1850 / 148 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

im kommenden Monat nach der bisher üblichen Weise ab gehalten werden.

Das Handels-Ministerium ist, dem Lloyd zufolge, zemüht, den Bau von Landstraßen in Ungarn zu fördern, um die

1 1 schnelle Communication zwischen allen großen Städten andes zu sichern.

Nächstens wird zur Förderung dieses ein Straßenbau im nördlichen Ungarn beginnen

Mehrere Straßenbauten sind zum Theil schon in Angriff genommen, heil schon .

un ablässig

vollendet

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Bayern M uch en, 2, Mai. N. M. B.) Se. Ma König haben mit Genehmigung eines Organisationspla⸗ l al zewährung eines refundirlichen Königlichen Kabinetskasse einen Königlichen Kapelle, namentlich ltszulagen zu ertheilen geruht, so daß den be s Berücksichtigung, den allzugering l Durch Kunstanstalt, die der thatsächlichste die Gesammt angeeisert. zeugen zu Schwur Militairpersonen ln sind, ist vom Kriege sterium 1

der

itsprechende nitsprechende

vorgeladenen, ostenv Einverneh daß die entschädigung der Geschworenen,

treffend,

ergütt ehande Finanzmin 23. Dezember

erständigen und

Militairpersonen,

Untersuchungs und

bezüglich der letzter iuch a dir Dienste stehen und ZStrafgerichten zu erscheinen ha anwendbar ist am Geburtstage des seligen Königs an ähnlichen Erinnerungstagen der wieder mit frischen Kränzen geschmück In Fe der eingetretenen Reduction des rücken jetzt nach und nach die aus Mangel weg nach Fürstenfeldbruck und Benedictbeuren wieder ein, so ist das im letzteren Ort gelegene nd zweiten Regiments gestern hierher zurückgekehrt.

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Kissingen, 26. N troffene Post bringt uns die Logis Württemberg, der Großherzogin von von Dänemark Diese höchsten Herrschafte hier

29 69 erwar tet.

Sachsen. Leipzig, unsere Stadt höchst wichti

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ist die Erbauung städtischer Lagerhäuser, fur welche Areal mit beträchtlichen O ma Bahnhofes gewonnen worden ien Kosten man durch eine auf das Unternehmen selb Anleihe zu decken ge denkt. Die Vorarbeiten sind nunmehr so weit gediehen, daß demnächst mit dem Baue zweier Speicher von 96 Ell und 32 Ellen Tiefe und eines dieselben verbindenden, mit Glas zu überdachenden Hofes be gonnen werden soll. T Speicher werden durch Bahnstränge mit der Verbindungabahn und den noch zu erbauenden Zollgebäuden vereinigt, sollen eine Höhe von fünf Stockwerken und ein gewölbtes

Souterrain erhalten und bei einem angenommenen fünfmaligen Umtriebe im Jahre für 500,000 Etr. Lagerraum bieten. Der von Architekten Pötsch gefertigte Bauplan fand die le Anerkennung

des Kollegiums. Die Kosten des Baues der zunächst zu erbauenden ; und des ĩ

zwei Speicher Glashofes sind zusammen in Zumme ĩ veranschlagt 1 t

Däße des maadeburae (ahe des nagdebunrger unt st zu sundirende

Lange

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auf 200,000 Rthlr. und wurden einstimmig bewilligt. Für den Grundbau, dessen Kosten Sicherheit

zu veranschlagen sind, Votum erbeten, welches men nach verspricht die 1

nicht hatte sich

bereitwillig ertheilt

für das it

eihe einen guten Erfolg.

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Hannover. Hannover, Mai. ( Kammer, Sitzung vom Mai. Nach Ankündigung eini titionen und nach kurzer Berichterstattung aus anderen wird die Berathung des zsgabebudgets fortgesetzt. Zu Nr. VI., Ministe igen Angelegenheiten und insbesondere zu „Ar

deutschin Bundes,“ bemerkt der Bericht Bezug auf die deutsche Flotte, daß Hannover seinen vollständig genügt habe, und

zm ein Guthaben von dagegen Preußen nur die Hälfte sei

18⸗

er tatt er in Verpflichtungen 1900 Fl.

