1850 / 147 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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terpellation an das Ministerium des Innern an: Ist es wahr, was mit die Liebe zu den heimatlichen Institutioner , auf der allein Beifügen verkündet, daß das Positive und Geschichtliche „sich nicht wir in diesen Hause zusammen, wenn wir auch in anderen Dingen aber, um eine Vereinbarung mit der Regierung über einen gedeckt. seit einigen Tagen das Gerücht sagt, daß die vormaligen württem die wahre Stärke einer Regierung besteht. Man will die Ruhe ableugnen lasse, und sich immer von neuem geltend zu machen nicht in gleicher Ansicht sind. Wir sind Alle darin einig, daß Abschluß des neuen Verfassungswerkes zu ermöglichen, aus bergischen Standesherren eine Verwahrung dagegen eingelegt haben, und Ordnung erhalten, aber das ist keine Ruhe welche durch Ba⸗ wisse,“ so muß nothwendigerweise auch die Folgerung zugegeben eine Reclamation, daß alte aufgegebene Privilegien wieder hergestellt das Zweikammersystem unter der Voraussetzung: 1 einer ö si nicht mehr als Mitglieder der ersten Kammer anerkannt jonette hergestellt wird. Der nächste Hauch, ich will nicht sagen werden, daß es nicht Kraft, nicht D auer und Heil gewähre, wenn werden su len. nirgen 8 eine Unterstützung erhält. Ein andere durchgreifenden , den Grundrechten und dem Gesetze vom 1. zuli schafte Dl verschiedenen hier i saßung stoßenden Brun! en Bejahendenfalls; sind oder sollen die geeigneten Schritte Sturm, wird die ganze Wirthschaft über den Haufen werfen, wie ein an dem Positiven, an dem geschichtlich Vorhandenen nicht festgehal= Frage ist aber die, ob wir nicht mit einer Regierung zu sprechen vorigen Jahres entsprechenden Revision der Verfassung durch die ge⸗ . . 36 ii n i , . , , , . 261 e , n,. n, um diese Anmaßung gebührend zurückzuweisen? L. See— Kartenhaus.“ Inzwischen ist der Minister von Schlayer, die Staatsräthe ten oder wenn die Verkündung des Prinzips der Festhaltung nicht haben, die durch ihre schiefe Politik dieses Alles herbeigeführt hat. genwärtige Landes⸗Versammlung, und b) einer freisinnigen Wahl . 1 wn 96 J ; , tra die Finanz-Kommisston mit der Erstattung eines von Wächter-Spittler und Hänlein eingetreten. Pr äsident: Es für identisch erachtet wird, mit dem obersten aller Rechtsgrundsätze: b trage darauf an, das vorliegende Aktenstück an die Verfassungs- art für beide Kammern einzugehen bereit Jei.« Mit 40 gegen 18 i . über einen besonderen Fall, wo eine Ordenspension mit ist mir so eben eine Note des Ministeriums des Innern mitgetheilt „jus suum unicuique“ 6. .

Frankfurt. Frankfurt a. M., 27. Mai. Heute wurden zum erstenmale wieder sämmtliche Wachen der Stadt durch Mann

