. aus gesetzten besonderen Berhältnisse der direkten Besteuerung ! ziehungen zu den Landesvertretungen gestatten jedoch nicht, die sen rücksichtlich aller derjenigen Kronländer jetzt vollständig für welche die Errichtung eigener zehörden zur der indirekten Abgaben mii einem ostenauswande nden wäre, und sich mit der bestehenden Finanzwache vereinigen ließe. Für diese Kronländer wird gegenwartigen ltnissen nichts Anderes erübrigen, als für dieselben die Geschästslei⸗ Verwaltung der direkten Steuern getrennt jenen der indirekten en bestehen zu lassen, jedoch auch dieselbe mit der unmittelbaren Un— terordnung unter das Finanz-Ministerium dem Statthalter zu überlragen. Nach diesen Grundbestimmungen werden die Finanz- Landesbehörden zweifacher Art sein: solche, bei denen alle Finanz-Angelegenheiten be und andere, denen blos die direkten Sleuein zugewiesen steren hätten in jenen Orten zu bestehen, in denen sich bisherigen Kameral-Gefällen⸗Verwaltungen besinden. — Hatten die Benennung „Finanz ⸗Landes -Directionen zu führen. Statt⸗ halter des Kronlandes, in welchem der Sitz dieser Behörde hätte kie Oberleitung der Geschäfte bei derselben mit dem Titel „Präsident der Finanz-⸗Landes-Direction“ zu führen. Ihm wäre als zweiter Vorsteher der
Direktor mit dem Titel und Charakter eines Mi—
beizugeben. Dieser würde den laufenden Dienst leiten und
ie gehörige Ordnung gehand—⸗—
die Geschäftsführung der untergeordneten Behörden, Aemter und
überwacht und mit genauer Beobachtung
dem Interesse des aatsschatzes treu und
Vei der Behörde hätten ferner Ober-Finanzräthe Statthalterei⸗ und Kreisräth
Nebstdem würde die Behörde die erforderliche Anz Konzipisten für das Konzeptsfach umfassen.
Die Geschäfte der Manipulalionsämter würden durch dieselbe Kategorie
5 1
mgleich
von Beamten, welche hierfür gegenwärtig bei den Kameral-Landesbehörden systemisirt sind, zu vollziehen sein.
Als Amtsunterricht und Wirkungskreis hätte den Finanz -Directionen und deren Präsidenten in Angelegenheiten der direkten Besteuerung der Wir kungslreis der bisherigen politischen Länderstellen und ihrer Chefs, in den übrigen Angelegenheiten der Wirkungskreis der Kameral-Gefällen⸗Verwal— tungen und des Kameral Administrators vorläufig zur Nichtschnur zu dienen. Ich behalte mir jedoch vor, Ew. Majestät einen den gegenwärtigen Ver hältnissen angepaßten, die möglichste Geschäftsvereinfachuüng bezweckenden Entwurf des Amis-Unterrichts und Wirkungskreises allerunterthänigst vor— zulegen.
An die Stelle der bisherigen Kameral-⸗Gefällen⸗Verwaltungen würden folgende Finanz⸗Landes-Directionen treten:
1) In Lemberg für die Verwaltung der nebst Krakau, dann für alle übrigen Finanz- Angelegenheiten in dem nannten Kronlande sowohl, als auch in der Bukowina.
2) In Prag für alle Finanzsachen in dem Kronlande Böhmen.
3) In Wien für die direkten Abgaben in Oesterreich unter der Enns und für alle anderen Finanzsachen, in dem erwähnten Kronlande sowohl, als auch in den Kronländern Oesterreichs ob der Enns und Salzburg. Triest für die direkten Abgaben in Istrien, Görz mit Gradiska, dt Triest sammt Gebiet; für alle anderen Finanz- Angelegen heiten aber h noch in dem Kronlande Dalmatien.
3) In Brünn für die direkten Abgaben im Kronlande Mähren und für die übrigen Finanz -Angelegenheiten nicht nur in dem gedachten Kron⸗ lande, sondern auch in dem Kronlande Schlesien.
rekten Abgaben in Galiz
dann der
6) In Gratz für die direkten Abgaben in dem Kronlande Steiermark, dann in diesem Kronlande und in Kärnthen und Krain auch für die übri— zen Finanzsachen.