Beitrages, vollen Beitrag, Bayern sehr Oesterrcich' gar nichts für die Flotte bezahlt habe

beantra lben Nummer, „bei einer n Besetzung des Gesandtschaftspostens in London parungen Bedacht zu nehmen.“ Die Gesandtschaft kostet eine bedeutend höhere Summe, als jede

mnoversche, namentlich auch die in Paris. Wegen Mißverhältnisses glaubt Bothmer den Antrag nicht weit l er hält ihn im Ganzen für nichtssagend und stellt rbesserungs-Antrag: Stände beantragen, für den Gesandt osten in London baldthunlichst erhebliche Ersparungen eintre⸗ n zu lassen. Kriegsrath Münchhau sen kann diesem geschärften Antrage das W nicht reden unter Hervorhebung der Wichtigkeit tich gesandtschaftlicher Beziehungen zu fremden Staaten. Für

en besonders, seiner vielfachen Beziehungen wegen zu Han over, bedürfe es eines Gesandten und nicht nur eines bloßen Ge schäftsträgers. t bemerkt, er wisse nicht, was unter jenen Beziehungen zu verstehen sei; seien es Beziehungen der regieren den Familien zu einander, so dürfe man vom Staat die Kosten nicht verlangen, welche sie zu unterhalten nöthig sind, so seien die Kosten aus den Familienmitteln zu bestreiten. Im Uebrigen, glaube er, stehe Hannover England nicht näher als etwa Frank reich oder Preußen. Bennigsen, mit dem Ausschußantrag ein verstanden, erklärt sich entschleden gegen den Verbesserungsantrag, dessen Annahme die Regierung zwingen werde, den Gesandten aus London zurückzurufen und an seiner Statt einen einfachen Ge⸗ schäftsträger hinzusenden. Aus vielen Rücksichten, aber nicht blos aus Familienrücksichten, sondern aus kommerziellen und anderen, sei eine, Gesandtschaft in London unenibehrlich. Bothmer glaubt, es gehöre ein Köhlerglauben dazu, von gesandtschaftlichen Beziehungen e, m, Segnungen zu erwarten. Er verstehe von Diplomatie 36 e , . , noch nie gereuet habe. Wenn der stehenden hene neff, , . . . 3 he a. Höfe, vermuthlich ec. ie rn. in , n. . , n. ,, . . solchen Geschäften nicht ge— riere: älteren Gener alen . ,. , , , e, . posten, woher da bie ere edi . esandtenstellen als Ruhe⸗ en, ; : dere Fähigkeit kommen solle? Braun glaubt,

es sei nicht rathsam, die Regierung zufolge des Verbesserungsan⸗ trages) in diesem Augenblick um Einziehung der londoner Gefandt⸗ schaft zu ersuchen; Bennigsen fügt hinzu, es sei das mit der Würde der Regierung nicht vereinbar. Bothmer will vie Regie⸗

