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fluß hat, so wird sie die Volksvertretung 1 r Ge
Wahlen keinen Einslu re Vertreterin anerker zeigen, daß die reichere Klasse ihre besonderen Interessen 1 1 1
lkes besonders bevorzuge
1 * si ch 14 P nen, und bald wird sich auch in de
entfremdet, eine Ver
l Ma cht
89 * el regierung.
ddes ers des ist aus der Wahlree kräftige
r v kee ögierung verstehen lcher die
9 un u einem solchen cheine der sch allerdings die Privilegirten, nicht aber
e 1 (d (b 11 1 neinet VB hi 1 Republ ist Aber 1Ben J schuldi ieber ei bin T at und doch so weni tepublikaner 5 selbst eu n Fürsten e l n ürden, eine deutsche Republik einzu für ein erbliches 8 haupt an der Spitze des deutschen V in as allgeme Wahlrecht wird gar nicht die Nachth aben zelche die Reg 1 9
Revi 161 111 1 — 91 1 16 i J . 1 — A sch herbeiführen zu können. Damit aber sind wir nicht abgehalten, f den beschränkten Entwurf der Regierung zugeher ĩ el enthält G Verhandlung uf zehen und durch 8 in icherh agen kann ĩ Masorität icht Alles erhalten könne so solle man g s ist abe veder 61 Klugheit noc dem Ve Nan sollte doch auck r Entwickelu im Künftigen vas zutrauen, und nicht an dem starren Prinzipe r jetzt tän Der Redr rklärt aß die allgemein Wahlrecht doch wiß ein ritt 1. isheriger ustän! ] wäre Fetzer er Kommissions-Bericht sagt, der Eindruck — Verhandlune der beiderseiti Kommissäre gemacht haben, e
; n en der, als hätten die Vertreter verschiedener Zeiten
1 3 — 49 * s 2696 83 1956 . 55 1 185er ander gegenüber gestanden, welchen die Gemeinsamkeit der Ideen oder ; ; f
— 92 . 5 . — 8 ** — 1 Sprache zum Verständniß sehlte. Dieser Ausdruck ist von den Y nistern angefochten worden, die gestrige Verk it aber zeigt, daß dieser Ausspruch ganz wahr ist sen die Zeit
benutzen, um dem Volke seine Rechte zu bewahren müssen den
Saamen streuen, wenn er auch erst in zukunst vielleicht au 2 . j 1
oh ? stelle mich rein auf den indpunkt des E tze
— uli Dieses Gesetz geht von de
theilten Souverainetät aus, das Gleiche ist rechten und der Reichsverfassung der Fall wir festhalten; diese Verpflichtung haber ß unsere Wahl annahmen. bin ich rein von aller Beschuldi
den des Gesetzes stehen geblieben 1
jten, und weil sie in den Grundrechten lie
Haar breit von dem allgemeinen Wahlrecht orheit sein, so bewahre ich sie gleicl wohl bis zu ch werde mich ereinbaren auf Kosten mei traue r 3Zuki dem Gott, vor dem Recht isse es lieb Bruch kommen, als zu einer
chts. Man hat von den Gefahren gesprochen, die allein es giebt noch eine Völker-Eifersucht,
Kraft ist überhaupt nicht so schwach, wir haben uns, und diese hat sich in den letzten Jahren
währt. Man hat davon gesprochen, daß das allge
zur Republik führe, man bemüht sich, die Begriffe
llenthalben zu verwirren, man erklärt Republikanismus für iden nit Demokratismus, diesen für identisch mit Sozialismus, So
iallsmus für identisch mit Kommunismus, der am Ende zum Raub hl führe. Das erinnert mich an die Sage von einem th, der erklärt hat, wer meinen Hund schlägt, schlägt mich, und wer mich schlägt, schlägt den König. Hopf: Ich möchte zissen, zu was denn Vas arne Volk nütze sei, dem man das Wahl und Stimmrecht entziehen will, etwa zum Kanonenfutter oder zun Zuschauen, wenn die Vornehmen an ihm vorbeireiten! Mit der Regierung, welche dem Volke seine Rechte nicht zugesteht, kann ich nicht weiler verhandeln, mit einer Regierung, welche auch das con stitutionelle Leben nicht anerkennt, welche Maßregeln ergreisen wird die freisinnigen Männer zu verfolgen und in Majestäts⸗Prozesse zu verwickelrn. Mit dieser Regierung kann ein für alle mal nimmer verkehrt werden, der