In Innsbruck für sämmtliche Finanz- Angelegenheiten im Kron—
inde und Vorarlberg. vollständigen Du tehen in W Prag örtliche d sein wird, i erigen Kameral - Gefällenverwaltu in demselben Gebäude, in ich der Amtssitz des Statthalters oder doch in d ihe ngen. dahin wird bei den Landes ⸗Directionen in R prag die Theilung in zwei Sectionen erforderlich sein, deren eine für di e Besteucrung unter der unmittelbaren Leitung des Statthal ers, die andere für die übrigen Geschäftszweige unter jener des Direktors
direkten Steuern werden nur noch be— den Kronländern Oester⸗— l
41 ö chi esie! 1 zburg, 2chlesten
zu stehen hätte, zur Verwaltung der nd Steuer-Directionen zu bestellen sein: in d
Dalmatien, Krain, Kärnthen
reich zer Enns, der Bukowina.
Der Statthalter in jedem dieser Kronländer wäre der Chef dieser Steuer rection, unter welchem ein Ober- Finanzrath oder Finanzrath mit erforderlichen Personalstande zur geordneten Behandlung der Geschäfte der
irekten Besteuerung zu bestellen wäre. Den Finanz⸗Landes-Directionen würden die Bezirks-Hauptmannschaften die Verwaltung der direkten Steuern und die bisherigen Kameral— Bezirls-Verwaltungen für die übrigen Finanzgeschäfte, den Direc— tionen der direkten Steuern hingegen die Bezirks -Hauptmannschasten untergeordnet sein. Die Verwaltungen hätten vor—
Kameral⸗Bezirks läufig in ihrer bisherigen Verfassung zu bleiben. Ich werde jedoch nicht unteriassen, auch für diese Behörden die aus den geänderten Einrichtungen
rvorgehenden Aenderungen Ew. N besondere aber zur Vereinfachung der Geschäftsbehandlung eine angemessene Erweiterung des Wirkungskreises dieser Bezirksbehörden in Antrag zu bringen. Bei jeder Finanz-Landesdirection und bei jeder Steuer ⸗-Direction hätte ein Archiv des Grundsteuer⸗-Katasters und die erforderliche Anzahl von Rechnungsbeamten sür die Rechnungsarbeiten zu bestehen.
Aus den beiliegenden Uebersichten geruhen Ew. Majestät den Perso nal und Besoldungsstand für die künftigen Finanz-⸗Directionen und Steuer- Directionen mit beigefügter Begründung zu entnehmen. Was die Zahl der Angestellten betrifft, so ist sie nur nach dem strengen Bedürfnisse des Dlenstes bemessen, andererseits aber der Rang und die Gehalte dieser Beamten in das entsprechende Verhältniß zu ihrer Stellung in einem für den gedeihlichen Erfolg des allerhöchsten Dienstes in den Kronländern so wich⸗ tigen Verwaltungskörper, als es die Finanz- Directionen sein werden, und zu der verantwortlichen und angestrengten Dienstleistung gebracht worden, welcher sich diese Beamten werden zu unterziehen haben.
Gleichwohl wird nach Abschlag des nun in Ersparung kommenden Aufwandes für die bei den früheren Verwaltungs-Behörden für die direkte Besteuerung und das Kassenwesen befindlich gewesenen Angestellten sich aus der neuen Organisirung der Finanz- Landes -Behörden kein Mehraufwand ergeben.
Bei der Umstaltung der bisherigen Behörden in jene, die künftig zu bestehen haben, werden die bisher bei den Ersteren angestellten Beamten einer genauen Beurtheilung ihrer Eigenschaften und Verwendung unter⸗ zogen werden, indem der vorgeschlagene Personalstand wesenilich auf der Voraussetzung beruht, daß derselbe mit geschickten, eifri⸗
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vorgestern folgende Eingabe dem Ministerium des Kultus terrichts Mitglieder überreicht:
Kenntniß gesetzt, den das
gen und thätigen Beamten besetzt sei. Für diejenigen Beamten und Ange⸗
stellten, welche aus Anlaß der gegenwärtig angetragenen Reform außer Dienstes-Aftivität ohne ihr Verschulden kommen dürften, glaube ich die al lerhöchste Gnade Ew. Majestät mit der Bitte in Anspruch nehmen zu sollen, daß Allerhöchstdieselben diesen Beamten und Angestellten, wie es früher stattgefundenen Reformen im Organismus mehrerer Behörden der Fall war, gleichfalls die Wohlthat des Begünstigungejahres huldreichst zu gewähren geruhen.