11

Verän—

Bothmer

938

rung nicht drängen, das „baldthunlichst“ in seinem Antrage beweise das. Bar gegen den Verbesserungsantrag und für den Antrag des Ausschusses, der auch in zweiter Kammer angenommen sei, „die doch bekanntlich keine besondere Ursache habe, diplomatischen Vertretungen günstig gestimmt zu sein.“ Obgleich noch Kraut und Hermann gegen den Verbesserungsantrag sprechen, wird derselbe von überwiegen der Mehrheit (mit 32 Stimmen) angenommen, und damit der Antrag des Ausschusses beseitigt. Der Antrag, die Gesandtschaft in Mün⸗ chen zurückzuziehen, sobald die Umstände es gestatten, wird ein⸗ stimmig angenommen, obschon Bennigsen auf die Wichtigkei dieses Postens hinweist, als der einzigen Quelle der Mittheilungen über die Verhältnisse Süddeutschlands. Die Umstände gestatten seine Aufhebung zur Zeit nicht, und es sei kaum im ständischen Interesse, einen so nnbestimmten, wirkungslosen Antrag an die Regierung zu bringen. Zu den Ausgaben für das Kriegs-Ministerium, Justiz⸗Mi nisterium und Ministerium der geistlichen und Unterrichts Angele⸗ genheiten sind Anträge nicht gestellt, die Positionen werden ohne Verhandlung bewilligt, mit Ausschluß der für die Volksschule geforderten Summen, über welche die Beschlußfassung bis zur Regulirung des Volksschulwesens ausgesetzt wird. Zur „Verbesserung der Lehrergehalte“ höheren Bürgerschulen) Tellkampf, „die Re um einen Nachweis dar zu ersuchen, inwieweit „0h06 Rthlrn. ihrem Zweck ent uf eine Gehaltserhöhung für hrer antragen, wenn er nung zu einem solchen Antrage finanziellen Verhältnisse, die Bürgerschulen nicht gestatten. er von der hohen Wich Maße überzeugt ist. Münch jede Erhöhung der Aus vünschen, daß die Zahl der Schu mit den geringeren Summen nterstützung auszureichen. Der Antrag Tel elehnt Die Sitzung wird f

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. ? Die von gierung Ministerium forderten Summen lassung. Es gehört dahin zu Zwecken des deutschen daß diese Position hauptsächlich den für Bundesfestun 9 Ur (derselbe beträgt für Hannover laut Bundestags⸗Beschlusses vom l d