3trhrn 1destrup⸗

itze h. 2 ; ] l (einem Jeden werde und bleibe sein Recht). Kon wzu weisen, um darüber gleichzeitig mit der Frage über Stimmen angenommen, 2) „Daß die Landes Versammlung in lirpension verbunden ist zu beauftragen. Wird geneh⸗ worden, welche eine Protestation einer Anzahl Standesherren gegen Wahrung und Festhaltung des positiven Rechts setzt vorar daß den Fortb es deutschen Bundes zu berathen. mer: Das Beziehung auf die Bildung der beiden Kammern e b i Erlaß des Kultus-Ministerisums an die ihre Ausschließung aus der Volksvertretung enthält. Das Akten jedes wirkliche Recht gleichmäßig und unparteilich gewürdigt d erlesene Aktenstück enthält eine Kriegserklärung gegen das ganze Grundsäten ausgehe: X. in, Betreff der ersten Kammer z rache, worin über die Verhältnisse stück lautet: geschützt, d. i,. daß das Recht an sich heilig gehalten werde, ürttembergische Volk; in dieser Frage werden wir Alle bestimmt dieselbe ausschließlich aus gewählten Vertretern des Volkes bestehe, Frankreich. he nicht 300 Fl. Besoldung beziehen, Er⸗ „Hohes Ministerium! Fährend die deutsche National -Ver und diese Heilighaltung des Rechts an sich schließt es aus, daß nur Hand in Hand gehen. Es enthält schwere Vorwürfe und Beleidi⸗ ohne daß dabei ein Vorrecht der , ,, ,. B dom 20 1 zbesondere gefragt wird, ob diesen, bei sammlung zu Frankfurt a. M. über die „Grundrechte des der einzelne Rechte, gestützt auf das allgemeine Prinzip der Unverletz igen gegen die höcl en Personen, es setzt Unterthanen mit dem stattsinde einstimmig beantragt); z . Staatskasse, nicht aus örtlichen Mitteln schen Volkes“ Berathung und Beschlußfassung pflegte, haben die lichkeit, gehandhabt und aufrecht erhalten, andere aber nach Willkür taats-Oberhaupt auf eine und dieselbe Stuse, indem es anderen Bedingungen geknüpft werde, als die zur zweiten Kam dann Fort deutschen Standesherren es nich rlassen, in mehreren bei e zavon ausgeschieden werden. Eine solche Deutung des aufgestellten i enn ie ( tand. sherren ihrer Rechte hätten entkleid mer, mit Ausnahme des höheren Lebensalters (einstimmig umfassen: ig ser Versammlung eingereichten Den ften jene staats- und völ Prinzips darf sicher den Worten der Thron⸗Re cht ben wollen, so hätte man eben sowohl Se. Majestät den König beantragt); daß r t un t die eigenen Worte derselben Un J Zouverainetät entkleiden 1 wee nthält . s as Bürger welche ihr . Fundamentalgesetzen des deutschen Bundes möglich gemacht, da ja von dem, was sich nicht ableugnen M J Römer hält diese Pa⸗ geregelten Rechtszustande zur Seite gestellt und sie erh voraus anerkannt ist, daß es „sich immer wieder von neuem geltend ürgerwehr⸗Gesetz sei ein be⸗ ben erörter! und remonstrirend ihre Stimme egen zu machen wisse.“ Eben deshalb würden die Standesherren lim Schulmeister⸗Besoldungen jene, in de ersten Lesung vorläufig gefaßten Beschlüsse ihres guten Rechts, im die Königlick Versammlung vorgeschla⸗ welche n Artikel 14 der Bundes-Akte und den entsprechenden Thron-Rede Angesichts der oben allegi hen Cirkular Wunsch wird gleichwohl die Bestim sen der wiener Kongreß ⸗Akte zuwiderlaufen. Die Note vom 2hst vorigen Monats, in deren Folge

zmmission beauftragt, sich über diesen Aufhebung des Adels als Standes, womit die bundesreck he ge vollmächtigten deutscher Staaten eben jetzt zu Frankfurt

ht der Geburt

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ur Unzulg 1 f 11 1 19 v * 15 8 . . 2 Wo * * 9. 7 1 91 * kommt ihm vor vie die Frage des kerrechtlichen Gewährschaften anzurufen und geltend zu machen, unterlegt