bei den
Ew. Majestät dürften sich allergnädigst bewogen finden, diese mit Bei⸗ immung des Ministerraths gestellten ehrerbietigen Anträge zu genehmigen nd mich zu deren Ausführung allergnädigst zu ermächtigen. Wien,
Januar.“ Die hiesige frei
schristliche (deutsch⸗katholische) Gemeinde hat und Un Unterschriften
sammt den eigenhändigen Namens seinen
„Hohes Ministerium Kultus und Unterrichts! Der Herr Statt— Nieder- Oesterreich hat die Unterzeichneten von dem Erlasse in hohe Ministerium am 24. Januar 1850 der tlichen (deutsch-katholischen) Gemeinde in Wien, in Erledigung der zen vom 28. März und 30. April 1849, mit Andeutungen herab- wließ, aus welchen Gründen diese Gemeinde als Kirche oder Reli⸗ derzeit nicht anerkannt, noch ihr die durch die Grundrechts⸗— dà der Versassung vom 4. März 1849 den gesetzlich an⸗ gesellschaften vor allen anderen Vereinen eingeräumte ng durch provisorische Verfügungen zuerkannt und dadurch Diese An⸗
esellschaft
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erkannten Relig
rzugte Stellu
verneinenden Inhalte;“
lung der Vereine seiner ( auf einem religiösen Bedürfnisse beruhe und durch dasselbe ge⸗
Das wären allerdings gewichtige Gründe. Aber, in so lange
leitet werde.“
nicht durch Beweise gerechtfertigt sind, können sie auch nicht auf die 3 . * J ö 1 9 . nz 9 2
frei⸗christliche (deutsch - katholische) Gemeinde in Wien Anwendung finden. Wer unsere Verfassung mit, ruhiger Erwägung liest, wird
Glaubensbekenntniß im ge— nicht vorkommt, weil, es bei der stets vor—
darin gar lein eigentliches alten Sinne, und zwar deshalb bekräftigt,
finden, de
wöhnlichen
wie es die geschichtliche Vergangenheit bei r schreitenden Klärung der religibsen Anschauung unmöglich ist, den Umfang kes Glaubens, so wie dessen Ahnungen und Hoffnungen, in Wortformeln zu sixiren, und weil durch die Aufstellung von Glaubensbekenntnissen im
alten Sinne die Denkkraft des Menschen gesangen genommen ist und das immer nur Buchstabenknechtschaft und Verketzerungswuth erzeugt hat, wir die Ueberzcugung festhalten, daß es sich bei der Religion weniger um Eheorie, als um die Praxis handle: Denn der Glaube ohne Werke ist todt. Das hohe Ministerium aber besteht auf der Vorlage eines poßtisen Glau- bensbekennmisses mit feststehendem, nicht blos verneinendem Inhalte, und wir verkennen nicht, uns die ser Bedingung auch deshalb fügen zu sollen weil uns dadurch zugleich Gelegenheit geboten ist, allen Jenen wit . zur Klarheit zu verhelfen, die lange vergeblich nach einem J ligiösen Fühlens gerungen; wir verwahren uns aber feierlich K. An nahme, als räamten wir dadurch dem hohen Ministerium das Necht ein, über den Umfang und die Tiefe unsergs Glaubens, wofür wir nur Gott
vas Maß zu bestimmen oder die Verurtheilung zu
verantwortlich sind, ö 1 4 6 , g, sprechenz wir legen es einzig des Beweises wegen vor, daß es nichts Re⸗— t i
wer aber
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ligions -, Sitten und Staats widriges anstrebt,; und drücken es im Ein⸗ flange mit den Grundzügen unserer Verfassung in folgenden Worten aus: ö Gott und an die Fortdauer des Geistes und