alljährlich die 78,427 Fl. 18 Kr.). ĩ werde m diese

auf geleistet en müßten. gefordert, obgleich man wisse, das 2 Millionen seien, so daß der trag für Hannover eine Position circa 80,000 Rthlr. ausmachen werde. Bei der nun folgenden Diskussion erklärten sich mehrere Linken gegen die Bewilligung der obigen Position, sprach Niemand, die Minister behaupteten dagegen, de der Bewilligung sich nicht entziehen könnten. Grumbrecht wollte die Streitfrage umgehen, ob noch ein deutscher existire oder nicht; aber er war der Ansicht, daß man keine wenn man nicht wisse, wer sie bekomme, und gierung, wenn ste Gelder für eck estimmte Anträge an die gelangen ließe; für heute wollte er keinen Antrag stellen, solchen aber für die dritte Ber ün Wein⸗ Gerding, Bueren Det daß der Bund im Jahre 1848 zu existiren aufgehört habe, und shalb von der Bewilligung nichts wissen. hauptete da daß derselbe nach wie vor existire, und i fein Land habe mehr Ursache, Gott dafür zu danken, als gerade Hannover. Bei der Abstimmung wurde der Ansatz mit großer Ma jorität genehmigt, eben so die folgende Position von plus 14,600 Rthlr. für Kosten behufs Gränz⸗Berichtigungen, auswärti ger Kommissionen und sonstiger Ausgaben in auswärtigen Angele⸗ genheit Der dritte Satz von 77,300 Rthlr. für Gesandtschaften führte wieder zu einer lebhaften Debatte. Die Kommission hatte sich im Ganzen mit der Bewilligung einverstanden erklärt, indem sie nur folgende modifizirende Anträge beschlossen hatte; 1 Stände beantragen, bei einer Veränderung in Besetzung des Gesandtschafts postens in London, auf Ersparungen Bedacht zu nehmen. 2) Stände beantragen, die Gesandtschaft in München zurückzuziehen, sobald eine Veränderung der gegenwärtigen außerordentlichen Unstände es gestat— 3) Stände haben den Ansatz für den Gesandten in Frankfurt, an soldung und Kosten des Aufenthalts, auf 3200 Rthlr. beschränkt, Mehrausgabe für die Gesandtschaften in Wien und München genehmigt. Die Kosten für die einzelnen Gesandtschasten stellen sich nach Lang's Berichterstattung im Wesentlichen dahin heraus, daß der Posten in London auf 25,000 Rthlr., der in Ber— lin auf 4060 Rthlr. und in Paris auf 109,000 Rthlr. kommt. In London bekommt der Gesandte 20,00) Rthlr. Gehalt und 10600 Rthlr. für eine Dienstwohnung; der Gesandte in Paris erhält au ßer seinem Gehalte täglich 13 Rthlr. Diäten. Für die Geschäfts rägerstellen in Wien und München sind für jeden circa 3500 Rthlr. in Ansatz gebracht. Für die Zukunft werden aber statt dessen 500) Rthlr. gefordert. W einhagen eröffnete die Diskussion damit, daß er die völlige Nutzlosigkeit auswärtiger Gesandtschaften für unser Land nachzuweisen suchte. Komme es einmal darauf an, daß der Gesandte dem Lande einen Dienst leiste, so könne man darauf rechnen, daß solches nicht geschehe. Er wolle nur eines hervorheben. Auf den Bericht des Gesandten in Peters burg sei mit völliger Gewißheit angenommen, daß von den im Jahre 1813 in Rußland gefangenen Hannoveranern keiner mehr n Sibirien in der Gefangenschaft sich befinde. Nun sei ganz kürz⸗ lich ein solcher Gefangener, welcher bereits für todt erklärt sei, nach seiner Heimat, ins Hildesheimsche, zurückgekehrt, und der habe berichtet, daß noch manches hannoversche Landeskind dort unter den traurigsten Verhältnissen gefangen gehalten werde. Wenn der Gesandte in Petersburg seine Pflicht gethan hätte, so würde so etwas nicht passirt sein. Er müsse der Ansicht sein, daß sich Hannover die Kosten, welche durch die Gesandtschaftsposten er wüchsen, recht gut ersparen könne; außerdem seien die verlangten Ansätze viel zu hoch; der Gesandte in Frankfurt sei zumal für die Politik, welche er verfolge, mit 9900 Rthlr. hinreichend bezahlt. Große Heiterkeit. Freudentheil fragte an, welche Bedenken in der Kommission gegen die Einziehung der Gesandten in London und Paris geltend gemacht seien. Lang II.: Allein der Grund, daß sie nicht entbehrt werden könnten. Le hzen stellte eine Ver⸗ ringerung der Kosten für die Gesandtschaft in London in Aussicht, für die übrigen seien die verlangten Summen nicht zu hoch, und eine Zurückzichung sei wegen der vielfachen Beziehungen, in wel⸗ chen Hannover zu den betreffenden Ländern stehe, nicht rathsam. Grumbrecht erklärte sich gegen die Beibehaltung der noch vor—

Angelegenheiten lungen Veran

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handenen auswärtigen Gesandtschaften, wogegen Stüve bedauerte,

daß, um Ersparungen zu machen, die Missionen in Haag und in Petersburg eingegangen seien. Wenn z. B., wie der geehrte Deputirte von Hildesheim angeführt habe, noch hanno versche Unterthanen in Sibirien seien, so würde es jetzt wesentlich sein, daß Hannover in St. Petersburg einen Gesandten habe. In Paris müsse man nothwendig einen Gesandten haben, weil jede Regierung die dortigen Zustände, die nun einmal von Rückwirkung auf andere Verhältnisse seien, sorgfältig ins Auge fassen müsse. Für die Beibehaltung des Gesandten in London sprächen die nahen Beziehungen, in welchen Hannover zu England stehe, der Gesandte sei dort auch nöthig der bedeutenden Gelder wegen, welche Hannover in englischen Stocks belegt habe. Bueren meinte, Hannover wolle, wie auch bei anderen Gelegenheiten, die Rolle einer Großmacht spielen und sei doch nur ein Duodez⸗ Königreich. So solle der hannoversche Gesandte von Paris aus berichten was dort vorgehe, damit das große Königreich Han nover bei etwaigen Eventualitäten geeignete Maßregeln ergreife. Mit solcher Größthuerei sei dem Lande in der That sehr wenig gedient; dieses empfinde es vielmehr sehr, welche Kosten damit ver fnüpft seien, und werde schließlich darunter zu Grunde gehen Wenn ferner behauptet worden, daß ein hannoverscher Gesandter die in den englischen Stocks belegten 600,000 Pfd. St. in London bewachen müsse, so möge man doch thun, was die Stände des Landes dringend wünschten: jene Summe zurückziehen und im Lande belegen. Dann habe man diesen Wächter doch ganz offen bar nicht mehr nöthig. Er werde aber schon um deshalb gegen

gerade dil

14 . erhinde!