asl 1 ö 16 1 ee Versammlungen, ob sie da

gel 1 werden, 14 8 *

lebergang zur Tagesordnung: Fortge- sicherte Theilnal ep 1 t um sich über die „Einsetzung eines neuen Centralorgans Berichts der Verfassungs⸗Kommission über die zusammenhängt, die Aufhebung der bestehenden Fideikom und Bundes“, als auch über die „Revision der Bundesverfassung Antrag Ziff. III., betreffend die von der Ma- Successions Ordnungen und der unentschädigte Entzug irt iber die „al othwendig erkannte zeitgemäße Entwickelung ui kommission vorgeschlagenen Grundlagen für die Bildung Eigenthums „nutzbarer Rechte wurden hlerbei als die Haup Ausbildung der Bunde e zu vereinbaren“, nicht jetzt neue Rechts stimmt , ; chez en und vo 1Artitt : kil en Landesversammlung. Hölder: Indem er für das punkte der Rechtsverletzung be hnet Die d National⸗Ver verwahrung an die Königlich wi ) 9 9 zu berichten ifall übe de ver m Abstimmung estgesetzt werde I roßt weh ihn dann ermächtigt, dem Redner das Wort zu entziehen. (Lärm.) Sonder-Gutachten das Wort ergreife, wisse er wohl, daß der sammlung ließ alle diese Schritte unbeachtet, und als sie in der richten, wenn sie nicht durch die von dem Königlichen Ministerium ine Verständigung mit der Regierung anzubahnen, ein zweiten Lesung und Berathung der Grundrechte ; l V

J. gemachte schwieriger und undankbarer sei. Wenn er aber die schweren Fol des Rechtszustandes der tandesherren zum definiti :

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mit der Regierung ins Auge fasse Hi, . sich erheben zu können glaubte, legte die i berwiegende Mel ĩ es bene Er klä ung dazu genothigt wür der Di Vorlage betraf den l diese Sache ganz derse n Meinun wi l W fahre e Bestimmunge des G,”ese J zul furchtk Donnerschlägen pierre Leroux verlat die Tribüne. Gewissen verpflichten, zu Abwendung dieses U Standes an dem 27. Dezember 1848 sowohl bei de National⸗Ve „Entwur in Gesetzes Abänderung der Bestimmung in der en al z ) Aucl Ministerium ist de z è Grund gelegt werden. Mit ; 1 29t nei rouseilher rechtfertigt sich, weil er zur Ordnung gerusen zu thun, was ihm nach seinen Gruͤndsätzen mög sammlung als bei der provisorischen Centralgewalt solenne Verwahrung 8 Zusammensetzung beider Zulässigkeit von Konzessionen sei von der mit dem Vorbehalte nieder, ihre Reclamationen nach vollendetem Verf Entwurfe wird nicht nur die Bestimmung des Art. t Verfassungs-Kommission selbst anerkannt worden, da sungswerke vor jenen Organen, welche demzuf ge in Wirksamkeit welche den vormals reichsständischen Fürsten und . ige osten 11 er Regie ihre gleicl kann einer t l ve sie ein Zweikammer⸗System und für die erste Kammer das indi zu treter werd wie! anzuregen.“ Diese Protestation Standesherren Sitz und Stimme in der ständischen Berathung sichert, un ien Grun re Ansprü uf tend rekte Wahlart, jedoch unt Linhaltung eines angemessenen Ver- stimmen. e Wählerlisten sind Dre rig und ständig. Alle rekte Wahlrecht zugeben wolle. Die Regierung ha un? d illegirten Denkschriften wurden allen deutschen Re welche der französische Text also formulirt: „Les chefs de ses mais e frage h, welcl hritte die Regierun hältniss der hl der Wahln e zahl der Urwähler, uch wenn sie ihren Aufenthalt ändern, haben das Recht, im bestimmt gegen das allgemeine direkte Wahlrecht bei der zw gierungen zur Kenntniß gebracht, und als in d Königreiche Würt-⸗ lorment la premiere classe des état dans les p aus quel P n gethan be De nzige igenommen werden könnte wird m z gegen 20 Stim- Kanton der Aufzeichnung zu stimmer Die Listen enthalten: à) Alle Kammer ausgesprochen. Das Zugeständniß des gleichen indirekten te die Einführung de Grundrechte durch Verfügung sämmt s appa ent,“ gänzlich umgangen und die Klasse der Standes⸗ lie g ) st die Mittheilung derselben g 82 men eleh! Der Antra— der inder t (Reyscher und 2ijährigen, seit 6 Monaten in der Gemeinde hnenden bürgerlich