. Ich glaube an . strebe mit Bewußtsein, meine Bestimmung, lichkeit, durch freie Entwickelung meiner Vernunft zu erreichen, den der erhabenste Mensch Jesus Christus als Pflicht in den Wor⸗ zen vorgezeichnet hat: Liebe Gott über Alles und deinen Nächsten wie dich selbst. Wie es aus den gegen gefällige Rückstellung mitfolgenden Ein cichnungen ersichtlich ist, haben durch Besfügung eigenhändige Unterschrif= en und, ungeachtet der Ausnahmezustand einen öffentlichen Aufrufe hierz i hinderlich, im Wege mündlicher Kunde dieses Bekenntniß 512 Familien :nit 208 Kindern und 1418 selbstständige Einzelpersonen, im Ganzen 31 38 Indivi
duen, angenommen, an die sich noch eine Beachtung ansprechende Zah! von in Wien gefetzlichen Aufenthalt genießenden und desselben würdigen Personen anreiht, überhaupt der regen Antheilnahme wegen die Einzeichnungen noch fort und fort offen gehalten werden müssen. Diese aus ver Intelligenz, dem Bürger und Gewerbestande sich zusammengefundenen Religionsger verdienen als Gesammtheit den alles Beweises ermangelnden, der Verleum⸗ dung entsprungenen, die ehrenhaste Gesinnung verdächtigenden, ja schimpf lichen daß ihr Bestreben nicht auf einem religiösen Be
dürfnisse durch s de. Die Genossenschaft
geleitet werd muß diesen Makel nachdrückl entschieden mit der Verwahrung ab⸗— 1 zweifel
hste Mensch⸗
Fege der Liebe
ossen
nicht,
beruhe und
Vorwurf
lehnen, daß, gezogene Bürgschast unseres frei⸗christlie urtheilung
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fühles und im Vertr milien den wichtigen S zu einer neuen Religion gemeinschasilich zusamm anzumuthen,
J Giolslsicht Gabre ligsten Interessen vielleicht Jahre
und sind 6. i1jhr
es gerecht,
hung ihrer Kinder, die Entwickelung ihres 1 b h Len ssugewißhbeit bleiben sollen? Von der
den Ungewißheit bleiben se len Von der
schen Volksvertreter und zu deren Ehre heit vr
daß das hohe Ministerium wegen Anerkennung ĩ 1
nicht wird zur Verantwortung gezogen werden Es 9
den Blicke, auf unsere Grundsätze und Gebräuche gew 1e
Gemeinschaft mit der Idee der Religion es Rechts und der Sittlichkeit und mit r ;
sittlichen und humaner 1
daß unsere Prinzipien de besonderen Bürgerpflichten eines
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flange sei, das hohe Ministerium daher se Recht b
Pflicht verletzen würde, wollte dasselbe uns die Anerkennung als Gesellschaft länger noch vorenthalten und die ohnehin schon mehr als an derthalb Jahre dauernde Zögerung noch weiter in unbestimmte
a rücken lassen. Wir leben der Erwartung, daß unserem gesetzl Wunsche diesmal auch gesetzliches Gehör gegeben und die Bewilligune öffentlichen Ausübung unserer Erbauungen, so wie die in den Grun rechts- Paragraphen 2 und 4 vor allen Vereinen eingeräumte bevorzugte Stellung auch der frei⸗christlichen (deutschkatholischen) Gemeinde in Wien durch pro— visorische Verfügung sofort ertheilt werde, und finden uns in dieser Zuver— sicht im Hinblicke auf die den Völkern Oesterreichs am 4. März 1849 von Sr. Masestät verliehene Verfassung insbesondere durch das gegebene Kaiser— liche Wort bestärkt, welches Jedermann volle Glaubensfreiheit und Gleich- berechtigung verbürgt, deren Erfüllung wir vertrauensvoll entgegensehen. Wien, 22. Mai 1850. Namens der frei⸗christlichen (deutsch⸗katholischen) Gemeinde in Wien: Der Vorstand.“
Der Spiegel theilt die Liste der Generale der magyarischen
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