seien, welche das Zustandekommen der g II. suchte schließlich die mehrseitie widerlegen, daß die Gesandtschaftsposten im Auslande, sie einmal halten wolle, billiger zu bestreiten seien, als orgeschlagen worden; dagegen erkenne er an, daß sich die Diplomatie irtigen Zeit um allen moralischen Kredit gebracht habe, diesem Grunde sehr zweifelhaft werden könne, ob man dafür noch fernerhin Gelder bewilligen dürfe, und der dritten Berathung bestimmte Anträge auf Einziehung der Gesandtschaftsposten gestellt werden würden, so könne vöraus nicht sagen, daß er solche Anträge stimme Die Diskussion wurde noch einige Zeit fortgesetzt, die Position angenommen nur

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betreffende iederung der (Gesammt —Ministerium, datirt vom

Stände erklären sich im Allgemeinen sowohl mit

Harburg

allgemeine 25sten d hafengebiete gegebenen örtlichen Umfange, als damit daß die Erhebung Harburgs zum Freihafen vorerst des beschränkt worden is

Königliche Regierung, auf die weitere Entwickelung Einrichtung und ch auf die Wirkungen Ermächtigung nach mitgetheilten gewährten V Erleichterungen fortwährend fältiges Augenmerk zu richten und letztere

Interesse der Landeskasse oder die gewerblichen Interessen der gen Landesthei

irgend ĩ

Steuervereins Sie ersuchen der

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gemäß dem

wie von mehreren Seiten befürchtet wird Weise benachtheiligen sollten, in zu ändern oder, so weit Zie setzen zugleich voraus, daß ausreichende Kont! gegen eine mißbräuchliche Benutzung jener Verk getroffen sein gehandhabt werden. Insbe Königlichen Erhöhung der Steuern auch eine Aenderung i den Branntweinbrennern und Tabacks Fabrikanten kehrs-Erleichterungen zur Folge haben müsse. Endlich Schlusse jenes Verzeichnisses den Kaufleuten, Weinhä Fabrikanten in Harburg gestattete Erlaubniß, welche sie am 1. Oktober 1848 versteuert vorräthig steuerfrei einzuführen, so müssen Stände, zur steren Regel und um den daraus mannigfachen Unzuträglichkeiten sehen, bei Königlicher stimmten kurzen Frist anzutragen jener ohnehin d nicht räthe annoch stattfind könne. einerseits die Nothwendigkeit eines den Gewerbsverkehr der S Harburg möglichst schonende ges nicht verkannt haben, so haben sie doch andererseits den Hauptzweck der so kostspieligen Hasen Einrichtung, die terung des größeren Seehandels und Schifffahrtsverkehrs, im müssen, und wie sie hiernach eine völlig unbestimmte der den damaligen Fabriken und fabrikartigen B in dem harburger Freihafengebiete gemachten Zug ständnisse angemessen nicht erachten können, so beantragen sie, daß peren, spätestens am 1. Januar 1860 erfolgende Aufhebung dacht genommen werde. Dag sind Stände gern bereit, zu Maßregeln die Hand zu bieten, welche zu einer gedeihlichen Aufhülfe des haarburger Freihafens in s eigentlichen gabe flir die vorzugsweise seewärts zu richten Thätigkeit geeig net erscheinen. In dieser Beziehung wird es sich ohne Zweifel empfehlen, daß 1) bis auf Weiteres und widerruflich für diejenigen Waaren, welche entweder aus demselben aus kommenden Schiffe, in welchem sie auf derselben Reise den brunshäuser Zoll elbaufwärts passirt sind, oder aus einem dieses Schiff auf seiner ohne Berührung eines oberhalb Brunshausen belegenen Hafens stattgehabten Weiterfahrt nach Harburg begleitenden Leichterfahr zeuge, in Harburg gelöscht werden, der brunshäuser Zoll nicht en hoben, sondern als in den harburger Hafengebühren mitbegriffen erklärt werde, wobei die behufs der Kontrolle erforderlichen Anord nungen der Königlichen Regierung anheim gestellt bleiben, und daß 2) zur Heranleitung der Auswanderung uber Harburg sörder liche und sichernde gesetzliche Bestimmungen erlassen werden. In dem Stände zu jener Aufgebung des brunshäuser Zolles ihre Zu stimmung hiermit aussprechen, wollen sse der Vorlage solcher gesetz lichen Bestimmungen über die Aus wart erung gern entgegensehen. Was hiernächst das von den Bewohnern des Freihafengebiets für die indirekten Abgaben, einschließlich der Salzsteuer, jedoch mit Aus schluß der Durchgangs Abgaben, zu zahlende Steuerfixum anlangt, so erklären sich Stände aus den von Königlicher Regierung herdvor⸗ gehobenen Rücksichten damit einverstanden, daß dies FJixun n me len für die Stadt Harburg auf die Summe von jährlich hh Rthlr. für die in dem Freihafen⸗Bezirke mit eingeschlossenen ? ewohner von Lauenbruch, Neuland ꝛc. aber auf 12 6gr, pr. Kopf sestgestellt bleihe, wobei Stände jedoch voraussetzen, daß, falle , H . S euern im Königreiche erheblich erhöht werden sollten oder die Bevölkerung der Stadt Harburg sich erheblich, vermehren würde, wegen angemessener Er höhung dieser Steuersixa weitere