. w ) e . z . . 3 ö 6 ö ö 2 * . 1 . 92 vum lIi z 16 I1u6n vy ö ] . 1 51 . 86 997 J J 8 6 LSS esrgrnyr 7 n z 1611 1614 ) vr 11891 9 Vieieniagen pelche di Al echtes für diese Kammer von Seiten der Landes -Versamm⸗ icher Depar d. d. 14. Janua [9 in dem Regierungsblatte herren des Sitzes der Stände-Versammlung beraubt, sonder in ich ganz einverstanden, daß der G istan Mack): * on iesem eschlusse das esammt tinisterium d h berechtigten Franzosen. b) Diejenigen, welche die Al

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ing sei somit der einzige Weg zu einer Vereinbarung. Hierdurch ĩ ind die Aufhebung des Adels als Stand, so wie wird n überdi llig klar ausgesprochen, daß durch die les Ce Kommissi gen ni e Roritz Mohl: é Kenntniß zu en J Erklärun daf ie Ver⸗ ters und Wohnorts-— Eigenschasten bei B ginn der Einzeichnung werde der Grundsatz des allgemeinen gleichen aktiven Wahl- das der Priv chte, welche das Gesetz etz das „Aufh der Standesvorrechte“ und somit die BeJ fh ĩ hier trisst Ministeriun sammlung keinem Vorschlage ihre Zustimmung geben werde, welchen fnicht besitzen, können dieselben noch vor Schluß derselven rlangen. rechtes, von dem er auch nicht abgehen würde, nicht verletzt. bisher den adelichen Gütern vor den bürgerlichen einräumte“ ver gung des bundesrechtlichen Rechtes der Sta esherren durchgesuhrt ffflgo— erzöge at. Es liegt eine schn mit den Grundrechten de deutschen Volke m Widerspruch Dupont bemerkt, daß di den Ha ĩ . Wenn die Landes Versammlung dieses zugeständniß machen könne kündigt worden war, übergaben die württembergischen Standesher und deshalb die Verfassung a ändert werden wolle , zu . 1 I terlu insster 24 uyer sich befinden wür! die Versammlung lel l getreu der 6 Bürger an mehreren Orter Utimm ö une 2 adurch so solle sie es jetzt thun, bald könnte es zu spät sein. ren in öffentlicher Kammersitzung am 24. Januar 1849 feierliche Zwecke, das ist zu Bewirkung der Abänderung, welche urg 9 en huld liegt auf der Seite, welche im Gesetz vom 1. Juli v. J. übernommenen Verpflichtung, als ihre werde der nomadische Charakter der Wähler be . aber machen, weil auch bei diesem System der Verwahrung zu den Akten ver Stände-Versammlung Die das Aufheben der Standesvorrechte in den 2 jen der Ve ingen gestellt hat, daß man das allgemeine Wahl Aufgabe betrachte, al diejenigen Aenderungen in der Verfassung gelegte Gese begünslige nur junge Xe te von Stande, schließe, e. vollkommen geltend machen könne. Andererseits seis der Hoheit der Krone Württemberg unterworsenen Stan- fassungs-Urkunde . .. nothwendig geworden „sei die außerordent l imt, nirgends besteht. Die Verzögerungen mit der Regierung zu bewirken, welche in Folge der Absch g die, welche zeitweise das väterliche Haus verlassen, beiter namiich g für die Regierung annehmbar, weil er nach ihrer desherren durften sich der Hoffnung hingeben, die Anfor liche Landes⸗-Versammlun ö worden.“ Aue d nleit Bor a! ung, besonders von dem Abge de tandesvorrecht u] ndere Bestimmungen der deutsch . oldaten, aus. E. Gau cher; Matte ) mich ni 97 dem