Entschluß steht bei mir fest. Man will die Sache nur hinausschieben und uns daran verbluten lassen. Man giebt uns zwei Kammern, aber wir haben noch nicht vergessen, was zwei Kammern kosten und wie viel Gesetze durch diese Einrichtung vereitelt werden. Wir sollen ein Gut um das andere hingeben, indem man uns die Gewalt im Hin tergrund zeigt. T es halb stelle ich den Antrag: 1) die Landesver— sammlung wolle auf die Reglerungs-Vorlagen gar nicht eingehen und 2) erklären, daß sie mit der Regierung in keiner Weise in Uin⸗ k treten könne, wofern diese nicht die unzweideutige Ver r ' ) daß die Revision die ganze Verfassung begrei— 395 van dan ö . aufgenommen werden, e,, ,, ,, ahlrecht mit Einer Kammer ange ᷣ 9 es aller; Deine Herren! Ich bin für den Kommissiens-Antrag in allen seinen Theilen. Er bicket die äußerste Konzession, welche wir ehrenhaft machen können. Wir wurden gewählt im aden Glauben, daß wir nicht nur die direkten Wahlen behalten und das Wahlgesetz vom 1. Juli 1849 nicht verlieren, sondern das Einkam mersystem mit nach Hause bringen. Leider sind die Zeiten für vie Sache der Freiheit scheinbar schlimme geworden, und so hat sich
und die Regierung kann wohl wierigkeiten und welche die sorgfältigste Erwägung Verfassung verändern wollen, s
hineinbrin⸗
Me J 1a Wendung blos
jöorität in das Zweikammersystem gefügt und mit dieser Abschlagszahlung. sich das Volk nur mit
161
1
bürgerlichen, Privilegium der
Besserung auch der
hlverstandenen hebung des
untersuchen
onntagsrocke
„ die Sittenlosigteit
zegründeten Angriffen den wissen wolle, man so sprechen müsse. Verständigung zu . begreife nicht,
von der de
sten getrennt und
Wahlrecht her rger abgelehnt — ersammlung geh
. vollständ ige
ausgesprochen, daß eine gemeinem Lirekten vorgehende Volksvertretung unvereinbar Ordnung und j verschieden sein, wie denn aue ben an die Wahlmänner im » narchie mit demol partementschef der der Zerstörung, „ dem allgemeinen auf blos physische Gewalt sich stützt, der Reaction herbeiführen würde, und Rec ultima ratio regum beugte; durch die Minorltät beherrscht haben will, und das allgemeine recht verweigert, weil die Mehrheit im Volk demokratisch ist. Die Aus fälle des Abg. Goppelt gegen vie liche Zuchtlosigkeiten ;
Nun die Ansichten können darüber „Herr von Schlayer in seinem Schrei zahr 1848 zur constitutionellen Mo während der
atischer Grundlage sich bekennt, Justiz gestern eine solche Monarchie ein Prinzip n hölzernes Schüreisen“ nannte. irekten Wahlrecht wäre nur eine Regierung, welche und Revolution ht und Gesetz unter die die Majorität
Wichtigkeit, untergeordneter
dieser Punkt, trotz seiner lĩ d Durchführur
der Grundrechte entscheidende dieser Beziehung als der der Landes-Versammlung; jener ist alte Verfassung ist uns ganz recht, s ienste gethan; was uns nicht recht Juli hinein
Unvereinbar mit
Grundrechte inderniß der ehelichen Verbindung estimmung ohne Wei l Ausführung zu bringen Juden und Christen nicht zu gest sich handelt, betrifft die J vision, und sondern eine Fo
führung derselben in die Standpunkt ein durchaus anderer kein anderer hat Württemberg gute ? ist dasjenige,
die Anarchie Regierung ist
n „Fan anbesgest 9 üanzuertenn d ö ö 1akeraisg
er ist wohl so engherzig, die
Die Haupffrage a
Volkes erledigt werden rechten nachkommen. iber Aufhebung der Auch hierzu sind Vorarbeiten getrossen daß dies eine Materie ist
eine Regierung, welche
fassungs⸗Re die man uns erst zu machen wir festhalten müssen.
wäs in Folge des Wahlgesetzes vom Mit dem Wahlgesetz können wir Standpunkt dieser Versammlung
Mes 1A Regierung
Demokratje und deren angeb
eben so unzureichend als ungerecht und