dem vu 1 7 nöthig, rege in

t werden, und daß solch

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Regierung, in n

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Verhandlung mit Ständen erfor⸗—

werde. Wenn übrigens bei Gelegenheit dieser Verhandlun⸗ zwar anerkannt ist, daß der Schmuggel⸗Verkehr in der Gegend Harburg in Folge der Freihafen -Einrichtung und der damit imenhängenden Kontrolle-Maßregeln sich wesentlich vermindert

so hat sich doch zugleich herausgestellt, daß das Einschwärzen unversteuerter Waaren an anderen Punkten der Elbe und der Weser, so wie an der Gränze der fixirten braun⸗ schweigischen Landestheile leider! sehr im Zunehmen be ist und daß eine Verschärfung der Gränzbe

ing unerläßlich wird. Indem Stände diesen Gegenstand der

chen Erwägung der Königlichen Regierung empfehlen, hegen

dich die Überzeugung, daß, wenngleich das Erforderliche nur

irkung des Personals der Steuer-Kontrolle zu erwirken

eine etwanige Mehrausgabe zu

Staatskasse veranlassen, vielmehr die

noch vergrößern werde.

hier

diesem Zwecke keinen

V, n,, ie Regierung über rgerwehr lautet: Institut der Bürgerwehr, im ihrdeten öffentlichen Ordnung herd 1848

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bedingendes l daß „zur Erhaltung der indgemeinde, h

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essen und bei Rhein.

z . 1 211 * 24H heutigen fehr ahl

Ansland.

Frankreich. Paris, 27. Mai. In der publique bemerkt der, Repräsentant

„Wir haben das Wahlreform-Gesetz mit Freund⸗ aufgenommen von Freunden vorge— legt wurde, allein schon vom ersten Augenblicke an empfanden wir einige Besorgnisse, die durch die letzten Reden der Herren Thiers und Faucher gerechtfertigt und in bestimmte Befürchtungen verwan delt wurden. Man will nicht den Wähler so hinnehmen, wie ihn die Gesellschaft bietet, und sich nicht auf die Ausschließungen der allgemeinen Regelung des Stimmrechtes beschränken, sondern man /