eine größere Umsicht bei der Wahl sichere, und ein Bruch derung der Gerechtigkeit und Stellung, welche rag des Königlichen Ministers des Innern bestätig . eranlakt taatsrath von Wäch Grundrechte nothwendig werden oder sich sonst als zweckmäßig er⸗J Amendement zu beschästigen, 80 Versammlung auf ihr eben so schwer als auf dem tümberg nun in Behandlung deutschen Verfassungs Abänderung des von der Bildung der La des Gert etung h ein Ich schließe mich en on dem Mini weisen, b) unter dem Ersuchen, ? rückständigen Entwürse über zu mer daß es . Ga, n . asten würde. Die Regierung möge sich nicht täuschen. fragen eingenommen hat, müßte nothwendige s . 23 in , ,,, Zatz, daß die alte Stände⸗Versammlung noch zu ren, daß die hohe Staatsregierung v 3 ; ,, durchführen wolle, werde sie nicht blos der Volks ren im Amte betretenen Wege der Zerstörung des standesherrlichen hat. Derselbe Vortrag, obwohl er die Nothwendigkeit entwickelt her Staaten gnertannt n . 29 tigkeit zum Nußen des Landes sortzusetzen, wenn , , . partei, sondern dem ganzen Lande gegenüberstehen. Es werde ihr, Rechtszustandes und der Nichtachtung der ihn verbürgenden Bun— dem erhaltenden Prinzipe in de es⸗-Vertretung die gebührende 6 inverstanden, . n schuh, der Staats⸗R dure leunige, umfassende und fre, mer, , J Streit auch Jahre lang dauere, nicht gelingen, das desgarantieen ablasse und nicht ferner auf dem Grundsatz beharren Heltung zu ver spricht unumwunden aus, „die Aufhebung , ö 2 Vorlagen dazu in den Stand gesetzt werde, wir . 14 J . .

A res Unternehmens zu bringen. Zie werde: ie oben allegirte Ministerial⸗

!. 831 on 6. Nersfas ) voöoraRug 21 e die Were assung zu Li 9egußerten J! Int mu wiederholt 6 ö fen Nen J I 1111 01 n zalpe de Landes⸗Versamm rw dazu süh en m 68 2 40 1 9 2 13 Sloels 1 . . 1 ! 111 7 2 1n Aendern . 1 n 2 1 L elt 1

; !. j ; ] 6 . , 8 eniftun geboten j —ᷣ esafte nod 6 6 osteß . , . 66 m. . , im K n kön ih on dem durch ihre Vorfah⸗ außerordentlichen Einleitung für die Verfassungs Revision gebote he J noch echtli esteht wa 1 mitzu i, indem diese nur a im ossen könne, re X

ͤ ) 5 1 nerkennung ic

zerfügung vom 14. Januar der Standes-Vorrechte führe die No hwendigkeit V inger zur Warnung dienen lassen. 1849 reiche hin, um die Bestimmungen der Bundes und Kongreß rige Grundlage der ersten Kammer abzuändern

Da württembergische l habe sich früher schon ifter akte zu vernichten, das Recht der Standesherren seiner Existenz und die unzweideutig in direktem Widersf ruche

um seine erfassungsmäßig Rechte wehren müssen, und ihm zur Seite stehenden staats= und völferrechtlichen Gewährschaften Bundes-Akte und den Bestimmungen der

stets seien diese Rechte ag Ende siegreich aus dem Kampfe ihrer Fortdauer und Wirksamkeit zu entkleiden Diese Hoffnung rechtfer⸗ der Kongreß-AUkte, es wolle das gegen