8k h 2 . = * ⸗— 9. wählt den Wähler aus, man sondert ihn ab, man stößt unwillkür⸗

heutigen Opi nion Alfred Nette⸗ ment: lichkeit

weil es uns

939

lich den Einen zurück und nimmt unwillkürlich den Anderen und es handelt sich blos darum, die Mittel dieser Ausschließung finden, um zum „gesetzlichen Lande“ zurückzukehren. Das recht ist nicht individuell, sondern national, hat

merkt; man sieht, hier ist ein Prinzip aufgestellt

handlung nicht möglich. Dieses Prinzip des Mono rechts und dessen Herabsetzung zu einer Wahlf Reben der Herren Thiers und Leon Fau auch im Artikel 3 begründet. Wen: Amendement angenommen würde, so Franzosen, welche in demselben Kanton

wohnen, nicht zur j zugelassen

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Abstimmung welche noch länger als

aber nicht auf der verzeichnet oder nicht

ten, ausgeschlossen sein In dieser Ka nr,

Einen ähnlicher Repräsentant St. Priest; es mehr diese

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Am Mittwoch Festlichkeit statt. Bas eines einzigen Regiments das ilteste in der brit

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sprung verdankt im August 1 verschiedenen lungen nach Schottland 1660

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werden Pensionirung in Kategorie: S dramatischer, auftreten, lmeister Lostumeur und 1 und Schauspielerinnen, in den zweite nannten drei Gattungen Kunstvorstellungen (sowohl die russische Ünterthanen, als auch sind), die Repetitoren, Maler und Maschinisten; zur dr hören: Schauspieler Schauspielerinnen, die in dritten Rollen die Souffleure, die Chorführer Chorführerinnen in den B Ober-Coiffeure und Theatermeister; zur vierten Kategorie gehören: hülfen der Regisseure, Decorateure Maler und Maschinisten, die ves Noten Comioirs, der Fechtmeister, die Ballet⸗Figuranten und tinnen, die Choristen und Choristinnen, und die Schauspieler und Schau- spielerinnen, die in Statistenrollen auftreten. Ergänzende Bestimmungen in Bezug auf die Künstler, die nicht russische Unterthanen sind: 1) Anstatt der seither geltenden zehnjährigen Dienstzeit, durch welche das Recht auf Pension erworben wurde, wild von jetzt ab dazu eine funfzehnjährige Dienst⸗ zeit festgesetzt. Die Künstler selbst zerfallen nach ihren Talenten in zwei Kategorieen; für die zur ersten Kategorie gehörigen wird eine Pension von 570 Silber⸗Rubel, für die zur zweiten Kategorie gehörigen eine Pension von 285 R. bestimmt. 2) Zur ersten Kategorie gehörig werden alle die jenigen ausländischen Künstler gerechnet, die Stellen bekleiden, welche unter

der ersten und zweiten Kategorie der russischen Künstler aufgezählt sind,

diejenigen ten Ra und

und

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an,

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wobei jedoch die Musike eine Ausnahme machen. ländischen Künstler gerec und vierten Kategorie der nes Künstlers, die nach des

pension. lassenen Wittwen und

bewilligt. Diejenigen

Rußland Pensionen bewilli

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im Auslande Eostumenre Instrumente Hrundlage Hof⸗Amt bewil

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der zweiten Kategorie gesagt ist, 2 F 3 n ;

Zweiten Kategorie werden Stellen bekleiden russischen Künstler aufgezählt sind.

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welche dritten egtern denselben we erhalten keine n f. 1 Künstlern nachge⸗

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sobald sie ug l nner ; Ausländern, meister, cher, Notenschreibe Stimm tätigten Reglements das re Garderoben und gen 250 Silber nicht er Betrag der sestgesetz bezog dem Reglement vom Fhegaterschneidern und Theaterschneidern un

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nach Lissa

r ihrem „militai bis zum 24sten d. M., und Zusammensetzung Oberst Schepeler die unter Oberst Thestrup, Es ist bis jetzt kein befindet sich in Kol

sich hinbegeben

abmarschltl König der Armee nach legen heute versammelten dänischen ernannt worden.

636 *

und eine Fregatte