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hervorgegangen. Bis aber dieser Sieg errungen werde, sei die tigt sich durch Handlungen der ) ing und durch Worte, welche den setzgebung ausdrücklich garan irte Recht der 8 indesherren nicht 1 ö J 96. . 18 16 lilchtig geworder te Kam— 6 rech m nn,. Kraft der Regierung gelähmt, sie werde schwach sein im Innern, ehrerbietig Unterzeichneten als 1 veideutig erscheinen, und denen nu icht geschütz sondern mit Vorbedach auf dem Weg zu] h ö J . tt wi de her beige führ ur Lan ? ersammlung . schwach gegen außen. Sie werde in Deutschland kein Gewicht mehr einen Doppelsinn unterlegen zu sollen die Unterzeichneten sich nie . . l tigt w i ,, nn h . wenn sie sich zu ihrer Erhaltung auf die deutschen Groß würden entschließen können. Thatsache Handlung der Staats stützen müsse. Noch mögen ihm die Herren am Minister⸗ Regierung ist es nämlich, daß die Krone Württembergs nun ch eine Warnung gestatten, zu welcher er als Abgeordneter ver an dem Prinzipe festhält: es sei m er Aufhebung des B Es fei der Satz ausgesprochen worden, daß das tags nicht das Bundesrecht an sich, sond nur die Form ö6her stehe, als das geschriebene Gesetz. Das sei ein welcher die ganze Rechtsordnung in Frage stelle. so lange, bis es auf dem d über das, was das Staatswohkl erfordere, eine durch Vereinbarung abgeändert sein wird, in voller g als die Regierung, und es könne der Augen— beruhen die Vereinbarungen, welchen die Krone ganz kurzen an dem jener Satz gegen die jetzigen Gewalthaber Württemberg in neuester Zeit beigetreten ist, und welche aus ritterschaftlichen 6s freue ihn, daß der Minister des Innern den Satz der ungebrochenen Kraft der Bundesbestimmungen argumen r e, es sei die schlechteste Politik, wenn man vom tirend wohl einer Revision und Umgestaltung der Bundes Er wünsche um des Landes willen, daß die ge Akte den Weg bahnen, jedoch bis zu n Abschli einer jede künftige Regierung diesen Satz sich zur Richt neuen Bundesakte den Reg igen alle . vindizirnen, Frage nun die Versammlung, ob der Vorschlag welche für sie in den Bestimmungen der Bundes- und Kongreßakte eit wirklich zur Vereinigung führen werde, so müsse er enthalten und garantirt sind. Hiermit ist es unvereinbar, gleichzei daß er dies nicht wisse. Aber das wisse er, daß die tig behaupten zu wollen, das mehr allegirte Ministerial-Ausschrei sammlung, so weit es zulässig sei, entgegenkommen müsse, ben stehe über dem Bundesrechte, und von diesem letzteren sei zur fahren janze Schuld eines Bruchs auf die Regierung hinüber zu Stunde nur mehr so viel in Kraft, als die hohe württembergische meldeten tekurs an das . mnä st zu konstituirende Habe man seine Schuldigkeit gethan und die Katastrophe Staatsregierung in Kraft belassen wolle; und wie wenig der Ver- Des-rgan u id an die Gl r des deutschen Bund doch herein, so können die Abgeordneten mit innerer Be tag vom 27. Februar I. J. die Verfolgung des Grundsatzes zu ihn Art. 14 der Bundes -Akte A in ihre Bezirke zurückkehren. Und wenn sie auch statt sse, daß die zu Frankfurt beschlossenen Grundrechte die Kraft des völkerrechtliche: Verpflichtung gewährleistet . / n 9 n Vorl en Verfassung mit einem zerrissenen Gesetz zurückkehren undesrechtes gebrochen hätten, beweist die Urkunde vom 13 März zubehalten Ehrerbietigst. München, 11. Mai 185 Na . den , n, . Schleswig⸗Holste

so werden sie auf die Frage der Wähler nach dem Re l. J., in welcher der Kaiserstaat Oesterreich jenem Vertrage beitrat, Fürst zu Thurn und Taxi— Für das Fürstliche Haus Wet i. . 366 * . Mi T6 * ; ö z . 65 Rel; h . 9st 9 am, . , , . rein dan Prinz zu S ing dallerstei etu brach 81 1s der late ihrer Thätigkelt mit dem Bewußtsein der erfüllten Pflicht und jene Cirkularnote vom 26. April J. I, in Folge deren eben jetzt tän gen- da!! entern ,, n n. bringen euch nichts, gar nichts, als den festen die Verhandlungen zu Frankfurt unter Mitwirkung der Krone Würt⸗ zraf von Wal l Ballen 1 Otto Ke

antworten: Wir

:

1 Hlauben an euer Recht, unsere unerschütkerliche Liebe, mit der wir tembergs eröffnet sind. An diese Thatsachen reihen sich gewichtige ting en-Spielberg. Alfred, Graf von Rech berg. auch im Unglück bei euch aushalten werden, und die feste Hoffnung am gewichtigsten Orte gesprochene Worte an. Die Thronrede näm- J von Quadt. ny. Franz Graf zu Königsegg-Aulendorg. einer künftigen Gerechtigkeit. Von dem Abg. Fraas ist folgende lich, womit Se. Majestät der König die Ständeversammlung am Friedrich Fürst von Waldburg Wolfegg-Waldsee. Verbesserung des Kommisstons- Antrags zu Ziffer 3 vorgeschlagen 15. März 1. J. eröffnete, verkündet als leitendes Prinzip die un- des gräflichen Hauses Pückler Limpurg, Karl Prinz vor worden: A. Es soll die Volksvertretung nur in Einer Kammer staͤtt« leugbare Wahrheit: „Was in den Stürmen unserer Zeit allein tingen und Wallerstein. Karl Egon Fürst zu Für , sinden; B. für die Zusammensetzung der Volksvertretung, das Wahl Kraft und Dauer und Heil gewährt, das ist die Wahrung des al⸗ (Karlsruhe, den 19. Mai 1850). Ernst Fürst zu Ho h . und Wählbarkeitsrecht und das Wahlverfahren sollen die Bestim⸗ ten Rechts, das ist das Festhalten an dem Positiven, an dem ge-⸗ Langenburg für mich und im Namen des Fürsten zu Hoh mungen des Gesetzes vom 1. Juli 1849 maßgebend sein (wie 3. des schichtlich Vorhandenen, welches sich nicht ableugnen läßt und sich Bartenstein und Jaxtberg. Karl Fürst zu Ho henlohe Kommissions⸗Antrags für die zweite Kammer). Riecke spricht für das immer wieder von neuem geltend macht.“ Diese Thronrede berg. Alfred . , allgemeine Wahlrecht. Er ist durchaus für einen Vergleich, indem äußerte sich dahin: „Fordern Sie nichts von mir, was mit den Während der Verlesung dieses Aktenstücks, wilt ein magerer Vergleich dem besten Prozeß vorzuziehen fei, aber das unwandelbaren konstitutiven Wahrheiten der Gesellschaft, wie sie sich fältig gerufen: „Hört! Hört!“ Rey scher: Wir tonnth allgemeine Wahlrecht' sei immer der? Punkt von welchem nicht im Staate darstellen, unvereinbar ist;. und an einer anderen Stelle J fehen; es ist immer etwas werth, klar zu sehen, r'

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. ö D al =. ĩ . ie, n, . 1 , r, e nt sherre Wir is Ministerium aus diesem Vorfalle lernen, daß eine Re ung Hwetrifff abgegangen werden könne. Tafel: Ich sehe das Zweikammer⸗ eben dieser Rede ist ausgesprochen: „Es giebt noch etwas Höheres als durch die camera obscura der Stande her . . a . , rs di J. ; ö. ; J 1

Die Mannschaft wird sich zu seiner Zeit in ndsburg / Großbritanien System als ein nach unseren Verhãältiissen unpassendes, unnützes das geschriebene constitutionelle Gesetz, es ist das moralische Band ben früher gehört, die Kammer der . . 8 9 . 1 1 e hes. . , ,,,, ö Ve einzufinden haben ü Einberufung ; k in . , 6. inzler . Institut an und bleibe dabei, daß dieses System der Gesellschaft.“ Diese echt Königlichen Achtung vor dem Rechte noch. Das vorliegende Alten ; i eh, , ,,, . t 6 sten Tage ͤ was auch , mil e n 3 t lata, 9 , ,. soll. Man weist uns auf die Er- verkündenden Worte waren gewiß geeignet, die oben erwähnte füt. Es scheint nun nur . , Die Stan batte wird angenommen und der Antrag genehmigt, die Verfassungs spricht gegen e , Staaten hin, aber gerade diese Erfahrung Hoffnung der Standesherren zu beleben; denn ihre Rechte sinden in enn in dem une, . wel letzten Jaht? nicht, sie Kommsston mit dem Verichte über obige Verwährung zugleich mit viel das Dberhaus an rang o n , . . m e. , . . n , , n, , . . . i,, zwei Jahren in die sem Hause Be⸗ ihrem Berichte über das Int zu beauftragen. Von Probst, Lippe⸗Detmold ro 37 2 lichkeit kommt dabei . 4 geschadet hat. Auch für die Gründ⸗ ben Schutz und dieselbe Garantie, als jene Bestimmungen, welche wissen nur daß y, . ihüen nachtheilig sind Es handelt Sattler und Pfeifer ist der Antrag gestellt worden, die weitere Be Erbprinz ist nach der Rückkehr vom berliner Fürsten⸗Kongresse nach . l der Deutschen für , . mir bürgt der Grundcharakter von den verbündeten Regierungen Deutschlands für sich aus eben schlüsse gefaßt i . mie ere, rie f m Jahren n Viesem rathung über die Verfassungs- Vorlage auszusetzen und der Verfas furzem LÄufenthalte nach London abgereist, um dort die Saison zu gestern früh versammelten sich in der hiesigen Die Hauptsache ist aber on he . n, . hinlanglich. diesen Urkunden, abgeleitet werden. Mit den, unwandelbaren ich zetzt n ö vergeblich sind. Ich glaube nicht, daß sungs Kommission Zeit zu lassen, diesen Bericht zu erstatten. Dei zubringen. ö rche zur heiligen Dreifaltigkeit die hohen Militair sagt, der Ueberstůrzung e. 3 ende Element, das man, wie man Wahrheiten der im Staate sich darstellenden Gesellschaft“ ist es un⸗ Saale gesprochen m . aligen Standesh . c. enstand einer Pr sident schlägt jedoch vor, die Berathung fortzufetzen und den Am vorigen Mittwoch ward von dem Fürsten in Gegenwart Mitglieder des Administrations Rathes, die Senatoren, die sehr mißtrauisch und h r nn a. Dagegen bin ich aber verträglich, bei dem Vorhandensein völlig gleicher Rechtskraft der die Neelamgtigh ßer; bor nien einc große e n, . hat sie ö Bericht heute noch zu erledigen. Damit erklärt sich die Versamm sämmllicher Prinzen des Hauses, so wie der Mitglieder der Regie⸗= ten des Kaiserlichen Hofes, die Chefs der Behörden, die Militair deres, als eine Mißachtung des ,,, Din in 6 An- Handesrechllichen Bestinmniungen (und. Gargntisen, gleichzeitig Tie rn, m Providenz dheses Ain nn flit gehe li wird. fung einderstanden. Es sprach noch ausführlich Rheinwald, dann rung, auf einer romantischen Höhe zwischen Oerlinghausen und ) und Civil-Beamten aller Grade, so wie eine Menge angesehener schen Recht, und Macht, dies halte ich für . , , 1 3. ener. eines Theils derselben und die Wirkungslosigkeit des weiß nicht, . hr das Ein- oder Zweikammer-System berathen . wird die Debatte geschlofsfen und zur Abstimmung geschritten. Der Schötmar, der Grundstein zu einer neuen Kirche gelegt, welche die Einwohner Warschau's, zu einem feierlichen Gottesdienst. Um 12 gierung will sich, auf den Besitzenden n,. 1. 383 e. n n‚ e. ee. , ed, ,,, n,, n, , , m, her. tn, sssionen machen oder ob die konservative Selte vie K Beziehung auf die Bildung der kuͤnftigen Landes von beiden obigen Orten zu entfernt wohnenden Kirchgänger in Uhr verkündete Glockengeläut die Ankunft des Kaisers und des bald zu der lleberzeugung gelangt sein, daß die ganze hie cht nid n= , r, d, ner. . 36 Polit len, 3 . i . . e. n ö . Seite hinübertreten soll. Wenn es sich darum vertretung schon jetzt auszusprechen: 1) „daß die Landesversamm⸗ sich aufnehmen und zu einer neuen Gemeinde vereinen soll. Die Thronfolgers in der Kathedrale. Se. Majestät wurde am Eingang Wirthschaft auf seine Kosten geführt wird. Man will die ganze ! lichen J , . di ae. e n da, hinter die zwei letzten Jahre zurückgegriffen werde, daß lung im Grundsatze entschieden dem Einkammersystem den Vorzug Kosten des Baues waren durch Liebesgaben aus allen Theilen! von dem Erzbischof Arsenius und der übrigen russisch⸗griechischen

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